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DE102008048930B4 - Prüfung der Meldelinien einer Gefahrenmeldeanlage - Google Patents

Prüfung der Meldelinien einer Gefahrenmeldeanlage Download PDF

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DE102008048930B4 DE102008048930A DE102008048930A DE102008048930B4 DE 102008048930 B4 DE102008048930 B4 DE 102008048930B4 DE 102008048930 A DE102008048930 A DE 102008048930A DE 102008048930 A DE102008048930 A DE 102008048930A DE 102008048930 B4 DE102008048930 B4 DE 102008048930B4
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Abstract

Verfahren zum Prüfen einer mit einer konstanten Linienspannung gespeisten Meldelinie mit n Meldern (n ≥ 1) einer Gefahrenmeldeanlage im Ruhezustand auf unzulässig hohen Widerstand (RL) durch Messung des Stroms der mit einem Endmodul abgeschlossenen Meldelinie, Vergleich mit einem Sollwert und Generierung einer Fehlermeldung bei Unterschreitung des Sollwertes, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Endmoduls periodisch während einer Prüfzeit ein Prüfstrom, der mindestens gleich dem Strom eines Melders im Alarmzustand ist, auf der Meldelinie erzeugt wird und dass das Erzeugen des Prüfstroms durch Unterbrechen der Linienspannung für eine von den Meldern tolerierte Zeit und Wiedereinschalten der Linienspannung ausgelöst wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Prüfen einer mit einer konstanten Linienspannung gespeisten Meldelinie mit n Meldern (n ≥ 1) einer Gefahrenmeldeanlage im Ruhezustand auf unzulässig hohen Leitungswiderstand (Rx) durch Messung des Stroms der mit einem Endmodul abgeschlossenen Meldelinie, Vergleich mit einem Sollwert und Generierung einer Fehlermeldung bei Unterschreitung des Sollwertes.
  • Die Erfindung betrifft des weiteren eine Gefahrenmeldeanlage, die zur Durchführung dieses Prüfverfahrens eingerichtet ist, nämlich eine Anlage mit mindestens einer Zentrale, an die mindestens eine Meldelinie mit n Meldern (n ≥ 1) angeschlossen ist und die mit einem Endmodul abgeschlossen ist, um die Meldelinie auf Fehler durch unzulässig hohen Widerstand (Rx) der Meldelinie zu prüfen und im Fall eines Fehlers ein Signal „Störung” zu erzeugen.
  • Gefahrenmeldeanlagen sind seit langem so ausgelegt, dass die an die Gefahrenmeldezentrale, im Folgenden kurz „Zentrale”, unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Meldelinien auf Unterbrechung und Kurzschluss überwacht werden können. Allgemein üblich ist die Ruhestromüberwachung, bei der die jeweilige Meldelinie mit einem Widerstand von z. B. 10 kΩ abgeschlossen ist. Die Zentrale oder der Koppler misst in einem Prüfmodus den Ruhestrom auf der betreffenden Meldelinie und vergleicht ihn mit einem Toleranzfeld, in welchem der gemessene Strom unter Berücksichtigung des Leitungswiderstandes, der Anzahl der angeschlossenen Melder und deren jeweiligem Ruhestrom sowie des Abschlusswiderstandes liegen muss. Ein zu niedriger Strom wird als unzulässig hoher Serienwiderstand, im Extremfall als Unterbrechung, ein zu hoher Strom als unzulässig niedriger Parallelwiderstand, im Extremfall als Kurzschluss, interpretiert.
  • Aus der EP-A-1 777 671 ist es bekannt, eine Leitung zur Speisung z. B. von Signalgebern oder anderen niederohmigen Verbrauchern (Aktoren) einer Gefahrenmeldeanlage auch auf sogenannte schleichende Unterbrechung und sogenannten schleichenden Kurzschluss zu überwachen. Hierzu ist die Leitung mit einem nichtlinearen Element, z. B. einem Thermistor, einer Diode oder einem spannungsgesteuerten Transistor in Serie mit einem Widerstand abgeschlossen und wird zur Prüfung mit gegenüber der Auslösung der Signalgeber (oder anderer Aktoren) umgekehrter Polarität und unterschiedlichen, eingeprägten Strömen betrieben. Die sich am Leitungsanfang jeweils einstellende Spannung wird mit Sollwerten verglichen. Der Vergleich liefert als Ergebnis, ob die Leitung sich in einem ordnungsgemäßen oder fehlerbehafteten Zustand befindet.
  • Ein ähnliches Überwachungsverfahren für eine Leitung, die mindestens ein Alarmgerät einer Gefahrenmeldeanlage speist, ist aus der DE-A-10 2005 060 123 bekannt. Hierzu ist die Leitung mit einem niederohmigen Element, z. B. einer Diode oder einer Diode in Serie mit einer Zener-Diode, abgeschlossen, das in derjenigen Stromflussrichtung, in der das Alarmgerät aktiviert wird, sperrt. Zu jedem Alarmgerät ist des weiteren ein gleichartiges nichtlineares Element parallel geschaltet. Zur Prüfung wird die Leitung mit umgekehrter Polarität und unterschiedlichen, eingeprägten Strömen betrieben, aus denen in Verbindung mit den sich am Anfang der Leitung einstellenden jeweiligen Spannungen der Leitungswiderstand errechnet und mit einem Sollwertbereich verglichen wird.
  • Diese beiden bekannten Prüfverfahren sind auf Meldelinien nicht übertragbar, weil weder die Umpolung der Speisespannung einer Meldelinie noch deren Betrieb mit zu Prüfungszwecken wechselnden Spannungen und Strömen zulässig ist.
  • Durch die DIN EN 54 Teil 13 sind die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit der leitungsgebundenen Übertragungswege einer Gefahrenmeldeanlage erheblich erhöht worden. Insbesondere muss eine normgerechte Anlage sicherstellen, dass jeder Übertragungsweg unter bestimmungsgemäßen Lastbedingungen an den betreffenden Bestandteil (z. B. Aktor oder Sensor) die für die Funktion dieses Bestandteiles notwendige Spannung liefert. Anders als bei den bekannten Anlagen und deren Prüfverfahren muss deshalb bei einer der vorgenannten Norm entsprechenden Anlage die Prüfung auf einen unzulässig hohen Widerstand der Leitung unter Last durchgeführt werden. Eine Meldelinie muss folglich mit den angeschlossenen Meldern auf Funktionsfähigkeit geprüft werden.
  • Die Prüfung besteht vorschriftsgemäß darin, dass zur Ermittlung einer schleichenden Unterbrechung ein einstellbarer Serienwiderstand (Potentiometer) in der Leitung der Meldelinie so lange erhöht wird, bis die Gefahrenmeldeanlage eine Unterbrechung der Meldelinie feststellt, dass der Gesamtwiderstand der Leitung, bei dem dieser Zustand eintritt, gemessen, anschließend um 10% vermindert und dann ermittelt wird, ob die Meldelinie wieder funktionsfähig ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Gefahrenmeldeanlage zur Verfügung zu stellen, die diesen Vorgaben entsprechend feststellen, ob die Meldelinie funktionsfähig ist.
  • Bei einem Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mittels des Endmoduls periodisch während einer Prüfzeit ein Prüfstrom, der mindestens gleich dem Strom eines Melders im Alarmzustand ist, auf der Meldelinie erzeugt wird und dass das Erzeugen des Prüfstroms durch Unterbrechen der Linienspannung für eine von den Meldern tolerierte Zeit und Wiedereinschalten der Linienspannung ausgelöst wird.
  • Der Kerngedanke der Erfindung besteht also darin, die bisherige Überwachung des Wertes eines ständig fließenden Ruhestromes durch die Überwachung eines nur kurzzeitig fließenden, im Vergleich zu dem bisherigen Ruhestromwert hohen Prüfstromes zu ersetzen. Geprüft wird also, ob die Bedingung der eingangs genannten Norm erfüllt ist, dass der Übertragungsweg, d. h. die betreffende Meldelinie, auch an ihrem Ende eine Spannung zur Verfügung stellt, bei der die Funktionsfähigkeit auch des von der Zentrale aus gesehen letzten Melders noch sichergestellt ist. Unter der Funktionsfähigkeit eines Melders ist dabei zu verstehen, dass der Melder bei einem erkannten Gefahrenfall, z. B. einem Brand, einen Alarmstrom auf der Meldelinie erzeugt, der um ein Vielfaches höher als der Ruhestrom auf der betroffenen Meldelinie ist. Das mit der Erfindung vorgeschlagene Verfahren ist mithin gleichbedeutend mit einer Prüfung der Meldelinie auf unzulässig hohen Widerstand unter Lastbedingungen. Wenn die Prüfzeit kurz, z. B. zwischen 10 ms und 30 ms gewählt und die Wiederholung der Prüfung der Meldelinie in großen Zeitabständen, z. B. im Bereich von 10 s bis 100 s, vorgenommen wird, ist der Energieverbrauch gering. Das Verfahren geht deshalb nicht zu Lasten der vorgeschriebenen Notstrombetriebszeit der Gefahrenmeldeanlage.
  • Grundsätzlich könnte der mittels des Endmoduls erzeugte Prüfstrom auch durch einen über die Meldelinie auf das Endmodul übertragenen kodierten Befehl ausgelöst werden. Bei dem erfindungsgemäß vorgesehenen Auslösen durch kurze Unterbrechung der Linienspannung wird die Eigenschaft der meisten Melder ausgenutzt, aus Gründen der Störsicherheit auch große Schwankungen der Linienspannung einschließlich eines Wegfalls der Linienspannung für kurze Zeit, z. B. bis zu einigen hundert Millisekunden, zu tolerieren und sich erst bei einer längeren Unterbrechung der Linienspannung abzuschalten um sich bei Wiederkehr der Linienspannung neu zu initialisieren.
  • Eine Verbesserung des vorgeschlagenen Verfahrens besteht darin, den Prüfstrom nur dann zu erzeugen, wenn die an dem Endmodul anliegende Spannung höher als ein vorgegebener Mindestwert ist. Dieser Mindestwert ist vorzugsweise gleich der Mindestbetriebsspannung der an die Meldelinie angeschlossenen Melder, zuzüglich eines kleinen Toleranzwertes.
  • Im Normalfall, d. h. bei einer funktionsfähigen Gefahrenmeldeanlage im Ruhezustand und einer ordnungsgemäß installierten Meldelinie mit normalem Leitungswiderstand liegt an dem Endmodul nahezu die gleiche Spannung an, wie sie am Anfang der Meldelinie eingespeist wird. Bevor der Prüfstrom erzeugt wird, wird folglich der vorgegebene Mindestwert der an dem Endmodul anliegenden Spannung nur dann unterschritten werden, wenn die Meldelinienleitung infolge einer Beschädigung einen sehr hohen Leitungswiderstand hat oder sogar vollständig unterbrochen ist. Die Zentrale oder der Koppler, an den die betreffende Meldeleitung angeschlossen ist, detektiert dann, dass kein Prüfstrom erzeugt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Meldelinienleitung einen Widerstand aufweist, bei dem an dem Endmodul zwar im Ruhezustand eine Spannung zwischen der Spannung am Anfang der Leitung und der Mindestbetriebsspannung der angeschlossenen Melder anliegt, diese Spannung jedoch bei Auslösen des Prüfstromes infolge des Leitungswiderstandes unter den Mindestwert fällt und folglich der Prüfstrom nicht oder nur sehr kurzzeitig erzeugt wird. Die Zentrale oder der Koppler erkennt in diesem Fall, dass der Prüfstrom zumindest nicht während der gesamten Prüfzeit vorhanden ist und erzeugt deshalb eine Fehlermeldung.
  • Weil der von einem Melder im Alarmzustand erzeugte Alarmstrom mit steigender Linienspannung zunächst etwa spannungsproportional steigt, ab einer gegebenen Linienspannung jedoch aus Gründen der Begrenzung der Leistungs auf einen konstanten Wert begrenzt wird, wird bevorzugt auch der Prüfstrom strombegrenzt erzeugt. Bei einer Gefahrenmeldeanlage mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 5 ist die eingangs genannte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Endmodul ein Zeitglied umfasst, das durch Anlegen der Linienspannung gestartet wird und eine Konstantstromschaltung steuert, die einen Prüfstrom erzeugt, der mindestens gleich dem Strom eines Melders im Alarmzustand ist. Die Zentrale oder der Koppler, an den die Meldelinie angeschlossen ist, umfasst hierzu eine steuernde Software, die durch periodische Unterbrechung der Linienspannung für z. B. einige Millisekunden das Zeitglied des Endmoduls periodisch startet und anschließend prüft, ob der Prüfstrom in der vorgegebenen Höhe und während einer vorgegebenen Prüfzeit vorhanden ist. Die Prüfzeit kann z. B. zwischen 10 ms und 100 ms liegen.
  • Vorzugsweise hat das Endmodul eine Spannungsüberwachung, die das Endmodul bei Unterschreitung einer Mindestspannung abschaltet. Diese Spannungsüberwachung kann sehr einfach z. B. durch eine im Strompfad der Konstantstromschaltung liegende Zenerdiode mit passender Zenerspannung realisiert werden.
  • Zur Vermeidung eines Installationsfehlers durch polvertauschtes Anschließen des Endmoduls an die Meldelinie kann am Eingang des Endmoduls eine Gleichrichterbrücke als Verpolungsschutz angeordnet sein. Diese Maßnahme ist dem Fachmann an sich bekannt.
  • Zwischen den Eingangsanschlüssen des Endmoduls kann ein Meldelinienabschlusswiderstand liegen. Der Meldelinienabschlusswiderstand hat den bei einer bestehenden Gefahrenmeldeanlage üblichen Wert, beträgt also z. B. 10 kΩ. Dann ist das Endmodul auch für die Erweiterung einer bestehenden Gefahrenmeldeanlage verwendbar, die lediglich die konventionelle Ruhestromüberwachung durchführt, also von der Funktionalität des vorgeschlagenen Endmoduls keinen Gebrauch machen kann. Der Errichter oder Betreiber der Gefahrenmeldeanlage muss bei deren Erweiterung folglich nicht auf die Ausführungsform des Endmoduls achten.
  • Die Erfindung ist sowohl bei Anlagen anwendbar, bei denen an eine Zentrale über einen Kommunikationsbus mindestens ein Koppler angeschlossen ist, an den wiederum mindestens eine Meldelinie angeschlossen ist, als auch in dem selteneren Fall, dass eine oder mehrere Meldelinien unmittelbar an die Zentrale angeschlossen sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt:
  • 1: eine nach dem Stand der Technik mit einem Widerstand abgeschlossene Meldelinie,
  • 2: die Schaltung eines Endmoduls zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung
  • 3: ein Strom/Spannungs-Diagramm zur Überprüfung einer Meldelinie mit einem Endmodul gemäß 2.
  • Die zweiadrige Meldelinie in 1, im folgenden auch kurz „Leitung umfasst einen Melder M und einen Abschlusswiderstand R1, der sehr häufig gleich 10 kΩ ist. Im Rahmen der Erfindung kann 1 als das Ende einer Meldelinie mit zahlreichen weiteren, zu dem Melder M parallel liegenden und nicht gezeichneten Meldern oder als eine Meldelinie mit nur einem einzigen Melder M, der unmittelbar an eine Zentrale oder einen Koppler angeschlossen ist, betrachtet werden. Zusätzlich ist in die Meldelinie ein Potentiometer RL eingeschleift, um die durch die eingangs erwähnte DIN EN 54 Teil 13 vorgeschriebenen Prüfbedingungen auf schleichende Unterbrechung der Meldelinie zu simulieren.
  • Diese Meldelinie hat im normalen Betriebszustand, also ohne das Potentiometer RL, bei einer angenommenen Linienspannung von 9,4 V einen Ruhestrom von rund 900 μA plus den Ruhestrom des Melders M von z. B. 20 μA, bei n Meldern plus n·20 μA.
  • Häufig haben derartige Melder einen Betriebsspannungsbereich von z. B. 4 V bis über 12 V. Zur Vermeidung von Fehlalarmen schalten die Melder bei Unterschreitung der unteren Betriebsspannungsgrenze meist selbstständig ab und initialisieren sich bei Überschreitung dieser minimalen Betriebsspannung neu. Im Alarmzustand erzeugen sie einen im Vergleich zu dem Melderruhestrom erheblich höheren Alarmstrom auf der Meldelinie. Der Alarmstrom kann z. B. bei der niedrigsten Betriebsspannung rund 3 mA betragen, mit zunehmender Betriebsspannung steigen und schaltungstechnisch auf einen Maximalwert von z. B. 8 mA ab 7 V begrenzt sein.
  • Wenn ein am Anfang der Meldelinie, in der Regel also im Koppler gemessener Ruhestrom IR von weniger als 700 μA bei UA gleich rund 9 V per Definition als Zeichen für einen unzulässig hohen Widerstand („Drahtbruch”) gelten soll und folglich der Widerstandswert des Potentiometers RL erhöht wird bis der Ruhestrom IR auf 700 μA gefallen ist, so gilt mit:
  • UE
    = Spannung am Leitungsende
    UL
    = Spannungsabfall über der Leitung
    RL
    = Leitungswiderstand plus eingestellter Widerstandswert RL;
    UE = IR·R1 = 700 μA·10 kQ = 7 V; UL = UA – UE = 9 V – 7 V = 2 V;
    Figure 00090001
    RL – 10% = 2,58 kΩ (Bedingung der Norm);
  • Vermindert man folglich mit dem Potentiometer RL den Leitungswiderstand auf 2,58 kΩ und verlangt die Funktionsfähigkeit der Meldelinie auch und vor allem im Alarmfall, d. h. bei einem Strom IA gleich rund 4 mA (Summe von Ruhestrom plus Melderalarmstrom), erhält man rein rechnerisch: UL(Alarm) = RL·IA = 2,58 kΩ·4 mA = 10,32 V;
  • Folglich würde schon bei einem Strom entsprechend dem minimalen Alarmstrom IA mehr als die Eingangsspannung UE über dem durch die Leitung und das entsprechend der Prüfbedingung der Norm eingestellte Potentiometer gebildeten Gesamtwiderstand abfallen. Dann liegt am Melder M keine Betriebsspannung an. Der Melder kann folglich keinen Alarmstrom erzeugen. Die Prüfbedingung, dass die Meldelinie nach Verminderung des Gesamtwiderstandes der Leitung um 10% wieder funktionsfähig ist, ist im Fall der 1 nicht erfüllbar.
  • Nach dem vorliegenden Vorschlag tritt an die Stelle des Widerstandes R1 von 10 kΩ in 1 ein Endmodul, das zur Prüfung des Gesamtwiderstandes der Meldelinie, also der zwei-adrigen Leitung in 1, kurzzeitig jedoch periodisch einen Melder wie den Melder M in 1 simuliert. Wie der Melder M wirkt auch das Endmodul mit der Schaltung gemäß 2 in diesem Zustand als Stromsenke, so dass die Zentrale oder der Koppler bei ordnungsgemäßem Leitungszustand während der Prüfzeit einen Prüfstrom misst und durch Vergleich mit einem Sollwert, der größer als der Alarmstrom eines Melders ist, feststellt, ob ein Melder im Alarmzustand zu einem Strom führt, den die Zentrale oder der Koppler dann als Alarmstrom detektiert und als Alarmsignal verarbeitet, wenn der Alarmstrom während einer vorgegebenen Mindestzeit bestehen bleibt. Die Prüfzeit kann insbesondere kürzer als diese Mindestzeit sein, damit die Zentrale den Prüfstrom nicht fälschlich als Alarmstrom behandelt. Die Unterscheidung zwischen Prüfstrom und Alarmstrom ist jedoch auch auf andere Weise softwaretechnisch möglich. Zusätzlich ist das Endmodul so ausgebildet, dass es während der Prüfzeit keinen Strom erzeugt, wenn die Spannung an seinem Eingang kleiner als die minimale Melderbetriebsspannung ist. Wenn an der gleichen Meldelinie Melder betrieben werden, deren Mindestbetriebsspannung unterschiedlich groß ist, wird die Spannung, bei der das Endmodul keinen Strom mehr erzeugt, selbstverständlich an die höchste, im Minimum erforderliche Betriebsspannung angepasst.
  • Die Schaltung in 2 hat einen Ruhezustand und einen Arbeitszustand, in welchem sie den Prüfstrom erzeugt. Im Ruhezustand nimmt die Schaltung bei einer Linienspannung an ihrem Eingang, die höher als die oben genannte Mindestspannung ist, einen Ruhestrom auf, der erheblich kleiner als der minimale Alarmstrom eines Melders ist. Um die Schaltung in den Arbeitszustand zu versetzen, unterbricht der Koppler (oder die Zentrale) die Linienspannung für ein kurzes Zeitintervall, z. B. für 4 ms. Die an die Linie angeschlossenen Melder sind im Normalfall im Ruhezustand und tolerieren diese Spannungsunterbrechung, weil sie während dieser Zeit ihre Betriebsspannung intern aus einem Pufferkondensator beziehen.
  • Die Schaltung hat am Eingang ein Zeitglied. Infolge der Unterbrechung der Linienspannung hat sich ein zeitbestimmender Kondensator C11 über R51, R28 und R32 entladen. Die Entladezeit kann durch eine in Sperrrichtung parallel zu C11 geschaltete Diode verkürzt werden, insbesondere in Verbindung mit dem später erläuterten Widerstand R52. Mit der Wiederkehr der Linienspannung hält C11 den PNP-Transistor Q29 über R51 im Sperrzustand. Deshalb ist auch der NPN-Transistor Q19 im Sperrzustand. Folglich leiten die NPN-Transistoren Q23 und Q24, die zusammen mit den Widerständen R25 und R26 eine Konstantstromquelle bilden. Diese ist so ausgelegt, dass sie eine Stromaufnahme hat, die mindestens gleich dem minimalen Alarmstrom eines Melders M ist, vorzugsweise jedoch das doppelte, also z. B. etwa 9 mA beträgt, vorausgesetzt, die am Eingang der Schaltung anliegende Linienspannung ist größer als eine Mindestspannung. Diese ist durch eine im Kollektorzweig von Q23 liegende Zenerdiode D11 und eine zur Temperaturkompensation in Serie geschaltete normale Diode D16 bestimmt. Wenn D11 eine Zenerspannung von 5,1 V und D16 eine Durchlassspannung von 0,6 V hat, arbeitet folglich die Schaltung erst bei Eingangsspannungen, die höher als ca. 6 V sind.
  • Währenddessen hat sich C11 soweit aufgeladen, dass Q29 wieder durchlässig wird, wodurch Q19 ebenfalls durchlässig wird. Dieses Umschalten vom Sperrzustand in den durchlässigen Zustand beschleunigt der Rückkopplungswiderstand R50. Weil Q19 nun durchlässig ist, wird über R25 die Basis von Q23 auf Masse gelegt, mit der Folge, dass die Konstantstromquelle nun sperrt.
  • Die Zentrale (oder der Koppler) lösen die beschriebene Prüfung periodisch aus, z. B. in einem Takt zwischen einer Sekunde und einer Minute.
  • Die Schaltung kann optional am Eingang einen Parallelwiderstand R52 von 10 kΩ haben. Dieser Widerstand hat nur die Funktion, das Endmodul unter Inkaufnahme eines zusätzlichen Ruhestromverbrauchs bei Verwendung in einer normgemäßen Anlage auch für eine Anlage kompatibel zu machen, die noch mit einer einfachen Ruhestromprüfung gemäß 1 arbeitet.
  • Damit ergibt sich der in 3 dargestellte Strom/Spannungsverlauf. Nach jedem Ab- und wieder Anschalten der Linienspannung liefert das Endmodul einen Stromimpuls von in diesem Beispiel 9 mA während einer primär durch C11 und R32 bestimmten Zeit von etwa 25 ms, anschließend einen Ruhestrom von etwa 1,3 mA (wovon ca. 900 μA durch R52 bedingt sind). Durch die Festlegung des Prüfstromimpulses auf 9 mA ist sichergestellt, dass die Meldelinie die Melder auch dann noch mit einer ausreichenden Betriebsspannung versorgt, wenn gleichzeitig oder nacheinander zwei Melder in den Alarmzustand gegangen sind.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Prüfen einer mit einer konstanten Linienspannung gespeisten Meldelinie mit n Meldern (n ≥ 1) einer Gefahrenmeldeanlage im Ruhezustand auf unzulässig hohen Widerstand (RL) durch Messung des Stroms der mit einem Endmodul abgeschlossenen Meldelinie, Vergleich mit einem Sollwert und Generierung einer Fehlermeldung bei Unterschreitung des Sollwertes, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Endmoduls periodisch während einer Prüfzeit ein Prüfstrom, der mindestens gleich dem Strom eines Melders im Alarmzustand ist, auf der Meldelinie erzeugt wird und dass das Erzeugen des Prüfstroms durch Unterbrechen der Linienspannung für eine von den Meldern tolerierte Zeit und Wiedereinschalten der Linienspannung ausgelöst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfstrom nur erzeugt wird, wenn die an dem Endmodul anliegende Spannung höher als ein vorgegebener Mindestwert ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfstrom strombegrenzt erzeugt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfstrom während der Prüfzeit mindestens zweimal gemessen und mit dem Sollwert verglichen wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Prüfzeit kürzer als die Zeit ist, während der ein Melder im Alarmzustand sein muss um einen Alarm auszulösen.
  6. Gefahrenmeldeanlage mit einer Zentrale, an die mindestens eine Meldelinie mit n Meldern (n ≥ 1) angeschlossen ist und die mit einem Endmodul abgeschlossen ist, um die Meldelinie auf Fehler durch unzulässig hohen Widerstand (RL) der Meldelinie zu prüfen und im Fall eines Fehlers ein Signal „Störung” zu erzeugen, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Endmodul ein Zeitglied (Q29, C11, R32, R31, R51) umfasst, das durch Anlegen der Linienspannung gestartet wird und eine Konstantstromschaltung (Q23, Q24, R25, R26) steuert, die einen Prüfstrom erzeugt, der mindestens gleich dem Strom eines Melders im Alarmzustand ist.
  7. Gefahrenmeldeanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Endmodul eine Spannungsüberwachung (D11, D16) umfasst, die das Endmodul bei Unterschreitung einer Mindestspannung abschaltet.
  8. Gefahrenmeldeanlage nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch eine Verpolschutzbrücke am Eingang des Endmoduls.
  9. Gefahrenmeldeanlage nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Eingangsanschlüssen des Endmoduls ein Meldelinienabschlusswiderstand (R52) liegt.
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