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DE102008048392A1 - Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung - Google Patents

Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung Download PDF

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DE102008048392A1
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hair
fastener
solvent
weight
strand
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DE102008048392A
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English (en)
Inventor
Erik Dr. Schulze Zur Wiesche
Volker Scheunemann
Petra Westphal
Dirk Dr. Kasper
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Henkel AG and Co KGaA
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Henkel AG and Co KGaA
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    • A41WEARING APPAREL
    • A41GARTIFICIAL FLOWERS; WIGS; MASKS; FEATHERS
    • A41G5/00Hair pieces, inserts, rolls, pads, or the like; Toupées
    • A41G5/004Hair pieces
    • A41G5/0053Fastening thereof
    • A41G5/008Fastening thereof by adhesives

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  • Textile Engineering (AREA)
  • Cosmetics (AREA)

Abstract

Ein Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung, das ohne den Einsatz von Wärme auskommt, umfaßt die folgenden Schritte: - Bereitstellung mindestens einer Haarsträhne, die mit einem Befestigungselement versehen ist; - Aufquellen des Befestigungselementes durch Aufbringen mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement; - Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares und - Verdampfenlassen des Lösungsmittels.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung.
  • Die Veränderung von Form oder Farbe des Kopfhaares zur Veränderung des Erscheinungsbildes ist allgemein bekannt und weit verbreitet. Kurzzeitiges Styling durch Haargele oder Haarsprays und länger anhaltende Stylings wie Dauerwellen sowie die Färbung oder Blondierung sind gesicherter Stand technischen Wissens und können zum großen Teil auch in Heimanwendung durchgeführt werden.
  • Ein weiteres Feld der Veränderung des Erscheinungsbildes hat sich in den letzten Jahren herausgebildet: Die Haarverlängerung. Hierbei handelt es sich um verschiedene Methoden, das Eigenhaar am Kopf durch fremde Echt- oder Kunsthaarsträhnen länger erscheinen zu lassen.
  • Das fremde Haar wird dabei strähnenweise mit den eigenen Haaren fest verbunden. Dies kann durch Wärme, Ultraschall oder mechanisch erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die Einarbeitung von Tressen, bei der reihenweise gearbeitet wird. Die Befestigung findet vor allem am Hinterkopf statt, damit genügend Eigenhaar vom Oberkopf über die Verbindungsstellen fällt.
  • Hierbei existieren verschiedene Methoden:
    • • Bei der Bellargo-Methode werden Strähnen aus europäischem unbehandeltem Schnitthaar mit Hilfe von winzigen Hülsen durch Wärmeeinwirkung am Eigenhaar befestigt.
    • • Bei der Klebe- oder Bonding-Methode werden vorbehandelte Strähnen aus europäischem oder indischem Naturhaar an das Eigenhaar angeklebt. (unter Wärmeeinwirkung)
    • • Bei der Air-Pressure-Methode werden bis zu zehn Strähnen aus Echthaar gleichzeitig befestigt.
    • • Bei der Metallhülsen-Methode wird das Fremdhaar – meist indisches Naturhaar – mit einer speziellen Zange zusammengedrückt.
    • • Bei der Kunsthaar-Methode werden Kunstfasern mittels eines Thermoklebers in der Nähe der Kopfhaut befestigt Kunsthaare werden auch mit Metallspangen eingeklemmt.
  • Beim Anmodulieren mit Wärme wird Thermoklebstoff, Wachs, Keratin oder eine Silikonbasis bei ca. 90–130°C benutzt, bei Ultraschall werden die Keratinplättchen (so genannte Bondings) auf molekularer Ebene kurzzeitig erwärmt, mechanische Methoden mit Plastik- oder Metallhülsen arbeiten ohne Wärme.
  • Eine Haarverlängerung hält bis zu 6 Monate, die Kosten variieren stark je nach Qualität der eingesetzten Haare und der angewendeten Einarbeitungsmethode.
  • Es sind andere Verfahren zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Haarsträhnen und dem Eigenhaar bekannt, die externe Elemente, wie Spangen, Kämme, Klemmen usw. verwenden:
    Diese Elemente können dazu verwendet werden, Haarsträhnen mit größeren Abmessungen an das Haar des Anwenders zu befestigen, sie haben aber den großen Nachteil, dass ihre Verbindung deutlich sichtbar und durch den Anwender Fühlbar ist, der dies als störend empfinden kann.
  • Beispiele für Haarverlängerungsverfahren sind aus den Druckschriften JP 03152205 (Aderans Co. Ltd.) und in der ZA 93/5214 A oder in der DE 196 26 107 C1 beschrieben. Verfahren, bei denen ein Klebstoff auf die entstehende Verbindung aufgebracht wird, sind beispielsweise in der US 4,934,387 (Megna) beschrieben. Ein Verfahren zur Befestigung einer selbsthaftenden Haarsträhne ist in der US-A-6,135,122 offenbart. Die DE 202 03 301 U1 offenbart schließlich eine Vorrichtung und ein Verfahren, bei dem mehrere Haarsträhnen mit Klebestellen an einer gemeinsamen Trägerfolie vorliegen und so gleichzeitig appliziert werden können.
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, das Gebiet der anklebbaren Haarsträhnen weiterzuentwickeln und insbesondere die Applikationszeiten zu verkürzen und das spätere Entfernen der Strähnen zu vereinfachen.
  • Es wurde nun gefunden, daß sich bestimmte Vorgehensweisen besonders zur Lösung dieser Aufgabe eignen und die Applikationsmöglichkeiten deutlich erweitern, so daß nicht mehr zwingend mit Wärme gearbeitet werden muß.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist in einer ersten Ausführungsform ein Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung, umfassend die folgenden Schritte:
    • – Bereitstellung mindestens einer Haarsträhne, die mit einem Befestigungslement versehen ist;
    • – Aufquellen des Befestigungselementes durch Aufbringen mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement,
    • – Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares und
    • – Verdampfenlassen des Lösungsmittels.
  • Im ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine mindestens Haarsträhne bereitgestellt, die mit einem Befestigungselement versehen ist. Eine solche Haarsträhne besteht aus einem Haarteil, an dem ein Befestigungselement angebracht ist. Das Haarteil besteht aus einer Mehrzahl von natürlichen und/oder künstlichen Fasern („Haarsträhne”). Natürliche („echte”) Haare stammen oft aus Indien oder China, da hier Frisuren oft traditionell lang sind. In Indien werden die Zöpfe teilweise aus religiösen Motiven abgeschnitten. Heute stammen die meisten Menschenhaare aus Indien. Auch Tierhaare können erfindungsgemäß eingesetzt werden, bewährt hat sich hierbei beispielsweise Büffelbauchhaar. Die Haare werden gewaschen, nach Länge sortiert, gekraust und gefärbt. Teilweise wird auch die äußere Schuppenschicht entfernt, um ein Filzen zu verhindern.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare Haarsträhnen können auch aus Kunsthaar hergestellt werden. Ein weit verbreitetes Material sind Kunstfasern aus Poly-(acrylnitril-co-vinylchlorid) von der Firma Kanekalon. Auch Strähnen, in denen sowohl natürliche Haare als auch Kunstfasern nebeneinander vorliegen, sind erfindungsgemäß geeignet.
  • Am Haarteil befindet sich ein Befestigungselement, das vorzugsweise an einem Ende der Haarsträhne angebracht wird. Ein Anbringen des Befestigungselementes an anderen Stellen, beispielsweise in der Mitte einer Haarsträhne ist ebenfalls möglich – hierdurch wird aber ja nach Länge der Haarsträhne ein unnatürlicher Strähnenverlauf erzeugt. Vorzugsweise liegt das Befestigungselement daher an einem Ende (nachfolgend als „oberes Ende” bezeichnet) der Haarstsrähne vor.
  • Das Befestigungselement ist vorzugsweise klein und dünn dimensioniert, damit die spätere Befestigungsstelle am Kopf nicht auffällt. Bevorzugte Befestigungselemente weisen räumliche Ausdehnungen im Millimeter-Bereich auf, beispielsweise Höhen von 1 bis 4 mm und Längen bzw. Breiten von 5 bis 80 mm, vorzugsweise von 10 bis 70 mm, besonders bevorzugt von 20 bis 60 mm und insbesondere 30 bis 50 mm.
  • Um im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar zu sein, muß das Befestigungselement in der Lage sein, durch Lösungsmittel gequollen werden zu können. Hier haben sich insbesondere Polymere bewährt, die beispielsweise aus den Gruppen der natürlichen oder der synthetischen Polymere stammen können. Im Hinblick auf die Lagerfähigkeit der zu applizierenden Strähnen, auf die Widerstandsfähigkeit gegen atmosphärische Einflüsse bei der späteren Anwendung und auf die Applikationszeit haben sich synthetische Polymere besonders bewährt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement – bezogen auf das Gewicht des Befestigungselementes – mindestens 10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 25 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 75 Gew.-% und insbesondere mindestens 90 Gew.-% synthetische(s) Polymere(e) enthält.
  • Unter dem begriff „synthetische Polymere” werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung Kunststoffe verstanden, die nach allen für die Synthese von Polymeren üblichen Polyreaktionen-Polyadditionen, Polykondensationen und Polymerisationen- und Polymer-analogen Reaktionen herstellbar sind.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung umfaßt das Befestigungselement erfindungsgemäß mindestens ein Polyurehan(PU-)-Polymer.
  • Polyurethan ist die Sammelbezeichnung für Polymere, in deren Makromolekülen die Wiederholungseinheiten durch Urethan-Gruppierungen -NH-CO-O- verknüpft sind. Polyurethane werden im Allgemeinen erhalten durch Polyaddition aus zwei- oder höherwertigen Alkoholen und Isocyanaten gemäß
    Figure 00040001
    R1 und R2 können dabei für niedermolekulare oder selbst schon polymere aliphatische oder aromatische Gruppen stehen. Technisch wichtige Polyurethane werden hergestellt aus Polyester- und/oder Polyetherdiolen und z. B. 2,4- bzw. 2,6-Toluoldiisocyanat (TDI, R2 = C6H3-CH3), 4,4'-Methylenbis(phenylisocyanat) (MDI, R2 = C6H4-CH2-C6H4), 4,4'-Methylendicyclohexylisocyanat (HMDI, R2 = C6H10-CH2-C6H10) od. Hexamethylendiisocyanat [HDI, R2 = (CH2)6].
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement – bezogen auf das Gewicht des Befestigungselementes – mindestens 10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 25 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 75 Gew.-% und insbesondere mindestens 90 Gew.-% Polyurethan-Polymer(e) enthält.
  • Das Anbringen der zuvor bereitgestellten Haarsträhne an das Eigenhaar erfolgt im erfindungsgemäßen Verfahren dadurch, daß man das Befestigungselement mit einem Lösungsmittel behandelt. Hierdurch quillt das Befestigungselement auf und wird so adhäsiv, daß es an einer Haarsträhne des Eigenhaares befestigt werden kann. Das Lösungsmittel verdampft anschließend, und die Befestigungsstelle verliert ihre Klebrigkeit. Auf diese Weise ist der aus dem Stand der Technik bekannte notwendige Einsatz von hohen Temperaturen nicht notwendig. Das erfindungsgemäße Verdampfenlassen des Lösungsmittels kann durch Wärme unterstützt werden (z. B. durch eine Trockenhaube oder den Einsatz eines Warmlufthaartrockners), dies ist aber erfindungsgemäß nicht erforderlich.
  • Bevorzugt für den Einsatz im erfindungsgemäßen Verfahren sind Lösungsmittel, die das Befestigungselement schnell und zuverlässig aufquellen und nach der Applikation der Strähne zügig verdampfen. Physiologisch weitgehende Unbedenklichkeit ist ein weiteres Kriterium bei der Auswahl geeigneter Lösungsmittel. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das Lösungsmittel ausgewählt wird aus aus Aceton (DMK), Isopropanol, Hexan, Methylethylketon (MEK) und Ethylacetat.
  • In der einfachsten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens werden einzelne Haarsträhnen mit jeweils einem Befestigungselement bereitgestellt und jede Haarsträhne für sich durch Aufquellen des Befestigungselementes durch Aufbringen mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement und Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares und Verdampfenlassen des Lösungsmittels am Eigenhaar befestigt.
  • Es ist mit dem erfindungsgemäßen Verfahren aber auch möglich, eine Mehrzahl von Strähnen gleichzeitig zu applizieren. Dies läßt sich bequem realisieren, indem mehrere Strähnen mit ihren Befestigungselementen auf ein Trägermaterial (z. B. einem Filmstreifen) aufgebracht werden und die Applikation von Lösungsmittel dann auf mehrere Befestigungselemente erfolgt, die auf dem Träger lokalisiert sind. Auf diese Weise werden in einem Applikationsschritt am Eigenhaar an verschiedenen Stellen Haarsträhnen angebracht.
  • Eine solche erfindungsgemäß einsetzbare Vorrichtung von Haarsträhnen besteht aus einer Anzahl von Haarsträhnen, die vorzugsweise fluchtend und im Wesentlichen parallel angeordnet sind, und die aus einer Anzahl von im Wesentlichen vorbestimmten Haaren bestehen, die natürlich oder künstlich sein können und geeignet ausgewählte Farben aufweisen, und zwar einfarbig oder mit Strähnchen. Die Haarsträhnen werden vorzugsweise im Wesentlichen in gleichen Abständen angeordnet. Sie erstrecken sich von ihren jeweiligen Enden mit den Befestigungselementen, die dazu ausgestaltet sind, mit dem Kopfhaar verbunden zu werden, bis hin zu ihren freien Enden.
  • Eine solche Vorrichtung umfaßt ebenfalls ein Trägerband, auf der die Befestigungselemente angeordnet sind.
  • Der Werkstoff, der das Trägerband bildet, ist vorzugsweise dünn und filmartig. Er kann nach der Verdampfung des Lösungsmittels aus dem Eigenhaar entfernt werden, was jedoch unangenehmes „Ziepen” zur Folge haben kann. Bevorzugt sind Trägerbänder, die so dünn und unauffällig sind, daß sie im Haar verbleiben können, ohne das Tragegefühl zu stören oder optisch aufzufallen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform dieser Verfahrensvariante besteht das Trägerband aus saugfähigem Material. Hierdurch wird die Applikation des Lösungsmittels erleichtert und das Aufquellen der Befestigungselemente begünstigt.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß die mit einem Befestigungselement versehene(n) Haarsträhne(n) zusätzlich ein Trägerband aufweist/aufweisen, das aus saugfähigem Material besteht.
  • Das Trägerband kann bei dieser Verfahrensvariante eine definierte Länge aufweisen und nur eine einzelne oder eine vorbestimmte Anzahl von Haarsträhnen tragen, oder es kann eine undefinierte Länge aufweisen, so dass die ausführende Person Abschnitte abschneiden kann, um die gewünschte Anzahl von Haarsträhnen zu erhalten. In allen Fällen kann die ausführende Person eine oder mehrere Haarsträhnen, die mit der aktuellen Anbringung nicht kompatibel sind, entfernen, indem sie einfach einen Teil des Trägerbands abschneidet. Auf jeder Anordnung können die Haarsträhnen die gleiche Länge, Größe und Farbe aufweisen, es ist aber auch möglich, Variationen in der Länge vorzusehen, um stufige Verlängerungen herzustellen, sowie Farbvariationen, um komplexe Strähnen und unterschiedliche Größen erzeugen zu können.
  • Eine bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Haarsträhnen bereitgestellt werden, die fluchtend und im Wesentlichen parallel mit ihren Befestigungselementen auf einem Trägerband angebracht sind.
  • Wie bereits erwähnt, sind auch hier Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens bevorzugt, bei denen das Trägerband aus saugfähigem Material besteht.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerband aus saugfähigem Papier, vorzugsweise aus Filterpapier, besteht.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform befindet sich das erforderliche Lösungsmittel bereits im Befestigungselement, d. h. das Polymer befindet sich bereits im gequollenen Zustand und kann spontan angewandt werden. Diese Ausführungsform erfordert jedoch eine besondere Umverpackung. Verwendet wird hierbei vorzugsweise eine Verblisterung, die gegenüber dem Lösemittel diffusionsstabil ist. Das Applizieren der Haarsträhnen kann direkt nach der Entnahme aus der Umverpackung, beispielsweise der Verblisterung, erfolgen.
  • Die Anbringung der erfindungsgemäßen Vorrichtung (Haarsträhne) erfolgt vorzugsweise dicht an der Kopfhaut. Hier sind Verfahren bevorzugt, bei denen das Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares im Abstand von 0,5 bis 2 cm, vorzugsweise von 0,75 bis 1,5 cm und insbesondere von 0,9 bis 1,1 cm von der Kopfhaut erfolgt.
  • Das Anmodulieren der erfindungsgemäßen Vorrichtungen an Eigenhaarsträhnen ist mit dem erfindungsgemäßen Verfahren in sehr kurzer Zeit möglich. In bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren erfolgen Erkaltenlassen bzw. Verdampfenlassen des Lösungsmittels über einen Zeitraum von 2 bis 60 Minuten, vorzugsweise von 10 bis 45 Minuten und insbesondere von 20 bis 30 Minuten.
  • Diese Zeitspanne kann, wie bereits erwähnt, durch gezielte Wärmeanwendung verkürzt werden.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht in der Reversibilität der Haarverlängerung. Wünscht die Kundin bzw. der Kunde die Haarverlängerung nicht mehr, so muß die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht – wie bei marktüblichen Systemen – durch den Friseur über die Erwärmung entfernt oder gar abgeschnitten werden. Es ist vielmehr möglich, die Vorrichtungen problemlos aus dem Eigenhaar zu entfernen. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur Entfernung von Haarverlängerungen, bei dem mindestens eine mittels eines erfindungsgemäßen Verfahrens angebrachte Haarsträhne (erfindungsgemäße Vorrichtung) durch Einwirkung von Wärme und/oder Einwirkung mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement vom Eigenhaar abgelöst wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl von professionellen Friseuren als auch in der Heimanwendung durchgeführt werden. Besonders einfach gelingt das Verfahren, wenn dem Anwender alle zur Durchführung des Verfahrens nötigen Bestandteile applikationsbereit zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Kit-of-parts, umfassend in einer gemeinsamen Umverpackung
    • – mindestens eine mit Haarsträhne, die mit einem Befestigungselement versehen ist;
    • – mindestens ein in einer Verpackung enthaltenes Lösungsmittel, das zum Quellen des Befestigungslementes geeignet ist.
  • Die erfindungsgemäßen Kits umfassend eine gemeinsame Umverpackung, mindestens eine mit einem Befestigungselement versehene Haarsträhne sowie eine Verpackung, die Lösungsmittel enthält. Diese Verpackung dient zur Aufbewahrung des Lösungsmittels und erleichtert seine Dosierung und Anwendung. Erfindungsgemäß bevorzugte Verpackungen sind beispielsweise Tuben, Spender, Flaschen, Dosen, Tiegel, Töpfe, Spraydosen usw.. Sie können aus den unterschiedlichsten Materialien gefertigt sein, beispielsweise Kunststoff, Metall, Glas, Verbundwerkstoffen usw.. Verpackungen sind im Stand der Technik breit beschrieben, und je nach zu verpackendem Mittel existiert eine breite Vielfalt marktüblicher Verpackungen in den unterschiedlichsten Formen und Größen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Kit-of-parts sind dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung des Lösungsmittels durch eine Tropfflasche gebildet wird.
  • Dies kann eine Tropffalsche aus Kunststoff sein, die durch Drücken einzelne Tropfen des Lösungsmittels freisetzt, es kann sich aber auch um eine Flasche aus Kunststoff oder Glas handeln, die mit einem Verschluß versehen ist, in dem sich eine Pipette befindet, die ein Auftropfen des Lösungsmittels ermöglicht.
  • Die Umverpackung kann wie die Verpackung aus den unterschiedlichsten Materialien gefertigt werden und die unterschiedlichsten Formen annehmen. Für höherwertige Produkte kann sich eine Weißblechdose mit abnehmbarem Deckel empfehlen. Auch Kunststoffboxen sind mögliche Ausführungsformen. Diese Umverpackungen haben den Vorteil, entsprechend dekoriert und nach dem Verbrauch als Aufbewahrungsbehälter genutzt werden zu können. Für Produkte, deren Umverpackung nach dem Gebrauch entsorgt werden soll, empfiehlt sich eine Kartonage. Kartons besitzen den Vorteil der geringen Kosten und der leichten Bedruckbarkeit. Farbliche und formliche Ausgestaltungen können bei diesen Umverpackungen breit variiert werden.
  • Als weiteren Bestandteil kann das erfindungsgemäße Kit eine Gebrauchsanweisung umfassen, die dem Verbraucher Anwendungshinweise zu dem erfindungsgemäßen Verfahren gibt. „Gebrauchsanweisung” im Sinne der vorliegenden Anmeldung können nicht nur schriftliche Ausführungen in einer beliebigen Sprache sein, sondern auch bildliche Darstellungen wie beispielsweise Piktogramme.
  • Die Gebrauchsanweisung kann fest mit der Verpackung verbunden oder auch auf ihr angebracht sein. So kann die Gebrauchsanweisung in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung außen auf die Verpackung aufgebracht werden.
  • Die Gebrauchsanweisung kann in bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auch auf die Innenseite der Umverpackung aufgebracht werden.
  • „Aufgebracht” ist eine Gebrauchsanweisung im Sinne der vorliegenden Erfindung auf eine Verpackung dann, wenn sie mit der Verpackung haftfest verbunden ist. Im einfachsten Fall kann die Gebrauchsanweisung direkt auf die Außen- und/oder Innenseite der Verpackung gedruckt werden. Es ist aber auch möglich und bevorzugt, separat vorgefertigte Gebrauchsanweisungen haftfest mit der Verpackung zu verbinden. Möglichkeiten hierzu bestehen unter anderem im Aufkleben von Etiketten, Aufschrumpfen von Folien, der mechanischen Befestigung von Etiketten, Papieren, Kartons, Kärtchen usw. mittels Rast-, Schnapp- oder Klemmverbindungen. Der Gestaltungsspielraum für Verpackungsentwickler ist hier nahezu grenzenlos.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, die Gebrauchsanweisung als separates Beiblatt auszugestalten, welches in die Verpackung gegeben wird. Die separate Gebrauchsanweisung kann auf Papier, Karton, Kunstoffen usw. in Form von Bögen, Blättern, Karten, Kärtchen, Flyern, Leporellos usw. gefertigt werden. Die separate Gebrauchsanweisung hat den Vorteil, daß der Verbraucher diese an exponierter Stelle befestigen und bei der Durchführung des Verfahrens wiederholt lesen kann. Auch kann eine solche separate Gebrauchsanweisung aus der Verpackung genommen und mehrfach an wechselnden Orten gelesen werden, ohne daß immer das komplette Kit mitgeführt werden muß.
  • Erfindungsgemäße Kits, bei denen die Gebrauchsanweisung als separate Beilage ausgestaltet ist, sind eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Für weitere bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Kits gilt mutatis mutandis das zum erfindungsgemäßen Verfahren Gesagte.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 03152205 [0009]
    • - ZA 93/5214 A [0009]
    • - DE 19626107 C1 [0009]
    • - US 4934387 [0009]
    • - US 6135122 A [0009]
    • - DE 20203301 U1 [0009]

Claims (13)

  1. Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung, umfassend die folgenden Schritte: – Bereitstellung mindestens einer Haarsträhne, die mit einem Befestigungselement versehen ist; – Aufquellen des Befestigungselementes durch Aufbringen mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement, – Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares und – Verdampfenlassen des Lösungsmittels.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement – bezogen auf das Gewicht des Befestigungselementes – mindestens 10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 25 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 75 Gew.-% und insbesondere mindestens 90 Gew.-% synthetische(s) Polymere(e) enthält.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement – bezogen auf das Gewicht des Befestigungselementes – mindestens 10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 25 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 75 Gew.-% und insbesondere mindestens 90 Gew.-% Polyurethan-Polymer(e) enthält.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mit einem Befestigungselement versehene(n) Haarsträhne(n) zusätzlich ein Trägerband aufweist/aufweisen, das aus saugfähigem Material besteht.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Haarsträhnen bereitgestellt werden, die fluchtend und im wesentlichen parallel mit ihren Befestigungselementen auf einem Trägerband angebracht sind.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerband aus saugfähigem Material besteht.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerband aus saugfähigem Papier, vorzugsweise aus Filterpapier, besteht.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Lösungsmittel ausgewählt wird aus Aceton (DMK), Isopropanol, Hexan, Methylethylketon (MEK) und Ethylacetat.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares im Abstand von 0,5 bis 2 cm, vorzugsweise von 0,75 bis 1,5 cm und insbesondere von 0,9 bis 1,1 cm von der Kopfhaut erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Verdampfenlassen des Lösungsmittels über einen Zeitraum von 10 bis 60 Minuten, vorzugsweise von 15 bis 45 Minuten und insbesordere von 20 bis 30 Minuten, erfolgt.
  11. Verfahren zur Entfernung von Haarverlängerungen, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine mittels eines Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 angebrachte Haarsträhne durch Einwirkung von Wärme und/oder Einwirkung mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement vom Eigenhaar abgelöst wird.
  12. Kit-of-parts, umfassend in einer gemeinsamen Umverpackung – mindestens eine mit Haarsträhne, die mit einem Befestigungselement versehen ist; – mindestens ein in einer Verpackung enthaltenes Lösungsmittel, das zum Quellen des Befestigungselementes geeignet ist.
  13. Kit-of-parts nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung des Lösungsmittels durch eine Tropfflasche gebildet wird.
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