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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Haarverlängerung
und/oder Haarverdichtung.
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Die
Veränderung von Form oder Farbe des Kopfhaares zur Veränderung
des Erscheinungsbildes ist allgemein bekannt und weit verbreitet.
Kurzzeitiges Styling durch Haargele oder Haarsprays und länger
anhaltende Stylings wie Dauerwellen sowie die Färbung oder
Blondierung sind gesicherter Stand technischen Wissens und können
zum großen Teil auch in Heimanwendung durchgeführt
werden.
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Ein
weiteres Feld der Veränderung des Erscheinungsbildes hat
sich in den letzten Jahren herausgebildet: Die Haarverlängerung.
Hierbei handelt es sich um verschiedene Methoden, das Eigenhaar
am Kopf durch fremde Echt- oder Kunsthaarsträhnen länger
erscheinen zu lassen.
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Das
fremde Haar wird dabei strähnenweise mit den eigenen Haaren
fest verbunden. Dies kann durch Wärme, Ultraschall oder
mechanisch erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die Einarbeitung
von Tressen, bei der reihenweise gearbeitet wird. Die Befestigung
findet vor allem am Hinterkopf statt, damit genügend Eigenhaar
vom Oberkopf über die Verbindungsstellen fällt.
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Hierbei
existieren verschiedene Methoden:
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der Bellargo-Methode werden Strähnen aus europäischem
unbehandeltem Schnitthaar mit Hilfe von winzigen Hülsen
durch Wärmeeinwirkung am Eigenhaar befestigt.
- • Bei der Klebe- oder Bonding-Methode werden vorbehandelte
Strähnen aus europäischem oder indischem Naturhaar
an das Eigenhaar angeklebt. (unter Wärmeeinwirkung)
- • Bei der Air-Pressure-Methode werden bis zu zehn Strähnen
aus Echthaar gleichzeitig befestigt.
- • Bei der Metallhülsen-Methode wird das Fremdhaar – meist
indisches Naturhaar – mit einer speziellen Zange zusammengedrückt.
- • Bei der Kunsthaar-Methode werden Kunstfasern mittels
eines Thermoklebers in der Nähe der Kopfhaut befestigt
Kunsthaare werden auch mit Metallspangen eingeklemmt.
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Beim
Anmodulieren mit Wärme wird Thermoklebstoff, Wachs, Keratin
oder eine Silikonbasis bei ca. 90–130°C benutzt,
bei Ultraschall werden die Keratinplättchen (so genannte
Bondings) auf molekularer Ebene kurzzeitig erwärmt, mechanische
Methoden mit Plastik- oder Metallhülsen arbeiten ohne Wärme.
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Eine
Haarverlängerung hält bis zu 6 Monate, die Kosten
variieren stark je nach Qualität der eingesetzten Haare
und der angewendeten Einarbeitungsmethode.
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Es
sind andere Verfahren zur Herstellung einer Verbindung zwischen
den Haarsträhnen und dem Eigenhaar bekannt, die externe
Elemente, wie Spangen, Kämme, Klemmen usw. verwenden:
Diese
Elemente können dazu verwendet werden, Haarsträhnen
mit größeren Abmessungen an das Haar des Anwenders
zu befestigen, sie haben aber den großen Nachteil, dass
ihre Verbindung deutlich sichtbar und durch den Anwender Fühlbar
ist, der dies als störend empfinden kann.
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Beispiele
für Haarverlängerungsverfahren sind aus den Druckschriften
JP 03152205 (Aderans Co. Ltd.)
und in der
ZA 93/5214
A oder in der
DE
196 26 107 C1 beschrieben. Verfahren, bei denen ein Klebstoff auf
die entstehende Verbindung aufgebracht wird, sind beispielsweise
in der
US 4,934,387 (Megna)
beschrieben. Ein Verfahren zur Befestigung einer selbsthaftenden
Haarsträhne ist in der
US-A-6,135,122 offenbart. Die
DE 202 03 301 U1 offenbart
schließlich eine Vorrichtung und ein Verfahren, bei dem
mehrere Haarsträhnen mit Klebestellen an einer gemeinsamen
Trägerfolie vorliegen und so gleichzeitig appliziert werden
können.
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Der
vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, das Gebiet der
anklebbaren Haarsträhnen weiterzuentwickeln und insbesondere
die Applikationszeiten zu verkürzen und das spätere
Entfernen der Strähnen zu vereinfachen.
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Es
wurde nun gefunden, daß sich bestimmte Vorgehensweisen
besonders zur Lösung dieser Aufgabe eignen und die Applikationsmöglichkeiten
deutlich erweitern, so daß nicht mehr zwingend mit Wärme
gearbeitet werden muß.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist in einer ersten Ausführungsform
ein Verfahren zur Haarverlängerung und/oder Haarverdichtung,
umfassend die folgenden Schritte:
- – Bereitstellung
mindestens einer Haarsträhne, die mit einem Befestigungslement
versehen ist;
- – Aufquellen des Befestigungselementes durch Aufbringen
mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement,
- – Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne
des Eigenhaares und
- – Verdampfenlassen des Lösungsmittels.
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Im
ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird eine mindestens Haarsträhne bereitgestellt, die mit
einem Befestigungselement versehen ist. Eine solche Haarsträhne
besteht aus einem Haarteil, an dem ein Befestigungselement angebracht
ist. Das Haarteil besteht aus einer Mehrzahl von natürlichen
und/oder künstlichen Fasern („Haarsträhne”).
Natürliche („echte”) Haare stammen oft
aus Indien oder China, da hier Frisuren oft traditionell lang sind.
In Indien werden die Zöpfe teilweise aus religiösen
Motiven abgeschnitten. Heute stammen die meisten Menschenhaare aus
Indien. Auch Tierhaare können erfindungsgemäß eingesetzt
werden, bewährt hat sich hierbei beispielsweise Büffelbauchhaar.
Die Haare werden gewaschen, nach Länge sortiert, gekraust
und gefärbt. Teilweise wird auch die äußere
Schuppenschicht entfernt, um ein Filzen zu verhindern.
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Erfindungsgemäß einsetzbare
Haarsträhnen können auch aus Kunsthaar hergestellt
werden. Ein weit verbreitetes Material sind Kunstfasern aus Poly-(acrylnitril-co-vinylchlorid)
von der Firma Kanekalon. Auch Strähnen, in denen sowohl
natürliche Haare als auch Kunstfasern nebeneinander vorliegen,
sind erfindungsgemäß geeignet.
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Am
Haarteil befindet sich ein Befestigungselement, das vorzugsweise
an einem Ende der Haarsträhne angebracht wird. Ein Anbringen
des Befestigungselementes an anderen Stellen, beispielsweise in
der Mitte einer Haarsträhne ist ebenfalls möglich – hierdurch
wird aber ja nach Länge der Haarsträhne ein unnatürlicher Strähnenverlauf
erzeugt. Vorzugsweise liegt das Befestigungselement daher an einem
Ende (nachfolgend als „oberes Ende” bezeichnet)
der Haarstsrähne vor.
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Das
Befestigungselement ist vorzugsweise klein und dünn dimensioniert,
damit die spätere Befestigungsstelle am Kopf nicht auffällt.
Bevorzugte Befestigungselemente weisen räumliche Ausdehnungen
im Millimeter-Bereich auf, beispielsweise Höhen von 1 bis
4 mm und Längen bzw. Breiten von 5 bis 80 mm, vorzugsweise
von 10 bis 70 mm, besonders bevorzugt von 20 bis 60 mm und insbesondere
30 bis 50 mm.
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Um
im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbar zu sein,
muß das Befestigungselement in der Lage sein, durch Lösungsmittel
gequollen werden zu können. Hier haben sich insbesondere
Polymere bewährt, die beispielsweise aus den Gruppen der
natürlichen oder der synthetischen Polymere stammen können.
Im Hinblick auf die Lagerfähigkeit der zu applizierenden
Strähnen, auf die Widerstandsfähigkeit gegen atmosphärische
Einflüsse bei der späteren Anwendung und auf die
Applikationszeit haben sich synthetische Polymere besonders bewährt.
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Erfindungsgemäß bevorzugte
Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement – bezogen
auf das Gewicht des Befestigungselementes – mindestens
10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 25 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens
50 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 75 Gew.-% und insbesondere
mindestens 90 Gew.-% synthetische(s) Polymere(e) enthält.
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Unter
dem begriff „synthetische Polymere” werden im
Rahmen der vorliegenden Anmeldung Kunststoffe verstanden, die nach
allen für die Synthese von Polymeren üblichen
Polyreaktionen-Polyadditionen, Polykondensationen und Polymerisationen-
und Polymer-analogen Reaktionen herstellbar sind.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung umfaßt das Befestigungselement erfindungsgemäß mindestens
ein Polyurehan(PU-)-Polymer.
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Polyurethan
ist die Sammelbezeichnung für Polymere, in deren Makromolekülen
die Wiederholungseinheiten durch Urethan-Gruppierungen -NH-CO-O-
verknüpft sind. Polyurethane werden im Allgemeinen erhalten
durch Polyaddition aus zwei- oder höherwertigen Alkoholen
und Isocyanaten gemäß
R
1 und
R
2 können dabei für niedermolekulare
oder selbst schon polymere aliphatische oder aromatische Gruppen
stehen. Technisch wichtige Polyurethane werden hergestellt aus Polyester-
und/oder Polyetherdiolen und z. B. 2,4- bzw. 2,6-Toluoldiisocyanat
(TDI, R
2 = C
6H
3-CH
3), 4,4'-Methylenbis(phenylisocyanat)
(MDI, R
2 = C
6H
4-CH
2-C
6H
4), 4,4'-Methylendicyclohexylisocyanat (HMDI,
R
2 = C
6H
10-CH
2-C
6H
10) od. Hexamethylendiisocyanat [HDI, R
2 = (CH
2)
6].
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Erfindungsgemäß besonders
bevorzugte Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das
Befestigungselement – bezogen auf das Gewicht des Befestigungselementes – mindestens
10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 25 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens
50 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 75 Gew.-% und insbesondere
mindestens 90 Gew.-% Polyurethan-Polymer(e) enthält.
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Das
Anbringen der zuvor bereitgestellten Haarsträhne an das
Eigenhaar erfolgt im erfindungsgemäßen Verfahren
dadurch, daß man das Befestigungselement mit einem Lösungsmittel
behandelt. Hierdurch quillt das Befestigungselement auf und wird
so adhäsiv, daß es an einer Haarsträhne
des Eigenhaares befestigt werden kann. Das Lösungsmittel
verdampft anschließend, und die Befestigungsstelle verliert
ihre Klebrigkeit. Auf diese Weise ist der aus dem Stand der Technik
bekannte notwendige Einsatz von hohen Temperaturen nicht notwendig.
Das erfindungsgemäße Verdampfenlassen des Lösungsmittels
kann durch Wärme unterstützt werden (z. B. durch
eine Trockenhaube oder den Einsatz eines Warmlufthaartrockners),
dies ist aber erfindungsgemäß nicht erforderlich.
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Bevorzugt
für den Einsatz im erfindungsgemäßen
Verfahren sind Lösungsmittel, die das Befestigungselement
schnell und zuverlässig aufquellen und nach der Applikation
der Strähne zügig verdampfen. Physiologisch weitgehende
Unbedenklichkeit ist ein weiteres Kriterium bei der Auswahl geeigneter
Lösungsmittel. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße
Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, daß das Lösungsmittel ausgewählt
wird aus aus Aceton (DMK), Isopropanol, Hexan, Methylethylketon
(MEK) und Ethylacetat.
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In
der einfachsten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden einzelne Haarsträhnen mit jeweils einem
Befestigungselement bereitgestellt und jede Haarsträhne
für sich durch Aufquellen des Befestigungselementes durch
Aufbringen mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement
und Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne des Eigenhaares
und Verdampfenlassen des Lösungsmittels am Eigenhaar befestigt.
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Es
ist mit dem erfindungsgemäßen Verfahren aber auch
möglich, eine Mehrzahl von Strähnen gleichzeitig
zu applizieren. Dies läßt sich bequem realisieren,
indem mehrere Strähnen mit ihren Befestigungselementen
auf ein Trägermaterial (z. B. einem Filmstreifen) aufgebracht
werden und die Applikation von Lösungsmittel dann auf mehrere
Befestigungselemente erfolgt, die auf dem Träger lokalisiert
sind. Auf diese Weise werden in einem Applikationsschritt am Eigenhaar
an verschiedenen Stellen Haarsträhnen angebracht.
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Eine
solche erfindungsgemäß einsetzbare Vorrichtung
von Haarsträhnen besteht aus einer Anzahl von Haarsträhnen,
die vorzugsweise fluchtend und im Wesentlichen parallel angeordnet
sind, und die aus einer Anzahl von im Wesentlichen vorbestimmten
Haaren bestehen, die natürlich oder künstlich
sein können und geeignet ausgewählte Farben aufweisen,
und zwar einfarbig oder mit Strähnchen. Die Haarsträhnen
werden vorzugsweise im Wesentlichen in gleichen Abständen
angeordnet. Sie erstrecken sich von ihren jeweiligen Enden mit den
Befestigungselementen, die dazu ausgestaltet sind, mit dem Kopfhaar
verbunden zu werden, bis hin zu ihren freien Enden.
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Eine
solche Vorrichtung umfaßt ebenfalls ein Trägerband,
auf der die Befestigungselemente angeordnet sind.
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Der
Werkstoff, der das Trägerband bildet, ist vorzugsweise
dünn und filmartig. Er kann nach der Verdampfung des Lösungsmittels
aus dem Eigenhaar entfernt werden, was jedoch unangenehmes „Ziepen” zur Folge
haben kann. Bevorzugt sind Trägerbänder, die so
dünn und unauffällig sind, daß sie im
Haar verbleiben können, ohne das Tragegefühl zu
stören oder optisch aufzufallen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform dieser Verfahrensvariante
besteht das Trägerband aus saugfähigem Material.
Hierdurch wird die Applikation des Lösungsmittels erleichtert
und das Aufquellen der Befestigungselemente begünstigt.
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Bevorzugte
erfindungsgemäße Verfahren sind dadurch gekennzeichnet,
daß die mit einem Befestigungselement versehene(n) Haarsträhne(n)
zusätzlich ein Trägerband aufweist/aufweisen,
das aus saugfähigem Material besteht.
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Das
Trägerband kann bei dieser Verfahrensvariante eine definierte
Länge aufweisen und nur eine einzelne oder eine vorbestimmte
Anzahl von Haarsträhnen tragen, oder es kann eine undefinierte
Länge aufweisen, so dass die ausführende Person
Abschnitte abschneiden kann, um die gewünschte Anzahl von
Haarsträhnen zu erhalten. In allen Fällen kann
die ausführende Person eine oder mehrere Haarsträhnen,
die mit der aktuellen Anbringung nicht kompatibel sind, entfernen,
indem sie einfach einen Teil des Trägerbands abschneidet.
Auf jeder Anordnung können die Haarsträhnen die
gleiche Länge, Größe und Farbe aufweisen,
es ist aber auch möglich, Variationen in der Länge
vorzusehen, um stufige Verlängerungen herzustellen, sowie Farbvariationen,
um komplexe Strähnen und unterschiedliche Größen
erzeugen zu können.
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Eine
bevorzugte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Haarsträhnen
bereitgestellt werden, die fluchtend und im Wesentlichen parallel
mit ihren Befestigungselementen auf einem Trägerband angebracht
sind.
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Wie
bereits erwähnt, sind auch hier Varianten des erfindungsgemäßen
Verfahrens bevorzugt, bei denen das Trägerband aus saugfähigem
Material besteht.
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Besonders
bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren sind dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerband aus saugfähigem
Papier, vorzugsweise aus Filterpapier, besteht.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform befindet sich das erforderliche
Lösungsmittel bereits im Befestigungselement, d. h. das
Polymer befindet sich bereits im gequollenen Zustand und kann spontan
angewandt werden. Diese Ausführungsform erfordert jedoch
eine besondere Umverpackung. Verwendet wird hierbei vorzugsweise
eine Verblisterung, die gegenüber dem Lösemittel
diffusionsstabil ist. Das Applizieren der Haarsträhnen
kann direkt nach der Entnahme aus der Umverpackung, beispielsweise
der Verblisterung, erfolgen.
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Die
Anbringung der erfindungsgemäßen Vorrichtung (Haarsträhne)
erfolgt vorzugsweise dicht an der Kopfhaut. Hier sind Verfahren
bevorzugt, bei denen das Anbringen an (jeweils) einer Haarsträhne
des Eigenhaares im Abstand von 0,5 bis 2 cm, vorzugsweise von 0,75
bis 1,5 cm und insbesondere von 0,9 bis 1,1 cm von der Kopfhaut
erfolgt.
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Das
Anmodulieren der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
an Eigenhaarsträhnen ist mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren in sehr kurzer Zeit möglich. In bevorzugten erfindungsgemäßen
Verfahren erfolgen Erkaltenlassen bzw. Verdampfenlassen des Lösungsmittels über
einen Zeitraum von 2 bis 60 Minuten, vorzugsweise von 10 bis 45
Minuten und insbesondere von 20 bis 30 Minuten.
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Diese
Zeitspanne kann, wie bereits erwähnt, durch gezielte Wärmeanwendung
verkürzt werden.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht in der Reversibilität der Haarverlängerung.
Wünscht die Kundin bzw. der Kunde die Haarverlängerung
nicht mehr, so muß die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht – wie bei marktüblichen Systemen – durch
den Friseur über die Erwärmung entfernt oder gar abgeschnitten
werden. Es ist vielmehr möglich, die Vorrichtungen problemlos
aus dem Eigenhaar zu entfernen. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist daher ein Verfahren zur Entfernung von Haarverlängerungen,
bei dem mindestens eine mittels eines erfindungsgemäßen
Verfahrens angebrachte Haarsträhne (erfindungsgemäße
Vorrichtung) durch Einwirkung von Wärme und/oder Einwirkung
mindestens eines Lösungsmittels auf das Befestigungselement
vom Eigenhaar abgelöst wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl von professionellen
Friseuren als auch in der Heimanwendung durchgeführt werden.
Besonders einfach gelingt das Verfahren, wenn dem Anwender alle
zur Durchführung des Verfahrens nötigen Bestandteile
applikationsbereit zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist daher ein Kit-of-parts, umfassend
in einer gemeinsamen Umverpackung
- – mindestens
eine mit Haarsträhne, die mit einem Befestigungselement
versehen ist;
- – mindestens ein in einer Verpackung enthaltenes Lösungsmittel,
das zum Quellen des Befestigungslementes geeignet ist.
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Die
erfindungsgemäßen Kits umfassend eine gemeinsame
Umverpackung, mindestens eine mit einem Befestigungselement versehene
Haarsträhne sowie eine Verpackung, die Lösungsmittel
enthält. Diese Verpackung dient zur Aufbewahrung des Lösungsmittels
und erleichtert seine Dosierung und Anwendung. Erfindungsgemäß bevorzugte
Verpackungen sind beispielsweise Tuben, Spender, Flaschen, Dosen,
Tiegel, Töpfe, Spraydosen usw.. Sie können aus
den unterschiedlichsten Materialien gefertigt sein, beispielsweise
Kunststoff, Metall, Glas, Verbundwerkstoffen usw.. Verpackungen
sind im Stand der Technik breit beschrieben, und je nach zu verpackendem
Mittel existiert eine breite Vielfalt marktüblicher Verpackungen
in den unterschiedlichsten Formen und Größen.
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Besonders
bevorzugte erfindungsgemäße Kit-of-parts sind
dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung des Lösungsmittels
durch eine Tropfflasche gebildet wird.
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Dies
kann eine Tropffalsche aus Kunststoff sein, die durch Drücken
einzelne Tropfen des Lösungsmittels freisetzt, es kann
sich aber auch um eine Flasche aus Kunststoff oder Glas handeln,
die mit einem Verschluß versehen ist, in dem sich eine
Pipette befindet, die ein Auftropfen des Lösungsmittels
ermöglicht.
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Die
Umverpackung kann wie die Verpackung aus den unterschiedlichsten
Materialien gefertigt werden und die unterschiedlichsten Formen
annehmen. Für höherwertige Produkte kann sich
eine Weißblechdose mit abnehmbarem Deckel empfehlen. Auch
Kunststoffboxen sind mögliche Ausführungsformen.
Diese Umverpackungen haben den Vorteil, entsprechend dekoriert und
nach dem Verbrauch als Aufbewahrungsbehälter genutzt werden
zu können. Für Produkte, deren Umverpackung nach
dem Gebrauch entsorgt werden soll, empfiehlt sich eine Kartonage.
Kartons besitzen den Vorteil der geringen Kosten und der leichten
Bedruckbarkeit. Farbliche und formliche Ausgestaltungen können
bei diesen Umverpackungen breit variiert werden.
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Als
weiteren Bestandteil kann das erfindungsgemäße
Kit eine Gebrauchsanweisung umfassen, die dem Verbraucher Anwendungshinweise
zu dem erfindungsgemäßen Verfahren gibt. „Gebrauchsanweisung” im
Sinne der vorliegenden Anmeldung können nicht nur schriftliche
Ausführungen in einer beliebigen Sprache sein, sondern
auch bildliche Darstellungen wie beispielsweise Piktogramme.
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Die
Gebrauchsanweisung kann fest mit der Verpackung verbunden oder auch
auf ihr angebracht sein. So kann die Gebrauchsanweisung in einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung außen
auf die Verpackung aufgebracht werden.
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Die
Gebrauchsanweisung kann in bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung auch auf die Innenseite der Umverpackung
aufgebracht werden.
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„Aufgebracht” ist
eine Gebrauchsanweisung im Sinne der vorliegenden Erfindung auf
eine Verpackung dann, wenn sie mit der Verpackung haftfest verbunden
ist. Im einfachsten Fall kann die Gebrauchsanweisung direkt auf
die Außen- und/oder Innenseite der Verpackung gedruckt
werden. Es ist aber auch möglich und bevorzugt, separat
vorgefertigte Gebrauchsanweisungen haftfest mit der Verpackung zu
verbinden. Möglichkeiten hierzu bestehen unter anderem
im Aufkleben von Etiketten, Aufschrumpfen von Folien, der mechanischen Befestigung
von Etiketten, Papieren, Kartons, Kärtchen usw. mittels
Rast-, Schnapp- oder Klemmverbindungen. Der Gestaltungsspielraum
für Verpackungsentwickler ist hier nahezu grenzenlos.
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Selbstverständlich
ist es auch möglich, die Gebrauchsanweisung als separates
Beiblatt auszugestalten, welches in die Verpackung gegeben wird.
Die separate Gebrauchsanweisung kann auf Papier, Karton, Kunstoffen
usw. in Form von Bögen, Blättern, Karten, Kärtchen,
Flyern, Leporellos usw. gefertigt werden. Die separate Gebrauchsanweisung
hat den Vorteil, daß der Verbraucher diese an exponierter
Stelle befestigen und bei der Durchführung des Verfahrens
wiederholt lesen kann. Auch kann eine solche separate Gebrauchsanweisung
aus der Verpackung genommen und mehrfach an wechselnden Orten gelesen
werden, ohne daß immer das komplette Kit mitgeführt
werden muß.
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Erfindungsgemäße
Kits, bei denen die Gebrauchsanweisung als separate Beilage ausgestaltet
ist, sind eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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Für
weitere bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Kits gilt mutatis mutandis das zum erfindungsgemäßen
Verfahren Gesagte.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 03152205 [0009]
- - ZA 93/5214 A [0009]
- - DE 19626107 C1 [0009]
- - US 4934387 [0009]
- - US 6135122 A [0009]
- - DE 20203301 U1 [0009]