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Die
Erfindung betrifft eine Dehnvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
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Aus
dem Stand der Technik sind Dehnvorrichtungen bekannt, die eine Dehnung
eines in/auf der Dehnvorrichtung befindlichen Patienten, insbesondere
im Wirbelsäulenbereich
unterstützen.
Hierbei kann die Dehnung des Patienten auf unterschiedliche Art
und Weise erfolgen, wobei eine Vielzahl derartiger Geräte einen
Dehneffekt durch Einwirken äußerer Zugkräfte auf
den Patientenkörper
erzielt. Hierzu werden beispielsweise der Beinbereich des Patienten
fixiert und am Kopfbereich Zugkräfte
eingeleitet. Diese Krafteinleitung kann auch vibrierend erfolgen.
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Ausgehend
vom dargelegten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zu Grunde, eine Dehnvorrichtung aufzuzeigen, die eine
Dehnung eines Patienten insbesondere im Wirbelsäulenbereich unterstützt und
damit muskuläre Verspannungen
im Rücken-,
Nacken- oder Gesäßbereich,
insbesondere auch bei Dauerschmerzpatienten löst.
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Die
Aufgabe wird ausgehend von den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs
1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
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Der
wesentliche Aspekt der erfindungsgemäßen Dehnvorrichtung ist darin
zu sehen, dass am Gestell zumindest ein Druckelementträger vorgesehen
ist und dieser Druckelementträger
wenigstens ein Druckelement aufnimmt, das zur Erzeugung einer auf
zumindest einen Körperteil
des Behandlungskörpers
einwirkenden Druckkraft vorgesehen ist, wobei das Druckelement oberhalb
der Auflage, und zwar in einem Abstand angeordnet ist.
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Unter
Behandlungskörper
wird im Sinne der Erfindung der Körper eines Lebewesens, vorzugsweise
eines Menschen verstanden. Durch die Verwendung zumindest eines Druckelementes
werden ein oder mehrere Körperteile
des zu therapierenden Patienten im Zusammenwirken mit der Auflage
der Liege in einer beispielsweise verdrehten Dehnposition gehalten.
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In
einer bevorzugten Anwendung der Dehnvorrichtung erfolgt eine Verdrehung
des Patientenkörpers
um die eigene Körperlängsachse,
mittels der die zugehörige
Muskulatur des Patienten, insbesondere im Rücken-, Kopf- und/oder Nackenbereich
gedehnt wird. Die Dehnung kann hierbei seitenspezifisch unterschiedlich
erfolgen, d. h. die Körperhälften können abhängig von
der Schmerzsituation des Patienten unterschiedlich stark gedehnt
werden. Damit kann in einer Langzeittherapie die Statik des Menschen
positiv verändert
werden. Insbesondere ermöglicht
der Einsatz der erfindungsgemäßen Dehnvorrichtung
zur Therapie von Dauerschmerzpatienten, die beispielsweise unter
Rückenbeschwerden, Migräne, Schleudertrauma
oder Skoliose leiden, eine deutliche Verbesserung der körperlichen
Wohlbefindens und Beweglichkeit.
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Weiterhin
vorteilhaft ist der Abstand zwischen dem zumindest einen Druckelement
und der Auflage einstellbar. Beispielsweise durch die Verwendung
einer Gewindespindel ist die durch das zum zumindest eine Druckelement
auf den Patientenkörper
ausgeübte
Druckkraft veränderbar
und damit an die Schmerzsituation des jeweiligen Patienten anpassbar.
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Zusätzlich kann
das zumindest eine Druckelement entlang der Längsachse der Liege und/oder einer
senkrecht zur Längsachse
verlaufenden Querachse verschiebbar ausgebildet sein und/oder der Druckelementträger am Gestell
dreh- und/oder schwenkbar um eine parallel zur Längs- oder Querachse verlaufende
Achse angeordnet sein. Das Druckelement ist vorzugsweise am Druckelementträger dreh-
und/oder schwenkbar gelagert. Vorteilhaft ergibt sich durch die
beschriebenen Maßnahmen eine
besonders einfach bedienbare und an den jeweiligen Patientenkörper individuell
anpassbare Justierbarkeit des zumindest einen Druckelements in Bezug
zur Auflage der Liege.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Dehnvorrichtung sind Gegenstand
der abhängigen Ansprüche.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von mehreren Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 beispielhaft
eine schematische Ansicht der Längsseite
der Dehnvorrichtung,
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2 beispielhaft
eine schematische Ansicht der Stirnseite der Dehnvorrichtung,
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3 beispielhaft
eine schematische Schnittdarstellung des Verbindungsabschnittes
zwischen Liege und Druckelementträger und
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4 beispielhaft
eine schematische Schnittdarstellung der Verbindung des Druckelementes
mit dem Druckelementträger
mittels einer Gewindespindel.
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In 1 ist
eine schematische Ansicht der Längsseite
der erfindungsgemäßen Dehnvorrichtung 1 beispielhaft
dargestellt, wobei die Längsachse
LA der Dehnvorrichtung 1 parallel zur y-Achse eines in den 1 bis 4 angedeuteten
kartesischen Koordinatensystems verläuft.
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Die
Dehnvorrichtung 1 besteht aus einer Liege 2 zur
Aufnahme eines Behandlungskörpers,
insbesondere Patientenkörpers
mit zumindest einem Gestell 3 und zumindest einer Auflage 4.
Das Gestell 3 weist mehrere, vorzugsweise vier oder sechs
Füße 3.1 auf,
die mit einem im Wesentlichen in der x-y-Ebene verlaufenden Rohrrahmen 7 verbunden sind,
der unterhalb der Auflage 4 und beispielsweise zu dieser
beabstandet angeordnet ist. Die freien Enden der Füße 3.1 stehen
hierbei auf einem geeigneten Boden 16.
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An
nahezu beliebigen Positionen des vorzugsweise umlaufenden, geschlossenen
Rohrrahmens 7 sind Druckelementträger 5 vorgesehen,
die zur Aufnahme von zumindest einem Druckelement 6 ausgebildet
sind. Die Druckelementträger 5 sind
vorzugsweise mittels einer Haltevorrichtung 11 am Rohrrahmen 7 befestigt.
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Hierbei
ist jeweils der Abstand A eines Druckelementes 6 zur Auflage 4 der
Liege 2 einstellbar, wobei unter dem Abstand A die Entfernung
der zur Auflage 4 gerichteten Unterseite des Druckelementes
zur Oberfläche
der Auflage 4 verstanden wird.
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Ferner
sind die die Druckelemente 6 aufnehmenden Druckelementträger 5 in
einer nahezu beliebigen Position fixierbar am Rohrrahmen 7 angeordnet,
und zwar ist zumindest der Druckelementträger 5 und/oder ein
Druckelement 6 entlang der Längsachse LA der Liege 2 und/oder
einer senkrecht zur Längsachse
LA verlaufenden Querachse QA verschiebbar ausgebildet, wobei die
Längsachse
LA und die Querachse QA eine zur Auflage 4 annähernd parallele
Ebene aufspannen.
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Beispielsweise
ist das Druckelement 6 am Druckelementträger 5 mittels
einer in einer Spindelmutter 15 geführten Gewindespindel 14 angelenkt, wobei
die Verbindung zwischen Gewindespindel 14 und Druckelement 6 dreh-
und schwenkbar ausgebildet ist, insbesondere dreidimensional beweglich,
und zwar beispielsweise mittels eines Kugelgelenks 19. Ebenso
kann zumindest einer der Druckelementträger 5 entlang einer
parallel zur Längsachse
LA oder Querachse QA der Dehnvorrichtung 1 verlaufenden Achse
dreh- oder schwenkbar ausgebildet sein.
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Ein
mittels der erfindungsgemäßen Dehnvorrichtung 1 zu
therapierender Patient wird auf der Liege 2 derart platziert,
dass dessen Körperlängsachse nahezu
parallel mit der Längsachse
LA der Liege 2 verläuft
und der Patient auf dem Rücken
liegt. Anschließend
wird der Patientenkörper
in eine vorgegebene Dehnposition gebracht, und zwar beispielsweise
durch Abwickeln eines Beines des Patientenkörpers und seitliches Ablegen
des abgewinkelten Beines in Richtung des noch ausgestreckten Beines. Durch
Drehung des Körpers
entlang der Körperachse
wird die vorgegebene Dehnposition eingenommen und das abgewinkelte
Bein durch Beaufschlagung mit der über das Druckelement 6 erzeugten Druckkraft
in der aktuell vorgegebenen Dehnposition gehalten. Durch entsprechende
Variation des Abstandes A kann der Betrag der Druckkraft zusätzlich noch
erhöht
werden. Ferner können über die
weiteren Druckelemente 6 vorgegebene weitere Körperteile
des Patientenkörpers
fixiert und somit der Dehneffekt unterstützt werden. Die erfindungsgemäße Dehnvorrichtung 1 kann
somit individuell an den Therapiefortschritt angepasst werden.
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Beispielhaft
weist die Blickrichtung des Patienten in der zuvor beschriebenen
Dehnposition näherungsweise
in die positive x-Richtung und der Patientenkörper wird über Hals- und Rumpfbereich
derart verdreht, dass die Fußspitzen
annähernd
in negative x-Richtung zeigen. Anschließend wird die Position der
Druckelemente 6 zur Fixierung des Patientenkörpers auf
der Liege 2 eingestellt. Dazu können die Druckelementträger 5 je
nach Bedarf an einer beliebigen Seite entlang des Umfangs des Rohrrahmens 7 befestigt
werden.
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Durch
Verschwenken der Haltevorrichtung 11 gegenüber dem
Gestell 3, vorzugsweise entlang einer parallel zur Längsachse
LA oder Querachse QA verlaufenden Achse lässt sich die Richtung der Krafteinwirkung
durch das Druckelement 6 verändern, d. h. insbesondere die
Längsachse
der Gewindespindel 14 weicht in ihrer Ausrichtung von der
z-Richtung ab. Des Weiteren ist die Haltevorrichtung 11 entlang
des Rohrrahmens 7 in Teilbereichen verschiebbar, so dass
die Druckelemente 6 im hier gezeigten Beispiel in x- bzw. y-Richtung
verschiebbar sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Druckelementträger 5 mehrteilig
ausgebildet, beispielsweise bestehend aus einem ersten Druckelementträgerrohr 5.1,
einem zweiten Druckelementträgerrohr 5.2 und
einem diese Rohre verbindenden Führungsrohr 5.3,
wobei das zweite Druckelementträgerrohr 5.2 im
Führungsrohr 5.3 verschiebbar
ist. Dadurch ergibt sich eine weitere Verstellmöglichkeit in x- bzw. y-Richtung. In z-Richtung
bestehen zwei unterschiedliche Einstellarten, und zwar eine Grobeinstellung über die
Verschiebbarkeit des ersten Druckelementträgerrohrs 5.1 in der
Haltevorrichtung 11 und eine Feineinstellung durch Drehen
der Gewindespindel 14, wodurch das Druckelement 6 auf
dem gewünschten
Körperteil
abgesetzt und die Druckkraft auf dieses Körperteil abhängig vom
Therapieziel und dem Schmerzempfinden des Patienten dosiert werden
kann.
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Im
zuvor ausgeführten
Ausführungsbeispiel kann
beispielsweise die Dehnposition durch Positionierung der Druckelemente 6 im
Wangenbereich, Brustbereich sowie im Bereich des Knies unterstützt werden.
Je nach Dehnposition und Schmerzen des Patienten kann eine bestimmte
Positionierung von Körperteilen,
wie beispielsweise Armen und Beinen notwendig sein, wobei diese
ebenfalls durch die Verwendung weiterer Druckelemente 6 fixierbar
sind.
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2 zeigt
eine schematische stirnseitige Seitenansicht der erfindungsgemäßen Dehnvorrichtung 1,
wobei der Aufbau der Liege 2, die Anordnung der Druckelementträger 5 am
Gestell 3 sowie die Anlenkung der Druckelemente 6 am
Druckelementträger 5 detaillierter
dargestellt sind.
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Das
Gestell 3 besteht aus dem umlaufenden Rohrrahmen 7 und
den Füßen 3.1,
wobei der Querschnitt der Rohre des Rohrrahmens 7 sowie
der Füße 3.1 voneinander
unabhängig
sein kann und/oder beliebige Formen beispielsweise polygonartig,
rund, oval oder dergleichen annehmen kann.
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Die
oberhalb des Gestells 3 angeordnete Auflage 4 ist
mit dem Rohrrahmen 7 mittels winkelartiger Halteelemente 12 verbunden,
und zwar derart, dass die Auflage 4 zum Rohrrahmen 7 in
z-Richtung beabstandet ist. Das Gestell 3 ist in der gezeigten Ausführungsform
höhenverstellbar,
und zwar durch in der Länge
veränderliche
Füße 3.1.
Im Ausführungsbeispiel
erfolgt die Höhenverstellung
manuell, kann jedoch aber auch elektrisch, hydraulisch oder elektrohydraulisch
erfolgen. Aus Gründen
der Verbesserung der Gewichtsverteilung der Dehnvorrichtung 1 können die
Füße 3.1 unabhängig voneinander mit
Material höher
Dichte gefüllt
sein. Dadurch wird bei stark einseitiger Belastung der Dehnvorrichtung 1 durch
die Druckelementträger 5 die
Kippgefahr minimiert.
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Ebenso
kann anstelle einer Vielzahl von Füßen 3.1 ein einziger
Standfuß,
der vorzugsweise mittig unter der Liege 2 vorgesehen ist,
Verwendung finden, wobei hier das Kippen der Dehnvorrichtung entweder
durch ein großflächiges Bodenauflager
oder durch eine Befestigung des Standfußes am Boden 16 vermieden
wird.
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Die
Befestigung der Druckelementträger 5 am
Rohrrahmen 7 ist den 2 und 3 zu
entnehmen. Dabei ist in 3 eine Detailansicht des in 2 mit
einem Kreis gekennzeichneten Bereichs dargestellt.
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Die
den Rohrrahmen 7 bildenden ersten Rohre 7.1 sind
entlang des Umfangs des Rohrrahmens 7 zumindest teilweise
von zweiten Rohrabschnitten 8 aufgenommen, wobei die ersten
Rohre 7.1 fest mit den zweiten Rohrabschnitten 8 verbunden
sind, beispielsweise durch Verschweißen. Vorzugsweise sind die
zweiten Rohrabschnitte 8 im Querschnitt rund und weisen
entlang des Umfangs zumindest eine, bevorzugter Weise mehrere Nuten 13 auf,
wobei diese beispielsweise auf der unteren Umfangsseite liegen,
zueinander einen festen Winkelabstand haben und eine dieser Nuten 13 senkrecht
unterhalb des Rohrmittelpunkts RMP liegt.
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Die
zweiten Rohrabschnitte 8 werden von Überschubrohren 9 umschlossen,
die eine kleinere Längsausdehnung
aufweisen als die zweiten Rohrabschnitte 8, aber einen
geringfügig
größeren Rohrinnendurchmesser
haben als der Rohraußendurchmesser
der zweiten Rohrabschnitte 8. Dadurch ist das Überschubrohr 9 auf
dem zweiten Rohrabschnitt 8 dreh- und verschiebbar. Das Überschubrohr 9 weist zudem
eine Arretiervorrichtung 10 auf, die beispielsweise eine
Arretierschraube sein kann. Diese Arretierschraube 10 durchdringt
das Überschubrohr 9 in einer
ein Innengewinde aufweisenden Öffnung,
und zwar derart, dass die Längsachse
der Arretierschraube 10 senkrecht zur Tangente im Durchdringungspunkt
steht. Im Bereich der ein Innengewinde aufweisenden Öffnung kann
die Wandung des Überschubrohrs 9 verstärkt sein,
wobei sich das Innengewinde auch in das die Wandung verstärkende Element
erstreckt. Das in das Überschubrohr 9 hineinragende Ende
der Arretierschraube 10 ist derart geformt, dass es in
eine der eingefrästen
Nuten 13 der zweiten Rohrabschnitte 8 versenkbar
ist. Es versteht sich, dass anstelle der Arretierschraube 10 auch
andere Möglichkeiten
der Arretierung bestehen, beispielsweise einen in einer Führungshülse geführten Arretierstift,
wobei die Führungshülse mit
dem Überschubrohr 9 verbunden
ist und der Arretierstift mittels Federeinwirkung in die Nut 13 gedrückt wird.
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Des
Weiteren ist an die Rohraußenseite
des Überschubrohrs 9 die
Haltevorrichtung 11 angelenkt, die vorzugsweise aus einem
Haltevorrichtungsarm 11.1 und einem beidseitig offenen
Führungsrohr 11.2 besteht.
Die Längsachse
des Haltevorrichtungsarms 11.1 schließt sowohl mit der Längsachse
der Arretiervorrichtung 10 als auch mit der Längsachse
des Überschubrohrs 9 annähernd einen
rechten Winkel ein, und zwar derart, dass der Haltevorrichtungsarm 11.1 von
dem Umfang des Rohrrahmens 7 seitlich nach außen absteht.
An dem bezogen auf das Überschubrohr 9 beabstandeten
Ende des Haltevorrichtungsarms 11.1 ist ein Führungsrohr 11.2 angebracht,
wobei die Längsachsen
des Haltevorrichtungsarms 11.1 und des Führungsrohrs 11.2 annähernd senkrecht
aufeinander stehen.
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Durch
die Verschwenkbarkeit des Überschubrohrs 9 gegenüber dem
zweiten Rohrabschnitt 8, der fest mit dem Rohrrahmen 7 verbunden
ist, lässt sich
die am Überschubrohr 9 vorgesehene
Haltevorrichtung 11 in verschiedene Winkelstellungen bezogen
auf die x-y-Ebene bringen und in diskreten Winkelstellungen mittels
der in die Nuten 13 versenkbaren Arretierungsvorrichtung 10 fixieren,
insbesondere auch derart, dass die Längsachse des Führungsrohrs 11.2 annähernd in
z-Richtung weist. Außerdem wird
durch die Verschiebbarkeit des Überschubrohrs 9 im
zweiten Rohrabschnitt 8 die Haltevorrichtung 11 zumindest
teilweise entlang des Rohrrahmens 7 verschiebbar.
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Das
Führungsrohr 11.2 ist
derart ausgestaltet, dass es in seinem Inneren das erste Druckelementträgerrohr 5.1 des
Druckelementträgers 5 aufnehmen
kann. Die Geometrie des Innenquerschnitts des Führungsrohrs 11.2 ist
dazu auf die Außengeometrie
des ersten Druckelementträgerrohrs 5.1 abgestimmt,
so dass das erste Druckelementträgerrohr 5.1 im
Führungsrohr 11.2 verschiebbar
und durch Arretieren oder Klemmen fixierbar ist, wobei das erste Druckelementträgerrohr 5.1 eine
Länge im
Bereich von 40 cm bis 1,5 m aufweisen kann. Das Führungsrohr 11.2 sowie
das erste Druckelementträgerrohr 5.1 kann
einen polygonförmigen,
runden oder ovalen Querschnitt aufweisen.
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Am
von der Haltevorrichtung 11 beabstandeten Ende des ersten
Druckelementträgerrohrs 5.1 ist ein
beidseitig offenes Führungsrohr 5.3 mit
Arretiermöglichkeit
vorgesehen und zwar derart, dass die Längsachsen des Druckelementträgerrohrs 5.1 und des Führungsrohrs 5.3 annähernd einen
Winkel von 90° einschließen. Im
Inneren des Führungsrohrs 5.3 wird
das zweite Druckelementträgerrohr 5.2 verschiebbar
geführt,
das seiner Länge
das Führungsrohr 5.3 um
ein Vielfaches übersteigt
und Längen
im Bereich von 25 cm bis 1,5 m aufweisen kann. Dabei ist das Führungsrohr 5.3 und
das zweite Druckelementträgerrohr 5.2 aufeinander
in Form und geometrischen Abmessungen des Querschnitts abgestimmt,
so dass eine gute Führ-
und Fixierbarkeit des zweiten Druckelementträgerrohrs 5.2 erreicht
wird.
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Das
erste Ende des zweiten Druckelementträgerrohrs 5.2 ist dabei
durch das Führungsrohr 5.3 geführt und
das zweite Ende weist eine Spindelmutter 15 mit Innengewinde
auf. In der Spindelmutter 15 ist die Gewindespindel 14 annähernd parallel
zum ersten Druckelementträgerrohr 5.1 geführt, wobei
die Gewindespindel 14 um ihre Längsachse gegenüber der
Spindelmutter 15 verdreht werden kann und die Drehbewegung
durch das Zusammenwirken des Innengewindes der Spindelmutter 15 mit
dem Außengewinde
der Gewindespindel 14 in eine translatorische Bewegung
bzw. Längsbewegung
umgesetzt wird. An der Gewindespindel 14 ist an einem ersten, zur
Liege 2 beabstandeten Ende eine Verstellvorrichtung 18 zum
Drehen der Gewindespindel 14, beispielsweise eine Kurbel
oder ein Handrad, am zweiten, der Liege 2 zugewandten Ende
zumindest ein Druckelement 6 angebracht.
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In 4 ist
beispielhaft eine schematische Schnittdarstellung der Verbindung
des Druckelementes mit dem Druckelementträger mittels einer Gewindespindel
gezeigt, die insbesondere eine dreidimensional dreh- und schwenkbare
Verbindung zwischen Gewindespindel 14 und Druckelement 6 mittels
eines Kugelgelenks 19 ausbildet. Dazu ist am der Liege 2 zugewandten
Ende der Gewindespindel 14 ein zumindest teilweise kugelartig
geformtes Element 19.1 angebracht. Im Druckelement 6 ist
ein auf dieses Element 19.1 in Form und Größe abgestimmtes
zumindest teilweise kugelschalenförmiges Element 19.2 vorgesehen,
das das Element 19.1 in Teilbereichen zumindest teilweise
aufnimmt.
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Durch
eine derartige Verbindung wird das Druckelement 6 an der
Gewindespindel 14 gehalten und ist dreidimensional dreh-
und schwenkbar, um dadurch an den zu fixierenden Körperteil
des Patienten besser anpassbar zu sein und ggf. eine Krafteinwirkung
auf den Körperteil
in einer Richtung zu ermöglichen,
der von der Richtung der Längsachse
der Gewindespindel 14 abweicht. Dies ist insbesondere bei
konkav gewölbten
Körperteilen
wie Gesicht, Hüfte,
Armen oder Beinen sehr vorteilhaft.
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Vorzugsweise
sind die Druckelemente 6 in der mit dem Patienten in Kontakt
tretenden Stelle annähernd
kreisförmig
und besitzen einen Durchmesser zwischen 2 cm und 40 cm. Es kann
aber auch von der Kreisform abgewichen, d. h. z. B. ein polygon- oder
ovalförmiges
Druckelement 6 verwendet werden.
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An
dem zur Auflage 4 zugewandten, mit dem zu fixierenden Körperteil
in Verbindung tretenden Teil ist das Druckelement 6 elastisch
verformbar, vorzugsweise gepolstert ausgebildet, um eine möglichst angenehme
Krafteinwirkung auf das Körperteil
und eine gute Anpassbarkeit an die Körperteilkonturen zu erreichen.
Der mit dem zu fixierenden Körperteil
in Verbindung tretende Teil des Druckelements 6 kann dabei
näherungsweise
eine ebene Fläche
bilden vorzugsweise aber leicht nach außen gewölbt sein, was die Anpassbarkeit
zusätzlich
erhöht.
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Die
Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben,
es versteht sich, dass zahlreiche Variationen und Änderungen
des Anmeldungsgegenstandes möglich
sind, ohne hierdurch den Erfindungsgedanken zu verlassen.
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- 1
- Dehnvorrichtung
- 2
- Liege
- 3
- Gestell
- 3.1
- Füße
- 4
- Auflage
- 5
- Druckelementträger
- 5.1
- erstes
Druckelementträgerrohr
- 5.2
- zweites
Druckelementträgerrohr
- 5.3
- Führungsrohr
- 6
- Druckelement
- 7
- Rohrrahmen
- 7.1
- erste
Rohre
- 8
- zweite
Rohrabschnitte
- 9
- Überschubrohr
- 10
- Arretierungsvorrichtung
- 11
- Haltevorrichtung
- 11.1
- Haltevorrichtungsarm
- 11.2
- Führungsrohr
- 12
- Halteelement
- 13
- Nut
- 14
- Gewindespindel
- 15
- Spindelmutter
- 16
- Boden
- 18
- Verstellvorrichtung
- 19
- Kugelgelenk
- 19.1
- kugelförmiges Element
- 19.2
- kugelschalenförmiges Element
- RMP
- Rohrmittelpunkt
- A
- Abstand
- LA
- Längsachse
der Liege
- QA
- Querachse