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Die
Erfindung betrifft eine Sperrvorrichtung zum Sperren der Bewegung
eines Elementes in wenigstens einer von zwei Bewegungsrichtungen.
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Derartige
Sperrvorrichtungen sind im Stand der Technik bekannt und werden
eingesetzt, um die Bewegung eines an sich beliebigen Elementes,
welches üblicherweise
in zwei Bewegungsrichtungen grundsätzlich bewegbar ist, zumindest
hinsichtlich einer der Bewegungsrichtungen, gegebenenfalls auch bezüglich beider
möglichen
Bewegungsrichtungen zu sperren.
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Bei
solchen Elementen kann es sich beispielsweise um Türen, Klappen,
Schubladen oder sonstige Zugangselemente handeln, die Zugang zu etwas
gewähren.
Beispielsweise können
solche Türen,
Klappen, Schubladen oder sonstige Zugangselemente Gebäude oder
Gehäuse
verschließen
und nur nach einem Entsperren einer Bewegungsrichtung, insbesondere
derjenigen Bewegungsrichtung, die zum Öffnen dient, den Zugang gewähren.
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Ein
typisches Anwendungsgebiet ist dabei bei Müllentsorgungssystemen zu erkennen,
da die Müllentsorgung
kostenpflichtig ist, teilweise die Abrechnung der Kosten nach Gewicht
erfolgt und insoweit nur solche Personen Zugang zu einem Müllentsorgungssystem
haben sollen, die an einem solchen Müllentsorgungssystem angemeldet
sind und die Kosten übernehmen.
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Dafür ist es
beispielsweise bekannt, dass Müllentsorgungssysteme
der bekannten Art mit einem Schloss verschließbar sind und die zugangsberechtigten
Personen jeweils einen Schlüssel
haben, um an der Tür
oder Klappe eines Müllentsorgungssystems,
wie beispielsweise eines Müllbehälters oder
eines Mülluntergrundsystems, öffnen zu
können.
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Hier
sind ebenfalls Systeme bekannt, bei denen eine elektrische Ansteuerung
von Bolzen erfolgt, die in Haltelöcher einfahren, so dass für das Öffnen einer
Klappe oder Tür
eines derartigen Müllentsorgungssystems
eine hohe Energie aufgewandt werden muss, um zum Öffnen des
bewegbaren Elementes zunächst
die Bolzen aus den Haltelöchern
herauszufahren und sodann das bewegbare Element, wie beispielsweise
eine Tür
oder Klappe oder Schublade, öffnen
zu können.
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Dabei
wird es neben dem hohen Energieaufwand, der zum Bewegen der Bolzen
benötigt
wird, als weiterhin nachteilig empfunden, dass eine derartige Sperrvorrichtung
auch empfindlich ist gegen hohe wirkende Kräfte, beispielsweise bei dem
Versuch der gewaltsamen Öffnung
eines derartigen Systems, so dass Bolzen der genannten und bekannten Art
aufgrund solcher Krafteinwirkungen beschädigt, insbesondere verbogen
werden können,
so dass ein bekanntes System zum Sperren der Bewegung eines Elementes
dieser Art zerstört
wird. Es ist daher auch üblich,
bekannte Sperrvorrichtungen dieser Art kundenspezifisch anzupassen
und verschiedene Ausführungen
für die
verschiedenen Problemfälle
bereit zu stellen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Sperrvorrichtung der eingangs genannten
gattungsgemäßen Art
derart weiter zu bilden, dass sie unanfällig ist, eine einfache konstruktive
Ausgestaltung aufweist und darüber
hinaus bei Verwendung einer elektrischen bzw. elektronischen Ansteuerung
einen minimalen Stromverbrauch aufweist, insbesondere einen Stromverbrauch,
der gegenüber
den bekannten elektrischen Ansteuerungen deutlich reduziert ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Sperrvorrichtung ein Eingriffselement und ein darin eingreifendes
Zahnrad umfasst, wobei das Zahnrad mittels des Eingriffselementes durch
eine Bewegung des Elementes in beide Drehrichtungen rotierbar und
mit einem Sperrstück
eines Drehgesperres gekoppelt ist, mittels dem das Element gegen
ein Bewegen mittels wenigstens einer am Sperrstück anliegenden Sperrklinke
in wenigstens eine Bewegungsrichtung gesperrt ist, wobei die wenigstens
eine Sperrklinke mittels eines elektrisch ansteuerbaren Aktors von
einer sperrenden Lage in eine die gesperrte Bewegungsrichtung freigebende Lage
bewegbar ist. Hier können
Sperrstück
und Zahnrad z. B. auf einer gemeinsamen Drehachse/-welle liegen
oder auch mittels eines Getriebes miteinander verbunden sein. Die
wenigstens eine Sperrklinke kann mittels des Aktors direkt über indirekt über ein
vom Aktor betätigtes
Betätigungselement
bewegt werden.
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Der
besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung liegt
im Vergleich zu den bekannten Sperrvorrichtungen beispielsweise
darin, dass im vorliegenden Fall nicht mehr aktiv ein Bewegen von
Bolzen aus Haltelöchern
heraus erfolgen muss, sondern dass nunmehr lediglich ein Aktor elektronisch
bzw. elektrisch angesteuert werden muss, um eine Sperrklinke, die
eine sehr kleine Masse aufweisen kann, aus einer ein Sperrstück in der
Drehbewegung sperrenden, in eine freigebende Lage zu bewegen.
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Die
zu bewegenden Massen sind daher gegenüber dem Stand der Technik deutlich
reduziert, so dass auch die elektrische Leistungsaufnahme eines Aktors
zum Antrieb dieser wenigstens einen Sperrklinge deutlich gegenüber dem
im Stand der Technik bekannten Antrieben reduziert sein kann. Es
hat sich hier gezeigt, dass Aktoren verwendet werden können, die
gegenüber
Sperrvorrichtungen der bekannten, im Stand der Technik vorhandenen
Art um einen Faktor 10 hinsichtlich der Leistungsaufnahme kleiner ausgeführt sind.
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Ein
eingesetztes Drehgesperre kann hierbei ein Sperrstück aufweisen,
welches mit der Drehung des Zahnrades mitrotiert ist, wobei an diesem
Sperrstück
wenigstens eine Sperrklinke anliegt, um die Bewegung in einer Richtung
zu sperren, insbesondere wobei die Bewegung in der anderen Richtung
zugelassen sein kann. Es kann sich dabei grundsätzlich um ein Formgesperre
sowie auch um ein Reibgesperre handeln, je nachdem, welches Sperrprinzip zugrunde
gelegt ist.
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Bevorzugterweise
wird ein Formgesperre verwendet, bei der das Sperrstück beispielsweise ebenfalls
als Zahnrad ausgebildet sein kann oder als Scheibe mit Einkerbungen
oder ähnlichem,
da Formgesperre gegenüber
den Reibgesperren den Vorteil haben, dass eine Sperrung in jedem
Fall und kraftunabhängig
erfolgt, wohingegen Reibgesperre gegebenenfalls je nach Konstruktion
den Nachteil aufweisen können,
dass ab einer bestimmten Grenzkraft die Sperrwirkung überwunden
wird. Formgesperre sind daher gegenüber den Reibgesperren in der
vorliegenden Ausführung
vorgezogen.
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Bei
einer möglichen
erfindungsgemäßen Ausgestaltung
kann es vorgesehen sein, dass das Drehgesperre zwei Sperrklinken
aufweist, wobei jede Sperrklinke für eine der beiden Bewegungsrichtungen
vorgesehen ist, so dass das Gesperre bezüglich beider Drehrichtungen
gesperrt ist und ein bewegbares Element in der gesperrten Situation
weder in die eine noch in die andere Bewegungsrichtung bewegt werden
kann. Es besteht sodann die Möglichkeit, durch
Ansteuerung eines Aktors eine der beiden Sperrklinken vom Sperrstück abzuheben
und mit diesem außer
Eingriff zu bringen, so dass eine der beiden Drehbewegungsrichtungen
gesperrt bleibt, eine Drehbewegung des Zahnrades in die andere Richtung
aber frei gegeben wird, also somit das bewegbare Element in diese
freigegebene Bewegungsrichtung bewegt werden kann.
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Beispielsweise
kann es sodann vorgesehen sein, dass eine Tür, eine Klappe, Schublade oder ähnliches,
insbesondere eines Müllentsorgungssystems,
geöffnet
werden kann. In weiterer Konsequenz ist es dann vorgesehen, mittels
des ansteuerbaren Aktors zum Verschließen des bewegbaren Elementes
die andere Sperrklinke vom Sperrstück abzuheben, ggfs. dabei gleichzeitig
die zuerst abgehobene Sperrklinke zurückzustellen, um sodann die
Schließbewegung
bzw. die Bewegung in entgegengesetzter Richtung und damit in der
anderen Drehrichtung des Zahnrades zu ermöglichen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass es sich bei dem Drehgesperre
um ein Freilauf- Drehgesperre
handelt, mit welchem die Bewegung des Elementes im Freilauf in einer
ersten der zwei Bewegungsrichtungen immer bewegbar ist und in einer
zweiten der zwei Bewegungsrichtungen lösbar gesperrt ist. Ein derartiges
Freilauf-Drehgesperre benötigt dabei
beispielsweise lediglich eine Sperrklinke, die mittels des genannten
ansteuerbaren Aktors aus der an dem Sperrstück anliegenden Position in
eine abgehobene Position überführt werden
kann.
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Die
Verwendung eines solchen Freilauf-Drehgesperres hat hier den Vorteil,
dass das bewegbare Element in die eine Bewegungsrichtung immer bewegbar
ist, beispielsweise also eine Tür, Schublade
oder Klappe eines Müllentsorgungssystems
grundsätzlich
geschlossen werden kann, jedoch nur geöffnet werden kann, wenn zuvor
eine elektrische Ansteuerung des Aktors erfolgt ist, um die Sperrklinke
von dem Sperrstück
des Drehgesperres abzuheben.
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Es
besteht somit die Möglichkeit,
dass eine Person, die das bewegbare Element in die üblicherweise
gesperrte Bewegungsrichtung bewegen möchte, zunächst die Ansteuerung des Aktors
bewirken muss, wofür
eine entsprechende Steuerung vorgesehen sein kann, die von der Person
aktiviert werden muss.
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Eine
solche Steuerung kann demnach beispielsweise kontinuierlich auf
eine Eingabe warten, wie beispielsweise die Übermittlung einer Information,
die den Zugang autorisiert. Eine solche Information kann durch eine
nutzende Person eingegeben werden, beispielsweise durch Eintippen
der Information an einer Tastatur, die Betätigung eines elektrischen Schlosses
mittels eines Schlüssels
oder das Einlesen einer Information von einem RFID-Transponder oder
einer Chip- oder Magnetkarte. Selbstverständlich sind hier beliebige
Möglichkeiten
gegeben, um eine Zugangsinformation zu der Steuerung zu übermitteln.
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Soweit
in dieser Erfindungsbeschreibung ein Müllentsorgungssystem als Beispiel
genannt ist, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Beispiel die Erfindung
keineswegs beschränkt
und lediglich ein bevorzugtes Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung
betrifft. Es ist für
den Fachmann ersichtlich, dass Sperrvorrichtungen dieser erfindungsgemäßen Art
eingesetzt werden können,
um jegliche Art von bewegbaren Elementen, die in wenigstens einer
ihrer möglichen
Bewegungsrichtungen gesperrt sind, frei zu geben.
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Es
kann sich dabei auch um Zugangstüren für Gebäude oder ähnliches
handeln, deren Bewegung jeweils vor dem Hindurchtreten entsperrt
werden muss. Dabei kann es ebenso möglich sein, dass die Öffnung einer
Tür, beispielsweise
einer Drehtür, in
der einen Richtung, z. B. einer Fluchwegrichtung immer möglich ist
und in der anderen Richtung gesperrt ist. So werden Zugangssysteme
realisiert, bei denen Personen jederzeit, z. B. aus einem Gebäude herausgehen
können,
jedoch in das Gebäude
nur hineinkommen, wenn sie dafür
autorisiert sind und eine entsprechende Entsperrung der gesperrten
Bewegungsrichtung bewirken können.
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Wesentlich
für die
erfindungsgemäße Sperrvorrichtung
ist es, dass hier ein Zahnrad mittels eines Eingriffselementes,
in welches das Zahnrad eingreift, bewegt wird. Dabei kann es in
einer bevorzugten Ausführung
vorgesehen sein, dass das Eingriffselement am bewegbaren Element
und das Zahnrad mit dem Drehgesperre, insbesondere dem Freilauf-Drehgesperre
an einem demgegenüber
ortsfesten Gestell angeordnet ist. Selbstverständlich ist auch eine Anordnung
in der umgekehrten Richtung möglich.
Die bevorzugte Anordnung hat hier jedoch den Vorteil, dass das Zahnrad-Drehgesperre
und der elektrisch ansteuerbare Aktor ortsfest am Gestell, wie beispielsweise
dem Gehäuse
eines Müllentsorgungssystems,
angeordnet ist und somit keine flexiblen Kabelverlegungen etc. zur
Energiezuführung
notwendig sind. Demgegenüber
ist das bewegte Teil lediglich das Eingriffselement, welches mit
dem bewegbaren Element mitbewegt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführung,
wie beispielsweise bei einem Müllentsorgungssystem
und hier insbesondere bei einer Säule zum Zuführen von Müll zu einem Mülluntergrundsystem,
kann es vorgesehen sein, dass das bewegbare Element durch eine um
eine Drehachse schwenkbare Tür/Klappe
und das ortsfeste Gestell durch ein Gehäuse, insbesondere hier das
einer Müllentsorgungsvorrichtung,
gebildet ist. Bei einer solchen Realisierung kann es dann vorgesehen
sein, dass das Eingriffselement, beispielsweise als Kette oder Zahnstange,
ausgebildet ist und in seiner Erstreckung an der Tür/Klappe angeordnet
und um die Schwenkachse der schwenkbaren Tür/Klappe gebogen ist. Dabei
weist das Eingriffselement einen konstanten Radius um die Drehachse
auf, wobei das Zahnrad des anderen Teils der Sperrvorrichtung derart
am Gestell bzw. Gehäuse angeordnet
ist, dass zumindest über
einen Teilbereich der Bewegung das Zahnrad in dem Eingriffselement
einliegt bzw. darin kämmt.
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In
einer anderen möglichen
Ausgestaltung kann es auch vorgesehen sein, dass das bewegbare Element
durch eine schiebbare Tür
und das ortsfeste Gestell durch ein Gehäuse, beispielsweise das einer Müllentsorgungsvorrichtung
gebildet ist. Auch hier kann es wiederum vorgesehen sein, dass das
Eingriffselement als Kette oder Zahnstange ausgebildet ist und in
seiner Erstreckung linear ist, beispielsweise parallel zur Verschiebungsrichtung
der Tür
verläuft und
so mit dem Verschieben der Tür
mitbewegt wird und dementsprechend je nach Verschiebungsrichtung
das darin eingreifende Zahnrad dreht.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich,
von der Kreisbahn oder der linearen Erstreckung abweichende Bewegungstrajektorien
zu realisieren, indem das Eingriffselement in seiner Form an die
Trajektorie angepasst ist und das Eingriffselement oder das Zahnrad
bzw. der Teil der Sperrvorrichtung, an welchem das Zahnrad angeordnet
ist, mit einer Kraftbeaufschlagung, z. B. durch eine Federkraft,
auf das jeweils andere Element zubewegt wird, so dass über den
gesamten Bereich der Bewegungstrajektorie der Eingriff zwischen
Zahnrad und Eingriffselement erhalten bleibt. In einem solchen Fall
ist z. B. der Teil der Sperrvorrichtung mit dem Zahnrad nur bereichsweise
am Gestell ortfest und innerhalb diese Bereichs entgegen einer Federkraft
bewegbar.
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In
einer weiterhin bevorzugten Anwendung kann es vorgesehen sein, dass
der ansteuerbare Aktor durch eine Steuerung angesteuert ist, die
eine Lesevorrichtung aufweist, mittels der eine auf einem Zugangselement,
z. B. einem RFID-Transponder oder Chip-/Magnetkarte gespeicherte
Information, insbesondere eine Zugangsberechtigung, lesbar ist.
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So
kann eine Person, die beispielsweise Zugang durch das bewegbare
Element wünscht,
das Zugangselement an die Lesevorrichtung bzw. in deren Nähe halten
oder in diese einsteckten, so dass mittels der Lesevorrichtung die
Information aus der Zugangsvorrichtung auslesbar ist und der ansteuerbare
Aktor angesteuert wird, um eine Sperrklinke vom Sperrstücke des
Gesperres abzuheben.
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Es
besteht hier ebenso die Möglichkeit,
andere Lesevorrichtungen, wie beispielsweise Tastaturfelder, auf
denen eine Zahlenkombination eingegeben werden kann, zu verwenden,
die Information an der Steuerung auszuwerten und in Abhängigkeit
hiervon den Aktor anzusteuern und so Zugang zu gewähren.
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Ebenso
sind klassische Schlüsselsystem einsetzbar,
mit denen ein elektrischer Kontakt geschlossen wird, um den Aktor
anzusteuern. In einem solchen Fall ist gegebenenfalls eine übergeordnete Steuerung
entbehrlich, wenn durch das Schließen des Schlüsselkontaktes
unmittelbar eine Bestromung des Aktors erfolgt.
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In
weiterer Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die Bewegungsweite
des bewegbaren Elementes begrenzt ist. Dies kann beispielsweise durch
einen Endanschlag gegeben sein oder aber auch durch die Länge des
Eingriffselementes, in welchem das Zahnrad einliegt. Grundsätzlich besteht demnach
auch die Möglichkeit,
dass das Eingriffselement nur über
einen Teilbereich der gesamten maximalen Bewegungsweite des bewegbaren
Elementes mit dem Zahnrad in Eingriff ist und insbesondere in einem
Endbereich der Bewegung mit dem Zahnrad außer Eingriff gerät und bei
der umgekehrten Bewegungsrichtung dementsprechend wieder in Eingriff gerät, bis dass
das bewegbare Element wieder seine Ausgangslage, insbesondere die
geschlossene Lage, erreicht hat.
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In
weiterhin bevorzugter Ausführung
kann es vorgesehen sein, dass die Sperrvorrichtung eine Sensorvorrichtung
aufweist, mittels der das Ende einer Öffnungsbewegung detektierbar
ist. Eine solche Sensorvorrichtung kann beispielsweise am Ende des Eingriffselementes
angeordnet sein oder kann beispielsweise in dem Teil der Sperrvorrichtung
vorgesehen sein, die das drehende Zahnrad umfasst.
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Es
besteht so erfindungsgemäß die Möglichkeit,
das Ende einer Öffnungsbewegung
zu detektieren, wofür
verschiedene Realisierungen vorgesehen sein können.
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Beispielsweise
kann eine Bewegungsrichtungsumkehr des Zahnrades festgestellt werden,
um so zu bemerken, dass von einer Öffnungsbewegung in eine Schließbewegung
zurückgekehrt
wurde. Ebenso kann ein Endanschlag, beispielsweise bei Erreichen
der maximalen Öffnungsweite,
detektiert werden oder aber auch beispielsweise der Stillstand dieses
Zahnrades, beispielsweise wenn das zu bewegbare Element angehalten
wird oder aber auch wenn das Eingriffselement mit dem Zahnrad außer Eingriff
kommt. All diese oder auch andere Situationen können aufgrund des Einsatzes
der Sensorvorrichtung ein Signal erzeugen, welches von einer übergeordneten
Steuerung ausgewertet wird, um den ansteuerbaren Aktor derart anzusteuern,
dass die Sperrklinke, die ursprünglich
die Bewegung in dieser Richtung frei gegeben hat, wieder an das Sperrstück angelegt
wird.
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Es
kann dann zwar aufgrund der Wirkung des Drehgesperres noch eine
Rückbewegung
des bewegbaren Elementes, insbesondere bei einer Tür, Klappe
oder ähnlichem
in die geschlossene Stellung erfolgen, nicht jedoch ein erneutes Öffnen, da
in der Bewegungsrichtung zum Öffnen
die Klinke durch das Anlegen sperrend wirkt. Es besteht sodann die
Notwendigkeit, dass eine Person zunächst einen erneuten Öffnungsvorgang
autorisiert, dafür
die Zugangsberechtigung nachweist, beispielsweise mit einer der Maßnahmen,
wie sie oben genannt wurden, insbesondere durch Einlesen einer entsprechenden Zugangsberechtigung
als Information. Hierbei kann es vorgesehen sein, dass ein erneutes Öffnen erst
möglich
ist, wenn zuvor das vollständige
Schließen
stattgefunden hat, was ggfs durch eine weitere oder ebenfalls durch
die zuvor genannte Sensorvorrichtung abgetastet werden kann.
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Es
kann weiterhin auch vorgesehen sein, dass die Steuerung eingerichtet
ist, nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit, insbesondere die mit einer
Aktorbetätigung
zu laufen beginnt, den Aktor anzusteuern, um die Sperrklinke in
die sperrende Lage zu bewegen, insbesondere zurückzubewegen, wenn sie vorher
durch den Aktor in die entsperrte Lage bewegt wurde. So kann auch
der Fall abgefangen werden, dass eine Person den Zugang, beispielsweise
zu einem Müllentsorgungssystem,
nachgewiesen hat, das bewegbare Element jedoch nicht bewegt. So
bleibt die frei gegebene Stellung der Klinke nur für die vorgegebene
Zeit erhalten, wonach im Anschluss wiederum das Sperren des bewegbaren
Elementes erfolgt.
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Ebenso
besteht die Möglichkeit,
für den
Fall, dass eine Person das bewegbare Element in einer z. B. geöffneten
Position stehen lässt,
dass ein weiterer Aktor vorgesehen ist, um nach Ablauf einer vorgegebenen
Zeit das bewegbare Element in seine Ausgangsposition zurückzustellen.
Dabei kann es in einer möglichen
Ausführung
vorgesehen sein, dass die Drehwelle des Zahnrades mit einem Antrieb,
beispielsweise einem Elektromotor, versehen ist, so dass dieser
Antrieb benutzt werden kann, um mittels des Antreibens des Zahnrades
das Eingriffselement und das damit verbundene bewegbare Element
in die Ursprungsposition zurückzubewegen,
insbesondere eine geschlossene Stellung. Dies setzt jedoch voraus,
dass während
der Bewegung des bewegbaren Elementes das Eingriffselement und das
Zahnrad nicht außer
Eingriff gelangen, sondern über
die gesamte Bewegungsweite des bewegbaren Elementes in Eingriff
verbleiben.
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In
einer weiteren Ausgestaltung besteht die Möglichkeit, eine Vorrichtung
zur Energiegewinnung vorzusehen, beispielsweise derart, dass die
Sperrvorrichtung einen Dynamo oder ein funktionsgleiches Element
umfasst, mittels dem aus der Drehbewegung des Zahnrades elektrische
Energie gewinnbar ist.
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Diese
elektrische Energie kann beispielsweise verwendet werden zum Betrieb
des wenigstens einen Aktors und/oder der Steuerung. Grundsätzlich besteht
hier die Möglichkeit,
die Vorrichtung zur Energiegewinnung einzusetzen, auch um ein Schließen der
Vorrichtung zu bewirken. So kann beispielsweise ein Elektromotor
sowohl von außen
angesteuert werden, um eine Bewegung des Zahnrades zu bewirken, wobei
in umgekehrter Richtung durch die Bewegung des Zahnrades mittels
des Eingriffselementes der Elektromotor durch die Bewegung des bewegbaren Elementes
gedreht wird und aus dieser Bewegung die Energie gewonnen werden
kann.
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Es
ist dementsprechend weiterhin bei der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung
ein Energiespeicher, insbesondere ein Akkumulator bevorzugt vorgesehen,
um die aus der Schließ-
und Öffnungsbewegung
des bewegbaren Elementes gewonnene elektrische Energie zu speichern
und für
spätere
energieaufwändige
Tätigkeiten,
wie beispielsweise Versorgung der Steuerung des Sensors oder auch
eines Antriebs zur Bewirkung der Schließbewegung zur Verfügung zu
stellen.
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In
einer konstruktiv besonders ausgestalteten Sperrvorrichtung kann
es vorgesehen sein, das Freilauf-Drehgesperre durch eine handelsübliche Umschaltknarre,
wie sie als Werkzeug bekannt ist, auszubilden. Es kann bei einer
solchen Umschaltknarre vorgesehen sein, eine der beiden üblicherweise
vorgesehenen Sperrklinken zu entfernen, um so für eine der beiden grundsätzlich möglichen
Drehrichtungen einen Freilauf zu realisieren.
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Sämtliche
der zuvor als bevorzugt genannten Ausführungen können alleinig sowie auch in Kombination
mit wenigstens einer der jeweils anderen genannten Ausführungen
eingesetzt werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den nachfolgenden Figuren dargestellt. Es zeigen:
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1 den
Teil der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung,
umfassend das angetriebene Zahnrad, Drehgesperre und Aktor
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2 den
Einsatz der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung
an einem Müllentsorgungssystem
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Die 1 zeigt
in einer Übersichtsdarstellung
ein Zahnrad 1, welches mit einem Drehgesperre 2 verbunden
ist, wofür
das Zahnrad 1 in hier nicht dargestellter Weise auf einer
Drehwelle befestigt ist, an deren inneren Ende im Gehäuse des
Drehgesperres 2 ein Sperrstück mit der Drehung des Zahnrades mitdreht.
Außen
am Gehäuse 2 des
Drehgesperres ist ein Schaltelement 3 erkennbar, welches
mittels eines Betätigungselementes 4 vermittels
eines elektrischen Aktors 5 in wenigstens zwei verschiedene
Lagen bewegbar ist. Durch das Schaltelement 3 kann eine
Sperrklinke im Inneren des Gehäuses
des Drehgesperres von einer an dem Sperrstück anliegenden Stellung in
eine abgehobene Stellung bewegt werden. Demnach wirkt der Aktor
hier indirekt über
zwischengeschaltete Elemente auf die Sperrklinke.
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Hierbei
ist der Aktor in einem Befestigungsrahmen 6 gehalten, an
welchem auch das Gehäuse des
Drehgesperres 2 befestigt ist. Hier kann es sich bei dem
Drehgesperre 2 in einfacher Ausfertigung um eine üblicherweise
als Werkzeug kommerziell erhältliche
Umschaltknarre handeln, bei der zur Realisierung des Freilaufes
in einer Richtung beispielsweise eine der internen Sperrklinken
entfernt wurde. Dies ist jedoch nicht zwingend nötig, es kann auch vorgesehen
sein, beide Sperrklinken zu verwenden und demnach die sperrende
Wirkung durch Betätigung
des Aktors 5 für
beide Bewegungsrichtungen jeweils gesteuert aufzuheben.
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Der
interne Aufbau des Drehgesperres 2 ist von an sich bekannter
Art, d. h. dass hier ein Sperrstück
drehfest mit dem Zahnrad 1 verbunden ist, an welchem wenigstens
eine Sperrklinke anliegt. Sperrstück und Sperrklinke können dabei bezogen
auf eine von zwei möglichen
Drehrichtungen gegeneinander bewegt werden, wobei in der umgekehrten Drehrichtung
das Sperrstück
und die Sperrklinke miteinander bevorzugt in Formschluss oder alternativ
in Reibschluss geraten und somit die Bewegung in dieser Richtung
gesperrt ist.
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Die 2 zeigt
in einer Übersichtsdarstellung
einen oberirdischen Teil 7 eines Müllentsorgungssystems, hier
beispielsweise in der Ausgestaltung eines Untergrundmüllentsorgungssystems,
mit einem in der 2 lediglich dargestellten oberirdischen
Teil eines solchen Entsorgungssystems. Das Gehäuse des Müllentsorgungssystems 7 weist
dabei eine verschwenkbare Klappen- bzw. Ladenkonstruktion auf, bei
der eine Klappe bzw. Lade 8 um eine Schwenkachse 9 kreisförmig verschwenkbar
ist. Im oberen Bereich dieser Klappe, Lade oder auch Drehtür kann z.
B. ein hier nicht dargestellter Griff angeordnet sein, mittels dem
eine Person grundsätzlich
in der Lage ist, eine Drehbewegung um die Drehachse 9 zu
bewirken. Es kann hier ebenso möglich
sein, die Drehung motorisch erfolgen zu lassen, wofür ein Antrieb
eingesetzt werden kann, der z. B. mit dem Zahnrad 1 der
Sperrvorrichtung gekoppelt ist.
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Erkennbar
ist hier, dass in einem gleich bleibenden Radius um die Drehachse 9 eine
an der Schwenktür 8 bzw.
an einem Seitenblech von dieser eine Kette 10 oder alternativ
eine Zahnstange 10 mit gebogenem Verlauf um die Drehachse 9 herum
angeordnet ist, wobei ortsfest an einem Gehäuseteil der Müllentsorgungsvorrichtung 7 der
das Zahnrad 1 aufweisende Teil der Sperrvorrichtung angeordnet
ist, in der Art, dass das Zahnrad 1 in der Kette bzw. der Zahnstange 10 über die
Bewegung der Klappe bzw. Schublade 8 in Eingriff ist und
mitgedreht wird.
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Um
demnach Zugang zu dem Müllentsorgungssystem
zu erhalten, muss zunächst
eine Person die Zugangsberechtigung nachweisen, wofür hier nicht
dargestellt eine entsprechende Steuerung vorgesehen sein kann, an
welcher die Zugangsberechtigung z. B. in Form einer Information
durch die Person eingegeben wird. Die Steuerung ist demnach eingerichtet,
bevorzugt kontinuierlich oder durch vorherigere Triggerung, auf
die Eingabe der Information zu warten, wobei nach Erhalt der entsprechenden
Information durch die Steuerung der Aktor der Sperrvorrichtung angesteuert
wird, um in dieser Ausgestaltung mittels des Betätigungselementes 4 und 3 die
interne Sperrklinke des Drehgesperres vom Sperrstück abzuheben
und demnach das Zahnrad in der Drehung frei zu geben.
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Es
kann so die Klappe bzw. Schwenktür 8 der
Müllentsorgungsvorrichtung
geöffnet
werden, um Müll
einzulegen, wobei sodann im Anschluss daran die Klappe 8,
insbesondere aufgrund eines immerwährend gegebenen Freilaufs in
der Schließrichtung wieder
geschlossen werden kann. Insbesondere durch eine Sensorvorrichtung,
die hier nicht dargestellt wird, wird durch den Aktor in Abhängigkeit
eines sensierten Signals die Sperrklinke zurückgestellt in die anliegende
Stellung bezüglich
des Sperrstückes, um
sodann eine erneute Öffnung
nicht mehr zuzulassen. Eine nutzende Person müsste dementsprechend vor einer
erneuten Öffnung
zunächst
wiederum die Zugangsberechtigung nachweisen.