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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem Fahrgestell und einer
Fahrzeugkarosserie, wobei die Fahrzeugkarosserie zwei Karosserielängsseiten
aufweist und in wenigstens einer der Karosserielängsseiten
eine einzige Tür ausgebildet ist, wobei die Tür eine
Anschlagseite und eine Öffnungsseite aufweist.
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Kompaktfahrzeuge
sind aus dem Stand der Technik allgemein bekannt. Mini-Vans, SUVs
und kompakte Minicars sind häufig dreitürig ausgebildet, das
heißt, auf den beiden Längsseiten befindet sich in
der Karosserie jeweils eine Tür. Eine dritte Tür
befindet sich an der Heckseite.
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Die
durch eine Tür verschlossene Zugangsöffnung in
der Karosserielängsseite befindet sich bei Fahrzeugen des
Standes der Technik im Zugangsbereich eines Fahrersitzes, so dass
nach dem Öffnen der Tür in das Fahrzeug eingestiegen
und auf dem Fahrersitz Platz genommen werden kann. Diese Zuordnung
bleibt auch bestehen, wenn die seitliche Fahrzeugtür eine
größere Bemessung in Fahrzeuglängsrichtung
hat, so dass auch ein leichterer Einstieg zu einem Rücksitz
ermöglicht wird. Die relativ weit vorne liegende Zugangsöffnung
herkömmlicher Kompaktfahrzeuge des Standes der Technik zwingt
die Hersteller dazu, entweder besonders große Türen
für den bequemen Einstieg zu den Rücksitzen vorzusehen
oder einen längeren Vorbau vor der vorderen Radachse vorzusehen,
in dem ein Antriebsaggregat aufgenommen ist.
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Die
DE 195 08 675 A1 offenbart
ein kompaktes Personenkraftfahrzeug, das mit einer vorderen Sitzreihe
und einer hinteren Sitzreihe ausgestattet ist. Hierbei sind die
Sitzflächen der Sitze derart ausgestaltet, dass eine auf
dem hinteren Sitz platznehmende Person ihre Beine links und rechts
des vorderen Sitzes positionieren kann. Um dies zu gewährleisten,
sind die Sitze in der Art der Motorradsitze ausgestaltet, das heißt,
sie weisen eine schmale Sitzfläche und eine ebenso wenigstens
im unteren Bereich schmal gestaltete Lehnenfläche auf.
Die Türöffnung ist hierbei so gestaltet, dass
ein direkter Einstieg sowohl auf dem Vordersitz als auch zu dem
Hintersitz möglich ist. Die so gestalteten Sitze bieten
jedoch einem Fahrzeuginsassen wesentlich weniger Sitzkomfort und
insbesondere für den hinten sitzenden Passagier einen zu
eng eingeschränkten Raum.
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DE 85 13 05 offenbart einen
kompakten Kleinkraftwagen, der als ein Dreirad ausgeführt
ist und daher lediglich einen Vordersitz für den Fahrer und
zwei hintere Sitze für die Fondpassagiere aufweist. Zum
bequemeren Einstieg ist einerseits vorgesehen, dass der Vordersitz
zwischen einer vorderen und einer hinteren Sitzposition verschiebbar
ist, und andererseits, dass die Einstiegstür wenigstens
einen Teilbereich der Frontfläche einschließlich
der Frontscheibe ausbildet. Nachteilig in diesem Zusammenhang ist,
dass die Karosserie eines solchen Fahrzeugs durch den für
die Türöffnung dienenden Ausschnitt ihrer Frontflächen,
beispielsweise auch einen unsymmetrischen Ausschnitt, wesentlich
geschwächt ist und daher nicht ausreichend verwindungssteif
gestaltet werden kann, beziehungsweise nur unter Inkaufnahme von
Gewicht erhöhenden, versteifenden Elementen ausreichend
verwindungssteif ausgebildet sein kann.
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In
der Druckschrift
EP
0 088 015 B1 ist ein Fahrzeug offenbart, das eine einteilige
Karosserie aufweist, die einen Fahrzeuginnenraum umschließt. Wenigstens
in einer der beiden Seitenflächen der Karosserie ist eine
im Wesentlichen zentral angeordnete Zugangsöffnung ausgebildet,
die durch eine einzige Tür verschließbar ist.
Das Fahrzeug weist eine vordere und eine hintere Sitzreihe auf,
wobei der Zugang für den Ein- und Ausstieg auf den hinteren
Sitz direkt möglich ist, im Gegensatz zu anderen Lösungen,
die hierzu ein Vorverschieben und Lehnenumklappen des vorderen Sitzes
vorsehen. Der Vordersitz weist eine vordere und eine hintere Sitzposition auf,
wobei die hintere Sitzposition in ihren hinteren Endanschlag zu
bringen ist, bevor ein Zugang für den Ein- und Ausstieg
einer Person auf den Vordersitz gewährleistet ist. Eine
auf dem vorderen Sitz Platz nehmende Person verschiebt den vorderen
Sitz sitzend in eine vordere Sitzposition, bis eine gewünschte
Sitzposition in Bezug auf Lenkrad und Pedalen erreicht ist. Der
Fußraum des Fahrers beziehungsweise einer Person auf einem
vorderen Beifahrersitz reicht tief in den Frontbereich des Fahrzeugs,
beispielsweise in den Raum zwischen den vorderen Lenkrädern
hinein. Hierdurch kann das Fahrzeug in seiner Baulänge
wesentlich kürzer ausgebildet werden. Gleichzeitig kann
jedoch der Fußraum nicht direkt durch die seitliche Zugangsöffnung
von einer einsteigenden Person betreten werden. Deswegen ist hierfür
die oben beschriebene Verschiebbarkeit des vorderen Sitzes in eine
hintere Sitzposition vorgesehen. Das so angebotene Konzept lässt
es offen, mit welchem Antrieb das Fahrzeug angetrieben werden soll.
Wenn das Fahrzeug von einer Brennkraftmaschine angetrieben werden
soll, dann steht für einen Antrieb ausreichender Raum nur
im Heckbereich des Fahrzeugs zur Verfügung. Will man jedoch
einen elektrischen Antrieb verwenden, dann ist kein ausreichender
Raum für die relativ voluminösen elektrischen
Batterien vorhanden.
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Die
Anordnung der elektrischen Batterien eines elektrisch angetriebenen
Fahrzeugs unterliegt zunehmend gesetzlichen Regelungen im Hinblick
auf die Sicherheitsanforderungen in einem Crashfall. Die Hochleistungsbatterien
bergen mitunter Explosionsgefahren und die Gefahr einer großen
Energiefreisetzung durch Kurzschluss infolge eines Crash-Unfalls. Deswegen
sollen die Hochleistungsbatterien möglichst nicht in Crash
gefährdeten vorderen und hinteren Bereichen eines Kraftfahrzeugs
angeordnet sein. Der Raum allein unter den Sitzen reicht für
solche Hochleistungsbatterien nicht aus, weil außerdem
mit in einer an mehreren Stellen aufgeteilten Unterbringung der
Batterien ein zusätzlicher herstellungstechnischer Aufwand
einhergeht. Der Boden eines herkömmlichen Personenkraftfahrzeugs
ist gewöhnlich die tiefstmögliche Ebene der Karosserie,
da hierdurch eine möglichst niedrig gestaltete Karosseriebauweise
möglich ist, die für einen niedrigeren Luftwiderstandswert
sorgt.
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Die
kompakte Ausbildung eines Fahrzeugs mit den aus dem Stand der Technik
bekannten Konstruktionsmerkmalen ist somit beschränkt.
Auch die Vielseitigkeit und flexible Umgestaltung des Innenraums
wird durch eine relativ weit vorne liegende Zugangsöffnung
behindert.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, die Grundvoraussetzungen
für eine variable Gestaltung des Innenraums durch Veränderung
des Zugangsbereichs zum Innenraum herbeizuführen und eine
sichere Unterbringung von Batterien im Hinblick auf Crashsituationen
zu ermöglichen.
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Die
Erfindung geht von einem Fahrzeug mit einem Fahrgestell und einer
Fahrzeugkarosserie aus, wobei die Fahrzeugkarosserie zwei Karosserielängsseiten
aufweist und in wenigstens einer Karosserielängsseite eine
einzige Tür ausgebildet ist, wobei die Tür eine
Anschlagseite und eine Öffnungskante aufweist, und wenigstens
einem Vordersitz, der in Fahrzeuglängsrichtung zwischen
einer vorderen und einer hinteren Sitzposition verstellbar angeordnet
ist, wobei die Tür einen zentralen Zugang zu einem von
der Fahrzeugkarosserie umschlossenen Innenraum, sowohl zu wenigstens
einem Vordersitz als auch zu wenigstens einem Rücksitz
bildet.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass die vordere Sitzposition als eine einstellbare Fahrposition
und die hintere Sitzposition als eine durch einen hinteren Endanschlag
vorgegebene Einstiegsposition für die im Vordersitz Platz
nehmende Person vorgesehen ist, und der wenigstens eine Rücksitz
und/oder der wenigstens eine Vordersitz zumindest teilweise über
einem Technikraum angeordnet ist. Dieser Technikraum hebt die Sitzposition
des Rücksitzes an und schafft Unterbringungsmöglichkeit für
technische Geräte aller Art, die hierdurch keinen Raum
im vorderen oder hinteren Bereich der Karosserie des Fahrzeugs beanspruchen
und folglich dadurch eine kompaktere Fahrzeugbauweise begünstigt
wird.
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Durch
die Verlagerung des Zugangsbereichs in einen zentralen bis heckseitigen
Bereich einer Karosserielängsseite ergeben sich viele Möglichkeiten, ein
Fahrzeug noch kompakter auszubilden. Zum Beispiel kann auf einen
Achsvorbau, in dem beispielsweise ein Antriebsaggregat aufgenommen
ist, weitestgehend verzichtet werden, da im frontseitigen Innenraum
hinter der Vorderachse und vor einer Anschlagsseite der Tür
Platz für ein solches Antriebsaggregat zur Verfügung
steht. Dieser Bereich wird nunmehr nicht für den Zugang
benötigt.
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Ein
weiterer Vorteil gemäß vorliegender Erfindung
besteht darin, dass die Tür einen zentralen Zugang zu einem
von der Fahrzeugkarosserie umschlossenen Innenraum verschafft. Durch
einen zentralen Zugang kann ein frontseitiger und heckseitiger Bereich
des Innenraums gleichermaßen einfach erreicht werden.
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Ein
besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
besteht darin, dass ein Fahrersitz in Fahrzeuglängsrichtung
zwischen einer Einstiegsposition und einer Fahrposition verstellbar
angeordnet ist, wobei die Einstiegsposition des Fahrersitzes vorzugsweise
seine heckseitige Endposition ist. Durch diese konstruktive Maßnahme
wird der Zugang zum frontseitigen und zum heckseitigen Innenraumbereich
weiterhin verbessert. Es ist nunmehr möglich, dass ein
Fahrer in das Fahrzeug einsteigt, wenn sich der Fahrersitz in der
Einstiegsposition befindet, nach dem Einstieg den Fahrersitz in
die Fahrposition vorschiebt, so dass dann über den gleichen
Zugang eine weitere Person einen Rücksitz erreichen kann.
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Für
die Erhöhung der Gestaltungsfreiheit ist es von Vorteil,
dass zusätzlich zum Fahrersitz wenigstens ein Rücksitz
und ein Beifahrersitz vorgesehen sind.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass der wenigstens eine Rücksitz über
einem Technikraum mit stufenförmiger Oberseite angeordnet
ist. Die stufenförmige Oberseite bildet gleichzeitig auch
den Boden des Innenraums, so dass sich eine im Verhältnis zu
einer vorderen tieferen Bodenebene stufenförmig abgesetzte
höhere hintere Bodenebene ergibt. Durch die Anordnung eines
Rücksitzes auf der hinteren höheren Bodenebene
haben Mitfahrer auf diesen Plätzen eine besonders gute
Sicht nach vorne.
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Die
einstellbare Fahrposition des mindestens einen Vordersitzes ist
bevorzugt als eine arretierbare Sitzposition zum schnellen Einstellen
einer an die Körpergröße angepassten
Sitzposition ausgeführt.
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Für
die variable Gestaltung des Innenraums ist es von Vorteil, dass
der wenigstens eine zusammenlegbare Rücksitz hinter den
Fahrersitz auf die stufenförmig abgesetzte tiefere Ebene
bewegbar ist. Dadurch ergibt sich ein größerer
Laderaum. Von besonderem Vorteil ist in diesem Zusammenhang, dass eine
Oberseite des wenigstens einen zusammenlegbaren Rücksitzes
auf der abgesetzten tieferen Ebene mit der höheren Ebene
fluchtet und eine einheitliche Ladefläche bildet.
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Zudem
ist es von Vorteil, dass der Fahrer- und/oder Beifahrersitz ein
Vordersitz-Lehnenteil und ein Vordersitz-Sitzteil aufweisen, die
in Richtung der Fahrzeug-Längsachse in eine wahlfreie Winkelposition
zueinander verstellbar sind. Dadurch können Vordersitz-Lehnenteil
und Vordersitz-Sitzteil zum Beispiel in eine Ebene gebracht werden
oder aber in jede beliebige ergonomische Sitzposition.
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Ein
besonderer Vorteil ergibt sich erfindungsgemäß dadurch,
dass die einstellbare Fahrposition des mindestens einen Vordersitzes
als eine arretierbare Sitzposition zum schnellen Einstellen einer
an die Körpergröße angepassten Sitzposition
ausgeführt ist.
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Ein
weiterer Vorteil ist in diesem Zusammenhang auch, dass der wenigstens
eine Rücksitz mit seinem Rücksitz-Lehnenteil und
Rücksitz-Sitzteil variabel ist, derart, dass die beiden
Bauteile in Richtung der Fahrzeuglängsachse in eine wahlfreie
Winkelposition zueinander verstellbar sind. Dadurch lässt
sich in gleicher Weise wie bei den Vordersitzen auch der wenigstens
eine Rücksitz in eine Liegeposition oder in eine beliebige
ergonomische Sitzposition bringen.
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Durch
den weiteren Vorteil, dass das Vordersitz-Lehnenteil eine Endseite
aufweist, die in einer Winkelposition formschlüssig an
eine Endseite eines Recksitz-Sitzteiles des wenigstens einen Rücksitzes angrenzt
und mit diesem eine Liegefläche bildet, ergibt sich eine
vierteilige Liegefläche mit einer entsprechend großen
Wahlfreiheit hinsichtlich einer ergonomischen Anpassung an eine
Person.
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In
diesem Zusammenhang ist ein Vorteil, dass eine Kopfstütze
des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes in der Ausrichtung zur Liegefläche
in eine korrespondierende Aussparung in der Rücksitz-Sitzfläche
des wenigstens einen Rücksitzes aufgenommen ist.
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Schließlich
ist auch von Vorteil, dass im Innenraum eine Projektionseinrichtung
zur Projektion von Bilddaten vorgesehen ist.
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Ein
weiterer Vorteil ist in diesem Zusammenhang, dass die Projektionseinrichtung
einen Projektor und eine im Innenraum frontseitig angeordnete Projektionsfläche
aufweist. Dadurch ist es möglich, dass Personen auf den
Vorder- und/oder Rücksitzen Filme auf der Projektionsfläche
betrachten können.
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In
diesem Zusammenhang ist ein besonderer Vorteil, dass die Projektionsfläche
eine vor einer Frontscheibe montierbare Leinwand ist, wobei die vierteilige
Liegefläche in Bezug zur Leinwand wahlfrei ergonomisch
ausgerichtet werden kann. Dadurch können zwei Personen
die für sie angenehmste Liege- und/oder Sitzposition während
der Betrachtung eines Filmes einstellen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs ist der Technikraum in Längsrichtung und in Querrichtung des
Fahrzeugs unterhalb des wenigstens einen Rücksitzes und
wenigstens eines Vordersitzes erstreckt. Hierdurch erhält
der Technikraum ein größeres Volumen und kann
zur Aufnahme größerer technischer Geräte
oder Systeme genutzt werden.
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Der
Technikraum ist gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Querrichtung des Fahrzeugs von jeder Seite des Fahrzeugs durch
einen vorbestimmten Sicherheitsabstand beabstandet ausgebildet.
Hierdurch werden die im Technikraum untergebrachten Geräte
oder Systeme im Falle eines Crashs weitgehend geschützt,
was besonders bei sicherheitsrelevanten Geräten von Vorteil
ist.
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Dieser
Sicherheitsabstand ist unter den Sicherheitsanforderungen im Falle
eines Crashs vorgegeben. Es können sowohl theoretische
Berechnungsverfahren als auch praktische Versuche herangezogen werden,
den ausreichenden Sicherheitsabstand festzulegen. Die Anordnung
der Blechelemente kann hierbei zusätzlich eine Energie
absorbierende Knautschzone realisieren, wodurch der Sicherheitsabstand
verringert und somit das erreichbare Volumen des Technikraums erweitert
werden kann.
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Vorzugsweise
dient der Technikraum in bevorzugten Ausgestaltungen der vorliegenden
Erfindung zur Aufnahme einer Batterie und/oder einer Leistungselektronik
zum Betreiben dieser Batterie, wobei das Fahrzeug vorzugsweise elektrisch
angetrieben ist. Die Batterien eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs
beanspruchen einen relativ großen Raum und Gewicht und
sind bei Zusammenstößen einer Explosionsgefahr
oder einer Energiefreisetzung infolge eines Kurzschlusses ausgesetzt.
Erfindungsgemäß werden sie in dem unterhalb angeordneten
Technikraum sicher vor Crashs positioniert. Ferner gewährleistet
die tiefst mögliche und symmetrisch mittige Anordnung der
schweren Batterien, dass der Schwerpunkt des Fahrzeugs tiefer und
symmetrischer angeordnet ist, wodurch das Fahrzeug mehr Kurvenstabilität
und geringere Drehmomente auf rutschiger Fahrbahn aufweist.
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Der
Technikraum erstreckt sich vorzugsweise unterhalb des Vordersitz-Sitzteils,
wenn der Vordersitz in der hinteren Sitzposition positioniert ist. Hierdurch
ist gewährleistet, dass eine einsteigende oder aussteigende
Person bei dem in den hinteren Anschlag geschobenen Vordersitz direkt
vor dem Vordersitz ihre Beine platzieren kann, ohne dass der Technikraum
diesen Platz belegt.
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Laut
einem weiter entwickelten konzeptionellen Aspekt vorliegender Erfindung
geht diese Ausgestaltung von einem Fahrzeug mit einem Fahrgestell und
einer Fahrzeugkarosserie aus, Das Fahrzeug weist außerdem
wenigstens einen Vordersitz und wenigstens einen Rücksitz
auf.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass der Fußraum des wenigstens einen Rücksitzes
und der wenigstens eine Vordersitz zumindest teilweise über einem
Technikraum angeordnet sind, und das Volumen des Technikraumes für
eine Batterie oder eine Batterieanordnung mit oder ohne einer Leistungselektronik
vorgesehen ist, und der Boden des Fahrzeuges durch drei von einander
gegen die Fahrtrichtung in der Höhe zunehmend abgestufte
Ebenen ausgebildet ist.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen
genannten Merkmalen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand
der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Fahrzeugs gemäß vorliegender
Erfindung;
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2 eine
schematische Darstellung in seitlicher Ansicht von einer Sitzgruppe
im Innenraum des Fahrzeugs aus 1;
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3 eine
schematische Darstellung eines teilweise zusammengelegten Vordersitzes
der Sitzgruppe aus 2;
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4 eine
schematische Darstellung in Seitenansicht der Kombination eines
Vordersitzes und eines Rücksitzes aus der Sitzgruppe in 2;
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5 eine
perspektivische Draufsicht auf einen kombinierten Vordersitz und
Rücksitz aus 4;
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6 eine
schematische Ansicht von der Sitzgruppe aus 1 auf eine
frontseitige Projektionsfläche;
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7 eine
schematische Querschnittsdarstellung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs in einer Seitenansicht, und
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8 eine
schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs aus 7 in einer Draufansicht.
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In 1 ist
schematisch eine Seitenansicht eines Fahrzeugs 1 dargestellt.
Das Fahrzeug 1 weist ein Fahrgestell 3 sowie eine
Fahrzeugkarosserie 5 auf. Die Fahrzeugkarosserie 5 umfasst
auch zwei einander gegenüberliegende und spiegelverkehrt ausgebildete
Karosserielängsseiten 5.1, von der in 1 nur
die linke Karosserielängsseite 5.1 dargestellt
ist. Die rechte Karosserielängsseite ist nicht dargestellt,
zeigt aber die gleichen Gestaltungsmerkmale.
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In
der Seitenansicht aus 1 ist links eine Frontseite 7 und
rechts eine Heckseite 9 dargestellt. In der Nähe
der Frontseite 7 befindet sich an der Karosserielängsseite 5.1 ein
vorderer Radkasten 11. In der Nähe der Heckseite 9 befindet
sich in der Karosserielängsseite 5.1 ein hinterer
Radkasten 13. Die Fahrzeugkarosserie 5 zeigt im
Wesentlichen keine Überstände frontseitig nach
vorne und heckseitig nach hinten, so dass das Fahrzeug 1 im
Wesentlichen mit dem Auslauf der Radkästen 11 und 13 frontseitig
beziehungsweise heckseitig endet. Die Karosserielängsseite 5.1 untergliedert
sich in im Wesentlichen drei Bereiche, und zwar in einen Vorderwagen 15,
der sich von einer frontseitigen Karosseriekante der Karosserielängsseite 5.1 bis
deutlich hinter den vorderen Radkasten 11 erstreckt und
in einer im Wesentlichen vertikalen Linie 15.1 endet. Diese
Linie 15.1 bildet gleichzeitig die Anschlagseite für
einen den zweiten Bereich 17 bildenden Zugang zu einem Innenraum (2 bis 6).
Der zweite Bereich 17 umfasst eine Tür 19,
deren Öffnungskante 20 im Wesentlichen oberhalb
des hinteren Radkastens 13 verläuft, insbesondere
vertikal verläuft. Im Bereich des hinteren Radkastens 13 folgt
die Öffnungskante 20 dem Verlauf des Radkastens 13 bis
zu einem bodenseitigen Ende. Der Öffnungskante 20 schließt
sich heckseitig der dritte Bereich 21 an. Die Öffnungskante 20 verläuft
im Wesentlichen parallel zu einer heckseitigen Abschlusskante 21.1 der
Karosserielängsseite 5.1.
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Die
Tür 19 verschließt somit einen zentralen Zugang
zum Innenraum und ist in der Karosserielängsseite 5.1 so
angeordnet, dass der Zugang zu Rücksitzen augenscheinlich
leichter erfolgen kann, als zu vorhandenen Vordersitzen. Aufgrund
des Abstandes der Tür 19 zur Vorderachse des Fahrzeugs 1 liegen
die Füße eines Fahrers im Fahrbetrieb neben den
Rädern.
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In 2 ist
schematisch eine Sitzgruppe des Fahrzeugs 1 aus 1 dargestellt.
Das Fahrzeug 1 weist einen Fahrersitz 23 auf,
der in 2 in durchgezogener Linie in einer Einstiegsposition
dargestellt ist und in einer gestrichelten Linie in einer Fahrposition
dargestellt ist. Der Fahrersitz 23 ist in Richtung einer
Fahrzeuglängsachse verstellbar angeordnet. Eine heckseitige
Endposition ist die in 2 dargestellte Einstiegsposition
und eine frontseitige Position, die nicht zwangsweise die frontseitige
Endposition sein muss, ist die Fahrposition. Wenn sich der Fahrersitz 23 in
der heckseitigen Endposition beziehungsweise der Einstiegsposition
befindet, ergibt sich nach Öffnen der Tür 19 ein
direkter Zugang zum Fahrersitz 23. Nach einem Einstieg
in das Fahrzeug 1 kann dann der Fahrersitz 23 in
die für den Fahrer angenehme Fahrposition nach vorne geschoben werden
(gestrichelte Linie in 2). Danach ergibt sich für
weitere Zusteigende ein bequemer Zugang zu einem Rücksitz 25.
Der Rücksitz 25 ist in 2 in der
normalen Fahrposition in durchgezogener Linie dargestellt. In dem
Fahrzeug 1 gemäß vorliegender Erfindung
kann neben dem Fahrersitz 23 ein Beifahrersitz (nicht dargestellt)
vorhanden sein und es kann auch ein zweiter Rücksitz vorgesehen
sein. Zur Darstellung der Variabilität des Innenraums genügt
hier die Darstellung jeweils eines Fahrersitzes 23 und
eines Rücksitzes 25.
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Unterhalb
des Fahrersitzes 23 und des Rücksitzes 25 befindet
sich ein Technikraum 27 sowie ein Antriebsaggregat 29,
wie zum Beispiel eine Batterie. Der Technikraum 27 und
das Antriebsaggregat 29 sind gegenüber der Sitzgruppe
durch einen Boden 31 abgegrenzt. Der Boden 31 weist
eine Stufe 33 auf. Durch die Stufe 33 gibt es
eine heckseitige, höher liegende Ebene 35 und
eine frontseitige, tiefer liegende Ebene 37. Der wenigstens
eine Rücksitz 25 ist auf der höher liegenden
Ebene 35 angeordnet, so dass die Sitzposition der Mitfahrer
auf den Rücksitzen 25 höher als diejenige
der Personen auf den Vordersitzen 23 ist. Die Vordersitze
beziehungsweise der Fahrersitz 23 und ein Beifahrersitz
sind auf der tiefer liegenden Ebene 37 angeordnet. Der
wenigstens eine Rücksitz 25 ist zusammenlegbar.
Die Stufen der Zusammenlegbarkeit sind in 2 durch Pfeile
und gestrichelte Linien dargestellt. So umfasst der Rücksitz 25 ein
Rücksitz-Sitzteil 25.1 und ein Rücksitz-Lehnenteil 25.2.
Das Rücksitz-Lehnenteil 25.2 kann auf das Rücksitz-Sitzteil 25.1 geklappt werden
und beide zusammengeklappten Teile sind von der höher liegenden
Ebene 35 auf die tiefer liegende Ebene 37 bewegbar.
In der vorliegenden Ausführungsform befindet sich an der
Stufe 33 ein Gelenk 39, um welches der zusammengelegte
Rücksitz 25 auf die tiefer liegende Ebene 37 geklappt
werden kann. Dadurch wird die Unterfläche des Rücksitz-Sitzteils 25.1 zu
einer Oberseite, die vorzugsweise mit der höher liegenden
Fläche 35 fluchtet, so dass eine einheitliche
Ladefläche entsteht, wenn der Rücksitz 25 zusammengelegt
und umgeklappt ist. Die Bemessung des zusammengelegten und umgeklappten
Rücksitzes 25 ist so gewählt, dass dieser auch
bei einem Fahrersitz 23 in Einstiegsposition in die Lücke
zwischen der Rückseite des Fahrersitzes 23 und
der Stufe 33 passt.
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In 3 ist
schematisch eine variable Veränderung des Vordersitzes 23 dargestellt.
Das Vordersitz-Sitzteil 23.1 kann von dem Vordersitz-Lehnenteil 23.2 gelöst
und einzeln um ein Gelenk 40 herum geklappt werden. Das
Vordersitz-Lehnenteil 23.2 kann dann nach vorne auf eine
Hinterkante des Vordersitz-Sitzteils 23.1 gelegt werden.
Dadurch vergrößert sich die Ladefläche – beispielsweise
auf der Beifahrerseite –, wenngleich sie auch nicht in
einer einzigen Ebene fluchtet.
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In 4 ist
schematisch eine Veränderung des Fahrersitzes 23 und
des Rücksitzes 25 dargestellt. Auch der Fahrersitz 23 umfasst
ein Vordersitz-Sitzteil 23.1 und ein Vordersitz-Lehnenteil 23.2. Das
Vordersitz-Sitzteil 23.1 kann um ein Gelenk 41 in Bezug
zu dem Vordersitz-Lehnenteil 23.2 um eine horizontale Achse
verdreht werden. Auch das Vordersitz-Lehnenteil 23.2 kann
in Bezug zu der tiefer liegenden Ebene 37 als auch in Bezug
zu dem Vordersitz-Sitzteil 23.1 um dieselbe Achse verdreht
werden. So kann sich die in 4 dargestellte
Winkelposition des Vordersitz-Lehnenteils 23.2 zum Vordersitz-Sitzteil 23.1 ergeben.
In der in 4 dargestellten Ausrichtung
des Vordersitz-Lehnenteils 23.2 schließt eine
Endseite 23.3 formschlüssig an eine Endseite 25.3 der
Rücksitz-Sitzfläche 25.1 an. Dadurch
ergibt sich eine Liegefläche, die aus insgesamt vier Teilen
gebildet wird, nämlich einem Vordersitz-Sitzteil 23.1,
einem Vordersitz-Lehnenteil 23.2, einem Rücksitz-Sitzteil 25.1 und
einem Rücksitz-Lehnenteil 25.2.
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Aufgrund
der beliebigen Ausrichtung der jeweiligen Elemente eines vorderen
Fahrersitzes 23 und eines Rücksitzes 25.
oder eines vorderen Beifahrersitzes und eines zweiten Rücksitzes 25 kann
die Sitzfläche ergonomisch beliebig an eine Person angepasst
werden. Der Fahrersitz 23 und auch der Rücksitz 25 weisen
jeweils eine Kopfstütze 43 auf. Die Kopfstütze 43 des
Fahrersitzes 23 oder Beifahrersitzes greift in der in 4 dargestellten
Position in eine komplementäre beziehungsweise korrespondierende
Aussparung 45 des Rücksitz-Sitzteils 25.1 ein,
so dass die Kopfstütze 43 zum einen die Einheitlichkeit
der Liegefläche nicht stört und zum anderen die
Stabilität der Liegefläche erhöht. Diese
Funktion der Kopfstütze 43 und ihre Kombination
mit der Aussparung 45 ist zudem in 5 dargestellt.
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Das
Fahrzeug 1 weist zudem eine Projektionseinrichtung 47 auf,
die im Wesentlichen aus einem Projektor (nicht dargestellt) und
einer Projektionsleinwand 49 besteht. Wenn das Fahrzeug 1 abgestellt
ist, kann eine Projektionsfläche 49 an der Frontseite,
zum Beispiel einer Frontscheibe, ausgeklappt oder ausgerollt werden
(siehe 6). Die in 4 dargestellte
Liegefläche aus einem vorderen Sitz 23 und einem
hinteren Sitz 25 kann von einer Person so ausgerichtet
werden, dass diese für die Person zu einer optimalen Körperhaltung
in Bezug zu der Projektionsfläche 49 führt.
Selbstverständlich können die jeweils hintereinander
angeordneten Sitze in individueller Weise zueinander ausgerichtet
werden, so dass der Fahrersitz 23 mit seinem korrespondierenden
Rücksitz 25 eine anders geformte Liegefläche bildet
als der Beifahrersitz mit seinem korrespondierenden Rücksitz.
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Projektionseinrichtungen 47 sind
allgemein bekannt, so dass deren technische Ausführungen hier
nicht näher beschrieben werden. Es können im Grunde
beliebige Projektionseinrichtungen zum Einsatz kommen. Zu diesem
Zweck weist das Fahrzeug 1 der vorliegenden Erfindung ein
Notstromaggregat für 220 V auf und kann optional auch eine
Klimatisierung umfassen.
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Wenn
der Fahrersitz 23 funktionsbereit zum Fahrbetrieb ist,
das heißt sich entweder in der Einstiegsposition oder in
der Fahrposition befindet, das Fahrzeug 1 aber eine erhöhte
Zuladefläche benötigt, kann der Rücksitz 25 um
die Stufe 33 herum hinter den Fahrersitz 23 auf
die tiefer liegende Ebene 37 geklappt werden, und kann
zum Beispiel der Beifahrersitz mit dem hinter dem Beifahrersitz
liegenden Rücksitz zu einer Ladefläche kombiniert
werden.
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7 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs 1 in einer Seitenansicht. Im Sinne einer vereinfachten konzeptionellen
Darstellung wurden weder ein Vordersitz noch ein Rücksitz
in der 7 abgebildet. Ein Fahrer 51 und ein Fondpassagier 52 sind
in einer jeweiligen Sitzposition auf dem jeweils nicht dargestellten
Vordersitz und Rücksitz abgebildet. Die Füße
des Fahrers 51 reichen in einen Fußraum 54 bis
zum unter einem Neigungswinkel angeordneten Trittbrett 55. Die
Fußraumebene 56 bildet hierbei die tiefste Ebene beziehungsweise
Teilebene des Fahrzeugbodens. Die Fußraumebene 56 erstreckt
sich über einen relativ kurzen Fußraum 54 bis
zu der vorderen Stufe 57, die vorzugsweise vertikal angeordnet
ist. Die vordere Stufe 57 weist eine vorgegebene Höhe
auf, durch welche auch die Höhe des Technikraumes 27 im
Wesentlichen vorgegeben ist. An die vordere Stufe 57 schließt
sich eine horizontal angeordnete tiefer liegende Ebene 37 an,
die unter dem nicht dargestellten Vordersitz verläuft und
darüber hinaus den Fußboden für den Fondpassagier 52 bildet.
Der Fondpassagier 52 ist hierdurch um den Höhenbetrag
der vorderen Stufe 57 höher als der Fahrer 51 positioniert.
Unter dem nicht dargestellten Rücksitz geht der Boden des
Fahrzeugs 1 in eine Stufe 33 über, die
in diesem Fall unter einem Neigungswinkel angeordnet ist. Die Stufe 33 weist
eine Höhe auf, die gewährleistet, dass unter dem
Boden die Vorrichtungen und Aggregate einer Hinterachse beziehungsweise
ein elektrischer Antrieb anordbar sind.
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Die
Stufe 33 geht über in eine horizontal angeordnete
höher liegende Ebene 35, auf der der nicht dargestellte
Rücksitz angeordnet ist und eventuell ein Raum hinter dem
nicht dargestellten Rücksitz ausgebildet sein kann, der
als Gepäckraum dient. Der Boden des Fahrzeugs 1 bildet
somit eine zweimal abgestufte, aus drei Teilebenen bestehende Fläche
aus. Der unterhalb der Ebene 37 ausgebildete Technikraum 27 ist
von einer relativ großen Batterie 50 belegt. Die
Batterie 50 kann hierbei auf verschiedene Weise an dem
Fahrzeug 1 befestigt werden. In einer bevorzugten Ausgestaltung
kann diese Batterie 50 seitlich in ein ausgebildetes Fach
einschiebbar gestaltet sein oder in einer alternativen Ausführung kann
die Batterie 50 auch von unten an dem Fahrzeugboden anbringbar
sein.
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Die
vordere Stufe 57 ist vorzugsweise derart angeordnet, dass
sie bei einem in den hinteren Anschlag gebrachten Vordersitz 23 mit
der Vorderkante des Vordersitz-Sitzteils 23.1 fluchtend
ausgerichtet ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass beim
Ein- und Aussteigen auf den Vordersitz der Fahrer 51 oder
ein Beifahrer mit seinen Füßen direkt den Fußraum 54 erreichen
kann.
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Zu
den Vorteilen dieser erfindungsgemäßen Anordnung
gehört, dass die große und schwere Batterie 50 zwischen
der vorderen und hinteren Achse des Fahrzeugs 1 und zugleich
auch an dem möglichst tiefen Punkt der Karosserie angeordnet
ist. Dadurch wird der Masseschwerpunkt M des Fahrzeugs 1 auf
eine günstige Weise tiefer und symmetrisch in der Mitte
konzentriert, wodurch zum einen sichere Fahreigenschaften und zum
anderen die Sicherheit der Batterie 50 bei einem frontalen
oder heckseitigen Crash gewährleistet sind.
-
Das
erfindungsgemäße Konzept zeichnet sich durch eine
stufenweise Ausgestaltung des Fahrzeug-Bodens aus, der in drei Ebenen
aufgeteilt ist: eine erste, am tiefsten angeordnete Ebene ist durch die
Fußraumebene 56 des vorderen Fußraums 54 ausgebildet;
eine zweite durch die vordere Stufe 57 angehobene jedoch
gegenüber der dritten Ebene tiefer liegende Ebene 37 bildet
eine Fußraumebene für die Fondpassagiere und die
Montageebene für den vorderen Sitz (nicht dargestellt);
und die um die Stufe 33 höher liegende Ebene 35 dient
als Montageebene für den hinteren Sitz (nicht dargestellt).
-
Ferner
ist das Fersenblech oder Trittbrett 55 weitest möglich
in den vorderen Bereich ausgebildet, so dass der Raumbereich der
Vorderachse maximal in Beschlag genommen wird. Folglich wird die
Vorderachse eventuell einer konstruktiven Anpassung zu unterziehen
sein.
-
Infolge
des erfindungsgemäßen Konzeptes sitzen die Fondpassagiere
höher als Fahrer und Beifahrer.
-
Vorteilhaft
ist, dass im Vergleich zur Fahrzeuglänge und im Vergleich
zu den konventionellen Fahrzeug-Plattformen der Technikraum 50 überproportional
groß gestaltet werden kann und eine dementsprechend große
Batterie eines Elektrofahrzeuges aufnehmen kann. Ferner wird die
Bauhöhe des Fahrzeuges durch das erfindungsgemäße
Konzept höher. Die Fondpassagiere haben von ihren angehobenen
Sitzen einen besseren Überblick über das Geschehen
vor und neben dem Fahrzeug, wodurch ihr Komfortgefühl gesteigert
wird.
-
8 zeigt
eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs 1 aus 7 in einer Draufsicht.
-
In
der vorliegenden bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs 1 ist der Technikraum 27 von beiden
Seiten jeweils von einer linksseitigen Crashzone 58.1 und
einer rechtsseitigen Crashzone 58.2 eingeschränkt.
Die linksseitige und rechtsseitige Crashzone 58.1 und 58.2 weisen eine
vorgegebene Breite des Sicherheitsabstandes a auf, die im Hinblick
auf sicherheitsrelevante Aspekte vorgegeben ist. Zum Bestimmen der
Breite des Sicherheitsabstandes a können sowohl theoretische Berechnungen
als auch praktische Versuchsreihen herangezogen werden. Die linksseitigen
und rechtsseitigen Crashzonen 58.1 und 58.2 gewährleisten, dass
im Falle eines seitlichen Crashs die Batterie 50 weitestgehend geschützt
bleibt. Damit ist die Batterie 50 vor einer Explosionsgefahr
und auch vor einer Energiefreigabe infolge eines Kurzschlusses auch
bei seitlichen Crashs geschützt.
-
Durch
die erfindungsgemäße mittige und symmetrische
Anordnung der Batterie 50 auch in der Querrichtung des
Fahrzeugs 1 ist gewährleistet, dass der Masseschwerpunkt
M des Fahrzeugs 1 auch in Querrichtung günstig,
nämlich symmetrisch in der Mitte zu liegen kommt.
-
- 1
- Fahrzeug
- 3
- Fahrgestell
- 5
- Fahrzeugkarosserie
- 5.1
- Karosserielängsseite
- 7
- Frontseite
- 9
- Heckseite
- 11
- vorderer
Radkasten
- 13
- hinterer
Radkasten
- 15
- Vorderwagen
- 15.1
- vertikale
Linie
- 17
- zweiter
Bereich
- 19
- Tür
- 20
- Öffnungskante
- 21
- dritter
Bereich
- 21.1
- Abschlusskante
- 23
- Fahrersitz,
Vordersitz, Beifahrersitz
- 23.1
- Vordersitz-Sitzteil
- 23.2
- Vordersitz-Lehnenteil
- 25
- Rücksitz
- 25.1
- Rücksitz-Sitzteil
- 25.2
- Rücksitz-Lehnenteil
- 25.3
- Endseite
- 27
- Technikraum
- 29
- Antriebsaggregat
- 31
- Boden
- 33
- Stufe
- 35
- höher
liegende Ebene
- 37
- tiefer
liegende Ebene
- 39
- Gelenk
- 41
- Gelenk
- 43
- Kopfstütze
- 45
- Aussparung
- 47
- Projektionseinrichtung
- 49
- Projektionsleinwand
- 50
- Batterie
- 51
- Fahrer
- 52
- Fondpassagier
- 53
- Lenkrad
- 54
- Fußraum
- 55
- Trittbrett
- 56
- Fußraumebene
- 57
- vordere
Stufe
- 58.1
- linksseitige
Crashzone
- 58.2
- rechtsseitige
Crashzone
- a
- Sicherheitsabstand
- M
- Masseschwerpunkt
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19508675
A1 [0004]
- - DE 851305 [0005]
- - EP 0088015 B1 [0006]