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DE102008047345A1 - Kompaktes Fahrzeug - Google Patents

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DE102008047345A1
DE102008047345A1 DE102008047345A DE102008047345A DE102008047345A1 DE 102008047345 A1 DE102008047345 A1 DE 102008047345A1 DE 102008047345 A DE102008047345 A DE 102008047345A DE 102008047345 A DE102008047345 A DE 102008047345A DE 102008047345 A1 DE102008047345 A1 DE 102008047345A1
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DE
Germany
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seat
vehicle
vehicle according
rear seat
front seat
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Withdrawn
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DE102008047345A
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English (en)
Inventor
Dzemal Sjenar
Werner Rösler
Volker Alberti
Christian Strube
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (1) mit einem Fahrgestell (3) und einer Fahrzeugkarosserie (5), wobei die Fahrzeugkarosserie (5) zwei Karosserielängsseiten (5.1) aufweist und in wenigstens einer Karosserielängsseite (5.1) eine einzige Tür (19) ausgebildet ist, wobei die Tür (19) eine Anschlagseite und eine Öffnungskante (20) aufweist, und wenigstens einem Vordersitz (23), der in Fahrzeuglängsrichtung zwischen einer vorderen und einer hinteren Sitzposition verstellbar angeordnet ist, wobei die Tür (19) einen zentralen Zugang zu einem von der Fahrzeugkarosserie (5) umschlossenen Innenraum sowohl zu wenigstens einem Vordersitz (23) als auch zu wenigstens einem Rücksitz (25) bildet.
Es ist vorgesehen, dass die vordere Sitzposition als eine einstellbare Fahrposition und die hintere Sitzposition als eine durch einen hinteren Endanschlag vorgegebene Einstiegsposition für die im Vordersitz (23) Platz nehmende Person vorgesehen ist und der wenigstens eine Rücksitz (25) und/oder der wenigstens eine Vordersitz (23) zumindest teilweise über einem Technikraum (27) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem Fahrgestell und einer Fahrzeugkarosserie, wobei die Fahrzeugkarosserie zwei Karosserielängsseiten aufweist und in wenigstens einer der Karosserielängsseiten eine einzige Tür ausgebildet ist, wobei die Tür eine Anschlagseite und eine Öffnungsseite aufweist.
  • Kompaktfahrzeuge sind aus dem Stand der Technik allgemein bekannt. Mini-Vans, SUVs und kompakte Minicars sind häufig dreitürig ausgebildet, das heißt, auf den beiden Längsseiten befindet sich in der Karosserie jeweils eine Tür. Eine dritte Tür befindet sich an der Heckseite.
  • Die durch eine Tür verschlossene Zugangsöffnung in der Karosserielängsseite befindet sich bei Fahrzeugen des Standes der Technik im Zugangsbereich eines Fahrersitzes, so dass nach dem Öffnen der Tür in das Fahrzeug eingestiegen und auf dem Fahrersitz Platz genommen werden kann. Diese Zuordnung bleibt auch bestehen, wenn die seitliche Fahrzeugtür eine größere Bemessung in Fahrzeuglängsrichtung hat, so dass auch ein leichterer Einstieg zu einem Rücksitz ermöglicht wird. Die relativ weit vorne liegende Zugangsöffnung herkömmlicher Kompaktfahrzeuge des Standes der Technik zwingt die Hersteller dazu, entweder besonders große Türen für den bequemen Einstieg zu den Rücksitzen vorzusehen oder einen längeren Vorbau vor der vorderen Radachse vorzusehen, in dem ein Antriebsaggregat aufgenommen ist.
  • Die DE 195 08 675 A1 offenbart ein kompaktes Personenkraftfahrzeug, das mit einer vorderen Sitzreihe und einer hinteren Sitzreihe ausgestattet ist. Hierbei sind die Sitzflächen der Sitze derart ausgestaltet, dass eine auf dem hinteren Sitz platznehmende Person ihre Beine links und rechts des vorderen Sitzes positionieren kann. Um dies zu gewährleisten, sind die Sitze in der Art der Motorradsitze ausgestaltet, das heißt, sie weisen eine schmale Sitzfläche und eine ebenso wenigstens im unteren Bereich schmal gestaltete Lehnenfläche auf. Die Türöffnung ist hierbei so gestaltet, dass ein direkter Einstieg sowohl auf dem Vordersitz als auch zu dem Hintersitz möglich ist. Die so gestalteten Sitze bieten jedoch einem Fahrzeuginsassen wesentlich weniger Sitzkomfort und insbesondere für den hinten sitzenden Passagier einen zu eng eingeschränkten Raum.
  • DE 85 13 05 offenbart einen kompakten Kleinkraftwagen, der als ein Dreirad ausgeführt ist und daher lediglich einen Vordersitz für den Fahrer und zwei hintere Sitze für die Fondpassagiere aufweist. Zum bequemeren Einstieg ist einerseits vorgesehen, dass der Vordersitz zwischen einer vorderen und einer hinteren Sitzposition verschiebbar ist, und andererseits, dass die Einstiegstür wenigstens einen Teilbereich der Frontfläche einschließlich der Frontscheibe ausbildet. Nachteilig in diesem Zusammenhang ist, dass die Karosserie eines solchen Fahrzeugs durch den für die Türöffnung dienenden Ausschnitt ihrer Frontflächen, beispielsweise auch einen unsymmetrischen Ausschnitt, wesentlich geschwächt ist und daher nicht ausreichend verwindungssteif gestaltet werden kann, beziehungsweise nur unter Inkaufnahme von Gewicht erhöhenden, versteifenden Elementen ausreichend verwindungssteif ausgebildet sein kann.
  • In der Druckschrift EP 0 088 015 B1 ist ein Fahrzeug offenbart, das eine einteilige Karosserie aufweist, die einen Fahrzeuginnenraum umschließt. Wenigstens in einer der beiden Seitenflächen der Karosserie ist eine im Wesentlichen zentral angeordnete Zugangsöffnung ausgebildet, die durch eine einzige Tür verschließbar ist. Das Fahrzeug weist eine vordere und eine hintere Sitzreihe auf, wobei der Zugang für den Ein- und Ausstieg auf den hinteren Sitz direkt möglich ist, im Gegensatz zu anderen Lösungen, die hierzu ein Vorverschieben und Lehnenumklappen des vorderen Sitzes vorsehen. Der Vordersitz weist eine vordere und eine hintere Sitzposition auf, wobei die hintere Sitzposition in ihren hinteren Endanschlag zu bringen ist, bevor ein Zugang für den Ein- und Ausstieg einer Person auf den Vordersitz gewährleistet ist. Eine auf dem vorderen Sitz Platz nehmende Person verschiebt den vorderen Sitz sitzend in eine vordere Sitzposition, bis eine gewünschte Sitzposition in Bezug auf Lenkrad und Pedalen erreicht ist. Der Fußraum des Fahrers beziehungsweise einer Person auf einem vorderen Beifahrersitz reicht tief in den Frontbereich des Fahrzeugs, beispielsweise in den Raum zwischen den vorderen Lenkrädern hinein. Hierdurch kann das Fahrzeug in seiner Baulänge wesentlich kürzer ausgebildet werden. Gleichzeitig kann jedoch der Fußraum nicht direkt durch die seitliche Zugangsöffnung von einer einsteigenden Person betreten werden. Deswegen ist hierfür die oben beschriebene Verschiebbarkeit des vorderen Sitzes in eine hintere Sitzposition vorgesehen. Das so angebotene Konzept lässt es offen, mit welchem Antrieb das Fahrzeug angetrieben werden soll. Wenn das Fahrzeug von einer Brennkraftmaschine angetrieben werden soll, dann steht für einen Antrieb ausreichender Raum nur im Heckbereich des Fahrzeugs zur Verfügung. Will man jedoch einen elektrischen Antrieb verwenden, dann ist kein ausreichender Raum für die relativ voluminösen elektrischen Batterien vorhanden.
  • Die Anordnung der elektrischen Batterien eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs unterliegt zunehmend gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen in einem Crashfall. Die Hochleistungsbatterien bergen mitunter Explosionsgefahren und die Gefahr einer großen Energiefreisetzung durch Kurzschluss infolge eines Crash-Unfalls. Deswegen sollen die Hochleistungsbatterien möglichst nicht in Crash gefährdeten vorderen und hinteren Bereichen eines Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Der Raum allein unter den Sitzen reicht für solche Hochleistungsbatterien nicht aus, weil außerdem mit in einer an mehreren Stellen aufgeteilten Unterbringung der Batterien ein zusätzlicher herstellungstechnischer Aufwand einhergeht. Der Boden eines herkömmlichen Personenkraftfahrzeugs ist gewöhnlich die tiefstmögliche Ebene der Karosserie, da hierdurch eine möglichst niedrig gestaltete Karosseriebauweise möglich ist, die für einen niedrigeren Luftwiderstandswert sorgt.
  • Die kompakte Ausbildung eines Fahrzeugs mit den aus dem Stand der Technik bekannten Konstruktionsmerkmalen ist somit beschränkt. Auch die Vielseitigkeit und flexible Umgestaltung des Innenraums wird durch eine relativ weit vorne liegende Zugangsöffnung behindert.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, die Grundvoraussetzungen für eine variable Gestaltung des Innenraums durch Veränderung des Zugangsbereichs zum Innenraum herbeizuführen und eine sichere Unterbringung von Batterien im Hinblick auf Crashsituationen zu ermöglichen.
  • Die Erfindung geht von einem Fahrzeug mit einem Fahrgestell und einer Fahrzeugkarosserie aus, wobei die Fahrzeugkarosserie zwei Karosserielängsseiten aufweist und in wenigstens einer Karosserielängsseite eine einzige Tür ausgebildet ist, wobei die Tür eine Anschlagseite und eine Öffnungskante aufweist, und wenigstens einem Vordersitz, der in Fahrzeuglängsrichtung zwischen einer vorderen und einer hinteren Sitzposition verstellbar angeordnet ist, wobei die Tür einen zentralen Zugang zu einem von der Fahrzeugkarosserie umschlossenen Innenraum, sowohl zu wenigstens einem Vordersitz als auch zu wenigstens einem Rücksitz bildet.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die vordere Sitzposition als eine einstellbare Fahrposition und die hintere Sitzposition als eine durch einen hinteren Endanschlag vorgegebene Einstiegsposition für die im Vordersitz Platz nehmende Person vorgesehen ist, und der wenigstens eine Rücksitz und/oder der wenigstens eine Vordersitz zumindest teilweise über einem Technikraum angeordnet ist. Dieser Technikraum hebt die Sitzposition des Rücksitzes an und schafft Unterbringungsmöglichkeit für technische Geräte aller Art, die hierdurch keinen Raum im vorderen oder hinteren Bereich der Karosserie des Fahrzeugs beanspruchen und folglich dadurch eine kompaktere Fahrzeugbauweise begünstigt wird.
  • Durch die Verlagerung des Zugangsbereichs in einen zentralen bis heckseitigen Bereich einer Karosserielängsseite ergeben sich viele Möglichkeiten, ein Fahrzeug noch kompakter auszubilden. Zum Beispiel kann auf einen Achsvorbau, in dem beispielsweise ein Antriebsaggregat aufgenommen ist, weitestgehend verzichtet werden, da im frontseitigen Innenraum hinter der Vorderachse und vor einer Anschlagsseite der Tür Platz für ein solches Antriebsaggregat zur Verfügung steht. Dieser Bereich wird nunmehr nicht für den Zugang benötigt.
  • Ein weiterer Vorteil gemäß vorliegender Erfindung besteht darin, dass die Tür einen zentralen Zugang zu einem von der Fahrzeugkarosserie umschlossenen Innenraum verschafft. Durch einen zentralen Zugang kann ein frontseitiger und heckseitiger Bereich des Innenraums gleichermaßen einfach erreicht werden.
  • Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Fahrzeugs besteht darin, dass ein Fahrersitz in Fahrzeuglängsrichtung zwischen einer Einstiegsposition und einer Fahrposition verstellbar angeordnet ist, wobei die Einstiegsposition des Fahrersitzes vorzugsweise seine heckseitige Endposition ist. Durch diese konstruktive Maßnahme wird der Zugang zum frontseitigen und zum heckseitigen Innenraumbereich weiterhin verbessert. Es ist nunmehr möglich, dass ein Fahrer in das Fahrzeug einsteigt, wenn sich der Fahrersitz in der Einstiegsposition befindet, nach dem Einstieg den Fahrersitz in die Fahrposition vorschiebt, so dass dann über den gleichen Zugang eine weitere Person einen Rücksitz erreichen kann.
  • Für die Erhöhung der Gestaltungsfreiheit ist es von Vorteil, dass zusätzlich zum Fahrersitz wenigstens ein Rücksitz und ein Beifahrersitz vorgesehen sind.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der wenigstens eine Rücksitz über einem Technikraum mit stufenförmiger Oberseite angeordnet ist. Die stufenförmige Oberseite bildet gleichzeitig auch den Boden des Innenraums, so dass sich eine im Verhältnis zu einer vorderen tieferen Bodenebene stufenförmig abgesetzte höhere hintere Bodenebene ergibt. Durch die Anordnung eines Rücksitzes auf der hinteren höheren Bodenebene haben Mitfahrer auf diesen Plätzen eine besonders gute Sicht nach vorne.
  • Die einstellbare Fahrposition des mindestens einen Vordersitzes ist bevorzugt als eine arretierbare Sitzposition zum schnellen Einstellen einer an die Körpergröße angepassten Sitzposition ausgeführt.
  • Für die variable Gestaltung des Innenraums ist es von Vorteil, dass der wenigstens eine zusammenlegbare Rücksitz hinter den Fahrersitz auf die stufenförmig abgesetzte tiefere Ebene bewegbar ist. Dadurch ergibt sich ein größerer Laderaum. Von besonderem Vorteil ist in diesem Zusammenhang, dass eine Oberseite des wenigstens einen zusammenlegbaren Rücksitzes auf der abgesetzten tieferen Ebene mit der höheren Ebene fluchtet und eine einheitliche Ladefläche bildet.
  • Zudem ist es von Vorteil, dass der Fahrer- und/oder Beifahrersitz ein Vordersitz-Lehnenteil und ein Vordersitz-Sitzteil aufweisen, die in Richtung der Fahrzeug-Längsachse in eine wahlfreie Winkelposition zueinander verstellbar sind. Dadurch können Vordersitz-Lehnenteil und Vordersitz-Sitzteil zum Beispiel in eine Ebene gebracht werden oder aber in jede beliebige ergonomische Sitzposition.
  • Ein besonderer Vorteil ergibt sich erfindungsgemäß dadurch, dass die einstellbare Fahrposition des mindestens einen Vordersitzes als eine arretierbare Sitzposition zum schnellen Einstellen einer an die Körpergröße angepassten Sitzposition ausgeführt ist.
  • Ein weiterer Vorteil ist in diesem Zusammenhang auch, dass der wenigstens eine Rücksitz mit seinem Rücksitz-Lehnenteil und Rücksitz-Sitzteil variabel ist, derart, dass die beiden Bauteile in Richtung der Fahrzeuglängsachse in eine wahlfreie Winkelposition zueinander verstellbar sind. Dadurch lässt sich in gleicher Weise wie bei den Vordersitzen auch der wenigstens eine Rücksitz in eine Liegeposition oder in eine beliebige ergonomische Sitzposition bringen.
  • Durch den weiteren Vorteil, dass das Vordersitz-Lehnenteil eine Endseite aufweist, die in einer Winkelposition formschlüssig an eine Endseite eines Recksitz-Sitzteiles des wenigstens einen Rücksitzes angrenzt und mit diesem eine Liegefläche bildet, ergibt sich eine vierteilige Liegefläche mit einer entsprechend großen Wahlfreiheit hinsichtlich einer ergonomischen Anpassung an eine Person.
  • In diesem Zusammenhang ist ein Vorteil, dass eine Kopfstütze des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes in der Ausrichtung zur Liegefläche in eine korrespondierende Aussparung in der Rücksitz-Sitzfläche des wenigstens einen Rücksitzes aufgenommen ist.
  • Schließlich ist auch von Vorteil, dass im Innenraum eine Projektionseinrichtung zur Projektion von Bilddaten vorgesehen ist.
  • Ein weiterer Vorteil ist in diesem Zusammenhang, dass die Projektionseinrichtung einen Projektor und eine im Innenraum frontseitig angeordnete Projektionsfläche aufweist. Dadurch ist es möglich, dass Personen auf den Vorder- und/oder Rücksitzen Filme auf der Projektionsfläche betrachten können.
  • In diesem Zusammenhang ist ein besonderer Vorteil, dass die Projektionsfläche eine vor einer Frontscheibe montierbare Leinwand ist, wobei die vierteilige Liegefläche in Bezug zur Leinwand wahlfrei ergonomisch ausgerichtet werden kann. Dadurch können zwei Personen die für sie angenehmste Liege- und/oder Sitzposition während der Betrachtung eines Filmes einstellen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist der Technikraum in Längsrichtung und in Querrichtung des Fahrzeugs unterhalb des wenigstens einen Rücksitzes und wenigstens eines Vordersitzes erstreckt. Hierdurch erhält der Technikraum ein größeres Volumen und kann zur Aufnahme größerer technischer Geräte oder Systeme genutzt werden.
  • Der Technikraum ist gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs in Querrichtung des Fahrzeugs von jeder Seite des Fahrzeugs durch einen vorbestimmten Sicherheitsabstand beabstandet ausgebildet. Hierdurch werden die im Technikraum untergebrachten Geräte oder Systeme im Falle eines Crashs weitgehend geschützt, was besonders bei sicherheitsrelevanten Geräten von Vorteil ist.
  • Dieser Sicherheitsabstand ist unter den Sicherheitsanforderungen im Falle eines Crashs vorgegeben. Es können sowohl theoretische Berechnungsverfahren als auch praktische Versuche herangezogen werden, den ausreichenden Sicherheitsabstand festzulegen. Die Anordnung der Blechelemente kann hierbei zusätzlich eine Energie absorbierende Knautschzone realisieren, wodurch der Sicherheitsabstand verringert und somit das erreichbare Volumen des Technikraums erweitert werden kann.
  • Vorzugsweise dient der Technikraum in bevorzugten Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung zur Aufnahme einer Batterie und/oder einer Leistungselektronik zum Betreiben dieser Batterie, wobei das Fahrzeug vorzugsweise elektrisch angetrieben ist. Die Batterien eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs beanspruchen einen relativ großen Raum und Gewicht und sind bei Zusammenstößen einer Explosionsgefahr oder einer Energiefreisetzung infolge eines Kurzschlusses ausgesetzt. Erfindungsgemäß werden sie in dem unterhalb angeordneten Technikraum sicher vor Crashs positioniert. Ferner gewährleistet die tiefst mögliche und symmetrisch mittige Anordnung der schweren Batterien, dass der Schwerpunkt des Fahrzeugs tiefer und symmetrischer angeordnet ist, wodurch das Fahrzeug mehr Kurvenstabilität und geringere Drehmomente auf rutschiger Fahrbahn aufweist.
  • Der Technikraum erstreckt sich vorzugsweise unterhalb des Vordersitz-Sitzteils, wenn der Vordersitz in der hinteren Sitzposition positioniert ist. Hierdurch ist gewährleistet, dass eine einsteigende oder aussteigende Person bei dem in den hinteren Anschlag geschobenen Vordersitz direkt vor dem Vordersitz ihre Beine platzieren kann, ohne dass der Technikraum diesen Platz belegt.
  • Laut einem weiter entwickelten konzeptionellen Aspekt vorliegender Erfindung geht diese Ausgestaltung von einem Fahrzeug mit einem Fahrgestell und einer Fahrzeugkarosserie aus, Das Fahrzeug weist außerdem wenigstens einen Vordersitz und wenigstens einen Rücksitz auf.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Fußraum des wenigstens einen Rücksitzes und der wenigstens eine Vordersitz zumindest teilweise über einem Technikraum angeordnet sind, und das Volumen des Technikraumes für eine Batterie oder eine Batterieanordnung mit oder ohne einer Leistungselektronik vorgesehen ist, und der Boden des Fahrzeuges durch drei von einander gegen die Fahrtrichtung in der Höhe zunehmend abgestufte Ebenen ausgebildet ist.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeugs gemäß vorliegender Erfindung;
  • 2 eine schematische Darstellung in seitlicher Ansicht von einer Sitzgruppe im Innenraum des Fahrzeugs aus 1;
  • 3 eine schematische Darstellung eines teilweise zusammengelegten Vordersitzes der Sitzgruppe aus 2;
  • 4 eine schematische Darstellung in Seitenansicht der Kombination eines Vordersitzes und eines Rücksitzes aus der Sitzgruppe in 2;
  • 5 eine perspektivische Draufsicht auf einen kombinierten Vordersitz und Rücksitz aus 4;
  • 6 eine schematische Ansicht von der Sitzgruppe aus 1 auf eine frontseitige Projektionsfläche;
  • 7 eine schematische Querschnittsdarstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs in einer Seitenansicht, und
  • 8 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs aus 7 in einer Draufansicht.
  • In 1 ist schematisch eine Seitenansicht eines Fahrzeugs 1 dargestellt. Das Fahrzeug 1 weist ein Fahrgestell 3 sowie eine Fahrzeugkarosserie 5 auf. Die Fahrzeugkarosserie 5 umfasst auch zwei einander gegenüberliegende und spiegelverkehrt ausgebildete Karosserielängsseiten 5.1, von der in 1 nur die linke Karosserielängsseite 5.1 dargestellt ist. Die rechte Karosserielängsseite ist nicht dargestellt, zeigt aber die gleichen Gestaltungsmerkmale.
  • In der Seitenansicht aus 1 ist links eine Frontseite 7 und rechts eine Heckseite 9 dargestellt. In der Nähe der Frontseite 7 befindet sich an der Karosserielängsseite 5.1 ein vorderer Radkasten 11. In der Nähe der Heckseite 9 befindet sich in der Karosserielängsseite 5.1 ein hinterer Radkasten 13. Die Fahrzeugkarosserie 5 zeigt im Wesentlichen keine Überstände frontseitig nach vorne und heckseitig nach hinten, so dass das Fahrzeug 1 im Wesentlichen mit dem Auslauf der Radkästen 11 und 13 frontseitig beziehungsweise heckseitig endet. Die Karosserielängsseite 5.1 untergliedert sich in im Wesentlichen drei Bereiche, und zwar in einen Vorderwagen 15, der sich von einer frontseitigen Karosseriekante der Karosserielängsseite 5.1 bis deutlich hinter den vorderen Radkasten 11 erstreckt und in einer im Wesentlichen vertikalen Linie 15.1 endet. Diese Linie 15.1 bildet gleichzeitig die Anschlagseite für einen den zweiten Bereich 17 bildenden Zugang zu einem Innenraum (2 bis 6). Der zweite Bereich 17 umfasst eine Tür 19, deren Öffnungskante 20 im Wesentlichen oberhalb des hinteren Radkastens 13 verläuft, insbesondere vertikal verläuft. Im Bereich des hinteren Radkastens 13 folgt die Öffnungskante 20 dem Verlauf des Radkastens 13 bis zu einem bodenseitigen Ende. Der Öffnungskante 20 schließt sich heckseitig der dritte Bereich 21 an. Die Öffnungskante 20 verläuft im Wesentlichen parallel zu einer heckseitigen Abschlusskante 21.1 der Karosserielängsseite 5.1.
  • Die Tür 19 verschließt somit einen zentralen Zugang zum Innenraum und ist in der Karosserielängsseite 5.1 so angeordnet, dass der Zugang zu Rücksitzen augenscheinlich leichter erfolgen kann, als zu vorhandenen Vordersitzen. Aufgrund des Abstandes der Tür 19 zur Vorderachse des Fahrzeugs 1 liegen die Füße eines Fahrers im Fahrbetrieb neben den Rädern.
  • In 2 ist schematisch eine Sitzgruppe des Fahrzeugs 1 aus 1 dargestellt. Das Fahrzeug 1 weist einen Fahrersitz 23 auf, der in 2 in durchgezogener Linie in einer Einstiegsposition dargestellt ist und in einer gestrichelten Linie in einer Fahrposition dargestellt ist. Der Fahrersitz 23 ist in Richtung einer Fahrzeuglängsachse verstellbar angeordnet. Eine heckseitige Endposition ist die in 2 dargestellte Einstiegsposition und eine frontseitige Position, die nicht zwangsweise die frontseitige Endposition sein muss, ist die Fahrposition. Wenn sich der Fahrersitz 23 in der heckseitigen Endposition beziehungsweise der Einstiegsposition befindet, ergibt sich nach Öffnen der Tür 19 ein direkter Zugang zum Fahrersitz 23. Nach einem Einstieg in das Fahrzeug 1 kann dann der Fahrersitz 23 in die für den Fahrer angenehme Fahrposition nach vorne geschoben werden (gestrichelte Linie in 2). Danach ergibt sich für weitere Zusteigende ein bequemer Zugang zu einem Rücksitz 25. Der Rücksitz 25 ist in 2 in der normalen Fahrposition in durchgezogener Linie dargestellt. In dem Fahrzeug 1 gemäß vorliegender Erfindung kann neben dem Fahrersitz 23 ein Beifahrersitz (nicht dargestellt) vorhanden sein und es kann auch ein zweiter Rücksitz vorgesehen sein. Zur Darstellung der Variabilität des Innenraums genügt hier die Darstellung jeweils eines Fahrersitzes 23 und eines Rücksitzes 25.
  • Unterhalb des Fahrersitzes 23 und des Rücksitzes 25 befindet sich ein Technikraum 27 sowie ein Antriebsaggregat 29, wie zum Beispiel eine Batterie. Der Technikraum 27 und das Antriebsaggregat 29 sind gegenüber der Sitzgruppe durch einen Boden 31 abgegrenzt. Der Boden 31 weist eine Stufe 33 auf. Durch die Stufe 33 gibt es eine heckseitige, höher liegende Ebene 35 und eine frontseitige, tiefer liegende Ebene 37. Der wenigstens eine Rücksitz 25 ist auf der höher liegenden Ebene 35 angeordnet, so dass die Sitzposition der Mitfahrer auf den Rücksitzen 25 höher als diejenige der Personen auf den Vordersitzen 23 ist. Die Vordersitze beziehungsweise der Fahrersitz 23 und ein Beifahrersitz sind auf der tiefer liegenden Ebene 37 angeordnet. Der wenigstens eine Rücksitz 25 ist zusammenlegbar. Die Stufen der Zusammenlegbarkeit sind in 2 durch Pfeile und gestrichelte Linien dargestellt. So umfasst der Rücksitz 25 ein Rücksitz-Sitzteil 25.1 und ein Rücksitz-Lehnenteil 25.2. Das Rücksitz-Lehnenteil 25.2 kann auf das Rücksitz-Sitzteil 25.1 geklappt werden und beide zusammengeklappten Teile sind von der höher liegenden Ebene 35 auf die tiefer liegende Ebene 37 bewegbar. In der vorliegenden Ausführungsform befindet sich an der Stufe 33 ein Gelenk 39, um welches der zusammengelegte Rücksitz 25 auf die tiefer liegende Ebene 37 geklappt werden kann. Dadurch wird die Unterfläche des Rücksitz-Sitzteils 25.1 zu einer Oberseite, die vorzugsweise mit der höher liegenden Fläche 35 fluchtet, so dass eine einheitliche Ladefläche entsteht, wenn der Rücksitz 25 zusammengelegt und umgeklappt ist. Die Bemessung des zusammengelegten und umgeklappten Rücksitzes 25 ist so gewählt, dass dieser auch bei einem Fahrersitz 23 in Einstiegsposition in die Lücke zwischen der Rückseite des Fahrersitzes 23 und der Stufe 33 passt.
  • In 3 ist schematisch eine variable Veränderung des Vordersitzes 23 dargestellt. Das Vordersitz-Sitzteil 23.1 kann von dem Vordersitz-Lehnenteil 23.2 gelöst und einzeln um ein Gelenk 40 herum geklappt werden. Das Vordersitz-Lehnenteil 23.2 kann dann nach vorne auf eine Hinterkante des Vordersitz-Sitzteils 23.1 gelegt werden. Dadurch vergrößert sich die Ladefläche – beispielsweise auf der Beifahrerseite –, wenngleich sie auch nicht in einer einzigen Ebene fluchtet.
  • In 4 ist schematisch eine Veränderung des Fahrersitzes 23 und des Rücksitzes 25 dargestellt. Auch der Fahrersitz 23 umfasst ein Vordersitz-Sitzteil 23.1 und ein Vordersitz-Lehnenteil 23.2. Das Vordersitz-Sitzteil 23.1 kann um ein Gelenk 41 in Bezug zu dem Vordersitz-Lehnenteil 23.2 um eine horizontale Achse verdreht werden. Auch das Vordersitz-Lehnenteil 23.2 kann in Bezug zu der tiefer liegenden Ebene 37 als auch in Bezug zu dem Vordersitz-Sitzteil 23.1 um dieselbe Achse verdreht werden. So kann sich die in 4 dargestellte Winkelposition des Vordersitz-Lehnenteils 23.2 zum Vordersitz-Sitzteil 23.1 ergeben. In der in 4 dargestellten Ausrichtung des Vordersitz-Lehnenteils 23.2 schließt eine Endseite 23.3 formschlüssig an eine Endseite 25.3 der Rücksitz-Sitzfläche 25.1 an. Dadurch ergibt sich eine Liegefläche, die aus insgesamt vier Teilen gebildet wird, nämlich einem Vordersitz-Sitzteil 23.1, einem Vordersitz-Lehnenteil 23.2, einem Rücksitz-Sitzteil 25.1 und einem Rücksitz-Lehnenteil 25.2.
  • Aufgrund der beliebigen Ausrichtung der jeweiligen Elemente eines vorderen Fahrersitzes 23 und eines Rücksitzes 25. oder eines vorderen Beifahrersitzes und eines zweiten Rücksitzes 25 kann die Sitzfläche ergonomisch beliebig an eine Person angepasst werden. Der Fahrersitz 23 und auch der Rücksitz 25 weisen jeweils eine Kopfstütze 43 auf. Die Kopfstütze 43 des Fahrersitzes 23 oder Beifahrersitzes greift in der in 4 dargestellten Position in eine komplementäre beziehungsweise korrespondierende Aussparung 45 des Rücksitz-Sitzteils 25.1 ein, so dass die Kopfstütze 43 zum einen die Einheitlichkeit der Liegefläche nicht stört und zum anderen die Stabilität der Liegefläche erhöht. Diese Funktion der Kopfstütze 43 und ihre Kombination mit der Aussparung 45 ist zudem in 5 dargestellt.
  • Das Fahrzeug 1 weist zudem eine Projektionseinrichtung 47 auf, die im Wesentlichen aus einem Projektor (nicht dargestellt) und einer Projektionsleinwand 49 besteht. Wenn das Fahrzeug 1 abgestellt ist, kann eine Projektionsfläche 49 an der Frontseite, zum Beispiel einer Frontscheibe, ausgeklappt oder ausgerollt werden (siehe 6). Die in 4 dargestellte Liegefläche aus einem vorderen Sitz 23 und einem hinteren Sitz 25 kann von einer Person so ausgerichtet werden, dass diese für die Person zu einer optimalen Körperhaltung in Bezug zu der Projektionsfläche 49 führt. Selbstverständlich können die jeweils hintereinander angeordneten Sitze in individueller Weise zueinander ausgerichtet werden, so dass der Fahrersitz 23 mit seinem korrespondierenden Rücksitz 25 eine anders geformte Liegefläche bildet als der Beifahrersitz mit seinem korrespondierenden Rücksitz.
  • Projektionseinrichtungen 47 sind allgemein bekannt, so dass deren technische Ausführungen hier nicht näher beschrieben werden. Es können im Grunde beliebige Projektionseinrichtungen zum Einsatz kommen. Zu diesem Zweck weist das Fahrzeug 1 der vorliegenden Erfindung ein Notstromaggregat für 220 V auf und kann optional auch eine Klimatisierung umfassen.
  • Wenn der Fahrersitz 23 funktionsbereit zum Fahrbetrieb ist, das heißt sich entweder in der Einstiegsposition oder in der Fahrposition befindet, das Fahrzeug 1 aber eine erhöhte Zuladefläche benötigt, kann der Rücksitz 25 um die Stufe 33 herum hinter den Fahrersitz 23 auf die tiefer liegende Ebene 37 geklappt werden, und kann zum Beispiel der Beifahrersitz mit dem hinter dem Beifahrersitz liegenden Rücksitz zu einer Ladefläche kombiniert werden.
  • 7 zeigt eine schematische Querschnittsdarstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 1 in einer Seitenansicht. Im Sinne einer vereinfachten konzeptionellen Darstellung wurden weder ein Vordersitz noch ein Rücksitz in der 7 abgebildet. Ein Fahrer 51 und ein Fondpassagier 52 sind in einer jeweiligen Sitzposition auf dem jeweils nicht dargestellten Vordersitz und Rücksitz abgebildet. Die Füße des Fahrers 51 reichen in einen Fußraum 54 bis zum unter einem Neigungswinkel angeordneten Trittbrett 55. Die Fußraumebene 56 bildet hierbei die tiefste Ebene beziehungsweise Teilebene des Fahrzeugbodens. Die Fußraumebene 56 erstreckt sich über einen relativ kurzen Fußraum 54 bis zu der vorderen Stufe 57, die vorzugsweise vertikal angeordnet ist. Die vordere Stufe 57 weist eine vorgegebene Höhe auf, durch welche auch die Höhe des Technikraumes 27 im Wesentlichen vorgegeben ist. An die vordere Stufe 57 schließt sich eine horizontal angeordnete tiefer liegende Ebene 37 an, die unter dem nicht dargestellten Vordersitz verläuft und darüber hinaus den Fußboden für den Fondpassagier 52 bildet. Der Fondpassagier 52 ist hierdurch um den Höhenbetrag der vorderen Stufe 57 höher als der Fahrer 51 positioniert. Unter dem nicht dargestellten Rücksitz geht der Boden des Fahrzeugs 1 in eine Stufe 33 über, die in diesem Fall unter einem Neigungswinkel angeordnet ist. Die Stufe 33 weist eine Höhe auf, die gewährleistet, dass unter dem Boden die Vorrichtungen und Aggregate einer Hinterachse beziehungsweise ein elektrischer Antrieb anordbar sind.
  • Die Stufe 33 geht über in eine horizontal angeordnete höher liegende Ebene 35, auf der der nicht dargestellte Rücksitz angeordnet ist und eventuell ein Raum hinter dem nicht dargestellten Rücksitz ausgebildet sein kann, der als Gepäckraum dient. Der Boden des Fahrzeugs 1 bildet somit eine zweimal abgestufte, aus drei Teilebenen bestehende Fläche aus. Der unterhalb der Ebene 37 ausgebildete Technikraum 27 ist von einer relativ großen Batterie 50 belegt. Die Batterie 50 kann hierbei auf verschiedene Weise an dem Fahrzeug 1 befestigt werden. In einer bevorzugten Ausgestaltung kann diese Batterie 50 seitlich in ein ausgebildetes Fach einschiebbar gestaltet sein oder in einer alternativen Ausführung kann die Batterie 50 auch von unten an dem Fahrzeugboden anbringbar sein.
  • Die vordere Stufe 57 ist vorzugsweise derart angeordnet, dass sie bei einem in den hinteren Anschlag gebrachten Vordersitz 23 mit der Vorderkante des Vordersitz-Sitzteils 23.1 fluchtend ausgerichtet ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Ein- und Aussteigen auf den Vordersitz der Fahrer 51 oder ein Beifahrer mit seinen Füßen direkt den Fußraum 54 erreichen kann.
  • Zu den Vorteilen dieser erfindungsgemäßen Anordnung gehört, dass die große und schwere Batterie 50 zwischen der vorderen und hinteren Achse des Fahrzeugs 1 und zugleich auch an dem möglichst tiefen Punkt der Karosserie angeordnet ist. Dadurch wird der Masseschwerpunkt M des Fahrzeugs 1 auf eine günstige Weise tiefer und symmetrisch in der Mitte konzentriert, wodurch zum einen sichere Fahreigenschaften und zum anderen die Sicherheit der Batterie 50 bei einem frontalen oder heckseitigen Crash gewährleistet sind.
  • Das erfindungsgemäße Konzept zeichnet sich durch eine stufenweise Ausgestaltung des Fahrzeug-Bodens aus, der in drei Ebenen aufgeteilt ist: eine erste, am tiefsten angeordnete Ebene ist durch die Fußraumebene 56 des vorderen Fußraums 54 ausgebildet; eine zweite durch die vordere Stufe 57 angehobene jedoch gegenüber der dritten Ebene tiefer liegende Ebene 37 bildet eine Fußraumebene für die Fondpassagiere und die Montageebene für den vorderen Sitz (nicht dargestellt); und die um die Stufe 33 höher liegende Ebene 35 dient als Montageebene für den hinteren Sitz (nicht dargestellt).
  • Ferner ist das Fersenblech oder Trittbrett 55 weitest möglich in den vorderen Bereich ausgebildet, so dass der Raumbereich der Vorderachse maximal in Beschlag genommen wird. Folglich wird die Vorderachse eventuell einer konstruktiven Anpassung zu unterziehen sein.
  • Infolge des erfindungsgemäßen Konzeptes sitzen die Fondpassagiere höher als Fahrer und Beifahrer.
  • Vorteilhaft ist, dass im Vergleich zur Fahrzeuglänge und im Vergleich zu den konventionellen Fahrzeug-Plattformen der Technikraum 50 überproportional groß gestaltet werden kann und eine dementsprechend große Batterie eines Elektrofahrzeuges aufnehmen kann. Ferner wird die Bauhöhe des Fahrzeuges durch das erfindungsgemäße Konzept höher. Die Fondpassagiere haben von ihren angehobenen Sitzen einen besseren Überblick über das Geschehen vor und neben dem Fahrzeug, wodurch ihr Komfortgefühl gesteigert wird.
  • 8 zeigt eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 1 aus 7 in einer Draufsicht.
  • In der vorliegenden bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 1 ist der Technikraum 27 von beiden Seiten jeweils von einer linksseitigen Crashzone 58.1 und einer rechtsseitigen Crashzone 58.2 eingeschränkt. Die linksseitige und rechtsseitige Crashzone 58.1 und 58.2 weisen eine vorgegebene Breite des Sicherheitsabstandes a auf, die im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte vorgegeben ist. Zum Bestimmen der Breite des Sicherheitsabstandes a können sowohl theoretische Berechnungen als auch praktische Versuchsreihen herangezogen werden. Die linksseitigen und rechtsseitigen Crashzonen 58.1 und 58.2 gewährleisten, dass im Falle eines seitlichen Crashs die Batterie 50 weitestgehend geschützt bleibt. Damit ist die Batterie 50 vor einer Explosionsgefahr und auch vor einer Energiefreigabe infolge eines Kurzschlusses auch bei seitlichen Crashs geschützt.
  • Durch die erfindungsgemäße mittige und symmetrische Anordnung der Batterie 50 auch in der Querrichtung des Fahrzeugs 1 ist gewährleistet, dass der Masseschwerpunkt M des Fahrzeugs 1 auch in Querrichtung günstig, nämlich symmetrisch in der Mitte zu liegen kommt.
  • 1
    Fahrzeug
    3
    Fahrgestell
    5
    Fahrzeugkarosserie
    5.1
    Karosserielängsseite
    7
    Frontseite
    9
    Heckseite
    11
    vorderer Radkasten
    13
    hinterer Radkasten
    15
    Vorderwagen
    15.1
    vertikale Linie
    17
    zweiter Bereich
    19
    Tür
    20
    Öffnungskante
    21
    dritter Bereich
    21.1
    Abschlusskante
    23
    Fahrersitz, Vordersitz, Beifahrersitz
    23.1
    Vordersitz-Sitzteil
    23.2
    Vordersitz-Lehnenteil
    25
    Rücksitz
    25.1
    Rücksitz-Sitzteil
    25.2
    Rücksitz-Lehnenteil
    25.3
    Endseite
    27
    Technikraum
    29
    Antriebsaggregat
    31
    Boden
    33
    Stufe
    35
    höher liegende Ebene
    37
    tiefer liegende Ebene
    39
    Gelenk
    41
    Gelenk
    43
    Kopfstütze
    45
    Aussparung
    47
    Projektionseinrichtung
    49
    Projektionsleinwand
    50
    Batterie
    51
    Fahrer
    52
    Fondpassagier
    53
    Lenkrad
    54
    Fußraum
    55
    Trittbrett
    56
    Fußraumebene
    57
    vordere Stufe
    58.1
    linksseitige Crashzone
    58.2
    rechtsseitige Crashzone
    a
    Sicherheitsabstand
    M
    Masseschwerpunkt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 851305 [0005]
    • - EP 0088015 B1 [0006]

Claims (29)

  1. Fahrzeug (1) mit einem Fahrgestell (3) und einer Fahrzeugkarosserie (5), wobei die Fahrzeugkarosserie (5) zwei Karosserielängsseiten (5.1) aufweist und in wenigstens einer Karosserielängsseite (5.1) eine einzige Tür (19) ausgebildet ist, wobei die Tür (19) eine Anschlagseite und eine Öffnungskante (20) aufweist, und wenigstens einem Vordersitz (23), der in Fahrzeuglängsrichtung zwischen einer vorderen und einer hinteren Sitzposition verstellbar angeordnet ist, wobei die Tür (19) einen zentralen Zugang zu einem von der Fahrzeugkarosserie (5) umschlossenen Innenraum, sowohl zu wenigstens einem Vordersitz (23) als auch zu wenigstens einem Rücksitz (25) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Sitzposition als eine einstellbare Fahrposition und die hintere Sitzposition als eine durch einen hinteren Endanschlag vorgegebene Einstiegsposition für die im Vordersitz (23) Platz nehmende Person vorgesehen ist, und der wenigstens eine Rücksitz (25) und/oder der wenigstens eine Vordersitz (23) zumindest teilweise über einem Technikraum (27) angeordnet ist.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungskante (20) der Tür (19) wenigstens teilweise oberhalb eines hinteren Radkastens (13) verläuft.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungskante (20) der Tür (19) im Wesentlichen parallel zu einer heckseitigen Abschlusskante (21.1) der Karosserielängsseite (5.1) verläuft.
  4. Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstiegsposition des Fahrersitzes (23) seine heckseitige Endposition ist.
  5. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Rücksitz (25) und ein Beifahrersitz vorgesehen sind.
  6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Rücksitz (25) ein Rücksitz-Sitzteil (25.1) und ein Rücksitz-Lehnenteil (25.2) umfasst und zusammenlegbar ausgebildet ist.
  7. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einstellbare Fahrposition des mindestens einen Vordersitzes (23) als eine arretierbare Sitzposition zum schnellen Einstellen einer an die Körpergröße angepassten Sitzposition ausgeführt ist.
  8. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Technikraum (27) eine Oberseite aufweist, die einen stufenförmigen Boden (31) des Innenraums bildet.
  9. Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Rücksitz (25) auf einer stufenförmig abgesetzten höheren Ebene (35) im Boden (31) angeordnet ist und der Fahrer und/oder Beifahrersitz (23) in einer stufenförmig abgesetzten tieferen Ebene (37) in Bezug zu dem Rücksitz (25) angeordnet ist.
  10. Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine zusammenlegbare Rücksitz (25) hinter den Fahrersitz (23) auf die stufenförmig abgesetzte tiefere Ebene (37) bewegbar ist.
  11. Fahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberseite des wenigstens einen zusammenlegbaren Rücksitzes (25) in der abgesetzten tieferen Ebene (37) mit der höheren Ebene (35) fluchtet und eine Ladefläche bildet.
  12. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrer- und/oder Beifahrersitz (23) ein Vordersitz-Lehnenteil (23.2) und ein Vordersitz-Sitzteil (23.1) aufweist, die in Richtung der Fahrzeuglängsachse in eine wahlfreie Winkelposition zueinander verstellbar sind.
  13. Fahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Vordersitz-Sitzteil (23.1) die Winkelposition bestimmt.
  14. Fahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Vordersitz-Lehnenteil (23.2) die Winkelposition bestimmt.
  15. Fahrzeug einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Vordersitz-Lehnenteil (23.2) eine Endseite (23.3) aufweist, die in einer Winkelposition formschlüssig an eine Endseite (25.3) eines Rücksitz-Sitzteiles (25.1) des wenigstens einen Rücksitzes (25) angrenzt und mit dieser eine Liegefläche bildet.
  16. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rücksitz-Lehnenteil (25.2) und das Rücksitz-Sitzteil (25.1) in Richtung der Fahrzeuglängsachse in eine wahlfreie Winkelposition zueinander verstellbar sind.
  17. Fahrzeug nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegefläche aus dem Vordersitz-Sitzteil (23.1) und dem Vordersitz-Lehnenteil (23.2) des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes (23) und dem Rücksitz-Sitzteil (25.1) und Rücksitz-Lehnenteil (25.2) des wenigstens einen Rücksitzes (25) gebildet wird.
  18. Fahrzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kopfstütze (43) des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes (23) in der Ausrichtung zur Liegefläche in eine korrespondierende Aussparung (45) in dem Rücksitz-Sitzteil (25.1) des wenigstens einen Rücksitzes (25) aufgenommen ist und die Liegefläche stabilisiert.
  19. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Rücksitz (25) teilweise auf die stufenförmig abgesetzte untere Ebene (37) bewegbar ist.
  20. Fahrzeug nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rücksitz-Sitzteil (25.1) des wenigstens einen Rücksitzes (25) von einem Rücksitz-Lehnenteil (25.2) lösbar ist.
  21. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum eine Projektionseinrichtung (47) zur Projektion von Bilddaten vorgesehen ist.
  22. Fahrzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionseinrichtung (47) einen Projektor und eine im Innenraum frontseitig angeordnete Projektionsfläche (49) aufweist.
  23. Fahrzeug nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (49) eine vor eine Frontscheibe montierbare Leinwand ist, wobei die vierteilige Liegefläche in Bezug zu der Leinwand wahlfrei ergonomisch ausgerichtet werden kann.
  24. Fahrzeug (1) mit einem Fahrgestell (3) und einer Fahrzeugkarosserie (5), mit wenigstens einem Vordersitz (23) und mit wenigstens einem Rücksitz (25), dadurch gekennzeichnet, dass der Fußraum des wenigstens einen Rücksitzes (25) und der wenigstens eine Vordersitz (23) zumindest teilweise über einem Technikraum (27) angeordnet sind, und das Volumen des Technikraumes (27) für eine Batterie oder eine Batterieanordnung mit oder ohne einer Leistungselektronik vorgesehen ist, und der Boden des Fahrzeuges durch drei von einander gegen die Fahrtrichtung in der Höhe zunehmend abgestufte Ebenen (56, 37, 35) ausgebildet ist.
  25. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Technikraum (27) in Längsrichtung und in Querrichtung des Fahrzeugs (1) unterhalb des wenigstens einen Rücksitzes (25) und wenigstens eines Vordersitzes (23) erstreckt ist.
  26. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Technikraum (27) in Querrichtung des Fahrzeugs (1) von jeder Seite des Fahrzeugs (1) durch einen vorbestimmten Sicherheitsabstand (a) beabstandet ausgebildet ist.
  27. Fahrzeug nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsabstand (a) unter den Sicherheitsanforderungen im Falle eines Crashs vorgegeben ist.
  28. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Technikraum (27) zur Aufnahme einer Batterie (50) und/oder einer Leistungselektronik zum Betreiben dieser Batterie (50) vorgesehen ist, wobei das Fahrzeug (1) elektrisch angetrieben ist.
  29. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche 17 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Technikraum (27) sich unterhalb des Vordersitz-Sitzteils (23.1) erstreckt, wenn der Vordersitz (23) in der hinteren Sitzposition positioniert ist.
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