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DE102008047272A1 - Als Schallreduktionsbauteil ausgebildetes Luftleitungselement sowie Luftleitung mit einem Luftleitungselement - Google Patents

Als Schallreduktionsbauteil ausgebildetes Luftleitungselement sowie Luftleitung mit einem Luftleitungselement Download PDF

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DE102008047272A1
DE102008047272A1 DE200810047272 DE102008047272A DE102008047272A1 DE 102008047272 A1 DE102008047272 A1 DE 102008047272A1 DE 200810047272 DE200810047272 DE 200810047272 DE 102008047272 A DE102008047272 A DE 102008047272A DE 102008047272 A1 DE102008047272 A1 DE 102008047272A1
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air
duct element
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Gerd Dr.-Ing. Schaal
Hans-Werner Dr.-Ing. Roth
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LTG AG
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LTG AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein als Schallreduktionsbauteil ausgebildetes Luftleitungselement, mit einem rohrförmigen Gehäuse, das an seinen beiden Enden jeweils einen Luftleitungsanschluss aufweist. Es ist vorgesehen, dass zumindest auf einem Bereich der Innenseite (10) des Gehäuses (2) mindestens eine Schicht (11) aus Schalldämmmaterial (12) angeordnet ist und dass mindestens einem Bereich der Innenseite (14) der Schicht (11) mindestens ein Schalldämpfmaterial (19) aufweisender Kulissenschalldämpfer (17) zugeordnet ist, wobei das spezifische Gewicht des Schalldämmmaterials (12) größer als das des Schalldämpfmaterials (19) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein als Schallreduktionsbauteil ausgebildetes Luftleitungselement, mit einem rohrförmigen Gehäuse, das an seinen beiden Enden jeweils einen Luftleitungsanschluss aufweist.
  • Es ist bekannt, Luftleitungen mit Schalldämmmaterial zu umgeben. Das Dämmmaterial bildet eine außen auf der Wandung der Luftleitung aufliegende Dämmschale, beispielsweise aus Mineralwolle, die mit einem Blechmantel umgeben wird. Derartige Abschnitte dieser Luftleitung können auch mit Drosselklappen versehen werden. Ferner ist es bekannt, in einer Luftleitung ein Luftleitungsabschnitt, also Luftleitungselement, vorzusehen, das im Innern einen Kulissenschalldämpfer aus Schalldämpfmaterial aufweist. Auch diese Elemente können außen auf ihrem rohrförmigen Gehäuse mit äußerer Dämmschale versehen sein, die wiederum von einem Blechmantel umgeben ist. An ein derartiges Element kann sich – in Strömungsrichtung der Luft der Luftleitung betrachtet – ein Luftleitungsstück anschließen, dass weder gedämmt noch gedämpft ist. Unter „Dämmung” ist eine Schallminderung durch Schallreflektion, unter „Dämpfung” eine Schallminderung durch Absorption von Luftschall zu verstehen. Die äußere Dämmschale reduziert eine Körperschall-Abstrahlung; der erwähnte Kulissenschalldämpfer eine Luftschallausbreitung innerhalb der Luftleitung, insbesondere in Leitungslängserstreckung. Die bekannten Maßnahmen zur Schallreduktion sind verbesserungswürdig, ferner wird eine preiswerte Lösung angestrebt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Luftleitungselement der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass mindestens auf einem Bereich der Innenseite des Gehäuses mindestens eine Schicht aus Schalldämmmaterial angeordnet ist und dass mindestens einem Bereich der Innenseite der Schicht aus Schalldämmmaterial mindestens ein Schalldämpfmaterial aufweisender Kulissenschalldämpfer zugeordnet ist, wobei das spezifische Gewicht des Schalldämmmaterials größer als das des Schalldämpfmaterials ist. Gegenüber dem Stand der Technik befindet sich die Schicht aus Schalldämmmaterial also nicht auf der Außenseite des Gehäuses, sondern auf der Innenseite des Gehäuses. Es liegt nicht nur eine andere Position der Schalldämmschicht vor, sondern der erwähnte äußere Blechmantel um die außen liegende Dämmschale ist beim Gegenstand der Erfindung aufgrund der Innenanordnung des Dämmmaterials nicht vorhanden, sodass Kosten eingespart werden. Die Innenseite des Schalldämmmaterials, an der die von dem Luftleitungselement geführte Luft vorbeiströmt, muss nicht bewehrt werden; sie kann beispielsweise offenporig oder geschlossenporig – je nach verwendeten Materialien – sein. Während beim Stand der Technik auf die Innenseite des rohrförmigen Gehäuses im Falle der Ausbildung eines Schalldämpfers Kulissen angeordnet werden, sieht der Gegenstand der Erfindung vor, dass das Schalldämpfmaterial des Kulissenschalldämpfers einem Bereich der Innenseite der Schicht aus Schalldämmmaterial zugeordnet ist. Demzufolge kann beispielsweise das Schalldämmmaterial das Schalldämpfmaterial tragen, wobei das Schalldämpfmaterial des Luftleitungselements radial weiter innenliegend als das Schalldämmmaterial angeordnet ist. Das spezifische Gewicht des Schalldämmmaterials ist größer als das spezifische Gewicht des Schalldämpfmaterials. Im Hinblick auf eine Schallreflektion und eine Schallabsorption werden beim Gegenstand der Erfindung sehr gute Ergebnisse erzielt. Der Kulissen schalldämpfer ist innerhalb der Luftleitung wirksam, die mit innenliegender Dämmschale versehen ist. Die Schallabstrahlung über die Gehäuseoberfläche (Körperschall) ist optimal durch die innenliegende Dämmung reduziert. Auch die Schalldämpfung auf dem Luftweg wird durch die innenliegende Schalldämmung verbessert. Der Kulissenschalldämpfer sorgt für eine Luftschallreduzierung im Innern längs des Luftleitungselements, wobei dann, wenn das spezifische Gewicht des Schalldämmmaterials größer als das des Schalldämpfmaterials ist, extrem gute Werte für Dämmung und Dämpfung erzielt werden. Durch die Zusammenfassung von Dämmung und Kulisse (Dämpfung) in einem Bauteil können sehr gute schalltechnische Werte bei geringen Kosten erzielt werden.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung ist der Kulissenschalldämpfer auf dem Bereich der Innenseite der Schicht angeordnet. Der Kulissenschalldämpfer ist also auf der Schicht aus Schalldämmmaterial vorgesehen und insbesondere an dieser befestigt.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Kulissenschalldämpfer beabstandet zu der Innenseite der Schicht angeordnet ist. Zu diesem Zweck können Halteelemente vorgesehen sein, um den Kulissenschalldämpfer in Position zu halten. Diese sind beispielsweise von dem Kulissenschalldämpfer selbst ausgebildet oder an diesem befestigt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf der gesamten Innenseite des Gehäuses die Schicht aus Schalldämmmaterial angeordnet ist. Damit befindet sich auf der gesamten Innenseite des vorzugsweise als Blechrohr ausgebildeten Gehäuses die Schicht aus Schalldämmmaterial, die somit eine rohrförmige Struktur bildet, in deren Inneren die Luft geleitet wird, um beispielsweise eine Belüftung eines Raumes eines Gebäudes oder dergleichen vornehmen zu können. Die Schicht aus Schalldämmmaterial bildet somit vorzugsweise eine rohrförmige, innenliegende Dämmschale. Bei dem Schalldämmmaterial kann es sich vorzugsweise um innenliegende Dämmmatten handeln.
  • Das Schalldämmmaterial besitzt insbesondere ein spezifisches Gewicht von 50 bis 300 kg/m3, vorzugsweise etwa 150 kg/m3. Insbesondere kann die Dämmschale mit einem einer Blechplatte vergleichbaren Flächengewicht ausgeführt sein. Dies führt dazu, dass das Schalldämmmaß höher als bei einer Blechschale mit doppelter Wandstärke und nur geringfügig unterhalb einer Dämmschale mit zweitem Blechmantel liegt. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn eine Schicht aus Schalldämmmaterial eingesetzt wird, die eine Dicke von 50 mm aufweist, insbesondere Mineralfaserplatte, und die ein spezifisches Gewicht von 150 kg/m3 besitzt.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Schicht aus Schalldämmmaterial eine Schichtdicke von 10 bis 100 mm, insbesondere etwa 50 mm, aufweist.
  • Wie bereits erwähnt, ist die Schicht vorzugsweise von mindestens einer im Gehäuse angeordneten Dämmplatte gebildet. Das Gehäuse ist bevorzugt ein Blechgehäuse.
  • Der Kulissenschalldämpfer weist mindestens eine Kulisse aus Schalldämpfmaterial auf. Die Kulisse ist insbesondere blockförmig, vorzugsweise als Quader, ausgebildet. Insbesondere können mehrere, mindestens einen Luftdurchströmungsspalt zwischen sich ausbil dende Kulissen im Innern des Luftleitungselements, angeordnet auf der Schicht aus Schalldämmmaterial, vorgesehen sein.
  • Das Schalldämpfmaterial weist ein spezifisches Gewicht von 10 bis 150 kg/m3, insbesondere etwa 50 kg/m3, auf.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Luftleitungselements ist vorgesehen, dass innerhalb des Gehäuses im Bereich der rohrförmigen Dämmschale sowie stromaufwärts des Kulissenschalldämpfers – im Hinblick auf die Luftströmung gesehen – ein Volumenstromsteller oder Volumenstromregler angeordnet ist. Der Volumenstromsteller oder Volumenstromregler ist insbesondere als Drosselklappe ausgebildet. Die Drosselklappe liegt in einer Zuluft-Anordnung demgemäß stromaufwärts des Kulissenschalldämpfers und zwar in einem Bereich des Luftleitungselements, das die Schicht aus Schalldämmmaterial aufweist. Im Falle einer Drosselklappe wirkt diese vorzugsweise mit dem Schalldämmmaterial zusammen. In einer Abluft-Anordnung bleibt die Anordnung der Bauteile erhalten, allerdings kehrt sich die Strömungsrichtung der Luft um.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Luftleitung, die mindestens ein Luftleitungselement – so wie vorstehend beschrieben – aufweist.
  • Insbesondere kann die Luftleitung – in Strömungsrichtung der mittels der Luftleitung transportierten Luft gesehen – stromaufwärts des Luftleitungselements ein erstes Luftleitungsstück aufweisen, das am zugeordneten Luftleitungsanschluss des Luftleitungselements angeschlossen ist, vorzugsweise daher ebenfalls einen Luftleitungsanschluss aufweist. Das erste Luftleitungsstück weist vorzugsweise eine Rohrwand auf, auf deren Außenmantelfläche eine Dämmung angeordnet ist. Die Dämmung bildet vorzugsweise eine außenliegende Luftleitungsstück-Dämmschale, die insbesondere aus Mineralwolle bestehen und/oder von einem Blechmantel umgeben sein kann. Die Rohrwand des ersten Luftleitungsstücks ist bevorzugt als Blechrohrwand ausgebildet.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Luftleitung stromabwärts des Luftleitungselements ein zweites Luftleitungsstück aufweist, das am zugeordneten Luftleitungsanschluss des Luftleitungselements angeschlossen ist und hierzu insbesondere selber einen Luftleitungsanschluss aufweist.
  • Das zweite Luftleitungsstück ist vorzugsweise ungedämmt und ungedämpft ausgebildet. Es ist insbesondere als „nacktes” Blechrohr ausgebildet.
  • Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels, und zwar zeigt die
  • 1 eine Luftleitung in einer Zuluft-Anordnung mit einem rechteckigen Luftleitungselement und einer rechteckigen Kulisse, wobei dem Luftleitungselement stromaufwärts ein erstes Luftleitungsstück und stromabwärts ein zweites Luftleitungsstück zugeordnet ist,
  • 2 die Luftleitung aus 1, wobei das Luftleitungselement rundrohrförmig ist und die Kulisse einen kreisrunden Querschnitt hat,
  • 3 die Luftleitung aus 2, wobei die Kulisse im Wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweist, und
  • 4 die aus 1 bekannte Luftleitung in einer Abluft-Anordnung.
  • Die Figur zeigt ein als Schallreduktionsbauteil ausgebildetes Luftleitungselement 1, das ein rohrförmiges Gehäuse 2 aufweist, das als Blechgehäuse 3 ausgebildet ist. Das Gehäuse 2 weist in der dargestellten Ausgestaltung einen rechteckigen Querschnitt auf. Es sind alternativ jedoch auch andere Querschnittskonfigurationen, beispielsweise quadratisch oder kreisförmig (siehe 2 und 3) denkbar. Das Gehäuse 2 besitzt an seinen beiden Enden 4 und 5 jeweils einen Luftleitungsanschluss 6 und 7. Die Luftleitungsanschlüsse 6 und 7 sind als nach innen gerichtete, umlaufende Flansche 8 und 9 ausgebildet. Auf der Innenseite 10 des Gehäuses 2 ist eine Schicht 11 aus Schalldämmmaterial 12 angeordnet. Die Schicht 11 bedeckt die gesamte Innenseite 10 (Innenmantelfläche) des Blechgehäuses 3. Sie weist eine Schichtdicke s von 50 mm auf. Das spezifische Gewicht des Schalldämmmaterials 12 beträgt 150 kg/m3. Die Anordnung ist vorzugsweise derart getroffen, dass die Schichtdicke s etwa der Flanschbreite der Flansche 8 und 9 entspricht. Es verbleibt für einen Luftdurchströmungsweg 13 ein freier Querschnitt mit der Abmessung d. Die Innenseite 14 des Schalldämmmaterials 12 ist nicht verkleidet, sondern liegt offen, sodass die Luft im Luftdurchströmungsweg 13 an ihr entlangstreicht. Die Strömungsrichtung der Luft ist in der Figur mit dem Pfeil 15 gekennzeichnet. Die Schicht 11 aus Schalldämmmaterial 12 bildet eine rohrförmige, innenliegende Dämmschale 16, die vorzugsweise von mindestens einer Dämmmatte gebildet ist. Innerhalb des von der Dämmschale 16 umschlossenen Raumes ist im Innern des Blechgehäuses 3 ein Kulissenschalldämpfer 17 angeordnet, der vorzugsweise mindestens eine Kulisse 18 aus Schalldämpfmaterial 19 aufweist. Die Kulisse 18 ist vorzugsweise blockförmig gestaltet. Von Besonderheit ist, dass die Kulisse 18 auf der Innenseite 14 der Schicht 11 angeordnet und vorzugsweise dort auch befestigt ist. Sind mehrere Kulissen 18 vorhanden, so sind diese ebenfalls alle auf der Innenseite 14 der Schicht 11 angeordnet und vorzugsweise dort auch befestigt. Der 1 ist zu entnehmen, dass sich die Kulisse 18 nicht über die gesamte Länge des Luftleitungselements 1 erstreckt, sondern stromaufseitig im Bereich des Endes 4 einen Freiraum 20 belässt. Aufgrund des Hineinragens der Kulisse 18 in den Luftdurchströmungsweg 13 verringert sich dort der freie Querschnitt d auf ein Maß a. Die Kulisse 18 kann eine beliebige Ausgestaltung annehmen. Es ist also nicht notwendig, eine rechteckige Kulisse 18 zu verwenden. Beispielsweise kann sich die Kulisse 18 auch aus mehreren, beliebig geformten Elementen zusammensetzen. Das Schalldämpfmaterial 19 weist ein spezifisches Gewicht von 50 kg/m3 auf.
  • Im Freiraum 20 ist cm Volumenstromsteller 21 in Form einer Drosselklappe 22 angeordnet. Die Drosselklappe 22 besitzt eine mittig zu ihr und zum freien Querschnitt d liegende Drehachse 23. Die Ränder 24 der Drosselklappe 22 wirken im geschlossenen Zustand mit dem Schalldämmmaterial 12 zusammen.
  • Zur Bildung einer Luftleitung 25 kann an das Luftleitungselement 1 stromaufwärts ein erstes Luftleitungsstück 26 und stromabwärts ein zweites Luftleitungsstück 27 angeschlossen sein. Von dem ersten Luftleitungsstück 26 und dem zweiten Luftleitungsstück 27 ist jeweils nur ein Abschnitt (abgebrochene Darstellung) in der Figur dargestellt.
  • Das erste Luftleitungsstück 26 besitzt eine Rohrwand 28, die vorzugsweise im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist und die eine Innenabmessung d' aufweist, die vorzugsweise etwa ebensogroß oder ebensogroß wie der frei Querschnitt d ist. Die Rohrwand 28 ist insbesondere als Blechrohrwand 29 ausgebildet. Das dem Luftleitungselement 1 zugeordnete Ende 30 des ersten Luftleitungsstücks 30 weist einen nach außen weisenden, sich über die Rohrwand 28 radial nach außen erstreckenden Flansch 31 auf, der mit geeigneten Verbindungsmitteln mit dem Flansch 8 des Luftleitungselements 1 luftdicht verbunden ist. Auf der Außenmantelfläche 32 der Rohrwand 28 ist eine Dämmung 33 angeordnet. Bei der Dämmung 33 handelt es sich demzufolge um eine außenliegende Luftleitungsstück-Dämmschale 34. Die Luftleitungsstück-Dämmschale 34 besteht bevorzugt aus Mineralwolle. Die Luftleitungsstück-Dämmschale 34 wird von einem Blechmantel 35 umgeben. Die Abmessung d'' des Blechmantels 35 ist etwa ebensogroß oder ist ebensogroß wie die Außenabmessung dA des Gehäuses 2.
  • An das stromabseitige Ende 5 des Luftleitungselements 1 ist das zweite Luftleitungsstück 27 angeschlossen, das ebenso aufgebaut ist wie das erste Luftleitungsstück 26, jedoch keine Dämmung 33 und auch keinen Blechmantel 35 besitzt. Auf die vorstehende Beschreibung zum ersten Luftleitungsstück 26 wird daher im Hinblick auf das zweite Luftleitungsstück 27 verwiesen. Mit seinem Flansch 31 ist das zweite Luftleitungsstück 27 mit dem Flansch 9 des Luftleitungselements 1 luftdicht verbunden.
  • Die 1 zeigt eine Zuluft-Darstellung, die Luft strömt also, wie durch den Pfeil 15 angedeutet, zunächst durch das erste Luftleitungsstück 26 und anschließend durch das Luftleitungselement 1 und das zweite Luftleitungsstück 27.
  • Die 2 zeigt eine alternative Ausgestaltung des Luftleitungselements 1. Dieses ist nun rundrohrförmig, während die Kulisse 18 einen kreisrunden Querschnitt aufweist. Dabei ist die Kulisse 18 koaxial zu dem Luftleitungselement 1 angeordnet. Zu diesem Zweck sind Halteelemente (nicht dargestellt) vorgesehen, welche die Kulisse 18 ortsfest halten. Der freie Querschnitt des Luftdurchströmungswegs 13 weist nun den Durchmesser d auf. Die Kulisse 18 weist einen Durchmesser d''' auf. Damit ergibt sich im Bereich der Kulisse 18 ein freier Querschnitt, der beidseitig der Kulisse 18 a/2 beträgt. Der freie Querschnitt a ist also die Differenz zwischen dem Durchmesser d und dem Durchmesser d''' der Kulisse 18. Das erste Luftleitungsstück 26 und das zweite Luftleitungsstück 27 sind analog zu dem Luftleitungselement rundrohrförmig, weisen also einen kreisförmigen Querschnitt auf. Das erste Luftleitungsstück 26 besitzt einen Innendurchmesser d', der vorzugsweise etwa ebensogroß wie der Durchmesser d des Luftleitungselements 1 ist. Die zur Verbindung des Luftleitungselements 1 mit dem ersten Luftleitungsstück 26 und dem zweiten Luftleitungsstück 27 verwendeten Flansche 8, 9 und 31 sind als Ringflansche ausgebildet.
  • Die 3 zeigt eine weitere Ausgestaltung des Luftleitungselements 1, wobei dieses rundrohrförmig und die Kulisse 18 im Wesentlichen quaderförmig beziehungsweise im Querschnitt rechteckig ausgebildet ist. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Kulisse 18 zumindest in einer Richtung im Wesentlichen den vollständigen Durchmesser d des Luftdurchströmungswegs 13 übergreift. Auf diese Weise kann die Kulisse 18 beispielsweise reibschlüssig in dem Gehäuse 2 gehalten sein. Die Innenseite 14 des Schalldämmmaterials 12 kann allerdings auch Aussparungen (nicht dargestellt) aufweisen, um die Kulisse 18 formschlüssig aufzunehmen. Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung des Luftleitungselements 1 wird auf das zu den 1 und 2 Gesagte verwiesen.
  • Die 4 zeigt das Luftleitungselement 1 aus 1 in einer Abluft-Anordnung. Das bedeutet, dass die Luft nicht, wie in 1 dargestellt, zunächst durch das erste Luftleitungsstück 26 und anschließend durch das Luftleitungselement 1 und das zweite Luftleitungsstück 27 strömt, sondern den umgekehrten Weg durchläuft. Dies ist in der 4 durch die umgekehrte Richtung des Pfeils 15 dargestellt. Beispielsweise kann Luft aus einem Raum 37 mittels des zweiten Luftleitungsstück 27 angesaugt und durch das erste Luftleitungsstück 26 abgeführt werden. Das Luftleitungselement 1 kann also in beiden Strömungskonfigurationen, sowohl in der Zuluft-Anordnung (1, 2 und 3) und der Abluft-Anordnung der 4 verwendet werden.
  • Anhand der 1 soll nun die Funktion der Anordnung beschrieben werden: Strömt Luft in Richtung des Pfeils 15 durch die Luftleitung 25, so sorgt die Dämmung 33 und der Blechmantel 35 für eine gute Dämmung, sodass eine stark reduzierte Körperschall-Abstrahlung (Pfeil 36) rings um das erste Luftleitungsstück 26 herum erfolgt. Bei dem hier erwähnten Schall kann es sich um Strömungsgeräusche und/oder um Geräusche handeln, die von einem stromaufseitigen Schallabgeber stammen, beispielsweise ein Gespräch in einem Nachbarraum.
  • Die Luft gelangt vom ersten Luftleitungsstück 26 in das Luftleitungselement 1 und kann dort in Abhängigkeit von der Stellung des Volumenstromstellers 21 im Volumenstrom eingestellt werden. Das Schalidämmmaterial 12, das die Dämmschale 16 bildet, verhindert eine Körperschall-Abstrahlung in Richtung des Pfeils 36', also rundherum um das Luftleitungselement 1. Luftschall, der sich in Richtung der Luftströmung ausbreitet (entsprechend Pfeil 15) trifft stromabwärts des Volumenstromstellers 21 auf den Kulissenschalldämpfer 17 und erfährt eine erhebliche Schallminderung, derart, dass es möglich ist, stromabwärts des Luftleitungselements 1 das zweite Luftleitungsstück 27 in ungedämpfter und ungedämmter Ausführung einzusetzen.
  • Vorstehend wurde im Zuge der Luftleitung 25 die Gesamtanordnung mit Luftleitungselement 1 und den beiden Luftleitungsstücken 26 und 27 beschrieben. Erfindungsgemäß ist es jedoch auch, nur ein Luftleitungselement 1 einzusetzen, wobei dies mit oder ohne Volumenstromsteller 21 erfolgen kann. Wird kein Volumenstromsteller 21 eingesetzt, so kann sich die Kulisse 18 über die gesamte Länge des Luftleitungselements 1 erstrecken. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass sich die Kulisse 18 nur über einen Abschnitt der Gesamtlänge erstreckt. Es kann eine Kulisse 18 oder es können mehrere Kulissen 18 vorgesehen sein. Bei mehreren Kulissen 18 kann es auch möglich sein, dass diese an unterschiedlichen Stellen der Innenseite 14 der Schicht 11 des Luftdämmmaterials 12 angeordnet sind, beispielsweise an über den Umfang verteilten Stellen und/oder an einander gegenüberliegenden oder etwa einander gegenüberliegenden Stellen.

Claims (26)

  1. Als Schallreduktionsbauteil ausgebildetes Luftleitungselement, mit einem rohrförmigen Gehäuse, das an seinen beiden Enden jeweils einen Luftleitungsanschluss aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf einem Bereich der Innenseite (10) des Gehäuses (2) mindestens eine Schicht (11) aus Schalldämmmaterial (12) angeordnet ist und dass mindestens einem Bereich der Innenseite (14) der Schicht (11) mindestens ein Schalldämpfmaterial (19) aufweisender Kulissenschalldämpfer (17) zugeordnet ist, wobei das spezifische Gewicht des Schalldämmmaterials (12) größer als das des Schalldämpfmaterials (19) ist.
  2. Luftleitungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kulissenschalldämpfer (17) auf dem Bereich der Innenseite (14) der Schicht (11) angeordnet ist.
  3. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kulissenschalldämpfer (17) beabstandet zu der Innenseite (14) der Schicht (11) angeordnet ist.
  4. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der gesamten Innenseite (10) des Gehäuses (2) die Schicht (11) aus Schalldämmmaterial (12) angeordnet ist.
  5. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (11) aus Schall dämmmaterial (12) eine rohrförmige, innenliegende Dämmschale (16) bildet.
  6. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalldämmmaterial (12) ein spezifisches Gewicht von 50 bis 300 kg/m3, vorzugsweise etwa 150 kg/m3, aufweist.
  7. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (11) eine Schichtdicke (s) von 10 bis 100 mm, insbesondere etwa 50 mm, aufweist.
  8. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (11) von mindestens einer im Gehäuse (2) angeordneten Dämmmatte gebildet ist.
  9. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) ein Blechgehäuse (3) ist.
  10. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kulissenschalldämpfer (17) mindestens eine Kulisse (18) aus Schalldämpfmaterial (19) aufweist.
  11. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulisse (18) blockförmig, insbesondere als Quader, ausgebildet ist.
  12. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mehrere, mindestens einen Luftdurchströmungsspalt zwischen sich ausbildenden Kulissen (18).
  13. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulisse (18)/die Kulissen (18) auf der Innenseite (14) der Schicht (11) angeordnet ist/sind.
  14. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalldämpfmaterial (19) ein spezifisches Gewicht von 10 bis 150 kg/m3, insbesondere etwa 50 kg/m3, aufweist.
  15. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Gehäuses (2) im Bereich der rohrförmigen Dämmschale (16) sowie stromaufwärts des Kulissenschalldämpfers (17) ein Volumenstromsteller (21) oder Volumenstromregler angeordnet ist.
  16. Luftleitungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Volumenstromsteller (21) oder Volumenstromregler als Drosselklappe (22) ausgebildet ist.
  17. Luftleitung mit einem Luftleitungselement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
  18. Luftleitung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass stromaufwärts des Luftleitungselements (1) ein erstes Luftleitungsstück (26) am zugeordneten Luftleitungsanschluss (6) des Luftleitungselements (1) angeschlossen ist.
  19. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Luftleitungsstück (26) eine Rohrwand (28) aufweist, auf deren Außenmantelfläche (32) eine Dämmung (33) angeordnet ist.
  20. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämmung (33) eine aussenliegende Luftleitungsstück-Dämmschale (34) ist.
  21. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitungsstück-Dämmschale (34) Mineralwolle aufweist.
  22. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitungsstück-Dämmschale (34) von einem Blechmantel (35) umgeben ist.
  23. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrwand (28) eine Blechrohrwand (29) ist.
  24. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass stromabwärts des Luftleitungselements (1) ein zweites Luftleitungsstück (27) am zugeordneten Luftleitungsanschluss (7) des Luftleitungselements (1) angeschlossen ist.
  25. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Luftleitungsstück (27) ungedämmt und ungedämpft ist.
  26. Luftleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Luftleitungsstück (27) als Blechrohr ausgebildet ist.
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