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Die
Erfindung betrifft einen Baugruppenträger mit zwei Seitenwänden, die
zumindest im Bereich ihrer Ecken mittels Verbindungsschienen miteinander
verbunden sind, die stirnseitig endende Gewindebohrungen zur Aufnahme
von Befestigungsschrauben aufweisen, wobei die Seitenwände zumindest
an zwei Randbereichen eine Mehrzahl von Aufnahmeöffnungen aufweisen, in welche
die Befestigungsschrauben einführbar
sind.
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Aus
dem Stand der Technik sind derartige Baugruppenträger in den
verschiedensten Ausgestaltungen bekannt. Diese Baugruppenträger können beispielsweise
zur Aufnahme von Leiterplatten oder Steckkarten in Schaltschränke eingebaut
werden. Zudem lassen sich die bekannten Baugruppenträger durch
eine Rückwand,
eine Deckwand und eine Bodenwand vervollständigen.
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Bei
den bekannten Baugruppenträgern
sind die Aufnahmeöffnungen
an den Seitenwänden
als Durchgangsbohrungen ausgeführt.
Um eine Verbindungsschiene mit einer Seitenwand zu verbinden, wird
die Verbindungsschiene mit der zugewandten stirnseitig endenden
Gewindebohrung mit einer gewählten
Durchgangsbohrung in Deckung gebracht, so dass von der Außenseite
der Seitenwand eine Befestigungsschraube in die Gewindebohrung eingeschraubt
werden kann.
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Es
ist viel Justageaufwand bei der Montage derartiger Baugruppenträger nötig, zumal
bei der üblichen
Verwendung von mindestens vier Verbindungsschienen insgesamt acht
Durchgangsbohrungen mit vorgewählten
Durchgangsbohrungen in Deckung gebracht werden müssen. Dies erfordert einen hohen
Zeitaufwand und treibt die Herstellungskosten für einen derartigen herkömmlichen
Baugruppenträger
in die Höhe.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Baugruppenträger anzugeben,
der eine einfache Montage ermöglicht.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird durch einen Baugruppenträger gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Demgemäß sind zumindest
die Aufnahmeöffnungen
an dem ersten der beiden Randbereiche als zum zugeordneten Rand
hin offene, im Wesentlichen U-förmige
Aussparungen ausgebildet. Mit dieser Maßnahem ist es möglich, bereits
vor der Montage einer Seitenwand mit einer Verbindungsschiene eine
Befestigungsschraube in eine stirnseitig endende Gewindebohrung
nicht vollständig
einzudrehen. Dabei ragt die Befestigungsschraube in Erstreckungsrichtung
der Verbindungsschiene über
deren stirnseitiges Ende hervor. Um nunmehr die Verbindungsschiene
mit der Seitenwand zu verbinden, kann auf besonders einfache Weise
die Verbindungsschiene derart bewegt werden, dass die Befestigungsschraube
seitlich mit ihrem Gewindestück
in eine gewählte
zum zugeordneten Rand hin offene, U-förmige Aussparung eingeführt wird.
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Sobald
sich die Verbindungsschiene und somit die daran festgelegte Befestigungsschraube
in der gewünschten
Montageposition befinden, kann durch Anziehen der Befestigungsschraube
die Verbindungsschiene mit der Seitenwand verbunden werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung kann
die Befestigungsschraube in der vormontierten Position durch einfaches
Einführen
in die zum Rand hin offene, U-förmige
Aussparung in die gewünschte
Montageposition gebracht werden. Es ist somit insbesondere nicht
notwendig, vor Einschrauben der Befestigungsschraube die Aufnahmeöffnung mit
der zugeordneten stirnseitig endenden Gewindebohrung der Verbindungsschiene
in Deckung zu bringen. Somit werden der Montage- und insbesondere
der Justageaufwand erheblich verringert.
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Da
bei der Montage zweier Verbindungsschienen an den U-förmige Aussparungen
am ersten Randbereich die Lage der zu montierenden Seitenwand im
Wesentlichen festgelegt ist, ist es bei der Montage der weiteren
Verbindungsschienen unter Umständen
entbehrlich, die Aufnahmeöffnungen
am anderen Randbereich ebenfalls als zum zugeordneten Rand hin offene,
im Wesentlichen U-förmige
Aussparungen auszubilden. Demgemäß können an
dem anderen Randbereich die Aufnahmeöffnungen als Durchgangsbohrungen
mit im Wesentlichen runden Querschnitt ausgebildet sein.
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Um
jedoch die Justage noch weiter zu vereinfachen können die Aufnahmeöffnungen
auch an beiden Randbereichen als zum jeweils zugeordneten Rand hin
offene, im Wesentlichen U-förmige
Aussparungen ausgebildet sein.
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Eine
besonders stabile Konstruktion mit einer besonders großen Vielfalt
von Ausgestaltungen ergibt sich, wenn die Aufnahmeöffnungen
zueinander beabstandet und parallel zu dem jeweils zugeordneten
Rand angeordnet sind.
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Allerdings
kann es dann, wenn nur eine bestimmte Ausgestaltung des Baugruppenträgers gefordert
ist, ausreichend sein, dass die Anzahl der Aufnahmeöffnungen
an einem Randbereich gleich der Anzahl der an diesem Randbereich
angeordneten Verbindungsschienen ist. Somit kann die Anzahl der verwendeten
Verbindungsschienen die Anzahl der Aufnahmeöffnungen bestimmen.
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Um
die beiden Seitenwände
mittels der Verbindungsschienen einfach zu verbinden, können die Seitenwände spiegelsymmetrisch
zueinander ausgebildet und parallel zueinander ausgerichtet sein,
wobei sich jeweils zwei Aufnahmeöffnungen,
die durch jeweils eine Verbindungsschiene miteinander verbunden
sind, gegenüberliegen.
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Die
beiden Seitenwände
und die Verbindungsschienen bilden einen Grundrahmen, an welchem
obere, untere, vordere und hintere Abdeckbleche und elektrische
Einbauten angebracht werden können.
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Zur
einfachen Montage in einem Schaltschrank können die Seitenwände an einer
im Wesentlichen senkrecht zu den mit den Aufnahmeöffnungen
versehenen Randbereichen verlaufenden Vorderkante einen nach außen abgewinkelten
Befestigungsflansch aufweisen. Dabei kann jeder Befestigungsflansch
Durchgangslöcher
zur Durchführung von
Befestigungsschrauben aufweisen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand in den Zeichnungen dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 in
schematischer und perspektivischer Ansicht einen Baugruppenträger;
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2 in
schematischer und perspektivischer Teilansicht den Baugruppenträger der 1,
wobei nur der obere Randbereich der rechten Seitenwand mit demontierter
vorderer Verbindungsleiste dargestellt ist; und
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3 in
schematischer und perspektivischer Teilansicht eine weitere Ausführungsform
eines Baugruppenträgers,
wobei nur der obere Randbereich der rechten Seitenwand mit demontierter
vorderer Verbindungsleiste dargestellt ist.
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Die 1 zeigt
in schematischer und perspektivischer Ansicht einen Baugruppenträger mit
einer rechten Seitenwand 10 und einer linken Seitenwand 12,
die im Bereich ihrer Ecken 10a, 10b, 10c, 10d bzw. 12a, 12b, 12c, 12d mittels
vier senkrecht dazu angeordneten Verbindungsschienen 14, 16, 18 und 20 verbunden
sind. Die beiden Seitenwände 10 und 12 sind
spiegelsymmetrisch zueinander ausgebildet und parallel zueinander
ausgerichtet.
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Die
beiden Seitenwände 10 und 12 und
die Verbindungsschienen 14, 16, 18 und 20 bilden
einen Grundrahmen, an welchem obere und untere Abdeckbleche und/oder
vordere und hintere Abdeckbleche sowie elektrische Einbauten anbringbar
sind.
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Die 2 zeigt
in schematischer und perspektivischer Teilansicht den Baugruppenträger der 1,
wobei nur der obere Randbereich 10e der rechten Seitenwand 10 mit
demontierter vorderer, oberer Verbindungsleiste 14 dargestellt
ist
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Die
Verbindungsschienen 14, 16, 18 und 20 weisen
jeweils stirnseitig endende Gewindebohrungen auf, wobei in der 2 nur
die Gewindebohrung 14a in der Verbindungsschiene 14 dargestellt
ist. In den Gewindebohrungen sind Befestigungsschrauben eingeschraubt,
wobei in der 1 die in die Verbindungsschienen 14, 16 und 18 eingeschraubten Befestigungsschrauben 22, 24 und 26 gezeigt
sind.
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In
der 2 sind die Befestigungsschrauben 22 und 24 dargestellt,
wobei die Befestigungsschraube 22 in die Gewindebohrung 14a der
Verbindungsschiene 14 eingeschraubt ist.
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Die
rechte Seitenwand 10 weist an ihrer Vorderkante 10g einen
nach außen
abgewinkelten Befestigungsflansch 32 und die Seitenwand 12 weist
an ihrer Vorderkante 12g einen nach außen abgewinkelten Befestigungsflansch 34 zur
Montage in einem Schaltschrank auf. Die Befestigungsflansche 32 und 34 weisen
Durchgangslöcher 32a und 32b bzw. 34a und 34b zur
Durchführung
von (nicht gezeigten) Befestigungsschrauben für die Schaltschrankmontage auf.
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An
ihrem oberen Randbereich 10e weist die Seitenwand 10 eine
Mehrzahl von nebeneinander angeordneten und voneinander beabstandeten
oberen Aufnahmeöffnungen 28a und
an ihrem unteren Randbereich 10f eine Mehrzahl von unteren
Aufnahmeöffnungen 28b auf.
Die Aufnahmeöffnungen 28a und 28b sind
zueinander beabstandet und parallel zu dem jeweils zugeordneten
Rand angeordnet.
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Die
Seitenwand 12 weist an ihrem oberen Randbereich 12e eine
Mehrzahl von nebeneinander angeordneten und voneinander beabstandeten
oberen Aufnahmeöffnungen 30a und
an ihrem unteren Randbereich 12f eine Mehrzahl von unteren
Aufnahmeöffnungen 30b auf.
Die Aufnahmeöffnungen 30a und 30b sind
zueinander beabstandet und parallel zu dem jeweils zugeordneten
Rand angeordnet.
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Jeweils
zwei der Aufnahmeöffnungen 28a und 28b der
rechten Seitenwand 10 sind mit jeweils zwei der Aufnahmeöffnungen 30a und 30b durch
jeweils eine Verbindungsschiene 14, 16, 18 bzw. 20 miteinander
verbunden.
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In
die Aufnahmeöffnungen 28a, 28b, 30a und 30b lassen
sich Befestigungsschrauben, von denen nur die Befestigungsschrauben
mit den Bezugszeichen 22, 24, 26 dargestellt
sich, einführen.
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Die
an den oberen Randbereichen 10e und 12e der rechten
und linken Seitenwände 10 und 12 angeordneten
Aufnahmeöffnungen 28a und 30a sind als
zum zugeordneten oberen Rand hin offene, im wesentlichen U-förmige Aussparungen
ausgebildet.
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Die
an den unteren Randbereichen 10f und 12f der rechten
und linken Seitenwände 10 und 12 angeordneten
Aufnahmeöffnungen 28b und 30b sind als
Durchgangsbohrungen mit im Wesentlichen runden Querschnitt ausgebildet.
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Gemäß einer
alternativen, nicht gezeigten Ausführungsform können die
Aufnahmeöffnungen 28a, 28b, 30a und 30b an
beiden Randbereichen 10e, 10f; 12e und 12f der
rechten und linken Seitenwände 10 und 12 als
zum jeweils zugeordneten oberen bzw. unteren Rand hin offene, im
Wesentlichen U-förmige
Aussparungen ausgebildet sein, um die Seitenwände 10 und 12 symmetrisch
auszubilden und somit in unterschiedlichen Orientierungen verwenden
zu können.
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Auch
können
bei einer alternativen, nicht gezeigten Ausführungsform die Aufnahmeöffnungen 28a, 28b, 30a und 30b an
beiden Randbereichen 10e, 10f; 12e und 12f der
rechten und linken Seitenwände 10 und 12 stets
als kreisförmige
Durchgangsöffnungen
zur zusätzlichen
Befestigung weiterer Komponenten an den Randbereichen 10e, 10f; 12e und 12f ausgebildet
sein.
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Kombinationen
der vorstehend beschrieben Ausgestaltungen der Aufnahmeöffnungen 28a, 28b, 30a und 30b sind
ebenfalls möglich,
wie in 3 gezeigt und nachfolgend beschrieben.
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3 zeigt
in schematischer und perspektivischer Teilansicht eine weitere Ausführungsform
eines Baugruppenträgers,
wobei nur der obere Randbereich 10e der rechten Seitenwand 10 mit
demontierter vorderer Verbindungsleiste 14 dargestellt
ist.
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Die
Seitenwand 10 weist an ihrer Vorderkante 10g einen
nach außen
abgewinkelten Befestigungsflansch 32' zur Montage in einem Schaltschrank
auf.
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Der
Befestigungsflansch 32' und
die rechte Seitenwand 10 sind als zwei separate, miteinander verbindbare
Einzelteile ausgebildet. Befestigungsflansche 32' und Seitenwände 10 bilden
miteinander kombinierbare Module. Die linke Seitenwand 12 kann entsprechend
mit einem Befestigungsflansch-Modul versehen sein. Derartige Befestigungsflansch-Module
können
je nach Anforderung unterschiedlich geformt sein.
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Der
Befestigungsflansch 32' weist
an seinem gegenüber
der Seitenwand 10 abgewinkelten Bereich Durchgangslöcher 32a und 32b zur
Durchführung
von (nicht gezeigten) Befestigungsschrauben für die Schaltschrankmontage
auf.
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Die
in der 3 dargestellte Seitenwand 10 weist an
ihrem oberen Randbereich 10e eine Mehrzahl von nebeneinander
angeordneten und voneinander beabstandeten oberen Aufnahmeöffnungen 28a und
an ihrem unteren Randbereich 10f eine Mehrzahl von unteren
Aufnahmeöffnungen 28b auf. Die
Aufnahmeöffnungen 28a und 28b sind
zueinander beabstandet und parallel zu dem jeweils zugeordneten
Rand angeordnet.
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In
die Aufnahmeöffnungen 28a und 28b lassen
sich Befestigungsschrauben, von denen in 3 nur die
Befestigungsschrauben mit den Bezugszeichen 22, 24 und 26 dargestellt
sich, einführen.
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Der
Befestigungsflansch 32' weist
an seinem oberen, zum obere Randbereich 10e der rechten
Seitenwand 10 parallelen Randbereich zwei nebeneinander
angeordnete, zueinander beabstandete Aufnahmeöffnungen 36a und 36b auf.
An seinem unteren, zum unteren Randbereich 10f der rechten
Seitenwand 10 parallelen Randbereich weist der Befestigungsflansch 32' ebenfalls zwei
nebeneinander angeordnete, zueinander beabstandete Aufnahmeöffnungen
auf, von denen nur die Aufnahmeöffnung
mit dem Bezugszeichen 36c dargestellt ist. Die Aufneöffnungen 36a, 36b und 36c des
Befestigungsflanschs 32' fluchten
mit den Aufnahmeöffnungen 28a und 28b der
Seitenwand 10.
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Gemäß der 3 lässt sich
die in die Gewindebohrung 14a der Verbindungsschiene 14 teilweise eingedrehte
Befestigungsschraube 22 in die Aufnahmeöffnung 36a des Befestigungsflanschs 32' und die damit
fluchtende Aufnahmeöffnung 28a der
Seitenwand einführen.
Durch Festdrehen der Befestigungsschraube 22 in der Gewindebohrung 14a der
Verbindungsschiene 14 lässt
sich die Seitenwand 10 zwischen dem Befestigungsflansch 32' und der Verbindungsschiene 14 klemmend
festlegen. Damit ist der Befestigungsflansch 32' fest an der
Seitenwand 10 montiert.
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Die
am oberen Randbereich 10e und am unteren Randbereich 10f der
rechten Seitenwand 10 angeordneten Aufnahmeöffnungen 28a bzw. 28b sind
zum Großteil
als Durchgangsbohrungen mit im Wesentlichen runden Querschnitt ausgebildet.
Ein kleinerer Anteil der Aufnahmeöffnungen 28a bzw. 28b ist
als zum zugeordneten Randbereich 10f bzw. 10e hin
offene, im Wesentlichen U-förmige
Aussparungen ausgebildet. In diese wesentlichen U-förmige Aussparungen
lassen sich die Befestigungsschrauben 22, 24 und 26 einführen.