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Die
Erfindung betrifft ein Drucktuch zur Verwendung in einem Kaltfolientransferverfahren
sowie ein solches Kaltfolientransferverfahren.
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Beim
Kaltfolientransfer wird üblicherweise eine Transferfolie,
bestehend aus einer Trägerfolie, optional einer Ablöseschicht,
und einer von der Trägerfolie ablösbaren Transferlage,
mit einem Substrat zusammengeführt, das zuvor in einem
Klebstoffauftragswerk an seiner zur Transferfolie zeigenden Oberfläche
mit einer vollflächigen oder musterförmigen Kaltkleberschicht
versehen wurde. In den mit der Kleberschicht beschichteten Bereichen
des Substrats wird die Transferlage der Transferfolie am Substrat
fixiert und von der Trägerfolie abgelöst. Die
verbrauchte Transferfolie, umfassend die Trägerfolie und
gegebenenfalls nicht auf das Substrat übertragene Reste
der Transferlage, wird aufgewickelt, während das mit Transferlage
beschichtete Substrat weitertransportiert wird, um gegebenenfalls
nachfolgend weitere Bearbeitungsschritte, Beschichtungs- oder Bedruckungsvorgänge,
Umwendevorgänge, Stanz- oder Schneidevorgänge
und dergleichen durchzuführen. Eine Einheit zur Folienapplikation
ist üblicherweise aus einer glatten Walze und einer ebenfalls
glatten Gegendruckwalze gebildet, welche das Substrat und die Transferfolie
gegeneinander pressen, wobei die mit der Transferfolie in Kontakt
kommende Walze insbesondere mit einem komprimierbaren Gummituch
oder Drucktuch bespannt ist.
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Die
EP 0 578 706 A beschreibt
ein Foliendruckverfahren und eine Folientransfermaschine, welche zum
Kaltfolienprägen von Oberflächen von Substraten
mittels Transferfolien eingesetzt werden. Dabei ist ein Klebstoffauftragswerk
zum musterförmigen Auftrag eines Klebers auf ein Substrat,
eine Einheit zur Folienapplikation und ein Presswerk zum Fixieren
der applizierten Transferlagenbereiche auf dem Substrat unter Aufbringung
von hohem Druck vorgesehen.
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Die
EP 1 880 848 A2 offenbart
eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Transfer von Schichten einer Transferfolie
auf einen Bedruckstoff bzw. ein Substrat mittels einer Kaltprägeeinrichtung,
wobei ein Folienapplikationsmodul in einer Bogendruckrotationsmaschine
eingesetzt ist. Eine Wendeeinrichtung ermöglicht das Umwenden
des Bedruckstoffs und ein beidseitiges Bedrucken und/oder Beprägen
des Bedruckstoffs. Dem Folienapplikationsmodul sind insbesondere
weitere Beschichtungs- oder Bedruckeinheiten vor- und/oder nachgeschaltet.
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Aus
der
DE 103 49 963
A1 ist es bekannt, ein Kaltfolienprägeverfahren
unter Verwendung eines strahlungsvernetzenden Klebers durchzuführen.
Dabei wird insbesondere ein unter UV-Bestrahlung vernetzender Kleber
eingesetzt, so dass weder eine Wärmeeinwirkung noch eine
erhöhte Druckeinwirkung zur Fixierung der Transferlage
auf mit Kleber beschichteten Bereichen eines Substrats erforderlich
ist.
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Die
UV-Belichtung des Klebers erfolgt in der Praxis üblicherweise
nach einem Zusammenführen von Transferfolie und Substrat.
Dabei ist es erforderlich, dass entweder die Transferfolie oder
auch lediglich die Transferlage, oder das zu beschichtende Substrat
für die eingesetzte UV-Strahlung zur Vernetzung des Klebers
zumindest teilweise durchlässig ist. Um eine Transferfolie
flexibel in Kombination mit unterschiedlichsten Substraten einsetzen
zu können, wird üblicherweise die Transferfolie
oder die Transferlage mit einer Durchlässigkeit für
die UV-Strahlung bereitgestellt.
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Als
Kaltkleber werden in Kaltfolientransferverfahren aber bekanntermaßen
auch konventionelle, ohne Druckeinwirkung und Bestrahlung aushärtende
Kleber oder unter Druckeinwirkung aushärtende Kleber eingesetzt.
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Eine
Walze zur Folienapplikation ist, wie oben bereits ausgeführt
wurde, üblicherweise mit einem Drucktuch oder Gummituch
bespannt, das eine gewisse Kompressibilität aufweist und
ein gleichmäßiges Andrücken der Transferfolie
an das Substrat ermöglicht.
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Die
beim Kaltfolientransfer bisher eingesetzten Druck- bzw. Gummitücher
weisen meist eine Härte von < 60 Shore A, eine Adhäsion
von > 0 und eine raue
Oberfläche, häufig aus geschliffenem Kautschuk,
auf, welche in Kontakt zur Transferfolie gelangt.
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Nachfolgend
beispielhaft genannte Druck- oder Gummitücher wurden bisher
als Bespannung für Transferzylinder oder Walzen in Kaltfolientransferverfahren eingesetzt.
Diese sind üblicherweise aufschwellresistent gegenüber
allen zum Einsatz kommenden Lösemitteln und Druckfarben.
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Das
mehrlagige Gummituch vom Typ Vulcan®IRIOTM, welches insbesondere zur Anwendung im
Bogenoffsetdruck empfohlen wird, ist kompressibel, weist eine Dicke
von 1,96 mm (± eine international tolerierte Toleranz)
und eine Oberflächenrauhigkeit im Bereich von 0,3 bis 0,5 μm
auf. Neben einer Anzahl an Gewebelagen und elastomeren Schichten
weist es eine kompressible Schicht, eine Trägerschicht
und eine Deckplattenoberfläche aus Kunststoff auf. Das
Gummituch vom Typ Vulcan®IRIOTM wird häufig in Druckmaschinen der
Firma Heidelberger eingesetzt.
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Das
mehrlagige Glasperlen-Drucktuch vom Typ SUPER-PRESS, das als Zylinderbezug
auf Hochdruck-Zeitungs-Rotationsmaschinen oder zum Heißprägen
empfohlen wird, weist eine Gummioberfläche mit ca. 7000
kleinsten Glaskugeln pro cm2 Gummioberfläche
sowie eine Härte im Bereich von 88 bis 95 Shore A auf.
Es wird häufig in Druckmaschinen der Firma manroland eingesetzt.
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Beide
genannten Drucktücher werden beispielsweise von der Firma
Streb AG,
DE-63303 Dreieich, vertrieben.
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Es
hat sich allerdings gezeigt, dass ein optisches Erscheinungsbild
einer kalttransferierten Transferlage auf einem Substrat bei Verwendung
herkömmlicher Verfahrensparameter und Drucktücher
häufig mangelhaft ist. Es tritt eine Rissbildung sowie
die Bildung von Fehlstellen in den auf das Substrat applizierten
Transferlagebereichen auf.
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Die
Oberflächengüte einer im Kaltfolientransferverfahren
auf ein Substrat übertragenen Transferlage ist zudem stark
von der Oberflächenbeschaffenheit einer Walze zur Folienapplikation
und insbesondere deren Drucktuch-Bespannung abhängig.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Druck- bzw. Gummituch anzugeben,
mit welchem sich die Oberflächengüte einer in
einem Kaltfolientransferverfahren auf ein Substrat aufgebrachten
Transferlage einer Transferfolie verbessern lässt und ein
dazu geeignetes Kaltfolientransferverfahren anzugeben.
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Die
Aufgabe wird für das Drucktuch gelöst, indem es
mindestens drei Lagen umfassend eine Trägerlage, eine kompressible
Lage und eine Decklage aufweist, wobei die Decklage aus Polyester,
Polyolefin, Polyvinyl, Polyimid oder ABS, insbesondere einer Folie
aus einem dieser Materialien, gebildet ist.
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Eine
derartige Decklage weist eine besonders glatte Oberfläche
bei gleichzeitig hoher Härte auf, insbesondere eine Härte > 50 Shore A, besonders
bevorzugt eine Härte von > 70
Shore A, so dass besonders glatte Oberflächen von Transferlagen
auf damit beprägten Substraten ausgebildet werden, wenn
eine mit einem derartigen Drucktuch bespannte Walze eingesetzt wird,
um ein Substrat in einem Kaltfolientransferverfahren unter Druck
mit einer Transferfolie zusammenzuführen.
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Es
wurde nämlich erkannt, dass die bisher beim Kaltfolientransfer
eingesetzten Druck- bzw. Gummitücher mit einer rauen Oberfläche,
welche in Kontakt zur Transferfolie gelangt, in Folge das optische
Erscheinungsbild der auf das Substrat applizierten Bereiche der
Transferlage beeinträchtigen.
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Unter
Einsatz eines erfindungsgemäßen Drucktuchs trat
keine Rissbildung mehr auf und eine Bildung von Fehlstellen in den
auf das Substrat applizierten Bereichen der Transferlage konnte
zuverlässig vermieden werden.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Decklage des Drucktuchs
aus PET, PC, PP, PE, PVC, PS, Polyimid oder ABS oder gebildet ist.
Besonders bevorzugt ist hierbei PET.
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Die
Decklage des Drucktuchs weist insbesondere ein Dicke im Bereich
von 0,1 bis 2 mm auf.
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Bevorzugt
weist das Drucktuch in dieser Reihenfolge die Trägerlage,
die kompressible Lage, eine Kleberlage und die Decklage auf.
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Die
Trägerlage des Drucktuchs ist insbesondere aus einem Gewebe,
bevorzugt einem Baumwollgewebe, gebildet ist.
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Es
hat sich bewährt, wenn das Drucktuch eine Dicke im Bereich
von 1,8 bis 2 mm, insbesondere von 1,95 mm, aufweist.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn das Drucktuch umfassend die Trägerlage
aus Baumwollgewebe, die kompressible Lage, die Kleberlage und die
Decklage aufgebaut ist und insgesamt eine Härte im Bereich
von 50 bis 85 Shore A, insbesondere im Bereich von 75 bis 80 Shore
A, aufweist.
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Vorzugsweise
weist die Decklage des Drucktuchs eine Adhäsion gegenüber
einer Trägerfolie einer Transferfolie aus Polyester, Polyolefin,
Polyvinyl, Polyimid oder ABS auf, die gleich Null beträgt.
Dadurch ergibt sich keinerlei Anhaftung der Transferfolie am Drucktuch.
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Bevorzugt
ist die Trägerfolie der Transferfolie aus einem Material
gebildet, das aus der gleichen Materialklasse, insbesondere dem
gleichen Material, gebildet ist wie die Decklage des Drucktuchs.
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Die
Aufgabe wird für das Kaltfolientransferverfahren, bei welchem
ein Substrat mittels eines Kaltklebers, insbesondere eines unter
UV-Bestrahlung vernetzenden Klebers, mit einer Transferlage einer
Transferfolie zumindest partiell verbunden wird, wobei die Transferfolie
eine Trägerfolie und die von der Trägerfolie ablösbare
Transferlage umfasst, und wobei die Transferfolie und das Substrat
mittels einer Walze und einer Gegendruckwalze zusammengeführt
werden, gelöst, indem die Walze mit einem erfindungsgemäßen
Drucktuch bespannt wird und die Decklage des Drucktuchs zur Trägerfolie
der Transferfolie gerichtet auf der Walze angeordnet wird.
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Ein
Kaltfolientransferverfahren ist aufgrund der geringen Anforderungen
an die verwendete Transfervorrichtung, die geringen Vorbereitungs-
und Einrichtungszeiten sowie die hohen erzielbaren Transfergeschwindigkeiten
deutlich kostengünstiger und schneller durchführbar
als ein Heißprägeverfahren und erfreut sich daher
einer stetig zunehmenden Beliebtheit. Das erfindungsgemäße
Kaltfolientransferverfahren ergibt ein mit einer Transferlage vollflächig
oder lediglich partiell beschichtetes Substrat, welche vor allem
aufgrund des oben im Detail beschriebenen, besonderen Drucktuchs
eine besonders glatte Oberfläche hoher Güte aufweist. Das
optische Erscheinungsbild der transferierten Transferlage ist einwandfrei
und besonders ansprechend.
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Die
mit dem Drucktuch bespannte Walze ist insbesondere mit zwei Schmitzringen
versehen. Die Funktion und Arbeitsweise von Schmitzringen wird nachfolgend
noch näher erläutert. Vorzugsweise wird das Drucktuch
auf der Walze im Bereich von 0 bis 0,3 über Schmitz, insbesondere
im Bereich von 0,05 bis 0,2 über Schmitz, angeordnet.
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Der
Kaltkleber wird insbesondere auf das Substrat und/oder die Transferlage
der Transferfolie aufgetragen, bevor die Transferfolie mit dem Substrat
zusammengeführt wird.
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Der
Kaltkleber wird vorzugsweise mittels eines, mit einem herkömmlichen
Gummituch bespannten Druckzylinders aufgetragen.
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Es
hat sich bewährt, wenn der Kaltkleber, insbesondere der
unter UV-Bestrahlung vernetzende Kleber, in einer Auftragsmenge
im Bereich von 1 bis 3 g/m2 auf das Substrat
aufgebracht wird. Dabei ist je nach Saugfähigkeit des eingesetzten
Substrats die Menge an Kleber zu variieren, wobei wenig saugende
und/oder von offenen Poren freie Substrate insbesondere mit Klebermengen
im Bereich von 1 bis 2 g/m2 und stärker
saugende und/oder offenporige Substrate insbesondere mit Klebermengen
im Bereich von 2 bis 3 g/m2 beschichtet
oder bedruckt werden.
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Dabei
sind prinzipiell alle handelsüblichen Kaltkleber, insbesondere
UV-Kleber, für den Einsatz in dem erfindungsgemäßen
Verfahren geeignet.
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Der
Kaltkleber wird vorzugsweise nach dem Zusammenführen von
Substrat und Transferfolie ausgehärtet, insbesondere der
unter UV-Bestrahlung vernetzende Kleber wird in einer Belichtungsstation
mit UV-Strahlung bestrahlt und vernetzt, wobei eine Klebeverbindung
mit der Transferlage der Transferfolie ausgebildet wird.
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Generell
kann der Kaltkleber vollflächig oder lediglich partiell
auf das Substrat und/oder die Transferfolie aufgebracht werden.
Eine musterförmige Ausbildung von Transferlage auf dem
Substrat ist dabei in beiden Fällen möglich, da
bei einem vollflächigen Auftrag von Kaltkleber eine lediglich
partielle Aktivierung des Kaltklebers erfolgen kann. Wird als Kaltkleber
beispielsweise ein UV-Kleber eingesetzt, der vollflächig
beispielsweise auf das Substrat aufgebracht wird, so kann dieser
nach dem Zusammenführen von Substrat und Transferfolie
partiell belichtet werden, beispielsweise über eine Lochmaske.
Der UV-Kleber wird nur in den belichteten Bereichen ausgehärtet
und fixiert nur dort die Transferlage am Substrat, während
in unbelichteten Bereichen die Transferlage an der Trägerfolie
verbleibt und mit dieser wieder vom Substrat abgezogen werden kann.
Der vollflächig auf beispielsweise das Substrat aufgebrachte
Kaltkleber kann weiterhin bereits vor dem Zusammenführen
mit der Transferfolie musterförmig ein erstes Mal belichtet
werden, so dass dieser bereits bereichsweise ausgehärtet
ist und keine Klebkraft mehr entwickeln kann, wenn nach dem Zusammenführen mit
der Transferfolie ein zweites Mal vollflächig belichtet
wird und die zuvor nicht ausgehärteten Kleberbereiche ausgehärtet
und mit der Transferlage verbunden werden. Nach Abziehen der Trägerfolie
vom Substrat verbleiben nun die Bereiche, die beim ersten Mal musterförmig
belichtet wurden, ohne Transferlage.
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Bei
einem musterförmigen Auftrag von Kaltkleber auf das Substrat
und/oder die Transferfolie kann nach einem Zusammenführen
von Substrat und Transferfolie die Trägerfolie zu unterschiedlichen
Zeitpunkten von der Transferlage abgezogen werden. So kann die Trägerfolie
unmittelbar nach dem Zusammenführen von Substrat und Transferfolie
und noch vor einer Aushärtung des Kaltklebers abgezogen
werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Haftung der Transferlage
am noch nicht oder noch nicht vollständig ausgehärteten
Kaltkleber höher ist als die Kraft zum Herauslösen
von Transferlagenbereichen aus der Transferlage und zur Überwindung
der Haftung der Transferlage an der Trägerfolie. Wird ein
unter UV-Bestrahlung vernetzender Kleber eingesetzt, so ist hier
eine UV-Durchlässigkeit der Transferlage ausreichend. Häufig
wird in Bogenoffsetdruckmaschinen mit dieser Methode gearbeitet.
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Alternativ
kann die Trägerfolie nach dem Zusammenführen von
Substrat und Transferfolie und erst nach einer Aushärtung
des Kaltklebers abgezogen werden. Dabei ist es nicht erforderlich,
dass die Haftung der Transferlage am noch nicht oder noch nicht
vollständig ausgehärteten Kaltkleber höher
ist als die Kraft zum Herauslösen von Transferlagenbereichen
aus der Transferlage und zur Überwindung der Haftung der
Transferlage an der Trägerfolie. Lediglich die Haftung
der Transferlage am vollständig ausgehärteten
Kaltkleber und weiterhin am Substrat muss beim Abziehen der Trägerfolie
höher sein als die Kraft zum Herauslösen von Transferlagenbereichen
aus der Transferlage und zur Überwindung der Haftung der
Transferlage an der Trägerfolie.
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Es
kann eine einzige Zusammensetzung für den Kaltkleber eingesetzt
werden oder mehrere, unterschiedliche Kaltkleber nebeneinander auf
dem Substrat verwendet werden, die sich hinsichtlich ihrer chemischen
und/oder physikalischen Eigenschaften unterscheiden. Dabei ist häufig
ein separates Druckwerk pro Kleber erforderlich. Es lässt
sich ein lokal unterschiedliches Anhaften der Transferlage am Substrat
erreichen, so dass etwaige manipulative Ablöseversuche
zur Veränderung oder zum Austausch des Substrats erschwert und
die Fälschungssicherheit erhöht werden.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn als UV-Strahlung zur Bestrahlung des unter
UV-Bestrahlung vernetzenden Klebers eine Strahlung mit einer Wellenlänge
im Bereich von 250 bis 400 nm eingesetzt wird oder die eingesetzte
Strahlung in diesem Wellenlängenbereich ein Maximum aufweist.
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Als
Kaltkleber wird insbesondere ein unter UV-Bestrahlung vernetzender
Kleber mit der folgenden ersten Zusammensetzung eingesetzt (in Gew.-%):
| 50–80 | Polyesteracrylat(e) |
| 2–20 | Urethanacrylat(e) |
| 10–15 | Haftvermittler |
| 3–8 | Photoinitiator(en) |
| 3–10 | Füllstoff(e) |
| 0–5 | Monomeracrylat(e) |
| 0.1–2 | organisches
Pigment(e) |
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Dieser
UV-Kleber in der ersten Zusammensetzung wird insbesondere in Kombination
mit einem Substrat aus Papier oder Folie eingesetzt.
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Alternativ
wird als Kaltkleber ein unter UV-Bestrahlung vernetzender Kleber
mit der folgenden zweiten Zusammensetzung eingesetzt (in Gew.-%):
| 40–80 | Epoxiacrylat(e) |
| 10–30 | Polyesteracrylat(e) |
| 3–10 | Photoinitiator(en) |
| 10–15 | Füllstoff(e) |
| 0–5 | Monomeracrylat(e) |
| 0.1–2 | organisches
Pigment(e) |
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Dieser
UV-Kleber in der zweiten Zusammensetzung wird insbesondere in Kombination
mit einem Substrat aus Papier eingesetzt.
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Eine
zum Kaltfolientransfer geeignete Transferfolie weist insbesondere
eine Dicke im Bereich von 9 bis 25 μm, insbesondere im
Bereich von 13 bis 16 μm, auf.
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Die
Transferfolie weist also eine Trägerfolie und eine von
dieser ablösbare Transferlage auf, wobei sich nach einem
partiellen oder vollflächigen Verkleben der Transferlage
mit einem Substrat die Trägerfolie abziehen lässt.
Die gegebenenfalls nicht mit dem Substrat verklebten Bereiche der
Transferlage werden zusammen mit der Trägerfolie abgezogen.
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Zwischen
der Trägerfolie und der Transferlage kann dabei eine Ablöseschicht
angeordnet sein, um das Ablöseverhalten zwischen Transferlage
und Trägerfolie zu verbessern oder gezielt einzustellen.
Eine solche Ablöseschicht weist vorzugsweise eine Dicke
im Bereich von 0,01 bis 0,4 μm auf.
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Die
Trägerfolie der Transferfolie weist vorzugsweise eine Dicke
im Bereich von 7 bis 23 μm auf. Eine Adhäsion
zwischen der Decklage des Drucktuchs und einer Trägerfolie
ist vorzugsweise gleich 0.
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Die
Trägerfolie ist insbesondere aus einem Material gebildet,
das aus der gleichen Materialklasse, insbesondere dem gleichen Material,
wie die Decklage des Drucktuchs gebildet ist. Vorzugsweise ist die
Trägerfolie aus Polyester, Polyolefin, Polyvinyl, Polyimid
oder ABS gebildet, insbesondere aus PET, PC, PP, PE, PVC, PS gebildet.
Besonders bevorzugt ist hier eine Trägerfolie aus PET.
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Es
hat sich nämlich gezeigt, dass in direktem Kontakt einer
Decklage des Drucktuchs zu einer Trägerfolie einer Transferfolie,
die aus Material der gleichen Materialklasse, insbesondere dem gleichen
Material, gebildet sind, sich zwischen der Decklage des Drucktuchs
und der Trägerfolie eine Adhäsion von gleich Null
ergibt. Dies wirkt sich positiv auf den gleichmäßigen Übertrag
der Transferlage auf das Substrat aus.
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Besonders
bewährt hat sich der Einsatz einer Transferfolie mit einer
Trägerfolie aus PET oder PP bei gleichzeitigem Einsatz
einer Decklage des Drucktuchs aus PET oder PP.
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Es
hat sich bewährt, wenn die Transferlage mehrlagig ausgebildet
ist, insbesondere wenn sie eine transparente Schutzlackschicht und
mindestens eine Dekorschicht umfasst.
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Nach
dem Kaltfolientransfer bildet die Schutzlackschicht vorzugsweise
einen Schutz für die mindestens eine Dekorschicht auf dem
Substrat hinsichtlich einer mechanischen und/oder chemischen Beanspruchung.
Eine Schutzlackschicht mit einer Dicke im Bereich von 0,8 bis 2,0 μm
hat sich bewährt. Die transparente Schutzlackschicht kann
farblos, glasklar oder auch eingefärbt oder zumindest partiell
eingefärbt sein.
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Die
mindestens eine Dekorschicht ist vorzugsweise durch eine metallische
Schicht oder eine dielektrische Schicht gebildet. Dabei hat es sich
bewährt, wenn die mindestens eine Dekorschicht eine Dicke
im Bereich von 8 bis 500 nm aufweist.
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Es
hat sich bewährt, wenn das Substrat mit der Transferfolie
in einem Transferspalt zwischen der Walze zur Folienapplikation
und der zugehörigen Gegendruckwalze zusammengeführt
wird, wobei im Transferspalt bevorzugt eine Pressung im Bereich
von 0,1 bis 0,3 mm, insbesondere im Bereich von 0,15 bis 0,2 mm, eingestellt
wird. So ergeben sich ein verbesserter Flächenübertrag,
ein höherer Glanz sowie eine ausgeprägtere Kantenschärfe.
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Das
Substrat, welches mit einer Transferlage einer Transferfolie partiell
oder vollflächig belegt werden soll, ist vorzugsweise aus
Papier, Pappe, Kunststofffolie, Metallfolie oder einem Laminat umfassend
mindestens zwei dieser Materialien gebildet. Vorzugsweise ist das
Substrat flexibel ausgebildet, so dass es in einem Rolle-zu-Rolle-Verfahren
kontinuierlich oder auf einer Bogenoffset-Druckmaschine verarbeitet
werden kann. Dabei kann ein insbesondere auf einer Rolle aufgewickelt
bereitgestelltes, bandförmiges Substrat oder ein Substrat
in Form einzelner Druckbogen eingesetzt werden.
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Ein
fertig mit Transferlage partiell oder vollflächig belegtes
und gegebenenfalls weiterhin bearbeitetes und/oder bedrucktes Substrat
wird bevorzugt in Form von Nassetiketten, Inmoldlabels, Zeitschriften
oder als Verpackungsmaterial, wie beispielsweise Faltschachteln,
und dergleichen eingesetzt.
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Eine
Verwendung eines erfindungsgemäßen Drucktuchs
in einem Kaltfolientransferverfahren, bei welchem mittels des Drucktuchs
eine Walze bespannt wird und die Decklage des Drucktuchs von der
Walze abgewandt angeordnet und in Kontakt zu einer Transferfolie
gebracht wird, ist ideal. Es lassen sich damit besonders hochwertige
und einwandfreie kalttransferierte Transferlagen-Oberflächen
ausgezeichneter Glätte und insbesondere von hohem Glanz
auf Substraten erzielen.
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Insbesondere
weist die eingesetzte Transferfolie eine Trägerfolie und
eine davon ablösbare Transferlage auf, wobei die Trägerfolie
zum Drucktuch zeigend angeordnet wird.
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Vorzugsweise
wird die Trägerfolie der Transferfolie so ausgebildet,
dass diese gegenüber der Decklage des Drucktuchs eine Adhäsion
von gleich 0 aufweist. Insbesondere ist die Trägerfolie
aus Polyester, Polyolefin, Polyvinyl, Polyimid oder ABS gebildet.
Bevorzugt ist eine Trägerfolie aus einem Material gebildet,
das aus der gleichen Materialklasse, insbesondere aus dem gleichen
Material, gebildet ist wie die Decklage des Drucktuchs. Besonders
bevorzugt ist für die Trägerfolie und die Decklage
des Drucktuchs das Material PET oder auch PP.
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Die 1 bis 7 sollen
das Drucktuch und verschiedene Kaltfolientransferverfahren gemäß der
Erfindung beispielhaft erläutern. So zeigt:
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1 schematisch
den Ablauf eines Kaltfolientransferverfahrens, bei dem das Substrat
von Rolle zu Rolle verarbeitet wird;
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2 einen
Querschnitt durch ein Druck- bzw. Gummituch;
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3 eine
Draufsicht auf eine Druckwalze mit Schmitzringen und einer Bespannung
mit einem Druck- bzw. Gummituch;
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4 einen
Querschnitt durch eine Transferfolie;
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5 einen
Querschnitt durch ein Substrat mit einem partiell darauf aufgebrachten
Kaltkleber;
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6 eine
schematische Darstellung einer Druckmaschine mit einem Folientransfermodul
in der Seitenansicht; und
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7 den
Aufbau des Folientransfermoduls gemäß 6 im
Detail.
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1 zeigt
eine Kaltfolientransfereinheit umfassend eine Druckstation 10,
eine Belichtungsstation 20, drei Walzen 31, 32 und 33 sowie
eine Umlenkrolle 34. Bei der Druckstation 10 handelt
es sich bevorzugt um eine Offset- oder Flexo-Druckstation. Es ist
jedoch auch möglich, dass es sich bei der Druckstation 10 um
eine Tiefdruck-Druckstation handelt.
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Ein
flexibles Substrat 51 wird der Druckstation 10 kontinuierlich
zugeführt und mit einem Kaltkleber 11, hier in
Form eines UV-vernetzenden Klebers, partiell bedruckt. Die Druckstation 10 weist
eine Wanne 9 auf, in welcher der Kaltkleber 11 bereitgestellt
ist. Mittels mehrerer Übertragungswalzen 12, 13 wird
der Kaltkleber 11 auf einen Druckzylinder 14 aufgebracht.
Der Druckzylinder 14 bedruckt nun das zwischen dem Druckzylinder 14 und
einer zugehörigen Gegendruckwalze 15 hindurch
laufende flexible Substrat 51 musterförmig mit
dem Kaltkleber 11, vorzugsweise in einer Dicke im Bereich
von 1 bis 3 μm.
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Die
Anordnung von Substrat 51 und Kaltkleber 11 ist
in 5 vergrößert im Querschnitt
dargestellt.
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5 zeigt
einen Querschnitt durch ein flexibles Substrat 51, auf
das musterförmig ein Kaltkleber 11 in Form eines
unter UV-Bestrahlung vernetzenden Klebers aufgebracht ist. Bei dem
flexiblen Substrat 51 kann es sich im einfachsten Fall
um eine Papierbahn, eine Kunststofffolie oder einen Druckbogen handeln.
Eine Kunststofffolie besteht bevorzugt aus Polyester, Polyolefin,
Polyvinyl, Polyimid oder ABS, vorzugsweise mit einer Foliendicke
im Bereich von 6 bis 200 μm, insbesondere von 19 bis 38 μm.
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Für
Papierbögen oder -bahnen hat es sich bewährt,
wenn diese gestrichen sind, wie zum Beispiel bei einem Bilderdruckmaterial
oder Chromolux.
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Üblicherweise
wird das Substrat 51 noch weitere, in vorangehenden Verfahrensprozessen
aufgebrachte Schichten oder applizierte Folienbereiche aufweisen.
Derartige weitere Schichten sind beispielsweise Druckfarbenschichten,
Lackschichten und/oder Metallschichten usw., während applizierte
Folienbereiche durch Transferlagenbereiche von Transferfolien, Etiketten
usw. gebildet sein können. Hierbei ist es auch möglich,
dass diese weiteren Schichten oder applizierten Folienbereiche lediglich
partiell auf dem Substrat 51 vorliegen oder in Summe das
Substrat 51 oberflächlich bedecken.
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Die
Auftragsmenge an Kaltkleber 11 auf das Substrat 51 liegt
insbesondere im Bereich von 1 bis 3 g/m2.
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Unabhängig
von 1 kann der Kaltkleber generell vollflächig
oder lediglich partiell auf das Substrat 51 und/oder die
Transferfolie 40 aufgebracht werden. Eine musterförmige
Ausbildung von Transferlage 41 auf dem Substrat 51 ist
dabei in beiden Fällen möglich, da bei einem vollflächigen
Auftrag von Kaltkleber eine lediglich partielle Aktivierung des
Kaltklebers erfolgen kann.
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Wird
als Kaltkleber 11 beispielsweise ein UV-Kleber eingesetzt,
der vollflächig beispielsweise auf das Substrat 51 aufgebracht
wird, so kann dieser nach dem Zusammenführen von Substrat 51 und
Transferfolie 40 partiell belichtet werden, beispielsweise über
eine Lochmaske. Der UV-Kleber wird nur in den belichteten Bereichen
ausgehärtet und fixiert nur dort die Transferlage 41 am
Substrat 51, während in unbelichteten Bereichen
die Transferlage 41 an der Trägerfolie 42 verbleibt
und mit dieser wieder vom Substrat 40 abgezogen werden
kann.
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Der
vollflächig auf beispielsweise das Substrat 51 aufgebrachte
Kaltkleber 11 kann weiterhin bereits vor dem Zusammenführen
mit der Transferfolie 40 musterförmig ein erstes
Mal belichtet werden, so dass dieser bereits bereichsweise ausgehärtet
ist und keine Klebkraft mehr entwickeln kann, wenn nach dem Zusammenführen
mit der Transferfolie 40 ein zweites Mal vollflächig
belichtet wird und die zuvor nicht ausgehärteten Kleberbereiche
ausgehärtet und mit der Transferlage 41 verbunden
werden. Nach Abziehen der Trägerfolie 42 vom Substrat 51 verbleiben
nun die Bereiche des Substrats, die beim ersten Mal musterförmig
belichtet worden sind, ohne Transferlage 41.
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Alternativ
zu einer Bedruckung des Substrats 51 mit Kaltkleber 11 kann
somit auch eine Bedruckung der Transferfolie 40 mit dem
Kaltkleber 11 erfolgen oder beide mit Kaltkleber 11 bedruckt
bereitgestellt werden.
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Es
kann eine einzige Zusammensetzung für den Kaltkleber eingesetzt
werden oder mehrere, unterschiedliche Kaltkleber nebeneinander auf
dem Substrat 51 verwendet werden, die sich hinsichtlich
ihrer chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften unterscheiden.
Dadurch lässt sich ein lokal unterschiedliches Anhaften
der Transferlage 41 am Substrat 51 erreichen,
so dass etwaige manipulative Ablöseversuche zur Veränderung
oder zum Austausch des Substrats 51 erschwert und die Fälschungssicherheit
erhöht werden. Gegebenenfalls ist hierzu pro Kaltklebertyp
eine eigene Druckstation erforderlich.
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Der
bevorzugt eingesetzte UV-vernetzende Kleber weist insbesondere folgende
Viskositäten auf, gemessen mit dem Messgerät Rheometer
MCR 101 der Firma Physica (Messkegel: CP25-1/Q1; Messtemperatur:
20°C)
Viskosität bei Scherrate 25 1/s:
vorzugsweise
120 bis 220 Pas, insbesondere 180 Pas
Viskosität bei
Scherrate 100 1/s:
vorzugsweise 40 bis 90 Pas, insbesondere
80 Pas
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Weiterhin
weist der bevorzugt eingesetzte UV-vernetzende Kleber vorzugsweise
einen Tack im Bereich von 18 bis 25, insbesondere von 22, auf. Der „Tack”,
auch Anfangshaftung oder Zügigkeit genannt, wird mittels
des Messgeräts Inkomat 90T/600 der Firma Prüfbau
bestimmt. Dabei wurden folgende Messbedingungen gewählt:
UV-Klebermenge:
1 g
Walzengeschwindigkeit: 100 m/min
Messtemperatur: 20°C
Messdauer:
2 min
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Je
nach Art des verwendeten Kaltklebers 11 ist es möglich,
dass das mit dem Kaltkleber beschichtete Substrat 52 einen
Trockenkanal durchläuft, in dem der Kaltkleber 11 beispielsweise
bei einer Temperatur im Bereich von 100 bis 120°C, getrocknet
wird.
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Das
von der Druckstation 10 verarbeitete Substrat 51 wird
als ein mit dem UV-vernetzenden Kleber partiell bedrucktes Substrat 52 über
die Umlenkrolle 34 dem Walzenpaar 31 und 32 zugeführt,
das eine Transferfolie 40 kontinuierlich auf das mit UV-Kleber
bedruckte Substrat 52 aufbringt. Die Transferfolie 40 ist
in 4 vergrößert und im Querschnitt
dargestellt.
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4 zeigt
den Querschnitt durch die Transferfolie 40, welche eine
Trägerfolie 42 und eine von der Trägerfolie 42 ablösbare
Transferlage 41 aufweist. Die Transferfolie 40 umfasst
ausgehend von der Trägerfolie 42 in dieser Reihenfolge
eine optionale transparente Ablöseschicht 43,
eine transparente Schutzlackschicht 44, eine Dekorschicht 45 und
optional eine Haftvermittlerschicht 46. Bei der Trägerfolie 42 handelt
es sich hier um eine PET-Folie mit einer Dicke im Bereich von 4
bis 75 μm, insbesondere von 12 μm.
-
Die
Transferfolie 40 wird von einer nicht gesondert dargestellten
Vorratsrolle abgezogen und auf Seiten der Transferlage 41 in
Kontakt mit dem, mit UV-vernetzendem Kleber bedruckten Substrat 52 (siehe 1) gebracht.
Hierdurch ergibt sich ein Verbund 53 aus dem mit UV-vernetzendem
Kleber bedruckten Substrat 52 und der Transferfolie 40.
-
Die
Walze 32 des Walzenpaares 31, 32 zur
Folienapplikation ist an ihrem Umfang mit einem erfindungsgemäßen
Drucktuch bzw. Gummituch 32' bespannt. Das Gummituch 32' ist
aus mehreren Lagen, insbesondere mehr als drei Lagen, aufgebaut,
die unterschiedliche Kompressibilität und Elastizität
aufweisen. Dabei ist es bevorzugt, eine kompressible Lage, eine
nicht kompressible Lage und eine elastische Lage vorzusehen. Die
einzelnen Lagen sind miteinander vollflächig verklebt oder
miteinander mechanisch gekoppelt, insbesondere durch eine Schiene.
-
Dabei
umfasst das Gummituch 32' in dieser Reihenfolge eine Trägerlage,
insbesondere aus einem textilen Gewebe, zudem eine kompressible
Lage, eine Kleberlage und die Decklage, die miteinander verbunden
sind. Die Decklage des Gummituchs 32', welche in der Kaltfolientransfereinheit
in Kontakt zur Transferfolie gelangt, ist antistatisch und Waschmittel-resistent
ausgebildet.
-
Das
Gummituch 32' ist in 2 im Querschnitt
sowie vergrößert dargestellt und wie folgt aufgebaut:
- 1. Lage: Trägerlage 32a' aus
Baumwollgewebe
- 2. Lage: kompressible Lage 32b' aus Kautschuk
- 3. Lage: Kleberlage 32c'
- 4. Lage: Decklage 32d' aus PET-Folie
-
Die
Dicke der Trägerlage 32a' plus der kompressiblen
Lage 32b' liegt insbesondere im Bereich von 1 bis 2 mm.
Die Dicke der Kleberlage 32c' liegt insbesondere im Bereich
von 0,1 bis 0,8 mm. Die Dicke der Decklage 32d' liegt bevorzugt
im Bereich von 0,1 bis 2 mm.
-
Die
Dicke des Gummituchs 32' insgesamt liegt bevorzugt im Bereich
von 1,8 bis 2 mm, insbesondere bei 1,95 mm. Die Härte des
Gummituchs beträgt vorzugsweise 50 bis 85 Shore A, insbesondere
75 bis 80 Shore A. Eine Adhäsion des Gummituchs 32' an
der Trägerfolie 42 der Transferfolie 40 aus
PET (siehe 4) beträgt insbesondere
gleich 0.
-
Die
bisher beim Kaltfolientransfer eingesetzten Druck- bzw. Gummitücher
wiesen meist eine Härte von < 60 Shore A, eine Adhäsion
von > 0 und eine Decklage
aus geschliffenem Kautschuk auf, so dass das Drucktuch eine raue
Oberfläche aufwies, welche in Kontakt zur Transferfolie
gelangte und in Folge das optische Erscheinungsbild der auf das
Substrat applizierten Bereiche der Transferlage beeinträchtigte.
-
Derartiges
ist bei Verwendung des oben beschriebenen Gummituchs 32' mit
einer Decklage aus PET-Folie nicht mehr zu beobachten, insbesondere
wenn es in Kombination mit einer Transferfolie eingesetzt wird,
die eine Trägerfolie aus PET aufweist.
-
Das
Gummituch 32' eignet sich besonders für einen
Kaltfolientransfer, da die Glätte und Härte der Decklage
sich merklich in einer Steigerung des Glanzes und der Oberflächengüte
der auf das Substrat 51 applizierten Bereiche der Transferlage 41 der
Transferfolie 40 auswirkt.
-
Das
Gummituch 32' wird auf der Walze 32 (siehe 1)
befestigt, wobei zwischen Walze 32 und Gummituch 32' zur
Einstellung eines optimalen Anpressdrucks der Walze 32 eine
oder mehrere Papierlagen eingelegt sein können.
-
3 zeigt
die mit dem Gummituch 32' bespannte Walze 32 in
der Draufsicht, wobei die Decklage 32d' der Walze 32 abgewandt
angeordnet ist. Zu beiden Seiten der Walze 32 sind Schmitzringe 323a, 323b angeordnet.
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Ein
Schmitzring ist Bestandteil der Druckwerkskonstruktion moderner
Druckmaschinen. Schmitzringe an Druckmaschinen werden an den Seiten
der Druckzylinder bzw. -walzen angeordnet. Die Schmitzringe sind aus
gehärtetem Stahl mit hoher Wälzfestigkeit und
wälzen mit hoher Vorspannung aufeinander ab. Die Aufgabe
der Schmitzringe ist es vor allem, die Drehschwingungen in dem schwingfähigen,
mechanisch verspannten System aus Zylindern und Zahnrädern
zu unterbinden. Weiterhin erhöhen die Schmitzringe die
Biegesteifigkeit der Zylinderpaarung. Dies verschiebt die Resonanzfrequenz
in unkritische Bereiche und reduziert Biegeschwingungen, die der
Stoß bei der Überrollung von Kanälen
in den Walzen bzw. Zylindern anregt. Die Stufung der Schmitzringdurchmesser – am
Plattenzylinder geringfügig kleiner als am Gummizylinder – ermöglicht
die Einleitung mechanischer Verspannungen in Laufrichtung zwischen
den Schmitzringen und den Zahnrädern. Dadurch lässt
sich eine eindeutige Flankenlage der Zahnräder auch bei
starken Momentanstößen bei der Kanalüberrollung
sicherstellen.
-
Bei
einem Schmitzringläufer stützen sich Platten und
Gummizylinder über die Schmitzringe an beiden Zylinderenden
aufeinander ab. Der Schmitzring hat den gleichen Durchmesser wie
der Teilkreis des antreibenden Zahnrades. Üblicherweise
wird das Gummituch so unterlegt, dass es von der Druckplatte um
1/10 mm zusammendrückt wird, um dadurch gewisse Oberflächenunebenheiten
auszugleichen und die erforderliche Flächenpressung aufzubauen.
Es hat sich als günstig erwiesen, Druckplatten 1/10 mm über
Schmitzring aufzuziehen und Gummitücher auf Schmitzringhöhe
zu legen. Die Schmitzringe dienen auch als Bezugshöhe,
um die Aufzugshöhen auf den Zylindern nachmessen zu können.
Vorrangig sorgen die Schmitzringe aber für einen ruhigen
Zylinderlauf durch die bei der Montage aufgebrachte Vorspannung
und die Vermeidung von qualitätsmindernden und Geräusch
produzierenden Auswirkungen der Belastungsschwankungen infolge Kanalüberrollung.
Lagerkraftschwankungen können in homogenen, größeren
Rasterflächen durch minimal unterschiedlichen Tonwertzuwachs
qualitätsmindernde Streifen erzeugen.
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Beim
Kaltfolientransfer wird meist „über Schmitz” gearbeitet,
um einen ausreichenden Druck aufbringen zu können, obwohl
es auch möglich ist, wenige Hundertstel Millimeter „unter
Schmitz” zu arbeiten. Über den gewählten
Umfang des Gummituchs 32' lassen sich die Geschwindigkeit
der Transferfolie und die Transferfolienspannung in geringem Maße
beeinflussen.
-
Die
Trägerfolie 42 kann vom Verbund 53, bestehend
aus dem mit Kaltkleber 11 beschichteten Substrat 51 und
der Transferfolie 40, vor oder nach dem Aushärten
des Kaltklebers 11 abgezogen werden, je nach Höhe der
Haftung der Transferlage 41 am noch nicht oder noch nicht
vollständig ausgehärteten Kaltkleber 11.
Gemäß 1 wird der Verbund 53 hier
inklusive der Trägerfolie 42 beispielhaft einer
Belichtungsstation 20 zugeführt und mit UV-Strahlung
belichtet.
-
Der
Verbund 53 wird hierbei von Seiten der Transferfolie 40 bestrahlt.
Dies ist nur möglich, wenn die Transferfolie 40 ausreichend
UV-durchlässig ausgebildet ist. Sofern das Substrat 51 transparent
oder semi-transparent für die zum Aushärten des
UV-vernetzenden Klebers 11 benötigte UV-Strahlung
ausgestaltet ist, kann der Verbund 53 alternativ oder zusätzlich
auch von Seiten des Substrats 51 bestrahlt werden.
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Die
Belichtungsstation 20 weist eine UV-Lampe 21 sowie
einen Reflektor 22 auf, der die von der UV-Lampe 21 abgestrahlte
UV-Strahlung auf den Verbund 53 bündelt. Die Leistung
der UV-Lampe 21 wird hierbei so gewählt, dass
der UV-vernetzende Kleber 11 beim Durchlaufen der Belichtungsstation 20 mit
einer ausreichenden Energiemenge bestrahlt wird, die eine sichere
Aushärtung des UV-vernetzenden Klebers 11 gewährleistet.
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Die
Dauer einer Bestrahlung des UV-Klebers mit UV-Strahlung liegt vorzugsweise
im Bereich von weniger als einer Sekunde, wobei beispielsweise Quecksilber-Hochdrucklampen,
dotierte Quecksilber-Hochdrucklampen, Kohlebogenlampen, Xenonbogenlampen,
Metallhalogenlampen, UV-LEDs oder geeignete UV-Laser zum Einsatz
kommen. Alternativ kann auch eine Elektronenstrahlhärtung
durchgeführt werden.
-
Bei
Bogendruckmaschinen (siehe 6 und 7),
welche beispielsweise Bögen von 75 cm Länge verarbeiten
und wobei ein Bereich von ca. 8 bis 10 cm der Bogenlänge
mit einer UV-Lampe, die eine Leistung im Bereich von 160 bis 200
W/cm aufweist, bestrahlt wird, können somit ca. 10000 Bögen
pro Stunde verarbeitet werden.
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Gemäß 1 wird
durch die Aushärtung des musterförmigen UV-vernetzenden
Klebers die Transferlage 41 der Transferfolie 40 an
den Stellen, an denen der UV-vernetzende Kleber vorhanden ist, mit
dem Substrat 51 verklebt. Anschließend wird der
belichtete Verbund 54 der Walze 33 zugeführt,
wo die Trägerfolie 42 vom belichteten Verbund 54 abgezogen
wird. Wird die Trägerfolie 42 von dem bestrahlten
Verbund 54 abgezogen, so haftet die Transferlage 41 in
den Bereichen, in denen der nun ausgehärtet vorliegende
Kaltkleber 11s vorhanden ist, am Substrat 51 und
wird so an diesen Stellen aus der Transferfolie 40 herausgelöst.
An den übrigen Stellen überwiegt die Haftung zwischen
Trägerfolie 42 und Transferlage 41, so
dass hier die Transferlage 41 an der Trägerfolie 42 verbleibt.
-
Wird
als Kaltkleber beim Kaltfolientransferverfahren ein konventioneller
oder unter Druck aushärtender Kleber eingesetzt, ist zum
Aushärten des Kaltklebers natürlich keine Belichtungsstation 20 wie
in 1 dargestellt erforderlich.
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Nach
dem Abführen der verbrauchten Transferfolie 40' verbleibt
das partiell mit Transferlage 41 beschichtete Substrat 55,
das nun weiteren Bedruckungs- oder Folienapplikationseinheiten,
Stanz- oder Schneideeinheiten usw. zugeführt werden kann.
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Insbesondere
erfolgt eine zumindest partielle Bedruckung des partiell mit Transferlage 41 beschichteten
Substrats 55 mit konventionellen Druckfarben, insbesondere
UV-härtenden Druckfarben, UV-härtenden Lacken,
Hybridfarben oder -lacken.
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Die
am Substrat 51 fixierten Transferfolienbereiche 41 besitzen
aufgrund des ausgehärteten Kaltklebers 11s eine
Tesa-feste Haftung am Substrat 51, welche über
den nachfolgend beschriebenen Tesatest überprüft
werden kann.
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Die
Haftung von Transferlagenbereichen einer Transferfolie, die mittels
Kaltfolientransfers auf ein Substrat übertragen wurden,
wurde unmittelbar nach dem Transfer bei Raumtemperatur bestimmt:
Ein
Testmuster in Form eines Substrats mit der darauf kalt aufgebrachten
Transferlage wurde auf einer ebenen Oberfläche angeordnet.
Ein 13 bis 16 cm langer Streifen Tesafilm 4104 wurde darauf aufgeklebt,
so dass etwa 5 bis 7 cm des Tesafilms über den Rand des
Substrats überstanden. Nachfolgend wurde der Tesafilm mit
dem Daumen drei- bis viermal angedrückt und schließlich
in einem Winkel von > 90° vom
Testmuster abgezogen. Der Test galt als bestanden, wenn die Transferlage
vollständig auf dem Testmuster verblieb oder das Testmuster
selbst zerreißt.
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6 zeigt
nun eine schematische Darstellung einer Druckmaschine mit einem
Folientransfermodul für den Kaltfolientransfer, wobei eine
einzelne Druckbogen verarbeitende Druckmaschine gezeigt ist, die
aus wenigstens zwei Druckwerken besteht. Die beiden Druckwerke werden
für folgende Zwecke eingesetzt:
Ein zu beschichtender
Druckbogen wird in einem ersten Arbeitschritt mit einem Muster aus
Kaltkleber versehen. Der Auftrag des Kaltklebers erfolgt in einer
als Druckstation 100 konfigurierten Vorrichtung, z. B.
einem konventionellen Druckwerk einer Offsetdruckmaschine über
dort vorhandene Farb- und Feuchtwerke 110, eine Druckplatte
auf einem Plattenzylinder 120, einen mit einem konventionellen
Gummituch bespannten Druckzylinder 130 und einen Gegendruckzylinder 400'.
Ebenso sind hier Druckwerke in Form von Flexodruckeinheiten oder
Lackierwerken einsetzbar.
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Danach
wird gemeinsam mit einem Druckbogen eine Transferfolie 40 durch
einen Transferspalt 60 geführt, wobei die Transferfolie 40 im
Transferspalt 60 gegen den Druckbogen gedrückt
wird. Hierzu wird ein Folientransfermodul 200 verwendet,
das einem Druckwerk oder einem Lackmodul oder einer Basiseinheit
oder einer andersartigen Verarbeitungsstation einer Bogenoffsetdruckmaschine
entsprechen kann. Der Transferspalt 60 im Folientransfermodul 200 wird
durch eine Walze 300 und eine Gegendruckwalze 400 gebildet.
Hierbei kann die Walze 300 einem Drucktuchzylinder und
die Gegendruckwalze 400 einem Gegendruckzylinder eines
an sich bekannten Offsetdruckwerkes entsprechen. Weiterhin kann
die Walze 300 einem Formzylinder und die Gegendruckwalze 400 einem
Gegendruckzylinder eines Lackmoduls einer Bogendruckmaschine entsprechen.
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Weiterhin
kann dem Folientransfermodul 200 nachgeschaltet ein so
genanntes Kalandrierwerk vorgesehen werden, sofern der beschichtete
Druckbogen zur Steigerung der Haftung der Beschichtung bzw. zur Steigerung
von Glätte und Glanz des Druckbogens unter erhöhtem
Druck überwalzt werden soll.
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Innerhalb
des für den Folientransfer genutzten Folientransfermoduls 200 ist
eine Bahnführung für Transferfolien 40 dargestellt.
Die Folienvorratsrolle 80 ist dem Folientransfermodul 200 auf
der Seite der Bogenzuführung zugeordnet. Die Folienvorratsrolle 80 weist
einen Drehantrieb 70 auf. Der Drehantrieb 70 wird zur
kontinuierlichen geregelten Zuführung der Transferfolie 40 zum
Folientransfermodul 200 benötigt und ist daher
steuerbar.
-
Weiterhin
sind im Bereich der Folienzuführung und Folienabführung
Leiteinrichtungen 140 (siehe 7), wie
Umlenk- bzw. Spannwalzen, pneumatisch beaufschlagte Leitmittel,
Leitbleche und dergleichen vorgesehen. Damit kann die Transferfolie 40 ohne
Verzerrungen eben geführt und in gleichbleibender Spannung gegenüber
der Walze 300 gehalten werden. Die Leiteinrichtungen 140 können
auch Hilfsmittel zur Einführung der Transferfolie 40 enthalten.
Hierbei können auch automatische Einzugshilfen für
die Transferfolie 40 zum Einsatz kommen.
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Die
Transferfolie 40 kann hierbei um die Walze 300 herumgeführt
werden, wobei die Transferfolie 40 in vorteilhafter Weise
nur von einer Seite des Folientransfermoduls 200 aus zum
Transferspalt 60 zu- und abführbar ist (siehe
strichlinierte Darstellung). Die Transferfolie 40 kann
hierbei abweichend von der Darstellung nach 4 und abhängig
von den Platzverhältnissen auch auf der einen Seite des
Folientransfermoduls 200 in vorteilhafter Weise in dem
zuführenden Strang und im abführenden Strang eng
parallel zueinander geführt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform kann die Transferfolie 40 auch
im Wesentlichen tangential an der Walze 300 vorbei oder
diese nur in einem kleinen Umfangswinkel umschlingend zum Transferspalt 60 zu-
und abgeführt werden. Hierzu wird die Transferfolie 40 von
einer Seite des Folientransfermoduls 200 zugeführt
und zur gegenüberliegenden Seite des Folientransfermoduls 200 abgeführt.
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Auf
der auslaufseitigen Seite des Druckwerkes ist eine Foliensammelrolle 90 dargestellt.
Auf der Foliensammelrolle 90 wird das verbrauchte Transferfolienmaterial
wieder aufgewickelt. Auch hier ist ein Drehantrieb 70 vorzusehen,
der steuerbar ist. Im Wesentlichen könnte die Transferfolie 40 auch
durch den Drehantrieb 70 auf der Auslaufseite bewegt und
auf der Zulaufseite mittels einer Bremse straff gehalten werden.
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Für
den Transfervorgang der Transferlage 41 der Transferfolie 40 auf
einen Druckbogen im Transferspalt 60 zwischen der Walze 300 und
der Gegendruckwalze 400 ist es wesentlich, dass die Oberfläche
der Walze 300, also des Drucktuchzylinders bzw. Formzylinders,
mit einem kompressiblen, dämpfenden Element ausgerüstet
ist.
-
Die
Walze 300 ist daher mit einem Drucktuch 320 gemäß der
Erfindung bespannt. Das Drucktuch 320 wird auf der Walze 300 in
einem Zylinderkanal an Spannvorrichtungen gehalten.
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Zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Kaltfolientransferverfahrens
ist es vorgesehen, dass der Folienvorschub der Transferfolie 40 von
der Folienvorratsrolle 80 zum Transferspalt 60 und
zur Foliensammelrolle 90 derart steuerbar ist, dass so
weit als möglich die Transferfolie 40 dann angehalten
wird, wenn keine Übertragung der Transferlage 41 erfolgen
soll: Hierzu kann eine Steuerung der Transferfolie 40 derart
erfolgen, dass beim Durchlaufen von Greifern des aufnehmenden Zylinderkanals
der bogenführenden Gegendruckwalze 400 der Folienvorschub
angehalten wird. Die Greifer halten einen Druckbogen auf der Gegendruckwalze 400.
Die Walze 300 weist einen dazu korrespondierenden Zylinderkanal
auf, in dem das Drucktuch 320 gehaltert ist. Im Bereich
der korrespondierenden Zylinderkanäle erfolgt keine Pressung
der Transferfolie 40 zwischen der Walze 300 (Drucktuchzylinder)
und der Gegendruckwalze 400. Die Walze 300 läuft
dann an der Transferfolie 40 gleitend weiter, während
die Transferfolie 40 zwischen der Walze 300 und
der Gegendruckwalze 400 frei liegend gespannt ist. Dieser
Zustand dauert an, bis am so genannten Druckanfang der Zylinderkanal
endet und die Transferfolie 40 erneut zwischen der Walze 300 und
der Gegendruckwalze 400 unter Einschluss eines Druckbogens
eingeklemmt wird.
-
Dann
wird die Transferfolie 40 weiter transportiert. Die Taktung
des Folienvorschubes kann entsprechend einer notwendigen Beschleunigung
bzw. Bremsung der Folienvorratsrolle 80 bzw. Foliensammelrolle 90 etwas
früher beginnen bzw. aussetzen, als dies die Kanalkanten
des Zylinderkanals vorgeben. Bei reaktionsschnellen Taktungssystemen über
so genannte Tänzerwalzen 180, wie sie beispielhaft
in 5 eingezeichnet sind, ist die Steuerung der Drehantriebe 70 der
Folienvorratsrollen 80 bzw. Foliensammelrolle 90 ggf.
nicht erforderlich. Mittels der Tänzerwalzen 180 wird
ebenfalls die notwendige Transferfolienspannung aufrecht erhalten.
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Eine
weitere Verbesserung der Transferfolienausnutzung ergibt sich dadurch,
dass die Transferfolie 40 in eine oder mehrere Teilfolienbahnen
geringerer Breite aufgeteilt wird. Damit kann bei entsprechender Steuerung
mit Hilfe der Einrichtung bzw. Einrichtungen zur Taktung des Folienvorschubes
jeder der Teilfolienbahnen, die Ausnutzung der Transferfolie 40 auch
bei zonal unterschiedlich langen Beschichtungsbereichen innerhalb
eines Druckbogens verbessert werden.
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Dazu
wird jede Teilfolienbahn nur genau in dem Bereich weitergefördert,
in dem die Transferlage 41 aufzutragen ist. In den nicht
zu beschichtenden Bereichen kann jede Teilfolienbahn unabhängig
von den anderen Teilfolienbahnen stillgesetzt werden, so dass kein
unnötiger Folienverbrauch entsteht.
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Weiterhin
ist zur Verbesserung des Kaltfolientransferverfahrens vorgesehen,
dass im Bereich des Kaltkleberauftrags und im Bereich des Folienauftrags
Trockner 160 vorgesehen werden. Damit kann, insbesondere
mittels UV-Trocknung, der musterförmig aufgetragene Kaltkleber,
insbesondere UV-Kleber, mittels eines ersten Trockners 160 vorgetrocknet
werden, so dass die Transferlage 41 der Transferfolie 40 besser
anhaftet und die Trägerfolie 42 (siehe 4)
bereits vor einer Aushärtung des Kaltklebers abgezogen
werden kann.
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Die
Haftung der aufgeprägten Transferlage 41 auf einem
Druckbogen kann in Folge mittels eines zweiten Trockners 160 verbessert
werden, indem die Trocknung und Aushärtung des Kaltklebers
zusätzlich beschleunigt wird.
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Die
Qualität der Beschichtung wird mittels einer Inspektions-
oder Überwachungseinrichtung 170 nach dem Folienauftrag
kontrolliert. Hierzu ist die Inspektionseinrichtung 170 auf
eine bogenführende Fläche des Folientransfermoduls 200 nach
dem Transferspalt 60 und ggf. abgeschottet von dem Trockner 160 oder
auf eine bogenführende Fläche eines dem Folientransfermodul 200 nachgeordneten
weiteren bogenführenden Moduls gerichtet sein. Der dort
vorbeilaufende beschichtete Druckbogen kann so auf Vollständigkeit
und Qualität der Beschichtung hin überprüft
werden. Als mangelhaft erkannte Druckbogen können markiert
oder in einer Sortiereinrichtung ausgesondert werden.
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Gemäß 7 kann
das Folientransfermodul 200 mit Einrichtungen zur Konditionierung
der Transferfolie 40 versehen werden, um die Schichtübertragung
und das Beschichtungsergebnis zu verbessern. Hierbei kann die Transferfolie 40 mittels
der Folienleiteinrichtung 140 beeinflusst werden.
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Zur
Verbesserung der Haftung und Glanzwirkung wird die Transferlage 41 insbesondere
mittels eines UV-Klebers auf einen Druckbogen aufgebracht. Dazu
ist ein UV-Trockner nach der Druckstation 100 zur Vortrocknung
des Kaltkleberauftrags und/oder nach dem Transfer der Transferlage 41 im
Folientransfermodul 200 ein die Transferlage 41 durchdringender
UV-Trockner, beispielsweise an der Gegendruckwalze 400 des
Folientransferwerkes 200, anzuordnen.
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Zur
Qualitätssteigerung des Druckproduktes ist es mittels der
beschriebenen Vorrichtung möglich, Verfahren zur Aufbringung
von Reliefs bzw. Prägungen, Hologrammen oder vorgefertigten
Bildmotiven, die ebenfalls Oberflächenstrukturen aufweisen
können, auf dem Druckbogen durchzuführen.
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Prägungen
oder Reliefs werden in vorteilhafter Weise auf die bereits beschichtete
Oberfläche aufgebracht. Dies kann beispielsweise in einem,
dem Folientransfermodul 200 nachgeschalteten Prägewerk
erfolgen. Hierbei wird der Druckbogen beispielsweise über
eine profilierte Oberfläche und unter Druck gegen eine weiche
Gegenfläche geführt. Umgekehrt kann auch die Prägung
von der Oberseite, d. h. der beschichteten Seite des Druckbogens,
gegen eine elastische Unterlage durchgeführt werden. Die
benötigte Vorrichtung kann in einem Druckwerk oder einem
Beschichtungsmodul angeordnet sein. Dort wird die Präge-
oder Reliefform auf einem Drucktuch- oder Formzylinder bzw. auf
der Gegendruckwalze 400 angeordnet. Die weiche bzw. elastische
Gegenfläche wird entsprechend auf dem jeweils anderen Zylinder
des Druckwerkes bzw. Beschichtungsmoduls angeordnet. Mittels einer
solchen Prägeeinrichtung kann die Transferlage 41 auch
zur Übertragung spezieller Bildelemente genutzt werden.
-
Je
nach verwendetem Druckmaschinen-Typ werden beim Zusammenführen
von Druckbogen und Transferfolie insbesondere folgende Maschinenparameter
gewählt, wobei zum Vergleich in eckigen Klammern am Ende
der Zeile die vom jeweiligen Maschinenhersteller angegebenen Standardwerte
angegeben sind: Druckmaschine
vom Typ manroland 700 der Firma manroland
| Anpressung:
im Bereich von –0,1 bis 0,1; insbesondere 0,05 | [0] |
| Gummituch
(über Schmitz): im Bereich von 0 bis 0,3; insbesondere
0,2 | [0,1] |
| Transferfolienabwicklung:
im Bereich von 20 bis 50%; insbesondere 30% | [50%] |
| Transferfolienaufwicklung:
im Bereich von 20 bis 50%; insbesondere 30% | [50%] |
Druckmaschinen
vom Typ XL105 oder CD 102 oder CD 74 der Firma Heidelberger
| Anpressung:
im Bereich von –0,1 bis 0,1; insbesondere 0,1 | [0,3] |
| Gummituch
(über Schmitz): im Bereich von 0 bis 0,3; insbesondere
0,2 | [0] |
| Transferfolienabwicklung:
im Bereich von 0,2 bis 1,5; insbesondere 1,0 | [1,5] |
| Transferfolienaufwicklung:
im Bereich von 0,2 bis 1,5; insbesondere 1,0 | [1,5] |
Druckmaschinen
der Firma König & Bauer
| Anpressung:
im Bereich von 0 bis 0,3; insbesondere 0,2 | [0,2] |
| Gummituch
(über Schmitz): im Bereich von 0 bis 0,2; insbesondere
0,05 | [0] |
| Transferfolienabwicklung:
im Bereich von 1,5 bis 4 bar; insbesondere 2,5 bar | [4,0] |
| Transferfolienaufwicklung:
im Bereich von 1,5 bis 4 bar; insbesondere 2,5 bar | [3,9] |
-
Bei
allen Maschinentypen ist es bevorzugt, wenn im Druckwerk 100 zum
Auftrag des Kaltklebers auf einen Druckbogen die Permanentfeuchtung
auf „Aus” gestellt ist. Dies bedeutet beispielsweise
im Hinblick auf 6, dass das Gummituch am Druckzylinder 130,
welches Kaltkleber auf einen Druckbogen überträgt,
an den Stellen, an denen sich kein Kaltkleber befindet, nur dann
mit Wasser befeuchtet wird, wenn gedruckt wird. So lässt
sich eine Wasseraufnahme des Kaltklebers, die zu einem Emulgieren
von Wasser und Kleber und weiterhin einem Verlust der Klebereigenschaften
führt, zuverlässig vermeiden.
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Mit
einer Transferlage 41, welche mittels der erfindungsgemäßen
Verfahren, insbesondere mittels einer Vorrichtung gemäß 1 auf
einem Substrat oder einer Druckmaschine gemäß den 6 bzw. 7 auf einem
Druckbogen mittels UV-Klebers fixiert wurde, wurde eine ausgezeichnete,
Tesa-feste Haftung der Transferlage erzielt.
-
Es
wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Figurendarstellungen
das Drucktuch und seine Verwendung in Kaltfolientransferverfahren
lediglich beispielhaft darstellen und dass es für einen
Fachmann eine Vielzahl weiterer offensichtlicher Möglichkeiten
gibt, geeignete Drucktücher und Kaltfolientransfervorrichtungen
mit dem erfindungsgemäßen Drucktuch aufzubauen
und/oder einen Kaltfolientransfer auszuführen, ohne die
Erfindung zu verlassen oder erfinderisch tätig werden zu
müssen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0578706
A [0003]
- - EP 1880848 A2 [0004]
- - DE 10349963 A1 [0005]
- - DE 63303 [0013]