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DE102008046917A1 - Vorrichtung zur Reduzierung der bei einem Frontalcrash auftretenden Belastungen - Google Patents

Vorrichtung zur Reduzierung der bei einem Frontalcrash auftretenden Belastungen Download PDF

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DE102008046917A1
DE102008046917A1 DE200810046917 DE102008046917A DE102008046917A1 DE 102008046917 A1 DE102008046917 A1 DE 102008046917A1 DE 200810046917 DE200810046917 DE 200810046917 DE 102008046917 A DE102008046917 A DE 102008046917A DE 102008046917 A1 DE102008046917 A1 DE 102008046917A1
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Germany
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Withdrawn
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DE200810046917
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English (en)
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Jürgen Dr. Cordes
Thomas Klein
Hella Lange
Andreas Dr. Wolf
Rolf Deutsch
Knut Böttcher
Christian Walter
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/04Padded linings for the vehicle interior ; Energy absorbing structures associated with padded or non-padded linings
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    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air Bags (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reduzierung der bei einem Frontalcrash auftretenden Belastungen der unteren Extremitäten von Bedienungspersonen in Kraftfahrzeugen, insbesondere in Personenkraftfahrzeugen, wobei die Bedienungsperson einer im Wesentlichen quer verlaufenden Instrumententafel (1) des Fahrzeuginnenraumes gegenübersitzt und die Instrumententafel (1) im Fußraumbereich nach unten vorne in einem definierten Winkel gegenüber einer Senkrechten zur Erzielung einer ausreichenden Beinfreiheit geneigt ausgeführt ist. Erfindungsgemäß weist die Instrumententafel (1) zumindest einen Bereich (2; 9; 14) auf, der bei einem Frontalcrash derart nach hinten der Bedienungsperson entgegen verlagerbar ist, dass eine Abstützung der Beine unterhalb der Knie im Schienbeinbereich erfolgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reduzierung der bei einem Frontalcrash auftretenden Belastungen der unteren Extremitäten von Bedienungspersonen in Kraftfahrzeugen, insbesondere in Personenkraftfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Bekannt sind in Kraftfahrzeugen zahlreiche Rückhaltevorrichtungen, die bei einem Frontalcrash des Kraftfahrzeuges aktiviert, insbesondere pyrotechnisch gezündet werden und die die Bedienungsperson bzw. Insassen des Kraftfahrzeuges vor Verletzungen und unzulässig hohen Beschleunigungen schützen sollen. Beispielsweise sind zu nennen Sicherheitsgurte gegebenenfalls mit Gurtstrammern, Airbags im Instrumententafelbereich, Seitenairbags, aktive Kopfstützen zur Vermeidung des so genannten whip lash Effekts, usw. Zur Vermeidung von Verletzungen im Fußraumbereich ist es bekannt, die Instrumententafel nach unten vorne mit einem Neigungswinkel von ca. 30 bis 60 Grad (etwa parallel zum Anstellwinkel der Beine der Insassen in der Sitzposition) oder in einem entsprechenden Krümmungsradius auszuführen. Zudem sind zahlreiche Maßnahmen bekannt, durch die eine Rückverlagerung der fahrerseitigen Bedienungspedale vermieden werden soll, zum Beispiel indem deren Pedallagerung bei einem Frontalcrash eliminiert wird.
  • Die Instrumententafel ist dessen ungeachtet so auszuführen, dass stets eine ausreichende Beinfreiheit zum Ein- und Aussteigen gegeben ist und im Kraftfahrzeug sowohl große als auch kleine Personen ergonomisch das Kraftfahrzeug bedienen können (durch die unterschiedlichen Sitzpositionen in der Länge als auch in der Höhe ergeben sich unterschiedliche Bein-Anstellwinkel).
  • In Sicherheitsbetrachtungen wird u. a. der so genannte TIBIA Index geprüft. Dabei handelt es sich um eine biomechanische Belastungsgröße für den Unterschenkelbereich im Falle eines Crashszenarios, etwa nach Euro NCAP. Dabei werden die Biegemomente Mx, My um die x- und y-Achse sowie die axiale Druckkraft Fz in z-Richtung am Schienbeinknochen (lateinisch tibia) an den Beinen bewertet. 1 der anliegenden Zeichnung veranschaulicht die maßgeblichen Belastungsrichtungen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Reduzierung der bei einem Frontalcrash auf die unteren Extremitäten wirkenden Belastungen einer Bedienungsperson in Kraftfahrzeugen vorzuschlagen, die ohne Beeinträchtigung des Bedienungskomforts des Kraftfahrzeuges und mit baulich geringem Mehraufwand verwirklichbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte und besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angeführt.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass Bereiche der Instrumententafel bei einem Frontalcrash derart nach hinten der Bedienungsperson entgegen verlagerbar und so ausgeführt sind, dass eine Abstützung der Beine unterhalb der Knie im Schienbeinbereich erfolgt. Wie erfindungsgemäß erkannt wurde, können die besagten Belastungswerte nach dem TIBIA Index verringert werden, wenn die Beinfreiheit bzw. der Bewegungsfreiraum der unteren Extremitäten aufgehoben wird bzw. wenn die Schienbeine der Bedienungsperson im Crashfall „früher” an die Instrumententafel angekoppelt werden. Dies vermeidet unkontrollierte Beschleunigungen mit den damit verbundenen Belastungen und bewirkt zudem in der Reboundphase eine günstigere Beinanstellung. Ferner wird in weit größerem Maße sichergestellt, dass die Beine der Bedienungsperson nicht mit der mittig zwischen den Beinen positionierten Lenksäule des Kraftfahrzeuges in Kontakt geraten, zum Beispiel bei einer von vorne schräg erfolgenden Kollision.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann an der unteren, geneigten Wand der Instrumententafel zumindest eine Stützblende vorgesehen sein, die bei einem Frontalcrash entsprechend nach hinten verlagerbar ist.
  • Dabei kann entweder eine durchgehende, auf beide Beine der Bedienungsperson wirkende Stützblende verwendet sein, oder es können beiderseits der sich durch die Instrumententafel erstreckenden Lenksäule entsprechende Stützblenden vorgesehen sein, die im wesentlichen jeweils einem Bein der Bedienungsperson gegenüberliegen.
  • Die zumindest eine Stützblende kann in bevorzugter Weise über eine oben liegende Drehachse schwenkbar ausgeführt sein, so dass deren unterer Wandbereich sich unterhalb der Knie der Bedienungsperson an die Schienbeine anlegen kann. Alternativ kann die Feder auch zum Beispiel mittels eines Magnetsystems entriegelt werden.
  • Alternativ kann die Stützblende auch parallel über eine Schiebeführung ausfahrbar an der Instrumententafel gelagert sein.
  • In besonders vorteilhafter Weise können unmittelbare Bereiche der Instrumententafel nach hinten verlagerbar konzipiert sein. Das heißt, die Instrumententafel ist an den entsprechenden Bereichen in sich verformbar, wobei dies so bewerkstelligt sein kann, dass diese Verformbarkeit in der sichtbaren Außenkonfiguration nicht erkennbar ist.
  • Insbesondere kann ein die Lenksäule zumindest teilweise unschließender Bereich der Instrumententafel nach hinten verlagerbar ausgeführt sein, wobei dieser Bereich gegebenenfalls auch Schalter, Funktionsteile, etc. der Instrumententafel tragen kann.
  • Dabei kann der unmittelbare Bereich der Instrumententafel über eine obenliegende Schwenkachse mit seinem unteren Randbereich nach hinten verlagerbar sein, wobei diese Schwenkachse in besonders vorteilhafter Weise eine virtuelle Schwenkachse ist, die durch materialschwächende Ausnehmungen gebildet sein kann, wobei diese Ausnehmungen an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Oberfläche der Instrumententafel nicht sichtbar sind.
  • Die mittelbar oder unmittelbar verlagerbaren Bereiche der Instrumententafel können mittels eines Airbags betätigt sein. Dieser kann besonders zweckmäßig an das übrige Sicherheitssystem des Kraftfahrzeuges angeschlossen sein und beispielsweise mit anderen Airbag-Einrichtungen in bekannter Weise ausgelöst werden.
  • Alternativ können die mittelbar oder unmittelbar verlagerbaren Bereiche der Instrumententafel mittels einer oder mehrerer vorgespannter Federn betätigbar sein, die nach deren Entriegelung die verlagerbaren Bereiche in die die Schienbeine abstützende Position überführen.
  • Dabei kann die im Normalzustand verriegelte Feder mittels einer Zündpille pyrotechnisch entriegelbar sein, wobei diese Zündpille wiederum an das besagte Sicherheitssystem des Kraftfahrzeuges angeschlossen sein kann.
  • Des Weiteren kann die zumindest eine Feder aufnehmende Vorrichtung zur Verlagerung des Bereiches der Instrumententafel in der ausgefahrenen Position arretiert sein, um somit die im Crashfalle auftretenden Abstützkräfte und -momente zuverlässig aufzunehmen. Anstelle einer Arretiervorrichtung könnte auch eine Dämpfungsvorrichtung vorgesehen sein, die in einer Hysteresefunktion ein schnelles Ausfahren, jedoch ein verzögertes Wiedereinfahren der verlagerbaren Bereiche bewirkt.
  • Schließlich kann in besonders bevorzugter Weise der nach hinten verlagerbare, schwenkbare Bereich der Instrumententafel im Falle eines Frontalcrashs des Kraftfahrzeuges um ca. 20 Grad gegenüber der Neigung der regulären Instrumententafel im Beinbereich vermindert sein. Es hat sich in entsprechenden Versuchen mit eingesetzten Dummys gezeigt, dass ein derartiger Neigungswinkel Bedienungspersonen nahezu aller Größen zufriedenstellend schützen kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden näher beschrieben. Die beiliegende Zeichnung zeigt in:
  • 1 Messstellen und Kraftrichtungen der bei einem Frontalcrash eines Kraftfahrzeuges im Schienbeinbereich einer Bedienungsperson auftretenden Belastungen nach dem TIBIA Index gemäß Euro CNAP;
  • 2 in skizzenhafter Darstellung in einer Seitenansicht eine Instrumententafel eines Personenkraftfahrzeuges mit einer über eine Schwenkachse nach hinten in den Schienbeinbereich verlagerbaren, federbeaufschlagten Stützblende;
  • 3 eine Darstellung gemäß 2, mit einer durch einen Airbag verlagerbaren, schwenkbaren Stützblende;
  • 4 eine Darstellung gemäß 2 mit einer federbeaufschlagten Stützblende, die über Führungen parallel nach hinten in den Schienbeinbereich verlagerbar ist;
  • 5 eine Teilansicht auf die Instrumententafel eines Personenkraftfahrzeuges im Bereich der Lenksäule, wobei in die Instrumententafel ein über eine virtuelle Schwenkachse nach hinten verformbarer Bereich integriert ist und wobei dieser Bereich in der Normalposition und in der verlagerten Position dargestellt ist; und
  • 6 eine Seitenansicht auf die Instrumententafel gemäß 5 in der nach hinten verlagerten Position und einem eine Bedienungsperson simulierenden, in Sitzposition dargestellten Dummy.
  • Wie die 1 anhand von Kraftpfeilen zeigt, werden die Belastungen der unteren Extremitäten an einer Stelle a direkt unterhalb des Knies der Beine eines Dummy und an einer weiteren Stelle b im Bereich des unteren Fußgelenkes in den Kraftrichtungen Fz (Druckkraft im wesentlichen in der Hochachse Z) und Mx und My (Biegemomente um die Längsachse X bzw. um die Querachse Y) gemessen und mit definierten, im TIBIA Index vorgegebenen Druckkräften in Beinrichtung Fz sowie Biegemomenten in Mx- und My-Richtung verglichen.
  • Zur Reduzierung der biomechanischen Belastungen im Unterschenkel- und Kniebereich sind Bereiche der Instrumententafel 1 bei einem Frontalcrash derart nach hinten der Bedienungsperson entgegen verlagerbar und so ausgeführt, dass eine Abstützung der Beine unterhalb der Knie im Schienbeinbereich erfolgt.
  • Die 2 zeigt dazu in einer skizzenhaften Seitenansicht eine unterhalb einer Lenksäule und im Schienbeinbereich einer Bedienungsperson angeordnete Stützblende 2, die über eine Schwenkachse 3 an einer Instrumententafel 1 angelenkt ist.
  • Die Stützblende 2 kann sich im wesentlichen entlang dem unteren Randbereich 1a der Instrumententafel über einen die gegenüberliegenden Beine abdeckenden Bereich (zum Beispiel bis zur nicht dargestellten Mittelkonsole) erstrecken und ist in ihrer Höhe so ausgerichtet, dass sie dem Schienbeinbereich der Bedienungsperson mehr oder weniger unterhalb der Knie gegenüberliegt.
  • Wie ersichtlich ist, beträgt die Neigung des unteren Randbereiches 1a der Instrumententafel ca. 45 Grad gegenüber einer Senkrechten nach vorne unten. In der Normalposition der Stützblende 2 liegt diese mit etwa gleichem Neigungswinkel an dem Randbereich 1a an, so dass eine definierte Beinfreiheit beim Ein- und Aussteigen und im Fahrbetrieb für eine Bedienungsperson sichergestellt ist.
  • Hinter der Stützblende 2 sind zwei Schraubendruckfedern 4 (es ist nur eine Schraubendruckfeder 4 ersichtlich) in vorgespanntem Zustand angeordnet, die über eine nur angedeutete. Verriegelungsvorrichtung 5 entriegelbar sind und dann innerhalb von Millisekunden die Stützblende 2 in die gezeichnete Position verlagern. Die Entriegelung erfolgt über eine nicht dargestellte Zündpille pyrotechnisch, wobei die Zündpille über das Sicherheitssystem des Personenkraftfahrzeuges zündbar ist, welches auch die Airbag-Einrichtungen entsprechend ansteuert und zündet.
  • In der in der 2 gezeichneten, nach hinten verlagerten Position der Stützblende 2 liegt diese unter Aufhebung der besagten Beinfreiheit am Schienbeinbereich unterhalb der Knie der Bedienungsperson (zur genauen Position sei auf die 6 Bezug genommen) an und stützt diese über die Instrumententafel 1 gegenüber nach vorne gerichteten Beschleunigungen und unerwünschten Verlagerungen der Beine bei einem Frontalcrash oder Offset-Crash des Kraftfahrzeuges entsprechend ab.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 5 ist so ausgeführt, dass nach einem Herausschießen der Stützblende 2 in die nach hinten verlagerte Position deren Führungsbolzen 6 wieder verriegelt wird, um ein Zurückfedern der Stützblende 2 zumindest bis zu einer definierten Krafteinwirkung auszuschließen.
  • Die 3 zeigt eine alternative Ausbildung der Stützblende 2, die wiederum über die vorgesehene Schwenkachse 3 in die nach hinten verlagerte Position ausschwenkbar ist. Die Betätigung der Stützblende 2 erfolgt hier über einen in den unteren Randbereich 1a der Instrumententafel 1 integrierten Airbag 7, der über eine pyrotechnische Zündvorrichtung 8 oder eine andere geeignete Einrichtung in an sich bekannter Weise auslösbar ist.
  • In einem Crashfalle wird dementsprechend über das Sicherheitssystem des Kraftfahrzeuges auch der hinter der Stützblende 2 angeordnete Airbag 7 gezündet und beaufschlagt im Millisekundenbereich die Stützblende 2 derart, dass sie in die in 3 gezeichnete Position verlagert wird. Die Stützblende 2 ist wie bei Airbag-Einrichtungen üblich über Sollbruchstellen (nicht dargestellt) in der Normalposition am Randbereich 1a anliegend oder in dessen Außenkontur übergangslos integriert gehalten.
  • Die 4 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung. Funktionell gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Gemäß 4 ist die am unteren Randbereich 1a der Instrumententafel 1 vorgesehene Stützblende 9 mittels mehrerer Führungsbolzen 10 parallel zur Außenkontur des Randbereiches 1a mit ihrer gesamten Stützfläche verschiebbar bzw. verlagerbar.
  • Auf die Führungsbolzen 10 wirken in der eingefahrenen Position der Stützblende 9 vorgespannte Schraubendruckfedern 11 (es ist wiederum nur eine Schraubendruckfeder 11 ersichtlich), die über eine Verriegelungsvorrichtung 12 gehalten sind.
  • Durch Entriegeln eines Verriegelungsbolzens 13 mittels einer nicht dargestellten Zündpille oder einer anderen geeigneten Einrichtung über das Sicherheitssystem des Kraftfahrzeuges wird die Stützblende 9 in die gezeichnete Position verlagert, wobei sie den Schienbeinbereich der Bedienungsperson entsprechend abstützt.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 12, 13 ist wiederum so ausgeführt, dass die Stützblende 9 in der ausgefahrenen Position wieder verriegelt ist (zum Beispiel durch Einfahren einer Sperrklinke in den Verriegelungsbolzen 13), um ein Rückfedern der Stützblende 9 auszuschließen.
  • Abweichend zur 4 kann die Stützblende 9 auch über ein Airbag-Modul wie in der 3 beschrieben betätigt werden.
  • Die 5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Dabei ist in die detaillierter dargestellte Instrumententafel 1 des Personenkraftfahrzeuges ein mit 14 bezeichneter Bereich integriert, der über eine virtuelle Schwenkachse 15 von einer der normalen Instrumententafelkontur (vergleiche 5) entsprechenden Position I in eine mit dem unteren Randbereich 14a nach hinten verlagerte Position II überführbar ist.
  • Zur Definition der virtuellen Schwenkachse 15 sind in der Instrumententafel 1 an deren Rückseite materialschwächende Ausnehmungen 15a vorgesehen, die ein Auslenken des Bereiches 14 ermöglichen. Die Ausnehmungen 15a sind von der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Oberfläche der Instrumententafel 1 nicht sichtbar.
  • Der klappenähnliche, verschwenkbare Bereich 14 weist eine nach oben offene, U-förmige Ausnehmung 14b auf, durch die hindurch die nur angedeutete, verstellbare Lenksäule 18 mit einem daran anschließenden Lenkhandrad (nicht dargestellt) verläuft.
  • Ferner weist der Bereich 14 wie bei Instrumententafeln 1 üblich in diesem Bereich angeordnete Schalter und Bedienungsmittel 19 auf, die in den Bereich 14 entsprechend eingebaut sind.
  • Der durch die materialschwächenden Ausnehmungen 15a über die virtuelle Schwenkachse 15 unten nach hinten verlagerbare Bereich 14 wird mittels eines nicht näher dargestellten, hinter dem Bereich 14 angeordneten Airbags 20 (vergleiche 6) betätigt. Der Airbag 20 kann bekannter Bauart sein und wiederum in einem Kollisionsfalle über das besagte Sicherheitssystem des Kraftfahrzeuges gezündet werden.
  • Die 6 zeigt in einer Seitenansicht den um die Schwenkachse 15 verschwenkbaren Bereich 14 der Instrumententafel 1 in der mit dem unteren Randbereich 14a nach hinten unten verlagerten Position. Der Bereich 14 ist dabei über den gezündeten Airbag 20 gegenüber dem herkömmlichen Neigungswinkel des unteren Randbereiches 1a um ca. 20 Grad verschwenkt und eliminiert beziehungsweise verkleinert dabei den konstruktiv vorgesehenen Bein-Bewegungsraum zwischen dem unteren Randbereich 14a des Bereiches 14 und dem Schienbeinbereich einer Bedienungsperson.
  • In der nach hinten verlagerten Position liegt der Bereich 14 bzw. 14a der Instrumententafel 1, wie aus 6 ersichtlich ist, relativ großflächig am Schienbeinbereich unterhalb der Knie und an den Knien einer Bedienungsperson bzw. des in einer Sitzposition eingezeichneten Dummy 21 an und stützt diese Bereiche gegen nach vorne gerichtete und/oder seitliche Beschleunigungen und Belastungen ab.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Anstelle einer in der Breite beide Beine abstützenden Stützblende 2, 9, 14 können gegebenenfalls auch zwei beide Beine separat abstützende Stützblenden vorgesehen und entsprechend betätigt sein.
  • 1
    Instrumententafel
    1a
    unterer, geneigter Randbereich
    2
    Stützblende
    3
    Schwenkachse
    4
    Schraubendruckfeder
    5
    Verriegelungsvorrichtung
    6
    Führungsbolzen
    7
    Airbag
    8
    Zündvorrichtung
    9
    Stützblende
    10
    Führungsbolzen
    11
    Schraubendruckfeder
    12
    Verriegelungsvorrichtung
    13
    Verriegelungsbolzen
    14
    Verlagerbarer Bereich der Instrumententafel
    14a
    unterer Randbereich
    14b
    Ausnehmung Lenksäule
    15
    Virtuelle Schwenkachse
    15a
    Materialschwächende Ausnehmungen
    18
    Lenksäule
    19
    Schalter, Bedienungsmittel
    20
    Airbag
    21
    Dummy
    a
    Messstelle unterhalb der Knie
    b
    Messstelle oberhalb des Fußgelenkes
    I
    Normalposition des verlagerbaren Bereiches
    II
    Stützposition des verlagerbaren Bereiches

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Reduzierung der bei einem Frontalcrash auftretenden Belastungen der unteren Extremitäten von Bedienungspersonen in Kraftfahrzeugen, insbesondere in Personenkraftfahrzeugen, wobei die Bedienungsperson einer im wesentlichen quer verlaufenden Instrumententafel (1) des Fahrzeuginnenraumes gegenüber sitzt und die Instrumententafel (1) im Fußraumbereich nach unten vorne in einem definierten Winkel gegenüber einer Senkrechten zur Erzielung einer ausreichenden Beinfreiheit geneigt ausgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Instrumententafel (1) zumindest einen Bereich (2; 9; 14) aufweist, der bei einem Frontalcrash derart nach hinten der Bedienungsperson entgegen verlagerbar ist, dass eine Abstützung der Beine unterhalb der Knie im Schienbeinbereich erfolgt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (2; 9) an einer unteren, geneigten Wand (1a) der Instrumententafel (1) als eine Stützblende (2; 9) vorgesehen ist, die bei einem Frontalcrash entsprechend verlagerbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass beiderseits einer sich durch die Instrumententafel (1) erstreckenden Lenksäule (18) entsprechende Bereiche bzw. Stützblenden (2; 9; 14) vorgesehen sind, die im Wesentlichen jeweils einem Bein der Bedienungsperson gegenüberliegen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich, insbesondere die Stützblende (2; 14), über eine oben liegende Drehachse (3; 15) schwenkbar ausgeführt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (9) parallel über eine Schiebeführung (10) ausfahrbar an der Instrumententafel (1) gelagert ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (14) die Lenksäule (18) zumindest teilweise umschließt und nach hinten verlagerbar ausgeführt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (14) der Instrumententafel (1) über eine obenliegende Schwenkachse (15) mit seinem unteren Randbereich (14a) nach hinten verlagerbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse der Instrumententafel (1) eine virtuelle Schwenkachse (15) ist, die durch an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Oberfläche nicht sichtbare, materialschwächende Ausnehmungen (15a) gebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mittelbar oder unmittelbar verlagerbaren Bereiche (2; 9; 14) der Instrumententafel (1) mittels eines Airbags (7; 20) betätigbar sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mittelbar oder unmittelbar verlagerbaren Bereiche (2; 9; 14) der Instrumententafel (1) mittels einer oder mehrerer vorgespannter Federn (4; 11) betätigbar sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die im Normalzustand verriegelte Feder (4; 11) mittels einer Zündpille pyrotechnisch entriegelbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Feder (4; 11) aufnehmende Verriegelungsvorrichtung (5, 6; 12, 13) zur Verlagerung des Bereiches (2; 9) der Instrumententafel (1) in der ausgefahrenen Position arretiert ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der nach hinten verlagerbare, schwenkbare Bereich (2; 14) der Instrumententafel (1) im Falle eines Frontalcrash des Kraftfahrzeuges um ca. 20 Grad gegenüber der Neigung der regulären Instrumententafel im Beinbereich vermindert ist.
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