DE102008046826B3 - Faserabstreifzange - Google Patents
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Abstract
Eine Faserabstreifzange zum Entfernen einer aus Kunststoff bestehenden Ummantelung von Lichtleitfasern weist einen im Wesentlichen U-förmigen Handgriff auf, an dessen freien Enden Schneid- und Abstreifeinrichtungen für die Ummantelung vorgesehen sind. Der im Wesentlichen U-förmige Handgriff (1) ist aus federndem Flachmaterial hergestellt und einstückig an den freien Enden seiner Schenkel (2, 3) mit aufeinander gerichteten abgewinkelten Endstücken (2a, 3a) ausgebildet. Die Endstücke (2a, 3a) weisen an ihren im Gebrauch miteinander in Eingriff kommenden Endkanten miteinander ausgerichtete Paare von Kerben auf, die zusammen eine Öffnung (4, 5, 6) bilden, deren Durchmesser an den Außendurchmesser der Lichtleitfaser bzw. deren Ummantelung angepasst ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Faserabstreifzange zum Abmanteln einer aus Kunststoff bestehenden Ummantelung von Lichtleitfasern der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
- Es ist eine Vielzahl von Faserabstreifzangen zum Abmanteln einer aus Kunststoff bestehenden Ummantelung von Lichtleitfasern in der Nachrichtentechnik bekannt.
- Beispielsweise ist aus der
CA 2 353 371 A1 eine Faserabstreifzange bekannt, die bügelförmig ausgebildet ist, wobei die freien Enden mit auswechselbaren Klingenhaltern versehen sind, um eine Anpassung an Lichtleitfasern mit unterschiedlichen Durchmessern zu erzielen. Die Abstreifzange besteht aus einem Metallbügel, an dem Kunststoffgriffe befestigt sind. - Abgesehen von dem relativ komplizierten Aufbau derartiger bekannter Faserabstreifzangen eignen sich diese in den meisten Fällen nicht für eine Anwendung im medizinischen Bereich, da sie nicht autoklavierbar sind und auch gegenüber aggressiven Medien nicht beständig sind. Ein einmaliger Einsatz verbietet sich aufgrund des komplizierten Aufbaus und der entsprechend hohen Herstellungskosten.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine autoklavierbare Faserabstreifzange der eingangs genannten Art zu schaffen, die beim einfachen Aufbau eine kostengünstige aber hoch präzise Abmantelung von Lichtleitfasern mit unterschiedlichen Durchmessern ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Faserabstreifzange zum Entfernen einer aus Kunststoff bestehenden Ummantelung von Lichtleitfasern, mit einem U-förmigen Handgriff, an dessen freien Enden Schneid- und Abstreifeinrichtungen für die Ummantelung vorgesehen sind, erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der U-förmige Handgriff aus federndem Flachmaterial hergestellt und einstückig an den freien Enden seiner Schenkel mit aufeinander gerichteten abgewinkelten Endstücken ausgebildet ist, und dass die Endstücke an ihren im Gebrauch miteinander in Eingriff kommenden Endkanten miteinander ausgerichtete Paare von Kerben aufweisen, die zusammen jeweils eine Öffnung bilden, deren Durchmesser an den Außendurchmesser der jeweiligen Lichtleitfaser bzw. deren Ummantelung angepasst ist.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weisen die Kerben an ihrem Umfang gegenüber dem jeweiligen Endstück zur Bildung von Schneidkanten abgeschrägte Flächen auf.
- Die Kerben können eine halbrunde Form oder eine Dreieck-Form mit einer mit der Endkante zusammenfallenden Seitenlinie aufweisen.
- In vorteilhafter Weise sind die Endkanten mit zueinander komplementären Aussparungen bzw. Vorsprüngen versehen, die so ausgebildet sind, dass sie beim Schließen der Faserabstreifzange eine exakte Ausrichtung der jeweiligen Kerben miteinander ergeben.
- Die zueinander komplementären Aussparungen bzw. Vorsprünge können vorzugsweise im Wesentlichen dreieckförmig ausgebildet sein.
- Jede Endkante kann mit mehreren Kerben mit unterschiedlichen Abmessungen versehen sein, wobei die einander gegenüberliegenden Kerben Öffnungen mit unterschiedlichen Durchmessern für Lichtleitfasern mit unterschiedlichen Querschnitten bilden.
- Zumindest eine der Öffnungen kann so bemessen sein, dass beim Schließen der Faserabstreifzange der Glasmantel der Lichtleitfaser angeritzt wird, so dass ein Brechen der Lichtleitfaser ohne die Gefahr einer Beschädigung des eigentlichen Lichtleitfaser-Kerns an der angeritzten Stelle ermöglicht wird.
- Die Faserabstreifzange kann vorzugsweise einstückig aus Edelstall oder anderen autoklavierbarem Metallen oder aus autoklavierbarem Kunststoff hergestellt sein.
- Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Faserabstreifzange kann diese entweder für eine einmalige Verwendung eingesetzt werden, oder sie kann in sicherer Weise autoklaviert werden, so dass die Kosten für die Verwendung von Lichtleitfasern wesentlich verringert werden können.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen noch näher erläutert.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Faserabstreifzange; -
2 eine Stirnansicht der Schneidklingen der Faserabstreifzange nach1 ; -
3 eine vergrößerte Ansicht des in2 mit einem Kreis umgebenen Teils der Faserabstreifzange; -
4 eine Ansicht entlang der Linie B-B nach2 ; -
5 eine perspektivische Ansicht der Faserabstreifzange nach den1 –4 ; -
6 eine abgeänderte Ausführungsform der Schneidklinge der Faserabstreifzange nach1 ; -
7 eine vergrößerte Ansicht des in6 mit dem Kreis A umgebenen Teils. -
8 eine schematische Querschnittsansicht einer mit einer Ummantelung versehenen Lichtleitfaser. - In
8 ist ein Beispiel eines Querschnittes eines bekannten Lichtwellenleiters gezeigt. Dieser Lichtwellenleiter umfasst einen vorzugsweise aus Glas bestehenden Kern10 mit einem ersten Brechungsindex und einen Glasmantel20 , der einen zweiten geringeren Brechungsindex aufweist, um die Führung des Lichtes in dem Kern durch Totalreflexion an der Grenzfläche zwischen Kern und Mantel zu steuern. Auf die Außenoberfläche des Glasmantels20 ist eine Ummantelung30 aufgebracht, gegebenenfalls unter Einfügung einer nicht gezeigten Pufferschicht. Der Kern10 und der Glasmantel20 werden hier allgemein als Lichtleitfaser bezeichnet. - Zum Abmanteln der Ummantelung
30 muss diese ausreichend weit eingekerbt oder eingeschnitten werden, um ein Abziehen von dem Glasmantel20 zu ermöglichen. - Falls das Ende des Kern
10 beschädigt ist, muss ein Abschnitt dieses Kerns durch Brechen abgetrennt werden, wobei dies durch ein Anritzen des Glasmantels20 und Brechen an der angeritzten Stelle erfolgen kann. - Zum Entfernen der Ummantelung
30 werden in den meisten Fällen Faserabstreifzangen verwendet, die ein mechanisches Einschneiden und Abziehen der Ummantelung30 ermöglichen. - In
1 ist eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer Faserabstreifzange1 gezeigt, die einstückig aus bügelförmig gebogenem elastischem Flachmaterial, wie beispielsweise Kunststoff oder Edelstahl hergestellt ist. Der U-förmige Handgriff1 der Faserabstreifzange weist zwei Schenkel2 ,3 auf, die an ihren freien Enden mit aufeinander gerichteten abgewinkelten Endstücken2a ,3a ausgebildet sind. Diese Endstücke2a ,3a weisen an ihren im Gebrauch miteinander in Eingriff kommenden Endkanten miteinander ausgerichtete Kerben, die zusammen jeweils eine Öffnung4 ,5 ,6 (3 ) bilden, deren Durchmesser an den Außendurchmesser der Lichtleitfaser angepasst ist. - Die einzelnen Öffnungen
4 ,5 ,6 weisen hierbei unterschiedliche Öffnungsweiten auf, so dass sie zur Bearbeitung von Lichtleitfasern und deren Ummantelung mit unterschiedlichen Durchmessern geeignet sind. Damit ist nicht für jede Außenabmessung einer Lichtleitfaser eine getrennte Faserabstreifzange erforderlich. - Wie dies aus einem Vergleich der
3 und7 zu erkennen ist, können die Kerben unterschiedliche Formen aufweisen. So weisen die Kerben bei der Ausführungsform nach den2 und3 dreieckige Kerben auf, die zusammen eine viereckige Öffnung bilden, deren Abmessung so bemessen ist, dass sich ein für ein Abmanteln ausreichendes Einkerben der Ummantelung30 , oder alternativ ein Anritzen des Glasmantels20 ergibt, so dass an der angeritzten Stelle ein Brechen des Kerns10 und des Glasmantels20 mit einer glatten Bruchstelle ohne die Gefahr einer Beschädigung des eigentlichen Kerns10 ermöglicht wird. - Die Endstücke
2a ,3a können entweder eine sehr geringe Dicke aufweisen, so dass sie als solche bereits auch im Bereich der Kerben Schneidkanten bilden, oder die Endstücke2a ,3a können in der in den3 und7 angedeuteten Weise in Richtung auf die Öffnung4 angeschärfte Bereiche2b ,3b aufweisen, in denen im Bereich der Öffnung4 die Dicke der Endstücke zur Bildung von Schneidkanten verringert ist. - Obwohl dies in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, müssen die Endstücke
2a ,3a nicht unter einem rechten Winkel zu ihren jeweiligen Schenkeln2 ,3 angeordnet sein, sondern sie können auch unter einem Winkel hierzu derart angeordnet sein, dass sich automatisch an der vorderen oder hinteren Kante beim Schließen der Faserabstreifzange Schneidkanten ergeben. - Wie dies aus den
2 und3 zu erkennen ist, sind an den freien Enden der Endstücke2a ,3a zumindest eine Aussparung7 bzw. ein Vorsprung8 vorgesehen, die komplementär zueinander ausgebildet sind und beim Schließen der Faserabstreifzange ineinander greifen, so dass sich eine automatische exakte Ausrichtung der jeweiligen Kerben der Endstücke miteinander ergibt. Damit wird eine mögliche Beschädigungsgefahr der eigentlichen Lichtleitfaser sicher vermieden. - Diese Aussparungen
7 bzw. Vorsprünge8 können vorzugsweise dreieckförmig sein, wie dies in den1 und2 bzw.7 gezeigt ist, sie können jedoch auch andere zueinander komplementäre Formen aufweisen, die eine Ausrichtung der Endstücke2a ,3a entlang deren Endkanten beim Schließen der Faserabstreifzange bewirken. Beispiele hierfür sind halbrunde oder trapezförmige Formen der Aussparung7 bzw. des Vorsprungs8 . - Wie dies insbesondere aus
2 zu erkennen ist, können diese zueinander komplementären Aussparungen7 bzw. Vorsprünge8 an jedem Quer-Ende der Endstücke2a ,3a angeordnet sein, so dass sich selbst bei einem nicht absolut parallelen Schließen der Endkanten aufeinander eine sichere Ausrichtung der Endstücke ergibt. - Wie dies weiterhin schematisch in den
3 bzw.7 angedeutet ist, sind die Endkanten2a ,3a jeweils mit mehreren Kerben versehen, die im geschlossenen Zustand der Faserabstreifzange Öffnungen4 ,5 ,6 mit unterschiedlichen Durchmessern bilden, die an Lichtleitfasern mit unterschiedlichen Durchmessern angepasst sind. Auf diese Weise kann die Faserabstreifzange für Lichtleitfasern mit unterschiedlichen Durchmessern universell sowohl zum Entfernen der Ummantelung30 als auch zum Anritzen des Glasmantels20 und nachfolgenden Brechen des Kerns10 verwendet werden. - Die Faserabstreifzange
1 ist vorzugsweise einstückig aus Edelstahl hergestellt, wobei die gegebenenfalls erforderlichen Abschrägungen und Anschärfungen im Bereich der Kerben durch Schleifen oder Prägen erzielt werden können. Damit wird eine sehr einfache und kostengünstige Fertigung aus hygienisch einwandfreiem Material möglich. - Alternativ ist es jedoch auch möglich, die Faserabstreifzange einstückig aus elastischem Kunststoff herzustellen, der jedoch eine ausreichende Härte aufweist, um scharfkantige Kerben zum Abstreifen der Ummantelung zu bilden.
Claims (10)
- Faserabstreifzange zum Entfernen einer aus Kunststoff bestehenden Ummantelung (
30 ) von Lichtleitfasern (10 ,20 ), mit einem U-förmigen Handgriff (1 ), an dessen freien Enden Schneid- und Abstreifeinrichtungen für die Ummantelung (30 ) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Handgriff (1 ) aus federndem Flachmaterial hergestellt und einstückig an den freien Enden seiner Schenkel (2 ,3 ) mit aufeinander gerichteten abgewinkelten Endstücken (2a ,3a ) ausgebildet ist und dass die Endstücke (2a ,3a ) an ihren im Gebrauch miteinander in Eingriff kommenden Endkanten miteinander ausgerichtete Paare von Kerben aufweisen, die zusammen jeweils eine Öffnung (4 ,5 ,6 ) bilden, deren Durchmesser an den Außendurchmesser der jeweiligen Lichtleitfaser (10 ,20 ) bzw. deren Ummantelung (30 ) angepasst ist. - Faserabstreifzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerben an ihrem Umfang gegenüber dem jeweiligen Endstück (
2a ,3a ) zur Bildung von Schneidkanten abgeschrägte Flächen (2b ,3b ) aufweisen. - Faserabstreifzange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerben eine halbrunde Form aufweisen.
- Faserabstreifzange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kerben eine Dreieck-Form mit einer mit der Endkante zusammenfallenden Seitenlinie aufweisen.
- Faserabstreifzange nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endkanten zueinander komplementäre Aussparungen (
7 ) bzw. Vorsprünge (8 ) aufweisen, die so ausgebildet sind, dass sie beim Schließen der Faserabstreifzange eine exakte Ausrichtung der jeweiligen Kerben miteinander ergeben. - Faserabstreifzange nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zueinander komplementären Aussparungen (
7 ) und Vorsprünge (8 ) dreieckförmig ausgebildet sind. - Faserabstreifzange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Endkante mit mehreren Kerben mit unterschiedlichen Abmessungen versehen ist, wobei die einander gegenüberliegenden Kerben Öffnungen mit unterschiedlichen Durchmessern für Lichtleitfasern mit unterschiedlichen Querschnitten bilden.
- Faserabstreifzange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Paar der Kerben im geschlossenen Zustand der Faserabstreifzange eine Öffnung mit einem Durchmesser bildet, der ein Anritzen des Glasmantels (
20 ) der Lichtleitfaser (10 ,20 ) ergibt. - Faserabstreifzange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserabstreifzange aus Edelstahl hergestellt ist.
- Faserabstreifzange nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserabstreifzange aus Kunststoff hergestellt ist.
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