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DE102008046317A1 - Verfahren zum Betreiben eines Klimasystems - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines Klimasystems Download PDF

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DE102008046317A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Klimasystems für einen Kraftwagen mit einem üblichen Kältemittelkreislauf. Um bei Bremsvorgängen des Kraftwagens anfallende überschüssige Bewegungsenergie zu rekuperieren und in Form von Kälteenergie zu speichern, ist vorgesehen, dass in einem Bremsbetriebszustand des Kraftwagens ein Kompressor des Kältemittelkreislaufes mit dem Motor des Kraftwagens gekoppelt wird und mittels des Kompressors ein Kältemittelspeicher des Kältemittelkreislaufs aufgefüllt wird. Durch das Zwischenspeichern von druckbeaufschlagtem Kältemittel im Kältemittelspeicher ist es also möglich, anfallende Bremsenergie zwischenzuspeichern und das Klimasystem mit dem gespeicherten druckbeaufschlagten Kältemittel zu betreiben, ohne dass weitere Primärenergie dem Motor entnommen werden muss. Dadurch können Energie eingespart und Emissionen reduziert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Klimasystems für einen Kraftwagen nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Derartige Klimasysteme sind allgemein bekannt. Sie dienen dem Kühlen eines in einen Innenraum des Kraftwagens gerichteten Luftstromes. Hierzu bedient sich ein solches Klimasystem eines Kältemittelkreislaufes, bei welchem ein Kältemittel mittels eines mechanisch mit einem Motor des Kraftwagens koppelbaren Kompressor mit einem Druck beaufschlagt wird. Das dadurch erwärmte Kältemittel wird zunächst über einen Wärmetauscher abgekühlt, wobei die Wärme an die Umgebungsluft abgegeben wird, und anschließend in einem Kältemittelspeicher zwischengespeichert. Aus dem Kältemittelspeicher gelangt das Kältemittel zu einem Drosselventil, über welches es entspannt wird. Dabei kühlt sich das Kältemittel stark ab und kann über einen weiteren Wärmetauscher den in den Fahrzeuginnenraum gerichteten Luftstrom kühlen.
  • Der Betrieb derartiger Klimasysteme ist energieaufwendig und erhöht den Kraftstoffverbrauch eines mit einem derartigen Klimasystem ausgestatteten Kraftwagens beträchtlich. Dies ist sowohl unökonomisch, als auch aus Umweltschutzgründen nicht wünschenswert.
  • Die DE 102 25 455 C1 offenbart ein Kühlfahrzeug mit einer Kühlkammer. Im Gegensatz zu normalen Klimasystemen von Personenkraftwagen wird die Kühlkammer solcher Nutzfahrzeuge von elektrisch getriebenen Klimasystemen gekühlt. Zur Bereitstellung des Stromes für ein derartiges Klimasystem ist ein Generator vorgesehen, welcher mit einem Motor des Nutzfahrzeuges koppelbar ist. Die DE 102 25 455 C1 schlägt hierzu vor, während des Bremsens eines solchen Nutzfahrzeuges den Generator mit dem Motor zu koppeln, um abzubauende Bewegungsenergie in elektrische Energie umzusetzen und damit die Kühlkammer des Kühlfahrzeuges während des Bremsens des Kraftwagens stärker zu kühlen. Frei werdende Bremsenergie wird also durch eine Absenkung der Temperatur der Kühlkammer gleichsam zwischengespeichert.
  • Diese Möglichkeit zur Energieeinsparung ist nicht direkt auf die Klimasysteme von Personenkraftwagen übertragbar. Die Temperatur des in den Fahrzeuginnenraum gerichteten Luftstroms soll schließlich, um den Komfort der Fahrzeuginsassen nicht zu beeinträchtigen, auf einen vorgegebenen Wert gehalten werden. Eine stärkere Kühlung während des Bremsens ist also nicht möglich. Weiterhin ist die in der DE 102 25 455 C1 beschriebene Vorrichtung darauf bezogen, die Bremsenergie des Kraftwagens zum Antrieb eines Generators zu nutzen. Ein solcher ist in den Klimasystemen von Personenkraftwagen ebenfalls nicht vorhanden.
  • Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben eines Klimasystems für einen Kraftwagen der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, dass ein ökonomischerer und umweltfreundlicherer Betrieb des Klimasystemes möglich wird. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Verfahren bereitzustellen, das die Rekuperation von Bremsenergie und deren Zwischenspeicherung in einem Klimasystem der eingangs genannten Art ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Ein derartiges Verfahren bedient sich eines üblichen Klimasystems für einen Kraftwagen, wie es insbesondere bei Personenkraftwagen zur Kühlung des Fahrzeuginnenraums Verwendung findet. Hierbei wird ein Kältemittel in einem Kältemittelkreislauf mittels eines mechanisch mit einem Motor des Kraftwagens koppelbaren Kompressors mit einem Druck beaufschlagt, über einen Wärmetauscher abgekühlt und in einem Kältemittelspeicher zwischengespeichert. Von diesem gelangt es zu einem Drosselventil, über welches das Kältemittel entspannt und dadurch abgekühlt wird. Über einen zugeordneten Wärmetauscher kann durch das abgekühlte Kältemittel ein in den Fahrzeuginnenraum gerichteter Luftstrom gekühlt werden.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass in einem Bremsbetriebszustand des Kraftwagens der Kompressor mit dem Motor gekoppelt wird und mittels des Kompressors der Kältemittelspeicher gefüllt wird. Je mehr druckbeaufschlagtes Kältemittel im Kältemittelspeicher zwischengespeichert wird, desto länger kann das Klimasystem ohne aktiven Antrieb des Kompressors betrieben werden, indem lediglich das im Kältemittelspeicher vorgehaltene druckbeaufschlagte Kältemittel über das Drosselventil entspannt wird. In einem solchen Betriebszustand wird somit keine zusätzliche Primärenergie verbraucht. Durch das erfindungsgemäße Auffüllen des Kältemittelspeichers mit druckbeaufschlagtem Kältemittel während eines Bremszustandes des Kraftwagens wird somit Bremsenergie vom Motor abgegriffen und in Form von Kälteenergie im Kältemittelspeicher zwischengespeichert. Dies ermöglicht somit einen Weiterbetrieb des Klimasystems ohne zusätzlichen Energieverbrauch. Der Gesamtenergieverbrauch und damit auch der Schadstoffaustausch und die Betriebskosten eines Kraftwagens mit einem solchen Klimasystem wird dadurch gesenkt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird in einem Normalbetriebszustand, also einem Betriebszustand, in dem der Kraftwagen mit konstanter Geschwindigkeit fährt oder beschleunigt wird, der Kältemittelspeicher nur bis zu einer vorgegebenen Füllgrenze gefüllt. Damit steht jederzeit ein Zusatzvolumen des Kältemittelspeichers zur Verfügung, welches in einem Bremsbetriebszustand des Kraftwagens gefüllt werden kann und somit zur Rekuperation vom Bremsenergie in Form von Kälteenergie dienen kann.
  • Bevorzugterweise wird also in einem Bremsbetriebszustand des Kraftwagens der Kältemittelspeicher unter Nutzung abzubauender Bewegungsenergie über die genannte vorgegebene Füllgrenze hinaus gefüllt. Durch eine geeignete Dimensionierung des Kältemittelspeichers kann somit vorgegeben werden, welches Ausmaß an Bremsenergie im Klimasystem zwischengespeichert werden kann.
  • Im Normalbetriebszustand des Kraftwagens wird bei einer Klimaanforderung geprüft, ob der Kältemittelspeicher über die vorgegebene Füllgrenze hinaus mit druckbeaufschlagtem Kältemittel gefüllt ist. Ist dies der Fall, so ist zum Erfüllen der Klimaanforderung kein Betrieb des Kompressors und damit keine Entnahme von Primärenergie vom Motor nötig. Vielmehr wird in diesem Zustand das Klimasystem lediglich durch Entspannung des im Kältemittelspeicher vorgehaltenen Kältemittels betrieben. In diesem Betriebszustand ist also der Kompressor vom Motor entkoppelt. Dieser Betriebszustand des Klimasystems wird aufrecht erhalten, bis die Füllung des Kältemittelspeichers wieder unter die vorgegebene Füllgrenze sinkt. Die vorgegebene Füllgrenze ist dabei bevorzugt so gewählt, dass die vorgehaltene Kältemittelmenge im Kältemittelspeicher ausreichend ist, um beispielsweise bei einem intermediären Stillstand des Kraftwagens mit ausgeschaltetem Motor, beispielsweise in einem Start-Stopp-Betriebsverfahren, eine ausreichende Kühlung des in den Fahrzeuginnenraum gerichteten Luftstromes zu gewährleisten.
  • Sinkt im Normalbetriebszustand des Kraftwagens die Füllung des Kältemittelspeichers unter die vorgegebene Füllgrenze, so ist wieder ein aktiver Betrieb des Klimasystems nötig. Bei Zutreffen dieser Bedingungen, also bei Absinken der Füllung des Kältemittelspeichers unter die vorgegebene Füllgrenze bei gleichzeitigem Vorliegen einer Klimatisierungsanforderung wird der Kompressor des Klimasystems wieder mit dem Motor gekoppelt und das Klimasystem somit unter Einsatz direkt vom Motor abgegriffener Primärenergie betrieben. Es wird so vorteilhaft sichergestellt, dass in allen der genannten Betriebszustände des Kraftwagens jederzeit eine Klimatisierungsanforderung durch die Fahrzeuginsassen erfüllt werden kann, so dass der Komfort der Fahrzeuginsassen immer gewährleistet bleibt.
  • Der Bremszustand des Kraftwagens kann dabei durch ein in einem Bussystem des Kraftwagens übermitteltes Signal erkannt werden. Dies ermöglicht eine Einbindung der Steuerung des Klimasystems in weitere Steuersysteme des Fahrzeuges. Signale über Betriebszustände des Kraftwagens liegen ohnehin, von einer Vielzahl anderer Komponenten bereitgestellt, im Bussystem des Kraftwagens vor, so dass kein zusätzlicher sensorischer Aufwand betrieben werden muss, um dem Klimasystem die benötigten Daten zur Verfügung zu stellen. In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Bremszustand dabei direkt durch die Aktivierung einer Bremse des Kraftwagens erkannt werden. Dies betrifft jedoch nur aktives Bremsen, nicht jedoch Ausrollen oder Motorbremsen des Kraftwagens. Um auch diese Betriebszustände als Bremszustand zu erkennen, kann in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung der Bremszustand aus dem zeitlichen Verlauf einer gemessenen Fahrzeuggeschwindigkeit ermittelt werden. Ein solches Geschwindigkeitssignal liegt ebenfalls in der Regel bereits im Bussystem des Kraftwagens vor und kann ohne Weiteres von einer Steuereinrichtung für das Klimasystem aufgenommen und ausgewertet werden.
  • Im Folgenden soll die Erfindung und ihre Ausführungsformen anhand der Zeichnung näher erläutert werden. Die einzige Figur zeigt hierbei eine schematische Darstellung des Ablaufs einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens in Form eines Flussdiagrammes.
  • Beim Betrieb eines Klimasystems nach dem in der Figur gezeigten Schema wird zunächst im Schritt S10 geprüft, ob ein Bremszustand des Fahrzeuges vorliegt. Hierzu kann entweder direkt ein Signal der Bremsen ausgewertet werden oder die Fahrtgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs über die Zeit hinweg beobachtet werden. Auch das abgegebene Motormoment kann in die Betrachtung aufgenommen werden. Sinkt beispielsweise über die Zeit betrachtet die Fahrtgeschwindigkeit ab, während die Leistungsabgabe des Motors seinem Leerlaufzustand entspricht, so wird das System in Schritt S10 feststellen, dass ein Bremszustand des Kraftwagens vorliegt.
  • Ist dies der Fall, wird im Schritt S12 der Füllzustand eines Kältemittelvorratsbehälters des Klimasystems geprüft. Um beim Bremsen anfallende Energie in Form von Kälteenergie zu rekuperieren, muss im Vorratsbehälter noch Freivolumen zur Verfügung stehen, um weiteres druckbeaufschlagtes Kältemittel in den Vorratsbehälter einzubringen. Wird im Schritt S12 festgestellt, dass der Vorratsbehälter bereits vollständig gefüllt ist, so ist keine Rekuperation von Bremsenergie mehr möglich, woraufhin zum Verfahrensschritt S10 zurückgekehrt wird und der Fahrzustand des Kraftwagens weiter beobachtet wird.
  • Wird im Schritt S12 dagegen festgestellt, dass noch Freivolumen im Kältemittelvorratsbehälter des Klimasystems zur Verfügung steht, so wird im Schritt S14 ein Kompressor des Klimasystems mit dem Motor des Kraftwagens gekoppelt.
  • Das in der Figur gezeigte Flussdiagramm berücksichtigt lediglich die Füllung des Kältemittelvorratsbehälters und geht nicht auf Klimatisierungsanforderungen an das Klimasystem ein. Daher wird zunächst bei einem Bremszustand des Kraftwagens und nicht vollständig gefülltem Vorratsbehälter mittels des mit dem Motor gekoppelten Kompressors Bewegungsenergie, welche im Zuge des Bremsens abzubauen ist, durch Kompression des Kältemittels und dessen Bevorratung im Vorratsbehälter in später abrufbare Kälteenergie umgewandelt. In einem der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigten weiteren Schritt müsste hier noch geprüft werden, ob aktuell eine Klimaanforderung an das Klimasystem vorliegt. Hier kann dann differenzierter entschieden werden. Wenn durch die dem Motor entnommene Bewegungsenergie mehr Kälteenergie zur Verfügung gestellt wird, als für die Erfüllung der Klimatisierungsanforderung nötig wäre, so können die Kältemittelströme aufgetrennt werden, so dass die überschüssige anfallende Energie immer noch zur Füllung des Vorratsbehälters dient. Kann dem Motor jedoch lediglich so viel Energie entnommen werden, um gerade dem Klimatisierungswunsch zu genügen, so würde hier zwar ebenfalls der Kompressor gekoppelt, allerdings keine Auffüllung des Vorratsbehälters stattfinden, da die gesamte entnommene Energie direkt dem Klimasystem zur aktiven Klimatisierung zugeführt werden würde. Es ist selbstverständlich, dass auch dieser Betriebszustand, obgleich er keine anfallende Energie speichert, dennoch energiesparend ist, da ja keine Primärenergie zur Erfüllung des Klimatisierungswunsches verwendet wird, sondern lediglich rekuperierte Bremsenergie.
  • Nach dem Koppeln von Kompressor und Motor im Schritt S14 kehrt das Verfahren zum Schritt S10 zurück und überprüft weiterhin in Echtzeit den Fahrzustand des Kraftfahrzeuges. Wird hierbei festgestellt, dass das Fahrzeug im Normalbetrieb ist, also mit konstanter Geschwindigkeit fährt, beschleunigt, oder beispielsweise an einer Ampel steht, so verzweigt das Verfahren zum Schritt S16. Hier wird wiederum der Füllzustand des Vorratsbehälters für das Kältemittel geprüft. Ist die Füllung des Vorratsbehälters kleiner als eine vorgegebene Mindestfüllung, so besteht unabhängig von einer aktuellen Klimatisierungsanforderung die Notwendigkeit, die Füllung des Kältemittelvorratsbehälters bis auf die Minimalfüllmenge anzuheben. Hierzu verzweigt das Verfahren somit wiederum zum Schritt S14, koppelt den Kompressor ein, so dass, wiederum unabhängig von einer Klimatisierungsanforderung, der Kältemittelvorratsbehälter aufgefüllt wird. Unmittelbar nach dem Koppeln zwischen Motor und Kompressor im Schritt S14 wird wiederum zum Schritt S10 zurückgekehrt und der Fahrzustand weiter überwacht.
  • Wird in S16 jedoch festgestellt, dass die Füllung des Kältemittelvorratsbehälters größer als die Minimalfüllmenge ist, so bedeutet dies, dass bereits vorher eingespeicherte, aus dem Bremsvorgang rekuperierte Energie zum weiteren Betreiben des Klimasystems zur Verfügung steht. Das Verfahren verzweigt hier also in Schritt S18 und entkoppelt den Kompressor des Klimasystems vom Motor. Bei einer in diesem Zustand des Klimasystems auftretenden Klimatisierungsanforderung kann zur Klimatisierung eines Luftstromes in den Fahrzeuginnenraum im Kältemittelvorratsbehälter gespeichertes druckbeaufschlagtes Kältemittel entnommen werden und über ein Drosselventil des Kältemittelkreislaufes entspannt werden, um so eine Kühlung des Luftstromes zu gewährleisten. In diesem Betriebszustand muss dem Motor keine Primärenergie entnommen werden, um eine Kühlung zu gewährleisten. Auch nach dem Entkoppeln von Kompressor und Motor im Schritt S18 kehrt das Verfahren wiederum zum Schritt S10 zurück, wodurch der Fahrzustand des Kraftfahrzeugs weiter überwacht wird und auf Zustandsänderungen sofort reagiert werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10225455 C1 [0004, 0004, 0005]

Claims (9)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Klimasystems für einen Kraftwagen, bei welchem ein Kältemittel in einem Kältemittelkreislauf mittels eines mechanisch mit einem Motor des Kraftwagens koppelbaren Kompressors mit einem Druck beaufschlagt, über einen Wärmetauscher abgekühlt, in einem Kältemittelspeicher zwischengespeichert und zur Abkühlung eines in einen Fahrzeuginnenraum gerichteten Luftstromes über ein Drosselventil entspannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bremsbetriebszustand des Kraftwagens der Kompressor mit dem Motor gekoppelt wird und mittels des Kompressors der Kältemittelspeicher gefüllt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Normalbetriebszustand des Kraftwagens der Kältemittelspeicher nur bis zu einer vorgegebenen Füllgrenze gefüllt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bremsbetriebszustand des Kraftwagens der Kältemittelspeicher unter Nutzung abzubauender Bewegungsenergie über die vorgegebene Füllgrenze hinaus gefüllt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Normalbetriebszustand des Kraftwagens bei einer Füllung des Kältemittelspeichers über die vorgegebene Füllgrenze hinaus der Kompressor vom Motor entkoppelt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Normalbetriebszustand des Kraftwagens bei einer Füllung des Kältemittelspeichers über die vorgegebene Füllgrenze hinaus, sowie bei Vorliegen einer Klimatisierungsanforderung das im Kältemittelspeicher gespeicherte Kältemittel zur Klimatisierung verwendet wird, bis die Füllung des Kältemittelspeichers die vorgegebene Füllgrenze unterschreitet.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Normalbetriebszustand des Kraftwagens bei einer Füllung des Kältemittelspeichers unter der vorgegebenen Füllgrenze hinaus, sowie bei Vorliegen einer Klimatisierungsanforderung der Kompressor mit dem Motor gekoppelt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremszustand durch ein in einem Bussystem des Kraftwagens übermitteltes Signal erkannt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremszustand durch die Aktivierung einer Bremse des Kraftwagens erkannt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremszustand aus dem zeitlichen Verlauf einer gemessenen Fahrzeuggeschwindigkeit ermittelt wird.
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