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DE102008046200B4 - Filterbeutel für einen Staubsauger - Google Patents

Filterbeutel für einen Staubsauger Download PDF

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DE102008046200B4
DE102008046200B4 DE102008046200.4A DE102008046200A DE102008046200B4 DE 102008046200 B4 DE102008046200 B4 DE 102008046200B4 DE 102008046200 A DE102008046200 A DE 102008046200A DE 102008046200 B4 DE102008046200 B4 DE 102008046200B4
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flap
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Dipl.-Ing. Weber Klaus-Martin
Dipl.-Ing. Salice Beate
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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    • A47L9/14Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
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Abstract

Filterbeutel (4) für einen Staubsauger (1), mit einer Halteplatte (9) und einer Verschlussklappe (11), die in das Innere des Filterbeutels (4) öffnet, wobei die Halteplatte eine Anschlussebene (A) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Halteplatte (9) ein Strömungskragen (17) ausgebildet ist, der sich innenseitig der Halteplatte (9) und umgebend zu der Verschlussklappe (11) ins Innere des Filterbeutels (4) erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Filterbeutel für einen Staubsauger nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
  • Filterbeutel der in Rede stehenden Art sind bekannt. Deren Füllöffnung ist durch eine, beispielsweise allein durch das Anströmen der Partikel behafteten Luft im Saugbetrieb in Öffnungsstellung gehaltene Verschlussklappe verschließbar, wozu weiter beispielsweise die Verschlussklappe in die Verschlussstellung federvorgespannt ist.
  • Zum Stand der Technik ist etwa auch auf die DE 10 2005 045 548 A1 und die EP 1 482 825 B1 zu verweisen.
  • Im Hinblick auf den bekannten Stand der Technik stellt sich die technische Problematik, einen Filterbeutel der in Rede stehenden Art hinsichtlich der Funktionssicherheit, insbesondere hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Verschlusses der Halteplattenöffnung weiterzubilden.
  • Diese Problematik ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass auf der Halteplatte ein Strömungskragen ausgebildet ist, der sich innenseitig der Halteplatte und umgebend zu der Verschlussklappe ins Innere des Filterbeutels erstreckt. Entsprechend umgibt der vorgesehene Strömungskragen zugleich die durch die Verschlussklappe zu verschließende Halteplattenöffnung. Insbesondere bei Filterbeuteln, die in Überkopfstellung in Staubsaugern gehalten sind, ergibt sich die Problematik, dass während des Schließens der Verschlussklappe unmittelbar nach Ausschalten des Staubsaugers Partikel im Spalt zwischen Verschlussklappe und Halteplatte anlagern, was insbesondere das vollständige Schließen der Verschlussklappe verhindert. In der Folge kann bedingt durch die vertikale Überkopf-Anordnung des Filterbeutels und der somit unten liegenden Halteplatteöffnung Sauggut ausrieseln. Diesem nachteiligen Effekt ist durch die Anordnung des Strömungskragens entgegengewirkt. So können in Arbeitsposition keine kleineren Partikel, weiter auch gegebenenfalls Aktivkohlepartikel zwischen Halteplatte und Verschlussklappe geraten. Der Strömungskragen formt gemeinsam mit der sich beim Ausschalten des Staubsaugers schließenden Verschlussklappe einen reduzierten Radialspalt, der zudem für eine Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit auch bei voll befülltem Filterbeutel bzw. bei hohem Druckverlust des Filterbeutels sorgt. Hierdurch wird der verbleibende Spalt freigeblasen. Ein Verklemmen oder Austreten von Sauggut oder Aktivkohle wird auch hierdurch vermieden. Weiter lagert sich infolge der Überkopfanordnung des Filterbeutels schweres Sauggut insbesondere im unteren Teil, zugeordnet der Halteplatte in Umgebung der Eintrittsöffnung an. Der Strömungskragen verhindert ein seitliches Eintreten in die Eintrittsöffnung bei kleinen Strömungsgeschwindigkeiten. Weiter stützt der Strömungskragen abwärts zur Halteplattenöffnung abgleitende Partikel ab, die nicht vom Rest-Luftstrom innerhalb des Filterbeutels unmittelbar nach Abschalten des Staubsaugers erfasst werden. Zudem ist durch die Anordnung des Strömungskragens die eintretende Luftströmung gezielt in den Filterbeutel gerichtet, womit weiter ein direktes Anströmen der innen liegenden Filterwandungen vermieden werden kann.
  • Im Weiteren sind Merkmale beschrieben, die bevorzugt in Kombination mit den Merkmalen des Anspruches 1 Bedeutung haben, aber grundsätzlich auch mit nur einigen Merkmalen des Anspruches 1 oder alleine Bedeutung haben können.
  • So ist in einer vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass der Strömungskragen eine Erstreckung senkrecht zur Anschlussebne der Halteplatte aufweist. Der Strömungskragen erstreckt sich von der in das Filterbeutelinnere weisenden Ebene senkrecht umgebend zu der Verschlussklappe, bildet entsprechend im weiteren Sinne eine Verlängerung des vor dem Filterbeutel in dem Staubsauger ausgebildeten Strömungskanals, wobei weiter das senkrechte Erstreckungsmaß des Strömungskragens so gewählt ist, dass ein insbesondere vertikaler Abstand zur Filterbeutelwandung gegeben ist, der einem Mehrfachen des senkrechten Erstreckungsmaßes des Strömungskragens entspricht. Weiter alternativ aber auch kombinativ hierzu kann, insbesondere bei einer Ausgestaltung der Anschlussfläche als eine Anschlussebene, der Strömungskragen im Querschnitt senkrecht zu einer Anschlussebenen-Senkrechten der Halteplatte auch einen spitzen Winkel zur Anschlussebene einschließen, so insbesondere einen Winkel von 1 bis 30°, bevorzugt 1 bis 15°. Eine solche Kragenausrichtung kann sowohl umlaufend als auch nur partiell vorgesehen sein, dies weiter gegebenenfalls in Verbindung mit einer partiellen senkrechten Ausrichtung.
  • Die vertikale Höhe des Strömungskragens ist weiter so gewählt, dass diese einer vertikalen Öffnungshöhe der Verschlussklappe zwischen Klappensitz und frei aufragendem Klappenende bei einer Öffnung der Verschlussklappe von 5° bis 60°, weiter beispielsweise 7°, 12°, 27° oder 31°, darüber hinaus auch jeder Winkelwert zwischen 5° und 60°, entspricht. So taucht die Verschlussklappe in einer bevorzugten Ausgestaltung erst bei Überschreiten eines vorbestimmten Öffnungswinkels zumindest partiell aus dem Strömungskragen umschlossenen Bereich auf, welcher vorbestimmte Öffnungswinkel dem Mindestöffnungsmaß bei voller Luftanströmung der Verschlussklappe entspricht.
  • Die Verschlussklappe weist eine Klappachse auf, so weiter bevorzugt im Bereich einer Schmalseite der Verschlussklappe. Diesbezüglich wird weiter bevorzugt, dass der Strömungskragen die Verschlussklappe jedenfalls gegenüberliegend zur Klappachse umgibt, so weiter entsprechend umgebend dem der Klappachse gegenüberliegenden freien Verschlussklappenabschnitt. So ist diesbezüglich weiter vorgesehen, dass der Strömungskragen die Verschlussklappe dreiseitig umgibt, dies insbesondere dreiseitig entlang zweier quer zur Klappachse ausgerichteten Seiten sowie zugeordnet der der Klappachse gegenüberliegenden Seite. Bevorzugt wird diesbezüglich weiter, dass der Strömungskragen die Verschlussklappe mit Ausnahme des der Klappachse zugeordneten Randbereichs umgibt. Auch eine die Verschlussklappe vollständig umgebende Ausgestaltung des Strömungskragens ist durchaus möglich.
  • Der Strömungskragen kann des Weiteren zylinderartig, die Verschlussklappe umgebend ausgestaltet sein, darüber hinaus jedoch auch tüllenartig mit unterschiedlichen, vertikalen Erstreckungen. So kann der Strömungskragen weiter über den Umfang betrachtet sich wiederholende vertikale Erstreckungsunterschiede aufweisen, so weiter beispielsweise in Wellenform. Bevorzugt wird diesbezüglich eine Ausgestaltung, bei welcher die vertikale Erstreckung bezüglich des der Klappachse gegenüberliegenden Randbereichs am größten ist. Von diesem Bereich größter vertikaler Erstreckung des Strömungskragens ausgehend fällt die Strömungskragenhöhe bevorzugt in Richtung auf die gegenüberliegende Klappachse kontinuierlich ab, dies weiter gegebenenfalls bis auf eine vertikale Strömungskragenhöhe von weniger als einem Millimeter. Weiter kann die größte vertikale Erstreckung auch zugeordnet einem der Klappachse gegenüberliegenden Eckbereich der Verschlusskappe vorgesehen sein. Die Ausführung des Strömungskragens wirkt sich bevorzugt positiv auf eine Wirbelbildung der in den Filterbeutel einströmenden Luft aus. Hierzu ist eine gewölbte Kontur des Strömungskragens nützlich, in der Art, dass die seitlichen Flanken des Strömungskragens, welche parallel zur Verschlussklappe verlaufen geometrisch deutlich höher stehen als der Anteil des Strömungskragens, der in der direkten Strömungsrichtung steht. Eine harmonisch verlaufende Ausströmkontur verhindert nachteilige Strömungsabrisse. Die Gestaltung des Strömungskragens hinsichtlich des geometrischen Verhältnisses zwischen der Länge entlang der Strömungsrichtung und entgegen der Strömungsrichtung wirkt sich gleichfalls auf die Strömungsform im Inneren des Filterbeutels aus. In diesem Zusammenhang ist ein paralleler Verlauf der gegenüberliegenden Kragenabschnitte bevorzugt. Alternativ ist ein divergierender Verlauf der Abschnitte in Strömungsrichtung vorgesehen.
  • Um eine kleinstmögliche stirnseitige Fläche in Wirkrichtung der Verschlussklappe zu bieten, ist in einer Weiterbildung vorgesehen, dass der Querschnitt, das heißt die Wandungsdicke des Strömungskragens sich jedenfalls über einen Teilbereich der vertikalen Höhe mit zunehmendem Abstand zu der Halteplatte verringert. Hierdurch wird weiter die Gefahr eines Verklemmens von körnigen Medien zwischen Krageninnenwandung und Verschlussklappe reduziert. Die Verringerung der Wandungsdicke kann hier kontinuierlich mit zunehmendem Abstand zur Halteplatte erreicht sein, bis hin zu einer lippenartigen Ausspitzung der freien Randkante.
  • Zudem kann der Strömungskragen innenseitig eine zu der Randkontur der Verschlussklappe hin abfallende Schrägung aufweisen, die in einer Weiterbildung zudem auch den Sitz der Verschlussklappe in der Verschlussstellung bilden kann. Gegebenenfalls ist hierzu auch die Randkontur der Verschlussklappe angepasst geschrägt.
  • Der Filterbeutel ist im Bereich einer der Anschlussebene gegenüberliegenden Beutelbefestigungsebene an der Halteplatte gehaltert, so beispielsweise bei Ausgestaltung der Halteplatte aus einem Hartkunststoff mit dieser verschweißt oder verklebt. Diese Beutelbefestigungsebene erstreckt sich in einer Ausgestaltung ebenenparallel zur bevorzugten Anschlussebene der Halteplatte, in welch Letzterer der strömungsmäßige Anschluss des Filterbeutels an dem geräteseitigen Strömungskanal zur Beschickung des Filterbeutels erfolgt. In einer alternativen Ausgestaltung erstreckt sich die Beutelbefestigungsebene zwischen Filterbeutel und Halteplatte in einem Querschnitt senkrecht zur Anschlussebene der Halteplatte in einem spitzen Winkel zur Anschlussebene. Diesbezüglich ist beispielsweise ein Winkel von 5 bis 45°, bevorzugt ein Winkel von 10 bis 30° gewählt.
  • Unabhängig von der Ausrichtung der Beutelbefestigungsebene ist in einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass sich der Strömungskragen ausgehend von der Anschlussebene über die Beutelbefestigungsebene hinaus bis ins Innere des Filterbeutels erstreckt. So ist eine gerichtete Anströmung der partikelbehafteten Luft in das Innere des Filterbeutels erreicht. Die Befestigungsebene wird demzufolge nicht unmittelbar durch den eintretenden Luftstrom beaufschlagt. Das Überstandsmaß des Strömungskragens über die Befestigungsebene hinaus entspricht etwa dem 0,2- bis 0,7-fachen der vertikalen Höhe des Strömungskragens ausgehend von der Anschlussebene.
  • Innenseitig der Halteplatte, d. h. in Richtung auf das Filterbeutelinnere weisend ist eine die Verschlussklappe und den Strömungskragen umgebende Halteplattenwandung ausgebildet. Es ergibt sich hieraus ein zumindest partiell umlaufender Graben zwischen Strömungskragen und Halteplattenwandung, was durch eine seitliche Beabstandung der Halteplattenwandung zum Strömungskragen erreicht ist. Dieser Abstand ist weiter so gewählt, dass insbesondere in einer Überkopfstellung des Filterbeutels in der Betriebsstellung sich in dem ergebenden Graben im Filterbeutel aufgenommene Partikel absetzen können, dies weiter insbesondere im nicht eingeschalteten Zustand des Staubsaugers.
  • Der Abstand zwischen Halteplattenwandung und Strömungskragen, d. h. weiter der sich hierdurch ergebende Graben ist in einer Weiterbildung über die Umlauflänge des Strömungskragens gleich. Alternativ kann auch über die Umlauflänge des Strömungskragens der Spalt unterschiedliche Breiten aufweisen, dies weiter gegebenenfalls in Abhängigkeit von der vertikalen Erstreckungslänge des zugeordneten Strömungskragenabschnitts.
  • Als vorteilhaft erweist sich weiter, dass die Halteplattenwandung sich quer zur Erstreckungsebene der Halteplatte parallel zum Strömungskragen erstreckt, wodurch sich der zwischen Halteplattenwandung und Strömungskragen ergebende Graben über dessen senkrecht zur Halteplattenebene betrachteten Höhe mit gleicher Breite erstreckt. Alternativ kann die Halteplattenwandung auch so relativ zum Strömungskragen ausgerichtet sein, dass sich der gebildete Graben zur freien Seite hin, d. h. zum Beutelinneren gewandt weitet.
  • Zudem ist vorgesehen, dass an dem der Verschlussklappe abgewandten Endbereich der Halteplattenwandung ein sich nach außen erstreckender, umlaufender Beutelbefestigungskragen anschließt. Dieser erstreckt sich in der Beutelbefestigungsebene. In einer Weiterbildung kann diese Beutelbefestigungsebene, gebildet durch den Beutelbefestigungskragen, in einem Querschnitt parallel unterhalb der Öffnungsebene des Strömungskragens verlaufen.
  • In einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist die Verschlussklappe in ihre Verschlussstellung federbeaufschlagt. Hierzu ist beispielsweise eine Schenkel- oder Drahtbügelfeder vorgesehen, die an der Halteplatte bzw. an der Halteplattenwandung gehalten ist und auf die zum Beutelinneren gewandte Fläche der Verschlussklappe einwirkt. In weiter bevorzugter Ausgestaltung ist in der Verschlussklappe ausgehend von der federbeaufschlagten Seite ein Feder-Ausweichraum ausgebildet. Dieser kann sich auf der der Federbeaufschlagungsseite gegenüberliegenden Seite der Verschlussklappe, d. h. weiter zugewandt der Anströmung in Form einer klappenseitigen Erhöhung abzeichnen. In diesen Ausweichraum tritt zumindest ein Teil des die Verschlussklappe beaufschlagenen Federabschnittes ein, so dass ein Abtauchen dieses Federabschnittes unter die beutelinnenseitige Verschlussklappenebene ermöglicht ist. Dies bietet sich insbesondere bei einer beispielhaften Blattfederausgestaltung an. In diesem Zusammenhang erweist sich weiter von Vorteil, wenn die Feder eine Flachfeder ist, mit einer Wölbung quer zu Ihrer Längserstreckung. Zufolge dieser Ausgestaltung unterliegt die Verschlussklappe im Zuge der Verlagerung in die federunterstützte Verschlussstellung einer Überfallwirkung. Es ist so ein Verschluss für einen Filterbeutel angegeben, welcher einen Betriebsverschluss und einen Hygieneverschluss vereint. Um den Austritt von Staub bei abgeschaltetem Gerät zu gewährleisten, muss die Verschlussklappe als Betriebsverschluss arbeitend eine hohe Dichtwirkung aufweisen. Dies bedeutet auch, dass die Verschlussklappe mit einer entsprechenden Kraft in den Dichtsitz gepresst werden muss. Um Druckverluste zu minimieren und gleichzeitig eine gute Dichtwirkung zu erzielen ist eine spezielle Federcharakteristik vorgesehen. So wird die Verschlussklappe mit einer für die Dichtwirkung ausreichend hohen Kraft in den Dichtsitz gepresst. Demzufolge ist für den Beginn des Öffnungsvorganges zunächst eine erhöhte Kraft nötig. Nachdem die Verschlussklappe einen vordefinierten Öffnungsweg überschritten hat, schlägt die Federcharakteristik nahezu schlagartig um. In der Folge ist die zum Öffnen benötigte Kraft deutlich verringert. Zufolge der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Feder als Flachfeder mit einer quer zu ihrer Längserstreckung vorgesehenen Wölbung ist eine Federcharakteristik erreicht, die der Tatsache begegnet, dass bei geschlossener Verschlussklappe ein erhöhter Druck und mit zunehmendem Öffnen derselben ein verminderter Druck ansteht. So ist die Rückstellkraft der Feder an die jeweils vorliegenden Druckverhältnisse größenmäßig angepasst. Beispielsweise ist diesbezüglich vorgesehen, dass ein Abfall der Rückschließkraft bei ca. 5 bis 15% des zurückgelegten Öffnungsweges erfolgt. Demnach wird die maximale Rückschließkraft der Feder bzw. der Verschlussklappe lediglich zum Einpressen der Klappe in den Dichtsitz genutzt. Beim Überschreiten des maximalen Rückschließkraftpunktes im Zuge der Öffnungsbewegung fällt die Rückschließkraft kontinuierlich bis auf ein Minimum, welches beispielsweise ein Sechstel bis ein Drittel der Maximalkraft entspricht, ab. Weiterhin wird eine Charakteristik bevorzugt, bei welcher die Rückschließkraft im Zuge der Öffnungsbewegung ein Minimum durchläuft. Demzufolge steigt die Rückschließkraft nach Durchlauf eines Minimalwertes wieder an, dies beispielsweise bei einem Durchlauf des Minimums bei etwa einem halben Öffnungsweg der Verschlussklappe. Der Anstieg der Rückschließkraft nach Durchlauf eines Minimumwertes erfolgt entgegen dem Abfall desselben nach Erreichen des Maximumwertes wesentlich langsamer, so dass bei Erreichen der maximalen Öffnungsstellung der Verschlussklappe eine Rückschließkraft ansteht, welche etwa dem 0,3- bis 0,5-Fachen der Maximalkraft entspricht. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist diesbezüglich weiter vorgesehen, dass die als Flachfeder ausgebildete Feder eine Knackfeder ist. Diese ist beispielsweise aus einem profilierten Metall- bzw. Stahlblech geformt. So kann weiter eine solche Knackfeder ein, eine sphärische Auswölbung aufweisendes Federband sein. Dieses ist bevorzugt senkrecht zur Längsrichtung in der Ebene des Profils gekrümmt, womit die Biegekraft zunächst ansteigt. Dieser Anstieg erfolgt bis zu einem bestimmten, von den Abmessungen des Streifens, dessen E-Moduls und der Art der Profilierung abhängigen Wert, wonach der Streifen in der Biegeachse umknickt, infolgedessen die Biegekraft deutlich zurückgeht.
  • In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist die frei auf der Verschlussklappe aufliegende Feder insbesondere bei Ausgestaltung dieser als Flachfeder, zum Beutelinneren hin von einer, von der Verschlussklappe ausgehenden Wandung überragt, dies insbesondere in der Verschlussklappen-Schließstellung, darüber hinaus aber auch zumindest partiell über den gesamten Öffnungsweg der Verschlussklappe. Die verschlussklappenseitige Wandung ragt zumindest partiell mit ihrer zum Beutelinnern hin weisenden Randkante zumindest über die zugeordneten, der Wandung benachbarten Federabschnitte hinaus. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine seitliche Führung der Feder insbesondere bei einer Ausgestaltung der Feder als Flachfeder gegeben, die ein Abwandern der Feder insbesondere quer zu ihrer Längserstreckung verhindert. Bevorzugt ist in diesem Zusammenhang weiter, dass die Wandung die Feder jedenfalls zugeordnet dem freien, dem Anbindungsende abgewandten Federende überragt. Hierdurch ist bei geöffneter Verschlussklappe einer Beschädigung des Filterbeutelmaterials durch das in dieser Bewegung relativ zur Verschlussklappe nach vorne ragende Federende entgegengewirkt. Vielmehr tritt im Zuge der Öffnungsbewegung der Verschlussklappe zunächst der erhöhte Wandungsabschnitt gegebenenfalls vor die Beutelwandung. Das freie Federende bleibt somit zur Beutelwandung stets beabstandet. Bevorzugt wird diesbezüglich weiter, dass zwei, in Längserstreckung der Feder betrachtet beidsseitig der Feder angeordnete, die Feder überragende Wandungen vorgesehen sind. Die Feder, insbesondere deren freies Federende sitzt auf einer in der Verschlussklappe wurzelnden Stützwandung auf, die mit Abstand unterhalb der die Feder überragenden Wandungen bzw. Wandungsabschnitte endet, so dass dem Federende eine definierte Beaufschlagungsfläche gegeben ist, die seitlich von den Wandungsabschnitten überragt ist.
  • Die Halteplatte ist in einer weiter bevorzugten Ausgestaltung mit einer Erstreckung ausgebildet, die zwei Drittel oder weniger der Breite des Filterbeutels in dem, dem staubsaugerseitigen Stutzen zuzuordnenden Anschlussbereich entspricht. Entsprechend erstreckt sich die Halteplatte nur über einen Teilabschnitt der Filterbeutelbreite, so dass in Breitenrichtung des Filterbeutels betrachtet seitlich der Halteplatte ein halteplattenfreier und dementsprechend filteraktiver Beutelbereich verbleibt. In bevorzugter Ausgestaltung entspricht die Breite der Halteplatte etwa der halben Breite des Filterbeutels.
  • Eine weiter verbesserte Filtrierung im Staubsaugerbetrieb ist durch eine Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes erreicht, bei welcher die Halteplatte im Anschlussbereich außermittig an dem Filterbeutel angebracht ist. Durch dies asymmetrische Anordnung der Halteplatte im Anschlussbereich des Filterbeutels ergeben sich strömungstechnische Vorteile. Im Inneren des Filterbeutels wird hierdurch eine Wirbelströmung herbeigeführt bzw. diese verstärkt. Das eingesaugte Schmutzgut wird gleichmäßig auf die gesamte innere Oberfläche des Filterbeutels aufgeteilt. Durch die infolge der Wirbelströmung sich einstellende Zentrifugalwirkung wird eine Vorseparierung hinsichtlich grober und feiner Anteile im Schmutzgut vorgenommen. Weiter ist eine derart gezielt hervorgerufene Wirbelbildung im Inneren des Filterbeutels auch vorteilhaft hinsichtlich der Funktion und der Wirkweise gegebenenfalls eingebrachter, frei im Beutel befindlicher Adsorberteilchen, da hierdurch eine gleichmäßige räumliche Verteilung dieser Teilchen hervorgerufen wird.
  • Die Ausströmrichtung des durch die Eintragsöffnung der Halteplatte gerichteten Luftstromes in den Filterbeutel verläuft in einer Ausgestaltung in die außermittige Versetzungsrichtung der Halteplatte mit Bezug zum filterbeutelseitigen Anschlussbereich. Entsprechend ist die Ausströmrichtung so gewählt, dass der partikelbehaftete, in den Filterbeutel eintretende Luftstrom tendenziell abweisend zu dem durch die seitlich versetzte Anordnung der Halteplatte im Anschlussbereich verbleibenden freien Filterbeutelbereich eintritt, was die Wirbelbildung günstig unterstützt. Alternativ kann die Ausströmrichtung auch entgegen der Versetzungsrichtung der Halteplatte verlaufen, so weiter tendenziell in Richtung des verbleibenden freien Anschlussbereiches des Filterbeutels neben der außermittig angeordneten Halteplatte.
  • In Überdeckung zu der Feder, insbesondere in Überdeckung zu der Flachfeder ist in der Verschlussklappe eine Vertiefung ausgeformt, die sich auf der der Feder gegenüberliegenden Seite der Verschlussklappe als Wölbung wiederfindet. Zufolge dieser Ausgestaltung wirkt die Verschlussklappe in der Öffnungsstellung als Strömungsrichter für die einströmende Luft, womit dieser ein Drall aufgeprägt wird. In dieser Vertiefung können sich im Verschlusszustand der Klappe Schmutzpartikel oder dgl. einlagern. Um diese aus der Vertiefung, die weiter dem bereits beschriebenen Feder-Ausweichraum entsprechen kann, abzuführen, ist die Vertiefung mit einem dem Anscharnierbereich der Verschlussklappe zugeordneten Auslassbereich versehen, der auf dem dem Beutelinnern zugewandten Verschlussklappen-Niveau mündet. Entsprechend ist die Vertiefung zugeordnet dem Anscharnierbereich ohne seitliche Begrenzung in Form einer Wandung oder dgl. versehen, während die anderen Seiten, insbesondere die in Erstreckungsrichtung der Vertiefung und somit in Erstreckungsrichtung der Feder verlaufenden Längsseiten sowie die dem Anscharnierbereich gegenüberliegende Querseite der Vertiefung bevorzugt durch die vorbeschriebene, die federflankierende Wandung bzw. durch die Stützwandung umgeben ist. Über den freigelassenen Auslassbereich ist im Zuge der Öffnung der Verschlussklappe ein Ausrieseln etwaiger in der Vertiefung sich absetzender Schmutzpartikel ermöglicht. Dies ist weiter unterstützt durch eine Ausgestaltung, bei welcher der Auslassbereich teilweise durch einen dem Inneren der Vertiefung zugeordneten Richtungsgeber gebildet ist. Dieser Richtungsgeber ist ein konstruktives Element der Verschlussklappe, welches im in der Öffnungsstellung der Verschlussklappe scharnierseitigen Endbereich der Vertiefung den aus der Vertiefung ausrutschenden Schmutzpartikeln eine vorgegebene Ausweichrichtung aufprägt. So ist bevorzugt der Richtungsgeber keilartig ausgebildet, zur weiter bevorzugten seitlichen Ablenkung der aus der Vertiefung ausrutschenden Partikel, tendenziell quer nach außen mit Bezug auf die Längserstreckung der Vertiefung bzw. der diese überdeckenden Feder. In weiter bevorzugter Ausgestaltung sind zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Richtungsgeber vorgesehen, die schlittenartig die abgleitenden Schmutzpartikel beidseitig nach außen aus der Vertiefung ableiten, weiter zufolge dieser Ausgestaltung bevorzugt aus dem Überdeckungsbereich zur Feder. In weiter bevorzugter Ausgestaltung ist der Richtungsgeber schneepflugartig gestaltet mit einer zur Vertiefung hin ausgerichteten Pflugspitze.
  • Der die Verschlussklappe teilweise umgebende Strömungskragen ist wiederum zumindest teilweise umgeben von einem Graben, dessen zum Beutelinneren hin weisende Oberfläche des Grabenbodens auf der Ebene des Verschlussklappensitzes ausgerichtet ist. In diesem Graben lenkt der Richtungsgeber ein durch den Auslass austretendes Schmutzgut ein, so zumindest in die dem Richtungsgeber aufweisenden Verschlussklappen-Anscharnierbereich benachbarten Grabenbereiche.
  • Der Graben ist seitlich einerseits durch den Strömungskragen und andererseits durch einen sich entsprechend dem Strömungskragen erstreckenden Halteplatten-Wandungsabschnitt gebildet. Halteplatten-Wandungsabschnitt und Strömungskragen sind entsprechend unter annähernd parallelem Verlauf zueinander beabstandet, wobei weiter der Graben dreiseitig entsprechend dem Umlauf des Strömungskragens um die Verschlussklappe umläuft. Im Bereich der Verschlussklappen-Anscharnierung sowie der hierüber angeordneten Federhalterung ist der Graben unterbrochen. Der Federhalterungsabschnitt bzw. der Anscharnierbereich für die Verschlussklappe wächst aus der Halteplatten-Wandung mit einem der Grabenbreite entsprechenden Erstreckungsmaß in Richtung auf die freien Endes des Strömungskragens aus, wobei weiter der Graben zwischen dem Federhalterungsabschnitt und dem dem Federhalterungsabschnitt zugewandten Ende des Strömungskragens zur Unterseite der Verschlussklappe hin geöffnet ist. Es ergibt sich hieraus in der Verschlussklappen-Öffnungsstellung eine Durchströmöffnung zwischen dem durch den Strömungskragen und die in Offenstellung gehaltene Verschlussklappe begrenzten Strömungsraum und dem Graben, zufolge dessen etwaig in dem Graben angesammelte Schmutzpartikel in den Filterbeutel ausgeblasen werden.
  • Bedingt durch die bevorzugte spitzwinklige Anstellung der Beutelbefestigungsebene zur Anschlussebene ergibt sich eine unterschiedliche Grabentiefe quer zur Scharnierachse der Verschlussklappe, wobei die geringste Grabentiefe dem Schmalseitenbereich des Filterbeutels zugeordnet ist. Ausgehend von dem dem Schmalseitenbereich des Filterbeutels zugewandten freien Ende des Strömungskragens erhöht sich Grabentiefe in Umlaufrichtung um den Strömungskragen bis zu einer Grabentiefe, die dem Zwei- bis Vierfachen der geringsten Grabentiefe entspricht.
  • In weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes verläuft der Grabenboden gleichgerichtet zu der Anschlussebene, weiter bevorzugt bei ebener Ausgestaltung des Grabenbodens gleichgerichtet zu der ebenen Anschlussebene.
  • Um den als unangenehm empfundenen Staubgeruch durch Beduftung zu überdecken, ist in einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass an dem Filterbeutel ein relativ zu dem Filterbeutel bewegliches Trägerelement für einen Duftchip angebracht ist. Dieses Trägerelement und somit der Duftchip sind der Außenseite des Filterbeutels zugeordnet, womit die durch den Filterbeutel gesogene Abluft über den Duftchip streicht. Durch die bewegliche Anordnung des Duftchip-Trägerelementes relativ zu dem Filterbeutel ist eine günstige Anpassung der Lage des Duftchips an den Füllgrad des Filterbeutels und der entsprechenden Aufstellung desselben erreicht. Der Duftchip ist zufolge dieser Ausgestaltung stets in Anlage zur Filterbeutelaußenwandung gehalten und kann die Bewegung desselben nachvollziehen. Das Trägerelement kann als gesondertes Element beispielsweise in Form eines Kunststoffspritzteiles vorliegen. Bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei welcher das Trägerelement mit der Halteplatte verbunden ist, so weiter insbesondere unter einteiliger Ausbildung bevorzugt im Kunststoffspritzverfahren. Hierbei ist die relative Beweglichkeit des Trägerelements zum Filterbeutel durch eine bewegliche Anbindung des Trägerelements an der Halteplatte gegeben, wozu das Trägerelement bevorzugt im Bereich der Befestigungsebene für die Filterwandung an der Halteplatte angebunden ist, so dass das Trägerelement auf der Außenwandung des Filterbeutels aufliegt. Die Anbindung ist beispielsweise durch einen materialverdünnten Anschlussbereich gegeben, der die Beweglichkeit des Trägerelementes relativ zur Halteplatte, weiter relativ zum Filterbeutel bietet. Hinsichtlich des in das Trägerelement einzusetzenden Duftchips wird auf die EP 1 482 825 B1 verwiesen. Der Inhalt dieser Patentschrift wird hiermit voll inhaltlich in die Offenbarung vorliegender Erfindung mit einbezogen, auch zu dem Zwecke, Merkmale dieser Patentanmeldung in Ansprüche vorliegender Erfindung mit einzubeziehen.
  • Die angegebenen zahlenmäßigen Bandbreiten schließen auch- soweit solche nicht ohnehin exemplarisch angegeben sind –, sämtliche Zwischenwerte ein, und zwar insbesondere in 1/10-Schritten, weiter in 1/10-Schritten von der unteren und/oberen Grenze auf die jeweils andere Grenze hin eingeschränkt. „Und” steht hierbei dafür, dass beide Grenzen um jeweils ein oder mehrere Zehntel auf die Grenze hin verschoben, d. h. eingegrenzt werden.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich drei Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen Staubsauger in Art eines stielgeführten Handstaubsaugers, aufnehmend einen Filterbeutel;
  • 2 einen Querschnitt durch den Filterbeutel mit Blick auf die Innenseite einer, eine Verschlussklappe aufweisenden Halteplatte, eine erste Ausführungsform betreffend;
  • 3 die Halteplatte mit der Verschlussklappe in einer perspektivischen Einzeldarstellung;
  • 4 den Schnitt gemäß der Linie IV-IV in 3;
  • 5 den Schnitt gemäß der Linie V-V in 3;
  • 6 eine Schnittdarstellung gemäß 4 die Gebrauchsstellung betreffend;
  • 7 eine der 2 entsprechende Darstellung, eine zweite Ausführungsform betreffend:
  • 8 die Halteplatte der zweiten Ausführungsform in perspektivischer Einzeldarstellung mit in strichpunktierter Linienart angedeutetem Filterbeutel;
  • 9 den Schnitt gemäß der Linie IX–IX in 7;
  • 10 den Schnitt gemäß der Linie X-X in 7;
  • 11 eine Schnittdarstellung gemäß 9 die Gebrauchsstellung betreffend;
  • 12 in einer dritten Ausführungsform die Halteplatte mit Verschlussklappe in einer perspektivischen Einzeldarstellung, die Klappenverschlussstellung betreffend;
  • 13 die Ansicht gegen die Halteplatte gemäß dem Pfeil XIII in 12;
  • 14 die Draufsicht auf die Halteplatte;
  • 15 den Schnitt gemäß der Linie XV-XV in 14;
  • 16 den Schnitt gemäß der Linie XVI-XVI in 15;
  • 17 eine der 15 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch eine Zwischenstellung im Zuge einer Klappenöffnungsbewegung betreffend;
  • 18 in einer Einzeldarstellung die Draufsicht auf die die Halteplatte beaufschlagende Feder in einer Klappenstellung gemäß 17;
  • 19 eine weitere der 15 entsprechende Darstellung, jedoch nach weiterer Öffnungsverlagerung der Verschlussklappe;
  • 20 eine der 18 entsprechende Darstellung der Feder, die Stellung gemäß 19 betreffend;
  • 21 eine Schnittdarstellung gemäß 15, jedoch die Verschlussklappen-Öffnungsstellung betreffend;
  • 22 eine der 18 entsprechende Darstellung der Feder in der Verschlussklappen-Öffnungsstellung gemäß 21;
  • 23 in perspektivischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Halteplatte;
  • 24 die Draufsicht hierzu;
  • 25 den Schnitt gemäß der Linie XXV-XXV in 23;
  • 26 den Schnitt gemäß der Linie XXVI-XXVI in 23;
  • 27 einen Filterbeutel in Ansicht mit einer zugeordneten Halteplatte gemäß der Ausführungsform entsprechend 23;
  • 28 den Schnitt gemäß der Linie XXVIII-XXVIII in 27;
  • 29 die Seitenansicht gegen den Filterbeutel.
  • Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 ein Staubsauger 1, insbesondere Haushalts-Staubsauger, welcher als handgeführtes Stielgerät ausgeführt ist. Dieses weist zunächst ein Basisgerät 2 auf, mit einem nicht dargestellten Elektromotor für eine Saug-/Gebläse-Einheit. An dem Basisgerät 2 ist eine zur Aufnahme des aufgesaugten Staubgutes vorgesehene Filterkassette 3 angedockt. Diese beinhaltet einen Filterbeutel 4.
  • Die Stromversorgung des in dem Basisgerät 2 integrierten Elektromotors erfolgt über ein Elektrokabel 5.
  • Weiter besitzt das Basisgerät 2 einen schwanenhalsförmigen Fortsatz, welcher sich über dem Bereich der Filterkassette 3 erstreckt. Im Bereich des freien Endes formt dieser Fortsatz eine Steckaufnahme für einen Stiel 6 des Staubsaugers 1 aus. Im Bereich des freien Endes des Stieles 6 ist ein Betätigungsgriff 7 vorgesehen. Dieser besitzt eine daumenbetätigbare Stelleinheit in Form eines Schiebeschalters, über welchen die Leistung des in dem Basisgerät 2 aufgenommenen Elektromotors einstellbar ist.
  • Zur Bodenbearbeitung ist das Basisgerät 2 strömungsmäßig mit einem Vorsatzgerät 8 verbunden. Dieses kann eine eine rotierende Bürste aufweisende Saugdüse sein.
  • Der nicht dargestellte Saugmund des Vorsatzgerätes 8 steht strömungsmäßig in Verbindung mit dem in der Filterkassette 3 aufgenommenen Filterbeutel 4, wozu ein nicht dargestellter Strömungskanal das Basisgerät 2 durchsetzt. Endseitig geht dieser Strömungskanal in einen Anschlussabschnitt über.
  • Letzterer ist in einer, in einer Trennebene T zwischen Filterkassette 3 und Basisgerät 2 ausgebildeten Kassettenaufnahme platziert. Ebenenversetzt hierzu erstreckt sich eine in dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Kunststoffwerkstoff hergestellte Halteplatte 9 des Filterbeutels 4, die zugeordnet dem Anschlussabschnitt der Saugleitung in einer ebenen Anschlussebene A eine Durchtrittsöffnung 10 zur Einbringung der staubbeladenen Saugluft besitzt. An der Halteplatte 9 ist unterseitig, das heißt abgewandt dem basisgerätseitigen Aufnahmebereich ein luftdurchlässiger Staubbeutel 21 befestigt. Die Beutelbefestigungsebene B erstreckt sich parallel zur Anschlussebene A. In Betriebstellung liegt der Filterbeutel 4 in Überkopfstellung in der Filterkassette 3 ein; wird demnach im Saugbetrieb von unten durch die Befüllöffnung 10 angeströmt.
  • Bei Nichtbetrieb, das heißt bei Nicht-Saugluftbeaufschlagung des Filterbeutels 4 ist die Durchtrittsöffnung 10 der Halteplatte 9 beutelinnenseitig zugewandt von einer Rückverschlussklappe 11 überdeckt. Diese ist unterseitig der Halteplatte 9 anscharniert. Die Verlagerung der Verschlussklappe 11 in Öffnungsrichtung erfolgt durch die Saugluftbeaufschlagung. Die Rückstellung in die Verschlussstellung gemäß 3 bis 5 erfolgt federunterstützt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist der Filterbeutel 4 in Überkopfstellung betreibbar. Die nach Ausschalten des Saugluftstromes sich auf den durch die Halteplatte 9 gebildeten Boden absenkenden Schmutz- und Staubpartikel können zufolge dieser Ausgestaltung nicht durch die Durchtrittsöffnung 10 zurück in den Strömungskanal gelangen.
  • Die Durchtrittsöffnung 10 und entsprechend auch die Verschlussklappe 11 sind im Grundriss abweichend von einer Kreisform gebildet, so weiter in etwa langgestreckt zungenartig mit zwei konvex nach außen gewölbten Längsrandkanten 12 und 13 sowie einer der Anlenkung gegenüberliegenden, gleichfalls konvex nach außen sich auswölbenden Stirnrandkante 14. Die Scharnierachse x erstreckt sich quergerichtet zur Längserstreckung der Verschlussklappe 11 und somit weiter quergerichtet zu den Längsrandkanten 12 und 13. Das Scharnier 15 ist gebildet durch eine entsprechende Materialverjüngung in der Verschlussklappe 11 in Art eines Filmscharniers.
  • Die Federbeaufschlagung der Verschlussklappe 11 in Richtung auf die Verschlussstellung ist erreicht durch eine an der Verschlussklappenbasis 16 befestigte Feder 20, die auf die dem Beutelinneren zugewandte Fläche der Verschlussklappe 11 einwirkt. Die Feder 20 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Drahtbügelfeder ausgebildet.
  • Die Verschlussklappe 11, insbesondere der um die Achse x schwenkbare Abschnitt der Verschlussklappe 11 ist umgeben von einem Strömungskragen 17. Dieser erstreckt sich senkrecht zur Erstreckungsebene der Halteplatte 9 gleichfalls der Innenseite des Filterbeutels 4 zugewandt in Art einer teils umlaufenden Wand. Der Strömungskragen 17 kann in einfachster Weise einstückig, materialeinheitlich zusammen mit der Halteplatte 9 beispielsweise im Kunststoffspritzverfahren hergestellt sein.
  • Die Wandungsstärke des Strömungskragens 17 beträgt lediglich wenige Millimeter, so insbesondere 1 bis 5 mm, beispielsweise 3 mm.
  • Der Strömungskragen 17 weist eine in Vertikalrichtung gemessene maximale Höhe h auf, die etwa einem Drittel der maximalen Erstreckungslänge 1 der Verschlussklappe 11, gemessen quer zur Klappachse x, entspricht. Diese maximale Höhe h ist vorgesehen im der Stirnrandkante 14 der Verschlussklappe 11 zugeordneten Bereich des Strömungskragens 17, übergreifend in die Anschlussbereiche der den Längsrandkanten 12 und 13 zugeordneten Kragenabschnitte. Entlang der Längsrandkanten 12 und 13 reduziert sich die Höhe h bis zum Scharnier 15 auf ein Maß, welches etwa der Materialstärke des Srömungskragens 17 entspricht. Demnach läuft der Strömungskragen 17 von dem der Stirnrandkante 14 zugeordneten Bereich ausgehend beidseitig aus, so dass sich im Grundriss etwa eine Hufeisenform des Strömungskragens 17 ergibt. Der Strömungskragen 17 ist zugewandt der Scharnieranbindung offen.
  • Der Strömungskragen 17 ist weiter so positioniert, dass zumindest der in der Verschlussstellung der Verschlussklappe 11 zugeordnete Innenwandungsbereich des Strömungskragens 17 unmittelbar benachbart ist zur zugewandten, umlaufenden Randkante der Verschlussklappe 11, so weiter gegebenenfalls mit einem Abstand von wenigen Zehntel Millimetern bis hin zu einem Millimeter (vgl. 4). Wie weiter aus den Querschnittsdarstelllungen zu erkennen, erstreckt sich der Strömungskragen 17 in Vertikalrichtung mit Bezug auf einen Querschnitt ausgehend vom Wurzelbereich an der Halteplatte 9 keilförmig sich verjüngend, mit einer Keilschrägfläche, die dem Krageninnenraum zugewandt ist. So ist im Wurzelbereich eine Materialstärke des Kragens von beispielsweise 3 mm gewählt, während im Bereich der freien stirnseitigen Kragenfläche eine Materialstärke von 0,5 bis 1 mm gewählt ist.
  • Im Betrieb des Staubsaugers 1 wird über den Saugluftstrom ein Druck (Pfeil P) auf die der Innenseite des Filterbeutels 4 abgewandte Oberfläche der Verschlussklappe 11 ausgeübt, welcher entgegen der Kraft der Feder 20 die Verschlussklappe 11 in der Offenstellung hält. Diese Offenstellung ist in 6 in strichpunktierter Linienart, mit der Bezugsziffer 11'' versehen, dargestellt.
  • Mit Ausschalten des Staubsaugers 1 und damit einhergehendem Abfallen des Druckes P fällt die Verschlussklappe 11 federunterstützt in die Halteplattenöffnungs-Verschlussstellung. Mit dem sich in den Staubbeutel 21 hineinragenden Strömungskragen 17 bildet die sich schließende Verschlussklappe 11 einen sich zunehmend reduzierenden Spalt, der zunächst verhindert, dass gröberes Sauggut in den Dichtsitz zwischen Verschlussklappe 11 und Halteplattenöffnung 10 gerät. Zudem wird die Strömungsgeschwindigkeit des nicht schlagartig abfallenden Luftstromes durch den reduzierten Spalt erhöht, so dass der verbleibende Spalt freigeblasen wird (siehe Pfeil P' in 6), was einem Verklemmen oder Austreten von Sauggut (22), weiter insbesondere von Staubpartikeln oder Aktivkohle verhindert. Dieser positive Effekt tritt zudem auch ein, wenn es aufgrund eines stark befüllten Filterbeutels 4 zu einem Druckverlust kommt.
  • Wie weiter aus der Darstellung in 6 zu erkennen, ist die vertikale Höhe h, insbesondere die maximale vertikale Höhe h des Strömungskragens 17 angepasst an die vertikale Öffnungshöhe der Verschlussklappe 11 bei einer Öffnung derselben von etwa 30° (siehe strichpunktierte Darstellung der Verschlussklappe 11, bezeichnet mit 11').
  • Die 7 bis 11 zeigen eine zweite Ausführungsform des Filterbeutels 4. Dieser weist eine Halteplatte 9 auf, die zugewandt dem geräteseitigen Strömungskanal eine ebene Anschlussebene A besitzt. In dieser mündet die Halteplattenöffnung 10.
  • Abgewandt der Anschlussebene A ist auch in dieser Ausführungsform ein die Halteplattenöffnung 10 dreiseitig umgebender Strömungskragen 17 vorgesehen. Dieser erstreckt sich zum Filterbeutelinnern weisend in einem Querschnitt durch die Halteplatte 9 zumindest partiell in einem spitzen Winkel Alpha zu einer Anschlussebenen-Senkrechten. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist zugeordnet einer Längsrandkante 12 der Verschlussklappe 11 sowie der der Klappenachse x gegenüberliegende Strömungskragenabschnitt 14 als auch der Übergang zwischen diesen beiden Strömungskragenabschnitten in einem Winkel Alpha von etwa 10° zu einer Anschlussebenen-Senkrechten ausgerichtet, dies weiter ausgehend von der Anschlussebene A bzw. ausgehend von der Verschlussklappe 11 unter Weitung des durch den Strömungskragen 17 begrenzten Öffnungsquerschnittes. Der weiteren Längsrandkante 13 der Verschlussklappe 11 zugeordnet verläuft der Abschnitt des Strömungskragens 17 im Wesentlichen senkrecht zur Anschlussebene A.
  • Die größte Vertikalerstreckung des Strömungskragens 17 ist im Übergangsbereich von dem der Klappenachse x gegenüberliegenden Strömungskragenabschnitt 14 zum geneigt verlaufenden, der einen Längsrandkante 12 der Verschlussklappe 11 zugeordneten Strömungskragenabschnitt gegeben.
  • Auch laufen in diesem Ausführungsbeispiel die Strömungskragenenden in Richtung auf die Klappenachse x aus.
  • Umlaufend zum Strömungskragen 17, weiter allseitig umlaufend der Verschlussklappe 11 weist die Halteplatte 9 eine Halteplattenwandung 23 auf. Diese ist im Bereich des Strömungskragens 17 im Querschnitt durch die Halteplatte 9 betrachtet mit Abstand zum Strömungskragen 17 positioniert. Der Anschlussbereich der Verschlussklappe 11 an der Halteplatte 9 und somit auch die Klappenachse x sind innerhalb des durch die Halteplattenwandung 23 begrenzten Bereiches der Halteplatte 9 platziert.
  • Der Abstand zwischen Halteplattenwandung 23 und Strömungskragen 17 ist umlaufend annähernd gleich.
  • Weiter verläuft die Halteplattenwandung 23 in einem Querschnitt durch die Halteplatte 9 (vgl. beispielsweise 10) parallel zum Strömungskragen 17, womit sich über die Höhenerstreckung der Halteplattenwandung 23 betrachtet der erreichte Graben 24 eine annähernd gleich bleibende Breite aufweist. Der Graben 24 läuft entsprechend des Umlaufes des Strömungskragens 17 dreiseitig um, ist lediglich im Bereich der Scharnieranbindung durch die Basis 16 unterbrochen, wobei weiter der Grabenboden 29 gleichgerichtet zur Anschlussebene A, d. h. parallel verlaufend zu der ebenen Anschlussebene A ausgerichtet ist und zwischen der Basis, welche zugleich der Federhalterung dient, und dem der Basis zugewandten Ende des Strömungskragens 17 zur Unterseite der Verschlussklappe 11 hin geöffnet ist.
  • An dem freien Endbereich der umlaufenden Halteplattenwandung 23 schließt sich ein nach außen gerichteter Beutelbefestigungskragen 25 an. Die dem zu halternden Staubbeutel 21 zugewandte Fläche bildet die Beutelbefestigungsebene B.
  • Durch angepasste senkrechte Längenerstreckung der Halteplattenwandung 23 ergibt sich gemäß den Darstellungen in einem Querschnitt durch die Halteplatte 9 eine spitzwinklige Ausrichtung der Beutelbefestigungsebene B im Verhältnis zur Anschlussebene A. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt dieser spitze Winkel Beta etwa 10°.
  • Die Neigung von Beutelbefestigungsebene B und Strömungskragen 17 ist zumindest partiell umlaufend des Strömungskragens 17 gemäß der Schnittdarstellung in 10 so gewählt, dass der die Befestigungsebene B definierende Beutelbefestigungskragen 25 und der Strömungskragen 17 ausgehend von einer Anschlussebenen-Senkrechten gleich gerichtet geneigt verlaufen. Zufolge der winklig zur Anschlussebene A angestellten Beutelbefestigungsebene B und der daraus resultierenden unterschiedlichen Höhe der umlaufenden Halteplattenwandung 23 ergeben sich in Umlaufrichtung betrachtet unterschiedliche Tiefen des Grabens 24, wobei die geringste Grabentiefe im Zuordnungszustand zum Filterbeutel 4 gemäß den Darstellungen in den 27 bis 29 einem Schmalseitenbereich 30 des Filterbeutels zugeordnet ist.
  • Die durch den dreiseitig umlaufenden freien Rand des Strömungskragens 17 definierte Strömungskragen-Öffnungsebene O verläuft in dem dargestellten Ausführungsbeispiel parallel zur Beutelbefestigungsebene B, wobei weiter der Strömungskragen 17 sich über die Beutelbefestigungsebene B hinaus bis ins Innere des Staubbeutels 21 erstreckt, dies etwa mit dem 0,3-fachen Maß der vertikalen Höhe des Strömungskragens 17.
  • Die 12 bis 22 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, basierend auf den zuvor anhand der 7 bis 11 beschriebenen Ausführungsform. So sind insbesondere die Halteplatte 9, die Verschlussklappe 11 sowie weiter der Strömungskragen 17 und die Halteplattenwandung 23 wie vor beschrieben ausgebildet.
  • Die die Verschlussklappe 11 in ihrer Verschlussstellung beaufschlagende Feder 20 ist in dieser Ausführungsform als eine Flachfeder mit einer Wölbung quer zu ihrer Längserstreckung ausgebildet. Ein freies Ende der Feder 20 ist in der dem Klappenscharnier 15 zugewandten, halteplattenwandungseitig vorgesehenen Basis 16 verankert, welche Basis 16 zugleich einen Federhalterungsabschnitt 31 ausformt, in welchem das freie Ende der Feder 20 gefasst ist, so beispielsweise durch Steckhalterung. Zum der Basis 16 gegenüberliegenden freien Ende läuft die Flachfeder in einer Projektion auf die Verschlussklappe 11 betrachtet spitz zu, dies unter Beibehaltung der Wölbung über die gesamte freie Längserstreckung der Feder 20. Von der Verschlussklappe 11 aus betrachtet ist die Feder 20 konvex gewölbt (vgl. 16).
  • Zufolge dieser Ausgestaltung der Feder 20 ist eine Knackfeder 27 gebildet, wobei das die Feder 20 ausformende Federband aus einem profilierten – bombierten – Metall- bzw. Stahlblech geschnitten ist.
  • In Projektion auf die zugewandte Verschlussklappenfläche erstreckt sich die Feder 20 frei über einen Feder-Ausweichraum 26. Dieser ist als in Längserstreckung der Feder 20 betrachtete konkave Vertiefung der Verschlussklappe 11 gebildet, weiter etwa muldenartig ausgehend von der der Feder 20 zugewandten Verschlussklappenebene über die der Anströmseite zugewandten Ebene der Verschlussklappe 11 hinaus. Der Ausweichraum 26 ist zugewandt dem Filterbeutelinneren entsprechend der Ausgestaltung des Strömungskragens 17 dreiseitig von einer Wandung 28 umfasst, wobei der quer zur Längserstreckung der Feder 20 betrachtete Abstand zweier parallel zueinander verlaufender Wandungsabschnitte größer bemessen ist als die in der selben Richtung betrachtete Breite der Feder 20. Letztere stützt sich mit ihrem spitzenseitigen Ende auf der der Basis 16 gegenüberliegenden Stützwandung 28' ab.
  • Durch die konstruktive Ausgestaltung der Knackfeder 27 ist eine vorteilhafte Federcharakteristik derselben gegeben. Ausgehend von einer gestreckten Stellung gemäß 15, welche der Verschlussklappenstellung entspricht, steigt die Biegekraft zufolge einer Anströmung der Verschlussklappe 11 bei Inbetriebnahme des Staubsaugers 1 zunächst stark an, dies beispielsweise bis hin zu drei Newton. In Abhängigkeit von den Abmessungen der Knackfeder 27, dessen E-Modul und der Art der Profilierung knickt die Knackfeder 27 im Zuge ihrer Biegung nahezu schlagartig um, wonach die Biegekraft deutlich abfällt. Diese erste Knickzone ist in den betreffenden Darstellungen der 17 und 18 mit K1 bezeichnet.
  • Die Biegekraft, welche zugleich die Rückschließkraft der Verschlussklappe 11 darstellt, nimmt im Zuge der weiteren Biegung zunächst kontinuierlich ab, dies zunächst bis zum Erreichen eines weiteren Knickpunktes bei einer Verschlussklappen-Öffnungsstellung von etwa 25°. Die sich hierbei einstellende Knickzone K2 bildet sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in dem der Basis zugeordneten Viertelabschnitt der Feder 20 ein, während sich die zuvor eingenommene Knickzone K1 etwa mittig der Längserstreckung der Feder 20 ausformt.
  • Im Zuge der weiteren anströmbedingten Aufschwenkbewegung der Verschlussklappe 11 wölbt sich die Knackfeder 27 unter weiterer spitzenseitiger Abstützung an dem Wandungsabschnitt 28', die dem Beutelinneren zugewandte Verschlussklappenebene durchtretend in den Ausweichraum 26 aus. Hierdurch ist einer Beeinflussung der Federcharakteristik durch eine mögliche Abstützung auf der Verschlussklappenebene entgegengewirkt.
  • In weiterer Ausgestaltung kann die Knackfeder 27 im Zuge ihrer der Verschlussklappen-Öffnungsbewegung nachfolgenden Bewegung nur einen Knickpunkt aufweisen, wobei nach einem nahezu schlagartigen Abknicken der Feder 20 die Biegekraft zunächst deutlich abfällt, bis zum Durchlauf eines Biegekraft-Minimums, wonach im Zuge der weiteren Biegung die Biegekraft wiederum leicht ansteigt, dies bevorzugt bis zum Erreichen einer Biegekraft, die kleiner ist als die Biegekraft in der Klappen-Verschlussstellung.
  • Die Feder 20 bzw. die flachteilartige Knackfeder 27 weist zufolge der vorgeschlagenen Ausgestaltung, weiter auch zufolge des möglichen Ausweichens in dem Ausweichraum 26 in jeder Stellung der Verschlussklappe 11 im Zuge ihrer Schwenkbewegung einen Biegewinkel Gamma auf, der stets größer ist als der jeweilige Klappenöffnungswinkel Delta mit Bezug zur Verschlussebene. So entspricht der Biegungswinkel Gamma der Feder 20 in jeder Öffnungs-Zwischenstellung der Verschlussklappe 11 dem 1,1- bis 2,5-Fachen des Klappenöffnungswinkels Delta, wobei die angegebene zahlenmäßige Bandbreite auch sämtliche Zwischenwerte einschließt, dies insbesondere in 1/10-Schritten von der unteren und/oder oberen Grenze auf die jeweils andere Grenze hin eingeschränkt. „Und” steht hierbei dafür, dass beide Grenzen um jeweils ein oder mehrere Zehntel auf die Grenze hin verschoben, d. h. eingegrenzt werden.
  • Eine weitere Ausführungsform zeigen die 23 bis 29. Diese basiert auf dem zuvor anhand der 12 bis 22 beschriebenen Ausführungsbeispiel. Die die Flachfeder 20 flankierende Wandung 28 bzw. die Wandungsabschnitte sind in dem dem freien Federende zugeordneten Endbereich erhöht derart, dass diese die Feder 20 mit einem Maß überragt, welches dem Vier- bis Zehn-Fachen Maß der Federdicke entspricht, so dass in einer Klappenöffnungsstellung nicht das freie Federende sondern vielmehr der überragende Wandungsabschnitt gegebenenfalls gegen die Beutelinnenwand tritt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind beide Wandungsabschnitte mit einem das Federende überragenden Abschnitt versehen.
  • Die unterhalb der Feder 20 vorgesehene Vertiefung in Form eines Ausweichraumes 26 weist einen dem Anscharnierbereich der Verschlussklappe 11 zugeordneten Auslassbereich 32 auf. Dieser mündet in der dem Beutelinnern zugewandten Verschlussklappenfläche. Über diesen Auslassbereich 32 können etwaig sich in dem Ausweichraum 26 ansammelnde Schmutzpartikel in der Verschlussklappenöffnung aus dem Ausweichraum 26 ausgleiten. Dies ist weiter unterstützt durch zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende, keilartige Richtungsgeber 33, die schneepflugartig im Auslassbereich 32 angeordnet sind, mit einer Pflugspitze, die zum Ausweichraum 26 weist.
  • Die schaufelartigen Richtungsgeber 33 bewirken eine Ablenkung der in dem Ausweichraum 26 angesammelten Schmutzpartikel im Zuge der Verschlussklappen-Öffnungsbewegung in Querrichtung zur Längserstreckung des Ausweichraumes 26 nach außen, zur Ablagerung der Schmutzpartikel auf den zugeordneten Grabenabschnitten. Zufolge der sich in der Verschlussklappen-Öffnungsstellung zum Strömungsweg hin öffnenden Grabenabschnitte werden die seitlich abgeführten Schmutzpartikel zugleich aus dem Graben 24 in den Filterbeutel 4 ausgeblasen.
  • Die Richtungsgeber 33 sind einteilig, materialeinheitlich zusammen mit der Verschlussklappe 11, darüber hinaus mit der gesamten Halteplatte 9 gebildet und sind von der Flachfeder 20 überdeckt.
  • Zugeordnet der filterbeutelseitigen Schmalseite 30 weist die Halteplatte 9 eine über den Schmalseitenbereich 30 des Filterbeutels 4 frei hinausragende Handhabungslasche 34 auf.
  • Im Bereich der Befestigungsebene B, zugeordnet dem den Federhalterungsabschnitt 31 aufweisenden Bereich ist an dem Beutelbefestigungskragen 25 in dem der Handhabungslasche 34 abgewandten Eckbereich ein Trägerelement 35 für einen Duftchip 36 angeformt. Dieses ist über eine Materialverdünnung an dem Beutelbefestigungskragen 25 schwenkbeweglich angeordnet und weist einen langgestreckt rechteckigen Grundriss auf. Entsprechend dieser Anordnung liegt die in der Beutelbefestigungsebene B sich erstreckende Rückseite des Trägerelementes 35 auf dem zugeordneten Filterbeutel-Wandungsabschnitt auf kann zufolge der schwenkbeweglichen Anordnung an der Halteplatte 9 Bewegung der Wandung infolge eines Aufstellens des Filterbeutels nachvollziehen.
  • Die der eine Auflagefläche ausformenden Rückseite des Trägerelementes 35 gegenüberliegende Breitseite des Trägerelements 35 weist eine Vertiefung 37 zur Einlage des Duftchips 36 auf. Ausgehend von zwei gegenüberliegenden, die Vertiefung 37 begrenzenden Längswandungen des Trägerelementes 35 ragen aufeinander zuweisende Vorsprünge 38 in die Vertiefung 37 ein, die der Klipshalterung des Duftchips 36 dienen.
  • Wie insbesondere in der Darstellung in 27 zu erkennen, weist die Halteplatte 9, insbesondere der Beutelbefestigungskragen 25 zur Festlegung des Filterbeutels 4 eine Erstreckung n auf, die etwa der halben Breite b des Filterbeutels 4 im Halteplatten-Anschlussbereich 39 entspricht. Dieser Anschlussbereich 39 ist einer Schmalseite 40 des Filterbeutels 4 zugeordnet.
  • Die Halteplatte 9 ist außermittig des Anschlussbereiches 39 an dem Filterbeutel befestigt, zufolge dessen seitlich der Halteplatte 9 ein freier, filteraktiver Filterbeutelbereich 41 verbleibt.
  • Durch diese asymmetrische Anordnung der Halteplatte 9 zum Anschlussbereich 39 des Filterbeutels 4 ist eine strömungstechnisch günstige Lösung erreicht, da hierdurch im Inneren des Filterbeutels 4 eine gewünschte Wirbelströmung herbeigeführt wird bzw. diese verstärkt wird. Hierbei wird einerseits das eingesaugte Schmutzgut gleichmäßig auf die gesamte Oberfläche des Filterbeutels aufgeteilt, andererseits wird aufgrund der Zentrifugalwirkung eine Vorseparierung hinsichtlich grober und feiner Anteile im Schmutzgut vorgenommen. Zudem ist eine solch gezielt hervorgerufene Wirbelbildung im Inneren des Beutels vorteilhaft hinsichtlich der Funktion und der Wirkweise etwaiger lose eingebrachter adsorbierender Medien, da hierdurch eine gleichmäßig räumliche Verteilung der entsprechenden Medien hervorgerufen wird.
  • Diese Wirbelbildung ist weiter dadurch begünstigt, dass die Ausströmrichtung S in Versetzungsrichtung der Halteplatte 9 bezogen auf den Anschlussbereich 39 verläuft, d. h. in die dem der Halteplatte 9 benachbarten, frei bleibenden Filterbeutelbereich 41 abgewandten Beutelbereich weist. Dies begünstigt zudem das Aufstellen des Filterbeutels insbesondere im Zuge einer Erstbenutzung, bei welcher der Filterbeutel 4 als Flach-Beutel vorliegt.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Staubsauger
    2
    Basisgerät
    3
    Kassette
    4
    Filterbeutel
    5
    Elektrokabel
    6
    Stiel
    7
    Griff
    8
    Vorsatzgerät
    9
    Halteplatte
    10
    Halteplattenöffnung
    11
    Verschlussklappe
    12
    Längsrandkante
    13
    Längsrandkante
    14
    Stirnrandkante
    15
    Scharnier
    16
    Basis
    17
    Strömungskragen
    18
    19
    20
    Feder
    21
    Staubbeutel
    22
    Partikel
    23
    Halteplattenwandung
    24
    Graben
    25
    Beutelbefestigungskragen
    26
    Ausweichraum
    27
    Knackfeder
    28
    Wandung
    28'
    Stützwandung
    29
    Grabenboden
    30
    Schmalseitenbereich
    31
    Federhalterungsabschnitt
    32
    Auslassbereich
    33
    Richtungsgeber
    34
    Handhabungsbereich
    35
    Trägerelement
    36
    Duftchip
    37
    Vertiefung
    38
    Vorsprünge
    39
    Anschlussbereich
    40
    Schmalseite
    41
    Filterbeutelbereich
    x
    Achse
    b
    Breite
    h
    Höhe
    l
    Erstreckungslänge
    n
    Erstreckungslänge
    α
    Winkel
    β
    Winkel
    γ
    Winkel
    δ
    Winkel
    A
    Anschlussebene
    B
    Beutelbefestigungsebene
    K1
    Knickzone
    K2
    Knickzone
    O
    Strömungskragen-Öffnungsebene
    P
    Druck
    S
    Ausströmrichtung
    T
    Trennebene

Claims (46)

  1. Filterbeutel (4) für einen Staubsauger (1), mit einer Halteplatte (9) und einer Verschlussklappe (11), die in das Innere des Filterbeutels (4) öffnet, wobei die Halteplatte eine Anschlussebene (A) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Halteplatte (9) ein Strömungskragen (17) ausgebildet ist, der sich innenseitig der Halteplatte (9) und umgebend zu der Verschlussklappe (11) ins Innere des Filterbeutels (4) erstreckt.
  2. Filterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) eine Erstreckung senkrecht zur Erstreckungsebene der Halteplatte (9) aufweist.
  3. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) im Querschnitt senkrecht zur Anschlussebene (A) der Halteplatte (9) einen spitzen Winkel (α) zu einer Anschlussflächen-Senkrechten einschließt.
  4. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) eine vertikale Höhe (h) aufweist, die einer vertikalen Öffnungshöhe der Verschlussklappe (11) bei einer Öffnung der Verschlussklappe (11) von 5° bis 60° entspricht.
  5. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe (11) eine Klappachse (x) aufweist und dass der Strömungskragen (17) die Verschlussklappe (11) jedenfalls gegenüberliegend zur Klappachse (x) umgibt.
  6. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) die Verschlussklappe (11) dreiseitig umgibt.
  7. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) die Verschlussklappe (11) mit Ausnahme des der Klappachse (x) zugeordneten Randbereichs umgibt.
  8. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) die Verschlussklappe (11) mit unterschiedlichen, vertikalen Erstreckungen umgibt.
  9. Filterbeutel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Erstreckung bezüglich des der Klappachse (x) gegenüberliegenden Randbereichs am größten ist.
  10. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Erstreckung zugeordnet einem der Klappachse (x) gegenüberliegenden Eckbereich der Verschlussklappe (11) am größten ist.
  11. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Querschnitt des Strömungskragens (17) sich jedenfalls über einen Teilbereich der vertikalen Höhe mit zunehmendem Abstand zu der Halteplatte (9) verringert.
  12. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) innenseitig eine zu der Randkontur der Verschlussklappe (11) hin abfallende Schrägung aufweist.
  13. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Beutelbefestigungsebene (B) zwischen Filterbeutel (4) und Halteplatte (9) in einem Querschnitt senkrecht zur Anschlussebene (A) der Halteplatte (9) in einem spitzen Winkel (β) zur Anschlussebene (A) erstreckt.
  14. Filterbeutel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Strömungskragen (17) ausgehend von der Anschlussebene (A) über die Beutelbefestigungsebene (B) hinaus bis ins Innere des Filterbeutels (4) erstreckt.
  15. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterbeutel im Bereich der der Anschlussebene (A) gegenüberliegenden Beutelbefestigungsebene (B) an der Halteplatte gehaltert ist und dass das Überstandsmaß des Strömungskragens (17) über die Befestigungsebene (B) hinaus dem 0,2- bis 0,7-fachen der vertikalen Höhe (h) des Strömungskragens (17) entspricht.
  16. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innenseitig der Halteplatte (9) eine die Verschlussklappe (11) und den Strömungskragen (17) umgebende Halteplattenwandung (23) ausgebildet ist.
  17. Filterbeutel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplattenwandung (23) mit seitlichem Abstand zum Strömungskragen (17) ausgebildet ist.
  18. Filterbeutel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Halteplattenwandung (23) und Strömungskragen (17) über die Umlauflänge des Strömungskragens (17) gleich ist.
  19. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplattenwandung (23) sich quer zur Erstreckungsebene der Halteplatte (9) parallel zum Strömungskragen (17) erstreckt.
  20. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass an dem der Verschlussklappe (11) abgewandten Endbereich der Halteplattenwandung (23) ein sich nach außen erstreckender, umlaufender Beutelbefestigungskragen (25) anschließt.
  21. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe (11) in ihre Verschlussstellung durch eine Feder (20) beaufschlagt ist.
  22. Filterbeutel nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verschlussklappe (11) ausgehend von der federbeaufschlagten Seite ein Feder-Ausweichraum (26) ausgebildet ist.
  23. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (20) eine Flachfeder ist, mit einer Wölbung quer zu ihrer Längserstreckung.
  24. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die frei auf der Verschlussklappe (11) aufliegende Feder (20) zum Beutelinnern hin von einer von der Verschlussklappe (11) ausgehenden Wandung (28) überragt ist.
  25. Filterbeutel nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung (28) die Feder (20) jedenfalls zugeordnet dem freien Federende überragt.
  26. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass zwei beidseitig der Feder (20) angeordnete, die Feder überragende Wandungen vorgesehen sind.
  27. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (20) auf einer in der Verschlussklappe (11) wurzelnden Stützwandung (28') aufsitzt.
  28. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte (9) mit einer Erstreckung (1) ausgebildet ist, die zwei Drittel oder weniger der Breite (b) des Filterbeutels (4) entspricht.
  29. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteplatte im Anschlussbereich (39) außermittig zum Filterbeutel (4) angebracht ist.
  30. Filterbeutel nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausströmrichtung (S) in Versetzungsrichtung der Halteplatte (9) gerichtet ist.
  31. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 21 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass eine unterhalb der Feder (20) ausgeformte Vertiefung einen dem Anscharnierbereich der Verschlussklappe (11) zugeordneten Auslassbereich (32) aufweist.
  32. Filterbeutel nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslassbereich (32) teilweise durch einen dem Innern der Vertiefung zugeordneten Richtungsgeber (33) gebildet ist.
  33. Filterbeutel nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Richtungsgeber (33) keilartig ausgebildet ist.
  34. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Richtungsgeber (33) vorgesehen sind.
  35. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskragen (17) zumindest teilweise von einem Graben (24) umgeben ist.
  36. Filterbeutel nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Richtungsgeber (33) ein durch den Auslass austretendes Schmutzgut in den Graben (24) lenkt.
  37. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Graben (24) seitlich einerseits durch den Strömungskragen (17) und andererseits durch einen sich entsprechend dem Strömungskragen (17) erstreckenden Halteplatten-Wandungsabschnitt (23) gebildet ist.
  38. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Graben (24) dreiseitig umläuft.
  39. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 35 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Graben (24) unterbrochen ist durch einen Federhalterungsabschnitt (31) der Halteplatte (9).
  40. Filterbeutel nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass der Graben (24) zwischen dem Federhalterungsabschnitt (31) und dem dem Federhalterungsabschnitt (31) zugewandten Ende des Strömungskragen (17) zur Unterseite der Verschlussklappe (11) hin geöffnet ist.
  41. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 35 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass eine Grabentiefe quer zur Scharnierachse (x) der Verschlussklappe (11) unterschiedlich ist.
  42. Filterbeutel nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass die geringste Grabentiefe dem Schmalseitenbereich des Filterbeutels (4) zugeordnet ist.
  43. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 35 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass ein Grabenboden (29) gleichgerichtet zu der Anschlussebene (A) verläuft.
  44. Filterbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Filterbeutel (4) ein relativ zu dem Filterbeutel (4) bewegliches Trägerelement (35) für einen Duftchip (36) angebracht ist.
  45. Filterbeutel nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (35) mit der Halteplatte (9) verbunden ist.
  46. Filterbeutel nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (35) im Bereich der Beutelbefestigungsebene (B) an der Halteplatte (9) angebunden ist.
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