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DE102008046195A1 - Gassack-Einrichtung - Google Patents

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DE102008046195A1
DE102008046195A1 DE102008046195A DE102008046195A DE102008046195A1 DE 102008046195 A1 DE102008046195 A1 DE 102008046195A1 DE 102008046195 A DE102008046195 A DE 102008046195A DE 102008046195 A DE102008046195 A DE 102008046195A DE 102008046195 A1 DE102008046195 A1 DE 102008046195A1
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Abstract

Es wird eine Gassack-Einrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem ein Abdeckelement für ein Gassackgehäuse aufweisenden ersten Bauteil, einem fahrzeugfesten zweiten Bauteil und Positionierungsmittel zur Positionierung des ersten Bauteils am zweiten Bauteil beschrieben. Die Positionierungsmittel weisen wenigstens einen im montierten Zustand starr an einem Bauteil angeordneten Zapfen mit einer Zapfenlänge und einer Zapfenbreite und ein zugeordnetes, am anderen Bauteil angeordnetes, sich entlang einer Längsachse erstreckendes Langloch mit einer Lochbreite und einer die Lochbreite überschreitenden Lochlänge auf, wobei die Zapfenbreite im Wesentlichen der Lochbreite entspricht und die Zapfenlänge geringer als die Lochlänge ist, so dass bei Ausdehnung oder Schrumpfung des positionierten Bauteils des Gassackmoduls aufgrund von Umwelteinflüssen, Alterungsprozessen oder Herstellungseinflüssen der Zapfen ausschließlich entlang der Längsachse des Langloches verschoben wird. Um ein kleines und gleichmäßiges Spaltmaß zu erreichen, ist die Position des Zapfens bezüglich des ersten Bauteils in einem nicht-montierten Zustand veränderbar und im montierten Zustand arretiert (Fig. 5).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gassack-Einrichtung nach Anspruch 1.
  • Viele Gassackmodule weisen ein Abdeckelement auf, welches aus Richtung der Insassen des Fahrzeuges sichtbar ist. Dies ist insbesondere bei Frontgassackmodulen für den Fahrer und den Beifahrer der Fall. Im Fall eines Fahrergassackmodules ist das genannte Abdeckelement meist der Nabenbereich des Lenkrades. Häufig gibt es hierbei einen umlaufende Spalt oder mehrere voneinander getrennte Spalte, welche das Abdeckelement des Gassackmodules von der umliegenden Oberfläche des Fahrzeuges – bei einem Fahrer-Gassackmodul insbesondere die Oberflächen der Speichen des Lenkrades – abtrennt. Das Abdeckelement kann am Gehäuse des Gassackmodules oder an einem fahzeugfesten Bauelement befestigt sein.
  • Im Falle eines Fahrer-Gassackmodules ist es häufig so, dass das Abdeckelement in axialer Richtung – bezogen auf die Lenksäule – gegen den Lenkradkörper niederdrückbar ist, um einen Hupenschalter schließen zu können. Hierbei ist es zum einen bekannt, das Abdeckelement starr mit dem Gehäuse des Gassackmoduls zu verbinden und das gesamte Gehäuse gegen die Kraft von Federn axial beweglich am Lenkradkörper zu halten (floating module). Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Gehäuse des Gassackmoduls starr mit dem Lenkradkörper zu verbinden und das Abdeckelement über Federn axial beweglich mit dem Lenkradkörper zu verbinden (floating cover).
  • Es ist erwünscht, dass das Spaltmaß zwischen Abdeckelement und umgebender Oberfläche möglichst klein und möglichst gleichmäßig ist. Hierzu ist es bekannt, Nichtaxial-Positionierungselemente zwischen einem Bauteil des Gassackmoduls und einem fahrzeugfesten Bauteil vorzusehen. Diese Nichtaxial-Positionierungs elemente können insbesondere aus Zapfen und dazu passenden Löchern bestehen. Die axiale Positionierung des Abdeckelementes bezüglich des fahrzeugfesten Bauteiles kann hierbei von separaten Bauelementen übernommen werden. Hierdurch muss durch die Zapfen und passenden Löcher eine Positionierung bezüglich drei Freiheitsgraden, nämlich zwei Translationsfreiheitsgraden und einem Rotationsfreiheitsgrad erreicht werden. Dazu genügen grundsätzlich zwei Zapfen und zwei Löcher. Um unterschiedliche Kontraktionen bzw. Ausdehnungen zwischen fahrzeugfestem Bauteil und Abdeckelement des Gassackmoduls aufgrund von Alterungs-, Umwelt- (insbesondere Temperatur) und Herstellungseinflüssen (insbesondere Schrumpfungsvariationen bei Kunststoffteilen unterschiedlicher Chargen) ausgleichen zu können, ist es bekannt, eines der Löcher als Langloch auszubilden, wie dies in 13 dargestellt ist:
    Die 13 zeigt ein Lenkrad 30 mit einem Gassackmodul in einer Draufsicht. Das Gassackmodul weist ein Abdeckelement 16 auf, welches nahezu den gesamten Nabenbereich überdeckt und direkt oder indirekt mit einem Lenkradkörper (fahrzeugfestes Bauteil) verbunden ist. Zur Positionierung des Abdeckelementes 16 bezüglich des Lenkradkörpers dienen zwei starr mit dem Abdeckelement verbundene Zapfen 17 und 18. Diese Zapfen 17, 18 sind beispielsweise als Zylinder ausgeführt und haben einen kreisförmigen Querschnitt. Der erste Zapfen 17 ist hierbei in einem runden Loch gehalten und definiert die Lage des Abdeckelementes 16 bezüglich des Lenkradkörpers in den beiden Translationsfreiheitsgraden, nämlich in den Richtungen X und Y. Somit muss der zweite Zapfen 18 nur noch einen Freiheitsgrad, nämlich den Rotationsfreiheitsgrad definieren, so dass er in einem Langloch 20 gehalten ist. Zwischen dem Abdeckelement 16 und den Speichen des Lenkradkörpers befinden sich Spalte S1, S2 und S3.
  • Wenn sich nun das Abdeckelement 16 (oder ein anderes Bauteil des Gassackmoduls) beispielsweise aufgrund von Temperaturerhöhung ausdehnt (gestrichelt dargestellt), so kann sich der zweite Zapfen 18 in seinem Langloch 20 translatorisch, nämlich in Richtung der Längserstreckung des Langloches 20 (hier: y-Richtung) bewegen, so dass die Ausdehnung des Abdeckelementes 16 nicht be hindert wird. Eine derart verschobene Position 18' des zweiten Zapfens ist in 13 gestrichelt eingezeichnet.
  • Da unter dem mittleren Bereich des Abdeckelementes 16 (z-Richtung) der Gassack positioniert ist, müssen sich die Zapfen 17, 18 im wesentlichen am Rand des Abdeckelementes 16 befinden. Dies hat jedoch zur Folge, dass die obere Kante 16a des Abdeckelementes 16 praktisch an ihrem Platz bleibt, während die untere Kante 16b stark verschoben wird, da sich hier die gesamte Längenänderung in Y-Richtung auf die Bewegung der unteren Kante 16b aufsummiert. Man sieht, dass sich die Position des zweiten Zapfens 18 in dieser Richtung im wesentlichen doppelt so stark ändert wie die Position des Mittelpunktes M. Dies hat zur Folge, dass sich die Größe des unteren Spaltes S3 stärker ändert als die Größe der seitlichen Spalte S1, S2. Die Änderungen der Spaltgrößen ΔS1, ΔS2, ΔS3 sind in 9 ebenso eingezeichnet, wie die Lageänderung des Mittelpunktes des (M, M') des Abdeckelementes 16.
  • Aus der US 6,422,594 B2 ist es bekannt, zur Positionierung eines Abdeckelementes drei Zapfen und drei Langlöcher vorzusehen und die Zapfen derart konisch zu formen, dass sie nach oben hin breiter werden, so dass diese keine definierte Breite in Bezug auf die Breite der Langlöcher haben. Es ist eine spezielle Geometrie vorgesehen, nämlich dahingehend, dass die geometrische Längsachse eines Langloches die Verbindungslinien der Mittelpunkte der jeweils beiden anderen Langlöcher im rechten Winkel schneidet. Hierdurch soll erreicht werden, dass das mittels Federn am Lenkradkörper gehaltene Abdeckelement entlang von drei Achsen gekippt werden kann, wodurch die Betätigbarkeit der Hupenschalter verbessert werden soll. Zur Kompensation einer Ausdehnung des Abdeckelementes (oder eines anderen Bauteils des Gassackmoduls) ist die hier beschriebene Geometrie ungeeignet.
  • In der DE 10 2006 005 642 A1 ist ein Gassackmodul beschrieben, das mittels Zapfen am Boden des Gassackmoduls und zugeordneten Löchern im Lenkradkörper am Lenkradkörper positioniert und nach erfolgter Positionierung starr mit diesem verschraubt wird. Die Zapfen sind in nicht-axialer Richtung verschieblich am Gehäuseboden gehalten und werden vor der Endmontage am Lenkradkörper am Gehäuseboden arretiert. Für die Justierung dient eine Lehre. Da das Gehäuse im endmontierten Zustand starr mit dem Lenkradkörper verbunden ist, können die Zapfen nicht einem Ausgleich von Schrumpfungs- oder Expansionsprozessen dienen.
  • Hiervon ausgehend stellt sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe, eine Gassack-Einrichtung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei der insgesamt ein kleines und gleichmäßiges Spaltmaß zwischen dem Abdeckelement des Gassackmoduls und der das Abdeckelement umgebenden Oberfläche erreicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Gassack-Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Insbesondere bei Lenkrädern nach dem floating-module-Konzept kann es aufgrund der Aufaddierung von Toleranzen der beteiligten Einzelteile dazu kommen, dass das Spaltmaß zwischen Abdeckelement und fahrzeugfestem Bauteil, also Lenkradkörper, auch ohne umwelt- oder alterungsbedingte Ausdehnungs- oder Schrumpfungsprozesse relativ ungleichmäßig ist, wenn nicht extrem geringe Einzeltoleranzen gefordert werden. Extrem geringe Einzeltoleranzen erhöhen den Produktionsaufwand und damit die Kosten beträchtlich.
  • Erfindungsgemäß weisen die Positionierungsmittel, welche das erste Bauteil bezüglich des zweiten Bauteils positionieren, deshalb einen an einem Bauteil (beispielsweise dem Gassackmodul) angeordneten Zapfen mit einer Zapfenlänge und einer Zapfenbreite und ein zugeordnetes, am anderen Bauteil (beispielsweise dem Lenkradkörper) angeordnetes, sich entlang einer Längsachse erstreckendes Langloch mit einer Lochbreite und einer die Lochbreite überschreitenden Lochlänge auf. Hierbei entspricht die Zapfenbreite im wesentlichen der Lochbreite und die Zapfenlänge ist geringer als die Lochlänge, so dass bei Ausdehnung oder Schrumpfung des positionierten Bauteils des Gassackmoduls aufgrund von Umwelteinflüssen, Alterungsprozessen oder Herstellungseinflüssen der Zapfen ausschließlich entlang der Längsachse des Langloches verschoben wird. Um zusätzlich auch Fertigungstoleranzen ausgleichen zu können, ist die Position des Zapfens bezüglich des ersten Bauteils in einem nicht-montierten Zustand veränderbar und erst im montierten Zustand mittels eines Arretierungsmittels arretiert. Somit hat das Positionierungsmittel eine doppelte Funktion: Zum einen gleicht es bei der Endmontage Fertigungstoleranzen aus und zum anderen gleicht es Schrumpfungs- und Ausdehnungsprozesse aus, die über die gesamte Lebensdauer der Gassackeinrichtung auftreten können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des Anspruchs 2 sind drei Zapfen und drei Langlöcher vorhanden, in welche diese Zapfen ragen. Somit definiert jedes Zapfen-Langloch-Paar genau einen Freiheitsgrad. Durch diese Maßnahme kann erreicht werden, dass die sich die Spaltbreite bei Ausdehnung/Schrumpfung sehr gleichmäßig ändert.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform treffen sich die Längsachsen der Langlöcher in einem Schnittpunkt, welcher weiter vorzugsweise nahe dem Punkt liegt, welcher durch die Projektion des geometrischen Mittelpunktes des positionierten Bauteils in die Ebene der Längsachsen definiert ist, wobei die Projektionsrichtung senkrecht zur Ebene der Längsachsen ist. Im allgemeinen besteht das zu positionierende Bauteil des Gassackmoduls aus einem als solchen isotropen Werkstoff, insbesondere aus einem im Spritzgussverfahren hergestellten Thermoplasten. Ist die Isotropie bezüglich des Bauteils exakt gegeben, ist deshalb davon auszugehen, dass eine etwaige Ausdehnung oder Schrumpfung ebenfalls isotrop erfolgt, das heißt, dass die Längenänderungen bezüglich des Schwerpunktes/Mittelpunktes des Bauteiles radialsymmetrisch erfolgt. Treffen sich nun die Längsachsen der Langlöcher zentral-symmetrisch bezüglich des Bauteils, so erfolgt die daraus resultierende radiale Auslenkung der Zapfen in ihren Langlöchern um gleiche Beträge, was weiterhin dazu führt, dass sich auch die Spaltbreiten zwischen dem zu positionierenden Bauteil und der umliegenden Oberfläche um gleiche Beträge verändert. In Praxis ist die Isotropie des Bauteils zumeist jedoch nicht exakt gegeben, da durch den Spritzgussvorgang eine gewisse Anisotropie erzeugt wird. Die Art und Weise, wie sich das Bauteil ausdehnt hängt deshalb auch von der Wahl der Anspritzpunkte ab. Hieraus folgt, dass sich die Längsachsen der Langlöcher in der Praxis nicht genau im Mittelpunkt des Bauteils treffen werden.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Gassack-Einrichtung um eine Frontgassack-Einrichtung für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs, wobei ein Gassackmodul in einem Lenkradkörper angeordnet ist. Hierbei ist es weiter zu bevorzugen, dass die Seitenwände der Langlöcher und/oder die Zapfen konvex ausgebildet sind. Hierdurch lässt sich erreichen, dass das Abdeckelement des Gassackmoduls sich zur Betätigung der Hupe verkippen lässt, ohne dass hierunter die Maßhaltigkeit der Positionierung zu leiden hätte.
  • Eine bevorzugte Möglichkeit, den Zapfen am ersten Bauteil anzuordnen, besteht darin, eine bezüglich des Zapfens exzentrische Zapfenschraube vorzusehen. Dies ist zum einen mechanisch einfach und hat den weiteren Vorteil, dass dem Zapfen bei seiner Justierung nur ein Freiheitsgrad zur Verfügung steht, was die Endmontage vereinfacht. Die Zapfenschraube kann sich hierbei durch eine exzentrische Bohrung des Zapfens erstrecken oder vollständig außerhalb des Zapfens angeordnet sein.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 Eine Draufsicht auf ein Lenkrad,
  • 2 einen Schnitt durch das Lenkrad aus 1 entlang der Achse A1,
  • 3 das Detail D aus 2,
  • 4 eine Variante zum in 3 Gezeigten,
  • 5 eine vergrößerte Darstellung des in 1 Gezeigten, wobei die Zapfen jeweils in ihrer ausgerichteten und in einer nicht ausgerichteten Stellung dargestellt sind,
  • 6 die in 5 gezeigte Geometrie, wobei sich die Zapfen in ihrer ausgerichteten Stellung befinden, bei unterschiedlichen Ausdehnungszuständen des Abdeckelementes,
  • 7 eine Alternative zum in 6 Gezeigten,
  • 8 eine weitere Alternative zum in 6 Gezeigten,
  • 9 eine alternative Ausführungsform,
  • 10 einen Schnitt entlang der Ebene II-II in 9,
  • 11 eine bevorzugte Form eines Querschnitts I-I aus 1 durch ein Langloch,
  • 12a eine alternative Zapfenform in einer der 11 entsprechenden Darstellung,
  • 12b das in 12a gezeigte bei verkipptem Zapfen und
  • 13 eine Darstellung des Standes der Technik.
  • Die 1 und 2 zeigen eine Lenkrad-Einheit mit einer Gassack-Einrichtung. Es handelt sich hierbei um eine Fahrer-Gassack-Einrichtung nach dem sogenannten ”floating module” Prinzip. Hierbei ist das gesamte, einen Gasgenerator 10, einen Gassack 12, ein Gehäuse 14 und ein das Gehäuse abdeckendes Abdeckelement 16 aufweisende Gassackmodul mittels Federn 24 mit dem Lenkrad verbunden, so dass das gesamte Gassackmodul gegen die Kraft dieser Federn 24 gegen den Lenkradkörper 23 im wesentlichen in axialer Richtung niedergedrückt werden kann, um durch Schließen eines Hupenkontaktes 26 die Hupe des Kraftfahrzeugs zu betätigen. Hierbei ist in der Regel auch ein verkipptes Niederdrücken möglich. Da die Federn 24, in der Regel Spiralfedern, das Gassackmodul weder in axialer noch in nicht-axialer Richtung bezüglich des Lenkradkörpers exakt positionieren können, müssen Positionierungsmittel vorhanden sein, welche diese Aufgabe übernehmen. Hierbei sind die Axial-Positionierungsmittel und die Nichtaxial-Positionierungsmittel vollständig voneinander getrennt. Als Nichtaxial-Positionierungsmittel dienen hierbei Zapfen 17, 18, 19 und zugeordnete Langlöcher 20, 21, 22.
  • Die 1 zeigt ein Lenkrad in einer Draufsicht, wobei die jeweils aus einem Zapfen 17, 18, 19 und einem Langloch 20, 21, 22 bestehenden Nichtaxial-Positionierungselemente dargestellt sind, obwohl sie in dieser Ansicht nicht sichtbar wären. Die übrigen nicht sichtbaren Bestandteile wie Gassackgehäuse, Gassack und Gasgenerator sind der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
  • Die Zapfen 17, 18, 19 sind zylindrisch mit einem kreisrunden Durchmesser, so dass die Zapfen durch ihren Durchmesser d charakterisiert werden können (Das heißt, die Länge und die Breite der Zapfen sind identisch). Dieser Durchmesser d der Zapfen ist geringfügig kleiner als die Breite bL der Langlöcher, jedoch nur so wenig kleiner, dass die Zapfen 18 in den Langlöchern 20 bewegt werden können. Die Länge lL der Langlöcher ist indessen größer als der Durchmesser d der Zapfen. Hierdurch hat ein Zapfen 18 in seinem Langloch, 20 in der Ebene, welche senkrecht zur Lenksäule steht (x-y-Ebene), dies ist in 1 die Zeichenebene, nur genau ein Freiheitsgrad, nämlich einen translatorischen Freiheitsgrad entlang der Längsachse A1, A2, A3 des jeweiligen Langloches 20, 21, 22. Dies ändert sich auch nicht bei axialer Bewegung des Abdeckelements 16 oder eines Teiles desselben in z-Richtung.
  • Im in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Achsen A1, A3 der beiden Langlöcher 20, 22 deckungsgleich. Wie man der 1 entnimmt, treffen sich die Achsen A1, A2, A3 bezogen auf die Zeichenebene im wesentlichen im Mittelpunkt M des Abdeckelementes 16.
  • Die 2 zeigt einen Schnitt durch den Nabenbereich des in 1 gezeigten Lenkrades entlang der Achse A1. Diese Lenkradeinheit weist einen Lenkradkörper 23 auf, welcher im Nabenbereich eine Ausnehmung 28 hat. Vom Nabenbereich erstrecken sich Speichen 30. Etwa zentral vom Nabenbereich erstreckt sich die Längssäule 32. Die Erstreckungsrichtung der Lenksäule 32 definiert für das folgende die Axialrichtung oder Z-Richtung. Die Ebene, welche senkrecht auf dieser Z-Richtung steht (diese Ebene ist also auch die Zeichenebene der 1) ist die XY-Ebene.
  • Am Boden der Ausnehmung 28 ist eine Befestigungsplatte 34 mittels Schrauben 36 mit dem Lenkradkörper 23 verschraubt, also starr verbunden. Es ist auch möglich, dass die Befestigungsplatte ein integraler Teil des Lenkradkörpers ist; diese Möglichkeit kann dabei helfen, Toleranzen und Herstellungskosten zu reduzieren. Gemäß der in dieser Anmeldung gewählten Definitionen wird die Befestigungs platte 34 und alle Bauteile, welche sich von dieser erstrecken, als zum Lenkrad gehörend betrachtet.
  • In der Ausnehmung 28 ist ein Gassackmodul 5 aufgenommen. Dieses weist ein Gehäuse 14, einen im Gehäuse 14 aufgenommenen Gassack 12 und einen Gasgenerator 10 auf. Über die Austrittsöffnung 14a des Gehäuses 14 erstreckt sich ein ebenfalls zum Gassackmodul gehörendes Abdeckelement 16, welches in bekannter Art und Weise vom expandierenden Gassack geöffnet wird.
  • Der Gehäuseboden 14b des Gehäuses 14 ist über Federn 24 mit der Befestigungsplatte 34 verbunden, so dass das Gassackmodul 5, also insbesondere auch das Gehäuse 14, gegen die Kraft dieser Federn 24 in axialer Richtung gegen das Lenkrad niedergedrückt werden kann. Wird das Gassackmodul 5 weit genug niedergedrückt, so werden die Hupenkontakte 26 geschlossen.
  • Lenkradkörper, Gassackmodul und die zwischen diesen Bauteilen wirkenden Federn bilden zusammen die Lenkradeinheit.
  • Die Federn 24 können natürlich die Position des Gassackmoduls 5 bezüglich des Lenkrades nicht genau definieren, so dass Positionierungsmittel vorgesehen sein müssen. Insgesamt hat das Gassackmodul 5 Freiheitsgrade bezüglich des Lenkrades (drei Translationsfreiheitsgrade und zwei Rotationsfreiheitsgrade), so dass die Positionierungsmittel entsprechend ausgestaltet sein müssen. Sieht man für jede mögliche Bewegungsrichtung genau ein Positionierungsmittel vor, so benötigt man in der Regel 6 Positionierungsmittel. Jedes Positionierungsmittel besteht aus zwei Teilen, nämlich einem lenkradseitigen Teil und einem modulseitigen Teil. Die 2 zeigt zwei Positionierungsmittel, welche jeweils der axialen Positionierung, also der Positionierung in z-Richtung dienen, und zwei Positionierungsmittel, welche der nicht-axialen Positionierung des Gassackmoduls dienen.
  • Jedes der Axialpositionierungsmittel weist einen Axialpositionierungshaken 40 als lenkradseitiges Axialpositionierungsmittel und einen Axialpositionierungsabsatz 42 als modulseitiges Axialpositionierungsmittel auf. Gezeigt sind durch die Schnittdarstellungen nur zwei Axialpositionierungsmittel. In Praxis sind hiervon jedoch in der Regel drei vorhanden. Die Federn 24 drücken das Gehäuse 14 nach oben und somit die sich vom Gehäuse erstreckenden Axialpositionierungsabsätze 42 von unten gegen die Axialpositionierungshaken 40, so dass hierdurch die axiale Position (Z-Position) des Moduls vollständig bestimmt ist. Das Gassackmodul 5 kann zur Betätigung der Hupe exakt axial niedergedrückt werden, oder es kann auch verkippt niedergedrückt werden.
  • Die Aufgabe der Axialpositionierungsmittel liegt ausschließlich in der axialen Positionierung, sie müssen keine sehr großen Kräfte aufnehmen. Hieraus folgt unter anderem, dass die betreffenden Bauteile aus Kunststoff gefertigt sein können und insbesondere die modulseitigen Axialpositionierungsmittel einstückig mit dem Gehäuse gefertigt sein können.
  • Bei Betätigung des Gasgenerators treten jedoch erhebliche Kräfte, auch in Axialrichtung auf. Es sind deshalb zusätzliche Rückhaltemittel vorhanden, welche das Gassackmodul auch dann am Lenkrad halten, wenn aufgrund der hohen auftretenden Kräfte die Axialpositionierungsmittel versagen, beispielsweise brechen. Die Rückhaltemittel beinhalten lenkradseitige Rückhaltemittel, hier nämlich Rückhaltehaken 44 und modulseitige Rückhaltemittel, hier nämlich Rückhalteabsätze 46. Wie man der 2 entnimmt, sind die Rückhaltemittel im normalen Betriebszustand, das heißt, wenn von Außen keine Kraft auf das Gassackmodul einwirkt, oder wenn das Gassackmodul zur Betätigung der Hupe niedergedrückt wird funktionslos, das heißt, die lendradseitigen Rückhaltemittel (Rückhaltehaken 44) und die modulseitigen Rückhaltemittel (Rückhalteabsätze 46) berühren einander nicht. Das wiederum heißt, dass die Rückhaltemittel nicht in Konkurrenz zu den Axialpositionierungsmittel treten und an ihre Maßhaltigkeit geringe Anforderungen gestellt werden müssen. Insbesondere wird es jedoch auch möglich, die Rückhaltemittel ganz oder teilweise aus Metall zu fertigen.
  • Zur nicht-axialen Positionierung des Abdeckelementes 16 bezüglich des Lenkradkörpers 23 dienen drei Paare von Zapfen 17, 18, 19 und Langlöchern 20, 21, 22. Die Zapfen erstrecken sich vom Gassackmodul, im gezeigten Ausführungsbeispiel vom Gehäuse in die Langlöcher 20, 21, 22 welche dem Lenkradkörper 23 zugeordnet sind. Es wäre jedoch insbesondere auch möglich, dass sich die Zapfen vom Abdeckelement erstrecken.
  • Die Zapfen sind, wie man insbesondere der 3, welche das Detail D aus 2, also den Zapfen 17 zeigt, entnimmt, nicht einstückig mit dem Gehäuse 14 ausgebildet, sondern mittels einer Zapfenschraube 50 mit diesem verbunden, wozu das Gehäuse eine Mutter 52 und der Zapfen 17 eine Durchgangsbohrung 54 aufweist. Der Zapfen 17 ist ein Rotationskörper, im Ausführungsbeispiel der 3 ein Zylinder mit angefaster Unterkante. Die Durchgangsbohrung 54 erstreckt sich parallel zur Achse R des Rotationskörpers, aber neben dieser, ist also exzentrisch angeordnet. Ist die Zapfenschraube 50 gelockert, so kann man den Zapfen 17 um diese Zapfenschraube 50 drehen und aufgrund der Exzentrizität der Schraube in Bezug auf die Rotationsachse des Zapfens ändert sich bei einer Drehung die Position der Mantelfläche des Zapfens in Bezug auf das Gehäuse und somit auch mit Bezug auf das Abdeckelement des Gassackmoduls. Der Zapfen 17 hat in diesem Zustand also genau einen Freiheitsgrad bezüglich des Gehäuses 14. Durch Festziehen der Zapfenschraube 50 wird die Position des Zapfens bezüglich des Gehäuses festgelegt und der Zapfen 17 ist dann starr bezüglich des Gehäuses 14 angeordnet. Die Zapfenschraube dient somit als Drehachse und als Arretierungsmittel.
  • Die 4 zeigte eine alternative Ausführungsform zu dem in 3 Gezeigten. Hier weist das Gehäuse einen Konus auf, welcher in die Durchgangsbohrung ragt, welche hierzu einen konischen Abschnitt aufweist. Hierdurch kann bei festgezogener Schraube eine verbesserte Klemmkraft erzielt werden. Im Übrigen gilt das oben mit Bezug auf die 3 gesagte.
  • Die beiden anderen Zapfen 18 und 19 sind identisch zum Zapfen 17 aufgebaut und am Gehäuse 14 befestigt.
  • Die Position der Zapfen bezüglich des Gehäuses wird in einem letzten Montageschritt bei der Herstellung des Gassackmoduls festgelegt. Hierbei wird das Gas sackmodul in eine Lehre eingebracht, welche Langlöcher aufweist, welche exakt der Position der Langlöcher des Lenkradtyps entsprechen, in welches das Gassackmodul eingebaut werden soll, und eine Schablone, welche die Idealposition des Abdeckelements festlegt. Hierbei ist die Geometrie zwischen der Schablone und den Langlöchern genau definiert. Durch Anwendung dieser Lehre werden die Zapfen jeweils in eine Position gedreht, welche eventuelle Fertigungstoleranzen ausgleicht. In dieser Position werden die Zapfenschrauben 50 festgezogen, so dass eine starre Verbindung zwischen den Zapfen und dem Gehäuse entsteht. Die Tatsache, dass den Zapfen bei der Justierung in der Lehre nur jeweils ein Freiheitsgrad, nämlich ein Rotationsfreiheitsgrad, zur Verfügung steht, erleichtert die Justierung. Das heißt, die Position der Zapfen liegen nach Abschluss der Endmontage des ersten Bauteils – hier des Gassackmoduls – fest. In diesem Zustand erfolgt die Montage im Lenkradkörper.
  • Die 5 ist im wesentlichen eine leicht vergrößerte Darstellung der 1. In durchgezogenen Linien sind die Zapfen in ihrer Idealposition eingezeichnet, die sie durch die Benutzung der oben beschriebenen Lehre erhalten haben. In gestrichelten Linien sind (übertrieben) ihre Positionen dargestellt, welche sie haben könnten, wenn ihre Position nicht einstellbar wäre. Die Zapfenschrauben 50 sind ebenfalls dargestellt. Es ist offensichtlich, dass sich im unjustierten Fall ein ungleichmäßiges Maß der Spalte SP ergeben würde. Durch die Einstellbarkeit der Zapfen ergibt sich zum Zeitpunkt der Montage ein sehr gleichmäßiges Spaltmaß.
  • Dafür dass dieses gleichmäßige Spaltmaß auch über die Lebensdauer der Gassack-Einrichtung erhalten bleibt, selbst dann, wenn aufgrund von Umwelteinflüssen oder Alterungsprozessen Expansionen oder Schrumpfungen auftreten, sorgt die Geometrie der Langlöcher im Zusammenspiel mit den ab dem Zeitpunkt der Endmontage starr mit dem Gehäuse verbundenen Zapfen:
    Die 6 zeigt die Geometrie der 2, wobei die Zapfen 17, 18, 19 jeweils in einer justierten Ausgangsposition und in einer ausgedehnten Position 17', 18', 19' dargestellt sind. Man sieht hier, dass der Schnittpunkt S etwas außerhalb des exakten Mittelpunktes M des Abdeckelementes 16 liegt, jedoch nicht weit von die sem entfernt. Man erkennt, dass sich beim Ausdehnen des Abdeckelementes 16 die Zapfen in den jeweiligen Achsrichtungen ihrer Langlöcher verschieben, wobei diese Verschiebungen im wesentlichen jeweils den gleichen Betrag haben. Stimmt der Schnittpunkt S nicht genau mit dem Mittelpunkt M überein, so verschiebt sich der Mittelpunkt M des Abdeckelementes 16 leicht.
  • 7 zeigt eine Alternative zum in 6 Gezeigten. Hier sind alle Längsachsen A1, A2, A3 der Langlöcher 20, 21, 22 voneinander verschieden und schneiden sich auch hier in einem Schnittpunkt S, welcher unmittelbar neben dem Mittelpunkt M des Abdeckelementes 16 liegt. Die Mittelpunkte der Langlöcher 20, 21, 22 bilden ein gleichschenkliges Dreieck. Durch diese Anordnung kann erreicht werden, dass sich der Mittelpunkt M des Abdeckelementes 16 bei Ausdehnen oder Zusammenziehen desselben überhaupt nicht verschiebt. Der Versatz zwischen Schnittpunkt S und Mittelpunkt M ist der nicht vollständigen Isotropie des Bauteils geschuldet. Würde man eine solche Geometrie bei einem vollständig isotropen Bauteil wählen, würde sich bei Expansion oder Kontraktion des Bauteils der Schnittpunkt nicht, der Mittelpunkt jedoch geringfügig verschieben.
  • Wie man der 8 entnimmt, kann das dritte Langloch 20'' auch asymmetrisch angeordnet sein.
  • Die 9 und 10 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel, wobei die 10 eine der 1 entsprechende Ansicht, jedoch stark schematisiert ist. Die 10 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II-II 9, jedoch in größerem Detail. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Zapfenschraube 50 nicht durch eine asymmetrische Bohrung des Zapfens 17, 18, 19, sondern liegt vollständig außerhalb des Zapfens 17, 18, 19, welcher auch hier rotationssymmetrisch, nämlich in Form eines Zylinders mit angefaster Unterkante, ist. Die außerhalb des Zapfens liegende Zapfenschraube 50 ist auch hier parallel zur Rotationsachse R des Zapfens, ist also ebenfalls exzentrisch angeordnet. Zur Verbindung zwischen Zapfen und Gehäuse 14 dient ein sich zu einer Schraubverbindung 60 aufweitender Steg 60. In die Schraubverbindung 60 ragt ein konusförmiger Abschnitt 64 des Gehäuses 14, welcher eine Mutter 52 trägt. Auch hier weist jeder Zapfen 17, 18, 19 genau einen Freiheitsgrad auf; es kann sinnvoll sein, den Schwenkwinkel der Zapfen zu begrenzen.
  • Die beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigen sogenannte ”floating module”-Konzepte. Das heißt, dass das Abdeckelement mittels Federn am Lenkradkörper abgestützt ist und vom Fahrer gegen die Kraft dieser Federn niedergedrückt werden kann, um eine Hupe zu betätigen. Hierbei wird das Abdeckelement häufig nicht in exakt axialer Richtung, sondern leicht schräg niedergedrückt. Um dies zu ermöglichen, ohne hierdurch größere Toleranzen vorsehen zu müssen, sind entweder, wie dies in 11 dargestellt ist, die Seitenwände der Langlöcher, oder, wie in den 12a und 12b dargestellt, die Seitenwände der Langlöcher und die Zapfen konvex ausgebildet. Konvex ausgebildet heißt bei den Zapfen, dass sie eine tonnenförmige Form haben. Man entnimmt den 7 bis 8b, dass die Position der Zapfen bezüglich der Langlöcher auch beim Niederdrücken genau definiert bleiben. Ist eine solche Geometrie der Langlöcher und/oder der Zapfen gewählt, so ist der maßgebliche Durchmesser des Zapfens sein Maximaldurchmesser und der die maßgebliche Breite des Langloches ihre Minimalbreite.
  • In den gezeigten Ausführungsbeispielen dient als Arretierungsmittel jeweils eine Schraube und eine Mutter. Diese Ausgestaltung des Arretierungsmittels ist auch bevorzugt. Es wäre jedoch beispielsweise auch möglich, statt einer Schraube einen Bolzen vorzusehen und die Arretierung durch Verkleben, Verschweißen, Vernieten oder dergleichen zu erreichen.
  • Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Zapfen vor der Endmontage des ersten Bauteils – in den gezeigten Ausführungsbeispielen des Gassackmoduls – jeweils um eine Achse schwenkbar. In diesem Fall ist es meist zwingend oder zumindest vorteilhaft, dass die Zapfen rotationssymmetrisch sind. Wird die Positionsveränderlichkeit der Zapfen jedoch auf andere Weise erreicht, wäre es auch möglich, nicht-rotationssymmetrische Zapfen, beispielsweise mit einem ovalen Querschnitt, vorzusehen. Aufgrund der zumeist sehr kleinen Schwenkwinkel, welche in der zweiten Ausführungsform auftreten, kann es in manchen An wendungen auch hier möglich sein, nicht-rotationssymmetrische Zapfen einzusetzen.
  • Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Positionierung eines Bauteiles eines Gassackmodules mittels Zapfen und Langlöchern an einem fahrzeugfesten Bauteil – hier dem Lenkradkörper, oder auch einer Hupenplatte – nicht auf solche floating-module-Systeme beschränkt ist, sondern insbesondere auch auf sogenannte floating-cover-Konzepte angewendet werden kann, bei denen das gesamte Gehäuse axial gegen den Lenkradkörper niedergedrückt werden kann. Es sind auch Anwendungsfälle denkbar, bei denen das zu positionierende Bauteil nicht axial niederdrückbar ist.
  • 5
    Gassackmodul
    10
    Gasgenerator
    12
    Gassack
    14
    Gehäuse
    14a
    Austrittsöffnung
    14b
    Gehäuseboden
    16
    Abdeckelement
    17, 18, 19
    Zapfen
    20, 21, 22
    Langloch
    23
    Lenkradkörper
    24
    Feder
    26
    Hupenkontakt
    28
    Ausnehmung
    30
    Speichen
    32
    Lenksäule
    34
    Befestigungsplatte
    36
    Schrauben
    40
    Axialpositionierungshaken
    42
    Axialpositionierungsabsatz
    44
    Rückhaltehaken
    46
    Rückhalteabsatz
    50
    Zapfenschraube
    52
    Mutter
    54
    Durchgangsbohrung
    60
    Schraubverbindung
    62
    Steg
    64
    konusförmiger Abschnitt
    A1, A2, A3
    Achse
    lL
    Länge des Langlochs
    bL
    Breite des Langlochs
    d
    Durchmesser des Zapfens
    S1, S2, S3
    Spalt
    M
    Mittelpunkt
    R
    Achse des Rotationskörpers
    S
    Schnittpunkt
    SP
    Spalt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 6422594 B2 [0007]
    • - DE 102006005642 A1 [0008]

Claims (11)

  1. Gassack-Einrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem ein Abdeckelement (16) für ein Gassackgehäuse aufweisenden ersten Bauteil, einem fahrzeugfesten zweiten Bauteil und Positionierungselementen zur Positionierung des ersten Bauteils am zweiten Bauteil, wobei die Positionierungsmittel wenigstens einen im montierten Zustand starr an einem Bauteil angeordneten Zapfen (17, 18, 19) mit einer Zapfenlänge (d) und einer Zapfenbreite (d) und ein zugeordnetes, am anderen Bauteil angeordnetes, sich entlang einer Längsachse (A1, A2, A3) erstreckendes Langloch (20, 21, 22) mit einer Lochbreite (bL) und einer die Lochbreite (bL) überschreitenden Lochlänge (lL) aufweist und die Zapfenbreite (d) im wesentlichen der Lochbreite (bL) entspricht und die Zapfenlänge (d) geringer als die Lochlänge (lL) ist, so dass bei Ausdehnung oder Schrumpfung des positionierten Bauteils des Gassackmoduls aufgrund von Umwelteinflüssen, Alterungsprozessen oder Herstellungseinflüssen der Zapfen ausschließlich entlang der Längsachse (A1, A2, A3) des Langloches (20, 21, 22) verschoben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Zapfens bezüglich des ersten Bauteils in einem nicht-montierten Zustand veränderbar und im montierten Zustand arretiert ist.
  2. Gassack-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass drei Zapfen und drei Langlöcher vorhanden sind.
  3. Gassack-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Längsachsen der Langlöcher in einem Schnittpunkt (S) treffen.
  4. Gassack-Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnittpunkt (S) nahe dem Punkt (M) liegt, welcher durch die Projektion des Schwerpunktes des positionierten Bauteils in die Ebene der Längsachsen definiert ist, wobei die Projektionsrichtung senkrecht zur Ebene der Längsachsen ist.
  5. Gassack-Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (17, 18, 19) zylinderförmig ausgebildet ist.
  6. Gassack-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (17, 18, 19) rotationssymmetrisch und tonnenförmig ausgebildet ist.
  7. Gassack-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die sich in Richtung der Längsachse erstreckenden Seitenwände des Langloches konvex ausgebildet sind.
  8. Gassack-Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Zapfens nur bezüglich eines Freiheitsgrades veränderbar ist.
  9. Gassack-Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen rotatationssymmetrisch ist und mittels eines exzentrisch bezüglich des Zapfens angeordneten Bolzens oder einer exzentrisch bezüglich des Zapfens angeordneten Zapfenschraube am ersten Bauteil befestigt ist und im nicht-montierten Zustand um diese Schraube oder diesen Bolzen gedreht oder geschwenkt werden kann.
  10. Gassack-Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Bolzen oder die Schraube durch ein Durchgangsloch im Zapfen erstreckt.
  11. Gassack-Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen über ein Verbindungselement (Steg 62) mit der Schraube oder dem Bolzen verbunden ist.
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