DE102008046005A1 - Schwerlastmauersystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schwerlastmauersystem, umfassend eine Mehrzahl von Formsteinen (2), wobei jeder Formstein (2) eine Vorderseite (4) und eine dieser gegenüberliegende Rückseite (6) hat. Um mit dem Schwerlastmauersystem eine kostengünstige und dennoch stabile Schwerlastmauer errichten zu können, weist jeder Formstein (2) zwei als Taschen für Zinken eines Gabelstaplers ausgebildete Formausnehmungen (8) auf der Vorderseite (4) des Formsteins (2) auf.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Schwerlastmauersystem umfassend eine Mehrzahl von Formsteinen, wobei jeder Formstein eine Vorderseite und eine dieser gegenüberliegende Rückseite hat.
- Derartige Schwerlastmauersysteme sind zum Beispiel zum Aufbau von mit Schwerlastmauern umrandeten Schüttgutboxen für Sand, Kies und dergleichen Materialien bekannt. Zum Aufbau der Mauern werden die Formsteine in Reihen übereinander gestapelt. Um eine ausreichende Stabilität und zudem eine schnelle Aufbaubarkeit der Mauern zu erreichen, haben die einzelnen Formsteine oft ein Gewicht von mehreren hundert Kilogramm. Die Formsteine müssen zum Aufbau der Mauern mit speziellen Greifern, die an einem Baufahrzeug angeordnet sind, erfasst und transportiert werden. Die Verarbeitung der Formsteine in der Schwerlastmauer ist daher aufwendig. Die Kosten für die Errichtung einer derartigen Schwerlastmauer sind entsprechend hoch. Leichtere Steine vereinfachen zwar die Herstellung der Mauer. Die Mauer ist dann jedoch nicht ausreichend stabil.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schwerlastmauersystem der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit dem eine kostengünstige und dennoch stabile Schwerlastmauer errichtet werden kann.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein Schwerlastmauersystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch einen Formstein mit den Merkmalen des Anspruchs 11. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen 2 bis 10 zu entnehmen.
- Erfindungsgemäß weist jeder Formstein des Schwerlastmauersystems zwei als Taschen für Zinken eines Gabelstaplers ausgebildete Formausnehmungen auf der Vorderseite des Formsteins auf. Zum Transport und zur Bearbeitung der Formsteine fährt ein Gabelstapler mit seinen Zinken in diese Formausnehmungen und kann dann den Formstein anheben, transportieren und an der erwünschten Stelle wieder absetzen. Gabelstapler mit Zinken sind sehr verbreitet und deutlich kostengünstiger zu beschaffen als Baufahrzeuge mit speziellen Greifwerkzeugen zum Anheben der Formsteine. Die Kosten zum Errichten einer Schwerlastmauer sind dadurch deutlich reduziert.
- Mit Vorteil reichen die Formausnehmungen von der Vorderseite bis zur Rückseite der Formsteine. Durch diese Ausgestaltung ist einerseits sichergestellt, dass der Formstein nicht während des Hineinfahrens der Zinken eines Gabelstaplers in die Formausnehmungen beschädigt wird. Zudem können mehrere in einer Reihe jeweils mit Rückseite und/oder Vorderseite aneinander aufgestellte Formsteine über ein Spannelement, wie zum Beispiel eine Gewindestange, miteinander verbunden werden, wobei das Spannelement durch die in Reihe hintereinander befindlichen Formausnehmungen der einzelnen Formsteine hindurchgeführt und an beiden Enden der Reihe befestigt wird. Hierdurch ist eine einfache und kostengünstige ergänzende Stabilisierung der Schwerlastmauer zu erreichen.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Formausnehmungen umlaufend vollständig vom Formstein begrenzt. Durch diese Ausgestaltung wird die Stabilität des Formsteins erhöht, so dass ein Absplittern von Kanten beim Einfahren der Zinken eines Gabelstaplers in die Formausnehmungen deutlich reduziert ist.
- Mit Vorteil weisen die Formsteine eine im wesentlichen quaderförmige Form auf und der Abstand der Vorderseite zur Rückseite beträgt jeweils 40 bis 60 cm. Durch diese Ausgestaltung lassen sich die einzelnen Formsteine kostengünstig herstellen, die Formsteine sind gut in einer Schwerlastmauer zu verarbeiten und die Schwerlastmauer ist dennoch sehr stabil.
- Mit Vorteil weisen die Formsteine jeweils wenigstens einen Vorsprung an einer Oberseite und eine komplementär hierzu geformte Ausnehmung an einer der Oberseite gegenüberliegenden Unterseite der Formsteine auf. Bei einem Aufeinanderstapeln der Formsteine oder von Formsteinreihen zum Aufbau einer Mauer greifen die Vorsprünge eines Formsteins in die Ausnehmungen eines darüber befindlichen Formsteins. Hierdurch wird eine Verrastung der einzelnen Formsteine ineinander er eicht, dies führt zu einer zusätzlichen Stabilisierung der Schwerlastmauer durch kostengünstige Maßnahmen.
- In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Vorsprünge dabei als Feder und die Ausnehmungen als Nuten ausgebildet, die sich jeweils von der Vorderseite bis zur Rückseite der Formsteine erstrecken. Diese Ausgestaltung ist besonders kostengünstig herzustellen. Zudem wird eine Verbindung der Schwerlastmauer mit dem Untergrund erleichtert.
- Mit Vorteil weist die Feder einen Querschnitt in Form eines gleichschenkligen Trapezes auf, dessen längere Grundlinie weniger weit vom Mittelpunkt des Formsteins entfernt ist als dessen kürzere Grundlinie und bei dem die längere Grundlinie mit den Schenkeln jeweils einen Winkel zwischen 40 und 50 Grad, besonders bevorzugt 45 Grad, bildet. Hierdurch wird erreicht, dass die Kanten der Feder und der Nut während der Verarbeitung der Formsteine weniger leicht abbrechen. Zudem ist eine Zentrierung eines Formsteines auf einem darunter gelegenen Formstein erleichtert, da die anfänglich verbreiterte Nut auf eine anfänglich verjüngten Feder trifft. Ein parallel zur Oberseite eines unteren Formsteins auf diesen gestellter oberer Formstein wird dadurch nachträglich durch sein Eigengewicht in eine zentrierte Position relativ zum darunter befindlichen Formstein bewegt.
- Bevorzugt ist die Höhe des Vorsprungs kleiner als die Höhe der Ausnehmung. Auf der Feder sich möglicherweise befindlichen Verunreinigungen, wie zum Beispiel Sand, stören dadurch nicht eine parallele Verlegung einer oberen Reihe aus Formsteinen relativ zu einer darunter befindlichen Reihe Formsteinen.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist diese eine mit dem Untergrund verbindbare Bodenbefestigungseinheit mit einer komplementär zur Nut der Formsteine geformten Feder auf. Die Bodenbefestigungseinheit wird beispielsweise in ein Fundament der Schwerlastmauer eingegossen oder mit diesem verbunden. Die Feder der Bodenbefestigungseinheit ragt dabei über den Untergrund hinaus. Formsteine der Schwerlastmauer können dann mit ihrer unterseitig befindlichen Nut in einer Reihe hintereinander in die Feder eingreifend auf dem Fundament ausgerichtet werden. Die Bodenbefestigungseinheit erleichtert die Ausrichtung der Formsteine einer Schwerlastmauer und gleichzeitig dient die Bodenbefestigungseinheit der Stabilisierung der Schwerlastmauer.
- Mit Vorteil sind die Formausnehmungen wenigstens 25 cm voneinander beabstandet. Der Abstand der Zinken eines Gabelstaplers ist in der Regel verstellbar. Je größer der Abstand ist, desto stabiler können die zu transportierenden Formsteine befördert werden. Es hat sich gezeigt, dass bei einem Abstand der Zinken voneinander von weniger als 25 cm ein stabiler Transport der Formsteine auf den Zinken eines Gabelstaplers nicht mehr gewährleistet ist.
- Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Formstein mit einer Vorderseite und einer dieser gegenüberliegenden Rückseite der zusätzlich durch die Merkmale eines oder mehrerer kennzeichnender Teile der vorhergehenden Ansprüche einschließlich der in den Ansprüchen enthaltene Rückbeziehung definiert ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten der Erfindung sind den Unteransprüchen sowie dem nachfolgend in
1 beschriebenen Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Formsteins zu entnehmen. Dabei werden gleichwirkende Teile der Erfindung – sofern sinnvoll – mit einer einheitlichen Bezugsziffer versehen. Die nachfolgend erläuterten Merkmale des schematisch dargestellten Formsteins können selbstverständlich auch einzeln oder in beliebiger anderer Kombination mit weiteren Merkmalen Gegenstand der Erfindung sein. -
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Formstein2 eines erfindungsgemäßen Schwerlastmauersystems. Der Formstein2 hat eine Vorderseite4 und eine dieser gegenüberliegende Rückseite6 . Zum Aufbau einer Schwerlastmauer werden mehrere Formsteine2 in einer Reihe jeweils mit Vorderseite4 und Rückseite6 aneinander gestellt und gegebenenfalls eine weitere Reihe derartiger Formsteine2 auf die untere Reihe gestellt. - Jeder Formstein
2 weist zwei als Taschen für Zinken eines Gabelstaplers ausgebildete Formausnehmungen8 auf der Vorderseite4 des Formsteins2 auf. Im Ausführungsbeispiel reichen die Formausnehmungen8 von der Vorderseite4 bis zur Rückseite6 . Die Formausnehmungen8 sind dabei umlaufend vollständig vom Formstein2 begrenzt. - Der Formstein
2 weist eine im wesentlichen quaderförmige Form auf. Der Abstand a der Vorderseite4 zur Rückseite6 beträgt 40 bis 60 cm. - Der Formstein
2 weist an einer Oberseite10 einen Vorsprung auf, der als Feder12 ausgebildet ist. Zudem weist der Formstein2 an seiner der Oberseite10 gegenüberliegenden Unterseite14 komplementär zum Vorsprung geformten Ausnehmung16 auf, die als Nut16 ausgebildet ist. Feder12 und Nut16 erstrecken sich jeweils von der Vorderseite4 bis zur Rückseite6 des Formsteins. - Die Feder weist einen Querschnitt in Form eines gleichschenkligen Trapezes auf, dessen Grundlinie, dargestellt durch die punktierte Linie
18 weniger weit vom Mittelpunkt M des Formsteins2 entfernt ist als dessen kürzere Grundlinie20 . Die längere Grundlinie18 bildet mit den Schenkeln22 jeweils einen Winkel α zwischen 40 und 50 Grad. Zudem ist die Höhe b der Feder12 kleiner als die Höhe c der Nut16 . Der Abstand d der Formausnehmungen voneinander beträgt wenigstens 25 cm.
Claims (11)
- Schwerlastmauersystem umfassend eine Mehrzahl von Formsteinen (
2 ), wobei jeder Formstein (2 ) eine Vorderseite (4 ) und eine dieser gegenüberliegende Rückseite (6 ) hat, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Formstein (2 ) zwei als Taschen für Zinken eines Gabelstaplers ausgebildete Formausnehmungen (8 ) auf der Vorderseite (4 ) des Formsteins (2 ) aufweist. - Schwerlastmauersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Formausnehmungen (
8 ) von der Vorderseite (4 ) bis zur Rückseite (6 ) reichen. - Schwerlastmauersystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Formausnehmungen (
8 ) umlaufend vollständig vom Formstein (2 ) begrenzt sind. - Schwerlastmauersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formsteine (
2 ) eine im wesentlichen quaderförmige Form aufweisen und jeweils der Abstand (a) der Vorderseite (4 ) zur Rückseite (6 ) 40 bis 60 cm beträgt. - Schwerlastmauersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formsteine (
2 ) jeweils wenigstens einen Vorsprung (12 ) an einer Oberseite (10 ) und eine komplementär hierzu geformte Ausnehmung (16 ) an einer der Oberseite (10 ) gegenüberliegenden Unterseite (14 ) aufweisen. - Schwerlastmauersystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung als Feder (
12 ) und die Ausnehmung als Nut (16 ) ausgebildet ist und sich jeweils von der Vorderseite (4 ) bis zur Rückseite (6 ) erstreckt. - Schwerlastmauersystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (
12 ) einen Querschnitt in Form eines gleichschenkeligen Trapezes aufweist, dessen längere Grundlinie (18 ) weniger wett vom Mittelpunkt (M) des Formsteins (2 ) entfernt ist als dessen kürzere Grundlinie (20 ) und bei dem die längere Grundlinie (18 ) mit den Schenkeln (22 ) jeweils einen Winkel (α) zwischen 40 und 50 Grad bildet. - Schwerlastmauersystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (b) der Feder (
12 ) kleiner ist als die Höhe (c) der Nut (16 ). - Schwerlastmauersystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, gekennzeichnet durch eine mit dem Untergrund verbindbare Bodenbefestigungseinheit mit einer komplementär zur Nut geformten Feder.
- Schwerlastmauersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formausnehmungen (
8 ) wenigstens 25 cm voneinander beabstandet sind. - Formstein (
2 ) mit einer Vorderseite (4 ) und einer dieser gegenüberliegenden Rückseite (6 ), gekennzeichnet durch die Merkmale eines oder mehrerer der kennzeichnenden Teile der vorhergehenden Ansprüche.
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