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Die
Erfindung betrifft eine Armplatte zur Befestigung am menschlichen
Körper.
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Metallische
Kleinteile werden oft in Hobby oder Beruf in Werkzeugkisten, besonderen
Halterungen oder Schubladen aufbewahrt. So stehen sie dem Anwender
bei der Ausführung
einer Tätigkeit
nicht unmittelbar zur Verfügung.
Er muss entweder seine Tätigkeit
unterbrechen oder wird mindestens dabei gestört, wenn ihm die metallischen
Kleinteile nicht in direkter Nähe
zur Verfügung
stehen und er sie holen muss. Metallische Kleinteile können Werkzeuge, Schrauben,
Bohrer, Nadeln, Reißbrettstifte
oder Bits als Einsätze
für beispielsweise
Akkuschrauber sein.
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Zur
Arbeitserleichterung stehen dem Anwender bereits Armplatten mit
aufgeklebten Magneten auf einer Metallplatte oder Klettbänder mit
eingenähten
Magneten zur Verfügung.
Diese Lösungen
dienen bereits der indirekten Befestigung von metallischen Kleinteilen
am menschlichen Körper.
Sie können
beispielsweise am Arm getragen werden, wo sie über einen Gurt oder ein Band
befestigt werden können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Armplatte bereitzustellen,
die einfach und kostengünstig
herzustellen ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Armplatte mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte
Ausführungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung ermöglicht
eine indirekte Befestigung von metallischen Kleinteilen durch eine Armplatte,
die am menschlichen Körper
befestigt wird und aus magnetisierbarem Kunststoff besteht. Magnetisierbarer
Kunststoff wird als Material gewählt,
weil im Unterschied zu den oben genannten, bekannten Varianten,
bei denen auch Magnete zur indirekten Befestigung eingesetzt werden,
eine kostengünstigere
Herstellung möglich
wird. Kostenersparnisse können
durch Einsparung von Arbeitsschritten oder Reduzierung der Anzahl
von Elementen, aus denen die Armplatte besteht, erzielt werden. Es
ist beispielsweise im Vergleich zu Klettbändern günstiger, die Armplatte direkt
in einem Arbeitsschritt aus magnetisierbarem Kunststoff zu formen,
wobei der magnetisierbare Kunststoff während des Formprozesses oder
anschließend
magnetisiert werden kann. In das Textil des Klettbandes müssten in
einem zusätzlichen
Arbeitsschritt Magnete eingenäht
werden. Es sind besonders vorteilhaft sehr flache Gestaltungen von
erfindungsgemäßen Armplatten
möglich.
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Eine
Fertigung der Armplatte mittels eines Spritzgießverfahrens führt zu einer
besonders vorteilhaften Ausführung,
weil somit eine kostengünstige Fertigung
ermöglicht
wird. Vorteilhafte Ausführungen sind
besonders dann gegeben, wenn die Armplatte einteilig ausgeführt ist.
Dies ist ebenfalls kostengünstiger.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform
weist Schlitze auf, durch die ein Gurt führbar ist. Solche Schlitze
können
derart gestaltet sein, dass ein ausreichend festes Verzurren des
Gurtes um den Arm möglich
wird, ohne dass dabei weitere Teile benötigt werden. Die Schlitze müssen vorteilhafterweise
nicht nachträglich
in einem zusätzlichen
Verfahrensschritt in die Armplatte eingebracht werden, sondern können bei
der Formgebung im Spritzgießverfahren
berücksichtigt
sein.
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Bei
besonders vorteilhaften Ausführungsformen
erfindungsgemäßer Armplatten
ist auf der Vorderseite der Armplatte ein umlaufender Rand erhöht ausgebildet.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umschließt der umlaufende
Rand einen Aufnahmebereich und erhebt sich ausreichend hoch von
der Armplatte, so dass aufzunehmende, metallische Kleinteile von
ihm überragt
werden. Daraus ergeben sich die Vorteile, dass zum einen die aufgenommenen
metallischen Kleinteile gestützt
oder geschützt
sind und zum anderen die Armplatte gleichzeitig als Verkaufsverpackung
verwendet werden kann. Auf dem umlaufenden Rand ist beispielsweise eine
durchsichtige Folie aufschweißbar.
So kann die Halterung mit metallischen Kleinteilen gemeinsam präsentiert
werden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines in Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer Armplatte mit Blick auf ihre Vorderseite
und
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2 eine
perspektivische Darstellung der Armplatte gemäß 1 mit Blick
auf ihre Rückseite.
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In
den 1 und 2 sind zwei verschiedene perspektivische
Ansichten eines Ausführungsbeispiels
einer Armplatte 10 dargestellt.
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Die
Armplatte 10 ist eine flache Platte mit einer Vorderseite 12 und
einer Rückseite 14 mit
nahezu quadratischer Grundfläche.
Die Seitenkanten der Armplatte 10 sind leicht nach außen gewölbt. Zwischen
den Seitenkanten sind abgerundete Ecken der Platte geformt.
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Die
Armplatte 10 besteht aus magnetisierbarem Kunststoff. Magnetisierbarer
Kunststoff wird deswegen als Material gewählt, weil damit eine einfache Befestigungsmöglichkeit
für metallische
Kleinteile am menschlichen Körper
geschaffen wird. Beispielsweise können Bits auf der Armplatte 10 über die
magnetische Kraft des ausgewählten
Kunststoffs unproblematisch fixiert werden und stehen dem Anwender
bei seiner Arbeit mit einem Akkuschrauber in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
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Die
Armplatte 10 wird in einem Verfahrensschritt, beispielsweise
einem Spritzgießverfahren, aus
magnetisierbarem Material, beispielsweise einem Kunststoff, in welchen
magnetisierbare Partikel eingebettet sind, hergestellt und insbesondere
einstückig
ausgeführt.
Das magnetisierbare Material kann während des Spritzgießverfahrens
oder anschließend
magnetisiert werden. Da die Armplatte 10 aus magnetisierbarem
Material besteht, ist es somit nicht mehr nötig, zusätzlich Magnete einzunähen oder
aufzukleben. Die Armplatte 10 besteht aus nur einem Teil,
welches die gewünschte
Funktion erfüllt, nämlich Metallteile
zu halten, so dass ein Anwender mittels der Armplatte Metallteile
lösbar
an seinem Arm fixieren kann. Er benötigt lediglich einen Gurt und
kann damit die Armplatte an seinem Arm befestigen.
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Durch
die Armplatte 10 verläuft
parallel zur Vorderseite 12 und Rückseite 14 eine Symmetrieachse
A. Die Symmetrieachse A verläuft
als Mittellinie zwischen zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten.
Parallel zu der Symmetrieachse A ist auf jeder Seite der Symmetrieachse
A je ein Paar Schlitze 20 angeordnet. Die Schlitze 20 sind
durchgehend von der Vorderseite 12 zur Rückseite 14 ausgeführt. Die
Schlitze 20 sind gleich lang und gleich breit. Zwischen
den beiden Schlitzen 20 eines Paares von Schlitzen 20 ist
ein Steg 24 ausgebildet. Ein Schlitz 20 hat zwei
Schlitzenden 26. Durch diese Schlitze 20 kann
ein Gurt gezogen werden, der die Armplatte 10 um den Arm
spannt.
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Die
Schlitze 20 weisen an ihren gegenüberliegenden langen Seiten
zwischen der Vorderseite 12 und der Rückseite 14 Schlitzwände 22 auf.
Die Schlitzwände 22 können gegenüber den
Ebenen der parallelen Vorderseite 12 und Rückseite 14 schräg angeordnet
sein. Die Anordnung der Schlitzwände 22 erleichtert
vorteilhafterweise ein Verspannen der Armplatte 10 um einen
Arm mittels eines Gurtes oder ein Verspannen des Gurts in den Schlitzen 20.
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Die
Rückseite 14 ist
im Wesentlichen flach, trägt
allerdings eine Kontur 40, die sich von der Rückseite 14 erhebt.
Die Kontur 40 verbindet auf der Rückseite 14 die Paare
von Schlitzen 20 miteinander. Die Kontur 40 besteht
aus zwei spiegelgleichen Teilkonturen 44, 46,
wobei die Spiegellinie senkrecht zur Symmetrieachse A und mittig
durch die Schlitze 20 verläuft. Jede der Teilkonturen 44, 46 ist
symmetrisch zur Symmetrieachse A.
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Im
Bereich des Schlitzendes 26 eines äußeren Schlitzes 20 eines
der Paare von Schlitzen 20 erhebt sich die erste Teilkontur 44 von
der Rückseite 14,
bis eine maximale Höhe
der Teilkontur 44 senkrecht zur Rückseite 14 im Bereich
des Steges 24 ausgebildet ist. Von dort fällt die
erste Teilkontur 44 in Richtung der Symmetrieachse A bis
zum inneren Schlitz 20 dieses Paares von Schlitzen 20 auf
eine Konturhöhe
K ab. Mit konstanter Konturhöhe
K verläuft
die erste Teilkontur 44 in Form eines breiten Hufeisens
mit kurzen Schenkeln zwischen den beiden gegenüberliegenden inneren Schlitzen 20 der
beiden Paare von Schlitzen 20. Die runde Seite des Hufeisens
liegt nahe einer Seitenwand, während
die Schenkel zu den inneren Schlitzen 20 weisen.
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An
einer zweiten kurzen Seite der Schlitze 20 befindet sich
spiegelgleich eine gegenüberliegende zweite
Teilkontur 46. Die beiden Teilkonturen 44, 46 sind
parallel zu den Schlitzen 20 innenliegend über abgerundete
Erhebungen 42 miteinander verbunden.
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Die
Form der Kontur 40 und insbesondere ihre variable Konturhöhe im Bereich
der Schlitze 20 gestalten den Sitz am Arm besonders komfortabel.
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In
einem weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist die in den 1 und 2 dargestellte
Armplatte 10 derart abgewandelt, dass sie zusätzlich auf
der Vorderseite einen entlang der Seitenkanten umlaufenden Rand
mit einer gewissen Höhe
aufweist. Der umlaufende Rand umschließt somit die gesamte Vorderseite
mit den innen liegenden Schlitzen. Er erhebt sich ausreichend hoch
von der Armplatte, um aufzunehmende, metallische Kleinteile zu überragen.
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Der
umlaufende Rand weist parallel zur Vorderseite um die Höhe beabstandet
eine Randoberfläche
auf. Vorteilhafterweise kann auf dieser Randoberfläche eine
die Vorderseite überspannende
Folie aufgeschweißt
werden. Unter der Folie können
so metallische Kleinteile zu Verkaufszwecken aufbewahrt und angepriesen
werden. Alternativ kann auch die gesamte Armplatte einschließlich darauf
gehaltener Bits oder sonstiger metallischer Kleinteile in eine Folien-
und/oder Papierverpackung eingebracht werden. Eine besonders geeignete
Verpackung zur Präsentation
der Armplatte ist beispielsweise eine Blisterverpackung, bei welcher
die Armplatte einschließlich
darauf gehaltener Bits oder sonstiger metallischer Kleinteile vor
einer Papp-, Kunststoff- oder Metallfolienrückwand präsentiert und mit einem Kunststofffolienformteil
fixiert wird.
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- 10
- Armplatte
- 12
- Vorderseite
- 14
- Rückseite
- 20
- Schlitz
- 22
- Schlitzwand
- 24
- Steg
- 26
- Schlitzende
- 40
- Kontur
- 42
- Erhebung
- 44
- erste
Teilkontur
- 46
- zweite
Teilkontur
- A
- Symmetrieachse
- K
- Konturhöhe