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Die
Erfindung betrifft eine Kombination aus mindestens einem Antikörper und
einem Bakterium, welches Fc-Rezeptoren oder Proteine, die die leichte
Kette eines Antikörpers
binden, exprimiert.
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Eine
steigende Zahl an monoklonalen Antikörpern wird zur Therapie von
malignen Erkrankungen eingesetzt. So beispielsweise Herceptin (anti-Her2/neu),
Bevacizumab (anti-VEGF)
oder Trastuzumab (anti-EGFR-Ab). Diese Form der Therapie ist prinzipiell
eine passive Immuntherapie, d. h. die Antikörper sind gegen Oberflächenstrukturen
der Tumorzelle selbst oder im Falle des Bevacizumab gegen den Tumor
versorgende Gefäßstrukturen
gerichtet. In Kombination mit herkömmlichen Therapieformen (insbesondere
Chemotherapie) und zunehmend auch als alleinige Behandlungsform
weist die Behandlung mit monoklonalen Antikörpern zunehmend Erfolge bei
der lebensverlängernden
und lebenserhaltenden Behandlung von Tumorpatienten auf. Insbesondere
für die
Behandlung von verbliebener Tumorlast nach einer Operation und zur
Verhinderung des Auswachsens von Metastasen werden monoklonale Antikörper zunehmend
eingesetzt.
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Andererseits
werden in experimentellen Ansätzen
zur Therapie von Tumoren vermehrt Bakterien oder deren Bestandteile
eingesetzt. An Spezies fanden bislang insbesondere attenuierte Arten
von C. novyi, S. pyogenes, S. thyphimurium und andere Verwendung.
Das Therapieprinzip beruht in der Induktion einer primären proinflammatorischen
Reaktion im Tumorgewebe, welcher mehr oder weniger ausgeprägt die Zerstörung von Tumorzellen
vorausgeht. Anschließend
wird Tumorzellmaterial in die drainierenden Lymphknoten und weitere lymphatische
Organe transportiert und dort in prozessierter Form präsentiert.
Letzteres führt
zur Aktivierung von spezifischen Zellen der erworbenen Immunabwehr.
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Der
antitumorale Effekt beruht auf einer Kombination von unspezifischen,
angeborenen und von adaptiven Immunantworten, die in unterschiedlicher
Ausprägung
teilweise gegen die bakteriellen Strukturen, teilweise aber auch
gegen Tumorstrukturen gerichtet sind. Auf diese Weise können neben
soliden Tumoren auch Mikrometastasen und residuale Tumorzellen erfolgreich
attackiert werden.
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Einziges
in Deutschland derzeit zugelassenes Bakterium zur Therapie des oberflächlichen
Blasenkarzinoms ist Bacille Calmette Guerin. Zusätzlich ist in Japan, Korea
und Taiwan unter dem Handelsnamen Picibanil eine von S. pyogenes
abgeleitete bakterielle Präparation
zur Behandlung von Lymphangiomen zugelassen.
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Das
Hauptproblem der passiven Immuntherapie mit Antikörpern liegt
darin, dass bei der überwiegenden
Mehrzahl der behandelten Patienten keine dauerhafte Heilung von
dem Tumorleiden erreicht werden kann. Es kommt allerdings häufig zu
einem Stillstand im Fortschreiten der Erkrankung – ein Zustand,
der als stable disease bezeichnet wird. Eine Erklärung für diesen
beachtlichen, aber dennoch unbefriedigenden Erfolg ist darin zu
suchen, dass die applizierten Antikörper zwar ein weiteres Wachstum
von kleinen Tumoren und Me tastasen verhindern können, jedoch offenbar nicht
in der Lage sind, diese zuverlässig
abzutöten.
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Hierzu
wäre es
insbesondere von Vorteil, eine gezielte Aktivierung von Effektorzellen
des Immunsystems, wie insbesondere zytotoxischen T-Zellen und NK-Zellen,
zu erreichen, die in der Lage sind residuale Tumorzellen effektiv
zu eliminieren.
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Ein
weiteres Problem von Behandlungen mit monoklonalen Antikörpern-basierenden
Medikamenten ist ökonomischer
Natur. Diese Behandlungen sind teuer und je erfolgreicher sie bezogen
auf die Dauer des stable disease sind, desto teurer werden sie.
Es ist daher wünschenswert,
die Anzahl der Behandlungsrunden, die insgesamt nötige Dauer
der Behandlung und/oder die Menge an einzusetzendem Antikörper zu
minimieren.
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Bakterien
sind zur Therapie von Tumorerkrankungen wie oben genannt nur in
2 Fällen
zugelassen. Das Problem bei Bakterien ist, dass sie in unmittelbare
Nähe des
Tumors gebracht werden sollten, um eine Reaktion zu erzielen. Damit
ist die Behandlung von residualer Tumorerkrankung prinzipiell nicht
effektiv möglich.
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Zur
Aktivierung von tumorspezifisch reagierenden Effektorzellen des
Immunsystems werden und wurden eine Vielzahl von aktiven und passiven,
spezifischen und unspezifischen Inmuntherapien beforscht. Bis zum
klinischen Einsatz haben es jedoch nur wenige dieser Behandlungsformen
geschafft. Insbesondere die Applikation von proinflammatorischen
Zytokinen wie IL-2, Interferonen und GM-CSF muss hier erwähnt werden.
Daneben wurden auch verschiedene Formen von zellu lären Therapien
(insbesondere gentechnisch veränderte, immunaktivierende Tumorzellen) in Phase
I/II-Studien eingesetzt. Der Erfolg solcher Verfahren ist insgesamt
mäßig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Mittel zur Aktivierung von tumorspezifisch
reagierenden Effektorzellen des Immunsystems bereitzustellen, welches
in unmittelbare Nähe
des Tumors gelangen kann, Tumore und Metastasen effektiver abtöten kann
und kostengünstiger
ist.
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Die
Aufgabe wird durch eine Kombination aus mindestens einem Antikörper und
einem Bakterium, welches Fc-Rezeptoren oder Proteine, die die leichte
Kette eines Antikörpers
binden, exprimiert, gelöst.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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In
anderen Worten wird die Aufgabe durch eine Kombination aus mindestens
einem Antikörper
und einem Bakterium, welches Fc-Rezeptoren oder die leichte Kette
eines Antikörpers
bindende Proteine exprimiert, gelöst, wobei die Kombination dadurch
gekennzeichnet ist, dass der mindestens eine Antikörper über seine
Fc-Region an einen Fc-Rezeptor des Bakteriums oder über seine
leichte Kette an Proteine des Bakteriums, welche die leichte Kette
eines Antikörpers
binden, gebunden ist, wobei bei mehreren Antikörpern diese gleich oder verschieden
sind. Umfasst hiervon sind auch Mischungen von mehreren gleichartigen
Bakterien, welche mit unterschiedlichen Antikörpern beladen sind. Beispielsweise
zu nennen wäre
hier eine Mischung aus Bakterien, welche mit anti-VEGF beladen sind,
kombiniert mit Bakterien, welche mit anti-EGFR beladen sind. Ebenso
liegt es im Umfang der Erfindung, dass es sich bei dem einen Bakterium
auch um Mischungen verschiedener Bakterien handelt. Weiterhin kann ein
Bakterium auch gleichzeitig einen Antikörper über einen Fc-Rezeptor und einen
anderen Antikörper über dessen
leichte Kette binden.
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Die
erfindungsgemäße Kombination
ermöglicht
eine aktive unspezifische Immuntherapie mittels immunstimulatorischer
Bakterien, verbunden mit dem zielgerichteten Ansteuern tumorspezifischer
Strukturen, welches durch therapeutisch eingesetzte monoklonale
Antikörper
erreicht werden kann. Die Erfindung bezieht sich in anderen Worten
auf die Kopplung von Antikörpern
(monoklonalen oder polyklonalen Ursprungs, genauere Angaben nachfolgend),
die zur Therapie von Tumorerkrankungen geeignet und insbesondere
solche, die zur Therapie von Tumorerkrankungen auch zugelassen sind,
an bakterielle „shuttles”. Ziel
ist insbesondere die Auslösung
einer gerichteten Inflammationsreaktion in unmittelbarer Nähe von Tumoren.
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Durch
die Kombination von Antikörper-basierenden
Medikamenten mit einem bakteriellen Shuttle besteht die Möglichkeit,
die Kosten der Behandlung von Tumorerkrankungen drastisch zu reduzieren.
Prinzipiell ist es möglich,
mit der Entwicklung eines einzigen „Shuttle”-Medikaments bis zur Zulassung
eine Vielzahl verschiedener Tumorerkrankungen behandeln zu können, da
die Tumorspezifität über die
angekoppelten Antikörper
bestimmt wird.
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Die
beschriebene Erfindung kombiniert die vorteilhaften Eigenschaften
zweier Immunansätze,
die derzeit eher als sich gegenseitig ausschließend betrachtet werden: tumorgerichteter
Antikörpertherapie
mit der Induktion einer proinflammatorischen Reaktion lokal im Tumor,
in kleinen Metastasen und schließlich in den angrenzenden lymphatischen
Organen. Damit wird das durch die Tumorerkrankung supprimierte Immunsystem
von Tumorpatienten wieder in die Lage versetzt, tumorspezifische
Effektorzellen zu aktivieren.
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Der
mindestens eine Antikörper
ist ein monoklonaler, polyklonaler oder rekombinanter Antikörper, ein Einzelketten-Antikörper oder
ein Affibody. Bevorzugt handelt es sich um monoklonale Antikörper.
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Erfindungsgemäß ist der
mindestens eine Antikörper
murin, humanisiert, human oder chimär, wobei es sich bevorzugt
um humane Antikörper
handelt.
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Vorzugsweise
ist der mindestens eine Antikörper
ausgewählt
aus der Gruppe der Immunglobuline A, D, E, M und G. Besonders bevorzugt
sind Immunglobulin M oder G, wobei Immunglobulin G höchst (Ig
G) bevorzugt ist. Das Immunglobulin G ist vorzugsweise ausgewählt aus
der Gruppe von G1, G2a, G2b, G3a, G3b oder Gb4. Besonders bevorzugt
sind hier die Immunglobuline G1, G2a oder G2b.
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Wie
bereits vorstehend erläutert,
betrifft die Erfindung auch Kombinationen aus mindestens einem Antikörper und
einem Bakterium, welches Proteine, die die leichte Kette eines Antikörpers binden,
exprimiert, wobei der mindestens eine Antikörper über seine leichte Kette an
Proteine des Bakteriums, welche die leichte Kette eines Antikörpers binden,
gebunden ist und wobei bei mehreren Antikörpern diese gleich oder verschieden
sind. Entsprechend ist eine weitere Ausführungsform dergestalt, dass
der mindestens eine Antikörper
eine leichte Kette vom kappa-Typ aufweist.
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Insgesamt
ist es bevorzugt, dass der mindestens eine Antikörper ausgewählt ist aus der Gruppe von Alemtuzumab,
Apolizumab, Bevacizumab, Cetuximab, Edrecolomab, Epratuzuzmab, Galiximab,
Gemtuzumab ozogamicin, Ibritumomab tiuxetan, Labetzumab, Lumiliximab,
Mapatumumab, Matuzumab, Nimotuzumab, Oregovomab, Panitumumab, Pertuzumab,
Ranibizumab, Rituximab, Tositumomab und Trastuzumab und Zanolimumab.
Besonders bevorzugt sind hiervon Cetuximab, Panitumumab oder Trastuzumab.
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Im
Hinblick auf die erfindungsgemäße Kombination,
bei welcher die Bindung über
Fc-Rezeptoren erfolgt, ist es bevorzugt, dass das Bakterium ausgewählt ist
aus der Gruppe von Bakterien, welche starke Fc-Rezeptoren mit einer
Affinität
von mindestens 1 × 107/Mol zu humanem polyklonalem IgG aufweisen.
Schwache Fc-Rezeptoren haben eine Affinität von < 1 × 106/Mol.
Hinsichtlich der Bindung über
die leichte Kette eines Antikörpers
sind Bakterien mit einer Affinität
von mindestens 1 × 109/Mol zu humanem polyklonalem IgG bevorzugt.
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Prinzipiell
können
wildtyp oder mutierte Bakterien, durch Selektion oder gentechnisch
veränderte
Bakterien eingesetzt werden. Die verwendeten Bakterien müssen die
Eigenschaft besitzen durch das menschliche Immunsystem erkannt zu
werden und eine unspezifische Immunantwort, die insbesondere durch
die Produktion von pro-inflammatorischen Zytokinen charakterisiert
ist, hervorzurufen. Vorzugsweise ist das Bakterium natürlichen
Ursprungs oder gentechnisch verändert,
so dass Fc-Rezeptoren und/oder Proteine, welche die leichte Kette
eines Antikörpers
binden, exprimiert werden. Die Verwendung human-pathogener Bakterien
ist in Abhängigkeit
von der applizierten Zahl an Bakterien beziehungsweise des tatsächlichen
Bedrohungspotentials insbesondere nach Inaktivierung oder Lyse der
pathogenen Bakterien prinzipiell auch möglich.
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In
einer Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Kombination
dadurch gekennzeichnet, dass das Bakterium ausgewählt ist
aus der Gruppe von Bakterien, welche Fcα-, Fcε-, Fcγ- oder Fcδ-Rezeptoren aufweisen, wobei
Fcγ-Rezeptoren
bevorzugt sind. Hinsichtlich der Fcγ-Rezeptoren exprimierenden Bakterien
ist es bevorzugt, dass diese aus der Gruppe ausgewählt sind,
die CD16, CD32 und CD64, Fcγ RIV-
und neonatalen Fcγ-Rezeptor,
Protein A oder Protein G aufweisen. Besonders bevorzugt sind Bakterien,
welche Protein A oder Protein G exprimiert haben. Protein A hat
eine Affinität
von ≥ 4,8 × 107/Mol zu humanem polyklonalen IgG. Protein
G zeigt eine Affinität
von 0,3 bis 2,1 × 108/Mol zu humanem polyklonalem IgG.
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In
einer Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Kombination
dadurch gekennzeichnet, dass das Bakterium Proteine exprimiert hat,
welche über
die leichte Kette eines Antikörpers
binden. Im Hinblick auf diese Ausführungsform ist es bevorzugt,
dass das Bakterium Protein L auf seiner Oberfläche aufweist. Protein L zeigt eine
Affinität
von 2–3 × 109/Mol bis 1 × 1010/Mol
zu humanem polyklonalem IgG.
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Das
Bakterium ist vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe von Clostridium
(histolyticum, novyi, tetani, butyricum, beijerincki (CDEPT), acetobutylicum),
Streptococci der Gruppen G und C, Streptococcus pyogenes, Mycobacterium
bovis [= Bacillus Calmette-Guerin (BCG)], Serratia marcescens, Salmonella
(thyphimurium, choleraesius), Lactobacil lus acidophilus, Bifidobacterium
(breve, bifidum, longum, adolescentis), Listeria (monocytogenes),
Peptostreptococcus magnus, Pseudomonas aeroginosa und Staphylococcus
aureus (S. aureus). Insbesondere Streptococci der Gruppen G und
C sind relevant für
Protein G. Peptostreptococcus magnus exprimiert Protein L und für Protein
A ist insbesondere Staphylococcus aureus von Relevanz.
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Entsprechend
ist das Bakterium in einer bevorzugten Ausführungsform Staphylococcus aureus,
wohingegen in einer anderen bevorzugten Ausführungsform das Bakterium vorzugsweise
Peptostreptococcus magnus ist.
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Insgesamt
kann das Bakterium lebend; lebend, aber nicht teilungsfähig; inaktiviert
oder lysiert vorliegen. Lebende, aber nicht teilungsfähige oder
inaktivierte Bakterien sind bevorzugt.
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Die
erfindungsgemäße Kombination
aus mindestens einem Antikörper
und einem Bakterium, welches Fc-Rezeptoren oder die leichte Kette
eines Antikörpers
bindende Proteine exprimiert wird zur Behandlung von Tumoren und
ihren Vorstufen eingesetzt. Entsprechend liegt auch die Verwendung
der erfindungsgemäßen Kombination
zur Herstellung eines Mittels zur Behandlung von Tumoren und ihren
Vorstufen im Umfang der Erfindung.
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Eine
besondere Ausführungsform
ist die Verwendung einer Kombination aus mindestens einem Antikörper und
einem Bakterium, welches Fc-Rezeptoren oder die leichte Kette eines
Antikörpers
bindende Proteine exprimiert zur Behandlung von Tumoren aus der
Gruppe von Analkarzinom, Bronchialkarzinom, Endometriumkarzinom,
Gallenblasenkarzinom, hepatozellulärem Karzinom (HCC), Hodenkarzinom,
kolorektalem Karzinom, Larynxkarzinom, Magenkarzinom, Mammakarzinom,
Nierenkarzinom, Ovarialkarzinom, Pankreaskarzinom, Pharynxkarzinom,
Prostatakarzinom, Schilddrüsenkarzinom
und Zervixkarzinom und ihren Vorstufen. Die Verwendung der erfindungsgemäßen Kombination
zur Herstellung eines Mittels zur Behandlung von Tumoren aus dieser
Gruppe und ihren Vorstufen ist daher ebenfalls Gegenstand der Erfindung.
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Insbesondere
ist es bevorzugt, die erfindungsgemäße Kombination aus mindestens
einem Antikörper und
einem Bakteriumzur Behandlung des Bronchialkarzinoms, Mammakarzinoms,
kolorektalen Karzinoms, Pankreaskarzinoms oder des Prostatakarzinoms
oder deren Vorstufen einzusetzen. Entsprechend umfasst die Erfindung
auch bevorzugt die Verwendung der erfindungsgemäßen Kombination zur Herstellung
eines Mittels zur Behandlung dieser Tumoren oder deren Vorstufen.
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Besonders
bevorzugt ist die Verwendung zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms
oder dessen Vorstufen. Dies umfasst ebenfalls die Verwendung zur
Herstellung eines Mittels zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms
oder dessen Vorstufen.
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Die
Verabreichung der Kombination aus mindestens einem Antikörper und
einem Bakterium zur Behandlung von Tumoren oder ihren Vorstufen
erfolgt vorzugsweise durch intravenöse, orale oder intratumorale Verabreichung,
wobei die intravenöse
Verabreichung besonders bevorzugt ist.
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Die
erfindungsgemäße Kombination
aus mindestens einem Antikörper
und einem Bakterium zur Behandlung von Tumoren oder ihren Vorstufen
wird vorzugsweise adjuvant oder neoadjuvant angewandt.
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Vorzugsweise
wird die erfindungsgemäße Kombination
in einer solchen Konzentration verabreicht, dass 0,1 bis 100 mg,
besonders bevorzugt 10 bis 50 mg bezogen auf den jeweiligen Antikörper vorliegen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Beispielen weiter erläutert.
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Beispiele
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Beispiel 1: Antikörperbindung von S. aureus und
S. pyogenes
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Die
Inaktivierung einer über-Nacht-Kultur
von S. aureus erfolgt durch eine 10 minütige-Inkubation bei 70°C. Anschließend werden
1 × 106 inaktivierte Bakterien in FACS-Röhrchen gegeben.
Es wird einmal mit 1 ml PBS gewaschen (ohne Mg und Ca). Dann folgt
die Zugabe von 1 μg
Fluoroisothiocyanat (FITC)-gekoppeltem Antikörper in 100 μl PBS (mouse-anti-human CD326-FITC;
ein IgG1-Antikörper
von Miltenyi-Biotech, Klon HEA-125) über einen Zeitraum von 10 min.
Es wird ein weiteres Mal mit 1 ml PBS gewaschen (ohne Mg und Ca).
Die Analyse mittels fluoreszenzbasierter Duchflusscytometrie erfolgt
an einem FACSCalibur [Becton-Dickinson, Heidelberg, Drei-Farben
Ein-Laser (488 nm)]. Für
S. pyogenes ist die Prozedur identisch. Als Kontrolle werden Bakterien
ohne Antikörper
eingesetzt.
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Die
durchflusscytometrischen Ergebnisse der Analyse sind in den 1 bis 4 dargestellt.
Es zeigt sich, dass S. pyogenes, welcher nur in geringem Maße Fc-Rezeptoren
auf seiner Oberfläche
exprimiert, eine schwächere
Bindung an IgG ausbildet (vgl. 1 und 2).
So ergibt sich für
S. pyogenes allein bereits ein mean-Wert im grünen Kanal von 4,17 (1),
welcher sich in der Kombination mit mouse-anti-human CD326-FITC auf 10,77 erhöht (2).
S. aureus, welcher starke Fc-Rezeptoren aufweist (Protein A), zeigt
allein einen mean-Wert von 3,31 (vgl. 3). Die
Kombination mit dem Antikörper
zeigt eine sehr starke Bindung (mean-Wert 576,32, vgl. 4).
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Beispiel 2: Tumorzellen-Bakterien-Antikörper-Kopplung
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Eine über-Nacht-Kultur
von S. aureus wurde mit CFSE nach Anleitung des Herstellers (Molecular
Probes) grün
markiert. Danach wurde sie durch eine 10 minütige-Inkubation bei 70°C inaktiviert.
Anschließend werden
2 × 106 inaktivierte Bakterien in ein FACS-Röhrchen gegeben.
Es folgt ein Waschschritt mit 1 ml PBS (ohne Mg und Ca). Anschließend erfolgt
die Zugabe von 1 μg
Phycoerythrin (PE)-gekoppeltem Antikörper in 100 μl PBS (mouse-anti-human
CD326 (= EpCam)-PE; ein IgG1-Antikörper von Miltenyi-Biotech,
Klon HEA-125) für
10 min. Nach einem weiteren Waschschritt mit 1 ml PBS (ohne Mg und
Ca) erfolgt die Zugabe von 2 × 106 Tumorzellen (HROC24-selbst etablierte Tumorzelllinie eines
98-jährigen
CRC-Patienten; MSI-positiv,
EpCam-positiv). Nach einem weiteren Waschschritt mit 1 ml PBS (ohne
Mg und Ca) wird die Analyse am FACSCalibur durchgeführt. Zur
Kontrolle werden Bakterien ohne Behandlung und Tumorzellen ohne
Behandlung eingesetzt. Die Ergebnisse sind in den 5 bis 7 dargestellt.
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Der
Vergleich der 5 (Tumorzelle HROC24 allein)
beziehungsweise 6 (Tumorzelle HROC24 mit Antikörper mouse-anti-human CD326-PE)
mit 7 (Tumorzelle mit Kombination aus Bakterium S.
aureus (grün
gefärbt)
und mouse-anti-human CD326-PE) zeigt deutlich die Bindung der Kombination
an die Tumorzellen. Zusätzlich
ist anhand der Verschiebung der Population im SSC/FSC zu erkennen,
dass die Tumorzellen durch die erfindungsgemäße Kombination von S. aureus
und Antikörper
teilweise Aggregate bilden.
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Beispiel 3: Tierversuchsreihe an NMRI-(nu/nu-)Mäusen
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Es
wurden folgende Gruppen aus je 3 Tieren, welche alle einen Tumor
(HROC24, siehe Beispiel 1) aufwiesen, gebildet:
- Gruppe I:
Panitumumab (ABX-EGF, Vectibix®, 1 mg i. v.) alle drei
Tage
- Gruppe II: S. aureus intravenös (1 × 109 i.
v.) alle drei Tage
- Gruppe III: Kombination aus Panitumumab und S. aureus, hergestellt
wie in Beispiel 1 (Mengen wie oben) intravenös (i. v.) alle drei Tage
- Gruppe IV: Kombination aus Panitumumab und S. aureus, hergestellt
wie in Beispiel 1 (Mengen wie oben) intraperitoneal (i. p.) alle
drei Tage
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Ausschließlich in
Gruppe III zeigt sich ein Wachstumsstopp des Tumors nach 3, 6, sowie
9 Tagen Behandlung. Danach wurde abgebrochen und die inneren Organe
und die Tumoren wurden aufgearbeitet. Die Ergebnisse sind in der
nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt und graphisch in
8 wiedergegeben. Tabelle 1 Vectibix (1 mg, i. v.)
| | 0 | 3 | 6 | 9 |
| | 0,75 | 1,94 | 5,64 | 9,09 |
| | 0,75 | 2,49 | 11,08 | 20,06 |
| | 1,50 | 2,60 | 3,62 | 4,71 |
| mean | 1,00 | 2,34 | 6,78 | 11,29 |
| sd | 0,43 | 0,35 | 3,86 | 7,91 |
S. aureus HI (i. v.)
| | 0 | 3 | 6 | 9 |
| | 1,31 | 3,00 | 5,90 | 7,29 |
| | 0,39 | 1,95 | 2,42 | 3,32 |
| | 1,30 | 2,28 | 5,91 | 9,95 |
| mean | 1,00 | 2,41 | 4,74 | 6,85 |
| sd | 0,53 | 0,54 | 2,01 | 3,33 |
Kombination (Vectibix 1 mg + S. aureus
HI, i. v.)
| | 0 | 3 | 6 | 9 |
| | 1,74 | 1,78 | 1,83 | 1,74 |
| | 0,51 | 1,69 | 1,84 | 1,92 |
| | 0,75 | 0,68 | 0,60 | 0,57 |
| mean | 1,00 | 1,38 | 1,42 | 1,41 |
| sd | 0,65 | 0,61 | 0,72 | 0,74 |
Kombination (Vectibix 1 mg + S. aureus
HI, i. p.)
| | 0 | 3 | 6 | |
| | 0,63 | 1,36 | 2,90 | 4,74 |
| | 1,04 | 3,04 | 4,81 | 6,53 |
| | 1,33 | 2,37 | 5,61 | 8,67 |
| mean | 1,00 | 2,26 | 4,44 | 6,64 |
| sd | 0,36 | 0,85 | 1,39 | 1,97 |
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Dargestellt
sind normierte Tumorgrößen bezogen
auf den Tag des Behandlungsbeginns (d0). Ein Wert von 2 entspricht
einer Verdoppelung des Tumorvolumens.
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Beschreibung der Abbildungen
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1 Ergebnis
einer fluoreszenzbasierten duchflusscytometrischen Messung mit einem
FACSCalibur [Becton-Dickinson, Heidelberg, Drei-Farben Ein-Laser
(488 nm) für
S. pyogenes (M49 wildtyp) bei 60°C (Kontrolle,
mean: 4,17).
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2 Ergebnis
einer duchflusscytometrischen Messung für S. pyogenes (M49 wildtyp)
bei 60°C
mit IgG-FITC. Aufgrund
der geringen Expression von Fc-Rezeptoren
auf der Oberfläche
des Bakteriums ergibt sich nur eine geringe Bindung zwischen Bakterium
und Antikörper
(mean: 10,77). Die Auftragung SSC/FSC entspricht der von 1 und
ist daher nicht gezeigt.
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3 Ergebnis
einer duchflusscytometrischen Messung mit einem FACSCalibur für S. aureus
bei 70°C
(Kontrolle, mean: 3,31). Die Auftragung SSC/FSC entspricht der von 1 und
ist daher nicht gezeigt.
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4 Duchflusscytometrie
von S. aureus mit IgG FITC bei 75°C.
S. aureaus exprimiert stark(e) Fc-Rezeptoren auf der Oberfläche. Entsprechend
stark ist die Bindung zum Antikörper
(mean: 576,32). die Auftragung SSC/FSC entspricht der von 1 und
ist daher nicht gezeigt.
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5 Ergebnis
einer duchflusscytometrischen Messung mit einem FACSCalibur für Tumorzellen HROC24
allein (Kontrolle).
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6 Duchflusscytometrie
von Tumorzelle HROC24 mit Antikörper
mouse-anti-human CD326-PE (Kontrolle).
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7 Ergebnis
einer duchflusscytometrischen Messung mit einem FACSCalibur für Tumorzellen HRCO24
in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Kombination aus S. aureus
(grün markiert)
und CD326-PE. Die Bindung der Kombination an die Tumorzellen ist
deutlich zu erkennen.
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8 Tumorwachstumskurve
für eine
Tierversuchsreihe an tumortragenden (HROC24) NMRI-(nu/nu-)Mäusen.