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DE102008045467A1 - Identifizierungsabhängige Kommunikation zwischen Fahrzeugen - Google Patents

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DE102008045467A1
DE102008045467A1 DE102008045467A DE102008045467A DE102008045467A1 DE 102008045467 A1 DE102008045467 A1 DE 102008045467A1 DE 102008045467 A DE102008045467 A DE 102008045467A DE 102008045467 A DE102008045467 A DE 102008045467A DE 102008045467 A1 DE102008045467 A1 DE 102008045467A1
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DE
Germany
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assistance system
vehicle
vehicles
communication
transmitting
Prior art date
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Withdrawn
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DE102008045467A
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English (en)
Inventor
Ulrich STÄHLIN
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Teves AG and Co OHG
Original Assignee
Continental Teves AG and Co OHG
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Publication date
Application filed by Continental Teves AG and Co OHG filed Critical Continental Teves AG and Co OHG
Priority to DE102008045467A priority Critical patent/DE102008045467A1/de
Priority to EP08803666A priority patent/EP2193628A1/de
Priority to PCT/EP2008/061696 priority patent/WO2009030729A1/de
Priority to US12/676,718 priority patent/US8364986B2/en
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Abstract

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt eine identifizierungsabhängige Kommunikation zwischen Fahrzeugen, indem die zu sendenden Nachrichten durch kryptografische Verfahren verschlüsselt werden, wobei die notwendigen Schlüssel für die kryptografischen Verfahren in Fahrzeugkomponenten hinterlegt sind, die mittels Sicherungsmechanismen gegen unberechtigten Ausbau und Einbau gesichert sind. Auf diese Weise können standardisierte Rundrufe auf einen bestimmten Nutzerkreis eingegrenzt werden.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft die Assistenztechnik für Fahrzeuge. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Assistenzsystem für ein Fahrzeug, ein Fahrzeug mit einem solchen Assistenzsystem, ein Verfahren zur identifizierungsabhängigen Kommunikation zwischen Fahrzeugen, ein Programmelement und ein computerlesbares Medium.
  • Technologischer Hintergrund
  • Bei einer Funkkommunikation zwischen einzelnen Fahrzeugen, die in Form eines allgemeinen Rundrufes (Broadcast) stattfindet, werden alle in Reichweite befindlichen Fahrzeuge gleichzeitig angesprochen. In anderen Worten können alle Fahrzeuge mit allen anderen Fahrzeugen kommunizieren.
  • Soll die Kommunikation nur zwischen bestimmten Fahrzeugen stattfinden, ist es möglich, jeweils eines der bestimmten Fahrzeuge individuell anzuwählen. In diesem Fall besteht die Kommunikation dann zwischen genau zwei Fahrzeugen.
  • Soll die Fahrzeug-zu-Fahrzeug Kommunikation aber zwischen einer Vielzahl von Fahrzeugen stattfinden, wobei Fahrzeugen nicht angehören, muss eine andere Lösung gefunden werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Fahrzeug-zu-Fahrzeug Kommunikation bereitzustellen.
  • Es sind ein Assistenzsystem für ein Fahrzeug, ein Fahrzeug mit einem solchen Assistenzsystem, ein Verfahren zur identifizierungsabhängigen Kommunikation zwischen Fahrzeugen, ein Programmelement und ein computerlesbares Medium gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die beschriebenen Ausführungsbeispiele betreffen gleichermaßen das Assistenzsystem, das Fahrzeug, das Verfahren, das Programmelement und das computerlesbare Medium. In anderen Worten lassen sich die im Folgenden im Hinblick auf das Assistenzsystem genannten Merkmale auch in dem Verfahren, dem Fahrzeug, dem Programmelement oder dem computerlesbaren Medium implementieren, und umgekehrt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Assistenzsystem für ein erstes Fahrzeug angegeben, wobei das Assistenzsystem eine Kommunikationseinrichtung sowie eine Beschränkungseinrichtung aufweist. Die Kommunikationseinrichtung dient der Kommunikation mit ausgewählten Sende- und Empfangseinrichtungen. Hierbei kann es sich um dem ersten Fahrzeug benachbarten Fahrzeugen und/oder mobilen Sende- und Empfangseinrichtungen, wie z. B. einem Mobiltelefon, handeln.
  • Die Beschränkungseinrichtung ist zur Beschränkung der Kommunikation auf die ausgewählten Sende- und Empfangseinriechungen ausgeführt. Die Beschränkungseinrichtung oder zumindest ein wesentlicher Teil von ihr ist in einer Fahrzeugkomponente des Assistenzsystems integriert, wobei die Fahrzeugkomponente einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem schützt.
  • In anderen Worten ist es möglich, dass die Kommunikationssignale als Rundruf (Broadcast) gesendet werden und somit prinzipiell von allen in Reichweite positionierten Fahrzeugen empfangen werden können. Allerdings ist in jedem Fahrzeug eine Beschränkungseinrichtung vorgesehen, welche dafür sorgt, dass nur die Fahrzeuge an der Kommunikation teilnehmen können, die auch ausgewählt wurden. Diese Auswahl kann beispielsweise durch den Benutzer erfolgen, oder aber auch durch den Hersteller. Insbesondere kann die Auswahl von einer Zentrale während dem Betrieb des Assistenzsystems extern eingestellt werden, beispielsweise unter Verwendung einer Funkübertragungsstrecke.
  • Einerseits ist es möglich, dass das von einem Fahrzeug oder einem mobilen Gerät ausgesendete Signal von der Beschränkungseinrichtung modifiziert ist, dass es nur von den ausgewählten Fahrzeugen gelesen werden kann. Hierfür kann beispielsweise ein entsprechender Entschlüsselungsalgorithmus verwendet werden, der die zu sendenden Daten derart verschlüsselt, dass nur ausgewählte Empfänger sie entschlüsseln können. Andererseits ist es aber auch möglich, dass die Daten zwar prinzipiell von jedem Empfänger lesbar sind, die Beschränkungseinrichtung aber erkennt, ob die empfangenen Daten für den Empfänger bestimmt sind. Nur falls die Beschränkungseinrichtung erkennt, dass die Daten auch tatsächlich für diesen Empfänger bestimmt sind, gibt sie die Daten zur weiteren Bearbeitung oder zur Wiedergabe frei.
  • Bei der Beschränkungseinrichtung kann es sich beispielsweise um eine kryptografische Software handeln. Auch kann es sich bei der Beschränkungseinrichtung lediglich um eine Datenbank mit den einzelnen Schlüsseln der Sender und Empfänger handeln, die beispielsweise nach unterschiedlichen Gruppierungen sortiert sind. Natürlich kann die Beschränkungseinrichtung auch eine entsprechende Hardware aufweisen, welche zur Durchführung der Ver- bzw. Entschlüsselung ausgeführt ist.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einer Verschlüsselung der Daten kann auch eine Authentifizierung der Daten erfolgen, so dass der Empfänger feststellen kann, ob er der „gewünschte" Empfänger ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei den ausgewählten Sende- und Empfangseinrichtungen um Assistenzsysteme, die in dem ersten Fahrzeug (201) benachbarten Fahrzeugen (202) angeordnet sind.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weisen die ausgewählten Sende- und Empfangseinrichtungen ein mobiles Kommunikationsgerät auf, das zur Unterstützung des Assistenzsystems (100) ausgeführt ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Beschränkungseinrichtung eine Verschlüsselungseinrichtung auf, die zum Verschlüsseln von auszusendenden Daten und zum Entschlüsseln von empfangenen Daten ausgeführt ist, wobei die zur Verschlüsselung und Entschlüsselung notwendigen Schlüssel in der Beschränkungseinrichtung hinterlegt sind.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Beschränkungseinrichtung bzw. die zur Verschlüsselung und Entschlüsselung notwendigen Schlüssel in einem ESP-Steuergerät oder in einer Fahrerassistenzeinheit integriert. Auch können die Schlüssel oder andere, zur Bearbeitung der zu sendenden oder empfangenen Daten notwendige Software- oder Hardwarekomponenten in anderen Einheiten integriert sein, wie z. B. in einem Airbagsteuergerät, einer Lenkungselektronik, einem Chassis-Zentralsteuergerät zur Übernahme von Fahrdynamikaufgaben, einem Motorsteuergerät, einem Getriebesteuergerät, einem Feder- und/oder Dämpfersteuergerät, einem (Zentral-)Gateway, einem Fahrberechtigungssteuergerät, einem Steuergerät eines Umfeldsensors oder direkt in einem Umfeldsensor, etc.
  • Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das Fahrzeug nicht ohne weiteres mit einer entsprechenden Beschränkungseinrichtung nachgerüstet werden kann. Auf diese Weise kann die Gefahr eines Missbrauchs reduziert werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Fahrzeugkomponente, in welche die Beschränkungseinrichtung integriert ist, als gesondertes, eigenständiges Modul ausgeführt.
  • Beispielsweise kann dieses Modul fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden, z. B. verschweißt werden, beispielsweise an einem Ort, der nur sehr schwer zugänglich ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Assistenzsystem eine Eingabeeinrichtung auf, über welche eine Auswahl der Fahrzeuge, die an der Kommunikation teilnehmen sollen, möglich ist.
  • Auf diese Weise kann der Benutzer (Fahrer) selber bestimmen, welche Fahrzeuge an der Kommunikation teilnehmen sollen. Beispielsweise ist es möglich, dass der Fahrer bestimmte Benutzergruppen erstellt, zwischen denen er dann wählen kann. Jede Benutzergruppe erhält dann einen eigenen Schlüssel bzw. ein eigenes Schlüsselpaar, um die Nachrichten entsprechend zu verschlüsseln bzw. zu entschlüsseln.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei den ausgewählten Fahrzeugen um Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers, um Fahrzeuge einer bestimmten Klasse oder um Fahrzeuge eines bestimmten Modells.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei den ausgewählten Fahrzeugen um Einsatzfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, oder um Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
  • Die entsprechenden Gruppen der teilnehmenden Fahrzeuge können bei der Herstellung des Assistenzsystems bereits vom Hersteller definiert werden.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es nicht möglich, dass diese Gruppen nachträglich von einem Benutzer geändert werden. Auf diese Weise wird die Gefahr eines Missbrauchs weiter reduziert.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Kommunikationseinheit zur Kommunikation mittels Bluetooth, ZigBee, WLAN, WiMax, DSRC oder zellulärem Funk (GPRS, UMTS, LTE, ...) ausgeführt.
  • Es ist auch die Verwendung anderer Übertragungsprotokolle möglich. Die genannten Protokolle bieten den Vorteil der bereits erfolgten Standardisierung.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Fahrzeug mit einem oben beschriebenen Assistenzsystem angegeben.
  • Bei dem Fahrzeug handelt es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug, wie Auto, Bus oder Lastkraftwagen, oder aber auch um ein Schienenfahrzeug, ein Schiff, ein Luftfahrzeug, wie Helikopter oder Flugzeug, oder um ein Motorrad.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Verfahren zur identifizierungsabhängigen Kommunikation zwischen Fahrzeugen oder zwischen einem Fahrzeug und einem mobilen Gerät angegeben, bei dem Daten von einem sendenden Fahrzeug oder Gerät empfangen werden und dann festgestellt wird, ob es sich bei dem sendenden Fahrzeug (oder mobilen Gerät) um ein Fahrzeug (oder mobiles Gerät) handelt, das zu einer ausgewählten Gruppe an Fahrzeugen (bzw. mobilen Geräten) gehört. Für die Feststellung wird auf eine Fahrzeugkomponente eines Assistenzsystems des empfangenden Fahrzeugs zugegriffen, wobei die Fahrzeugkomponente einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem schützt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Verfahren zur identifizierungsabhängigen Kommunikation zwischen Komponenten eines Fahrzeugs angegeben, bei dem Daten von einer sendenden Komponente im Fahrzeug von einer anderen Komponente im Fahrzeug empfangen werden und dann festgestellt wird, ob es sich bei der sendenden Komponente um eine Komponente handelt, die zur Gruppe der sendeberechtigten Komponenten gehört. Damit kann festgestellt werden, ob eine Komponente nachträglich (u. U. unbefugterweise) ausgetauscht wurde. Dazu ist es notwendig, dass jede betroffene Komponente eine eigene Beschränkungseinheit aufweist. Eine Liste von hierzu geeigneten möglichen Komponenten umfasst die bereits erwähnten Steuergeräte. Beispielsweise wird für die Feststellung auf eine Fahrzeugkomponente eines Assistenzsystems des empfangenden Fahrzeugs zugegriffen, wobei die Fahrzeugkomponente einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem schützt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt die Feststellung, ob es sich bei dem sendenden Fahrzeug um ein Fahrzeug handelt, das zu einer ausgewählten Gruppe an Fahrzeugen gehört, auf Basis eines kryptografischen Verfahrens, wobei die für das kryptografische Verfahren notwendigen Schlüssel in der Fahrzeugkomponente hinterlegt sind.
  • In anderen Worten sind wesentliche Programmelemente in einem geschützten Bereich integriert bzw. installiert, der nicht ohne weiteres ausgetauscht bzw. nachgerüstet werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Programmelement angegeben, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte durchzuführen.
  • Dabei kann das Programmelement z. B. Teil einer Software sein, die auf einem Prozessor des Assistenzsystems gespeichert ist. Der Prozessor kann dabei ebenso Gegenstand der Erfindung sein. Weiterhin umfasst dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung ein Programmelement, welches schon von Anfang an die Erfindung verwendet, sowie auch ein Programmelement, welches durch eine Aktualisierung (Update) ein bestehendes Programm zur Verwendung der Erfindung veranlasst.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein computerlesbares Medium angegeben, auf dem ein Programmelement gespeichert ist, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte auszuführen.
  • Im Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • 1 zeigt ein Assistenzsystem gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 2 zeigt mehrere Fahrzeuge gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 3 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
  • Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
  • In der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung von Komponenten eines Assistenzsystems 100, welches beispielsweise in einem Fahrzeug installiert ist. Das Assistenzsystem 100 weist eine Steuereinheit 140, eine Kommunikationseinheit 122 mit einer Antenne 123 sowie eine Beschränkungseinrichtung 121 auf.
  • Die zu sendenden Daten, welche von der Steuereinheit 140, die beispielsweise in Form einer CPU ausgeführt ist, an die Kommunikationseinheit 122 übertragen werden, werden über die Beschränkungseinrichtung 121 vor dem Versenden derart bearbeitet, dass sie nur von bestimmten Empfängern gelesen werden können.
  • Entsprechend dient die Beschränkungseinrichtung 121 auch dafür, eingegangene Nachrichten entgegenzunehmen und festzustellen, ob sie für das jeweilige Fahrzeug bestimmt sind.
  • Auf diese Weise kann eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug Kommunikation ermöglicht werden, die auf bestimmte Gruppen beschränkt ist (z. B. auf Fahrzeuge eines Herstellers, Fahrzeuge einer bestimmten Klasse, ein bestimmtes Fahrzeugmodell, ...). Die Kommunikation wird hierfür durch kryptografische Verfahren verschlüsselt. Der notwendige Schlüssel wird in Fahrzeugkomponenten hinterlegt, die nicht ohne weiteres ausgetauscht werden können. Hierbei handelt es sich z. B. um Fahrdynamiksysteme, wie ESP, EDS, ASR oder ABS, die nicht ohne weiteres nachträglich eingebaut werden können und die auch nicht ohne weiteres separat erhältlich sind (also nicht ohne weiteres im „Aftermarket" erhältlich sind).
  • Mit diesem Schlüssel ist es auch möglich, besondere Eigenschaften auf besondere Fahrzeuge zu beschränken, wie z. B. Einsatzfahrzeuge (Rettungswagen, ...), Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs, ...
  • Die Beschränkungseinheit 121 kann auch direkt zwischen Kommunikationseinheit 122 und Steuereinheit 140 angebracht werden. Der Schlüssel ist dann jedoch immer noch in einer anderen Fahrzeugkomponente hinterlegt. Diese Variante ist der Übersichtlichkeit halber nicht eingezeichnet.
  • Mit der Steuereinheit 140 ist eine Eingabeeinheit 126 verbunden. Durch die Eingabeeinheit 126 können verschiedene Einstellungen des Assistenzsystems und ggf. auf einer damit zusammenhängenden Navigationseinheit 120 vorgenommen werden.
  • Weiterhin ist eine optische Ausgabeeinheit in Form eines Monitors 128 vorgesehen, auf der beispielsweise Zielführungsinformationen oder auch Informationen bezüglich der Gruppe an teilnehmenden Fahrzeugen ausgegeben werden können. Darüber hinaus können die Zielführungsinformationen auch über die akustische Ausgabeeinheit 127 ausgegeben werden. Die Ausgabe über die akustische Ausgabeeinheit 127 hat den Vorteil, dass der Fahrer weniger vom aktuellen Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
  • In einem Speicherelement 124, das mit der Steuereinheit 140 verbunden ist oder an die Steuereinheit 140 integriert ist, sind die digitalen Kartendaten (z. B. als Navigationskartendaten) in Form von Datensätzen abgelegt. Beispielsweise sind in dem Speicherelement 124 auch zusätzliche Informationen über Verkehrsbeschränkungen, Infrastruktureinrichtungen und dergleichen abgelegt und den Datensätzen zugeordnet.
  • Weiterhin ist eine Fahrerassistenzeinheit 125 vorgesehen, welche mit den digitalen Kartendaten oder anderen Informationen versorgt wird.
  • Zur Bestimmung der aktuellen Fahrzeugposition weist das Assistenzsystem 100 eine Navigationseinheit 120 mit einem Satellitennavigationsempfänger 106 auf, der zum Empfang von Positionierungssignalen von beispielsweise Galileo-Satelliten oder GPS-Satelliten ausgelegt ist. Natürlich kann der Satellitennavigationsempfänger 106 auch für andere Satellitennavigationssysteme ausgeführt sein.
  • Der Satellitennavigationsempfänger 106 ist mit der Steuereinheit 140 verbunden. Auch ist die Navigationseinheit 120 mit der Steuereinheit 140 verbunden. Weiterhin besteht eine direkte Verbindung zwischen der Navigationseinheit 120 und dem Satellitennavigationsempfänger 106. Somit können die GPS-Signale direkt an die CPU 140 übermittelt werden.
  • Da die Positionierungssignale beispielsweise im innerstädtischen Bereich nicht immer empfangbar sind, weist die Sensorik 119 des Assistenzsystems 100 zur Durchführung einer Koppelnavigation zudem einen Richtungssensor 107, einen Wegstreckensensor 108, einen Lenkradwinkelsensor 109, einen Federwegsensor 102, eine ESP-Sensorik 103 und ggf. einen optischen Detektor 104 auf. Auch kann ein Strahlsensor 105 (Radar- oder Lidarsensor) vorgesehen sein. Weiterhin weist die Sensorik 119 einen Geschwindigkeitsmesser 101 auf.
  • Die Signale des GPS-Empfängers 106 und der übrigen Sensoren werden in der Steuereinheit 140 bearbeitet. Die aus diesen Signalen ermittelte Fahrzeugposition wird über Map Matching mit den Straßenkarten abgeglichen. Die so gewonnene Zielführungsinformation wird über den Monitor 128 schließlich ausgegeben.
  • 2 zeigt mehrere Fahrzeuge 201, 202, 203, die jeweils mit einem Assistenzsystem 100 ausgestattet sind. Weiterhin ist ein mobiles Gerät 205 (Mobiltelefon, PDA, etc.) vorgesehen, das in dem Fahrzeug 201 mitgeführt wird. Die drei Fahrzeuge und das mobile Gerät 205 können über eine kabellose Kommunikationsverbindung 204 miteinander kommunizieren.
  • Die Teilnahme an der Kommunikation ist nur für solche Fahrzeuge möglich, die ein Assistenzsystem 100 besitzen. Weiterhin ist die Kommunikation nur für solche mobile Geräte 205 möglich, die eine geeignete Authentifizierung besitzen, also zu einer ausgewählten Gruppe gehören. Aber auch falls ein Fahrzeug ein solches Assistenzsystem 100 besitzt, kann es aus einer bestimmten Kommunikation ausgeschlossen sein, wenn es nämlich nicht zu einer bestimmten, ausgewählten Gruppe an Fahrzeugen gehört.
  • Auf diese Weise wird eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug Kommunikation und/oder Fahrzeug-zu-Mobilgerät Kommunikation ermöglicht, die auf bestimmte Gruppen beschränkt ist und lediglich bestimmten Gruppen zugänglich ist.
  • In anderen Worten können somit standardisierte Kommunikationstechniken für einen bestimmten Nutzerkreis eingegrenzt werden.
  • Die für die Kommunikation notwendigen Schlüssel werden bereits bei Herstellung des Assistenzsystems in der entsprechenden Fahrzeugkomponente hinterlegt.
  • 3 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. In Schritt 301 verschlüsselt ein Assistenzsystem eines ersten Fahrzeugs eine auszusendende Nachricht mit Hilfe eines Schlüssels, der in einem ESP-Steuergerät hinterlegt ist. In Schritt 302 wird die Nachricht in Form eines Rundrufs ausgesendet und von mehreren Fahrzeugen empfangen. In Schritt 303 wird die Nachricht von einem Assistenzsystem eines benachbarten Fahrzeugs unter Zuhilfenahme eines in einem ESP-Steuergerät hinterlegten Schlüssels entschlüsselt. In Schritt 304 wird dann die empfangene und entschlüsselte Nachricht weitergegeben, beispielsweise an die Steuereinheit 140.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „umfassend" und „aufweisend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkungen anzusehen.

Claims (16)

  1. Assistenzsystem für ein erstes Fahrzeug, das Assistenzsystem (100) aufweisend: eine Kommunikationseinrichtung (122, 123) zur Kommunikation mit ausgewählten Sende- und Empfangseinrichtungen; eine Beschränkungseinrichtung (121) zur Beschränkung der Kommunikation auf die ausgewählten Fahrzeuge (202); wobei die Beschränkungseinrichtung (121) in einer Fahrzeugkomponente (103) des Assistenzsystems (100) integriert ist; und wobei die Fahrzeugkomponente (103) einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente (103) gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem (100) schützt.
  2. Assistenzsystem nach Anspruch 1, wobei es sich bei den ausgewählten Sende- und Empfangseinrichtungen um Assistenzsysteme handelt, die in dem ersten Fahrzeug (201) benachbarten Fahrzeugen (202) angeordnet sind.
  3. Assistenzsystem nach Anspruch 1, wobei es sich bei den ausgewählten Sende- und Empfangseinrichtungen um ein mobiles Kommunikationsgerät handelt, das zur Unterstützung des Assistenzsystems (100) ausgeführt ist.
  4. Assistenzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Beschränkungseinrichtung (121) eine Verschlüsselungseinrichtung aufweist, die zum Verschlüsseln von auszusendenden Daten und zum Entschlüsseln von empfangenen Daten ausgeführt ist; wobei die zur Verschlüsselung und Entschlüsselung notwendigen Schlüssel in der Beschränkungseinrichtung (121) hinterlegt sind.
  5. Assistenzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Beschränkungseinrichtung (121) oder die zur Verschlüsselung und Entschlüsselung notwendigen Schlüssel in einem ESP-Steuergerät (103) oder in einer Fahrerassistenzeinheit (125) integriert sind.
  6. Assistenzsystem nach einem der Ansprüche, wobei die Fahrzeugkomponente (103) ein gesondertes, eigenständiges Modul ist.
  7. Assistenzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Assistenzsystem (100) eine Eingabeeinrichtung (126) aufweist, über welche eine Auswahl der Fahrzeuge (202), die an der Kommunikation teilnehmen, möglich ist.
  8. Assistenzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei den ausgewählten Fahrzeugen um Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers, Fahrzeuge einer bestimmten Klasse, oder um Fahrzeuge eines bestimmten Modells handelt.
  9. Assistenzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei den ausgewählten Fahrzeugen um Einsatzfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, oder um Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs handelt.
  10. Assistenzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Kommunikationseinheit (122, 123) zur Kommunikation mittels Bluetooth, ZigBee, WLAN, WiMax, DSRC oder zellulärem Funk ausgeführt ist.
  11. Fahrzeug mit einem Assistenzsystem (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
  12. Verfahren zur identifizierungsabhängigen Kommunikation zwischen Fahrzeugen, das Verfahren aufweisend die Schritte: Empfangen von Daten von eine Sende- und Empfangseinrichtung; Feststellen, ob es sich bei der Sende- und Empfangseinrichtung um eine Sende- und Empfangseinrichtung handelt, die einer ausgewählten Gruppe an Sende- und Empfangseinrichtungen angehört; wobei für die Feststellung auf eine Fahrzeugkomponente (103) eines Assistenzsystems (100) des empfangenden Fahrzeugs zugegriffen wird; wobei die Fahrzeugkomponente (103) einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente (103) gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem (100) schützt.
  13. Verfahren zur identifizierungsabhängigen Kommunikation zwischen mehreren Komponenten eines Fahrzeugs, das Verfahren aufweisend die Schritte: Empfangen von Daten, die von einer sendenden Komponente im Fahrzeug gesendet werden, von einer anderen Komponente im Fahrzeug; Feststellen, ob es sich bei der sendenden Komponente um eine Komponente handelt, die einer Gruppe an ausgewählten sendeberechtigten Komponenten angehört.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, wobei das Feststellen auf Basis eines kryptographischen Verfahrens erfolgt; und wobei die für das kryptographische Verfahren notwendigen Schlüssel in der Fahrzeugkomponente (103) hinterlegt sind.
  15. Programmelement, das, wenn es auf einem Prozessor (140) ausgeführt wird, den Prozessor (140) anleitet, die folgenden Schritte durchzuführen: Empfangen von Daten von eine Sende- und Empfangseinrichtung; Feststellen, ob es sich bei der Sende- und Empfangseinrichtung um eine Sende- und Empfangseinrichtung handelt, die einer ausgewählten Gruppe an Sende- und Empfangseinrichtungen angehört; wobei für die Feststellung auf eine Fahrzeugkomponente (103) eines Assistenzsystems (100) des empfangenden Fahrzeugs zugegriffen wird; wobei die Fahrzeugkomponente (103) einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente (103) gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem (100) schützt.
  16. Computerlesbares Medium, auf dem ein Programmelement gespeichert ist, das, wenn es auf einem Prozessor (140) ausgeführt wird, den Prozessor (140) anleitet, die folgenden Schritte durchzuführen: Empfangen von Daten von eine Sende- und Empfangseinrichtung; Feststellen, ob es sich bei der Sende- und Empfangseinrichtung um eine Sende- und Empfangseinrichtung handelt, die einer ausgewählten Gruppe an Sende- und Empfangseinrichtungen angehört; wobei für die Feststellung auf eine Fahrzeugkomponente (103) eines Assistenzsystems (100) des empfangenden Fahrzeugs zugegriffen wird; wobei die Fahrzeugkomponente (103) einen Sicherungsmechanismus aufweist, der die Fahrzeugkomponente (103) gegen einen unberechtigten Ausbau und Einbau in das Assistenzsystem (100) schützt.
DE102008045467A 2007-09-05 2008-09-03 Identifizierungsabhängige Kommunikation zwischen Fahrzeugen Withdrawn DE102008045467A1 (de)

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