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Die
Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine mit einer Vorrichtung
zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer
Transferfolie auf einen Druckbogen nach dem Oberbegriff des 1. Anspruchs
und ein Verfahren zum Übertragen der bildgebenden Transferschichten
mittels der Vorrichtung nach dem 1. Anspruch.
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Aus
der
EP 0 578 706 B1 ist
eine Folientransfermaschine bekannt, bei welcher der Kleberauftrag
in einem dem Folierwerk vorgelagerten Klebwerk erfolgt, im Druckwerk
die Metallfolie aufgebracht und in einem nachfolgenden Presswerk
mit einem überhöhten Druck angepresst wird.
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Wendet
man dieses Prinzip auf eine Bogenoffsetdruckmaschine an, so werden
dort insgesamt drei Druckwerke für das Aufbringen der Metallfolie blockiert.
Eines der Druckwerke dient dem Auftrag des Klebers und das diesem
folgende wird zum Aufbringen der Metallfolie genutzt. Hier wird
mit einer geringen Druckpressung gearbeitet, so dass das nachfolgende
dritte Druckwerk die eigentliche Haftung zwischen der Metallfolie
und dem Bedruckstoff bringt. Durch die erhöhte Druckpressung
in diesem Druckwerk kann dieses nicht zum nachfolgenden Überdrucken
der Metallfolie mit Druckfarbe genutzt werden.
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Aus
der
DE 10 2006
048 521 A1 ist eine Bogendruckmaschine bekannt, die mit
einem als Kleberauftragwerk fungierenden Druckwerk und einem nachfolgenden,
als Folierwerk dienenden Druckwerk ausgestattet ist. Im Folierwerk
erfolgt der Folienauftrag unter Druckeinwirkung, so dass bereits
dort die Folie an den Bedruckstoff gebunden wird was und ein nachfolgendes
Presswerk überflüssig macht. Das dem Folierwerk
unmittelbar nachfolgende Druckwerk kann damit zum Überdrucken
mit den im Offsetdruck üblichen Druckfarben verwendet werden.
Dabei wird, wie an allen konventionellen Bogendruckmaschinen üblich,
die Druckpressung an jedem Druckwerk, auch am Folierwerk, durch
eine Druckbeistellung realisiert. Unter Druckbeistellung wird die
hochpräzise geometrisch Zustellung des Gummizylinders an
den Druckzylinder verstanden. Damit wird die für den Druckvorgang
oder für das Aufbringen der Metallfolie erforderliche technologisch
erforderliche Einstellung des Achsabstandes zwischen Gummizylinder
und Druckzylinder eingestellt. Die Druckpressung ist dann ein Maß für
den auf den Bedruckstoff ausgeübten Druck.
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Beim
Aufbringen der Kaltfolie muss die Druckpressung im Folierwerk exakt
dosiert werden, um unter anderem auch zu verhindern, dass der Kleber
austritt. Übersteigt dann die Druckpressung an den nachfolgenden
Druckwerken einen bestimmten Wert, so kommt es beim nachfolgenden Überdrucken zu
eben diesen unerwünschten Effekten. Bedingt ist das dadurch,
dass nunmehr der Bedruckstoff teilweise eine Folienauflage hat.
Eine überhöhte Druckpressung, die bei einem „normalen” Job
keine Auswirkung haben würde, kann hier zu den oben beschriebenen
Folgen führen. Diese zu hohe Druckpressung kann zum Beispiel
durch eine Fehlbedienung der Einrichtung zur Druckbeistellung verursacht sein
oder kann geschehen, wenn bei gleicher metrischer Zustellung der
Druckbeistellung ein Gummituch gegen ein stärkeres getauscht
wird.
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Der
Erfindung liegt daher als Aufgabe die Entwicklung einer Einrichtung
und eines Verfahrens zugrunde, bei dem zum Auftragen und dem Fixieren der
Folie nur ein einziges Druckwerk erforderlich ist und dabei gesichert
werden soll, dass die Druckpressung in den nachfolgenden Druckwerken
und/oder Lackierwerken einen vorgebbaren Wert nicht übersteigen
kann.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale des 1. und 7. Anspruchs gelöst.
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Im
Folgenden soll die Erfindung beispielhaft erläutert werden.
Die dazugehörigen Zeichnungen stellen dabei dar:
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1:
Schematische Darstellung einer Bogendruckmaschine mit einem als
Folierwerk ausgebildeten Druckwerk
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2:
Darstellung eines Gummizylinders im angestellten Zustand
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3:
Schnittdarstellung der Lagerung eines Gummizylinders und eines Plattenzylinders
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4:
Sensorsystem zum Ermitteln der Aufzugsstärke des Gummituchs
auf dem Gummizylinder
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5:
Sensorsystem zum Ermitteln der Weite des Druckspaltes
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Wie
aus 1 ersichtlich, enthält die Druckmaschine
neben den hier nicht dargestellten Aggregaten (Anleger, Anlage,
weiteren Druckwerken, Auslage) mehrere, in Reihe angeordnete Druckwerke. Dabei
ist das in der in 1 erste Druckwerk in Bogenlaufrichtung
(der in 1 dargestellte Pfeil zeigt die
Bogenlaufrichtung) als ein Kleber auftragswerk 1 ausgeführt.
Dem Kleberauftragswerk 1 ist ein nicht dargestellter Bogenanleger
vorgeordnet. Dabei können zwischen diesem Bogenanleger
und dem Kleberauftragswerk 1 noch weitere Druckwerke vorgesehen
sein.
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Dem
Kleberauftragswerk 1 folgt ein als Folierwerk 2 ausgeführtes
Druckwerk, dem ein weiteres Druckwerk 3 und ein Lackierwerk 4 nachgeordnet sind.
Die Erfindung ist nicht an die in 1 gezeigte Konfiguration
gebunden. Es können auch mehrere Druckwerke anstatt des
Druckwerks 3 angeordnet sein. Es sind auch mehrere Lackwerke
möglich und es ist auch eine Konfiguration ohne Lackwerk
oder ohne Druckwerk 3 möglich.
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Das
Kleberauftragswerk 1, das Folierwerk 2 und das
folgende Druckwerk 3 sind im wesentlichen baugleich ausgeführt.
Dabei ist jeweils ein Gummizylinder 12, 22, 32 vorgesehen,
der mit je einem doppeltgroßen Druckzylinder 13, 23, 33 in
Eingriff steht. Im Folierwerk 2 ist der betreffende Zylinder
als Transferzylinder und im Lackierwerk 4 ist dieser als
Lackformzylinder 42 ausgebildet. Jeder Gummizylinder 12, 22, 32 steht
weiterhin mit jeweils einem Plattenzylinder 11, 21, 31 im
Eingriff.
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Alle
Gummizylinder 12, 22, 32 besitzen einen Gummituch-Spannkanal 221,
in dem Einrichtungen zum Fixieren eines die Mantelfläche
der Gummizylinder 12, 22, 32 bedeckendes
Gummituch 325 (siehe hierzu auch 4) angeordnet
sind. Der Lackformzylinder 42 besitzt ebenfalls einen Spannkanal,
in dem eine Lackform 421 fixiert werden kann. Ebenso weist
jeder Plattenzylinder 11, 21, 31 je einen
Plattenzylinder-Spannkanal 211 auf. Je zwei Druckzylinder-Spannkanäle 233 sind
bei den Druckzylindern 13, 23, 33 vorgesehen.
Der Übersichtlichkeit wegen sind in der 1 der
Gummituch-Spannkanal 221, der Plattenzylinder-Spannkanal 211 und
die Druckzylinder-Spannkanäle 233 nur im Folierwerk 2 dargestellt
und bezeichnet. Die Anordnung der beschriebenen Zylinder und Spann-
bzw. Greiferkanäle wird so getroffen, dass sich beim Abrollen
von Gummizylinder 12, 22, 32 auf dem
Druckzylinder 13, 23, 33 der Gummituch-Spannkanal 221 dem
Druckzylinder-Spannkanal 233 gegenüberliegt. Ebenso
liegt beim Abrollen des Plattenzylinders 11, 21, 31 auf dem
Gummizylinder 22 der Platten-Spannkanal 211 dem
Gummituch-Spannkanal 221 gegenüber.
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In
der Kontaktzone zwischen dem Gummizylinder 22 und dem Druckzylinder 23 wird
ein Druckspalt 25, 35 gebildet, der im Druckbetrieb
von dem zu verarbeitenden Bedruckstoff, also den hier nicht dargestellte
Druckbogen, passiert wird. Im Druckspalt 25, 35 findet
eine Pressung zwischen dem Gummituch 325 bzw. der Lackform 421 und
der Mantelfläche des Druckzylinders 23, 33, 43 statt.
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Die
Gummizylinder 12, 22, 32 sind ebenso wie
die Plattenzylinder 11, 21, 31 exzentrisch
in den Gestellwänden der Bogendruckmaschine gelagert. Durch
diese Lagerung kann der Druck zwischen Gummizylinder 12, 22, 32 und
Plattenzylinder 11, 21, 31 sowie der
Druck zwischen Gummizylinder 12, 22, 32 variiert
werden. Die betreffende Zustelleinrichtung zum Einstellen der Weite
des Druckspalts 25, 35 wird auch als Druckbeistellung
bezeichnet.
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Eine
derartige Einrichtung ist in der 2 schematisch
dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass ein Zahnsegment 74 mit
einem dem Gummizylinder-Lager 324 zugeordneten Exzenterlager 7 fest verbunden
ist. Das Zahnsegment 74 kämmt mit einem Zahnrad 73,
das durch eine verlagerbare Zahnstange 72 in der dargestellten
Pfeilrichtung bewegt wird. Diese Einrichtung ist mit einer zentralen
Maschinensteuerung 9 verbunden. Insbesondere ist in der
Maschinensteuerung 9 der aktuelle Wert für den Abstand
der Mantelfläche des Gummizylinders 22, 32/Lackformzylinders 42 zur
Mantelfläche des Druckzylinders 23, 33, 43 abrufbar.
In die Maschinensteuerung 9 ist weiterhin zum Vergleichen
von eingehenden Messwerten ein Komparator integriert.
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Aus
der 2 ist weiter erkennbar, dass der Gummizylinder 32 über
ein Exzenterlager 7 im Gestell der Bogendruckmaschine gelagert
ist. Dabei ist der Gummizylinder-Lagerzapfen 323 exzentrisch
in einem Gestelllager 51 angeordnet. Im Zusammenhang mit
der 3 wird ersichtlich, dass das Exzenterlager 7 hier
als Exzenterring 71 ausgeführt ist, der das Gummizylinder-Lager 324 aufnimmt.
Durch Verdrehen dieses Exzenterrings 71 kann die Zustellung des
Gummizylinders 32 zum Druckzylinder 33, also die
Druckbeistellung, verändert werden. Das heißt, es
kann der Achsabstand zwischen dem Gummizylinder 32 und
dem Druckzylinder 33 eingestellt werden.
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Eine
derartige Einrichtung ist beidseitig jedem Gummizylinders 12, 22, 32 bzw.
Lackformzylinders 42 vorgesehen, wobei diese Einrichtungen
zur Druckbeistellung untereinander baugleich sind.
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Weitere
Einzelheiten der Lagerung der Gummizylinder 12, 22, 32 sind
aus der 3 zu entnehmen. Hierbei ist
nur eine Seite der Lagerung dargestellt. Die andere Seite ist analog
ausgeführt. Es ist zu erkennen, dass der Gummizylinder 32 stirnseitig und
koaxial angeordnete Gummizylinder-Schmitzringe 321 aufweist.
Analog hierzu sind dem Plattenzylinder 31 Plattenzylinder-Schmitzring 311 zugeordnet. Während
des Drucks rollen der Plattenzylinder-Schmitzring 311 und
der Gummizylinder-Schmitzring 321 aneinander ab.
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Der
Gummizylinder-Lagerzapfen 323 ist im Gummizylinder-Lager 324 in
der Gestellwand 5 der Bogendruckmaschine aufgenommen.
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Wie
aus der 3 weiterhin ersichtlich, ist dem
Druckzylinder 33 ein Druckzylinder-Messring 331 zugeordnet.
Der Druckzylinder-Messring 331 hat während des
Drucks keinen Kontakt zum Gummizylinder-Schmitzring 321.
Er dient der Einstellung der Bogendruckmaschine.
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Der
Druckzylinder 33 ist mit seinen Druckzylinder-Lagerzapfen 333 in
Druckzylinder-Lagern 334 gelagert.
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Zwischen
den Druckzylindern 13, 23, 33 sind jeweils
Bogen übergebende Übergabetrommeln 14 vorgesehen,
wobei in der 1 nur die zwischen dem Druckzylinder 13 des
Kleberauftragswerks 1 und dem Druckzylinder 23 angeordnete Übergabetrommel 14 bezeichnet
ist.
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Auf
dem Folierwerk 2 ist ortsfest eine Rollenaufnahme 8 angeordnet,
enthaltend zwei Aufnahmeböcke 81, 82.
Der höhere Aufnahmebock 82 trägt eine
Transferfolienvorratsrolle 83 und der niedrigere Aufnahmebock 81 eine
Transferfolienaufnahmerolle 84. Sowohl der Transferfolienvorratsrolle 83 als
auch der Transferfolienaufnahmerolle 84 sind hier nicht dargestellte
drehzahlregelbare Antriebsmotoren zugeordnet.
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Die
in der Transferfolienvorratsrolle 83 bevorratete Transferfolie
besteht aus einer Trägerschicht, auf die nahezu ganzflächig
eine Transferschicht appliziert ist.
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Am
Korpus des Folierwerkes 2 sind hier nicht näher
bezeichnete, der Folienführung dienende Folienführungswalzen
und Folienleitrollen angeordnet.
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In
der 4 ist eine mögliche Einrichtung zum Überwachen
der Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 dargestellt.
Durch diese Einrichtung ist es möglich, die Lage eines
Punktes auf der Oberfläche 326 des Gummituchs 325 zu
ermitteln und diese Lage in Referenz zur Lage des Mittelpunktes
des betreffenden Gummizylinders 32 zu bringen.
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Als
Aufzugsstärke A wird die Dicke des Gummituchs 325 einschließlich
der Dicke der unter dem Gummituch 325 angeordneten Auflagen 327 verstanden.
Zum Messen dieser Aufzugsstärke A sind in diesem Ausführungsbeispiel
zwei Sensoren 61, 62 vorgesehen. Dabei ist der
Sensor 61 der Oberfläche 326 des Gummituchs 325 und
der Sensor 62 der Mantelfläche des Gummizylinder-Schmitzrings 321 zugeordnet.
Eine andere mögliche Ausführung ist in der 4 gestrichelt
dargestellt. In diesem Fall ist der Sensor 62 dem Gummizylinder-Lagerzapfen 323 zugeordnet.
Beide Sensoren 61, 62 sind ortsfest im Gestell
der Bogendruckmaschine angeordnet. Die Lage der Sensoren 61, 62 ist
in der Maschinensteuerung 9 hinterlegt.
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Wie
in der 4 dargestellt, können diese auf einer
gemeinsamen Halterung 63 befestigt sein. Es sind aber auch
andere Befestigungsarten möglich.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, nur einen
Sensor einzusetzen, der auf einer Halterung verschiebbar angeordnet
ist und vom Gummizylinder-Schmitzrings 321 zum Gummizylinder-Lagerzapfen 323 verfahrbar
ist.
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Aus
der 5 ist ein Beispiel für den Aufbau eines
Sensorsystems zum Ermitteln des Abstandes der Mantelfläche
des Gummizylinders 22, 32/Lackformzylinders 42 zur
Mantelfläche des Druckzylinders 23, 33, 43 als
Maß für die Weite des Druckspaltes 25, 35 ermittelt.
Hierzu sind zwei ortsfest im Gestell der Bogendruckmaschine auf
einer Halterung 64 angeordnete Sensoren 65, 66 vorgesehen.
Der Sensor 65 misst seinen Abstand zur Mantelfläche 329 des
Gummizylinder-Schmitzrings 321 und der Sensor 66 misst
seinen Abstand zur Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messring 331.
Es ist auch möglich, den Abstand zur Mantelfläche
des Gummizylinder-Lagerzapfens 323 und den Abstand zur
Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messrings 331 zu
ermitteln.
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Mit
der oben beschriebenen Einrichtung ist folgendes Verfahren realisierbar:
Beim
Anlaufen der Bogendruckmaschine werden die Gummizylinder 12, 22, 32 und
der Lackformzylinder 42 in den Druckanstellungsmodus gebracht.
Das heißt, die Exzenterlager 7 jedes Druckwerks 1, 3 bzw. des
Folierwerks 2 und des Lackierwerks 4 werden betätigt.
Es erfolgt eine Überprüfungslauf. Das geschieht
wie folgt:
Über die oben beschriebene Einrichtung
wird an jedem Druckwerk 1, 2, 3 und dem
Lackierwerk 4 die Aufzugsstärke des Gummituchs
auf dem Gummizylinder 22 des Folierwerks 2 und
die Aufzugsstärke A auf dem Gummizylinder 32 des
Druckwerks 3 sowie auf dem Lackierwerk 4 ermittelt.
Sind noch weitere Druckwerke und/oder Lackierwerke vorhanden, kann das
dort ebenfalls erfolgen. Die Ermittlung der Aufzugsstärke
A an dem Druckwerk 3, das dem Folierwerk 2 folgt,
ist aber unbedingt erforderlich.
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An
Hand der 3 soll nachfolgend die Ermittlung
der Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 näher
beschrieben werden. Die 3 zeigt die Situation am Druckwerk 3.
Bei dem Folierwerk 2 und dem Lackierwerk 4 wird
analog verfahren.
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Die
Aufzugsstärke A wird ermittelt, indem die Lage eines Punktes
auf der Oberfläche 326 des Gummituchs 325 erfasst
wird und die Lage dieses Punktes unter Einbeziehung des bekannten,
in der Maschinensteuerung 9 hinterlegten Durchmessers des
Gummizylinders 32 in Referenz zur hier nicht dargestellten
Rotationsachse des Gummizylinders 32 gebracht wird. Das
erfolgt so, dass die Sensoren 62, 63 ihren Abstand
zur Oberfläche 326 des Gummituchs 325 bzw.
zur Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 ermitteln.
Da die Einbaukoordinaten der Sensoren 62, 63 in
der Maschinensteuerung 9 hinterlegt sind, kann die Aufzugsstärke
A ermittelt werden.
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Dieser
Wert wird erfasst und der Maschinensteuerung 9 übermittelt
und dort abgelegt.
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Gleichzeitig
zu diesem Vorgang wird die Weite des Druckspaltes 35 ohne
Berücksichtigung der Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 zwischen
dem Gummizylinder 32 und dem Druckzylinder 33 ermittelt.
Das entspricht den Abstand der Mantelfläche des Gummizylinders 32 zur
Mantelfläche des Druckzylinders 33. Die Ermittlung
dieses Wertes geschieht unter Einbeziehung der in der Maschinensteuerung 9 hinterlegten
Werte für den Durchmesser des Gummizylinders 32 und
der ebenfalls aus der Maschinensteuerung 9 hinterlegten
aktuellen Lage der Achse des Gummizylinders 32 zur Lage
der Achse des Druckzylinders 33.
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Es
ist aber auch möglich, die Weite des Druckspalts 35 bzw.
des Abstands der Mantelfläche des Gummizylinders 32 zur
Mantelfläche des Druckzylinders 33 über
die Sensoren 65, 66 zu ermitteln. Hierzu ermitteln
die Sensoren 65, 66 ihre Abstände zur
Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 bzw.
zur Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messring 331 oder
zur Mantelfläche des Druckzylinders 33. Da die
Einbaukoordinaten der Sensoren 65, 66 ebenso wie
die Durchmesser des Gummizylinders 32 und des Druckzylinders 33 in
der Maschinensteuerung 9 hinterlegt sind, kann so die Weite des
Druckspalts 35 ermittelt werden.
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Auf
die gleiche Weise werden die Werte am Folierwerk 2 und
am Lackierwerk 4 ermittelt.
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Aus
dem Wert für die Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 und
dem Wert für die Weite des Druckspaltes 35 am
Druckwerk 3 ein Wert für Druckpressung bzw. für
den Anpressdruck des Gummizylinders 32 an den Druckzylinder 33 ermittelt.
Dieser Wert wird ebenfalls am Folierwerk 2 und am Lackierwerk 4 gebildet.
Das kann beim Einrichten der Bogendruckmaschine oder beim Anlauf
der Bogendruckmaschine erfolgen. Es ist aber auch möglich, die
Werte in regelmäßigen Abständen während
des Laufs der Bogendruckmaschine zu ermitteln.
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Durch
den in die Maschinensteuerung 9 integrierten Komparator
werden die Werte für den Anpressdruck mit einem vorgegebenen
Wert pro Folierwerk 2, Druckwerk 3 oder Lackierwerk 4 verglichen. Wenn
in einem Fall dieser vorgegebene Wert überschritten wird,
blockiert die Bogendruckmaschine. Die Bogendruckmaschine wird nur
dann wieder freigegeben, wenn der vorgegebene Wert für
den Anpressdruck oder ein darunter liegender Wert eingestellt ist.
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Das
kann so erfolgen, dass das die Abweichung verursachende Gummituch,
also zum Beispiel das Gummituch 325 ausgetauscht wird.
In einer anderen Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird durch die Zustelleinrichtung der Druckspalt 25, 35 so
eingestellt, dass der vorgegebene Wert für den Anpressdruck
eingehalten wird.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung werden die Werte so eingestellt,
dass der Wert für den Anpressdruck am Folierwerk 2 nicht
größer ist als der Wert für den Anpressdruck
am Druckwerk 3 oder am Lackierwerk 4.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Weite
des Druckspaltes ermittelt, indem als Wert der geringste Abstand
zwischen der Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 und
der Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messrings 331 einbezogen
wird. Bei dem Folierwerk 2 und dem Lackierwerk 4 wird
analog verfahren. Die Ermittlung des Anpressdrucks erfolgt auf die oben
beschriebene Weise.
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Nach
dem oben beschriebenen Überprüfungslauf kann der
eigentliche Foliervorgang starten. Von einem in 1 nicht
dargestellten Anleger werden die zu verarbeitenden Druckbogen in
den Bogenlauf gegeben. Diese passieren dann die dem Kleberauftragswerk 1 vorgeordneten
Druckwerke (in 1 nicht dargestellt). In diesen
Druckwerk/Druckwerken wird/werden die Druckbogen beim Durchlaufen
der Druckspalte mit einem Druckbild versehen.
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Anschließend
gelangt der Druckbogen zum Kleberauftragswerk 1. Der Plattenzylinder 11 des Kleberauftragswerk 1 ist
mit einer hier nicht dargestellten Druckform bespannt, die über
das vorhandene Farbwerk des Druckwerkes einen Kleber motivgerecht über
den Gummizylinder 12 auf den Druckbogen aufbringt. Dabei
kann die Druckform als eine Lackplatte ausgebildet sein, bei der
die Stellen, an denen die Transferschicht auf den Druckbogen haften
soll, den Kleber annehmen und auf die Druckbogen übertragen.
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Die
derart mit einem Kleberauftrag versehenen Druckbogen werden durch
die Übergabetrommel 14 zum Druckspalt 25 des
Folierwerk 2 gefördert.
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Im
Druckspalt 25 wird die Transferfolie mit dem Druckbogen
in Kontakt gebracht. Das geschieht unter Druck, so dass die Transferschicht
der Transferfolie über den Kleber an den Druckbogen gebunden
wird und so die gewünschte Applikation erzeugt.
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Danach
werden die Druckbogen dem nachfolgenden Druckwerk 3 übergeben
und dort mit einer Druckfarbe versehen. Im Lackierwerk 4 werden
die Druckbogen anschließend lackiert und der Ablage zugeführt.
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- 1
- Kleberauftragswerk
- 11
- Plattenzylinder
- 12
- Gummizylinder
- 13
- Druckzylinder
- 14
- Übergabetrommel
- 2
- Folierwerk
- 21
- Plattenzylinder
- 211
- Plattenzylinder-Spannkanal
- 22
- Gummizylinder
- 221
- Gummituch-Spannkanal
- 23
- Druckzylinder
- 233
- Druckzylinder-Spannkanal
- 24
-
- 25
- Druckspalt
- 3
- Druckwerk
- 31
- Plattenzylinder
- 311
- Plattenzylinder-Schmitzring
- 32
- Gummizylinder
- 321
- Gummizylinder-Schmitzring
- 323
- Gummizylinder-Lagerzapfen
- 324
- Gummizylinder-Lager
- 325
- Gummituch
- 326
- Oberfläche
des Gummituchs
- 327
- Auflage
- 328
- -
- 329
- Mantelfläche
des Schmitzrings
- 33
- Druckzylinder
- 331
- Druckzylinder-Messring
- 333
- Druckzylinder-Lagerzapfen
- 334
- Druckzylinder-Lager
- 335
- Mantelfläche
des Messrings des Druckzylinders
- 34
-
- 35
- Druckspalt
- 4
- Lackierwerk
- 42
- Lackformzylinder
- 421
- Lackform
- 43
- Druckzylinder
- 5
- Gestellwand
- 51
- Gestelllager
- 61
- Sensor
- 62
- Sensor
- 63
- Halterung
- 64
- Halterung
- 65
- Sensor
- 66
- Sensor
- 7
- Exzenterlager
- 71
- Exzenterring
- 72
- Zahnstange
- 73
- Zahnrad
- 74
- Zahnsegment
- 8
- Rollenaufnahme
- 81
- niedrigere
Aufnahmebock
- 82
- höhere
Aufnahmebock
- 83
- Transferfolienvorratsrolle
- 84
- Transferfolienaufnahmerolle
- 9
- Maschinensteuerung
- A
- Aufzugsstärke
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0578706
B1 [0002]
- - DE 102006048521 A1 [0004]