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DE102008045428A1 - Bogendruckmaschine mit einer Vorrichtung zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer Transferfolie auf einen Druckbogen sowie Verfahren hierzu - Google Patents

Bogendruckmaschine mit einer Vorrichtung zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer Transferfolie auf einen Druckbogen sowie Verfahren hierzu Download PDF

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Publication number
DE102008045428A1
DE102008045428A1 DE102008045428A DE102008045428A DE102008045428A1 DE 102008045428 A1 DE102008045428 A1 DE 102008045428A1 DE 102008045428 A DE102008045428 A DE 102008045428A DE 102008045428 A DE102008045428 A DE 102008045428A DE 102008045428 A1 DE102008045428 A1 DE 102008045428A1
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DE
Germany
Prior art keywords
cylinder
sheet
blanket
lateral surface
paint
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102008045428A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Ziegenbalg
Victor Dr.-Ing. Hefftler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
Priority to DE102008045428A priority Critical patent/DE102008045428A1/de
Publication of DE102008045428A1 publication Critical patent/DE102008045428A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/08Cylinders
    • B41F13/24Cylinder-tripping devices; Cylinder-impression adjustments
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F19/00Apparatus or machines for carrying out printing operations combined with other operations
    • B41F19/02Apparatus or machines for carrying out printing operations combined with other operations with embossing
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine mit einer Vorrichtung zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer Transferfolie auf einen Druckbogen. Der Erfindung liegt als Aufgabe die Entwicklung einer Einrichtung und eines Verfahrens zugrunde, bei dem zum Auftragen und Fixieren der Folie nur ein einziges Druckwerk erforderlich ist, wobei die Druckpressung in den nachfolgenden Druckwerken und/oder Lackierwerken einen vorgebbaren Wert nicht übersteigt. Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass - die Bogendruckmaschine in den Druckanstellungsmodus gebracht wird, - die Aufzugsstärke des Gummituchs/der Lackform auf dem weiteren Zylinder und - der Wert für den Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders zur Mantelfläche des Druckzylinders ermittelt wird, - aus diesen Werten ein Wert für den Anpressdruck ermittelt wird und - wenn der Wert für den Anpressdruck des Gummituchs/der Lackform einen vorgegebenen Wert übersteigt, - die Bogendruckmaschine blockiert und - die Bogendruckmaschine nur dann freigegeben wird, wenn der vorgegebene Wert für den Anpressdruck oder ein darunter liegender Wert eingestellt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine mit einer Vorrichtung zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer Transferfolie auf einen Druckbogen nach dem Oberbegriff des 1. Anspruchs und ein Verfahren zum Übertragen der bildgebenden Transferschichten mittels der Vorrichtung nach dem 1. Anspruch.
  • Aus der EP 0 578 706 B1 ist eine Folientransfermaschine bekannt, bei welcher der Kleberauftrag in einem dem Folierwerk vorgelagerten Klebwerk erfolgt, im Druckwerk die Metallfolie aufgebracht und in einem nachfolgenden Presswerk mit einem überhöhten Druck angepresst wird.
  • Wendet man dieses Prinzip auf eine Bogenoffsetdruckmaschine an, so werden dort insgesamt drei Druckwerke für das Aufbringen der Metallfolie blockiert. Eines der Druckwerke dient dem Auftrag des Klebers und das diesem folgende wird zum Aufbringen der Metallfolie genutzt. Hier wird mit einer geringen Druckpressung gearbeitet, so dass das nachfolgende dritte Druckwerk die eigentliche Haftung zwischen der Metallfolie und dem Bedruckstoff bringt. Durch die erhöhte Druckpressung in diesem Druckwerk kann dieses nicht zum nachfolgenden Überdrucken der Metallfolie mit Druckfarbe genutzt werden.
  • Aus der DE 10 2006 048 521 A1 ist eine Bogendruckmaschine bekannt, die mit einem als Kleberauftragwerk fungierenden Druckwerk und einem nachfolgenden, als Folierwerk dienenden Druckwerk ausgestattet ist. Im Folierwerk erfolgt der Folienauftrag unter Druckeinwirkung, so dass bereits dort die Folie an den Bedruckstoff gebunden wird was und ein nachfolgendes Presswerk überflüssig macht. Das dem Folierwerk unmittelbar nachfolgende Druckwerk kann damit zum Überdrucken mit den im Offsetdruck üblichen Druckfarben verwendet werden. Dabei wird, wie an allen konventionellen Bogendruckmaschinen üblich, die Druckpressung an jedem Druckwerk, auch am Folierwerk, durch eine Druckbeistellung realisiert. Unter Druckbeistellung wird die hochpräzise geometrisch Zustellung des Gummizylinders an den Druckzylinder verstanden. Damit wird die für den Druckvorgang oder für das Aufbringen der Metallfolie erforderliche technologisch erforderliche Einstellung des Achsabstandes zwischen Gummizylinder und Druckzylinder eingestellt. Die Druckpressung ist dann ein Maß für den auf den Bedruckstoff ausgeübten Druck.
  • Beim Aufbringen der Kaltfolie muss die Druckpressung im Folierwerk exakt dosiert werden, um unter anderem auch zu verhindern, dass der Kleber austritt. Übersteigt dann die Druckpressung an den nachfolgenden Druckwerken einen bestimmten Wert, so kommt es beim nachfolgenden Überdrucken zu eben diesen unerwünschten Effekten. Bedingt ist das dadurch, dass nunmehr der Bedruckstoff teilweise eine Folienauflage hat. Eine überhöhte Druckpressung, die bei einem „normalen” Job keine Auswirkung haben würde, kann hier zu den oben beschriebenen Folgen führen. Diese zu hohe Druckpressung kann zum Beispiel durch eine Fehlbedienung der Einrichtung zur Druckbeistellung verursacht sein oder kann geschehen, wenn bei gleicher metrischer Zustellung der Druckbeistellung ein Gummituch gegen ein stärkeres getauscht wird.
  • Der Erfindung liegt daher als Aufgabe die Entwicklung einer Einrichtung und eines Verfahrens zugrunde, bei dem zum Auftragen und dem Fixieren der Folie nur ein einziges Druckwerk erforderlich ist und dabei gesichert werden soll, dass die Druckpressung in den nachfolgenden Druckwerken und/oder Lackierwerken einen vorgebbaren Wert nicht übersteigen kann.
  • Die Aufgabe wird durch die Merkmale des 1. und 7. Anspruchs gelöst.
  • Im Folgenden soll die Erfindung beispielhaft erläutert werden. Die dazugehörigen Zeichnungen stellen dabei dar:
  • 1: Schematische Darstellung einer Bogendruckmaschine mit einem als Folierwerk ausgebildeten Druckwerk
  • 2: Darstellung eines Gummizylinders im angestellten Zustand
  • 3: Schnittdarstellung der Lagerung eines Gummizylinders und eines Plattenzylinders
  • 4: Sensorsystem zum Ermitteln der Aufzugsstärke des Gummituchs auf dem Gummizylinder
  • 5: Sensorsystem zum Ermitteln der Weite des Druckspaltes
  • Wie aus 1 ersichtlich, enthält die Druckmaschine neben den hier nicht dargestellten Aggregaten (Anleger, Anlage, weiteren Druckwerken, Auslage) mehrere, in Reihe angeordnete Druckwerke. Dabei ist das in der in 1 erste Druckwerk in Bogenlaufrichtung (der in 1 dargestellte Pfeil zeigt die Bogenlaufrichtung) als ein Kleber auftragswerk 1 ausgeführt. Dem Kleberauftragswerk 1 ist ein nicht dargestellter Bogenanleger vorgeordnet. Dabei können zwischen diesem Bogenanleger und dem Kleberauftragswerk 1 noch weitere Druckwerke vorgesehen sein.
  • Dem Kleberauftragswerk 1 folgt ein als Folierwerk 2 ausgeführtes Druckwerk, dem ein weiteres Druckwerk 3 und ein Lackierwerk 4 nachgeordnet sind. Die Erfindung ist nicht an die in 1 gezeigte Konfiguration gebunden. Es können auch mehrere Druckwerke anstatt des Druckwerks 3 angeordnet sein. Es sind auch mehrere Lackwerke möglich und es ist auch eine Konfiguration ohne Lackwerk oder ohne Druckwerk 3 möglich.
  • Das Kleberauftragswerk 1, das Folierwerk 2 und das folgende Druckwerk 3 sind im wesentlichen baugleich ausgeführt. Dabei ist jeweils ein Gummizylinder 12, 22, 32 vorgesehen, der mit je einem doppeltgroßen Druckzylinder 13, 23, 33 in Eingriff steht. Im Folierwerk 2 ist der betreffende Zylinder als Transferzylinder und im Lackierwerk 4 ist dieser als Lackformzylinder 42 ausgebildet. Jeder Gummizylinder 12, 22, 32 steht weiterhin mit jeweils einem Plattenzylinder 11, 21, 31 im Eingriff.
  • Alle Gummizylinder 12, 22, 32 besitzen einen Gummituch-Spannkanal 221, in dem Einrichtungen zum Fixieren eines die Mantelfläche der Gummizylinder 12, 22, 32 bedeckendes Gummituch 325 (siehe hierzu auch 4) angeordnet sind. Der Lackformzylinder 42 besitzt ebenfalls einen Spannkanal, in dem eine Lackform 421 fixiert werden kann. Ebenso weist jeder Plattenzylinder 11, 21, 31 je einen Plattenzylinder-Spannkanal 211 auf. Je zwei Druckzylinder-Spannkanäle 233 sind bei den Druckzylindern 13, 23, 33 vorgesehen. Der Übersichtlichkeit wegen sind in der 1 der Gummituch-Spannkanal 221, der Plattenzylinder-Spannkanal 211 und die Druckzylinder-Spannkanäle 233 nur im Folierwerk 2 dargestellt und bezeichnet. Die Anordnung der beschriebenen Zylinder und Spann- bzw. Greiferkanäle wird so getroffen, dass sich beim Abrollen von Gummizylinder 12, 22, 32 auf dem Druckzylinder 13, 23, 33 der Gummituch-Spannkanal 221 dem Druckzylinder-Spannkanal 233 gegenüberliegt. Ebenso liegt beim Abrollen des Plattenzylinders 11, 21, 31 auf dem Gummizylinder 22 der Platten-Spannkanal 211 dem Gummituch-Spannkanal 221 gegenüber.
  • In der Kontaktzone zwischen dem Gummizylinder 22 und dem Druckzylinder 23 wird ein Druckspalt 25, 35 gebildet, der im Druckbetrieb von dem zu verarbeitenden Bedruckstoff, also den hier nicht dargestellte Druckbogen, passiert wird. Im Druckspalt 25, 35 findet eine Pressung zwischen dem Gummituch 325 bzw. der Lackform 421 und der Mantelfläche des Druckzylinders 23, 33, 43 statt.
  • Die Gummizylinder 12, 22, 32 sind ebenso wie die Plattenzylinder 11, 21, 31 exzentrisch in den Gestellwänden der Bogendruckmaschine gelagert. Durch diese Lagerung kann der Druck zwischen Gummizylinder 12, 22, 32 und Plattenzylinder 11, 21, 31 sowie der Druck zwischen Gummizylinder 12, 22, 32 variiert werden. Die betreffende Zustelleinrichtung zum Einstellen der Weite des Druckspalts 25, 35 wird auch als Druckbeistellung bezeichnet.
  • Eine derartige Einrichtung ist in der 2 schematisch dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass ein Zahnsegment 74 mit einem dem Gummizylinder-Lager 324 zugeordneten Exzenterlager 7 fest verbunden ist. Das Zahnsegment 74 kämmt mit einem Zahnrad 73, das durch eine verlagerbare Zahnstange 72 in der dargestellten Pfeilrichtung bewegt wird. Diese Einrichtung ist mit einer zentralen Maschinensteuerung 9 verbunden. Insbesondere ist in der Maschinensteuerung 9 der aktuelle Wert für den Abstand der Mantelfläche des Gummizylinders 22, 32/Lackformzylinders 42 zur Mantelfläche des Druckzylinders 23, 33, 43 abrufbar. In die Maschinensteuerung 9 ist weiterhin zum Vergleichen von eingehenden Messwerten ein Komparator integriert.
  • Aus der 2 ist weiter erkennbar, dass der Gummizylinder 32 über ein Exzenterlager 7 im Gestell der Bogendruckmaschine gelagert ist. Dabei ist der Gummizylinder-Lagerzapfen 323 exzentrisch in einem Gestelllager 51 angeordnet. Im Zusammenhang mit der 3 wird ersichtlich, dass das Exzenterlager 7 hier als Exzenterring 71 ausgeführt ist, der das Gummizylinder-Lager 324 aufnimmt. Durch Verdrehen dieses Exzenterrings 71 kann die Zustellung des Gummizylinders 32 zum Druckzylinder 33, also die Druckbeistellung, verändert werden. Das heißt, es kann der Achsabstand zwischen dem Gummizylinder 32 und dem Druckzylinder 33 eingestellt werden.
  • Eine derartige Einrichtung ist beidseitig jedem Gummizylinders 12, 22, 32 bzw. Lackformzylinders 42 vorgesehen, wobei diese Einrichtungen zur Druckbeistellung untereinander baugleich sind.
  • Weitere Einzelheiten der Lagerung der Gummizylinder 12, 22, 32 sind aus der 3 zu entnehmen. Hierbei ist nur eine Seite der Lagerung dargestellt. Die andere Seite ist analog ausgeführt. Es ist zu erkennen, dass der Gummizylinder 32 stirnseitig und koaxial angeordnete Gummizylinder-Schmitzringe 321 aufweist. Analog hierzu sind dem Plattenzylinder 31 Plattenzylinder-Schmitzring 311 zugeordnet. Während des Drucks rollen der Plattenzylinder-Schmitzring 311 und der Gummizylinder-Schmitzring 321 aneinander ab.
  • Der Gummizylinder-Lagerzapfen 323 ist im Gummizylinder-Lager 324 in der Gestellwand 5 der Bogendruckmaschine aufgenommen.
  • Wie aus der 3 weiterhin ersichtlich, ist dem Druckzylinder 33 ein Druckzylinder-Messring 331 zugeordnet. Der Druckzylinder-Messring 331 hat während des Drucks keinen Kontakt zum Gummizylinder-Schmitzring 321. Er dient der Einstellung der Bogendruckmaschine.
  • Der Druckzylinder 33 ist mit seinen Druckzylinder-Lagerzapfen 333 in Druckzylinder-Lagern 334 gelagert.
  • Zwischen den Druckzylindern 13, 23, 33 sind jeweils Bogen übergebende Übergabetrommeln 14 vorgesehen, wobei in der 1 nur die zwischen dem Druckzylinder 13 des Kleberauftragswerks 1 und dem Druckzylinder 23 angeordnete Übergabetrommel 14 bezeichnet ist.
  • Auf dem Folierwerk 2 ist ortsfest eine Rollenaufnahme 8 angeordnet, enthaltend zwei Aufnahmeböcke 81, 82. Der höhere Aufnahmebock 82 trägt eine Transferfolienvorratsrolle 83 und der niedrigere Aufnahmebock 81 eine Transferfolienaufnahmerolle 84. Sowohl der Transferfolienvorratsrolle 83 als auch der Transferfolienaufnahmerolle 84 sind hier nicht dargestellte drehzahlregelbare Antriebsmotoren zugeordnet.
  • Die in der Transferfolienvorratsrolle 83 bevorratete Transferfolie besteht aus einer Trägerschicht, auf die nahezu ganzflächig eine Transferschicht appliziert ist.
  • Am Korpus des Folierwerkes 2 sind hier nicht näher bezeichnete, der Folienführung dienende Folienführungswalzen und Folienleitrollen angeordnet.
  • In der 4 ist eine mögliche Einrichtung zum Überwachen der Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 dargestellt. Durch diese Einrichtung ist es möglich, die Lage eines Punktes auf der Oberfläche 326 des Gummituchs 325 zu ermitteln und diese Lage in Referenz zur Lage des Mittelpunktes des betreffenden Gummizylinders 32 zu bringen.
  • Als Aufzugsstärke A wird die Dicke des Gummituchs 325 einschließlich der Dicke der unter dem Gummituch 325 angeordneten Auflagen 327 verstanden. Zum Messen dieser Aufzugsstärke A sind in diesem Ausführungsbeispiel zwei Sensoren 61, 62 vorgesehen. Dabei ist der Sensor 61 der Oberfläche 326 des Gummituchs 325 und der Sensor 62 der Mantelfläche des Gummizylinder-Schmitzrings 321 zugeordnet. Eine andere mögliche Ausführung ist in der 4 gestrichelt dargestellt. In diesem Fall ist der Sensor 62 dem Gummizylinder-Lagerzapfen 323 zugeordnet. Beide Sensoren 61, 62 sind ortsfest im Gestell der Bogendruckmaschine angeordnet. Die Lage der Sensoren 61, 62 ist in der Maschinensteuerung 9 hinterlegt.
  • Wie in der 4 dargestellt, können diese auf einer gemeinsamen Halterung 63 befestigt sein. Es sind aber auch andere Befestigungsarten möglich.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, nur einen Sensor einzusetzen, der auf einer Halterung verschiebbar angeordnet ist und vom Gummizylinder-Schmitzrings 321 zum Gummizylinder-Lagerzapfen 323 verfahrbar ist.
  • Aus der 5 ist ein Beispiel für den Aufbau eines Sensorsystems zum Ermitteln des Abstandes der Mantelfläche des Gummizylinders 22, 32/Lackformzylinders 42 zur Mantelfläche des Druckzylinders 23, 33, 43 als Maß für die Weite des Druckspaltes 25, 35 ermittelt. Hierzu sind zwei ortsfest im Gestell der Bogendruckmaschine auf einer Halterung 64 angeordnete Sensoren 65, 66 vorgesehen. Der Sensor 65 misst seinen Abstand zur Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 und der Sensor 66 misst seinen Abstand zur Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messring 331. Es ist auch möglich, den Abstand zur Mantelfläche des Gummizylinder-Lagerzapfens 323 und den Abstand zur Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messrings 331 zu ermitteln.
  • Mit der oben beschriebenen Einrichtung ist folgendes Verfahren realisierbar:
    Beim Anlaufen der Bogendruckmaschine werden die Gummizylinder 12, 22, 32 und der Lackformzylinder 42 in den Druckanstellungsmodus gebracht. Das heißt, die Exzenterlager 7 jedes Druckwerks 1, 3 bzw. des Folierwerks 2 und des Lackierwerks 4 werden betätigt. Es erfolgt eine Überprüfungslauf. Das geschieht wie folgt:
    Über die oben beschriebene Einrichtung wird an jedem Druckwerk 1, 2, 3 und dem Lackierwerk 4 die Aufzugsstärke des Gummituchs auf dem Gummizylinder 22 des Folierwerks 2 und die Aufzugsstärke A auf dem Gummizylinder 32 des Druckwerks 3 sowie auf dem Lackierwerk 4 ermittelt. Sind noch weitere Druckwerke und/oder Lackierwerke vorhanden, kann das dort ebenfalls erfolgen. Die Ermittlung der Aufzugsstärke A an dem Druckwerk 3, das dem Folierwerk 2 folgt, ist aber unbedingt erforderlich.
  • An Hand der 3 soll nachfolgend die Ermittlung der Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 näher beschrieben werden. Die 3 zeigt die Situation am Druckwerk 3. Bei dem Folierwerk 2 und dem Lackierwerk 4 wird analog verfahren.
  • Die Aufzugsstärke A wird ermittelt, indem die Lage eines Punktes auf der Oberfläche 326 des Gummituchs 325 erfasst wird und die Lage dieses Punktes unter Einbeziehung des bekannten, in der Maschinensteuerung 9 hinterlegten Durchmessers des Gummizylinders 32 in Referenz zur hier nicht dargestellten Rotationsachse des Gummizylinders 32 gebracht wird. Das erfolgt so, dass die Sensoren 62, 63 ihren Abstand zur Oberfläche 326 des Gummituchs 325 bzw. zur Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 ermitteln. Da die Einbaukoordinaten der Sensoren 62, 63 in der Maschinensteuerung 9 hinterlegt sind, kann die Aufzugsstärke A ermittelt werden.
  • Dieser Wert wird erfasst und der Maschinensteuerung 9 übermittelt und dort abgelegt.
  • Gleichzeitig zu diesem Vorgang wird die Weite des Druckspaltes 35 ohne Berücksichtigung der Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 zwischen dem Gummizylinder 32 und dem Druckzylinder 33 ermittelt. Das entspricht den Abstand der Mantelfläche des Gummizylinders 32 zur Mantelfläche des Druckzylinders 33. Die Ermittlung dieses Wertes geschieht unter Einbeziehung der in der Maschinensteuerung 9 hinterlegten Werte für den Durchmesser des Gummizylinders 32 und der ebenfalls aus der Maschinensteuerung 9 hinterlegten aktuellen Lage der Achse des Gummizylinders 32 zur Lage der Achse des Druckzylinders 33.
  • Es ist aber auch möglich, die Weite des Druckspalts 35 bzw. des Abstands der Mantelfläche des Gummizylinders 32 zur Mantelfläche des Druckzylinders 33 über die Sensoren 65, 66 zu ermitteln. Hierzu ermitteln die Sensoren 65, 66 ihre Abstände zur Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 bzw. zur Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messring 331 oder zur Mantelfläche des Druckzylinders 33. Da die Einbaukoordinaten der Sensoren 65, 66 ebenso wie die Durchmesser des Gummizylinders 32 und des Druckzylinders 33 in der Maschinensteuerung 9 hinterlegt sind, kann so die Weite des Druckspalts 35 ermittelt werden.
  • Auf die gleiche Weise werden die Werte am Folierwerk 2 und am Lackierwerk 4 ermittelt.
  • Aus dem Wert für die Aufzugsstärke A des Gummituchs 325 und dem Wert für die Weite des Druckspaltes 35 am Druckwerk 3 ein Wert für Druckpressung bzw. für den Anpressdruck des Gummizylinders 32 an den Druckzylinder 33 ermittelt. Dieser Wert wird ebenfalls am Folierwerk 2 und am Lackierwerk 4 gebildet. Das kann beim Einrichten der Bogendruckmaschine oder beim Anlauf der Bogendruckmaschine erfolgen. Es ist aber auch möglich, die Werte in regelmäßigen Abständen während des Laufs der Bogendruckmaschine zu ermitteln.
  • Durch den in die Maschinensteuerung 9 integrierten Komparator werden die Werte für den Anpressdruck mit einem vorgegebenen Wert pro Folierwerk 2, Druckwerk 3 oder Lackierwerk 4 verglichen. Wenn in einem Fall dieser vorgegebene Wert überschritten wird, blockiert die Bogendruckmaschine. Die Bogendruckmaschine wird nur dann wieder freigegeben, wenn der vorgegebene Wert für den Anpressdruck oder ein darunter liegender Wert eingestellt ist.
  • Das kann so erfolgen, dass das die Abweichung verursachende Gummituch, also zum Beispiel das Gummituch 325 ausgetauscht wird. In einer anderen Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird durch die Zustelleinrichtung der Druckspalt 25, 35 so eingestellt, dass der vorgegebene Wert für den Anpressdruck eingehalten wird.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung werden die Werte so eingestellt, dass der Wert für den Anpressdruck am Folierwerk 2 nicht größer ist als der Wert für den Anpressdruck am Druckwerk 3 oder am Lackierwerk 4.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Weite des Druckspaltes ermittelt, indem als Wert der geringste Abstand zwischen der Mantelfläche 329 des Gummizylinder-Schmitzrings 321 und der Mantelfläche 335 des Druckzylinder-Messrings 331 einbezogen wird. Bei dem Folierwerk 2 und dem Lackierwerk 4 wird analog verfahren. Die Ermittlung des Anpressdrucks erfolgt auf die oben beschriebene Weise.
  • Nach dem oben beschriebenen Überprüfungslauf kann der eigentliche Foliervorgang starten. Von einem in 1 nicht dargestellten Anleger werden die zu verarbeitenden Druckbogen in den Bogenlauf gegeben. Diese passieren dann die dem Kleberauftragswerk 1 vorgeordneten Druckwerke (in 1 nicht dargestellt). In diesen Druckwerk/Druckwerken wird/werden die Druckbogen beim Durchlaufen der Druckspalte mit einem Druckbild versehen.
  • Anschließend gelangt der Druckbogen zum Kleberauftragswerk 1. Der Plattenzylinder 11 des Kleberauftragswerk 1 ist mit einer hier nicht dargestellten Druckform bespannt, die über das vorhandene Farbwerk des Druckwerkes einen Kleber motivgerecht über den Gummizylinder 12 auf den Druckbogen aufbringt. Dabei kann die Druckform als eine Lackplatte ausgebildet sein, bei der die Stellen, an denen die Transferschicht auf den Druckbogen haften soll, den Kleber annehmen und auf die Druckbogen übertragen.
  • Die derart mit einem Kleberauftrag versehenen Druckbogen werden durch die Übergabetrommel 14 zum Druckspalt 25 des Folierwerk 2 gefördert.
  • Im Druckspalt 25 wird die Transferfolie mit dem Druckbogen in Kontakt gebracht. Das geschieht unter Druck, so dass die Transferschicht der Transferfolie über den Kleber an den Druckbogen gebunden wird und so die gewünschte Applikation erzeugt.
  • Danach werden die Druckbogen dem nachfolgenden Druckwerk 3 übergeben und dort mit einer Druckfarbe versehen. Im Lackierwerk 4 werden die Druckbogen anschließend lackiert und der Ablage zugeführt.
  • 1
    Kleberauftragswerk
    11
    Plattenzylinder
    12
    Gummizylinder
    13
    Druckzylinder
    14
    Übergabetrommel
    2
    Folierwerk
    21
    Plattenzylinder
    211
    Plattenzylinder-Spannkanal
    22
    Gummizylinder
    221
    Gummituch-Spannkanal
    23
    Druckzylinder
    233
    Druckzylinder-Spannkanal
    24
    25
    Druckspalt
    3
    Druckwerk
    31
    Plattenzylinder
    311
    Plattenzylinder-Schmitzring
    32
    Gummizylinder
    321
    Gummizylinder-Schmitzring
    323
    Gummizylinder-Lagerzapfen
    324
    Gummizylinder-Lager
    325
    Gummituch
    326
    Oberfläche des Gummituchs
    327
    Auflage
    328
    -
    329
    Mantelfläche des Schmitzrings
    33
    Druckzylinder
    331
    Druckzylinder-Messring
    333
    Druckzylinder-Lagerzapfen
    334
    Druckzylinder-Lager
    335
    Mantelfläche des Messrings des Druckzylinders
    34
    35
    Druckspalt
    4
    Lackierwerk
    42
    Lackformzylinder
    421
    Lackform
    43
    Druckzylinder
    5
    Gestellwand
    51
    Gestelllager
    61
    Sensor
    62
    Sensor
    63
    Halterung
    64
    Halterung
    65
    Sensor
    66
    Sensor
    7
    Exzenterlager
    71
    Exzenterring
    72
    Zahnstange
    73
    Zahnrad
    74
    Zahnsegment
    8
    Rollenaufnahme
    81
    niedrigere Aufnahmebock
    82
    höhere Aufnahmebock
    83
    Transferfolienvorratsrolle
    84
    Transferfolienaufnahmerolle
    9
    Maschinensteuerung
    A
    Aufzugsstärke
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0578706 B1 [0002]
    • - DE 102006048521 A1 [0004]

Claims (13)

  1. Bogendruckmaschine mit einer Vorrichtung zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer Transferfolie auf einen Druckbogen, wobei diese Bogendruckmaschine – ein Folierwerk (2) zum Aufbringen der bildgebenden Transferschichten aufweist, – dem Folierwerk (2) mindestes ein Druckwerk (3) und/oder Lackierwerk (4) nachgeordnet ist, – das Folierwerk (2) und jedes Druckwerk (3)/Lackierwerk (4) mit einem Druckzylinder (23, 33, 43) ausgestattet ist, – den Druckzylindern (23, 33, 43) je ein weiterer Zylinder (22, 32, 42) zugeordnet ist, – der Mantelfläche dieses weiteren Zylinders (22, 32, 42) ein Gummituch (325) oder eine Lackform (421) zugeordnet ist, – jeder weitere Zylinder (22, 32, 42) über eine Kontaktzone dem Druckzylinder (23, 33, 43) zugeordnet ist, derart, dass – dem weiteren Zylinder (22, 32, 42) eine Zustelleinrichtung zur Einstellung des Anpressdrucks des Gummituchs (325)/der Lackform (421) an den Druckzylinder (23, 33, 43) zugeordnet ist und – eine zentrale Maschinensteuerung (9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass – der weitere Zylinder (22, 32, 42) eine Einrichtung zum Erfassen der Aufzugsstärke (A) des Gummituchs (325)/der Lackform (421) aufweist, – in der Maschinensteuerung (9) maschinentechnische Daten der Bogendruckmaschine hinterlegbar sind, – wobei aus der Maschinensteuerung (9) der aktuelle Wert für den Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) abrufbar ist oder zur Ermittlung dieses Wertes eine Einrichtung vorgesehen ist und – in der Maschinensteuerung (9) aus der Aufzugsstärke (A) und aus dem aktuellen Wert für den Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) ein Wert für den Anpressdruck ermittelbar ist.
  2. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Ermitteln des Wertes für den Abstand der Mantelfläche des weiteren Zy linders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) im Gestell der Bogendruckmaschine ortsfest angeordnete Sensoren (65, 66) aufweist, durch welche die Lage eines stirnseitig und koaxial zum Gummizylinder (32)/Lackformzylinder (42) angeordneten Gummizylinder-Schmitzring (321) oder eines dem Lackformzylinder (42) zugeordneten Messrings detektierbar ist.
  3. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Ermitteln des Wertes für den Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) im Gestell der Bogendruckmaschine ortsfest angeordnete Sensoren (65, 66) aufweist, durch die die Lage eines stirnseitig und koaxial zum Druckzylinder (23, 33, 43) angeordneten Druckzylinder-Messrings (331) detektierbar ist.
  4. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Erfassen der Aufzugsstärke (A) so ausgelegt ist, dass die Lage eines Punktes auf der Oberfläche (326) des Gummituchs (325)/der Lackform (421) erfassbar ist und diese Lage in Referenz zur Lage des Mittelpunktes des Gummizylinders (32)/des Lackformzylinders (42) bringbar ist.
  5. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Einrichtung zum Erfassen der Aufzugsstärke (A) im Gestell der Bogendruckmaschine ortsfest angeordnete Sensoren (61, 62) zum Ermitteln des radialen Abstandes zwischen der Oberfläche (326) des Gummituchs (325)/der Lackform (421) und der Mantelfläche (329) des Gummizylinder-Schmitzrings (321) vorgesehen sind.
  6. Bogendruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Einrichtung zum Erfassen der Aufzugsstärke (A) im Gestell der Bogendruckmaschine ortsfest angeordnete Sensoren (61, 62) zum Ermitteln des radialen Abstands zwischen der Oberfläche (326) des Gummituchs (325)/der Lackform (421) und der Mantelfläche des Gummizylinder-Lagerzapfens (323) vorgesehen sind.
  7. Verfahren zum Übertragen von bildgebenden Transferschichten von einer Transferfolie auf einen Druckbogen mit einer Bogendruckmaschine nach Anspruch 1, wobei vor Beginn des Foliervorgang eine Überprüfungslauf gestartet wird, derart, dass – die Bogendruckmaschine in den Druckanstellungsmodus gebracht wird, – die Aufzugsstärke (A) des Gummituchs (325)/der Lackform (421) auf dem weiteren Zylinder (22, 32, 42) und – der Wert für den Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) ermittelt wird, – aus diesen Werten ein Wert für den Anpressdruck ermittelt wird und – wenn der Wert für den Anpressdruck des Gummituchs (325)/der Lackform (421) einen vorgegebenen Wert übersteigt, – die Bogendruckmaschine blockiert und – die Bogendruckmaschine nur dann freigegeben wird, wenn der vorgegebene Wert für den Anpressdruck oder ein darunter liegender Wert eingestellt ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung des vorgegebenen Wertes am Gummizylinder (22, 32)/Lackformzylinder (42) durch Austausch des Gummituchs (325) erfolgt.
  9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung des vorgegebenen Wertes am Gummizylinder (22, 32)/Lackformzylinder (42) durch die Zustelleinrichtung erfolgt.
  10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgegebene Wert für das Folierwerk 2 nicht unter den vorgegebene Wert eines der diesem nachgeordneten Druckwerks (3) und/oder Lackierwerks (4) liegt.
  11. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugsstärke des Gummituchs (325)/der Lackform (421) ermittelt wird, indem die Lage eines Punktes auf der Oberfläche (326) des Gummituchs (325)/der Lackform (421) erfasst wird und die Lage dieses Punktes unter Einbeziehung des Durchmessers des Gummizylinders (32)/Lackformzylinders (42) in Referenz zu deren Rotationsachse gebracht wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) ermittelt wird, indem unter Einbeziehung der in der Maschinensteuerung (9) hinterlegten Werte für die Durchmesser der weiteren Zylinder (22, 32, 42) und der Druckzylinder (23, 33, 43) die aktuelle Lage der Achse der Gummizylinder (32)/Lackformzylinder (42) zur Lage der Achse der Druckzylinder (23, 33, 43) erfasst wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 7 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Mantelfläche des weiteren Zylinders (22, 32, 42) zur Mantelfläche des Druckzylinders (23, 33, 43) ermittelt wird, indem der geringste Abstand zwischen der Mantelfläche (329) des Gummizylinder-Schmitzrings (321)/des Lackformzylinder-Schmitzrings und dem Druckzylinder-Messring (331) ermittelt wird.
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