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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Säscharanordnung mit
wenigstens einer winkelig zu einer Fahrtrichtung angestellten Einzelscheibe
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die Erfindung
betrifft weiterhin eine Sämaschine mit mehreren nebeneinander
angeordneten Säscharanordnungen.
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Scheibenscharen
für Drillmaschinen werden im Wesentlichen unterschieden
in Doppelscheibenscharen und Einscheibenscharsysteme. Einscheibenscharsysteme
in Verbindung mit Tiefenführungsrollen und Andruckrollen
sind in vielfältiger Anordnung bekannt. Gemeinsames Merkmal
derartiger bekannter Einscheibenschare ist, dass durch deren in Fahrtrichtung
schräge Anstellungswinkel hohe Seitenkräfte auf
die Scharträger und Lagerungen ausgeübt werden.
Aus diesem Grund sind für solche Einscheibenschare sehr
stabile Aufhängungen und Lagerungen der Schararme an dem
Rahmen erforderlich, vor allem wenn es sich um Scharsysteme handelt,
die für die Direktsaat ausgelegt sind.
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Bekannt
ist auch eine Anordnung von zwei Einscheibenscharen, die zusammen
an einem Schararm vor einem Tiefenführungsrad aufgehängt sind.
Hier sind die seitlichen Kräfte auf den Schararm der schrägen
Einscheibenschare durch deren symmetrische Anordnung und Aufhängung
am Schararm aufgehoben, da jeweils zwei einzelne Scheiben gegeneinander
gestellt sind.
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Solche
bekannten Anordnungen mit zwei Einzelscheiben vor einem Tiefenführungsrad
haben mehrere Nachteile zur Folge. So wirkt sich der große Abstand
des Tiefenführungsrades zu den Scheiben negativ auf die
Tiefenführung in unebenem Gelände aus, da die
Scheibenscharen bereits in den Boden eintauchen können,
ohne dass das entfernt dahinter laufende Tiefenführungsrad
rechtzeitig für eine Anhebung der Schare sorgen kann. Andererseits
können sich die Scheiben bei einer plötzlichen
Absenkung des Bodens in der Luft befinden, da das Tiefenführungsrad
noch nicht die Absenkung erreicht hat. Zudem sind die beiden nebeneinander
angeordneten Scheiben relativ anfällig für Verstopfungen
durch das Erdreich, da sich Erde und Rückstände
zwischen den beiden Scheiben einklemmen können. Des Weiteren wird
bei höherer Fahrgeschwindigkeit die Erde durch den Anstellwinkel
des Einscheibenschare stark seitlich deplaziert und fehlt dann zur
Bedeckung der Saatfurche. Die beiden schräg gestellten
Einzelscheiben wirken in diesem Fall wie ein Scheibenpflug und werfen
das Erdreich in stärkerem Maß zur Seite als dies
im Interesse einer ausreichenden Bedeckung der mit Saatgut beaufschlagten
Furche gewünscht ist.
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Die
DE 12 95 260 B offenbart
eine Scheibenschar für Drillmaschinen mit mindestens einer
in Fahrtrichtung umlaufenden Scheibe.
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Eine
Sämaschine mit drehbaren Scheiben als Säscharen
ist weiterhin aus der
DE
20 50 146 B bekannt. Je zwei Scheiben sind paarweise angeordnet
und entgegengesetzt zueinander geneigt. Sie sind an einem zwischen
sie hineinragenden und in aufrechter Ebene bewegbaren Scharhalter
angeordnet. Die Scheiben stehen in Arbeitsrichtung gesehen hinten
enger zusammen als vorn.
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Herkömmliche
Doppelscheibensäscharanordnungen mit nachlaufenden Tiefenführungsräder sind
bspw. aus der
US 53
35 610 A sowie aus der
DE 196 44 751 A1 bekannt.
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Die
DE 198 04 293 A1 offenbart
eine Sävorrichtung, bestehend aus einer aus mehreren nebeneinander
angeordneten und unabhängig voneinander in Höhenrichtung
zueinander bewegbaren Walzenrädern bestehenden Walze und
den Walzenrädern zugeordneten Säscharen, wobei
die Walzenräder mittels Halterungen an einem quer zur Fahrtrichtung
verlaufenden Tragbalken angelenkt sind, und wobei die Säschare
hinter den Walzenrädern mittels Haltearmen an den Halterungen
der Walzenräder angeordnet sind.
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Aus
der
EP 1 911 340 A1 ist
weiterhin ein Doppelscheibenschar mit Tiefenführungsrolle
und Schwenkmechanismus für Drillmaschinen bekannt. Hierbei
ist das Doppelscheibenschar um eine quer zur Arbeitsrichtung angeordnete
Schwenkachse schwenkbar mittels Tragarm min einem Scharrahmen der
Drillmaschine verbunden und über die Tiefenführungsrolle
in ihrer Arbeitstiefe geführt. Die Tiefenführungsrolle
weist einen Schwenkarm auf, der um eine quer zur Arbeitsrichtung
und im Abstand zur Schwenkachse des Doppelscheibenschars angeordnete
Querachse in horizontaler Richtung schwenkbar mit dem Scharrahmen
verbunden ist.
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Als
Ziel der vorliegenden Erfindung kann es angesehen werden, eine Säscharanordnung
mit Scheibenscharen zu schaffen, die einerseits eine möglichst
exakte Tiefenführung für die Scheibenscharen aufweist.
Andererseits soll jedoch auch eine störungsfreie und bei
höherer Fahrgeschwindigkeit ausreichend exakte Saatgutablage
ermöglicht sein.
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Dieses
Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Säscharanordnung, umfassend
mindestens eine an einem Schararm angeordnete und winkelig zu einer Fahrtrichtung
angestellte drehbar gelagerte Einscheibenschar, sowie ein drehbar
gelagertes und der wenigstens einen Einscheibenschar zugeordnetes Tiefenführungsrad.
Das Tiefenführungsrad ist dabei derart seitlich und leicht
hintereinander versetzt neben der wenigstens einen Einscheibenschar
angeordnet, dass sich die Umrisse der Einscheibenschar und des Tiefenführungsrads
teilweise schneiden. Während die Erfindung grundsätzlich
nur eine Einscheibenschar und ein dieser zugeordnetes Tiefenführungsrad
erfordert, sind vorzugsweise mindestens zwei an dem Schararm nebeneinander
angeordnete und winkelig zueinander angestellte drehbar gelagerte
Einscheibenscharen vorgesehen, wobei das Tiefenführungsrad
den beiden Einscheibenscharen zugeordnet ist. Bei dieser Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Säscharanordnung
sind zwei nebeneinander angeordnete und winkelig zueinander angestellte
drehbar gelagerte Einscheibenscharen sowie ein ggf. separat aufgehängtes,
jedoch vorzugsweise ebenfalls gemeinsam mit den beiden Scharen gemeinsam
an dem Schararm drehbar gelagertes und den beiden Einscheibenscharen
zugeordnetes Tiefenführungsrad vorgesehen, wobei das Tiefenführungsrad
derart versetzt zwischen den beiden Einscheibenscharen angeordnet
ist, dass sich die Umrisse der Einscheibenscharen und des Tiefenführungsrads
teilweise schneiden. Bei der vorliegenden Erfindung ist das Tiefenführungsrad
somit nicht hinter den Scheiben angeordnet, wie dies bei herkömmlichen
Doppelscheiben- oder Einscheibenscharanordnungen der Fall ist, sondern
jeweils zwischen zwei Scheiben derart angeordnet, dass der Abstand
zwischen den Scheiben und der Tiefenführung sehr klein ist,
wodurch die Saatgutablage insbesondere bei unebenem Gelände
viel präziser wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Anordnung läuft das
Tiefenführungsrad sehr nahe, jedoch weitest gehend berührungslos
an den Scheiben vorbei. Dies wird dadurch unterstützt,
dass die beiden Scheiben winkelig in Fahrtrichtung nach vorne hin
geöffnet angeordnet sind. Dadurch, dass die beiden Scheiben
in Fahrtrichtung nach außen geöffnet angeordnet
sind, können sie sehr nahe am Tiefenführungsrad
seitlich vorbei laufen, viel näher als bei einer herkömmlichen Anordnung.
Die beiden Scheiben können durch ihre schräg gestellte
Anordnung jeweils seitlich in die Radschüssel des Tiefenführungsrades
hinein ragen, so dass sich die drehenden Räder und Scheiben
in einer Draufsicht von oben gegenseitig durchdringen können.
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Zudem übernimmt
auf diese Weise das Tiefenführungsrad eine zusätzliche
Reinigungsfunktion, indem es anhaftende Erde auf den Innenseiten
der Scheiben abstreifen kann. Damit weist das Tiefenführungsrad
eine Doppelfunktion auf, nämlich die eigentliche Tiefenführung
und Abstützung des jeweiligen Einzelscheibenpaares und
zusätzlich die Reinigung dieser Scheiben, da aufstauende
Erde zwischen den beiden Scheiben am Tiefenführungsrad abgestreift
werden kann. Durch eine geeignete Formgebung der Radschüssel
bzw. des Felgenhorns des Tiefenführungsrads kann diese
Reinigungsfunktion zusätzlich unterstützt werden,
so dass der Zwischenraum zwischen den beiden rotierenden Scheiben
jederzeit zuverlässig frei geräumt werden kann. Je
nach Position des Tiefenführungsrads und der Scheiben zueinander
kann neben der oder zusätzlich zur Felge ggf. auch der
Gummireifen des Tiefenführungsrads einen Abstreifer für
an den Scheiben anhaftende Erde bilden.
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Das
Tiefenführungsrad der erfindungsgemäßen
Säscharanordnung übernimmt einerseits durch seine
seitliche, sehr nahe bei den Scheiben platzierte Anordnung die eigentliche
Aufgabe der Tiefenführung der ihm zugeordneten beiden Säscheiben.
Andererseits drückt das Tiefenführungsrad durch
seine seitliche Anordnung zu den Scheiben die nach innen verdrängte
Erde unmittelbar nieder, so dass die durch die Anstellung der Scheiben
nach innen verdrängte Erde nicht hochfliegen kann. Das
seitlich angeordnete Tiefenführungsrad drückt
diese Erde sofort nach unten und hält sie auf dem Acker,
wodurch sehr hohe Fahrgeschwindigkeiten ermöglicht sind. Ein
wesentlicher Aspekt einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist somit dadurch gegeben, dass das seitlich angeordnete
Tiefenführungsrad mit seinem Mittelpunkt leicht hinter
den Scheiben angeordnet ist und dadurch die nach innen verdrängte Erde
zurück in die geöffnete Rille und somit auf das Saatgut
drückt. Auch drückt das Tiefenführungsrad durch
seinen Versatz zu den Scheiben die Saatfurche seitlich zu.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsvariante der Erfindung kann das Tiefenführungsrad
höhenverstellbar angeordnet sein, um bspw. eine Anpassung an
verschiedene Bodenverhältnisse, bevorzugte Fahrgeschwindigkeiten
und/oder Saatarten vornehmen zu können. Zudem kann ggf.
jede der Einscheibenscharen höhenverstellbar angeordnet
sein, wodurch eine individuelle Anpassung an alle äußeren Randbedingungen
bei der Aussaat vorgenommen werden kann.
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Die
beiden an einem Arm befestigten Einscheibenschare können
wahlweise exakt nebeneinander positioniert sein. Es ist jedoch auch
eine Variante denkbar, bei der die beiden an einem Arm befestigten
Einscheibenschare in Längsrichtung etwas versetzt angebracht
sein können. Zudem kann ggf. der Winkel der Einscheibenschare
einstellbar sein.
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Die
Erfindung betrifft zudem eine Sävorrichtung bzw. Sämaschine,
bei der mehrere dieser erfindungsgemäßen Doppel-Scharsysteme
nebeneinander an einem Rahmen zu einem Scharbalken beliebiger Breite
angebracht werden können. Dabei können die nebeneinander
angebrachten Doppel-Scharsysteme unterschiedlich lange Schararme
haben, wodurch ein Versatz ermöglich werden kann, so dass nahezu
jeder gewünschter Reihenabstand bei der Aussaat realisiert
werden kann.
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Ein
besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung
besteht darin, dass durch die mittensymmetrische Anordnung der beiden
Einscheibenschare zueinander die Seitenzugkräfte auf den Schararm
ausgeglichen sind.
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Eine
weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen
Säscharanordnung kann vorsehen, dass der Schardruck auf
den Schararm durch eine Gummidrehfeder im Drehpunkt erzeugt wird.
Wahlweise kann der Schardruck auch durch beliebige federnde Elemente,
wie beispielsweise Stahlfedern, Gummifedern, hydraulische und/oder
pneumatische Federn erzeugt werden.
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Zusammenfassend
soll an dieser Stelle nochmals betont werden, dass der Außenumfang und
auch das eingestellte bzw. konstruktiv vorgegebene Niveau des Tiefenführungsrad
aufgrund dessen baulicher Nähe unmittelbar die Eindringtiefe
der den Tiefenführungsrädern zugeordneten Scheibenschare in
den Boden. Im Gegensatz zu bekannten Doppelscheibenscharen mit zwischen
zwei nebeneinander angeordneten Scheiben eine Saatzuführungsleitung angeordnet
ist, wo typischerweise eine Doppelscheibe das jeweils furchenziehende
Element bildet, bezieht sich die vorliegende Erfindung auf Anordnungen
mit einzelnen Scheiben, wo jede der Scheiben jeweils ein furchenziehendes
Element bildet. Jeder einzelnen Scheibe ist jeweils eine Saatleitung
zugeordnet. Wenn zudem von angestellten oder schräg gestellten
Scheiben die Rede ist, so ist damit gemeint, dass die Umdrehungsebene
der Scheiben eine Ebene bildet, die zwar senkrecht zum Boden stehen
kann, die jedoch mit der Fahrtrichtung der Maschine einen spitzen
Winkel von bspw. 1 bis 3 Grad einschließen kann. Wahlweise
kann die Umdrehungsebene der Scheiben zusätzlich gegenüber dem
Tiefenführungsrad um einen geringen Betrag nach außen
geneigt sein, so dass zwei paarweise angeordnete Scheiben in Fahrtrichtung
vorne weiter auseinander stehen als hinten. Wahlweise können sie
zudem oben weiter auseinander stehen als unten, am Boden.
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Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel
dient und auf die beigefügte Zeichnung Bezug nimmt.
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1 zeigt
eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen
Säscharanordnung in schematischer Perspektivdarstellung.
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2 zeigt
die Säscharanordnung gemäß 1 in
einer Frontalansicht entgegen einer Fahrtrichtung.
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3 zeigt
die Säscharanordnung gemäß 1 in
einer Seitenansicht.
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4 zeigt
die Säscharanordnung gemäß 1 in
einer Draufsicht von oben.
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5 zeigt
in einer perspektivischen Ansicht drei nebeneinander an einem gemeinsamen
Rahmenträger befestigbare Säscharanordnungen,
die zu einer mehrreihigen Sämaschine gruppiert sein können.
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6 zeigt
die Gruppe mit den drei Säscharanordnungen gemäß 5 in
einer Draufsicht von oben.
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Anhand
der schematischen Darstellungen der 1 bis 6 wird
eine bevorzugte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen
Säscharanordnung 10 näher erläutert.
Gleiche Teile in den Figuren sind dabei grundsätzlich mit
gleichen Bezugsziffern bezeichnet, weshalb auf eine mehrfache Erläuterung
teilweise verzichtet wird. So zeigen die 1 bis 4 verschiedene
Ansichten der Säscharanordnung 10, während
die 5 und 6 zwei Ansichten einer Gruppe,
bestehend aus mehreren nebeneinander an einem gemeinsamen Rahmenträger (nicht
dargestellt) montierbaren Säscharanordnungen 10,
zeigt. Auf die gezeigte Weise können mehrreihige Sämaschinen
einer gewünschten Breite mit variablem Reihenabstand und
variabler Anzahl von nebeneinander angeordneten Säscharanordnungen 10 realisiert
werden. Wenn auch im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei
winkelig zueinander angestellte Einzelscheibenscharen dargestellt
sind, denen ein gemeinsames Tiefenführungsrad zugeordnet
ist, so umfasst die Erfindung grundsätzlich auch eine Säscharanordnung
mit nur einer an einem Schararm angeordneten Einzelscheibenschar
und einem dieser seitlich zugeordneten Tiefenführungsrad.
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Die
Säscharanordnung 10 umfasst einen horizontal verlaufenden
Schararm 12, der an einem hier nur angedeuteten Querträger
bzw. Rahmenträger 14 einer ggf. mehrreihigen Sämaschine
(nicht dargestellt) um eine horizontale und quer zu einer Fahrtrichtung
F verlaufenden Achse schwenkbar ist. Diese elastische Aufhängung 16 kann
wie im dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch um einen
vorgegebenen Schwenkwinkel um die Querachse entlang der Längserstreckungsrichtung
des Rahmenträgers 14 schwenken, indem die jeweils
durch Vierkantrohre gebildeten Aufhängungsträger 16 und
Rahmenträger 14 um ca. 45 Grad verdreht ineinander geschoben sind,
wobei die verbleibenden Freiräume zwischen den beiden Vierkantprofilen
durch geeignete elastische Gummielemente 18 o. dgl. ausgefüllt
sind, die sich bei einem Verschwenken des Schararms 12 verformen
können und dabei gleichzeitig eine Rückstellkraft
ausüben. Der Drehpunkt kann wahlweise z. B. als Gummidrehfeder
ausgebildet sein, wodurch auf das Scharsystem 10 Schardruck
ausgeübt werden kann. Der Schardruck kann aber auch durch
beliebige andere Belastungselemente federnd ausgeübt werden,
so z. B. durch Spiralfedern, hydraulische und/oder pneumatische
Federelemente (nicht dargestellt).
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Am
länglichen Schararm 12 sind über daran befestigte
Aufhängungsarme 20 zwei drehbar gelagerte Einscheibenschare 22 befestigt,
die jeweils eine schräg zur Fahrtrichtung F angestellte
Scheibe 24 sowie einen jeder Scheibe 24 zugeordneten
Saatgutauslauf 26 aufweisen. Zwischen den relativ nah zueinander
angeordneten Scheiben 24 befindet sich ein ebenfalls am
Schararm 12 aufgehängtes und drehbar gelagertes
Tiefenführungsrad 28, das ein herkömmliches
Stahlscheibenrad 30 mit scheibenförmiger Radschüssel 32 und
gegenüber dieser Radschüssel 32 relativ
breiten Felge 34 aufweist, auf die eine herkömmliche
Gummibereifung 36 aufgezogen ist, die ggf. zur Traktionsverbesserung
ein pfeilförmiges Geländeprofil (wie dargestellt)
aufweisen kann. Das Tiefenführungsrad 28 weist
im gezeigten Ausführungsbeispiel eine am Schararm 12 befestigte Verstellmöglichkeit
auf, die eine Höhenverstellung 38 gegenüber
dem Niveau des Schararms 12 und damit gegenüber
dem Höhenniveau der beiden Einscheibenschare 22 ermöglicht.
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Beide
Scheiben 24 sind jeweils in einem flachen Winkel in Fahrtrichtung
F (bzw. Arbeitsrichtung) seitlich nach links bzw. rechts angestellt,
so dass die Scheiben 24 sich in Draufsicht (vgl. 4)
in Fahrtrichtung F öffnen. Sie tauchen dadurch zum Teil
in die Radschüssel 32 des Stahlscheibenrads 30 des
Tiefenführungsrads 28 ein und streichen dabei
sehr nahe an dessen Felge 34 entlang, so dass diese als Abstreifer
für anhaftende Erde und/oder pflanzlichen Rückständen
fungieren kann. Auf diese Weise ist jederzeit für einen
verstopfungsfreien Betrieb auch unter widrigsten Bedingungen gesorgt.
Durch die mittensymmetrische Anordnung der beiden Einscheibenschare 22 zueinander
sind die seitlichen Kräfte auf den Schararm 12 weitgehend
aufgehoben bzw. ausgeglichen.
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Die
Außendurchmesser der beiden Scheiben 24 sind im
gezeigten Ausführungsbeispiel nur geringfügig
kleiner als der Außendurchmesser des Tiefenführungsrads 28,
so dass die beiden Einscheibenschare 22 mit dem Tiefenführungsrad 28 derart angeordnet
sein können, dass das Tiefenführungsrad 28 weit
zwischen die beiden nebeneinander liegenden Scheiben 24 hineinragt
und die beiden Scheiben 24 möglichst nah an den
Radflanken des Rades 28 vorbei laufen. Der Drehpunkt des
Tiefenführungsrads 28 liegt dabei geringfügig
hinter dem Umriss der beiden Scheiben 24, so dass sich
deren Drehachsen wiederum geringfügig vor dem Umriss des
Tiefenführungsrads 28 befinden. Es soll jedoch an
dieser Stelle betont werden, dass die Außendurchmesser
der Scheiben und/oder Räder nur beispielhaft gewählt
und dargestellt sind und sich prinzipiell auch viel stärker
unterscheiden können als in den Figuren gezeigt.
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Weiterhin
wird durch die winkelige Anstellung der beiden Scheiben 24 eine
Saatfurche geräumt, in die im „Schatten” der
angestellten Scheiben 24 durch den Saatgutauslauf 26 die
Saat in die Furche eingebracht werden kann. Die dabei durch die beiden
Scheiben 24 jeweils nach innen verdrängte Erde
wird unmittelbar durch das folgende Tiefenführungsrad 28 erfasst,
niedergehalten und direkt hinter den Scheiben 24 seitlich
nach außen in die Furche gedrückt. Durch die Anordnung
des Tiefenführungsrades 28 zwischen den Scheiben 24 erfolgt
die Tiefenführung des gesamten Systems 10 fast
unmittelbar neben dem Saatgutauslauf 26, wodurch auch bei größeren
Unebenheiten jederzeit eine perfekte Tiefenablage des Saatguts gewährleistet
wird.
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Die
Saattiefenverstellung kann wahlweise entweder durch Veränderung
der Höhe der Aufhängung 16 und/oder durch
die Höhenverstellung 38 des Tiefenführungsrades 28 und/oder
durch eine hier nicht näher dargestellte Höhenverstellung
der Einscheibenschare 22 erfolgen. Selbstverständlich
können diese Verstellmöglichkeiten je nach Bedarf
in beliebiger Weise zur Höhenverstellung miteinander kombiniert
werden.
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Diese
gezeigte Säscharanordnung 10 ermöglicht
eine extrem kurze Bauart mit nur sehr wenigen Bauteilen und stellt
somit eine sehr wirtschaftliche Lösung dar.
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Die 5 und 6 zeigen
in einer perspektivischen Ansicht (5) und in
einer Draufsicht von oben (6) drei
nebeneinander an einem gemeinsamen Rahmenträger 14 befestigbare
Säscharanordnungen 10, die zu einer mehrreihigen
Sämaschine 40 gruppiert sein können.
Es kann eine nahezu beliebige Anzahl von derartigen Säscharanordnungen
in variablem Reihenabstand an einem gemeinsamen Rahmenträger 14 befestigt
werden, wodurch eine Sämaschine 40 gewünschter
Breite und gewünschter Reihenzahl gebildet werden kann.
Da der übrige Aufbau der Säscharanordnungen 10 der bereits
anhand der
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1 bis 4 beschriebenen
Ausführungsvariante im Detail erläutert wurde,
wird an dieser Stelle auf eine nochmalige Beschreibung verzichtet.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und
Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen
Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich
fallen.
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- 10
- Säscharanordnung
- 12
- Schararm
- 14
- Rahmenträger
- 16
- Aufhängung
- 18
- Gummielement
- 20
- Aufhängungsarm
- 22
- Einscheibenschar
- 24
- Scheibe
- 26
- Saatgutauslauf
- 28
- Tiefenführungsrad
- 30
- Stahlscheibenrad
- 32
- Radschüssel
- 34
- Felge
- 36
- Gummibereifung
- 38
- Höhenverstellung
- 40
- Sämaschine
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1295260
B [0005]
- - DE 2050146 B [0006]
- - US 5335610 A [0007]
- - DE 19644751 A1 [0007]
- - DE 19804293 A1 [0008]
- - EP 1911340 A1 [0009]