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DE102008045132A1 - Säscharanordnung - Google Patents

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DE102008045132A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Säscharanordnung (10), umfassend mindestens eine an einem Schararm angeordnete und winkelig zu einer Fahrtrichtung angestellte drehbar gelagerte Einscheibenschar sowie ein drehbar gelagertes und der wenigstens einen Einscheibenschar zugeordnetes Tiefenführungsrad. Das Tiefenführungsrad ist derart seitlich und leicht hintereinander versetzt neben der wenigstens einen Einscheibenschar angeordnet, dass sich die Umrisse der Einscheibenschar und des Tiefenführungsrads teilweise schneiden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Säscharanordnung mit wenigstens einer winkelig zu einer Fahrtrichtung angestellten Einzelscheibe mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Sämaschine mit mehreren nebeneinander angeordneten Säscharanordnungen.
  • Scheibenscharen für Drillmaschinen werden im Wesentlichen unterschieden in Doppelscheibenscharen und Einscheibenscharsysteme. Einscheibenscharsysteme in Verbindung mit Tiefenführungsrollen und Andruckrollen sind in vielfältiger Anordnung bekannt. Gemeinsames Merkmal derartiger bekannter Einscheibenschare ist, dass durch deren in Fahrtrichtung schräge Anstellungswinkel hohe Seitenkräfte auf die Scharträger und Lagerungen ausgeübt werden. Aus diesem Grund sind für solche Einscheibenschare sehr stabile Aufhängungen und Lagerungen der Schararme an dem Rahmen erforderlich, vor allem wenn es sich um Scharsysteme handelt, die für die Direktsaat ausgelegt sind.
  • Bekannt ist auch eine Anordnung von zwei Einscheibenscharen, die zusammen an einem Schararm vor einem Tiefenführungsrad aufgehängt sind. Hier sind die seitlichen Kräfte auf den Schararm der schrägen Einscheibenschare durch deren symmetrische Anordnung und Aufhängung am Schararm aufgehoben, da jeweils zwei einzelne Scheiben gegeneinander gestellt sind.
  • Solche bekannten Anordnungen mit zwei Einzelscheiben vor einem Tiefenführungsrad haben mehrere Nachteile zur Folge. So wirkt sich der große Abstand des Tiefenführungsrades zu den Scheiben negativ auf die Tiefenführung in unebenem Gelände aus, da die Scheibenscharen bereits in den Boden eintauchen können, ohne dass das entfernt dahinter laufende Tiefenführungsrad rechtzeitig für eine Anhebung der Schare sorgen kann. Andererseits können sich die Scheiben bei einer plötzlichen Absenkung des Bodens in der Luft befinden, da das Tiefenführungsrad noch nicht die Absenkung erreicht hat. Zudem sind die beiden nebeneinander angeordneten Scheiben relativ anfällig für Verstopfungen durch das Erdreich, da sich Erde und Rückstände zwischen den beiden Scheiben einklemmen können. Des Weiteren wird bei höherer Fahrgeschwindigkeit die Erde durch den Anstellwinkel des Einscheibenschare stark seitlich deplaziert und fehlt dann zur Bedeckung der Saatfurche. Die beiden schräg gestellten Einzelscheiben wirken in diesem Fall wie ein Scheibenpflug und werfen das Erdreich in stärkerem Maß zur Seite als dies im Interesse einer ausreichenden Bedeckung der mit Saatgut beaufschlagten Furche gewünscht ist.
  • Die DE 12 95 260 B offenbart eine Scheibenschar für Drillmaschinen mit mindestens einer in Fahrtrichtung umlaufenden Scheibe.
  • Eine Sämaschine mit drehbaren Scheiben als Säscharen ist weiterhin aus der DE 20 50 146 B bekannt. Je zwei Scheiben sind paarweise angeordnet und entgegengesetzt zueinander geneigt. Sie sind an einem zwischen sie hineinragenden und in aufrechter Ebene bewegbaren Scharhalter angeordnet. Die Scheiben stehen in Arbeitsrichtung gesehen hinten enger zusammen als vorn.
  • Herkömmliche Doppelscheibensäscharanordnungen mit nachlaufenden Tiefenführungsräder sind bspw. aus der US 53 35 610 A sowie aus der DE 196 44 751 A1 bekannt.
  • Die DE 198 04 293 A1 offenbart eine Sävorrichtung, bestehend aus einer aus mehreren nebeneinander angeordneten und unabhängig voneinander in Höhenrichtung zueinander bewegbaren Walzenrädern bestehenden Walze und den Walzenrädern zugeordneten Säscharen, wobei die Walzenräder mittels Halterungen an einem quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Tragbalken angelenkt sind, und wobei die Säschare hinter den Walzenrädern mittels Haltearmen an den Halterungen der Walzenräder angeordnet sind.
  • Aus der EP 1 911 340 A1 ist weiterhin ein Doppelscheibenschar mit Tiefenführungsrolle und Schwenkmechanismus für Drillmaschinen bekannt. Hierbei ist das Doppelscheibenschar um eine quer zur Arbeitsrichtung angeordnete Schwenkachse schwenkbar mittels Tragarm min einem Scharrahmen der Drillmaschine verbunden und über die Tiefenführungsrolle in ihrer Arbeitstiefe geführt. Die Tiefenführungsrolle weist einen Schwenkarm auf, der um eine quer zur Arbeitsrichtung und im Abstand zur Schwenkachse des Doppelscheibenschars angeordnete Querachse in horizontaler Richtung schwenkbar mit dem Scharrahmen verbunden ist.
  • Als Ziel der vorliegenden Erfindung kann es angesehen werden, eine Säscharanordnung mit Scheibenscharen zu schaffen, die einerseits eine möglichst exakte Tiefenführung für die Scheibenscharen aufweist. Andererseits soll jedoch auch eine störungsfreie und bei höherer Fahrgeschwindigkeit ausreichend exakte Saatgutablage ermöglicht sein.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Säscharanordnung, umfassend mindestens eine an einem Schararm angeordnete und winkelig zu einer Fahrtrichtung angestellte drehbar gelagerte Einscheibenschar, sowie ein drehbar gelagertes und der wenigstens einen Einscheibenschar zugeordnetes Tiefenführungsrad. Das Tiefenführungsrad ist dabei derart seitlich und leicht hintereinander versetzt neben der wenigstens einen Einscheibenschar angeordnet, dass sich die Umrisse der Einscheibenschar und des Tiefenführungsrads teilweise schneiden. Während die Erfindung grundsätzlich nur eine Einscheibenschar und ein dieser zugeordnetes Tiefenführungsrad erfordert, sind vorzugsweise mindestens zwei an dem Schararm nebeneinander angeordnete und winkelig zueinander angestellte drehbar gelagerte Einscheibenscharen vorgesehen, wobei das Tiefenführungsrad den beiden Einscheibenscharen zugeordnet ist. Bei dieser Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Säscharanordnung sind zwei nebeneinander angeordnete und winkelig zueinander angestellte drehbar gelagerte Einscheibenscharen sowie ein ggf. separat aufgehängtes, jedoch vorzugsweise ebenfalls gemeinsam mit den beiden Scharen gemeinsam an dem Schararm drehbar gelagertes und den beiden Einscheibenscharen zugeordnetes Tiefenführungsrad vorgesehen, wobei das Tiefenführungsrad derart versetzt zwischen den beiden Einscheibenscharen angeordnet ist, dass sich die Umrisse der Einscheibenscharen und des Tiefenführungsrads teilweise schneiden. Bei der vorliegenden Erfindung ist das Tiefenführungsrad somit nicht hinter den Scheiben angeordnet, wie dies bei herkömmlichen Doppelscheiben- oder Einscheibenscharanordnungen der Fall ist, sondern jeweils zwischen zwei Scheiben derart angeordnet, dass der Abstand zwischen den Scheiben und der Tiefenführung sehr klein ist, wodurch die Saatgutablage insbesondere bei unebenem Gelände viel präziser wird.
  • Bei der erfindungsgemäßen Anordnung läuft das Tiefenführungsrad sehr nahe, jedoch weitest gehend berührungslos an den Scheiben vorbei. Dies wird dadurch unterstützt, dass die beiden Scheiben winkelig in Fahrtrichtung nach vorne hin geöffnet angeordnet sind. Dadurch, dass die beiden Scheiben in Fahrtrichtung nach außen geöffnet angeordnet sind, können sie sehr nahe am Tiefenführungsrad seitlich vorbei laufen, viel näher als bei einer herkömmlichen Anordnung. Die beiden Scheiben können durch ihre schräg gestellte Anordnung jeweils seitlich in die Radschüssel des Tiefenführungsrades hinein ragen, so dass sich die drehenden Räder und Scheiben in einer Draufsicht von oben gegenseitig durchdringen können.
  • Zudem übernimmt auf diese Weise das Tiefenführungsrad eine zusätzliche Reinigungsfunktion, indem es anhaftende Erde auf den Innenseiten der Scheiben abstreifen kann. Damit weist das Tiefenführungsrad eine Doppelfunktion auf, nämlich die eigentliche Tiefenführung und Abstützung des jeweiligen Einzelscheibenpaares und zusätzlich die Reinigung dieser Scheiben, da aufstauende Erde zwischen den beiden Scheiben am Tiefenführungsrad abgestreift werden kann. Durch eine geeignete Formgebung der Radschüssel bzw. des Felgenhorns des Tiefenführungsrads kann diese Reinigungsfunktion zusätzlich unterstützt werden, so dass der Zwischenraum zwischen den beiden rotierenden Scheiben jederzeit zuverlässig frei geräumt werden kann. Je nach Position des Tiefenführungsrads und der Scheiben zueinander kann neben der oder zusätzlich zur Felge ggf. auch der Gummireifen des Tiefenführungsrads einen Abstreifer für an den Scheiben anhaftende Erde bilden.
  • Das Tiefenführungsrad der erfindungsgemäßen Säscharanordnung übernimmt einerseits durch seine seitliche, sehr nahe bei den Scheiben platzierte Anordnung die eigentliche Aufgabe der Tiefenführung der ihm zugeordneten beiden Säscheiben. Andererseits drückt das Tiefenführungsrad durch seine seitliche Anordnung zu den Scheiben die nach innen verdrängte Erde unmittelbar nieder, so dass die durch die Anstellung der Scheiben nach innen verdrängte Erde nicht hochfliegen kann. Das seitlich angeordnete Tiefenführungsrad drückt diese Erde sofort nach unten und hält sie auf dem Acker, wodurch sehr hohe Fahrgeschwindigkeiten ermöglicht sind. Ein wesentlicher Aspekt einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist somit dadurch gegeben, dass das seitlich angeordnete Tiefenführungsrad mit seinem Mittelpunkt leicht hinter den Scheiben angeordnet ist und dadurch die nach innen verdrängte Erde zurück in die geöffnete Rille und somit auf das Saatgut drückt. Auch drückt das Tiefenführungsrad durch seinen Versatz zu den Scheiben die Saatfurche seitlich zu.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung kann das Tiefenführungsrad höhenverstellbar angeordnet sein, um bspw. eine Anpassung an verschiedene Bodenverhältnisse, bevorzugte Fahrgeschwindigkeiten und/oder Saatarten vornehmen zu können. Zudem kann ggf. jede der Einscheibenscharen höhenverstellbar angeordnet sein, wodurch eine individuelle Anpassung an alle äußeren Randbedingungen bei der Aussaat vorgenommen werden kann.
  • Die beiden an einem Arm befestigten Einscheibenschare können wahlweise exakt nebeneinander positioniert sein. Es ist jedoch auch eine Variante denkbar, bei der die beiden an einem Arm befestigten Einscheibenschare in Längsrichtung etwas versetzt angebracht sein können. Zudem kann ggf. der Winkel der Einscheibenschare einstellbar sein.
  • Die Erfindung betrifft zudem eine Sävorrichtung bzw. Sämaschine, bei der mehrere dieser erfindungsgemäßen Doppel-Scharsysteme nebeneinander an einem Rahmen zu einem Scharbalken beliebiger Breite angebracht werden können. Dabei können die nebeneinander angebrachten Doppel-Scharsysteme unterschiedlich lange Schararme haben, wodurch ein Versatz ermöglich werden kann, so dass nahezu jeder gewünschter Reihenabstand bei der Aussaat realisiert werden kann.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht darin, dass durch die mittensymmetrische Anordnung der beiden Einscheibenschare zueinander die Seitenzugkräfte auf den Schararm ausgeglichen sind.
  • Eine weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Säscharanordnung kann vorsehen, dass der Schardruck auf den Schararm durch eine Gummidrehfeder im Drehpunkt erzeugt wird. Wahlweise kann der Schardruck auch durch beliebige federnde Elemente, wie beispielsweise Stahlfedern, Gummifedern, hydraulische und/oder pneumatische Federn erzeugt werden.
  • Zusammenfassend soll an dieser Stelle nochmals betont werden, dass der Außenumfang und auch das eingestellte bzw. konstruktiv vorgegebene Niveau des Tiefenführungsrad aufgrund dessen baulicher Nähe unmittelbar die Eindringtiefe der den Tiefenführungsrädern zugeordneten Scheibenschare in den Boden. Im Gegensatz zu bekannten Doppelscheibenscharen mit zwischen zwei nebeneinander angeordneten Scheiben eine Saatzuführungsleitung angeordnet ist, wo typischerweise eine Doppelscheibe das jeweils furchenziehende Element bildet, bezieht sich die vorliegende Erfindung auf Anordnungen mit einzelnen Scheiben, wo jede der Scheiben jeweils ein furchenziehendes Element bildet. Jeder einzelnen Scheibe ist jeweils eine Saatleitung zugeordnet. Wenn zudem von angestellten oder schräg gestellten Scheiben die Rede ist, so ist damit gemeint, dass die Umdrehungsebene der Scheiben eine Ebene bildet, die zwar senkrecht zum Boden stehen kann, die jedoch mit der Fahrtrichtung der Maschine einen spitzen Winkel von bspw. 1 bis 3 Grad einschließen kann. Wahlweise kann die Umdrehungsebene der Scheiben zusätzlich gegenüber dem Tiefenführungsrad um einen geringen Betrag nach außen geneigt sein, so dass zwei paarweise angeordnete Scheiben in Fahrtrichtung vorne weiter auseinander stehen als hinten. Wahlweise können sie zudem oben weiter auseinander stehen als unten, am Boden.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügte Zeichnung Bezug nimmt.
  • 1 zeigt eine Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Säscharanordnung in schematischer Perspektivdarstellung.
  • 2 zeigt die Säscharanordnung gemäß 1 in einer Frontalansicht entgegen einer Fahrtrichtung.
  • 3 zeigt die Säscharanordnung gemäß 1 in einer Seitenansicht.
  • 4 zeigt die Säscharanordnung gemäß 1 in einer Draufsicht von oben.
  • 5 zeigt in einer perspektivischen Ansicht drei nebeneinander an einem gemeinsamen Rahmenträger befestigbare Säscharanordnungen, die zu einer mehrreihigen Sämaschine gruppiert sein können.
  • 6 zeigt die Gruppe mit den drei Säscharanordnungen gemäß 5 in einer Draufsicht von oben.
  • Anhand der schematischen Darstellungen der 1 bis 6 wird eine bevorzugte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Säscharanordnung 10 näher erläutert. Gleiche Teile in den Figuren sind dabei grundsätzlich mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet, weshalb auf eine mehrfache Erläuterung teilweise verzichtet wird. So zeigen die 1 bis 4 verschiedene Ansichten der Säscharanordnung 10, während die 5 und 6 zwei Ansichten einer Gruppe, bestehend aus mehreren nebeneinander an einem gemeinsamen Rahmenträger (nicht dargestellt) montierbaren Säscharanordnungen 10, zeigt. Auf die gezeigte Weise können mehrreihige Sämaschinen einer gewünschten Breite mit variablem Reihenabstand und variabler Anzahl von nebeneinander angeordneten Säscharanordnungen 10 realisiert werden. Wenn auch im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei winkelig zueinander angestellte Einzelscheibenscharen dargestellt sind, denen ein gemeinsames Tiefenführungsrad zugeordnet ist, so umfasst die Erfindung grundsätzlich auch eine Säscharanordnung mit nur einer an einem Schararm angeordneten Einzelscheibenschar und einem dieser seitlich zugeordneten Tiefenführungsrad.
  • Die Säscharanordnung 10 umfasst einen horizontal verlaufenden Schararm 12, der an einem hier nur angedeuteten Querträger bzw. Rahmenträger 14 einer ggf. mehrreihigen Sämaschine (nicht dargestellt) um eine horizontale und quer zu einer Fahrtrichtung F verlaufenden Achse schwenkbar ist. Diese elastische Aufhängung 16 kann wie im dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch um einen vorgegebenen Schwenkwinkel um die Querachse entlang der Längserstreckungsrichtung des Rahmenträgers 14 schwenken, indem die jeweils durch Vierkantrohre gebildeten Aufhängungsträger 16 und Rahmenträger 14 um ca. 45 Grad verdreht ineinander geschoben sind, wobei die verbleibenden Freiräume zwischen den beiden Vierkantprofilen durch geeignete elastische Gummielemente 18 o. dgl. ausgefüllt sind, die sich bei einem Verschwenken des Schararms 12 verformen können und dabei gleichzeitig eine Rückstellkraft ausüben. Der Drehpunkt kann wahlweise z. B. als Gummidrehfeder ausgebildet sein, wodurch auf das Scharsystem 10 Schardruck ausgeübt werden kann. Der Schardruck kann aber auch durch beliebige andere Belastungselemente federnd ausgeübt werden, so z. B. durch Spiralfedern, hydraulische und/oder pneumatische Federelemente (nicht dargestellt).
  • Am länglichen Schararm 12 sind über daran befestigte Aufhängungsarme 20 zwei drehbar gelagerte Einscheibenschare 22 befestigt, die jeweils eine schräg zur Fahrtrichtung F angestellte Scheibe 24 sowie einen jeder Scheibe 24 zugeordneten Saatgutauslauf 26 aufweisen. Zwischen den relativ nah zueinander angeordneten Scheiben 24 befindet sich ein ebenfalls am Schararm 12 aufgehängtes und drehbar gelagertes Tiefenführungsrad 28, das ein herkömmliches Stahlscheibenrad 30 mit scheibenförmiger Radschüssel 32 und gegenüber dieser Radschüssel 32 relativ breiten Felge 34 aufweist, auf die eine herkömmliche Gummibereifung 36 aufgezogen ist, die ggf. zur Traktionsverbesserung ein pfeilförmiges Geländeprofil (wie dargestellt) aufweisen kann. Das Tiefenführungsrad 28 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine am Schararm 12 befestigte Verstellmöglichkeit auf, die eine Höhenverstellung 38 gegenüber dem Niveau des Schararms 12 und damit gegenüber dem Höhenniveau der beiden Einscheibenschare 22 ermöglicht.
  • Beide Scheiben 24 sind jeweils in einem flachen Winkel in Fahrtrichtung F (bzw. Arbeitsrichtung) seitlich nach links bzw. rechts angestellt, so dass die Scheiben 24 sich in Draufsicht (vgl. 4) in Fahrtrichtung F öffnen. Sie tauchen dadurch zum Teil in die Radschüssel 32 des Stahlscheibenrads 30 des Tiefenführungsrads 28 ein und streichen dabei sehr nahe an dessen Felge 34 entlang, so dass diese als Abstreifer für anhaftende Erde und/oder pflanzlichen Rückständen fungieren kann. Auf diese Weise ist jederzeit für einen verstopfungsfreien Betrieb auch unter widrigsten Bedingungen gesorgt. Durch die mittensymmetrische Anordnung der beiden Einscheibenschare 22 zueinander sind die seitlichen Kräfte auf den Schararm 12 weitgehend aufgehoben bzw. ausgeglichen.
  • Die Außendurchmesser der beiden Scheiben 24 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel nur geringfügig kleiner als der Außendurchmesser des Tiefenführungsrads 28, so dass die beiden Einscheibenschare 22 mit dem Tiefenführungsrad 28 derart angeordnet sein können, dass das Tiefenführungsrad 28 weit zwischen die beiden nebeneinander liegenden Scheiben 24 hineinragt und die beiden Scheiben 24 möglichst nah an den Radflanken des Rades 28 vorbei laufen. Der Drehpunkt des Tiefenführungsrads 28 liegt dabei geringfügig hinter dem Umriss der beiden Scheiben 24, so dass sich deren Drehachsen wiederum geringfügig vor dem Umriss des Tiefenführungsrads 28 befinden. Es soll jedoch an dieser Stelle betont werden, dass die Außendurchmesser der Scheiben und/oder Räder nur beispielhaft gewählt und dargestellt sind und sich prinzipiell auch viel stärker unterscheiden können als in den Figuren gezeigt.
  • Weiterhin wird durch die winkelige Anstellung der beiden Scheiben 24 eine Saatfurche geräumt, in die im „Schatten” der angestellten Scheiben 24 durch den Saatgutauslauf 26 die Saat in die Furche eingebracht werden kann. Die dabei durch die beiden Scheiben 24 jeweils nach innen verdrängte Erde wird unmittelbar durch das folgende Tiefenführungsrad 28 erfasst, niedergehalten und direkt hinter den Scheiben 24 seitlich nach außen in die Furche gedrückt. Durch die Anordnung des Tiefenführungsrades 28 zwischen den Scheiben 24 erfolgt die Tiefenführung des gesamten Systems 10 fast unmittelbar neben dem Saatgutauslauf 26, wodurch auch bei größeren Unebenheiten jederzeit eine perfekte Tiefenablage des Saatguts gewährleistet wird.
  • Die Saattiefenverstellung kann wahlweise entweder durch Veränderung der Höhe der Aufhängung 16 und/oder durch die Höhenverstellung 38 des Tiefenführungsrades 28 und/oder durch eine hier nicht näher dargestellte Höhenverstellung der Einscheibenschare 22 erfolgen. Selbstverständlich können diese Verstellmöglichkeiten je nach Bedarf in beliebiger Weise zur Höhenverstellung miteinander kombiniert werden.
  • Diese gezeigte Säscharanordnung 10 ermöglicht eine extrem kurze Bauart mit nur sehr wenigen Bauteilen und stellt somit eine sehr wirtschaftliche Lösung dar.
  • Die 5 und 6 zeigen in einer perspektivischen Ansicht (5) und in einer Draufsicht von oben (6) drei nebeneinander an einem gemeinsamen Rahmenträger 14 befestigbare Säscharanordnungen 10, die zu einer mehrreihigen Sämaschine 40 gruppiert sein können. Es kann eine nahezu beliebige Anzahl von derartigen Säscharanordnungen in variablem Reihenabstand an einem gemeinsamen Rahmenträger 14 befestigt werden, wodurch eine Sämaschine 40 gewünschter Breite und gewünschter Reihenzahl gebildet werden kann. Da der übrige Aufbau der Säscharanordnungen 10 der bereits anhand der
  • 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsvariante im Detail erläutert wurde, wird an dieser Stelle auf eine nochmalige Beschreibung verzichtet.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
  • 10
    Säscharanordnung
    12
    Schararm
    14
    Rahmenträger
    16
    Aufhängung
    18
    Gummielement
    20
    Aufhängungsarm
    22
    Einscheibenschar
    24
    Scheibe
    26
    Saatgutauslauf
    28
    Tiefenführungsrad
    30
    Stahlscheibenrad
    32
    Radschüssel
    34
    Felge
    36
    Gummibereifung
    38
    Höhenverstellung
    40
    Sämaschine
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1295260 B [0005]
    • - DE 2050146 B [0006]
    • - US 5335610 A [0007]
    • - DE 19644751 A1 [0007]
    • - DE 19804293 A1 [0008]
    • - EP 1911340 A1 [0009]

Claims (21)

  1. Säscharanordnung (10), umfassend mindestens eine an einem Schararm (12) angeordnete und winkelig zu einer Fahrtrichtung (F) angestellte drehbar gelagerte Einscheibenschar (22), sowie ein drehbar gelagertes und der wenigstens einen Einscheibenschar (22) zugeordnetes Tiefenführungsrad (28), dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefenführungsrad (28) derart seitlich und leicht hintereinander versetzt neben der wenigstens einen Einscheibenschar (22) angeordnet ist, dass sich die Umrisse der Einscheibenschar (22) und des Tiefenführungsrads (28) teilweise schneiden.
  2. Säscharanordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei an dem Schararm (12) nebeneinander angeordnete und winkelig zueinander angestellte drehbar gelagerte Einscheibenscharen (22) vorgesehen sind, wobei das Tiefenführungsrad (28) den beiden Einscheibenscharen (22) zugeordnet ist.
  3. Säscharanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefenführungsrad (28) derart versetzt zwischen den beiden Einscheibenscharen (22) angeordnet ist, dass sich die Umrisse der Einscheibenscharen (22) und des Tiefenführungsrads (28) teilweise schneiden.
  4. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefenführungsrad (28) in geringem Abstand und weitgehend berührungslos an den Scheiben (24) der Einscheibenscharen (22) vorbei läuft.
  5. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Scheiben (24) winkelig in Fahrtrichtung (F) nach vorne hin geöffnet angeordnet sind.
  6. Säscharanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Scheiben (24) zumindest teilweise in eine Radschüssel (32) des Tiefenführungsrads (28) hinein ragen.
  7. Säscharanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Felge (34) des Tiefenführungsrads (28) einen Abstreifer für an den Scheiben (24) anhaftende Erde bildet.
  8. Säscharanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gummireifen (36) des Tiefenführungsrads (28) einen Abstreifer für an den Scheiben (24) anhaftende Erde bildet.
  9. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefenführungsrad (28) einen Niederdrücker für die zwischen den Scheiben (24) nach innen verdrängte Erde bildet.
  10. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefenführungsrad (28) durch den Versatz zu den Scheiben (24) die Saatfurche seitlich zudrückt.
  11. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefenführungsrad (28) höhenverstellbar am Schararm (12) angeordnet ist.
  12. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Einscheibenscharen (22) höhenverstellbar am Schararm (12) angeordnet ist.
  13. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden am Schararm (12) befestigten Einscheibenschare (22) nebeneinander positioniert sind.
  14. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden am Schararm (12) befestigten Einscheibenschare (22) in Längsrichtung leicht achsversetzt zueinander angebracht sind.
  15. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel der Einscheibenschare (22) einstellbar ist.
  16. Säscharanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schararm (12) mittels einer elastischen Aufhängung (16) an einem Tragrahmen (14) befestigt ist.
  17. Säscharanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schardruck auf den Schararm (12) durch ein Federelement (18) am Aufhängungs- und Drehpunkt des Tragrahmens (14) gebildet ist.
  18. Säscharanordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement durch eine Gummidrehfeder im Aufhängungs- und Drehpunkt am Tragrahmen (14) gebildet ist.
  19. Säscharanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement durch Stahlfedern, Gummifedern, hydraulische und/oder pneumatische Federn gebildet ist.
  20. Mehrreihige Sämaschine (40) mit mehreren Säscharanordnungen (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, die nebeneinander an einem gemeinsamen Tragrahmen (14) angebracht sind.
  21. Sämaschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die nebeneinander angebrachten Doppel-Scharsysteme (10) jeweils unterschiedlich lange Schararme (12) und dadurch einen Versatz in Fahrtrichtung (F) zueinander aufweisen.
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