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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur lokalen Kontaktierung und lokalen
Dotierung einer Halbleiterschicht, sowie eine Halbleiterstruktur
zumindest mit einer lokalen Dotierung.
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Es
ist bekannt, eine mit wenigstens einer passivierenden, dielektrischen
Schicht überzogene Oberfläche einer Halbleiterschicht
derart zu kontaktieren, dass eine Metallschicht auf die dielektrische Schicht
aufgebracht wird und die Metallschicht mittels einer Strahlungsquelle
kurzzeitig lokal erhitzt wird. Die Erhitzung führt zu einer
lokalen Schmelzmischung aus Metallschicht, dielektrischer Schicht
und Halbleiter, so dass nach Erstarren der Schmelzmischung ein elektrischer
Kontakt zwischen Halbleiter und Metallschicht besteht.
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Ein
solches Verfahren findet insbesondere zur Herstellung von Solarzellen
Anwendung und ist beispielsweise in
DE 100 46 170 A1 beschrieben.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das bekannte
Verfahren dahingehend zu verbessern, dass die Kontakteigenschaften
insbesondere hinsichtlich der Rekombinationseigenschaften der Halbleiteroberfläche
im Bereich des Kontaktes verbessert werden, so dass eine weitere
Optimierung des Wirkungsgrades der Solarzelle erzielt wird und/oder
die Herstellungskosten weiter verringert werden.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur lokalen Kontaktierung
und lokalen Dotierung einer Halbleiterschicht gemäß Anspruch
1 sowie eine Halb leiterstruktur gemäß Anspruch
18. Vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens finden sich in den Ansprüchen 2 bis 17; eine
vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halbleiterstruktur
findet sich in den Ansprüchen 19 bis 20.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur lokalen Kontaktierung
und lokalen Dotierung einer Halbleiterschicht umfasst einen Verfahrensschritt
A, in dem eine Schichtstruktur auf der Halbleiterschicht erzeugt
wird.
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Die
Halbleiterschicht besteht typischerweise aus einem Halbleiterwafer,
wie beispielsweise einem Siliziumwafer. Ebenso ist das erfindungsgemäße Verfahren
jedoch auch auf beliebige andere Halbleiterschichten anwendbar,
wie beispielsweise eine Halbleiterschicht an der Oberfläche
einer Mehrschichtstruktur.
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Der
Verfahrensschritt A umfasst wiederum Verfahrensschritte i. und ii.,
wobei in Verfahrensschritt i. mindestens eine Zwischenschicht auf
eine Seite der Halbleiterschicht aufgebracht wird. Anschließend
wird in Verfahrensschritt ii. mindestens eine Metallschicht auf
die in Schritt i. zuletzt aufgebrachte Zwischenschicht aufgebracht,
wobei die Metallschicht die zuletzt aufgebrachte Zwischenschicht zumindest
teilweise bedeckt.
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Bei
Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur
Herstellung eines Rückseitenkontaktes wird typischerweise
die Zwischenschicht im Wesentlichen die gesamte Seite der Halbleiterschicht bedecken
und die Metallschicht die Zwischenschicht im Wesentlichen vollständig
bedecken. Ebenso liegt es jedoch im Rahmen der Erfindung, beispielsweise zur
Ausbildung eines Vorderseitenkontaktes einer Solarzelle, dass die
Zwischenschicht die Seite der Halbleiterschicht lediglich teilweise
bedeckt und/oder die Metallschicht die Zwischenschicht lediglich
teilweise bedeckt.
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In
einem Verfahrensschritt B wird die Schichtstruktur lokal erhitzt,
so dass sich in einem lokalen Bereich kurzzeitig eine Schmelzmischung
aus zumindest Teilbereichen zumindest der Schichten Metallschicht,
Zwischenschicht und Halbleiterschicht bildet und nach Erstarren
der Schmelzmischung eine Kontaktierung zwischen der Metallschicht
und der Halbleiterschicht besteht. Sofern die erfin dungsgemäße
Solarzelle mehrere Zwischenschichten am Ort der lokalen Erhitzung
aufweist, wird die Schmelzmischung vorzugsweise aus Teilbereichen
aller Zwischenschichten, Metallschicht und Halbleiterschicht gebildet.
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Zwischen
Metallschicht und Halbleiterschicht besteht somit im Bereich des
Ortes des erstarrten Schmelzgemisches eine elektrisch leitende Verbindung.
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Wesentlich
ist, dass bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
mindestens eine Zwischenschicht eine Dotierungsschicht ist. Diese
Dotierungsschicht beinhaltet einen Dotierstoff, wobei der Dotierstoff eine
größere Festkörper-Löslichkeit
in der Halbleiterschicht aufweist als die Festkörper-Löslichkeit
des Metalls der Metallschicht in der Halbleiterschicht.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis des Anmelders zugrunde, dass durch
die Verwendung einer Dotierungsschicht der Dotierstoff aufgrund
seiner gegenüber dem Metall der Metallschicht größeren
Festkörper-Löslichkeit bei der Rekristallisation
in einer höheren Konzentration substitutionell in das Kristallgitter
des Halbleiters eingebaut wird und dadurch nach Erstarren der Schmelzmischung
eine lokale Hochdotierung im Bereich des elektrischen Kontaktes
zwischen Metallschicht und Halbleiterschicht durch den Dotierstoff
besteht.
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Zur
Erzeugung hocheffizienter Solarzellen ist es bekannt, mittels mehrerer
Fotolithographieschritte und Eindiffusionen lokale hochdotierte
Bereiche in denjenigen Teilbereichen der Halbleiterschicht zu schaffen,
an denen in späteren Prozessschritten die elektrische Kontaktierung
zwischen Metallschicht und Halbleiterschicht erfolgt.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es erstmals
möglich, durch lokales Erhitzen der Schichtstruktur gleichzeitig
eine lokale Hochdotierung und die elektrische Kontaktierung zwischen
Metallschicht und Halbleiterschicht herzustellen. Das erfindungsgemäße
Verfahren weist insbesondere den Vorteil auf, dass die lokale Hochdotierung
zwingend in dem Teilbereich der Halbleiterschicht entsteht, in dem
die elektrische Kontaktierung zwischen Metallschicht und Halbleiterschicht
erfolgt. Eine örtliche Dejustierung zwischen den Berei chen
der lokalen Hochdotierung und der elektrischen Kontaktierung ist somit
ausgeschlossen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren weist gegenüber
vorbekannten Verfahren zur lokalen Hochdotierung weiterhin den Vorteil
auf, dass eine Entfernung der Dotierungsschicht vermieden werden
kann. Vielmehr verbleibt sowohl die Dotierungsschicht, als auch
die Metallschicht auf Halbleiterstruktur und beispielsweise auf
der fertig gestellten Solarzelle, so dass keine zusätzlichen
Prozessschritte zur Entfernung der Dotierungsschicht notwendig sind.
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Durch
die lokale Hochdotierung mit dem Dotierstoff werden die Kontakteigenschaften
deutlich verbessert, insbesondere der Kontaktwiderstand zwischen
Halbleiterschicht und Metallschicht verringert und die Grenzfläche
zwischen der Halbleiteroberfläche und der Metallschicht
deutlich besser gegen Minoritätsladungsträgerrekombination
abgeschirmt und somit die elektrischen Eigenschaften verbessert. Diese
Verbesserungen führen insbesondere bei Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung von Solarzellen zu einer Erhöhung
des Wirkungsgrades, bzw. zu einer Kostenreduzierung bei der Herstellung,
da keine zusätzlichen Prozessschritte zur Herstellung der
lokalen Hochdotierung notwendig sind.
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Die
Aufgabe ist weiterhin durch eine erfindungsgemäße
Halbleiterstruktur gemäß Anspruch 18 gelöst.
Die Halbleiterstruktur umfasst eine Halbleiterschicht, mindestens
eine Zwischenschicht auf einer Seite der Halbleiterschicht und mindestens
eine Metallschicht, welche die Zwischenschicht oder bei mehreren
Zwischenschichten die zuletzt aufgebrachte Zwischenschicht bzw.
die von der Halbleiterschicht am entferntesten liegende Zwischenschicht
zumindest teilweise bedeckt, wobei die Halbleiterstruktur zumindest
einen lokalen Bereich aufweist, welcher ein erstarrtes Schmelzgemisch
von Teilbereichen zumindest der Schichten Metallschicht, erster
Schicht und Halbleiterschicht ist, so dass Metallschicht und Halbleiterschicht
am Ort des erstarrten Schmelzgemisches elektrisch leitend verbunden
sind. Das erstarrte Schmelzgemisch ist das Resultat einer lokalen
kurzzeitigen Erhitzung, welche kurzzeitig lokal eine Schmelzmischung
aus den genannten Schichten bewirkt.
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Wesentlich
ist, dass mindestens eine Zwischenschicht eine Dotierungsschicht
ist, welche einen Dotierstoff beinhaltet, wobei der Dotierstoff
eine größere Löslichkeit in der Halbleiterschicht
aufweist als das Metall der Metallschicht.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Halbleiterstruktur mittels
des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt.
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Um
eine ausreichend hohe Konzentration des Dotierstoffes nach Erstarren
der Schmelzmischung zu erwirken, ist eine Mindestkonzentration des
Dotierstoffes in der Dotierschicht vorteilhaft: Vorteilhafterweise
ist die Konzentration des Dotierstoffes in der Dotierungsschicht
größer gleich 1 × 1021 cm–3. Insbesondere ist es vorteilhaft,
das die Konzentration größer gleich 5 × 1021 cm–3 ist.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, wenn für eine gewählte Dicke
der Dotierschicht die Konzentration des Dotierstoffes flächennormiert
pro Flächeneinheit der Grenzfläche Halbleiterschicht/Dotierschicht
mindestens 2,5 × 1014 cm–2, insbesondere mindestens 1 × 1015 cm–2 beträgt.
Sofern die Dotierschicht auf eine Zwischenschicht aufgetragen wird,
sind vorgenannte Werte pro Flächeneinheit der Grenzfläche
Zwischenschicht/Dotierschicht vorteilhaft.
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Untersuchungen
des Anmelders haben ergeben, dass Vorteilhafterweise als Dotierstoff
Elemente verwendet werden, die aus der III. oder V. Hauptgruppe
des Periodensystems stammen bzw. Verbindungen, die solche Elemente
als Bestandteil aufweisen. Insbesondere ist es vorteilhaft, dass
der Dotierstoff Bor oder Phosphor oder Gallium ist.
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Sehr
gute Kontakteigenschaften konnte der Anmelder in Versuchen mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren erzielen, bei denen
die Dotierungsschicht als Borsilikatglas ausgebildet wird.
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Zur
weiteren Verbesserung des Wirkungsgrades der Solarzelle ist es vorteilhaft,
dass die erste auf der Halbleiterschicht aufgebrachte Zwischenschicht
eine passivierende Wirkung hinsichtlich der Oberflächenrekombinations geschwindigkeit
an der Grenzfläche dieser Halbleiterschicht zu dieser ersten Zwischenschicht
aufweist. Hierdurch wird nicht nur durch die lokale Hochdotierung
an den Bereichen der elektrischen Kontaktierung eine Rekombination
der Minoritätsladungsträger vermieden sondern
ebenfalls an den Bereichen zwischen den lokalen Hochdotierungen
aufgrund der passivierenden Wirkung der ersten auf die Halbleiterschicht
aufgebrachte Zwischenschicht.
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Hierbei
liegt es im Rahmen der Erfindung, dass zwischen Halbleiterschicht
und Metallschicht lediglich die Dotierungsschicht aufgebracht wird
und die Dotierungsschicht derart ausgebildet ist, dass sie die zuvor
beschriebene passivierende Wirkung erzielt. Insbesondere ist es
jedoch vorteilhaft, zunächst eine zur Passivierung der
Oberfläche besonders geeignete Schicht auf die Oberfläche
der Halbleiterschicht aufzubringen, anschließend auf diese
passivierende Schicht die Dotierungsschicht und schließlich
auf die Dotierungsschicht die Metallschicht aufzutragen.
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Die
Dotierungsschicht ist Vorteilhafterweise dünner als 1 μm,
insbesondere dünner als 500 nm. Hierdurch ist eine ausreichende
Wärmeübertragung bei lokaler Einbringung der Wärme
zur Erzeugung der Schmelzschicht gewährleistet.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt das lokale Aufschmelzen in einem im Wesentlichen punkt-
oder linienförmigen Bereich.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, bei Erzeugung von Kontakten an der Rückseite
einer Solarzelle punktförmige Kontakte zu verwenden. Hingegen ist
es bei Erzeugung der Vorderseitenkontakte einer Solarzelle vorteilhaft,
linienförmige Kontakte zu erzeugen, da typischerweise Solarzellen
auf der Vorderseite durch linienartige metallische Strukturen, die kammartig
miteinander verbunden sind, kontaktiert werden.
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Der
lokale Bereich, in dem die Schichten aufgeschmolzen werden, weist
vorteilhafterweise einen Durchmesser kleiner 500 μm, insbesondere
kleiner 200 μm auf. Hierdurch wird gewährleistet,
dass in den benachbarten Berei chen, in denen keine Kontaktierung
erfolgt, keine Schädigung der Kristallstruktur des Halbleiters
und somit keine Beeinträchtigung der elektrischen Eigenschaften
auftritt.
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Vorteilhafterweise
werden eine Vielzahl lokaler Kontaktierungen und lokaler Hochdotierungen
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erzeugt. Insbesondere
bei Solarzellen ist es vorteilhaft, dass der Gesamtflächenanteil
aller lokalen aufgeschmolzenen Bereiche an der Gesamtoberfläche
der Halbleiterschicht kleiner als 20%, insbesondere kleiner als
5% ist. Ein zu hoher Anteil an Bereichen mit Hochdotierung und elektrischer
Kontaktierung würde zu einer erhöhten Minoritätsladungsträgerrekombination
führen, die zuvor angegebenen Prozentzahlen gewährleisten
ein optimiertes Verhältnis zwischen den kontaktierten Bereichen
mit lokaler Hochdotierung und den Bereichen mit erhöhter
Oberflächenpassivierung.
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Wie
zuvor beschrieben, erfolgt im Verfahrensschritt B ein lokales Erhitzen
der Schichtstruktur derart, dass sich eine Schmelzmischung bildet.
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Vorteilhafterweise
wird in Schritt B die lokale Erwärmung derart ausgeführt,
dass mindestens die Temperatur des eutektischen Punktes des Schmelzgemisches
erreicht wird, insbesondere, dass die Schichtstruktur lokal auf
mindestens 550 Grad Celsius erwärmt wird.
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Wie
zuvor beschrieben, weist das erfindungsgemäße
Verfahren den Vorteil auf, dass keine Entfernung der Dotierungsschicht
notwendig ist. Der Transport der Ladungsträger ausgehend
von der Halbleiterschicht erfolgt somit von der Halbleiterschicht über
den Bereich des erstarrten Schmelzgemisches in die Metallschicht
und von dort in gegebenenfalls angeschlossene externe Stromkreise
bzw. eine benachbarte Solarzelle bei Modulverschaltung.
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Typischerweise
ist die Metallschicht zur Minimierung von Verlusten aufgrund von
ohmschen Serienwiderständen ausgebildet. Daher ist es vorteilhaft, wenn
die Dotierungsschicht einen Schichtwiderstand aufweist, der mindestens
um einen Faktor 10, insbesondere mindestens um einen Faktor 100,
vorzugsweise mindestens um einen Faktor 1000 größer
ist als der Schichtwiderstand der Me tallschicht, so dass der Stromtransport
parallel zur Oberfläche der Halbleiterschicht im Wesentlichen
in der Halbleiterschicht und in der Metallschicht, nicht jedoch
in der Dotierungsschicht erfolgt.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, dass die Dotierungsschicht elektrisch isolierend
ist. Hierdurch wird zusätzlich eine Barriere gegenüber
unerwünschten Kontakten zwischen Metallschicht und Halbleiterschicht
gebildet.
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Zur
Verbesserung der optischen Eigenschaften der Solarzelle ist es vorteilhaft,
wenn zumindest die erste auf der Halbleiterschicht aufgebrachte Schicht
eine optisch transparente Schicht ist, insbesondere eine im Wellenlängenbereich
300 nm bis 1500 nm transparente Schicht.
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Dies
ist bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Erzeugung von Vorderseitenkontakten einer Solarzelle notwendig,
da in diesem Fall die elektromagnetische Strahlung über
die Vorderseite in die Halbleiterschicht eingekoppelt wird und somit
eine Transparenz insbesondere in dem für Solarzellen relevanten
spektralen Bereich notwendig ist.
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Ebenso
ist jedoch auch vorteilhaft, bei Verwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Erzeugung der Rückseitenkontakte einer Solarzelle
die erste auf die Halbleiterschicht aufgebrachte Zwischenschicht
wie zuvor beschrieben transparent auszubilden, da hierdurch die
reflektierenden Eigenschaften der Rückseite der Solarzelle
verbessert werden und in die Solarzelle eingekoppelte, bis zur Rückseite
gelangende elektromagnetische Strahlung reflektiert wird und dadurch
die Gesamtabsorption von Strahlung in der Solarzelle und hierdurch
der Wirkungsgrad der Solarzelle erhöht wird.
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Eine
weitere Erhöhung des Wirkungsgrades der Solarzelle kann
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erreicht werden,
in dem in einer vorteilhafter Ausführungsform eine zusätzliche
Zwischenschicht zwischen Dotierungsschicht und Metallschicht aufgebracht
wird, wobei diese Zwischenschicht ohne korrosive Eigenschaften zur
Metallschicht ist. Hierdurch wird eine Verringerung des Wirkungsgrades
durch Korrosion der Metallleiterschicht vermieden oder zumindest verringert
und hierdurch die Degradation des Wirkungsgrades der Solarzelle durch
Umwelteinflüsse verringert.
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Solche
Schichten werden vorzugsweise aus den Materialen Siliziumdioxid
oder Siliziumnitrid oder Siliziumcarbid hergestellt.
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In
einer weiteren Vorzugsweisen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird eine zusätzliche Zwischenschicht zwischen
Halbleiterschicht und Dotierungsschicht aufgebracht. Diese Zwischenschicht
besteht vorzugsweise aus Siliziumdioxid oder amorphem Silizium oder
amorphem Siliziumnitrid oder Aluminiumoxid. Ebenso liegt es im Rahmen
der Erfindung, solch eine Zwischenschicht aus einer Kombinationen
der vorgenannten zu erzeugen, wie beispielsweise in M. Hofmann
et al., Proceedings of the 21st EU-PVSEC, Dresden, 2006 beschrieben.
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Diese
Schichten weisen insbesondere eine sehr gute passivierende Wirkung
bezüglich der Oberflächenrekombinationseigenschaften
der Oberfläche der Halbleiterschicht auf.
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Untersuchungen
des Anmelders haben ergeben, dass insbesondere das folgende Schichtsystem
für das erfindungsgemäße Verfahren vorteilhaft ist:
Auf
einem Siliziumwafer (Halbleiterschicht) wird eine Passivierungsschicht
von etwa 10 nm bis 30 nm Dicke aufgetragen, anschließend
eine Dotierungsschicht von etwa 100 nm bis 200 nm Dicke, hierauf eine
Zwischenschicht ohne korrosive Eigenschaften zu eine Metallschicht,
beispielsweise eine Siliziumnitridschicht, mit einer Dicke von etwa
30 nm und schließlich eine Metallschicht, beispielsweise
eine Aluminiumschicht, mit einer Dicke von 0,5 μm bis 10 μm,
vorzugsweise mit einer Dicke von etwa 2 μm.
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Weitere
Merkmale und vorzugsweise Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden im Folgenden anhand der Figuren erläutert. Dabei
zeigt:
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1 einen
schematischen Aufbau einer Solarzelle 1,
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2 einen
Ausschnitt der resultierenden Schichtstruktur an der Rückseite
der Solarzelle gemäß 1 vor dem
lokalen Aufschmelzen und
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3 den
Ausschnitt aus 2 nach dem Aufschmelzen und
Erstarren des Schmelzgemisches.
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Die
industrielle Fertigung von Solarzellen unterliegt bereits rein aus
Wettbewerbsgründen den Bestrebungen, Solarzellen mit möglichst
hohem Wirkungsgrad, dass heißt bei einer möglichst
hohen elektrischen Stromausbeute aus dem auf die Solarzelle eintreffenden
solaren Energiefluss herzustellen und zugleich den Fertigungsaufwand
und damit eng verbunden die Herstellungskosten gering zu halten.
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Zum
näheren Verständnis der bei einer optimierten
Fertigung von Solarzellen zu beachtenden Maßnahmen sollen
die nachstehenden Ausführungen dienen:
Solarzellen
sind Bauelemente, die Licht in elektrische Energie umwandeln. Üblicherweise
bestehen sie aus einem Halbleitermaterial – meist werden
Solarzellen aus Silizium gefertigt –, das n- bzw. p-leitende
Halbleiterbereiche aufweist. Die Halbleiterbereiche werden in sich
bekannter Weise als Emitter bzw. Basis bezeichnet. Durch auf die
Solarzelle einfallendes Licht werden innerhalb der Solarzelle positive
und negative Ladungsträger erzeugt, die an der Grenzfläche
zwischen dem n- (Emitter) und p-dotierten (Basis) Halbleiterbereich,
am sogenannten pn-Übergang räumlich voneinander
getrennt werden. Mittels metallischer Kontakte, die mit dem Emitter
und mit der Basis verbunden sind, können diese voneinander
getrennten Ladungsträger abgeführt werden.
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In
der einfachsten Form bestehen Solarzellen aus ganzflächigen
Basis- 2 und Emitterbereichen 3, wobei der Emitter 3 auf
der dem Licht zugewandten Seite, der Vorderseite der Solarzelle
liegt. Zur Veranschaulichung sei an dieser Stelle auf 1 verwiesen,
die eine bekannte Solarzelle 1 zeigt.
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Zur
elektrischen Kontaktierung der Basis 2 wird für
gewöhnlich die Rückseite der Solarzelle 1 mit einer
ganzflächigen Metallschicht 4 versehen, auf die geeignete
Rückseitenkontaktleiterbahnen 5, bspw. aus AlAg
aufgebracht sind. Der Emitterbereich 3 wird mit einem Metall-Grid 6 kontaktiert
mit dem Ziel, möglichst wenig Licht durch Reflexion am
Metallkontakt für die Solarzelle zu verlieren, d. h. das
Metall-Grid 6 weist eine Fingerstruktur auf, um möglichst
wenig Solarzellenfläche zu verdecken. Zur Optimierung der Leistungsausbeute
der Solarzelle 1 wird zudem versucht, die optischen Verluste
auf Grund von Reflexion möglichst klein zu halten. Erreicht
wird dies durch die Abscheidung sogenannter Antireflexionsschichten 7 (ARC)
auf der Vorderseitenoberfläche der Solarzelle 1.
Die Schichtdicke der Antireflexionsschichten 7 ist so gewählt,
dass sich im energetisch wichtigsten Spektralbereich gerade destruktive
Interferenz des reflektierten Lichtes ergibt. Verwendete Antireflexmaterialien
sind z. B. Titandioxid, Siliciumnitrid und Siliciumdioxid. Alternativ
oder zusätzlich hierzu kann eine Reflexionsminderung durch
Herstellung einer geeigneten Oberflächentextur mittels
eines Ätz- oder mechanischen Bearbeitungsverfahrens erzielt werden,
wie es auch aus der in 2 dargestellten Solarzelle hervorgeht.
Hier ist der Emitterbereich 3 sowie auch die auf dem Emitter
aufgebrachte Antireflexionsschicht 7 derart strukturiert
ausgebildet, dass das auf die strukturierte Oberfläche
der Solarzelle 1 einfallende Licht an den pyramidenartig
ausgebildeten Strukturen eine erhöhte Einkopplungswahrscheinlichkeit
hat. Auch im Falle der Solarzelle gemäß der 2 erfolgt
die elektrische Kontaktierung des Emitters 3 mit einem
möglichst feingliedrigen Metall-Grid 6, von dem
lediglich ein schmaler Kontaktfinger in 2 dargestellt
ist. Die Antireflexionsschicht 7 kann überdies
auch als Passivierungsschicht dienen, die zum einen für
einen mechanischen Oberflächenschutz sorgt aber zudem auch
intrinsische Wirkungen besitzt hinsichtlich der Reduzierung von Oberflächenrekombinationsprozessen,
auf die im weiteren genauer eingegangen wird.
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Bei
der elektrischen Kontaktierung einer Solarzelle ist zwischen der
Vorder- und Rückseite zu unterscheiden. Während
auf der Rückseite der Solarzelle versucht wird, einen Kontakt
herzustellen, der sich hauptsächlich durch einen niedrigen
Kontakt- und Leitungswiderstand auszeichnet, muss auf der Vorderseite
zusätzlich möglichst viel Licht in die Solarzeile
eingekoppelt werden. Deshalb wird auf der Vorderseite normalerweise
eine Kammstruktur, wie aus der 1 ersichtlich,
erzeugt, um sowohl die Widerstands- als auch die Abschattungsverluste
klein zu halten. Auf der Rückseite der Solarzelle kommen für
gewöhnlich sowohl ganzflächige als auch strukturierte
z. B. gitterartige Kontakte zum Einsatz.
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Ein
Ausschnitt der resultierenden Schichtstruktur an der Solarzellenrückseite
ist in 2 dargestellt, wobei in den 2 und 3 die Schichtreihenfolge
umgekehrt wurde, d. h. die in der Solarzelle zuunterst liegende
Schicht ist in den 2 und 3 zuoberst
dargestellt.
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Die
Rückseitenkontakte dieser in 1 dargestellten
Solarzelle werden Vorteilhafterweise mittels des erfindungsgemäßen
Verfahrens erzeugt. Die Erzeugung wird im folgenden anhand der 2 und 3 erläutert,
welche einen Ausschnitt eines lokalen Bereiches, in dem ein elektrischer
lokaler Kontakt und eine lokale Hochdotierung erzeugt wird an der Rückseite
der in 1 dargestellten Solarzelle zeigen. In diesem Ausführungsbeispiel
stellt eine Siliziumscheibe (oder Siliziumwafer) 8, aus
welchem die in 1 dargestellte Solarzelle erzeugt
wurde, die Halbleiterschicht dar. Auf der Siliziumscheibe 8 wird eine
ca. 10 nm dünne passivierende Schicht 9 aus Siliziumdioxid
aufgebracht. Anschließend wird eine ca. 80 nm dünne
Schicht aus hochdotiertem Borsilikatglas aufgebracht. Diese Dotierungsschicht 10 beinhaltet
den Dotierstoff Bor in einer Konzentration von etwa 2 × 1021 cm–3.
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Auf
die Dotierungsschicht 10 wird eine ca. 10 nm dicke Antireflextionsschicht 11 aufgetragen,
welche als Siliziumdioxidschicht ausgebildet ist.
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In
diesem Ausführungsbeispiel werden somit insgesamt 3 Zwischenschichten
auf die Siliziumscheibe 8 aufgebracht (Verfahrensschritt
A i.).
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Anschließend
wird auf die letzte Zwischenschicht, das heißt die Siliziumdioxidschicht,
eine als Schicht aus Aluminium ausgeführte Metallschicht 12 mit
einer Dicke von etwa 2 μm bis 3 μm (Verfahrensschritt
A ii.) aufgetragen.
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Anschließend
wird durch kurzzeitige lokale Bestrahlung am Ort 13 der
Aluminiumschicht eine Schmelzmischung zwischen Aluminium, der darunter liegenden
dünnen Zwischenschichten und eines Bereiches von einigen μm
Tiefe der Halbleiterschicht, das heißt der Siliziumscheibe 8 erzeugt.
Die Bestrahlung erfolgt für eine Zeitdauer von etwa 50
bis 5000 ns. Nach Abklingen der lokalen Bestrahlung rekristallisiert
ein wenige μm dicker Bereich aus dem zuvor gebildeten Schmelzgemisch.
Dies ist in 3 schematisch durch den Bereich 14 für
einen ausgebildeten Kontakt dargestellt.
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Der
Dotierstoff Bor weist eine Löslichkeit von etwa 3 × 1019 cm–3 in
Silizium gegenüber der wesentlich geringeren Löslichkeit
von Aluminium von 3 × 1018 cm–3 in Silizium auf. Beim Rekristallisieren
wird daher das Bor aufgrund der wesentlich höheren Löslichkeit
mit einer viel höheren Konzentration in das Kristallgitter
der beim Erstarren entstehenden Siliziumstruktur eingebaut, gegenüber
dem Aluminium. Der erstarrte Bereich weist somit eine lokale Bor-Hochdotierung
auf und zusätzlich ist ein elektrischer Kontakt zwischen
der Metallschicht 12 und der Siliziumscheibe 8 erzeugt
(Verfahrensschritt D).
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Das
erfindungsgemäße Verfahren weist somit Vorteile
gegenüber dem Vorbekannten Verfahren zur lokalen Kontaktierung
einer Solarzelle gemäß
DE 100 46 170 A1 auf: Durch
die höhere Dotierung mit Bor im Bereich der elektrischen
Kontaktierung wird eine signifikant niedrigere Rekombinationsrate
an den Kontakten realisiert. Hierdurch kann eine erhöhte
Anzahl von Kontaktpunkten, das heißt eine erhöhte
Gesamtfläche der elektrischen Kontaktierung realisiert
werden, ohne das aufgrund erhöhter Rekombination der Wirkungsgrad
der Solarzelle verringert würde. Durch die erhöhte
Gesamtfläche der elektrischen Kontaktierung sinkt jedoch
der elektrische Leitungswiderstands bei abführen der Ladungsträger aus
der Siliziumscheibe über die Metallschicht, so dass insgesamt
der Wirkungsgrad der Solarzelle erhöht wird.
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Das
zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel bezieht sich auf
die Herstellung der Rückseitenkontakte der in 1 dargestellten
Solarzelle. Ebenso liegt es jedoch im Rahmen der Erfindung, das
erfindungsgemäße Verfahren für die Erzeugung
der Vorderseitenkontaktierung und/oder für eine n-dotierte
Halbleiterschicht zu verwenden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10046170
A1 [0003, 0061]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - M. Hofmann
et al., Proceedings of the 21st EU-PVSEC, Dresden, 2006 [0042]