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Die
Erfindung betrifft ein Messverfahren für eine Halbleiterstruktur
mit einer Vorder- und einer Rückseite gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei
optoelektronischen Bauelementen müssen die optischen und
elektrischen Eigenschaften der verwendeten Materialien aufeinander
angepasst sein. So ist für Solarzellen wichtig, dass die
innerhalb der Eindringtiefe des einfallenden Sonnenlichts erzeugten
Minoritätsladungsträger in der Lage sind, während
ihrer Lebensdauer, d. h. bevor sie rekombinieren, den für
sie vorgesehenen Kontakt zu erreichen. Dafür muss ihre
Diffusionslänge größer sein als die Eindringtiefe
des Lichts. Die Diffusionslänge charakterisiert die Verteilung
der Minoritätsladungsträger in der Solarzelle
aber nicht allein. Durch Rekombination an den Oberflächen,
charakterisiert durch deren Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit,
wird dort die Konzentration der Minoritätsladungsträger
zusätzlich erniedrigt, wodurch die durch reine Diffusion
bedingte exponentielle Verteilung der Minoritätsladungsträger
verändert wird. Die veränderte Verteilung wird
durch eine effektive Diffusionslänge charakterisiert. Während
die Diffusionslänge eine reine Materialeigenschaft ist,
ist die Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit eine Eigenschaft
des Bauelements. Beide zusammen bestimmen die effektive Diffusionslänge
und damit, wie gut eine Solarzelle ihre Funktion erfüllen
kann. Ihre experimentelle Ermittlung ist von großer Bedeutung für
die Qualitätssicherung von Solarzellen.
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Ein
Teil der Rekombination der Minoritätsladungsträger
ist strahlend, erzeugt also Photonen, die durch die Oberflächen
emittiert werden. Ihre Intensität ist ein absolutes Maß für
die Konzentration der Minoritätsladungsträger.
Das Spektrum der emittierten Strahlung, der so genannten Lumineszenzstrahlung, wird
dabei durch Reabsorption der Photonen innerhalb des emittierenden
Materials beeinflusst. Da die Absorptionswahrscheinlichkeit für
kurzwelliges Licht meist größer ist als für
langwelliges Licht, ist die Intensität des kurzwelligen
Lichts mehr ein Maß für die Konzentration der
Minoritätsladungsträger in der Nähe der
emittierenden Oberfläche, während langwelliges
Licht mehr ein Maß für die Gesamtmenge der Minoritätsladungsträger
ist. In verschiedenen Spektralbereichen erhält man unterschiedliche
Beiträge von rekombinierenden Minoritätsladungsträgern
aus unterschiedlichen Entfernungen von der emittierenden Oberfläche.
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Es
ist bekannt, dass durch Messung der emittierten Strahlung in 2 Spektralbereichen,
einem kurzwelligen und einem längerwelligen, die effektive Diffusionslänge
bestimmt werden kann. Es erfolgen somit zwei Auswertungen der emittierten
Strahlung mit unterschiedlichen spektralen Gewichtungen bezüglich
der bei der jeweiligen Auswertung berücksichtigten Lumineszenzstrahlung.
In welchem Maße sich darin die reine Diffusion und die
Oberflächenrekombination auswirken, ist unbekannt. Mit
einer solchen Messung wird lediglich ein Zusammenhang zwischen möglichen
Werten der wahren Diffusionslänge und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
hergestellt. Da unterschiedliche Kombinationen der beiden Größen
das gleiche Messresultat zur Folge haben, muss eine der beiden Größen
bekannt sein, um die andere zu ermitteln. Im Folgenden sind mit
Zusammenhang von Diffusionslänge und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
immer solche Kombinationen möglicher Werte der beiden Größen
gemeint, die mit der gemessenen effektiven Diffusionslänge
verträglich sind.
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Das
beschriebene Messverfahren findet insbesondere zur Charakterisierung
von Solarzellen oder Vorstufen bei der Herstellung einer Solarzelle Anwendung.
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Bei
Solarzellen, die auf einem Halbleiter wie beispielsweise Silizium
basieren, ist es somit bekannt, anhand einer in der Solarzelle erzeugten
Lumineszenzstrahlung einen Zusammenhang der Materialqualität
der Halbleiterstruktur und der Oberflächeneigenschaften
zu bestimmen, insbesondere den Zusammenhang der Diffusionslänge
der Minoritätsladungsträger der Halbleiterstruktur
und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit mindestens
einer der Seiten der Solarzelle (Vorder- und/oder Rückseite).
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Der
Zusammenhang zwischen der Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit der Vorder-
und/oder Rückseite der Solarzelle wird dabei wie vorhergehend
beschrieben anhand von zwei Auswertungen der gemessenen Intensität
der Lumineszenzstrahlung bestimmt. Die beiden Auswertungen unterscheiden
sich in der spektralen Gewichtung bezüglich der bei der
jeweiligen Auswertung berücksichtigten Lumineszenzstrahlung.
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Typischerweise
wird mittels optischer Filter wie beispielsweise Bandkantenfilter
den Auswertungen jeweils eine Grenzwellenlänge zugeordnet,
sodass bei einer Auswertung im Wesentlichen nur Lumineszenzstrahlung
bis zu der Grenzwellenlänge gemessen und entsprechend ausgewertet
wird. Die spektrale Gewichtung erfolgt somit durch Festlegung der
Grenzwellenlänge.
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Die
Grenzwellenlängen für die beiden Auswertungen
werden verschieden gewählt, sodass durch einen Vergleich
der beiden Auswertungen wie beispielsweise eine Quotientenbildung
der jeweils gemessenen Intensitäten der Lumineszenzstrahlung der
Zusammenhang zwischen Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit bestimmt werden
kann. Die Quotientenbildung hat den Vorteil, dass dadurch alle Faktoren
eliminiert werden, die das emittierte Spektrum unverändert
lassen wie z. B. durch unterschiedliche Serienwiderstände
bedingte Spannungsvariationen bei der Elektrolumineszenz oder inhomogene Beleuchtung
bei der Photolumineszenz.
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Ein
solches Verfahren ist beispielsweise in
Würfel,
P. et al, „Diffusions lengths of silicon solar cells from
luminescence images", Journal of Applied Physics, 2007.
101 (123110): p. 1–10 beschrieben. Weiterhin ist
solch ein Verfahren in
PCT/AU2007/001050 offenbart.
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Mit
diesem Verfahren lässt sich somit der Zusammenhang zwischen
Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit bestimmen.
Ist nun eine der Größen bekannt oder kann sie
durch andersartige Messungen bestimmt werden, so kann aufgrund des
ermittelten Zusammenhangs auf die verbleibende Größe
geschlossen werden.
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Typischerweise
kann bei solchen Messungen die Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit aufgrund
von Erfahrungswerten abgeschätzt werden oder sie ist aufgrund
anderer Messungen bekannt, sodass sich mit der beschriebenen Methode
die Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
in der Halbleiterstruktur ermitteln lässt.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
das bekannte Messverfahren zu vereinfachen und zu verbessern sowie
eine breitere Anwendungsmöglichkeit zu schaffen.
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Insbesondere
soll eine Auswertung möglich sein, ohne dass eine der beiden
physikalischen Größen (Diffusionslänge
der Minoritätsladungsträger oder Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit) vorbekannt
sein muss.
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Gelöst
sind diese Aufgaben durch ein Messverfahren für eine Halbleiterstruktur
gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Messverfahrens finden sich
in den Ansprüchen 2 bis 14.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren wird zusätzlich
mindestens eine Dritte Auswertung, beispielsweise die Intensität
aus einem dritten Spektralbereich benutzt, um die durch Oberflächenrekombination
verursachte Abweichung der Ladungsträgerverteilung von
der für reine Diffusion erwarteten Verteilung zu bestimmen
und daraus die Größe der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit.
Erst durch diese mindestens eine zusätzliche Auswertung wird
die Ermittlung von wahrer Diffusionslänge und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
als getrennte Größen möglich.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Bestimmung von
Diffusionslänge und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
mit Hilfe der Lumineszenzstrahlung kann auf alle Arten von Halbleitern oder
Halbleiterstrukturen angewandt werden, also sowohl auf solche mit
direkten als auch indirekten optischen Übergängen
sowie auf anorganische und organische Halbleiter.
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Der
Begriff „Halbleiterstruktur” bezeichnet dabei
eine Struktur, welche auf einem Halbleiter basiert und weitere Komponenten
aufweisen kann, wie z. B. weitere Halbleiterschichten, elektrisch
passivierende Schichten an den Oberflächen und/oder Schichten
zur Verringerung der Reflektion optischer Strahlung. Ebenso sind
Dotierungen in Teilbereichen zur Ausbildung eines pn-Übergangs
möglich und Metallisierungen an den Oberflächen,
zum Zu- oder Abführen von Ladungsträgern.
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Das
erfindungsgemäße Messverfahren für eine
Halbleiterstruktur mit einer Vorder- und einer Rückseite
umfasst die folgenden Verfahrensschritte: In einem Verfahrenschritt
A wird Lumineszenzstrahlung in der Halbleiterstruktur erzeugt.
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Anschließend
wird in einem Verfahrensschritt B ein Zusammenhang für
diese Halbleiterstruktur zwischen der elektrischen Materialqualität der
Halbleiterstruktur und der elektrischen Eigenschaft mindestens einer
Seite der Halbleiterstruktur (d. h. der Vorder- und/oder der Rückseite)
bestimmt. „Zusammenhang” bedeutet hierbei und
im Folgenden, dass bei Vorgabe einer der beiden Größen
die andere Größe bestimmt werden kann. Hierbei
liegt es im Rahmen der Erfindung, dass zur Bestimmung des Zusammenhangs
weitere Parameter berücksichtigt werden, wie beispielsweise
die Grunddotierung der Halbleiterstruktur oder Kenngrößen
der verwendeten Messapparaturen und/oder optischen Filter.
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Vorteilhafterweise
wird die Materialqualität der Halbleiterstruktur mittels
der Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
beschrieben und die elektrische Eigenschaft mindestens einer Seite über
die Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit an dieser
Seite. Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung, andere physikalische
Größen zu verwenden, wie beispielsweise die elektrische Materialqualität über
die Lebensdauer der Minoritätsladungsträger zu
beschreiben.
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Der
vorgenannte Zusammenhang wird abhängig von einer ersten
Auswertung A1 der gemessenen Intensität der Lumineszenzstrahlung
mit einer ersten spektralen Gewichtung bezüglich der bei
der ersten Auswertung berücksichtigten Lumineszenzstrahlung
bestimmt sowie abhängig von einer zweiten Auswertung A2
der gemessenen Intensität der Lumineszenzstrahlung mit
einer zweiten spektralen Gewichtung bezüglich der bei der
Auswertung A2 berücksichtigten Lumineszenzstrahlung.
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Bei
den Auswertungen A1 und A2 wird jeweils lediglich die zu einer Seite
der Halbleiterstruktur (Vorder- oder Rückseite) abgestrahlte
Lumineszenzstrahlung berücksichtigt.
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Die
spektrale Gewichtung der ersten Auswertung A1 und der zweiten Auswertung
A2 sind dabei verschieden.
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Wesentlich
ist, dass in Verfahrensschritt B zusätzlich mindestens
eine dritte Auswertung A3 der gemessenen Intensität der
Lumineszenzstrahlung vorgenommen wird. Die drei Auswertungen A1,
A2 und A3 unterscheiden sich hinsichtlich der spektralen Gewichtung
bezüglich der bei der jeweiligen Auswertung berücksichtigten
Lumineszenzstrahlung und/oder bezüglich der Seite der Halbleiterstruktur, deren
abgestrahlte Lumineszenzstrahlung bei der Auswertung berücksichtigt
wird.
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Zwei
beliebige der drei Auswertungen unterscheiden sich somit entweder
hinsichtlich der spektralen Gewichtung, oder darin, dass bei einer
Auswertung die zur Vorderseite abgestrahlte Lumineszenzstrahlung
und bei der anderen Auswertung die zur Rückseite ausgestrahlten
Lumineszenzstrahlung berücksichtigt wird oder sie unterscheiden
sich sowohl hinsichtlich der spektralen Gewichtung als auch der
bei der Auswertung berücksichtigten Seite der Halbleiterstruktur.
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Abhängig
von den mindestens drei Auswertungen A1, A2 und A3 wird die Materialqualität
der Halbleiterstruktur und/oder die elektrische Eigenschaft mindes tens
einer Oberfläche der Halbleiterstruktur bestimmt. Die Bezeichnung „abhängig
von” bedeutet hierbei und im Folgenden, dass die genannten
Auswertungen wesentliche Parameter zur Bestimmung der genannten
Ergebnisgrößen sind, wie beispielsweise die Diffusionslänge
der Minoritätsladungsträger als Maß für
die elektrische Materialqualität der Halbleiterstruktur.
Hierbei liegt es im Rahmen der Erfindung, dass die Bestimmung von
weiteren Parametern abhängig ist, insbesondere von physikalischen
Materialparametern der untersuchten Halbleiterstruktur oder Kenngrößen
der verwendeten Messapparatur oder von verwendeten optischen Filtern.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es somit möglich,
die Materialqualität und/oder die Oberflächeneigenschaft
zu bestimmen, ohne dass eine dieser beiden Größen
vorbekannt sein muss. Insbesondere ist mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren die Bestimmung sowohl der Diffusionslänge der
Minoritätsladungsträger, als auch der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
einer Seite der Halbleiterstruktur möglich.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis des Anmelders, dass die mindestens
eine zusätzliche Auswertung A3 verglichen mit den vorbekannten Messverfahren
dadurch, dass sie sich hinsichtlich der spektralen Gewichtung und/oder
der berücksichtigten Seite der Halbleiterstruktur von den
beiden anderen Auswertungen unterscheidet, die notwendige Zusatzinformation
liefert, um aus dem Zusammenhang zwischen Materialqualität
der Halbleiterstruktur und elektrischer Oberflächeneigenschaft
mindestens einer der Seiten der Halbleiterstruktur genau ein Wertepaar
für die Materialqualität und die elektrische Oberflächeneigenschaft
zu bestimmen.
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Das
erfindungsgemäße Messverfahren eignet sich zur
Anwendung bei anorganischen und organischen Halbleitern und zwar
sowohl mit direkten als auch indirekten optischen Übergängen,
insbesondere bei Silizium und aus Silizium hergestellten Solarzellen,
bzw. deren Vorstufen bei der Herstellung.
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Die
Ermittlung des Zusammenhangs zwischen Diffusionslänge und
Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit ist grundsätzlich
bekannt und beispielsweise in
WO
2008/014537 , Seite 20, Zeile 21 bis Seite 29, Zeile 28
beschrie ben. Diese Textpassage wird explizit per Referenz in diese
Beschreibung als zur Erfindung gehörig eingebunden.
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Vorteilhafterweise
wird in Schritt B aus einem ersten Paar von Auswertungen ein erster
Zusammenhang zwischen der Diffusionslänge der Halbleiterstruktur
und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit mindestens
einer Seite der Halbleiterstruktur bestimmt. Analog wird aus einem
zweiten Paar von Auswertungen ein zweiter Zusammenhang zwischen
der Diffusionslänge der Halbleiterstruktur und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit mindestens
einer Seite der Halbleiterstruktur bestimmt, wobei bei dem ersten
und bei dem zweiten Zusammenhang dieselbe Seite verwendet wird.
Das erste und das zweite Paar von Auswertungen unterscheiden sich
in mindestens einer Auswertung und es wird ein Wertepaar (z. B.
eine Kombination von Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit) bestimmt,
welches sowohl dem ersten, als auch dem zweiten Zusammenhang entspricht.
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Sofern
drei Auswertungen A1, A2 und A3 dem erfindungsgemäßen
Verfahren zugrunde gelegt werden, wird in dieser vorteilhaften Ausführungsform somit
beispielsweise ein erster Zusammenhang anhand der Auswertung A1
und A2 und ein zweiter Zusammenhang anhand der Auswertung A1 und
A3 bestimmt und für diese beiden Zusammenhänge
ein einziges Wertepaar von Diffusionslänge und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit,
welches beiden Zusammenhängen entspricht.
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Die
spektrale Gewichtung bei Auswertung der gemessenen Lumineszenzstrahlung
zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche Wellenlängen
oder unterschiedliche Wellenlängebereiche einen unterschiedlichen
Einfluss auf die ausgewertete Intensität der Lumineszenzstrahlung
besitzen.
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Vorteilhafterweise
wird die spektrale Gewichtung dadurch realisiert, dass der ersten
Auswertung A1 eine erste Grenzwellenlänge λ1 zugeordnet wird, derart, dass im Wesentlichen
nur Strahlung mit einer Wellenlänge kleiner gleich λ1 bei der Auswertung A1 berücksichtigt
wird. Diese Zuordnung einer Grenzwellenlänge bestimmt somit
die spektrale Gewichtung der Auswertung A1 in dieser vorteilhaften Ausführungsform.
In gleicher Weise wird der Auswertung A2 eine zweite Grenzwellenlänge λ2 und der Auswertung A3 eine dritte Grenzwellenlänge λ3 zugeordnet und die Grenzwellenlängen
sind derart gewählt, dass λ1 < λ2 < λ3 gilt.
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Die
Absorption von Strahlung wird üblicherweise über
Absorptionskoeffizienten beschrieben bzw. über dessen Kehrwert,
der als Maß für die Eindringtiefe der Strahlung
in das absorbierende Medium gilt. Die Definition der Grenzwellenlängen
lässt sich somit auch als Festlegung einer Eindringtiefe
für die bei der jeweiligen Auswertung berücksichtigte
Lumineszenzstrahlung interpretieren.
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Vorteilhafterweise
werden die Grenzwellenlängen λ1, λ2 und λ3 daher
abhängig von der Eindringtiefe für Strahlung in
der Halbleiterstruktur und der Dicke der Halbleiterstruktur bestimmt,
d. h. insbesondere abhängig von dem Absorptionskoeffizienten
für das entsprechende Material der Halbleiterstruktur.
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Untersuchungen
des Anmelders haben gezeigt, dass λ1 vorteilhafterweise
derart gewählt ist, dass die Eindringtiefe weniger als
50% der Dicke ist, dass λ2 derart
gewählt ist, dass die Eindringtiefe zwischen 50% und 150%
der Dicke beträgt und dass λ3 derart
gewählt ist, dass die Eindringtiefe > als 100% der Dicke ist.
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Eine
weitere Verbesserung der Messung wird erreicht, wenn die oben genannten
Eindringtiefen für λ1 weniger
als 30% der Dicke, für λ2 zwischen 80%
und 120% der Dicke und für λ3 mehr
als 150% der Dicke betragen. Insbesondere ist es vorteilhaft, dass
die Grenzwellenlängen derart gewählt werden, dass
für λ1 die Eindringtiefe
weniger als 10%, für λ2 die
Eindringtiefe in etwa 100% und für λ3 die
Eindringtiefe mehr als 300% der Dicke beträgt.
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Die
unterschiedlichen Eindringtiefen der gewählten Grenzwellenlängen
sind ein Maß dafür, welchen Einfluss die Oberfläche
des Halbleiters auf die auf dieser Grenzwellenlänge basierende
Auswertung besitzt. Die wie oben beschriebene vorteilhafte Wahl der
Grenzwellenlängen ermöglicht daher eine gute Auftren nung
des Einflusses von Oberflächeneigenschaften und elektrischen
Materialeigenschaften der Halbleiterstruktur.
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Bei
der vorgenannten vorteilhaften Ausführungsform ist die
erste Auswertung A1 somit der geringsten Eindringtiefe bezüglich
der ausgewerteten Lumineszenzstrahlung zugeordnet. Untersuchungen des
Anmelders haben ergeben, dass eine gute Auswertbarkeit insbesondere
dann gegeben ist, wenn bei der vorgenannten vorteilhaften Ausführungsform die
Auswertung A1 mit der Grenzwellenlänge λ1 zur Bestimmung sowohl des ersten als auch
des zweiten Zusammenhangs verwendet wird, insbesondere, dass der
erste Zusammenhang abhängig von der Auswertung A1 und A2
und der zweite Zusammenhang abhängig von den Auswertung
A1 und A3 bestimmt wird.
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In
den vorgenannten vorteilhaften Ausführungsformen ist es
insbesondere vorteilhaft, dass die Auswertungen A1 bis A3 Lumineszenzstrahlungen berücksichtigen,
welche von derselben Seite der Halbleiterstruktur abgestrahlt wird,
d. h. dass eine Messseite definiert wird, welche die Vorder- oder
die Rückseite der Halbleiterstruktur ist und die Auswertungen
A1 bis A3 jeweils lediglich die auf der Messseite abgestrahlte,
gemessene Lumineszenzstrahlung berücksichtigen.
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Wie
zuvor beschrieben, liegt es ebenso im Rahmen der Erfindung, dass
alternativ oder zusätzlich sich die Auswertungen durch
die Seite der Halbleiterstruktur unterscheiden, deren abgestrahlte
Lumineszenzstrahlung bei der jeweiligen Auswertung berücksichtigt
wird.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird daher eine erste und eine zweite Messseite definiert,
wobei die erste Messseite die Vorder- oder Rückseite der
Halbleiterstruktur ist und die zweite Messseite die zur ersten Messseite
gegenüberliegende Seite der Halbleiterstruktur ist. Weiterhin
wird in Schritt B zusätzlich mindestens eine vierte Auswertung
A4 der gemessenen Intensität der Lumineszenzstrahlung vorgenommen. Den
Auswertungen A1 und A3 wird eine Grenzwellenlänge λi zugeordnet, derart, dass im Wesentlichen nur
Strahlung mit einer Wellenlänge kleiner gleich λi bei den Auswertungen A1 und A3 berücksichtig
wird. In gleicher Wei se wird den Auswertungen A2 und A4 eine zweite
Grenzwellenlänge λii zugeordnet.
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Ebenso
ist den Auswertungen A1 und A2 die erste Messseite zugeordnet, sodass
bei diesen Auswertungen jeweils nur die auf der ersten Messseite abgestrahlte,
gemessene Lumineszenzstrahlung berücksichtigt wird. In
gleicher Weise ist den Auswertungen A3 und A4 die zweite Messseite
zugeordnet.
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Bei
dieser vorteilhaften Ausführungsform werden somit zwei
Grenzwellenlängen und zwei Messseiten kreuzweise bei vier
Auswertungen variiert. Dies ermöglicht eine besonders exakte
Bestimmung der Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und/oder der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit.
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Vorteilhafterweise
wird bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform die Grenzwellenlänge λi gemäß den zuvor angegebenen
Bedingungen für λ1 und
die Grenzwellenlänge λii gemäß den
zuvor angegebenen Bedingungen für λ3 gewählt.
Durch die deutlich unterschiedlichen Eindringtiefen der Grenzwellenlängen λ1 und λ3 wird
die Genauigkeit der Auswertung nochmals verbessert.
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Die
Eindringtiefe ist hierbei jeweils von der Seite der Halbleiterstruktur
ausgehend definiert, von der Minoritätsladungsträger
bei Elektrolumineszenz durch Anlegen einer Spannung injiziert werden
oder die bei der Photolumineszenz beleuchtet wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere
zur Vermessung einer Solarzelle oder einer Vorstufe bei der Herstellung
einer Solarzelle. Hierbei ist es vorteilhaft, dass die Lumineszenzstrahlung
durch eine an die Kontakte der Solarzelle angelegte Spannung erzeugt
wird, d. h. eine Elektrolumineszenzstrahlung ist.
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Vorteilhafterweise
wird hierfür eine Spannung gewählt, die in etwa
der Spannung der Solarzelle am Arbeitspunkt entspricht. Der Arbeitspunkt
bezeichnet denjenigen Punkt auf der Kennlinie der Solarzelle, bei
dem das Produkt aus Strom und Spannung die maximale Leistung ergibt.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird in Schritt
A die Lumineszenzstrahlung durch Beleuchten der Halbleiterstruktur
mit einer Anregungsstrahlung erzeugt, d. h. die Lumineszenzstrahlung
ist Photolumineszenzstrahlung.
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Um
eine Verfälschung der Messung der Lumineszenzstrahlung
durch die verwendete Anregungsstrahlung zu vermeiden, ist es vorteilhaft,
dass das Spektrum der Anregungsstrahlung im Wesentlichen nur Wellenlängen
kleiner einer Grenzwellenlänge λA umfasst. λA ist derart gewählt, dass die Eindringtiefe
der Anregungsstrahlung kleiner als 10%, insbesondere kleiner als
5% der Dicke der Halbleiterstruktur ist.
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Alternativ
oder zusätzlich ist es vorteilhaft, dass die Beleuchtung
der Halbleiterstruktur von einer Beleuchtungsseite erfolgt, welche
die Vorder- oder die Rückseite der Halbleiterstruktur ist
und dass bei den Auswertungen nur Lumineszenzstrahlung berücksichtigt
wird, welche von der der Beleuchtungsseite gegenüberliegenden
Seite der Halbleiterstruktur abgestrahlt wird. In dieser vorteilhaften
Ausführungsform dient die Halbleiterstruktur somit zusätzlich
als optischer Filter, um eine Beeinflussung der Messung der Lumineszenzstrahlung
durch die Anregungsstrahlung zu vermeiden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens bei Erzeugen der Lumineszenzstrahlung durch Beleuchten
der Halbleiterstruktur unterscheiden sich mindestens zwei Auswertungen
dadurch, dass bei der einen Auswertung die Halbleiterstruktur von
der Vorderseite beleuchtet wird und bei der anderen Auswertung die Halbleiterstruktur
von der Rückseite beleuchtet wird. Hierdurch werden unterschiedliche
Messbedingungen für die beiden Auswertungen erzielt. Diese
Ausführungsform weist den Vorteil auf, dass beispielsweise
lediglich auf einer Seite der Halbleiterstruktur bei der Messvorrichtung
ein Detektor angeordnet sein muss und lediglich auf zwei Seiten
jeweils eine Strahlungsquelle angeordnet wird, zur Beaufschlagung
der Vorder- bzw. der Rückseite mit Anregungsstrahlung.
Typischerweise sind Strahlungsquellen deutlich günstiger,
verglichen mit Detektoren, insbesondere ortsauflösenden
Detektoren, sodass eine Messvorrichtung mit zwei Strah lungsquellen
und einem Detektor verglichen mit einer Messvorrichtung mit zwei
Detektoren und einer Strahlungsquelle deutlich günstiger
ist.
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Vorteilhafterweise
wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Lumineszenzstrahlung
mittels einer Kamera, wie beispielsweise einer CCD-Kamera gemessen.
Das Messsignal der Kamera ist somit ein Maß für
die Intensität der Lumineszenzstrahlung. Insbesondere ist
es vorteilhaft, das erfindungsgemäße Verfahren
ortsaufgelöst durchzuführen, beispielsweise durch
Verwendung einer ortsauflösenden Kamera. Hierzu sind bereits
Verfahren bekannt und beispielsweise in Würfel,
P. et al, a. a. O. beschrieben. In dieser Ausführungsform
wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren somit
die Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und/oder der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit ortsaufgelöst
für eine Vielzahl von Ortspunkten der Halbleiterstruktur
bestimmt, d. h. es wird ein so genanntes „Mapping” der
betreffenden physikalischen Größen durchgeführt.
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Mit
dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren
ist neben der Bestimmung der Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit ebenso die
Bestimmung von lokalen Spannungsvariationen in einer Halbleiterstruktur
durch Messung der Elektrolumineszenzstrahlung möglich:
In
einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Messverfahrens umfasst dieses daher folgende Verfahrensschritte:
In
einem Schritt i. wird die Diffusionslänge und die Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
mindestens einer Oberfläche der Halbleiterstruktur mittels des
erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt. Diese Bestimmung
erfolgt ortsaufgelöst, sodass für unterschiedliche
Bereiche der Halbleiterstruktur jeweils Diffusionslänge
und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit für
diesen Bereich bestimmt werden. Typischerweise wird für
solch eine ortsaufgelöste Bestimmung eine CCD-Kamera verwendet,
sodass für jedes Pixel des von der CCD-Kamera ermittelten
Bildes eine Diffusionslänge und eine Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
für den zugehörigen Bereich der Halbleiterstruktur
ermittelt werden kann.
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In
einem Schritt ii. wird für jeden Ortspunkt der in Schritt
i. durchgeführten Bestimmung die theoretisch für
eine ortsunabhängige Spannung zu erwartende Lumineszenzstrahlung
berechnet. Diese Berechnung erfolgt abhängig von der für
den jeweiligen Ortspunkt in Schritt i. bestimmten Diffusionslänge und
Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit.
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In
einem Schritt iii. wird für jedes Pixel der Quotient aus
der in Schritt i. gemessenen Lumineszenzstrahlung und der in Schritt
ii. berechneten Lumineszenzstrahlung gebildet. Wären alle
in Schritt i. beobachteten Intensitätsvariationen nur durch
Variation der Diffusionslänge und/oder der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
verursacht, dann hätte der gebildete Quotient für
alle Pixel den gleichen Wert. Nach der Quotientenbildung noch vorhandene
Intensitätsvariationen sind auf Variationen der lateralen Spannungsverteilung,
d. h. der Spannungsverteilung parallel zur Vorder- oder Rückseite
der Halbleiterstruktur zurückzuführen. Die Spannungsvariationen können
aus dem in Schritt iii. erzeugten Bild quantitativ bestimmt werden,
da sich mit einer Änderung der Spannung um kT/e = 0,026
V die Lumineszenzintensität um den Faktor 2,72 ändert.
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Weitere
Merkmale und vorteilhafte Ausführungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden im Folgenden anhand der Figuren erläutert.
Dabei zeigt:
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1 eine
Messvorrichtung zur Ausführung einer vorteilhaften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Messverfahrens, bei dem
lediglich von der Vorderseite der Halbleiterstruktur abgestrahlte
Lumineszenzstrahlung ausgewertet wird und
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2 eine
Messvorrichtung zur Ausführung eines weiteren Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Messverfahrens, bei dem
sowohl von der Vorder- als auch von der Rückseite der Halbleiterstruktur
abgestrahlte Lumineszenzstrahlung ausgewertet wird.
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Die
in 1 dargestellte Messvorrichtung dient zur Vermessung
einer Halbleiterstruktur 1 mit einer Vorderseite 1a und
einer Rückseite 1b. Die Messvor richtung umfasst
eine als CCD-Kamera ausgeführte Kamera 2 mit einem
Objektiv 2a. Das Objektiv 2a ist derart ausgeführt
und die Halbleiterstruktur ist derart angeordnet, dass von der Vorderseite 1a der
Halbleiterstruktur 1 ausgesandte Lumineszenzstrahlung über
das Objektiv 2a auf einen nicht dargestellten CCD-Chip
in der Kamera 2 abgebildet wird. Dieser umfasst vorteilhafterweise
ein quadratisches Raster von 1024 × 1024 Pixeln, d. h.
für jedes dieser Pixel wird separat ein Signal ausgewertet.
Die senkrecht zur Zeichenebene in 1 stehende
Vorderseite 1a wird somit ortsaufgelöst an 1024 × 1024 Ortspunkten
vermessen.
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Zwischen
Halbleiterstruktur 1 und Kamera 2 ist eine optische
Filtervorrichtung 3 angeordnet, von der in 1 beispielhaft
drei linsenartige Filter dargestellt sind.
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Die
Filtervorrichtung 3 ist derart ausgeführt, dass
abhängig von zugeführten Steuersignalen unterschiedliche
Filter in den Strahlengang zwischen Halbleiterstruktur 1 und
Objektiv 2a der Kamera 2 eingebracht werden.
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Die
Lumineszenzstrahlung in der Halbleiterstruktur 1 wird bei
der in 1 dargestellten Vorrichtung über eine
Lichtquelle 4 erzeugt, es handelt sich somit um Photolumineszenz.
Die Lichtquelle 4 ist als Laser ausgeführt, der
Lichtstrahlung mit einer Wellenlänge von etwa 700 nm erzeugt
und eine Linsenanordnung umfasst, mittels derer die Laserstrahlung ganzflächig
und in etwa homogen auf die Rückseite 1b der Halbleiterstruktur 1 abgebildet
wird.
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Die
Messvorrichtung in 1 umfasst weiterhin eine nicht
dargestellte Steuer- und Auswerteeinheit, welche als Computer ausgebildet
ist. Der Computer ist sowohl mit der Lichtquelle 4, der
Filtervorrichtung 3, als auch der Kamera 2 verbunden,
zur Steuerung dieser Elemente sowie zur Speicherung und Auswertung
der Messsignale der Kamera 2.
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Ein
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Messverfahrens, angewandt auf Silizium als Halbleitermaterial wird
mit der in 1 dargestellten Messvorrichtung
wie folgt ausgeführt:
Zunächst wird Lumineszenzstrahlung
in der Halbleiterstruktur 1 erzeugt. Hierzu wird die Rückseite 1b ganzflächig
und in etwa homogen mit Strahlung der Wellenlänge 700 nm
der Lichtquelle 4 beaufschlagt. Die Strahlung dringt in
die Halbleiterstruktur 1 ein und erzeugt dort Elektron-Lochpaare.
Die hierzu korrespondierende Rekombination von Elektron-Lochpaaren
erzeugt Lumineszenzstrahlung, welche unter anderem über
die Vorderseite 1a der Halbleiterstruktur 1 abgestrahlt
wird.
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Die
Filtervorrichtung 3 weist drei verschiedene Kurzpassfilter
auf.
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In
einem ersten Schritt wird die Filtervorrichtung 3 von der
Steuereinheit derart gesteuert, dass ein Kurzpassfilter in dem Strahlengang
zwischen Halbleiterstruktur 1 und Kamera 2 eingeschwenkt wird,
welcher im Wesentlichen lediglich Strahlung mit einer Wellenlänge
kleiner gleich 900 nm hindurchlässt. In diesem Messschritt
wird somit nur von der Vorderseite 1a abgestrahlte Lumineszenzstrahlung mit
einer Wellenlänge kleiner gleich 900 nm von der Kamera 2 ortsaufgelöst
detektiert und die entsprechenden Messsignale der CCD-Kamera werden
in der Auswerteeinheit abgespeichert.
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Entsprechend
wird in einem zweiten Messschritt ein zweiter Kurzpassfilter in
den Strahlengang eingeschwenkt, welcher lediglich Strahlung kleiner gleich
1000 nm hindurchlässt und die für diesen Messschritt
korrespondierenden Messsignale der CCD-Kamera werden von der Auswerteeinheit
separat gespeichert.
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Schließlich
wird in einem dritten Messschritt ein Kurzpassfilter eingeschwenkt,
welcher lediglich Strahlung mit einer Wellenlänge kleiner
gleich 1050 nm hindurchlässt und die zugehörigen
Messsignale der Kamera werden ebenfalls separat in der Auswerteeinheit
abgespeichert.
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Ebenso
liegt es im Rahmen der Erfindung, die unterschiedlichen Messungen
gleichzeitig, beispielsweise durch drei separate Filteranordnungen mit
jeweils zugeordneter Kamera durchzuführen.
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Wesentlich
ist, dass abhängig von den drei zuvor beschriebenen Messungen
drei Auswertungen A1 bis A3 vorgenommen werden. Diese Auswertungen
ordnen den Messsignalen jeweils eine Zahl zu, welche ein Maß für
die Intensität der bei der jeweiligen Messung gemessenen
Lumineszenzstrahlung ist.
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Hierbei
kann auf an sich bekannte Messverfahren zurückgegriffen
werden, beispielsweise kann für eine vorgegebene Integrationszeit
das Messsignal für jeden Pixel der Kamera 2 separat
aufintegriert werden.
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Wesentlich
ist, dass bei allen drei Auswertungen ein identisches Auswerteverfahren
vorgenommen wird, so dass letztendlich für jedes Pixel
drei Werte vorliegen, welche mit den Intensitäten der Lumineszenzstrahlungen
für die Auswertungen A1 bis A3 korrespondieren.
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Anschließend
wird von der Auswerteeinheit ein erster Zusammenhang zwischen Diffusionslänge der
Halbleiterstruktur 1 und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
einer Seite der Halbleiterstruktur 1 bestimmt. Im vorliegenden
Beispiel stellt die Halbleiterstruktur 1 eine Vorstufe
einer Solarzelle dar, welche aus einem p-dotierten Siliziumwafer
besteht, an dessen Vorderseite 1a ein n-dotierter Emitter
eindiffundiert wurde. Die Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
an der Vorderseite 1a ist daher unerheblich und für
die Auswertung ist lediglich die Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
an der Rückseite 1b relevant.
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Die
Auswerteeinheit bestimmt nun einen ersten Zusammenhang zwischen
der Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
in der Halbleiterstruktur 1 und der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
der Rückseite 1b abhängig von den bei
den Auswertungen A1 und A2 ermittelten Zahlenwerten. Besonders vorteilhaft
ist es hierbei, wenn der Quotient der ermittelten Zahlenwerte aus
den Auswertungen A1 und A2 gebildet wird, da hierbei Effekte, welche sich
auf das Messergebnis multiplikativ auswirken, keinen Einfluss auf
die Auswertung haben.
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Der
aus den Auswertungen A1 und A2 gebildete Quotient erlaubt über
eine vorgegebene theoretische Formel die Bestimmung eines ersten
Zusammen hangs zwischen der genannten Diffusionslänge und
Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit. Dieser Zusammenhang
und die nachfolgend genannten Zusammenhänge werden vorteilhafterweise wie
in
WO 2008/014537 ,
Seite 20, Zeile 21 bis Seite 29, Zeile 28 beschrieben ermittelt.
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Wesentlich
ist nun, dass zusätzlich ein zweiter Zusammenhang abhängig
von den Auswertungen A1 und A3 in gleicher Weise gebildet wird,
d. h. vorteilhafterweise ebenfalls über die Bildung eines
Quotienten.
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Die
Auswerteeinheit bestimmt nun das Wertepaar aus Diffusionslänge
und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit, welches sowohl
dem ersten, als auch dem zweiten Zusammenhang entspricht. Aufgrund
der Wahl der Grenzwellenlängen der zuvor genannten Kurzpassfilter
unterscheiden sich die Messbedingungen, so dass nur ein Wertepaar
aus Diffusionslänge und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit
existiert, welches beide Zusammenhänge erfüllt.
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Auf
diese Weise ist eine eindeutige Bestimmung sowohl der Diffusionslänge
als auch der Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit möglich, ohne
dass eine dieser beiden Größen vorbekannt oder
abgeschätzt werden müsste.
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In 2 ist
eine Weiterbildung der Messvorrichtung in 1 dargestellt,
mit der eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Messverfahrens
durchgeführt werden kann:
Die in 2 und 1 identischen
Bezugszeichen bezeichnen identische Objekte.
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Die
Messvorrichtung in 2 weist zusätzlich
eine zweite als CCD-Kamera ausgeführte Kamera 2' mit
einem Objektiv 2'a sowie eine zweite Filtervorrichtung 3' auf.
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Die
beiden Kameras 2 und 2' sowie Filtervorrichtungen 3 und 3' sind
auf gegenüberliegenden Seiten der zu vermessenden Halbleiterstruktur 1 angeordnet.
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Aus
diesem Grund ist die Lichtquelle 4, welche auch in 2 als
Laser mit einer Ausgangsstrahlung im Bereich von 700 nm ausgeführt
ist, etwas seitlich angeordnet, wobei die Optik der Lichtquelle 4 derart
ausgeführt ist, dass die Rückseite 1b der
Halbleiterstruktur 1 ganzflächig und im Wesentlichen
homogen mit der Laserstrahlung beaufschlagt wird.
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Mit
der Vorrichtung gemäß 2 kann somit mittels
Filtervorrichtung 3. und Kamera 2 die von der Vorderseite 1a abgestrahlte
Lumineszenzstrahlung und entsprechend mit der Kamera 2 und
der Filtervorrichtung 3' die von der Rückseite 1b abgestrahlte Lumineszenzstrahlung
vermessen werden.
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Wesentlich
ist hierbei, dass die Filtervorrichtung 3' zusätzlich
einen Langpassfilter aufweist, welcher lediglich Strahlung mit der
Wellenlänge größer 700 nm hindurchlässt.
Dies ist notwendig, da die Strahlung der Lichtquelle 4 teilweise
an der Rückseite 1b reflektiert wird und die Messung
mittels der Kamera 2' beeinflussen würde. Durch
den vorgenannten Langpassfilter wird eine Störung der Messung aufgrund
der Strahlung der Lichtquelle 4 vermieden.
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Mit
der Vorrichtung gemäß 2 wird ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens durchgeführt,
welches grundsätzlich dem bei 1 beschriebenen
Messverfahren entspricht.
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In
diesem Fall werden jedoch insgesamt 4 Auswertungen durchgeführt,
hier beschrieben für Silizium als Halbleitermaterial:
Zunächst
werden eine erste Grenzwellenlänge von 900 nm und eine
zweite Grenzwellenlänge von 1050 nm definiert. Die Filtervorrichtungen 3 und 3' sind derart
ausgeführt, dass wahlweise entsprechende Kurzpassfilter
in den Strahlengang zwischen Halbleiterstruktur 1 und Kamera 2 bzw.
Kamera 2' einschwenkbar sind.
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Die
Steuer- und Auswerteeinheit ist mit beiden Filtervorrichtungen und
mit beiden Kameras verbunden.
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Bei
der Messung wird eine erste Auswertung A1 mit der ersten Grenzwellenlänge
bezüglich der von der Vorderseite 1a abgestrahlten
Lumineszenzstrahlung, eine zweite Auswertung A2 der zweiten Grenzwellenlänge
bezüglich der von der Vorderseite abgestrahlten Lumineszenzstrahlung
mittels der Kamera 2 und der Filtervorrichtung 3 vorgenommen. Entsprechend
wird eine dritte Auswertung A3 mit der ersten Grenzwellenlänge
der von der Rückseite 1b abgestrahlten Lumineszenzstrahlung
und eine vierte Auswertung A4 mit der zweiten Grenzwellenlänge bezüglich
der von der Rückseite 1b abgestrahlten Lumineszenzstrahlung
mittels der Kamera 2' und der Filtervorrichtung 3' vorgenommen.
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Bei
dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Messverfahrens stehen somit vier Zahlenwerte, welche jeweils ein
Maß für die Intensität der Lumineszenzstrahlung
darstellen, zur Auswertung zur Verfügung.
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Die
Auswerteeinheit ermittelt nun aus den Auswertungen A1 und A2 einen
ersten Zusammenhang und aus den Auswertungen A3 und A4 einen zweiten
Zusammenhang zwischen Diffusionslänge der Minoritätsladungsträger
und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit der Rückseite 1b der
Halbleiterstruktur 1.
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Auch
hier existiert aufgrund der beschriebenen Messbedingungen lediglich
ein Wertepaar von Diffusionslänge und Oberflächenrekombinationsgeschwindigkeit,
welches sowohl auf den ersten, als auch auf den zweiten Zusammenhang
zutrifft und entsprechend wird von der Auswerteeinheit dieses Wertepaar
ermittelt.
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Das
Messverfahren, welches mit der in Ziffer 2 dargestellten
Messvorrichtung ausgeführt wird, weist gegenüber
dem Messverfahren der Messvorrichtung in 1 eine höhere
Genauigkeit auf, da durch die Verwendung von vier Auswertungen und Vermessung
der Lumineszenzstrahlung von zwei unterschiedlichen Seiten der Halbleiterstruktur 1 eine größere
Genauigkeit erzielt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
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Zitierte Patentliteratur
-
- - AU 2007/001050 [0010]
- - WO 2008/014537 [0031, 0078]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Würfel,
P. et al, „Diffusions lengths of silicon solar cells from
luminescence images”, Journal of Applied Physics, 2007.
101 (123110): p. 1–10 [0010]
- - Würfel, P. et al, a. a. O. [0055]