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Die
Erfindung betrifft ein Hausgerät mit einer Hauptsteuereinheit
und einer von der Hauptsteuereinheit isolierten Messeinheit, welche
eine Messsteuereinheit aufweist, die über einen Datenübertragungskanal
mit der Hauptsteuereinheit gekoppelt ist, über welchen
eine von der Messeinheit erfassbare Messgröße
an die Hauptsteuereinheit übertragbar ist. Des Weiteren
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Übertragen einer
Messgröße, welche mittels einer Messeinheit in
einem Hausgerät erfasst und von einer Messsteuereinheit
der Messeinheit über einen Datenübertragungskanal
an eine von der Messeinheit isolierte Hauptsteuereinheit des Hausgeräts übertragen
wird.
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Ein
derartiges Hausgerät und ein solches Verfahren sind bereits
aus dem Stand der Technik bekannt. Die Druckschrift
DE 198 08 839 C1 offenbart
einen Wäschetrockner mit einer Hauptsteuereinheit und einer
von der Hauptsteuereinheit galvanisch getrennten Messeinheit. Diese
stellt einen Leitwertsensor dar, mittels welchem der Leitwert von
in einer Wäschetrommel aufgenommenen Wäschestücken erfassbar
ist. Der vom Leitwertsensor erfasste Leitwert wird dabei über
einen drahtlosen Übertragungskanal an die Hauptsteuereinheit übertragen.
Wesentlich ist, dass der Übertragungskanal durch einen
Optokoppler gebildet ist, durch welchen die drahtlose Datenübertragung
zwischen dem Leitwertsensor und der Hauptsteuereinheit gewährleistet
ist.
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Aus
der Druckschrift
DE
102 42 144 A1 ist ein Wäschetrockner bekannt,
dessen Trommel eine Sensoreinrichtung zur Bestimmung eines Feuchtigkeitsgrades
von Wäschestücken aufweist. Dabei kommuniziert
die Sensoreinrichtung über einen kontaktlosen bzw. drahtlosen Übertragungskanal
mit einer Steuereinheit. Die Übertragung kann beispielsweise
durch Lichtsignale oder mittels Funk erfolgen.
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Durch
Einsatz der drahtlosen Übertragung, wie insbesondere des
Optokopplers, wird den Anforderungen im Hinblick auf die galvanische
Trennung Rechnung getragen. An den bekannten Lösungen, insbesondere
beim Einsatz eines Optokopplers zur Datenübertragung, ist
jedoch als nachteilig der Umstand anzusehen, dass solche Halbleiterbauelemente
besonders störanfällig gegenüber Störimpulsen sind,
wie sie beispielsweise durch elektrostatische Entladungen in Hausgeräten
auftreten.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Hausgerät sowie ein Verfahren
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei denen eine besonders
robuste Datenübertragung zwischen der Messsteuereinheit
und der Hauptsteuereinheit gewährleistet wird, wobei den Anforderungen
im Hinblick auf die galvanische Potentialtrennung genügt
werden soll.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Hausgerät,
welches die Merkmale nach Patentanspruch 1 aufweist, sowie durch
ein Verfahren mit den Merkmalen nach Patentanspruch 12 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen angegeben.
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Ein
erfindungsgemäßes Hausgerät umfasst eine
Hauptsteuereinheit und eine von der Hauptsteuereinheit isolierte
bzw. galvanisch getrennte Messeinheit. Die Messeinheit weist eine
Messsteuereinheit auf, die über einen Datenübertragungskanal
mit der Hauptsteuereinheit gekoppelt ist. Über den Datenübertragungskanal
ist eine von der Messeinheit, insbesondere mittels eines Sensors,
erfassbare Messgröße an die Hauptsteuereinheit übertragbar. Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass der Datenübertragungskanal durch eine
eine Schutzimpedanz aufweisende Leitung gebildet ist.
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Es
wird somit erfindungsgemäß ein Hausgerät
bereitgestellt, bei welchem die Datenübertragung zwischen
der Messsteuereinheit und der Hauptsteuereinheit drahtgebunden über
eine Schutzimpedanz erfolgt. Die Datenübertragung kommt
somit ohne einen Optokoppler aus und ist somit gegenüber
Störimpulsen, insbesondere gegenüber elektrostatischen Entladungen,
unanfällig. Des Weiteren gewährleistet die Schutzimpedanz
eine Potentialtrennung zwischen der Messeinheit und der Hauptsteuereinheit, wodurch
den Anforderungen an Betriebssicherheit Rechnung getragen wird.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Schutzimpedanz
einen die Messsteuereinheit mit der Hauptsteuereinheit koppelnden Hochpassfilter
aufweist. Dann weist die Schutzimpedanz einen Blindwiderstand auf,
und es können Störimpulse bzw. im Übertragungskanal
auftretende Gleichströme unterdrückt werden. Der
Einsatz eines Hochpassfilters ermöglicht somit die Übertragung
eines hochfrequenten Datensignals, wie beispielsweise eines Digitalsignals,
und sorgt ferner für die galvanische Trennung bzw. Potentialbarriere
zwischen der Messeinheit und der Hauptsteuereinheit.
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Der
Hochpassfilter kann dabei eine Grenzfrequenz größer
als 50 Hz, bevorzugt größer als 70 Hz, noch bevorzugter
größer als 100 Hz, aufweisen. Es wird somit gewährleistet,
dass die Grenzfrequenz des Hochpassfilters hinreichend größer
als die Frequenz der Störspannung, also beispielsweise
der Netzspannung ist.
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Die
Schutzimpedanz weist bevorzugt eine Kapazität auf, durch
welche die Hochpassfilterung gewährleistet ist. Dabei ist
insbesondere vorgesehen, dass der Hochpassfilter einen die Messsteuereinheit
mit der Hauptsteuereinheit koppelnden Kondensator oder eine Vielzahl
von in Reihe geschalteten Kondensatoren aufweist. Durch den Kondensator oder
die Mehrzahl von Kondensatoren ist dann der Hochpassfilter gebildet.
Durch Einsatz eines Kondensators kann dabei ohne viel Aufwand ein
besonders zuverlässiger Hochpassfilter geschaffen werden,
was sich insbesondere im Hinblick auf die robuste und störunanfällige
Datenübertragung als besonders vorteilhaft erweist.
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Die
Messeinheit ist bevorzugt zum Erzeugen eines die Messgröße
charakterisierenden Datensignals, insbesondere eines Digitalsignals,
in Abhängigkeit von einem Messsignal ausgebildet. Das Messsignal
kann beispielsweise mit einem Sensor bereitgestellt und an die Messsteuereinheit übertragen
werden, die dann das Datensignal, insbesondere das Digitalsignal,
in Abhängigkeit von dem Messsignal erzeugt und über
den Hochpassfilter an die Hauptsteuereinheit übermittelt.
Das Datensignal, welches durch die Messsteuereinheit erzeugt wird,
kann ein moduliertes bzw. bitcodiertes Digitalsignal sein. Es kann
beispielsweise eine digitale Frequenzmodulation oder eine Biphasenkodierung
verwendet werden. Ferner weist das Datensignal bevorzugt einen Gleichstromanteil
(DC-Anteil) gleich Null auf.
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Empfangsseitig
kann eine Entscheidungseinheit, insbesondere ein Trigger, zur Aufbereitung des
empfangenen Digitalsignals bereitgestellt werden. Die Entscheidungseinheit
kann dabei der Hauptsteuereinheit vorgeschaltet oder in diese integriert
sein. Mit der Entscheidungseinheit, insbesondere dem Trigger, wird
das empfangene und durch die Übertragung über
den Hochpassfilter verzerrte und gedämpfte Digitalsignal
in ein verarbeitbares digitales Signal umgewandelt, das dann mittels
der Hauptsteuereinheit im Hinblick auf die Messgröße ausgewertet
wird. Die Entscheidungseinheit, insbesondere der Trigger, stellt
somit vorzugsweise einen Bitstrom für die Hauptsteuereinheit
bereit, dessen Bits aufgrund einer Entscheidung bzw. Auswertung des
empfangenen verzerrten digitalen Signals erzeugt werden. Durch die
Entscheidungseinheit, insbesondere den Trigger, wird somit die Genauigkeit bei
der Auswertung des Digitalsignals und somit bei der Erfassung der
Messgröße durch die Hauptsteuereinheit erhöht.
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Gemäß einer
zum Hochpassfilter alternativen Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die Schutzimpedanz einen die Messsteuereinheit mit der Hauptsteuereinheit
koppelnden Wirkwiderstand aufweist, über welchen ein die
Messgröße charakterisierendes Datensignal, insbesondere
ein Digitalsignal, an die Hauptsteuereinheit übertragbar
ist. Dabei ist eine parallel zur Schutzimpedanz verlaufende Referenzleitung
vorgesehen, über welche ein Referenzsignal parallel zum
Datensignal, insbesondere zum Digitalsignal, übertragbar
ist. Bei dieser Ausführungsform weist die Schutzimpedanz
somit einen oder mehrere in Reihe geschaltete Widerstände
auf, die den Datenübertragungskanal zwischen der Messsteuereinheit
und der Hauptsteuereinheit bilden. Auf diese Art und Weise kann
ohne viel Aufwand eine robuste Datenübertragung zwischen
der Messeinheit und der Hauptsteuereinheit bei gleichzeitiger Potentialtrennung
gewährleistet werden.
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Die
Messeinheit ist bevorzugt zum Bereitstellen einer Gleichspannung
als Referenzsignal ausgebildet, deren Wert gleich dem Gleichstromanteil
des über den Datenübertragungskanal zu übertragenden
Datensignals, insbesondere des Digitalsignals, ist. Somit stehen
empfangsseitig das Datensignal sowie die Gleichspannung, die gleich
dem Gleichstromanteil des Datensignals ist, zur Verfügung,
die mittels der Hauptsteuereinheit im Hinblick auf die Messgröße
ausgewertet werden können. Dabei hat es sich als besonders
vorteilhaft herausgestellt, wenn ein Komparator vorgesehen ist,
welcher zum Erzeugen eines Auswertesignals in Abhängigkeit
von einer Differenz zwischen dem Datensignal, insbesondere dem Digitalsignal,
und dem Referenzsignal ausgebildet ist. Dann ist die Hauptsteuereinheit
zum Auswerten des Auswertesignals im Hinblick auf die Messgröße
ausgebildet. Der Komparator kann dabei der Hauptsteuereinheit vorgeschaltet oder
in diese integriert sein. Durch Einsatz des Komparators, mittels
welchem das über den Datenübertragungskanal übertragene
Datensignal und das Referenzsignal verglichen werden, gelingt es,
Störungen der Netzspannung zu unterdrücken. Das über den Übertragungskanal übertragene
Datensignal sowie das Referenzsignal werden nämlich durch
die Schutzimpedanz so gedämpft, dass der durch die Störspannung,
wie beispielsweise die Netzspannung, erzeugte Signalpegel den Komparator
nicht übersteuert. Da das Störsignal immer an
beiden Eingängen des Komparators in gleicher Polarität
anliegt und nur die Differenz zwischen den Signalen an den Eingängen
des Komparators erfasst wird, wird das Störsignal unterdrückt.
Diese Unterdrückung wird auch als Gleichtaktunterdrückung
bezeichnet.
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Bei
dieser Ausführungsform, bei welcher die Schutzimpedanz
bzw. der Datenübertragungskanal durch einen Wirkwiderstand
gebildet ist, kann die Messeinheit beispielsweise ein serielles
Digitalsignal bzw. einen Bitstrom bereitstellen, welches bzw. welcher
dann über den Datenübertragungskanal als Datensignal übertragen
wird. Ein Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin,
dass die Übertragungsbandbreite im Wesentlichen von Null
(DC) bis zu den physikalischen Grenzen der Komponenten, also der Messsteuereinheit
und der Hauptsteuereinheit, reicht.
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Sowohl
bei der ersten als auch der zweiten Alternative kann das Hausgerät
als Hausgerät zur Pflege von Wäschestücken
ausgebildet sein, wobei die Messeinheit bevorzugt zum Erfassen einer
wäschebezogenen Größe, insbesondere eines
Leitwerts von in einer Trommel des Hausgeräts eingebrachten
Wäschestücken, ausgebildet ist. Somit wird der
erfasste Leitwert von der Messeinheit schutzisoliert an die Hauptsteuereinheit
des Hausgeräts übertragen, und die Hauptsteuereinheit
kann den Betrieb des Hausgeräts, beispielsweise einen Trocknungsprozess,
in Abhängigkeit von dem erfassten Leitwert ansteuern. Insbesondere
bei einem Wäschetrockner können somit Informationen
im Hinblick auf den momentanen Feuchtigkeitsgrad bzw. Trocknungsgrad von
Wäschestücken gewonnen werden.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren wird eine Messgröße
mittels einer Messeinheit in einem Hausgerät erfasst und
von einer Messsteuereinheit der Messeinheit über einen
Datenübertragungskanal an eine von der Messeinheit isolierte
Hauptsteuereinheit des Hausgeräts übertragen.
Dabei wird die Messgröße über eine eine
Schutzimpedanz aufweisende Leitung an die Hauptsteuereinheit übertragen.
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Bei
dem Verfahren wird ein die Messgröße charakterisierendes
Datensignal, insbesondere ein Digitalsignal, mittels der Messeinheit
erzeugt und über einen Hochpassfilter des Datenübertragungskanals
an die Hauptsteuereinheit übertragen.
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Alternativ
wird ein die Messgröße charakterisierendes Datensignal,
insbesondere ein Digitalsignal, mittels der Messeinheit erzeugt
und über einen Wirkwiderstand des Datenübertragungskanals
an die Hauptsteuereinheit übertragen. Dabei wird bevorzugt ein
Referenzsignal parallel zum Datensignal, insbesondere zum Digitalsignal, über
eine Referenzleitung übertragen, und ein Auswertesignal
wird in Abhängigkeit von einer Differenz aus dem Datensignal
und dem Referenzsignal mittels eines Komparators erzeugt. Der Komparator
wird der Hauptsteuereinheit vorgeschaltet oder in diese integriert.
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Die
mit Bezug auf das erfindungsgemäße Hausgerät
vorgestellten bevorzugten Ausführungsformen und deren Vorteile
gelten entsprechend für das erfindungsgemäße
Verfahren.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen,
den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung
genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend
in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine
gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen.
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Die
Erfindung wird nun anhand einzelner bevorzugter Ausführungsbeispiele
sowie anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Dabei
zeigen:
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1 in
schematischer Darstellung ein Datenübertragungssystem eines
Hausgeräts nach einer ersten Ausführungsform;
und
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2 in
schematischer Darstellung ein Datenübertragungssystem eines
Hausgeräts nach einer zweiten Ausführungsform.
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In
den Figuren werden gleiche und funktionsgleiche Elemente mit den
Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
ein Datenübertragungssystem 1 nach einem ersten
Ausführungsbeispiel. Das Datenübertragungssystem 1 ist
in einem Hausgerät, beispielsweise in einem Wäschetrockner,
angeordnet und dient zum Erfassen und Übertragen eines
Leitwerts von in einer Trommel des Hausgeräts angeordneten
Wäschestücken.
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Das
Datenübertragungssystem 1 weist eine Messeinheit
bzw. Messinsel 2 sowie eine Schaltungsanordnung 3 zur
Steuerung des Hausgeräts auf. Dabei ist die Messeinheit 2 von
der Schaltungsanordnung 3 galvanisch getrennt bzw. die
Messeinheit 2 und die Schaltungsanordnung 3 weisen
unterschiedliche Bezugspotentiale 4 auf. Eine Potentialbarriere
zwischen der Messeinheit 2 und der Schaltungsanordnung 3 ist
in 1 durch eine gestrichelte Linie 5 angedeutet.
Dabei sei erwähnt, dass die Messeinheit 2 einen
schutzisolierten Teil und die Schaltungsanordnung 3 einen
netzspannungsbehafteten Teil des Datenübertragungssystems 1 darstellt.
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Die
Messeinheit 2 weist einen Leitwertsensor 6 auf,
welcher zum Erfassen des Leitwerts von Wäschestücken
ausgebildet ist. Der Leitwertsensor 6 erzeugt ein Messsignal 7,
welches den erfassten Leitwert charakterisiert. Das Messsignal 7 wird
vom Leitwertsensor 6 an eine Messsteuereinheit 8 der Messeinheit 2 übertragen.
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Die
Schaltungsanordnung 3 umfasst eine Hauptsteuereinheit 9,
die zur Steuerung und/oder Regelung von Prozessen des Hausgeräts
ausgebildet ist. Nun soll der mittels des Leitwertsensors 6 erfasste
Leitwert von Wäschestücken von der Messeinheit 2 an
die Hauptsteuereinheit 9 übermittelt werden. Hierzu
ist ein Datenübertragungskanal 10 bereitgestellt, über
welchen der Leitwert, genauer gesagt ein den Leitwert charakterisierendes
Datensignal 11, übertragen wird. Dabei wird das
Datensignal 11 mittels der Messsteuereinheit 8 in
Abhängigkeit von dem Messsignal 7 erzeugt. Das
Datensignal 11 wird im vorliegenden Beispiel als Digitalsignal,
beispielsweise als bitcodiertes Digitalsignal, bereitgestellt.
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Der
Datenübertragungskanal 10 ist durch eine eine
Schutzimpedanz 13 aufweisende Leitung 12 gebildet.
Im vorliegenden Beispiel weist der Datenübertragungskanal 10 einen
Hochpassfilter 13 auf, welcher durch einen die Messsteuereinheit 8 und die
Hauptsteuereinheit 9 koppelnden Kondensator 14 sowie
durch einen Ohmschen Widerstand 15 gebildet ist. Der Ohmsche
Widerstand 15 ist dabei gegen Bezugspotential 4 der
Schaltungsanordnung 3 geschaltet, so dass der Hochpassfilter 13 als RC-Hochpass
bereitgestellt ist.
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Der
Kondensator 14 ist dergestalt dimensioniert, dass die Grenzfrequenz
des Hochpassfilters 13 größer als 50
Hz, insbesondere größer als 100 Hz, als die Frequenz
der Netzspannung ist, an welche das Hausgerät angeschlossen
ist. Auf diese Art und Weise wird erreicht, dass nur das Digitalsignal 11, welches
entsprechend eine Frequenz größer als 50 Hz aufweist,
und nicht die Netzspannung über den Datenübertragungskanal 10 übertragen
werden kann.
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Das
Digitalsignal 11 wird mittels der Messsteuereinheit 8 derart
moduliert bzw. kodiert, dass sein Gleichstromanteil Null beträgt.
Das Digitalsignal 11 wird dann über den Datenübertragungskanal 10, genauer
gesagt über den Hochpassfilter 13 übertragen
und somit an die Hauptsteuereinheit 9 übermittelt.
Der Hochpassfilter 13 stellt jedoch an seinem Ausgang 16 ein
verzerrtes Digitalsignal 11, so dass eine entsprechende
Konditionierung des Digitalsignals 11 erforderlich ist.
Dazu ist eine Entscheidungseinheit 17 der Hauptsteuereinheit 9 vorgeschaltet, welche
zur Aufbereitung des empfangenen Digitalsignals 11 ausgebildet
ist. Die Entscheidungseinheit 17 kann beispielsweise als
Trigger bzw. als Komparator bereitgestellt werden, an dessen Eingängen
einerseits das Digitalsignal 11 und andererseits das Bezugspotential 4 anliegen.
Die Entscheidungseinheit 17 stellt ein Auswertesignal 18 bereit,
welches unmittelbar an die Hauptsteuereinheit 9 übermittelt
wird. Das Auswertesignal 18 stellt dabei im Wesentlichen ein
ideales Digitalsignal bzw. einen idealen Bitstrom dar. Die Hauptsteuereinheit 9 wertet
nun das Auswertesignal 18 im Hinblick auf den Leitwert
von Wäschestücken aus.
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Ein
Datenübertragungssystem 1 gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel ist in 2 wiedergegeben.
Auch hier ist die Messeinheit 2 von der Schaltungsanordnung 3 einschließlich
der Hauptsteuereinheit 9 galvanisch getrennt, wobei eine
Potentialbarriere durch eine gestrichelte Linie 5 angedeutet
ist. Im zweiten Ausführungsbeispiel ist der Datenübertragungskanal 10 analog
zum ersten Ausführungsbeispiel durch eine Schutzimpedanz 19 gebildet,
die nun jedoch einen Wirkwiderstand 19 aufweist. Über
den Wirkwiderstand 19 wird ein Datensignal 11,
insbesondere ein serielles Digitalsignal, übertragen, welches
mittels der Messsteuereinheit 8 in Abhängigkeit
von dem Messsignal 7 erzeugt wird.
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Im
zweiten Ausführungsbeispiel weist die Messeinheit 2 ferner
eine Referenzeinheit 20 auf, welche zum Bereitstellen eines
Referenzsignals 21 ausgebildet ist. Zwar ist im vorliegenden
Beispiel die Referenzeinheit 20 als eine von der Messsteuereinheit 8 separate
Einheit dargestellt, sie kann jedoch in die Messsteuereinheit 8 integriert
sein. Das Referenzsignal 21 ist hier als eine Gleichspannung
bereitgestellt, deren Wert gleich einem Gleichstromanteil des Digitalsignals 11 ist.
Das Referenzsignal 21 wird dabei über eine Referenzleitung 22 an
die Schaltungsanordnung 3 übermittelt. Die Referenzleitung 22 weist
einen Widerstand 23 auf, welcher mit einem gegen Bezugspotential 4 geschalteten
Widerstand 24 einen Spannungsteiler bildet. Analog ist
dem Wirkwiderstand 19 ein zusätzlicher Widerstand 25 dahingehend
funktionell zugeordnet, dass ein Spannungsteiler mit den Widerständen 19, 25 gebildet
ist.
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Die
Schaltungsanordnung 3 umfasst im zweiten Ausführungsbeispiel
einen Komparator 26, welcher der Hauptsteuereinheit 9 vorgeschaltet
ist und welcher zum Erzeugen eines Auswertesignals 18 an
die Hauptsteuereinheit 9 ausgebildet ist. Dabei wird dem
Komparator 26 an einem ersten Eingang 27 das Digitalsignal 11 und
einem zweiten Eingang 28 das Referenzsignal 21 zugeführt.
Der Komparator 26 erzeugt somit das Auswertesignal 18 in
Abhängigkeit von einer Differenz zwischen dem Digitalsignal 11 und
dem Referenzsignal 21 bzw. das Auswertesignal 18 stellt
die Differenz zwischen dem Digitalsignal 11 und dem Referenzsignal 21 dar.
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Sowohl
das Digitalsignal 11 als auch Referenzsignal 21 werden
durch ein Störsignal, wie beispielsweise durch die Netzspannung,
gestört. Da das Störsignal an beiden Eingängen 27, 28 des
Komparators 26 in gleicher Polarität anliegt,
wird das Störsignal unterdrückt, und nur die Differenz
zwischen dem Digitalsignal 11 und dem Referenzsignal 21 wird
mittels des Komparators 26 erfasst. Somit wird die Datenübertragung über
den Datenübertragungskanal 10 durch die Netzspannung
nicht beeinträchtigt, und die Messeinheit 2 bleibt
von der Schaltungsanordnung 3 galvanisch getrennt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19808839
C1 [0002]
- - DE 10242144 A1 [0003]