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DE102008044122A1 - Haushaltsgerät mit einer Informationsausgabeeinheit und einer Empfangseinheit - Google Patents

Haushaltsgerät mit einer Informationsausgabeeinheit und einer Empfangseinheit Download PDF

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Sven-Stefan Krüger
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Abstract

Haushaltgerät mit einer Informationsausgabeeinheit (6, 10) und einer Empfangseinheit (7), welche zum Empfang von gerätefremden Informationen ausgebildet ist, wobei die empfangenen gerätefremden Informationen mittels der Informationsausgabeeinheit (6, 10) ausgebbar sind, wobei gerätefremde Informationen Internet-Informationen und/oder zumindest Informationen, insbesondere Betriebsinformationen, über ein anderes Haushaltsgerät (8) in einem Geräteverbund, in dem sich die Haushaltsgeräte (1, 8) befinden, umfassen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Informationsausgabeeinheit und einer Empfangseinheit, welche zum Empfang von gerätefremden Informationen ausgebildet ist, wobei die empfangenen gerätefremden Informationen mittels der Informationsausgabeeinheit ausgebbar sind.
  • Aus der DE 100 56 1498 A1 ist ein Haushaltsgerät bekannt, welches eine Schallquelle zur Erzeugung von Schall aufweist. Die Schallquelle kann ein Rundfunkempfänger oder ein Gerät zum Abspielen von auswechselbaren Musikspeichermedien, insbesondere Musik-CD's oder Musikkassetten oder eine Kombination dieser Geräte sein. Das Haushaltsgerät kann insbesondere als Waschmaschine, als Wäschetrockner oder als Geschirrspülmaschine ausgebildet sein.
  • Die Ausgabemöglichkeit von gerätefremden Informationen ist dadurch jedoch relativ eingeschränkt, und die Informationsübermittlung an einen Nutzer des Haushaltsgeräts bedarf noch einer Erweiterung. Gerade dann, wenn das Haushaltsgerät in einem spezifischen Raum eines Gebäudes angeordnet ist und der Nutzer sich in diesem Raum befindet, kann es von großem Interesse sein, auch weitere Information vor Ort erhalten zu können.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltsgerät zu schaffen, bei dem die Präsentation von gerätefremden Informationen von einem Haushaltsgerät erweitert werden kann und für einen Nutzer ein erweitertes Informationsprofil ermöglicht wird.
  • Die Aufgabe wird durch ein Haushaltsgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, gelöst.
  • Unter einem Haushaltsgerät wird ein Gerät verstanden, das zur Haushaltsführung eingesetzt wird. Das kann ein Haushaltsgroßgerät sein, wie beispielsweise eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner, eine Geschirrspülmaschine, ein Gargerät, eine Dunstabzugshaube, ein Kältegerät, eine Kühlgefrierkombination oder ein Klimagerät. Das kann aber auch ein Haushaltskleingerät sein, wie beispielsweise ein Kaffeevollautomat, eine Küchenmaschine, ein Staubsauger oder eine Bügelvorrichtung.
  • Ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät umfasst eine Informationsausgabeeinheit und eine Empfangseinheit, welche zum Empfang von gerätefremden Informationen ausgebildet ist. Mittels der Informationsausgabeeinheit sind die empfangenen gerätefremden Informationen ausgebbar. Das Haushaltsgerät ist darüber hinaus zum Empfang von weiteren gerätefremden Informationen ausgebildet. So können als weitere Gerätefremde Informationen Internet-Informationen und/oder Informationen über ein anderes Haushaltsgerät in einem Geräteverbund, in dem sich die Haushaltsgeräte befinden, umfassen. Diesbezüglich können insbesondere Betriebsinformationen von anderen Haushaltsgeräten an das Haushaltsgerät, bzw. dessen Empfangseinheit übertragen werden und über die Informationsausgabeeinheit dargestellt werden. Die Informationsübermittlung von gerätefremden Informationen kann dadurch deutlich erweitert werden und weitere sehr spezifische gerätefremde Informationen können dem Nutzer an dem spezifischen Haushaltsgerät angezeigt werden. Dadurch können wesentlich höheren Sicherheitsanforderungen gerade bei einem derartigen Geräteverbund Rechnung getragen werden. Darüber hinaus kann durch Internet-Informationen die Informationsvielfalt von gerätefremden Informationen extrem erweitert werden. So kann dadurch auch beispielsweise dann, wenn ein Nutzer, beispielsweise während dem Betrieb des Haushaltsgeräts, erforderlicherweise bei dem Haushaltsgerät sein muss, die Zeit sinnvoll genutzt werden, um beispielsweise Arbeiten über das Internet zu erledigen oder Kommunikation mit anderen Personen zu führen. So ist dies insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Haushaltsgerät beispielsweise in einem Waschsalon aufgestellt ist und der Nutzer somit nicht zuhause ist, sondern in einem derartig öffentlichen Gebäude. Um die Zeit in dem Waschsalon sinnvoll nutzen zu können, kann über diese gerätefremden Informationen und somit die insbesondere Internet-Informationen ein sinnvolles Nutzen der Zeit ermöglicht werden.
  • Es kann vorgesehen sein, dass gerätefremde Informationen Rundfunkinformationen umfassen. Diesbezüglich kann vorgesehen sein, dass die Empfangseinheit und die Informationsausgabeeinheit als Rundfunkgerät mit einem Tuner sind.
  • Vorzugsweise umfasst der Geräteverbund eine Mehrzahl miteinander kommunizierender und in einer Haustechnik vorhandener Geräte. Diesbezüglich kann als Geräteverbund ein System angesehen werden, welches eine Mehrzahl von in einem Gebäude angeordneter Geräte umfasst. Diese können alle Haushaltsgeräte, beispielsweise zur Pflege von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zu Lagerung von Lebensmitteln sein. So können die Haushaltsgeräte beispielsweise Wäschetrockner, Waschmaschine, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank, Backofen oder dergleichen sein.
  • Vorzugsweise sind die Geräte im Geräteverband in einem Netzwerk zusammengeschlossen. Das Netzwerk kann zumindest teilweise drahtlos und zumindest teilweise drahtgebunden ausgebildet sein. So kann beispielsweise auch ein Bussystem zur Netzwerkkommunikation ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise sind die gerätefremden Informationen derartige einer Informationsquelle, welche eine zu dem Haushaltsgerät funktionell unterschiedliche Einrichtung der Haustechnik ist. Die zusätzliche Informationsquelle, welche auch in dem Geräteverbund integriert sein kann, kann beispielsweise eine Hausglocke ein Türöffner oder dergleichen sein. Auch Jalousien oder elektrisch betätigbare Dachfenster oder dergleichen können als derartige Informationsquellen angesehen werden.
  • Insbesondere ist auch vorgesehen, dass die Empfangseinheit zum Empfangen von Informationen einer Audio- und/oder einer Videoquelle ausgebildet ist. In diesem Zusammenhang kann als eine derartige Quelle beispielsweise ein Videorecorder, ein CD-Spieler, ein DVD-Spieler oder eine Festplatte mit entsprechend darauf abgelegten Daten sein. Damit können auch Videos, wie Spielfilme oder dergleichen oder ein Fernsehprogramm, angezeigt werden.
  • Vorzugsweise ist die Empfangseinheit in das Haushaltsgerät integriert.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Informationsausgabeeinheit eine Anzeigeeinheit zur optischen Darstellung der Informationen umfasst. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Informationsausgabeeinheit eine Akustikeinheit zur akustischen Ausgabe von Informationen umfasst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt in perspektivischer Darstellung ein Haushaltsgerät 1, welches beispielsweise als Waschmaschine ausgebildet ist. Das Haushaltsgerät 1 umfasst eine Bedieneinrichtung 2, welche frontseitig angeordnet ist und über einer Tür 3 zum Verschließen einer Beschickungsöffnung positioniert ist. Die Bedieneinrichtung 2 umfasst Bedienelemente 4, welche als Drehelemente oder Drückelemente ausgebildet sein können. Darüber hinaus umfasst die Bedieneinrichtung 2 ein berührsensitives Bedienelement 5.
  • Das Haushaltsgerät 1 weist darüber hinaus eine Informationsausgabeeinheit auf, welche im Ausführungsbeispiel aus Display bzw. Anzeigeeinheit 6 realisiert ist. Ferner umfasst das Haushaltsgerät 1 eine Empfangseinheit 7, welche zum Empfang von gerätefremden Informationen ausgebildet ist. Diesbezüglich kann die Kommunikation der Empfangseinheit 7 mit anderen Datenübertragungseinheiten drahtlos oder aber auch drahtgebunden ausgeführt sein. Die von der Empfangseinheit 7 erfassten und erhaltenen Informationen werden auf der Anzeigeeinheit 6 dargestellt. Diesbezüglich ist die Anzeigeeinheit 6 zur Darstellung von Internet-Informationen und/oder von Informationen, insbesondere Betriebsinformationen, über ein weiteres Haushaltsgerät 8, welches lediglich beispielhaft als Blockbildelement dargestellt ist, ausgebildet.
  • Sowohl die Position als auch die Ausmaße der Anzeigeeinheit 6 sind lediglich beispielhaft. Die Einheiten 6 und 7 sind darüber hinaus auch zum Empfang oder zur Darstellung von Rundfunkinformationen und/oder von Audio- und/oder Videoinformationen ausgebildet. Die Haushaltsgeräte 1 und 8 können in einem Geräteverbund angeordnet sein, welcher über ein Netzwerk kommunizieren und Daten austauschen kann. Vorzugsweise sind die Geräte 1 und 8 einer Haustechnik zugeordnet und können in einem gleichen Raum oder aber auch in unterschiedlichen Räumen eines Gebäudes aufgestellt sein.
  • Des Weiteren wird durch ein symbolisches Blockbild eine weitere Informationsquelle 9 gezeigt, welche ebenfalls in dem Geräteverbund sein kann. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich und die Informationsquelle 9 kann auch als vollständig seperate Geräteeinheit angeordnet sein. Beispielsweise kann diese Informationsquelle 9 eine Türglocke oder ein Türöffner oder dergleichen sein. Auch diesbezüglich können Informationen, beispielsweise ein Betätigen der Türglocke, an die Empfangseinheit 7 übertragen werden und als Information auf der Anzeigeeinheit 6 dargestellt sein. Vorzugsweise ist darüber hinaus eine Akustikeinheit 10 an dem Haushaltsgerät 1 vorgesehen, mittels welcher gerätefremde Informationen auch akustisch ausgegeben werden können.
  • An der Anzeigeeinheit 6 und/oder der Akustikeinheit 10 können somit beispielsweise Informationen über Betriebszustände des weiteren Haushaltsgeräts dargestellt werden, wie beispielsweise, dass der Trockner fertig ist, wenn das Haushaltsgerät 8 ein Wäschetrockner ist, oder dass sich ein Geschirrspüler im Fehlerzustand befindet, wenn das Haushaltsgerät 8 ein Geschirrspüler ist etc.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 100561498 A1 [0002]

Claims (12)

  1. Haushaltsgerät mit einer Informationsausgabeeinheit (6, 10) und einer Empfangseinheit (7), welche zum Empfang von gerätefremden Informationen ausgebildet ist, wobei die empfangenen gerätefremden Informationen mittels der Informationsausgabeeinheit (6, 10) ausgebbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass gerätefremde Informationen Internet-Informationen und/oder zumindest Informationen, insbesondere Betriebsinformationen, über ein anderes Haushaltsgerät (8) in einem Geräteverbund, in dem sich die Haushaltsgeräte (1, 8) befinden, umfassen.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gerätefremde Informationen Rundfunkinformationen umfassen.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteverbund eine Mehrzahl miteinander kommunizierender und in einer Haustechnik vorhandener Geräte (1, 8, 9) umfasst.
  4. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Geräte (1, 8, 9) im Geräteverbund in einem Netzwerk zusammengeschlossen sind.
  5. Haushaltsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzwerk zumindest teilweise drahtlos ausgebildet ist.
  6. ausgerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzwerk zumindest teilweise drahtgebunden ausgebildet ist.
  7. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gerätefremden Informationen Informationen einer Informationsquelle (9) umfassen, welche eine zu dem Haushaltsgerät (1) funktionell unterschiedliche Einrichtung der Haustechnik ist.
  8. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinheit (7) zum Empfang von Informationen einer Audio- und/oder Videoquelle ausgebildet ist.
  9. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinheit (7) in das Haushaltsgerät (1) integriert ist.
  10. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsausgabeeinheit (6, 10) eine Anzeigeeinheit (6) zur optischen Darstellung der Informationen umfasst.
  11. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsausgabeeinheit (6, 10) eine Akustikeinheit (10) zur akustischen Ausgabe von Informationen umfasst.
  12. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches zur Pflege von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Lagerung von Lebensmitteln ausgebildet ist.
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