DE102008033831A1 - Befestigungsanordnung für eine Scheibenwischvorrichtung an einem Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für eine Scheibenwischvorrichtung an einem Fahrzeug, die eine fahrzeuginnenseitig angeordnete Antriebseinheit mit einer Abtriebswelle, die als Wischerwelle zur Anordnung eines Scheibenwischerarmes durch eine Öffnung in der Fahrzeugkarosserie nach außen geführt ist, und an dieser angeordnete Befestigungselemente aufweist, wobei die Befestigungselemente jeweils mit mindestens einem Dämpfungselement versehen mit an der Fahrzeugkarosserie angeordneten Aufnahmen für diese verbunden sind. Sie löst die Aufgabe, eine derartige Befestigungsanordnung so zu gestalten, dass die Schweibenwischvorrichtung erleichtert montierbar ist. Auch soll eine variable Anordnung derselben auf einfache Weise ermöglicht sein. Dazu bestehen die Dämpfungselemente (7) aus Hartgummi oder einem hartgummiähnlichen Kunststoff und sind zugleich als Halterungselemente ausgebildet, die in paralleler Richtung zur Achse (A) der Antriebswelle (3) in formschlüssigen Eingriff mit den Aufnahmen (9) gebracht und in einer in dieser Richtung vorbestimmten Endstellung lösbar verrastet oder verriegelt sind. Für eine variable Anordnung weist die Antriebseinheit eine größere Anzahl Befestigungselemente auf als Aufnahmen vorhanden sind oder umgekehrt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für eine Scheibenwischvorrichtung an einem Fahrzeug, wobei letztere einen Wischermotor, ein Getriebe und eine als Wischerwelle für einen Scheibenwischer ausgebildete, pendelnd angetriebene Abtriebswelle und Befestigungsmittel zur Festlegung an der Fahrzeugscheibe aufweist, insbesondere für eine Heckscheibe am Fahrzeug.
- Eine derartige Scheibenwischvorrichtung wird üblicherweise an der Fahrzeugkarosserie festgeschraubt, was jedoch sehr aufwendig ist und viele Kleinteile, wie Schrauben, Schraubenmuttern und Unterlegscheiben, erforderlich macht. Ein Beispiel dafür ist eine in der
DE 10 2005 008 636 A1 beschriebene Antriebseinheit mit einem Reversiermotor und einer Halterungsplatte, die fahrzeuginnenseitig angeordnet ist und Befestigungsmittel für eine Verschraubung aufweist, die an der Halterungsplatte spiegelbildlich zur Wischerwelle angeordnet sind. Diese ist durch eine entsprechende Öffnung in der Fahrzeugkarosserie zur Außenseite des Fahrzeugs geführt. - Zur Verringerung des Befestigungsaufwandes sind schraubungsfreie Befestigungskonzepte entwickelt worden. Die
DE 100 62 617 , dieDE 10 2005 002 256 A1 und dieDE 10 2005 008 632 A1 offenbaren Scheibenwischvorrichtungen, die mit dem Fahrzeug verklebt sind, wobei der Klebstoff dämpfende Eigenschaften hat. Beim Gegenstand nach derDE 10 2005 008 632 A1 ist der Lagerkörper für die Wischerwelle mit einem mit der Fahrzeugscheibe verklebten Halterungsbock lösbar verrastet und trägt die Antriebseinheit. - Gegenstand der
DE 103 01 900 A1 , derDE 10 2004 005 067 A1 und derDE 10 2004 016 810 A1 sind Befestigungsanordnungen, bei denen mehrere starr angeordnete Befestigungselemente an der Antriebseinheit angebracht sind, die in Aufnahmeöffnungen des Fahrzeugs eingreifen. Diese Befestigungselemente weisen Dämpfungselemente zur Dämpfung mechanischer Schwingungen und zur akustischen Entkopplung auf und sind derart angeordnet, dass die Scheibenwischvorrichtung durch eine Drehung um die Abtriebswelle (gleichzeitig Wischerwelle) befestigbar ist. Dabei sind die Befestigungselemente auf Tangenten eines oder jeweils eines Kreises mit einem gemeinsamen Mittelpunkt angeordnet. Bei der Befestigungsanordnung nach derDE 10 2004 016 810 A1 sind die Dämpfungselemente Befestigungsblöcke aus einem gummielastischen Werkstoff, die Schlitze aufweisen und so angeordnet sind, dass sie in einer ersten Montagerichtung in die Aufnahmeöffnungen einsetzbar sind und durch eine Bewegung in einer zweiten Montagerichtung quer zur ersten den Rand der Aufnahmeöffnung mit einem Schlitz übergreifen. Die Endlage in der zweiten Montagerichtung wird durch ein Arretierungselement gesichert. - Mit den vorbeschriebenen Befestigungsanordnungen ist eine Scheibenwischvorrichtung in einer vorbestimmten Position an einem Fahrzeug festlegbar. Diese Position ist fahrzeugspezifisch, so dass die karosserieseitigen Befestigungselemente entsprechend dem vorhandenen Anordnungsraum für die Scheibenwischvorrichtung bestimmt und ausgelegt sind. Korrespondierend mit diesen sind die antriebseinheitseitigen Befestigungselemente angeordnet und ausgelegt. Die üblicherweise aus einem Kunststoff bestehenden antriebseinheitseitigen Befestigungselemente sind insbesondere am Getriebegehäusedeckel einstückig angeformt. Eine Anpassung deren Position und Ausführung an andere fahrzeugspezifischen Bedingungen zieht somit eine (Spritz-)Werkzeugänderung nach sich.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Befestigungsanordnung für eine Scheibenwischvorrichtung an einem Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so zu gestalten, dass die Scheibenwischvorrichtung erleichtert montierbar ist. Auch soll eine variable Anordnung derselben auf einfache Weise ermöglicht sein.
- Diese Aufgabe wird bei einer Befestigungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst, wobei die variable Anordnung mit den diese ergänzenden Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst wird. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
- Die an einer Fahrzeugkarosserie zu befestigende Scheibenwischvorrichtung weist in bekannter Weise eine Antriebseinheit mit Befestigungselementen zur Anordnung an der Fahrzeugkarosserie auf, wobei diese jeweils mit wenigstens einem Dämpfungselement zur Dämpfung mechanischer Schwingungen und zu akustischen Abkopplung von der Fahrzeugkarosserie versehen sind, und wobei an der Fahrzeugkarosserie Aufnahmen für die mit den Dämpfungselementen versehenen Befestigungselemente angeordnet sind. Die Erfindung besteht nun darin, dass die aus Hartgummi oder einem hartgummiähnlichen Kunststoff bestehenden Dämpfungselemente zugleich als Befestigungselemente ausgebildet und in zur Achse der Abtriebswelle der Antriebseinheit paralleler Richtung in formschlüssigen Eingriff mit den karosserieseitigen Aufnahmen bringbar und in einer in dieser Richtung vorbestimmten Endstellung lösbar verrastet oder verriegelt sind. Die Abtriebswelle der Antriebseinheit wird dabei in bekannter Weise als Wischerwelle zur Anordnung eines Scheibenwischerarmes durch eine Öffnung in der Fahrzeugkarosserie nach außen geführt.
- Diese Befestigungsanordnung vereinfacht die Montage der Scheibenwischvorrichtung, da letztere schraubungsfrei am Fahrzeug festlegbar ist und dabei auf einfache Weise mit den zugleich als Befestigungselement ausgebildeten Dämpfungselementen in die Aufnahmen einführbar und bis in eine vorbestimmte Verrastungs- oder Verriegelungsposition drückbar ist. Kleinteile, wie Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben entfallen, und es wird Fertigungszeit eingespart.
- Dabei sind die miteinander korrespondierenden Dämpfungselemente koaxial zur Abtriebswelle und die Aufnahmen koaxial zur Öffnung für die Wischerwelle angeordnet. Damit die Antriebseinheit fahrzeugtypübergreifend angeordnet werden kann, können die Befestigungselemente und die Aufnahmen in voneinander abweichender Anzahl angeordnet sein. Vorzugsweise ist an der Antriebseinheit die doppelte Anzahl von Befestigungselemente angeformt sein als Aufnahmen an der Fahrzeugkarosserie vorhanden sind oder umgekehrt, wobei die in Überzahl angeordneten Befestigungselemente oder Aufnahmen im gleichen Abstand voneinander angeordnet sind und dieser Abstand die Hälfte des Abstandes der in Unterzahl vorhandenen beträgt. Damit ist es möglich, die Scheibenwischvorrichtung um die Öffnung zu drehen und in einer anderen Winkelstellung an der Öffnung und am Fahrzeug anzuordnen, ohne dass weitere Vorkehrungen dazu getroffen werden müssen. Diese unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten erlauben die Verwendung einer Standardantriebseinheit mit einem Einheitswischermotor für alle Fahrzeugtypen als fahrzeugübergreifende Baueinheit, wodurch ein Rationalisierungseffekt gegeben ist und die Bauteilevielfalt reduziert wird.
- Die Befestigungselemente sind vorzugsweise an dem aus Kunststoff gefertigten Getriebegehäusedeckel der Antriebseinheit angeformt, und die Dämpfungselemente sind mit diesen stoffschlüssig verbunden, insbesondere im 2-K-Spritzverfahren angeformt. Die Dämpfungselemente weisen, obwohl aus Hartgummi oder einem hartgummiähnlichen Kunststoff bestehend, eine geringere Shore-A-Härte als die Befestigungselemente auf und sind noch in einem vorbestimmten Umfang elastisch deformierbar. Die Anordnung der Dämpfungselemente beim Hersteller der Antriebseinheit stellt eine weitere Erleichterung für die Montage derselben im Fahrzeug dar, da diese damit ohne weitere Vorbereitung an der Fahrzeugkarosserie durch Andrücken bis zum Verrasten festlegbar ist.
- Die Befestigungselemente sind mit einem parallel zur Achse der Abtriebswelle erstreckten Hohlprofil versehen, dessen Querschnitt T-, trapez- oder schlüssellochförmig gestaltet ist und dessen Bereich mit der kleineren lichten Weite in radialer Richtung nach der der Abtriebswelle abgewandten Seite zu ausgerichtet und auf dieser Seite offen ist. Die karosserieseitigen Aufnahmen sind um die Befestigungselemente herum im radialen Abstand von diesen und von der Öffnung für die Wischerwelle angeordnet und sind mit einem achsparallel erstreckten und vom Fahrzeugrohbau nach dem Fahrzeuginneren zu erstreckten Hohlprofil versehen. Dieses hat ebenfalls einen T-, trapez- oder schlüssellochförmig gestalteten Querschnitt und ist jeweils mit der kleineren lichten Weite in radialer Richtung zur Öffnung zu ausgerichtet und auf dieser Seite offen. Damit sind die offenen Seiten der Befestigungselemente und der Aufnahmen einander zugeordnet. Wie schon beschrieben, sind die Befestigungselemente vorteilhaft bereits mit einem angeformten Dämpfungselement versehen. Die Dämpfungselemente sind dann zur Festlegung der Scheibenwischvorrichtung nur noch in die jeweilige Aufnahme einzuführen und in formschlüssigen Eingriff mit diesen zu bringen, bis die Verrastung erfolgt ist. Sind die Dämpfungselemente noch nicht mit den Befestigungselementen verbunden, müssen diese mit den beiden einander zugeordneten Hohlprofilen in Eingriff gebracht werden.
- Die Dämpfungselemente haben ein Querschnittsprofil, das im mittleren Bereich einen Schaft aufweist, an dessen beiden Enden jeweils eine mit dem jeweiligen Hohlprofil korrespondieren Verdickung für einen formschlüssigen Eingriff mit diesem angeformt ist. Insbesondere sind die Hohlprofile T-förmig ausgebildet. Dadurch ergibt sich eine symmetrische und Doppel-T-profilförmige Ausbildung für die Dämpfungselemente.
- Zur Verrastung kann an wenigstens einem Dämpfungselement ein Rastvorsprung für eine in der jeweiligen Aufnahmeausgebildete Rastöffnung angeformt sein. Durch die Verrastung ist die Scheibenwischvorrichtung in Richtung der Achse der Abtriebswelle an der Fahrzeugkarosserie fixiert.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen schematisch:
-
1 : eine Draufsicht auf die Antriebseinheit einer Heckscheibenwischvorrichtung an einem Fahrzeug, -
2 : eine Seitenansicht der Antriebseinheit in einer Vormontagestellung, -
3 : ein als Befestigungselement ausgebildetes Dämpfungselement und -
4 : eine Aufnahme für dieses. - Die in
1 gezeigte Antriebseinheit weist einen Wischermotor1 , ein an diesen angeschlossenes und in einem Getriebegehäuse2 angeordnetes Getriebe mit einer rückseitig angeordneten und daher nicht sichtbaren Abtriebswelle (3 ,2 ) und an einem Getriebegehäusedeckel4 aus Kunststoff und sechs an diesem einstückig angeformte Befestigungsbeine5.1 bis5.6 auf. Diese sind radial zur Achse A der Abtriebswelle (3 ) in einem Winkelabstand von 60° am Umfang des Getriebegehäusedeckels4 angeordnet und im jeweils gleichen Abstand von der Achse A um 90° in Parallelausrichtung zur Abtriebswelle (3 ) abgewinkelt. Damit sind die abgewinkelten Bereiche der Befestigungsbeine5.1 bis5.6 koaxial zur Achse A angeordnet. Diese Bereiche sind mit einem achsparallel erstreckten T-förmigen Hohlprofil6 versehen, dessen Bereich mit der kleineren lichten Weite in radialer Richtung nach der der Abtriebswelle (3 ) abgewandten Seite zu ausgerichtet und auf dieser Seite offen ist. - An den Befestigungsbeinen
5.1 bis5.6 sind im jeweiligen Hohlprofil6 an dem Getriebegehäusedeckel4 abgewandten Endbereich im Querschnitt symmetrisch gestaltete Doppel-T-förmige Dämpfungselemente7 aus Hartgummi stoffschlüssig angeformt und ragen mit einem größeren Bereich ihres Schaftes8 und dem an diesem angeformten zweiten T-Balken aus dem jeweiligen Hohlprofil6 heraus. - Das am Befestigungsbein
5.4 dargestellte separierte Dämpfungselement7 soll andeuten, dass dieses auch als separates Dämpfungselement7 mit dem jeweiligen Befestigungsbein5 in formschlüssigen Eingriff gebracht werden kann. - Die Dämpfungselemente
7 dienen zugleich als Halterungselemente, die mit an der Fahrzeugkaroserie angeordneten Aufnahmen9 in formschlüssigen Eingriff gebracht und mit diesen lösbar verrastet sind. In der beschriebenen Ausführung sind sämtliche Befestigungsbeine5.1 bis5.6 mit Dämpfungselementen7 versehen (auch das am Befestigungsbein5.4 angeformte). Diese sind im 2-Komponenten-Spritzverfahren angeformt worden. Zur lösbaren Verrastung weisen die Dämpfungselemente7 auf der den Befestigungsbeinen5 abgewandten Seite einen vorstehenden kreisförmigen Rastknopf10 auf. - An der Fahrzeugkarosserie sind drei Aufnahmen
9 fahrzeugspezifisch unter entsprechender Berücksichtigung des für die Antriebseinheit zur Verfügung stehenden Bauraumes angeordnet. Diese sind im radialen Abstand von den Befestigungsbeinen5 und von einer Öffnung (11 ,2 ) für die Abtriebswelle (3 ), die karosserieaußenseitig als Wischerwelle zur Anordnung eines Scheibenwischerarmes dient, und koaxial zur Öffnung (11 ) im gleichen Winkelabstand von 120° voneinander positioniert. Zur formschlüssigen Anordnung des aus dem Hohlprofil6 herausragenden Bereiches der Dämpfungselemente7 weisen diese ein zur Achse A parallel von der Fahrzeugkarosserie (FK) nach dem Fahrzeuginneren zu erstrecktes Hohlprofil12 auf, dessen Querschnitt T-förmig ist und dessen Bereich mit der kleineren lichten Weite in radialer Richtung zur Öffnung (11 ) und auch zur Achse A zu ausgerichtet und auf dieser Seite offen ist. - In den drei Aufnahmen
9 sind zur Halterung der Antriebseinheit drei Befestigungsbeine (5.1 ,5.3 ,5.5 ) mit den an diesen stoffschlüssig angeformten Dämpfungselementen7 formschlüssig angeordnet und verrastet. Die formschlüssige Anordnung ist durch Eindrücken der vorpositionierten Dämpfungselemente7 in die Aufnahmen9 in Richtung der Fahrzeugkarosserie (FK) bis zu deren Verrastung mit den jeweiligen Aufnahmen9 herstellbar und hergestellt worden. Es ist zu erkennen, dass der Schaft8 der Dämpfungselemente7 so ausgelegt ist, dass sich die Befestigungsbeine5 und die Aufnahmen9 nicht berühren, so dass die Antriebseinheit und damit auch die gesamte Scheibenwischvorrichtung schwingungsgedämpft und akustisch entkoppelt an der Fahrzeugkarosserie festgelegt ist. -
2 zeigt die Antriebseinheit in einer zu den Aufnahmen9 vorpositionierten Montagestellung, in der die Abtriebswelle3 bereits in die Öffnung11 eingeführt ist, wodurch die Dämpfungselemente7 den vorbestimmten radialen Abstand zu den Aufnahmen9 haben. Durch eine Drehung um die Achse A sind die an den Befestigungsbeinen5.1 ,5.3 und5.5 . angeformten Dämpfungselemente in axiale Übereinstimmung mit den Aufnahmen9 gebracht. Dadurch, dass alle Befestigungsbeine5.1 bis5.6 mit Dämpfungselementen7 versehen sind, kann die Antriebseinheit in verschiedenen Winkelstellungen an den drei Aufnahmen9 angeordnet werden, und damit in einer Winkelstellung, die der zur Verfügung stehende Bauraum erlaubt. Dazu wird die Antriebseinheit um die Öffnung11 bzw. um die Achse A im Uhrzeiger- oder Gegenuhrzeigersinn in 60°-Schritten verdreht. Damit wird deutlich, dass die Befestigung der Scheibenwischvorrichtung an Aufnahmen9 , die koaxial zu einer Öffnung11 für die Wischerwelle3 an einer Fahrzeugkarosserie angeordnet sind, bezüglich der Winkelstellung variabel ist. -
3 zeigt ein Dämpfungselement7 in perspektivischer Darstellung. Dieses ist auf der der jeweiligen Aufnahme9 zugewandten Seite mit einem vorstehenden Rastknopf10 versehen. Dieser Rastknopf10 steht in der Verrastungsposition, in der das Wischerwellenlager13 (2 ) mit einem Absatz über eine Dämpfungsscheibe14 an der Fahrzeugkarosserie anliegt, mit einer Rastöffnung15 in Eingriff, die in der jeweiligen Aufnahme9 auf der der Öffnung11 abgewandten Seite angeordnet ist. Zur Montageerleichterung weist die Aufnahme9 in der Wandung, in der die Rastöffnung15 angeordnet ist, eine Einführschräge16 auf. -
- 1
- Wischermotor
- 2
- Getriebegehäuse
- 3
- Abtriebswelle
- 4
- Getriebegehäusedeckel
- 5.1
- bis
5.6 Befestigungsbein - 6
- Hohlprofil
- 7
- Dämpfungselement
- 8
- Schaft
- 9
- Aufnahme
- 10
- Rastknopf
- 11
- Öffnung
- 12
- Hohlprofil
- 13
- Wischerwellenlager
- 14
- Dämpfungsscheibe
- 15
- Rastöffnung
- 16
- Einführschräge
- A
- Achse
- FK
- Fahrzeugkarosserie
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005008636 A1 [0002]
- - DE 10062617 [0003]
- - DE 102005002256 A1 [0003]
- - DE 102005008632 A1 [0003, 0003]
- - DE 10301900 A1 [0004]
- - DE 102004005067 A1 [0004]
- - DE 102004016810 A1 [0004, 0004]
Claims (12)
- Befestigungsanordnung für eine Scheibenwischvorrichtung an einem Fahrzeug, wobei die Scheibenwischvorrichtung eine fahrzeuginnenseitig angeordnete Antriebseinheit mit einer Abtriebswelle, die als Wischerwelle zur Anordnung eines Scheibenwischerarmes durch eine Öffnung in der Fahrzeugkarosserie nach außen geführt ist, aufweist, mit Befestigungselementen, die an der Antriebseinheit angeordnet und jeweils mit mindestens einem Dämpfungselement versehen sind, und mit an der Fahrzeugkarosserie angeordneten Aufnahmen für diese, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungselemente (
7 ) aus Hartgummi oder einem hartgummiähnlichen Kunststoff bestehen und zugleich als Halterungselemente ausgebildet sind, die in paralleler Richtung zur Achse (A) der Wischerwelle (3 ) in formschlüssigen Eingriff mit den Aufnahmen (9 ) gebracht und in einer in dieser Richtung vorbestimmten Endstellung lösbar verrastet oder verriegelt sind. - Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (
5.1 bis5.6 ) am Getriebegehäuse (2 ) angeordnet und mit einem achsparallel erstreckten Hohlprofil (6 ) versehen sind, dessen Querschnitt T-, trapez- oder schlüssellochförmig gestaltet ist und dessen Bereich mit der kleineren lichten Weite in radialer Richtung nach der Achse (A) abgewandten Seite zu ausgerichtet und auf dieser Seite offen ist. - Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (
9 ) im radialen Abstand von den Befestigungselementen (5.1 bis5.6 ) in von der Öffnung (11 ) für die Wischerwelle (3 ) wegweisender Richtung angeordnet und mit einem achsparallel erstreckten und von der Fahrzeugkarosserie (FK) nach dem Fahrzeuginneren zu erstreckten Hohlprofil (12 ) versehen sind, dessen Querschnitt T-, trapez- oder schlüssellochförmig gestaltet ist und dessen Bereich mit der jeweils kleineren lichten Weite in radialer Richtung zur Öffnung (11 ) zu ausgerichtet und auf dieser Seite offen ist. - Befestigungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (
5.1 bis5.6 ) koaxial zur Wischerwelle (3 ) und die Aufnahmen (9 ) koaxial zur Öffnung (11 ) für die Wischerwelle (3 ) angeordnet sind. - Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungselemente (
7 ) ein Querschnittsprofil haben, das einen Schaft (8 ) und an dessen beiden Enden jeweils eine mit dem jeweiligen Hohlprofil (6 ,12 ) korrespondierende Verdickung für einen formschlüssigen Eingriff mit diesem (6 ,12 ) aufweist. - Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Quer schnittsprofil symmetrisch ausgebildet ist.
- Befestigungsanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (
6 ,12 ) T-förmig ausgebildet sind und das Querschnittsprofil der Dämpfungselemente (7 ) ein Doppel-T-Profil ist. - Befestigungsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Antriebseinheit eine größere Anzahl Befestigungselemente (
5.1 bis5.6 ) angeformt als an der Fahrzeugkarosserie (FK) Aufnahmen (9 ) vorhanden sind oder umgekehrt, und dass die in Überzahl angeordneten Befestigungselemente (5.1 bis5.6 ) oder Aufnahmen (9 ) im gleichen Abstand voneinander angeordnet sind, wobei dieser Abstand ein Bruchteil des Abstandes der in Unterzahl vorhandenen beträgt. - Befestigungsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (
5.1 bis5.6 ) an dem aus einem Kunststoff gefertigten Getriebegehäusedeckel (4 ) der Antriebseinheit angeformt sind. - Befestigungsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungselemente (
7 ) mit den Befestigungselementen (5.1 bis5.6 ) stoffschlüssig verbunden sind. - Befestigungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungselemente (
7 ) im 2-K-Spritzverfahren angeformt sind. - Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verrastung an der den Befestigungselementen (
5.1 bis5.6 ) zugewandten Stirnfläche wenigstens eines Dämpfungselementes (7 ) ein Rastvorsprung (10 ) für eine in der jeweiligen Aufnahme (9 ) ausgebildete Rastöffnung (15 ) angeformt ist.
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