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Zur
Hintergrundbeleuchtung von Flüssigkristallbildschirmen
werden zunehmend Leuchtdioden verwendet. Unter anderem finden Leuchtdioden
mit Halbleiterkörpern,
die blaues Licht emittieren, und Konversionselementen, die einen
Teil des blauen Lichts in gelbes Licht umwandeln, Verwendung, so dass
die Mischung aus blauem und gelbem Licht weißes Licht ergibt. Die Hintergrundbeleuchtung
wird dann gefiltert, um die Grundfarben der Pixel, insbesondere
Rot, Grün
und Blau, zu gewinnen. Die Farbwiedergabequalität von Rot und Grün kann hierbei aufgrund
der indirekten Gewinnung aus gelbem Licht gemindert sein.
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Eine
zu lösende
Aufgabe besteht vorliegend darin, eine Leuchtvorrichtung mit verbesserter
Farbwiedergabequalität
anzugeben. Diese Aufgabe wird durch eine Leuchtvorrichtung mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Eine
weitere zu lösende
Aufgabe besteht darin, ein effizienteres Verfahren zur Gruppierung
von Strahlung emittierenden Halbleiterchips anzugeben. Diese Aufgabe
wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6
gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Leuchtvorrichtung sowie
des Verfahrens zur Gruppierung von Strahlung emittierenden Halbleiterchips
sind in den jeweils abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die Leuchtvorrichtung eine Mehrzahl von Strahlung emittierenden
Halbleiterchips auf. Insbesondere weisen die Halbleiterchips jeweils
einen Halbleiterkörper
und ein Konversionselement auf. Die Halbleiterkörper sind dazu vorgesehen,
Strahlung einer ersten Wellenlänge
zu erzeugen. Ein Teil der ursprünglichen
Strahlung kann mittels des jeweiligen Konversionselments in Strahlung
einer zweiten Wellenlänge und
Strahlung einer dritten Wellenlänge
umgewandelt werden, so dass im Gesamtspektrum der von den Halbleiterchips
abgegebenen Strahlung im Wesentlichen drei Intensitätspeaks
auftreten.
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Vorzugsweise
liegen die erste, zweite und dritte Wellenlänge im Bereich des sichtbaren
Spektrums.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung enthält
das Konversionselement zwei verschiedene Sorten von Leuchtstoffen.
Insbesondere ist die erste Sorte von Leuchtstoffen zur Umwandlung
von Strahlung der ersten Wellenlänge
in Strahlung der zweiten Wellenlänge
und die zweite Sorte zur Umwandlung von Strahlung der ersten Wellenlänge in Strahlung der
dritten Wellenlänge
geeignet.
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Die
Leuchtstoffe der ersten und zweiten Sorte weisen bevorzugt einen
Stoff aus der Gruppe auf, die durch die folgenden Materialien gebildet
wird: mit Metallen der seltenen Erden dotierte Granate, mit Metallen
der seltenen Erden dotierte Erdalkalisulfide, mit Metallen der seltenen
Erden dotierte Thiogalate, mit Metallen der seltenen Erden dotierte
Aluminate, mit Metallen der seltenen Erden dotierte Orthosilikate,
mit Metallen der seltenen Erden dotierte Chlorosilikate, mit Metallen
der seltenen Erden dotierte Erdalkalisiliziumnitride, mit Metallen
der seltenen Erden dotierte Oxynitride und mit Metallen der seltenen
Erden dotierte Aluminiumoxinitride.
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Die
jeweiligen Halbleiterkörper
enthalten vorzugsweise ein Nitridverbindungsmaterial. Dies bedeutet,
dass eine aktive Epitaxie-Schichtenfolge der Halbleiterkörper oder
zumindest eine Schicht davon ein Nitrid-III/V-Verbindungshalbleitermaterial, vorzugsweise
AlnGamIn1-n-mN umfasst, wobei 0 ≤ n ≤ 1, 0 ≤ m ≤ 1 und n + m ≤ 1. Dabei muss dieses Material nicht
zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach obiger Formel
aufweisen. Vielmehr kann es einen oder mehrere Dotierstoffe sowie
zusätzliche
Bestandteile aufweisen, die die charakteristischen physikalischen
Eigenschaften des AlnGamIn1-n-mN-Materials im Wesentlichen nicht ändern. Der
Einfachheit halber beinhaltet obige Formel jedoch nur die wesentlichen
Bestandteile des Kristallgitters (Al, Ga, In, N), auch wenn diese
teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt sein können.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform emittieren
die Halbleiterkörper
blaues Licht, wobei die erste Wellenlänge insbesondere Werte zwischen einschließlich 435
nm und 450 nm annimmt.
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Weiterhin
kann das Konversionselement einen Grünleuchtstoff enthalten, so
dass ein Teil des blauen Lichts in grünes Licht umgewandelt wird.
Die entsprechende zweite Wellenlänge
kann insbesondere Werte zwischen einschließlich 500 nm und 570 nm annehmen.
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Als
weiteren Leuchtstoff enthält
das Konversionselement mit Vorteil einen Rotleuchtstoff, so dass ein
weiterer Teil des blauen Lichts in rotes Licht umgewandelt wird.
Die entsprechende dritte Wellenlänge
kann insbesondere Werte zwischen einschließlich 600 nm und 690 nm annehmen.
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Mit
Vorteil werden die verschiedenen Strahlungsanteile so bemessen,
dass die einzelnen Halbleiterchips weißes Mischlicht emittieren.
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Da
sich das weiße
Mischlicht aus den Grundfarben Blau, Grün und Rot zusammensetzt, kann
bei einer Gewinnung der Grundfarben aus dem weißen Mischlicht eine bessere
Farbwiedergabequalität
erzielt werden als bei einem Mischlicht aus den Komponenten Blau
und Gelb.
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Es
gilt der Zusammenhang, dass der Leuchtstoff, der Strahlung der zweiten
Wellenlänge
abgibt, stärker
angeregt wird, wenn die erste Wellenlänge kleinere Werte annimmt,
das heißt
insbesondere Werte im Bereich von 435 nm. Nimmt die erste Wellenlänge größere Werte
an, ist die Intensität
der Strahlung zweiter Wellenlänge
abgeschwächt.
Die von dem Konversionselement abgegebene Strahlung erfährt daher
bei kleineren Werten der ersten Wellenlänge eine leichte Grünverschiebung,
bei größeren Werten
eine leichte Rotverschiebung.
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Es
hat sich herausgestellt, dass der Farbort-Wertebereich des Mischlichts
eingeschränkt
ist, wenn der oben genannte Zusammenhang gilt. Im Vergleich zu Mischlicht,
das sich nur aus Strahlung einer ersten Wellenlänge, beispielsweise blauem Licht,
und aus Strahlung einer zweiten Wellenlänge, beispielsweise gelbem
Licht, zusammensetzt, kann der Farbort-Wertebereich insbesondere in einer ersten
Richtung vorteilhaft eingeschränkt
werden.
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Der
Grundgedanke der Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass der Farbort-Wertebereich
eingeschränkt
ist.
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Eine
herkömmliche
Klassifizierung (sogenanntes „Binning”) von Halbleiterchips
in Gruppen verschiendenen Farborts setzt den uneingeschränkten Wertebereich
voraus und ist mit einer Unterteilung des Wertebereichs in festgelegte
Gruppen (sogenannte „bins”) verbunden.
Bei einem eingeschränkten
Wertebereich sind jedoch manche Gruppen überzählig.
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Mit
Vorteil wird gemäß der vorliegenden
Erfindung eine neue Unterteilung angegeben. Die Anzahl der Gruppen
kann gegenüber
einer herkömmlichen
Klassifizierung beibehalten werden. Durch die neue Unterteilung
kann jedoch eine Leuchtvorrichtung mit verbesserter Farbqualität und verbesserter Strahlungshomogenität verwirklicht
werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform werden
die Halbleiterchips nicht nur nach Farbort, sondern auch nach der
ersten Wellenlänge
klassifiziert. Beispielsweise kann der Wertebereich der ersten Wellenlänge, der
sich von 435 nm bis 450 nm erstreckt, in drei Bereiche unterteilt
werden. Vorzugsweise erstreckt sich der erste Bereich von 435 nm
bis 440 nm, der zweite Bereich von 441 nm bis 445 nm und der dritte
Bereich von 446 nm bis 450 nm.
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Die
neue Unterteilung führt
vorteilhafterweise zu einer geringeren Schwankung der ersten Wellenlänge innerhalb
einer Gruppe. Insbesondere unterscheiden sich die Werte der ersten
Wellenlänge der
Halbleiterchips innerhalb einer Gruppe höchstens um 10 nm, vorzugsweise
um höchstens
6 nm, voneinander. Bei einer herkömmlichen Unterteilung findet keine
Klassifizierung nach der ersten Wellenlänge statt. Daher können sich
die Werte der ersten Wellenlänge
bei dem genannten Zahlenbeispiel bis zu 15 nm voneinander unterscheiden.
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Für die Leuchtvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung werden mit Vorteil Halbleiterchips einer einzigen Gruppe
verwendet, so dass sich die Werte für die erste Wellenlänge höchstens
um 10 nm, vorzugsweise um höchstens
6 nm, voneinander unterscheiden. Eine derartige Leuchtvorrichtung
weist nicht nur für
Rot und Grün
eine verbesserte Farbqualität
auf, sondern aufgrund der verringerten Schwankung auch für Blau.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante läuft
ein Verfahren zur Gruppierung der Strahlung emittierenden Halbleiterchips,
die einen wie oben beschriebenen Aufbau aufweisen, so ab, dass die
erste Wellenlänge
und der Farbort jedes Halbleiterchips bestimmt werden. Weiterhin
werden verschiedene Gruppen von Halbleiterchips gebildet, wobei
die Halbleiterchips einer Gruppe einen einheitlichen Farbort aufweisen
und sich in der ersten Wellenlänge
nicht mehr als 10 nm, vorzugsweise nicht mehr als 6 nm, voneinander
unterscheiden.
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Die
Klassifizierung kann neben dem Farbort und der ersten Wellenlänge weitere
Kenngrößen berücksichtigen.
Beispielsweise kann zusätzlich
nach dem Lichtstrom und oder der Vorwärtsspannung klassifiziert werden,
so dass die Halbleiterchips einer Gruppe einen einheitlichen Lichtstrom
und/oder eine einheitliche Vorwärtsspannung
aufweisen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Variante eines Verfahrens zur Herstellung einer Leuchtvorrichtung, deren
Halbleiterchips sich in der ersten Wellenlänge höchstens um 10 nm, vorzugsweise
höchstens
um 6 nm, voneinander unterscheiden, wird zunächst eine Gruppierung der Strahlung
emittierenden Halbleiterchips nach dem oben beschriebenen Verfahren durchgeführt. Dann
wird ein Träger
mit Halbleiterchips aus nur einer der verschiedenen Gruppen bestückt. Die
Bestückung
kann zufällig
erfolgen.
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Bei
einer weiteren Variante eines Verfahrens zur Herstellung einer Leuchtvorrichtung
wird ebenfalls eine Gruppierung der Strahlung emittierenden Halbleiterchips
nach dem oben beschriebenen Verfahren durchgeführt. Hierbei wird der Träger jedoch mit
Halbleiterchips aus verschiedenen Gruppen bestückt, wobei die Halbleiterchips
aus den verschiedenen Gruppen regelmäßig über den Träger verteilt sind. Zwar kann
die erste Wellenlänge
hierbei stärker schwanken
als bei der vorgenannten Variante. Durch die regelmäßige Anordnung
der Halbleiterchips aus verschiedenen Gruppen kann jedoch über die
Fläche der
Leuchtvorrichtung hinweg ein Ausgleich erzielt werden, so dass insgesamt
eine relativ gute Strahlungshomogenität erzielt werden kann.
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Nähere Erläuterungen
zu der vorliegenden Erfindung werden im folgenden anhand der 1 bis 3 gegeben.
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Es
zeigen:
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1 und 2 ein
erstes und zweites Schaubild darstellend das Gesamtspektrum von
weißem
Mischlicht bei verschiedenen Wellenlängen des blauen Lichts,
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3 ein
CIE XY-Diagramm darstellend den Farbort von weißem Mischlicht bei verschiedenen Wellenlängen des
blauen Lichts und zwei verschiedenen Arten von Halbleiterchips.
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1 zeigt
das Gesamtspektrum W von weißem
Mischlicht, das von einem Strahlung emittierenden Halbleiterchip
emittiert wird. Der Halbleiterchip weist einen Halbleiterkörper zur
Erzeugung von Strahlung einer ersten Wellenlänge, insbesondere blauem Licht,
und ein Konversionselement zur Umwandlung eines Teils der ursprünglichen
Strahlung in Strahlung einer zweiten Wellenlänge, insbesondere grünes Licht,
und in Strahlung einer dritten Wellenlänge, insbesondere rotes Licht,
auf.
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Wie
aus dem Schaubild hervorgeht, weist das Gesamtspektrum W bei einer
Wellenlänge λ von etwa
435 nm einen ersten Intensitätspeak
auf. Die Kurve B, welche die spektrale Verteilung des blauen Lichts
darstellt, weist an derselben Stelle ein Maximum auf. Das Mischlicht
enthält
also blaues Licht mit einer ersten Wellenlänge von λ ≈ 435 nm. Das Gesamtspektrum W
sowie die spektrale Verteilung des blauen Lichts werden durch Messungen
am Halbleiterchip ermittelt.
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Die
Kurve L hingegen, welche die spektrale Verteilung der von dem Konversionselement
abgegebenen Strahlung darstellt, ergibt sich aus der Differenz des
Gesamtspektrums W und der spektralen Verteilung des blauen Lichts.
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Das
Gesamtspektrum W sowie die Kurve L weisen bei einer Wellenlänge von
etwa 530 nm einen Intensitätspeak
auf. Ein weiterer Intensitätspeak
tritt bei einer Wellenlänge
von etwa 650 nm auf. Der Intensitätspeak bei etwa 530 nm wird
durch den in dem Konversionselement enthaltenen Grünleuchtstoff, der
Intensitätspeak
bei etwa 650 nm durch den in dem Konversionselement enthaltenen
Rotleuchtstoff hervorgerufen.
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Im
Vergleich hierzu zeigt 2 das Gesamtspektrum W eines
Halbleiterchips mit einem Halbleiterkörper, der blaues Licht mit
einer längeren
ersten Wellenlänge
im Bereich von 450 nm emittiert. Wie aus dem Schaubild hervorgeht,
führt die
größere Wellenlänge zu einer
Verringerung der Intensität
des grünen
Lichts im Verhältnis
zum roten Licht. Dies liegt am Absorptionsspektrum des Grünleuchtstoffs,
der insbesondere bei einer Wellenlänge von etwa 435 nm einen maximalen
Absorptionsgrad aufweist. Bei einer Wellenlänge von 450 nm ist somit der
Absorptionsgrad geringer. Die von dem Grünleuchtstoff abgegebene Strahlung
weist daher eine geringere Intensität auf.
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Folglich
erfährt
das von dem Konversionselement abgegebene gelbe Licht, das eine
Mischung aus grünem
und rotem Licht ist, bei einer kürzeren Wellenlänge des
blauen Lichts eine leichte Grünverschiebung,
während
es bei einer längeren
Wellenlänge
des blauen Lichts eine leichte Rotverschiebung erfährt.
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Dieser
Zusammenhang und die Konsequenzen daraus werden durch das Schaubild
der 3 verdeutlicht.
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Die
Verbindungslinien I, II, III, IV und V verbinden zueinander gehörende Wertepaare
miteinander. Die Werte des blauen Spektralbereichs B sind jeweils
mit Werten des gelben Spektralbereichs Y verbunden. Das gelbe Licht
ergibt sich durch Mischung des grünen und roten Lichts, welches
jeweils aus dem blauen Licht durch entsprechende Konversion erzeugt
wird.
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Aus
dem Diagramm geht hervor, dass durch blaues Licht kürzerer Wellenlängen gelbes
Licht kürzerer
Wellenlängen
erzeugt werden kann, während durch
blaues Licht größerer Wellenlängen gelbes Licht
größerer Wellenlängen erzeugt
wird.
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Das
weiße
Mischlicht, das aus dem jeweiligen blauen und gelben Licht erzeugt
wird, weist verschiedene Farborte auf. Die Farborte liegen innerhalb
eines gestrichelt dargestellten Wertebereichs A, der in einer Ebene
liegt, welche durch eine erste Richtung a und eine zweite Richtung
b aufgespannt wird.
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Der
Farbort-Wertebereich A des Mischlichts stellt den uneingeschränkten Wertebereich
dar, der in der ersten Richtung a durch die beiden Verbindungslinien
VI und VII begrenzt wird. Die Verbindungslinien VI und VII ergeben
sich bei Halbleiterchips, bei welchen das blaue Licht mittels eines
Gelbleuchtstoffs konvertiert wird. Hierbei weist das erzeugte gelbe Licht
sowohl bei kürzerwelligem
als auch bei längerwelligem
blauem Anregungslicht im Wesentlichen die gleiche Wellenlänge auf.
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Der
eingeschränkte
Farbort-Wertebereich, der bei Halbleiterchips mit Grün- und Rotleuchtstoff auftritt,
wird in der ersten Richtung a durch die Verbindungslinien I und
V begrenzt. Die Ausdehnung des eingeschränkten Farbort-Wertebereichs ist
insbesondere in der ersten Richtung a gegenüber dem uneingeschränkten Wertebereich
verringert.
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Aufgrund
des in der ersten Richtung a eingeschränkten Farbort-Wertebereichs
kann beispielsweise entlang der ersten Richtung a auf eine Unterteilung
des Wertebereichs verzichtet werden. Stattdessen kann mit Vorteil
eine Unterteilung des Wertebereichs des blauen Lichts vorgenommen
werden. Dadurch kann die Schwankung der Wellenlänge des blauen Lichts in einer
Gruppe verringert werden. Im Gegensatz hierzu wird herkömmlicherweise
eine Unterteilung des uneingeschränkten Farbort-Wertebereichs
A in der ersten Richtung a vorgenommen und auf eine Unterteilung
des Wertebereichs des blauen Lichts verzichtet.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.