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DE102008033105A1 - Optisch differenzierte Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel - Google Patents

Optisch differenzierte Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel Download PDF

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DE102008033105A1
DE102008033105A1 DE200810033105 DE102008033105A DE102008033105A1 DE 102008033105 A1 DE102008033105 A1 DE 102008033105A1 DE 200810033105 DE200810033105 DE 200810033105 DE 102008033105 A DE102008033105 A DE 102008033105A DE 102008033105 A1 DE102008033105 A1 DE 102008033105A1
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DE
Germany
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weight
acid
oral
dental care
cleaning agents
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Withdrawn
Application number
DE200810033105
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English (en)
Inventor
Hans-Theo Dr. Leinen
Tilo Dr. Poth
Adolf Peter Dr. Barth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q11/00Preparations for care of the teeth, of the oral cavity or of dentures; Dentifrices, e.g. toothpastes; Mouth rinses
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/02Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by special physical form
    • A61K8/04Dispersions; Emulsions
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61K8/73Polysaccharides
    • A61K8/731Cellulose; Quaternized cellulose derivatives

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Abstract

Die optische Differenzierung von wasserhaltigen Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmitteln gelingt, indem sichtbare Cellulosepartikel in diese eingearbeitet werden. Entsprechende Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel enthalten einen fließfähigen Träger und darin suspendierte Partikel, bei denen der fließfähige Träger - bezogen auf sein Gewicht - mindestens 5 Gew.-% Wasser enthält, und die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel - bezogen auf ihr Gewicht - mindestens 70 Gew.-% Cellulose enthalten.

Description

  • Die Erfindung betrifft Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die eine besondere Optik aufweisen.
  • Zahnreinigungsmittel sind in verschiedenen Formen auf dem Markt und dienen in erster Linie der Reinigung der Zahnoberfläche und der Vorbeugung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen. Sie enthalten üblicherweise eine Kombination aus Poliermitteln, Feuchthaltemitteln, Tensiden, Bindemitteln, Aromastoffen und fluoridhaltigen sowie antimikrobiellen Wirkstoffen. Neben Zahnpulvern, die wegen ihrer erhöhten Abrasivität eine untergeordnete Rolle spielen, werden Zahnreinigungsmittel vor allem in Pasten-, Creme- und transluzenter oder transparenter Gelform angeboten. In den letzten Jahren haben auch Liquid- oder Flüssigzahncremes und Mundwässer zunehmend an Bedeutung gewonnen.
  • Neben der Reinigung der Zähne erwartet der Verbraucher von den gattungsgemäßen Produkten auch eine Pflege der Zähne und der Mundhöhle. So sind insbesondere ein „sauberes" Gefühl, d. h. eine glatte und glänzende Zahnoberfläche sowie ein frisches Gefühl im Mund wesentliche Aspekte für den Kaufanreiz von Zubereitungen zur Mund- und Zahnpflege- und -reinigung. Ein erfolgreiches Mittel der gattungsgemäßen Art sollte daher die Zähne gründlich reinigen, ohne den Zahn oder die Zahnoberfläche zu schädigen und gleichzeitig Mundgeruch verringern und/oder verhindern.
  • Es ist bekannt, Zubereitungen zur Mund- und Zahnpflege- und -reinigung Geruchs- und/oder Geschmacksstoffe bzw. Aromen zuzusetzen, um ihnen einerseits einen besonderen Geruch bzw. Geschmack zu verleihen und andererseits um ein aromatisches Gefühl von Frische nach der Anwendung zu hinterlassen. Solche Aromen usw. sind im Bereich der Mund- und Zahnpflege und -reinigung weit verbreitet.
  • Es hat sich gezeigt, daß die üblicherweise eingesetzten Aromen das Verbraucherinteresse nach einem einzigartigen Produktempfinden nur unzureichend oder nur über einen bestimmten Zeitraum befriedigen. Es besteht daher nach wie vor der Bedarf, dem Verbraucher ein „typisches und unverwechselbares" Produkt zur Verfügung zu stellen, das er wiederholt kauft und anwendet.
  • Zur Vermeidung hygienischer Bedenken werden Zubereitungen zur Mund- und Zahnpflege- und -reinigung so verpackt, daß ein direkter Kontakt mit dem Produkt am Verkaufsort nicht möglich ist. Im Gegensatz zu anderen Kosmetika, beispielsweise Duschgelegen oder Shampoos, weisen die Verpackungen Sicherungsmittel (z. B. peel-of-Folien) auf, die verhindern, daß das Produkt am Verkaufsort Kontakt mit der Umgebung erhält. Der Verbraucher kann auch durch Abschrauben des Verschlusses das Produkt folglich nicht olfaktorisch wahrnehmen, wie dies beispielsweise bei einem Duschgel der Fall ist. Dies führt dazu, daß es weiterer Anstrengungen bedarf, das Produkt bereits am Verkaufsort als „typisches und unverwechselbares" Produkt darzustellen. Hier bieten sich neben der Verpackungsgestaltung auch optische Differenzierungen des Produkts an.
  • Ein weiteres Aufgabenfeld besteht darin, dem Verbraucher möglichst „naturnahe" Produkte zur Verfügung zu stellen, die nur die absolut notwendigen Mengen an synthetischen Stoffen enthalten.
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, Zubereitungsformen für Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die bereits am Verkaufsort ein einzigartiges Empfinden hervorrufen. Zusätzlich sollte nach Möglichkeit der zusätzliche Einsatz von synthetischen Stoffen verringert oder auf diese ganz verzichtet werden können.
  • Es ist bekannt, Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel optisch zu differenzieren. Hier sind zunächst die verschiedenen Arten von Streifenzahnpasten zu erwähnen, die über Art, Farbe und Form sowie Lage der Streifen eine Botschaft n den Verbraucher vermitteln. Eine weitere Form der optischen Differenzierung besteht darin, farbige Partikel, Flocken Filme oder Gasblasen in die Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel zu inkorporieren.
  • So beschreibt die WO 2005/058265 A1 (Colgate-Palmolive) die Inkorporierung von wirkstoffbeladenen Filmen, d. h. einer Vielzahl blättchenförmiger Strukturen, die Wirkstoffe enthalten, in verschiedene Kosmetika, insbesondere in Zahnreinigungsmittel. Als Filmmaterialien werden synthetische Polymere genannt. Allerdings sind die Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die als Träger fungieren, hinsichtlich ihres Wassergehaltes beschränkt, da die genannten Polymere wasserlöslich oder -quellbar sind.
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine optische Differenzierung unabhängig vom Wassergehalt der Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel zu ermöglichen.
  • Überraschenderweise wurde nun festgestellt, daß die optische Differenzierung von wasserhaltigen Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmitteln gelingt, indem sichtbare Cellulosepartikel in diese eingearbeitet werden.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind demnach Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, enthaltend einen fließfähigen Träger und darin suspendierte Partikel, bei denen
    • a) der fließfähige Träger – bezogen auf sein Gewicht – mindestens 5 Gew.-% Wasser enthält, und
    • b) die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – mindestens 70 Gew.-% Cellulose enthalten.
  • Mund- und Zahnpflegemittel sowie Mund- und Zahnreinigungsmittel im Sinne der Erfindung sind Mund- und Zahnpulver, Mund- und Zahnpasten, flüssige Mund- und Zahncremes sowie Mund- und Zahngele. Bevorzugt geeignet sind Zahnpasten und flüssige Zahnreinigungsmittel. Hierzu können die Mund- und Zahnpflege- und reinigungsmittel z. B. in Form von Zahnpasten, flüssigen Zahncremes, Zahnpulvern, Mundwässern oder gegebenenfalls auch als Kaumasse, z. B. als Kaugummi, vorliegen. Bevorzugt liegen sie jedoch als mehr oder weniger fließfähige oder plastische Zahnpasten vor, wie sie zur Reinigung der Zähne unter Einsatz einer Zahnbürste verwendet werden.
  • Unter „fließfähig" werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Zusammensetzungen verstanden, die bei 20°C und 1013,25 mbar Viskositäten zwischen 0,001 und 1.000.000 mPas (= 1 μPas bis 1 kPas) aufweisen. Bevorzugte erfindungsgemäße Zubereitungen weisen Viskositäten zwischen 0,1 und 500.000 mPas, vorzugsweise zwischen 1 und 250.000 mPas und insbesondere zwischen 100 und 75.000 mPas auf.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Mittel eine Viskosität [mPas] im Bereich von 8.000 bis 45.000 mPas auf (gemessen mit Brookfield RVF; Spindel 4/4 UpM bei 20°C).
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind wäßrige Mittel, deren wäßriger Träger mindestens 5 Gew.-% Wasser enthält. Dessen Menge kann ja nach weiteren Inhaltsstoffen variieren, besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß der fließfähige Träger – bezogen auf sein Gewicht – mindestens 10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 20 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 30 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 40 Gew.-% und insbesondere mindestens 50 Gew.-% Wasser enthält.
  • Als Wasser kann normales Leitungswasser verwendet werden, das je nach Herkunft unterschiedliche Mengen an Härtebildnern enthält. Sofern Leitungswasser in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten ist, weist dieses vorzugsweise Härtegrade zwischen 0 und 20°dH auf. Besonders bevorzugt ist der Einsatz von technisch vollentsalztem Wasser, das beispielsweise durch Ionenaustausch gewonnen werden kann. Weitere Inhaltsstoffe des fließfähigen Trägers werden weiter unten ausführlich beschrieben.
  • Als zweiten wesentlichen Inhaltsstoff enthalten die erfindungsgemäßen Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel Partikel, die im fließfähigen Träger suspendiert und damit optisch sichtbar vorliegen.
  • Diese im fließfähigen Träger suspendierten Partikel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – mindestens 70 Gew.-% Cellulose.
  • Cellulose ist das isotaktische β-1,4-Polyacetat der Cellobiose (C6H10O5)n und bildet unverzweigte, wasserunlösliche Ketten. Die durchschnittlichen Molmassen betragen 50.000–500.000 gmol–1.
  • Der durchschnittliche Polymerisationsgrad (DP) sowie die Anzahl der Carboxy-Gruppierungen von Cellulose kann durch verschiedene physikalische Messungen bestimmt werden. Am häufigsten werden Viskositätsmessungen zur Bestimmung des DP herangezogen, die je nach biologischer Herkunft charakteristische Werte ergeben.
  • Unter den Begriff „Cellulose" fallen im Rahmen der vorliegenden Anmeldung auch chemisch verarbeitete Cellulosen, nicht hingegen derivatisierte Cellulosen wie beispielsweise Celluloseester und -ether.
  • Als Cellulose ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise auch mikrokristalline Cellulose (Hydrocellulose) einsetzbar. Mikrokristalline Cellulose ist die Bezeichnung für Produkte, die bei partieller Hydrolyse von Cellulosen unter Bedingungen anfallen, bei denen nur die amorphen Bereiche dieser teilkristallinen Polysaccharide angegriffen und vollständig aufgelöst werden. Diese schonende Hydrolyse verläuft auch im alkalischen, wird aber bevorzugt im sauren Milieu durchgeführt, z. B. durch Einwirkung von verdünnter wäßriger Salzsäure oder Schwefelsäure. In Ausbeuten, die nahezu den kristallinen Anteilen (–70%) der Cellulosen entsprechen, resultieren zunächst mikrofeine Cellulosen, die in wäßriger Suspension unter mechanischer Krafteinwirkung in mikrokristalline Cellulose desaggregiert werden. Der Polymerisationsgrad (LODP, von englisch leveling-off degree of polymerization) der mikrokristallinen Cellulose korreliert eng mit der Kristallitgröße der Ausgangscellulosen und liegt im Bereich von ca. 30–400. Mikrokristalline Cellulose bildet mit Wasser schon in niedrigen Konzentrationen (z. B. 0,5 Gewichtsprozent) stabile Gele. Aus konzentrierten Suspensionen hergestellte Formkörper von elfenbeinähnlichem Aussehen zeichnen sich durch hohe Härte und Schwerentflammbarkeit aus. Mikrokristalline Cellulosen werden als weiße Pulver vermarktet.
  • Als Cellulose sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise auch Viskose, Modal, Kuopferseide, Rayon einsetzbar. Ebenfalls in die Klasse der cellulosischen Fasern bzw. Partikel sind die Tencel- und Lyocellfasern bzw. -partikel einzuordnen. Diese werden mit dem gleichen Grundprozess hergestellt. Hierbei wird native Cellulose zunächst chemisch modifiziert und dann mittels Spinn- oder Formdüsen in ein Bad eingebracht, in dem sich Fasern oder Formkörper aus Cellulose bilden. Üblicherweise ist der Polymerisationsgrad dieser Cellulosen geringer als derjenige der nativen Ausgangscellulose.
  • Die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – mindestens 70 Gew.-% Cellulose. Bevorzugt sind Ausführungsformen, bei denen die Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – mindestens 75 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 85 Gew.-% und insbesondere mindestens 90 Gew.-% Cellulose enthalten.
  • Vorzugsweise sind die Partikel, die hauptsächlich Cellulose enthalten, mit Wirk- und/oder Hilfsstoffen beladen. Hier bieten sich beispielsweise Farbstoffe, Duftstoffe, Öle, Aromen, Antikarieswirkstoffe, Wirkstoffe gegen Halitosis usw. an. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.-% Duftstoff(e) und/oder Aromen enthalten.
  • Als wasserunlösliche Aromaöle kommen alle für Mund- und Zahnpflegemittel gebräuchlichen natürlichen und synthetischen Aromen infrage. Natürliche Aromen können sowohl in Form der aus den Drogen isolierten ätherischen Öle als auch in Form der aus diesen isolierten Einzelkomponenten verwendet werden. Bevorzugt sollte wenigstens ein Aromaöl aus der Gruppe Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Anisöl, Sternanisöl, Kümmelöl, Eukalyptusöl, Fenchelöl, Zimtöl, Nelkenöl, Geraniumöl, Salbeiöl, Pimentöl, Thymianöl, Majoranöl, Basilikumöl, Citrusöl, Gaultheriaöl oder eine oder mehrere daraus isolierte oder synthetisch erzeugte Komponenten dieser Öle enthalten sein. Die wichtigsten Komponenten der genannten Öle sind z. B. Menthol, Carvon, Anethol, Cineol, Eugenol, Zimtaldehyd, Caryophyllen, Geraniol, Citronellol, Linalool, Salven, Thymol, Terpinen, Terpinol, Methylchavicol und Methylsalicylat. Weitere geeignete Aromen sind z. B. Menthylacetat, Vanillin, Jonone, Linalylacetat, Rhodinol und Piperiton.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 19 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 18 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 17 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 16 Gew.-% und insbesondere 1 bis 15 Gew.-% mindestens eines Aromas aus der Gruppe Pfefferminz, Spearmint, Menthol, Limone, Limette, Apfel, Orange, Zitrone, Erdbeere, Aloe Vera, Kaugummi enthalten.
  • Die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel können zusätzlich zu Aromen und/oder Farbstoffen oer an deren Stelle auch scharf schmeckende oder ein Gefühl von Wärme erzeugende Substanzen enthalten. Als scharf schmeckende oder ein Gefühl von Wärme erzeugende Substanz kann eine Reihe von Stoffen eingesetzt werden. Bevorzugt sind insbesondere N-Alkyl-substituierte Amide von ungesättigten Carbonsäuren, beispielsweise
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    • – 2E,7Z,9E-Undecatriensäure-N-isobutylamid
    • – 2E,7Z,9E-Undecatriensäure-N-tert-Butylamid
  • Selbstverständlich sind auch andere Substitutionsmuster am Stickstoffatom möglich und bevorzugt, beispielsweise längerkettige n-Alkylreste (...-N-n-Pentylamid, ...-N-n-Pentylamid, ...-N-n-Pentylamid, ...-N-n-Pentylamid, ...-N-n-Pentylamid, ...-N-n-Hexylamid, ...-N-n-Heptylamid, ...-N-n-Octylamid, ...-N-n-Nonylamid, ...-N-n-Decylamid, ...-N-n-Undecylamid, ...-N-n-Dodecylamid, ...-N-n-Tridecylamid, usw.) oder disubstituierte ...-N,N-Dialkylamide wie ...-N,N-dimethylamid, ...-N,N-diethylamid, ...-N,N-di-n-propylamid, ...-N,N-diisopropylamid, ...-NN-di-n-butylamid, ...-N,N-di(1-Methylpropyl)amid, ...-N,N-diisobutylamid, ...-N,N-di-tert-butylamid, ...-N,N-methyl-ethylamid, ...-N,N-methyl-n-propylamid, ...-N,N-methyl-isopropylamid, ...-N,N-ethyl-n-propylamid, ...-N,N-ethyl-isopropylamid, usw..
  • Unter den genannten Verbindungen sind einige im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugt. Diese sind nachfolgend aufgeführt: 2E,6Z,8E-Decatriensäure-N-isobutylamid (N-Isobutyl-2E,6Z,8E-decatrienamid, auch Spilanthol oder Affinin genannt):
    Figure 00090001
    2E,4E,8Z-Decatriensäure-N-isobutylamid (N-Isobutyl-2E,4E,8Z-decatrienamid, auch Isoaffinin genannt):
    Figure 00090002
    2E,7Z,9E-Undecatriensäure-N-isobutylamid (N-Isobutyl-2E,7Z,9E-undecatrienamid):
    Figure 00090003
    2E,4Z-Decadiensäure-N-isobutylamid (cis-Pellitorin):
    Figure 00090004
    2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid (trans-Pellitorin):
    Figure 00100001
  • Ferulasäureamide, beispielsweise Ferulasäure-N-Vanillylamid:
    Figure 00100002
    N-[2-(4-Hydroxy-3-methoxyphenynethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2E)-propensäureamid(trans-Feruloylmethoxytyramin):
    Figure 00100003
    N-[2-(4-Hydroxy-3-methoxyphenynethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2Z)-propensäureamid(cis-Feruloylmethoxytyramin):
    Figure 00100004
    N-[2-(4-Hydroxy-3-methoxyphenyl)ethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-propansäureamid (Dihydroferuloylmethoxytyramin):
    Figure 00110001
    N-[2-(3,4-Dihydroxyphenyl)ethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2E)-propensäureamid (trans-Feruloyldopamin):
    Figure 00110002
    N-[2-(3,4-Dihydroxyphenyl)ethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Feruloyldopamin):
    Figure 00110003
    N-[2-(4-Hydroxyphenyl)ethyl]-3-(3,4-dihydroxyphenyl)-(2E)-propensäureamid (trans-Caffeoyltyramin):
    Figure 00110004
    N-[2-(4-Hydroxyphenynethyl]-3-(3,4-dihydroxyphenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Caffeoyltyramin):
    Figure 00120001
    N-[2-(3,4-Dimethoxyphenyl)ethyl]-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-(2E)-propensäureamid (trans-Rubenamin):
    Figure 00120002
    N-[2-(3,4-dimethoxyphenyl)ethyl]-3-(3,4-dimethoxy-phenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Rubenamin):
    Figure 00120003
  • Weitere im Rahmen der vorliegenden Erfindung mit besonderem Vorzug einsetzbare Scharfstoffe sind beispielsweise Extrakte aus Naturpflanzen. Scharf schmeckende pflanzliche Extrakte können alle physiologisch unbedenklichen pflanzlichen Extrakte sein, die einen scharfen oder warmen sensorischen Eindruck hervorrufen. Bevorzugt als scharf schmeckende pflanzliche Extrakte sind beispielsweise Pfefferextrakt (Piper ssp., insbesondere Piper nigrum), Wasserpfefferextrakt (Polygonum ssp., insbesondere Polygonum hydropiper), Extrakte aus Allium ssp. (insbesondere Zwiebel und Knoblauchextrakte), Extrakte aus Rettich (Raphanus ssp.), Meerrettichextrakte (Cochlearia armoracia), Extrakte aus schwarzem (Brassica nigra), wildem oder gelbem Senf (Sinapis ssp., insbesondere Sinapis arvensis und Sinapis alba), Bertramwurzel-Extrakte (Anacyclus ssp., insbesondere Anacyclus pyrethrumL.), Sonnenhutextrakte (Echinaceae ssp.), Extrakten aus Szechuan-Pfeffer (Zanthoxylum ssp., insbesondere Zanthoxylum piperitum), Spilanthesextrakt (Spilanthes ssp., insbesondere Spilanthes acmella), Chiliextrakt (Capsicum ssp., insbesondere Capsicum frutescens), Paradieskörner-Extrakt (Aframomum ssp, insbesondere Aframomum melegueta[Rose] K. Schum.), Ingwerextrakt (Zingiber ssp., insbesondere Zingiber officinale) und Galangaextrakt (Kaempferia galanga oder Alpinia galanga).
  • Eine besonders geeignete Substanz ist das aus dem Ingwerextrakt stammende Gingerol:
    Figure 00130001
  • Einsetzbar ist auch N-Ethyl-p-menthan-3-carboxamid (N-Ethyl-5-Methyl-2-isopropylcyclohexancarboxamid):
    Figure 00130002
  • Andere scharf schmeckende oder ein Gefühl von Wärme erzeugende Substanzen können z. B. sein Capsaicin, Dihydrocapsaicin, Gingerol, Paradol, Shogaol, Piperin, Carbonsäure-N-vanillylamide, insbesondere Nonansäure-N-vanillylamid, 2-Alkensäureamide, insbesondere 2-Nonensäure-N-isobutylamid, 2-Nonensäure-N-4-hydroxy-3-methoxyphenylamid, Alkylether von 4-Hydroxy-3-methoxybenzylalkohol, insbesonders 4-Hydroxy-3-methoxybenzyl-n-butylether, Alkylether von 3-Hydroxy-4-methoxybenzylalkohol, Alkylether von 3,4-Dimethoxybenzylalkohol, Alkylether von 3-Ethoxy-4-hydroxybenzylalkohol, Alkylether von 3,4-Methylendioxybenzylalkohol, Nicotinaldehyd, Methylnicotinat, Propylnicotinat, 2-Butoxyethylnicotinat, Benzylnicotinat, 1-Acetoxychavicol, Polygodial oder Isodrimeninol.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel mindestens einen Scharfstoff aus der Gruppe der N-Alkyl-substituierte Amide von ungesättigten Carbonsäuren, vorzugsweise
    • – 2E,6Z,8E-Decatriensäure-N-isobutylamid (Spilanthol) und/oder
    • – 2E,4E,8Z-Decatiensäure-N-isobutylamid und/oder
    • – 2E,7Z,9E-Undecatriensäure-N-isobutylamid und/oder
    • – 2E,4Z-Decadiensäure-N-isobutylamid (cis-Pellitorin) und/oder
    • – 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid (trans-Pellitorin) und/oder
    • – Ferulasäure-N-Vanillylamid und/oder
    • – N-[2-(4-Hydroxy-3-methoxyphenynethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2E)-propensäureamid (trans-Feruloylmethoxytyramin) und/oder
    • – N-[2-(4-Hydroxy-3-methoxyphenyl)ethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Feruloylmethoxytyramin) und/oder
    • – N-[2-(4-Hydroxy-3-methoxyphenynethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-propansäureamid (Dihydroferuloylmethoxytyramin) und/oder
    • – N-[2-(3,4-Dihydroxyphenyl)ethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2E)-propensäureamid (trans-Feruloyldopamin) und/oder
    • – N-[2-(3,4-Dihydroxyphenyl)ethyl]-3-(4-hydroxy-3-methoxy-phenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Feruloyldopamin) und/oder
    • – N-[2-(4-Hydroxyphenynethyl]-3-(3,4-dihydroxyphenyl)-(2E)-propensäureamid(trans-Caffeoyltyramin) und/oder
    • – N-[2-(4-Hydroxyphenyl)ethyl]-3-(3,4-dihydroxyphenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Caffeoyltyramin) und/oder
    • – N-[2-(3,4-Dimethoxyphenyl)ethyl]-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-(2E)-propensäureamid (trans-Rubenamin) und/oder
    • – N-[2-(3,4-dimethoxyphenyl)ethyl]-3-(3,4-dimethoxy-phenyl)-(2Z)-propensäureamid (cis-Rubenamin)
    enthalten
  • Bei der Herstellung der suspendierten Partikel kann die Einarbeitung von Wirkstoffen durch den Einsatz von Tensiden erleichtert werden. Diese Tenside verbleiben naturgemäß im Partikel. Zudem wird die Partikelsuspension durch den Tensideinsatz stabilisiert, so daß bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel dadurch gekennzeichnet sind, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – zusätzlich 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% Tensid(e) enthalten, wobei bevorzugte Tenside ausgewählt sind aus Fettalkoholsulfaten, insbesondere Natriumlaurylsulfat, und/oder Betainen, insbesondere Cocoamidopropylbetain.
  • Hinsichtlich der Form der cellulosehaltigen Partikel in der Suspension ist die vorliegende Erfindung nicht beschränkt. Bevorzugt sind optisch einheitliche, wiederkehrende reguläre Formen, wie beispielsweise Kugeln, Quader, Polyeder (Vielflächner) usw.. Es ist besonders bevorzugt, die Partikel derart auszugestalten, daß sie in mindestens einer Raumrichtung deutlich größer sind als in den zwei anderen Raumrichtungen. Hier sind erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, bei denen die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel stäbchenförmig sind, d. h. in einer Raumrichtung eine Ausdehnung aufweisen, die mindestens doppelt, vorzugsweise mindestens dreifach, besonders beorzugt mindestens vierfach und insbesondere mindestens fünffach so groß ist wie die größere der Ausdehnungen in die beiden anderen Raumrichtungen.
  • Bevorzugte Formen dieser Ausführungsform sind beispielsweise Fäden oder lange Zylinder.
  • Eine weitere bevorzugte geometrische Form, die die suspendierten Partikel einnehmen können, ist plättchenförmig. Hier sind erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, bei denen die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel plättchenförmig sind, d. h. in zwei Raumrichtungen eine Ausdehnung aufweisen, die mindestens doppelt, vorzugsweise mindestens dreifach, besonders bevorzugt mindestens vierfach und insbesondere mindestens fünffach so groß ist wie die Ausdehnung in die andere Raumrichtung.
  • In dieser Ausführungsform können flächige Gestaltungen realisiert werden. Neben der Form der „Gehwegplatte" oder „Wandfliese" (Quadrat bzw. Rechteck mit einer Höhe, die deutlich kleiner ist als die Seitenlängen) können Kreise, Dreiecke, Fünfecke, Sechsecke, Pluszeichen, Ringe usw. gewählt werden. Auch irreguläre Formen wie Bäume, Sterne, Tierformen, Wolken, Buchstaben, Zahlen usw. sind bevorzugt. Es ist möglich und bevorzugt, daß nicht nur Partikel einer Gestaltung in den erfindungsgemäßen Produkten vorliegen, sondern mehrere Partikelserien mit einer Vielzahl von Partikeln mit jeweils gleicher Gestaltung, beispielsweise Kreise und Ringe.
  • Auch hinsichtlich der Größe der in den erfindungsgemäßen Mitteln enthaltenen Partikel ist die Erfindung keinen Beschränkungen unterworfen. Bevorzugt sind Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, bei denen die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel in der größten räumlichen Ausdehnung Längen zwischen 100 und 10.000 μm, vorzugsweise zwischen 200 und 8000 μm, besonders bevorzugt zwischen 500 und 7000 μm und insbesondere zwischen 1000 und 5000 μm aufweisen.
  • Die erfindungsgemäßen Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel enthalten üblicherweise weitere Inhaltsstoffe.
  • Bevorzugt ist hierbei der Einsatz von so genannten Feuchthaltemitteln, die bei Zahnpasten das Austrocknen verhindern. Bei so genannten Flüssigzahncremes mit fließfähiger Rheologie dienen diese als Matrix und werden in höheren Mengen eingesetzt.
  • Hier sind erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 10 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 12,5 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 bis 45 Gew.-% und insbesondere 20 bis 40 Gew.-% mindestens eines mehrwertigen Alkohols aus der Gruppe Sorbit und/oder Glycerin und/oder 1,2-Propylenglycol.-% enthalten.
  • Sorbit (auch als Glucit bezeichnet) ist ein Zuckeralkohol von Glucose, also ein Hexit. Sorbit ist durch Hydrierung von Glucose herstellbar, spaltet intramolekular relativ leicht ein oder zwei Moleküle Wasser ab und bildet cyclische Ether. Sorbit läßt sich durch die Formel
    Figure 00160001
    beschreiben und kommt in Form farbloser, mäßig hygroskopischer, optisch aktiver Nadeln, welche sich leicht in Wasser lösen, in den Handel.
  • Glycerin (1,2,3-Propantiol, 1,2,3-Trihydroxypropan, Glycerol, Ölsüß, INCI-Bezeichnung: Glycerin, E 422) ist eine farblose, klare, schwerbewegliche, geruchlose, süß schmeckende, hygroskopische Flüssigkeit, die mit Wasser und Alkohol in jedem Verhältnis mischbar ist.
  • Glycerin läßt sich durch die Formel
    Figure 00160002
    beschreiben. Die Herstellung von Glycerin erfolgte ursprünglich als Nebenprodukt der Fettverseifung. Die heutigen technischen Verfahren gehen von Propen aus, das über die Zwischenstufen Allylchlorid und Epichlorhydrin zu Glycerin verarbeitet wird. Ein weiteres technisches Verfahren ist die Hydroxylierung von Allylalkohol mit Wasserstoffperoxid am WO3-Kontakt über die Stufe des Glycids.
  • 1,2-Propylenglykol (1,2-Propandiol) ist eine farblose und stark hygroskopische Flüssigkeit, die in jedem Verhältnis mit Wasser und Alkoholen (wie Methanol, Ethanol, Propanolen, Butanolen) mischbar ist. Technisches 1,2-Propandiol ist ein Racemat aus (–)-(R)- und (+)-(S)-1,2-Prpylenglycol. Die Herstellung erfolgt über direkte Hydrolyse von Propylenoxid. Da 1,2-P. mit Propylenoxid weiterreagiert, entsteht dabei eine Mischung aus 1,2- und Tripropylenglykol, die durch Destillation getrennt werden muß. 1,2-Propylenglycol kann auch aus nachwachsenden Rohstoffen über drei unterschiedliche Routen hergestellt werden: a) Katalytische Hydrierung von Zuckern; b) Gärung von Zuckern zu Milchsäure und anschließend Hydrierung des Milchsäureesters; c) direkte Fermentation von Zuckern.
  • Für bestimmte Anwendungsbereiche kann es vorteilhaft sein, nur einen der drei oben genannten Inhaltsstoffe einzusetzen. In den meisten Fällen ist dabei Sorbit bevorzugt. Allerdings können auf anderen Anwendungsgebieten Mischungen von zwei der drei Stoffe oder aller drei Stoffe bevorzugt sein. Besonders vorteilhaft hat sich hier eine Mischung aus Glycerin, Sorbit und 1,2-Propylenglycol in einem Gewichtsverhältnis von 1: (0,5–1):(0,1–0,5) erwiesen.
  • Neben Sorbit bzw. Glycerin bzw. 1,2-Propylenglycol eignen sich als weitere mehrwertige Alkohole solche mit mindestens 2 OH-Gruppen, vorzugsweise Mannit, Xylitol, Polyethylenglycol, Polypropylenglycol und deren Mischungen.
  • Unter diesen Verbindungen sind diejenigen mit 2 bis 12 OH-Gruppen und insbesondere diejenigen mit 2, 3, 4, 5, 6 oder 10 OH-Gruppen bevorzugt.
  • Polyhydroxyverbindungen mit 2 OH-Gruppen sind beispielsweise Glycol (CH2(OH)CH2OH) und andere 1,2-Diole wie H-(CH2)n-CH(OH)CH2OH mit n = 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20. Auch 1,3-Diole wie H-(CH2)n-CH(OH)CH2CH2OH mit n = 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 sind erfindungsgemäß einsetzbar. Die (n, n + 1)- bzw. (n, n + 2)-Diole mit nicht endständigen OH-Gruppen können ebenfalls eingesetzt werden.
  • Wichtige Vertreter von Polyhydroxyverbindungen mit 2 OH-Gruppen sind auch die Polyethylen- und Polypropylenglycole.
  • Als bevorzugte weitere mehrwertige Alkohole können z. B. Xylit, Propylenglycole, Polyethylenglycole, insbesondere solche mit mittleren Molekulargewichten von 200–800 eingesetzt werden.
  • Besonders bevorzugt ist der Einsatz von Sorbit, so daß Mittel, die außer Sorbit keine anderen mehrwertigen Alkohole enthalten, besonders bevorzugt sind.
  • Der Einsatz von Putzkörpern (Abrasiva) ist ebenfalls bevorzugt. Putzkörper sind amorphe, überwiegend anorganische, weitgehend wasserunlösliche, kleinstteilige Pulver, die keine scharfen Kanten aufweisen. Sie begünstigen in Zahn- und Mundpflegemitteln die Reinigung der Zähne und polieren gleichzeitig die Zahnoberfläche (Poliermittel).
  • Als Poliermittel eignen sich prinzipiell alle für Zahnpasten bekannten Reibkörper, insbesondere solche, die keine Calciumionen enthalten. Bevorzugt geeignete Poliermittel-komponenten sind daher Kieselsäuren, Aluminiumhydroxid, Aluminiumoxid, Natrium-aluminiumsilikate, organische Polymere oder Gemische solcher Reibkörper.
  • Calciumhaltige Polierkomponenten wie z. B. Kreide, Calciumpyrophosphat, Dicalcium-phosphat-dihydrat können aber in Mengen bis zu 5 Gew.-% – bezogen auf die Gesamtzusammensetzung – enthalten sein.
  • Der Gesamtgehalt an Poliermitteln liegt vorzugsweise im Bereich von 5–50 Gew.-% des Zahnpflegemittels.
  • Besonders bevorzugt sind Zahnpasten und flüssige Zahnreinigungsmittel, die als Poliermittel Kieselsäuren enthalten. Geeignete Kieselsäuren sind z. B. Gelkieselsäuren, Hydrogelkieselsäuren und Fällungskieselsäuren. Gelkieselsäuren werden durch Umsetzung von Natriumsilikatlösungen mit starken, wäßrigen Mineralsäuren unter Ausbildung eines Hydrosols, Alterung zum Hydrogel, Waschen und Trocknen hergestellt. Erfolgt die Trocknung unter schonenden Bedingungen auf Wassergehalte von 15 bis 35 Gew.-%, so werden die sogenannten Hydrogelkieselsäuren erhalten. Durch Trocknung auf Wassergehalte unterhalb 15 Gew.-% erfolgt eine irreversible Schrumpfung der vorher lockeren Struktur des Hydrogels zur dichten Struktur des sog. Xerogels.
  • Eine zweite, bevorzugt geeignete Gruppe von Kieselsäure-Poliermitteln sind die Fällungskieselsäuren. Diese werden durch Ausfällung von Kieselsäure aus verdünnten Alkalisilikat-Lösungen durch Zugabe von starken Säuren unter Bedingungen erhalten, bei welchen die Aggregation zum Sol und Gel nicht eintreten kann. Geeignete Verfahren zur Bevorzugt geeignet ist eine Fällungskieselsäure mit einer BET-Oberfläche von 15–110 m2/g, einer Partikelgröße von 0,5–20 μm, wobei wenigstens 80 Gew.-% der Primärpartikel unter 5 μm liegen sollen, und einer Viskosität in 30%iger Glycerin-Wasser-(1:1)-Dispersion von 30–60 Pa·s (20°C) in einer Menge von 10–20 Gew.-% der Zahnpaste. Bevorzugt geeignete Fällungskieselsäuren dieser Art weisen außerdem gerundete Ecken und Kanten auf und sind unter der Handelsbezeichnung Sident®12 DS (DEGUSSA) erhältlich.
  • Andere Fällungskieselsäuren dieser Art sind Sident® 8 (DEGUSSA) und Sorbosil® AC 39 (Crosfield Chemicals). Diese Kieselsäuren zeichnen sich durch eine geringere Verdickungswirkung und eine etwas höhere mittlere Teilchengröße von 8–14 μm bei einer spezifischen Oberfläche von 40–75 m2/g (nach BET) aus und eignen sich besonders gut für flüssige Zahncremes. Diese sollten eine Viskosität (25°C, Scherrate D = 10 s–1) von 10–100 Pa·s aufweisen.
  • Zahnpasten, die eine deutlich höhere Viskosität von mehr als 100 Pa·s (25° C, D = 10 s–1) aufweisen, benötigen hingegen einen genügend hohen Anteil an Kieselsäuren mit einer Teilchengröße von weniger als 5 μm, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-% einer Kieselsäure mit einer Partikelgröße von 1–3 μm. Solchen Zahnpasten setzt man daher bevorzugt neben den genannten Fällungskieselsäuren noch feinteiligere, so genannte Verdickungs-kieselsäuren mit einer BET-Oberfläche von 150–250 m2/g zu, z. B. die Handelsprodukte Sipernat 22 LS oder Sipernat® 320 DS.
  • Als weitere Poliermittelkomponente kann auch z. B. Aluminiumoxid in Form von schwach calcinierter Tonerde mit einem Gehalt an – und -Aluminiumoxid in einer Menge von ca. 1–5 Gew.-% enthalten sein. Ein solches geeignetes Aluminiumoxid ist unter der Handelsbezeichnung "Poliertonerde P10 feinst" (Giulini Chemie) erhältlich.
  • Als Poliermittel eignen sich weiter alle für Zahnpasten bekannten Reibkörper wie z. B. Natriumaluminiumsilikate wie z. B. Zeolith A, organische Polymere wie z. B. Polymethacrylat oder Gemische dieser und der vorstehend genannten Reibkörper.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die zusätzlich Putzkörper, vorzugsweise Kieselsäuren, Aluminiumhydroxid, Aluminiumoxid, Calciumpyrophosphat, Kreide, Dicalciumphosphatdihydrat (CaHPO4·2H2O), Natriumaluminiumsilikate, insbesondere Zeolith A, organische Polymere, insbesondere Polymethacrylate oder Gemische dieser Reibkörper, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 2,5 bis 25 Gew.-% und insbesondere von 5 bis 22 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Die angegebenen Mengen beziehen sich auf die Gesamtmenge an Reibkörpern, wobei einzelne Reibkörper vorzugsweise in engeren Mengenbereichen eingesetzt werden. Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel enthalten beispielsweise 5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 8 bis 21 Gew.-%, weiter bevorzugt 9 bis 20 Gew.-% und insbesondere 11 bis 19 Gew.-% Kieselsäure(n). Weiter bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,25 bis 2 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,75 bis 1,25 Gew.-% Aluminiumoxid enthalten.
  • Mund- und Zahnpflege- und reinigungsmittel, insbesondere Zahnpasten, können z. B. auch Substanzen enthalten, die gegen Plaque und/oder Zahnstein wirksam sind.
  • Zahnbelag (Plaque) ist ein rauher, klebriger Belag auf den Zähnen, der aus Speichel, Bakterien und Nahrungsresten besteht. Setzen sich Mineralsalze (z. B. Calcium, Phosphat) aus dem Speichel im Zahnbelag ab, so bilden sich harte, weiße oder gelbliche Ablagerungen am Zahn, die man Zahnstein nennt. In dem porösen Zahnstein kann sich wiederum leicht Zahnbelag absetzen, der das Zahnfleisch angreift.
  • Die Bakterien auf der Zahnoberfläche bauen Kohlenhydrate, besonders Zucker, aus der Nahrung zu Säure ab. Diese Säure löst die Zahnsubstanz auf und es kommt zu Karies (Zahnfäule). Dabei werden besonders die Mineralien Calcium und Phosphat aus dem Zahnschmelz herausgelöst. Nach dem Zahnschmelzmantel werden auch innere Schichten des Zahnes angegriffen. Bakterien können in das Zahnmark eindringen und dort zu Entzündungen führen. Meist kommt es dann zu stechenden Zahnschmerzen.
  • Wie bereits erwähnt, beinhaltet Plaque Bakterien, so daß sich zur Bekämpfung von Plaque antimikrobielle Stoffe eignen. Diese besitzen darüber hinaus eine Wirkung als Konservierungsmittel.
  • In Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmitteln können beispielsweise die auch in Lebensmitteln zugelassenen Konservierungsmittel Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202), Calciumsorbat (E 203), Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211), Kaliumbenzoat (E 212), Calciumbenzoat (E 213), Ethyl-4-hydroxybenzoat (E 214), Ethyl-4-hydroxybenzoat, Natriumsalz (E 215), Propyl-4-hydroxybenzoat (E 216), Propyl-4-hydroxybenzoat, Natriumsalz (E 217), Methyl-4-hydroxybenzoat (E 218), Methyl-4- hydroxybenzoat, Natriumsalz (E 219), Schwefeldioxid (schweflige Säure), (E 220), Natriumsulfit (E 221), Natriumhydrogensulfit (E 222), Natriumdisulfit (E 223), Kaliumdisulfit (E 224), Calciumsulfit (E 226), Calciumhydrogensulfit (E 227), Kaliumhydrogensulfit (E 228), Biphenyl (E 230), Orthophenylphenol (2-Biphenylol), (E 231), Natriumorthophenylphenolat (E 232), Nisin (E 234), Natamycin (E 235), Ameisensäure (E 236), Natriumformiat (E 237), Calciumformiat (E 238), Hexamethylentetramin (E 239), Dimethyldicarbonat (E 242), Kaliumnitrit (E 249), Natriumnitrit (E 250), Natriumnitrat (E 251), Kaliumnitrat (E 252), Essigsäure (E 260), Kaliumacetat (E 261), Natriumacetat (E 262), Calciumacetat (E 263), Milchsäure (E 270), Propionsäure (E 280), Natriumpropionat (E 281), Calciumpropionat (E 282), Kaliumpropionat (E 283), Borsäure (E 284), Natriumtetraborat (E 285), Hydroxybernsteinsäure (Äpfelsäure), (E 296), Fumarsäure (E 297), Lysozym (E 1105), eingesetzt werden.
  • Bevorzugte Stoffe sind ausgewählt aus p-Hydroxybenzoesäuremethyl-, -ethyl- oder propylester, Natriumsorbat, Natriumbenzoat, Bromchlorophen, Triclosan, Phenyl- Salicylsäureester, Biguaniden z. B. Chlorhexidin (1,1'-Hexamethylenbis[5-(4-chlorphenyl)-biguanid), Thymol usw..
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel enthalten zusätzlich Antiplaque-Wirkstoffe, vorzugsweise p-Hydroxybenzoesäuremethyl-, -ethyl- oder propylester, Natriumsorbat, Natriumbenzoat, Bromchlorophen, Triclosan, Phenyl- Salicylsäureester, Biguanide z. B. Chlorhexidin, Thymol, vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise von 0,25 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere von 0,5 bis 1,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Die angegebenen Mengen beziehen sich auf die Gesamtmenge an Antiplaque-Wirkstoffen, wobei einzelne Wirkstoffe vorzugsweise in engeren Mengenbereichen eingesetzt werden. Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel enthalten beispielsweise 0,1 bis 2 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 1,75 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,3 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,4 bis 1,0 Gew.-% Natriumbenzoat. Weiter bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,005 bis 0,1 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,075 Gew.-% und insbesondere 0,02 bis 0,05 Gew.-% Chlorhexidin enthalten. Chlorhexidin wird vorzugsweise gemeinsam mit Alkylpolyglycosiden (APG) eingesetzt, wobei in bevorzugten erfindungsgemäßen Mitteln als Alkylglykoside solche mit 8-18 C-Atomen in der Alkylgruppe und einem mittleren Oligomerisationsgrad des Glycosidrestes von 1–3 in einer Menge von 0,025 bis 2,5 Gew.-% enthalten sind.
  • Gegen Zahnstein wirksame Stoffe können beispielsweise Chelatbildner sein wie z. B. Ethylendiamintetraessigsäure und deren Natriumsalze, Pyrophosphat- Salze wie die wasserlöslichen Dialkali- oder Tetraalkalimetallpyrophosphat- Salze, z. B. Na4P2O7, K4P2O7, Na2K2P2O7, Na2H2P2O7 und K2H2P2O7 oder Polyphosphat-Salze, die z. B. aus wasserlöslichen Alkalimethalltripolyphosphaten wie Natriumtripolyphosphat und Kaliumtripolyphosphat ausgewählt sein können.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich Phosphat(e), vorzugsweise Alkalimetallphosphat(e) und insbesondere Natriumtripolyphosphat, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt von 2 bis 8 Gew.-% und insbesondere von 3 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel können darüber hinaus mit besonderem Vorzug Antikaries-Wirkstoffe enthalten. Diese können beispielsweise aus organischen oder anorganischen Fluoriden ausgewählt sein, z. B. aus Natriumfluorid, Kaliumfluorid, Natriummonofluorphosphat und Natriumfluorosilikat. Auch Zinkfluorid, Zinn-(II)-fluorid sind bevorzugt. Bevorzugt sollte eine Menge von 0,01–0,2 Gew.-% Fluor in Form der genannten Verbindungen enthalten sein.
  • Erfindungsgemäße Mittel, die zusätzlich Antikaries-Wirkstoffe, vorzugsweise Fluorverbindung(en), insbesondere Natriumfluorid, Kaliumfluorid, Natriummonofluorphosphat, Zinkfluorid, Zinnfluorid und Natriumfluorosilikat, vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise von 0,1 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 1,1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten, sind erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Als Konsistenzregler (bzw. Bindemittel) dienen z. B. natürliche und/oder synthetische wasserlösliche Polymere wie Alginate, Carragheenate, Traganth, Stärke und Stärkeether, Celluloseether wie z. B. Carboxymethylcellulose (Na-Salz), Hydroxyethylcellulose, Methylhydroxypropylcellulose, Guar, Akaziengum, Agar-Agar, Xanthan-Gum, Succinoglycan-Gum, Johannisbrotmehl, Pectine, wasserlösliche Carboxyvinylpolymere (z. B. Carbopol®-Typen), Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenglycole, insbesondere solche mit Molekulargewichten von 1 500–1 000 000.
  • Weitere Stoffe, die sich zur Viskositätskontrolle eignen, sind z. B. Schichtsilikate wie z. B. Montmorillonit-Tone, kolloidale Verdickungskieselsäuren wie z. B. Aerogel-Kieselsäuren, pyrogene Kieselsäuren oder feinstvermahlene Fällungskieselsäuren. Es können auch viskositätsstabilisierende Zusätze aus der Gruppe der kationischen, zwitterionischen oder ampholytischen stickstoffhaltigen Tenside, der hydroxypropylsubstituierten Hydrocolloide oder der Polyethylenglycol/Polypropylenglycol-Copolymere mit einem mittleren Molgewicht von 1000 bis 5000 oder eine Kombination der genannten Verbindungen in den Zahnpasten verwendet werden.
  • Auch oberflächenaktive Substanzen sind in den Zahnpasten zur Unterstützung der Reinigungswirkung und gewünschtenfalls auch zur Entwicklung von Schaum beim Zähnebürsten sowie zur Stabilisierung der Polierkörperdispersion im Träger in einer Menge von 0,15 Gew.-% enthalten.
  • Geeignete Tenside sind z. B. lineare Natriumalkylsulfate mit 12-18 C-Atomen in der Alkylgruppe. Diese Stoffe weisen zusätzlich eine enzymhemmende Wirkung auf den bakteriellen Stoffwechsel des Zahnbelags auf. Weitere geeignete Tenside sind Alkalisalze, bevorzugt Natriumsalze von Alkylpolyglycolethersulfat mit 12-16 C-Atomen in der linearen Alkylgruppe und 2–6 Glycolethergruppen im Molekül, von linearem Alkan(C12-C18)-sulfonat, von Sulfobernsteinsäuremonoalkyl(C12-C18)-estern, von sulfatisierten Fettsäuremonoglyceriden, sulfatisierten Fettsäurealkanolamiden, Sulfoessigsäurealkyl(C12-C16)-estern, Acylsarcosinen, Acyltauriden und Acylisothionaten mit jeweils 8-18 C-Atomen in der Acylgruppe. Auch zwitterionische, ampholytische und nichtionische Tenside sind geeignet, z. B. Oxethylate von Fettsäuremono- und -diglyceriden, von Fettsäure-Sorbitanestern und Alkyl(oligo)-Glucoside.
  • Die Mund- und Zahnpflegemittel, insbesondere die Zahnpasten, können auch die Unempfindlichkeit der Zähne steigernde Substanzen enthalten, beispielsweise Kaliumsalze wie z. B. Kaliumnitrat, Kaliumcitrat, Kaliumchlorid, Kaliumbicarbonat und Kaliumoxalat. Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie die Unempfindlichkeit der Zähne steigernde Substanzen, vorzugsweise Kaliumsalze, besonders bevorzugt Kaliumnitrat und/oder Kaliumcitrat und/oder Kaliumchlorid und/oder Kaliumbicarbonat und/oder Kaliumoxalat, vorzugsweise in Mengen von 0,5 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt von 1,0 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt von 1,5 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 1,75 bis 2,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel enthalten 0,5 bis 9,5 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 9 Gew.-%, weiter bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 3 bis 7 Gew.-% und insbesondere 4 bis 6 Gew.-% Kaliumsalz(e).
  • Die erfindungsgemäßen Mittel, insbesondere die Zahnpasten, können auch zusätzlich weitere wundheilende und entzündungshemmende Stoffe, z. B. Wirkstoffe gegen Zahnfleischentzündungen, enthalten. Derartige Stoffe können z. B. ausgewählt sein aus Allantoin, Azulen, Kamillenextrakten, Tocopherol, Panthenol, Bisabolol, Salbeiextrakten.
  • Als nicht-kationische, bakterizide Komponente eignen sich z. B. Phenole, Resorcine, Bisphenole, Salicylanilide und deren halogenierte Derivate, halogenierte Carbanilide und p-Hydroxybenzoesäureester. Besonders bevorzugte antimikrobielle Komponenten sind halogenierte Diphenylether, z. B. 2,4-Dichlor-2'-hydroxydiphenylether, 4,4'-Dichlor-2'-hydroxydiphenylether, 2,4,4'-Tribrom-2'-hydroxydiphenylether und 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether (Triclosan). Sie werden bevorzugt in Mengen von 0,01–1 Gew.-% in die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel eingesetzt. Besonders bevorzugt wird Triclosan in einer Menge von 0,01–0,3 Gew.-% eingesetzt.
  • D-Panthenol D-(+)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid zeigt eine der Pantothensäure entsprechende biologische Aktivität. Die Pantothensäure (R-(+)-N-(2,4-Dihydroxy-3,3-dimethylbutyryl-β-alanin) ist eine Vorstufe in der Biosynthese des Coenzyms A und wird zum Vitamin-B-Komplex (B3) gezählt. Diese Stoffe sind dafür bekannt, daß sie die Wundheilung fördern und eine günstige Wirkung auf die Haut haben. Sie sind daher auch gelegentlich in Zahnpasten beschrieben worden. Die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel enthalten bevorzugt 0,05–5 Gew.-% Panthenol oder ein Salz der Pantothensäure.
  • Retinol (3,7-Dimethyl-9-(2,6,6-trimethyl-1-cyclohexenyl)-2,4,6,8-nonatetraen-1-ol ist der internationale Freiname für Vitamin A1. Anstelle des Retinols kann auch eines seiner Derivate mit ähnlicher biologischer Wirkung, z. B. ein Ester oder die Retinoesäure (Tretinoin), eines ihrer Salze oder ihre Ester verwendet werden. Bevorzugt wird ein Retinol-Ester, insbesondere ein Fettsäureester einer Fettsäure mit 12-22 C-Atomen verwendet. Besonders bevorzugt ist Retinol-Palmitat geeignet. Bei Verwendung eines Retinol-Esters, z. B. Retinol-Palmitat mit einer Aktivität von 1,7·106 I. E. pro g ist eine Menge von 0,001 bis 0,1 Gew.-% bevorzugt. Bei Verwendung anderer Retinol-Derivate empfiehlt sich eine Einsatzmenge, die einer Konzentration von 103 bis 106 I. E. (Internationale Einheiten) pro 100 g entspricht. Bevorzugte Zahnpflegemittel gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten neben Poliermitteln, Fluorverbindungen, Feuchthaltemitteln und Bindemitteln bevorzugt
    0,01–1 Gew.-% eines halogenierten Diphenylethers
    0,05–5 Gew.-% Panthenol oder ein Salz der Pantothensäure und
    0,01–0,1 Gew.-% eines Retinol-Esters, bevorzugt Retinol-Palmitat.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel, insbesondere die Zahnpasten, können auch Substanzen zur Erhöhung des mineralisierenden Potentials enthalten, beispielsweise calciumhaltige Substanzen wie z. B. Calciumchlorid, Calciumacetat und Dicalciumphosphat-Dihydrat. Die Konzentration der calciumhaltigen Substanz hängt von der Löslichkeit der Substanz und dem Zusammenwirken mit anderen in dem Mund- und Zahnpflegemittel enthaltenen Substanzen ab.
  • Neben den genannten obligatorischen Komponenten können die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel weitere, an sich bekannte Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten. Dabei ist ein Zusatzstoff, der als Zahnpastenkomponente seit langem bekannt ist, in den erfindungsgemäßen Zahnpflegemitteln besonders wirksam: Calcium-glycerophosphat, das Calcium-Salz der Glycerin-1-phosphorsäure oder der Glycerin-2-phosphorsäure oder der zur Glycerin-1-phosphorsäure enantiomeren Glycerin-3-phosphorsäure – oder eines Gemisches dieser Säuren. Die Verbindung hat in Zahnpflegemitteln eine remineralisierende Wirkung, da sie sowohl Calcium- als auch Phosphationen liefert. In den erfindungsgemäßen Zahnpflegemitteln wird Calciumglycerophosphat bevorzugt in Mengen von 0,01–1 Gew.-% eingesetzt. Insgesamt können die erfindungsgemäßen Zahnreinigungsmittel übliche Hilfsmittel und Zusatzstoffe in Mengen bis zu 10 Gew.-% enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel können z. B. durch Zusatz von Aromaölen und Süßungsmitteln in ihren organoleptischen Eigenschaften verbessert werden.
  • Als Aromaöle können alle die für Mund- und Zahnpflegemittel üblichen natürlichen und synthetischen Aromen eingesetzt werden. Natürliche Aromen können sowohl in Form der aus Drogen isolierten natürlichen ätherischen Öle als auch der daraus isolierten Einzelkomponenten enthalten sein.
  • Geeignete Aromen sind z. B. Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Eukalyptusöl, Anisöl, Fenchelöl, Kümmelöl, Menthylacetat, Zimtaldehyd, Anethol, Vanillin, Thymol sowie Mischungen dieser Komponenten.
  • Geeignete Süßungsmittel sind z. B. Saccharin-Natrium, Natrium-Cyclamat, Sucrose, Lactose, Meltose, Fructose.
  • Weitere übliche Hilfs- und Zusatzstoffe für Zahnpasten sind
    • – Oberflächenaktive Stoffe, bevorzugt anionische, zwitterionische, amphotere, nicht-ionische Tenside oder eine Kombination mehrerer verschiedener Tenside
    • – Lösungsmittel und Lösungsvermittler, z. B. niedere einwertige oder mehrwertige Alkohole oder Ether, z. B. Ethanol, 1,2-Propylenglycol, Diethylenglycol oder Butyldi-glycol
    • – Pigmente, wie z. B. Titandioxid
    • – Farbstoffe
    • – Puffersubstanzen, z. B. primäre, sekundäre oder tertiäre Alkaliphosphate oder Citronen-säure-/Na-Citrat
    • – weitere wundheilende oder entzündungshemmende Stoffe, z. B. Allantoin, Harnstoff, Azulen, Kamillewirkstoffe, Acetylsalicylsäurederivate oder Rhodanid
    • – weitere Vitamine wie z. B. Ascorbinsäure, Biotin, Tocopherol oder Rutin
    • – Mineralsalze wie z. B. Mangan-, Zink- oder Magnesiumsalze.
  • Eine weitere wichtige Gruppe von Inhaltstoffen, die in den erfindungsgemäßen Mitteln enthalten sein kann, sind die so genannten bioaktiven Gläser.
  • Der Begriff „bioaktive Gläser" umfaßt im Rahmen der vorliegenden Anmeldung Gläser, welche biologisch wirksam und/oder biologisch aktiv sind. Die biologische Wirksamkeit eines Glases kann sich beispielsweise in dessen antimikrobiellen Eigenschaften zeigen, biologisch aktives Glas unterscheidet sich von herkömmlichen Kalk-Natrium-Silicat-Gläsern dadurch, daß es lebendes Gewebe bindet. Biologisch aktives Glas bezeichnet dabei beispielsweise ein Glas, das eine feste Bindung mit Körpergewebe eingeht, wobei eine Hydroxyl-Apatitschicht ausgebildet wird. Unter bioaktivem Glas wird auch ein Glas verstanden, das antimikrobielle und/oder entzündungshemmende Wirkung zeigt. Die Glaspulver zeigen gegenüber Bakterien, Pilzen sowie Viren eine biozide bzw. eine biostatische Wirkung; sind im Kontakt mit dem Menschen hautverträglich, toxikologisch unbedenklich und insbesondere auch zum Verzehr geeignet.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,2 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,4 bis 14 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,6 bis 2 Gew.-% mindestens eines bioaktiven Glases enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel dieser Ausführungsform enthalten bioaktives Glas oder Glaspulver oder Glaskeramikpulver oder Kompositmaterialien, welche ein solches bioaktives Glas umfassen. Unter Glaspulvern werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung auch Granulate und Glaskügelchen verstanden.
  • Aufgrund der Anforderungen an die toxikologische Unbedenklichkeit des Glases sowie deren Eignung zum Verzehr soll das Glaspulver besonders rein sein. Die Belastung durch Schwermetalle ist vorzugsweise gering. So beträgt die Maximalkonzentration im Bereich der kosmetischen Formulierungen vorzugsweise für Pb < 20 ppm, Cd < 5 ppm, As < 5 ppm, Sb < 10 ppm, Hg < 1 ppm, Ni < 10 ppm.
  • Das unkeramisierte Ausgangsglas, das direkt in den bevorzugten erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten oder gegebenenfalls für die Herstellung einer erfindungsgemäß einsetzbaren Glaskeramik verwandt wird, enthält SiO2 als Netzwerkbildner, vorzugsweise zwischen 35–80 Gew.-%. Bei niedrigeren Konzentrationen nimmt die spontane Kristallisationsneigung stark zu und die chemische Beständigkeit stark ab. Bei höheren SiO2-Werten kann die Kristallisationsstabilität abnehmen, und die Verarbeitungstemperatur wird deutlich erhöht, so daß sich die Heißformgebungseigenschaften verschlechtern. Na2O wird als Flußmittel beim Schmelzen des Glases eingesetzt. Bei Konzentrationen kleiner 5% wird das Schmelzverhalten negativ beeinflußt. Natrium ist Bestandteil der sich bei der Keramisierung bildenden Phasen und muß, sofern hohe kristalline Phasenanteile durch die Keramisierung eingestellt werden sollen, in entsprechend hohen Konzentrationen im Glas enthalten sein. K2O wirkt als Flußmittel beim Schmelzen des Glases. Außerdem wird Kalium in wässrigen Systemen abgegeben. Liegen hohe Kaliumkonzentrationen im Glas vor, werden kaliumhaltige Phasen wie Kalzium-Silicaten ebenfalls ausgeschieden. Über den P2O5-Gehalt kann bei silikatischen Gläsern, Glaskeramiken oder Kompositen die chemische Beständigkeit des Glases und damit die Ionenabgabe in wässrigen Medien eingestellt werden. Bei Phospahtgläsern ist P2O5 Netzwerkbilder. Der P2O5-Gehalt liegt vorzugsweise zwischen 0 und 80 Gew.-%. Um die Schmelzbarkeit zu verbessern, kann das Glas bis zu 25 Gew.-% B2O3 enthalten. Al2O3 wird genutzt, um die chemische Beständigkeit des Glases einzustellen.
  • Zur Verstärkung der antimikrobiellen, insbesondere der antibakteriellen Eigenschaften der Glaskeramik können antimikrobiell wirkende Ionen wie z. B. Ag, Au, I, Ce, Cu, Zn in Konzentrationen kleiner 5 Gew.-% enthalten sein.
  • Farbgebende Ionen wie z. B. Mn, Cu, Fe, Cr, Co, V, können einzeln oder kombiniert, vorzugsweise in einer Gesamtkonzentration kleiner 1 Gew.-%, enthalten sein.
  • Üblicherweise wird das Glas bzw. die Glaskeramik in Pulverform eingesetzt. Die Keramisierung kann entweder mit einem Glasblock bzw. Glasribbons erfolgen oder aber mit Glaspulver. Nach der Keramisierung müssen die Glaskeramikblöcke oder Ribbons zu Pulver gemahlen werden. Wurde das Pulver keramisiert, muß gegebenenfalls auch erneut gemahlen werden, um Agglomerate, die während des Keramisierungsschrittes entständen sind, zu entfernen. Die Mahlungen können sowohl trocken als auch in wässrigen oder nicht wässrigen Mahlmedien durchgeführt werden. Üblicherweise liegen die Partikelgrößen kleiner 500 μm. Als zweckmäßig haben sich Partikelgrößen < 100 μm bzw. < 20 μm erwiesen. Besonders geeignet sind Partikelgrößen < 10 μm sowie kleiner 5 μm sowie kleiner 2 μm, siehe weiter unten.
  • Die in den bevorzugten erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthaltenen bioaktiven Gläser bzw.
  • Glaspulver oder Glaskeramikpulver oder Komposit-Zusammensetzungen umfassen Gläser, die bevorzugt nachfolgende Komponenten umfassen: SiO2: 35–80 Gew.-%, Na2O: 0–35 Gew.-%, P2O5: 0–80 Gew.-%, MgO: 0–5 Gew.-%, Ag2O: 0–0,5 Gew.-%, AgJ: 0–0,5 Gew.-%, NaJ: 0–5 Gew.-%, TiO2: 0–5 Gew.-%, K2O: 0–35 Gew.-%, ZnO: 0–10 Gew.-%, Al2O3: 0–25 Gew.-% und B2O3: 0–25 Gew.-%.
  • Weiterhin können dem Grundglas gemäß obiger Zusammensetzung zur Erzielung weiterer Effekte wie beispielsweise Farbigkeit oder UV-Filterung Ionen wie Fe, Co, Cr, V, Ce, Cu, Mn, Ni, Bi, Sn, Ag, Au, J einzeln oder in Summe bis zu 10 Gew.-% zugegeben werden. Eine weiter Glaszusammensetzung kann wie folgt sein: SiO2: 35–80 Gew.-%, Na2O: 0–35 Gew.-%, P2O5: 0–80 Gew.-%, MgO: 0–5 Gew.-%, Ag2O: 0–0,5 Gew.-%, AgJ: 0–0,5 Gew.-%, NaJ: 0–5 Gew.-%, TiO2: 0–5 Gew.-%, K2O: 0–35 Gew.-%, ZnO: 0–10 Gew.-%, Al2O3: 0–25 Gew.-%, B2O3: 0–25 Gew.-%, SnO: 0–5 Gew.-%, CeO2: 0–3 Gew.-% und Au: 0,001–0,1 Gew.-%.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das bioaktive Glas – bezogen auf sein Gewicht – folgende Zusammensetzung aufweist:
    SiO2 35 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 40 bis 60 Gew.-%,
    Na2O 0 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 30 Gew.-%,
    K2O 0 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 20 Gew.-%,
    P2O5 0 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 10 Gew.-%,
    MgO 0 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 5 Gew.-%,
    CaO 0 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 30 Gew.-%,
    Al2O3 0 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 5 Gew.-%,
    B2O3 0 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 5 Gew.-%,
    TiO2 0 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%.
  • Wie bereits weiter oben erwähnt, wird das bioaktive Glas vorzugsweise in partikulärer Form eingesetzt.
  • Hier sind besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß das antimikrobielle Glas Teilchengrößen < 10 μm, vorzugsweise von 0,5 bis 4 μm, besonders bevorzugt von 1 bis 2 μm, aufweist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2005/058265 A1 [0010]

Claims (15)

  1. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, enthaltend einen fließfähigen Träger und darin suspendierte Partikel, dadurch gekennzeichnet, daß a) der fließfähige Träger – bezogen auf sein Gewicht – mindestens 5 Gew.-% Wasser enthält, und b) die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – mindestens 70 Gew.-% Cellulose enthalten.
  2. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der fließfähige Träger – bezogen auf sein Gewicht – mindestens 10 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 20 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 30 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 40 Gew.-% und insbesondere mindestens 50 Gew.-% Wasser enthält.
  3. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.-% Duftstoff(e) und/oder Aromen enthalten.
  4. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 19 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 18 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 17 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 16 Gew.-% und insbesondere 1 bis 15 Gew.-% mindestens eines Aromas aus der Gruppe Pfefferminz, Spearmint, Menthol, Limone, Limette, Apfel, Orange, Zitrone, Erdbeere, Aloe Vera, Kaugummi enthalten.
  5. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel – bezogen auf ihr Gewicht – zusätzlich 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% Tensid(e) enthalten, wobei bevorzugte Tenside ausgewählt sind aus Fettalkoholsulfaten, insbesondere Natriumlaurylsulfat, und/oder Betainen, insbesondere Cocoamidopropylbetain.
  6. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel stäbchenförmig sind, d. h. in einer Raumrichtung eine Ausdehnung aufweisen, die mindestens doppelt, vorzugsweise mindestens dreifach, besonders bevorzugt mindestens vierfach und insbesondere mindestens fünffach so groß ist wie die größere der Ausdehnungen in die beiden anderen Raumrichtungen.
  7. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel plättchenförmig sind, d. h. in zwei Raumrichtungen eine Ausdehnung aufweisen, die mindestens doppelt, vorzugsweise mindestens dreifach, besonders bevorzugt mindestens vierfach und insbesondere mindestens fünffach so groß ist wie die Ausdehnung in die andere Raumrichtung.
  8. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die im fließfähigen Träger suspendierten Partikel in der größten räumlichen Ausdehnung Längen zwischen 100 und 10.000 μm, vorzugsweise zwischen 200 und 8000 μm, besonders bevorzugt zwischen 500 und 7000 μm und insbesondere zwischen 1000 und 5000 μm aufweisen.
  9. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,5 bis 9,5 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 9 Gew.-%, weiter bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 3 bis 7 Gew.-% und insbesondere 4 bis 6 Gew.-% Kaliumsalz(e) enthält.
  10. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 10 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 12,5 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt 15 bis 45 Gew.-% und insbesondere 20 bis 40 Gew.-% mindestens eines mehrwertigen Alkohols aus der Gruppe Sorbit und/oder Glycerin und/oder 1,2-Propylenglycol.-% enthält.
  11. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich Putzkörper, vorzugsweise Kieselsäuren, Aluminiumhydroxid, Aluminiumoxid, Calciumpyrophosphat, Kreide, Dicalciumphosphat-dihydrat (CaHPO4·2H2O), Natriumaluminiumsilikate, insbesondere Zeolith A, organische Polymere, insbesondere Polymethacrylate oder Gemische dieser Reibkörper, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 2,5 bis 25 Gew.-% und insbesondere von 5 bis 22 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthält.
  12. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich Phosphat(e), vorzugsweise Alkalimetallphosphat(e) und insbesondere Natriumtripolyphosphat, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt von 2 bis 8 Gew.-% und insbesondere von 3 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthält.
  13. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich Antiplaque-Wirkstoffe, vorzugsweise p-Hydroxybenzoesäuremethyl-, -ethyl- oder propylester, Natriumsorbat, Natriumbenzoat, Bromchlorophen, Triclosan, Hexetidine, Phenyl-Salicylsäureester, Biguanide z. B. Chlorhexidin, Thymol, vorzugsweise in Mengen von 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise von 0,10 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere von 0,30 bis 1,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthält.
  14. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich Antikaries-Wirkstoffe, vorzugsweise Fluorverbindung(en), insbesondere Natriumfluorid, Kaliumfluorid, Natriummonofluorphosphat, Zinkfluorid, Zinnfluorid und Natriumfluorosilikat, vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise von 0,1 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 1,1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthält.
  15. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,2 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,4 bis 14 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,6 bis 2 Gew.-% mindestens eines bioaktiven Glases enthält.
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