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DE102008032786A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102008032786A1
DE102008032786A1 DE102008032786A DE102008032786A DE102008032786A1 DE 102008032786 A1 DE102008032786 A1 DE 102008032786A1 DE 102008032786 A DE102008032786 A DE 102008032786A DE 102008032786 A DE102008032786 A DE 102008032786A DE 102008032786 A1 DE102008032786 A1 DE 102008032786A1
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Hilmar Hofmann
Rüdiger Opper
Martin Kirsch
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Pepperl and Fuchs SE
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist entlang einer Bahn in einer Bewegungsrichtung beweglich und weist einen optischen Positionsmarkenleser zum linienweisen Abtasten von Positionsmarken auf. Die Positionsmarken sind entlang der Bahn in festgelegter Orientierung angeordnet. Dazu weist der Positionsmarkenleser Mittel zur Mehrfachabtastung einzelner Positionsmarken in einer Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien auf.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist entlang einer Bahn in einer Bewegungsrichtung beweglich und weist einen optischen Positionsmarkenleser zum linienweisen Abtasten von Positionsmarken auf. Die Positionsmarken sind entlang der Bahn in festgelegter Orientierung angeordnet.
  • Eine ähnliche Vorrichtung ist aus der Druckschrift DE 199 10 933 B4 zur Positionierung eines Fahrzeugs an einem stationären Gegenstand bekannt. Dabei wird das Fahrzeug entlang einer vorgegebenen Bahn zu dem Gegenstand verfahren. Auf den in Sektionen der Bahn angeordneten Gegenständen sind Codierungen aufweisende Marken angebracht. Zunächst wird zur absoluten Bestimmung der Positionierung des Fahrzeugs gegenüber den vorhandenen Codierungsmarken eine Referenzfahrt entlang der Bahn durchgeführt, wobei die Codierungsmarken in zwei Stufen, die aus einer Grobpositionierung und einer Feinpositionierung bestehen, erfasst werden, um mit Hilfe dieser Referenzdaten den Abstand einer Position des Fahrzeugs und der Lage einer Zielmarke bestimmen zu können.
  • Der Nachteil dieser Positionierungsvorrichtung ist, dass hier die Position einer Vielzahl einzelner Gegenstände, welche Codierungsmarken aufweisen, zu ermitteln sind, so dass nach jeder Änderung von Anzahl und Position der Gegenstände erneut Referenzfahrten des Fahrzeugs notwendig werden, um eine absolute Ortsbestimmung der Codierungsmarken aufweisenden Gegenstände zu erfassen. Ein weiterer Nachteil dieser Positionierungsvorrichtung erweist sich darin, dass für die bekannte Vorrichtung Barcode-Leser als optische Sensoren am Fahrzeug vorgesehen sind, die einen polygonalen Drehspiegel zur Mehrfachabtastung aufweisen, der die Barcodes auf einer einzigen Abtastlinie mehrfach abtastet. Ein derartiger Barcode-Leser an einem Fahrzeug hat den Nachteil, dass bei Fehlern oder Verschmutzungen des Barcodes auf der Abtastlinie Fehlinformationen übermittelt werden.
  • Aus den Druckschriften US 5,286,961 , US 5,975,418 und US 2003/0090805 A1 sind stationäre Barcode-Leser bekannt, wie sie für Verkaufskassen üblich sind, die eine Mehrfachabtastung von sich kreuzenden Abtastlinien ermöglichen, um an dem stationären Barcode-Leser vorbeigeführte Gegenstände mit Barcodes zu erfassen. Derartige stationäre Barcode-Leser weisen eine hohe Anzahl von kostenintensiven Komponenten auf und dienen dazu, in einem vorgegebenen Bereich einen Barcode aufzufinden und zu entschlüsseln. Derartige stationäre Barcode-Leser haben den Nachteil, dass sie für einen mobilen Einsatz an einem Fahrzeug ungeeignet sind, zumal sie einen hochkomplexen Aufbau aufweisen, dementsprechend kostenintensiv sind und einen erschütterungsfreien stabilen Untergrund erfordern.
  • Weitere Positionierungsvorrichtungen und Positionierungsverfahren sind in den Druckschriften EP 0 039 921 A1 , DE 38 25 097 A1 und EP 0 116 636 A1 beschrieben. Diese bekannten Systeme weisen die nachfolgenden Nachteile auf.
  • Die erreichbare Genauigkeit der Positionsbestimmung ist durch die Länge der Positionsmarken oder deren Elemente auf der Bahn begrenzt, da die Codeelemente in einer Spur längs eines Fahrwegs auf der Bahn aufgereiht sind und bei den bekannten Verfahren nacheinander abgetastet werden müssen. Dabei kann die Packungsdichte der Codeelemente auf der Bahn nicht über ein begrenztes Maß hinaus erhöht werden, weil das räumliche Auflösungsverfahren der Abtastmittel des Positionsmarkenlesers begrenzt ist. Die Länge der Positionsmarken kann daher nicht unter einen bestimmten Mindestwert verkleinert werden, so dass damit der Positionsauflösung Grenzen gesetzt sind.
  • Ferner ist zur lückenlosen Abdeckung eines langen Fahrwegs mit ausreichender Längsauflösung eine große Anzahl von Positionierungsmarken erforderlich und somit wird, wenn der Code innerhalb der Positionierungsmarken längs des Fahrwegs entlang der Bahn sich nicht wiederholen soll, eine entsprechend große Abtastbreite beispielsweise eines Barcodes erforderlich. Eine zunehmende Abtast-breite eines Barcodes lässt aber nicht nur die Länge der einzelnen Positionierungsmarken sondern vor allem auch den Aufwand und die Kosten für den Positionsmarkenleser deutlich anwachsen. Ferner geht mit längeren Positionsmarken eine geringere Auflösung der Positionsbe stimmung einher, so dass eine Realisierung von Fahrwegen und Bahnen von mehreren Kilometern, die z. B. in modernen industriellen Fertigungsstraßen erwünscht oder notwendig sein können, mit hinreichender Auflösung schwierig ist. Diese Problematik wird noch erheblich verschärft, wenn auf den Positionsmarken redundante Informationen vorhanden sein sollen, um die Betriebssicherheit des Systems, z. B. dessen Resistenz gegen Verschmutzung oder Beschädigung von Teilen des Code-Trägers zu verbessern und um dadurch das Risiko von Ausfällen oder unter Umständen folgenschweren Fehlpositionierungen zu verringern.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Systeme besteht darin, dass eine Positionsbestimmung bei stillstehendem Fahrzeug nicht immer möglich ist. Diejenigen Systeme, welche mit Durchlichtverfahren arbeiten, sind zusätzlich mechanisch aufwendig und anfällig gegen Verformungen der Positionsmarken.
  • Eine grundsätzliche Anforderung und Aufgabenstellung besteht bei solchen Systemen zur Positionsbestimmung darin, eine aktuelle Positionsinformation möglichst zeitnah und in Echtzeit an einem Ausgang des Systems oder der Vorrichtung bereitzustellen. Bei Systemen mit hoher Dynamik, die schnelle Anfahr- und Abbremsrampen aufweisen, entstehen zusätzlich signifikante systematische Messunsicherheiten. Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass in industriellen Anlagen häufig Abtastraten von bis zu einer Millisekunde einzusetzen sind, so dass insgesamt erwünscht ist, die Messinformation durch die Positionsmarkenleser schneller und/oder mit einer höheren Rate zur Verfügung zu stellen und dennoch eine zuverlässige Positionsbestimmung zu erreichen.
  • Als eine Aufgabe der Erfindung kann deshalb angesehen werden, eine Vorrichtung zu schaffen und ein Verfahren bereitzustellen, welche eine zuverlässigere Positionsauflösung ermöglichen und engere Fahrwege erlauben und darüber hinaus eine verbesserte Robustheit gegenüber teilweise verschmutzten oder beschädigten Positionsmarken gewährleisten. Außerdem soll mit einfachen Mitteln die Messgenauigkeit der Positionsbestimmung für Systeme mit hoher Dynamik gesteigert werden.
  • In einem ersten Aspekt wird diese Aufgabe durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • In einem weiteren Aspekt wird diese Aufgabe durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst.
  • Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und bevorzugte Durchführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Vorrichtung der oben genannten Art ist durch ein Fahrzeug weitergebildet, welches entlang einer Bahn in einer Bewegungsrichtung beweglich ist und mit einem optischen Positionsmarkenleser zum linienweisen Abtasten von Positionsmarken ausgestattet ist. Diese Positionsmarken sind entlang der Bahn in festgelegter Orientierung angeordnet, wobei der Positionsmarkenleser Mittel zur Mehrfachabtastung einzelner Positionsmarken in einer Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien aufweist.
  • Mit der Mehrfachabtastung einzelner Positionsmarken durch die Mittel des Positionsmarkenlesers in einer Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien ist der Vorteil verbunden, dass von den beabstandeten Linien, welche die Positionsmarke in ihrer flächigen Ausdehnung linienförmig abtastet, lediglich eine dieser Mehrzahl von abgetasteten Linien den vollen codierten Inhalt aufweisen muss, um eine korrekte Positionsbestimmung für das Fahrzeug festzulegen. Der gesamte übrige Bereich kann beschädigt und/oder von Verschmutzungen bedeckt sein. Die Wahrscheinlichkeit, beschädigte und/oder stark verschmutzte Positionsmarken noch eindeutig zuordnen zu können, wird damit gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen und Verfahren zur Bestimmung einer Position eines Fahrzeugs deutlich vergrößert und damit wird die Zuverlässigkeit der Positionsbestimmung erhöht.
  • Das Verfahren der oben genannten Art ist erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs mittels eines optischen Positionsmarkenlesers entlang einer Bahn nachfolgende Verfahrensschritte durchgeführt werden. Zunächst werden Positionsmarken an der Bahn entlang der Bewegungsrichtung des Fahrzeugs fixiert. Ferner wird ein optischer Positionsmarkenleser an dem Fahrzeug in einer vorgegebenen Winkelbeziehung zu den Positionsmarken der Bahn befestigt. Beim Verfahren des Fahrzeugs oder auch im Standbetrieb des Fahrzeugs wird dann eine Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien auf einzelnen Positionsmarken zur Mehrfachabtastung einzelner Positionsmarken generiert. Die dabei gebildeten Abtastsignalfolgen der Mehrfachabtastung werden unter ausschließlicher Berücksichtigung der Abtastsignalfolgen, die eine vorgegebene in mehrfacher Übereinstimmung vollständige Positionsaussage ermöglichen, ausgewertet. Mit diesem Verfahren wird in vorteilhafter Weise ausgeschlossen, dass beschädigte oder verschmutzte Positionsmarken zu Fehlpositionsbestimmungen führen, da eine Mehrzahl von linienförmigen voneinander beabstandeten Abtastungsspuren über das Muster einer Positionsmarke gelegt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Positionsmarken eindimensionale Barcodes auf, die derart ausgerichtet sind, dass sie zu der festgelegten Orientierung der Bahn einen Winkel aufweisen, so dass die Mehrzahl der zueinander beabstandeten Linien die eindimensionalen Barcode-Balken kreuzen. Dazu weist der Positionsmarkenleser eine Lichtquelle zur Beleuchtung der Positionsmarken und ein bewegliches Spiegelsystem zur Ablenkung eines Lichtstrahls der Lichtquelle in unterschiedlichen Abtastwinkeln auf eine einzelne Positionsmarke auf. Darüber hinaus weist der Positionsmarkenleser einen Empfänger zum Empfangen von Abtastsignalen auf.
  • Das bewegliche Spiegelsystem hat vorzugsweise mindestens einen um eine Drehachse drehbaren facettierten Spiegel, dessen Facetten zum Generieren der Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien auf einer einzelnen Positionsmarke in unterschiedlichen Winkeln zu der Drehachse angeordnet sind. Durch die Drehbewegung des facettierten Spiegels ergibt sich dann automatisch eine Mehrzahl von beabstandeten Abtastlinien, die über die Fläche der abzutastenden Positionierungsmarke verteilt sind.
  • Um die Zuverlässigkeit der Positionsaussage weiter zu verbessern, weist die Vorrichtung eine Zeitmesseinrichtung und eine Datenverarbeitungseinrichtung auf. Die Datenverarbeitungseinrichtung kann die Geschwindigkeit und Beschleunigung des Fahrzeugs mit Hilfe der Identifizierung der vom Fahrzeug passierten Positionsmarken der Bahn berechnen. Mit einer derartigen Zeitmessung und einer Extrapolation auf die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bzw. auf die Beschleunigung des Fahrzeugs können vollständig unlesbare Positionsmarken in vorteilhafter Weise überbrückt werden, wenn vorher mindestens zwischen zwei ausgewerteten Positionsmarken eine Zeiterfassung mit Geschwindigkeitsbestimmung durchgeführt werden konnte. Das erfindungsgemäße Verfahren, bei welchem es sich um ein Auflichtverfahren handelt, kann insbesondere auch eine Positionsinformation für ein stillstehendes Fahrzeug liefern.
  • Zur weiteren Verbesserung der Zuverlässigkeit der Bestimmung einer Wegstrecke, welche das Fahrzeug seit einer letzten bekannten Positionsmarke zurückgelegt hat, kann eine zusätzliche oder ergänzende Messmethode für das Fahrzeug vorgesehen werden.
  • Hierzu wird erfindungsgemäß ein Beschleunigungssensor verwendet. Ein erster wesentlicher Vorteil kann nun darin gesehen werden, dass eine deutliche Steigerung der Messgenauigkeit bei dynamischen Systemen durch den Einsatz eines von den Positionsmarken unabhängigen Beschleunigungssensors erzielt wird.
  • Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gegenüber den Vorrichtungen aus dem Stand der Technik unkompliziert aufgebaut und das erfindungsgemäße Verfahren ist störungsfrei durchführbar.
  • Als Positionsmarken können grundsätzlich alle grafisch darstellbaren Codierungs- und Markierungstypen verwendet werden, deren Struktur in einem Winkel zu der Bahnorientierung angeordnet ist, wie es in vorteilhafter Weise bei Barcodes der Fall ist.
  • Damit eine festgestellte Relativposition zu einer bestimmten Positionsmarke grundsätzlich eindeutig einer bestimmten Ist-Position des Fahrzeugs zugeordnet werden kann, ist es weiterhin bevorzugt, wenn die verwendeten Positionsmarken unterschiedlich sind, also mittels einer Impulszähleinrichtung eindeutig unterschieden werden können.
  • Für die Erkennung und Auswertung der Barcodes mit Hilfe von Lichtstrahlen ist es zweckmäßig, wenn der Abstand zwischen einzelnen Barcodes mindestens so groß ist wie die kleinste in den Barcodes auftretende Struktur, also mindestens so groß wie eine minimale Informationseinheit, insbesondere mindestens so groß wie ein Bit des Barcodes. Grundsätzlich kann die von dem Fahrzeug in einem Zeitraum von einem zurückliegenden Positionsdatum bis zu einem Abfragezeitpunkt zurückgelegte Wegstrecke durch Integration der von dem Beschleunigungssensor in diesem Zeitraum aufgenommenen Messdaten unter Berücksichtigung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu Beginn des Zeitraums bestimmt werden. Für Konsistenztests kann beispielsweise die zurückgelegte Wegstrecke auch ausgehend von unterschiedlichen bekannten zurückliegenden Positionen bestimmt werden.
  • Bei einer einfachen Variante wird die aktuelle Position des Fahrzeugs als Summe des letzten Positionsdatums und der seither zurückgelegten und auf Grundlage von Messdaten des Beschleunigungssensors bestimmten Wegstrecke bestimmt.
  • Wegen des zugrunde liegenden Messprinzips liegt bei dem hier beschriebenen Verfahren eine präzise Positionsinformation immer dann vor, wenn eine Positionsmarke von dem Positionsmarkenleser ausgewertet und zumindest die zu dieser Positionsmarke gehörende Relativposition des Fahrzeugs aufgrund einer vorgegebenen Winkelbeziehung ermittelt ist.
  • Dies ermöglicht eine weitere vorteilhafte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei welcher der Beschleunigungssensor durch Vergleich von zurückliegenden mit Hilfe der Positionsmarken bestimmten Positionsdaten mit denjenigen Positionsdaten, die sich auf Grundlage von Messdaten des Beschleunigungssensors ergeben, geeicht wird.
  • Insbesondere kann der Beschleunigungssensor geeicht werden durch Vergleich des letzten Positionsdatums mit der Position, welche sich aus dem vorletzten Positionsdatum und der zwischen den Aufnahmezeitpunkten des vorletzten und des letzten Positionsdatums zurückgelegten und auf Grundlage der Messdaten des Beschleunigungssensors bestimmten Wegstrecke ergibt.
  • Besonders bevorzugt kann dabei der Beschleunigungssensor im laufenden Betrieb kontinuierlich nachgeeicht werden.
  • Die Beschleunigungsdaten können außerdem herangezogen werden, um beispielsweise eine Information über den technischen Zustand des fraglichen Fahrzeugs und insbesondere darüber zu erhalten, ob demnächst eine Wartungsphase durchzuführen ist. Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens wird demgemäß ein Fehlersignal ausgegeben, wenn die Beschleunigung des Fahrzeugs über einen festgelegten Zeitraum innerhalb oder außerhalb eines ebenfalls festgelegten Wartungsintervalls liegt.
  • Dabei kann die Informationsgrundlage verbreitert werden, wenn auch Beschleunigungen des Fahrzeugs quer zu seiner Hauptbewegungsrichtung und Orientierung gemessen und mitprotokolliert werden. Zweckmäßig wird hierfür ein zweiachsiger Beschleunigungssensor eingesetzt, der zum Messen einer Beschleunigung des Fahrzeugs in einer X- und in einer Z-Richtung ausgelegt ist. Als X-Richtung kann dabei eine Hauptbewegungsrichtung des Fahrzeugs angesehen werden und die Z-Richtung ist dann eine Richtung quer zur Hauptbewegungsrichtung des Fahrzeugs. Der zweiachsige Beschleunigungssensor ist dementsprechend bevorzugt so an dem Fahrzeug positioniert, dass die erste Messachse in Richtung der Hauptbeschleunigungsrichtung des Fahrzeugs und die zweite Messachse in Richtung quer zur Hauptrichtung des Fahrzeugs ausgerichtet ist.
  • Beispielsweise ist bei einer solchen Vorrichtung auch eine Verfahrensvariante möglich, bei der ein Fehlersignal ausgegeben wird, wenn ein integral der Beträge der Beschleunigung des Fahrzeugs quer zu seiner Hauptbewegungsrichtung einen festgelegten Grenzwert überschreitet. Man erhält so außerdem eine Information über die Qualität der Bahn, beispielsweise von Rollschienenbahnen oder von Bahnen mit einer zweidimensionalen Abrollfläche.
  • Beispielsweise können für eine Einschienen-Hängebahn, für welche im Wesentlichen die Position in Verfahrrichtung bestimmt wird, mit Hilfe eines zweiachsigen Beschleunigungsmessers außerdem Unregelmäßigkeiten der Bahn oder der Schienen oder mögliche Defekte am Fahrzeug festgestellt werden. Die erforderlichen Rechen- und Auswerteschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens können bevorzugt mit Hilfe der in dem Positionsmarkenleser angeordneten Datenverarbeitungseinrichtung ausgeführt werden. Nach einer grundsätzlich bekannten Weise kann dazu ein Computerprogramm auf einem computerlesbaren Datenträger, insbesondere in einem ROM eines Mikrocontrollers oder eines programmierbaren Halbleiterbausteins gespeichert sein.
  • Das Fahrzeug, dessen Position zu bestimmen ist, kann bevorzugt eine Einschienenhängebahn, ein regelbares Regalbediengerät, ein Teil einer Krananlage oder ein Teil von sonstigen, gegenüber einer vorgegebenen Fläche, insbesondere in einer vorgegebenen Winkelbeziehung, verfahrbaren Geräten, sein.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden nachstehend mit Bezug auf die beigefügten Figuren beschrieben.
  • Hierin zeigt:
  • 1: eine Prinzipskizze einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2: eine schematische perspektivische Ansicht eines Drehspiegels;
  • 3: eine schematische Ansicht einer Messsituation von Positionsmarken einer Bahn und
  • 4: eine schematische Ansicht der Verläufe der Ortskoordinate, der Geschwindigkeit und der Beschleunigung für ein Fahrzeug, dessen Position mit einem Durchführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt wird.
  • 1 zeigt eine Prinzipskizze einer Vorrichtung 1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Vorrichtung 1 dient der Bestimmung einer Position 17 eines Fahrzeugs 2, das entlang einer Bahn 3 in einer Bewegungsrichtung K beweglich ist. Dieses Fahrzeug weist einen optischen Positionsmarkenleser 4 auf, der linienweise Positionsmarken 5, welche entlang der Bahn 3 in festgelegter Orientierung angeordnet sind, abtastet. Dabei weist der Positionsmarkenleser 4 Mittel 6 zur Mehrfachabtastung einzelner Positionsmarken 5 in einer Mehrzahl zueinander beabstandeter Abtastlinien a', b', c', d', e' und f' auf.
  • Dazu überstreicht ein durch ein Spiegelsystem 8 abgelenkter Lichtstrahl 9 einer Lichtquelle 7 die Abtastlinien a' bis f'. In dieser Ausführungsform wird zum Generieren der beabstandeten Abtastlinien a', b', c', d', e' und f' ein hexagonaler Drehspiegel 12 eingesetzt, der um seine Drehachse 11 rotiert. Der Lichtstrahl 9 wird in der gezeigten Darstellung von einer Spiegelfacette c in Richtung auf die Abtastlinie c' abgelenkt. Mit den nachfolgenden Spiegelfacetten d, e und f wird der Lichtstrahl 9 von der Abtastlinie c' ausgehend nach oben und in Fahrtrichtung K des Fahrzeugs 2 verschoben, wobei die Spiegelfacetten dazu unterschiedliche Kippwinkel gegenüber der Drehachse 11 aufweisen. Somit erzeugen die Spiegelfacetten übereinanderliegende Abtastlinien.
  • Als weitere Mittel 6 weist der Positionsmarkenleser 4 in einem gemeinsamen Gehäuse 18 einen Empfänger 10 auf, der die reflektierten Abtastimpulse empfängt und mit Hilfe einer Datenverarbeitungseinrichtung 14 auswertet. Von den Positionsmarken 5 zurückgestreutes Licht gelangt über die jeweilige Spiegelfacette auf einen Strahlteiler 22 und von dort über einen Spiegel 23 auf den Empfänger 10. Der entsprechende Strahlengang ist mit dem Bezugszeichen 24 gekennzeichnet.
  • Zusätzlich weist die Vorrichtung 1 ein Mittel zur Zeiterfassung auf. Mit Hilfe einer entsprechenden Zeitmesseinrichtung 13 kann sowohl die Geschwindigkeit v als auch die Beschleunigung k aus der Impulsfolge der Abtastimpulse des Empfängers 10 extrapoliert werden.
  • Durch die Mehrfachabtastung einer Fläche 19 einer einzelnen Positionsmarke 5 in der hier gezeigten Position 17 ist es möglich, Beschädigungen im Bereich der Abtastmar ken 5 und/oder Verunreinigungen derselben zu tolerieren, da mehrere Impulsfolgen von Abtastlinien a' bis f' für ein und dieselbe Positionsmarke 5 ausgegeben werden können, was die Zuverlässigkeit der Abtastung und damit die Zuverlässigkeit der Ortsbestimmung erhöht. Neben der Zeiterfassungseinrichtung 13 kann das Fahrzeug 2 ein weiteres Mittel zur Erfassung der Position, der Geschwindigkeit und der Beschleunigung aufweisen. Wie 1 zeigt, kann das Fahrzeug 2 einen von der Positionsmarkenauswertung unabhängigen Beschleunigungssensor 15 besitzen. Der Beschleunigungssensor 15 kann einerseits Beschleunigungen in der Hauptbewegungsrichtung K erfassen und kann darüber hinaus so ausgebildet sein, dass er zweiachsige Beschleunigungsmessungen durchführt und damit zusätzlich in der vertikalen Richtung Z Beschleunigungen erfasst. Diese treten dann auf, wenn das Fahrzeug 2 auf Schienen fährt, die Unebenheiten aufweisen. Entsprechend können Grenzwerte für die vertikale Beschleunigung in Achsrichtung Z festgelegt werden, um bei Überschreiten dieser Grenzwerte eine Korrektur der Ausrichtung der Schienen, auf denen beispielsweise das Fahrzeug 2 fährt, durchzuführen.
  • Während der Drehspiegel 12 gemäß 1 einen hexagonalen Querschnitt mit sechs Facetten a bis f aufweist, zeigt der Drehspiegel 12 der 2 ein Oktagon im Querschnitt zur Mehrfachabtastung einer Positionsmarke 5 mit zueinander beabstandeten Abtastlinien a' bis h', die von acht Spiegelfacetten a bis h des Drehspiegels 12 generiert werden. Dieser Spiegel 12 rotiert um eine vertikale Achse 11 in vertikaler Richtung Z, wobei zum Generieren unterschiedlicher Abtastwinkel γ, beispielsweise zwischen den von den Spiegelfacetten a und b reflektierten Strahlen A' und B', die Facette a gegenüber der Drehachse 11 in Richtung FA um den Winkel α gekippt und die Facette b in Pfeilrichtung FB um den Winkel β gegenüber der Achsrichtung Z des Drehspiegels 12 gekippt sind. Gestrichelt gezeichnet ist der Strahl B', der auf die Bahn 5 fällt, wenn in der in 2 gezeigten Situation der Spiegel um 45° weitergedreht ist und entsprechend der Lichtstrahl 9 an der Spiegelfacette b reflektiert wird.
  • 3 zeigt eine schematische Ansicht einer Messsituation von Positionsmarken 5 einer Bahn 3, die von mehreren parallelen Abtastlinien a' bis h' des in 2 gezeigten oktagonalen Drehspiegels abgetastet werden. Dazu weisen die Positionsmarken 5 Barcodes 16 auf, wobei eine Positionsverschiebung von beispielsweise drei Einheiten zwischen den jeweiligen Positionsmarken 5 dargestellt sind. Weisen die Positionsmarken 5 eine Beschädigung 20 oder Schmutzpartikel 21 auf, so können sie aufgrund der Mehr fachabtastung entlang der beabstandeten Abtastlinien a' bis h' dennoch vollständig identifiziert werden, da mindestens eine der Abtastlinien a' bis h' mit mindestens einem vollständigen Satz von Codeelementen trotz Beschädigung 20 oder Partikel 21 von dem Barcode-Leser des hier nicht gezeigten Fahrzeugs erfasst werden kann.
  • 4 zeigt eine schematische Ansicht der Verläufe der Ortskoordinate s, der Geschwindigkeit v und der Beschleunigung k für ein Fahrzeug, dessen Position mit einem Durchführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt wird. Dazu sind die jeweiligen Verläufe des zurückgelegten Weges s, der Geschwindigkeit v und der zugehörigen Beschleunigung k für eine abgebremste Bewegung schematisch in 4 dargestellt. Die Kurve des tatsächlichen Verlaufs der Ortsposition ist in 4 mit dem Bezugszeichen s1 gekennzeichnet. Die darüber gezeigte Kurve s2 stellt den auf Grundlage der zum Zeitpunkt t1 vorliegenden Geschwindigkeit extrapolierten Verlauf dar. Aus 4 ist unmittelbar ersichtlich, dass die extrapolierte Kurve s2 zum Zeitpunkt t, zu welchem die Positionsbestimmung durchgeführt werden soll, deutlich über dem tatsächlichen Verlauf s1 liegt. Der Grund hierfür ist die abgebremste Bewegung, welche sich in einer negativen Beschleunigung k < 0 in der Phase unmittelbar vor dem Zeitpunkt t widerspiegelt.
  • Mit Hilfe des Beschleunigungssensors 15, wie er in 1 gezeigt wird, können die Werte im unteren Diagramm in 4 als die genannte negative Beschleunigung k erfasst werden. Auf Grundlage der so gemessenen Beschleunigungswerte und unter Zuhilfenahme der letzten Geschwindigkeit und Position kann nun durch Integration die Ist-Position des Fahrzeugs bestimmt werden. Beispielsweise erhält man bei einer Beschleunigung von 4 m/s2, was bei einer Geschwindigkeit von 4 m/s einem Anhalteweg von 2 m entspricht und einer Zykluszeit von 20 ms, eine Verbesserung gegenüber den unter Annahme einer festen Geschwindigkeit v extrapolierten Werten von 0,8 mm.
  • Noch deutlicher werden diese Verbesserungen, wenn beispielsweise Positionsmarken 5, wie sie in 1 und 3 dargestellt werden, auf der Bahn 3 fehlen oder schlecht lesbar sind, wenn also die letzte bekannte Orts- und Geschwindigkeitsinformation vergleichsweise lange zurückliegt. Auch bei Messsituationen, in denen aus sonstigen Gründen die Abstände zwischen den einzelnen Positionsmarken 5 groß sind, wie beispielsweise über dem Bereich von Dehnungsfugen in großen Fertigungshallen, kann die vorliegende Erfindung mit Integration eines Beschleunigungssensors in den Positionsmarkenleser nutzbringend eingesetzt werden.
  • Durch die Mehrzahl der Nachweisstrahlen kann auch eine zufällige Beobachtung der direkten Reflexion, welche wegen des verschlechterten Kontrasts unerwünscht ist, vermieden werden. Die Erfindung ist deshalb auch für Anwendungen geeignet, bei denen sich das zu überwachende Fahrzeug auf einer Kurvenbahn bewegt.
  • Mit dem vorliegenden Verfahren und der hier beschriebenen Vorrichtung wird ein neues optisches Positionssystem bereitgestellt, welches mit einfachen Mitteln eine deutliche Steigerung der Zuverlässigkeit und der Messgenauigkeit bei dynamischen Bewegungen des Fahrzeugs ermöglicht. Eine bevorzugte Verwendung findet diese erfindungsgemäße Vorrichtung bei Einschienen-Hängebahnen, Regalbediengeräten, Krananlagen oder bei Teilen von sonstigen gegenüber einer vorgegebenen Fläche in einer vorgegebenen Winkelbeziehung verfahrbaren Geräten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs (2), welches entlang einer Bahn (3) in einer Bewegungsrichtung (K) beweglich ist, mit einem optischen Positionsmarkenleser (4) zum linienweisen Abtasten von Positionsmarken (5), welche entlang der Bahn (3) in festgelegter Orientierung angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionsmarkenleser (4) Mittel (6) zur Mehrfachabtastung einzelner Positionsmarken (5) in einer Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien (a' bis h') aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsmarken (5) eindimensionale Barcodes (16) aufweisen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionsmarkenleser (4) zur Mehrfachabtastung eine Lichtquelle (7) zur Beleuchtung der Positionsmarken (5), ein bewegliches Spiegelsystem (8) zur Ablenkung eines Lichtstrahls (9) der Lichtquelle (7) in unterschiedlichen Abtastwinkeln (γ) auf eine einzelne Positionsmarke (4) und einen Empfänger (10) zum Empfangen von reflektierten Abtastsignalen aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Spiegelsystem (8) mindestes einen um eine Drehachse (11) drehbaren facettierten Spiegel (12) aufweist, dessen Facetten (a bis h) zum Generieren der Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien (a' bis h') auf einzelnen Positionsmarken (4) in unterschiedlichen Winkeln (α, β) zu der Drehachse angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine Zeitmesseinrichtung (13) und eine Datenverarbeitungseinrichtung (14) zur Berechnung von Geschwindigkeit und Beschleunigung des Fahrzeugs (2) und zur Berechnung einer Ist-Position des Fahrzeugs (2) in Bezug auf die Positionsmarken (5) der Bahn (3) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsmarke (4) eine vorgegebene in Breite und Höhe begrenzte Fläche aufweist, wobei das linienweise Abtasten der Positionsmarken (4) die begrenzte Fläche weitgehend erfasst.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Beschleunigungssensor (15) zu einem von den Positionsmarken (4) unabhängig Erfassen von Beschleunigungswerten des Fahrzeugs (2) aufweist.
  8. Verfahren zum Bestimmen einer Position eines Fahrzeugs (2) mittels eines optischem Positionsmarkenlesers (4) entlang einer Bahn (3), wobei das Verfahren folgende Verfahrenschritte aufweist: Fixieren von Positionsmarken (5) an der Bahn (3) entlang der Bewegungsrichtung (K) des Fahrzeugs (2); Anordnen des optischen Positionsmarkenlesers (4) an dem Fahrzeug (2) in einer vorgegebenen Winkelbeziehung zu den Positionsmarken (5) der Bahn; Generieren einer Mehrzahl zueinander beabstandeter Linien (a' bis h') auf einzelnen Positionsmarken (5) zur Mehrfachabtastung einzelner Positions marken (5); Auswerten von Abtastsignalfolgen der Mehrfachabtastung unter ausschließlicher Berücksichtigung der Abtastsignalfolgen, die eine vorgegebene in mehrfacher Übereinstimmung vollständige Positionsaussage ermöglichen.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Positionsmarkenleser (4) zur Mehrfachabtastung ein Lichtstrahl (9) einer Lichtquelle (7) über ein bewegliches Spiegelsystem (8) zur Ablenkung des Lichtstrahls (9) in unterschiedlichen Abtastwinkeln (γ) auf eine einzelne Positionsmarke (5) gerichtet wird und reflektierte Abtastsignale von einem Empfänger (10) empfangen und ausgewertet werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem beweglichen Spiegelsystem (8) mindestes ein facettierter Spiegel (12) um eine Drehachse (11) gedreht wird, wobei die Facetten (a bis h) des sich drehenden Spiegels (12) zur Mehrfachabtastung in unter-schiedlichen Winkeln (α, β) zu der Drehachse (11) angeordnet werden, wobei das Anordnen der Spiegelfacetten (a bis h) in unterschiedlichen Winkeln (α, β) auf die Abtastwinkel (γ) unter Berücksichtigung der festliegenden Winkelbeziehung zwischen Fahrzeug (2) und Bahn (3) angepasst wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass während der Bewegung des Fahrzeugs (2) eine Zeitmessung durchgeführt wird, die mittels eines Computerprogramms unter Auswertung vorangegangener Positionsbestimmungen für eine Geschwindigkeitsbestimmung und/oder für eine Beschleunigungsbestimmung des Fahrzeugs (2) korreliert wird, und eine Ist-Positionsbestimmung des Fahrzeugs (2) in Bezug auf Positionsmarken (5) der Bahn durchgeführt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine rechnerische Interpolation der Istposition und/oder der Geschwindigkeit des Fahrzeugs (2) unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmessungen aus unabhängig von Positionsmarken (5) erfassten Beschleunigungswerten durchgeführt wird.
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