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DE102008032648A1 - Elektronische Einrichtung und Verfahren zur Betriebsspannungsversorgung von Feldgeräten - Google Patents

Elektronische Einrichtung und Verfahren zur Betriebsspannungsversorgung von Feldgeräten Download PDF

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DE102008032648A1
DE102008032648A1 DE200810032648 DE102008032648A DE102008032648A1 DE 102008032648 A1 DE102008032648 A1 DE 102008032648A1 DE 200810032648 DE200810032648 DE 200810032648 DE 102008032648 A DE102008032648 A DE 102008032648A DE 102008032648 A1 DE102008032648 A1 DE 102008032648A1
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Ralf Dr. Huck
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Abstract

Elektronische Einrichtung zur Betriebsspannungsversorgung von feldnahen Betriebsmitteln (2), die ein Bus (3) per Stromschleife zwischen einem Feldgerät (1) und einer ebenfalls hieran angeschlossenen Spannungsversorgungseinheit (4) versorgt, wobei das feldnahe Betriebsmittel (2) Regelmittel zur adaptiven Betriebsspannungsanpassung an den aktuellen Leistungsbedarf umfasst, welche die noch frei verfügbare Energie der Schleife ausnutzt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Einrichtung zur Betriebsspannungsversorgung von feldnahen Betriebsmitteln, die über eine Stromschleife zwischen einem Feldgerät und eine ebenfalls hieran angeschlossene Spannungsvorsorgungseinheit versorgt werden.
  • Das Einsatzgebiet der vorliegenden Erfindung erstreckt sich auf industrielle Automatisierungsanlagen der Verfahrenstechnik, der Automobilindustrie, der Nahrungsmittelindustrie und dergleichen. Hier interessierende industrielle Anlagen umfassen elektronisch ansteuerbare Geräte, wie Ventile, Motoren, Sensorgeräte, welche über ein Netzwerk miteinander und mit mindestens einer übergeordneten Steuerung analog und/oder digital kommunizieren.
  • HART (Highway Adressable Remote Transducer) ist ein Beispiel für ein standardisiertes weit verbreitetes Kommunikationssystem zum Aufbau industrieller Feldbusse. Es ermöglicht die digitale Kommunikation der hierin integrierten Geräte, welche als HART-Feldgeräte bezeichnet werden, über den gemeinsamen Datenbus. HART setzt dabei speziell auf den ebenfalls weit verbreiteten 0/4..20 mA-Standard zur Übertragung analoger Sensorsignale auf. Der variable Bereich zwischen 4 und 20 mA repräsentiert den Messwert oder Stellwert des Feldgeräts, während der feste Grundstrom von 4 mA der elektrischen Versorgung dient.
  • Unlängst wurde von der HART-Standardisierungsorganisation ein neuer HART-Standard festgelegt, welcher sich der drahtlosen Signalübertragung widmet. Die hierbei verwendete Funkübertragung basiert auf dem drahtlosen Kommunikationsstandard IEEE 802.15.4 und verwendet TDMA als Übertragungsverfahren. Mit diesem neuen drahtlosen HART-Standard ist es nun möglich, drahtlos kommunizierende HART-Feldgeräte in einfacher Weise in bestehende Systeme zu integrieren. Sollen drahtlos kommunizierende HART-Feldgeräte mit in das System integriert werden, so müssen auch diese über den HART-Bus mit der nötigen elektrischen Leistung versorgt werden und kommunizieren intern drahtgebunden und drahtlos mit weiteren drahtlos kommunizierenden HART-Feldgeräten oder Steuereinheiten.
  • Aus der DE 10 2006 009 979 A1 geht eine gattungsgemäße elektronische Einrichtung zur Betriebsspannungsversorgung von HART-Feldgeräten hervor. Diese umfasst ein Funkmodul zur Umsetzung drahtgebundener Kommunikation in eine drahtlose Kommunikation. Zur Minimierung des Energieverbrauchs und damit zur Verlängerung der Lebensdauer eines integrierten Energiespeichers ist eine Energiemanagementeinheit vorhanden, durch welche das HART-Feldgerät zu vorgebaren Betriebszeiten mit der erforderlichen Betriebsenergie versorgbar ist.
  • Nachteilhaft bei dieser technischen Lösung ist, dass wegen der Betriebsspannungsversorgung per Stromschleife abhängig vom Leistungsverbrauch des HART-Feldgeräts, beispielsweise vom erzeugten Messwert des Sensors, über die 0/4..20 mA-Leitung ein unterschiedlich starker Strom fließt. Aufgrund von großen Leitungslängen von mehr als 100 m innerhalb großer Systeme ist der Spannungsabfall der Busleitung deshalb unterschiedlich groß. Dieser Spannungsabfall berechnet sich nach dem Ohm'schen Gesetz, wobei der Ohm'sche Widerstand der Busleitung und der aktuelle Schleifenstrom eingehen. Die Betriebsspannung, welche die Spannungsversorgungseinheit bereitstellt, teilt sich auf die HART-Feldgeräte, den Spannungsabfall in der Busleitung und auf die Spannung der zusätzlich vorgesehenen drahtlos kommunizierenden HART-Feldgeräte auf. Oftmals reicht die Versorgungsspannung nur gerade für ein einziges zusätzliches Feldgerät bei limitierter Leitungslänge aus.
  • Die Maßnahme, nur zu vorgegebenen Betriebszeiten dem HART-Feldgerät Betriebsenergie zuzuführen, welche dieses dann über einen Energiespeicher bevorratet, bedeutet einen signifikanten zusätzlichen technischen Aufwand. So ist beispielsweise die Lebensdauer des Energiespeichers in Wartungsintervallen zu überprüfen. Der weitere Vorschlag, durch die Energiemanagementeinheit die Betriebsenergie des drahtlos kommunizierenden HART-Feldgeräts zu vorgebbaren Ruhezeiten, zu welchen keine Kommunikation beabsichtigt ist, abzuschalten, führt zu einer entsprechend eingeschränkten Verfügbarkeit des gesamten Systems. Ferner kann nicht vorhergesagt werden, ob Betriebszeiten mit geringer Leistungsaufnahme zum Laden des Energiespeichers in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Ein kontinuierlicher, von der Leistungsaufnahme des Signalgebers unabhängiger Betrieb, ist demnach nicht möglich.
  • Darüber hinaus ist zwischen einem aktiven, den Strom der Schleife beeinflussenden Signalgeber hoher Leistungsaufnahme (typ > 40..200 mW je nach Stromaufnahme) und einem rein passiven Adapter niedriger Leistungsaufnahme (typ < 10 mW) zu unterscheiden, wobei letzterer als feldnahes Betriebsmittel aus der Stromschleife versorgt wird. Ferner wird davon ausgegangen dass eine bereits Installierte Stromschleife aus Speisegerät, Leitung und Signalgeber immer eine genügend große Reserve besitzt, so dass nachträglich noch ein Adapter eingeschleift werden kann. Die Reserve ist aufgrund des Spannungsabfalls auf der Leitung bei hohen Strömen am kleinsten.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektronische Einrichtung zur Betriebsspannungsversorgung für den Adapter zu schaffen, die bei hohen Schleifenströmen den kleinstmöglichen Spannungsabfall besitzt.
  • Die Aufgabe wird ausgehend von einer elektronischen Einrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 in Verbindung mit dessen kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Die rückbezogenen abhängigen Ansprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung wieder.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass ein schleifengespeistes Betriebsmittel elektronische Regelmittel zur adaptiven Betriebsspannungsanpassung an den aktuellen Leistungsbedarf umfasst, welche die noch frei verfügbare Energie der Schleife ausnutzen.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht insbesondere darin, dass diese auf einen vorhandenen Bus aufgesetzt werden kann und dabei nach wie vor von diesem zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Feldgerät mit der notwendigen Leistung versorgt werden kann. Insbesondere kann auch die in der Regel höhere Leistungsaufnahme von drahtlos kommunizierenden feldnahen Betriebsmitteln hierüber bedient werden. Dabei ist die Spannung eine limitierende Größe, so dass der Spannungsabfall möglichst klein ausfällt. Die Erfindung gestattet somit eine dynamische Adaption der Betriebsspannung eines Geräts an den aktuell auf dem Bus fließenden Schleifenstrom.
  • Die erfindungsgemäßen Regelmittel zur adaptiven Betriebsspannungsanpassung werden vorzugsweise in denjenigen feldnahe Betriebsmitteln implementiert, welche einen konstanten Leistungsverbrauch aufweisen. Aufgrund von einem von der Spannung abhängigen Wirkungsgrad eines Feldgeräts kann unter Umständen auch eine nichtlineare Beziehung bestehen.
  • Es ist jedoch auch denkbar, eine adaptive Betriebsspannungsanpassung an schwankende Betriebsspannungen zu realisieren. Diese können beispielsweise durch korrosionsbedingte Änderungen der Zuleitungswiderstände entstehen. Andererseits können sie beispielsweise bei schwankenden Kommunikationsfrequenzen auf dem Bus erzeugt werden. Je nach Geschwindigkeit des industriellen Prozesses werden derartige Kommunikationsfrequenzen gesetzt. Für schnelle Prozesse erfolgt eine häufigere Kommunikation zwischen den Feldgeräten als bei langsamen Prozessen, was eine höhere Leistungsaufnahme für die drahtlose Kommunikation zur Folge hat. Die Regelmittel der erfindungsgemäßen Lösung kann sich auf derartige schwankende Bedingungen einstellen.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung umfasst das feldnahe Betriebsmittel weitere Messmittel zur Bestimmung von elektrischen Parametern der Stromschleife. Dabei wird insbesondere der für den Signalgeber mindestens erforderliche Spannungsabfall bestimmt und eine Unterschreitung mit Hilfe der Regelmittel sicher verhindert. Auf diese Weise steht immer die maximal mögliche Energie für den Adapter zur Verfügung, ohne dass hierbei Kommunikation und/oder analoge Signalübertragung unterbrochen werden müssen. Der tatsächliche Spannungsabfall am Signalgeber wird hierbei durch den Adapter in geeigneter Weise gemessen.
  • Vorzugsweise umfassen die erfindungsgemäßen Regelmittel zur adaptiven Betriebsspannungsanpassung eine Stromsensoreinheit zum Messen des aktuellen Schleifenstroms auf dem Bus. Die Größe des Stroms auf der 0/4..20 mA Signalleitung ist dabei ein Maß für den aktuellen Messwert. Der zeitliche Verlauf des Storms kann weitere Informationen enthalten, beispielsweise ein digitales Bus-Signal, welches herausgefiltert zur weitere Verarbeitung an eine nachgeschaltete Auswerteeinheit gegeben wird. Der mit dem Messmittel erfasste aktuelle Messwert wird zur Bestimmmung der noch frei verfügbaren Energie herangezogen.
  • Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass weitere Parameter/Grenzwerte zur Berechnung der noch frei verfügbaren Energie kundenseitig vorgebbar sind.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dieser Stromsensoreinheit im Rahmen der erfindungsgemäßen Regelmittel eine Filtereinheit zur Trennung des für die Betriebsspannungsanpassung verwendete Nutzsignals im niedrigen Frequenzbereich vom Kommunikationssignal im hohen Frequenzbereich nachzuschalten. Durch diese optionale Filterung wird die Kommunikation nicht verschlechtert, da keine Spannungsadaption im für die kommunikationsrelevanten Frequenzbereiche erfolgt. Auf eine solche Filtereinheit kann eventuell verzichtet werden, falls die Kommunikation so robust ist, dass eine Störung aufgrund der Spannungsadaption vertretbar ist.
  • Der Stromsensoreinheit oder – wenn vorhanden – der nachgeschalteten Filtereinheit wird gemäß einer weiteren, die Erfindung verbessernden Maßnahme eine Spannungsvorgabeeinheit nachgeschaltet, welche ausgehend vom aktuellen Schleifenstrom den Wert für die Betriebsspannung UB festlegt. Hierdurch wird vorzugsweise basierend auf dem zuvor gefilterten Signal, welches dem gefilterten Strom entspricht, eine Spannung nach Maßgabe der vorgegebenen Betriebskurve bestimmt. Diese Betriebskurve ergibt sich aus Randbedingungen, wie maximaler Leistungsverbrauch und minimale Betriebsspannung, wird dementsprechend festgelegt und in der Spannungsvorgabeeinheit abgespeichert hinterlegt. Eine Adaption dieser Betriebskurve basierend auf weiteren Größen, wie Umgebungstemperatur, Bauteiltoleranzen der elektronischen Bauteile, Sicherheitszuschläge zur Erhöhung der Betriebssicherheit des Systems sowie aktueller Leistungsverbrauch kann ggf. vorgenommen werden.
  • Schließlich können die Regelmittel eine der Spannungsvorgabeeinheit nachgeschaltete Spannungsregeleinheit als Stellglied zur Einstellung der Betriebsspannung UB für das Feldgerät umfassen.
  • Die Spannungsvorgabeeinheit stellt den Spannungsabfall zwischen einem positiven und negativen Bereich nach Maßgabe der vorgegebenen Differenz ein.
  • Vorteilhafterweise wird damit in reservearmen Netzen die Funktion des Feldgeräts unabhängig von der Anwesenheit optionaler feldnaher Betriebsmittel ungestört aufrechterhalten. Dazu werden optionale Dienste, die mit dem feldnahen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden, lediglich temporär eingeschränkt.
  • Darüber hinaus ist von Vorteil, dass bestehende Netzwerke ohne Eingriff in die Feldgeräte durch feldnahe Betriebsmittel nachträglich funktional erweiterbar sind.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Bussystems mit einem Feldgerät und einem feldnahen Betriebsmittel,
  • 2 eine Blockschaltbilddarstellung einer elektronischen Einrichtung zur Betriebsspannungsversorgung des feldnahen Betriebsmittels nach der 1,
  • Gemäß 1 sind exemplarisch ein Feldgerät 1 und ein feldnahes Betriebsmittel 2 über einen Bus 3 nach Art einer Stromschleife an eine Spannungsversorgungseinheit 4 angeschlossen. Nur das Feldgerät 1 kann den Strom der Schleife beeinflussen. Das Feldgerät 1 und das feldnahe Betriebsmittel 2 sind dabei ausgebildet, über die Stromschleife mit dem Bus zu kommunizieren. Die Stromschleife ist als 0/4..20 mA Stromschleife ausgebildet, bei der eine Stromstärke von 4 mA zur Speisung des Feldgeräts 1 reserviert ist und 0..16 mA für die analoge Signalübertragung vorgesehen sind.
  • Zur Veranschaulichung des Leitungswiderstandes ist in die Stromschleife ein Ersatzwiderstand 5 eingefügt. Während in diesem Ausführungsbeispiel das Feldgerät 1 ein Durchflussmessgerät einer verfahrenstechnischen Anlage darstellt, repräsentiert das feldnahe Betriebsmittel 2 einen Adapter, dessen Daten drahtlos über eine integrierte Funkeinheit 6 bidirektional übertragen werden.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann das feldnahe Betriebsmittel 2 als Anzeigeeinrichtung ausgebildet sein, die zur visuellen Ausgabe der mit Hilfe des Feldgeräts 1 ermittelten Messwerts geeignet ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das feldnahe Betriebsmittel 2 als Diagnoseeinrichtung ausgebildet sein, die die Betriebsfähigkeit des Feldgeräts 1 überwacht.
  • Die zur Erfüllung der Funktionen des Feldgeräts 1 und des feldnahen Betriebsmittels 2 erforderliche elektrische Energie wird über den Bus 3 übertragen. Hierbei kommt es zu einem Spannungsabfall über das Feldgerät 1 und das feldnahe Betriebsmittel 2 sowie der Spannungsversorgungseinheit 4. Weiterhin reduziert die Leitungslänge des Busses 3, verdeutlicht über den Ersatzwiderstand 5, die Betriebsspannung.
  • Damit teilt sich die Betriebsspannung, welche von der Spannungsversorgungseinheit 4 bereitzustellen ist auf, auf die vorgenannten Verbraucher. Je nach in der Regel schwankendem Leistungsbedarf des Feldgeräts 1 zur analogen Signalübertragung fließt ein unterschiedlich starker Schleifenstrom auf dem Bus 3.
  • Zur adaptiven Betriebsspannungsanpassung an den aktuellen Leistungsbedarf umfasst in diesem Ausführungsbeispiel das drahtlos kommunizierende feldnahe Betriebsmittel 2 Regelmittel, welche bei hohem Schleifenstrom auf dem Bus 3 die Betriebsspannung UW des feldnahen Betriebsmittels 2 proportional absenkt.
  • Gemäß 2 umfassen die Regelmittel eine Stromsensoreinheit 7 zum Messen des aktuellen Schleifenstroms auf dem Bus 3. Dieser ist eine Filtereinheit 8 nachgeschaltet. Die Filtereinheit 8 dient der Trennung des für die Betriebsspannungsanpassung verwendeten Nutzsignals im niedrigen Frequenzbereich vom Kommunikationssignal im hohen Frequenzbereich. Das Kommunikationssignal wird über eine weitere Filtereinheit 9 einer Steuereinheit 10 zur weiteren Signalverarbeitung zugeführt. Der Filtereinheit 8 ist eine Spannungsregeleinheit 12 zur Einstellung der Betriebsspannung Uw für das feldnahe Betriebsmittel 2 nachgeschaltet, welche ausgehend vom aktuellen Schleifenstrom den Wert für die Betriebsspannung Uw festlegt.
  • Im Rahmen der Regelmittel ist ferner ein Gleichstromkonverter 13 sowie eine in den Bus 3 integrierte Modulatoreinheit 14 vorgesehen, welche eingangsseitig von der Steuereinheit 10 mit Nutzdaten versorgt wird und diese auf den Bus 3 aufmoduliert.
  • In einer weiteren Ausgestaltungsform verfügt das feldnahe Betriebsmittel 2 über eine eigene Messeinheit, mit der weitere Messgrößen erfasst werden können. Dazu gehören neben dem Schleifenstrom insbesondere der jeweilige Spannungsabfall an dem Feldgerät 1 sowie vom Feldgerät 1 selbst unabhängige Prozeßgrößen, wie Durchfluß, Temperatur oder Druck, die vom Feldgerät 1 aufgenommen werden.
  • Mit zunehmendem Schleifenstrom nimmt die frei verfügbare Energie der Schleife ab. Bei maximalem Schleifenstrom von 20 mA ist die frei verfügbare Energie der Schleife im Rahmen der verfügbaren Reserve minimal.
  • Unter konstanten Leistungsvoraussetzungen wird basierend auf dem gemessenen Schleifenstrom und den Anforderungen der eingesetzten Bauteile sowie der Spezifikation die Betriebsspannung Uw des angeschlossenen feldnahen Betriebsmittels 2 so geregelt, dass dieses zu jedem Zeitpunkt so klein wie möglich ist. Ist das Feldgerät drahtlos kommunizierend, so setzt sich die Betriebsspannung zusammen aus der minimalen Eingangsspannung des Wechselstromkonverters, des Leitungsbedarfs für die Elektronik zur Erzeugung des Nutzsignals, des Wirkungsgrades sowie der Amplitude des Modulationssignals. Die hinterlegte Funktion ermöglicht gemäß den genannten Bedingungen, dass die Betriebsspannung Uw automatisch zur Erzielung einer minimalen Eingangsspannung gesenkt wird.
  • Bei stark schwankenden Leistungsvoraussetzungen ist die Ausnutzung des maximal noch verfügbaren Spannungsabfalls zu bevorzugen. Hierbei wird die Betriebsspannung so geregelt, dass die für das Feldgerät 1 mindestens erforderliche Betriebsspannung nie unterschritten wird. Bei hoher Reserve in der Schleife kann eine höhere Energie bereitgestellt werden. Die verfügbare Reserve ist jedoch abhängig vom Schleifenstrom und dem Leitungswiderstand.
  • Besonders vorteilhaft ist die Kombination der Verfahren bei konstanten und schwankenden Leistungsvoraussetzungen, da hierbei bei gleichzeitiger Minimierung des Eigenbedarfes das Maximum der noch verfügbaren Energie genutzt werden kann.
  • Für alle Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass das feldnahe Betriebsmittel 2 im Inneren des Feldgeräts 1 untergebracht ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass das feldnahe Betriebsmittel 2 räumlich unabhängig vom Feldgerät 1 in die Stromschleife eingeschaltet ist.
  • 1
    Feldgerät
    2
    feldnahes Betriebsmittel
    3
    Bus
    4
    Spannungsversorgungseinheit
    5
    Ersatzwiderstand
    7
    Stromsensoreinheit
    8
    Filtereinheit
    9
    Filtereinheit
    10
    Steuereinheit
    12
    Spannungsregeleinheit
    13
    Wechselstromkonverter
    14
    Modulatoreinheit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006009979 A1 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Kommunikationsstandard IEEE 802.15.4 [0004]

Claims (4)

  1. Elektronische Einrichtung zur Betriebsspannungsversorgung von feldnahen Betriebsmitteln (2), die ein Bus (3) per Stromschleife zwischen einem Feldgerät (1) und eine ebenfalls hieran angeschlossene Spannungsversorgungseinheit (4) versorgt, dadurch gekennzeichnet, dass das feldnahe Betriebsmittel (2) Regelmittel zur adaptiven Betriebsspannungsanpassung an den aktuellen Leistungsbedarf umfasst, welche die noch frei verfügbare Energie der Schleife ausnutzen.
  2. Elektronische Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das feldnahe Betriebsmittel (2) über weitere Messmittel zur Bestimmung von elektrischen Parametern der Stromschleife auf dem Bus (3) umfasst.
  3. Elektronische Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Messmittel erfasste aktuelle Messwert zur Bestimmmung der noch frei verfügbaren Energie herangezogen wird.
  4. Elektronische Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Parameter/Grenzwerte zur Berechnung der noch frei verfügbaren Energie kundenseitig vorgebbar sind.
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