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DE102008031205A1 - Verwendung von natürlichen 1,3-Diolen - Google Patents

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DE102008031205A1
DE102008031205A1 DE200810031205 DE102008031205A DE102008031205A1 DE 102008031205 A1 DE102008031205 A1 DE 102008031205A1 DE 200810031205 DE200810031205 DE 200810031205 DE 102008031205 A DE102008031205 A DE 102008031205A DE 102008031205 A1 DE102008031205 A1 DE 102008031205A1
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DE
Germany
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copolymer
mono
hair
weight
polymer
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200810031205
Other languages
English (en)
Inventor
Thorsten Knappe
Rene Scheffler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE200810031205 priority Critical patent/DE102008031205A1/de
Publication of DE102008031205A1 publication Critical patent/DE102008031205A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/18Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition
    • A61K8/30Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing organic compounds
    • A61K8/33Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing organic compounds containing oxygen
    • A61K8/34Alcohols
    • A61K8/345Alcohols containing more than one hydroxy group
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q5/00Preparations for care of the hair
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Abstract

Es wurde gefunden, dass sich natürliche 1,3-Diole sehr vorteilhaft auf den Glanz keratinischer Fasern auswirken, wobei sich die Wirkung noch durch eine spezielle Formulierung der Produkte steigern lässt, indem die Produkte PEG-frei formuliert werden. Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist in einer ersten Ausführungsform die Verwendung von biologisch erzeugten 1,3-Diolen in Haarbehandlungsmitteln zur Steigerung des Glanzes der mit den Haarbehandlungsmitteln behandelten Haare.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von natürlichen 1,3-Diolen und Haarbehandlungsmitteln, um besondere Effekte zu erzielen.
  • Menschliches Haar wird heute in vielfältiger Weise mit haarkosmetischen Zubereitungen behandelt. Dazu gehören etwa die Reinigung der Haare mit Shampoos, die Pflege und Regeneration mit Spülungen und Kuren sowie das Bleichen, Färben und Verformen der Haare mit Färbemitteln, Tönungsmitteln, Wellmitteln und Stylingpräparaten.
  • Nicht zuletzt durch die starke Beanspruchung der Haare, beispielsweise durch das Färben oder Dauerwellen als auch durch die Reinigung der Haare mit Shampoos und durch Umweltbelastungen, nimmt die Bedeutung von Pflegeprodukten mit möglichst lang anhaltender Wirkung zu. Derartige Pflegemittel beeinflussen die natürliche Struktur und die Eigenschaften der Haare. So können anschließend an solche Behandlungen beispielsweise die Naß- und Trockenkämmbarkeit des Haares, der Halt und die Fülle des Haares optimiert sein oder die Haare vor erhöhtem Spliß geschützt sein.
  • Es ist daher seit langem üblich, die Haare einer speziellen Nachbehandlung zu unterziehen. Dabei werden, üblicherweise in Form einer Spülung, die Haare mit speziellen Wirkstoffen, beispielsweise quaternären Ammoniumsalzen oder speziellen Polymeren, behandelt. Durch diese Behandlung werden je nach Formulierung die Kämmbarkeit, der Halt und die Fülle der Haare verbessert und die Splißrate verringert.
  • Weiterhin wurden in jüngster Zeit so genannte Kombinationspräparate entwickelt, um den Aufwand der üblichen mehrstufigen Verfahren, insbesondere bei der direkten Anwendung durch Verbraucher, zu verringern.
  • Die zur Verfügung stehenden Wirkstoffe sowohl für separate Nachbehandlungsmittel als auch für Kombinationspräparate wirken im allgemeinen bevorzugt an der Haaroberfläche. So sind Wirkstoffe bekannt, welche dem Haar Glanz, Halt, Fülle, bessere Naß- oder Trockenkämmbarkeiten verleihen oder dem Spliß vorbeugen. Genauso bedeutend wie das äußere Erscheinungsbild der Haare ist jedoch der innere strukturelle Zusammenhalt der Haarfasern, der insbesondere bei oxidativen und reduktiven Prozessen wie Färbung und Dauerwellen stark beeinflußt werden kann.
  • Die bekannten Wirkstoffe können jedoch nicht alle Bedürfnisse in ausreichendem Maße abdecken.
  • Insbesondere bei der Haarreinigung führt ein gesteigertes Hygienebewußtsein zu einer immer häufigeren Reinigung der Haare. Um hierbei neben optimaler Reinigung und Pflege der Haare langzeittauglich zu sein, müssen die verwendeten Mittel besonders mild zum Haar und zur Kopfhaut sein. Zwar sind an sich milde Tenside aus den unterschiedlichsten Gruppen bekannt, doch befriedigen diese noch nicht alle Verbraucherwünsche in ausreichendem Maße.
  • Es besteht daher ein Bedarf an Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen für Haarreinigungsmittel, die die Eigenschaften der mit ihnen behandelten Fasern nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern im Gegenteil verbessern.
  • Darüber hinaus existiert in zunehmendem Maße der Verbraucherwunsch, „LOHAS"-gerechte Kosmetika einzusetzen. LOHAS ist ein Marketingbegriff, der für „Lifestyle of Health and Sustainability" steht und einen neuen Lebensstil- bzw. Konsumententyp definiert, welcher sich in seinem Konsumverhalten an Gesundheit und Nachhaltigkeit orientiert.
  • Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, Haarreinigungsmittel bereitzustellen, die den mit ihnen behandelten Haaren vorteilhafte Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf den Glanz und das äußere Erscheinungsbild geben und dabei besonders mild und ökologisch verträglich sind.
  • Es ist bekannt, fermentaativ gewonnenes 1,3-Propandiol in Kosmetika einzusetzen. Die WO2007/095261 A2 offenbart ein Verfahren zur Herstellung von 1,3-Propandiol aus 100% natürlichen Quellen und dessen Einsatz in Kosmetika.
  • Es wurde nun gefunden, daß sich natürliche 1,3-Diole sehr vorteilhaft auf den Glanz keratinischer Fasern auswirken, wobei sich die Wirkung noch durch eine spezielle Formulierung der Produkte steigern läßt, indem die Produkte PEG-frei formuliert werden.
  • Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist in einer ersten Ausführungsform die Verwendung von biologisch erzeugten 1,3-Diolen in Haarbehandlungsmitteln zur Steigerung des Glanzes der mit den Haarbehandlungsmitteln behandelten Haare.
  • Erfindungsgemäß werden 1,3-Diole eingesetzt, um Haarbehandlungsmittel bereitzustellen, die den Glanz der mit diesen Mitteln behandelten Haare steigern. 1,3-Diole sind Verbindungen mit mindestens drei C-Atomen, die in 1- und 3-Stellung jeweils eine Hydroxygruppe tragen. Die erfindungsgemäß verwendbaren Verbindungen können weitere Substituenten enthalten, bevorzugt verwendbare 1,3-Diole weisen die allgemeine Struktur
    Figure 00030001
  • Auf, in der R für ein Wasserstoffatom oder einen substituierten oder unsubstituierten, geradkettigen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenyrest steht.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß biologisch erzeugtes 1,3-Propylenglycol verwendet wird.
  • Vorzugsweise ist die Gesamtmenge an 1,3-Diolen, die erfindungsgemäß verwendet werden, natürlichen Ursprungs. In besonders bevorzugten Verwendungen sind daher keine petrochemisch erzeugten 1,3-Diole in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln enthalten. Besonders bevorzugte Verwendungen sind demnach dadurch gekennzeichnet, daß die 1,3-Diole einen natürlichen Kohlenstoffgehalt von 100% aufweisen.
  • Die natürliche Gewinnung von 1,3-Diolen gelingt vorzugsweise durch Fermentation, so daß bevorzugte Verwendungen dadurch gekennzeichnet sind, daß fermentativ gewonnene 1,3-Diole verwendet werden.
  • Fermentation oder Fermentierung bezeichnet im Rahmen der vorliegenden Erfindung die Umsetzung von biologischen Materialien mit Hilfe von Bakterien-, Pilz- oder Zellkulturen oder aber durch Zusatz von Enzymen (Fermenten).
  • Fermentativ gewonnene 1,3-Diople, Insbesondere 1,3-Propandiol, können beispielsweise durch genetisch veränderte Bakterien des Typs Escherichia Coli (E. Coli) gewonnen werden. Ein entsprechendes Verfahren ist beispielsweise in der US 5,686,276 offenbart.
  • Vorzugsweise werden die 1,3-Diole in hochreiner Form eingesetzt, wobei sich der Reinheitsgrad beispielsweise anhand deren UV-Sektrum ermitteln läßt. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verwendung nutzen ein 1,3-Propylenglycol, das eine UV-Absorption von weniger als 0,200 bei 220 nm und von weniger als 0,075 bei 250 nm von weniger als 0,075 bei 275 nm aufweist.
  • Das bzw. die 1,3-Diole können im Rahmen der erfindungsgemäßen Verwendung in variierenden mengen eingesetzt werden. Mengen oberhalb von 5 Gew.-%, bezogen auf das Haarbehandlungsmittel, führen im allgemeinen zu keiner weiteren Glanzverstärkung, während bei Mengen unterhalb von 0,05 Gew.-% die Verbraucherwahrnehmung der Effekte erschwert ist. Erfindungsgemäß bevorzugte Verwendungen sind daher dadurch gekennzeichnet, daß daß die 1,3-Diole in Mengen von 0,05 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Haarbehandlungsmittels, verwendet werden.
  • Zusätzlich zu den erfindungsgemäß verwendeten 1,3-Diolen enthalten die Mittel weitere Inhaltsstoffe. Je nach Anwendungszweck des Mittels können diese in Art und Menge variieren und werden nachstehend beschrieben.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel können als Haarshampoos, Haarkonditionierer, konditionierende Shampoos, als Haarsprays, Haarspülungen, Haarkuren, Haarpackungen, Haar-Tonics, Dauerwell-Fixierlösungen, Haarfärbeshampoos, Haarfärbemittel, Haarfestiger, Haarlegemittel, Haarstyling-Zubereitungen, z. B. Fönwell-Lotionen, Schaumfestiger, Haargele, Haarwachse und anderen Haarreinigungs- und Haarbehandlungsmittel formuliert werden. Sie können als auf dem Haar verbleibende („leave-on") oder abzuspülende („rinse-off") Produkte formuliert werden.
  • Es hat sich weiter gezeigt, daß die erfindungsgemäß verwendeten Mittel vorzugsweise frei von Polyethylenglycolen formuliert werden sollten, da Polyethylenglycole die positiven Effekte der Frucht- und/oder Gemüsesäfte schmälern können. Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Verbindungen der Formel (I) H-(O-CH2CH2)n-OH (I),in der n für ganze Zahlen zwischen 1 und 100.000 steht, enthalten.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Haarbehandlungsmittel dieser Ausführungsform sind frei von Polyethylenglycolen der allgemeinen Formel (I), d. h. sie enthalten weder Ethylenglycol (n = 1) noch Produkte mit einem Polymeristaionsgrad Pn = 2–4 (Diethylenglycol, Triethylenglycol und Tetraethylenglycol) noch Polyethylenglycole mit höheren Polymerisationsgraden Pn von ca. 5 bis 100.000, die nicht mehr mol.-einheitlich herstellbar, sondern polydispers sind.
  • Überraschenderweise führt der Verzicht auf Verbindungen der Formel (I) dazu, daß die Frucht- und/oder Gemüsesäfte ihre Wirkung auf das Haar deutlich besser entfalten. Insbesondere die Kräftigung der keratinischen Fasern, die sich in verbesserten Kämmbarkeiten in trockenem und insbesondere in nassem Zustand zeigt und die Fülle und Geschmeidigkeit werden verbessert.
  • Vorzugsweise sind die erfindungsgemäß verwendeten Mittel nicht nur frei von Polyethylenglycolen, sondern auch von Polypropylenglycolen (PPG). Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Verbindungen der Formel (I)) H-(O-CH(CH3)CH2)n-OH (II), in der n für ganze Zahlen zwischen 1 und 100.000 steht, enthalten.
  • Solche bevorzugten erfindungsgemäß verwendeten Haarbehandlungsmittel sind frei von Polypropylenglycolen der allgemeinen Formel (II), d. h. sie enthalten weder Propylenglycol (n = 1) noch Produkte mit einem Polymeristaionsgrad Pn = 2–4 (Dipropylenglycol, Tripropylenglycol und Tetrapropylenglycol) noch Polypropylenglycole mit höheren Polymerisationsgraden Pn von ca. 5 bis 100.000, die nicht mehr mol.-einheitlich herstellbar, sondern polydispers sind.
  • Auch diese Verbindungen behindern die Entfaltung der Wirkung der Frucht- und/oder Gemüsesäfte auf das Haar, so daß durch Verzicht auf deren Einsatz die verbesserten Wirkungen beobachtet werden können.
  • Es hat sich gezeigt, daß vorzugsweise auch auf den Einsatz ethoxylierter Verbindungen verzichtet werden sollte. Insbesondere nichtionische Tenside vom Typ der Alkyl- oder Alkenylethoxylate vermindern ebenfalls die positiven Effekte der Frucht- und/oder Gemüsesäfte und sollten deshalb in den Rezepturen nicht eingesetzt werden. Erfindungsgemäß verwendet weiter bevorzugte Haarreinigungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Verbindungen der Formel (1111) R-(O-CH2CH2)n-OH (III),in der R für jedweden Alky- oder Alkenylrest und n für ganze Zahlen zwischen 1 und 10.000 steht, enthalten.
  • Auch ethoxylierte Aniontenside können – wenn auch in geringerem Maße – die positive Wirkung von Frucht- und/oder Gemüsesäfte schmälern. Hier haben ich insbesondere Alkylethersulfate als problematisch erwiesen, während Alkylethercarboxylate weniger wirkungsverringernde Effekte zeigen als die Ethersulfate.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel enthalten deshalb keine Verbindungen der Formel (IV) R-(O-CH2CH2)n-OSO3H (IV),in der R für jedweden Alky- oder Alkenylrest und n für ganze Zahlen zwischen 1 und 10.000 steht.
  • In besonders bevorzugten erfindungsgemäß verwendeten Mitteln wird gänzlich auf den Einsatz von Verbindungen verzichtet, die ethoxylierte Gruppierungen aufweisen. Interessanterweise beeinträchtigt eine Hydroxyethylgruppierung (z. B. in bestimmten Tensiden) die Wirkung der Frucht- und/oder Gemüsesäfte nicht, während Ethylenglycol die Wirkung beeinträchtigt. Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel enthalten daher keine Verbindung, welche die Gruppierung -(O CH2CH2)n-O- mit n = 1–10.000 enthält. Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Verbindungen enthalten, die die Gruppierung der Formel (V) -(O-CH2CH2)n- (V),in der n für ganze Zahlen zwischen 2 und 100.000 steht, aufweisen.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel enthalten vorzugsweise 0,1 bis 35 Gew.-% mindestens eines Tensids. Wie bereits weiter oben erwähnt, scheiden ethoxylierte Niotenside vorzugsweise aus, auch anionische Tenside aus den Gruppen der Alkylethersulfate werden vorzugsweise nicht eingesetzt. Wie weiter unten ausführlich dargelegt wird, sind bevorzugte Mittel ebenfalls frei von Alkylsulfaten. Besonders bevorzugt ist der Einsatz von amphoteren und/oder zwitterionischen Tensiden.
  • Als zwitterionische Tenside und Emulgatoren werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–)- oder -SO3 (–)-Gruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside und Emulgatoren sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyldimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamidderivat.
  • Unter ampholytischen Tensiden und Emulgatoren werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylaminopropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie amphotere(s) Tensid(e) aus den Gruppen der
    • – N-Alkylglycine,
    • – N-Alkylpropionsäuren,
    • – N-Alkylaminobuttersäuren,
    • – N-Alkyliminodipropionsäuren,
    • – N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine,
    • – N-Alkyltaurine,
    • – N-Alkylsarcosine,
    • – 2-Alkylaminopropionsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – N-Kokosalkylaminopropionat,
    • – Kokosacylaminoethylaminopropionat
    • – C12-C18-Acylsarcosin,
    • – N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe
    • – Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betain bekannten Verbindungen,
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Disodium Cocoamphodiacetate bekannten Verbindungen
    enthalten, wobei bevorzugte Mittel das bzw. die amphotere(n) Tensid(e) in Mengen von 0,5 bis 9 Gew.-%, vorzugsweise von 0,75 bis 8 Gew.-% und insbesondere von 1 bis 7,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten als amphotere Tenside Betaine der Formel (VI)
    Figure 00070001
    in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amidopropylbetaine bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten, bevorzugt sind und als Cocoamidopropylbetaine bezeichnet werden. Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß verwendet Tenside der Formel (II) eingesetzt, die ein Gemisch der folgenden Vertreter sind:
    H3C-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)9-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)11-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)13-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)15-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
  • Besonders bevorzugt werden Tenside der Formel (VI) innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,25 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6,5 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5,5 Gew.-% Tensid(e) der Formel (VI) enthalten.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Amphotensiden der Formel (VI) oder an deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Haarbehandlungsmittel mit besonderem Vorzug als amphotere Tenside Betaine der Formel (VII)
    Figure 00080001
    enthalten, in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amphoacetate bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten bevorzugt sind und als Cocoamphoactetate bezeichnet werden.
  • Aus herstellungstechnischen Gründen enthalten Tenside dieses Typs immer auch Betaine der Formel (VIIa)
    Figure 00080002
    in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen und M für ein Kation steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amphodiacetate bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten, bevorzugt sind und als Cocoamphodiactetate bezeichnet werden.
  • Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß verwendet Tenside der Formel (VII) eingesetzt, die ein Gemisch der folgenden Vertreter sind:
    H3C-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)9-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)11-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)13-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)15-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
  • Besonders bevorzugt werden Tenside der Formel (VII) innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,25 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6,5 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5,5 Gew.-% Tensid(e) der Formel (VII) enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel bevorzugt, bei denen der Rest R in den Formeln (VI) und (VII) ausgewählt ist aus
    • 1. H3C-(CH2)7-
    • 2. H3C-(CH2)9-
    • 3. H3C-(CH2)11-
    • 4. H3C-(CH2)13-
    • 5. H3C-(CH2)15-
    • 6. H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-
    oder Mischungen aus diesen.
  • Besonders bevorzugte nichtionische Tenside sind Alkylpolyglycoside. Demnach sind erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die als nichtionische Tenside – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-% Alkylpolyglycoside der allgemeinen Formel RO-(Z)x enthalten, wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht.
  • Alkylpolyglycoside (APG) sind nichtionische Tenside, die vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen (Zukcerbausteine, vorwiegend Glucose z. B. aus Maisstärke und Fettalkohol z. B. aus Kokosöl) hergestellt werden. Alkylpolyglycoside sind durch sauer katalysierte Reaktion (Fischer-Reaktion) von Zuckern, insbesondere Glucose (oder Stärke) oder von Butylglycosiden mit Fettalkoholen zugänglich.
  • Dabei entstehen komplexe Gemische aus Alkylmonoglucosid (Alkyl-α-D- und -β-D-glucopyranosid sowie geringe Anteile-glucofuranosid), Alkyldiglucosiden (-isomaltoside, -maltoside etc.) und Alkyloligoglucosiden (-maltotrioside, -tetraoside etc.). Der durchschnittliche Polymerisationsgrad kommerzieller Produkte, deren Alkyl-Reste im Bereich C8-C16 liegen, beträgt 1,2–1,5.
  • Erfindungsgemäß verwendet bevorzugt werden Alkylpolyglycoside entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x eingesetzt, wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht. Besonders bevorzugt sind solche Alkylpolyglycoside, bei denen R
    • – im wesentlichen aus C8- und C10-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C8- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C16 bis C18-Alkylgruppen
    besteht.
  • Als Zuckerbaustein Z können beliebige Mono- oder Oligosaccharide eingesetzt werden. Üblicherweise werden Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden Oligosaccharide eingesetzt. Solche Zucker sind beispielsweise Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose; Glucose ist besonders bevorzugt. Die erfindungsgemäß verwendet verwendbaren Alkylpolyglycoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5 Zuckereinheiten. Alkylpolyglycoside mit x-Werten von 1,1 bis 2,0 sind bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt sind Alkylglycoside, bei denen x 1,1 bis 1,8 beträgt.
  • Weitere Tenside, die – insbesondere in Mischung mit Alkylpolyglycosiden – besonders vorteilhaft in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln eingesetzt werden können, sind Glutamate, Asparaginate und Sulfoacetate. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-% Fettsäureglutamate (Acylglutamate) und/oder Fettsäureasparaginate (Acylasparaginate) und/oder Alkylsulfoacetate (Sulfoessigsäure-alkylester) enthalten.
  • Acylglutamate lassen sich durch die Formel
    Figure 00100001
    beschreiben, in der R-CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0 und/oder 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alka nolammonium oder Glucammonium steht.
  • Überraschenderweise wurde gefunden, daß Abmischungen von Alkylglucosiden mit Acylglutamaten eine sehr gute dermatologische Verträglichkeit und ein verbessertes Schaumvermögen sowohl hinsichtlich des Basisschaums als auch der Schaumstabilität in Gegenwart von Wasserhärte aufweisen.
  • Acylglutamate stellen bekannte anionische Tenside dar, die beispielsweise durch Schotten-Baumann Acylierung von Glutaminsäure mit Fettsäuren, Fettsäureestern oder -Chloriden erhalten werden können. Verkaufsprodukte sind beispielsweise von der Hoechst AG, Frankfurt/DE oder der Ajinomoto Co. Inc., Tokyo/JP erhältlich.
  • Typische Beispiele für geeignete Acylglutamate sind Aniontenside, die sich von Fettsäuren mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten, wie beispielsweise C12/14- bzw. C12/18-Kokosfettsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure und/oder Stearinsäure. Besonders bevorzugt sind Natrium-N-cocoyl- und Natrium-N-stearoyl-L-glutamat
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel können die Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside und die Acylglutamate im Gewichtsverhältnis 1:99 bis 99:1, vorzugsweise 10:90 bis 90:10 und insbesondere 80:20 bis 50:50 enthalten.
  • Acylasparaginate lassen sich durch die Formel
    Figure 00110001
    beschreiben, in der R-CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0 und/oder 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alka nolammonium oder Glucammonium steht.
  • Acylasparaginate stellen bekannte anionische Tenside dar, die beispielsweise durch Schotten-Baumann Acylierung von Asparaginsäure mit Fettsäuren, Fettsäureestern oder -Chloriden erhalten werden können. Verkaufsprodukte sind beispielsweise von der Hoechst AG, Frankfurt/DE oder der Ajinomoto Co. Inc., Tokyo/JP erhältlich.
  • Typische Beispiele für geeignete Acylasparaginate sind Aniontenside, die sich von Fettsäuren mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten, wie beispielsweise C12/14- bzw. C12/18-Kokosfettsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure und/oder Stearinsäure. Besonders bevorzugt sind Natrium-N-cocoyl- und Natrium-N-stearoyl-L-asparaginat
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel können die Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside und die Acylasparaginate ebenfalls im Gewichtsverhältnis 1:99 bis 99:1, vorzugsweise 10:90 bis 90:10 und insbesondere 80:20 bis 50:50 enthalten.
  • Sulfoacetate (Sulfoessigsäure-ester), sind üblicherweise Salze von Estern der Sulfoessigsäure und lassen sich durch die allgemeine Formel R-O-C(O)-CH2-SO2-OX beschreiben, in der R für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0 und/oder 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht.
  • Besonders bevorzugt ist der Einsatz vom Natriumsalz der Sulfoessigsäure mit der INCI-Bezeichnung: Sodium Lauryl Sulfoacetate):
    H3C-(CH2)11-O-CO-CH2-SO2-ONa
  • Natriumlaurylsulfoacetat ist ein weißes, freifließendes Pulver, das neutral reagiert, mit gutem Schaumvermögen, Netzvermögen und Dispergiervermögen.
  • Zusätzlich zu den genannten Tensiden können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch anionische, kationische und gegebenenfalls auch weitere amphotere bzw. zwitterionische bzw. nichtionische Tenside enthalten.
  • Als anionische Tenside eignen sich prinzipiell alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete anionische Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
    • – lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
    • – Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – lineare Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – lineare Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – Alpha-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen,
    • – Alkylsulfate,
    • – Gemische oberflächenaktiver Hydroxysulfonate,
    • – Sulfonate ungesättigter Fettsäuren mit 8 bis 24 C-Atomen und 1 bis 6 Doppelbindungen,
    • – Monoglyceridsulfate,
    • – Kondensationsprodukte aus C8-C30-Fettalkoholen mit Proteinhydrolysaten und/oder Aminosäuren und deren Derivaten, welche dem Fachmann als Eiweissfettsäurekondensate bekannt sind, wie beispielsweise die Lamepon®-Typen, Gluadin®-Typen, Hostapon® KCG oder die Amisoft®-Typen.
  • Es ist erfindungsgemäß verwendet bevorzugt, auf den Einsatz von Alkyl- und/oder Alkenylsulfaten zu verzichten, um ausgesprochen milde Eigenschaften der Mittel zu erhalten. Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarreinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Alkyl- und Alkenylsulfate enthalten.
  • Im Hinblick auf besonders milde Formulierungen ist auch der Einsatz von Alkyl- oder Alkenylethersulfaten erfindungsgemäß verwendet nicht bevorzugt. Hier sind Haarreinigungsmittel bevorzugt, die keine Alkyl- und Alkenylethersulfate enthalten.
  • Generell ist der Einsatz von Sulfattensiden in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln eher kontraindiziert, so daß besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarreinigungsmittel sulfatfrei sind.
  • Erfindungsgemäß einsetzbar sind kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride. Die langen Alkylketten dieser Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf, wie z. B. in Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid. Weitere bevorzugte kationische Tenside sind die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarreinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als kationischen Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 2,5 Gew.-% kationische(s) Tensid(e) aus der Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen und/oder der Esterquats und/oder der Amidoamine enthalten, wobei bevorzugte kationische(s) Tensid(e) ausgewählt ist/sind aus
    • – Alkyltrimethylammoniumchloriden mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Dialkyldimethylammoniumchloride mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Trialkylmethylammoniumchloride mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Cetyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Stearyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Distearyldimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Lauryldimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und/oder
    • – Tricetylmethylammoniumchlorid
    • – Quaternium-27 und/oder
    • – Quaternium-83 und/oder
    • – N-Methyl-N(2-hydroxyethyl)-N,N-(ditalgacyloxyethyl)ammonium-methosulfat und/oder
    • – N-Methyl-N(2-hydroxyethyl)-N,N-(distearoyloxyethyl)ammonium-methosulfat und/oder
    • – N,N-Dimethyl-N,N-distearoyloxyethyl-ammoniumchlorid und/oder
    • – N,N-Di-(2-hydroxyethyl)-N,N-(fettsäureesterethyl)-ammoniumchlorid.
  • Die Pflegeffekte der erfindungsgemäß verwendeten Mittel lassen sich noch weiter verstärken, indem bestimmte Pflegestoffe eingesetzt werden. Vorzugsweise werden diese aus bestimmten Gruppen an sich bekannter Pflegestoffe ausgewählt, da diese Pflegestoffe formulierungstechnisch und vom Pflegeffekt hervorragend mit den erfindungsgemäß verwendet eingesetzten Frucht- und/oder Gemüsesäften harmonieren.
  • Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich Pflegestoff(e) – bezogen auf ihr Gewicht – in Mengen von 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2,5 Gew.-% enthalten, wobei bevorzugte Pflegstoff(e) ausgewählt sind aus der Gruppe
    • i. L-Carnitin und/oder seiner Salze;
    • ii. Panthenol und/oder Panthothensäure;
    • iii. der 2-Furanone und/oder deren Derivate, insbesondere Pantolacton;
    • iv. Taurin und/oder seiner Salze;
    • v. Niacinamid;
    • vi. Ubichinon
    • vii. Ectoin;
    • viii. Allantoin.
  • L-Carnitin (IUPAC-Name(R)-(3-Carboxy-2-hydroxypropyl)- N,N,N-trimethylammoniumhydroxid), ist eine natürlich vorkommende, vitaminähnliche Substanz. Es spielt eine essentielle Rolle im Energiestoffwechsel menschlicher, tierischer und pflanzlicher Zellen. L-Carnitin kann über verschiedene Wege im industriellen Maßstab gewonnen werden. Beispielsweise über einen, die körpereigene Biosynthese imitierenden, biotechnologischen Prozess: In großen Fermentationsbehältern wird dabei die Vorstufe von L-Carnitin (γ-Butyrobetain) mit Hilfe von gramnegativen Bakterien (Rhizobien) in L-Carnitin umgesetzt.
  • Als Betain kann L-Carnitin Additionsverbindungen und Doppelsalze bilden. Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte L-Carnitinderivate sind insbesondere ausgewählt aus Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, L-Carnitin-Citrat, Lauroyl-L-Carnitin und besonderes bevorzugt L-Carnitin-Tartrat. Die genannten L-Carnitin-Verbindungen sind beispielsweise von der Firma Lonza GmbH (Wuppertal, Deutschland) erhältlich.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Verwendungen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2,5 Gew.-% L-Carnitin oder L-Carnitinderivate enthält, wobei bevorzugte L-Carnitinderivate ausgewählt sind aus Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, L-Carnitin-Citrat, Lauroyl-L-Carnitin und insbesondere L-Carnitin-Tartrat.
  • Panthenol (IUPAC-Name: (+)-(R)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethylbutyramid) wird im Körper zu Pantothensäure umgewandelt. Pantothensäure ist ein Vitamin aus der Gruppe der B-Vitamine (Vitamin B5).
  • Erfindungsgemäß bevorzugte zu verwendende Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 1 Gew.-% Panthenol ((±)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid) enthält.
  • Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% mindestens eines 2-Furanonderivats der Formel (Fur-I) und/oder der Formel (Fur-II)
    Figure 00150001
    enthält, in welchen die Reste R1 bis R10 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, -OH, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl- oder Hydroxymethylrest,
    • – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest,
    • – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -NR12R13, wobei R12 und R13 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -CONR15R16, wobei R15 und R16 jeweils stehen für Wasserstoff, Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4 – gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyaminokohlenwasserstoffrest,
    mit der Maßgabe, daß für den Fall, wenn R7 und R8 für -OH und gleichzeitig R9 oder R10 für Wasserstoff stehen, die verbleibende Gruppe R9 oder R10 nicht für einen Dihydroxyethylrest steht.
  • Die Verbindungen der Formeln (Fur-I) und (Fur-II) werden als Zwischenstufen in der Naturstoffsynthese sowie der Herstellung von Arzneimitteln und Vitaminen eingesetzt. Die Herstellung der Wirkstoffe gemäß der Formeln (Fur-I) und (Fur-II) kann beispielsweise durch Umsetzung von primären Alkoholen mit Acrylsäuren erfolgen. Weiterhin gelangt man zu Verbindungen der Formel (Fur-I) durch Reaktionen ausgehend von Hydroxypivaldehyd. Ebenfalls führen Carbonylierungen von Alkynen zu substituierten 2- Furanonen der Formel (Fur-I) oder (Fur-II). Schließlich können die Verbindungen der Formel (Fur-I) oder der Formel (Fur-II) durch intramolekulare Veresterung der entsprechenden Hydroxycarbonsäuren erhalten werden. Beispielsweise werden die folgenden Verbindungen auf einem der zuvor aufgezeigten Synthesewege erhalten: 2,5-Dihydro-5-methoxy-2-furanon, Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure, Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon, oder 3,4-Dimethyl-5-pentylidenedihydro-2(5H)-furanon oder 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon. Die erfindungsgemäß verwendeten 2-Furanone umfassen selbstverständlich alle möglichen Stereoisomere wie auch deren Gemische. Durch die erfindungsgemäß verwendeten 2-Furanone wird der Geruch der kosmetischen Mittel nicht nachhaltig beeinflußt, so daß eine Parfümierung der Mittel separat erfolgen muß.
  • Bevorzugte Verbindungen der Formel (Fur-I) und/oder der Formel (Fur-II) können Verbindungen sein, bei welchen die Substituenten R1, R2 und R7 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -NR12R13, wobei R12 und R13 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxyalkylrest, oder einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyaminokohlenwasserstoffrest.
  • In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäß verwendeten Lehre hat es sich gezeigt, daß bei den Verbindungen der Formel (Fur-I) oder der Formel (Fur-II) die Reste R3, R4 und R8 bevorzugt unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest oder
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest.
  • Weiterhin kann es bevorzugt sein, wenn in dem erfindungsgemäß verwendeten Wirkstoff gemäß der Formel (I) und/oder der Formel (II) für die Reste R5, R6, R9 und R10 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest,
    • – einen C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest oder
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre wird eine Verbindung der Formel (Fur-I) eingesetzt. Dabei kann es bevorzugt sein, daß in einer Verbindung der Formel (Fur-I) die Reste R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR17, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30- gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest.
  • Weiterhin kann es in dieser besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lehre vorteilhaft sein, wenn in den Verbindungen der Formel (Fur-I) die Reste R3 und R4 unabhängig voneinander stehen für:
    • – Wasserstoff, einen -OH-, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl-, Hydroxymethylrest,
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- und/oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest.
  • In dieser bevorzugten Ausführungsform kann es weiterhin vorteilhaft sein, daß die Verbindungen gemäß Formel (Fur-I) für die Reste R5 und R6 unabhängig voneinander stehen für:
    • – einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest,
    • – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäß verwendeten Lehre wird als Verbindung entsprechend der Formel (Fur-I)
    • – (R)-(–)-4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – D,L-4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – (S)-(+)-4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – R-(–)-2-Hydroxy-3,3-dimethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – D,L-2-Hydroxy-3,3-dimethyl-butyrolacton und/oder
    • – S(+)-2-Hydroxy-3,3-dimethyl-γ-butyrolacton und/oder
    • – 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon und/oder
    • – Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure und/oder
    • – Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure, Na-Salz und/oder
    • – Tetrahydro-5-oxo-2-furancarbonsäure, K-Salz und/oder
    • – 2,5-Dihydro-5-methoxy-2-furanon und/oder
    • – Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon
    eingesetzt. In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäß verwendeten Lehre wird als Verbindung entsprechend der Formel (Fur-I) Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon eingesetzt.
  • Ein weiterer, bevorzugter einsetzbarer Pflege-Enhancer, der aktivierende Eigenschaften besitzt, ist das Taurin. Erfindungsgemäß bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel-bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% Taurin (2-Aminoethansulfonsäure) enthält
  • Eine weitere bevorzugte Gruppe von Pflege-Enhancerm in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln sind Vitamine, Provitamine oder Vitaminvorstufen. Diese werden nachfolgend beschrieben:
    Zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen erfindungsgemäß verwendet beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht. Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel enthalten die Vitamin A-Komponente bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung.
  • Zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.
    • – Vitamin B1 (Thiamin)
    • – Vitamin B2 (Riboflavin)
    • – Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. Erfindungsgemäß verwendet bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in den erfindungsgemäß verwendet verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten ist.
    • – Vitamin B5 (Pantothensäure, Panthenol und Pantolacton). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol und/oder Pantolacton eingesetzt (siehe weiter unten). Erfindungsgemäß verwendet einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie die in der WO 92/13829 offenbarten kationischen Panthenolderivate. Die genannten Verbindungen des Vitamin B5-Typs sind in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05–10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1–5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
    • – Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal). Vitamin C (Ascorbinsäure). Vitamin C wird in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel eingesetzt. Die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
  • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol). Tocopherol und seine Derivate, worunter insbesondere die Ester wie das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat fallen, sind in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Vitamin F. Unter dem Begriff Vitamin F" werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
  • Vitamin H. Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S,6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber inzwischen der Trivialname Biotin durchgesetzt hat. Biotin ist in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Verwendungen bevorzugt, bei denen das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 3,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2,5 Gew.-% Vitamine und/oder Pro-Vitamine und/oder Vitaminvorstufen enthält, die vorzugsweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden, wobei bevorzugte Mittel-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid, Provitamin B5) und/oder Pantothensäure (Vitamin B3, Vitamin B5) und/oder Niacin, Niacinamid bzw. Nicotinamid (Vitamin B3) und/oder L-Ascorbinsäure (Vitamin C) und/oder Thiamin (Vitamin B1) und/oder Riboflavin (Vitamin B2, Vitamin G) und/oder Biotin (Vitamin B7, Vitamin H) und/oder Folsäure (Vitamin B9, Vitamin Bc oder Vitamin M) und/oder Vitamin B6 und/oder Vitamin B12 enthalten.
  • Es hat sich gezeigt, daß bestimmte Chinone eine besondere Eignung als Pflege-Enhancer besitzen. Als weiteren Pflege-Enhancer können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel daher 0,0001 bis 5 Gew.-% mindestens eines Biochinons der Formel (Ubi)
    Figure 00210001
    enthalten in der
    X, Y, Z stehen unabhängig voneinander für -O- oder -NH- oder NR4- oder eine chemische Bindung
    R1, R2, R3 stehen unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom oder eine gegebenenfalls substituierte Arylgruppe oder eine gegebenenfalls substituierte (C1-C6)-Alkylgruppe oder eine Hydroxyalkylgruppe oder eine Polyhydroxyalkylgruppe oder eine gegebenenfalls substituierte (C1-C6)-Alkylengruppe, oder einen (C1-C6)-Acylrest, wobei bevorzugte Reste unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3, -CH2CH3, -(CH2)2CH2, -CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -C(CH3)3
    R4 steht für -CH3, -CH2CH3, -(CH2)2CH2, -CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -C(CH3)3
    n steht für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 15 und insbesondere für 5, 6, 7, 8, 9, 10.
  • Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Verbindungen der Formel (Ubi), sind beispielsweise
    Figure 00220001
    Figure 00230001
    in denen
    R1, R2, R3 stehen jeweils unabhängig voneinander für -H, -CH3, -CH2CH3, -(CH2)2CH2, -CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -C(CH3)3
    R4 steht für -CH3, oder -CH2CH3, oder -(CH2)2CH2, oder -CH(CH3)2
    n steht für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 15 und insbesondere für 5, 6, 7, 8, 9, 10.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,0001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,005 bis 0,1 Gew.-% mindestens eines Ubichinons und/oder mindestens eines Ubichinols und/oder mindestens eines Derivates dieser Substanzen enthält, wobei bevorzugte Mittel ein Ubichinon der Formel (Ubi) enthalten
    Figure 00230002
    in der n für die Werte = 6, 7, 8, 9 oder 10, besonders bevorzugt für 10 (Coenzym Q10) steht.
  • Alternativ zu den besonders bevorzugten Ubichinonen oder zusätzlich zu ihnen können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Plastochinone enthalten. Hier sind bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,0002 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,0005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0015 bis 1 und insbesondere 0,002 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Plastochinons der Formel (Ubi-b) enthalten
    Figure 00240001
    in der n für Werte von 1 bis 20, vorzugsweise von 2 bis 15 und insbesondere für 5, 6, 7, 8, 9, 10 steht, wobei besonders bevorzugt Mittel Plastochinon PQ-9 der Formel
    Figure 00240002
    enthalten.
  • Als weiteren Pflege-Enhacer können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel Ectoin enthalten. Ectoin ((4S)-2-Methyl-1,4,5,6-Tetrahydropyrimidin-4-Carbonsäure) ist ein zur Gruppe der kompatiblen Solute gehörender Naturstoff. Die stark wasserbindende niedermolekulare organische Verbindung tritt in halophilen Bakterien auf und ermöglicht diesen extremophilen Organismen unter Stressbedingungen zu überleben. Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% (S)-2-Methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Ectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung und/oder (S,S)-5-Hydroxy-2-methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Hydroxyectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung, enthält.
  • Ein weiterer Pflege-Enhancer, der haarstrukturverbessernde Effekte zeigt, ist Allantoin. Das Allantoin (5-Ureidohydantoin, N-(2,5-Dioxo-4-imidazolidinyl)-harnstoff) ist bei verschiedenen Tierarten, vor allem bei Säugetieren, neben der Harnsäure das Endprodukt des Abbaus von Nukleinsäuren, speziell von Purinbasen.
  • Allantoin wird in der Kosmetik in Hautcremes, Sonnenschutzmitteln, Rasierwässern, in Zahncreme und in Mitteln gegen übermäßige Schweißabsonderung (Hyperhidrose) und Hautirritationen eingesetzt. Es bewirkt die Beschleunigung des Zellaufbaus, der Zellbildung oder der Zellregeneration und beruhigt die Haut. Auch die Heilung schwer heilender Wunden wird unterstützt, jedoch besitzt Allantoin keine antiseptischen Eigenschaften.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% 5-Ureidohydantoin (Allantoin) enthält.
  • Als weiterer Pflege-Enhancer eignen sich erfindungsgemäß verwendet Pflanzenextrakte.
  • Üblicherweise werden diese Extrakte durch Extraktion der gesamten Pflanze hergestellt. Es kann aber in einzelnen Fallen auch bevorzugt sein, die Extrakte ausschließlich aus Blüten und/oder Blättern der Pflanze herzustellen.
  • Hinsichtlich der erfindungsgemäß verwendet verwendbaren Pflanzenextrakte wird insbesondere auf die Extrakte hingewiesen, die in der auf Seite 44 der 3. Auflage des Leitfadens zur Inhaltsstoffdeklaration kosmetischer Mittel, herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW), Frankfurt, beginnenden Tabelle aufgeführt sind.
  • Erfindungsgemäß verwendet sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Henna, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel bevorzugt.
  • Besonders bevorzugt sind die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Hauhechel, Meristem, Ginseng und Ingwerwurzel.
  • Als Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte können Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol und Propylenglykol, sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt. Pflanzenextrakte auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1:10 bis 10:1 haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Die Pflanzenextrakte können erfindungsgemäß verwendet sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2– 80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
  • Weiterhin kann es bevorzugt sein, in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln Mischungen aus mehreren, insbesondere aus zwei, verschiedenen Pflanzenextrakten einzusetzen.
  • Insbesondere bevorzugt sind Extrakte von Echinacea- oder Moringa-Pflanzen, wobei Echinacea-Extrakte besonders bevorzugt sind. Die Gattung der Sonnenhutgewächse (Echinaceae) umfasst nordamerikanische Stauden, von denen einige schon seit langem zur unterstützenden Behandlung von Infekten (innerlich) und Wunden (äußerlich) verwendet werden. Echinacea-Extrakte werden bekanntermaßen zur Stimulierung des Immunsystems und als antimikrobielle und antivirale Substanz eingesetzt
  • Die Pflanzenextrakte aus Pflanzen der Gattung Echinacea können aus verschiedenen Sonnenhutgewächsen (Echinacea, Synonym: Brauneria NECKER), insbesondere aus Echinacea angustifolia DC, Echinacea paradoxa (NORTON), Echinacea simulata, E. atrorubens, E. tennesiensis, Echinacea strigosa (MCGREGOR), Echinacea laevigata, Echinacea purpurea (L.) Moench und Echinacea pallida (Nutt), sowie aus diesen Extrakten zu gewinnende Aktivsubstanzen gewonnen werden. Besonders bevorzugt werden Extrakte von Sonnenhutgewächsen, insbesondere von Echinacea purpurea (L) MOENCH, eingesetzt.
  • Bevorzugt werden die Extrakte aus Kraut (den oberirdischen Pflanzenteilen) und/oder Wurzel der Sonnenhutgewächse gewonnen. Die Extrakte können mit Wasser, sowie polaren oder unpolaren organischen Lösungsmitteln sowie Mischungen davon in dem Fachmann bekannter Weise hergestellt werden. Extrakte, die durch Extraktion mit Ethanol oder Wasser/Ethanol-Mischungen, erhalten werden können, sowie Presssaft, sind bevorzugt.
  • Es können sowohl die Extrakte sowohl im ursprünglichen Extraktionsmittel als auch Extrakte/Presssaft in Wasser oder anderen organischen Lösungsmitteln und/oder deren Gemisch, insbesondere Ethanol sowie Ethanol/Wasser-Mischungen eingesetzt werden. Bevorzugt wird extrahiertes oder gepresstes Material als Feststoff eingesetzt, dem das Lösungsmittel (insbesondere möglichst schonend) entzogen wurde. Es können aber auch solche Extrakte/Presssäfte eingesetzt werden, denen das Lösungsmittel zum Teil entzogen wurde, so dass ein verdickter Extrakt/Presssaft eingesetzt wird. Ganz besonders bevorzugt sind Presssäfte aus dem frischen Echinacea purpurea Kraut (Echinacea purpurea Moench herba). Insbesondere werden die Extrakte und/oder Presssäfte in fester Form eingesetzt.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-% Wirkstoff, erhältlich aus Pflanzen der Gattung Echinacea, vorzugsweise aus Presssäften und Extrakten, die aus Echinacea purpurea gewonnen werden, enthält.
  • Zur Verbesserung der Elastizität und Festigung der inneren Struktur der mit erfindungsgemäß verwendeten Mitteln behandelter Haare können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel Purin und/oder Purinderivate als Pflege-Enhancer enthalten. Insbesondere die Kombination von Purin und/oder Purinderivaten mit Ubichinonen und/oder Plastochinonen als Pflege-Enhancer führt dazu, daß die mit entsprechenden Mitteln behandelten Haare unter anderem höhere Meßwerte bei der Differenzthermoanalyse und verbesserte Naß- und Trockenkämmbarkeiten zeigen.
  • Purin (7H-Imidazo[4,5-d]pyrimidin) kommt frei in der Natur nicht vor, bildet jedoch den Grundkörper der Purine. Purine ihrerseits sind eine Gruppe wichtiger, in der Natur weit verbreiteter und an menschlichen, tierischen, pflanzlichen und mikrobiellen Stoffwechselvorgängen beteiligter Verbindungen, die sich vom Grundkörper durch Substitution mit OH, NH2, SH in 2-, 6- und 8-Stellung und/oder mit CH3 in 1-, 3-, 7-Stellung ableiten. Purin kann beispielsweise aus Aminoacetonitril und Formamid hergestellt werden. Purine und Purinderivate werden oft aus Naturstoffen isoliert, sind aber auch auf vielen Wegen synthetisch zugänglich.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten Purin und/oder Purinderivate in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß verwendet bevorzugte kosmetische Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthalten.
  • Unter Purin, den Purinen und den Purinderivaten sind erfindungsgemäß einige Vertreter besonders bevorzugt. Erfindungsgemäß bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthält, wobei bevorzugte Mittel Purin und/oder Purinderivat(e) der Formel (Pur-I) enthalten
    Figure 00270001
    n der die Reste R1, R2 und R3 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, – OH, NH2, -SH und die Reste R4, R5 und R6 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3 und -CH2-CH3, wobei folgende Verbindungen bevorzugt sind:
    • – Purin (R1 = R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Adenin (R1 = NH2, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Guanin (R1 = OH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Harnsäure (R1 = R2 = R3 = OH, R4 = R5 = R6 = H)
    • – Hypoxanthin (R1 = OH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – 6-Purinthiol (R1 = SH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – 6-Thioguanin (R1 = SH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Xanthin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = R5 = R6 = H)
    • – Coffein (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = R5 = R6 = CH3)
    • – Theobromin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = H, R5 = R6 = CH3)
    • – Theophyllin (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = CH3, R5 = CH3, R6 = H).
  • Es ist weiterhin vorteilhaft, Purin bzw. Purinderivate und Biochinone in einem bestimmten Verhältnis zueinander einzusetzen. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen das Gewichtsverhältnis von Purin(derivat(en)) und Biochinon(en) 10:1 bis 1:100, vorzugsweise 5:1 bis 1:50, besonders bevorzugt 2:1 bis 1:20 und insbesondere 1:1 bis 1:10 beträgt.
  • Wie bereits erwähnt, ist Coffein ein besonders bevorzugtes Purinderivat, und das Coenzym Q10 ist ein besonders bevorzugtes Biochinon. Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Coffein und 0,0002 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,0005 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0015 bis 1 und insbesondere 0,002 bis 0,5 Gew.-% Coenzym Q10 enthalten.
  • Als Pflege-Enhancer können die erfindungsgemßen Mittel auch Flavonoide enthalten. Die Flavonoide sind eine Gruppe von wasserlöslichen Pflanzenfarbstoffen und spielen eine wichtige Rolle im Stoffwechsel vieler Pflanzen. Sie gehören zusammen mit den Phenolsäuren zu den Polyphenolen. Es sind weit über 6500 unterschiedliche Flavonoide bekannt, die sich in Flavonole, Flavone, Flavanone, Isoflavonoide und Anthocyane einteilen lassen.
  • Erfindungsgemäß verwendet können Flavonoide aus allen sechs Gruppen eingesetzt werden, wobei bestimmte Vertreter aus den einzelnen Gruppen als Pflege-Enhancer wegen ihrer besonders intensiven Wirkung bevorzugt sind. Bevorzugte Flavonole sind Quercetin, Rutin, Kaempferol, Myricetin, Isorhamnetin, bevorzugte Flavanole sind Catechin, Gallocatechin, Epicatechin, Epigallocatechingallat, Theaflavin, Thearubigin, bevorzugte Flavone sind Luteolin, Apigenin, Morin, bevorzugte Flavanone sind Hesperetin, Naringenin, Eriodictyol, bevorzugte Isoflavonoide sind Genistein, Daidzein, und bevorzugte Anthocyanidine (Anthocyane) sind Cyanidin, Delphinidin, Malvidin, Pelargonidin, Peonidin, Petunidin.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Verwendungen sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Flavonoide, insbesondere Flavonole, besonders bevorzugt 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon (Quercetin) und/oder 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon-3-O-rutinosid (Rutin), enthält.
  • Bevorzugt ist auch der Einsatz von Bisabolol und/oder Bisabololoxiden als Pflege-Enhancer in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln. Hier sind erfindungsgemäße Verwendungen bevorzugt, bei denen das Haarbehandlungsmittel zusätzlich 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,02 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1,5 Gew.-% Bisabolol und/oder Oxide von Bisabolol, vorzugsweise (–)-alpha-Bisabolol
    Figure 00290001
    enthält.
  • Auch Creatin eignet sich erfindungsgemäß als Pflege-Enhancer. Creatin (3-Methylguanidinoessigsäure) ist eine organische Säure, die in Wirbeltieren u. a. zur Versorgung der Muskeln mit Energie beiträgt. Kreatin wird in der Niere, der Leber und in der Bauchspeicheldrüse synthetisiert. Sie leitet sich formal von den Aminosäuren Glycin und Arginin ab und ist zu 95% im Skelettmuskel vorhanden. Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% N-Methyl-guanidino-essigsäure (Creatin).
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel können zusätzlich zu den vorstehend genannten Inhaltsstoffen und optionalen weiteren Inhaltsstoffen weitere Stoffe enthalten, die Haarausfall verhindern, lindern oder heilen. Insbesondere ist ein Gehalt an haarwurzelstabilisierenden Wirkstoffen vorteilhaft. Diese Stoffe werden nachstehend beschrieben:
    Propecia (Finasterid) ist das zur Zeit einzige Präparat, das weltweit zugelassen ist und für das in zahlreichen Studien eine Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Propecia bewirkt, daß sich weniger DHT aus Testosteron bilden kann.
  • Minoxidil ist mit oder ohne ergänzende Zusatzstoffe das wohl älteste nachweislich wirkende Haarwuchsmittel. Zur Behandlung von Haarausfall darf es nur zur äußeren Anwendung verwendet werden. Es gibt Haarwasser, die 2%–5% Minoxidil enthalten, außerdem Gels mit bis zu 15% Minoxidil. Die Wirksamkeit nimmt mit der Dosierung zu, in Haarwassern ist Minoxidil jedoch nur bis zu 5% Anteil löslich. In vielen Ländern sind Haarwasser mit bis zu 2% Minoxidilgehalt verschreibungsfrei erhältlich.
  • Zur Bekämpfung der hormonellen Einflöße auf die Haarfollikel kann zur äußeren Anwendung Spironolactone in Form von Haarwasser und in Kombination mit Minoxidil angewandt werden.
  • Spironolactone wirkt als Androgen-Rezeptor-Blocker, d h. die Bindung von DHT an die Haarfollikel wird verhindert.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Haarwurzel-stabilisierende Stoffe, insbesondere Minoxidil und/oder Finasterid und/oder Ketoconazol enthalten.
  • Durch zusätzliche Antischuppenwirkstoffe (beispielsweise Climbazol, Piroctone Ölamine oder Zink-Pyrithion) wird die Menge des Schuppen verursachenden Hefepilzes gezielt reduziert, die Keimflora erreicht wieder die normale prozentuale Zusammensetzung und die Abschuppung wird auf das physiologische Maß reduziert. Labortests haben jedoch nachgewiesen, daß die unterschiedlichen Artvertreter des Pityrosporum ovale unterschiedlich gut auf die Antischuppenwirkstoffe reagieren. Um alle Schuppenerreger maximal zu bekämpfen ist daher eine Kombination von Anti-Schuppenwirkstoffen am erfolgreichsten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Verwendungen bevorzugt, bei denen das Haarbehandlungsmittel zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Antischuppenwirkstoffe, insbesondere Piroctone Ölamine (1-Hydroxy-4-methyl-6-(2,4,4-trirnethylpentyl)pyridin-2(1H)-on, Verbindung mit 2-Aminoethanol, 1:1) und/oder Zink-Pyrithion und/oder Selensulfid und/oder Climbazol und/oder Salicylsäure oder Fumarsäure enthält.
  • Zusätzlich zu den Pflege-Enhancern können di erfindungsgemäß verwendeten Mittel weitere Pflegestoffe enthalten. Deren Anwesenheit ist für die Erzielung der Effekte nicht zwingend erforderlich, doch können weitergehende Effekte, wie ein angenehmer Griff oder eine angenehme Applikationshaptik aus dem Einsatz dieser Pflegestoffe resultieren.
  • Als weiteren Inhaltsstoff können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel mit besonderem Vorzug eine oder mehrere Aminosäuren enthalten. Erfindungsgemäß verwendet besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β-Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3',4'-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5'-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren als auch Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff– bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 1,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,075 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,25 Gew.-% Aminosäure(n), vorzugsweise aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin enthalten.
  • Als weiteren Bestandteil können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel mindestens ein Kohlenhydrat aus der Gruppe der Monosaccharide, Disaccharide und/oder Oligosaccharide enthalten. Hier sind erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 4,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 4 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,75 bis 2,5 Gew.-% Kohlenhydrat(e), ausgewählt aus Monosacchariden, Disacchariden und/oder Oligosacchariden enthalten, wobei bevorzugte Kohlenhydrate ausgewählt sind aus
    • – Monosachhariden, insbesondere
    • – D-Ribose und/oder
    • – D-Xylose und/oder
    • – L-Arabinose und/oder
    • – D-Glucose und/oder
    • – D-Mannose und/oder
    • – D-Galactose und/oder
    • – D-Fructose und/oder
    • – Sorbose und/oder
    • – L-Fucose und/oder
    • – L-Rhamnose
    • – Disacchariden, insbesondere
    • – Saccharose und/oder
    • – Maltose und/oder
    • – Lactose und/oder
    • – Trehalose und/oder
    • – Cellobiose und/oder
    • – Gentiobiose und/oder
    • – Isomaltose.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten bezogen auf ihr Gewicht
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose.
  • Wie bereits erwähnt, enthalten bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel (eine) Aminosäure(n).
  • Erfindungsgemäß verwendet besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β- Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3',4'-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5'-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren als auch Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß verwendet bevorzugte kosmetische Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich – 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 0,5 Gew.-% Aminosäure(n), vorzugsweise (eine) Aminosäure(n) aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin enthalten.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten bezogen auf ihr Gewicht
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Glycin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Glycin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Glycin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Alanin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Alanin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Alanin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Glucosemonohydrat und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Valin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Saccharose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Valin,
    • – 0,005 bis 0,015 Gew.-% Coffein und 0,75 bis 1,5 Gew.-% Fructose und 0,1 bis 0,25 Gew.-% Valin.
  • Eine besonders bevorzugte Gruppe von Inhaltsstoffen stellen die Silikone dar.
  • Erfindungsgemäß verwendete bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Silicon, vorzugsweise ein Silicon enthalten, das ausgewählt ist unter:
    • (i) Polyalkylsiloxanen, Polyarylsiloxanen, Polyalkylarylsiloxanen, die flüchtig oder nicht flüchtig, geradkettig, verzweigt oder cyclisch, vernetzt oder nicht vernetzt sind;
    • (ii) Polysiloxanen, die in ihrer allgemeinen Struktur eine oder mehrere organofunktionelle Gruppen enthalten, die ausgewählt sind unter:
    • a) substituierten oder unsubstituierten aminierten Gruppen;
    • b) (per)fluorierten Gruppen;
    • c) Thiolgruppen;
    • d) Carboxylatgruppen;
    • e) hydroxylierten Gruppen;
    • f) alkoxylierten Gruppen;
    • g) Acyloxyalkylgruppen;
    • h) amphoteren Gruppen;
    • i) Bisulfitgruppen;
    • j) Hydroxyacylaminogruppen;
    • k) Carboxygruppen;
    • l) Sulfonsäuregruppen; und
    • m) Sulfat- oder Thiosulfatgruppen;
    • (iii) linearen Polysiloxan(A)- Polyoxyalkylen(B)-Blockcopoylmeren vom Typ (A-B)n mit n > 3;
    • (iv) gepfropften Siliconpolymeren mit nicht siliconhaltigem, organischen Grundgerüst, die aus einer organischen Hauptkette bestehen, welche aus organischen Monomeren gebildet wird, die kein Silicon enthalten, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem Kettenende mindestens ein Polysiloxanmakromer gepfropft wurde;
    • (v) gepfropften Siliconpolymeren mit Polysiloxan-Grundgerüst, auf das nicht siliconhaltige, organische Monomere gepfropft wurden, die eine Polysiloxan-Hauptkette aufweisen, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem ihrer Enden mindestens ein organisches Makromer gepfropft wurde, das kein Silicon enthält;
    oder deren Gemischen.
  • Erfindungsgemäß verwendet besonders bevorzugte Mittel enthalten das bzw. die Silikon(e) vorzugsweise in Mengen von 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,25 bis 7 Gew.-% und insbesondere von 0,5 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Bevorzugte Silikone werden nachstehend beschrieben.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Silikon der Formel Si-I (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]x-O-Si(CH3)3 (Si-I),enthalten, in der x für eine Zahl von 0 bis 100, vorzugsweise von 0 bis 50, weiter bevorzugt von 0 bis 20 und insbesondere 0 bis 10, steht.
  • Diese Silikone werden nach der INCI-Nomenklatur als DIMETHICONE bezeichnet. Es werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Silicon der Formel Si-I vorzugsweise die Verbindungen:
    (CH3)3Si-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-O-(CH3)2Si-O-Si(C3)3
    (C3)3Si-[O-(CH3)2Si]2-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]3-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]4-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]5-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]6-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]7-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]8-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]9-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]10-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]11-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]12-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]13-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]14-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]15-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]16-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]17-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]18-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]19-O-Si(CH3)3
    (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]20-O-Si(CH3)3
    eingesetzt, wobei (CH3)3Si-O-Si(CH3)3, (CH3)3Si-O-(CH3)2Si-O-Si(CH3)3 und/oder (CH3)3Si-[O-(CH3)2Si]2-O-Si(CH3)3 besonders bevorzugt sind.
  • Selbstverständlich können auch Mischungen der o. g. Silikone in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln enthalten sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendet einsetzbare Silikone weisen bei 20°C Viskositäten von 0,2 bis 2 mm2S–1 auf, wobei Silikone mit Viskositäten von 0,5 bis 1 mm2S–1 besonders bevorzugt sind.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten ein oder mehrere aminofunktionelle Silicone. Solche Silicone können z. B. durch die Formel M(RaQbSiO(4-a-b)/2)x(RcSiO(4-c)/2)yM beschrieben werden, wobei in der obigen Formel R ein Kohlenwasserstoff oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen ist, Q ein polarer Rest der allgemeinen Formel -R1HZ ist, worin R1 eine zweiwertige, verbindende Gruppe ist, die an Wasserstoff und den Rest Z gebunden ist, zusammengesetzt aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen, Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Sauerstoffatomen oder Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffatomen, und Z ein organischer, aminofunktioneller Rest ist, der mindestens eine aminofunktionelle Gruppe enthält; "a" Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 annimmt, "b" Werte im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 annimmt, "a" + "b" kleiner als oder gleich 3 ist, und "c" eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 ist, und x eine Zahl im Bereich von 1 bis etwa 2.000, vorzugsweise von etwa 3 bis etwa 50 und am bevorzugtesten von etwa 3 bis etwa 25 ist, und y eine Zahl im Bereich von etwa 20 bis etwa 10.000, vorzugsweise von etwa 125 bis etwa 10.000 und am bevorzugtesten von etwa 150 bis etwa 1.000 ist, und M eine geeignete Silicon-Endgruppe ist, wie sie im Stande der Technik bekannt ist, vorzugsweise Trimethylsiloxy. Nicht einschränkende Beispiele der durch R repräsentierten Reste schließen Alkylreste, wie Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, Amyl, Isoamyl, Hexyl, Isohexyl und ähnliche; Alkenylreste, wie Vinyl, Halogenvinyl, Alkylvinyl, Allyl, Halogenallyl, Alkylallyl; Cycloalkylreste, wie Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl und ähnliche; Phenylreste, Benzylreste, Halogenkohlenwasserstoffreste, wie 3- Chlorpropyl, 4-Brombutyl, 3,3,3-Trifluorpropyl, Chlorcyclohexyl, Bromphenyl, Chlorphenyl und ähnliche sowie schwefelhaltige Reste, wie Mercaptoethyl, Mercaptopropyl, Mercaptohexyl, Mercaptophenyl und ähnliche ein; vorzugsweise ist R ein Alkylrest, der 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen enthält, und am bevorzugtesten ist R Methyl. Beispiele von R1 schließen Methylen, Ethylen, Propylen, Hexamethylen, Decamethylen, -CH2CH(CH3)CH2-, Phenylen, Naphthylen, -CH2CH2SCH2CH2-, -CH2CH2OCH2-, -OCH2CH2-, -OCH2CH2CH2-, -CH2CH(CH3)C(O)OCH2-, -(CH2)3CC(O)OCH2CH2-, -C6H4C6H4-, -C6H4C6H4-; und -(CH2)3C(O)SCH2CH2- ein.
  • Z ist ein organischer, aminofunktioneller Rest, enthaltend mindestens eine funktionelle Aminogruppe. Eine mögliche Formel für Z ist NH(CH2)zNH2, worin z 1 oder mehr ist. Eine andere mögliche Formel für Z ist -NH(CH2)z(CH2)zzNH, worin sowohl z als auch zz unabhängig 1 oder mehr sind, wobei diese Struktur Diamino-Ringstrukturen umfaßt, wie Piperazinyl. Z ist am bevorzugtesten ein -NHCH2CH2NH2-Rest. Eine andere mögliche Formel für Z ist -N(CH2)z(CH2)zzNX2 oder -NX2, worin jedes X von X2 unabhängig ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff und Alkylgruppen mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen, und zz 0 ist.
  • Q ist am bevorzugtesten ein polarer, aminfunktioneller Rest der Formel -CH2CH2CH2NHCH2CH2NH2. In den Formeln nimmt "a" Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 an, "b" nimmt Werte im Bereich von etwa 2 bis etwa 3 an, "a" + "b" ist kleiner als oder gleich 3, und "c" ist eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3. Das molare Verhältnis der RaQbSiO(4-a-b)/2-Einheiten zu den RcSiO(4-c)/2-Einheiten liegt im Bereich von etwa 1:2 bis 1:65, vorzugsweise von etwa 1:5 bis etwa 1:65 und am bevorzugtesten von etwa 1:15 bis etwa 1:20. Werden ein oder mehrere Silicone der obigen Formel eingesetzt, dann können die verschiedenen variablen Substituenten in der obigen Formel bei den verschiedenen Siliconkomponenten, die in der Siliconmischung vorhanden sind, verschieden sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-II) R'aG3-a-Si(OSiG2)n(OSiGbR'2-b)m-O-SiG3-a-R'a (Si-II),enthalten, worin bedeutet:
    • – G ist -H, eine Phenylgruppe, -OH, -O-CH3, -CH3, -O-CH2CH3, -CH2CH3, -O-CH2CH2CH3, -CH2CH2CH3, -O-CH(CH3)2, -CH(CH3)2, -O-CH2CH2CH2CH3, -CH2CH2CH2CH3, -O-CH2CH(CH3)2, -CH2CH(CH3)2, -O-CH(CH3)CH2CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -O-C(CH3)3, -C(CH3)3;
    • – a steht für eine Zahl zwischen 0 und 3, insbesondere 0;
    • – b steht für eine Zahl zwischen 0 und 1, insbesondere 1,
    • – m und n sind Zahlen, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt,
    • – R' ist ein monovalenter Rest ausgewählt aus
    • – -Q-N(R'')-CH2-CH2-N(R'')2
    • – -Q-N(R'')2
    • – -Q-N+(R'')3A
    • – -Q-N+H(R'')2A
    • – -Q-N+H2(R'')A
    • – -Q-N(R'')-CH2-CH2-N+R''H2A-, wobei jedes Q für eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2-, -CH2CH2CH2-, -C(CH3)2-, -CH2CH2CH2CH2-, -CH2C(CH3)2-, -CH(CH3)CH2CH2- steht, R'' für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht und A ein Anion repräsentiert, welches vorzugsweise ausgewählt ist aus Chlorid, Bromid, Iodid oder Methosulfat.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIa)
    Figure 00360001
    enthalten, worin m und n Zahlen sind, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Trimethylsilylamodimethicone bezeichnet.
  • Besonders bevorzugt sind auch erfindungsgemäß verwendete Mittel, die ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIb)
    Figure 00370001
    enthalten, worin R für -OH, -O-CH3 oder eine -CH3-Gruppe steht und m, n1 und n2 Zahlen sind, deren Summe (m + n1 + n2) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei die Summe (n1 + n2) vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Amodimethicone bezeichnet.
  • Unabhängig davon, welche aminofunktionellen Silicone eingesetzt werden, sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die ein aminofunktionalles Silikon enthalten dessen Aminzahl oberhalb von 0,25 meq/g, vorzugsweise oberhalb von 0,3 meq/g und insbesondere oberhalb von 0,4 meq/g liegt. Die Aminzahl steht dabei für die Milli-Äquivalente Amin pro Gramm des aminofunktioinelen Silicons. Sie kann durch Titration ermittelt und auch in der Einheit mg KOH/g angegeben werden.
  • Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% aminofunktionelle(s) Silikon(e) enthalten.
  • Auch die nach INCI als CYCLOMETHICONE bezeichneten cyclischen Dimethicone sind erfindungsgemäß verwendet mit Vorzug einsetzbar. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die mindestens ein Silikon der Formel Si-III
    Figure 00370002
    enthalten, in der x für eine Zahl von 3 bis 200, vorzugsweise von 3 bis 10, weiter bevorzugt von 30 bis 7 und insbesondere 3, 4, 5 oder 6, steht.
  • Die vorstehend beschriebenen Silicone weisen ein Rückgrat auf, welches aus -Si-O-Si-Einheiten aufgebaut ist. Selbstverständlich können diese Si-O-Si-Einheiten auch durch Kohlenstoffketten unterbrochen sein. Entsprechende Moleküle sind durch Kettenverlängerungsreaktionen zugänglich und kommen vorzugsweise in Form von Silikon-in-Wasser-Emulsionen zum Einsatz.
  • Erfindungsgemäß verwendet ebenfalls bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Silikon der Formel Si-IV R3Si-[O-SiR2]x-(CH2)n[O-SiR2]y-O-SiR3 (Si-IV),enthalten, in der R für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht, x bzw. y für eine Zahl von 0 bis 200, vorzugsweise von 0 bis 10, weiter bevorzugt von 0 bis 7 und insbesondere 0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, stehen, und n für eine Zahl von 0 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8 und insbesondere für 2, 3, 4, 5, 6 steht.
  • Mit Vorzug sind die Silikone wasserlöslich. Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein wasserlösliches Silikon enthalten.
  • Aus ästhetischen Gründen werden „klare" Produkte von Verbrauchern oft bevorzugt. Erfindungsgemäß verwendet bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß sie transparent bzw. transluzent sind.
  • Unter transparent oder transluzent wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Zusammensetzung verstanden, die einen NTU-Wert von unter 100 aufweist. Der NTU-Wert (Nephelometric Turbidity Unit, Nephelometrischer Trübungswert; NTU) ist eine in der Wasseraufbereitung verwendete Einheit für Trübungsmessungen in Flüssigkeiten. Sie ist die Einheit einer mit einem kalibriertem Nephelometer gemessenen Trübung einer Flüssigkeit.
  • Weiterhin kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein erfindungsgemäß verwendetes Mittel auch UV-Filter (I) enthalten. Die erfindungsgemäß verwendet zu verwendenden UV-Filter unterliegen hinsichtlich ihrer Struktur und ihrer physikalischen Eigenschaften keinen generellen Einschränkungen. Vielmehr eignen sich alle im Kosmetikbereich einsetzbaren UV-Filter, deren Absorptionsmaximum im UVA(315–400 nm)-, im UVB(280–315nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegt. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendet verwendeten UV-Filter können beispielsweise ausgewählt werden aus substituierten Benzophenonen, p-Aminobenzoesäureestern, Diphenylacrylsäureestern, Zimtsäureestern, Salicylsäureestern, Benzimidazolen und o-Aminobenzoesäureestern.
  • Beispiele für erfindungsgemäß verwendet verwendbar UV-Filter sind 4-Amino-benzoesäure, N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3-ylidenmethyl)anilin-methylsulfat, 3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat (Homosalate), 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon (Benzophenone-3; Uvinul®M 40, Uvasorb®MET, Neo Heliopan®BB, Eusolex®4360), 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze (Phenylbenzimidazole sulfonic acid; Parsol®HS; Neo Heliopan®Hydro), 3,3-(1,4-Phenylendimethylen)-bis(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-yl-methan-sulfonsäure) und deren Salze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion (Butyl methoxydibenzoylmethane; Parsol®1789, Eusolex®9020), α-(2-Oxoborn-3-yliden)-toluol-4-sulfonsäure und deren Salze, ethoxylierte 4-Aminobenzoesäure-ethylester (PEG-25 PABA; Uvinul®P 25), 4-Dimethylaminobenzoesäure-2-ethylhexylester (Octyl Dimethyl PABA; Uvasorb®DMO, Escalol®507, Eusolex®6007), Salicylsäure-2-ethylhexylester (Octyl Salicylat; Escalol®587, Neo Heliopan®OS, Uvinul®O18), 4-Methoxyzimtsäureisopentylester (Isoamyl p-Methoxycinnamate; Neo Heliopan®E 1000), 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester (Octyl Methoxycinnamate; Parsol®MCX, Escalol®557, Neo Heliopan®AV), 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und deren Natriumsalz (Benzophenone-4; Uvinul®MS 40; Uvasorb®S 5), 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher (4-Methylbenzylidene camphor; Parsol®5000, Eusolex®6300), 3-Benzyliden-campher (3-Benzylidene camphor), 4-Isopropylbenzylsalicylat, 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxi)-1,3,5-triazin, 3-Imidazol-4-yl-acrylsäure und deren Ethylester, Polymere des N-{(2 und 4)-[2-oxoborn-3-ylidenmethyl]benzyl}-acrylamids, 2,4-Dihydroxybenzophenon (Benzophenone-1; Uvasorb®20 H, Uvinul®400), 1,1'-Diphenylacrylonitrilsäure-2-ethylhexyl-ester (Octocrylene; Eusolex®OCR, Neo Heliopan®Type 303, Uvinul®N 539 SG), o-Aminobenzoesäurementhylester (Menthyl Anthranilate; Neo Heliopan®MA), 2,2',4,4'-Tetrahydroxybenzophenon (Benzophenone-2; Uvinul®D-50), 2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxybenzophenon (Benzophenone-6), 2,2'-Dihydroxy-4,4'-dimethoxybenzophenon-5-natriumsulfonat und 2-Cyano-3,3-diphenylacrylsäure-2'-ethylhexylester. Bevorzugt sind 4-Amino-benzoesäure, N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3-ylidenmethyl)anilin-methylsulfat, 3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat, 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon, 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze, 3,3'-(1,4-Phenylendimethylen)-bis(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-yl-methan-sulfonsäure) und deren Salze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion, α-(2-Oxoborn-3-yliden)-toluol-4-sulfonsäure und deren Salze, ethoxylierte 4-Aminobenzoesäure-ethylester, 4-Dimethylaminobenzoesäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäure-isopentylester, 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester, 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und deren Natriumsalz, 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher, 3-Benzyliden-campher, 4-Isopropylbenzylsalicylat, 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethylhexyl-1'-oxi)-1,3,5-triazin, 3-Imidazol-4-yl-acrylsäure und deren Ethylester, Polymere des N-{(2 und 4)-[2-oxoborn-3-ylidenmethyl]benzyl}-acrylamid. Erfindungsgemäß verwendet ganz besonders bevorzugt sind 2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenon, 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze, 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-propan-1,3-dion, 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexyl-ester und 3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-Campher.
  • Bevorzugt sind solche UV-Filter, deren molarer Extinktionskoeffizient am Absorptionsmaximum oberhalb von 15 000, insbesondere oberhalb von 20000, liegt.
  • Weiterhin wurde gefunden, daß bei strukturell ähnlichen UV-Filtern in vielen Fällen die wasserunlösliche Verbindung im Rahmen der erfindungsgemäß verwendeten Lehre die höhere Wirkung gegenüber solchen wasserlöslichen Verbindungen aufweist, die sich von ihr durch eine oder mehrere zusätzlich ionische Gruppen unterscheiden. Als wasserunlöslich sind im Rahmen der Erfindung solche UV-Filter zu verstehen, die sich bei 20°C zu nicht mehr als 1 Gew.-%, insbesondere zu nicht mehr als 0,1 Gew.-%, in Wasser lösen. Weiterhin sollten diese Verbindungen in üblichen kosmetischen Ölkomponenten bei Raumtemperatur zu mindestens 0,1, insbesondere zu mindestens 1 Gew.-% löslich sein). Die Verwendung wasserunlöslicher UV-Filter kann daher erfindungsgemäß verwendet bevorzugt sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind solche UV-Filter bevorzugt, die eine kationische Gruppe, insbesondere eine quartäre Ammoniumgruppe, aufweisen.
  • Diese UV-Filter weisen die allgemeine Struktur U – Q auf.
  • Der Strukturteil U steht dabei für eine UV-Strahlen absorbierende Gruppe. Diese Gruppe kann sich im Prinzip von den bekannten, im Kosmetikbereich einsetzbaren, oben genannten UV-Filtern ableiten, in dem eine Gruppe, in der Regel ein Wasserstoffatom, des UV-Filters durch eine kationische Gruppe Q, insbesondere mit einer quartären Aminofunktion, ersetzt wird. Verbindungen, von denen sich der Strukturteil U ableiten kann, sind beispielsweise
    • – substituierte Benzophenone,
    • – p-Aminobenzoesäureester,
    • – Diphenylacrylsäureester,
    • – Zimtsäureester,
    • – Salicylsäureester,
    • – Benzimidazole und
    • – o-Aminobenzoesäureester.
  • Strukturteile U, die sich vom Zimtsäureamid oder vom N,N-Dimethylamino-benzoesäureamid ableiten, sind erfindungsgemäß verwendet bevorzugt.
  • Die Strukturteile U können prinzipiell so gewählt werden, daß das Absorptionsmaximum der UV-Filter sowohl im UVA(315–400 nm)-, als auch im UVB(280–315nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegen kann. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Weiterhin wird der Strukturteil U, auch in Abhängigkeit von Strukturteil Q, bevorzugt so gewählt, daß der molare Extinktionskoeffizient des UV-Filters am Absorptionsmaximum oberhalb von 15 000, insbesondere oberhalb von 20000, liegt.
  • Der Strukturteil Q enthält als kationische Gruppe bevorzugt eine quartäre Ammoniumgruppe. Diese quartäre Ammoniumgruppe kann prinzipiell direkt mit dem Strukturteil U verbunden sein, so daß der Strukturteil U einen der vier Substituenten des positiv geladenen Stickstoffatomes darstellt. Bevorzugt ist jedoch einer der vier Substituenten am positiv geladenen Stickstoffatom eine Gruppe, insbesondere eine Alkylengruppe mit 2 bis 6 Kohlenstoffatomen, die als Verbindung zwischen dem Strukturteil U und dem positiv geladenen Stickstoffatom fungiert.
  • Vorteilhafterweise hat die Gruppe Q die allgemeine Struktur -(CH2)X-N+R1R2R3X in der x steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4, R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für C1-4-Alkylgruppen, R3 steht für eine C1-22-Alkylgruppe oder eine Benzylgruppe und X für ein physiologisch verträgliches Anion. Im Rahmen dieser allgemeinen Struktur steht x bevorzugt für die die Zahl 3, R1 und R2 jeweils für eine Methylgruppe und R3 entweder für eine Methylgruppe oder eine gesättigte oder ungesättigte, lineare oder verzweigte Kohlenwasserstoffkette mit 8 bis 22, insbesondere 10 bis 18, Kohlenstoffatomen.
  • Physiologisch verträgliche Anionen sind beispielsweise anorganische Anionen wie Halogenide, insbesondere Chlorid, Bromid und Fluorid, Sulfationen und Phosphationen sowie organische Anionen wie Lactat, Citrat, Acetat, Tartrat, Methosulfat und Tosylat.
  • Zwei bevorzugte UV-Filter mit kationischen Gruppen sind die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen Zimtsäureamidopropyl-trimethylammoniumchlorid (Incroquat®UV-283) und Dodecyldimethylaminobenzamidopropyl-dimethylammoniumtosylat (Escalol® HP 610).
  • Selbstverständlich umfaßt die erfindungsgemäß verwendete Lehre auch die Verwendung einer Kombination von mehreren UV-Filtern. Im Rahmen dieser Ausführungsform ist die Kombination mindestens eines wasserunlöslichen UV-Filters mit mindestens einem UV-Filter mit einer kationischen Gruppe bevorzugt.
  • Die UV-Filter (I) sind in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln üblicherweise in Mengen 0,1–5 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,4–2,5 Gew.-% sind bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel können weiterhin eine 2-Pyrrolidinon-5-carbonsäure und deren Derivate (J) enthalten. Bevorzugt sind die Natrium-, Kalium-, Calcium-, Magnesium- oder Ammoniumsalze, bei denen das Ammoniumion neben Wasserstoff eine bis drei C1- bis C4-Alkylgruppen trägt. Das Natriumsalz ist ganz besonders bevorzugt. Die eingesetzten Mengen in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln betragen vorzugsweise 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, besonders bevorzugt 0,1 bis 5, und insbesondere 0,1 bis 3 Gew.-%.
  • Zusätzlich kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln Penetrationshilfsstoffe und/oder Quellmittel (M) enthalten sind. Hierzu sind beispielsweise zu zählen Harnstoff und Harnstoffderivate, Guanidin und dessen Derivate, Arginin und dessen Derivate, Wasserglas, Imidazol und dessen Derivate, Histidin und dessen Derivate, Benzylalkohol, Glycerin, Glykol und Glykolether, Propylenglykol und Propylenglykolether, beispielsweise Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Diole und Triole, und insbesondere 1,2-Diole und 1,3-Diole wie beispielsweise 1,2-Propandiol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Dodecandiol, 1,3-Propandiol, 1,6-Hexandiol, 1,5-Pentandiol, 1,4-Butandiol.
  • Vorteilhaft im Sinne der Erfindung können zusätzlich kurzkettige Carbonsäuren (N) den Wirkstoffkomplex (A) unterstützen. Unter kurzkettigen Carbonsäuren und deren Derivaten im Sinne der Erfindung werden Carbonsäuren verstanden, welche gesättigt oder ungesättigt und/oder geradkettig oder verzweigt oder cyclisch und/oder aromatisch und/oder heterocyclisch sein können und ein Molekulargewicht kleiner 750 aufweisen. Bevorzugt im Sinne der Erfindung können gesättigte oder ungesättigte geradkettige oder verzweigte Carbonsäuren mit einer Kettenlänge von 1 bis zu 16 C-Atomen in der Kette sein, ganz besonders bevorzugt sind solche mit einer Kettenlänge von 1 bis zu 12 C-Atomen in der Kette.
  • Die kurzkettigen Carbonsäuren im Sinne der Erfindung können ein, zwei, drei oder mehr Carboxygruppen aufweisen. Bevorzugt im Sinne der Erfindung sind Carbonsäuren mit mehreren Carboxygruppen, insbesondere Di- und Tricarbonsäuren. Die Carboxygruppen können ganz oder teilweise als Ester, Säureanhydrid, Lacton, Amid, Imidsäure, Lactam, Lactim, Dicarboximid, Carbohydrazid, Hydrazon, Hydroxam, Hydroxim, Amidin, Amidoxim, Nitril, Phosphon- oder Phosphatester vorliegen. Die erfindungsgemäß verwendet verwendeten Carbonsäuren können selbstverständlich entlang der Kohlenstoffkette oder des Ringgerüstes substituiert sein. Zu den Substituenten der erfindungsgemäß verwendet verwendeten Carbonsäuren sind beispielsweise zu zählen C1-C8-Alkyl-, C2-C8-Alkenyl-, Aryl-, Aralkyl- und Aralkenyl-, Hydroxymethyl-, C2-C8-Hydroxyalkyl-, C2-C8-Hydroxyalkenyl-, Aminomethyl-, C2-C8-Aminoalkyl-, Cyano-, Formyl-, Oxo-, Thioxo-, Hydroxy-, Mercapto-, Amino-, Carboxy- oder Iminogruppen. Bevorzugte Substituenten sind C1-C8-Alkyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxy-, Amino- und Carboxygruppen. Besonders bevorzugt sind Substituenten in ⎕-Stellung. Ganz besonders bevorzugte Substituenten sind Hydroxy-, Alkoxy- und Aminogruppen, wobei die Aminofunktion gegebenenfalls durch Alkyl-, Aryl-, Aralkyl- und/oder Alkenylreste weiter substituiert sein kann. Weiterhin sind ebenfalls bevorzugte Carbonsäurederivate die Phosphon- und Phosphatester.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel Emulgatoren (F) enthalten. Emulgatoren bewirken an der Phasengrenzfläche die Ausbildung von wasser- bzw. ölstabilen Adsorptionsschichten, welche die dispergierten Tröpfchen gegen Koaleszenz schützen und damit die Emulsion stabilisieren. Emulgatoren sind daher wie Tenside aus einem hydrophoben und einem hydrophilen Molekülteil aufgebaut. Hydrophile Emulgatoren bilden bevorzugt O/W-Emulsionen und hydrophobe Emulgatoren bilden bevorzugt W/O-Emulsionen. Unter einer Emulsion ist eine tröpfchenförmige Verteilung (Dispersion) einer Flüssigkeit in einer anderen Flüssigkeit unter Aufwand von Energie zur Schaffung von stabilisierenden Phasengrenzflächen mittels Tensiden zu verstehen. Die Auswahl dieser emulgierenden Tenside oder Emulgatoren richtet sich dabei nach den zu dispergierenden Stoffen und der jeweiligen äußeren Phase sowie der Feinteiligkeit der Emulsion. Erfindungsgemäß verwendet verwendbare Emulgatoren sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – C12-C22-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin,
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide,
    • – C8-C22-Alkylmono- und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind,
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen zum Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Montanov®68,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Partialester von Polyolen mit 3-6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen,
    • – Sterine. Als Sterine wird eine Gruppe von Steroiden verstanden, die am C-Atom 3 des Steroid-Gerüstes eine Hydroxylgruppe tragen und sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterine) wie auch aus pflanzlichen Fetten (Phytosterine) isoliert werden. Beispiele für Zoosterine sind das Cholesterin und das Lanosterin. Beispiele geeigneter Phytosterine sind Ergosterin, Stigmasterin und Sitosterin. Auch aus Pilzen und Hefen werden Sterine, die sogenannten Mykosterine, isoliert.
    • – Phospholipide. Hierunter werden vor allem die Glucose-Phospolipide, die z. B. als Lecithine bzw. Phospahtidylcholine aus z. B. Eidotter oder Pflanzensamen (z. B. Sojabohnen) gewonnen werden, verstanden.
    • – Fettsäureester von Zuckern und Zuckeralkoholen, wie Sorbit,
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat (Handelsprodukt Dehymuls® PGPH),
    • – Lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und deren Na-, K-, Ammonium-, Ca-, Mg- und Zn-Salze.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel enthalten die Emulgatoren bevorzugt in Mengen von 0,1–25 Gew.-%, insbesondere 0,5–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Bevorzugt können die erfindungsgemäß verwendeten Zusammensetzungen mindestens einen nichtionogenen Emulgator mit einem HLB-Wert von 8 bis 18 enthalten. Nichtionogene Emulgatoren mit einem HLB-Wert von 10–15 können erfindungsgemäß verwendet besonders bevorzugt sein.
  • Als weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn zusätzlich zu dem bzw. den Polymer(en) aus der Gruppe der kationischen und/oder amphoteren Polymere weitere Polymere (G) in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln enthalten sind. In einer bevorzugten Ausführungsform werden den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln daher weitere Polymere zugesetzt, wobei sich sowohl anionische als auch nichtionische Polymere als wirksam erwiesen haben.
  • Bei den anionischen Polymeren (G2) handelt es sich um anionische Polymere, welche Carboxylat- und/oder Sulfonatgruppen aufweisen. Beispiele für anionische Monomere, aus denen derartige Polymere bestehen können, sind Acrylsäure, Methacrylsäure, Crotonsäure, Maleinsäureanhydrid und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure. Dabei können die sauren Gruppen ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen. Bevorzugte Monomere sind 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure und Acrylsäure.
  • Als ganz besonders wirkungsvoll haben sich anionische Polymere erwiesen, die als alleiniges oder Co-Monomer 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure enthalten, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen kann.
  • Besonders bevorzugt ist das Homopolymer der 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, das beispielsweise unter der Bezeichnung Rheothik®11-80 im Handel erhältlich ist.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform kann es bevorzugt sein, Copolymere aus mindestens einem anionischen Monomer und mindestens einem nichtionogenen Monomer einzusetzen. Bezüglich der anionischen Monomere wird auf die oben aufgeführten Substanzen verwiesen. Bevorzugte nichtionogene Monomere sind Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäureester, Methacrylsäureester, Vinylpyrrolidon, Vinylether und Vinylester.
  • Bevorzugte anionische Copolymere sind Acrylsäure-Acrylamid-Copolymere sowie insbesondere Polyacrylamidcopolymere mit Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomeren. Ein besonders bevorzugtes anionisches Copolymer besteht aus 70 bis 55 Mol-% Acrylamid und 30 bis 45 Mol-% 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegt. Dieses Copolymer kann auch vernetzt vorliegen, wobei als Vernetzungsagentien bevorzugt polyolefinisch ungesättigte Verbindungen wie Tetraallyloxyethan, Allylsucrose, Allylpentaerythrit und Methylen-bisacrylamid zum Einsatz kommen. Ein solches Polymer ist in dem Handelsprodukt Seeigel®305 der Firma SEPPIC enthalten. Die Verwendung dieses Compounds, das neben der Polymerkomponente eine Kohlenwasserstoffmischung (C13-C14-Isoparaffin) und einen nichtionogenen Emulgator (Laureth-7) enthält, hat sich im Rahmen der erfindungsgemäß verwendeten Lehre als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Auch die unter der Bezeichnung Simulgel®600 als Compound mit Isohexadecan und Polysorbat-80 vertriebenen Natriumacryloyldimethyltaurat-Copolymere haben sich als erfindungsgemäß verwendet besonders wirksam erwiesen.
  • Ebenfalls bevorzugte anionische Homopolymere sind unvernetzte und vernetzte Polyacrylsäuren. Dabei können Allylether von Pentaerythrit, von Sucrose und von Propylen bevorzugte Vernetzungsagentien sein. Solche Verbindungen sind beispielsweise unter dem Warenzeichen Carbopol® im Handel erhältlich.
  • Copolymere aus Maleinsäureanhydrid und Methylvinylether, insbesondere solche mit Vernetzungen, sind ebenfalls farberhaltende Polymere. Ein mit 1,9-Decadiene vernetztes Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymer ist unter der Bezeichnung Stabileze® QM im Handel erhältlich.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel können in einer weiteren Ausführungsform nichtionogene Polymere (G4) enthalten.
  • Geeignete nichtionogene Polymere sind beispielsweise:
    • – Vinylpyrrolidon/Vinylester-Copolymere, wie sie beispielsweise unter dem Warenzeichen Luviskol® (BASF) vertrieben werden. Luviskol® VA 64 und Luviskol® VA 73, jeweils Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere, sind ebenfalls bevorzugte nichtionische Polymere.
    • – Celluloseether, wie Hydroxypropylcellulose, Hydroxyethylcellulose und Methylhydroxypropylcellulose, wie sie beispielsweise unter den Warenzeichen Culminal® und Benecel® (AQUALON) und Natrosol®-Typen (Hercules) vertrieben werden.
    • – Stärke und deren Derivate, insbesondere Stärkeether, beispielsweise Structure® XL (National Starch), eine multifunktionelle, salztolerante Stärke;
    • – Schellack
    • – Polyvinylpyrrolidone, wie sie beispielsweise unter der Bezeichnung Luviskol® (BASF) vertrieben werden.
    • – Siloxane. Diese Siloxane können sowohl wasserlöslich als auch wasserunlöslich sein. Geeignet sind sowohl flüchtige als auch nichtflüchtige Siloxane, wobei als nichtflüchtige Siloxane solche Verbindungen verstanden werden, deren Siedepunkt bei Normaldruck oberhalb von 200°C liegt. Bevorzugte Siloxane sind Polydialkylsiloxane, wie beispielsweise Polydimethylsiloxan, Polyalkylarylsiloxane, wie beispielsweise Polyphenylmethylsiloxan, ethoxylierte Polydialkylsiloxane sowie Polydialkylsiloxane, die Amin- und/oder Hydroxy-Gruppen enthalten.
    • – Glycosidisch substituierte Silicone.
  • Es ist erfindungsgemäß verwendet auch möglich, daß die Zubereitungen mehrere, insbesondere zwei verschiedene Polymere gleicher Ladung und/oder jeweils ein ionisches und ein amphoteres und/oder nicht ionisches Polymer enthalten.
  • Die weiteren Polymere (G) sind in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1 bis 5, insbesondere von 0,1 bis 3 Gew.-%, sind besonders bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel weisen vorteilhafte Eigenschaften auf und verleihen den mit ihnen behandelten Haaren ebenfalls vorteilhafte Eigenschaften. Insbesondere bei der Haar- und Kopfhautbehandlung wurden Vorteile beobachtet. So steigern erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel den Glanz der mit ihnen behandelten Haare und führen zu einem deutlich verbesserten optischen Erscheinungsbild.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Verwendungen erfolgen im Rahmen eines Frisurenstylings.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von biologisch gewonnenen 1,3-Diolen in Stylingmitteln.
  • Als ersten Bestandteil können die erfindungsgemäß verwendeten Stylingmittel mindestens ein Copolymer A enthalten. Dieses Copolymer besitzt mindestens eine Struktureinheit gemäß Formel (P-I) und mindestens eine Struktureinheit gemäß Formel (P-II) (Formeln siehe unten) und kann darüber hinaus weitere Struktureinheiten aufweisen, die durch das Hinzufügen entsprechender Monomere bei der Polymerisation einpolymerisiert werden.
  • In Formel (P-I) steht R für eine C1- bis C30-Alkylgruppe, eine C1- bis C4-Aralkylgruppe, eine C2- bis C6-Alkenylgruppe oder eine C2 bis C6-Hydroxyalkylgruppe. Bevorzugte Gruppen R sind beispielsweise -CH3; -CH2CH3, -CH2CH2CH3, CH(CH3)2, -(CH2)3CH3, -CH2-CH(CH3)2, CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, -CH2OH, -CH2CH2OH, -CH2CH2CH2OH, -CH(OH)CH2CH3, -CH2CH(OH)CH3,
  • X steht für ein physiologisch verträgliches Anion, bevorzugte Anionen sind Chlorid, Bromid, Iodid, Sulfat, Methosulfat, Ethylsulfat, Tosylat und Tetrafluoroborat.
  • In Formel (P-II) steht n für die Anzahl der Methylengruppen. Mit n = 1 steht Formel (P-II) für eine Vinylpyrrolidon-Einheit, mit n = 2 für eine Vinylpiperidinon-Einheit und mit n = 3 für eine Vinylcaprolactam-Einheit.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer A ein Copolymer A1 enthalten, das
    • – mindestens eine Struktureinheit gemäß Formel (P-I) enthält
      Figure 00470001
      worin R für eine Methylgruppe und X für Methosulfat steht,
    • – mindestens weitere Struktureinheit gemäß Formel (P-II) enthält
      Figure 00470002
      worin n für 1 Methyleneinheiten steht.
  • Ganz besonders bevorzugte Copolymere A1 enthalten 10 bis 30 Mol-%, vorzugsweise 15 bis 25 Mol.-% und insbesondere 20 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-I) und 70 bis 90 Mol.-%, vorzugsweise 75 bis 85 Mol.-% und insbesondere 80 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-II).
  • Hierbei ist besonders bevorzugt, wenn die Copolymere A1 neben Polymereinheiten, die aus dem Einbau der genannten Struktureinheiten gemäß Formel (P-I) und (P-II) in das Copolymer resultieren, maximal 5 Gew.-%, vorzugsweise maximal 1 Gew.-%, Polymereinheiten enthalten, die auf den Einbau anderer Monomere zurückgehen. Vorzugsweise sind die Copolymere A1 ausschließlich aus Struktureinheiten der Formel (P-I) und (P-II) aufgebaut und lassen sich durch die allgemeine Formel
    Figure 00470003
    beschreiben, wobei die Indices m und n je nach Molmasse des Polymers variieren und nicht bedeuten sollen, daß es sich um Blockcopolymere handelt. Vielmehr können Struktureinheiten der Formel (P-I) und der Formel (P-II) im Molekül statistisch verteilt vorliegen.
  • Solche N-Methylvinylimidazol/Vinylpyrrolidon-Copolymere werden laut INCI-Nomenklatur als POLYQUATERNIUM-44 bezeichnet und sind beispielsweise von der BASF unter dem Handelsnamen Luviquat® UltraCare erhältlich.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten ein Copolymer A1, das Molmassen innerhalb eines bestimmten Bereiches aufweist. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen das Copolymer A1 eine Molmasse von 50 bis 400 kDa, vorzugsweise von 100 bis 300 kDa, weiter bevorzugt von 150 bis 250 kDa und insbesondere von 190 bis 210 kDa aufweist.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Copolymer(en) A1 oder an dessen bzw. deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Copolymere A2 enthalten, die als zusätzliche Struktureinheiten Struktureinheiten der Formel (P-II) aufweisen, in der n für die Zahl 3 steht.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer A ein Copolymer A2 enthalten, das
    • – mindestens eine Struktureinheit gemäß Formel (P-I) enthält
      Figure 00480001
      worin R für eine Methylgruppe und X für Methosulfat steht,
    • – mindestens weitere Struktureinheit gemäß Formel (P-II) enthält
      Figure 00480002
      worin n für 1 Methyleneinheiten steht
    • – mindestens weitere Struktureinheit gemäß Formel (P-II) enthält
      Figure 00480003
      worin n für 3 Methyleneinheiten steht.
  • Auch hierbei ist besonders bevorzugt, wenn die Copolymere A2 neben Polymereinheiten, die aus dem Einbau der genannten Struktureinheiten gemäß Formel (P-I) und (P-II) in das Copolymer resultieren, maximal 5 Gew.-%, vorzugsweise maximal 1 Gew.-%, Polymereinheiten enthalten, die auf den Einbau anderer Monomere zurückgehen. Vorzugsweise sind die Copolymere A2 ausschließlich aus Struktureinheiten der Formel (P-I) und (P-II) aufgebaut und lassen sich durch die allgemeine Formel
    Figure 00490001
    beschreiben, wobei die Indices m, n und p je nach Molmasse des Polymers variieren und nicht bedeuten sollen, daß es sich um Blockcopolymere handelt. Vielmehr können Struktureinheiten der Formel (P-I) und der Formel (P-II) im Molekül statistisch verteilt vorliegen.
  • Solche N-Methylvinylimidazol/Vinylpyrrolidon/Vinylcaprolactam-Copolymere werden laut INCI-Nomenklatur als POLYQUATERNIUM-46 bezeichnet und sind beispielsweise von der BASF unter dem Handelsnamen Luviquat® Hold erhältlich.
  • Ganz besonders bevorzugte Copolymere A2 enthalten 1 bis 20 Mol-%, vorzugsweise 5 bis 15 Mol.-% und insbesondere 10 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-I) und 30 bis 50 Mol.-%, vorzugsweise 35 bis 45 Mol.-% und insbesondere 40 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-II) mit n = 1 und 40 bis 60 Mol.-%, vorzugsweise 45 bis 55 Mol.-% und insbesondere 60 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-II) mit n = 3.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten ein Copolymer A2, das Molmassen innerhalb eines bestimmten Bereiches aufweist. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen das Copolymer A2 eine Molmasse von 100 bis 1000 kDa, vorzugsweise von 250 bis 900 kDa, weiter bevorzugt von 500 bis 850 kDa und insbesondere von 650 bis 710 kDa aufweist.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Copolymer(en) A1 und/oder A2 oder an dessen bzw. deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Copolymere A3 enthalten, die als zusätzliche Struktureinheiten Struktureinheiten der Formel (P-II) aufweisen, in der n für die Zahl 3 steht sowie weitere Distruktureinhieten aus der Gruppe der Vinylimidazol-Einheiten und weitere Struktureinheiten aus der Gruppe der Acrylamid- und/oder Methacrylamid-Einheiten.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer A ein Copolymer A3 enthalten, das
    • – mindestens eine Struktureinheit gemäß Formel (P-I) enthält
      Figure 00500001
      worin R für eine Methylgruppe und X für Methosulfat steht,
    • – mindestens weitere Struktureinheit gemäß Formel (P-II) enthält
      Figure 00500002
      worin n für 1 Methyleneinheiten steht
    • – mindestens weitere Struktureinheit gemäß Formel (P-III) enthält
      Figure 00500003
    • – mindestens weitere Struktureinheit gemäß Formel (P-IV) enthält
      Figure 00500004
  • Auch hierbei ist besonders bevorzugt, wenn die Copolymere A3 neben Polymereinheiten, die aus dem Einbau der genannten Struktureinheiten gemäß Formel (P-I), (P-II), (P-III) und (P-IV) in das Copolymer resultieren, maximal 5 Gew.-%, vorzugsweise maximal 1 Gew.-%, Polymereinheiten enthalten, die auf den Einbau anderer Monomere zurückgehen. Vorzugsweise sind die Copolymere A3 ausschließlich aus Struktureinheiten der Formel (P-I), (P-II), (P-III) und (P-IV) aufgebaut und lassen sich durch die allgemeine Formel
    Figure 00510001
    beschreiben, wobei die Indices m, n, o und p je nach Molmasse des Polymers variieren und nicht bedeuten sollen, daß es sich um Blockcopolymere handelt. Vielmehr können Struktureinheiten der Formeln (P-I), (P-II), (P-III) und der Formel (P-IV) im Molekül statistisch verteilt vorliegen.
  • Solche N-Methylvinylimidazol/Vinylpyrrolidon/Vinylimidazol/Methacrylamid-Copolymere werden laut INCI-Nomenklatur als POLYQUATERNIUM-68 bezeichnet und sind beispielsweise von der BASF unter dem Handelsnamen Luviquat® Supreme erhältlich.
  • Ganz besonders bevorzugte Copolymere A3 enthalten 1 bis 12 Mol-%, vorzugsweise 3 bis 9 Mol.-% und insbesondere 6 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-I) und 45 bis 65 Mol.-%, vorzugsweise 50 bis 60 Mol.-% und insbesondere 55 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-II) mit n = 1 und 1 bis 20 Mol.-%, vorzugsweise 5 bis 15 Mol.% und insbesondere 10 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-III) und 20 bis 40 Mol.-%, vorzugsweise 25 bis 35 Mol.-% und insbesondere 29 Mol.-% Struktureinheiten gemäß Formel (P-IV).
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel enthalten ein Copolymer A3, das Molmassen innerhalb eines bestimmten Bereiches aufweist. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen das Copolymer A3 eine Molmasse von 100 bis 500 kDa, vorzugsweise von 150 bis 400 kDa, weiter bevorzugt von 250 bis 350 kDa und insbesondere von 290 bis 310 kDa aufweist.
  • Unabhängig davon, ob nur ein Copolymer A oder mehrere Copolymere A eingesetzt werden und unabhängig von der Wahl des speziellen Copolymers A sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen die Gesamtmenge an Copolymeren A, bezogen auf das Gewicht des anwendungsbereiten Mittels, 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 3 Gew.-%, beträgt.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel enthalten vorzugsweise mindestens ein weiteres Polymer B aus der Gruppe der Acrylat-Polymere, d. h. der Polymere, die mindestens eine Monomereinheit aus der Gruppe Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder deren Estern enthalten. Dieses Acrylat-Polymer ist ausgewählt aus
    • b1) Polyacrylsäure und/oder
    • b2) Copolymeren von Methacrylsäure mit Acrylamidopropansulfonsäure und/oder
    • b3) Copolymeren von Acrylsäure mit Methacrylsäure und Acrylsäureestern und/oder
    • b4) Copolymeren von Acrylsäure mit Methacrylsäure mit Acrylsäureestern und Methacrylsäureestern und/oder
    • b5) Copolymeren von Acrylsäureestern mit Methacrylsäure.
  • So sind beispielsweise erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die als Polymer B Polyacrylsäure enthalten. Diese weist Struktureinheiten der Formel
    Figure 00520001
    auf, in der m je nach Molmasse variiert.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Polymer b1 Polyacrylsäuren mit einer Molmasse von 10 bis 250 kDa, vorzugsweise von 25 bis 200 kDa, weiter bevorzugt von 50 bis 150 kDa und insbesondere von 70 bis 100 kDa, enthalten.
  • Vorzugsweise werden die Polymere b1 innerhalb bestimmter Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die, bezogen auf das Gewicht des anwendungsbereiten Mittels, 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 3 Gew.-% Polymer(e) b1 enthalten.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Polymer(en) b1 oder an dessen bzw. deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Polymere b2 aus der Gruppe der Copolymeren von Methacrylsäure mit Acrylamidopropansulfonsäure enthalten.
  • Diese lassen sich durch die allgemeine Formel
    Figure 00520002
    beschreiben, wobei die Indices m und n je nach Molmasse des Polymers variieren und nicht bedeuten sollen, daß es sich um Blockcopolymere handelt. Vielmehr können Struktureinheiten im Molekül statistisch verteilt vorliegen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer b2 Copolymere von Methacrylsäure mit Acrylamidopropansulfonsäure mit einer Molmasse von 100 bis 2500 kDa, vorzugsweise von 250 bis 2000 kDa, weiter bevorzugt von 500 bis 1750 kDa und insbesondere von 800 bis 1500 kDa, enthalten.
  • Vorzugsweise werden die Copolymere b2 innerhalb bestimmter Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die, bezogen auf das Gewicht des anwendungsbereiten Mittels, 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 3 Gew.-% Copolymer(e) b2 enthalten.
  • Copolymere von Methacrylsäure und Acrylamidopropansulfonsäure sind beispielsweise unter dem Handelsnamen Fixomer® A-30 (Nalco) erhältlich.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Polymer(en) b1 und/oder den Copolymer(en) b2 oder an dessen bzw. deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Polymere b3 aus der Gruppe der Copolymeren von Acrylsäure mit Methacrylsäure und Acrylsäureestern enthalten.
  • Diese lassen sich durch die allgemeine Formel
    Figure 00530001
    beschreiben, wobei die Indices m und n je nach Molmasse des Polymers variieren und nicht bedeuten sollen, daß es sich um Blockcopolymere handelt. Vielmehr können Struktureinheiten im Molekül statistisch verteilt vorliegen. R1 steht für -H oder -CH3.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer b3 Copolymere von Acrylsäure mit Methacrylsäure und Acrylsäureestern mit einer Molmasse von 50 bis 500 kDa, vorzugsweise von 100 bis 400 kDa, weiter bevorzugt von 150 bis 300 kDa und insbesondere von 200 bis 250 kDa, enthalten.
  • Vorzugsweise werden die Copolymere b3 innerhalb bestimmter Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die, bezogen auf das Gewicht des anwendungsbereiten Mittels, 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 3 Gew.-% Copolymer(e) b3 enthalten.
  • Ein ganz besonders bevorzugtes Copolymer b3 wird nach der INCI-Nomenklatur als Acrylates Copolymer bezeichnet. Ein solches Polymer ist beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Aculyn® 33A (Rohm & Haas) erhältlich.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Polymer(en) b1 und/oder den Copolymer(en) b2 und/oder den Copolymer(en) b3 oder an dessen bzw. deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Polymere b4 aus der Gruppe der Copolymere von Acrylsäure mit Methacrylsäure und ethoxylierten Acrylsäureestern und ethoxylierten Methacrylsäureestern enthalten.
  • Diese lassen sich durch die allgemeine Formel
    Figure 00540001
    beschreiben, wobei die Indices m, n, o und p je nach Molmasse des Polymers variieren und nicht bedeuten sollen, daß es sich um Blockcopolymere handelt. Vielmehr können Struktureinheiten im Molekül statistisch verteilt vorliegen. R1 steht für eine Methylgruppe, der Rest R für einen Kohlenwasserstoffrest mit einem bis 22 C-Atomen, x steht für 0 bis 50.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer b4 Copolymere von Acrylsäure mit Methacrylsäure und ethoxylierten Acrylsäureestern und ethoxylierten Methacrylsäureestern mit einer Molmasse von 100 bis 500 kDa, vorzugsweise von 150 bis 400 kDa, weiter bevorzugt von 200 bis 300 kDa und insbesondere von 225 bis 275 kDa, enthalten.
  • Vorzugsweise werden die Copolymere b4 innerhalb bestimmter Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die, bezogen auf das Gewicht des anwendungsbereiten Mittels, 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 3 Gew.-% Copolymer(e) b4 enthalten.
  • Besonders bevorzugte Copolymere b4 weisen 20 bis 30 EO-Einheiten auf (x = 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30) und besitzen als Rest R einen Stearylrest oder Behenylrest.
  • Ein ganz besonders bevorzugtes Copolymer b4 besitzt 25 EO-Einheiten, ist mit Behenylalkohol verestert und wird nach der INCI-Nomenklatur als Acrylates/Beheneth-25 Methacrylate Copolymer bezeichnet. Ein solches Polymer ist beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Aculyn® 28 (Rohm & Haas) erhältlich.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Polymer(en) b1 und/oder den Copolymer(en) b2 und/oder den Copolymer(en) b3 und/oder den Copolymer(en) b4 oder an dessen bzw. deren Stelle können die erfindungsgemäß verwendeten Mittel auch Polymere b5 aus der Gruppe der Copolymere von Acrylsäureestern mit Methacrylsäure enthalten.
  • Bevorzugte Acrylsäureester sind Methylacrylat und Ethylacrylat, wobei letzteres besonders bevorzugt ist.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als Copolymer b5 Copolymere von Acrylsäureestern mit Methacrylsäure mit einer Molmasse von 100 bis 500 kDa, vorzugsweise von 150 bis 400 kDa, weiter bevorzugt von 200 bis 300 kDa und insbesondere von 225 bis 275 kDa, enthalten.
  • Vorzugsweise werden die Copolymere b5 innerhalb bestimmter Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, die, bezogen auf das Gewicht des anwendungsbereiten Mittels, 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 4 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 3 Gew.-% Copolymer(e) b5 enthalten.
  • Ein ganz besonders bevorzugtes Copolymer b5 entstammt der Polymerisation von Metacrylsäure mit Ethylacrylat und wird nach der INCI-Nomenklatur als Acrylates Copolymer bezeichnet. Ein solches Polymer ist beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Luviflex® Soft (BASF) erhältlich.
  • Hinsichtlich der Auswahl der Polymere A und B unterliegt die vorliegende Erfindung keinen Beschränkungen. Es können sowohl jeweils nur ein Polymer als auch jeweils mehrere Polymere aus den einzelnen beschriebenen Klassen eingesetzt werden. Besonders bevorzugt zu verwende Mittel enthalten zusätzlich zu biologisch gewonnenen 1,3-Diol(en)
    • (1) Copolymer A1Copolymer A1 + Polymer b1
    • (2) Copolymer A1Copolymer A1 + Copolymer b2
    • (3) Copolymer A1 + Copolymer b3
    • (4) Copolymer A1 + Copolymer b4
    • (5) Copolymer A1 + Copolymer b5
    • (6) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b2
    • (7) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b3
    • (8) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b4
    • (9) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b5
    • (10) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b3
    • (11) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b4
    • (12) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b5
    • (13) Copolymer A1 + Copolymer b3 + Copolymer b4
    • (14) Copolymer A1 + Copolymer b3 + Copolymer b5
    • (15) Copolymer A1 + Copolymer b4 + Copolymer b5
    • (16) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b2 + Copolymer b3
    • (17) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b2 + Copolymer b4
    • (18) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b2 + Copolymer b5
    • (19) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b3 + Copolymer b4
    • (20) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b3 + Copolymer b5
    • (21) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b4 + Copolymer b5
    • (22) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b3 + Copolymer b4
    • (23) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b3 + Copolymer b5
    • (24) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b4 + Copolymer b5
    • (25) Copolymer A1 + Copolymer b3 + Copolymer b4 + Copolymer b5
    • (26) Copolymer A1 + Polymer b1 + Copolymer b2 + Copolymer b3 + Copolymer b4
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    • (30) Copolymer A1 + Copolymer b2 + Copolymer b3 + Copolymer b4 + Copolymer b5
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    • (215) Copolymer A1 + Copolymer A2 + Copolymer A3 + Polymer b1 + Copolymer b3 + Copolymer b4 + Copolymer b5
    • (216) Copolymer A1 + Copolymer A2 + Copolymer A3 + Copolymer b2 + Copolymer b3 + Copolymer b4 + Copolymer b5
    • (217) Copolymer A1 + Copolymer A2 + Copolymer A3 + Polymer b1 + Copolymer b2 + Copolymer b3 + Copolymer b4 + Copolymer b5
  • Unabhängig davon, welche der 217 bevorzugten Polymerkombinationen gewählt wird, sind erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen das Gewichtsverhältnis von Polymer(en) A zu Polymer(en) B 10:1 bis 1:10, vorzugsweise 8:1 bis 1:8, weiter bevorzugt 5:1 bis 1:5 und insbesondere 4:1 bis 1:4 beträgt.
  • Unabhängig von Art und Gewichtsverhältnis der Polymeren zueinander sind darüber hinaus erfindungsgemäß verwendete Mittel bevorzugt, bei denen der Gesamt-Polymergehalt der Mittel 1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 2,5 bis 12,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 4 bis 10 Gew.-% und insbesondere 5 bis 8 Gew.-% beträgt.
  • Bezüglich weiterer fakultativer Komponenten sowie der eingesetzten Mengen dieser Komponenten wird ausdrücklich auf die dem Fachmann bekannten einschlägigen Handbücher verwiesen.
  • Die Formulierung der erfindungsgemäß verwendeten Mittel kann in allen für kosmetische Mittel üblichen Formen erfolgen, beispielsweise in Form von Lösungen, die als Gesichts- oder Haarwasser oder Pump- oder Aerosolspray auf die Haut oder das Haar aufgebracht werden können, in Form von Cremes, Emulsionen, Wachsen, Gelen oder auch tensidhaltigen schäumenden Lösungen oder anderen Zubereitungen, die für die Anwendung auf der Haut oder dem Haar geeignet sind.
  • Vorzugsweise handelt es sich jedoch bei den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln um Mittel zur temporären Verformung keratinischer Fasern, d. h. um Stylingmittel. Bevorzugte Stylingmittel sind Stylinggele, Pumphaarsprays, Aerosolhaarspray, Pumphaarschäume und Aerosolhaarschäume.
  • Stylinggele ist dabei im Rahmen der vorliegenden Anmeldung der Oberbegriff für klare oder trübe Produkte, Stylingwachse, Stylingcremes, Stylinglotionen, Styling-Jellys usw. Letztlich fallen unter diesen Begriff alle Mittel zum Frisieren von Haaren, die nicht Haarsprays oder Schäume sind.
  • Unter Haarschäumen werden dabei Zusammensetzungen verstanden, die bei der Entnahme aus einem geeigneten Behälter einen Schaum ausbilden. Es kann notwendig sein, den Mitteln Inhaltsstoffe zuzusetzen, die die Schaumbildung fördern oder einmal gebildeten Schaum stabilisieren. Insbesondere eignen sich dafür Tenside und/oder Emulgatoren, wie sie bereits oben beschrieben wurden. Vorzugsweise werden Tenside aus der Gruppe der kationischen Tenside eingesetzt.
  • Haarcremes und Haargele enthalten in der Regel Strukturanten und/oder verdickende Polymere, die dazu dienen, den Produkten die gewünschte Konsistenz zu verleihen. Strukturanten und/oder verdickende Polymere werden typischerweise in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Produkt, eingesetzt. Mengen von 0,5 bis 5 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 3 Gew.-% sind bevorzugt. Da die erfindungsgemäß verwendet eingesetzte Polymerkombination jedoch selbstverdickende Eigenschaften aufweist, ist die Zugabe weiterer Strukturanten und/oder verdickender Polymere nicht zwingend erforderlich. Vorzugsweise enthalten die erfindungsgemäß verwendeten Mittel keine weiteren Strukturanten und/oder verdickender Polymere.
  • Sofern es sich bei den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln um ein Aerosolprodukt handelt, enthält dieses zwingend ein Treibmittel.
  • Erfindungsgemäß geeignete Treibmittel sind beispielsweise N2O, Dimethylether, CO2, Luft und Alkane mit 3 bis 5 Kohlenstoffatomen, wie Propan, n-Butan, iso-Butan, n-Pentan und iso-Pentan, und deren Mischungen. Bevorzugt sind Dimethylether, Propan, n-Butan, iso-Butan und deren Mischungen.
  • Bevorzugt werden die genannten Alkane, Mischungen der genannten Alkane oder Mischungen der genannten Alkane mit Dimethylether als einziges Treibmittel eingesetzt. Die Erfindung umfasst aber ausdrücklich auch die Mitverwendung von Treibmitteln vom Typ der Fluorchlorkohlenwasserstoffe, insbesondere aber der Fluorkohlenwasserstoffe.
  • Über das Mengenverhältnis von Treibmittel zu den übrigen Bestandteilen der Zubereitungen lassen sich bei gegebener Sprühvorrichtung die Größen der Aerosoltröpfchen bzw. der Schaumblasen und die jeweilige Größenverteilung einstellen.
  • Die Menge an eingesetztem Treibmittel variiert in Abhängigkeit von der konkreten Zusammensetzung des Mittels, der verwendeten Verpackung und der gewünschten Produktart, etwa Haarspray oder Haarschaum. Bei Verwendung herkömmlicher Sprühvorrichtungen enthalten Aerosolschaumprodukte das Treibmittel bevorzugt in Mengen von 1 bis 35 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Produkt. Mengen von 2 bis 30 Gew.-%, insbesondere von 3 bis 15 Gew.-% sind besonders bevorzugt. Aerosolsprays enthalten generell größere Mengen an Treibmittel. Bevorzugt wird das Treibmittel in diesem Fall in einer Menge von 30 bis 98 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Produkt, eingesetzt. Mengen von 40 bis 95 Gew.-%, insbesondere von 50 bis 95 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • Die Aerosolprodukte lassen sich in üblicher Art und Weise herstellen. In der Regel werden alle Bestandteile des jeweiligen Mittels mit Ausnahme des Treibmittels in einen geeigneten druckfesten Behälter eingefüllt. Dieser wird daraufhin mit einem Ventil verschlossen. Über herkömmliche Techniken wird schließlich die gewünschte Menge Treibmittel eingefüllt.
  • Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren, bei dem das erfindungsgemäß verwendete, kosmetische Mittel auf das Haar als Pumphaarspray, Aerosolhaarspray, Pumphaarschaum, Aerosolhaarschaum oder Stylinggel aufgetragen wird und gegebenenfalls mit den Handflächen und/oder den Fingern in das Haar eingearbeitet wird.
  • Die gewünschte Verformung der Haare kann dabei mit den Finger oder Händen sowie mit geeigneten, herkömmlichen Hilfsmitteln wie beispielsweise Kamm oder Bürste erfolgen.
  • Ein dritter Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung der erfindungsgemäß verwendeten Mittel zur temporären Verformung keratinischer Fasern.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Mittel und Produkte, die diese Mittel enthalten, zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie behandeltem Haar einen sehr starken und feuchtebeständigen Frisurenhalt verleihen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren, bei dem ein erfindungsgemäß verwendetes kosmetisches Mittel auf das Haar als Pumphaarspray, Aerosolhaarspray, Pumphaarschaum, Aerosolhaarschaum oder Stylinggel aufgetragen wird und gegebenenfalls mit den Handflächen und/oder den Fingern in das Haar eingearbeitet wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/095261 A2 [0012]
    • - US 5686276 [0021]
    • - WO 92/13829 [0093]

Claims (20)

  1. Verwendung von biologisch erzeugten 1,3-Diolen in Haarbehandlungsmitteln zur Steigerung des Glanzes der mit den Haarbehandlungsmitteln behandelten Haare.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß biologisch erzeugtes 1,3-Propylenglycol verwendet wird.
  3. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die 1,3-Diole einen natürlichen Kohlenstoffgehalt von 100% aufweisen.
  4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß fermentativ gewonnene 1,3-Diole verwendet werden.
  5. Verwendung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das 1,3-Propylenglycol eine UV-Absorption von weniger als 0,200 bei 220 nm und von weniger als 0,075 bei 250 nm von weniger als 0,075 bei 275 nm aufweist.
  6. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß daß die 1,3-Diole in Mengen von 0,05 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Haarbehandlungsmittels, verwendet werden.
  7. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2,5 Gew.-% L-Carnitin oder L-Carnitinderivate enthält, wobei bevorzugte L-Carnitinderivate ausgewählt sind aus Acetyl-L-Carnitin, L-Carnitin-Fumarat, L-Carnitin-Citrat, Lauroyl-L-Carnitin und insbesondere L-Carnitin-Tartrat.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 1 Gew.-% Panthenol ((±)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid) enthält.
  9. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% mindestens eines 2-Furanonderivats der Formel (Fur-I) und/oder der Formel (Fur-II)
    Figure 00650001
    enthält, in welchen die Reste R1 bis R10 unabhängig voneinander stehen für: – Wasserstoff, -OH, einen Methyl-, Methoxy-, Aminomethyl- oder Hydroxymethylrest, – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, – -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, – -C2 – 04-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -OR11, mit R11 als einem -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -NR12R13, wobei R12 und R13 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -COOR14, wobei R14 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -CONR15R16, wobei R15 und R16 jeweils stehen für Wasserstoff, Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -COR16, wobei R16 steht für einen Methyl-, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C4-gesättigten oder ein- oder zweifach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triaminokohlenwasserstoffrest, – eine Gruppe -OCOR17, wobei R17 steht für einen Methyl-, einen –C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Kohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyhydroxykohlenwasserstoffrest, einen -C2-C30-gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten, verzweigten oder linearen Mono-, Di-, Tri- oder Polyaminokohlenwasserstoffrest, mit der Maßgabe, daß für den Fall, wenn R7 und R9 für -OH und gleichzeitig R9 oder R10 für Wasserstoff stehen, die verbleibende Gruppe R9 oder R10 nicht für einen Dihydroxyethylrest steht.
  10. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% Taurin (2-Aminoethansulfonsäure) enthält
  11. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 3,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2,5 Gew.-% Vitamine und/oder Pro-Vitamine und/oder Vitaminvorstufen enthält, die vorzugsweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden, wobei bevorzugte Mittel -2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid, Provitamin B5) und/oder Pantothensäure (Vitamin B3, Vitamin B5) und/oder Niacin, Niacinamid bzw. Nicotinamid (Vitamin B3) und/oder L-Ascorbinsäure (Vitamin C) und/oder Thiamin (Vitamin B1) und/oder Riboflavin (Vitamin B2, Vitamin G) und/oder Biotin (Vitamin B7, Vitamin H) und/oder Folsäure (Vitamin B9, Vitamin Bc oder Vitamin M) und/oder Vitamin B6 und/oder Vitamin B12 enthalten.
  12. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,0001 bis 1 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 0,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,005 bis 0,1 Gew.-% mindestens eines Ubichinons und/oder mindestens eines Ubichinols und/oder mindestens eines Derivates dieser Substanzen enthält, wobei bevorzugte Mittel ein Ubichinon der Formel (Ubi) enthalten
    Figure 00670001
    in der n für die Werte = 6, 7, 8, 9 oder 10, besonders bevorzugt für 10 (Coenzym Q10) steht.
  13. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% (S)-2-Methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Ectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung und/oder (S,S)-5-Hydroxy-2-methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure (Hydroxyectoin) sowie die physiologisch verträglichen Salze dieser Verbindung, enthält.
  14. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1 Gew.-% 5-Ureidohydantoin (Allantoin) enthält.
  15. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,01 bis 2 Gew.-% Wirkstoff, erhältlich aus Pflanzen der Gattung Echinacea, vorzugsweise aus Presssäften und Extrakten, die aus Echinacea purpurea gewonnen werden, enthält.
  16. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthält, wobei bevorzugte Mittel Purin und/oder Purinderivat(e) der Formel (Pur-I) enthalten
    Figure 00670002
    in der die Reste R1, R2 und R3 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H,-OH, NH2, -SH und die Reste R4, R5 und R6 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus -H, -CH3 und -CH2-CH3, wobei folgende Verbindungen bevorzugt sind: – Purin (R1 = R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Adenin (R1 = NH2, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Guanin (R1 = OH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Harnsäure (R1 = R2 = R3 = OH, R4 = R5 = R6 = H) – Hypoxanthin (R1 = OH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – 6-Purinthiol (R1 = SH, R2 = R3 = R4 = R5 = R6 = H) – 6-Thioguanin (R1 = SH, R2 = NH2, R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Xanthin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = R5 = R6 = H) – Coffein (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = R5 = R6 = CH3) – Theobromin (R1 = R2 = OH, R3 = R4 = H, R5 = R6 = CH3) – Theophyllin (R1 = R2 = OH, R3 = H, R4 = CH3, R5 = CH3, R6 = H).
  17. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Flavonoide, insbesondere Flavonole, besonders bevorzugt 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon (Quercetin) und/oder 3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavon-3-O-rutinosid (Rutin), enthält.
  18. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel zusätzlich 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,02 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1,5 Gew.-% Bisabolol und/oder Oxide von Bisabolol, vorzugsweise (–)-alpha-Bisabolol
    Figure 00680001
    enthält.
  19. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 18 dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% N-Methyl-guanidino-essigsäure (Creatin) enthält.
  20. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Antischuppenwirkstoffe, insbesondere Piroctone Ölamine (1-Hydroxy-4-methyl-6-(2,4,4- trimethylpentyl)pyridin-2(1H)-on, Verbindung mit 2-Aminoethanol, 1:1) und/oder Zink-Pyrithion und/oder Selensulfid und/oder Climbazol und/oder Salicylsäure oder Fumarsäure enthält.
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