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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zur
Ausrichtung eines Erzeugnisses, insbesondere eines blattförmigen Erzeugnisses,
wie ein Papier, Karton, Etikett oder Folie usw., in einer Maschine
mit Referenzanschlägen
zu einer Referenzfläche.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Etikettiereinrichtung
und ein Verfahren zum Etikettieren eines Produkts mittels eines
Etiketts, insbesondere eines Haftetiketts.
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Erzeugnisse
müssen
in Herstellungs- und Verarbeitungsprozessen oftmals hochpräzise im
Bereich beispielsweise von 1/10 Millimeter aufgenommen werden, um
weiter be- und verarbeitet zu werden. Blattförmige Erzeugnisse und Materialien,
wie beispielsweise ein Papier oder Etikett, müssen beispielsweise für eine hochpräzise Bedruckung
oder Positionierung, insbesondere zu einem Produkt, hochpräzise ausgerichtet
werden. Es ist bekannt einzelne Papierblätter oder Körper mit Volumen über mechanische
Schieber an Anschlägen
auszurichten.
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Es
besteht ein besonderes Problem bei Haftetikettenspendern und Haftetikettiermaschinen
darin, dass das Anordnen eines Haftetiketts auf einem Produkt von
einer Positionsgenauigkeit des Haftetiketts auf einem bereitgestellten
Trägerband
abhängt. Das
Haftetikett kann nach Aufnahme vom Träger band in einer Positionstoleranz
nicht mehr korrigiert werden und eine Positionstoleranz bei der
Befestigung des Haftetiketts auf dem Produkt kann nicht besser werden,
als die auf dem Trägerband
bereitgestellte Positionstoleranz.
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Ein
weiteres Problem besteht bei einem Wechsel eines Trägerbands
zum nächsten
Trägerband,
die zu einander unterschiedliche Toleranzen hinsichtlich der darauf
befindlichen Haftetiketten haben. Dadurch können sich Positionstoleranzen
bei der Aufnahme von Haftetiketten noch weiter verschlechtern.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung, eine Etikettiervorrichtung
und ein Verfahren, der eingangs genannten Art zu schaffen, die in
einer Maschine zur weiteren Verarbeitung eine möglichst hochpräzise Ausrichtung
eines Erzeugnisses möglichst
einfach realisieren.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch den Gegenstand der Patentansprüche 1 und 25 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Gemäß einem
wichtigen Erfindungsgedanken wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
an der Referenzfläche
eine strömungsmechanische
Einrichtung zur Ausrichtung des Erzeugnisses ausgebildet ist. Dies
hat den Vorteil, dass eine Fluidströmung als Ausrichtungsmedium
eingesetzt wird, die verschleißfrei
ist und eine hochpräzise
Ausrichtung ermöglicht. Als
Fluid wird Luft eingesetzt. Die strömungsmechanische Einrichtung
hat den Vorteil, dass auf das Erzeugnis eine Saug- und gleichzeitig
eine Transportwirkung bezüglich
der Referenzfläche
erzeugt werden kann. Eine zusätzliche
Vorrichtung, um das Erzeugnis an der Referenzfläche zu halten, ist somit nicht
zwingend erforderlich. Als Erzeugnis können blattförmige, quaderförmige, zylinderförmige oder andere
aus dem Stand der Technik ein Volumen ausbildende Körper eingesetzt
werden, die sich mittels eines Fluidstroms verschieben lassen. Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, dass die Genauigkeit
der Aufnahme des Erzeugnisses auf der Referenzfläche bzw. Abgabe an die Referenzfläche unabhängig von
der Genauigkeit der Bereitstellung zur weiteren Ver- oder Bearbeitung
ist.
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Eine
Saugwirkung auf der Referenzfläche hat
den Vorteil, dass die Referenzfläche
lageunabhängig
ist und, insbesondere nach unten weisend, in der Maschine angeordnet
sein kann. Die Referenzfläche
kann je nach Anwendungsfall in einer das Erzeugnis verarbeitenden
Maschine angeordnet sein. Vorteilhafterweise kann die Referenzfläche zur
Aufnahme eines Haftetikettes nach unten weisend angeordnet sein,
damit das Haftetikett von oben aufgenommen und das Haftetikett entgegen
seiner Schwerkraft ausgerichtet werden kann. Die Saugkraft ist dabei
größer als
die Schwerkraft des Haftetikettes.
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Die
Referenzfläche
kann auch um 180° gedreht
angeordnet sein, so dass das Erzeugnis aufgrund seiner Schwerkraft
auf der Referenzfläche
liegt und von einem Luftstrom zur Ausrichtung verschoben wird. Die
Referenzfläche
kann ebenso vertikal angeordnet sein oder jede andere beliebige
Lage aufweisen.
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Gemäß einer
die Erfindung weiterbildenden Ausführungsform weist die strömungsmechanische Einrichtung
mindestens eine Öffnung
für Saugluft auf.
Der Fluidstrom zur Ausrichtung wird somit durch mindestens eine Öffnung erzielt,
wobei Luft angesaugt wird.
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Vorteilhafterweise
ist dabei mindestens eine Öffnung
am Umfangsrand der Referenzfläche
angeordnet, die das Erzeugnis mittels Saugluft ausrichtet und an
der Referenzfläche
hält. Das
Erzeugnis wird von einem ausrichtenden Luftstrom relativ zur Referenzfläche an Referenzanschlägen ausgerichtet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die strömungsmechanische
Einrichtung mindestens eine Öffnung
für Glasluft
auf. Glasluft hat den Vorteil, dass das auszurichtende Erzeugnis
in die auszurichtende Richtung geblasen werden kann, wobei gleichzeitig
ein Ansaugeffekt auf die Referenzfläche durch Unterdruck zwischen
dem Erzeugnis und der Referenzfläche
durch dazwischen geblasene Luft entsteht. Der Unterdruck tritt dabei
in Teilbereichen von sich berührenden
Flächen
auf.
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Vorteilhafterweise
ist die mindestens eine Öffnung
zur Referenzfläche
derart positioniert, dass das Erzeugnis auf der Referenzfläche ausgerichtet wird.
Mittels der strömungsmechanischen
Einrichtung können
dadurch die Saug- und
eine Transportwirkung erzeugt werden. Der Fluidstrom treibt das
Erzeugnis gegen die Referenzanschläge.
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Um
eine definierte Schubrichtung des Erzeugnisses relativ zur Referenzfläche zu schaffen,
ist die mindestens eine Öffnung
zur Referenzfläche
weisend, insbesondere schräg
in der Fläche
der Referenzfläche,
ausgerichtet. Es kann somit Luft zwischen die Referenzfläche und
eine Fläche
eines auf- oder
anliegenden Erzeugnisses senkrecht oder in einem schrägen Winkel α geblasen
werden, um die gewünschte
Saug- und Transportwirkung zu erzielen. Es können auf der Referenzfläche auch
reliefartig ausgebildete Bahnen ausgebildet sein, um den Fluidstrom
in eine bestimmte, gewünschte
Richtung zu lenken, und zwar in eine Richtung, in der das Erzeugnis
ausgerichtet werden soll.
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Erfindungsgemäß weist
die mindestens eine Öffnung
in Richtung der Referenzanschläge.
Somit wird eine schnelle Ausrichtung erzielt. Gemäß einer besonderen
Ausführungsform
können
mehrere Öffnungen
für Glasluft
in der Referenzfläche
angeordnet sein, die eine Verstärkung
der oben beschriebenen Wirkungen erzielen. Mehrere Öffnung können vorgesehen
sein, um beispielsweise eine Kreisbewegung des Erzeugnisses zu erzielen
oder wenn das Erzeugnis beispielsweise durch eine Kreisbewegung
und nicht nur eine rein translatorische Bewegung ausgerichtet werden
soll. Eine Kreisbewegung oder eine Kombination aus Kreis- und translatorischer
Bewegung ist vom Anwendungsfall und der Geometrie des Erzeugnisses
abhängig.
Es kann beispielsweise ein rotationssymmetrisches, zylindrisches
Erzeugnis durch eine Kreisbewegung ausgerichtet werden.
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Um
die strömungsmechanischen
Blasluftwirkungen gemäß strömungsmechanischen
Gesetzen zu verbessern, ist vorteilhafterweise die mindestens eine Öffnung in
Form einer Düse
ausgebildet. Der Fluidstrom kann somit beschleunigt werden. Das auszurichtende
Erzeugnis wird vom Fluidstrom schneller ausgerichtet und eine Saugwirkung
aufgrund von Unterdruck wird mit einem besseren Wirkungsgrad erhöht.
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Um
das Erzeugnis in einer definierten Position auszurichten, weisen
die Referenzanschläge
Anlagekanten auf, die zu Kanten des Erzeugnisses mit einer definierten
Position komplementär
ausgebildet sind. Diese Kanten könnten
beispielsweise zwei, winklig, insbesondere rechtwinklig, zueinander
angeordnete Kanten sein, die die Position eines Erzeugnisses genau
festlegen.
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Abhängig von
den Umfangskanten des Erzeugnisses sind die Anlagekanten der Referenzanschläge komplementär gerade
oder gebogen ausgebildet. Somit können beliebig geformte Erzeugnisse positionsgenau
ausgerichtet werden.
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Unter
Referenzanschlägen
sind Anschläge zu
verstehen, die eine Position eines Erzeugnisses in der Ebene bei
Anlage an die Referenzanschläge
genau definieren. Die Referenzanschläge können einstückig in Form einer durchgängigen Erhebung
gegenüber
der Referenzfläche
ausgebildet sein. Die Glasluft kann zumindest teilweise von einer
vorgesehenen Öffnung
für Saugluft
aufgenommen werden.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
sind Nuten zwischen und/oder in den Referenzanschlägen ausgebildet,
um Saug- oder Glasluft entweichen zu lassen. Die Nuten sind Ausbrüche in den
Referenzanschlägen
und tragen dazu bei, den Fluidstrom zur Ausrichtung des Erzeugnisses
zu lenken. Sind keine Nuten in den Referenzanschlägen ausgebildet,
so kann die Glasluft beispielsweise über die Saugluft eingesaugt
werden.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Ausführungsform
ist die Referenzfläche
kleiner als die Fläche
des Erzeugnisses. Zwischen Referenzfläche und Referenzanschlägen ist
vorteilhafterweise eine Ausnehmung vorgesehen, über die die Glasluft in die Umgebung
entweichen kann.
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Gemäß einer
die Erfindung weiterbildenden Ausführungsform ist die Referenzfläche eben
ausgebildet. Eine ebene Referenzfläche ist einfach herstellbar
und ist in den meisten Fällen
eine komplementäre Fläche zu einem
auszurichtenden Erzeugnis.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
die Referenzfläche
mit einer vollständig
oder zumindest teilweise komplementären Kontur zur äußeren Form
des Erzeugnisses oder eines Produkts ausgebildet. Dies ist vorteilhaft,
wenn beispielsweise ein zylindrisches oder rotationssymmetrisches
Erzeugnis ausgerichtet werden soll oder wenn ein blattförmiges Erzeugnis
auf ein zylindrisches Produkt aufgetragen werden soll. Das zylindrische
Produkt muss beim Bekleben dann nicht mehr rotiert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten einfacheren Ausführungsform
sind die Referenzfläche
und die Referenzanschläge
einstückig
ausgebildet. Somit ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung einfach herstellbar und
gefertigte Toleranzen zwischen der Referenzfläche zu Referenzanschlägen stehen
fest. Es bedarf einer Kontrolle oder Nachjustage der relativen Lage der
Referenzfläche
zu den Referenzanschlägen nicht.
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Gemäß einer
alternativen, besonderen Ausföhrungsform
sind die Referenzfläche
und die Referenzanschläge
zweiteilig ausgebildet. Die Referenzfläche kann somit ein Erzeugnis,
unabhängig
von der Lage der Referenzanschläge
aufnehmen und das Erzeugnis zu Referenzanschlägen verfahren.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Ausföhrungsform
ist eine Separiervorrichtung zum Trennen des Erzeugnisses von anderen
Erzeugnissen und zum Positionieren auf der Referenzfläche vorgesehen.
Die Separiervorrichtung sorgt also dafür, dass genau ein Erzeugnis
auf der Referenzfläche
in einem bestimmten Toleranzbereich angeordnet wird, wobei der Toleranzbereich
auf der Referenzfläche
deutlich größer sein
kann, als die nach der Ausrichtung des Erzeugnisses erzielte Positionsgenauigkeit
auf der Referenzfläche.
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Gemäß einer
einfachen Ausführungsform
ist die Separiervorrichtung eine reibschlüssige Vorrichtung. Das Erzeugnis
wird beispielsweise mittels reibschlüssigen Rollen auf die Referenzfläche verfahren. Die
Separiervorrichtung kann auch eine Schiebe- oder Greifvorrichtung
sein, die das Erzeugnis auf die Referenzfläche legt und das Erzeugnis
darauf gegebenenfalls vorfixiert.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
die Separiervorrichtung als strömungsmechanische
Vorrichtung ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass eine hohe Lebensdauer
erzielt wird und ein Verschleiß der
Separiervorrichtung weitestgehend vermieden wird.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die strömungsmechanische
Separiervorrichtung mindestens eine, insbesondere in Form eines
Trichters ausgebildete Öffnung
für Saugluft
auf der Referenzfläche
auf. Das Erzeugnis wird somit mittels Saugluft bzw. einem Vakuum
auf der Referenzfläche
aufgenommen und kann später
erfindungsgemäß mittels
Glasluft ausgerichtet werden. Die Saugluft hat den Vorteil, dass
diese aufgrund der Bereitstellung von Glasluft in einer Pneumatikumgebung
vorhanden ist.
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Erfindungsgemäß weist
eine Etikettiervorrichtung zum Anordnen mindestens eines Etiketts
auf einem Produkt eine oben beschriebene Vorrichtung auf und eine
Betätigungsvorrichtung
zur Befestigung des Etiketts auf dem Produkt. Die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung
hat den Vorteil, dass Etiketten auf dem Produkt hochpräzise angeordnet
werden können.
Dabei kann eine wiederholbare Positionsgenauigkeit des Etiketts
auf dem Produkt erzielt werden, die mindestens genauso hoch ist
wie die Positionsgenauigkeit eines Etiketts, das beispielsweise
auf einem Trägerband
mit einer Vielzahl von Etiketten bereitgestellt wird. Ein Produkt
mit einer präzisen
Anordnung eines Etiketts macht einen qualitativ hochwertigeren und
optisch schöneren
Eindruck und ist deshalb vom Kunden bevorzugt erwünscht.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
die Betätigungseinrichtung
zur Befestigung des Etiketts auf dem Produkt eine servogesteuerte
Verfahr einrichtung, die insbesondere mit einer Umschaltvorrichtung
für Glasluft
an Öffnungen
für Saugluft
ausgebildet ist. Das Etikett kann mit einer servogesteuerten Referenzfläche auf
das Produkt aufgetragen werden. Zur Verbesserung eines Haftdrucks kann,
gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform,
durch die Öffnungen
für Saugluft
zur Erzeugung eines Vakuums mittels einer Umschaltvorrichtung Glasluft
durchgeblasen werden und somit das Etikett auf das Produkt treiben.
Das Etikett bleibt dadurch nicht an der Referenzfläche haften
und wird sicher von der Referenzfläche gelöst.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren zum Ausrichten eines Erzeugnisses, insbesondere eines
blattförmigen
Erzeugnisses, wie ein Papier, Karton, Etikett oder eine Folie usw.,
dadurch gelöst,
dass das Erzeugnis an der Referenzfläche mit definierten Referenzanschlägen strömungsmechanisch
ausgerichtet wird. Definierte Referenzanschläge legen für eine auszurichtende Fläche des Erzeugnisses
eine genaue Position in einem Raum fest, der durch drei Punkte im
Raum bestimmt ist. Strömungsmechanisch
heißt,
dass die Erfindung darauf beruht, eine Fluidströmung einzusetzen, um das Erzeugnis
an Referenzanschlägen
und einer Referenzfläche
in der x-y-Richtung auszurichten.
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Bevorzugt
wird Glasluft zwischen die Referenzfläche und eine auszurichtende
Fläche
des Erzeugnisses zur Generierung einer Saug- und Transportwirkung
geblasen, so dass das Erzeugnis an zur Referenzfläche angeordneten
Referenzanschlägen ausgerichtet
wird. Die Erfindung sieht also vor, dass Glasluft schräg zwischen
die Referenzfläche
und dem Erzeugnis eingeblasen wird, so dass ein Transportluftstrom
und ein Unterdruck zwischen dem Erzeugnis und der Referenzfläche zumindest
in Teilbereichen aufgebaut werden. Der Fluidstrom schafft eine Schubwirkung
auf das Erzeugnis und richtet das Erzeugnis an den Referenzanschlägen aus,
die eine bestimmte Position für
das Erzeugnis definieren.
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Vorteilhafterweise
und gemäß einem
weiteren wichtigen Erfindungsgedanken wird das Erzeugnis mittels
Saugluft auf einer, insbesondere nach unten weisenden Referenzfläche aufgenommen,
Glasluft wird zwischen die Referenz fläche und auszurichtender Fläche des
Erzeugnisses geblasen und danach wird die Saugluft ausgeschaltet,
so dass das Erzeugnis an zur Referenzfläche definierten Referenzanschlägen ausgerichtet
wird und gleichzeitig aufgrund der Glasluft an die Referenzfläche gesaugt wird.
Die Saugluft schafft eine erste präzise Aufnahme des Erzeugnisses
auf der Referenzfläche,
so dass das Erzeugnis nur noch in einem bestimmten Toleranzbereich
ausgerichtet werden muss. Zudem ergeben sich durch die Aufnahme
des Erzeugnisses mittels Saugluft die bereits oben beschriebenen
strömungsmechanischen
Vorteile einer hochpräzisen wiederholbaren
Positionierung und Ausrichtung die lange Wartungsintervalle ermöglicht,
also wartungsarm ist.
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Vorteilhafterweise
wird das Erzeugnis mit einer oben beschriebenen Vorrichtung ausgerichtet und
gegebenenfalls verarbeitet.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
gemäß des oben
beschriebenen Verfahrens wird zum Etikettieren eines Produkts mittels
eines Etiketts, insbesondere eines Haftetiketts, das Etikett mittels Saugluft
aufgenommen, mittels Glasluft nach Ausschalten der Saugluft ausgerichtet
und das Etikett mittels einer Betätigungseinrichtung auf ein
Produkt aufgebracht, so dass es auf dem Produkt haften bleibt. Ein
derartiges Etikettierverfahren ist vorteilhaft, weil es eine preisgünstige,
hochpräzise
Etikettierung ermöglicht,
unabhängig
von der bereitgestellten Positionsgenauigkeit des Etiketts auf einem
Trägerband.
Die Position auf der Betätigungseinrichtung,
die mit der Referenzfläche
zusammen fallen kann, kann vor der Positionierung auf dem Produkt präzise ausgerichtet
werden.
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Gemäß einem
besonders bevorzugten Verfahren wird das Etikett, das ein Haftetikett
ist, von einem Trägerband
mit einer Vielzahl von Haftetiketten, insbesondere mittels Saugluft
abgezogen. Ferner erzeugt Saugluft ein Vakuum, das die notwendige
Kraft hat, das Haftetikett auf einer Referenzfläche aufzunehmen und zu halten.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
wird das Haftetikett mittels einer mechanischen, servogesteuerten
Verfahreinrichtung als Betäti gungseinrichtung
auf das Produkt gedrückt. Das
Haftetikett bleibt aufgrund eines einseitig aufgetragenen Klebematerials
auf dem Produkt kleben, wenn die Betätigungseinrichtung mit der
Referenzfläche
zur Aufnahme eines weiteren Etiketts zurückfährt.
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Um
das Etikett von der Referenzfläche
noch besser zu lösen,
kann vorteilhafterweise Glasluft im Wesentlichen senkrecht zur Referenzfläche, besonders
bevorzugt durch Öffnungen
für die
Saugluft geblasen werden, um das Haftetikett auf das Produkt zu treiben.
Damit wird verhindert, dass das Haftetikett auf der Referenzfläche kleben
bleibt, da teilweise nach einem längeren Einsatz Klebematerial
unerwünschterweise
an der Referenzfläche
oder an Anschlägen
hängenbleibt,
das das Haftetikett festhalten kann.
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Gemäß einer
die Erfindung weiterbildenden Ausführungsform wird ein Etikett
ohne Haftmaterial auf der Referenzfläche aufgenommen und ausgerichtet
danach Haftmaterial auf das Etikett aufgetragen und anschließend das
Haftetikett auf dem Produkt aufgeklebt. Dies hat den Vorteil, dass
das Etikett äußerst ressourcensparend
und somit sehr kostengünstig
auf dem Produkt aufgetragen werden kann, da für die Etiketten kein teures
Trägerband
bereitgestellt werden muss und der Verbrauch des Haftmaterials lediglich
von der Fläche
des Etiketts bestimmt wird.
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Gemäß einer
alternativen Ausführungsform wird
ein Etikett ohne Haftmaterial auf der Referenzfläche aufgenommen und ausgerichtet,
es wird Haftmaterial auf das Produkt aufgetragen insbesondere auf
der Stelle auf der das Etikett aufgeklebt wird und anschließend wird
das Etikett auf dem Produkt aufgeklebt. Ein derartiges Verfahren
ist einfach zu realisieren, da das Produkt meist aus einem festeren
Werkstoff hergestellt ist, als das Etikett, so dass das Haftmaterial
besser auf das Produkt aufgetragen werden kann.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen verwendbar sind.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einer erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform,
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2 eine
schematische Querschnittsansicht einer Vorrichtung gemäß der in 1 gezeigten Ausführungsform,
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3 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform.
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4 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einer
dritten Ausführungsform.
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Die 1 zeigt
schematisch in einer Draufsicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit
einem blattförmigen
Erzeugnis 2, das mittels einer gestrichelten Linie dargestellt
ist. Das blattförmige
Erzeugnis 2 ist gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ein
Haftetikett, dessen Oberfläche
mit einem Haftmaterial überzogen
ist, um das Haftetikett auf einem in der 2 dargestellten
Produkt 20 aufzukleben. Die der klebenden Fläche gegenüberliegende
Oberfläche
des Haftetiketts liegt an einer Referenzfläche 3 an der Vorrichtung 1 an.
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Die
Referenzanschläge 4, 5 sind
zur Referenzfläche 3 im
Wesentlichen senkrecht angeordnet, wie in der 2 zu
sehen ist. Die Referenzanschläge 4, 5 sind
auch zueinander in der in der 1 und 2 gezeigten
besonderen Ausführungsform
in einem rechten Winkel zueinander angeordnet.
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Die
Referenzfläche 3 hat
mehrere Öffnungen 6,
die in der 1 an Eckpunkten eines imaginären Quadrats
angeordnet sind, um das blattförmige
Erzeugnis 2 mittels Saugluft, also mittels eines Vakuums,
auf der Referenzfläche 3,
von oben her aufzunehmen und positionsgenau festzuhalten.
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Öffnungen 7a, 7b für Glasluft
sind parallel zueinander in einem 45° Winkel zu Anlagekanten 42, 52 der
Referenzanschläge 4, 5 angeordnet.
Die Öffnungen 7a, 7b für die Glasluft
sind, wie in der 2 dargestellt, schräg auf die
Referenzfläche 3 gerichtet und
sind deshalb in der Draufsicht als Langloch dargestellt. Die Langlöcher in
der 1, 3 und 4 sind nicht
maßstabsgerecht
sondern lediglich schematisch dargestellt. Die Öffnungen 7a, 7b für die Glasluft
können
in beliebigen Winkeln bezüglich
der Anlagekanten 42, 52 angeordnet sein, sie müssen lediglich
das auszurichtende Erzeugnis 2 in eine entsprechende Richtung
zur Ausrichtung treiben, das heißt, eine Verschiebung in x-
und y-Richtung am Erzeugnis 2 erzeugen, so dass das Erzeugnis 2 mit
den Kanten 24, 25 an die komplementären, definierten Anlagekanten 42, 52 zur
Ausrichtung anschlägt.
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Um
die Glasluft aus den Öffnungen 7a, 7b entweichen
zu lassen, sind Nuten 8, 9, 10 in und
zwischen Referenzanschlägen 4, 5 vorgesehen.
Die Referenzanschläge 4, 5 können als
separates Bauteil zur Referenzfläche 3 ausgebildet
sein. Die Referenzfläche 3 wird
in einer solchen besonderen Ausführungsform
mittels einer Verfahreinrichtung mit dem Erzeugnis 2 zum
Ausrichten an die Referenzanschläge 4 und 5 verfahren
und nach einem hochpräzisen Ausrichten
auf der Referenzfläche 3 für eine weitere Verarbeitung
und Bearbeitung, beispielsweise zum Anordnen des Erzeugnisses auf
einem Produkt im Raum mit der Referenzfläche 3 unabhängig von
der Lage der Referenzanschlüsse
verfahren.
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Gemäß einem
erfindungsgemäßen Verfahren,
insbesondere zum Etikettieren eines Produkts 20, wird das
blattförmige
Erzeugnis 2 als Haftetikett von einem Trägerband,
auf dem es aufgeklebt ist, mittels der saugenden Öffnungen 6 auf
der Referenzfläche 3 von
oben oder von der Seite aufgenommen. Unter dem erzeugtem Vakuum
bleibt das blattförmige Haftetikett
auf der Referenzfläche 3 mit
der Positionsgenauigkeit haften, in der es aufgenommen worden ist.
Danach wird Glasluft zwischen die Referenzfläche 3 und das Haftetikett
geblasen. Dadurch wird eine Saugwirkung durch Unterdruck in Teilbereichen, wo
die Oberfläche
des Haftetiketts an der Referenzfläche 3 anliegt, erzielt.
Das Haftetikett bleibt aufgrund der ein Vakuum erzeugenden Öffnungen 6 auf der
Referenzfläche 3 in
der aufgenommenen Position feststehend. Eine Transport- und Ausrichtewirkung
tritt noch nicht auf. Erst nach einem Ausschalten der Saugluft an
den Öffnungen 6 ist
die auf das Erzeugnis 2 wirkende Haltekraft geringer als
eine treibende Transportkraft, die durch den aus den Öffnungen 7a, 7b austretenden
Luftstrom erzeugt wird. Das auszurichtende Erzeugnis 2 wird
somit an die Referenzanschläge 4 und 5 vom
Fluidstrom getrieben, wobei das Erzeugnis 2 gleichzeitig
vom Fluidstrom an der Referenzfläche 3 gehalten
wird. In dieser Position ist das Erzeugnis 2 hochpräzise und
unabhängig
von der Genauigkeit ausgerichtet, mit der das Erzeugnis 2 auf
der Referenzfläche 3 aufgenommen
worden ist. Das Erzeugnis 2 kann in dieser hochpräzisen Position
aufgrund einer ausreichenden Saugwirkung durch die Blasluft, die
aus den Öffnungen 7a, 7b ausströmt, über ein
Produkt 20 bewegt werden und als Haftetikett auf das Produkt
aufgetragen werden. Dazu wird die Blasluft ausgeschaltet.
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In
einer besonderen Ausführungsform
können
die Öffnungen 6 wieder
mit Saugluft beaufschlagt werden, wenn die Saugwirkung der Blasluft nicht
ausreichend groß sein
sollte.
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Bei
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
können
die Öffnungen 6 mit
Blasluft beaufschlagt werden, um das Haftetikett von der Referenzfläche 3 sicher
zu lösen
und auf das Produkt zu treiben. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn
die Referenzfläche 3 oder
mitgehende Anschlagkanten leicht verklebt sind und das Haftetikett
zurückhalten
Eine Ausnehmung 31 zwischen der Referenzfläche 3 und den
Referenzanschlagen 4, 5 verkleinert zum einen die
Referenzfläche 3 und
sorgt für
ein Entweichen des fördernden
und saugenden Luftstroms.
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Die 2 zeigt
schematisch eine Schnittansicht gemäß einer besonderen Ausführungsform
der 1, bei der die Referenzfläche 3 und die Referenzanschlage
einstückig
ausgebildet sind. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die Referenzfläche 3 nach
unten, weil somit vorteilhaft das auszurichtende Erzeugnis 2 von
oben aufgenommen und von oben auf dem Produkt 20 aufgebracht
werden kann. Die Anordnung der Referenzfläche 3 ist aufgrund
der strömungsmechanischen
Einrichtung mit den Öffnungen 6, 7b für die Saug-
und Glasluft lageunabhängig.
Die Referenzfläche 3 kann
also genauso auch vertikal oder um 180° gedreht nach oben weisend gebaut
und verfahrbar sein. Auf der Referenzfläche 3 sind im rechten
Winkel trichterförmige, Luft
ansaugende Öffnungen 6 ausgebildet.
Die Luft ansaugenden Öffnungen 6 dienen
zur Erzeugung eines Vakuums bei der Aufnahme des Erzeugnisses 2. Die
ansaugenden Öffnungen 6 können gemäß einer besonderen
Ausführungsform
das Erzeugnis 2 nach der Ausrichtung positionsgenau festhalten.
Gemäß einer
weiteren besonderen Ausführungsform
können die Öffnungen 6 auch
mit Glasluft beaufschlagt werden, um das Erzeugnis 2 von
der Referenzfläche 3 sicher
zu trennen.
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Die Öffnung 7b ist
schräg
auf die Referenzfläche 3 in
einem Winkel α gerichtet.
Die Öffnung 7b wird
mit Glasluft beaufschlagt. Dadurch strömt Luft zwischen die Referenzfläche 3 und
das Erzeugnis 2. Die Öffnung 7b ist
vorzugsweise in Form einer Düse ausgebildet.
Somit wird der Luftstrom bei einem Austritt aus der Referenzfläche 3 beschleunigt
und die Transportwirkung und eine ansaugende, den Unterdruck erzeugende
Wirkung verbessert. Der Luftstrom wird über die kanalförmige Ausnehmung 31 abgeleitet.
Der Luftstrom kann auch durch die in der 1 gezeigten
Nuten 8, 9, 10 abgeleitet werden. Verfahrensmäßig wird
nach einem Auflösen
des mittels der Öffnungen 6 erzeugten
Vakuums das Erzeugnis 2 mit der Glasluft aus der düsenförmigen Öffnung 7b mit der
Kante 25 gegen die Anlagekante 52 geschoben und
ist somit hochpräzise
positioniert und ausgerichtet. Diese Positionierung von Erzeugnis 2 kann
an weitere Verfahrensschritte weitergegeben werden, wie das Bekleben
des Produkts 20, indem die Referenzfläche 3 mit dem Erzeugnis 2 auf
die Oberfläche des
Produkts 20 herabfährt.
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Die 3 zeigt
eine zur 1 und 2 alternative
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 bei
der die Kanten 24, 25 konkav ausgebildet sind.
Komplementär
dazu sind die Anlagekanten 42, 52 der Referenzanschläge 4, 5 komplementär konvex
ausgebildet.
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Die 3 zeigt
ferner, dass die Öffnungen 7a, 7b für die Glasluft
im rechten Winkel β zueinander angeordnet
sind. Für
die Erfindung ist also wesentlich, dass die Glasluft eine Verschiebung
in Richtung der, in der 1 eingezeichneten und für die 3 und 4 auch
geltenden, x- und y-Achse erzeugt. Bevorzugt ist die Ausführung der Öffnungen 7a, 7b gemäß der 1,
da gemäß dieser
Ausführung
eine Öffnung 7a, 7b funktionstechnisch
gegebenenfalls ausfallen kann, ohne ein ordnungsgemäßes ausrichtendes
Erzeugnisses 2 zu beeinträchtigen.
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Die 4 zeigt
eine weitere besondere Ausführungsform
der Vorrichtung 1, bei der die Umfangskanten des in gestrichelten
Linien dargestellten Erzeugnisses 2 konvex ausgebildet
sind. Anlagekanten 42, 52 der Referenzanschläge 4, 5 sind
entsprechend konkav ausgebildet.
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Die Öffnungen
für die
Glasluft 7a, 7b sind in einem spitzen Winkel β zueinander
ausgebildet und in Richtung der Referenzanschläge 4, 5 ausgerichtet. 4 stellt
somit klar, dass die Öffnungen 7a, 7b für die Glasluft
zueinander bezüglich
der Referenzanschläge 4, 5 frei
variierbar sind. Sie müssen
lediglich für
einen Transport in Richtung auf eine definiert ausgerichtete Position
des Erzeugnisses 2 gerichtet sein. Auch die Kanten 24, 25 des
Erzeugnisses 2 können
frei variieren, sie müssen
nicht rechtwinklig oder gerade ausgebildet sein.
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Alle
Figuren zeigen lediglich schematische nicht maßstabsgerechte Darstellungen.
Im Übrigen wird
insbesondere auf die zeichnerischen Darstellungen für die Erfindung
als wesentlich verwiesen.