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DE102008030768A1 - Anordnung eines Drehschiebers mit einer Wasserpumpe - Google Patents

Anordnung eines Drehschiebers mit einer Wasserpumpe Download PDF

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DE102008030768A1
DE102008030768A1 DE102008030768A DE102008030768A DE102008030768A1 DE 102008030768 A1 DE102008030768 A1 DE 102008030768A1 DE 102008030768 A DE102008030768 A DE 102008030768A DE 102008030768 A DE102008030768 A DE 102008030768A DE 102008030768 A1 DE102008030768 A1 DE 102008030768A1
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coolant
rotary valve
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internal combustion
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DE102008030768A
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English (en)
Inventor
Markus STÖRMER
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Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
    • F01PCOOLING OF MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; COOLING OF INTERNAL-COMBUSTION ENGINES
    • F01P5/00Pumping cooling-air or liquid coolants
    • F01P5/10Pumping liquid coolant; Arrangements of coolant pumps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)

Abstract

Brennkraftmaschine mit einer einen Kühlmittelstrom (32) führenden Kühleinrichtung (1), die mindestens eine Kühlmittelpumpe (2) und mindestens ein Kühlmittelsteuerventil (13) besitzt, wobei die Kühlmittelpumpe (2) mindestens einen eine Ansaugöffnung (3) ausbildenden Ansaugmund (4) und das Kühlmittelsteuerventil (3) mindestens einen Drehschieber (10) aufweist, der in einem Endbereich (14) eine zu seiner Drehachse (11) axiale Kühlmittelöffnung (15) eines Kühlmittelkanals (16) besitzt, wobei der Endbereich (14) des Drehschiebers (10) drehbar von dem Ansaugmund (4) aufgenommen ist, sodass die Kühlmittelöffnung (15) in der Ansaugöffnung (3) liegt und/oder dass der Endbereich (14) des Drehschiebers (10) drehbar den Ansaugmund (4) übergreift, sodass die Ansaugöffnung (3) in der Kühlmittelöffnung (15) liegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brennkraftmaschine mit einer einen Kühlmittelstrom führenden Kühleinrichtung, die mindestens eine Kühlmittelpumpe und mindestens ein Kühlmittelsteuerventil besitzt, wobei die Kühlmittelpumpe mindestens einen eine Ansaugöffnung ausbildenden Ansaugmund und das Kühlmittelsteuerventil mindestens einen Drehschieber aufweist, der in einem Ende eine zu seiner Drehachse axiale Kühlmittelöffnung eines Kühlmittelkanals besitzt.
  • Es ist bekannt innerhalb einer Brennkraftmaschine, in einer Kühleinrichtung, der eine Kühlmittelpumpe aufweist, einen Drehschieber strömungstechnisch vor der Kühlmittelpumpe einzusetzen. Der Drehschieber regelt dabei einen Kühlmittelstrom anhand seiner Drehwinkelposition, indem ein Durchflussquerschitt in Abhängigkeit der Drehwinkelposition verändert wird. Typischerweise ist vorgesehen, dass in dem Drehschieber mehrere Kühlmittelströme zusammengeführt werden, wobei die verschiedenen Kühlmittelströme anhand der Drehwinkelposition des Drehschiebers geregelt werden. Ferner ist bekannt, den Drehschieber innerhalb eines Gehäuses zu installieren, zu dem der Drehschieber seine Drehwinkelposition einnehmen kann. Dabei wird der Drehschieber von allen Seiten im Gehäuse abgestützt und es sind im Gehäuse Gehäuseöffnungen vorgesehen, welche dem Drehschieber Teilkühlmittelströme zuführen. Die Kühlmittelpumpe kann zum Zwecke der Kühlmittelstromerzeugung an dem Gehäuse angeordnet sein.
  • Um ein Abstützen des Drehschiebers von allen Seiten zu ermöglichen, ergibt sich eine aufwändige Gehäuseinnenstruktur, die zu hohem Aufwand bei der Herstellung des Gehäuses führt. Insbesondere bei Spritzguss- oder Gussteilen erschwert sich aufgrund der Gehäuseinnenstruktur eine Entformbarkeit aus einer Gussform nach dem Gießvorgang.
  • Die DE 198 49 492 beschreibt eine Brennkraftmaschine der eingangs genannten Art, wobei vorgesehen ist, dass ein Stellventil in die Kühlmittelpumpe, insbesondere in deren Saugbereich, integriert ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Herstellung des Gehäuses und gleichzeitig eine Montage des Drehschiebers und der Kühlmittelpumpe zu vereinfachen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Endbereich des Drehschiebers drehbar von dem Ansaugmund aufgenommen ist, sodass die Kühlmittelöffnung in der Ansaugöffnung liegt und/oder dass der Endbereich des Drehschiebers drehbar den Ansaugmund übergreift, sodass die Ansaugöffnung in der Kühlmittelöffnung liegt. Somit ergibt sich, dass der Drehschieber einseitig von der Kühlmittelpumpe abgestützt ist. Bisher notwendige, abstützende Elemente seitens des Gehäuses werden auf diese Weise nicht mehr benötigt und können zur Vereinfachung einer Gehäuseinnenkonstruktion und damit zu einer Vereinfachung der Herstellung entfallen. Gleichzeitig ergeben sich daraus Vorteile bei einer Montage des Drehschiebers. Dieser kann zum Zwecke der Montage in das Gehäuse eingeschoben werden kann, ohne dass die bislang notwendigen abstützenden Elemente dies verhindern. Das Fehlen dieser abstützenden Elemente führt ferner zu Materialeinsparungen, flexibleren Einsatz des Gehäuses, Kosteneinsparung bei Herstellung der Produktionswerkzeuge und vereinfachten Wartungsmöglichkeiten nach einer Herstellung. Der Drehschieber ist axialer gelagert, was bedeutet, dass sich der Drehschieber um eine axiale Drehachse herum verdrehen lässt. Diese Drehachse fluchtet vorzugsweise mit einer Drehachse eines Laufrads der Kühlmittelpumpe. Indem der Drehschieber den Ansaugmund übergreift, wird ermöglicht, einen maximalen Durchflussquerschnitt, also den gesamten Durchmesser der Ansaugöffnung, der Kühlmittelpumpe zu verwenden. Wird der Endbereich des Drehschiebers drehbar von dem Ansaugmund aufgenommen, so befindet sich der Endbereich des Drehschiebers innerhalb des Ansaugmunds, wodurch eine sehr einfache Herstellung des Drehschiebers erreicht wird. Ferner ist eine Kombination der beiden Möglichkeiten denkbar, wobei der Ansaugmund dann sowohl vom Drehschieber übergriffen wird und gleichzeitig der Drehschieber in den Ansaugmund aufgenommen wird. Auf diese Weise ergibt sich ein besonders sicherer Sitz des Drehschiebers an der Kühlmittelpumpe, bei gleichzeitig optimalem Strömungskanal.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass Drehschieber und Ansaugmund aneinander drehbar geführt sind. Dadurch wird erreicht, dass der Drehschieber nicht nur drehbar ist, sondern auch insbesondere axial und/oder radial geführt ist. Es ergibt sich eine Passform zwischen Drehschieber und Kühlmittelpumpe, die eine Führung des Drehschiebers im Bereich des Ansaugmunds übernimmt. Aufgrund der Passform ist es möglich, den Drehschieber auf sehr exakte Weise in Drehrichtung zu verdrehen und zu positionieren, also in seiner Drehwinkelposition zu verändern.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ansaugöffnung und/oder die Kühlmittelöffnung kreisförmig ausgebildet ist/sind. Diese vorteilhafte Aus gestaltung ermöglicht eine besonders einfache Herstellung beider Öffnungen. Gleichzeitig kann die Ansaugöffnung als Aufnahme für den Drehschieber dienen oder die Kühlmittelöffnung als Aufnahme für den Ansaugmund dienen. Die Kreisförmigkeit vereinfacht insbesondere den Drehschieber und Ansaugmund aneinander drehbar zu führen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kühlmittelkanal den Drehschieber zumindest teilweise axial durchsetzt. Somit erstreckt sich der Kühlmittelkanal ausgehend von der Kühlmittelöffnung in den Drehschieber hinein. Dabei ist der Kühlmittelkanal im Inneren des Drehschiebers vorzugsweise kreiszylinderförmig entlang der Längsachse des Drehschiebers ausgebildet.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Drehschieber im Wesentlichen als Kreisrohr oder als Kreisrohrtopf ausgebildet ist. Daraus ergibt sich ein Querschnitt des Drehschiebers mit einer äußeren Kreisform, aufgrund der sich der Drehschieber sehr gut von außen drehbar lagern lässt. Ferner besitzten sowohl das Kreisrohr als auch der Kreisrohrtopf in ihrem Innern jeweils einen Kühlmittelkanal, der kreiszylinderförmig ausgebildet ist. Beim Kreisrohrtopf ist der Kühlmittelkanal durch einen Topfboden entlang seiner Längserstreckung begrenzt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Ansaugmund einen kreisförmigen Außenquerschnitt aufweist. Der kreisförmige Außenquerschnitt ermöglicht eine besonders einfache Aufnahme durch den Drehschieber, der den Ansaugmund übergreift. Vorzugsweise ist der Drehschieber im Inneren seines Endbereichs, der den Ansaugmund übergreift, kreisförmig ausgestaltet, wodurch sich auf sehr einfache Weise eine drehbare und geführte Lagerung bildet.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Drehschieber eine Querschnittsstufung derart aufweist, dass der mit dem Ansaugmund zusammenwirkende Endbereich einen größeren Innendurchmesser aufweist als ein sich daran anschließender, durchmesserkleinerer Bereich des Kühlmittelkanals. Diese Ausbildung ist besonders vorteilhaft, wenn der Ansaugmund von dem Drehschieber übergriffen wird. Dann liegt der Ansaugmund Innerhalb des Drehschiebers. Um zu verhindern, dass eine Stirnfläche des Ansaugmunds einen strömungstechnischen Widerstand innerhalb des Kühlmittelkanals des Drehschiebers bildet, ermöglicht die Weiterbildung, dass die Stirnfläche des Ansaugmunds außerhalb der Strömung liegt
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Ansaugmund in die Querschnittstufung des Drehschiebers derart axial eingreift, dass der Durchmesser der Ansaugöffnung ebenso groß ist wie der Innendurchmesser des durchmesserkleineren Bereichs des Kühlmittelkanals des Drehschiebers. Es ergibt sich somit ein strömungstechnisch optimaler Übergang vom Drehschieber zur Kühlmittelpumpe.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Querschnittsstufung eine rechtwinklig zur Längserstreckung des Drehschiebers verlaufende Ringfläche aufweist, gegen die eine Stirnfläche des Ansaugmunds als Axialsicherung treten kann. Auf diese Weise wird der Drehschieber gleichmäßig über seinen gesamten Umfang in axialer Richtung gesichert. Durch die Verwendung der Ring- und Stirnfläche wird ermöglicht, dass eine axiale Sicherung mit geringem Herstellungsaufwand über einen sehr großen Bereich gleichmäßig verteilt ist. Insbesondere ist es vorteilhaft, die Ring- und Stirnfläche zu diesem Zweck als planare Flächen vorzusehen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen Drehschieber und Ansaugmund eine Dichtung angeordnet ist. Durch die Verwendung der Dichtung wird verhindert, dass der Kühlmittelstrom zwischen dem Drehschieber und der Kühlmittelpumpe austritt. Insbesondere wird dadurch ermöglicht, dass Fertigungstoleranzen des Drehschiebers in seinem Endbereich und der Ansaugpumpe im Bereich ihres Ansaugmunds ausgeglichen werden können. Dabei handelt es sich bei der Dichtung vorzugsweise um eine Radialdichtung, die innerhalb des Endbereichs des Drehschiebers angeordnet ist, oder um eine Axialdichtung, die zwischen Ringfläche und Stirnfläche des Ansaugmunds angeordnet ist.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Drehschieber an seiner Mantelfläche mindestens eine weitere, zweite Kühlmittelöffnung eines in den Kühlmittelkanal mündenden Kühlmittelquerkanals aufweist. Die Anordnung der zweiten Kühlmittelöffnung an der Mantelfläche ermöglicht, die gesamte zweite Kühlmittelöffnung durch ein Verdrehen des Drehschiebers in Umfangsrichtung zu verlagern. Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der zweiten Kühlmittelöffnung weist eine dreieckartige Formgebung auf, bei der sich eine Höhe des Dreiecks in Umfangsrichtung erstreckt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Drehschieber an seinem der Kühlmittelpumpe gegenüberliegendem Ende eine dritte Kühlmittelöffnung aufweist. Dabei ist denkbar, dass die dritte Kühlmittelöffnung der ersten Kühlmittelöffnung gleicht, was insbesondere bei der Ausgestaltung des Drehschiebers als Kreisrundrohr der Fall sein kann. Ferner ist denkbar, dass die dritte Kühlmittelöffnung als Durchbruch innerhalb des Topfbodens ausgebildet ist, sofern der Drehschieber als Kreisrohrtopf ausgebildet ist. Auf diese Weise kann der Topfboden als Blende mit einer konzentrischen Öffnung ausgestaltet sein. Auch ist eine Ausgestaltung denkbar, in der eine zur Drehachse des Drehschiebers exzentrische Kühlmittelöffnung im Topfboden vorgesehen ist, welche sich bei Verdrehen des Drehschiebers auf einer Kreisbahn um die Drehachse verlagert.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Drehschieber in einem Gehäuse und die Kühlmittelpumpe an oder zumindest teilweise in dem Gehäuse angeordnet sind. In dieser bevorzugten Ausgestaltungform weist das Gehäuse mindestens eine Gehäuseöffnung für eine Kühlmittelzufuhr auf, welche von der zweiten und/oder der dritten Kühlmittelöffnung verschlossen oder teilweise und/oder vollständig geöffnet wird/werden. Hierbei ist insbesondere vorgesehen, dass die Kühlmittelpumpe von außen an das Gehäuse angebracht ist. Dabei können sich die gesamte Kühlmittelpumpe und/oder Bereiche der Kühlmittelpumpe in das Gehäuse hinein erstrecken. Ferner ist es denkbar, dass das Gehäuse Kühlmittelleitungen aufweist, welche Kühlmittel zur Kühlmittelpumpe und von der Kühlmittelpumpe weg führen.
  • Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels, und zwar zeigt die Figur eine Schnittansicht eines Gehäuses, in dem ein Drehschieber drehbar an einer Kühlmittelpumpe angeordnet ist.
  • Die Figur zeigt einen Ausschnitt einer Kühleinrichtung 1 einer nicht dargestellten Brennkraftmaschine. Die Kühleinrichtung 1 weist eine Kühlmittelpumpe 2 auf, die eine Ansaugöffnung 3 besitzt. Die Ansaugöffnung 3 wird von einem Ansaugmund 4 kreisförmig gebildet. Ferner weist die Kühlmittelpumpe 2 ein Pumpengehäuse 5 und ein Pumpenlaufrad 6 auf. Das Pumpenlaufrad 6 ist über eine Welle 7 in einem Kugellager 8 drehbar gelagert. Das Kugellager 8 ist innerhalb des Pumpengehäuses 5 drehfest angebracht. Die Kühlmittelpumpe 2 ist an einem Gehäuse 9 angebracht, welches einen Drehschieber 10 aufweist. Der Drehschieber 10 erstreckt sich kreiszylinderförmig entlang einer Drehachse 11, welche mit einer Drehachse 12 der Welle 7 fluchtet. Der Drehschieber 10 ist innerhalb des Gehäuses 9 um die Drehachse 11 drehbar gelagert, wobei das Gehäuse 9 gemeinsam mit dem Drehschieber 10 ein Kühlmittelsteuerventil 13 darstellt. Der Drehschieber 10 besitzt einen Endbereich 14, der eine Kühlmittelöffnung 15 aufweist. Die Kühlmittelöffnung 15 schließt einen Kühlmittelkanal 16 innerhalb des Drehschiebers 10 ab. Der Drehschieber 10 ist im Wesentlichen als Kreisrohr 18 ausgeführt, woraus sich ergibt, dass die Kühlmittelöffnung 15 kreisförmig ausgebildet ist. Der Kühlmittelkanal 16 durchsetzt dabei das Kreisrohr 18 in einer axialen Richtung 19 entlang der Drehachse 11. Das Kreisrohr 18 weist außen eine Mantelfläche 20 auf. In der Mantelfläche 20 ist eine zusätzliche, zweite Kühlmittelöffnung 21 vorgesehen, welche in einer Umfangsrichtung um die Drehachse 11 einen dreieckförmigen Verlauf besitzt. An die zweite Kühlmittelöffnung 21 schließt sich ein Kühlmittelquerkanal 22 an, welcher sich von der zweiten Kühlmittelöffnung 21 bis zu dem Kühlmittelkanal 16 erstreckt. Ferner weist der Drehschieber 10 eine dritte Kühlmittelöffnung 23 auf, welcher an einem gegenüberliegenden Ende 24 des Kreisrohrs 18 bezüglich dem Endbereich 14 liegt. Der zweiten Kühlmittelöffnung 21 ist eine Gehäuseöffnung 25 zugeordnet. Innerhalb des Drehschiebers 10 ist eine Blende 26 vorgesehen, welche einen Innendurchmesser des Kühlmittelkanals 16 bereichsweise verkleinert. Im Endbereich 14 ist der Ansaugmund 4 mit einem kreisförmigen Außenquerschnitt 27 versehen, welcher vom Drehschieber 10 übergriffen wird. Dabei umschließt der Endbereich 14 den Ansaugmund 4. Aufgrund der Querschnittsstufung 17 ergibt sich im Endbereich 14 ein größerer Innendurchmesser als in einem dem Endbereich 14 nachfolgenden, durchmesserkleineren Bereich 28. Der Innendurchmesser der Ansaugöffnung 3 entspricht dabei dem Innendurchmesser des Kühlmittelkanals 16 im Bereich 28. Aufgrund dieser Ausgestaltung ergibt sich in der Querschnittsstufung 17 eine rechtwinklig zur Längserstreckung des Drehschiebers 10 verlaufende Ringfläche 29. Diese tritt gegen eine Stirnfläche 30 des Ansaugmunds 4, wodurch sie eine axiale Sicherung 31 bildet. Innerhalb des Kühlmittelkanals 16 strömt ein Kühlmittelstrom 32, welcher sich aus einem ersten Teilstrom 33 und einem zweiten Teilstrom 34 zusammensetzt. Der erste Teilstrom 33 durchströmt dabei den Kühlmittelquerkanal 22, wohingegen der zweite Teilstrom 34 die Blende 26 durchströmt. Die Kühlmittelpumpe 2 ist als Ansaugpumpe 35 ausgebildet, wodurch der Kühlmittelstrom 32 zur Ansaugpumpe 35 führt und dort in Abströme 36 aufgeteilt wird.
  • Der Drehschieber dient zur Regelung des Kühlmittelstroms 32, wobei auch der erste Teilstrom 33 aufgrund einer Drehwinkelposition des Drehschiebers 10 um die Drehachse 11 geregelt wird. Eine Vorrichtung zur Drehwinkelverlagerung des Drehschiebers 10 ist nicht dargestellt. Um eine Veränderung der Drehwinkelposition des Drehschiebers 10 ermöglichen zu können, ist der Drehschieber 10 in seinem Endbereich 14 an dem Ansaugmund 4 der Kühlmittelpumpe 2 drehbar gelagert. Dabei übergreift der Drehschieber 10 in seinem Endbereich 14 den Ansaugmund 4, wodurch eine Drehverlagerung des Drehschiebers 10 durch den Ansaugmund 4 geführt wird. Eine unerwünschte Verlagerung des Drehschiebers 10 in axialer Richtung wird dadurch verhindert, dass pumpenseitig die Stirnfläche 30 gegen die Ringfläche 29 liegt. Das gegenüberliegende Ende 24 des Drehschiebers 10 wird durch eine entsprechende Gehäuseausprägung in axialer Richtung fixiert. Es ist denkbar, um ein Austreten des Kühlmittelstroms 32 zu verhindern, im Endbereich 14 eine Dichtung vorzusehen, welche hier nicht dargestellt ist. Diese Dichtung kann beispielsweise in radialer Richtung um den Ansaugmund 3 angeordnet sein und somit eine radiale Dichtung zwischen dem Endbereich 14 des Drehschiebers 10 und dem Ansaugmund 4 bilden. Durch das Übergreifen des Drehschiebers 10 liegt die Ansaugöffnung 3 innerhalb der Kühlmittelöffnung 15. Die Verwendung der Querschnittsstufung 17 ergibt einen besonders guten Strömungsverlauf der Kühlmittelströmung 32 im Külmittelkanal 16, da entlang des Kühlmittelkanals 16 keine Strömungswiderstände auftauchen, sondern der gesamte Kühlmittelkanal 16 nach der Blende 26 bis zum Pumpenlaufrad 6 einen im Wesentlichen einheitlichen Verlauf aufweist. Eine Regulierung des Kühlmittelstroms 32 erfolgt durch die Veränderung der Drehwinkelposition des Drehschiebers 32, wodurch der Kühlmittelquerkanal 22 gemeinsam mit der Gehäuseöffnung 25 den ersten Teilstrom 33 regelt.
  • Eine Montage des Drehschiebers 10 wird dadurch vereinfacht, dass der Drehschieber 10 von außen in das Gehäuse 9 entgegen der Richtung des Kühlmittelstroms 32 eingesetzt werden kann, ohne dass das Gehäuse 9 zerteilt werden muss. Im Anschluss daran kann die Kühlmittelpumpe 2 auf das Gehäuse 9 aufgesetzt werden, wodurch der Ansaugmund 4 in den Endbereich 14 des Drehschiebers 10 eingesteckt wird. Somit wird bei Befestigung der Kühlmittelpumpe 2 auch der Drehschieber 10 montiert. Aufgrund dieser Konstruktion ergibt sich der Vorteil, dass das Gehäuse 9 eine vereinfachte Innenstruktur aufweist, welche ein Entformen nach der Herstellung aus einer Gussform vereinfacht. Ferner ist eine Wartung möglich, ohne das Gehäuse im Gesamten zerteilen zu müssen.
  • 1
    Kühleinrichtung
    2
    Kühlmittelpumpe
    3
    Ansaugöffnung
    4
    Ansaugmund
    5
    Pumpengehäuse
    6
    Pumpenlaufrad
    7
    Welle
    8
    Kugellager
    9
    Gehäuse
    10
    Drehschieber
    11
    Drehachse des Drehschiebers
    12
    Drehachse der Welle
    13
    Kühlmittelsteuerventil
    14
    Endbereich
    15
    Kühlmittelöffnung
    16
    Kühlmittelkanal
    17
    Querschnittstufung
    18
    Kreisrohr
    19
    axiale Richtung
    20
    Mantelfläche 21
    21
    zweite Kühlmittelöffnung
    22
    Kühlmittelquerkanal
    23
    dritte Kühlmittelöffnung
    24
    Ende
    25
    Gehäuseöffnung
    26
    Blende
    27
    kreisförmiger Außenquerschnitt
    28
    durchmesserkleinerer Bereich
    29
    Ringfläche
    30
    Stirnfläche
    31
    Axialsicherung
    32
    Kühlmittelstrom
    33
    erster Teilstrom
    34
    zweiter Teilstrom
    35
    Ansaugpumpe
    36
    Abstrom
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19849492 [0004]

Claims (13)

  1. Brennkraftmaschine mit einer einen Kühlmittelstrom führenden Kühleinrichtung, die mindestens eine Kühlmittelpumpe und mindestens ein Kühlmittelsteuerventil besitzt, wobei die Kühlmittelpumpe mindestens einen eine Ansaugöffnung ausbildenden Ansaugmund und das Kühlmittelsteuerventil mindestens einen Drehschieber aufweist, der in einem Endbereich eine zu seiner Drehachse axiale Kühlmittelöffnung eines Kühlmittelkanals besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich (14) des Drehschiebers (10) drehbar von dem Ansaugmund (4) aufgenommen ist, sodass die Kühlmittelöffnung (15) in der Ansaugöffnung (3) liegt und/oder dass der Endbereich (14) des Drehschiebers (10) drehbar den Ansaugmund (4) übergreift, sodass die Ansaugöffnung (3) in der Kühlmittelöffnung (15) liegt.
  2. Brennkraftmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Drehschieber (10) und Ansaugmund (4) aneinander drehbar geführt sind.
  3. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugöffnung (3) und/oder die Kühlmittelöffnung (15) kreisförmig ausgebildet ist/sind.
  4. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlmittelkanal (16) den Drehschieber (10) zumindest teilweise axial durchsetzt.
  5. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehschieber (10) im Wesentlichen als Kreisrohr (18) oder als Kreisrohrtopf ausgebildet ist.
  6. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ansaugmund (4) einen kreisförmigen Außenquerschnitt (27) aufweist.
  7. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehschieber (10) eine Querschnittsstufung (17) derart aufweist, dass der mit dem Ansaugmund (4) zusammenwirkende Endbereich (14) einen größeren Innendurchmesser aufweist als ein sich daran anschließender, durchmesserkleinerer Bereich (28) des Kühlmittelkanals (16).
  8. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ansaugmund (4) in die Querschnittsstufung (17) des Drehschiebers (10) derart axial eingreift, dass der Durchmesser der Ansaugöffnung (3) ebenso groß ist wie der Innendurchmesser des durchmesserkleineren Bereichs (28) des Kühlmittelkanals (16) des Drehschiebers (10).
  9. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsstufung (17) eine rechtwinklig zur Längserstreckung des Drehschiebers (10) verlaufende Ringfläche (29) aufweist, gegen die eine Stirnfläche (30) des Ansaugmunds (4) als Axialsicherung (31) treten kann.
  10. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Drehschieber (10) und Ansaugmund (4) eine Dichtung angeordnet ist.
  11. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehschieber (10) an seiner Mantelfläche (20) mindestens eine weitere, zweite Kühlmittelöffnung (21) eines in den Kühlmittelkanal (16) mündenden Kühlmittelquerkanals (22) aufweist.
  12. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehschieber (10) an seinem der Kühlmittelpumpe (2) gegenüberliegendem Ende (24) eine dritte Kühlmittelöffnung (23) aufweist.
  13. Brennkraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehschieber (10) in einem Gehäuse (9) und die Kühlmittelpumpe (2) an oder zumindest teilweise in dem Gehäuse (9) angeordnet sind.
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