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Gurtschlossschaltvorrichtung
für ein Gurtschloss für Sicherheitsgurte zum elektrischen
Erfassen, ob eine einsteckbare Gurtzunge im Gurtschloss verriegelt
ist, wobei
- – die Gurtschlossschaltvorrichtung
ein Betätigungselement und ein Trägerelement aufweist,
- – an dem Trägerelement ein Kontaktelement
und eine Kontaktfeder angeordnet sind,
- – das Betätigungselement einen Anlagebereich aufweist,
der zum mechanischen in Kontakt treten mit der Kontaktfeder ausgebildet
ist, und
- – das Betätigungselement dafür ausgebildet
ist, einen durch die Gurtzunge ausgeübten Druck mittels
des Anlagebereichs auf die Kontaktfeder zu übertragen,
so dass eine Verlagerung der Kontaktfeder relativ zum Kontaktelement
derart stattfindet, dass ein elektrischer Kontakt zwischen der Kontaktfeder
und dem Kontaktelement geöffnet oder geschlossen wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Verwendung der zuvor
genannten Vorrichtung.
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Gurtschlösser
sind allgemein bekannt und werden insbesondere in Kraftfahrzeugen
verwendet. In Kraftfahrzeugen besteht in den meisten Ländern eine
Anschnallpflicht, und viele Fahrzeughersteller möchten
den Fahrer zumindest darauf hinweisen, falls er seinen Sicherheitsgurt
nicht angelegt hat.
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Durch
die Detektionseinrichtung wird erfasst, ob die Gurtzunge verriegelt
ist, ob also der Sicherheitsgurt angelegt ist. Ein von der Detektionseinrichtung
ausgegebenes Signal kann in einer übergeordneten Steuereinrichtung
dazu verwendet werden, geeignete Anzeigen (akustisch und/oder optisch)
anzusteuern.
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Die
eingangs genannte
DE
202 04 318 U1 zeigt einen einfachen Schalter für
ein Gurtschloss von Rückhaltesystemen von Kraftfahrzeugen
auf, um anzuzeigen, ob die Gurtzunge in das Gurtschloss eingesteckt
und ordnungsgemäß verriegelt ist. Die Detektionseinrichtung
weist ein Festkontaktblech und eine Kontaktfeder auf, wobei durch
einen von einer Gurtzunge betätigten Schieber die Kontaktfeder gegen
das Festkontaktblech gedrückt wird.
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Derartige
mechanische Lösungen, bei denen eine direkte Betätigung
der Kontaktfeder erfolgt, haben sich am Markt jedoch nicht durchsetzen
können. Stattdessen sind berührungslose Konzepte
bevorzugt worden, denen man eine bessere Zuverlässigkeit über
größere Zeiträume unterstellt.
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So
wird z. B. in der
DE
199 07 716 A1 ein Hallsensor gezeigt, bei dem ein Hall-Detektor
und ein Permanentmagnet verwendet werden, um zu erkennen, ob die
Gurtzunge sich im Gurtschloss befindet. Es verbleibt aber der Wunsch
nach einer Gurtschlossschaltvorrichtung, die sowohl einfach zu realisieren
ist als auch eine zuverlässige Funktion über viele
Jahre bietet.
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Dabei
ist beim Entwurf von Gurtschlossschaltvorrichtungen insbesondere
zu beachten, dass stets nur ein sehr beschränkter Bauraum
zur Verfügung steht, der den Freiraum bei der Gestaltung
von derartigen Vorrichtungen erheblich einschränkt. Dabei
ist es insbesondere in der Regel so, dass fast alle Automobilhersteller
die Entwicklung und Herstellung von Gurtschlossschaltvorrichtungen
an spezialisierte Unternehmen ausgelagert haben, die wiederum eine sehr
kompakte Lösung anbieten müssen, die in einer Vielzahl
von Modellvarianten und ggf. sogar bei verschiedenen Herstellern
eingesetzt werden können.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Gurtschlossschaltvorrichtung aufzuzeigen, die kostengünstig
zu fertigen ist und über viele Jahre eine zuverlässige
Funktion bietet.
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Diese
Aufgabe wird nach einem Aspekt der Erfindung gelöst durch
eine eingangs genannte Gurtschlossschaltvorrichtung, wobei
- – die Kontaktfeder einen Hauptkörper
und einen Nebenkörper aufweist,
- – der Nebenkörper relativ zum Hauptkörper
federnd verlagerbar ausgestaltet ist,
- – der Anlagebereich mit dem Nebenkörper mechanisch
in Kontakt tritt, und
- – das Kontaktelement mit dem Hauptkörper elektrisch
in Kontakt tritt.
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Die
Aufgabe wird nach einem weiteren Aspekt der Erfindung gelöst
durch eine Verwendung einer zuvor genannten Vorrichtung für
ein Gurtschloss für Sicherheitsgurte zum elektrischen Erfassen,
ob eine einsteckbare Gurtzunge im Gurtschloss verriegelt ist.
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Eine
Besonderheit der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass eine Gurtschlossschaltvorrichtung
aufgezeigt wird, die auf einem mechanischen Wirkprinzip beruht,
aber dennoch eine dauerhafte Funktionssicherheit bietet. Dazu wird
zwar auch, wie im eingangs genannten Stand der Technik, eine Kontaktfeder
von einem Kontaktelement abgehoben bzw. mit diesem in Kontakt gebracht,
doch findet die Verlagerung der Kontaktfeder, insbesondere die Verlagerung
des Hauptkörpers, dabei nicht durch eine direkte Einwirkung
des Betätigungselements statt, sondern über einen
Nebenkörper, der am Hauptkörper federnd verlagerbar
angeordnet ist.
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Dies
bedeutet, dass die Kraft bzw. der Druck, der zur Verlagerung des
Hauptkörpers führt, nicht direkt auf den Hauptkörper
einwirkt, sondern vom Nebenkörper, der insbesondere neben
dem Hauptkörper angeordnet ist, federnd übertragen
wird.
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Bei
dieser Art der indirekten Betätigung der Kontaktfeder ergeben
sich unter anderem die folgenden Vorteile. So werden zum einen alle
Stöße gegen das Betätigungselement, die
beim Einstecken der Gurtzunge erfolgen, gefedert auf die Kontaktfeder, insbesondere
den Hauptkörper, übertragen.
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Zudem
ist die Einwirkung des Betätigungselements auf den Nebenkörper
lediglich mittelbar mit der Verlagerung der Kontaktfeder verbunden,
so dass jeweils in Abhängigkeit von der gewünschten Implementierung,
eine vorgegebene Einwirkung auf den Nebenkörper je nach
der konkreten Ausgestaltung zu verschiedenen Verlagerungen der Kontaktfeder
führen können. Dabei erlaubt es die Erfindung insbesondere,
die Auslenkrichtung der Kontaktfeder im Wesentlichen unabhängig
von der Auslenkrichtung des Nebenkörpers durch den Druck
des Betätigungselements zu wählen.
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Das
Zusammenspiel von Kontaktelement und Kontaktfeder kann dabei sowohl
als Schließer-Mechanismus als auch als Öffner-Mechanismus ausgestaltet
werden. Im erstgenannten Fall wird bei Einstecken der Gurtzunge
ein elektrischer Kontakt zwischen Kontaktelement und Kontaktfeder
hergestellt, wohingegen im zweiten Fall beim Einstecken der Gurtzunge
ein elektrischer Kontakt zwischen Kontaktelement und Kontaktfeder
geöffnet wird. Es wird derzeit als vorteilhaft angesehen,
einen Öffner-Mechanismus vorzusehen.
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Damit
ist die Aufgabe vollständig gelöst.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Nebenkörper
relativ zum Hauptkörper in einem Winkel angeordnet und
ist die Kontaktfeder derart ausgebildet, dass sich der Winkel zwischen dem
Nebenkörper und dem Hauptkörper verändert, insbesondere
verkleinert, wenn der Anlagebereich gegen den Nebenkörper
drückt.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht es unter anderem, dass sich die
Art, in der der Druck bzw. die Kraft des Anlagebereichs auf die
Kontaktfeder einwirkt, in Abhängigkeit davon ändert,
wie weit die Betätigung der Gurtzunge vorangeschritten
ist. Der Winkel zwischen dem Hauptkörper und dem Nebenkörper
liegt insbesondere zwischen 30° und 110°, bevorzugt
zwischen 50° und 100° und besonders bevorzugt
zwischen 70° und 90°.
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Um
den Winkel zwischen dem Hauptkörper und dem Nebenkörper
zu bestimmen, können insbesondere die erste Längserstreckung
des Hauptkörpers und die zweite Längserstreckung
des Nebenkörpers betrachtet werden. Dabei lässt
sich der Winkel besonders gut erkennen, wenn man eine Projektion
der Längserstreckungen in eine virtuelle Ebene betrachtet,
in der die Verlagerung der Kontaktfeder stattfindet. Diese Betrachtungsweise
wird noch anhand der Ausführungsbeispiele näher
erläutert.
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Steht
der Nebenkörper beispielsweise am Anfang in einem Winkel
von 80° zum Hauptkörper und wirkt der durch das
Betätigungselement ausgeübte Druck beispielsweise
in etwa parallel zum Hauptkörper, so wird nur ein geringer
Anteil des Drucks in eine Verlagerung der Kontaktfeder umgesetzt.
Bewegt sich das Betätigungselement nun weiter und verkleinert
den Winkel zwischen dem Nebenkörper und dem Hauptkörper,
wird nunmehr ein größerer Anteil des Drucks in
eine Verlagerung der Kontaktfeder umgesetzt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind der
Hauptkörper und der Nebenkörper derart ausgebildet,
dass eine erste Längserstreckung des Hauptkörpers
und eine zweite Längserstreckung des Nebenkörpers
zueinander versetzt sind.
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Der
Aspekt, dass die erste Längserstreckung des Hauptkörpers
und die zweite Längserstreckung des Nebenkörpers
zueinander versetzt sind, eröffnet verbesserte Möglichkeiten
bei der Realisierung der Kontaktfeder. Bei dieser Ausgestaltung
ist die Trennung in zwei funktionale Elemente, nämlich
in den Hauptkörper und in den Nebenkörper, noch
deutlicher ausgeprägt. Insbesondere stoßen die
Längserstreckungen von Hauptkörper und in den
Nebenkörper nicht aneinander und gehen auch nicht ineinander über.
Dabei ist es insbesondere bevorzugt, dass die Längserstreckungen
auch nicht parallel zueinander angeordnet sind, sondern in dem genannten
Winkel zueinander stehen.
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Unter
den Längserstreckungen des Hauptkörpers und des
Nebenkörpers soll insbesondere die Erstreckung verstanden
werden, deren Punkte bei einer gedachten Bewegung um den jeweiligen
Befestigungspunkt des Hauptkörpers bzw. des Nebenkörpers
bei einer entsprechenden Verlagerung des jeweiligen Körpers
in etwa eine Kreisbahn beschreiben. Dieses Verständnis
wird anhand der Ausführungsbeispiele noch näher
erläutert.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der
Hauptkörper einen Längsabschnitt und einen Querabschnitt
auf und ist der Nebenkörper am Querabschnitt angeordnet
und ist zum Längsabschnitt beabstandet.
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Dies
ermöglicht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der
Kontaktfeder, insbesondere im Hinblick auf eine dauerhafte Zuverlässigkeit.
Dabei ist es bevorzugt, dass an jedem Ende des Querabschnitts ein
Nebenkörper angeordnet ist, so dass damit an jeder Seite
des Längsabschnitts jeweils ein Nebenkörper zum
Längsabschnitt versetzt angeordnet ist. Besonders bevorzugt
ist es, wenn zwischen dem Nebenkörper und dem Hauptkörper
ein freier Raum gebildet ist, durch den der Hauptkörper
vom Nebenkörper beabstandet ist. Die Kontaktfeder hat dann
insbesondere in etwa die Form eines „T”, wobei am
Ende bzw. den Enden des Querbalkens des „T” der
Nebenkörper bzw. die Nebenkörper angeordnet sind.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Gurtschlossschaltvorrichtung ferner ein Führungselement
auf, das dafür ausgebildet ist, den Anlagebereich bei einer
Verlagerung des Betätigungselements unter Einwirkung der Gurtzunge
zumindest abschnittsweise zu führen.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht eine besonders gut kontrollierbare
Führung des Anlagebereichs des Betätigungselements
und damit ein besonders gutes mechanisches Kontaktieren des Nebenkörpers durch
den Anlagebereich. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn der
Anlagebereich ungeachtet einer möglichen Führung
des Betätigungselements geführt ist, da es dadurch
möglich wird, den Anlagebereich genau zu führen
und das Betätigungselement selbst nur grob zu führen.
Eine solche Ausgestaltung ist einfach zu realisieren.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Führungselement derart ausgebildet, dass sich der Anlagebereich
bei einem Einstecken und bei einem Ausstecken der Gurtzunge entlang
einer ersten Seite des Führungselements bewegt, insbesondere
im Wesentlichen entlang einer gleichen Wegstrecke.
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Diese
Ausgestaltung ist kostengünstig zu realisieren, da das
Betätigungselement im Wesentlichen starr ausgestaltet werden
kann. Beim Einstecken der Gurtzunge verlagert sich der Anlagebereich des
Betätigungselements entlang der genannten Wegstrecke, drückt
dabei gegen den Nebenkörper, was wiederum zu einer Verlagerung
der Kontaktfeder führt. Wird die Gurtzunge ausgesteckt,
so bewegt sich der Anlagebereich im Wesentlichen entlang der gleichen
Wegstrecke zurück, der Nebenkörper wird vom Druck
entlastet, und die Kontaktfeder, sowohl der Hauptkörper
als auch der Nebenkörper, kehren in ihre Ruheposition zurück.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Führungselement derart ausgebildet, dass sich der Anlagebereich
bei einem Einstecken der Gurtzunge entlang einer ersten Seite des
Führungselements bewegt und bei einem Ausstecken der Gurtzunge
entlang einer zweiten Seite des Führungselements bewegt.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht in besonders vorteilhafter Weise
die Realisierung einer Zwischenposition, in der sich der Anlagebereich
befindet, wenn die Gurtzunge eingesteckt ist. Da sich der Anlagebereich
beim Einstecken auf einer anderen Seite des Führungselements
bewegt als beim Ausstecken, ist es zudem möglich festzustellen,
ob ein Einsteck- oder ein Aussteckvorgang stattfindet.
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Dies
lässt sich besonders vorteilhaft dadurch realisieren, indem
entweder der Anlagebereich oder ein Teil des Betätigungselements
oder das gesamte Betätigungselement flexibel ausgestaltet
sind. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn das Betätigungselement
im Wesentlichen starr ausgebildet ist, jedoch der Teil des Betätigungselements,
der an den Anlagebereich angrenzt, flexibel ausgestaltet ist. Bei dieser
Ausgestaltung wird der Anlagebereich gewissermaßen um das
Führungselement herum geführt und beschreibt dabei
bevorzugt eine im Wesentlichen elliptische Bahn.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Führungselement derart ausgebildet, dass der Anlagebereich
beim Einstecken der Gurtzunge auf das Führungselement aufgleiten
kann.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht es, auf eine spezielle Führung
des Betätigungselements zu verzichten. Dies kann vorteilhaft
sein, da eine genaue Führung des gesamten Betätigungselements
in der Praxis zu einem Verkanten oder Verklemmen führen kann
und zudem bei einer Verschmutzung die Funktionstüchtigkeit
verlorengehen kann. Wenn gemäß dieser Ausgestaltung
der Anlagebereich auf das Führungselement aufgleitet, ist
die Führung des Anlagebereichs sichergestellt, selbst wenn
das Betäti gungselement lediglich innerhalb großer
Toleranzen geführt wird, um so eine lange Funktionstüchtigkeit
des Betätigungselements sicherzustellen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Kontaktfeder einen Gegenanlagebereich, einen Kontaktbereich und
einen Federbereich auf.
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Diese
Ausgestaltung ist vorteilhaft, da die Kontaktfeder damit drei Funktionen
erfüllt. Der Gegenanlagebereich ist am Nebenkörper
ausgebildet und stellt den Bereich der Kontaktfeder dar, der den Druck,
der vom Betätigungselement über dessen Anlagebereich
ausgeübt wird, aufnimmt. Ferner hat die Kontaktfeder einen
Kontaktbereich, der einen elektrischen Kontakt zum Kontaktelement
herstellen kann. Schließlich hat die Kontaktfeder einen
Federbereich, der die Rückstellung der Kontaktfeder in
eine Ruheposition sicherstellt, wenn der Druck durch den Anlagebereich
wegfällt. Kontaktbereich und einen Federbereich sind bevorzugt
am Hauptkörper ausgebildet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
dem Trägerelement zusätzlich zu dem genannten,
ersten Kontaktelement ein zweites Kontaktelement angeordnet, so
dass eine Verlagerung der Kontaktfeder relativ zum zweiten Kontaktelement
derart stattfindet, dass ein elektrischer Kontakt zwischen der Kontaktfeder
und dem zweiten Kontaktelement geöffnet oder geschlossen wird.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht es in besonders vorteilhafter
Weise, die Funktionstüchtigkeit der Gurtschlossschaltvorrichtung
zu prüfen. Dabei sind die Kontaktfeder, das erste und das
zweite Kontaktelement insbesondere derart ausgestaltet, dass das Zusammenspiel
zwischen der Kontaktfeder und dem ersten Kontaktelement und das
Zusammenspiel zwischen der Kontaktfeder und dem zweiten Kontaktelement
komplementär ausgestaltet sind. Insbesondere stellen das
Zusammenspiel zwischen der Kontaktfeder und dem ersten Kontaktelement
einen Öffner-Mechanismus und das Zusammenspiel zwischen der
Kontaktfeder und dem zweiten Kontaktelement einen Schließer-Mechanismus
dar.
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Bei
dieser Ausgestaltung kann die Funktion der Gurtschlossschaltvorrichtung überwacht
werden, da bei einem Einstecken der Gurtzunge nicht nur ein Öffnen
des Kontakts zwischen Kontaktfeder und erstem Kontaktelement, sondern
zudem ein Schließen des Kontakts zwischen Kontaktfeder
und zweitem Kontaktelement erwartet wird. Wird nur eine der beiden
Zustandsänderungen erkannt, so kann dies auf einen Defekt
der Gurtschlossschaltvorrichtung hinweisen. Ein solcher Fehlerhinweis
kann auch beim Ausstecken abgeleitet werden, wenn sich nicht die erwarteten
Ruhezustände einstellen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens
zu einem Element zu der Gruppe von Kontaktfeder und Kontaktelement ein
Widerstand in Reihe geschaltet, der insbesondere deutlich größer
ist als der elektrische Widerstand des Elements, zu dem der Widerstand
in Reihe geschaltet ist.
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Mittels
einer solchen Ausgestaltung ergibt sich eine weitere Möglichkeit,
die Funktionstüchtigkeit der Gurtschlossschaltvorrichtung
zu überwachen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass
einem bestimmten Strompfad, insbesondere dem Strompfad über
das Kontaktelement und die Kontaktfeder ein bestimmter Widerstand
zugeordnet ist, der wiederum bei Anlegen einer bestimmten Spannung
einen bestimmten Stromfluss hervorruft. Stellt sich in einem bestimmten
Zustand nicht der erwartete Stromfluss ein, so kann dies als Hinweis
auf einen Defekt der Gurtschlossschaltvorrichtung verstanden werden.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Gurtschlossschaltvorrichtung ferner einen Führungsabschnitt
auf, der derart ausgebildet ist, dass das Betätigungselement
bei einer Verlagerung und die Gurtzunge bei einem Einstecken und
bei einem Ausstecken linear geführt ist.
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Dies
ermöglicht eine gute Funktionssicherheit, insbesondere
im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen dem Anlagebereich des
Betätigungselements und dem Führungselement. Dabei
ist es, wie bereits zuvor erläutert, vorteilhaft, wenn
die Führung des Betätigungselements lediglich
innerhalb grober Toleranzen, also mit einem gewissen Spiel erfolgt,
und lediglich die Führung des Anlagebereichs in engeren
Toleranzen stattfindet, da dann ein Verkanten bzw. Verklemmen des
Betätigungselements oder ein Verlust der Funktionstüchtigkeit
durch Schmutz vermieden werden können.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Kontaktfeder
derart ausgebildet, dass sie bei nicht eingesteckter Gurtzunge mit
Federkraft gegen das Kontaktelement anliegt.
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Dadurch
wird sichergestellt, dass sich bei nicht eingesteckter Gurtzunge
ein definierter Zustand zwischen Kontaktfeder und Kontaktelement,
nämlich ein elektrischer Kontakt, einstellt.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung näher dargestellt und
werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen:
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gurtschlossschaltvorrichtung
für ein Gurtschloss;
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2 zeigt
einen Ausschnitt einer zweiten Ausführungsform einer Gurtschlossschaltvorrichtung mit
einem Führungselement;
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3 zeigt
ein Gurtschloss mit einer Gurtschlossschaltvorrichtung gemäß 2 in
einer ersten Position der Gurtzunge;
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4 zeigt
ein Gurtschloss mit einer Gurtschlossschaltvorrichtung gemäß 2 in
einer zweiten Position der Gurtzunge;
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5 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel einer Gurtschlossschaltvorrichtung
für ein Gurtschloss; und
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6 zeigt
das Trägerelement, ein Kontaktelement und eine Kontaktfeder
gemäß einer vierten Ausführungsform einer
Gurtschlossschaltvorrichtung für ein Gurtschloss.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gurtschlossschaltvorrichtung 10 für
ein Gurtschloss 12 (siehe 3). Die
Gurtschlossschaltvorrichtung 10 dient dem elektrischen
Erfassen, ob eine Gurtzunge 14 (siehe 3)
im Gurtschloss 12 verriegelt ist.
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Die
Gurtschlossschaltvorrichtung 10 weist ein Betätigungselement 16 und
ein Trägerelement 18 auf. An dem Trägerelement 18 sind
ein mit einem ersten Befestigungselement 32 ein Kontaktelement 20 und
mit einem zweiten Befestigungselement 34 eine Kontaktfeder 22 angeordnet.
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Die
Kontaktfeder 22 weist einen Hauptkörper 24 und
einen Nebenkörper 26 auf, wobei der Nebenkörper 26 relativ
zum Hauptkörper 24 federnd verlagerbar ausgestaltet
und relativ zum Hauptkörper in einem Winkel α angeordnet
ist. Der Winkel α soll dabei insbesondere auf die Ebene
bezogen sein, in der die Kontaktfeder 22, insbesondere
der Hauptkörper 24, federnd verlagert werden kann.
Bei der hier gezeigten Darstellung entspricht diese Ebene der Zeichenebene.
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Das
Kontaktelement 20 ist hier als Federelement ausgeführt.
Die Kontaktfeder 22 kann außerdem in einen Gegenanlagebereich 23 einen
Kontaktbereich 25 und einen Federbereich 27 unterteilt
werden, wobei der Kontaktbereich 25 und der Federbereich 27 zum
Hauptkörper 24 gehören.
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Der
Hauptkörper 24 und der Nebenkörper 26 sind
derart ausgebildet, dass eine erste Längserstreckung 28 (als
grob gestrichelte Linie dargestellt) des Hauptkörpers 24 und
eine zweite Längserstreckung 30 (als fein gestrichelte
Linie dargestellt) des Nebenkörpers 26 zueinander
versetzt sind (siehe 6 zur Verdeutlichung).
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Das
Betätigungselement 16 der Gurtschlossschaltvorrichtung 10 weist
einen Anlagebereich 36 auf, der zum mechanischen in Kontakt
treten mit der Kontaktfeder 22, insbesondere mit dem Nebenkörper 26,
ausgebildet ist. Das Betätigungselement 16 überträgt
einen durch die Gurtzunge 14 ausgeübten Druck 38 (symbolisch
als Pfeil dargestellt) mittels des Anlagebereichs 36 auf
den Nebenkörper 26.
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Wenn
der Anlagebereich 36 gegen den Nebenkörper 26 drückt,
verlagert sich dieser in etwa in Richtung des Pfeils 40,
wodurch sich die Kontaktfeder 22 bzw. der Hauptkörper 24 in
etwa in Richtung des Pfeils 42 verlagert. Dadurch findet
eine Verlagerung der Kontaktfeder 22 relativ zum Kontaktelement 20 derart
statt, dass ein elektrischer Kontakt zwischen der Kontaktfeder 22 und
dem Kontaktelement 20 geöffnet wird.
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Auf
diese Weise können exakt definierte Schaltzustände
zwischen der Kontaktfeder 22 und dem Kontaktelement 20 hergestellt
werden. Da der Druck 38 nur mittelbar auf den Hauptkörper 24 der Kontaktfeder 22 wirkt,
kann eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sichergestellt
werden.
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2 zeigt
einen Ausschnitt einer zweiten Ausführungsform einer Gurtschlossschaltvorrichtung 10.
Die Funktionsweise dieser Gurtschlossschaltvorrichtung 10 entspricht
im Wesentlichen der Funktionsweise wie sie im Hinblick auf 1 erläutert
wurde. Die Gurtschlossschaltvorrichtung 10 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel verfügt aber zudem über ein
Führungselement 44. Vom Betätigungselement 16 wurde
hier der Übersichtlichkeit halber lediglich der Anlagebereich 36 dargestellt.
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Das
Führungselement 44 ist dafür ausgebildet,
den Anlagebereich 36 bei einer Verlagerung des Betätigungselement 16 unter
Einwirkung der Gurtzunge 14 zumindest abschnittsweise zu
führen. Dabei ist hier eine Ausführungsform dargestellt,
bei der sich der Anlagebereich bei einem Einstecken der Gurtzunge 14 entlang
einer ersten Seite 46 des Führungselements 40 bewegt
und bei einem Ausstecken der Gurtzunge 14 entlang einer
zweiten Seite 48 des Führungselements 44 bewegt.
Zudem ist ein vorderer Teil der ersten Seite 46 als Aufgleitfläche
ausgebildet, so dass der Anlagebereich 36 beim Einstecken
der Gurtzunge 14 auf das Führungselement 44 aufgleiten
kann.
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Der
gesamte Ablauf, der sich beim Einstecken und beim Ausstecken der
Gurtzunge ergibt, ist mittels der gestrichelten Pfeile symbolisch
dargestellt. Dabei verringert sich der Winkel α etwas,
wenn der Anlagebereich 36 gegen den Nebenkörper 26 drückt.
Die Winkeländerung liegt zwischen 2° und 30°,
bevorzugt zwischen 5° und 25° und insbesondere
zwischen 10° und 20°.
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3 zeigt
eine Gurtschlossschaltvorrichtung 10 gemäß der 2 in
einem Gurtschloss 12. Daher gelten sinngemäß alle
Ausführungen, die im Hinblick auf die 1 und 2 gemacht
wurden. Der Übersichtlichkeit halber werden daher auch
nicht alle Bezugszeichen wiederholt, sondern sind weiterhin wie
im Hinblick auf die vorherigen Figuren zu verstehen.
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Das
Gurtschloss 12 weist ein symbolisch dargestelltes Gehäuse 50 auf,
das einen Führungsabschnitt 52 bildet, der einerseits
das Betätigungselement 16 bei einer Verlagerung
und andererseits die Gurtzunge 14 bei einem Einstecken
und bei einem Ausstecken linear führt. In dem Gehäuse 50 ist
ferner ein federbelasteter Riegel 54 eingesetzt, der in
einer Ausnehmung 56 der Gurtzunge 14 eingreifen
kann. 3 zeigt den Ruhezustand der Gurtschlossschaltvorrichtung 10,
bevor die Gurtzunge 14 eingesteckt wird.
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Wird
nun der Druck 38 mittels der Gurtzunge 14 auf
das Betätigungselement 16 übertragen,
so verlagert sich das Betätigungselement 16 in
Richtung des Führungselements 44 (hier in der
Zeichnung nach links). Der Anlagebereich 36 gleitet dabei
auf das Führungselement 44 auf und läuft
entlang der ersten Seite 46 des Führungselements 44 in
eine Zwischenposition, die den verriegelten Zustand des Gurtschlosses 12 anzeigt.
Zu diesem Zeitpunkt greift der Riegel 54 in die Ausnehmung 56 ein.
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4 zeigt
den verriegelten Zustand. Es gelten sinngemäß alle
Ausführungen, die im Hinblick auf die vorherigen Figuren
getätigt wurden. Bereits erläuterte Bezugszeichen
sind weiter wie im Hinblick auf die vorherigen Figuren zu verstehen.
Hier ist es nun allerdings so, dass sich der Nebenkörper 26 auf
dem Anlagebereich 36 abstützt und dadurch die
Kontaktfeder 22 vom Kontaktelement 20 abgehoben
bleibt. Der vormals bestehende elektrische Kontakt zwischen der
Kontaktfeder 22 und dem Kontaktelement 20 ist
nun geöffnet.
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Dieser
Zustand kann nun im Sinne eines verriegelten Gurtschlosses 12 interpretiert
werden. Um diese Erkennung durchzuführen, sind die Kontaktfeder 22 und
das Kontaktelement 20 mit einer nicht gezeigten Messeinrichtung
verbunden, die den elektrischen Kontakt zwischen der Kontaktfeder 22 und dem
Kontaktelement 20 ermitteln kann, insbesondere durch eine
Strom- und/oder Spannungsmessung.
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5 stellt
ein drittes Ausführungsbeispiel einer Gurtschlossschaltvorrichtung 10 dar.
Es handelt sich dabei um eine ähnliche Ausführungsform, wie
sie in den 1 und 2 beschrieben
wurde, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.
Bereits erläuterte Bezugszeichen sind weiter wie im Hinblick
auf die vorherigen Figuren zu verstehen. Die Unterschiede gegenüber
den 1 und 2 sind wie folgt.
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Die
hier gezeigte Gurtschlossschaltvorrichtung 10 hat neben
dem bereits zuvor genannten, ersten Kontaktelement 20 außerdem
ein zweites Kontaktelement 58, das so angeordnet ist, dass
eine Verlagerung der Kontaktfeder 22 relativ zum zweiten Kontaktelement 58 derart
stattfindet, dass ein elektrischer Kontakt zwischen der Kontaktfeder 22 und
dem zweiten Kontaktelement 58 geöffnet oder geschlossen
wird.
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Dabei
findet beim Einstecken der Gurtzunge 14 eine komplementäre
Zustandsänderung bezüglich des Kontakts zwischen
der Kontaktfeder 22 und dem ersten Kontaktelement 20 und
der Kontaktfeder 22 und dem zweiten Kontaktelement 58 statt.
D. h., während sich der Kontakt zwischen der Kontaktfeder 22 und
dem Kontaktelement 20 beim Einstecken der Gurtzunge 14 öffnet,
schließt sich der Kontakt zwischen der Kontaktfeder 22 und
dem zweiten Kontaktelement 58. Umgekehrt, wird die Gurtzunge 14 ausgesteckt, öffnet
sich der Kontakt zwischen Kontaktfeder 22 und zweitem Kontaktelement 58 und
schließt sich der Kontakt zwischen der Kontaktfeder 22 und dem
ersten Kontaktelement 20. Dies ermöglicht eine verbesserte
Fehlersicherheit und eine Funktionsprüfung der Gurtschlossschaltvorrichtung 10.
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Das
Zusammenspiel zwischen Anlagebereich 36 und Führungselement 44 wurde
bei diesem Ausführungsbeispiel dahingehend abgewandelt, dass
sich der Anlagebereich 36 bei einem Einstecken und bei
einem Ausstecken der Gurtzunge 14 entlang der ersten Seite 46 des
Führungselements 44 bewegt, dabei im Wesentlichen
entlang der gleichen Wegstrecke. Die Verlagerung des Anlagebereichs 36 ist
dabei mittels eines Doppelpfeils symbolisch dargestellt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel ist außerdem dem ersten
Kontaktelement 20 ein erster Widerstand R1 und dem zweiten
Kontaktelement 58 ein zweiter Widerstand R2 jeweils in
Reihe vorgeschaltet. Die Kontaktfeder 22 ist hier auf Masse
gelegt. In Verbindung mit der Strommesseinrichtung 60 und der
Spannungsquelle V lässt sich so auf einfache Weise ermitteln,
welcher Kontakt, d. h. zwischen Kontaktfeder 22 und erstem
Kontaktelement 20 oder zwischen Kontaktfeder 22 und
zweitem Kontaktelement 58, gerade geschlossen ist. Sollte
sich kein Strom über den Strommesser 60 einstellen,
d. h. es ist kein Kontakt geschlossen, so kann dies auf einen möglichen
Fehler der Gurtschlossschaltvorrichtung 10 hinweisen.
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6 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel in perspektivischer Ansicht.
Es gelten sinngemäß die Erläuterungen,
die zu 1 und 2 gemacht wurden. Bereits erläuterte
Bezugszeichen sind weiter wie im Hinblick auf die vorherigen Figuren
zu verstehen. Die Kontaktfeder 22 ist hier auf dem Rücken dargestellt,
so dass die Nebenkörper 26, 26' aus der Zeichenebene
nach oben ragen. Um die Kontaktfeder 22 einzubauen, würde
man sie um 180° entlang ihrer Längserstreckung 28 drehen
und auf das Trägerelement 18 setzen. Die Nebenkörper 26, 26' würden dann – bezogen
auf die Zeichenebene – nach unten weisen.
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Im
Hinblick auf die Kontaktfeder 22 ist gut zu erkennen, dass
der Hauptkörper 24 einen Längsabschnitt 62 und
einen Querabschnitt 64 aufweist. An dem Querabschnitt 64 sind
ein erster Nebenkörper 26 und ein zweiter Nebenkörper 26' angeordnet.
Dabei sind die Nebenkörper 26, 26' zum
Längsabschnitt 62 derart beabstandet, dass sich
zwischen den Nebenkörpern 26, 26' und
dem Längsabschnitt 62 jeweils ein Freiraum 66, 66' bildet.
Auch die entsprechenden Längserstreckungen 30, 30' der
Nebenkörper 26, 26' sind eingezeichnet.
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Insgesamt
zeigt die Erfindung eine Gurtschlossschaltvorrichtung auf, die kostengünstig
zu fertigen ist und zugleich eine hohe Betriebssicherheit bietet.
Sie kann auf einfache Weise erweitert bzw. an bestimmte Vorgaben
angepasst werden und daher nahezu in beliebigen Gurtschlössern
eingesetzt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20204318
U1 [0003, 0006]
- - DE 19907716 A1 [0008]