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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen
Bauelementes sowie ein optoelektronisches Bauelement.
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Optoelektronische
Bauelemente, vereinfacht auch als Leuchtdioden bezeichnet, besitzen
eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten. Diese ergeben
sich unter anderem aus der Tatsache, dass optoelektronische Bauelemente
beziehungsweise eine Kombination von optoelektronischen Bauelementen mit
zusätzlichen Farbstoffen Licht verschiedenster Wellenlängen
emittieren können, so dass sich eine Vielzahl Mischfarben
realisieren lassen. Als Anwendungen kommen unter anderem Leuchtmittel
im Automotivbereich, aber auch in industriellen und häuslichen
Bereichen in Frage. Darüber hinaus können Leuchtdioden
auch als Projektionslichtquellen eingesetzt werden. Ihr geringer
Stromverbrauch, die lange Lebensdauer sowie eine industrielle Fertigung
in großen Stückzahlen lässt die Nachfrage
an derartigen Bauelementen zunehmend ansteigen.
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Für
die Herstellung hocheffizienter optoelektronischer Bauelemente ist
jedoch zum Teil eine aufwändige Fertigung erforderlich.
So wird beispielsweise für die Herstellung ein Aufwachssubstrat
verwendet, welches in nachfolgenden Prozessschritten auf verschiedene
Weisen wieder abgelöst wird. Neben der geringen Skalierbarkeit
der bislang verwendeten Aufwachssubstrate können aufgrund
thermischer Ausdehnungen in den einzelnen Prozessschritten Spannungen
innerhalb des optoelektronischen Bauelementes auftreten. Diese können
zu Beschä digungen des Bauelementes während der
Fertigung führen, wodurch sich die Ausbeute verringert.
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Es
besteht somit ein Bedürfnis, ein Verfahren zur Herstellung
optoelektronischer Bauelemente anzugeben, mit der große
Fertigungsstückzahlen bei gleichzeitig nur geringem Ausfall
möglich sind. Ebenso soll ein derartiges Bauelement eine
gute Lichtauskopplung und gute elektrische Kenndaten erreichen.
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Diese
Aufgaben werden mit den Gegenständen der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Weiterbildungen und Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung schlägt vor, übermäßige
mechanische Verspannungen und Verzerrungen beim Übertragen
einer Epitaxieschicht auf einem Aufwachssubstrat auf einen Substratträger
unter Berücksichtigung des thermischen Ausdehnungsverhaltens
zu vermeiden. Eben dieses thermische Ausdehnungsverhalten der unterschiedlichen
Schichten, insbesondere des Aufwachssubstrates und des späteren
Trägersubstrates kann beim Verbinden der Epitaxieschicht
mit dem Substratträger zu thermisch induzierten Verspannungen
und Verzerrungen in der Epitaxieschicht führen. Verursacht
wird dies unter anderem durch die relativ hohen Temperaturunterschiede in
der Fertigung, insbesondere in dem Schritt des Aufbringens und den
späteren Anwendungen.
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Zur
Verhinderung der thermischen Verspannungen wird vorgeschlagen, auf
einem Aufwachssubstrat eine epitaktisch gewachsene Schichtenfolge vorzusehen.
Die epitaktisch gewachsene Schichtenfolge umfasst eine zur Lichtemission
geeignete Schicht und weist eine erste Hauptseite sowie eine zweite
Hauptseite auf. Hierbei ist die zweite Hauptseite einer Hauptabstrahlrichtung
des emittierten Lichtes abgewandt. Auf der zweiten Hauptseite wird nun
eine erste im Wesentlichen glatte leitfähige Schicht, insbesondere
eine metallische Schicht aufgebracht. Anschließend wird
ein Substratträger bereitgestellt, welches auf einer ersten
Hauptseite eine zweite im Wesentlichen glatte leitfähige
Schicht aufweist. Diese zweite im Wesentlichen glatte leitfähige Schicht
kann eine metallische Schicht sein. Die erste und die zweite leitfähige
Schichte werden nun direkt aneinander angefügt, so dass
sich zwischen den beiden im Wesentlichen glatten leitfähigen
Schichten eine ausgedehnte kovalente oder metallische. Bindung ausbildet.
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In
diesem Zusammenhang wird ein Anfügen der ersten und zweiten
im Wesentlichen glatten leitfähigen Schicht aneinander
auch als „Ansprengen” bezeichnet. Unter dem Begriff
einer ausgedehnte kovalente Bindung ist zu verstehen, dass die an
der Oberfläche jeweils einer der Schichten befindlichen Atome
eine kovalente Bindung mit einem entsprechenden Atom an der Oberfläche
der jeweils anderen Schicht eingehen, so dass sich eine Vielzahl
kovalenter Einzelbindungen zwischen Atomen der Oberflächen
der ersten und der zweiten Schicht ausbildet. Durch die glatte Oberfläche
entstehen in einem größeren Oberflächenbereich
kovalente Bindungen, die als ausgedehnte kovalente Bindung bezeichnet
wird. Diese unterschieden sich nicht grundsätzlich von
kovalenten Bindungen innerhalb des Festkörpers.
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Bei
einer metallischen Bindung sind die Außenelektronen der
Metalle sind nur schwach gebunden und können daher leicht
vom Atom abgetrennt werden. Im Metall bildet sich deshalb ein Gitter
aus positiv geladenen Atomrümpfen. Die abgegebenen Außenelektronen
sind nicht mehr einem einzelnen Atom zugeordnet und können
sich innerhalb des Gitters nahezu frei bewegen.
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Die
positiv geladenen Metall-Ionen (Atomrümpfe) und die Metallatome
bilden ein Metallgitter bzw. einen Metallkristall, in dem sie regelmäßig
angeordnet sind.
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Durch
das Anfügen der glatten und leitfähigen Schichten
aneinander wird so eine stark haltende Bindung zwischen den beiden
Schichten ausgebildet. Umfassen die erste und zweite leitfähige Schicht
des jeweils gleichen Materials, so führt die ausgedehnte
Bindung an der Grenzfläche zwischen den beiden Schichten
dazu, dass nach dem Anspreng- beziehungsweise Anfügeprozess
eine Trennung nicht mehr möglich ist. Jedoch kommt es auch bei
Schichten bestimmter unterschiedlicher Materialien zu ausgedehnten
Bindungen an der Grenzfläche zwischen den Schichten.
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In
der vorliegenden Erfindung wird somit die Neigung bestimmter leitfähiger
Schichten ausgenützt, die an der Oberfläche befindlichen
Atome durch Eingehen entsprechender Bindungen mit Atomen gleichen
Materials in einen günstigeren Energiezustand zu bringen.
Durch das Anfügen der ersten und zweiten Schicht vorzugsweise
bei Raumtemperatur wird eine Verspannung praktisch eliminiert.
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In
einem Aspekt der Erfindung sind die erste und zweite Schicht im
Wesentlichen glatt, das heißt ihre Rauheit deutlich reduziert.
Dadurch können bei einem Anfügen der beiden Schichten
aneinander großflächig die an den jeweiligen Oberflächen
befindlichen Atome die kovalente beziehungsweise metallische Bindung
eingehen und so die beiden Schichten miteinander verbinden. Zu diesem
Zweck wird in einer Ausgestaltung des Verfahrens nach dem Aufbringen
einer ersten leitfähigen Schicht auf der zweiten Hauptseite
diese gereinigt beziehungsweise poliert, um die Rauheit der Oberfläche
der leitfähigen Schicht zu verringern. Die Oberflächenrauheit
der leitfähigen Schicht kann dabei kleiner als 50 nm sein.
Auch Werte kleiner als 10 nm, kleiner als 5 nm beziehungsweise 2
nm sind möglich. In einer besonderen Ausführungsform
weist die Oberflächenrauheit auf der leitfähigen
Schicht Werte unter 1,0 Nanometer auf. Diese Werte sind jeweils
auf eine Fläche von 5 μm2 bezogen.
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Unter
dem Begriff Oberflächenrauheit wird die Rauheit einer Oberfläche
verstanden, das bedeutet, eine Höhenabweichung der Oberfläche
bezogen auf die mittlere Höhe der Oberfläche über
eine bestimmte Länge.
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In
einer weiteren Ausgestaltung wird ein Trägersubstrat bereitgestellt,
auf dem anschließend eine Haftschicht aufgebracht wird.
Diese dient dazu, die anschließend auf der Haftschicht
aufgebrachte zweite leitfähige Schicht innig mit dem Trägersubstrat
zu verbinden. Die zweite leitfähige Schicht wird dann geglättet,
bis die Oberflächenrauheit einen vorbestimmten Schwellwert
unterschreitet. Dieser Schwellwert kann die gleichen Werte aufweisen
wie die Oberflächenrauheit der ersten leitfähigen
Schicht. Sie kann auch geringer als diese sein, sofern dies in der
Fertigung zweckmäßig erscheint.
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Erste
und zweite leitfähige Schicht kann durch chemisch-mechanisches
Polieren geglättet und auf die gewünschte Oberflächenrauheit
gebracht werden.
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Als
erste und zweite leitfähige Schicht eignen sich insbesondere
viele edlere Metalle, die beispielsweise Ag, Au, Pd, Pt, Rh oder
Ru. Eine Verwendung dieser Metalle ermöglicht ein Ansprengen
der ersten und zweiten leitfähigen Schicht sowohl bei Raumtemperatur
als auch bei relativ hohem Gasdruck wäh rend des Ansprengvorgangs.
Die edlen Metalle verringern das Oxidationsrisiko, wodurch die Ausbildung der
metallischen Bindung über die Fügegrenzfläche hinweg
nur wenig gehemmt wird.
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Alternativ
hierzu kann auch Kupfer oder Silizium verwendet werden, sofern eine
gegebenenfalls vorhandene Oxidationsschicht an der Oberfläche
vor dem Ansprengen entfernt wird. In einer Ausgestaltung der Erfindung
wird das Ansprengen der ersten und zweiten im Wesentlichen glatten
leitfähigen Schicht in einem Vakuum mit einem Restdruck
kleiner als 100 hPa, vorzugsweise kleiner als 10–4 Pascal durchgeführt.
Insbesondere kann der Restdruck kleiner als 10–7 Pascal
sein. Eine chemische Verunreinigung der Oberfläche der
beiden Schichten wird so verringert. Dadurch sind für das
Ansprengen der ersten und zweiten Schicht auch weniger edle Metalle geeignet.
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Darüber
hinaus können auch Halbleiterverbindungen durch entsprechend
geeignete Aufbereitung angesprengt werden. Beispielsweise lassen sich
zwei Siliziumoberflächen miteinander durch Ausbilden kovalenter
Bindungen verbinden, sofern die an der Oberfläche sitzenden
Atome nicht oxidiert oder anderweitig chemisch verunreinigt sind.
Eine derartige Verbindung kann beispielsweise im Hochvakuumbereich
durchgeführt werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die epitaktisch
gewachsene Schichtenfolge vor dem Ansprengen kontaktiert. Dies erfolgt
beispielsweise durch Aufbringen entsprechender Kontaktschichten
auf der zweiten Hauptseite der epitaktisch gewachsenen Schichtenfolge.
Hierbei kann eine Kontaktschicht gleichzeitig als Spiegelschicht verwendet
werden, um entgegen der Hauptabstrahlrichtung emittiertes Licht
zu reflektieren. In einer Ausgestaltung der Erfindung werden die
Kontaktschichten anschließend durch geeignete Strukturierung
mit Kontaktelementen versehen, die auf der ersten Hauptseite liegen.
Dies erfolgt zweckmäßigerweise nach dem Ansprengen
der ersten und zweiten Schicht. In einer alternativen Ausgestaltung
wird die erste im Wesentlichen glatte leitfähige Schicht
als Spiegelschicht zur Reflexion eines entgegen der Hauptabstrahlrichtung
emittierten Lichts verwendet.
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In
diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, zwischen
der ersten Schicht und der epitaktisch gewachsenen Schichtenfolge
eine isolierende Schicht anzuordnen, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
Die isolierende Schicht kann zudem geeignet sein, die Reflexion
der darauf abgeschiedenen glatten leitfähigen Schicht zu
verbessern.
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In
einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, das Trägersubstrat
sowie die zweite leitfähige Schicht mit Durchkontaktierungen
zu versehen, um einzelne Schichten der epitaktisch gewachsenen Schichtenfolge
elektrisch zu kontaktieren. Diese Durchkontaktierung kann in einer
Ausgestaltung nach dem Ansprengen der ersten und zweiten leitfähigen
Schichten aneinander erfolgen, beispielsweise durch Ausbilden von
Kontaktlöchern auf der Rückseite des Trägersubstrates.
Alternativ können die Durchkontaktierungen im Trägersubstrat
und gegebenenfalls auch in der zweiten glatten leitfähigen Schicht
bereits vor dem Ansprengen der ersten und zweiten leitfähigen
Schichten aneinander eingebracht werden.
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Darüber
hinaus ist es auch möglich, erste und zweite leitfähige
Schicht als Kontaktschicht für eine Teilschicht der epitaktisch
gewachsenen Schichtenfolge zu verwenden.
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Nach
dem vorgeschlagenen Prinzip umfasst ein optoelektronisches Bauelement
somit eine epitaktisch gewachsene Schichtenfolge, die eine zur Lichtemission
geeignete Teilschicht aufweist. Die Schichtenfolge enthält
eine erste Hauptseite, die der Hauptabstrahlrichtung des emittierten
Lichts zugewandt ist und eine der Hauptabstrahlrichtung abgewandte
zweite Hauptseite. Auf der zweiten Hauptseite der epitaktisch gewachsenen
Schichtenfolge ist ein Substratträger angeordnet. Dieser
umfasst ein Trägersubstrat. Zwischen dem Trägersubstrat
und der epitaktisch gewachsenen Schichtenfolge ist eine leitfähige
Schicht vorgesehen, die einerseits innig mit der epitaktisch gewachsenen
Schichtenfolge und andererseits mit dem Trägersubstrat
verbunden ist und hierbei kovalente beziehungsweise metallische
Bindungen aufweist. Innerhalb der leitfähigen Schicht existiert
ein flächiger Bereich, der eine gegenüber anderen
Bereichen der leitfähigen Schicht unterschiedliche Defektdichte
aufweist.
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Ebenso
kann dieser flächige Bereich auch eine größere
Dichte an Material aufweisen, welches gegenüber dem Material
der leitfähigen Schicht unterschiedlich ist.
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Im
Weiteren wird die Erfindung anhand verschiedener Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Detail erläutert.
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Es
zeigen:
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1 ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung vor dem Ansprengen des
Substratträgers an die epitaktisch gewachsene Schichtenfolge,
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2 ein
optoelektronisches Bauelement gefertigt nach dem vorgeschlagenen
Prinzip,
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3A bis 3F eine
Ausführungsform des vorgeschlagenen Verfahrens,
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4A bis 4F eine
zweite Ausführungsform des vorgeschlagenen Verfahrens,
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5 eine
weitere Ausführungsform eines optoelektronischen Bauelementes
nach dem vorgeschlagenen Prinzip.
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In
den Ausführungsformen und Figuren sind gleiche oder gleichwirkende
Bestandteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die Figuren
und die Größenverhältnisse der in den
Figuren dargestellten Elemente sind grundsätzlich nicht
als maßstabsgerecht zu betrachten. Zur Verdeutlichung und zum
besseren Verständnis sowie zur Darstellbarkeit können
einzelne Elemente, etwa Schichten übertrieben groß beziehungsweise
dick dargestellt sein. Einzelne Aspekte der verschiedenen Ausführungsformen
lassen sich untereinander ohne weiteres kombinieren und im Rahmen
der verwendeten Technologie austauschen. In den Ausführungsbeispielen
kann Bezug auf einzelne Metalle beziehungsweise Metallverbindungen
genommen werden. Dies stellt jedoch keine Einschränkung
dar. Vielmehr kann abhängig von der verwendeten Technologie
beispielsweise unter anderen äußeren Rahmenbedienungen
auch andere Materialien verwendet werden. Unter dem Begriff optoelektronisches
Bauelement wird vorliegend ein Halbleiterbauelement verstanden,
welches in einem Betrieb Licht emittiert. Darunter fallen insbesondere
Leuchtdioden, aber auch Laserbauelemente, beispielsweise Laserdioden
und Halbleiterlaser.
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1 zeigt
ein optoelektronisches Bauelement während des Herstellungsprozesses
nach dem vorgeschlagenen Prinzip. Bei dieser Ausführungsform
ist das Aufwachssubstrat 14 beispielsweise als ein Wafer
aus Saphir ausgebildet. Auf diesem wurde in vorangegangenen Prozessschritten
eine Schichtenfolge 10 aus mehreren Teilschichten epitaktisch aufgewachsen.
Beispielsweise kann dies über ein MOVPE „Metal-Organic
Vapor Phase Epitaxy” mit Temperaturen im Bereich von mehreren
100 Grad Celsius erfolgen. Alternativ hierzu können auch
chemische Abscheidungsverfahren oder allgemein Gasphasenepitaxieverfahren
eingesetzt werden.
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Die
Schichtenfolge 10 kann auf dem Aufwachssubstrat 14 direkt
oder über mehrere Pufferschichten aufgebracht werden. Pufferschichten
können beispielsweise vorgesehen sein, um spätere eine
einfachere Ablösung zu gewährleisten. Die Schichtenfolge 10 umfasst
eine erste Teilschicht 11 aus einem Halbleitermaterial,
welches beispielsweise p-dotiert ist. Eine zweite Teilschicht 13 aus
dem Halbleitermaterial ist n-dotiert, und wird auf die p-dotierte
Schicht 11 aufgebracht. Dadurch bildet sich zwischen den
beiden Teilschichten 11 und 13 eine Raumladungszone
aus, die als pn-Übergang 12 bezeichnet wird. In
dieser an Ladungsträger verarmten Schicht 12 finden
in einem späteren Betrieb des optoelektronischen Bauelementes
die Rekombination injizierter Ladungsträger und damit die
Lichtemission statt.
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Die
einzelnen Teilschichten 11 und 13 können
darüber hinaus auch weitere zusätzliche Teilschichten
umfassen. Beispielsweise dienen diese zusätzlichen Teilschichten
zur Stromaufweitungsschicht, Ladungsträgertransport beziehungsweise Blockierschicht.
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In
einer Ausgestaltung des Verfahrens kann für die Herstellung
der Schichtenfolge 10 eine Dünnfilmtechnologie
verwendet werden.
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In
diesem Zusammenhang bedeutet der Begriff Dünnfilmtechnologie
eine Technologie zur Herstellung eines Dünnfilm-Leuchtdiodenchip.
Ein Dünnfilm-Leuchtdiodenchip zeichnet sich durch mindestens
eines der folgenden charakteristischen Merkmale aus:
- – an einer zu einem Trägerelement, insbesondere dem
Trägersubstrat, hingewandten Hauptfläche der strahlungserzeugenden
Halbleiterschichtenfolge, bei der es sich insbesondere um eine strahlungserzeugende
epitaktisch hergestellte Schichtenfolge handelt, ist eine reflektierende
Schicht aufgebracht oder ausgebildet, die zumindest einen Teil der
in der Halbleiterschichtenfolge erzeugten elektromagnetischen Strahlung
in diese zurückreflektiert;
- – der Dünnfilm-Leuchtdiodenchip weist ein
Trägerelement auf, bei dem es sich nicht um das Wachstumssubstrat
handelt, auf dem die Halbleiterschichtenfolge epitaktisch gewachsen
wurde, sondern um ein separates Trägerelement, das nachträglich
an der Halbleiterschichtenfolge befestigt wurde; die Halbleiterschichtenfolge
weist eine Dicke im Bereich von 20 μm oder weniger, insbesondere
im Bereich von 10 μm oder weniger auf;
- – die Halbleiterschichtenfolge ist frei von einem Aufwachssubstrat.
Vorliegend bedeutet ”frei von einem Aufwachssubstrat”,
dass ein gegebenenfalls zum Aufwachsen benutztes Aufwachssubstrat
von der Halbleiterschichtenfolge entfernt oder zumindest stark gedünnt
ist. Insbesondere ist es derart gedünnt, dass es für
sich oder zusammen mit der epitaktisch gewachsenen Schichtenfolge alleine
nicht freitragend ist. Der verbleibende Rest des stark gedünnten
Aufwachssubstrats ist insbesondere als solches für die
Funktion eines Aufwachssubstrates ungeeignet; und
- – die Halbleiterschichtenfolge enthält mindestens eine
Halbleiterschicht mit zumindest einer Fläche, die eine
Durchmischungsstruktur aufweist, die im Idealfall zu einer annähernd
ergodischen Verteilung des Lichtes in der Halbleiterschichtenfolge führt,
das heißt, sie weist ein möglichst ergodisch stochastisches
Streuverhalten auf.
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Ein
Grundprinzip eines Dünnfilm-Leuchtdiodenchips ist beispielsweise
in der Druckschrift
I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett.
63 (16) 18. Oktober 1993, Seiten 2174–2176 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird. Beispiele für Dünnfilm-Leuchtdiodenchips
sind in den Druckschriften
EP
0905797 A2 und
WO
02/13281 A1 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insofern
hiermit ebenfalls durch Rückbezug aufgenommen wird. Ein
Dünnfilm-Leuchtdiodenchip ist in guter Näherung
ein Lambert'scher Oberflächenstrahler und eignet sich von
daher beispielsweise gut für die Anwendung in einem Scheinwerfer, etwa
einem Kraftfahrzeugscheinwerfer.
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Als
Material für die Schichtenfolge 10 und die einzelnen
Teilschichten 11 und 13 eignen sich beispielsweise
ein III/V-Verbindungs-Halbleitermaterial oder auch ein II/VI-Verbindungs-Halbleitermaterial.
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Ein
III/V-Verbindungs-Halbleitermaterial weist wenigstens ein Element
aus der dritten Hauptgruppe, wie beispielsweise Al, Ga, In, und
ein Element aus der fünften Hauptgruppe, wie beispielsweise
B, N, P, As, auf. Insbesondere umfasst der Begriff ”III/V-Verbindungs-Halbleitermaterial” die
Gruppe der binären, ternären oder quaternären
Verbindungen, die wenigs tens ein Element aus der dritten Hauptgruppe
und wenigstens ein Element aus der fünften Hauptgruppe
enthalten, beispielsweise Nitrid- und Phosphid-Verbindungshalbleiter.
Eine solche binäre, ternäre oder quaternäre
Verbindung kann zudem zum Beispiel ein oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen.
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Ebenso
ist es jedoch möglich, auch weitere Halbleitermaterialien
zu verwenden. Hierzu gehören beispielsweise II/VI-Verbindungs-Halbleitermaterialien,
die wenigstens ein Element aus der zweiten Hauptgruppe, wie beispielsweise
De, Mg, Ca, Sr und ein Material aus der sechsten Hauptgruppe, beispielsweise
O, S, Se aufweisen. Insbesondere umfasst ein II/VI-Verbindungs-Halbleitermaterial
eine binäre, ternäre oder quaternäre
Verbindung, die wenigstens ein Element aus der zweiten Hauptgruppe und
wenigstens ein Element aus der sechsten Hauptgruppe umfasst. Zusätzlich
können solche Verbindungen Dotierstoffe umfassen. Zu den
II/VI-Verbindungs-Halbleitermaterialien gehören zum Beispiel ZnO,
ZnMgO, CdS, CnCdS und MgBeO.
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Auf
die Schichtenfolge 10 und die n-dotierte Teilschicht 13 wird
nun eine Stromverteilungsschicht 15 aufgebracht. Diese
besitzt einen besonders geringen lateralen Widerstand, und dient
dazu, Ladungsträger möglichst gleichmäßig
in die n-dotierte Teilschicht 13 zu injizieren. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist die Stromverteilungsschicht transparent
und enthält beispielsweise Indiumzinnoxid (ITO) oder ein
anderes transparentes leitendes Oxid.
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Auf
der Oberfläche 15a der Stromverteilungsschicht 15 wird
nun eine reflektierende Spiegelschicht 16 abgeschieden.
Die Spiegelschicht 16 ist aus einem isolierenden Material
gebil det beziehungsweise von diesem umgeben, so dass ein Kurzschluss
mit einem später abgeschiedenen Kontaktmaterial 41 vermieden
wird. In einem Teilbereich 16a der Spiegelschicht sind Öffnungen 21 eingebracht, welche
die darunter liegende Stromaufweitungsschicht 15 kontaktieren.
Diese Öffnungen 21 sind mit einem leitenden Material 17 gefüllt,
welches gleichzeitig eine Kontaktschicht zur Kontaktierung der n-dotierten
Teilschicht 13 der Schichtenfolge 10 bildet.
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Weiterhin
ist ein Durchbruch 40 durch die Halbleiterschichtenfolge 10,
die einzelnen Teilschichten der Halbleiterschichtenfolge, die Stromaufweitungsschicht 15 sowie
die Spiegelschicht 16 vorgesehen. Der Durchbruch 40 ist
an den Seitenwänden mit einem isolierenden Material 43 umgeben,
um einen Kurzschluss in der Halbleiterschichtenfolge 10 zu
vermeiden. Weiterhin ist er mit einem gut leitenden Material 41 gefüllt.
Dieses steht in einem elektrischen Kontakt mit der zweiten Kontaktschicht 41a, welche über
der isolierenden Spiegelschicht 16 abgeschieden ist.
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Auf
dem so gefertigten optoelektronischen Bauelement wird nun eine Edelmetallschicht 18 aufgebracht.
Diese wird gegebenenfalls unter zusätzlichen Haftschichten
auf die Kontaktschicht 17 aufgedampft, gesputtert oder
aus der Gasphase physikalisch beziehungsweise chemisch abgeschieden.
Eine galvanische oder autokatalytische Abscheidung aus einer Lösung
heraus ist ebenfalls möglich. Die Oberfläche 18a der
so abgeschiedenen Edelmetallschicht 18 wird anschließend
gereinigt und poliert, so dass Oberflächenrauigkeiten stark
reduziert werden. Damit ist die Oberfläche sehr stark geglättet
und zudem nicht oder kaum durch Fremdatome verunreinigt. Wasser
oder andere Gase, die sich an der Oberfläche ablagern sind
nur gering gebunden (evtl. über Wasserstoffbrücken)
und können demnach leicht wieder gelöst werden.
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Die
Edelmetallschicht 18 kann in elektrisch leitenden Kontakt
mit der Kontaktschicht 17 stehen, oder aber durch diese
von einer isolierenden Zwischenschicht getrennt sein.
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Im
Anschluss daran wird nun das der Substratträger 30 an
die Edelmetallschicht 18 und die Oberfläche 18A angefügt.
Der Substratträger 30 umfasst ein Trägersubstrat 31 beispielsweise
aus Silizium, Aluminiumnitrid oder anderen Materialien. Auf der
Oberseite des Trägersubstrats 31 ist ebenfalls eine
Edelmetallschicht 32 aufgebracht. Das Material ist bevorzugt
das gleiche wie das Material der Schicht 18. Die Oberfläche 32a ist
beispielsweise durch chemomechanisches Polieren ebenso gereinigt
und geglättet, so dass auch hier die Oberflächenrauheit möglichst
gering ist. Durch das aneinander Anfügen der beiden Oberflächen 18a und 32a bei
Raumtemperatur, eventuell im Vakuum zur Vermeidung von Lufteinschlüssen
führt zu einer metallischen Verbindung der Epitaxieschicht 18,
des Bauelementes und der Schicht 32 des Substratträgers 30.
Dabei bilden die freien Bindungselektronen an der Oberfläche 18a beziehungsweise 32a eine
metallische Bindung miteinander aus. Diese gewährleistet
eine innige Verbindung zwischen dem Träger 30 und
dem optoelektronischen Bauelement.
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Zur
Verwendung der Schichten 18 beziehungsweise 32 eignen
sich unter anderem Edelmetalle, beispielsweise Silber oder Gold,
da diese auf ihrer Oberfläche nur eine geringe Verunreinigung
mit Fremdatomen aufweisen. Bei dem Ansprengen, das heißt
dem Aneinanderfügen der beiden gereinigten und polierten
Oberflächen kann so besonders einfach eine großflächige metallische
Bindung zwischen den beiden Oberflächen 18a und 32a ausgebildet werden.
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Alternativ
zu den edleren Metallen oder Metallen aus den seltenen Erden können
auch unedlere Metalle beispielsweise Kupfer verwendet werden. Dies
ist dann zweckmäßig, wenn das Glätten
der beiden Oberflächen 18 beziehungsweise 32 und
auch das spätere Ansprengen im Hochvakuum oder Ultrahochvakuum
zur Vermeidung einer Oxidation der beiden Oberflächen oder
einer Verunreinigung durch Fremdatome erfolgt. Ebenso ist es möglich,
unterschiedliche Metalle oder Materialien für die Ausbildung
der beiden Schichten 18 beziehungsweise 32 zu
verwenden, solange hierbei gewährleistet ist, dass die
Atome entlang der Oberflächenbereiche 18a beziehungsweise 32a kovalente
Bindungen oder metallische Bindungen miteinander eingehen.
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Durch
das Ansprengen bei Raumtemperatur oder nur wenig höheren
Temperaturen wird eine mechanische Verspannung aufgrund der unterschiedlichen
thermischen Ausdehnungen des Substratträgers 31 beziehungsweise
des Aufwachssubstrates 14 vermieden. Die Rauheit der beiden
Oberflächen 18A beziehungsweise 32A sollte
möglichst gering sein. Werte unterhalb von 50 nm, insbesondere
unterhalb von 10 nm sind abhängig von verwendeten Materialien
notwendig, um eine ausreichende Bindungskraft zu erreichen. Andernfalls
besteht die Möglichkeit, dass Unebenheiten auf der Oberfläche die
Ausbildung großflächiger metallischer oder kovalenter
Bindungen behindern. Zweckmäßig sind Werte für
eine Rauheit unter 2 nm bezogen auf 5 μm2 Fläche
beziehungsweise Werte unter 0,5 nm zu empfehlen.
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2 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung des fertigen Bauelementes.
Nach dem Ansprengen der beiden Edelmetallschichten 18 und 32 bilden
diese eine feste Einheit 19, welche den Substratträger 31 mit
den weiteren Schichten des optoelektronischen Bauelementes verbindet.
Nach dem Ansprengen wird in einem weiteren Schritt das Aufwachssubstrat 14 beispielsweise
durch einen Laser-Liftoff entfernt, so dass die darunter liegende
epitaktische Schichtenfolge 10 freiliegt. Diese wird nun an
ihrer Oberfläche 11a der Teilschicht 11 strukturiert, um
eine bessere Lichtauskopplung zu ermöglichen. Darüber
hinaus wird auf der strukturierten Oberfläche 11a der
Teilschicht 11 eine Stromaufweitungsschicht 14a aufgebracht.
Diese dient ebenso wie die Stromaufweitungsschicht 15 zur
lateralen Stromverteilung und Injektion der Ladungsträger
in die p-dotierte Teilschicht 11. Dazu ist sie mit dem
Durchbruch 40 elektrisch verbunden. Zusätzlich
kann mit der aufgebrachten Schicht 14a die Lichtauskopplung
verbessert werden.
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Ebenso
wird in einem rechten Teilbereich des optoelektronischen Bauelementes
die epitaktisch gewachsene Schichtenfolge 10 teilweise
entfernt und die erste Kontaktschicht 41 zur Ausbildung eines
Kontaktes 42 freigelegt.
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In
einem Betrieb der Anordnung werden über den Kontakt 42 sowie
die Kontaktschicht 17 Ladungsträger in die beiden
Teilschichten 11 beziehungsweise 13 der epitaktischen
Schichtenfolge 10 injiziert. Diese diffundieren zu dem
gemeinsamen pn-Übergang 12 und rekombinieren dort
unter Lichtemission. Licht, welches in Richtung der Spiegelschicht 16 emittiert
wird, wird von dieser in die Hauptabstrahlrichtung reflektiert.
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In
diesem Ausführungsbeispiel kann die Verbindungsschicht 19 zusätzlich
als Zuführung für die Ladungsträger in
die Kontaktschicht 17 verwendet werden. Natürlich
ist es jedoch auch möglich, die Kontaktschicht 17 beispielsweise
durch Ausbilden eines rückwärtigen Kontaktloches
elektrisch zu kontaktieren.
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Ein
derartiges Beispiel für eine Kontaktierung mittels Kontaktlöcher
durch den Substratträger zeigt das Verfahren gemäß den 3A bis 3F. Bei
dieser Ausführungsform ist vorgesehen, die Anschlusskontakte
für die einzelnen Teilschichten der epitaktisch gewachsenen
Schichtenfolge rückseitig, das heißt auf der rückwärtigen
Seite des Substratträgers und damit des Trägersubstrates
anzuordnen. Dies verringert eventuell vorhandene Abschatteffekte auf
der Vorderseite und resultiert in der größtmöglichsten
Lichtausbeute.
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Die
epitaktische Schichtenfolge 10 ist mit ihren einzelnen
Teilschichten 11, 12 und 13 auf dem Aufwachssubstrat 14 epitaktisch
abgeschieden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist ein
einzelner pn-Übergang 12 eingezeichnet. Darüber
hinaus kann die Schichtenfolge jedoch auch mehrere pn-Schichten
aufweisen, die zudem einzeln kontaktiert und angesteuert werden
können.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel sind mehrere Durchbrüche 45 vorgesehen,
welche durch die Teilschicht 13, den pn-Übergang 12 bis
in die dem Aufwachssubstrat 14 benachbarte Teilschicht 11 ragen.
Die Durchbrüche 45 dienen zur Kontaktierung der
Teilschicht 12, die beispielsweise p-dotiert sein kann.
Zur Vermeidung eines Kurzschlusses sind die Seitenwände
der Durchbrüche 45 mit einem isolierenden Material 43 umgeben.
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Auf
der der Hauptabstrahlrichtung und dem Aufwachssubstrat 14 abgewandten
Seite der zweiten Teilschicht 13 wird eine Stromaufweitungsschicht 51 angeordnet,
die einen möglichst gerin gen lateralen Widerstand aufweist
und zur Ladungsträgerinjektion in die n-dotierte Teilschicht 13 dient.
Die Stomaufweitungsschicht dient auch als Spiegelschicht. Auf der Stromaufweitungsschicht
wird nun eine zweite isolierende Teilschicht 43a flächig
aufgebracht, so dass diese mit den isolierenden Seitenwänden 43 in
Verbindung steht und die Stromaufweitungsschicht 51 von
den Durchbrüchen 45 elektrisch isoliert. In der Isolationsschicht 43A werden
nun einzelne weitere Durchbrüche 50 angeordnet,
um die Stromaufweitungsschicht 51 zu kontaktieren. Gleichzeitig
werden die Durchbrüche 45 durch Teilschichten 12 und 13 freigelegt
und mit einem elektrisch leitenden Material 46 gefüllt.
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Gemäß 3B wird
nun flächig eine isolierende Schicht 182 auf die
einzelnen Kontakte der Durchbrüche 45 beziehungsweise 50 abgeschieden. Die
Isolationsschicht 18B dient zur elektrischen Isolierung
der späteren Verbindungsschicht und den Kontaktschichten 102.
Auf die Isolationsschicht 182 wird eine Edelmetallschicht 18 aufgetragen.
Die Edelmetallschicht 18 kann aus Silber, Gold, Platin oder
einem anderen Edelmetall gebildet sein.
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Anschließend
wird die Edelmetallschicht 18 an ihrer Oberfläche 18A gereinigt,
geglättet und poliert, so dass sich eine möglichst
gleichmäßige ebene Oberfläche ergibt.
Die mittlere Rauheit dieser Oberfläche ist gering und beträgt
nur wenige Nanometer, beispielsweise weniger als 10 nm oder bevorzugt
im Bereich von 0,5 nm bis 2 nm.
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In
gleicher Weise wird ein Trägersubstrat gemäß 3C beispielsweise
aus Silizium oder Aluminiumnitrid AlN vorbereitet. Darüber
hinaus eignet sich als Trägersubstrat auch Aluminiumoxyd
Al2O3, Siliziumnitrid
SiN oder andere nicht lei tende Verbindungen. Auf die Vorderseite
des Trägersubstrats wird eine dünne Haftschicht 33 aus
Titan aufgebracht. Auf diese wird eine zweite Edelmetallschicht 32 abgeschieden,
und deren Oberfläche gereinigt, geglättet und
poliert. Die Edelmetallschicht 32 und die Edelmetallschicht 18 umfassen
zweckmäßigerweise das gleiche Material. Dies ist
jedoch nicht zwingend, vielmehr können auch unterschiedliche
Materialien für die beiden Schichten vorgesehen sein, solange
in ihrem Oberflächenbereich die dortigen Atome untereinander
kovalente oder metallische Bindungen großflächig
eingehen können. Die Haftschicht 33 dient zu Verbesserung
der Haftung der Metallschicht 32 an dem Substratträger 31.
Sie kann in ihrer Dicke im Bereich von wenigen Angström
bis einigen Nanometer beispielsweise bis maximal 150 Nanometer betragen.
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In
einem Ausführungsbeispiel umfasst das Trägersubstrat 31 Aluminiumnitrid,
auf dem eine Haftschicht aus zirka 100 nm Titan aufgebracht ist. Eine
Goldschicht mit einer Dicke im Bereich von einem bis 0,5 μm
maximal zwei bis 3 μm ist auf der Haftschicht aus Titan
abgeschieden. Diese Goldschicht wird durch Polieren geglättet,
bis eine Oberflächenrauheit einen vorbestimmten Schwellwert
unterschreitet. Die drei Schichten bilden zusammen den Substratträger 30.
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Anschließend
werden bei Raumtemperatur oder einer leicht erhöhten Temperatur
das Trägersubstrat mit seiner Metallschicht 32 auf
die Schicht 18 aufgebracht und durch leichten Druck angefügt. Dadurch
bildet sich an den Grenzflächen der beiden Schichten aufgrund
der nur geringen Rauheit eine großflächige metallische
Bindung aus, die zu einer innigen Haftung des Bauelementes auf dem
Trägersubstrat 31 führt. Das Ergebnis
dieses Vorgangs ist in 3D dargestellt. Die entstandene Verbindungsschicht 19 verbindet
beide Elemente innig miteinander.
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Abhängig
von der Rauheit, dem verwendeten Material sowie eventuell vorhandenen
Verschmutzungen beziehungsweise Fremdatomen auf den beiden Oberflächen
enthält die Verbindungsschicht 19 eine flächige
Grenze, mit deren Hilfe auf den Ansprengvorgang zurück
geschlossen werden kann. Diese Grenzfläche besitzt beispielsweise
eine größere Fehlstellendichte aufgrund eines
Versatzes beziehungsweise eine größere Dichte
an eingeschlossenen Fremdatomen. Dies kann beispielsweise dann der
Fall sein, wenn das Ansprengen der beiden Metallschichten 32 und 18 gemäß 3C nicht in
einem Ultrahoch- oder einem Hochvakuum sondern bei höheren
Gasdrücken erfolgt. Beispielsweise kann die Grenzfläche
in diesem Bereich eine höhere Dichte an Kohlenstoff, Wasser
oder Sauerstoff aufweisen.
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Nach
dem Ansprengen und dem Zusammenfügen der beiden Schichten 18 und 32 wird
das Aufwachssubstrat beispielsweise mittels eines Liftoff-Prozesses
entfernt. In den Substratträger 30, die verschiedenen
Schichten 33, 19 und 18b werden nun im
Bereich der Durchbrüche 45 beziehungsweise 50 mehrere
durchgehende Kontaktlöcher 60 eingebracht, wie
in 3E dargestellt. Dies kann je nach verwendetem
Material mittels mehrerer Ätzprozesse unter Verwendung
entsprechender Lithographiemasken erfolgen. Alternativ sind auch
Laserbohrungen oder eine Kombination zwischen Laserbohrung und Ätzprozesse
möglich. Der Durchmesser der Durchkontaktierungen 60 ist
in dem gezeigten Ausführungsbeispiel geringfügig
größer als der entsprechende Durchmesser der Kontaktlöcher 50 beziehungsweise
der Durchbrüche 45. Dadurch liegt jeweils im Bereich
der Sei tenwände der Kontaktlöcher 60 in
einem Teilbereich die isolierende Schicht 43a frei.
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Auf
den Seitenwänden der Kontaktlöcher 60 wird
nun eine Isolationsschicht 62 aufgebracht. Dadurch wird
ein Kurzschluss zwischen dem leitenden Material 46 beziehungsweise 52 in
den Kontaktlöchern und Durchbrüchen und der Metallschicht 19 vermieden.
Anschließend werden die Durchkontaktierungen 60 mit
einem elektrisch leitenden Material 63 gefüllt
und somit das in den Kontaktlöchern 50 und den
Durchbrüchen 45 befindliche elektrisch leitende Material 46 beziehungsweise 52 kontaktiert.
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4A bis 4H veranschaulichen
die Fertigung eines optoelektronischen Bauelementes nach einer weiteren
Ausführungsform des vorgeschlagenen Prinzips. Bei dieser
wird ausgenutzt, dass aufgrund der großen Haftung wegen
der metallischen Bindungen bereits ein Ansprengen von Metallflächen
im Bereich der Durchkontaktierungen für eine Verbindung
des Bauelementes auf einem Substratträger ausreichend ist.
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Hierzu
wird gemäß 4A auf
einem Aufwachssubstrat 14 eine n-dotierte erste Epitaxieschicht
aufgebracht. Beispielsweise umfasst diese einen Verbindungshalbleiter
auf Galliumbasis, so zum Beispiel Galliumindiumnitrid GaInN.
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Auf
der n-dotierten ersten Epitaxieschicht wird eine zweite Epitaxieschicht 12c abgeschieden und
strukturiert, sodass einzelne Bereiche der ersten Epitaxieschicht 11 freiliegen.
Im Übergang zwischen der p-leitenden Schicht 12c und
der nleitenden Schicht 11 bildet sich ein hier nicht mehr
dargestellter pn-Übergang aus, in dem eine spätere
Rekombination von Ladungsträgern unter Lichtemission stattfindet.
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Anschließend
wird ein niederbrechendes Dielektrikum 18c in die Zwischenräume
sowie auf die p-leitende Epitaxieschicht 12c aufgebracht.
Das niederbrechende Dielektrikum 18c dient einerseits als elektrische
Isolationsschicht und andererseits als Spiegel.
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In
einer alternativen Ausgestaltung gemäß 4C wird
auf die zweite Epitaxieschicht 12c ein spiegelnder Kontakt 12e aufgebracht,
und anschließend dieser von der Isolationsschicht 18c umschlossen.
Dadurch wird der spiegelnde Kontakt 12e auch von späteren
Kontaktierungen der ersten Epitaxieschicht 11 isoliert.
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Gemäß 4D werden
nun in weiteren Herstellungsprozessen in die elektrische Isolationsschicht 18c mehrere
Durchkontaktierungen eingebracht. Im Einzelnen werden erste Durchkontaktierungen 402 in
die freiliegenden Bereiche zwischen der zweiten Epitaxieschicht 12c angeordnet,
sodass diese Durchkontaktierungen die Oberfläche der ersten
Epitaxieschicht 11 freilegen. Zweite Durchkontaktierungen 403 führen
zu den Bereichen der zweiten Epitaxieschicht 12c.
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Die
einzelnen Durchkontaktierungen 402 und 403 werden
anschließend mit einer Anschlussmetallisierung gefüllt.
Das Öffnen der Durchkontaktierungen beziehungsweise das
Füllen muss hierbei nicht gleichzeitig erfolgen. Vielmehr
können verschiedene Materialien verwendet werden, sodass
jeweils optimierte Metall/Halbleiterkontakte für die Durchkontaktierungen 402 und 403 separat
abgeschieden werden. Dies kann auch selbstjustierend mit einer entsprechenden Öffnungsfotomaske
sowie Abhebetechnik erfolgen.
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Als
Füllmaterial für die Durchkontaktierungen 402, 403 können
unter anderem verschiedene Metalle, aber auch Polysilizium eingesetzt
werden. Zudem ist es möglich, die einzelnen Durchkontaktierungen
mit verschiedenen Materialien zu füllen. Hierbei ist es
zweckmäßig, nahe der freiliegenden Oberfläche
des Dielektrikums 18c in die Durchkontaktierungen ein edleres
Material einzubringen. Insofern werden daher die Durchkontaktierungen 402 und 403 im
Bereich 410 mit einem Material gefüllt, welches später
in einem weiteren Prozessschritt für das Ansprengen beziehungsweise
direktes Bonden verwendet wird. Beispielsweise werden die Durchkontaktierungen
in den Bereichen 410 mit Gold beziehungsweise Silber gefüllt.
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Anschließend
wird wie in 4D noch dargestellt, die Isolationsschicht 18c zum
Teil geätzt, sodass freiliegende Stäbe aus dem
später für das Ansprengen verwendete Material
stehen bleiben.
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In
einem nächsten Verfahrensschritt gemäß 4E werden
durch chemisch-mechanisches Polieren die über die Oberfläche
der Isolationsschicht 18c hinausragenden Stäbe
geglättet und insbesondere im Bereich der Durchkontaktierungen
eine möglichst glatte Gesamtoberfläche erzeugt.
Das chemisch-mechanische Polieren kann diesbezüglich auf der
Oberfläche der Isolationsschicht 18c gestoppt werden,
wenn die Isolationsschicht beispielsweise eine geringere Polierabtragsrate
aufweist. In diesem Fall ist es zweckmäßig, durch
ein leichtes Ätzen der Isolationsschicht 18c die
Anschlussflächen der Durchkontaktierungen 400, 401 gegenüber
der Oberfläche der Isolationsschicht leicht überstehen
zu lassen. Das Ätzen der Isolationsschicht stellt somit
sicher, dass die Anschlussflächen nicht zurückgesetzt sind
gegenüber der restlichen Oberfläche.
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In
einer alternativen Ausführungsform kann bei einer Verwendung
eines Dielektrikums mit einer größeren Polierabtragsrate
eine ausreichend glatte Oberfläche an den Durchkontaktierungen 400, 401 erreicht
werden bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass die Anschlussflächen
gegenüber der Gesamtoberfläche nicht zurückgesetzt
sind. Im Ergebnis sind nach 4E die
Oberflächen der Kontaktierungen 400 und 401 sehr
glatt und stehen evtl. wenige Atomlagen über das Isolationsmaterial
heraus.
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Wie
in 4F dargestellt, umfasst der Substratträger 30a das
Trägersubstrat 31, in den bereits mehrere Durchkontaktierungen 404, 405 eingebracht sind.
Diese sind so angeordnet, dass sie bei einem späteren Ansprengen
des Substratträgers 30a an das optoelektronische
Bauelement das leitende Material in den Durchkontaktierungen 400 beziehungsweise 401 kontaktieren.
In dem Substratträger 30a sind somit die Durchkontaktierungen
in gleicher Weise wie auf der Epitaxieseite des optoelektronischen Bauelementes
vorgesehen. Die Durchkontaktierungen sind ebenfalls im Bereich der
Oberfläche 31b geglättet und für
das Ansprengen vorbereitet.
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Vorzugsweise,
jedoch nicht zwingend notwendig ist das jeweils eingefüllte
Material in den Durchkontaktierungen 400, 401 beziehungsweise 404, 405 im
Bereich der jeweiligen Oberflächen gleich, sodass sich
bei dem Ansprengen eine ausreichend feste metallische bzw. kovalente
Bindung ausbildet. Auf der rückwärtigen Seite
des Trägersubstrates 31 sind die Durchkontaktierungen
mit elektrischen Rückseitenkontaktschichten verbunden.
Diese dienen zur Montage des Chips in einem Gehäuse oder
auf einer Platine.
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Anschließend
wird nach 4G der Substratträger 30a mit
dem optoelektronischen Bauelement zusammengebracht. Durch die glatten
Oberflächen im Bereich der Durchkontaktierungen bilden sich
an der Grenzfläche der Durchkontaktierungen aufgrund des
verwendeten Materials kovalente beziehungsweise metallische Bindungen 450 aus.
Diese sind bereits ausreichend stark, sodass das optoelektronische
Bauelement innig mit dem Substratträger 30a verbunden
ist.
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Sodann
kann das Aufwachssubstrat 14 entfernt werden. In letzten
Verfahrensschritten, dargestellt in 4H, wird
die Oberseite 11a der ersten Epitaxieschicht 11 strukturiert
und mittels Laserbohrung die epitaktischen Schichten 11 und 12c sowie die
Isolationsschicht 18c durch Gräben 11b unterbrochen.
An diesen können die hergestellten optoelektronischen Bauelemente
vereinzelt werden.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem Kontaktelemente auf
der Oberseite sowie der Rückseite angeschlossen sind, zeigt 5.
Auch in diesem Ausführungsbeispiel ist der Substratträger 30b durch
direktes Ansprengen mit dem optoelektronischen Bauelement und der
epitaktisch gewachsenen Schichtenfolge verbunden. Die epitaktisch
gewachsene Schichtenfolge 10 ist an ihrer Oberseite mit mehreren
Kontaktelementen 10e zur Kontaktierung verbunden. Auf ihrer
Rückseite enthält sie eine leitende Spiegelschicht 16,
die gleichzeitig eine weitere hier nicht dargestellte Teilschicht
der Schichtenfolge 10 elektrisch kontaktiert.
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Eine
metallische Anschlussschicht 18 ist an ihrer Grenzfläche 18d glatt
poliert und direkt mit einer korrespondierenden Grenzfläche
einer weiteren Metallschicht 32 durch Ansprengen unter
Bildung einer metallischen oder großflächigen
kovalen ten Bindung verbunden. Beide bilden die Verbindungsschicht 19. Die
Grenzfläche 18d ist im Querschnitt dennoch beispielsweise
aufgrund einer größeren Defektdichte beziehungsweise
größeren Dichte an Fremdatomen erkennbar. Die
zweite metallische Schicht 32 bildet einen Teil eines Substratträgers 30b,
und ist auf einer leitenden Haftschicht 33a aufgebracht.
Die Haftschicht 33a dient zur innigen Verbindung der metallischen
Schicht 32 auf dem Trägersubstrat 31,
welches beispielsweise aus dotiertem Silizium 31 gebildet
ist. Schließlich sind mehrere Rückseitenkontakte 10f vorgesehen.
In einem Betrieb des Bauelementes werden somit von der Rückseite über
den Kontakt 10f und von der Vorderseite über den
transparenten Kontakt 10e Ladungsträger initiiert.
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Das
optoelektronische Bauelement kann wiederum durch Mesaätzen
beziehungsweise Laserbohren im Bereich 90 in einzelne Leuchtdioden
unterteilt werden. Die in 5 dargstellte
Ausführungsform ist besonders einfach zu realisieren und
erlaubt eine schnelle Herstellung von Leuchtdioden in großen
Stückzahlen.
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Insgesamt
kann so nach dem vorgeschlagenen Prinzip bei Raumtemperatur beziehungsweise relativ
niedrigen Temperaturen eine epitaktisch gewachsene Schichtenfolge
auf einem Aufwachssubstrat mit einem entsprechend präparierten
Trägersubstrat verbunden werden. Die Verbindung bei Raumtemperatur
durch direktes Ansprengen glatter leitfähiger Schichten,
insbesondere von Metallschichten, reduziert thermische Verspannungen
aufgrund der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten. Voraussetzung
hierfür ist ein ausreichend großer flächiger
Kontakt, sodass sich an den Grenzflächen der zu verbindenden
leitfähigen Schichten kovalente beziehungsweise metallische
Bindungen ausbilden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0905797
A2 [0039]
- - WO 02/13281 A1 [0039]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - I. Schnitzer
et al., Appl. Phys. Lett. 63 (16) 18. Oktober 1993, Seiten 2174–2176 [0039]