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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Rollenspeicheranordnung mit einem
Rollenspeicher zum Speichern von Banknoten. Bei einem Rollenspeicher werden
die Banknoten zwischen den Wickellagen einer oder zweier bandförmiger
Folien gespeichert, die zwischen mindestens einer Folientrommel
und einer Wickeltrommel hin und her gespult werden. Derartige Rollenspeicher
werden auch als Wickelspeicher oder Folienspeicher bezeichnet.
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Rollenspeicher
werden neben oder alternativ zu Kassetten in Geldverarbeitungssystemen
zur Speicherung von Banknoten eingesetzt, wobei die Banknoten in
Kassetten – im Unterschied zu Rollenspeichern – neben
oder übereinander gestapelt werden.
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Unter
einem Geldverarbeitungssystem wird jeder Automat zur Ein- und/oder
Auszahlung von Banknoten verstanden. Unter den Begriff Geldverarbeitungssystem
fallen somit bediente wie auch selbstbediente Automaten, zum Beispiel:
- • von Banken betriebenen Geldautomaten,
- • Automaten, die in Handelsunternehmen in Verbindung
mit einer Bezahlstation als sogenannter POS-Geldverarbeitungsautomat
(Point Of Sales-Automat) betrieben werden,
- • sogenannte automatische Kassentresore, die in einer
Bankfiliale oder in einem Kassenbüro eines Handelsunternehmens
betrieben werden.
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Nun
besteht der Wunsch, Rollenspeicher zwischen verschiedenen Geldverarbeitungssystemen
austauschen zu können. Beispielsweise soll in einem Handelsunternehmen
zur Vereinfachung der Bargeldabläufe ein mit Banknoten
gefüllter Rollenspeicher aus einem POS-Automaten entnommen werden
und zur „Entsorgung" in einen automatischen Kassentresor
in einem Kassenbüro eingesetzt werden, wo der gefüllte
Rollenspeicher geleert wird.
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Die
aus dem Stand der Technik (
DE
198 58 350 A1 und
US 2003/0116400A1 ) bekannten Rollenspeicher
sind jeweils fest in einem Geldverarbeitungssystem verbaut.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Rollenspeicheranordnung zu schaffen,
bei der ein Rollenspeicher in einfacher und zuverlässiger
Weise zwischen verschiedenen Geldverarbeitungssystemen ausgetauscht
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die sich daran anschließenden Unteransprüche beziehen
sich auf vorteilhafte Ausführungsformen.
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Erfindungsgemäß ist
eine Rollenspeicheranordnung vorgesehen, die einen Behälter,
umfasst, in dem der eigentliche Rollenspeicher angeordnet ist. Dabei
weist der Behälter zumindest ein Mittel auf, das das geführte
Einsetzen des Behälters in das Geldverarbeitungssystem
und/oder die geführte Entnahme des Behälters aus
dem Geldverarbeitungssystem ermöglicht.
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Mittel
für das geführte Einsetzen/Entnehmen sind insbesondere
an dem Behälter angeordnete Führungsschienen oder
Führungsnuten, die beim Einsetzen und/oder bei der Entnahme
mit korrespondierenden Führungsnuten oder Führungsschienen am
Geldverarbeitungssystem zusammenwirken.
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Zusätzlich
oder alternativ zu den Führungsschienen bzw. Führungsnuten
kann an dem Behälter ein Handgriff derart angeordnet ist,
dass der Behälter über den Handgriff beim Einsetzen
in das Geldverarbeitungssystem geschoben und/oder bei der Entnahme
aus dem Geldverarbeitungssystem gezogen werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Rollenspeicheranordnung gestattet
es, einen gattungsgemäßen Rollenspeicher, der
für den Festeinbau in einem Geldverarbeitungssystem vorgesehen
ist, durch die Einbettung in einen Behälter mit entsprechenden
Führungs-/Handhabungsmitteln in einfacher und zuverlässiger
Weise in ein Geldverarbeitungssystem einzusetzen und wieder zu entnehmen.
Auf diese Weise kann ein gattungsgemäßer Rollenspeicher
dann auch in einfacher und zuverlässiger Weise zwischen verschiednen
Geldverarbeitungssystemen ausgetauscht werden.
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Damit
ist es auch möglich, den Rollenspeicherbehälter
gegen eine konventionelle Geldkassette auszutauschen, in der Banknoten
in Stapelform neben- bzw. übereinander angeordnet sind.
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Anhand
der beigefügten Zeichnungen soll die Erfindung nachfolgend
näher erläutert werden. Es zeigt.
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1 eine Seitenansicht eines gattungsgemäßen
Rollenspeichers vor dem Einsetzen in den Behälter,
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1A eine
Seitenansicht des Behälters vor dem Einsetzen des Rollenspeichers,
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2A/2B perspektivische
Darstellungen der Rollenspeicheranordnung mit in dem Behälter
angeordneten Rollenspeicher bei geöffnetem Behälter,
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3 eine
perspektivische Ansicht des geschlossenen Behälters mit
darin angeordnetem Rollenspeicher,
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4 eine
perspektivische Darstellung des Behälterunterteils ohne
Rollenspeicher,
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5 eine
perspektivische Darstellung des Behälterunterteils, wobei
eine Seitenwange des Rollenspeichers zur Veranschaulichung der lösbaren Montage
des Rollenspeichers in dem Behälter eingezeichnet ist,
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6 eine
Draufsicht auf das Behälterunterteil mit den darin eingesetzten
Seitenwangen des Rollenspeichers,
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7 eine
weitere perspektivische Ansicht des Behälterunterteils,
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8 eine
perspektivische Ansicht des Behälterunterteils, bei der
der Boden des Behälterunterteils sichtbar ist,
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9 eine
perspektivische Ansicht des Behälterunterteils, bei der
der Handgriff sichtbar ist,
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10/11 weitere
perspektivische Ansichten des Behälterunterteils,
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12 eine
perspektivische Ansicht des Behälterunterteils, bei verschwenktem
Behälteroberteil,
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13 eine
vergrößerte Darstellung der verschwenkbaren Anbindung
des Behälteroberteils an das Behälterunterteil,
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14 eine
perspektivische Darstellung des Behälteroberteils, wobei
die Außenseite vom Deckel des Behälteroberteils
sichtbar ist,
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15 eine
perspektivische Darstellung des Behälteroberteils, wobei
die Außenseite vom Deckel des Behälteroberteils
sichtbar ist,
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16 eine
Seitenansicht von zwei übereinander gestapelten Behältern,
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17 eine
perspektivische Darstellung von zwei übereinander gestapelten
Behältern,
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18A/B verschiedene Ansichten einer Abdeckblende,
welche in das Behälterunterteil unterhalb des Banknotentransfer-Spaltes
eingesetzt wird.
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1 zeigt eine Seitenansicht eines gattungsgemäßen
Rollenspeichers (200). Der Rollenspeicher (200)
an sich weist zwei Seitenwangen (210) auf, zwischen denen
die mindestens eine Folientrommel (nicht dargestellt) und die mindestens eine
Wickeltrommel (nicht dargestellt) angeordnet ist. Auf der in 1 dargestellten Seitenwange (210)
befinden sich Zahnriemenräder (230) und Zahnriemen (240)
für den Antrieb der zwischen den Seitenwangen (210)
gelagerten Folien-/Wickeltrommel. Ein Elektromotor für
den motorischen Antrieb ist auf der Rückseite der Seitenwange
(210) angeordnet und in dieser Darstellung nicht sichtbar.
Dabei ist auf dieser Seitenwange (210) auch ein Handrad
(250) zur manuellen Betätigung des Antriebs im
Service-/Wartungsfall vorgesehen.
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1A zeigt
eine Seitenansicht des Behälters (100), respektive
des Behälterunterteils (110), in das der gattungsgemäße
Rollenspeicher (200) angeordnet wird.
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Wie
zu erkennen ist weist der Behälter (100), insbesondere
das Behälterunterteil (110) auf zwei sich gegenüberliegenden
Seiten jeweils eine Führungsnut (112) auf, die
beim Einsetzen und/oder bei der Entnahme mit korrespondierenden
Führungsschienen (nicht dargestellt) am Geldverarbeitungssystem
zusammenwirken. Anstatt von Führungsnuten (112)
kann der Behälter (110) auch Führungsschienen
aufweisen, die dann mit korrespondierenden Führungsnuten
am Geldverarbeitungssystem zusammenwirken.
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Die
Führungsnuten (112) bzw. Führungsschienen
am Behälter (100) lassen sich besonders einfach
und kostengünstig herstellen, wenn diese einstückig
mit dem Behälter (100) aus Kunststoff hergestellt
sind.
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In
den 2A und 2B sind
perspektivische Darstellungen der Rollenspeicheranordnung mit in
dem Behälter (100) angeordneten Rollenspeicher
(200) bei jeweils geöffnetem Behälter
(100) dargestellt.
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Der
Behälter (100) besteht aus einem Behälterunterteil
(110) und einem Behälteroberteil (120), wobei
das Behälteroberteil (120) verschwenkbar und/oder
abnehmbar gegenüber dem Behälterunterteil (110)
angeordnet ist. Auf die verschwenkbar abnehmbare Anordnung des Behälteroberteils
(110) am Behälterunterteil (120) wird
in Verbindung mit den 14 und 14 noch
näher eingegangen.
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In 2B ist
erkennbar, dass an dem Behälter (100), vorzugsweise
am Behälterunterteil (110) ein Handgriff (114)
derart angeordnet ist, dass der Behälter (100) über
den Handgriff (114) beim Einsetzen in das Geldverarbeitungssystem
geschoben und/oder bei der Entnahme aus dem Geldverarbeitungssystem
gezogen werden kann. Dabei ist der Handgriff (114) schwenkbar
in einer Mulde der Behälterwandung gelagert. In der Nichtgebrauchstellung (entspricht
Position von 2B) liegt der Handgriff (114)
in der Mulde. In der Gebrauchsstellung (nicht dargestellt) wird
der Handgriff um 90° geschwenkt. Um das Einschieben bzw.
das Herausziehen des Behälters (100) in Verbindung
mit den Führungsnuten (112) und unterstützt
durch den Handgriff (114) zu ermöglichen, ist
der Handgriff (114) auf der Behälterseite angeordnet,
die zwischen den beiden Behälterseiten liegt, welche die
Führungsnuten (112) aufweisen. Damit ist die Handhabungsrichtung
des Handgriffs (114) beim Einschieben und beim Herausziehen
des Behälters (100) aus dem Geldverarbeitungssystem parallel
zu den Führungsnuten (112). Außerhalb
des Geldverarbeitungssystems dient der Handgriff (114) darüber
hinaus zum einfachen und sicheren Tragen des Behälters
(100) inkl. des darin angeordneten Rollenspeichers (200).
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Bei
geschlossenem Behälter (100) ist zwischen dem
Behälterunterteil (110) und dem Behälteroberteil
(120) ein Spalt (130) zur Übergabe von Banknoten
von dem Geldverarbeitungssystem an den Rollenspeicher (200)
und/oder vom Rollenspeicher (200) an das Geldverarbeitungssystem
vorhanden. Dieser Banknotentransfer-Spalt (130) ist in 3 deutlich
erkennbar. Der Handgriff (114) ist vorzugsweise an der
dem Spalt (130) gegenüberliegenden Seite des Behälters
(100) angeordnet, da der Behälter (100)
beim Einschieben in das Geldverarbeitungssystem mit dem Spalt (130)
in Einschubrichtung voraus in Richtung auf eine in dem Geldverarbeitungssystem
angeordnete Banknotenentnahme- und/oder Zuführeinheit (nicht
dargestellt) eingeschoben wird. Durch die gewählte Anordnung
des Handgriffs (114) ist dieser immer frei zugänglich.
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Der
Rollenspeicher (200) ist vorzugsweise lösbar in
dem Behälter (100) montiert. Zur Montage des Rollenspeichers
(200) in den Behälter wird das Behälteroberteil
(120) hochgeschwenkt und/oder abgenommen, so dass der Rollenspeicher
(200) in das Behälterunterteil (110)
eingesetzt werden kann. Die lösbare Anordnung des Rollenspeichers
(200) im Behälter (100) hat den Vorteil,
dass der Rollenspeicher (200) für komplexere Service-
und Wartungsarbeiten aus dem Behälter (100) leicht
entnommen und wieder eingesetzt werden kann.
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Die
lösbare Montage des Rollenspeichers (200) in dem
Behälter (100) wird in vorteilhafter Weise durch
im Behälterunterteil (110) vorgesehene Rastelemente
(115) realisiert, die mit entsprechenden Gegenelementen
(211) am Rollenspeicher (200) eine Rastwirkverbindung
eingehen. Für die Verrastung beim Einsetzen des Rollenspeichers
(200) und die Entrastung bei der Entnahme des Rollenspeichers
(200) ist kein oder höchstens einfachstes Werkzeug
erforderlich. Das Einsetzen und das Entnehmen des Rollenspeichers
(200) kann daher einfach und schnell erfolgen.
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Die
als Rasthaken (115) am Boden (111) des Behälterunterteils
(110) ausgebildeten Rastelemente sind in den 4 und 7 besonders
deutlich erkennbar. Diese Rasthaken (115) greifen nun in Rastausnehmungen
(211) ein, die in den Seitenwangen (210) des Rollenspeichers
(200) ausgebildet sind. In 5 ist zur
Veranschaulichung eine verrastete Seitenwange (210) im
Behälterunterteil (110) dargestellt. Die übrigen
Bauteile des Rollenspeichers (200) wurden aus Gründen
der Übersichtlichkeit weggelassen. 6 zeigt
eine Draufsicht auf das offene Behälterunterteil (110)
mit den beiden darin verrasteten Seitenwangen (210) des
Rollenspeichers (200). Die übrigen Rollenspeicherdetails
wurden auch hier der Übersichtlichkeit halber weggelassen.
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Zur
besseren Lagefixierung des nur lösbar in dem Behälter
(100) angeordneten Rollenspeichers (200) in dem
Behälterunterteil (110) sind Lagerschalen (116)
zur Lagefixierung des Rollenspeichers (200) in dem Behälter
(100) angeordnet, wobei in den Lagerschalen (116)
eine Achse (220) des Rollenspeichers (200) gelagert
wird. Für diesen Zweck kann beispielsweise eine zwischen
den beiden Seitenwangen (210) angeordnete Distanzachse
(220) – siehe 5 und 6 – verwendet
werden. Beim Einsetzen des Rollenspeichers (200) in den
Behälter (100) wird diese Achse (220)
einfach ein die Lagerschalen (116) eingelegt, wodurch die
Achse (220) und damit der gesamte Rollenspeicher (200)
in eine ordnungsgemäße Position gebracht wird.
Bei der Entnahme des Rollenspeichers (200) aus dem Behälter
(100) wird die Achse (220) einfach aus den Lagerschalen (116)
gehoben. Die Lagerschalen (116) gleichen somit eine Toleranz
der Rastwirkverbindung zwischen Behälterunterteil (110)
und Rollenspeicher (200) aus.
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Im
Zusammenhang mit den 2A, 2B und 3 soll
noch auf eine weitere Besonderheit der erfindungsgemäßen
Rollenspeicheranordnung eingegangen werden, und zwar weist eine
Seitenwand des Behälterunterteils (110) zumindest
teilweise eine Aussparung (113) auf, wobei korrespondierend
dazu an dem Deckel (121) des Behälteroberteils (120)
eine seitliche Lasche (122) angeordnet ist, welche bei
geschlossenem Behälter (100) die Aussparung (113)
in der Seitenwand des Behälterunterteils (110)
verschließt. Über diese Aussparung (113)
in der Seitenwand des Behälterunterteils (110)
kann nun bei geöffnetem Behälter (100),
d. h. hochgeschwenktem oder abgenommenen Behälteroberteil
(120), auf den Antrieb des Rollenspeichers (200)
zugegriffen werden. Auf diese Weise kann außerhalb des
Geldverarbeitungssystems im Service- oder Wartungsfall in sehr einfacher
Weise die Folien-/Wickeltrommel des Rollenspeichers (200)
manuell gedreht werden, um beispielsweise einen Banknotenstau oder
dergleichen zu beheben, ohne dass dafür der Rollenspeicher
(200) aus dem Behälter entnommen werden muß.
Hinter der seitlichen Lasche (122) befinden sich die Zahnriemenräder
(230) und Zahnriemen (240) für den Antrieb
der zwischen den Seitenwangen (210) gelagerten Folien-
und Wickeltrommel. Durch Hochschwenken oder Abnehmen des Behälteroberteils (120),
an dem die Lasche (122) angeordnet ist, werden diese frei
zugänglich. Dabei ist vorzugsweise ein Handrad (250)
vorgesehen, dass auf einer Antriebs-, Abtriebs- oder Umlenkwelle
angeordnet ist, so dass durch Drehen des haptisch vorteilhaft ausgeführten Handrades
(250) die Folien-/Wickeltrommel manuell gedreht werden
können. Selbstverständlich kann auch ohne Handrad
in erfindungsgemäßer Weise einfach auf den Antrieb
eingewirkt werden, indem die Zahnriemenräder (230)
oder Zahnriemen (240) direkt manuell gedreht werden.
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Darüber
hinaus ist es in einer Ausführungsform vorgesehen, zumindest
auf einem der Zahnriemenräder (230) ein Mittel
vorzusehen, das den Einsatz eines externen manuellen oder motorischen Drehwerkzeuges
ermöglichen, um auf den Antrieb des Rollenspeichers einzuwirken,
d. h. die Folien-/Wickeltrommel zu drehen. Bei diesem Mittel kann es
sich um eine exzentrisch angeordnete Hülse (260) oder
um einen exzentrisch angeordneten Zapfen handeln, in die bzw. auf
den ein entsprechender Zapfen bzw. Hülse einer Kurbel gesteckt
bzw. aufgesteckt wird. Alternativ oder zusätzlich kann
auch ein in Form einer Sechskantmutter (270) ausgebildetes Mittel
vorgesehen sein, das auf der Zahnriemenradachse angeordnet ist und
durch einen Sechskantschraubendreher betätigt werden kann.
Insbesondere dann, wenn der gesamte im Rollenspeicher (200)
gespeicherte Banknotenvorrat außerhalb eines Geldverarbeitungssystems
von dem Rollenspeicher (200) abgezogen werden soll, bietet
sich die Verwendung eines motorischen Drehwerkzeuges an.
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In
Verbindung mit den 12 und 13 soll
die Anordnung des Behälteroberteils (120) an dem
Behälterunterteil (110) erläutert werden.
Das Behälteroberteil (120) ist verschwenkbar und
abnehmbar an dem Behälterunterteil (110) angeordnet, wobei
Behälteroberteil (120) und Behälterunterteil (110)
scharnierartig lösbar miteinander verbunden sind. Zu diesem
Zweck weist das Behälterunterteil (110) zur Ausbildung
der scharnierartigen Verbindung zwei Aussparungen (117)
auf, in die jeweils eine am Behälteroberteil (120)
ausgebildete offene Schanierlagerschale (123) einhängbar
ist, wobei die Schanierlagerschalen (123) jeweils eine
an der Aussparung (117) ausgebildete Hinterschneidung teilweise
umfassen. Auf diese Weise kann das Behälteroberteil (120)
für Service- oder Wartungszwecke einfach und ohne Werkzeuge
abgenommen und wieder aufgesetzt werden. Zum Abnehmen des Behälteroberteils
(120) reicht es, wenn dieses um größenordnungsmäßig
ca. 45° hochgeschwenkt wird. Ab dieser Position lassen
sich die Scharnierlagerschalen (123) aus den Aussparungen
(117) aushängen, so dass das Behälteroberteil
(120) abgenommen werden kann. Das Aufsetzen des Behälteroberteils (120)
erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
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Bei
geschlossenem Behälter (100) wird das Behälteroberteil
(120) gegenüber dem Behälterunterteil
(110) mechanisch verriegelt, so dass der Behälter (100)
problemlos transportiert werden kann, ohne dass Gefahr besteht,
dass das Behälteroberteil (120) sich unerwartet öffnet. Über
ein entsprechendes Schloß kann die Verriegelungseinrichtung
(118) abgeschlossen werden, so dass der Behälter
(100) revisionssicher verschlossen ist. Ein nicht autorisiertes Öffnen
des Behälters (100) ist ohne Beschädigung und
ohne Spuren zu hinterlassen nicht möglich. Die am Behälterunterteil
(110) angeordnete Verriegelungseinrichtung (118)
umfasst Riegelschieber (118a), die in der verriegelten
Stellung in entsprechende Elemente (nicht dargestellt) am Behälteroberteil
(120) eingreifen.
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In
dem Deckel (121) des Behälteroberteils (120)
ist innenseitig vorzugsweise mindestens ein Dämpfungselement
(124), insbesondere Schaumstoffelement, vorgesehen, das
bei geschlossenem Behälter (100) unter Vorspannung
zwischen dem Deckels (121) des Behälteroberteils
(120) und dem Rollenspeicher (200) angeordnet
ist. Auf diese Weise lässt sich das Behälteroberteil
(120) in der verriegelten Stellung spielfrei mit dem Behälterunterteil
(110) verschließen. Da das Behälteroberteil
(120) bei geschlossenem Behälter (100)
aufgrund der scharnierartigen, lösbaren Anordnung und der
Art der Behälterverriegelung nur mit einem gewissen Toleranzspiel mit
dem Behälterunterteil (110) verbunden ist, würde das
Behälteroberteil (120) ansonsten beim Transport des
Behälters (100) außerhalb des Geldverarbeitungssystems
oder beim Betrieb des Rollenspeichers (200) im Geldverarbeitungssystem
in unangenehmer Weise klappern. In der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsform sind zwei streifenförmige Schaumstoffelemente
(124) vorgesehen, die auf die Seitenwangen (210)
des Rollenspeichers (200) drücken.
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Für
den Fall, dass der Behälter (100) beim Transport
außerhalb des Geldverarbeitungssystems versehentlich fallengelassen
wird und zu Boden stürzt, was nie vollkommen auszuschließen
ist, ist der Behälter (100) zumindest teilweise
doppelwandig ausgebildet, wobei die Doppelwandung (119)
der Energieabsorption beim Aufprall des Behälters (100) zum
Schutz des Rollenspeichers (200) dient. Damit wird die
teuerste Komponente der Rollenspeicheranordnung (Behälter,
Rollenspeicher), nämlich der Rollenspeicher (200)
an sich, vor Beschädigungen geschützt.
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Für
den Fall, dass die Anforderung besteht, außerhalb eines
Geldverarbeitungssystems zwei oder mehr Behälter (100)
zu stapeln, ist erfindungsgemäß folgende Maßnahme
vorgesehen, um die Stapelbarkeit einfach und zuverlässig
zu gestalten. Und zwar weist der Boden (111) des Behälterunterteils
(110) außenseitig mindestens eine Vertiefung (111A)
auf, während der Deckel (121) des Behälteroberteils
(120) außenseitig mindestens eine Erhebung (121A)
aufweist. Dabei ist ein Behälter (100) auf einen
anderen baugleichen Behälter (100) stapelbar, indem
die mindestens eine Erhebung (121A) auf dem Deckel (121)
des einen Behälters (100) mit der Vertiegung (111A)
auf dem Boden (111) des anderen Behälters (100)
zusammenwirkt. Selbstverständlich (nicht dargestellt) können
die Erhebungen auch am Boden des Behälterunterteils und
die Vertiefungen auch am Deckel des Behälteroberteils angeordnet sein.
In der dargestellten Ausführungsform sind jeweils 4 kreisrunde
Vertiefungen (111A) und Erhebungen (121A) vorgesehen.
Durch das Zusammenwirken der Erhebungen (121A) und Vertiefungen
(111A) wird einerseits sichergestellt, dass die Behälter
(100) bündig übereinander gestapelt werden,
und zum anderen können die Behälter (100)
nicht verrutschen.
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Die
erfindungsgemäße Rollenspeicheranordnung gestattet
es darüber hinaus, die in dem Rollenspeicher gespeicherten
Banknoten durch die Einfärbung mit Tinte im Falle einer
unerlaubten Manipulation oder eines Überfalls unbrauchbar
zu machen, da der Tintenvorratsbehälter und der Auslösemechanismus
zur Aktivierung der Tinteneinfärbung ebenfalls in dem Behälter
untergebracht werden können.
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- 100
- Behälter
- 110
- Behälterunterteil:
- 111
- Boden
- 111A
- Kreisförmige
Vertiefungen im Boden
- 112
- Führungsnuten
- 113
- Aussparung
in einer Seitenwand für Service-/Wartungszwecke
- 114
- Handgriff
- 115
- Rasthaken
zur Verrastung des Rollenspeichers
- 116
- Lagerschalen
zur lagefixierten Aufnahme einer Rollenspeicherachse
- 117
- Aussparungen
für scharnierartige Anbindung des Behälteroberteils
- 118
- Verriegelungseinrichtung
- 118A
- Riegelschieber
- 119
- Doppelwandung
- 120
- Behälteroberteil:
- 121
- Deckel
- 121A
- Kreisförmige
Erhebungen im Deckel
- 122
- Seitliche
Lasche
- 123
- Schamierlagerschalen
- 124
- Dämpfungselemente
- 130
- Banknotentransfer-Spalt
zwischen Behälteroberteil und Behälterunterteil
- 131
- Abdeckblende
- 200
- Rollenspeicher:
- 210
- Seitenwangen
- 211
- Rastausnehmungen
in den Seitenwangen
- 220
- Distanzachse
- 230
- Zahnriemenräder
- 240
- Zahnriemen
- 250
- Handrad
- 260
- Hülse
auf dem Zahnriemenrad zur Anbringung einer Kurbel
- 270
- Sechskantmutter
auf der Achse des Zahnriemenrades
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19858350
A1 [0005]
- - US 2003/0116400 A1 [0005]