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Beim
Betrieb einer Magnetresonanzanlage kommt es bekanntlich zu einer
beachtlichen Geräuschentwicklung, die betriebstechnisch
bedingt ist. Ein Untersuchungspatient, der mit einer Magnetresonanzanlage
untersucht wird, muss infolgedessen einen Gehörschutz tragen,
wobei hierbei sicherzustellen ist, dass der Lautstärkepegel
am Ohreingang (Gehörgang) des Patienten 99 dBa nicht überschreitet.
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Ein
bekannter Gehörschutz, häufig auch Kapselgehörschutz
genannt, besteht aus zwei Ohrenabdeckungen, die in der Regel über
eine Polsterung am Ohr bzw. um das Ohr herum am Kopf anliegen. Die
Abdeckungen sind über einen Bügel, der teleskopierbar
ist, damit der Gehörschutz der Kopfgröße
angepasst werden kann, miteinander verbunden und in der Regel am
Bügel gelenkig gelagert. Bekannte Abdeckungen bestehen
aus einer halbkugel- oder kalottenförmig nach außen
gewölbten Kunststoffaußenschale, in der eine dünne
Schaumstoffeinlage angeordnet ist, wobei im zum Kopf hinweisenden
Bereich der Schale die ringartige Oberflächenpolsterung
angeordnet ist. Die Wölbung der meist ovalen Außenschale
ist in der Regel nicht symmetrisch, vielmehr wölbt sich
die Außenschale im vom Bügel weiter entfernten
unteren Abschnitt weiter nach außen als im oberen Abschnitt.
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Bei
einer Reihe von Untersuchungen mit Magnetresonanzanlagen kann ein
solcher in der Breite stark aufbauender Gehörschutz verwendet
werden, da keine Platzprobleme gegeben sind. Bei Untersuchungen
im Kopf- und Halsbereich aber ist es erforderlich, spezielle Oberflächenspulen,
so genannte Kopf- oder Kopf-Hals-Spulen, am Patienten zu positionieren,
um aussagekräftige Magnetresonanzbilder aufnehmen zu können.
Die Spu len, die in der Regel käfigartig ausgeführt
sind, müssen dabei möglichst nahe am Patientenkopf
angeordnet werden. Ein Gehörschutz der eingangs beschriebenen
Art kann in solchen Fällen nicht verwendet werden, da er
häufig nicht vernünftig aufgesetzt bzw. die Spule
positioniert werden kann.
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Ein
hierbei verwendbarer, nach Art eines Kopfhörers mit einem
Bügel ausgeführter Gehörschutz ist aus
der
deutschen Patentanmeldung
10 2004 059 678 bekannt. Dieser Gehörschutz zeichnet sich
dadurch aus, dass in der Kunststoffaußenschale ein mit
ihr fest verbundenes massives Innenteil angeordnet ist, das aus
einer formstabilen Kunststoffmasse besteht und die Außenschale
ausfüllt, wobei die Außenschale vorzugsweise vollständig
ausgefüllt ist. Dieser bekannte Gehörschutz ist
relativ schmal, baut also zur Seite nicht allzu sehr auf, und bietet
eine sehr gute Geräuschdämpfung, da die Außenschale mit
dem Innenteil vollständig ausgefüllt ist.
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Gleichwohl
ist auch dieser Gehörschutz nach Art eines Kopfhörers
ausgeführt, die beiden Ohrenabdeckungen sitzen von außen
auf dem Ohr bzw. dem Kopf auf, sodass sich insgesamt dennoch eine Vergrößerung
des mit der Kopf- oder der Kopf-Hals-Spule zu umgebenden Volumens
bedingt durch den aufgesetzten Gehörschutz ergibt.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, einen Gehörschutz
anzugeben, der es ermöglicht, Messspulen bis in nahezu
unmittelbare Nachbarschaft am Kopf zu positionieren.
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Zur
Lösung dieses Problems ist bei einem Gehörschutz
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass an einem Adapter ein im Ohr einzusetzendes Polster vorgesehen
ist, wobei an oder in dem Adapter eine Schallerzeugungseinrichtung
vorgesehen ist oder eine Schallübertragungseinrichtung
mündet.
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Der
erfindungsgemäße Gehörschutz ist ein In-Ear-Kopfhörer,
das heißt, er wird mit dem Ohrenpolster in das Ohr bzw.
die Ohrmuschel eingesetzt und über das verformbare, üblicherweise
aus einem Schaumstoff bestehende, Ohrpolster im Ohr bzw. der Ohrmuschel
fixiert. Das Ohrpolster ist an einem Adapter vorgesehen, der wiederum
eine Schallerzeugungseinrichtung aufweist, die von außen
angesteuert werden kann und aktiv zu übertragende Schallwellen
erzeugt. Alternativ kann am Adapter auch eine Schallübertragungseinrichtung
in Form eines dünnen Schlauches münden, über
den von einer externen Schallquelle erzeugte Schallwellen zum Adapter
geführt werden.
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Der
Adapter selbst ist sehr klein, nachdem er letztlich lediglich die
Funktion hat, das Ohrpolster zu fixieren sowie entweder selbst eine
sehr klein bauende Schallerzeugungseinrichtung aufzunehmen, oder lediglich
mit einer Schallübertragungseinrichtung, also beispielsweise
dem dünnen Schlauch, verbunden zu werden. Das heißt,
dass der gesamte Gehörschutz – von dem im Betrieb
natürlich zwei zu verwenden sind, jeweils einer in einem
Ohr – sehr klein bauend ist und im Ohr fixiert wird, und
in der Tragestellung nur geringfügig über die
Kopfgeometrie hervorsteht. Dies führt dazu, dass sich keinerlei
Platzprobleme hinsichtlich der Positionierung einer Kopf- oder einer
Kopf-Hals-Spule ergeben, da die beiden Gehörschutze an
beiden Kopfseiten vernachlässigbar vom Kopf abstehen. Gleichwohl
wird über die direkte Anordnung des Gehörschutzes
respektive des Ohrpolsters nebst einem Teil des Adapters im Ohr bzw.
in der Ohrmuschel für eine sehr gute Geräuschdämpfung
Sorge getragen.
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Anders
als bei allen bisher bekannten Gehörschutzausführungen,
die üblicherweise mit einer Schlauchzuleitung verbunden
sind, über welche mittels einer externen Schallerzeugungseinrichtung
entsprechende Signale oder Informationen übertragen werden,
ist beim erfindungsgemäßen Gehörschutz die
direkte Integration einer eigenständigen Schallerzeugungseinrichtung
in den Adapter vorgesehen. Der Adapter, der sehr klein ist und nur
wenige Millimeter bis Zentimeter groß ist, kann folglich
eine sehr kleine Schallerzeugungseinrichtung aufnehmen, die jedoch
im Hinblick darauf, dass sich der Adapter in un mittelbarer Ohrennähe
befindet, völlig ausreichend ist, gut wahrnehmbare Schallsignale
zu erzeugen.
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Eine
solche Schallerzeugungseinrichtung kann nach einer ersten Erfindungsausgestaltung
lediglich aus einer ansteuerbaren Spule bestehen, die mit einer
Schwingmembran verbunden ist. Diese Spule, die über externe
Steuerleitungen von extern betrieben wird, ist mit der Schwingmembran
verbunden. Ein Permanentmagnetkern, wie ihn übliche Schallerzeugungseinrichtungen
aufweisen, ist hier nicht vorgesehen. Dieser Magnetkern würde
im Rahmen der Magnetresonanzbildgebung auch stören. Gleichwohl
arbeitet diese Schallerzeugungseinrichtung hervorragend, wenn der
Gehörschutz während der Untersuchung getragen
wird. Denn das bei üblichen Schallerzeugungseinrichtungen
vom Permanentmagneten erzeugte Magnetfeld wird erfindungsgemäß durch
das Grundmagnetfeld, üblicherweise auch B0-Feld genannt,
des Grundfeldmagneten der Magnetresonanzeinrichtung bereitgestellt.
Es hat sich hierbei herausgestellt, dass dieses Grundmagnetfeld
völlig ausreichend ist, die Funktionsfähigkeit der
lediglich aus Spule und Schwingmembran bestehenden Schallerzeugungseinrichtung
zu gewährleisten. Überraschenderweise spielt es
dabei auch keine nennenswerte Rolle, wie das Grundmagnetfeld, das ein
statisches Magnetfeld mit einer ausgezeichneten Feldrichtung ist,
relativ zur Spulenachse respektive zur Spulenraumlage steht. Denn
infolge der mehrdimensionalen Spulengestaltung ist immer ein geringer Feldanteil
gegeben, der einen hinreichenden Feldvektor aufweist, der zur aktiven
Membranbewegung ausreichend ist. Das heißt, dass mit einer
derart einfach aufgebauten Schallerzeugungseinrichtung in Verbindung
mit dem ohnehin vorhandenen Grundmagnetfeld eine Integration einer
Schallerzeugungseinrichtung in den kleinen Adapter möglich
ist, die die Erzeugung von hervorragend wahrnehmbaren und sich über
einen großen Frequenzbereich erstreckenden Schallsignalen
ermöglicht.
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Die
Spule selbst kann eine eine oder mehrere Windungen aufweisende Ringspule
oder eine in einer Ebene liegende Flächenspule sein, die
beispielsweise mäanderförmig geführt
ist. In jedem Fall ist die Spule unmittelbar mit der Schwingmembran
verbunden. Das von der Spule erzeugte magnetische Wechselfeld hat
sich als für die Magnetresonanzbildgebung wenig störend
herausgestellt, da es, nicht zuletzt aufgrund der sehr kleinen Spulengeometrie
und der sehr geringen Steuerströme, sehr niedrig ist. Im Hinblick
darauf, dass der erfindungsgemäße Gehörschutz
eine hervorragende Positionierung der Messspulen ermöglicht,
sind die minimalen, aus dem Betrieb der Schallerzeugungseinrichtung
resultierenden Feldstörungen grundsätzlich tolerabel.
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Dennoch
kann es bei Verwendung einer solchen Spule in manchen Fällen
auch zu Bildartefakten kommen. In zweckmäßiger
weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann daher vorgesehen sein,
dass an oder in dem Adapter wenigstens eine fest montierte Kompensationsspule
zur Kompensierung eines von der Spule erzeugten Magnetfeldes vorgesehen
ist. Es wird also vorgeschlagen, das von der Spule während
der Schallerzeugung erzeugte Feld durch eine Kompensationsspule
oder eine Kompensationsspulenanordnung, die entsprechend ausgestaltet
ist, wieder aufzuheben. Konkret kann dann beispielsweise vorgesehen
sein, dass die zur Spule baugleiche Kompensationsspule axial benachbart
zu der Spule angeordnet und umgekehrt bestrombar ist. Bei Verwendung
einer Ringspule ist demnach auch als Kompensationsspule eine Ringspule
vorgesehen, die axial möglichst dicht benachbart an die
mit der Schwingmembran verbundene Spule anschließt. Wird
eine Flachspule verwendet, so ist deckungsgleich parallel dazu eine
weitere derartige Flachspule möglichst dicht an der mit
der Ringmembran verbundenen Flachspule positioniert. Der Abstand
sollte dabei, um bei umgekehrter Bestromung eine ideale Kompensation
zu erreichen, so gewählt werden, dass bei maximaler Auslenkung
der Schwingmembran gerade kein Kontakt zwischen der Spule und der Kompensationsspule
auftritt. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die als Ringspule
kleineren oder größeren Durchmessers als der der
als Ringspule ausgebildeten Spule ausgebildete Kompensationsspule
koaxial zu der Spule zumindest teilweise innerhalb der Spule oder
die Spule umgebend angeordnet und umgekehrt bestrombar ist. Bei
einer derartigen Konstruktion nimmt man eine Abweichung des Durchmessers
in Kauf, um die Spule und die Kompensationsspule noch näher
aneinander platzieren zu können. Damit sich die beiden
Ringspulen möglichst vollständig überlappen
können, kann vorgesehen sein, dass die Schwingmembran eine
zentral ausgebeulte Form aufweist und/oder die Spule über
einen Abstandshalterring mit der Schwingmembran verbunden ist. Beide
Ausgestaltungen, wobei die erste für eine in die Spule
eingeschobene Kompensationsspule zweckmäßig ist,
ermöglichen eine möglichst deckungsgleiche Anordnung
der Ringspulen, ohne dass die Gefahr besteht, dass bei Schwingungen
der Schwingmembran ein Kontakt zwischen der Schwingmembran und der
Kompensationsspule oder der Kompensationsspule und der Spule auftritt. Die
hier genannten exemplarischen Ausgestaltungen einer Kompensation
durch eine Kompensationsspule sind selbstverständlich nur
beispielhaft zu verstehen, es sind beliebig komplexe Anordnungen
denkbar, die beispielsweise aufgrund von Modellrechnungen eine Kompensation
des von der mit der Schwingmembran verbundenen Spule erzeugten Feldes
erlauben. Die Kompensationsspule soll dabei, wie beschrieben, fest
montiert sein, also nicht zu Schwingungen in der Lage sein. Dazu
kann die Kompensationsspule beispielsweise über ein Trägerelement
an dem Adapter befestigt sein, es ist jedoch auch denkbar, dass
die Kompensationsspule oder die Kompensationsspulen in den Adapter
eingegossen sind. Die Verwendung einer Kompensationsspule hat allgemein
den Vorteil, dass Störungen der Magnetresonanzmessung noch weitgehender
verhindert werden. Das Auftreten von Artefakten wird vermieden.
Bei einer Ausgestaltung mit einer umgekehrt stromdurchflossenen,
möglichst nahe an der Spule angeordneten Kompensationsspule
verbleiben lediglich quadrupolartige magnetische Streufelder, die
nur eine sehr geringe Reichweite haben, das bedeutet, die Feldstärke
dieses magnetischen Streufelds nimmt mit zunehmendem Abstand zu
den Spulen sehr rasch ab. Ein weiterer Vorteil entsteht durch die
abstoßende Kraft zwischen der mit der Schwingmembran verbundenen
Spule und der statischen Kompensationsspule. Denn hierdurch kann
der Klang bzw. der Wirkungsgrad der Schwingmembran verbessert werden.
Zudem ist diese abstoßende Kraft auch außerhalb
des Magnetfelds des Magnetresonanzsystems wirksam.
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Eine
Alternative zur Verwendung einer Spule nebst Schwingmembran als
Schallerzeugungseinrichtung sieht den Einsatz eines ansteuerbaren
piezoelektrischen Wandlers vor, der selbst als Schwingmembran dient.
Dieser piezoelektrische Wandler besteht aus zwei sehr dünnen
Metallflächen, die mit entsprechenden, nach außen
geführten Steuerleitungen verbunden sind, und die zwischen
sich eine sehr dünne, membranartige Schicht aus einem piezoelektrischen
Material aufnehmen. Die Metallschichten sind z. B. auf die piezoelektrische
Zwischenlage aufgedampft. Das piezoelektrische Material verformt sich
in Abhängigkeit einer anliegenden Spannung. Das heißt,
dass durch entsprechende Ansteuerung bzw. Gabe von Spannungssignalen
eine Schwingung dieses piezoelektrischen Wandlers erzeugt werden kann,
die der Schallerzeugung dient. Auch diese Schallerzeugungseinrichtung
ist sehr klein, wirkt sich also nicht störend auf die Magnetresonanzbildgebung
aus. Lediglich die Metallflächen bilden Störquellen,
die jedoch im Hinblick auf die äußerst geringe
Fläche von nur wenigen Quadratmillimetern ebenfalls vernachlässigbar
sind, nicht zuletzt, weil auch hier nur mit sehr geringen Steuerströmen
gearbeitet wird. Auch mit einer solchen piezoelektrischen Schallerzeugungseinrichtung
lassen sich hervorragend wahrnehmbare Schallsignale erzeugen.
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Sowohl
im Falle einer eine Spule aufweisenden Schallerzeugungseinrichtung
als auch einer piezoelektrisch arbeitenden Schallerzeugungseinrichtung
ist die Anordnung einer oder mehrerer Mantelwellensperren in einer
zu der jeweiligen Schallerzeugungseinrichtung führenden
Steuerleitung erforderlich, um zu vermeiden, dass das für
eine Magnetresonanzbildaufnahme anzulegende Hochfrequenzfeld über
die Steuerleitung ausgekoppelt wird, und es nicht zu Feldüberhöhungen
im Untersuchungsbereich kommt.
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Alternativ
zur direkten Integration einer Schallerzeugungseinrichtung in den
Adapter selbst ist es möglich, als Schallübertragungseinrichtung eine
Schlauchverbindung an den Adapter zu führen und an diesen
anzuschließen, welche Schlauchverbindung mit einer externen
Schallerzeugungseinrichtung verbunden ist. Hier erfolgt also eine
pneumatische Schallübertragung, wobei die Schallwellen
von einer externen Schallerzeugungseinrichtung, also einem entsprechenden
Wandler, erzeugt werden.
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Das
Ohrpolster selbst ist an der Außenseite des Adapters bevorzugt
lösbar fixiert, was durch einen einfachen Klemmsitz oder
einen leichten Rastsitz ohne Weiteres realisiert werden kann. Dies
ermöglicht es, das Ohrenpolster nicht zuletzt aus hygienischen
Gründen ohne Weiteres auswechseln zu können.
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Der
Adapter selbst weist nach einer ersten Erfindungsalternative eine
im Wesentlichen zylindrische Form auf, wobei der Adapter wenigstens
ein Drittel seiner Länge in dem Ohrenpolster aufgenommen
ist, das heißt, dass sich der Adapter zum Teil selbst im
Ohr bzw. in der Ohrmuschel beim Tragen befindet. Alternativ zu einer
länglichen Ausführungsform kann der Adapter auch
eine gewinkelte Form aufweisen, wobei das Ohrpolster lösbar
auf einen abgewinkelten Halteabschnitt aufgesteckt ist.
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Unabhängig
davon, ob der Adapter nun länglich oder gewinkelt ausgeführt
ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ihn
sehr klein bauend auszuführen, was nicht zuletzt deshalb
möglich ist, als insbesondere die aktiven Schallerzeugungseinrichtungen auch
sehr klein gebaut und deshalb integriert werden können.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus den im Folgenden
beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen.
Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Gehörschutzes
einer ersten Ausführungsform in einer Schnittansicht,
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2 eine
Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Gehörschutzen
einer zweiten Ausführungsform in einer Schnittansicht,
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3 eine
Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Gehörschutzes
einer dritten Ausführungsform in einer Schnittansicht,
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4 eine
Prinzipdarstellung eines im Rahmen einer Magnetresonanzbildaufnahme
angelegten Gehörschutzes,
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5 eine
Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Gehörschutzes
einer vierten Ausführungsform in einer Schnittansicht,
und
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6 eine
Prinzipskizze eines erfindungsgemäßen Gehörschutzes
einer fünften Ausführungsform in einer Schnittansicht.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Gehörschutz 1 einer
ersten Ausführungsform. Der Gehörschutz 1,
der in einem Ohr als In-Ear-Kopfhörer anzuordnen ist, umfasst
eine gehäuseartigen Adapter 2, der hier gewinkelt
ausgeführt ist. Er umfasst einen ersten Adapter- oder Halteabschnitt 3,
der zylindrischer Form ist und als Halteabschnitt für ein
an ihm lösbar aufgestecktes Ohrpolster 4 dient.
Ferner ist ein zweiter Adapterabschnitt 5 vorgesehen, der
im Wesentlichen rechtwinklig absteht, und aus dem Steuerleitungen
geführt sind, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
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Der
Adapter 2 bildet einen Aufnahmeraum 6 für
eine Schallerzeugungseinrichtung 7, hier bestehend aus
einer Schwingmembran 8 und einer mit dieser unmittelbar
gekoppelten Spule 9. Diese Spule 9 kann als Ringspule
mit einer oder mehreren Win dungen ausgeführt und auf die
Schwingmembran aufgewickelt sein. Denkbar ist aber auch eine Flächenspule,
beispielsweise mit mäanderförmiger Struktur.
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Die
beiden Steuerleitungen 10, 11, die zur bzw. von
der Spule 9 zu einer externen Signalerzeugungseinrichtung
oder Steuerungseinrichtung führen, sind von der Spule 9 kommend
in den Adapterabschnitt 5 geführt und laufen von
diesem zur externen Signal- oder Steuerungseinrichtung.
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Im
Betrieb erhält die Spule 9 über die Steuerleitungen 10, 11 entsprechende
Steuersignale, über welche in Verbindung mit dem während
einer Magnetresonanzbildaufnahme immer herrschenden Grundmagnetfeld
B0 (in 4 exemplarisch dargestellt) ein Wechselfeld erzeugt
werden kann, über das eine Schwingung der Schwingmembran 8 zur Schallsignalerzeugung
erwirkt werden kann.
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Der
Gehörschutz 1 wird mit dem Ohrpolster 4 unmittelbar
in das Ohr bzw. in die Ohrmuschel eingesetzt. Das Ohrpolster 4,
das bevorzugt aus einem weichen Schaumstoff besteht, jedoch auch
aus einem anderen weichen, flexiblen Kunststoff bestehen kann, verklemmt
sich hierbei leicht im Ohr bzw. in der Ohrmuschel, worüber
der Gehörschutz 1 fixiert wird. Je nachdem, wie
lang der Adapter 2 bzw. der Halteabschnitt 3 ist,
befindet sich auch dieser etwas in der Ohrmuschel. Ersichtlich ergibt
sich dadurch insgesamt ein äußerst kleiner Aufbau,
der Gehörschutz kann nahezu vollständig in der
Ohrmuschel integriert werden. Im Hinblick darauf, dass der Ohrmuschelbereich,
der in das Ohr bzw. in den Gehörgang führt, sehr
klein bemessen ist, ergibt sich zwangsläufig, dass der
Durchmesser des Aufnahmeraums 6, in dem die Schwingmembran 8 und
die Spule 9 angeordnet sind, ebenfalls sehr klein ist.
Die Schwingmembran selbst hat eine Größe von nur
wenigen -zig Quadratmillimetern. Die Schallerzeugung selbst ist kompatibel
mit der Magnetresonanzbildgebung, da das erzeugte Wechselfeld der
Spule 9 vernachlässigbar ist.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
eines Gehörschutzes 1 zeigt 2.
Auch dort ist ein Adapter 2 vorgesehen, der hier jedoch länglicher
Gestalt ist. Er weist ebenfalls einen Aufnahmeraum 6 für
eine Schallerzeugungseinrichtung 7 auf, bei der es sich
jedoch um eine piezoelektrische Schallerzeugungseinrichtung handelt.
Diese umfasst eine mittlere Schicht 12 aus einem piezoelektrischen Material,
auf welcher Schicht beidseits jeweils eine Metallschicht 13, 14 aufgebracht
ist. Jede Metallschicht 13 ist über eine Steuerleitung 15, 16 mit
einer externen Signalerzeugungseinrichtung verbunden. Wird nun an
die beiden Metallschichten 13, 14 eine Wechselspannung
angelegt, so führt dies zu einer Geometrieänderung
der piezoelektrischen Schicht 12. Hierüber kann
eine Schwingung erzeugt werden, wobei diese piezoelektrische Schallerzeugungseinrichtung
selbst als Schwingmembran wirkt, das heißt, es schwingen
sowohl die piezoelektrische Schicht 12 als auch die beiden
Metallschichten 13, 14.
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Auch
hier ist auf den Adapter 2, der hier, wie auch der Halteabschnitt 3,
eine zylindrische Außenform aufweist, ein Ohrpolster 4 lösbar
aufgesteckt, beispielsweise über eine leichte Klemm- oder
Rasthalterung, sodass das Ohrpolster 4 ohne Weiteres bei
Bedarf ausgetauscht werden kann.
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Auch
die in 2 gezeigte piezoelektrische Schallerzeugungseinrichtung
ist mit der Magnetresonanzbildgebung kompatibel. Die beiden Metallschichten 13, 14 sind
in ihrem Störpotential nicht zuletzt im Hinblick auf die
Möglichkeit, die Messspulen so nah wie bisher noch nicht
bekannt am Kopf zu positionieren, vernachlässigbar.
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Eine
dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gehörschutzes 1 zeigt 3. Auch hier
ist ein Adapter 2 vorgesehen, der lediglich exemplarisch
wiederum gewinkelt ausgeführt ist. Am Halteabschnitt 3 ist
auch hier ein Ohrpolster 4 lösbar angeordnet.
Hier kommt jedoch keine integrierte Schallerzeugungseinrichtung 7 zum
Einsatz, sondern eine Schallübertragungseinrichtung 17 in
Form eines dünnen, flexiblen Schau ches 18 mit
einem möglichst geringen Durchmesser von nur wenigen Millimetern.
Dieser Schlauch 18 führt zu einer externen Schallerzeugungseinrichtung,
bei der die zu gebenden Schallsignale über einen entsprechenden Wandler
erzeugt werden. Am Adapter 2 ist am gewinkelten Abschnitt 5 ein
Steckabschnitt 19 ausgeführt, auf den der dünne
Schlauch 18 aufgesteckt wird. Der Adapter 2 selbst
ist offen, das heißt, über den Schlauch 18 zugeführt
Schallwellen treten über den gewinkelten Abschnitt 5 in
den Raum 6 ein und können vom Träger
ohne Weiteres wahrgenommen werden.
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Auch
dieser Gehörschutz 1 ist äußerst
klein, kann also ohne Weiteres in unmittelbarer Anordnung am Kopf
des Patienten, im Ohr fixiert über das Ohrpolster 4,
positioniert werden.
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Die
Anordnung zweier solcher Gehörschutze 1 während
einer Magnetresonanzbildgebung zeigt 4 in Form
einer Prinzipdarstellung. Gezeigt ist der Kopf 20 eines
Patienten, wobei in beiden Ohren 21 zwei erfindungsgemäße
Gehörschutze 1, gleich welcher der beschriebenen
Ausführungsformen, angeordnet sind. Die jeweiligen Steuerleitungen,
hier lediglich mit 22 gekennzeichnet, führen zu
einer entsprechenden Steuerungs- oder Schallerzeugungseinrichtung 23 extern
zur Magnetresonanzeinrichtung.
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Gezeigt
ist ferner das Grundmagnetfeld 20, das für den
Betrieb einer Schallerzeugungseinrichtung 7 umfassend eine
Spule nebst Schwingmembran, wie sie bezüglich 1 beschrieben
wurde, erforderlich ist. Dieses Grundmagnetfeld B0 spielt bei Verwendung
der anderen erfindungsgemäßen Gehörschutzausführungen
keine Rolle.
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Gezeigt
ist ferner eine Messspule 24, bei der es sich exemplarisch
um eine reine Kopfspule handelt. Ersichtlich kann die Kopfspule 24 bis
nahezu unmittelbar an den Kopf 20 de Patienten gebracht
werden. Das heißt, dass der jeweilige Gehörschutz 1 letztlich
nicht begrenzend hinsichtlich der Annäherung der Messspule 24 ist,
wie dies bisher bei üblichen, großvolumigen und
die Ohren insgesamt schalenartig abdeckenden Gehörschutzausführungen
der Fall ist.
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Wie 4 ferner
zeigt, ist es bei Verwendung von Gehörschutzen nach den
Ausgestaltungen der 1 und 2, bei denen
also Steuersignale über die Steuerleitungen 10, 11 bzw. 15, 16 gegeben werden,
erforderlich, in die entsprechenden Steuerleitungen Mantelwellensperren 25 zu
integrieren, die in 4 optional dargestellt sind.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
eines Gehörschutzes 1 zeigt 5.
Diese entspricht im Wesentlichen der Ausführungsform nach 1,
wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteile bezeichnen. Dabei sind
der besseren Übersichtlichkeit halber die selbstverständlich
weiterhin vorhandenen Steuerleitungen 10 und 11 hier
nicht mehr eingezeichnet. Im Gegensatz zu 1 umfasst der
Gehörschutz 1 zusätzlich zu der mit der
Schwingmembran verbundenen Spule 9 eine baugleiche, fest montierte
Kompensationsspule 25, die an einem Trägerelement 26 des
Adapters 2 angeordnet ist. Die Spule 9 und die
Kompensationsspule 25 sind axial benachbart mit einem gewissen
Abstand angeordnet, der so gewählt ist, dass sich die Spulen 9, 25 bei maximaler
Auslenkung der Schwingmembran 8 gerade nicht berühren.
Um ein Kompensationsfeld zu erzeugen, wird die Kompensationsspule 25 umgekehrt zu
der Spule 9 bestromt, so dass sich die Felder der beiden
Spulen im Wesentlichen aufheben und nur ein geringes, rasch abfallendes
Quadrupol-Streufeld verbleibt. Die Kompensationsspule 25 kompensiert
also zum größten Teil das Feld der Spule 9.
Zudem wird durch die abstoßende Kraft zwischen der Schwingspule 9 und
der fest montierten Kompensationsspule 25 der Klang bzw.
Wirkungsgrad der Schwingmembran 8 verbessert.
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Eine
weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Gehörschutzes 1 mit einer Kompensationsspule 25 zeigt
die 6, bei der wiederum der Übersichtlichkeit
halber die selbstverständlich noch immer vorhandenen und
auch mit der fest montierten Kompensationsspule 25 verbundenen
Steuerleitungen 10 und 11 nicht eingezeichnet
sind. In dieser fünften Ausführungsform ist die
Spule 9 als eine Ringspule ausgebildet, die über
einen Abstandshaltering 27 mit der Schwingmembran 8 verbunden
ist. Die Kompensationsspule 25 ist in diesem Fall nicht baugleich
zur Spule 9 ausgebildet, sondern auch eine Ringspule mit
einem geringeren Durchmesser, so dass sie wie dargestellt an dem
Trägerelement 26 befestigt in die Spule 9 möglichst
deckungsgleich eingeschoben ist. Ein Kontakt mit der Schwingmembran 8 bei
deren Schwingen wird durch den Abstandshalterring 27 wirksam
verhindert. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass eine innen
zum Ohr hin ausgebeulte Schwingmembran 8 verwendet wird.
Auch die Spule 25 wird zur Erzeugung eines das Feld der Spule 9 kompensierenden
Kompensationsfeldes über die Steuerleitungen 10, 11 umgekehrt
bestromt. Wiederum tritt lediglich ein rasch abfallendes Quadrupol-Streufeld
auf.
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Selbstverständlich
sind auch andere Anordnungen, insbesondere auch mit mehreren Kompensationsspulen,
denkbar, mit denen ein geeignetes Kompensationsfeld erzeugt werden
kann.
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Die
erfindungsgemäßen Gehörschutzausführungen,
wie sie beschrieben wurden, lassen die Erzeugung von hervorragend
wahrnehmbaren Schallsignalen bzw. deren Übertragung zu.
Dies ermöglicht es, grundsätzlich während
einer Untersuchung den Patientenkomfort fördernde Signale
wie Musik oder dergleichen zu übertragen. Gleichwohl besteht
auch die Möglichkeit, entsprechende Anweisungen zu übertragen,
beispielsweise um den Patienten zu entsprechenden Handlungen zu
veranlassen oder um etwaige Stimulationssignale im Rahmen einer
funktionellen Bildgebung zu übertragen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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