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Die
Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Stückgüter, insbesondere
zum händischen
Aufladen und/oder Abladen, mit einem freien Förderende, wobei die Fördereinrichtung
zum Ausfahren und Einfahren des freien Förderendes teleskopierbar ausgebildet
ist, wobei dem freien Förderende
eine Arbeitsbühne
zugeordnet ist.
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Entsprechende
Fördereinrichtungen
werden beispeisweise zum Be- und Entladen von Fahrzeugen wie Lastkraftwagen,
Anhängern
oder Aufliegern sowie von Containern verwendet und zwar insbesondere
dann, wenn die mit den Anhängern
oder Aufliegern transportierten Stückgüter von Hand Be- und Entladen
werden müssen.
Dies kann etwa bei Paketen oder dergleichen erforderlich sein, da
diese unterschiedliche Größen aufweisen
und nur von Hand geeignet gestapelt werden können. Außerdem werden durch das Be-
und Entladen von Hand Beschädigungen
der Stückgüter vermieden.
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Beim
Entladen eines vollen Anhängers
können
die Stückgüter auf
das eingefahrene freie Förderende,
also das vordere Ende, der Fördereinrichtung abgelegt
werden. Von dort können
die Stückgüter zum
gegenüberliegenden
Ende der Fördereinrichtung
und beispielsweise einer automatischen Verteilereinrichtung zugeführt werden.
Während
sich der Anhänger
leert, wird die Fördereinrichtung
immer weiter ausgefahren, um für
den Bediener unnötige Wege
im Anhänger
hin zur Fördereinrichtung
und zurück
zu vermeiden.
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Beim
Beladen des Anhängers
wird die Fördereinrichtung
dementsprechend zunächst
ausgefahren, so dass die Stückgüter so weit
wie möglich von
der Fördereinrichtung
in den Anhänger
transportiert werden. Mit zunehmendem Beladungszustand des Anhängers wird
das freie Förderende
der Fördereinrichtung
immer weiter eingefahren, so dass das freie Förderende immer weniger weit
in den Anhänger
hineinragt.
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Damit
vom Bediener auch hoch gelegene Bereiche zum Be- und Entladen ohne
weiteres zugänglich
sind, weisen einige dieser Fördereinrichtungen
Arbeitsbühnen
auf, die dem freien Förderende am
vorderen Ende eines Förderbands
zugeordnet sind. Die Fördereinrichtungen
werden dabei von dem sich auf der Arbeitsbühne befindlichen Bediener je nach
Bedarf ausgefahren oder eingefahren. Zudem sind die Fördereinrichtungen
auch in der Höhe
bzw. der Neigung verstellbar, so dass das freie Förderende
mitsamt dem Bediener vertikal verfahren werden kann.
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Nachteilig
an Fördereinrichtungen
mit Arbeitsbühnen
ist, dass diese einen zusätzlichen
Platzbedarf haben und das Teleskopieren der Fördereinrichtung erschweren,
wenn wenig Platz zum Manövrieren
zur Verfügung
steht. Das Manövrieren
der Fördereinrichtung
wird noch dadurch erschwert, dass der Überblick des Bedieners auf
der Arbeitsbühne eingeschränkt ist.
Darum werden häufig
sowohl Fördereinrichtungen
mit Arbeitsbühnen
als auch solche ohne Arbeitsbühnen
nebeneinander betrieben, um für
den jeweiligen Anwendungsfall die geeignete Fördereinrichtung zur Verfügung zu
haben.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Fördereinrichtung
der genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass
die Bedienbarkeit der Fördereinrichtung
trotz vorhandener Arbeitsbühne
erleichtert wird.
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Diese
Aufgabe ist bei einer Fördereinrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass
die Arbeitsbühne
gegenüber
dem freien Förderende
ausziehbar ausgebildet ist.
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Die
Erfindung hat also einerseits erkannt, dass die Arbeitsbühne nicht
durchgängig
vonnöten ist.
Dies ist nur dann der Fall, wenn der Benutzer tatsächlich Be-
und Entladungstätigkeiten
ausführt.
Andererseits hat die Erfindung erkannt, dass die Manövrierfähigkeit
der Fördereinrichtung
beim Teleskopieren bedarfsweise dadurch erhöht werden kann, dass die Arbeitsbühne eingeschoben
wird. Der Bediener kann sich in diesem Fall während des Teleskopierens der
Fördereinrichtung
nicht auf der Arbeitsbühne
befinden und die Fördereinrichtung
von dort bedienen. Allerdings ist es in einer Vielzahl von Fällen für den Bediener
möglich,
erst nach erfolgtem oder nahezu abgeschlossenem Teleskopieren die
Arbeitsbühne zu
betreten, um letztlich an der gewünschten Stelle das Be- und
Entladen von Stückgütern vorzunehmen.
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Die
ausziehbare Arbeitsbühne
kann selbstverständlich
dann, wenn Sie beispielsweise nicht benötigt wird, wieder eingeschoben
werden. Diese Möglichkeit
ist von dem Begriff ausziehbar im Sinne der vorliegenden Erfindung
mit umfasst.
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Bei
einer ersten bevorzugten Ausgestaltung der Fördereinrichtung ist vorgesehen,
dass die Arbeitsbühne
manuell ausziehbar und/oder einschiebbar ist. Dies erleichtert die
Bedienung der Fördereinrichtung.
Zudem ist dies konstruktiv einfach und wenig kostenintensiv.
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Bei
einer alternativen Ausgestaltung der Fördereinrichtung ist die Arbeitsbühne dagegen
entweder elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch ausziehbar und/oder
einschiebbar. Dies erlaubt eine sehr komfortable Bedienung der Fördereinrichtung.
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Um
eine möglichst
flexible Bedienung der Fördereinrichtung
zu ermöglichen,
ist die Arbeitsbühne
stufenlos ausziehbar und/oder einschiebbar ausgebildet. Die Arbeitsbühne muss
also beim Verstellen der Fördereinrichtung
nicht vollständig
eingefahren werden, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Zudem
kann der Bediener selbst entscheiden, wie weit die Arbeitsbühne ausgefahren
sein sollte. Auf diese Weise kann der Grad, zu dem die Arbeitsbühne ausgezogen
ist, ohne weiteres an die Bedingungen des Einzelfalls wie etwa daran
angepasst werden, ob die Arbeitsbühne eine oder mehrere Personen
aufnehmen soll.
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Zur
Erhöhung
der Sicherheit und Vermeidung von Betriebsunfällen kann eine Arretiervorrichtung
vorgesehen sein, mit der die Arbeitsbühne mechanisch gegenüber unbeabsichtigtem
Ausziehen und/oder Einschieben gesichert werden kann. Die Arretierung
ist dabei vorzugsweise stufenlos möglich, also unabhängig davon,
wie weit die Arbeitsbühne gegenüber dem
freien Förderende
ausgezogen ist.
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Ist
vorgesehen, dass die Arbeitsbühne,
insbesondere in eingeschobener Stellung, höchstens unwesentlich über eine
Förderebene
des freien Förderendes übersteht,
wird erreicht, dass die Fördereinrichtung
auch ohne Verwendung der Arbeitsbühne, also bei vollständig eingeschobener
Arbeitsbühne,
problemlos betrieben werden kann. Da die Arbeitsbühne auch
im eingeschobener Stellung nicht wesentlich über die Förderebene übersteht, auf der die Stückgüter beim
Entladen auf die Fördereinrichtung
abgesetzt und beim Beladen von der Fördereinrichtung weggenommen
werden, stört
die eingeschobene Arbeitsbühne
den Betrieb der Fördereinrichtung
nicht. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, dass
die Förderebene
von vorne zugänglich
bleibt. Die seitlichen Bereiche der Arbeitsbühne können in eingeschobener Stellung
auch deutlich über
die Förderebene überstehen,
wenn dies erforderlich sein sollte. Grundsätzlich bevorzugt ist dies jedoch
nicht, da dies die Zugänglichkeit
des freien Förderendes
bzw. der Förderebene
von der entsprechenden Seite behindern würde.
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Eine
besonders platzsparende Anordnung der Arbeitsbühne, die gleichzeitig ein hohes
Maß an Funktionalität erlaubt,
wird dadurch erreicht, dass die Arbeitsbühne in eingeschobener Stellung
das freie Förderende
von unten und von beiden Seiten umgreift. Dies bedeutet mit anderen
Worten, dass das freie Förderende
mit der Arbeitsbühne
in eingeschobener Stellung in den Arbeitsbereich der Arbeitsbühne hineinragt.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die Arbeitsbühne, vorzugsweise an der Bodenplatte
der Arbeitsbühne,
einen nach außen hervorstehenden
Taster aufweist, bei dessen Betätigung
das Teleskopieren der Fördereinrichtung
unterbrochen wird.
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Damit
das Be- und Entladen auch in schlecht beleuchteten Anhängern, Containern
oder Lagerhallen erleichtert wird, kann dem vorderen Ende der Arbeitsbühne wenigstens
eine Beleuchtungseinheit zugeordnet sein. Dadurch, dass die Beleuchtungseinheit,
bei der es sich um eine aus dem Stand der Technik bekannte Leuchte
oder dergleichen handeln kann, am vorderen Ende der Arbeitsbühne vorgesehen
ist, kann vermieden werden, dass der Bediener in den Lichtstrahl
tritt und den Arbeitsbereich so beschattet. Zudem kann der Arbeitsbereich
vorzugsweise unabhängig
davon beleuchtet werden, ob die Arbeitsbühne eingezogen oder herausgezogen
ist. Mit anderen Worten kann die Fördereinrichtung sowohl unter
Verwendung der Arbeitsbühne
als auch ohne Verwendung der Arbeitsbühne betrieben werden.
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Als
Fördereinrichtung
kommen grundsätzlich alle
bekannten Fördereinrichtungen
in Betracht. Vorzugsweise weist die Fördereinrichtung eine Mehrzahl von
Rollen und/oder wenigstes ein Förderband
zum Fördern
der Stückgüter auf.
Insbesondere ist aber entweder mindestens ein Förderband oder eine Vielzahl
hintereinander angeordneter Rollen vorgesehen. In diesen Fällen handelt
es sich bei der Fördereinrichtung
um einen so genannten Rollenförderer oder
einen Bandförderer.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt
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1 ein
gattungsbildender teleskopierbarer Bandförderer aus dem Stand der Technik
in einer schematischen Darstellung,
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2 ein
Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung
in einer perspektivischen Ansicht,
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3 das
vordere Ende der Fördereinrichtung
aus 2 in einer Seitenansicht mit eingeschobener Arbeitsbühne und
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4 das
vordere Ende der Fördereinrichtung
aus 3 mit ausgezogener Arbeitsbühne.
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In
der 1 ist schematisch ein aus dem Stand der Technik
bekannter teleskopierbarer Bandförderer
(B) dargestellt. Der dargestellte Bandförderer (B) ist in einer Lagerhalle
(H) auf Höhe
einer Laderampe (R) montiert und in den Laderaum (L) eines Aufliegers
hinein teleskopiert, wofür
der Bandförderer
(B) eine Reihe von Teleskopschüssen
(T) umfasst. Der teleskopierbare Bandförderer (B) erleichtert das
Be- und Entladen des rückwärts an die
Laderampe (R) herangefahrenen Aufliegers (A) insbesondere dann,
wenn dieser mit Stückgut
beladen ist oder wird.
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Um
auch höher
gelegene Bereich des Laderaums (L) zu erreichen, kann der Bandförderer (B) geneigt
werden. Damit auch der Bediener zum Be- und Entladen diese höher gelegenen
Bereiche erreichen kann, ist dem vorderen freien Förderende
(F) des Bandförderers
(B) eine Arbeitsbühne
(A) zugeordnet, die fest mit dem Bandförderer (B) verbunden ist. Der
Bediener kann also auf der Arbeitsbühne (A) in einer erhöhten Position
stehen und Stückgüter von der
Förderebene
(E) des freien Förderendes
(F) des Bandförderers
(B) entnehmen und in den Laderaum (L) laden. Genauso kann der Bediener
aber in der erhöhten
Position Stückgüter aus
dem Laderaum (L) entnehmen und zum Weitertransport auf die Förderebene
(E) des freien Förderendes
(F) des Bandförderers
(B) ablegen.
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In
der 2 ist eine Fördereinrichtung
(1) in Form eines Bandförderers
in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die Fördereinrichtung (1)
umfasst mehrere nicht im Einzelnen dargestellte ausziehbare Teleskopschüsse, auf
denen das Förderband
abläuft. Die
Teleskopschüsse
befinden sich bei der dargestellten Fördereinrichtung (1)
in eingezogenem Zustand und sind daher nicht als separate Bauteile
hervorgehoben. Das vordere Ende der Teleskopschüsse wird durch ein freies Förderende
(2) gebildet, das, ähnlich
wie dies in der 1 dargestellt ist, nach vorne
ausgefahren werden kann. Dem freien Förderende (2) ist eine
Aufhängung
(3) zugeordnet, an der eine Arbeitsbühne (4) befestigt
ist. Die Aufhängung (3)
wird mit dem freien Förderende
(2) aus- und eingefahren und umfasst zu beiden Seiten des
freien Förderendes
Führungen
(5), in denen jeweils eine Schiene (6) der Arbeitsbühne (4)
geführt
ist. Die Schienen (6) der Arbeitsbühne (4) sind dabei
verschiebbar in den Führungen
(5) gelagert, so dass die Arbeitsbühne (4) ausziehbar
an der Fördereinrichtung
(1) insbesondere am freien Förderende (2) befestigt
ist.
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In
dem in der 2 dargestellten Zustand der
Fördereinrichtung
(1) ist die Arbeitsbühne
(4) ausgezogen und kann von einem Bediener betreten werden.
Nicht im Einzelnen dargestellt ist, dass Betätigungsmittel im Bereich der
Arbeitsbühne
(4) vorgesehen sind, die von der Arbeitsbühne (4)
zum Verstellen der Fördereinrichtung
vom Bediener erreicht werden können.
Diese oder wahlweise auch weitere Betätigungsmittel können gegebenenfalls
auch vom Bediener erreicht werden, wenn dieser sich nicht auf der
Arbeitsbühne
(4) befindet. So kann die Fördereinrichtung (1)
auch verstellt werden, wenn die Arbeitsbühne (4) eingeschoben
ist und sich kein Bediener auf der Arbeitsbühne (4) befindet.
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Die
Arbeitsbühne
(4) weist neben einer Arbeitsplattform (7) noch
ein Geländer
(8) auf, damit ein Herabstürzen des Bedieners vermieden
werden kann. Das Geländer
(8) erstreckt sich dabei nicht nur seitlich sondern auch
im vorderen Bereich der Arbeitsbühne
(4). Jedoch ist das Geländer
(8) dort so angeorndnet, dass das freie Förderende
(2) auch in eingeschobener Stellung der Arbeitsbühne (4)
ohne weiteres zugänglich
ist. Dies wird beim dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch erreicht,
dass das Geländer
(8) unterbrochen und zudem im Bereich der Unterbrechung
(9) nach unten abgeschrägt
ist.
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An
der dem freien Förderende
(2) zugeordneten Aufhängung
(3) ist eine Arretiervorrichtung (10) vorgesehen,
mit der die Arbeitsbühne
(4) unabhängig
von dem Auszugsgrad in Bezug auf das freie Förderende (2) festgelegt
werden kann. Die Arretiervorrichtung (10) ist beim dargestellten
Ausführungsbeispiel
als Hebelmechanik ausgebildet, welche gegen die Schiene (6)
der Arbeitsbühne
(4) angestellt werden kann, um so einen Reibschluss zu
erzeugen. Der Reibschluss ermöglicht
eine stufenlose Arretierung. Anstelle eines Reibschlusses kann auch
ein Formschluss oder eine andere Verbindung etabliert werden. In
diesem Fall kann die Arretierung bedarfsweise quasistufenlos erfolgen.
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Bei
der dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform der Fördereinrichtung
(1) kann die Arbeitsbühne
(4) manuell eingeschoben und herausgezogen werden. Daher
sind besondere Antriebsmittel entbehrlich.
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An
der Unterkante (11) der Arbeitsplattform (8) ist
eine Tasterleiste (12) vorgesehen, die betätigt wird,
wenn die Arbeitsbühne
(4) gegen ein Hindernis stößt. Die Tasterleiste (12)
ist dabei mit dem Antrieb der Fördereinrichtung
(1) derart verbunden, dass ein weiteres Ausfahren und bedarfsweise
auch ein weiteres Einfahren bei betätigtem Taster verhindert wird.
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Nicht
im Einzelnen dargestellt ist, dass die Arbeitsbühne (4) beispielsweise
am vorderen Bereich des Geländers
(8) oder im vorderen Bereich der Arbeitsplattform (7)
eine Beleuchtungseinheit zum Ausleuchten des Arbeitsbereichs aufweist.
Die Beleuchtungseinheit, die gebräuchliche Lampen umfassen kann,
ist dabei nach vorne gerichtet und leuchtet den Arbeitsbereich daher
sowohl im eingeschobenen als auch in ausgezogener Stellung der Arbeitsbühne (4)
aus.
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In
den 3 und 4 ist die Fördereinrichtung (1)
aus 2 in einer Seitenansicht dargestellt. In der 3 befindet
sich die Arbeitsbühne
(4) in einem eingeschobenen Stellung, von der aus die Arbeitsbühne (4)
stufenlos in die in der 4 dargestellte ausgezogene Stellung
ausgezogen werden kann.
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Dadurch
dass die Arbeitsbühne
(4) das freie Förderende
(2) umgreift, wobei die Arbeitsplattform (7) unterhalb
des freien Förderendes
(2) und das Geländer
(8) jedenfalls teilweise vorzugsweise zu beiden Seiten
seitlich zum freien Förderende
(2) angeordnet sind, ist die Arbeitsbühne (4) in der eingeschobenen
Stellung sehr platzsparend angeordnet. In dieser Stellung ragt das
freie Förderende
(2) in den Arbeitsbereich der Arbeitsbühne (4) hinein.
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In
den 3 und 4 ist dargestellt, dass die
Arbeitsbühne
(4), insbesondere das Geländer (9) der Arbeitsbühne (4),
nicht über
die Förderebene
(13) des freien Förderendes
(2) übersteht.
Dies gilt sowohl bei ausgezogener Arbeitsbühne (4) als auch bei eingeschobener
Arbeitsbühne
(4). Dadurch können die
Stückgüter auch
bei eingeschobener Arbeitsbühne
(4) weiter problemlos befördert bzw. ein Laderaum etwa
eines Aufliegers be- und entladen werden.
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Im Übrigen ist
in den 3 und 4 noch eine Hebemechanik (14)
dargestellt, die dem Anheben des vorderen Endes der Fördereinrichtung
(1) dient. Durch das Anheben, kann die Fördereinrichtung
(1) geneigt werden, so dass das freie Förderende (2) und die
diesem zugeordnete Arbeitsbühne
(4) auch höher
gelegene Bereiche erreichen kann.