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DE102008036721A1 - Fördereinrichtung für Stückgüter mit einer Arbeitsbühne - Google Patents

Fördereinrichtung für Stückgüter mit einer Arbeitsbühne Download PDF

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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    • B65G67/04Loading land vehicles
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist eine Fördereinrichtung (1) für Stückgüter, insbesondere zum händischen Aufladen und/oder Abladen, mit einem freien Förderende (2), wobei die Fördereinrichtung (1) zum Ausfahren und Einfahren des freien Förderendes (2) teleskopierbar ausgebildet ist, wobei dem freien Förderende (2) eine Arbeitsbühne (4) zugeordnet ist. Damit die Bedienbarkeit der Fördereinrichtung trotz vorhandener Arbeitsbühne erleichtert wird, ist vorgesehen, dass die Arbeitsbühne (4) gegenüber dem freien Förderende (2) ausziehbar ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Stückgüter, insbesondere zum händischen Aufladen und/oder Abladen, mit einem freien Förderende, wobei die Fördereinrichtung zum Ausfahren und Einfahren des freien Förderendes teleskopierbar ausgebildet ist, wobei dem freien Förderende eine Arbeitsbühne zugeordnet ist.
  • Entsprechende Fördereinrichtungen werden beispeisweise zum Be- und Entladen von Fahrzeugen wie Lastkraftwagen, Anhängern oder Aufliegern sowie von Containern verwendet und zwar insbesondere dann, wenn die mit den Anhängern oder Aufliegern transportierten Stückgüter von Hand Be- und Entladen werden müssen. Dies kann etwa bei Paketen oder dergleichen erforderlich sein, da diese unterschiedliche Größen aufweisen und nur von Hand geeignet gestapelt werden können. Außerdem werden durch das Be- und Entladen von Hand Beschädigungen der Stückgüter vermieden.
  • Beim Entladen eines vollen Anhängers können die Stückgüter auf das eingefahrene freie Förderende, also das vordere Ende, der Fördereinrichtung abgelegt werden. Von dort können die Stückgüter zum gegenüberliegenden Ende der Fördereinrichtung und beispielsweise einer automatischen Verteilereinrichtung zugeführt werden. Während sich der Anhänger leert, wird die Fördereinrichtung immer weiter ausgefahren, um für den Bediener unnötige Wege im Anhänger hin zur Fördereinrichtung und zurück zu vermeiden.
  • Beim Beladen des Anhängers wird die Fördereinrichtung dementsprechend zunächst ausgefahren, so dass die Stückgüter so weit wie möglich von der Fördereinrichtung in den Anhänger transportiert werden. Mit zunehmendem Beladungszustand des Anhängers wird das freie Förderende der Fördereinrichtung immer weiter eingefahren, so dass das freie Förderende immer weniger weit in den Anhänger hineinragt.
  • Damit vom Bediener auch hoch gelegene Bereiche zum Be- und Entladen ohne weiteres zugänglich sind, weisen einige dieser Fördereinrichtungen Arbeitsbühnen auf, die dem freien Förderende am vorderen Ende eines Förderbands zugeordnet sind. Die Fördereinrichtungen werden dabei von dem sich auf der Arbeitsbühne befindlichen Bediener je nach Bedarf ausgefahren oder eingefahren. Zudem sind die Fördereinrichtungen auch in der Höhe bzw. der Neigung verstellbar, so dass das freie Förderende mitsamt dem Bediener vertikal verfahren werden kann.
  • Nachteilig an Fördereinrichtungen mit Arbeitsbühnen ist, dass diese einen zusätzlichen Platzbedarf haben und das Teleskopieren der Fördereinrichtung erschweren, wenn wenig Platz zum Manövrieren zur Verfügung steht. Das Manövrieren der Fördereinrichtung wird noch dadurch erschwert, dass der Überblick des Bedieners auf der Arbeitsbühne eingeschränkt ist. Darum werden häufig sowohl Fördereinrichtungen mit Arbeitsbühnen als auch solche ohne Arbeitsbühnen nebeneinander betrieben, um für den jeweiligen Anwendungsfall die geeignete Fördereinrichtung zur Verfügung zu haben.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Fördereinrichtung der genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die Bedienbarkeit der Fördereinrichtung trotz vorhandener Arbeitsbühne erleichtert wird.
  • Diese Aufgabe ist bei einer Fördereinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Arbeitsbühne gegenüber dem freien Förderende ausziehbar ausgebildet ist.
  • Die Erfindung hat also einerseits erkannt, dass die Arbeitsbühne nicht durchgängig vonnöten ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Benutzer tatsächlich Be- und Entladungstätigkeiten ausführt. Andererseits hat die Erfindung erkannt, dass die Manövrierfähigkeit der Fördereinrichtung beim Teleskopieren bedarfsweise dadurch erhöht werden kann, dass die Arbeitsbühne eingeschoben wird. Der Bediener kann sich in diesem Fall während des Teleskopierens der Fördereinrichtung nicht auf der Arbeitsbühne befinden und die Fördereinrichtung von dort bedienen. Allerdings ist es in einer Vielzahl von Fällen für den Bediener möglich, erst nach erfolgtem oder nahezu abgeschlossenem Teleskopieren die Arbeitsbühne zu betreten, um letztlich an der gewünschten Stelle das Be- und Entladen von Stückgütern vorzunehmen.
  • Die ausziehbare Arbeitsbühne kann selbstverständlich dann, wenn Sie beispielsweise nicht benötigt wird, wieder eingeschoben werden. Diese Möglichkeit ist von dem Begriff ausziehbar im Sinne der vorliegenden Erfindung mit umfasst.
  • Bei einer ersten bevorzugten Ausgestaltung der Fördereinrichtung ist vorgesehen, dass die Arbeitsbühne manuell ausziehbar und/oder einschiebbar ist. Dies erleichtert die Bedienung der Fördereinrichtung. Zudem ist dies konstruktiv einfach und wenig kostenintensiv.
  • Bei einer alternativen Ausgestaltung der Fördereinrichtung ist die Arbeitsbühne dagegen entweder elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch ausziehbar und/oder einschiebbar. Dies erlaubt eine sehr komfortable Bedienung der Fördereinrichtung.
  • Um eine möglichst flexible Bedienung der Fördereinrichtung zu ermöglichen, ist die Arbeitsbühne stufenlos ausziehbar und/oder einschiebbar ausgebildet. Die Arbeitsbühne muss also beim Verstellen der Fördereinrichtung nicht vollständig eingefahren werden, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Zudem kann der Bediener selbst entscheiden, wie weit die Arbeitsbühne ausgefahren sein sollte. Auf diese Weise kann der Grad, zu dem die Arbeitsbühne ausgezogen ist, ohne weiteres an die Bedingungen des Einzelfalls wie etwa daran angepasst werden, ob die Arbeitsbühne eine oder mehrere Personen aufnehmen soll.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit und Vermeidung von Betriebsunfällen kann eine Arretiervorrichtung vorgesehen sein, mit der die Arbeitsbühne mechanisch gegenüber unbeabsichtigtem Ausziehen und/oder Einschieben gesichert werden kann. Die Arretierung ist dabei vorzugsweise stufenlos möglich, also unabhängig davon, wie weit die Arbeitsbühne gegenüber dem freien Förderende ausgezogen ist.
  • Ist vorgesehen, dass die Arbeitsbühne, insbesondere in eingeschobener Stellung, höchstens unwesentlich über eine Förderebene des freien Förderendes übersteht, wird erreicht, dass die Fördereinrichtung auch ohne Verwendung der Arbeitsbühne, also bei vollständig eingeschobener Arbeitsbühne, problemlos betrieben werden kann. Da die Arbeitsbühne auch im eingeschobener Stellung nicht wesentlich über die Förderebene übersteht, auf der die Stückgüter beim Entladen auf die Fördereinrichtung abgesetzt und beim Beladen von der Fördereinrichtung weggenommen werden, stört die eingeschobene Arbeitsbühne den Betrieb der Fördereinrichtung nicht. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, dass die Förderebene von vorne zugänglich bleibt. Die seitlichen Bereiche der Arbeitsbühne können in eingeschobener Stellung auch deutlich über die Förderebene überstehen, wenn dies erforderlich sein sollte. Grundsätzlich bevorzugt ist dies jedoch nicht, da dies die Zugänglichkeit des freien Förderendes bzw. der Förderebene von der entsprechenden Seite behindern würde.
  • Eine besonders platzsparende Anordnung der Arbeitsbühne, die gleichzeitig ein hohes Maß an Funktionalität erlaubt, wird dadurch erreicht, dass die Arbeitsbühne in eingeschobener Stellung das freie Förderende von unten und von beiden Seiten umgreift. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das freie Förderende mit der Arbeitsbühne in eingeschobener Stellung in den Arbeitsbereich der Arbeitsbühne hineinragt.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Arbeitsbühne, vorzugsweise an der Bodenplatte der Arbeitsbühne, einen nach außen hervorstehenden Taster aufweist, bei dessen Betätigung das Teleskopieren der Fördereinrichtung unterbrochen wird.
  • Damit das Be- und Entladen auch in schlecht beleuchteten Anhängern, Containern oder Lagerhallen erleichtert wird, kann dem vorderen Ende der Arbeitsbühne wenigstens eine Beleuchtungseinheit zugeordnet sein. Dadurch, dass die Beleuchtungseinheit, bei der es sich um eine aus dem Stand der Technik bekannte Leuchte oder dergleichen handeln kann, am vorderen Ende der Arbeitsbühne vorgesehen ist, kann vermieden werden, dass der Bediener in den Lichtstrahl tritt und den Arbeitsbereich so beschattet. Zudem kann der Arbeitsbereich vorzugsweise unabhängig davon beleuchtet werden, ob die Arbeitsbühne eingezogen oder herausgezogen ist. Mit anderen Worten kann die Fördereinrichtung sowohl unter Verwendung der Arbeitsbühne als auch ohne Verwendung der Arbeitsbühne betrieben werden.
  • Als Fördereinrichtung kommen grundsätzlich alle bekannten Fördereinrichtungen in Betracht. Vorzugsweise weist die Fördereinrichtung eine Mehrzahl von Rollen und/oder wenigstes ein Förderband zum Fördern der Stückgüter auf. Insbesondere ist aber entweder mindestens ein Förderband oder eine Vielzahl hintereinander angeordneter Rollen vorgesehen. In diesen Fällen handelt es sich bei der Fördereinrichtung um einen so genannten Rollenförderer oder einen Bandförderer.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 ein gattungsbildender teleskopierbarer Bandförderer aus dem Stand der Technik in einer schematischen Darstellung,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fördereinrichtung in einer perspektivischen Ansicht,
  • 3 das vordere Ende der Fördereinrichtung aus 2 in einer Seitenansicht mit eingeschobener Arbeitsbühne und
  • 4 das vordere Ende der Fördereinrichtung aus 3 mit ausgezogener Arbeitsbühne.
  • In der 1 ist schematisch ein aus dem Stand der Technik bekannter teleskopierbarer Bandförderer (B) dargestellt. Der dargestellte Bandförderer (B) ist in einer Lagerhalle (H) auf Höhe einer Laderampe (R) montiert und in den Laderaum (L) eines Aufliegers hinein teleskopiert, wofür der Bandförderer (B) eine Reihe von Teleskopschüssen (T) umfasst. Der teleskopierbare Bandförderer (B) erleichtert das Be- und Entladen des rückwärts an die Laderampe (R) herangefahrenen Aufliegers (A) insbesondere dann, wenn dieser mit Stückgut beladen ist oder wird.
  • Um auch höher gelegene Bereich des Laderaums (L) zu erreichen, kann der Bandförderer (B) geneigt werden. Damit auch der Bediener zum Be- und Entladen diese höher gelegenen Bereiche erreichen kann, ist dem vorderen freien Förderende (F) des Bandförderers (B) eine Arbeitsbühne (A) zugeordnet, die fest mit dem Bandförderer (B) verbunden ist. Der Bediener kann also auf der Arbeitsbühne (A) in einer erhöhten Position stehen und Stückgüter von der Förderebene (E) des freien Förderendes (F) des Bandförderers (B) entnehmen und in den Laderaum (L) laden. Genauso kann der Bediener aber in der erhöhten Position Stückgüter aus dem Laderaum (L) entnehmen und zum Weitertransport auf die Förderebene (E) des freien Förderendes (F) des Bandförderers (B) ablegen.
  • In der 2 ist eine Fördereinrichtung (1) in Form eines Bandförderers in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die Fördereinrichtung (1) umfasst mehrere nicht im Einzelnen dargestellte ausziehbare Teleskopschüsse, auf denen das Förderband abläuft. Die Teleskopschüsse befinden sich bei der dargestellten Fördereinrichtung (1) in eingezogenem Zustand und sind daher nicht als separate Bauteile hervorgehoben. Das vordere Ende der Teleskopschüsse wird durch ein freies Förderende (2) gebildet, das, ähnlich wie dies in der 1 dargestellt ist, nach vorne ausgefahren werden kann. Dem freien Förderende (2) ist eine Aufhängung (3) zugeordnet, an der eine Arbeitsbühne (4) befestigt ist. Die Aufhängung (3) wird mit dem freien Förderende (2) aus- und eingefahren und umfasst zu beiden Seiten des freien Förderendes Führungen (5), in denen jeweils eine Schiene (6) der Arbeitsbühne (4) geführt ist. Die Schienen (6) der Arbeitsbühne (4) sind dabei verschiebbar in den Führungen (5) gelagert, so dass die Arbeitsbühne (4) ausziehbar an der Fördereinrichtung (1) insbesondere am freien Förderende (2) befestigt ist.
  • In dem in der 2 dargestellten Zustand der Fördereinrichtung (1) ist die Arbeitsbühne (4) ausgezogen und kann von einem Bediener betreten werden. Nicht im Einzelnen dargestellt ist, dass Betätigungsmittel im Bereich der Arbeitsbühne (4) vorgesehen sind, die von der Arbeitsbühne (4) zum Verstellen der Fördereinrichtung vom Bediener erreicht werden können. Diese oder wahlweise auch weitere Betätigungsmittel können gegebenenfalls auch vom Bediener erreicht werden, wenn dieser sich nicht auf der Arbeitsbühne (4) befindet. So kann die Fördereinrichtung (1) auch verstellt werden, wenn die Arbeitsbühne (4) eingeschoben ist und sich kein Bediener auf der Arbeitsbühne (4) befindet.
  • Die Arbeitsbühne (4) weist neben einer Arbeitsplattform (7) noch ein Geländer (8) auf, damit ein Herabstürzen des Bedieners vermieden werden kann. Das Geländer (8) erstreckt sich dabei nicht nur seitlich sondern auch im vorderen Bereich der Arbeitsbühne (4). Jedoch ist das Geländer (8) dort so angeorndnet, dass das freie Förderende (2) auch in eingeschobener Stellung der Arbeitsbühne (4) ohne weiteres zugänglich ist. Dies wird beim dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch erreicht, dass das Geländer (8) unterbrochen und zudem im Bereich der Unterbrechung (9) nach unten abgeschrägt ist.
  • An der dem freien Förderende (2) zugeordneten Aufhängung (3) ist eine Arretiervorrichtung (10) vorgesehen, mit der die Arbeitsbühne (4) unabhängig von dem Auszugsgrad in Bezug auf das freie Förderende (2) festgelegt werden kann. Die Arretiervorrichtung (10) ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel als Hebelmechanik ausgebildet, welche gegen die Schiene (6) der Arbeitsbühne (4) angestellt werden kann, um so einen Reibschluss zu erzeugen. Der Reibschluss ermöglicht eine stufenlose Arretierung. Anstelle eines Reibschlusses kann auch ein Formschluss oder eine andere Verbindung etabliert werden. In diesem Fall kann die Arretierung bedarfsweise quasistufenlos erfolgen.
  • Bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform der Fördereinrichtung (1) kann die Arbeitsbühne (4) manuell eingeschoben und herausgezogen werden. Daher sind besondere Antriebsmittel entbehrlich.
  • An der Unterkante (11) der Arbeitsplattform (8) ist eine Tasterleiste (12) vorgesehen, die betätigt wird, wenn die Arbeitsbühne (4) gegen ein Hindernis stößt. Die Tasterleiste (12) ist dabei mit dem Antrieb der Fördereinrichtung (1) derart verbunden, dass ein weiteres Ausfahren und bedarfsweise auch ein weiteres Einfahren bei betätigtem Taster verhindert wird.
  • Nicht im Einzelnen dargestellt ist, dass die Arbeitsbühne (4) beispielsweise am vorderen Bereich des Geländers (8) oder im vorderen Bereich der Arbeitsplattform (7) eine Beleuchtungseinheit zum Ausleuchten des Arbeitsbereichs aufweist. Die Beleuchtungseinheit, die gebräuchliche Lampen umfassen kann, ist dabei nach vorne gerichtet und leuchtet den Arbeitsbereich daher sowohl im eingeschobenen als auch in ausgezogener Stellung der Arbeitsbühne (4) aus.
  • In den 3 und 4 ist die Fördereinrichtung (1) aus 2 in einer Seitenansicht dargestellt. In der 3 befindet sich die Arbeitsbühne (4) in einem eingeschobenen Stellung, von der aus die Arbeitsbühne (4) stufenlos in die in der 4 dargestellte ausgezogene Stellung ausgezogen werden kann.
  • Dadurch dass die Arbeitsbühne (4) das freie Förderende (2) umgreift, wobei die Arbeitsplattform (7) unterhalb des freien Förderendes (2) und das Geländer (8) jedenfalls teilweise vorzugsweise zu beiden Seiten seitlich zum freien Förderende (2) angeordnet sind, ist die Arbeitsbühne (4) in der eingeschobenen Stellung sehr platzsparend angeordnet. In dieser Stellung ragt das freie Förderende (2) in den Arbeitsbereich der Arbeitsbühne (4) hinein.
  • In den 3 und 4 ist dargestellt, dass die Arbeitsbühne (4), insbesondere das Geländer (9) der Arbeitsbühne (4), nicht über die Förderebene (13) des freien Förderendes (2) übersteht. Dies gilt sowohl bei ausgezogener Arbeitsbühne (4) als auch bei eingeschobener Arbeitsbühne (4). Dadurch können die Stückgüter auch bei eingeschobener Arbeitsbühne (4) weiter problemlos befördert bzw. ein Laderaum etwa eines Aufliegers be- und entladen werden.
  • Im Übrigen ist in den 3 und 4 noch eine Hebemechanik (14) dargestellt, die dem Anheben des vorderen Endes der Fördereinrichtung (1) dient. Durch das Anheben, kann die Fördereinrichtung (1) geneigt werden, so dass das freie Förderende (2) und die diesem zugeordnete Arbeitsbühne (4) auch höher gelegene Bereiche erreichen kann.

Claims (11)

  1. Fördereinrichtung (1) für Stückgüter, insbesondere zum händischen Aufladen und/oder Abladen, mit einem freien Förderende (2), wobei die Fördereinrichtung (1) zum Ausfahren und Einfahren des freien Förderendes (2) teleskopierbar ausgebildet ist und wobei dem freien Förderende (2) eine Arbeitsbühne (4) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (4) gegenüber dem freien Förderende (2) ausziehbar ausgebildet ist.
  2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (4) manuell ausziehbar und/oder einschiebbar ist.
  3. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (4) elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch ausziehbar und/oder einschiebbar ist.
  4. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (4) stufenlos ausziehbar und/oder einschiebbar ist.
  5. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretiervorrichtung (10) vorgesehen ist, mit der die Arbeitsbühne (4) mechanisch gegenüber unbeabsichtigtem Ausziehen und/oder Einschieben gesichert werden kann.
  6. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Bereich der Arbeitsbühne (4) vorzugsweise in eingeschobener Stellung der Arbeitsbühne (4), maximal unwesentlich über eine Förderebene (13) des freien Förderendes (2) übersteht.
  7. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (4) in eingeschobener Stellung das freie Förderende (2) von unten und von beiden Seiten umgreift.
  8. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsbühne (4), vorzugsweise an der Arbeitsplattform (7) der Arbeitsbühne (4) einen nach außen hervorstehenden Taster (12) aufweist, bei dessen Betätigung das Teleskopieren der Fördereinrichtung (1) unterbrochen wird.
  9. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine dem vorderen Ende der Arbeitsbühne (4) zugeordnete Beleuchtungseinheit vorgesehen ist.
  10. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (1) eine Mehrzahl von Rollen und/oder wenigstes ein Förderband zum Fördern der Stückgüter aufweist.
  11. Fördereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (1) als Bandförderer oder ein Rollenförderer ausgebildet ist.
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