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DE102008036618A1 - Fahrzeugbremse mit selbsttätiger Verschleißnachstellung - Google Patents

Fahrzeugbremse mit selbsttätiger Verschleißnachstellung Download PDF

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DE102008036618A1
DE102008036618A1 DE200810036618 DE102008036618A DE102008036618A1 DE 102008036618 A1 DE102008036618 A1 DE 102008036618A1 DE 200810036618 DE200810036618 DE 200810036618 DE 102008036618 A DE102008036618 A DE 102008036618A DE 102008036618 A1 DE102008036618 A1 DE 102008036618A1
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DE
Germany
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return spring
spring
vehicle brake
cage
strut
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Withdrawn
Application number
DE200810036618
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English (en)
Inventor
Roman Zimmermann
Detlef Jachmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Active Safety GmbH
Original Assignee
Lucas Automotive GmbH
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Publication date
Application filed by Lucas Automotive GmbH filed Critical Lucas Automotive GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugbremse, insbesondere Scheibenbremse, mit selbsttätiger Verschleißnachstellung, umfassend: ein Gehäuse (20), mit einer einseitig offenen Zylinderbohrung (26), einen Kolben (30), der zum Betätigen der Fahrzeugbremse in der Zylinderbohrung (26) hydraulisch verschiebbar ist, eine Welle (34) für mechanische Feststellbremsungen, die in dem Gehäuse (20) drehbar gelagert ist, eine Rampenanordnung (40), die über ein Paar Strebenteile (60, 64) zur mechanischen Verlagerung mit dem Kolben (30) im Falle einer über die Betätigung der Welle (36) eingeleiteten Feststellbremsung gekoppelt ist, und eine Rückstellfeder (90), die in einem gehäusefesten Federkäfig (84) aufgenommen ist und sich mit axialer Vorspannung zwischen dem Federkäfig (84) und einem Widerlager (58) an einem der beiden Strebenteile (60) abstützt. Dabei ist zur Vermeidung unerwünschter Verschleißnachstellungen vorgesehen, dass die Rückstellfeder (90) in radialer Richtung im Wesentlichen spielfrei in dem Federkäfig (84) aufgenommen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugbremse, insbesondere Scheibenbremse, mit selbsttätiger Verschleißnachstellung, umfassend ein Gehäuse, mit einer einseitig offenen Zylinderbohrung, einen Kolben, der zum Betätigen der Fahrzeugbremse in der Zylinderbohrungen hydraulisch verschiebbar ist, eine Welle für mechanische Feststellbremsungen, die in dem Gehäuse drehbar gelagert ist, eine Rampenanordnung, die über ein Paar Strebenteile zur mechanischen Verlagerung mit dem Kolben im Falle einer über die Betätigung der Welle eingeleiteten Feststellbremsung gekoppelt ist, und eine Rückstellfeder, die in einem gehäusefesten Federkäfig aufgenommen ist und sich mit axialer Vorspannung zwischen dem Federkäfig und einem Widerlager an einem der beiden Strebenteile abstützt, wobei ein erstes Strebenteil mit einem Außengewinde versehen ist, über das es in ein Innengewinde des zweiten Strebenteils eingeschraubt ist, wobei die von dem Außengewinde und dem Innengewinde gebildete Gewindepaarung zwischen dem ersten Strebenteil und dem zweiten Strebenteil selbsthemmungsfrei ist.
  • Eine derartige Bremse ist beispielsweise aus dem Stand der Technik bekannt. So zeigt das Dokument WO 90/08270 eine entsprechende Fahrzeugbremse mit selbsttätiger Nachstellung. Wie in diesem Dokument ausführlich beschrieben, wird im Rahmen einer Betriebsbremsung der Kolben im Gehäuse durch Erhöhung des Hydraulikdrucks verlagert. Solange kein wesentlicher Verschleiß an den Bremsbelägen vorliegt, wird der Kolben bei einer moderaten Bremsung lediglich im Rahmen eines sogenannten Grundlüftspiels bewegt. Dieses Grundlüftspiel ist durch das Spiel der selbsthemmungsfreien Gewindepaarung zwischen dem ersten Strebenteil und dem zweiten Strebenteil vorgegeben. Nur dann, wenn Belagverschleiß vorliegt, kommt es zu dem an sich bekannten Verschleißnachstellungsvorgang, bei dem sich die beiden Strebenteile entsprechend der Gewindepaarung zueinander verstellen. Eine derartige Verschleißnachstellung ist erforderlich, um den Feststellbremsvorgang trotz auftretenden Belagverschleißes für einen Fahrer im wesentlichen unverändert einleiten zu können. Mit anderen Worten soll verhindert werden, dass sich verschleißbedingt der erforderliche Hub zum Erzielen einer bestimmten Feststellbremswirkung am jeweiligen Betätigungselement, d. h. am Handbremshebel oder einem entsprechenden Fußpedal, verstellt.
  • Es hat sich jedoch bei der Fahrzeugbremse gemäß diesem Stand der Technik gezeigt, dass sich das Grundlüftspiel während des Betriebs verändern kann. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Rückstellfeder bei diesem Stand der Technik keine vordefinierte Position einnimmt und deshalb je nach ihrer augenblicklichen Lage in unterschiedlicher Weise auf das Widerlager an dem diesem zugeordneten Strebenteil einwirkt. Dies führt dazu, dass sich die beiden Strebenteile im Rahmen ihres Gewindespiels relativ zueinander in ihrer Ausrichtung verlagern können. Mit anderen Worten ist das Strebenteil mit seinem Widerlager über die Rückstellfeder schwimmend zu dem anderen Rückstellteil gelagert, so dass sich verschiedene Ausrichtungen der beiden Strebenteile zueinander ergeben können, die Einfluss auf das augenblicklich verfügbare Grundlüftspiel haben. Dies führt zu dem Ergebnis, dass es während des Betriebs der Fahrzeugbremse aufgrund des sich verändernden Grundlüftspiels zu unerwünschten Verschleißnachstellvorgängen kommen kann oder eine tatsächlich erforderliche Nachstellung unterbleibt.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugbremse der eingangs bezeichneten Art bereitzustellen, mit der die vorstehend im Hinblick auf den Stand der Technik beschriebenen Nachteile eines variierenden Grundlüftspiels unterbunden werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Fahrzeugbremse der eingangs bezeichneten Art gelöst, bei der vorgesehen ist, dass die Rückstellfeder in radialer Richtung im Wesentlichen spielfrei in dem Federkäfig aufgenommen ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Rückstellfeder in eine vorbestimmte Lage relativ zu dem gehäusefesten Federkäfig gebracht. Dadurch ist die Lage der Rückstellfeder während des gesamten Betriebs der Fahrzeugbremse unverändert. Durch Festlegen der Lage der Rückstellfeder kann somit auch die vorstehend angesprochene schwimmende Lagerung des mit dem Widerlager versehenen Strebenteils unterbunden werden. Vielmehr stützt sich das Strebenteil nun in definierter Weise an der im wesentlichen spielfrei angeordneten Rückstellfeder ab. Dadurch können Schwankungen im Grundlüftspiel unterbunden werden, weil auch die Relativlage des mit dem Widerlager versehenen Strebenteils zum Gehäuse im wesentlichen unverändert und vorbestimmt bleibt. Eine das Grundlüftspiel verändernde und somit die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Fahrzeugbremse beeinträchtigende Veränderung der Relativlage zwischen den beiden Strebenteilen – sofern man von der erwünschten Relativlagenveränderung im Falle einer Verschleißnachstellung absieht – kann so wirkungsvoll minimiert werden.
  • Die Erfindung besitzt den wesentlichen Vorteil, dass sie durch einfache technische Maßnahmen die Funktionsweise bestehender Fahrzeugbremsen mit selbsttätiger Verschleißnachstellung erheblich verbessert. So sieht die Erfindung sogar eine Nachrüstmöglichkeit für bestehende Fahrzeugbremsen durch Austausch des Federkäfigs und/oder der Rückstellfeder vor.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Rückstellfeder mit einer reibungsreduzierenden Beschichtung versehen ist. Aufgrund der Minimierung des Spiels zwischen der Rückstellfeder und dem Federkäfig kann es im Betrieb zu einem Kontakt zwischen der Rückstellfeder und dem Federkäfig kommen. Um dadurch bedingte Reibungseffekte minimieren zu können, ist die Feder vorzugsweise mit der reibungsreduzierenden Beschichtung, beispielsweise einer Kunststoffbeschichtung oder dergleichen, versehen. Gleichermaßen ist es möglich, einzelne Windungen, ggf. an bestimmten Stellen, mit reibungsminimierenden Beschichtungen oder reibungsminimierenden Stützelementen zu versehen.
  • Eine Weiberbildung der Erfindung sieht vor, dass in dem Federkäfig eine Positionierbuchse zur Minimierung des Radialspiels zwischen dem Federkäfig und der Rückstellfeder aufgenommen ist. Diese Erfindungsvariante hat den Vorteil, dass herkömmliche Bauteile verwendet oder bereits vorhandene Bremsen für einen spielfreien Betrieb nachgerüstet werden können. Die Positionierbuchse ist auf das tatsächlich vorhandene Spiel zwischen dem Federkäfig und der Rückstellfeder abzustimmen. Dabei kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass die Positionierbuchse aus reibungsreduzierendem Material hergestellt ist. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Positionierbuchse in dem Federkäfig fixiert ist. Eine solche Fixierung kann durch einen Formschluss, einen Presssitz oder dergleichen erreicht werden.
  • Ferner kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass sich die Positionierbuchse im Wesentlichen entlang der gesamten axialen Länge der Rückstellfeder erstreckt. Dadurch kann eine wirkungsvolle Abstützung der Rückstellfeder entlang ihrer gesamten axialen Länge oder zumindest entlang eines Großteils ihrer axialen Länge erreicht werden.
  • Alternativ zu der vorstehend geschilderten Ausführungsform kann ferner vorgesehen sein, dass der Federkäfig in Umfangsrichtung mit einer Mehrzahl von in axialer Richtung verlaufenden radial einwärts gerichteten Vorsprüngen versehen ist, an deren radialer Innenseite die Rückstellfeder zur Anlage kommt. Dadurch ist es möglich, lokale Abstützbereiche an den Vorsprüngen zu erhalten, mit denen die Rückstellfeder in vorbestimmter Lage gehalten werden. Diese Vorsprünge können durch rippenartige Materialansammlungen, Einprägungen oder dergleichen erreicht werden. In diesem Zusammenhang kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass sich die Vorsprünge im Wesentlichen entlang der gesamten axialen Länge der Rückstellfeder erstrecken. Wie bereits vorstehend im Hinblick auf die Positionierbuchse erläutert, kann somit eine weitreichende axiale Abstützung der Rückstellfeder erreicht werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der beiliegenden Figuren erläutert. Es stellen dar:
  • 1 eine erfindungsgemäße Teilbelag-Scheibenbremse im axialen Schnitt,
  • 2 den Querschnitt II-II in 1,
  • 3 den Querschnitt III-III in 1,
  • 4 einen vergrößerten Ausschnitt aus 1,
  • 5 einen Ausschnitt aus 4 zur Erläuterung der relativen Lage zwischen dem Federkäfig und der Rückstellfeder;
  • 6 eine alternative Ausführungsform zu der Ausführungsform gemäß 5;
  • 7 eine weitere alternative Ausführungsform zu der Ausführungsform gemäß 5 und 6.
  • Die drei in den 1 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispiele werden im folgenden gemeinsam beschrieben; auf Unterschiede wird anschließend eingegangen werden.
  • Die erfindungsgemäße Teilbelag-Scheibenbremse hat einen Schwimmsattel 10, der an einem nicht gezeichneten Bremsträger in üblicher Weise parallel zur Achse einer Bremsscheibe 12 verschiebbar geführt ist. Der Schwimmsattel 10 greift über die Bremsscheibe 12 sowie zwei Bremsbacken 14 und 16 hinweg, von denen die erste Bremsbacke 14 unmittelbar durch die im folgenden beschriebene Betätigungsvorrichtung an die Bremsscheibe 12 anlegbar ist, wobei Reaktionskräfte entstehen, die den Schwimmsattel 10 derart verschieben, dass ein an ihm ausgebildeter Schenkel 18 die zweite Bremsbacke 16 ebenfalls an die Bremsscheibe 12 anlegt.
  • Zur Betätigungsvorrichtung gehört ein in einem Stück hergestelltes, beispielsweise gegossenes Gehäuse 20 mit einem Gehäuseboden 22 und einem Gehäusemantel 24, in dem eine zur Bremsscheibe 12 hin offene Zylinderbohrung 26 sowie ein Einlasskanal 28 zum Anschließen an einen Hauptbremszylinder ausgebildet sind. In der Zylinderbohrung 26 ist ein becherförmiger Kolben 30 geführt, der eine geschlossene äußere Stirnwand 32 mit einer Anlagefläche für die Bremsbacke 14 aufweist.
  • Im Gehäuseboden 22 ist gleichachsig mit dem Kolben 30 eine Welle 34 für mechanische Bremsbetätigungen in einer Lagerbüchse 36 drehbar und axial verschiebbar gelagert. Am äußeren Ende der Welle 34 ist ein Hebel 38 befestigt, der in üblicher Weise, beispielsweise mittels eines Bowdenzugs, mit einem Feststellbremshebel oder -pedal verbunden ist. An der Innenseite des Gehäusebodens 22 liegt eine gehäusefeste Rampenanordnung 40 in Gestalt einer ringförmigen Platte an, die auf die Welle 34 aufgeschoben, an ihr zentriert und am Gehäuse 20 durch eine Verdrehsicherung 42 gegen Drehen gesichert ist. Die Verdrehsicherung 42 ist ein durch Prägen, oder sogenanntes Durchstellen, erzeugter Zapfen, der in ein achsparalleles Sackloch 44 im Gehäuseboden 22 eingreift.
  • An der gehäusefesten Rampenanordnung 40 sind drei in Umfangsrichtung langgestreckte, wannenartige Rampen 46 ausgebildet, die je einen in den dargestellten Beispielen kugelförmigen Spreizkörper 48 aufnehmen. Die Spreizkörper 48 wirken mit je einer entsprechenden Rampe einer ebenfalls ringscheibenförmigen verstellbaren Rampenanordnung 50 zusammen. Diese ist auf einen profilierten, beispielsweise mit Vielkant- oder Vielnutprofil ausgebildeten Abschnitt 52 der Welle 34 aufgeschoben. Dabei hat die Welle 34 einen Kopf 54, der ein Axialdrucklager 56 zentriert. Das Axialdrucklager 56 ist als Nadellager ausgeführt. Die verstellbare Rampenanordnung 50 stützt sich in axialer Richtung gegen von den Spreizkörpern 48 ausgeübten Druck über das Axialdrucklager 56 an einem Widerlager 58 ab, das an einem bolzenförmigen Strebenteil 60 ausgebildet ist.
  • Das bolzenförmige Strebenteil 60 ist mittels einer Steilgewindepaarung 62, die selbsthemmungsfrei ist und ein genau festgelegtes Gewindespiel hat, mit einem hülsenförmigen Strebenteil 64 verschraubt und bildet mit diesem zusammen eine gleichachsig mit dem Kolben 30 und der Welle 34 angeordnete Strebe, deren wirksame Länge entsprechend dem allmählich fortschreitenden Belagverschleiß der Bremsbacken 14 und 16 vergrößerbar ist. Das hülsenförmige Strebenteil 64 ist als Hilfskolben ausgebildet und in einer entsprechenden Hilfszylinderbohrung 66 im Kolben 30 verschiebbar geführt.
  • Das der Stirnwand 32 zugewandte Ende des hülsenförmigen Strebenteils 64 ist durch eine Bodenplatte 68 dicht verschlossen. Der durch diese Bodenplatte 68 und die Stirnwand 32 begrenzte Teil der Hilfszylinderbohrung 66 ist, damit er stets drucklos bleibt, durch einen radialen Entlastungskanal 70 mit einer äußeren Nut 72 des Kolbens 30 verbunden. In der Nut 72 ist ein Ende eines Faltenbalges 74 aufgenommen, der das aus der Zylinderbohrung 26 herausragende Ende des Kolbens 30 mit dem Gehäuse 20 verbindet und dadurch die Zylinderbohrung 26 vor Verschmutzung schützt.
  • Am hülsenförmigen Strebenteil 64 ist ein konischer Flansch 76 ausgebildet, dem ein Innenkonus 78 im Kolben 30 zugeordnet ist. Innerhalb des Kolbens 30 ist eine Federscheibenanordnung 80 mit axialer Vorspannung zwischen dem Flansch 76 und einem in den Kolben 30 eingerasteten Sicherungsring 82 angeordnet. Die Federscheibenanordnung 80 hält normalerweise den Flansch 76 am Innenkonus 78 anliegend und verhindert dadurch eine Drehung des hülsenförmigen Strebenteils 64 gegenüber dem Kolben 30. Der Kolben 30 ist seinerseits durch übliche Mittel, beispielsweise durch sein Zusammenwirken mit der Bremsbacke 14, normalerweise daran gehindert, sich zu drehen.
  • Innerhalb der Zylinderbohrung 26 – und weitgehend innerhalb des becherförmigen Kolbens 30 – ist ein hülsen- oder käfigartiger Einsatz 84 angeordnet, der am Gehäuse 20 gegen Axialverschiebung sowie gegen Drehung befestigt ist. Der Einsatz 84 ist – beispielsweise als Tiefziehteil aus Blech – so gestaltet, das der bolzenförmige Strebenteil 60 durch den Einsatz 84 gegen Drehen gesichert ist, ohne dadurch an Axialverschiebungen gehindert zu sein. Bei den dargestellten Beispielen hat der Einsatz 84 drei Längsnuten 86, in die je ein radialer Vorsprung 88 des Widerlagers 58 eingreift.
  • An der vom Axialdrucklager 56 abgewandten Seite des Widerlagers 58 stützt sich eine Rückstellfeder 90, im dargestellten Beispiel eine schraubenförmige Drahtfeder, mit einem Ende ab; ihr anderes Ende ist an einem gehäusefesten Widerlager 92 abgestützt, das von einem radial nach innen ragenden Flansch des Einsatzes 84 gebildet ist. Die Rückstellfeder 90 ist mit einer bestimmten Kraft von beispielsweise 50 kp vorgespannt, so dass sie bestrebt ist, die verstellbare Rampenanordnung 50 in ihrer der gehäusefesten Rampenanordnung 40 am engsten benachbarten Stellung, der Ruhestellung, zu halten.
  • Der Einsatz 84 hat für seine Befestigung einen Fußrand 94, der mittelbar mit einem ringförmigen, radial federnden Befestigungselement 96 zusammenwirkt. Das Befestigungselement 96 ist hinter einer Innenschulter 98 nahe dem Übergang zwischen der Zylinderbohrung 26 und dem Gehäuseboden 22 eingerastet. Die Innenschulter 98 erstreckt sich quer durch die Mündung des Einlasskanals 28 in die Zylinderbohrung 26, so dass man mit einem von außen in den Einlasskanal 28 eingeführten Werkzeug, beispielsweise einem schlanken Schraubendreher, das Befestigungselement 96 radial nach innen drücken und dadurch ausrasten kann. Das Befestigungselement 96 hat einen runden Querschnitt und die Innenschulter 98 ist eine dem Gehäuseboden 22 zugewandte Kegelfläche.
  • Der Fußrand 94 des Einsatzes 84 ist radial nach innen umgebogen und hintergreift die Rampenanordnung 40; deren radiale Vorsprünge 100 sind unmittelbar durch das zugehörige Befestigungselement 96 an einer Axialverschiebung gehindert. Die radialen Vorsprünge 100 der gehäusefesten Rampenanordnung 40 greifen in je eine Längsnut 86 des Einsatzes 84, so dass dieser gegen Drehen gesichert ist. Die dargestellte Verbindung zwischen dem Einsatz 84 und der Rampenanordnung 40 hat den Vorteil, dass sie sich außerhalb des Gehäuses 20 herstellen lässt, wodurch der Einsatz 84 mit der Welle 34, den beiden Rampenanordnungen 40 und 50 samt dazwischenliegenden Spreizkörpern 48, sowie mit dem Axialdrucklager 56, dem bolzenförmigen Strebenteil 60 und der Rückstellfeder 90 zu einer Baugruppe vereinigt wird, die sich auch maschinell montieren und in das Gehäuse 20 einschieben lässt. Anschließend wird das hülsenförmige Strebenteil 64 samt Federscheibenanordnung 80 in den Kolben 30 eingesetzt und mittels des Sicherungsrings 82 gesichert. Dann wird der Kolben 30 in die Zylinderbohrung 26 eingeschoben und dabei derart gedreht, dass die Strebenteile 60 und 64 zusammengeschraubt werden. Schließlich wird der Faltenblag 74, der zuvor schon am Gehäuse 20 befestigt worden ist, auch am Kolben 30 befestigt.
  • Die Wirkungsweise der Bremsbetätigungsvorrichtung ist bei der Erfindung wie folgt. Bei hydraulischer Bremsbetätigung mit einem mäßigen Druck, durch den der Schwimmsattel 10 sowie die Reibbeläge der Bremsbacken 14 und 16 nicht nennenswert verformt werden, wird der Kolben 30 in Richtung zur Bremsscheibe 12 hin verschoben. Solange diese Verschiebung nicht größer ist als das in der Steilgewindepaarung 62 zwischen den Strebenteilen 60 und 64 bestehende Gewindespiel, das dem vorgesehenen Bremslüftspiel – auch „Grundlüftspiel” genannt – entspricht, macht das hülsenförmige Strebenteil 64 die Verschiebung des Kolbens 30 vollständig mit; die Federscheibenanordnung 80 gibt also noch nicht nach.
  • Wenn jedoch infolge von Abnutzung der Bremsbeläge ein über das vorgesehene Bremslüftspiel hinausgehender Weg des Kolbens 30 erforderlich ist, um die Bremsbacken 14 und 16 an die Bremsscheibe 12 anzulegen, dann hindert das durch die Rückstellfeder 90 festgehaltene bolzenförmige Strebenteil 60 das hülsenförmige Strebenteil 64 daran, bei hydraulischer Betätigung die gesamte Verschiebung des Kolbens 30 zur Bremsscheibe 12 hin mitzumachen. Infolgedessen wird der konische Flansch 76 des hülsenförmigen Strebenteils 64 gegen den Widerstand der Federscheibenanordnung 80, der schwächer ist als die Vorspannung der Rückstellfeder 90, vom Innenkonus 78 etwas abgehoben. Der hülsenförmige Strebenteil 64 ist nun an einer Drehung um seine Achse nicht mehr gehindert.
  • Die von der Steilgewindepaarung 62 übertragene Axialkraft, mit der das bolzenförmige Strebenteil 60 versucht, das hülsenförmige Strebenteil 64 zurückzuhalten, hat eine Umfangskomponente, erzeugt also ein Drehmoment, durch welches das hülsenförmige Strebenteil 64 nun derart gedreht wird, dass es sich etwas vom bolzenförmigen Strebenteil 60 abschraubt. Infolgedessen kommt der konische Flansch 76 wieder am Innenkonus 78 des Kolbens 30 zum Anliegen. Da die wirksame Länge der von den beiden Strebenteilen 60 und 64 gebildeten Strebe nun vergrößert ist, wird der Kolben 30 nach der Bremsbetätigung daran gehindert, ganz in seine ursprüngliche Ausgangsstellung zurückzukehren; das Bremslüftspiel ist somit wieder auf seinen Sollbetrag verkleinert worden.
  • Falls bei einer kräftigen hydraulischen Bremsbetätigung innerhalb der Zylinderbohrung 26 ein Druck von beispielsweise 20 bar oder mehr entsteht, muss insbes. am Schwimmsattel 10 und an den Reibbelägen der Bremsbacken 14 und 16 mit elastischen Verformungen gerechnet werden. Eine Nachstellung, die solche vorübergehenden Verformungen kompensieren würde, ist unerwünscht und wird deshalb folgendermaßen vermieden:
    Der Druck in der Zylinderbohrung 26 wirkt auch auf das als Hilfskolben ausgebildete hülsenförmige Strebenteil 64. Bei kräftiger hydraulischer Betätigung sind die von der Federscheibenanordnung 80 und vom hydraulischen Druck auf das hülsenförmige Strebenteil 64 ausgeübten axialen Kräfte insgesamt größer als die Kraft, die das am bolzenförmigen Strebenteil 60 ausgebildete Widerlager 58 benötigt, um die Rückstellfeder 90 zusammenzudrücken. Die Rückstellfeder 90 ist also nicht mehr imstande, das bolzenförmige Strebenteil 60 festzuhalten und dadurch den Flansch 76 vom Innenkonus 78 abzuheben. Das hülsenförmige Strebenteil 64 bleibt somit daran gehindert, sich zu drehen. Die Bremsbetätigung findet deshalb ohne Nachstellung statt. Erst wenn der hydraulische Druck unter den genannten Schwellenwert von beispielsweise 20 bar gesunken ist, kann eine Nachstellung nachgeholt werden, wenn dies durch fortgeschrittenen Belagverschleiß der Bremsbacken 14 und 16 nötig geworden ist.
  • Wenn die Bremse mechanisch betätigt werden soll, beispielsweise für eine Feststellbremsung, dann wird die Welle 34 mittels des Hebels 38 gedreht. Infolgedessen laufen die Spreizkörper 48 auf die Rampen 46 der beiden Rampenanordnungen 40 und 50 auf und drücken die verstellbare Rampenanordnung 50 in Richtung zur Bremsscheibe 10 hin. Dabei übt die verstellbare Rampenanordnung 50 über das Axialdrucklager 56 eine axiale Druckkraft auf das bolzenförmige Strebenteil 60 aus; diese Kraft wird über die Steilgewindepaarung 62 nach Überwindung des Gewindespiels auf das hülsenförmige Strebenteil 64 und von diesem über dessen konischen Flansch 76 auf den Innenkonus 78, und somit auf den Kolben 30, übertragen. Dabei ist das hülsenförmige Strebenteil 64 an einer Drehung gehindert. Die beiden Strebenteile 60 und 64 bilden somit bei mechanischer Betätigung eine vollständig starre Strebe.
  • Die Erfindung zielt nun darauf ab, das radiale Spiel s (siehe vergrößerten Bildausschnitt gemäß 5) zwischen der Rückstellfeder 90 und dem Federkäfig 84 zu minimieren. Wie man aus der vorangehenden Beschreibung erkennt, stützt sich nämlich das Widerlager 58 des Strebenteils 60 an der Rückstellfeder 90 ab und wird durch dessen Federkraft in seiner augenblicklichen Lage definiert. Um eine schwimmende und damit undefinierte Lagerung des Widerlagers 58 relativ zu dem Strebenteil 64, die Einfluss auf das gegenwärtige Grundlüftspiel hat, zu unterbinden, wird daher durch Minimierung des Radialspiels s zwischen der Rückstellfeder 90 und dem Federkäfig eine Relativlagenänderung zwischen den beiden Strebenteilen 60 und 64 gleichermaßen reduziert.
  • 5 zeigt die einfachste erfindungsgemäße Variante. Die Rückstellfeder wird bei dieser Ausführungsform mit ihrem Außenumfang im wesentlichen gleich dem Innenumfang des Federkäfigs gemacht. 5 ist lediglich eine schematische Darstellung. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rückstellfeder 90 mit ihren Windungen am Innenumfang des Federkäfigs 84 anliegt, oder sich allenfalls in geringem Abstand (im Zehntelmillimeterbereich) zu dem Federkäfig 84 befindet. Um uner wünschte Reibungseffekte zu minimieren, kann der Federkäfig 84 und/oder die Rückstellfeder an ihren miteinander in Kontakt tretenden Flächen mit einer reibungsminimierenden Beschichtung versehen sein, beispielsweise aus Kunststoff.
  • 6 zeigt eine alternative Ausführungsvariante der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist zwischen der Rückstellfeder 90 und dem Federkäfig 84 eine Positionierbuchse 102 vorgesehen. Diese Positionierbuchse 102 ist zylinderförmig ausgebildet und erstreckt sich in Umfangsrichtung um die Rückstellfeder 90 herum. Sie ist in dem Federkäfig 84 durch Presssitz festgelegt und nimmt die Rückstellfeder 102 lose, aber weitgehend spielfrei auf. Dabei ist wichtig, dass die Positionierbuchse 102 die Längsnut 86 nicht verschließt. Zu diesem Zweck kann die Positionierbuchse 102 in ihrer Gesamtlänge entsprechend dimensioniert oder mit den Längsnuten 84 entsprechenden Einschnitten versehen sein. Die Positionierbuchse ist aus reibungsminderndem Material hergestellt, beispielsweise aus Kunststoff. Durch die Positionierbuchse 102 wird die Radialposition der Rückstellfeder 90 vorgegeben, so dass eine zu undefinierten Ausrichtungen führende schwimmende Lagerung des Strebenteils 60 relativ zum Strebenteil 64 unterbunden wird.
  • Schließlich zeigt 7 eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung. Dabei sind in Umfangsrichtung in regelmäßigen Abständen an dem Federkäfig radial einwärts vorspringende Einprägungen vorgesehen, die zu lokalen Anlagebereichen zwischen der Rückstellfeder 90 führen. Vorzugsweise sind wenigstens drei im Abstand von 120° in Umfangsrichtung im Federkäfig 84 angeordnete Einprägungen 104 vorgesehen. Es können aber auch mehr als drei derartiger Einprägungen 104 vorgesehen sein. Ähnlich wie vorstehend hinsichtlich der Positionierbuchse 102 beschrieben, sorgen diese lokalen Einprägungen 104 für eine Positionierwirkung der Rückstellfeder 90 relativ zu dem Federkäfig 84. Auch hierdurch lässt sich eine vorbestimmte Lage der Rückstellfeder 90 relativ zum Federkäfig 84 erreichen.
  • Obgleich nicht gezeigt, ist es alternativ zu den Einprägungen 104 möglich, entsprechende rippenartige radial einwärts gerichtete Vorsprünge vorzusehen. Diese können in axialer Richtung oder aber auch windschief zur axialen Richtung oder aber auch gekrümmt (beispielsweise mit helixförmigem Verlauf) ausgebildet sein.
  • Es ist erfindungsgemäß auch möglich, die Vorsprünge, seien es Rippen oder Ausprägungen 104, mit einer reibungsminimierenden Beschichtung zu versehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 90/08270 [0002]

Claims (8)

  1. Fahrzeugbremse, insbesondere Scheibenbremse, mit selbsttätiger Verschleißnachstellung, umfassend: – ein Gehäuse (20), mit einer einseitig offenen Zylinderbohrung (26), – einen Kolben (30), der zum Betätigen der Fahrzeugbremse in der Zylinderbohrung (26) hydraulisch verschiebbar ist, – eine Welle (34) für mechanische Feststellbremsungen, die in dem Gehäuse (20) drehbar gelagert ist, – eine Rampenanordnung (40), die über ein Paar Strebenteile (60, 64) zur mechanischen Verlagerung mit dem Kolben (30) im Falle einer über die Betätigung der Welle (36) eingeleiteten Feststellbremsung gekoppelt ist, und – eine Rückstellfeder (90), die in einem gehäusefesten Federkäfig (84) aufgenommen ist und sich mit axialer Vorspannung zwischen dem Federkäfig (84) und einem Widerlager (58) an einem der beiden Strebenteile (60) abstützt, wobei ein erstes Strebenteil (60) mit einem Außengewinde versehen ist, über das es in ein Innengewinde des zweiten Strebenteils (64) eingeschraubt ist, wobei die von dem Außengewinde und dem Innengewinde gebildete Gewindepaarung (62) zwischen dem ersten Strebenteil (60) und dem zweiten Strebenteil (64) selbsthemmungsfrei ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellfeder (90) in radialer Richtung im Wesentlichen spielfrei in dem Federkäfig (84) aufgenommen ist.
  2. Fahrzeugbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellfeder (90) mit einer reibungsreduzierenden Beschichtung versehen ist.
  3. Fahrzeugbremse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Federkäfig (84) eine Positionierbuchse (102) zur Minimierung des Radialspiels (3) zwischen dem Federkäfig (84) und der Rückstellfeder (90) aufgenommen ist.
  4. Fahrzeugbremse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierbuchse (102) aus reibungsreduzierendem Material hergestellt ist.
  5. Fahrzeugbremse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierbuchse (102) in dem Federkäfig (84) fixiert ist.
  6. Fahrzeugbremse nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Positionierbuchse (102) im Wesentlichen entlang der gesamten axialen Länge der Rückstellfeder (90) erstreckt.
  7. Fahrzeugbremse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkäfig (84) in Umfangsrichtung mit einer Mehrzahl von in axialer Richtung verlaufenden radial einwärts gerichteten Vorsprüngen (104) versehen ist, an deren radialer Innenseite die Rückstellfeder (90) zur Anlage kommt.
  8. Fahrzeugbremse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Vorsprüngen (104) im Wesentlichen entlang der gesamten axialen Länge der Rückstellfeder (90) erstrecken.
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