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DE102008036076A1 - Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE102008036076A1
DE102008036076A1 DE200810036076 DE102008036076A DE102008036076A1 DE 102008036076 A1 DE102008036076 A1 DE 102008036076A1 DE 200810036076 DE200810036076 DE 200810036076 DE 102008036076 A DE102008036076 A DE 102008036076A DE 102008036076 A1 DE102008036076 A1 DE 102008036076A1
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Germany
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hands
housing
mobile phone
free device
audio
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DE200810036076
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English (en)
Inventor
Walter Daguhn
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ANYCOM TECHNOLOGIES AG
Original Assignee
ANYCOM TECHNOLOGIES AG
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Publication date
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
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Abstract

Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge, mit einem Gehäuse. Eine kostengünstige Herstellung und leichte Handhabbarkeit wird dadurch erreicht, dass das Gehäuse ein in dem Gehäuse integriertes, mit einer Spannungsversorgung des Kraftfahrzeugs verbindbares Anschlussmittel, eine mit dem Gehäuse verbundenes, erste Audiosignale empfangendes Mikrofon, ein mit einem Audioeingang eines Kommunikationssystems des Kraftfahrzeugs verbindbares, mit dem Gehäuse verbundenes Audioausgangsmittel und ein drahtlos mit einem Mobiltelefon verbindbares, die ersten Audiosignale sendendes und vom Mobiltelefon über ein Mobilfunknetz empfangene zweite Audiosignale empfangendes, in dem Gehäuse integriertes Kommunikationsmittel aufweist.

Description

  • Der Gegenstand betrifft eine Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge, mit einem Gehäuse.
  • Freisprecheinrichtungen für Kraftfahrzeuge bekommen eine immer größere Bedeutung. Insbesondere dürfen Fahrzeugführer aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Fahrzeug nur mit Freisprecheinrichtungen telefonieren. Telefonate mit einem Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung werden in weiten Teilen Europas mit Ordnungsgeldern bestraft. Fahrzeugführer haben daher ein großes Interesse an einer leicht handhabbaren Freisprecheinrichtung. Diverse Freisprecheinrichtungen, die nachrüstbar sind, sind bekannt. So ist zum Beispiel bekannt, eine Freisprecheinrichtung die einen Lautsprecher und ein Mikrofon aufweist, und die in einen Zigarettenanzünder einsteckbar ist, mittels geeigneter Kabel mit einem Mobiltelefon zu verbinden. Diese Freisprecheinrichtung haben den Nachteil, dass die verwendeten Lautsprecher von schlechter Qualität sind und häufig zu Übersprechen und Resonanzen führen. Die Audioqualität ist sehr schlecht, was zu einer ablehnenden Haltung der Nutzer gegenüber solchen Freisprecheinrichtungen führt.
  • Auch sind Freisprecheinrichtungen bekannt, die über ein Bluetooth-Empfangsgerät mit einem Mobiltelefon verbunden werden können. Diese Freisprecheinrichtungen müssen jedoch aufwändig verkabelt werden, insbesondere ist eine Verkabelung mit einer Stromversorgung, insbesondere einem Zigarettenanzünder notwendig. Eine Vielzahl von Kabeln wird jedoch von der Mehrzahl der Nutzer abgelehnt, da ein aufgeräumtes Cockpit einen hohen Stellenwert hat.
  • Aus diesem Grunde lag dem Gegenstand die Aufgabe zugrunde, eine Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, welche sowohl eine hohe Audioqualität gewährleistet, als auch leicht zu verkabeln ist.
  • Diese Aufgabe wird gemäß eines Gegenstandes durch eine Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge gelöst. Die Freisprecheinrichtung weist ein Gehäuse auf. In dem Gehäuse ist ein integriertes, mit einer Spannungsversorgung des Kraftfahrzeuges verbindbares Anschlussmittel. Ferner ist mit dem Gehäuse ein Mikrofon verbunden, welches erste Audiosignale, insbesondere Sprachsignale, empfängt. Darüber hinaus ist ein mit einem Audioeingang eines Kommunikationssystems des Kraftfahrzeuges verbindbares mit dem Gehäuse verbundenes Audioausgangsmittel vorgesehen. Schließlich ist ein drahtlos mit einem Mobiltelefon verbindbares, die ersten Audiosignale sendendes und vom Mobiltelefon über ein Mobilfunknetz empfangene zweite Audiosignale empfangendes, in dem Gehäuse integriertes Kommunikationsmittel vorgesehen.
  • Es ist erkannt worden, dass eine hohe Integration von Komponenten in einem einzigen Gehäuse zum Einen platzsparend ist und zum Anderen einen Verkabelungsaufwand minimiert. Gemäß des Gegenstandes ist das Anschlussmittel für die Spannungsversorgung in dem Gehäuse unmittelbar integriert. Somit ist eine Verkabelung mit einer Spannungsversorgung nicht notwendig, sondern das Anschlussmittel wird unmittelbar in die Spannungsversorgung eingesteckt. Das Gehäuse befindet sich somit unmittelbar an der Spannungsversorgung. Ein Mikrofon ist ebenfalls unmittelbar mit dem Gehäuse verbunden und lässt sich beispielsweise mittels eines flexiblen Arms, in Richtung des Nutzers ausrichten. Auch ist es möglich, ein kabelgebundenes Mikrofon mit dem Gehäuse zu verbinden. Das Kabel kann dann so verlegt werden, dass das Mikrofon optimal zum Nutzer ausgerichtet ist.
  • Die Mehrzahl der heute ausgelieferten Kraftfahrzeuge verfügen über einen Audioeingang, beispielsweise einen AUX-Audioeingang. Dieser Audioeingang kann genutzt werden, um externe Audiosignale dem Kraftfahrzeugkommunikationssystem zuzuführen. Gegenständlich werden die Audiosignale, die von dem Mobiltelefon über ein Mobilfunknetz empfangen werden, an die Audioausgangsmittel übertragen. Über die Audioausgangsmittel werden somit die Audiosignale, die über das Mobilfunknetz empfangen wurden, dem Kommunikationssystem des Kraftfahrzeugs zugeführt. Das Kraftfahrzeug verfügt in der Regel über hochwertige Verstärker und hochwertige Lautsprecher, so dass die Audiosignale, die von dem Mobilfunknetz empfangen werden, in sehr guter Qualität durch das Kommunikationssystem des Fahrzeugs wiedergegeben werden. Darüber hinaus muss in dem Gehäuse kein Verstärker als auch kein Lautsprecher integriert werden, was zum Einen die Herstellungskosten minimiert und zum Anderen die Größe des Gehäuses minimiert.
  • In dem Gehäuse selber ist lediglich ein Kommunikationsmittel vorgesehen, welches drahtlos mit einem Mobiltelefon kommuniziert. Diese drahtlose Kommunikation mit dem Mobiltelefon beinhaltet das Aussenden der von dem Mikrofon empfangenen ersten Audiosignale, insbesondere der Sprachsignale des Nutzers, und das Empfangen von durch das Mobiltelefon über das Mobilfunknetz empfangenen zweiten Audiosignalen. Ein Verstärker für das Verstärken der Audiosignale ist nicht notwendig. Die Kommunikationsmittel müssen lediglich eine bidirektionale Kommunikation mit dem Mobiltelefon gewährleisten.
  • In fast allen Fahrzeugen ist ein Zigarettenanzünder vorhanden. Dieser wird gemäß eines Ausführungsbeispiels dazu verwendet, um mit den Anschlussmitteln verbunden zu werden. Die Anschlussmittel sind so geformt, dass sie in den Zigarettenanzünder passen. Der Formfaktor der Anschlussmittel ist dem eines Zigarettenanzünders nachgebildet. Die Anschlussmittel passen somit in den Zigarettenanzünder und können somit über den Zigarettenanzünder, beispielsweise eine Bordnetzspannung von 12 Volt, 24 Volt oder 48 Volt beziehen. Es ist lediglich notwendig, die Anschlussmittel in den Zigarettenanzünder zu stecken.
  • Die Anschlussmittel sind gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels einstückig mit dem Gehäuse gebildet. Beispielsweise ist es möglich, mittels eines Spritzgussverfahrens das Gehäuse so zu formen, dass die Anschlussmittel Teil des Gehäuses sind. Lediglich elektrische Kontakte müssen außerhalb des Anschlussmittels vorgesehen werden, um mit den elektrischen Kontakten, beispielsweise des Zigarettenanzünders zu korrespondieren und somit die Bordnetzspannung aufzunehmen.
  • Um das Mikrofon, welches fest mit dem Gehäuse verbunden ist, auf einen Nutzer ausrichten zu können, um so die Qualität der empfangenen Audiosignale, beispielsweise Sprachsignale, zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass das Mikrofon mittels eines flexiblen Arms mit dem Gehäuse verbunden ist.
  • Um zu verhindern, dass das Mikrofon verloren geht oder aufwendig mit dem Gehäuse angeschlossen werden muss, wird vorgeschlagen, dass der flexible Arm kraft- und/oder stoffschlüssig mit dem Gehäuse verbunden ist. Das Gehäuse verfügt somit über die Anschlussmittel für den Anschluss an die Spannungsversorgung des Kraftfahrzeugs und gleichzeitig über das Mikrofon zum Aufnehmen von Sprachsignalen. Eine Verkabelung sowohl des Mikrofons als auch der Spannungsversorgung entfällt.
  • Um die von dem Mobiltelefon empfangenen zweiten Audiosignale dem Kommunikationssystem des Fahrzeugs zuzuführen, wird vorgeschlagen, dass die Audioausgangsmittel zumindest einen Klinkenstecker und/oder einen DIN-Stecker aufweisen. Regelmäßig werden als Buchsen für AUX-Signale in Kraftfahrzeugen Klinkenbuchsen oder DIN-Buchsen verwendet. Aus diesem Grunde sind die Ausgangsmittel entsprechend geformt. Der Benutzer muss die Stecker lediglich in die entsprechenden Buchsen einstecken. Es ist möglich, dass das Gehäuse sowohl einen Klinkenstecker als auch einen DIN-Stecker aufweist. Somit ergibt sich eine erhöhte Flexibilität der Freisprecheinrichtung.
  • Die Audioausgangsmittel können gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels ein mit den Kommunikationsmitteln verbundenes Kabel aufweisen. Dieses Kabel kann beispielsweise in Aufnahmemitteln in dem Gehäuse aufgenommen werden. Beispielsweise ist es möglich, dass die Aufnahmemittel eine Wickelspule sind. Das Kabel der Audiomittel kann über die Aufnahmemittel aufgerollt in dem Gehäuse verstaut werden. Das Kabel kann dann bei Bedarf aus dem Gehäuse herausgezogen werden. Wird das Kabel nicht mehr benötigt, kann dieses beispielsweise mittels der Aufnahmemittel zurück in das Gehäuse gerollt werden. Beispielsweise ist hierfür eine Spiralfeder an den Aufnahmemitteln angeordnet, um das Kabel automatisch einzurollen.
  • Die Kommunikation mit dem Mobiltelefon kann gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels mittels Bluetooths, IrDA, IEEE802.11, HomeRF, Hiperlan, DECT oder einem anderen ein ISM Band nutzendes Protokoll stattfinden. Eine Kommunikation mit dem Mobiltelefon muss den Austausch der ersten und zweiten Audiosignale ermöglichen. Die ersten Audiosignale müssen an das Mobiltelefon übertragen werden und die zweiten Audiosignale müssen von dem Mobiltelefon empfangen werden. Darüber hinaus ist beispielsweise eine Steuerung des Mobiltelefons über das verwendete Profil hilfreich, jedoch nicht zwingend.
  • Insbesondere eignen sich die Bluetooth Profile Advanced Audio Distribution Profile, Audio Video Remote Control Profile, Common ISDN Access Profile, Cordless Telephony Profile, Dial-up Networking Profile, Extended Service Discovery Profile, Generic Access Profile, Generic AV Distribution Profile, Headset Profile, Hands Free Profile, Phonebook Access Profile, Synchronous Connection-Oriented link Profile, Service Discovery Application Profile.
  • Nachfolgend wird der Gegenstand anhand einer ein Ausführungsbeispiel zeigenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Freisprecheinrichtung gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels.
  • In der 1 ist eine Freisprecheinrichtung 2 gezeigt. Die Freisprecheinrichtung 2 weist ein Gehäuse 4 auf. Das Gehäuse 4 ist einstückig mit einem Anschlussstecker 6 für einen Zigarettenanzünder gebildet. In dem Gehäuse 4 ist ein Bluetooth-Kommunikationsmodul integriert. Das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 weist einen Audioeingang 8a, einen Audioausgang 8b und eine Spannungsversorgung 8c auf. An dem Audioeingang 8a ist der Ausgang eines Mikrofons 10 angeschlossen. Das Mikrofon 10 ist über einen flexiblen Arm 12 mit dem Gehäuse 4 verbunden. Der Audioausgang 8b ist zumindest mit einem Stecker 14 elektrisch verbunden. Gezeigt ist eine Verbindung mit dem Stecker 14a und dem Stecker 14b, jedoch ist es auch möglich, optional nur einen Stecker 14 vorzusehen. Der Stecker 14a ist beispielsweise ein fünfpoliger DIN-Audiostecker und der Stecker 14b ist beispielsweise ein Klinkenstecker. Der Klinkenstecker 14b kann beispielsweise ein Mono- oder Stereostecker sein. Die beiden Stecker sind über Kabel 16 mit einer Wickelvorrichtung 18 verbunden. Die Kabel 16 lassen sich aus der Wickelvorrichtung 18 herausziehen, um bei Bedarf die Stecker 14 in die entsprechende Buchse des Kraftfahrzeugskommunikationssystems einzustecken. Werden die Stecker 14 nicht benötigt, wickelt die Wickeleinrichtung 18 die Kabel 16 auf.
  • Schließlich ist ein Mobiltelefon 20 gezeigt, welches über eine drahtlose Verbindung 22 mit dem Bluetooth- Kommunikationsmodul 8 kommuniziert. Das Mobiltelefon 20 kommuniziert darüber hinaus mit einem Mobilfunknetz 24.
  • Möchte der Benutzer die Freisprecheinrichtung 2 nutzen, so steckt er den Anschlussstecker 6 in einen Zigarettenanzünder des Fahrzeugs. Über die Kontakte 6a, 6b, welche mit dem genormten Kontakten eines Zigarettenanzünders eines Fahrzeugs korrespondieren, kann die Bordnetzspannung des Kraftfahrzeugs abgegriffen werden und der Spannungsversorgung 8c des Bluetooth-Kommunikationsmoduls 8 zugeführt werden. Nachdem der Anschlussstecker 6 in den Zigarettenanzünder des Kraftfahrzeugs gesteckt wurde, ist die Freisprecheinrichtung 2 betriebsbereit. Einer der Stecker 14a und 14b wird aus der Wickeleinrichtung 18 herausgezogen und in die AUX-Eingangsbuchse des Fahrzeugskommunikationssystems eingesteckt. Schließlich kann der flexible Arm 12 so gebogen werden, dass das Mikrofon in Richtung des Fahrzeugführers gerichtet ist.
  • Anschließend kann mittels beispielweise des Headset-Profils und des Hands-Free-Profils des Bluetooth-Standards die drahtlose Verbindung 22 mit dem Mobiltelefon 20 aufgebaut werden. Hierzu kann das Mobiltelefon 20 die entsprechende Verbindungsaufnahmeprozedur starten, welche im Bluetooth-Standard definiert ist.
  • Nachdem das Mobiltelefon 20 mit dem Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 drahtlos verbunden ist, ist eine Telefonkommunikation möglich. Beispielsweise kann ein ausgehender Telefonanruf über das Mobiltelefon 20 mit einem Mobilfunknetz 24 initiiert werden. Hierbei kann der ausgehende Ruf beispielsweise über das Mobiltelefon 20 gestartet werden, oder über eine nicht gezeigte Benutzerschnittstelle in der Freisprecheinrichtung 2. Die Verbindung zwischen dem Mobilfunknetz 24 und dem Benutzer erfolgt über das Mobiltelefon 20, die drahtlose Verbindung 22, das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 und für eingehende Signale über den Stecker 14 und das Kommunikationssystem des Fahrzeugs und für ausgehende Signale über das Mikrofon 10. Der Benutzer spricht in das Mikrofon 10 und diese Audiosignale werden über das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 und die drahtlose Verbindung 22 an das Mobiltelefon 20 gesandt und von dort in das Mobilfunknetz 24 eingespeist. Eingehende Audiosignale kommen von dem Mobiltelefon 20 über die drahtlose Verbindung 22 und das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 an den Stecker 14 und werden von dort über den AUX-Eingang des Kraftfahrzeugs in das Fahrzeugkommunikationssystem eingespeist.
  • Dadurch, dass eingehende Audiosignale in das Fahrzeugkommunikationssystem eingespeist werden, muss die Freisprecheinrichtung 2 nicht über Verstärker und Lautsprecher verfügen. Außerdem sind die in dem Fahrzeugkommunikationssystem verbauten Lautsprecher regelmäßig von hoher Qualität, so dass die Sprachqualität der empfangenen Audiosignale sehr gut ist.
  • Die gezeigte Freisprecheinrichtung ermöglicht es, in einem einzigen Gehäuse unter Verwendung nur eines einzigen Kabels eine drahtlose Kommunikation mit einem Mobiltelefon 20 aufzubauen.
  • Ein weiterer Vorteil kann darin bestehen, dass das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 zusätzlich das Advanced Audio Distribution Profil unterstützt. In diesem Fall kann beispielsweise über eine drahtlose Verbindung von einem Multimediagerät Audiosignale einer weiteren Audioquelle, beispielsweise einer Musikquelle, beispielsweise eines MP3-Players empfangen werden. Diese Signale können dann über die Stecker 14 ebenfalls in das Kommunikationssystem des Fahrzeugs eingespeist werden und über die hochwertigen Lautsprecher des Kraftfahrzeugs abgespielt werden. Somit ermöglicht die Freisprecheinrichtung zum Einen eine Mobilfunkkommunikation und zum Anderen das Empfangen von weiteren Audioquellen.
  • Die gegenständliche Freisprecheinrichtung ermöglicht eine einfache Verkabelung, geringe Herstellungskosten, da Lautsprecher und Verstärker entfallen können und einfache Handhabbarkeit, da lediglich ein Einstecken in ein Zigarettenanzünder und eine AUX-Eingangsbuchse notwendig ist. Im Fahrzeug liegen keine unnötigen Kabel herum.

Claims (10)

  1. Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge, mit – einem Gehäuse, – einem in dem Gehäuse integrierten, mit einer Spannungsversorgung des Kraftfahrzeugs verbindbaren Anschlussmittel, – einem mit dem Gehäuse verbundenen, erste Audiosignale empfangenden Mirkofon, – einem mit einem Audioeingang eines Kommunikationssystems des Kraftfahrzeugs verbindbaren mit dem Gehäuse verbundenen Audioausgangsmittel, und – einem drahtlos mit einem Mobiltelefon verbindbaren, die ersten Audiosignale sendenden und vom Mobiltelefon über ein Mobilfunknetz empfangene zweite Audiosignale empfangenden, in dem Gehäuse integrierten Kommunikationsmitteln.
  2. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel für den Anschluss an einen Zigarettenanzünder gebildet sind.
  3. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel einstückig mit dem Gehäuse gebildet sind.
  4. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrofon mittels eines flexiblen Arms mit dem Gehäuse verbunden ist.
  5. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Arm kraft und/oder stoffschlüssig mit dem Gehäuse verbunden ist.
  6. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Audioausgangsmittel zumindest einen Klinkenstecker und/oder einen DIN Stecker aufweisen.
  7. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Audioausgangsmittel ein mit den Kommunikationsmitteln verbundenes Kabel aufweisen.
  8. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse das Kabel aufnehmende Aufnahmemittel aufweist.
  9. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel zumindest zur Kommunikation mit dem Mobiltelefon mittels A) Bluetooth; B) IrDA, C) IEEE802.11, D) HomeRF, E) Hiperlan, F) DECT, oder einem anderen ein ISM Band nutzendes Protokoll gebildet ist.
  10. Freisprecheinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel zumindest eines der Bluetooth Profile A) Advanced Audio Distribution Profile B) Audio Video Remote Control Profile C) Common ISDN Access Profile D) Cordless Telephony Profile E) Dial-up Networking Profile F) Extended Service Discovery Profile G) Generic Access Profile H) Generic AV Distribution Profile I) Headset Profile J) Hands Free Profile K) Phonebook Access Profile L) Synchronous Connection-Oriented link Profile M) Service Discovery Application Profile aufweisen.
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