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Der
Gegenstand betrifft eine Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge, mit einem
Gehäuse.
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Freisprecheinrichtungen
für Kraftfahrzeuge bekommen
eine immer größere Bedeutung.
Insbesondere dürfen
Fahrzeugführer
aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Fahrzeug nur mit Freisprecheinrichtungen
telefonieren. Telefonate mit einem Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung
werden in weiten Teilen Europas mit Ordnungsgeldern bestraft. Fahrzeugführer haben
daher ein großes
Interesse an einer leicht handhabbaren Freisprecheinrichtung. Diverse
Freisprecheinrichtungen, die nachrüstbar sind, sind bekannt. So
ist zum Beispiel bekannt, eine Freisprecheinrichtung die einen Lautsprecher
und ein Mikrofon aufweist, und die in einen Zigarettenanzünder einsteckbar
ist, mittels geeigneter Kabel mit einem Mobiltelefon zu verbinden.
Diese Freisprecheinrichtung haben den Nachteil, dass die verwendeten
Lautsprecher von schlechter Qualität sind und häufig zu Übersprechen
und Resonanzen führen.
Die Audioqualität
ist sehr schlecht, was zu einer ablehnenden Haltung der Nutzer gegenüber solchen
Freisprecheinrichtungen führt.
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Auch
sind Freisprecheinrichtungen bekannt, die über ein Bluetooth-Empfangsgerät mit einem
Mobiltelefon verbunden werden können.
Diese Freisprecheinrichtungen müssen
jedoch aufwändig
verkabelt werden, insbesondere ist eine Verkabelung mit einer Stromversorgung,
insbesondere einem Zigarettenanzünder
notwendig. Eine Vielzahl von Kabeln wird jedoch von der Mehrzahl
der Nutzer abgelehnt, da ein aufgeräumtes Cockpit einen hohen Stellenwert
hat.
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Aus
diesem Grunde lag dem Gegenstand die Aufgabe zugrunde, eine Freisprecheinrichtung
für Kraftfahrzeuge
zur Verfügung
zu stellen, welche sowohl eine hohe Audioqualität gewährleistet, als auch leicht
zu verkabeln ist.
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Diese
Aufgabe wird gemäß eines
Gegenstandes durch eine Freisprecheinrichtung für Kraftfahrzeuge gelöst. Die
Freisprecheinrichtung weist ein Gehäuse auf. In dem Gehäuse ist
ein integriertes, mit einer Spannungsversorgung des Kraftfahrzeuges verbindbares
Anschlussmittel. Ferner ist mit dem Gehäuse ein Mikrofon verbunden,
welches erste Audiosignale, insbesondere Sprachsignale, empfängt. Darüber hinaus
ist ein mit einem Audioeingang eines Kommunikationssystems des Kraftfahrzeuges
verbindbares mit dem Gehäuse
verbundenes Audioausgangsmittel vorgesehen. Schließlich ist
ein drahtlos mit einem Mobiltelefon verbindbares, die ersten Audiosignale
sendendes und vom Mobiltelefon über
ein Mobilfunknetz empfangene zweite Audiosignale empfangendes, in
dem Gehäuse
integriertes Kommunikationsmittel vorgesehen.
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Es
ist erkannt worden, dass eine hohe Integration von Komponenten in
einem einzigen Gehäuse
zum Einen platzsparend ist und zum Anderen einen Verkabelungsaufwand
minimiert. Gemäß des Gegenstandes
ist das Anschlussmittel für
die Spannungsversorgung in dem Gehäuse unmittelbar integriert.
Somit ist eine Verkabelung mit einer Spannungsversorgung nicht notwendig,
sondern das Anschlussmittel wird unmittelbar in die Spannungsversorgung
eingesteckt. Das Gehäuse
befindet sich somit unmittelbar an der Spannungsversorgung. Ein Mikrofon
ist ebenfalls unmittelbar mit dem Gehäuse verbunden und lässt sich
beispielsweise mittels eines flexiblen Arms, in Richtung des Nutzers
ausrichten. Auch ist es möglich,
ein kabelgebundenes Mikrofon mit dem Gehäuse zu verbinden. Das Kabel
kann dann so verlegt werden, dass das Mikrofon optimal zum Nutzer
ausgerichtet ist.
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Die
Mehrzahl der heute ausgelieferten Kraftfahrzeuge verfügen über einen
Audioeingang, beispielsweise einen AUX-Audioeingang. Dieser Audioeingang kann
genutzt werden, um externe Audiosignale dem Kraftfahrzeugkommunikationssystem
zuzuführen.
Gegenständlich
werden die Audiosignale, die von dem Mobiltelefon über ein
Mobilfunknetz empfangen werden, an die Audioausgangsmittel übertragen. Über die
Audioausgangsmittel werden somit die Audiosignale, die über das
Mobilfunknetz empfangen wurden, dem Kommunikationssystem des Kraftfahrzeugs
zugeführt.
Das Kraftfahrzeug verfügt
in der Regel über
hochwertige Verstärker
und hochwertige Lautsprecher, so dass die Audiosignale, die von
dem Mobilfunknetz empfangen werden, in sehr guter Qualität durch
das Kommunikationssystem des Fahrzeugs wiedergegeben werden. Darüber hinaus
muss in dem Gehäuse
kein Verstärker
als auch kein Lautsprecher integriert werden, was zum Einen die
Herstellungskosten minimiert und zum Anderen die Größe des Gehäuses minimiert.
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In
dem Gehäuse
selber ist lediglich ein Kommunikationsmittel vorgesehen, welches
drahtlos mit einem Mobiltelefon kommuniziert. Diese drahtlose Kommunikation
mit dem Mobiltelefon beinhaltet das Aussenden der von dem Mikrofon
empfangenen ersten Audiosignale, insbesondere der Sprachsignale des
Nutzers, und das Empfangen von durch das Mobiltelefon über das
Mobilfunknetz empfangenen zweiten Audiosignalen. Ein Verstärker für das Verstärken der
Audiosignale ist nicht notwendig. Die Kommunikationsmittel müssen lediglich
eine bidirektionale Kommunikation mit dem Mobiltelefon gewährleisten.
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In
fast allen Fahrzeugen ist ein Zigarettenanzünder vorhanden. Dieser wird
gemäß eines
Ausführungsbeispiels
dazu verwendet, um mit den Anschlussmitteln verbunden zu werden.
Die Anschlussmittel sind so geformt, dass sie in den Zigarettenanzünder passen.
Der Formfaktor der Anschlussmittel ist dem eines Zigarettenanzünders nachgebildet.
Die Anschlussmittel passen somit in den Zigarettenanzünder und
können
somit über
den Zigarettenanzünder,
beispielsweise eine Bordnetzspannung von 12 Volt, 24 Volt oder 48
Volt beziehen. Es ist lediglich notwendig, die Anschlussmittel in
den Zigarettenanzünder
zu stecken.
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Die
Anschlussmittel sind gemäß eines
vorteilhaften Ausführungsbeispiels
einstückig
mit dem Gehäuse
gebildet. Beispielsweise ist es möglich, mittels eines Spritzgussverfahrens
das Gehäuse
so zu formen, dass die Anschlussmittel Teil des Gehäuses sind.
Lediglich elektrische Kontakte müssen
außerhalb
des Anschlussmittels vorgesehen werden, um mit den elektrischen
Kontakten, beispielsweise des Zigarettenanzünders zu korrespondieren und
somit die Bordnetzspannung aufzunehmen.
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Um
das Mikrofon, welches fest mit dem Gehäuse verbunden ist, auf einen
Nutzer ausrichten zu können,
um so die Qualität
der empfangenen Audiosignale, beispielsweise Sprachsignale, zu verbessern,
wird vorgeschlagen, dass das Mikrofon mittels eines flexiblen Arms
mit dem Gehäuse
verbunden ist.
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Um
zu verhindern, dass das Mikrofon verloren geht oder aufwendig mit
dem Gehäuse
angeschlossen werden muss, wird vorgeschlagen, dass der flexible
Arm kraft- und/oder stoffschlüssig
mit dem Gehäuse
verbunden ist. Das Gehäuse
verfügt somit über die
Anschlussmittel für
den Anschluss an die Spannungsversorgung des Kraftfahrzeugs und gleichzeitig über das
Mikrofon zum Aufnehmen von Sprachsignalen. Eine Verkabelung sowohl
des Mikrofons als auch der Spannungsversorgung entfällt.
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Um
die von dem Mobiltelefon empfangenen zweiten Audiosignale dem Kommunikationssystem des
Fahrzeugs zuzuführen,
wird vorgeschlagen, dass die Audioausgangsmittel zumindest einen
Klinkenstecker und/oder einen DIN-Stecker aufweisen. Regelmäßig werden
als Buchsen für
AUX-Signale in Kraftfahrzeugen Klinkenbuchsen oder DIN-Buchsen verwendet.
Aus diesem Grunde sind die Ausgangsmittel entsprechend geformt.
Der Benutzer muss die Stecker lediglich in die entsprechenden Buchsen
einstecken. Es ist möglich,
dass das Gehäuse
sowohl einen Klinkenstecker als auch einen DIN-Stecker aufweist. Somit ergibt sich
eine erhöhte
Flexibilität der
Freisprecheinrichtung.
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Die
Audioausgangsmittel können
gemäß eines
vorteilhaften Ausführungsbeispiels
ein mit den Kommunikationsmitteln verbundenes Kabel aufweisen. Dieses
Kabel kann beispielsweise in Aufnahmemitteln in dem Gehäuse aufgenommen
werden. Beispielsweise ist es möglich,
dass die Aufnahmemittel eine Wickelspule sind. Das Kabel der Audiomittel kann über die Aufnahmemittel
aufgerollt in dem Gehäuse
verstaut werden. Das Kabel kann dann bei Bedarf aus dem Gehäuse herausgezogen
werden. Wird das Kabel nicht mehr benötigt, kann dieses beispielsweise
mittels der Aufnahmemittel zurück
in das Gehäuse
gerollt werden. Beispielsweise ist hierfür eine Spiralfeder an den Aufnahmemitteln
angeordnet, um das Kabel automatisch einzurollen.
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Die
Kommunikation mit dem Mobiltelefon kann gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels
mittels Bluetooths, IrDA, IEEE802.11, HomeRF, Hiperlan, DECT oder
einem anderen ein ISM Band nutzendes Protokoll stattfinden. Eine
Kommunikation mit dem Mobiltelefon muss den Austausch der ersten
und zweiten Audiosignale ermöglichen.
Die ersten Audiosignale müssen
an das Mobiltelefon übertragen
werden und die zweiten Audiosignale müssen von dem Mobiltelefon empfangen
werden. Darüber
hinaus ist beispielsweise eine Steuerung des Mobiltelefons über das
verwendete Profil hilfreich, jedoch nicht zwingend.
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Insbesondere
eignen sich die Bluetooth Profile Advanced Audio Distribution Profile,
Audio Video Remote Control Profile, Common ISDN Access Profile,
Cordless Telephony Profile, Dial-up
Networking Profile, Extended Service Discovery Profile, Generic Access
Profile, Generic AV Distribution Profile, Headset Profile, Hands
Free Profile, Phonebook Access Profile, Synchronous Connection-Oriented
link Profile, Service Discovery Application Profile.
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Nachfolgend
wird der Gegenstand anhand einer ein Ausführungsbeispiel zeigenden Zeichnung näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt:
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1 eine
Freisprecheinrichtung gemäß eines
vorteilhaften Ausführungsbeispiels.
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In
der 1 ist eine Freisprecheinrichtung 2 gezeigt.
Die Freisprecheinrichtung 2 weist ein Gehäuse 4 auf.
Das Gehäuse 4 ist
einstückig
mit einem Anschlussstecker 6 für einen Zigarettenanzünder gebildet.
In dem Gehäuse 4 ist
ein Bluetooth-Kommunikationsmodul integriert. Das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 weist
einen Audioeingang 8a, einen Audioausgang 8b und
eine Spannungsversorgung 8c auf. An dem Audioeingang 8a ist
der Ausgang eines Mikrofons 10 angeschlossen. Das Mikrofon 10 ist über einen
flexiblen Arm 12 mit dem Gehäuse 4 verbunden. Der
Audioausgang 8b ist zumindest mit einem Stecker 14 elektrisch
verbunden. Gezeigt ist eine Verbindung mit dem Stecker 14a und
dem Stecker 14b, jedoch ist es auch möglich, optional nur einen Stecker 14 vorzusehen.
Der Stecker 14a ist beispielsweise ein fünfpoliger
DIN-Audiostecker und der Stecker 14b ist beispielsweise
ein Klinkenstecker. Der Klinkenstecker 14b kann beispielsweise
ein Mono- oder Stereostecker sein. Die beiden Stecker sind über Kabel 16 mit
einer Wickelvorrichtung 18 verbunden. Die Kabel 16 lassen
sich aus der Wickelvorrichtung 18 herausziehen, um bei
Bedarf die Stecker 14 in die entsprechende Buchse des Kraftfahrzeugskommunikationssystems
einzustecken. Werden die Stecker 14 nicht benötigt, wickelt
die Wickeleinrichtung 18 die Kabel 16 auf.
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Schließlich ist
ein Mobiltelefon 20 gezeigt, welches über eine drahtlose Verbindung 22 mit
dem Bluetooth- Kommunikationsmodul 8 kommuniziert. Das
Mobiltelefon 20 kommuniziert darüber hinaus mit einem Mobilfunknetz 24.
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Möchte der
Benutzer die Freisprecheinrichtung 2 nutzen, so steckt
er den Anschlussstecker 6 in einen Zigarettenanzünder des
Fahrzeugs. Über
die Kontakte 6a, 6b, welche mit dem genormten
Kontakten eines Zigarettenanzünders
eines Fahrzeugs korrespondieren, kann die Bordnetzspannung des Kraftfahrzeugs
abgegriffen werden und der Spannungsversorgung 8c des Bluetooth-Kommunikationsmoduls 8 zugeführt werden.
Nachdem der Anschlussstecker 6 in den Zigarettenanzünder des
Kraftfahrzeugs gesteckt wurde, ist die Freisprecheinrichtung 2 betriebsbereit.
Einer der Stecker 14a und 14b wird aus der Wickeleinrichtung 18 herausgezogen
und in die AUX-Eingangsbuchse
des Fahrzeugskommunikationssystems eingesteckt. Schließlich kann
der flexible Arm 12 so gebogen werden, dass das Mikrofon in
Richtung des Fahrzeugführers
gerichtet ist.
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Anschließend kann
mittels beispielweise des Headset-Profils und des Hands-Free-Profils
des Bluetooth-Standards die drahtlose Verbindung 22 mit dem
Mobiltelefon 20 aufgebaut werden. Hierzu kann das Mobiltelefon 20 die
entsprechende Verbindungsaufnahmeprozedur starten, welche im Bluetooth-Standard definiert
ist.
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Nachdem
das Mobiltelefon 20 mit dem Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 drahtlos
verbunden ist, ist eine Telefonkommunikation möglich. Beispielsweise kann
ein ausgehender Telefonanruf über
das Mobiltelefon 20 mit einem Mobilfunknetz 24 initiiert werden.
Hierbei kann der ausgehende Ruf beispielsweise über das Mobiltelefon 20 gestartet
werden, oder über
eine nicht gezeigte Benutzerschnittstelle in der Freisprecheinrichtung 2.
Die Verbindung zwischen dem Mobilfunknetz 24 und dem Benutzer
erfolgt über
das Mobiltelefon 20, die drahtlose Verbindung 22, das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 und für eingehende
Signale über
den Stecker 14 und das Kommunikationssystem des Fahrzeugs
und für
ausgehende Signale über
das Mikrofon 10. Der Benutzer spricht in das Mikrofon 10 und
diese Audiosignale werden über
das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 und die drahtlose Verbindung 22 an
das Mobiltelefon 20 gesandt und von dort in das Mobilfunknetz 24 eingespeist.
Eingehende Audiosignale kommen von dem Mobiltelefon 20 über die
drahtlose Verbindung 22 und das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 an den
Stecker 14 und werden von dort über den AUX-Eingang des Kraftfahrzeugs
in das Fahrzeugkommunikationssystem eingespeist.
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Dadurch,
dass eingehende Audiosignale in das Fahrzeugkommunikationssystem
eingespeist werden, muss die Freisprecheinrichtung 2 nicht über Verstärker und
Lautsprecher verfügen.
Außerdem sind
die in dem Fahrzeugkommunikationssystem verbauten Lautsprecher regelmäßig von
hoher Qualität,
so dass die Sprachqualität
der empfangenen Audiosignale sehr gut ist.
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Die
gezeigte Freisprecheinrichtung ermöglicht es, in einem einzigen
Gehäuse
unter Verwendung nur eines einzigen Kabels eine drahtlose Kommunikation
mit einem Mobiltelefon 20 aufzubauen.
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Ein
weiterer Vorteil kann darin bestehen, dass das Bluetooth-Kommunikationsmodul 8 zusätzlich das
Advanced Audio Distribution Profil unterstützt. In diesem Fall kann beispielsweise über eine drahtlose
Verbindung von einem Multimediagerät Audiosignale einer weiteren
Audioquelle, beispielsweise einer Musikquelle, beispielsweise eines MP3-Players empfangen
werden. Diese Signale können
dann über
die Stecker 14 ebenfalls in das Kommunikationssystem des
Fahrzeugs eingespeist werden und über die hochwertigen Lautsprecher
des Kraftfahrzeugs abgespielt werden. Somit ermöglicht die Freisprecheinrichtung
zum Einen eine Mobilfunkkommunikation und zum Anderen das Empfangen von
weiteren Audioquellen.
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Die
gegenständliche
Freisprecheinrichtung ermöglicht
eine einfache Verkabelung, geringe Herstellungskosten, da Lautsprecher
und Verstärker
entfallen können
und einfache Handhabbarkeit, da lediglich ein Einstecken in ein
Zigarettenanzünder
und eine AUX-Eingangsbuchse notwendig ist. Im Fahrzeug liegen keine
unnötigen
Kabel herum.