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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren
zur Detektion von Glasbruch in einem zum Sterilisieren oder Depyrogenisieren
von Glasbehältern vorgesehenen Durchlaufofen, welcher unter
anderem eine Transporteinrichtung für die Glasbehälter
aufweist.
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Stand der Technik
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Sterilisier-
oder Depyrogenisiereinrichtungen in Form eines so genannten Sterilisiertunnels
sind als solche aus dem Stand der Technik bekannt. Sie dienen überwiegend
dem Sterilisieren bzw. Depyrogenisieren von im pharmazeutischen
Bereich zu verwendenden Behältern, insbesondere von Ampullen,
Karpulen oder von Behältern aus Röhrenglas, so
genannten Vials.
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Derartige
Sterilisiertunnel sind überwiegend nach dem Durchlaufprinzip
ausgebildet, wobei die zu sterilisierenden oder zu depyrogenisierenden
Glasbehälter mittels einer, typischerweise als Transportband
ausgebildeten Transporteinrichtung durch verschiedene Temperaturzonen
innerhalb des Durchlaufofens transportiert werden.
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Ein
solcher Durchlaufofen ist beispielsweise in der
DE 42 17 054 A1 gezeigt,
welcher ein elektrisches Heizregister umfasst, über das
ein Gebläse die auf Sterilisiertemperatur von beispielsweise
320°C erhitzte Luft in einem Umluft-Kreislauf zirkulieren lässt.
Dieser Umluft-Kreislauf führt dabei von dem Gebläse über
heissluftbe ständige Hochleistungs-Schwebstofffilter von
oben nach unten durch den Sterilisierkanal, in welchem auch die
Heizregister angeordnet sind.
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Um
ein ausreichendes Sterilisieren bzw. Depyrogenisieren erreichen
zu können, müssen die zu sterilisierenden bzw.
depyrogenisierenden Glasbehälter über eine gewisse
Zeitdauer, welche typischerweise im Minutenbereich liegt, der vorgegebenen Sterilisier-
bzw. der Depyrogenisiertemperatur ausgesetzt sein. Hiernach werden
die Behälter auf ein niedrigeres Temperaturniveau abgekühlt,
bei welcher ein Befüllen und Verschließen der
Behälter erfolgen kann. Das Aufheizen bzw. Abkühlen
der Behälter erfolgt unter einem verhältnismäßig
großen zeitlichen Temperaturgradienten. So kann die Aufheizung
auf die Sterilisier- oder Depyrogenisiertemperatur innerhalb einer
Minute oder gar in einem deutlich kürzeren Zeitintervall
erfolgen.
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Aufgrund
dieser systembedingten Temperaturschwankungen beim Durchfahren durch
einen solchen Sterilisier- oder Depyrogenisiertunnel, aber auch
bedingt durch eine dichte, gegebenenfalls sogar gedrängte
Anordnung der Glasbehälter auf der durch den Sterilisier-
bzw. Depyrogenisiertunnel führenden Transporteinrichtung
kann vereinzelt Glasbruch auftreten, welcher mit einer Bildung von
kleinsten Glaspartikeln oder Glasscherben einhergeht.
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Dies
ist nicht nur im Hinblick auf den jeweils zerstörten oder
beschädigten Glasbehälter von Nachteil, sondern
es tritt insbesondere bei einem durch thermische Spannungen im Material
induzierten Zerbersten eines Glasbehälters das Problem
auf, dass die auf der Transporteinrichtung nach oben offen ausgebildeten
und in unmittelbarer Umgebung zum zerborstenen Glasbehälter
befindlichen Glasbehälter mit Glaspartikeln kontaminiert
werden.
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Das
Entfernen solcher Glaspartikel oder Glasscherben aus den betroffenen
Glasbehältern ist äußerst aufwändig.
Zwar existieren Lösungsansätze, die Behälter
umzudrehen, sie sozusagen auf den Kopf zu stellen und mit Luft auszublasen,
um etwaige darin anhaftende Scherben oder Glaspartikel zu entfernen.
Da die zur Aufnahme pharmazeutischer Substanzen ausgebildeten Glasbehälter
jedoch ohnehin als Wegwert- und Einmalartikel vorgesehen sind, ist ein
solches Verfahren zum Entfernen von Glasscherben oder Glaspartikeln
wirtschaftlich unrentabel.
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Auf
jeden Fall sollte aber vermieden werden, dass ein mittels Glasbruch
entstandenen Glaspartikeln kontaminierter Glasbehälter
mit einer pharmazeutischen Substanz, etwa mit einem flüssigen
Medikament oder einem Impfstoff gefüllt wird, da der Wert der
in einem einzigen Glasbehälter aufnehmbaren pharmazeutischen
Substanz das bis zu 100- oder 1000-fache der Herstellungskosten
eines Glasbehälters übersteigen kann.
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Aufgabe
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein möglichst
wirtschaftliches, einfach zu implementierendes, besonders einfach
zu bedienendes und obendrein zuverlässiges System zur Detektion
von Glasbruch in einem Sterilisier- oder Depyrogenisiertunnel zur
Verfügung zu stellen.
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Erfindung und vorteilhafte
Wirkungen
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mittels einer Detektionsvorrichtung
gemäß Patentanspruch 1 und einem Verfahren zur
Detektion von Glasbruch gemäß Patentanspruch 13
gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den jeweiligen abhängigen Patentansprüchen
angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung ist zur Detektion
von Glasbruch in einem zum Sterilisieren oder Depyrogenisieren von
Glasbehältern vorgesehenen Durchlaufofen ausgebildet, wobei
der Durchlaufofen zumindest eine Transporteinrichtung für
die Glasbehälter aufweist, mittels welcher die Glasbehälter
durch den Durchlaufofen hindurchgeführt werden können.
Der Durchlaufofen weist zumindest ei nen solchen Temperaturbereich
auf, bei welchem so genannte Pyrogene, das heißt entzündlich
wirkende Abbauprodukte und Zellrestbestandteile von abgetöteten
Keimen vollständig entfernt werden.
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Die
erfindungsgemäße Detektionsvorrichtung zeichnet
sich durch zumindest eine Sende- und Empfangseinheit aus, wobei
die Empfangseinheit zumindest zur Detektion solcher elektromagnetischer Strahlen
ausgebildet ist, welche von der Sendeinheit emittiert werden. Dabei
ist ferner vorgesehen, dass die Transporteinrichtung des Durchlaufofens
und die Sende- und Empfangseinheit derart zueinander positioniert
und/oder derart zueinander ausgerichtet sind, dass infolge von Glasbruch
erzeugte Glaspartikel oder Glasscherben von beschädigten
oder zerborstenen Glasbehältern unmittelbar bei einem oder
nach einem Verlassen einer von der Transporteinrichtung vorgegebenen
Transportebene den Strahlengang zwischen Sende- und Empfangseinheit
kreuzen.
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Die
Bewegung der durch Glasbruch erzeugten Glaspartikel aus der Transportebene
heraus erfolgt vorzugsweise schwerkraftbedingt. Sobald ein Glaspartikel
den Strahlengang zwischen Sende- und Empfangseinheit kreuzt wird
der Strahlengang zumindest für eine kurze Zeitdauer unterbrochen,
zumindest aber abgeschwächt oder in einer von der Empfangseinheit
detektierbaren Art und Weise verändert. Die den Strahlengang
zwischen Sende- und Empfangseinheit kreuzenden Glaspartikel sind
dazu ausgebildet, den Strahlengang durch Brechung und/oder Reflexion
zu verändern und/oder die an der als Detektor ausgebildeten
Empfangseinheit detektierbare Strahlungs-Intensität zu
verändern.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung und das mit ihr zu
verwirklichende Detektionsverfahren beruht auf der Erkenntnis, dass
beim Zerbersten oder Brechen eines Glasbehälters, etwa
einer Ampulle, einer Karpule, Septengläsern, Spritzen,
Vials oder sonstigen beim Zerbrechen so genannter Parenteralia-Verpackungen
entstehenden Glasscherben in Zwischenräumen zwischen den
Glasbehältern auf der Transporteinrichtung zu liegen kommen.
Da die Transporteinrichtung typischer weise als umlaufendes Transportband
ausgebildet ist, fallen die auf dem Band infolge von Glasbruch erzeugten
Glaspartikel an einem Umlenkpunkt des Transportbandes, typischerweise
am Ende eines Transportwegs von dem Band herunter und werden somit
aus der vom Transportband vorgegebenen Transportebene heraus befördert.
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Durch
entsprechende Anordnung der Transporteinrichtung und der Sende-
und Empfangseinheit zueinander kann ein Herunterfallen von Glaspartikeln von
der Transporteinrichtung berührungslos detektiert werden.
Infolge einer solchen Detektion, welche mittels einer akustischen
oder optischen Signaleinrichtung für das Bedienpersonal
des Durchlaufofens bzw. der Transporteinrichtung erkennbar gemacht werden
kann, ist nach der Erfindung vorgesehen, eine vorgegebene Anzahl
in unmittelbarer Nähe zum zerborstenen und detektierten
Behälter angeordneter Behälter prophylaktisch
aus dem Produktions-Reinigungs- oder Abfüllzyklus zu entfernen.
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Dabei
ist insbesondere vorgesehen, auch solche Behälter, welche
bei Detektion von Glasbruch die Transporteinrichtung bereits verlassen
haben, prophylaktisch aus einer dem Durchlaufofen nachgeschalteten
Prozessstation zu entnehmen, damit hinreichend sichergestellt werden
kann, dass sämtliche potentiell mit Glaspartikeln kontaminierten
und aufgrund des Zerbrechens eines einzigen Glasbehälters zum
Zeitpunkt des Zerbrechens um diesen herum platzierten Glasbehälter
aus dem Produktionsablauf entfernt sind.
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Zwar
wird auf diese Art und Weise womöglich eine Vielzahl von
Glasbehälter bei Auftreten eines einzigen Glasbruchs prophylaktisch
vernichtet und/oder einem Recyclingkreislauf zugeführt.
Aufgrund der Tatsache, dass mit diesem Verfahren Glasbruch besonders
zuverlässig und hinreichend sicher detektiert werden kann
und in den laufenden Produktionsprozess lediglich bei Auftreten
eines tatsächlich erfolgten Glasbruchs manuell eingegriffen
werden muss, gestaltet sich das mit der vorliegenden Detektionsvorrichtung
durchführbare Detektionsverfahren als besonders fertigungsrationell.
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Insbesondere
in Anbetracht der Herstellungskosten für ein einziges Glasbehältnis
und der Häufigkeit auftretenden Glasbruchs, welcher mit deutlich
weniger als 1 Promille angegeben werden kann, fällt ein
prophylaktisches Herausnehmen einer Anzahl von Glasbehältern
um einen zerborstenen Glasbehälter herum nicht sonderlich
ins Gewicht.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die zwischen Sendeeinheit und Empfangseinheit propagierenden
Strahlen, insbesondere Lichtstrahlen im sichtbaren, aber auch im
infraroten oder ultravioletten Spektralbereich, im Wesentlichen
senkrecht zur Bewegungsrichtung der Glaspartikel oder der Glasscherben
verlaufen. Mit Bewegungsrichtung der Glaspartikel oder Glasscherben
ist insbesondere diejenige Bewegungsrichtung der Glaspartikel gemeint,
welche diese nach Verlassen der Transporteinrichtung einnehmen.
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Besonders
vorteilhaft gestaltet sich die Anordnung von Sendeeinheit und Empfangseinheit
unterhalb der Transporteinrichtung, insbesondere im Bereich eines
in Förderrichtung vorn liegenden Endabschnitts der Transporteinrichtung.
Auf diese Art und Weise können diejenigen, auf der Transporteinrichtung
zu hegen kommenden und infolge von Glasbruch entstehenden Glaspartikel
oder Glasscherben unmittelbar beim Herunterfallen von der Detektionseinrichtung
etwa im Bereich des Umlenkpunkts einer als Transportband ausgebildeten
Transporteinrichtung detektiert werden.
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Dabei
ist ferner vorgesehen, dass der Abstand zwischen Sendeeinheit und
Empfangseinheit zumindest der Breite des Transportbandes entspricht,
sodass sämtliche auf dem Transportband liegenden Glaspartikel
unabhängig von ihrer Anordnung quer zur Transportrichtung
von der Empfangseinheit beim Durchkreuzen des Strahlengangs detektiert
werden können.
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Nach
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass unterhalb und in Bezug zu einer
in Transportrichtung der Transporteinrichtung liegenden vorderen
Kante eine Auffangeinrichtung für Glaspartikel oder Glasscherben
angeordnet ist. Diese Auffangeinrichtung kann insbesondere trichterförmig
ausgebildet sein und sowohl in Förderrichtung als auch
schräg oder quer hierzu eine solche Erstreckung oder einen
entsprechenden Trichterquerschnitt aufweisen, die hinreichend gewährleisten,
dass sämtliche mittels der Transporteinrichtung beförderten
Glaspartikel oder Glasscherben in der Auffangeinrichtung landen.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung ist dabei vorgesehen, dass die Auffangeinrichtung
zumindest eine der Breite der Transporteinrichtung entsprechende
Erstreckung aufweist oder zumindest abschnittsweise trichterartig
verjüngend ausgebildet ist und/oder mit einem Auslauf in
eine Zuführeinrichtung für die Sende- und Empfangseinheit
mündet.
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Diese
Zuführeinrichtung ist vorzugsweise als schiefe Ebene ausgebildet
und soll ein Herabgleiten der von der Auffangeinrichtung aufgenommenen
und an die Zuführeinrichtung weitergeleiteten Glaspartikel
oder Glasscherben ermöglichen. Die Zuführeinrichtung
stellt aufgrund ihrer sowohl von der senkrechten als auch waagerechten
abweichenden Neigung eine definierte Ebene dar, in welcher die an
der Zuführeinrichtung entlang gleitenden oder an ihr herabrutschenden
Glaspartikel oder Glasscherben mittels der Sende- und Empfangseinheit
sicher und zuverlässig ermittelt werden können.
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Dabei
ist ferner vorgesehen, dass die Zuführeinrichtung, bzw.
ihre schiefe Ebene zumindest bezüglich ihres Neigungswinkels
verstellbar ausgebildet ist. Auf diese Art und Weise kann die Geschwindigkeit
der entlang der Zuführeinrichtung herabgleitenden Glaspartikel
gezielt beeinflusst und gesteuert werden. Am Fuße oder
an einem unteren Abschnitt der Zuführeinrichtung sind dabei
die Sende- und Empfangseinheit angeordnet, wobei der zwischen Sende-
und Empfangseinheit propa gierende Strahl elektromagnetischer Strahlung
im Wesentlichen in der schiefen Ebene der Zuführeinrichtung
und senkrecht zu deren Neigungsrichtung verläuft.
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Daneben
kann auch vorgesehen sein, die Ausrichtung bzw. die Horizontalkomponente
der Zuführeinrichtung und ihrer schiefen Ebene in Bezug auf
die von der Transporteinrichtung vorgegebene Förderrichtung
veränderlich auszugestalten. Auf diese Art und Weise kann
etwa den Bauraum- oder Platzanforderungen im Bereich des Durchlaufofens und/oder
nachgeschalteter Bearbeitungsstationen universell Rechnung getragen
werden. Dabei ist beispielsweise denkbar, die schiefe Ebene als
ein Führungsblech auszubilden, welches an einem schwenkbaren
Ständer unterhalb eines Auslaufs einer trichterförmig
ausgebildeten Auffangeinrichtung angeordnet ist.
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Von
Vorteil ist die Zuführeinrichtung zur Sende- und Empfangseinheit
hin verjüngend ausgebildet, sodass der Abstand zwischen
Sende- und Empfangseinheit entsprechend kurz, insbesondere kleiner
als die Breite der Transporteinrichtung gewählt werden
kann. Durch die verhältnismäßig dichte
Anordnung von Sende- und Empfangseinheit zueinander können
solche, eine Detektion beeinflussenden Störungen auf ein
Minimum reduziert werden. Auch wird hierdurch die gesamte Detektionsvorrichtung unempfindlicher
gegenüber mechanischen Erschütterungen oder Vibrationen.
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Des
Weiteren ist vorgesehen, dass die Sendeeinheit als monochromatische
Lichtquelle, etwa als Laserlichtquelle ausgebildet ist. Diese kann
entweder in einem gepulsten oder in einem so genannten Continnous
Wave Modus also mit einem kontinuierlich lichtemittierenden Strahl
betrieben werden. Im gepulsten Modus ist insbesondere darauf zu
achten, dass die Pulsfrequenz derart hoch ist, dass das Zeitintervall
zweier aufeinander folgender Pulse kleiner als dasjenige Zeitintervall
ist, welches von einem Glaspartikel benötigt wird, um den
Strahlengang zwischen Sende- und Empfangseinheit zu durchkreuzen.
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Unabhängig
von der Betriebsweise der Sendeeinheit ist ferner darauf zu achten,
dass die Abtastrate der Detektionseinheit, welche im einfachsten Fall
als Photodiode ausgebildet sein kann, der Geschwindigkeit und der
Größe der Glaspartikel gerecht wird, so dass keine
Glaspartikel undetektiert an der Detektionseinrichtung vorbeirutschen.
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Nach
einer Weiterbildung oder alternativen Ausgestaltung der Erfindung
kann auch vorgesehen sein, die Transporteinrichtung als ein mit
einem Gittergeflecht versehenes Transportband mit einer Vielzahl
von Öffnungen auszubilden und mehrere Sende- und Empfangseinheiten
paarweise und in Förderrichtung von einander beabstandet
entlang der von der Transporteinrichtung zu überwindenden
Verfahrstrecke anzuordnen. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein,
unterhalb des in Förderrichtung laufenden Transportbandes
mittels einer entsprechenden Optik oder mittels mehrerer Sende-
und Empfangseinheiten eine Art Licht- oder Strahlungsebene auszubilden,
welche dazu vorgesehen ist, unmittelbar bei Auftreten von Glasbruch
die durch die Zwischenräume des Transportbandes gelangenden Glaspartikel
zu detektieren.
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Auf
diese Art und Weise kann entstehender Glasbruch nahezu ohne Zeitverzögerung
detektiert werden. Mittels einer solchen Fördereinrichtungen und
der Vielzahl einzelner Sende- und Empfangseinrichtungen kann beispielsweise
auch der Ort des erfolgten Glasbruchs präzise ermittelt
werden, sodass ein manuelles Eingreifen zum Entfernen und Herausnehmen
einer Anzahl von möglicherweise mit Glaspartikeln kontaminierten
Behälter bereits vor einem Herabfallen von Glaspartikeln
am Ende der Transporteinrichtung erfolgen kann.
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Mit
der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass die Empfangseinheit an
zumindest eine Auswerteeinheit gekoppelt ist, welche zur Erzeugung
eines akustisch und/oder optisch wahrnehmbaren Warnsignals ausgebildet
ist. Zur Erzeugung eines optisch wahrnehmbaren Warnsignals kommt
beispielsweise eine Blink- oder Warnleuchte in Frage, während
als akustischer Signalgeber eine Hupe, Sirene oder ein vergleichbares
Alarm erzeugendes Instrument Verwendung finden kann.
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Dabei
ist ferner vorgesehen, dass die Auswerteeinheit an eine Steuereinheit
des Durchlaufofens und/oder der Fördereinrichtung gekoppelt
ist, sodass unmittelbar bei oder nach Detektion eines Glasbruchsereignisses
der Durchlaufofen, bzw. seine Fördereinrichtung selbsttätig
abgeschaltet oder angehalten werden kann.
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Nach
einem weiteren unabhängigen Aspekt betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Detektion von Glasbruch in oder an einem zum Sterilisieren
oder Depyrogenisieren von Glasbehältern vorgesehenen Durchlaufofen,
wobei der Durchlaufofen zumindest eine Transporteinrichtung für
die Glasbehälter aufweist, mittels welcher die Glasbehälter
durch den Durchlaufofen hindurchgeführt werden. Dabei ist
ferner vorgesehen, zumindest einige, bevorzugt aber sämtliche
Glaspartikel oder Glasscherben, welche eine von der Transporteinrichtung
vorgegebene Transportebene verlassen, mittels zwischen einer Sende-
und Empfangseinheit propagierender elektromagnetischer Strahlung
zu detektieren.
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Die
Detektion erfolgt dabei während oder nach einem Verlassen
eines umlaufenden Transportbandes der Fördereinrichtung.
Das detektierte Ereignis wird sodann akustisch und/oder optisch
für das Bedienpersonal des Durchlaufofens signalisiert und/oder
zum selbsttätigen Anhalten oder Unterbrechen zumindest
der Transporteinrichtung verwendet.
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Ausführungsbeispiele
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Weitere
Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
hervor. Dabei bilden sämtliche wörtlich vorher
und im Folgenden beschriebenen als auch in den Figuren bildlich
dargestellten Merkmale in jeglicher sinnvollen Kombination untereinander
den Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Darstellung der Fördereinrichtung
und einer zugeordneten Sende- und Empfangseinheit,
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2 eine
schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
mit einer Auffangeinrichtung und einer Zuführeinrichtung,
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3 eine
perspektivische schematische Darstellung der Auffang- und Zuführeinrichtung
und
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4 ein
Blockdiagramm einer elektrischen Auswerteeinheit und damit gekoppelte
Komponenten.
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Die
in 1 gezeigte Transporteinrichtung 10 weist
ein umlaufendes Transportband 12 auf, welches beispielsweise
als Gittergeflecht ausgebildet sein kann, um ein vertikales Durchströmen
von Heißluft innerhalb des in den Figuren nicht explizit
gezeigten Durchlaufofens zu ermöglichen. Das Transportband 12 wird
mit einer Vielzahl von Glasbehältern 14, welche
nach oben geöffnet sein können, von links beschickt
und mittels dem Transportband 12 durch den in den Figuren
nicht explizit gezeigten Sterilisier- oder Depyrogenisiertunnel
befördert, wobei die Glasbehälter 14 innerhalb
kürzester Zeit auf die Sterilisier- oder Depyrogenisiertemperatur,
etwa im Bereich von 300°C und darüber hinaus für
eine vorgegebene Zeit aufgeheizt werden.
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Obschon
in 1 Zwischenräume zwischen einzelnen Behältern 14 zu
sehen sind, werden die Behälter typischerweise dicht gedrängt
zueinander und einander berührend der Transporteinrichtung
zugeführt. Das dichte Nebeneinander- oder Aneinanderstellen
einzelner, oftmals zylindrisch oder länglich ausgebildeter
Glasbehälter 14 verhindert einerseits Umfallen,
insbesondere wenn das Transportband 12 in der durch den
Pfeil 18 angedeuteten Förderrichtung bewegt wird.
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Neben
den Glasbehältern 14 können einzelne
durch das Gittergeflecht des Transportbandes 12 nicht hindurchfallende
Glasscherben oder Glaspartikel 16 welche durch ein Zerbersten
oder Zerplatzen eines einzelnen oder mehrerer Glasbehälter 14 in Zwischenräumen
zwischen umliegenden Glasbehältern 14 auf dem
Transportband 12 liegen bleiben. Diese Glaspartikel 16 werden
vom Transportband in Förderrichtung nach rechts bewegt,
wo sie am Ende der Verfahrstrecke in Folge der Umlenkung des Transportbandes
an einer Umlenkrolle durch die Schwerkraft bedingt nach unten fallen.
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Diese
Fallbewegung von Glaspartikeln oder Glasscherben 16 kann
mittels einer Detektionseinrichtung, welche eine Empfangseinheit 20 und
eine zugeordnete Sendeeinheit 22 für elektromagnetische Strahlung 24 aufweist
detektiert werden. In einer einfachen Ausgestaltung kann die Detektionsvorrichtung 20, 22 am
Ende der Verfahrstrecke des Transportbandes 12 und etwas
unterhalb von der rechts, in Transportrichtung liegenden Umlenkrolle
angeordnet sein. Prinzipiell genügt es, die Detektionsvorrichtung als
Lichtschranke auszubilden, wenngleich die Implementierung einer
Laserlichtquelle als Sendeeinheit, insbesondere auf Halbleiterbasis
als vorteilhaft anzusehen ist.
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Sobald
ein von der Transporteinrichtung 10 herabfallender Glaspartikel 16 den
Strahlengang 24 durchkreuzt, kann dieser mittels der Detektoreinheit 20 detektiert
und in ein elektrisch auswertbares Signal an eine, in 4 exemplarisch
dargestellte Auswerteeinheit 50 weitergegeben werden. Infolge
der Detektion und der kurzzeitigen Unterbrechung oder Abschwächung
des von der Empfangseinheit 20 detektierbaren Signals kann
die Auswerteeinheit mittels eines akustischen Signalgebers 54 und/oder
mittels eines optischen Signalgebers 56 das Glasbruchereignis
für das Bedienpersonal des Durchlaufofens erkennbar machen.
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Daneben
kann vorgesehen sein, dass die Auswerteeinheit 50 unmittelbar
mit einer Steuereinheit 58 entweder des gesamten Durchlaufofens
oder seiner Transporteinrichtung 10 gekoppelt ist, sodass auch
ohne Eingreifen von Bedienpersonal das Transportband 12 zur
prophylaktischen Entnahme von möglicherweise mit Glaspartikeln
kontaminierten Glasbehältern 14 angehalten werden
kann. Daneben ist auch denkbar, ohne ein Anhalten der Transporteinrichtung 12 eine
vorgegebene Anzahl, etwa einige Reihen von Glasbehältern 14 aus
dem Produktionszyklus manuell oder maschinell herauszunehmen.
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Daneben
ist vorgesehen, dass die Auswerteeinheit 50 mit einem Ein-
und Ausgabemodul 52 gekoppelt ist, mittels welchem beispielsweise
eine Auslöseschwelle für ein Alarmsignal oder
aber die Art und Weise des zu erzeugenden Alarms eingestellt werden
kann. Mittels der Ein- und Ausgabeeinrichtung 52 kann ferner
die Detektion von fortlaufenden Glasbruchereignissen dokumentiert
und ausgewertet werden.
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In
den 2 und 3 ist eine weitere Ausführungsform
der Erfindung schematisch wiedergegeben. Dabei ist zwischen einer
Umlenkrolle des Transportbandes 12 und der Sende- und Empfangseinheit 20, 22 eine
nach Art eines Trichters ausgebildete Auffangeinrichtung 30 angeordnet.
Dieser ist eine Zuführeinrichtung 32 nachgeschaltet,
welche als schiefe Ebene ausgebildet ist, und die die von der Auffangeinrichtung 30 aufgefangenen
Glaspartikel in kontrollierter Art und Weise durch die zwischen
Sende- und Empfangseinheit 22, 20 gebildete Lichtschranke 24 führt.
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Die
schiefe Ebene 32 der Zuführeinrichtung kann dabei
verstellbar bezüglich ihres Neigungswinkels an einer Halterung 36 angeordnet
sein, damit durch Wahl eines geeigneten Neigungswinkels α die Geschwindigkeit
oder eine Geschwindigkeitsbandbreite der die Lichtschranke 24 durchkreuzenden Glaspartikel 16 gezielt
eingestellt werden kann. Unterhalb und am Ende der schiefen Ebene 32 ist
ein Auffangbehälter 34 angeordnet, in welchem
die aufgegangenen und mittels der Lichtschranke 24 detektierbaren
Glaspartikel oder Glasscherben 16 letztlich aufgefangen
werden können.
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Neben
der Verstellmöglichkeit des Neigungswinkels α kann
ferner vorgesehen sein, auch die schiefe Ebene 32 hinsichtlich
ihrer Horizontalkomponente variabel auszurichten. So kann insbesondere
vorgesehen sein, die gesamte Zuführeinrichtung 32 bezüglich
einer Schwenkachse 40 um einen Winkel O zu drehen, welche
vorzugsweise durch den Halter 36 verläuft. Auf
diese Art und Weise kann sich die schiefe Ebene 32 bezüglich
ihrer Horizontalkomponente etwa in Förderrichtung, entgegen
der Förderrichtung oder schräg hierzu, insbesondere senkrecht
erstrecken. Auf diese Art und Weise kann die gesamte Detektionsvorrichtung
universell an bereits bestehende Transporteinrichtungen und/oder Durchlauföfen
gekoppelt und an deren Außen- oder Innenabmessungen individuell
angepasst werden.
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- 10
- Transporteinrichtung
- 12
- Transportband
- 14
- Glasbehälter
- 16
- Glasscherbe
- 18
- Pfeil
- 20
- Detektor
- 22
- Sender
- 24
- Strahlengang
- 30
- Auffangeinrichtung
- 32
- Zuführeinrichtung
- 34
- Auffangbehälter
- 36
- Halter
- 40
- Schwenkachse
- 50
- Auswerteeinheit
- 52
- Ein-/Ausgabemodul
- 54
- akustischer
Signalgeber
- 56
- optischer
Signalgeber
- 58
- Steuereinheit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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