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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen von Hindernissen, mit einer Schaltleiste mit einem Profilkörper aus elektrisch nicht leitfähigem Material, einem ersten Leiter, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen hinteren Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, und einem zweiten Leiter, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen vorderen Bereich des Profilkörpers angeordnet ist.
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Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 10 2006 015 687 A1 ist eine Schaltleiste für die Erfassung von Hindernissen bekannt, die für die kapazitive Erfassung von Hindernissen vorgesehen ist. Ein erster Leiter, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen hinteren Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, dient dort als sogenannte Schirmelektrode und ein zweiter Leiter, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen vorderen Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, dient zur Erzeugung eines elektrischen Feldes. Ausgehend von dem zweiten Leiter werden sich Feldlinien durch den Profilkörper hindurch und zu einer Bezugselektrode, beispielsweise einer Kraftfahrzeugkarosserie, erstrecken. Mit dem ersten Leiter soll verhindert werden, dass sich das Feld von dem zweiten Leiter entgegen der Erfassungsrichtung unmittelbar zu dem Bezugspotential erstreckt. Der erste Leiter wird hierzu als Schirmelektrode auf einem Potential gehalten, das annähernd dem Potential des zweiten Leiters entspricht. Bewegt sich ein Hindernis in das Feld zwischen zweitem Leiter und Kraftfahrzeugkarosserie, verändert sich die Kapazität zwischen zweitem Leiter und Kraftfahrzeugkarosserie, was beispielsweise mittels einer Überwachung der Spannung am zweiten Leiter erfasst werden kann. Äußerst problematisch ist bei diesen bekannten Schaltleisten, dass die Erzeugung des elektrischen Feldes sowie die Auswertung einer Veränderung der Kapazität zwischen Schaltleiste und Bezugspotential an ein und derselben Elektrode erfolgt. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise eine Benetzung der Schaltleiste mit Wasser bereits zu einer starken Signalverfälschung führt und eventuell die Detektion eines Hindernisses vereitelt.
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Aus der deutschen Patentschrift
DE 103 10 066 B3 ist eine Vorrichtung zum Erkennen eines Hindernisses in einem Öffnungsbereich eines bewegbaren Schließelements bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist eine Grundelektrode und eine relativ zur Grundelektrode bewegbare Sensorelektrode auf, die ein elektrisches Feld im Öffnungsbereich des Schließelements erzeugen. Eine Auswerteeinheit wertet eine kapazitative Änderung des elektrischen Feldes aus und gibt ein Steuersignal an einen Antrieb des Schließelements aus.
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Mit der Erfindung soll eine Vorrichtung für die Erfassung von Hindernissen mit einem Schaltleistenprofil bereitgestellt werden, mit der bei kapazitiver Erfassung eine verlässliche Detektion von Hindernissen erreicht werden kann und die gegen Störeinflüsse, beispielsweise eine Benetzung der Schaltleiste, unempfindlich ist.
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Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Das der Erfindung zugrundeliegende Problem wird durch eine Vorrichtung zum Erfassen von Hindernissen mit einer Schaltleiste mit einem Schaltleistenprofil gelöst, wobei das Schaltleistenprofil einen Profilkörper aus elektrisch nicht leitendem Material, einem ersten Leiter, der in einem in Erfassungsrichtung gesehenen hinteren Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, und einem zweiten Leiter aufweist, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen vorderen Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, wobei der erste Leiter in einem Querschnitt des Profils gesehen zwei Seitenflächen aufweist, die im Wesentlichen parallel und in geringem Abstand zu einer jeweiligen Außenwand des Profilträgers verlaufen, bei der eine Steuereinheit vorgesehen ist, die niederohmig mit dem ersten Leiter und hochohmig mit dem zweiten Leiter gekoppelt ist, wobei im Betrieb mittels der Steuereinheit und dem ersten Leiter ein elektrisches Feld erzeugt wird, wobei sich aufgrund des vom ersten Leiter erzeugten elektrischen Feldes durch kapazitive Kopplung zwischen erstem Leiter und zweitem Leiter ein elektrisches Feld zwischen zweitem Leiter und einem Bezugspotential ausbildet und wobei mittels der Steuereinheit eine Änderung der Kapazität zwischen zweitem Leiter und Bezugspotential, verursacht durch ein Hindernis, detektiert wird.
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Indem der erste Leiter niederohmig und der zweite Leiter hochohmig an die Steuereinheit gekoppelt ist, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erfassen von Hindernissen unempfindlich gegenüber einer Benetzung einer Außenseite der Schaltleiste, beispielsweise durch Regentropfen. Denn der zweite Leiter wird nicht von der Steuereinheit mit einem Signal gespeist, sondern empfängt durch die kapazitive Kopplung zwischen erstem Leiter und zweiten Leiter das vom ersten Leiter ausgesendete Signal. Aufgrund der hochohmigen Ankopplung des zweiten Leiters an die Steuereinheit folgt das Potential am zweiten Leiter dadurch im Wesentlichen dem Signalverlauf am ersten Leiter und der zweite Leiter sendet ebenfalls ein Signal aus, indem sich zwischen zweitem Leiter und der Bezugselektrode ein elektrisches Feld ausbildet. Der zweite Leiter ist hochohmig mit der Steuereinheit gekoppelt und mittels der Steuereinheit wird lediglich ein Signal vom zweiten Leiter abgegriffen, beispielsweise eine Spannung am zweiten Leiter, die eine Kapazität bzw. eine Änderung der Kapazität zwischen zweitem Leiter und Bezugselektrode charakterisiert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gegenüber Umwelteinflüssen, wie einer Benetzung einer Außenfläche der Schaltleiste, unempfindlich und eine sichere Detektion von Hindernissen kann berührungslos erfolgen.
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Es ist eine Vorrichtung mit einem Schaltleistenprofil für eine Schaltleiste zum Erfassen von Hindernissen mit einem Profilkörper aus elektrisch nicht leitfähigem Material, einem ersten Leiter, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen hinteren Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, und einem zweiten Leiter vorgesehen, der in einem in Erfassungsrichtung gesehen vorderen Bereich des Profilkörpers angeordnet ist, bei dem der erste Leiter in einem Querschnitt des Profils gesehen zwei Seitenflächen aufweist, die im Wesentlichen parallel und in geringem Abstand zu einer jeweiligen Außenwand des Profilkörpers verlaufen. Insbesondere kann der erste Leiter auf seiner Unterseite, die einer Befestigungsfläche des Profilkörpers zugewandt ist, eine U-artige Form aufweisen, die zur Befestigungsfläche hin geöffnet ist.
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Das erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem Schaltleistenprofil ist für die kapazitive Erfassung von Hindernissen vorgesehen, wobei das elektrische Feld, dessen Beeinflussung durch Hindernisse zum Detektieren dieser Hindernisse genutzt wird, von dem ersten Leiter erzeugt wird und der zweite Leiter dieses Feld aufnimmt oder empfängt und dann ebenfalls ausstrahlt. Der erste Leiter ist hierzu niederohmig mit einer Steuereinheit verbunden, wohingegen der zweite Leiter hochohmig mit der Steuereinheit verbunden ist und somit nicht von der Steuereinheit mit einem Signal gespeist wird, das zur Erzeugung des elektrischen Feldes dient. Vielmehr wird am zweiten Leiter lediglich hochohmig ein Signal abgegriffen, das ein Indikator für eine Veränderung der Kapazität zwischen zweiten Leiter und Bezugselektrode ist. Auf diese Weise spielt eine eventuelle Benetzung des Profilkörpers mit Wasser, Eis oder dergleichen keine Rolle mehr und kann sich auf die Erfassung von Hindernissen nicht auswirken. Zur Unterstützung dieser Unempfindlichkeit gegenüber einer Benetzung des Profilkörpers weist der erste Leiter in einem Querschnitt des Profils gesehen zwei Seitenflächen auf, die im Wesentlichen parallel und in geringem Abstand zu einer jeweiligen Außenwand des Profils verlaufen. Mit einer solchen Ausbildung der beiden Seitenflächen des ersten Leiters wird eine vergleichsweise große Kapazität zwischen dem ersten Leiter und den seitlichen Außenwänden des Profilkörpers geschaffen. Ein eventueller Wasserfilm, der auf der Außenseite des Profilkörpers anliegt, wird dadurch von den vom ersten Leiter ausgehenden Feldlinien erfasst und leitet diese Feldlinien eventuell um in Richtung auf die Bezugselektrode. Dies beeinflusst aber nicht die Beaufschlagung des zweiten Leiters durch das vom ersten Leiter ausgehende elektrische Feld, da dieses niederohmig eingespeist wird. Ein Wasserfilm beeinflusst aber nicht die hochohmig abgegriffene Amplitude am zweiten Leiter, also das Messsignal, da auch durch den Wasserfilm keine wesentliche Veränderung der Feldlinienverteilung zwischen zweitem Leiter und Bezugselektrode auftritt. Eine vergleichsweise hohe Kapazität durch die spezielle Ausbildung der Seitenflächen des ersten Leiters zwischen erstem Leiter und den Außenflächen des Profilkörpers begünstigt dadurch die Unempfindlichkeit der Schaltleiste gegenüber einer Benetzung des Profilkörpers bei kapazitiver Erfassung von Hindernissen. Indem der erste Leiter auf seiner Unterseite, die einer Befestigungsfläche des Profilkörpers zugewandt ist, eine U-artige Form aufweist, die zur Befestigungsfläche hin geöffnet ist, wird eine Verringerung der Kapazität zwischen erstem Leiter und der Befestigungsfläche gegenüber einer geradlinigen Ausbildung des ersten Leiters in diesem Bereich erreicht. Üblicherweise werden Schaltleisten bei Anwendungen im Kraftfahrzeug auf der elektrisch leitfähigen Kraftfahrzeugkarosserie befestigt, die gleichzeitig die Bezugselektrode bildet. Eine möglichst geringe Kapazität zwischen erstem Leiter und Bezugselektrode verhindert eine Beeinflussung des sendenden Systems mit dem ersten Leiter durch einen unerwünschten Tiefpasseinfluss durch die Kapazität zwischen erstem Leiter und Bezugselektrode.
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In Weiterbildung der Erfindung sind der erste Leiter und der zweite Leiter hochohmig mittels eines Abschlusswiderstandes verbunden.
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Die hochohmige Verbindung zwischen ersten Leiter und zweiten Leiter muss dabei so ausgebildet sein, dass sie gegenüber der kapazitiven Kopplung zwischen erstem Leiter und zweiten Leiter einen lediglich vernachlässigbaren Einfluss auf die Signalübertragung zwischen erstem Leiter und zweiten Leiter hat. Dennoch kann eine solche hochohmige Verbindung mittels eines Abschlusswiderstandes eine verlässliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schaltleiste ermöglichen. Denn bei einem Durchtrennen der Schaltleiste könnte überhaupt keine Verbindung mehr über den Abschlusswiderstand zwischen erstem Leiter und zweiten Leiter hergestellt werden und eine Beschädigung der Schaltleiste kann detektiert werden. Selbstverständlich muss die Steuereinheit hierzu Mittel zum Detektieren einer Unterbrechung des ersten und/oder des zweiten Leiters aufweisen.
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In Weiterbildung der Erfindung weist die Steuereinheit Mittel zum Detektieren eines gegenseitigen Kontakts von erstem Leiter und zweiten Leiter auf.
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Neben der berührungslosen Erfassung von Hindernissen kann dadurch eine zusätzliche taktile Erfassung mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung realisiert werden. Dabei kann beispielsweise die sich durch eine Berührung des ersten Leiters und des zweiten Leiters wesentlich ändernde Kapazität zwischen ersten Leiter und zweiten Leiter erfolgen. Es kann auch ein ohmscher Widerstand oder eine Kapazität zwischen ersten Leiter und zweiten Leiter erfasst werden, der bzw. die sich bei Berührung ebenfalls deutlich ändert.
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Die zusätzliche taktile Erfassung kann entweder durch Detektieren einer Verschiebung der beiden Leiter zueinander, die die Kapazität zwischen ersten und zweiten Leiter verändert, oder durch eine Ruhestrommessung eines durch die beiden Leiter über den Abschlusswiderstand oder die Abschlusskapazität fließenden Ruhestroms erfolgen. Anstelle des Abschlusswiderstands können allgemein elektrische oder elektronische Bauteile verwendet werden, beispielsweise integrierte Schaltkreise, Transponder, Dioden, temperaturempfindliche Widerstände, Neigungssensoren oder dergleichen. Am Beispiel der Verwendung eines Widerstands mit negativen Temperaturkoeffizienten kann eine Auswertung des Betrags des Ruhestroms eine Aussage über eine Temperatur im Bereich der Schaltleiste liefern. In Abhängigkeit der Temperatur kann eine Fahrzeugklappe dann beispielsweise schnell oder langsam bewegt werden.
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In Weiterbildung der Erfindung weist der erste Leiter auf seiner, dem zweiten Leiter zugewandten Oberseite eine U-artige Form auf, die zum zweiten Leiter hin geöffnet ist.
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Auf diese Weise wird zwischen dem ersten Leiter und dem zweiten Leiter eine vergleichsweise geringe Kapazität erzielt. Eine solche geringe Kapazität zwischen erstem Leiter und zweiter Leiter begünstigt die Empfindlichkeit bei der kapazitiven Erfassung von Hindernissen. Ein Hindernis im Erfassungsbereich der Schaltleiste verändert die Kapazität zwischen dem zweiten Leiter und einer Bezugselektrode. Diese Veränderung der Kapazität wird durch eine Veränderung des am zweiten Leiter hochohmig abgegriffenen Signals erfasst, wobei der zweite Leiter den Abgreifpunkt eines kapazitiven Spannungsteilers bildet. Wenn nun die Kapazität zwischen dem ersten Leiter und dem zweiten Leiter eher klein ist, verbessert dies die Empfindlichkeit der Erfassung, da die Kapazität zwischen zweitem Leiter und der Bezugselektrode aufgrund des zwangsläufig großen Abstandes zwischen zweitem Leiter und Bezugselektrode ebenfalls klein ist.
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In Weiterbildung der Erfindung ist eine Vorderfläche des zweiten Leiters, die in Erfassungsrichtung gesehen vorne liegt, im Wesentlichen parallel zu einer Außenfläche des Profilkörpers angeordnet.
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Auf diese Weise kann vermieden werden, dass sich zwischen der Außenfläche des Profilkörpers und der Vorderfläche des zweiten Leiters Regionen mit erhöhter Feldstärke ausbilden. Dies wäre bei nicht verschmutztem und trockenen Profilkörper an und für sich unproblematisch, sollte die Außenfläche des Profilkörpers aber beispielsweise mit Wasser benetzt sein, könnten solche Regionen erhöhter Feldstärke zu einer Verfälschung der Hinderniserfassung führen.
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In Weiterbildung der Erfindung ist die Vorderfläche des zweiten Leiters in einem Abstand zur Außenfläche des Profilkörpers angeordnet, der größer ist als ein Abstand der Seitenflächen des ersten Leiters zu einer jeweiligen seitlichen Außenwand des Profilkörpers.
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Auf diese Weise ist eine Kapazität zwischen dem zweiten Leiter und der Außenfläche des Profilkörpers kleiner als eine Kapazität zwischen dem ersten Leiter und den Außenflächen des Profilkörpers, so dass eine eventuelle Benetzung der Außenfläche des Profilkörpers, beispielsweise ein Wasserfilm, eher durch den ersten Leiter als durch den zweiten Leiter beeinflusst wird. Der Einfluss der Benetzung auf das vom zweiten Leiter erzeugte elektrische Feld bleibt dadurch gering.
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In Weiterbildung der Erfindung ist eine Vorderfläche des zweiten Leiters im Querschnitt des Profils gesehen kreisbogenförmig ausgebildet.
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Durch eine solche kreisbogenförmige Gestaltung der Vorderfläche des zweiten Leiters wird die Fläche dieser Vorderfläche gegenüber einer geradlinigen Ausgestaltung erhöht. Damit wird auch die Erfassungsfläche der Schaltleiste vergrößert und die Empfindlichkeit gegenüber der Erfassung von Hindernissen kann verbessert werden.
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In Weiterbildung der Erfindung weist der Profilkörper einen Hohlraum auf, an den eine Unterseite des zweiten Leiters und eine Oberseite des ersten Leiters angrenzen.
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Ein solcher typischerweise mit einem Gas, beispielsweise Luft, gefüllter Hohlraum zwischen ersten Leiter und zweiten Leiter trägt zu einer Verringerung der Kapazität zwischen ersten Leiter und zweiten Leiter bei. Wie bereits erläutert wurde, kann dadurch die Empfindlichkeit der Schaltleiste gegenüber der Erfassung von Hindernissen verbessert werden.
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In Weiterbildung der Erfindung weisen der zweite Leiter und/oder der erste Leiter einen Vorsprung auf, der in Richtung auf den ersten Leiter bzw. auf den zweiten Leiter in den Hohlraum hineinragt.
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Durch eine solche Ausbildung des zweiten Leiters und/oder des ersten Leiters kann eine zusätzliche Möglichkeit zur taktilen Erfassung von Hindernissen geschaffen werden. Wird nämlich auf die Erfassungsfläche der Schaltleiste eine Kraft in Richtung auf deren Befestigungsfläche ausgeübt, wird der zweite Leiter auf den ersten Leiter zu bewegt, bis sich der erste und der zweite Leiter berühren. Eine solche Berührung kann selbstverständlich detektiert werden, sei es durch den schlagartig verringerten elektrischen Widerstand zwischen ersten Leiter und zweiten Leiter oder auch durch die schlagartig verringerte Kapazität zwischen erstem Leiter und zweitem Leiter. Auf diese Weise ist zusätzlich zur berührungslosen kapazitiven Erfassung von Hindernissen auch eine taktile Erfassung von Hindernissen möglich.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Einzelmerkmale der unterschiedlichen, in den Figuren dargestellten Ausführungsformen lassen sich dabei in beliebiger Weise miteinander kombinieren ohne den Rahmen der Erfindung zu überschreiten. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine Schnittansicht eines Schaltleistenprofils gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
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2 eine Schnittansicht eines Schaltleistenprofils gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
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3 ein Blockschaltbild einer Schaltung zum Erfassen von kapazitiven Änderungen an einem erfindungsgemäßen Schaltleistenprofil,
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4 ein Blockschaltbild gemäß 3, in dem die Summationswiderstände durch Impedanzwandler ersetzt sind,
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5 ein Blockschaltbild gemäß 3 mit einer Schaltung zum Überwachen der Schaltleiste auf mechanische Beschädigungen und Verformungen und
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6 ein Blockschaltbild gemäß 4, wobei ein weiterer Leiter angeschlossen ist.
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In der Darstellung der 1 ist zu erkennen, dass ein Schaltleistenprofil 10 einen ersten elektrischen Leiter 12 und einen zweiten elektrischen Leiter 14 aufweist, zwischen denen ein luftgefüllter Hohlraum 16 angeordnet ist. Die beiden Leiter 12, 14 sind gemeinsam mit einem elektrisch nicht leitfähigen Profilkörper 18 extrudiert. Der Profilkörper 18 trägt auf seiner Unterseite noch einen Befestigungsstreifen 20, beispielsweise einen Klebestreifen. Die Leiter 12, 14 sind jeweils durch Bereiche aus leitfähigem Kunststoff gebildet, wobei diese Bereiche jeweils in einem zentralen Bereich eine Drahtlitze 22, 24 aufweisen. Das in 1 dargestellte Schaltleistenprofil wird durch Extrusion hergestellt. Während der Extrusion werden gleichzeitig die Drahtlitzen 22, 24 mit eingeführt.
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Der erste Leiter 12 weist einen Querschnitt mit einer allgemein H-artigen oder knochenartigen Form auf. Der erste Leiter weist zwei Seitenflächen 26, 28 auf, die jeweils parallel zu und in geringem Abstand von einer jeweiligen Außenfläche des Profilkörpers 18 angeordnet sind. Die Seitenflächen 26, 28 erstrecken sich annähernd über die halbe Höhe des Profilkörpers 18 parallel zu dessen jeweiliger rechter bzw. linker Außenfläche. Der Abstand zwischen den Seitenflächen 26, 28 und der jeweiligen Außenfläche des Profilkörpers 18 ist vergleichsweise gering, um zwischen diesen Außenflächen und den Seitenflächen 26, 28 eine vergleichsweise große Kapazität zu erhalten.
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Eine untere Begrenzung des ersten Leiters 12, die dem Befestigungsstreifen 20 zugewandt ist, weist eine U-artige Form auf, die zum Befestigungsstreifen 20 hin geöffnet ist. Entgegen der Erfassungsrichtung oder von der Drahtlitze 22 aus nach unten, zum Befestigungsstreifen hin gesehen, weist die untere Begrenzungsfläche des ersten Leiters 12 somit eine konkave, nach innen gekrümmte Form auf. Das Schaltleistenprofil 10 wird, jedenfalls bei einer Verwendung im Kraftfahrzeug, üblicherweise auf die metallische Kraftfahrzeugkarosserie aufgesetzt oder aufgeklebt. Durch die konkave Gestaltung der unteren Begrenzungsfläche des ersten Leiters 12 lässt sich eine Kapazität zwischen dem ersten Leiter 12 und einer elektrisch leitfähigen Karosserie verringern, um einen unerwünschten Tiefpasseinfluss zu vermeiden.
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Eine obere Begrenzungsfläche 32, die an den Hohlraum 16 angrenzt und dem zweiten Leiter 14 zugewandt ist, ist vom ersten Leiter aus gesehen ebenfalls nach innen gekrümmt oder konkav ausgebildet. Im Querschnitt gesehen weist die obere Begrenzungsfläche 32 des ersten Leiters 12 damit eine U-artige Form auf. Mittels einer solchen konkaven Gestaltung der dem zweiten Leiter 14 zugewandten oberen Begrenzungsfläche 32 des ersten Leiters 12 lässt sich eine Kapazität zwischen erstem Leiter 12 und zweitem Leiter 14 gering halten. Auch dadurch wird die Empfindlichkeit der kapazitiven Erfassung von Hindernissen verbessert, da zur Erfassung von Hindernissen ein kapazitiver Spannungsteiler aus der Kapazität zwischen erstem Leiter 12 und zweitem Leiter 14 sowie zweitem Leiter 14 und einer Bezugselektrode, beispielsweise Masse, gebildet ist. Abgegriffen wird dann beispielsweise eine Spannung am zweiter Leiter 14 über eine hochohmige Anbindung an eine Steuereinheit. Eine Kapazität zwischen zweitem Leiter 14 und der Bezugselektrode ist alleine auf Grund des üblicherweise großen Abstandes sehr klein, so dass eine kleine Kapazität zwischen erstem Leiter 12 und zweitem Leiter 14 die Empfindlichkeit verbessert.
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In Bezug auf die erzeugten Kapazitäten würde idealerweise der erste Leiter 12 eine H-Form aufweisen, also zwei seitliche Streifen anstelle der Seitenflächen 26, 28 aufweisen, die mittels eines horizontalen Querstreifens verbunden wären.
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Bei der Herstellung des Schaltleistenprofils 10 werden der Profilkörper 18, der erste Leiter 12 und der zweite Leiter 24 gemeinsam extrudiert, wobei der erste Leiter 12 und der zweite Leiter 14 aus leitfähigem Kunststoff und der Profilkörper 18 aus nicht leitfähigem Kunststoff hergestellt werden. Gleichzeitig mit der Extrusion werden die Drahtlitzen 22, 24 eingeführt. Das Anfügen des Befestigungsstreifens 20 kann später erfolgen.
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Der zweite Leiter 14 weist im Querschnitt gesehen etwa die Form eines Kreissegments auf, wobei eine untere Begrenzungsfläche 34, die an den Hohlraum 16 grenzt und dem ersten Leiter 12 zugewandt ist, annähernd eben ausgebildet ist. Lediglich in der Mitte der unteren Begrenzungsfläche 34 ist eine zylinderabschnittsförmige Erhebung angeordnet. Diese Erhebung dient dazu, die Drahtlitze 24 auch auf der Seite der unteren Begrenzungsfläche 34 vollständig und mit einer gewissen Materialdicke einzubetten. Eine Vorderfläche 36 des zweiten Leiters 14, die in Erfassungsrichtung gesehen vorne liegt, ist im Querschnitt gesehen kreisabschnittsförmig gestaltet. Damit ergibt sich insgesamt im Querschnitt etwa die Form eines Kreissegments. Die Vorderfläche 36, die als Erfassungsfläche dient und von der das elektrische Feld ausgeht, dessen Veränderung dann den Nachweis eines Hindernisses ermöglicht, kann damit flächenmäßig größer ausgebildet werden, wodurch ebenfalls die Empfindlichkeit der Erfassung verbessert wird. Die Vorderfläche 36 ist darüber hinaus parallel zu einer Außenfläche 38 des Profilkörpers 18 im oberen Bereich des Schaltleistenprofils 10 angeordnet. Eine Kapazität zwischen der Vorderfläche 36 des zweiten Leiters 14 und der Außenfläche 38 des Profilkörpers 18 ist damit über die Vorderfläche 36 gesehen im Wesentlichen konstant. Auch bei einer Benetzung der Außenfläche 38 durch Wassertropfen, Schmutz oder Reif bilden sich dadurch keine lokalen Feldstärkemaxima aus, die eine Erfassung beeinträchtigen könnten.
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Weiterhin ist die Vorderfläche 36 des zweiten Leiters 14 in größerem Abstand zu der Außenfläche 38 des Profilkörpers 18 angeordnet als die beiden Seitenflächen 26, 28 des ersten Leiters 12. Die Kapazität zwischen der Vorderfläche 36 und der Außenfläche 38 ist dadurch geringer als die Kapazität zwischen den jeweiligen Seitenflächen 26, 28 und der Außenfläche 38. Jedenfalls im unteren Bereich des Schaltleistenprofils 10 werden beispielsweise Wassertropfen, die die Außenfläche 38 benetzen, eher von dem ersten Leiter 12 beeinflusst als von dem zweiten Leiter 14. Auf Grund der niederohmigen Anbindung des ersten Leiters 12 wird dadurch die Hinderniserfassung nicht beeinträchtigt.
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Die Darstellung der 2 zeigt eine Schnittansicht eines weiteren Schaltleistenprofils 40 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Erläutert werden lediglich die zum Schaltleistenprofil 10 der 1 unterschiedlichen Gestaltungen. Gleich aufgebaute Elemente sind mit den gleichen Bezugsziffern wie in 1 versehen. Das Schaltleistenprofil 40 weist wie das Schaltleistenprofil 10 der 1 einen Profilkörper 18 und einen ersten Leiter 12 sowie einen Befestigungsstreifen 20 auf, die jeweils identisch zu den jeweiligen Elementen des Schaltleistenprofil 10 der 1 aufgebaut sind. Ein zweiter Leiter 42 ist in Erfassungsrichtung gesehen, also vom ersten Leiter 12 in Richtung auf den zweiten Leiter 42, oberhalb des ersten Leiters angeordnet. Eine Vorderfläche 36 des zweiten Leiters 42 ist identisch zur Vorderfläche 36 des zweiten Leiters 14 der 1 aufgebaut. Der zweite Leiter 42 weist aber einen Vorsprung 44 auf, der in einen Hohlraum 46 zwischen erstem Leiter 12 und zweitem Leiter 42 hineinragt. Der Vorsprung 44 ist im Querschnitt der 2 gesehen etwa trapezförmig ausgebildet, wobei sich eine Breite des Vorsprungs 44 in Richtung auf den ersten Leiter 12 zu verringert. Der Hohlraum 46 ist wie der Hohlraum 16 des Schaltleistenprofils 10 der 1 luftgefüllt und entlüftet. Bei einer Kompression des Schaltleistenprofils 40 durch eine Kraft F wird sich der elastische Profilkörper 18 somit verformen, bis eine Unterseite des Vorsprungs 44 an dem ersten Leiter 12 anliegt. Durch diesen Kontakt zwischen erstem Leiter 12 und zweitem Leiter 42 verringert sich sowohl die Kapazität als auch der Widerstand zwischen erstem Leiter 12 und zweitem Leiter 42 deutlich. Auf diese Weise kann zusätzlich der berührungslosen, kapazitiven Erfassung von Hindernissen eine taktile Erfassung von Hindernissen realisiert werden.
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Die U-förmige Ausbildung der dem Vorsprung 44 zugewandten Oberseite des ersten Leiters 12 ermöglicht es, dass auch bei schrägem Zusammendrücken des Profilkörpers 18 der Vorsprung 44 den gleichen Weg zurücklegen muss, um den ersten Leiter 12 zu kontaktieren, wie bei exakt senkrechter Beaufschlagung durch die in 2 eingezeichnete Kraft F. Bis zu einem Winkel der Kraft F von ±45° muss der Vorsprung 44 immer den gleichen Weg zurücklegen, um den zweiten Leiter 12 zu berühren.
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Die Blockschaltbilder der 3 bis 6 verdeutlichen die Wirkungsweise einer Vorrichtung zum Erfassen von Hindernissen. Es ist dabei festzuhalten, dass anstelle des in den 3 bis 6 gezeigten Schaltleistenprofils 50 bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Erfassen von Hindernissen das Schaltleistenprofil 10 der 1 oder das Schaltleistenprofil 40 der 2 zum Einsatz kommt. Ein erster Leiter 12 ist in den Darstellungen der 3 bis 6 mit den Bezugszeichen 1.5 bezeichnet, ein zweiter Leiter 14, 42 mit dem Bezugszeichen 1.3.
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Anhand der Darstellung der 3 liefert ein Taktgenerator 5.8 ein erstes Taktsignal 5.13 an einen ersten Amplitudenregler 5.10 und ein zweites invertiertes Taktsignal 5.12 an einen zweiten Amplitudenregler 5.9. Beispielsweise wird ein elektrisches Wechselsignal von z. B. 70 Khz verwendet. Der niederohmige Ausgang des ersten Amplitudenreglers 5.10 ist an das erste leitfähige Element 1.5, entsprechend dem ersten Leiter 12, angeschlossen. Dieses überträgt aufgrund kapazitiver Effekte das erste Taktsignal 5.13 auf das leitfähige Element 1.3, entsprechend dem zweiten Leiter 14, 42. Über den hochohmigen Summationswiderstand 5.4 wird das Signal des leitfähigen Elementes 1.3 auf den Eingang des Wechselspannungsverstärkers 5.5. gegeben, das zweite, zum ersten Taktsignal 5.13 invertierte Taktsignal 5.12 wird über den zweiten Amplitudenregler 5.9 auf die Referenzreihenkapazität 5.1 und über einen zweiten hochohmigen Summationswiderstand 5.2 auf den Eingang des Wechselspannungsverstärkers 5.5 gegeben. Die Referenzreihenkapazität 5.1 sollte in etwa die gleiche Größe wie die Kapazität der leitfähigen Elemente 1.5 und 1.3 zueinander aufweisen. Eine auftretende Kapazität des ersten leitfähigen Elements 1.3 gegenüber der Umgebung, z. B. dem Fahrzeugchassis, kann durch den Parallelkondensator 5.3 ausgeglichen werden. Die Summationswiderstände 5.2 und 5.4 sollten vorzugsweise hochohmig sein und gleiche Werte aufweisen.
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Bei entsprechender Amplitudenregelung heben sich die zuvor summierten Taktsignale 5.12 und 5.13 am Eingang des vorzugsweise als Wechselspannungsverstärker ausgebildeten Verstärkers 5.5 auf. Da der Verstärker 5.5 am Eingang im Idealfall nach dem gegenseitigen Auslöschen der Taktsignale lediglich Rauschen sieht, kann er sehr hoch verstärken bzw. als hoch verstärkender Begrenzerverstärker ausgeführt werden. Das Ausgangssignal 5.14 des Verstärkers 5.5 wird dem Synchrondemodulator 5.6 zugeführt. Die den beiden Taktsignalen 5.12 und 5.13 zuordenbaren Ausgangssignale des Synchrondemodulators 5.6 werden vom integrierenden Komparator 5.7 auf Amplitudenunterschiede untersucht. Der Komparator kann als hoch verstärkende Vergleicherschaltung ausgeführt sein. Jede noch so kleine Abweichung der Eingangsspannungen 5.15 und 5.17 führt zu einer entsprechenden Abweichung des Regelwertes 5.16 des momentanen Werts. Die Amplitudenregler 5.9 und 5.10 werden mittels Invertierstufe 5.11 gegeneinander mit dem Regelwert 5.16 invertiert angesteuert. Steigt die Ausgangsamplitude eines Amplitudenreglers an, so fällt sie im anderen entsprechend ab. Somit wird das Eingangssignal des Wechselspannungsverstärkers 5.5. ständig auf „Null” gehalten, d. h. es sind keinerlei taktsynchrone Signalanteile enthalten.
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Nähert sich z. B. eine Hand dem Schaltleistenprofil 50, verändert sich die Kapazität des zweiten leitfähigen Elements 1.3 gegenüber der Umgebung. Diese zusätzliche Kapazität wirkt zusammen mit der Kapazität zwischen den leitfähigen Elementen 1.5 und 1.3 ähnlich einem kapazitiven Spannungsteiler und die Spannung am Element 1.3 nimmt entsprechend ab. Diese Abnahme führt am Eingang des Verstärkers 5.5 zur unvollständigen Auslöschung der Taktsignale 5.12 und 5.13. Nach der Synchrondemodulation im Synchrondemodulator 5.6 und Auswertung der Abweichung der Unterschiede in den separierten Signalanteilen der Eingangsspannungen 5.15 und 5.17 führt dies zu einer Abweichung des Regelwerts 5.16.
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Erfolgt eine Annäherung einer Hand, verändert sich der Regelwert 5.16 hin zu einem höheren Regelwert. Die Abweichung im Regelwert 5.16 wird so lange gegenüber einer vorherigen Wert ansteigen bzw. abfallen, bis sich wieder am Eingang des Wechselspannungsverstärkers 5.5 das Taktsignal 5.13 und das invertierte Taktsignal 5.12 vollständig aufheben.
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In Ausführungsbeispiel steigt der Regelwert bei Handannäherung an. Eine nicht dargestellte Auswertelogik kann dann z. B. mittels eines Schwellwertes eine Auswertung des Regelwertes 5.16 vornehmen. Wird der Schwellwert überschritten, gilt dies als Einklemmrisiko und eine mechanische Bewegung kann entsprechend gestoppt bzw. reversiert werden.
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Die anhand der 3 beschriebenen Summationswiderstände 5.2 und 5.4 können auch durch Kondensatoren oder Reihenschaltungen aus Widerstand und Kondensator ersetzt werden. Gemäß 4 können die Summationswiderstände 5.2 und 5.4 auch durch Impedanzwandler 6.3 und 6.4 mit hochohmigem Eingang ausgeführt werden. Durch die aktive Beschaltung wird das Nutzsignal am zweiten leitfähigen Element 1.3 nicht belastet.
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Eine Möglichkeit zur Überwachung der Schaltleiste 50 auf mechanische Beschädigung zeigt das Ausführungsbeispiel der 5. Die Auswerteelektronik der Leitungsüberwachung 7.4 stellt eine Spannung bereit, die über die Widerstände 7.2 und 7.3 am Eingang einer Auswerteschaltung 7.5 zu entsprechenden Spannungen führen. Am mechanischen Ende der Sicherheitsleiste befindet sich der Abschlusswiderstand 7.3. Eine Unterbrechung des Stromflusses durch eine mechanische Beschädigung führt zu einer Spannungsveränderung am Eingang der Auswerteschaltung 7.5. Gleiches gilt für ein mechanisches Zusammendrücken der Sicherheitsleiste, bei der sich die elektrisch leitenden Elemente 1.5 und 1.3 berühren. Beide Zustände führen zu einer entsprechenden Ausgangsinformation 7.6 der Leitungsüberwachung. Die Kondensatoren dienen lediglich als Abblockkondensatoren zur Gleichspannungsentkopplung.
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Mit der anhand der 5 beschriebenen Vorrichtung lässt sich dadurch sowohl eine berührungslose Erfassung von Hindernissen, eine taktile Erfassung von Hindernissen als auch eine Überwachung der Schaltleiste 50 auf Bruch der Leiter 1.3 und 1.5 realisieren.
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Die Darstellung der 6 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die beispielsweise für eine schließende Heckklappe eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, bei der sich die bewegliche Heckklappe 3.1 auf die Schaltleiste 50 zu und wieder von dieser weg bewegen kann. Möglich ist der Einsatz auch bei allen Arten von fremdkraftbetätigten Türen, Toren und Klappen. Wenn die schließende Heckklappe, das bewegliche Element 3.1, nur mit einem dünnen leitfähigen flächigen Element 4.2 versehen ist, ergibt sich eine Vereinfachung der Schaltungsanordnung. Eine nicht leitende Fläche, z. B. ein Klebestreifen 4.1 isoliert das leitfähige flächige Element 4.2 gegenüber der Metallfläche des beweglichen Elementes 3.1. Elektrisch sind das leitfähige Element 4.2 und das erste leitfähige Element 1.5 über eine Leitung 8.1 verbunden. Jedoch kann das leitfähige Element 4.2 auch über einen Spannungsteiler an das Signal für das leitfähige Element 1.5 angeschlossen sein, um eventuelle Signalabschwächungen, z. B. durch einen Summationswiderstand 5.4, vergleiche 3, auszugleichen. Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, das leitfähige Element 4.2 auf das gleiche elektrische Potential wie das zweite leitfähige Element 1.3 zu legen. Dazu wird das Signal am zweiten leitfähigen Element 1.3 hochohmig abgenommen und über einen Impedanzwandler an das leitfähige Element 4.2 gelegt. Maßgeblich ist jedoch, dass bei Schließen der Heckklappe, also bei Annähern des leitfähigen Elements 4.2 an die Sicherheitsleiste 1.2 keine Änderung des Regelwertes 5.16 stattfindet. Ein Finger im Einklemmbereich ändert die Kapazität des Elements 1.3 gegenüber der Umgebung und wird daher sicher erkannt.