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Die
Erfindung betrifft einen optoelektronischen Halbleiterchip und ein
Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips.
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Eine
zu lösende Aufgabe besteht vorliegend darin, einen optoelektronischen
Halbleiterchip mit verbesserter Effizienz anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch einen optoelektronischen Halbleiterchip und durch
ein Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips gemäß den
unabhängigen Patentansprüchen 1 und 11 gelöst.
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Ausgestaltungen
und Weiterbildungen des optoelektronischen Halbleiterchips oder
des Verfahrens zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterchips
sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfasst der optoelektronische
Halbleiterchip eine Halbleiterschichtenfolge mit einem ersten Halbleiterbereich,
einem zweiten Halbleiterbereich und einer zwischen dem ersten und
dem zweiten Halbleiterbereich angeordneten aktiven Zone zur Erzeugung
von elektromagnetischer Strahlung sowie eine erste und eine zweite
Anschlussschicht, die auf einer der aktiven Zone abgewandten Seite
des ersten Halbleiterbereichs angeordnet sind. Ferner weist der
optoelektronische Halbleiterchip mindestens einen Durchbruch auf,
der sich von dem ersten Halbleiterbereich durch die aktive Zone
hindurch in Richtung des zweiten Halbleiterbereichs erstreckt und
welchen die zweite Anschlussschicht auskleidet, sowie eine Reflexionsschicht,
die mehrere Seitenflächen der Halbleiterschichtenfolge
zumindest teilweise bedeckt.
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Die
erste und zweite Anschlussschicht sind im Wesentlichen auf derselben
Seite der Halbleiterschichtenfolge angeordnet, wobei sie vorzugsweise zumindest
teilweise lateral überlappend ausgebildet sind. Insbesondere
sind die beiden Anschlussschichten im Wesentlichen auf einer der
Strahlungsauskoppelseite gegenüber liegenden Seite der
Halbleiterschichtenfolge angeordnet. Auf der Strahlungsauskoppelseite
ist die Halbleiterschichtenfolge somit vorteilhafterweise frei von
elektrischen Kontaktstellen wie Bondpads. Die Gefahr einer Abschattung und/oder
Absorption eines Teils der von der aktiven Zone im Betrieb emittierten
elektromagnetischen Strahlung durch die Kontaktstellen wird auf
diese Weise reduziert.
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Die
Reflexionsschicht ist dafür vorgesehen, die Strahlungsemission
an den Chipflanken zu reduzieren, indem die auftreffende Strahlung
in die Halbleiterschichtenfolge zurückreflektiert wird.
Die Strahlung tritt im Wesentlichen auf der Strahlungsauskoppelseite
aus dem Halbleiterchip beziehungsweise der Halbleiterschichtenfolge
aus. Die Seitenflächen, die zumindest teilweise von der
Reflexionsschicht bedeckt sind, verlaufen schräg zu der
auf der Strahlungsauskoppelseite angeordneten Auskoppelfläche der
Halbleiterschichtenfolge, das heißt sie verlaufen nicht
parallel zu der Auskoppelfläche.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung enthält die Reflexionsschicht
ein Metall. Beispielsweise kann die Reflexionsschicht Al oder Ag
enthalten oder daraus bestehen. Die Reflexionsschicht kann außerdem
mehrschichtig ausgebildet sein. Beispielsweise kann die Reflexionsschicht
ein dielektrischer Spiegel sein oder eine Kombination aus mindestens
einer Metallschicht, die beispielsweise Al enthält, und
mindestens einer dielektrischen Schicht, die beispielsweise SiO2 enthält.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Reflexionsschicht,
die vorzugsweise elektrisch leitend ist, mit der zweiten Anschlussschicht
elektrisch verbunden. Die auf den Seitenflächen angeordnete
Reflexionsschicht dient somit zugleich als Kontakt, durch welchen
insbesondere die Randbereiche der Halbleiterschichtenfolge beziehungsweise
des zweiten Halbleiterbereichs mit Strom versorgt werden können.
Dadurch ist eine relativ homogene Bestromung insbesondere des zweiten
Halbleiterbereichs möglich, die ansonsten nur durch die
in dem mindestens einen Durchbruch angeordnete zweite Anschlussschicht
bestromt wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die zweite
Anschlussschicht bis auf Seitenflächen der Halbleiterschichtenfolge.
Insbesondere ist die Halbleiterschichtenfolge an den Seitenflächen
von der zweiten Anschlussschicht rahmenartig umschlossen, wobei
der Rahmen an verschiedenen Stellen Unterbrechungen aufweisen kann.
Die rahmenartige Ausbildung hat den Vorteil, dass die Reflexionsschicht
nicht die gesamte Seitenfläche bedecken muss, damit die
Seitenfläche vollständig verspiegelt ist. Vielmehr
kann die auf den Seitenflächen angeordnete zweite Anschlussschicht
einen Teil des Spiegels bilden. Vorzugsweise reicht die Reflexionsschicht
bis zur zweiten Anschlussschicht heran und bildet den restlichen
Teil des Spiegels. Alternativ kann die Reflexionsschicht die auf
den Seitenflächen angeordnete zweite Anschlussschicht vollständig überdecken,
wobei sich die Reflexionsschicht vorzugsweise in vertikaler Richtung
von der Auskoppelfläche bis zu einer dieser gegenüber
liegenden rückseitigen Oberfläche der Halbleiterschichtenfolge
erstreckt.
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Unter
der vertikalen Richtung ist die Richtung zu verstehen, in welcher
ein Großteil der erzeugten Strahlung emittiert wird. Die
laterale Richtung verläuft senkrecht zu vertikalen Richtung.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung erstreckt sich die zweite Anschlussschicht
auf den Seitenflächen mindestens bis zur aktiven Zone.
Um Kurzschlüsse zwischen dem ersten und zweiten Halbleiterbereich
zu vermeiden, ist die zweite Anschlussschicht gegenüber
dem ersten Halbleiterbereich und der aktiven Zone durch eine Isolierschicht elektrisch
isoliert. Weiterhin ist die zweite Anschlussschicht vorzugsweise
in dem mindestens einen Durchbruch durch eine Isolierschicht gegenüber
dem ersten Halbleiterbereich und der aktiven Zone elektrisch isoliert.
Lediglich im Bereich des zweiten Halbleiterbereichs weist die Isolierschicht
mit Vorteil eine Öffnung auf, so dass der zweite Halbleiterbereich durch
die zweite Anschlussschicht elektrisch kontaktiert werden kann.
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Damit
die Reflexionsschicht durch die zweite Anschlussschicht elektrisch
kontaktiert werden kann, ist die Isolierschicht vorzugsweise dort
geöffnet, wo die beiden Schichten aufeinandertreffen. Dies
kann im Bereich einer nachfolgend beschriebenen Einbuchtung sein,
wenn sich die Reflexionsschicht nur bis zur zweiten Anschlussschicht
auf der Seitenfläche erstreckt. Überdeckt die
Reflexionsschicht die zweite Anschlussschicht auf der Seitenfläche,
so wird die Isolierschicht vorzugsweise nahe eines Trägersubstrats,
wie nachfolgend näher beschrieben, geöffnet.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist die Halbleiterschichtenfolge
eine sich entlang der Seitenflächen erstreckende Einbuchtung
auf, welche durch die zweite Anschlussschicht ausgefüllt ist.
Vorzugsweise erstreckt sich die Einbuchtung rahmenartig längs
der Seitenflächen der Halbleiterschichtenfolge. Wird die
Einbuchtung durch die zweite Anschlussschicht ausgekleidet, ist
die Halbleiterschichtenfolge infolge auf den Seitenflächen
rahmenartig von der zweiten Anschlussschicht umschlossen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist auf der Auskoppelfläche
ein Konverter angeordnet. Besonders bevorzugt wird die Auskoppelfläche von
dem Konverter vollständig bedeckt. Der Konverter kann eine
direkt auf die Auskoppelfläche aufgebrachte Konversionsschicht
sein, die in ein Matrixmaterial eingebettete Lumineszenz-Konversionsmaterialien
enthält. Ferner kann der Konverter ein Trägerplättchen
aufweisen, das beispielsweise aus Glas gebildet und auf dem eine
entsprechende Konversionsschicht aufgebracht ist. Geeignete Lumineszenz-Konversionsmaterialien,
wie etwa ein YAG:Ce Pulver, sind z. B. in der
WO 98/12757 beschrieben, deren Inhalt
insofern hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
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Bei
der vorgenannten Ausführungsform wirkt sich die Verspiegelung
der Seitenflächen durch die darauf aufgebrachte Reflexionsschicht
besonders vorteilhaft aus. Denn ohne Verspiegelung können beispielsweise
bei einem InGaN basierten Halbleiterchip, der blaues Licht emittiert
und bei welchem mittels Phosphorschichten eine Weisskonversion stattfindet,
blaue Lichtsäume auftreten, welche die Homogenität
des angestrebten Weißpunkts beeinträchtigen. Die
Lichtsäume werden insbesondere dadurch verursacht, dass
die Emissionsfläche des Halbleiterchips nicht weit genug,
das heißt bis zu den Seitenflächen, mit dem Konverter
bedeckt ist. Durch die vorliegend beschriebene Verspiegelung der
Seitenflächen kann die seitliche Abstrahlung unterdrückt werden,
was eine flächig homogene Konversion, beispielsweise von
blau nach weiß, ermöglicht.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung weist die erste und/oder die zweite
Anschlussschicht eine Mehrschichtstruktur auf. Beispielsweise weist die
erste und/oder die zweite Anschlussschicht eine Reflektorschicht
und/oder eine Stromverteilungsschicht auf.
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Die
Reflektorschicht kann ein elektrisch leitfähiges Material,
insbesondere ein Metall mit einem hohen Reflexionsgrad wie beispielsweise
Ag, aufweisen oder daraus bestehen.
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Zusätzlich
weist die erste und/oder die zweite Anschlussschicht bei einer Weiterbildung
eine Stromverteilungsschicht auf, die insbesondere ein Material
mit einer besonders guten elektrischen Leitfähigkeit wie
etwa Au, enthält.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung des optoelektronischen Halbleiterchips
weist die erste Anschlussschicht einen elektrischen Kontaktbereich – etwa
ein Bondpad – auf, der zu einer seitlichen elektrischen
Kontaktierung des Halbleiterchips geeignet ist. Zusätzlich
oder alternativ kann sie einen elektrischen Kontaktbereich aufweisen,
der zur elektrischen Kontaktierung des Halbleiterchips von seiner Rückseite
her geeignet ist. In analoger Weise kann die zweite Anschlussschicht
einen Kontaktbereich aufweisen, der zu einer seitlichen elektrischen
Kontaktierung des Halbleiterkörpers geeignet ist und/oder
einen elektrischen Kontaktbereich, der zur elektrischen Kontaktierung
des Halbleiterchips an seiner Rückseite geeignet ist.
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Ein
elektrischer Kontaktbereich, der zu einer seitlichen elektrischen
Kontaktierung des Halbleiterchips geeignet ist, ist seitlich von
der Halbleiterschichtenfolge angeordnet. Die elektrischen Kontaktbereiche
können mit Vorteil großflächig ausgeführt sein,
da sie die Emission elektromagnetischer Strahlung durch die Auskoppelfläche
nicht beeinträchtigen.
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Die
Anordnung der Kontaktbereiche ist vorteilhafterweise frei wählbar.
Beispielsweise können p-seitige Kontaktierung und n-seitige
Kontaktierung der Halbleiterschichtenfolge seitlich vorgesehen sein.
Ferner ist es möglich, die p-seitige und die n-seitige
Kontaktierung an der Rückseite anzuordnen. Weiterhin können
eine p-seitige Kontaktierung seitlich und eine n-seitige Kontaktierung
von der Rückseite, eine n-seitige Kontaktierung seitlich
und eine p-seitige Kontaktierung von der Rückseite, sowie
eine n- und/oder p-seitige Kontaktierung sowohl seitlich wie von
der Rückseite her erfolgen. Die p-seitige Kontaktierung
kann dabei mittels der ersten Anschlussschicht und die n-seitige
Kontaktierung mittels der zweiten Anschlussschicht hergestellt werden oder
umgekehrt.
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Der
erste und zweite Halbleiterbereich sind vorzugsweise von verschiedenem
Leitfähigkeitstyp. Beispielsweise kann der erste Halbleiterbereich
p-leitend und der zweite Halbleiterbereich n-leitend sein. Ferner
bestehen der erste und zweite Halbleiterbereich nicht zwingendermaßen
aus einer Schicht, sondern können mehrere Teilschichten
aufweisen.
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Die
aktive Zone weist zur Strahlungserzeugung einen pn-Übergang
auf. Dieser pn-Übergang kann im einfachsten Fall mittels
einer p-leitenden und einer n-leitenden Halbleiterschicht gebildet
sein, die unmittelbar aneinandergrenzen. Bevorzugt ist zwischen
der p-leitenden und der n-leitenden Schicht die eigentliche Strahlung
erzeugende Struktur, etwa in Form einer dotierten oder undotierten
Quantenstruktur, ausgebildet. Die Quantenstruktur kann als Einfachquantentopfstuktur
(SQW, Single Quantum Well) oder Mehrfachquantentopfstruktur (MQW,
Multiple Quantum Well) oder auch als Quantendraht oder Quantenpunktstruktur
ausgebildet sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist der Halbleiterchip ein
Dünnfilm-Leuchtdiodenchip. Hierbei ist unter anderem die
Halbleiterschichtenfolge frei von einem Aufwachssubstrat, das heißt
das zum Aufwachsen der Halbleiterschichtenfolge benutzte Aufwachssubstrat
ist von der Halbleiterschichtenfolge entfernt oder zumindest stark
gedünnt.
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Zur
Stabilisierung der Halbleiterschichtenfolge kann diese ersatzweise
auf einem Trägersubstrat angeordnet sein. Insbesondere
befindet sich das Trägersubstrat auf einer der Auskoppelseite
gegenüber liegenden Rückseite des Halbleiterchips,
das heißt auf einer der aktiven Zone abgewandten Seite
des ersten Halbleiterbereichs.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die erste und die zweite
Anschlussschicht zumindest stellenweise zwischen der Halbleiterschichtenfolge und
dem Trägersubstrat angeordnet. Beispielsweise kann das
Trägersubstrat ein elektrisch leitendes Material enthalten,
so dass eine Bestromung der ersten und/oder zweiten Anschlussschicht über
das Trägersubstrat erfolgen kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante eines Verfahrens zur Herstellung eines wie
oben beschriebenen optoelektronischen Halbleiterchips wird eine Halbleiterschichtenfolge
mit einem ersten Halbleiterbereich, einem zweiten Halbleiterbereich
und einer aktiven Zone zwischen dem ersten und dem zweiten Halbleiterbereich
zur Erzeugung von elektromagnetischer Strahlung auf einem Aufwachssubstrat
aufgewachsen. In der Halbleiterschichtenfolge wird mindestens ein
Durchbruch ausgebildet, der sich von dem ersten Halbleiterbereich
durch die aktive Zone hindurch in Richtung des zweiten Halbleiterbereichs erstreckt.
Auf einer der aktiven Zone abgewandten Seite des ersten Halbleiterbereichs
werden eine erste und eine zweite Anschlussschicht angeordnet, so dass
die zweite Anschlussschicht den mindestens einen Durchbruch auskleidet.
Weiterhin wird auf mehreren Seitenflächen der Halbleiterschichtenfolge
eine Reflexionsschicht angeordnet, so dass die Reflexionsschicht
die Seitenflächen zumindest teilweise bedeckt.
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Vorzugsweise
werden die erste und/oder die zweite Anschlussschicht reflektierend
ausgeführt.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird nach dem Aufwachsen
der Halbleiterschichtenfolge zumindest ein Teil des Aufwachssubstrats
entfernt. Das Entfernen des Aufwachssubstrats kann vor oder nach
dem Aufbringen der ersten oder der zweiten Anschlussschicht erfolgen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform wird auf einer der
Strahlungsauskoppelseite gegenüber liegenden Rückseite
des Halbleiterchips ein Trägersubstrat angeordnet oder
ausgebildet. Bei dem Trägersubstrat kann es sich um ein
separates Trägerelement handeln, das beispielsweise mittels
eines Löt- oder Klebeschritts mittels einer Lot- oder Klebstoffschicht
mit der Halbleiterschichtenfolge verbunden wird. Geeignete Trägersubstrate
können Ge oder Si enthalten oder daraus bestehen. Alternativ
kann die zweite Anschlussschicht das Trägersubstrat darstellen.
Hierzu wird die zweite Anschlussschicht beispielsweise mit Cu galvanisch
verstärkt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung wird in der Halbleiterschichtenfolge eine
Einbuchtung ausgebildet, die sich entlang der Seitenflächen
erstreckt. Weiter bevorzugt ist die Einbuchtung auf der Seite des
ersten Halbleiterbereichs angeordnet. Insbesondere wird die Einbuchtung
durch die zweite Anschlussschicht ausgekleidet, so dass sich die
zweite Anschlussschicht bis auf die Seitenflächen der Halbleiterschichtenfolge
erstreckt. Durch die Anordnung in der nischenartigen Einbuchtung
steht die zweite Anschlussschicht kaum über den Rand der
Halbleiterschichtenfolge hervor.
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Die
zweite Anschlussschicht weist zweckmäßigerweise
auf einer der aktiven Zone zugewandten Oberfläche eine
elektrische Isolierschicht auf. Da die Reflexionsschicht und die
zweite Anschlussschicht vorzugsweise miteinander elektrisch verbunden
sind, die Isolierschicht sich jedoch dazwischen befindet, wird die
Isolierschicht mit Vorteil dort geöffnet, wo die Reflexionsschicht
und die zweite Anschlussschicht aufeinandertreffen. Hierfür
gibt es zwei bevorzugte Möglichkeiten: entweder wird die
Isolierschicht im Bereich der Einbuchtung oder im Bereich des Trägersubstrats
geöffnet.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den folgenden
Erläuterungen in Verbindung mit den 1 bis 4.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Querschnittsansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines optoelektronischen Halbleiterchips,
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2 eine
schematische Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines optoelektronischen Halbleiterchips,
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3 eine
schematische Draufsicht der in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiele eines optoelektronischen Halbleiterchips,
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4 ein
Balkendiagramm darstellend den Anteil der vorderseitig ausgekoppelten
Strahlung für verschiedene Varianten einer Verspiegelung.
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In
den Ausführungsbeispielen und Figuren sind gleiche oder
gleich wirkende Bestandteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines optoelektronischen
Halbleiterchips 1, der eine Halbleiterschichtenfolge 10 und
ein Trägersubstrat 15 aufweist, auf welchem die
Halbleiterschichtenfolge 10 angeordnet ist. Die Halbleiterschichtenfolge 10 hat
vorzugsweise eine Dicke zwischen 5 μm und 7 μm.
Das Aufwachssubstrat ist von der Halbleiterschichtenfolge 10 abgelöst.
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Die
Halbleiterschichtenfolge 10 umfasst einen ersten Halbleiterbereich 11,
eine aktive Zone 12 zur Erzeugung von elektromagnetischer
Strahlung und einen zweiten Halbleiterbereich 13. Der erste und
zweite Halbleiterbereich 11, 13 können
jeweils mehrere Teilschichten aufweisen.
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Vorzugsweise
ist die Halbleiterschichtenfolge 10 aus einem Nitrid-Verbindungshalbleiter
gebildet, wobei die Halbleiterschichtenfolge 10 oder zumindest
eine Schicht davon einen Nitrid-III/V-Verbindungshalbleiter mit
der Zusammensetzung AlnGamIn1-n-mN enthält, wobei 0 ≤ n ≤ 1,
0 ≤ m ≤ 1 und n + m ≤ 1. Dabei muss dieses
Material nicht zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach
obiger Formel aufweisen. Vielmehr kann es einen oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen, die die charakteristischen
physikalischen Eigenschaften des AlnGamIn1-n-mN-Materials
im Wesentlichen nicht ändern. Der Einfachheit halber beinhaltet
obige Formel jedoch nur die wesentlichen Bestandteile des Kristallgitters
(Al, Ga, In, N), auch wenn diese teilweise durch geringe Mengen weiterer
Stoffe ersetzt sein können.
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Zwischen
der Halbleiterschichtenfolge 10 und dem Trägersubstrat 15 sind
eine erste Anschlussschicht 2 und zweite Anschlussschicht 3 angeordnet.
Beide Anschlussschichten 2, 3 weisen im Falle
des dargestellten Ausführungsbeispiels eine Mehrschichtstruktur
auf, die insbesondere eine Reflektorschicht 6 und eine
Stromverteilungsschicht 7 umfasst. Vorzugsweise enthält
die Reflektorschicht 6 ein Metall, beispielsweise Ag, mit
relativ hohem Reflexionsgrad und ist elektrisch leitend, während
die Stromverteilungsschicht 7 insbesondere ein Metall mit
relativ hoher elektrischer Leitfähigkeit enthält,
beispielsweise Au.
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Die
Halbleiterschichtenfolge 10 weist mehrere Durchbrüche 5,
das heißt Hohlräume im Halbleitermaterial, auf,
die sich von dem ersten Halbleiterbereich 11 durch die
aktive Zone 12 hindurch in Richtung des zweiten Halbleiterbereichs 13 erstrecken und
vorzugsweise innerhalb des zweiten Halbleiterbereichs 13 enden.
Die Durchbrüche 5 werden von der zweiten Anschlussschicht 3 ausgekleidet,
wobei sich zwischen erstem Halbleiterbereich 11 und zweiter
Anschlussschicht 3 eine elektrische Isolierschicht 8 befindet.
Vorteilhafterweise ist die Isolierschicht 8 im zweiten
Halbleiterbereich 13 geöffnet, so dass der zweite
Halbleiterbereich 13 mittels der zweiten Anschlussschicht 3 elektrisch
kontaktiert werden kann.
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In
Bereichen, welche die Durchbrüche 5 umgeben, ist
direkt auf einer rückseitigen Oberfläche 16 der
Halbleiterschichtenfolge 10 die erste Anschlussschicht 2 aufgebracht,
die an den ersten Halbleiterbereich 11 angrenzt.
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Der
erste Halbleiterbereich 11 kann mittels der ersten Anschlussschicht 2 elektrisch
kontaktiert werden. Die erste Anschlussschicht 2 geht seitlich
in einen ersten Kontaktbereich 14 über, der mittels
eines elektrischen Leiters an eine Stromversorgung angeschlossen
werden kann (nicht dargestellt).
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Die
zweite Anschlussschicht 3, die an das Trägersubstrat 15 angrenzt,
kann mittels des Trägersubstrats 15 elektrisch
angeschlossen. werden. Das Trägersubstrat 15 kann
beispielsweise ein Ge- oder Si-Substrat sein. Alternativ kann das
Trägersubstrat 15 durch galvanische Verstärkung
der zweiten Anschlussschicht 3, beispielsweise mit Cu,
hergestellt werden.
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Beide
Anschlussschichten 2, 3 sind überwiegend
auf einer Rückseite der Halbleiterschichtenfolge 10 angeordnet,
wobei die erste Anschlussschicht 2 von der zweiten Anschlussschicht 3 überdeckt
wird. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, ist die Isolierschicht 8 nicht
nur in den Durchbrüchen 5 sondern auch zwischen
den beiden Anschlussschichten 2, 3 angeordnet.
Die Isolierschicht 8 kann beispielsweise ein Siliziumoxid
oder ein Siliziumnitrid enthalten.
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Wie
aus 1 hervorgeht, erstreckt sich die zweite Anschlussschicht 3 bis
auf Seitenflächen 17 der Halbleiterschichtenfolge 10.
Insbesondere verläuft die zweite Anschlussschicht 3 auf
den entsprechenden Seitenflächen 17 innerhalb
einer in der Halbleiterschichtenfolge 10 vorgesehenen Einbuchtung 18,
die längs der Seitenkanten der Halbleiterschichtenfolge 10 angeordnet
und vorzugsweise rahmenartig ausgebildet ist. Wie in den Durchbrüchen 5 ist
die zweite Anschlussschicht 3 auch in der Einbuchtung 18 von der
Isolierschicht 8 umgeben und mittels dieser gegenüber
dem ersten Halbleiterbereich 10 elektrisch isoliert.
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Auf
den Seitenflächen 17 ist weiterhin eine Reflexionsschicht 4 angeordnet.
Diese erstreckt sich von einer Auskoppelfläche 9 bis
zu der auf den Seitenflächen 17 angeordneten zweiten
Anschlussschicht 3. An der Stelle, wo die Reflexionsschicht 4 und
die zweite Anschlussschicht 3 aufeinandertreffen, bei diesem
Ausführungsbeispiel im Bereich der Einbuchtung 18,
ist die Isolierschicht 8 geöffnet. Somit kann
die an die zweite Anschlussschicht 3 angrenzende Reflexionsschicht 4 bei
hinreichender elektrischer Leitfähigkeit mittels dieser
elektrisch kontaktiert werden. Die Reflexionsschicht 4 dient hierbei
als Kontakt und kann eine homogene Bestromung der Halbleiterschichtenfolge 10 beziehungsweise
des zweiten Halbleiterbereichs 13 bis an den äußersten
Rand gewährleisten.
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Die
Seitenflächen 17 sind im Wesentlichen durch die
Kombination aus Reflexionsschicht 4 und zweiter Anschlussschicht 3 verspiegelt.
So kann die von der aktiven Zone 12 erzeugte Strahlung,
die auf die Seitenflächen 17 auftrifft, in die
Halbleiterschichtenfolge 10 zurückreflektiert
werden, so dass eine Strahlungsauskopplung hauptsächlich
durch die Auskoppelfläche 9 stattfindet.
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Wie
aus 3 hervorgeht, sind in einer Ecke der Halbleiterschichtenfolge 10 die
beiden angrenzenden Seitenflächen 17 abgewinkelt
ausgebildet, so dass in dieser Ecke der Kontaktbereich 14 auf
dem Trägersubstrat 15 Platz hat. Der Halbleiterchip 1 weist
insgesamt einen rechteckigen Grundriss auf. Auf den Seitenflächen 17,
die dem Kontaktbereich 14 zugewandt sind, ist die erste Anschlussschicht 2 aufgebracht,
die vorzugsweise eine dort angeordnete Einbuchtung 19 auskleidet.
Die erste Anschlussschicht 2 besteht im Bereich der Einbuchtung 19 insbesondere
aus der Stromverteilungsschicht 7 und ist hauptsächlich
für die Stromeinprägung vorgesehen. Zusätzlich
kann sie jedoch wie die auf den weiteren Seitenflächen
angeordnete zweite Anschlussschicht 3 zusammen mit der
Reflexionsschicht 4 als Spiegel dienen.
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Es
ist ferner möglich, dass die erste Anschlussschicht 2 planar
bis zum Kontaktbereich 14 verläuft.
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Die
erste Anschlussschicht 2 kann insbesondere im Bereich der
Seitenflächen 17 von der Isolierschicht 8 umgeben
sein.
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Die
Reflexionsschicht 4 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
vorzugsweise eine Metallschicht, die beispielsweise Ag oder Al enthält.
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Die
Auskoppelfläche 9 ist zur Verbesserung der Strahlungsauskopplung
vorzugsweise aufgeraut, was beispielsweise durch Ätzen
der vorderseitigen Oberfläche der Halbleiterschichtenfolge 10 mittels
einer wässrigen Lösung von KOH bewirkt werden kann.
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Zur
Wellenlängenkonversion eines Teils der von der aktiven
Zone 12 erzeugten Strahlung kann auf der Auskoppelfläche 9 ein
Konverter angeordnet sein (nicht dargestellt) mit den bereits im
allgemeinen Teil der Beschreibung genannten Ausgestaltungen und
jeweiligen Vorteilen.
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Der
in 2 dargestellte Halbleiterchip 1 unterscheidet
sich von dem im Zusammenhang mit 1 beschriebenen Halbleiterchip 1 dadurch,
dass sich die Reflexionsschicht 4 von der Auskoppelfläche 9 über
die Seitenfläche 17 und die zweite Anschlussschicht 3 bis
zum Trägersubstrat 15 erstreckt. Die Reflexionsschicht 4 überdeckt
also die auf der Seitenfläche 17 angeordnete zweite
Anschlusschicht 3. Hierbei ist die Isolierschicht 8,
die zwischen der Reflexionsschicht 4 und der zweiten Anschlussschicht 3 angeordnet
ist, nahe des Trägersubstrats 15 geöffnet.
Die Reflexionsschicht 4 ist somit mittels der zweiten Anschlussschicht 3 elektrisch
kontaktiert. Allerdings ist die in der Einbuchtung 18 angeordnete
zweite Anschlussschicht 3 gegenüber der Halbleiterschichtenfolge 10 durch
die in der Einbuchtung 18 geschlossen ausgeführte
Isolierschicht 8 elektrisch isoliert.
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Der
Vorteil einer elektrisch leitenden Reflexionsschicht 4,
die insbesondere eine Metallschicht ist, besteht darin, dass von
den Seitenflächen 17 her Strom in die Halbleiterschichtenfolge 10 eingeprägt werden
kann. Ein höherer Reflexionsgrad kann jedoch insbesondere
erzielt werden, wenn die Reflexionsschicht 4 mehrschichtig
ausgebildet ist und mindestens eine Metallschicht und eine dielektrische Schicht
umfasst. Vorzugsweise ist die dielektrische Schicht hierbei direkt
auf die Seitenfläche 17 aufgebracht und von der
Metallschicht überzogen.
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Wie
in 3 zu sehen ist, können die Durchbrüche 5 einen
kreisrunden Querschnitt aufweisen. Der Durchmesser kann wenige Mikrometer
bis einige 10 μm, insbesondere zwischen 30 μm
und 40 μm, betragen. Beispielsweise können die
Durchbrüche 5 in Form von Kreiszylindern oder
elliptischen Zylindern, Quadern, Kegeln oder Kegelstümpfen,
Pyramiden oder Pyramidenstümpfen ausgebildet sein. Es ist auch
denkbar, die Durchbrüche 5 als Gräben
auszubilden.
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Ferner
geht aus 3 hervor, dass die Durchbrüche 5 in
der Halbleiterschichtenfolge 10 wie Gitterpunkte eines
rechtwinkligen Gitters verteilt sein können. Die Durchbrüche 5 können
jedoch auch wie Gitterpunkte eines hexagonalen Gitters verteilt
sein.
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4 zeigt
ein Balkendiagramm, in welchem der Anteil P der durch die Auskoppelfläche
emittierten Strahlung für verschiedene Varianten I bis
V einer Verspiegelung der Seitenflächen dargestellt ist.
A und B bezeichnen die verschiedenere Umgebungsmedien, die den Halbleiterchip
umgeben. Hierbei steht A für Luft und B für Silikon.
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Variante
I zeigt eine ideale Verspiegelung, die im Falle von Luft als Umgebungsmedium
keine Strahlung hindurchlässt, so dass die gesamte Strahlung,
das heißt P = 1, durch die Auskoppelfläche austritt.
Im Falle von Silikon als Umgebungsmedium ist der Anteil P geringfügig
reduziert.
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Variante
II zeigt die Situation bei einem unverspiegelten Halbleiterchip.
Hierbei geht über die Seitenflanken des Halbleiterchips
im Falle von Luft etwa 1.5% und im Falle von Silikon etwa 2.5% der Strahlung
verloren.
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Eine
Reduzierung dieser Verluste kann durch eine Verspiegelung gemäß den
Varianten III, IV und V erzielt werden, wobei die Variante III für
einen Metallspiegel aus Al, die Variante IV für eine Kombination
aus einer Metallschicht aus Al und einer dielektrischen Schicht
aus SiO2 und die Variante V für
einen Metallspiegel aus Ag steht.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt, sondern umfasst jedes neue Merkmal
sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination
von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch
wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit
in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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