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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Batteriewagen zur Aufnahme eines
Batterietrogs für ein Flurförderzeug.
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Die
Energiemenge, die in einer Batterie für ein Fuhrförderzeug
aufgenommen und zur Verfügung gestellt werden kann, ist
naturgemäß begrenzt und reicht im Allgemeinen
nur für den Einsatz eines Flurförderzeugs für
die Dauer einer Schicht. Bei einem mehrschichtigen Betrieb des Flurförderzeugs
ist nach jeder Schicht ein Austausch der Batterie erforderlich.
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Bei
größeren Flurförderzeugen, beispielsweise
Schubmaststaplern, ist die Batterie bzw. der Batterietrog auf einem
Batteriewagen angeordnet. Die Batterie befindet sich üblicherweise
zwischen dem verschiebbaren Hubgerüst und dem Antriebsteil und
bleibt beim Verschieben des Hubgerüstes mit dem Antriebsteil
verbunden. Die Verbindung kann auch gelöst werden, und
der Batteriewagen mit dem Batterietrog kann in eine andere Stellung
im Abstand zum Antriebsteil gebracht werden, damit die Batterie aus
dem Batteriewagen entnommen werden kann. Da das Gewicht eines Batterietroges
erheblich ist und über eine Tonne betragen kann, ist auch
seit langem bekannt, den Batteriewagen mit Stützrollen
zu versehen, denen entlang der Batterietrog bewegt werden kann,
um den Batterietrog auf einen seitlich angeordneten Batterieaufnahmewagen
zu bewegen. Diese Bewegung wird üblicherweise mit Körperkraft durchgeführt.
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Wegen
des Gewichts einer Batterie drücken sich die Stützrollen
mehr oder weniger von unten in den Batterietrog ein, wodurch das
Losbrechmoment beim Ziehen oder Drücken der Batterie zwecks
Entnahme naturgemäß außerordentlich groß ist.
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Aus
WO 2007/133158 ist für
einen Batteriewagen bekannt geworden, zwischen den Rollen Querstreben
anzuordnen, die höhenverstellbar sind. Die Querstreben
werden in Langlöchern geführt, die in der vorderen
und hinteren Wand des Batteriewagens ausgebildet sind. Die Querstreben
haben an der Unterseite Gleitelemente, die mit Schrägflächen
an dem Boden des Batteriewagens zusammenwirken. Dadurch kann der
Batterietrog gegenüber dem Boden des Batteriewagens und
auch gegenüber den Rollen angehoben werden, so dass die
Batterie nur auf den Querstreben aufsteht und die Rollen nicht mehr
belastet. Nur bei dem Beladen oder der Entnahme einer Batterie werden
die Querstreben so weit abgesenkt, dass die Stützrollen
den Boden des Batterietrogs unterstützen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Batteriewagen zur Aufnahme
eines Batterietrogs für ein Flurförderzeug zu
schaffen, der mit einfachen Mitteln ermöglicht, Stützrollen
im Batteriewagen zu entlasten.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Batteriewagen sind die Stützrollen
relativ zum Boden des Batteriewagens höhenverstellbar gelagert
zwischen einer oberen Stützstellung zur Abstützung
des Batterietroges und einer unteren Ruhestellung, in der der Batterietrog
auf dem Boden abgestützt ist. Zur Höhenverstellung
der Stützrollen sind Lagerzapfen der Stützrollen
mittels der Verstellvorrichtung entlang von Schrägflächen
bewegbar. Vorzugsweise sind die Lagerzapfen zugleich in vertikalen
Langslöchern aufgenommen, die relativ zu den Schrägflächen
bewegbar sind.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Lagerzapfen der Rollen
in Langlöchern eines länglichen Zugelements gelagert,
senkrecht zu den Wänden am Boden beweglich gelagert ist,
und die Schrägflächen sind an der Unterseite am
Boden angeordnet. Wird das Zugelement bewegt, werden auch die Stützrollen
bewegt und dabei mit den Lagerzapfen entlang den Schrägflächen
geführt und dadurch die Stützrollen in ihrer Höhenlage
gegenüber dem Boden verändert.
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In
einer alternativen Ausgestaltung hierzu ist vorgesehen, dass die
Lagerzapfen der Rollen in am Boden angeordneten Langlöchern
gelagert sind und die Schrägflächen in einem länglichen
Zugelement vorgesehen sind, das an der Unterseite senkrecht zu den
Wänden beweglich gelagert ist. Bei dieser Ausführungsform
bleiben die Stützrollen in Längsrichtung unbeweglich
und werden lediglich vertikal bewegt, wobei die Vertikalbewegung
mit Hilfe von Schrägflächen an dem Zugelement
erfolgt. Die Schrägflächen dienen mithin als Rampe
zur Verstellung der Höhenlage der Stützrollen.
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Bei
der Erfindung brauchen die Stützrollen zu Abstützzwecken
relativ geringfügig mit ihrer jeweiligen Oberseite über
dem Boden des Batteriewagens angehoben zu sein. In der Freigabestellung
stützt sich der Batterietrog auf dem Boden ab, so dass
die Höhe des Batterietroges im Batteriewagen durch seine
Höhe selbst bestimmt ist. Unterhalb des Batteriewagens
ist genügend Raum, um etwa ein Stützelement bzw.
die Verstellvorrichtung unterzubringen. Darüber hinaus
sitzt der Batterietrog während des Normalbetriebes des
Flurförderzeugs im Wesentlichen ganzflächig auf
dem Boden des Wagens auf. Hohe Flächenbelastungen, die
dazu führen, dass Eindrückungen im Boden des Troges
auftreten, werden vermieden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Lagerzapfen von durch die Rollen durchsteckbaren Achsen gebildet sind.
Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht eine einfache Montage
der Stützrollen.
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Nach
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass für
jede Stützrolle aus einem Bodenblech parallel beabstandete
Flansche nach unten abgebogen sind, in denen die Schrägflächen
geformt sind. Eine spezielle Lagervorrichtung am Bodenblech des
Batteriewagens entfällt.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die im Querschnitt
U-förmigen Zugelemente die Langlöcher auf, welche
in den Schenkeln der U-förmigen Profile geformt sind. Vorzugsweise sind
die Zugelemente zwischen den Flanschen von diesen geführt.
Eine besondere Halterung für die Zugelemente ist nicht
erforderlich, da sie über die Lagerzapfen der Stützrollen
am Boden gehalten sind.
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Sind
mehrere parallele Zugelemente vorgesehen, bei zum Beispiel zwei
oder drei Reihen Stützrollen, werden sie nach einer Ausgestaltung
der Erfindung über eine Querstrebe verbunden, die mit der Verstellvorrichtung
ihrerseits verbunden ist. Dadurch können alle Zugelemente
zugleich verstellt werden und damit gleichzeitig auch alle Stützrollen.
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Für
die Betätigung der Zugelemente sind verschiedene Möglichkeiten
denkbar. Eine besteht nach einer Ausgestaltung der Erfindung darin,
dass eine Gewindespindel drehbar aber axial fest mit dem Zugelement
bzw. der Querstrebe verbunden ist und am Boden eine die Gewindespindel
aufnehmende Gewindemutter angeordnet ist und am anderen Ende der
Gewindespindel eine Handhabe oder eine Antriebsvorrichtung angeordnet
ist.
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Eine
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
von Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
schematisch die Rückansicht eines Schubmaststaplers mit
einem Transportwagen für eine Batterie nach der Erfindung.
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2 zeigt
schematisch einen Längsschnitt durch den Batteriewagen
des Schubmaststaplers nach 1.
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3 zeigt
perspektivisch einen Teil der Unterseite des Batteriewagen nach 2.
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4 zeigt
in zwei unterschiedlichen Positionen für die Stützrollen
der Batteriewagen nach den 2 und 3 eine
Seitenansicht der Lagerung der Stützrollen gemäß dem
Kreis 4 nach 2.
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Ein
Schubmaststapler 10 nach 1 weist ein
Hubgerüst 12 auf sowie ein Antriebsteil 14.
Das Hubgerüst 12 ist relativ zum Antriebsteil
verschiebbar, das heißt im vorliegenden Fall in die Zeichenebene
hinein. Einzelheiten eines solchen Staplers brauchen nicht weiter
erörtert zu werden, da sie allgemein bekannt sind.
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Zwischen
dem Hubgerüst
12 und dem Antriebsteil
14 ist
eine Batterie
16 angeordnet, die, was in
1 nicht
näher dargestellt ist, in einem Batteriewagen angeordnet
ist, der mit Stützrollen versehen ist (hierauf wird weiter
unten eingegangen). In
1 ist die Batterie
16 teilweise
aus dem Batteriewagen heraus geschoben auf einen Wagen
18 zum
Transport der Batterie
16 zu einer Ladestation. In den
2 und
3 ist
ein Batteriewagen
20 dargestellt, wobei er in
3 von
der Unterseite gezeigt ist. Der Batteriewagen weist eine Vorderwand
22 auf,
die dem Hubgerüst
12 zugekehrt ist (der Einfachheit
halber ist ein Boden
24 des Batteriewagens durchsichtig gezeichnet).
Eine Rückwand
24a, die dem Antriebsteil
14 zugekehrt
ist, liegt normalerweise angrenzend an das Antriebsteil
14 und
wird in dieser Position durch geeignete Mittel verriegelt, die hier
nicht dargestellt sind. Verriegelungsmittel sind etwa in der oben erwähnten
WO 2007/133158 beschrieben.
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Der
Batteriewagen 20 weist zwei Reihen von Stützrollen 26 auf,
in 3 ist die eine Reihe nur mit einer Rolle 26 zu
erkennen, während die andere Reihe mit zwei Stützrollen 26 gezeichnet
ist. Es versteht sich, dass über die Länge des
Batteriewagens weitere Stützrollen vorgesehen sind. Aus 2 ist
zu entnehmen, dass eine Reihe von jeweils vier Stützrollen 26 gebildet
ist.
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Die
Stützrollen 26 weisen an beiden Enden Lagerzapfen 28 auf.
Die Lagerzapfen sind von einer Achse gebildet, welche durch den
Rollenkörper 26 hindurchgesteckt ist. Die Lagerzapfen 28 greifen
in Ausnehmungen 30 von parallel beabstandeten Flanschen 32, 34 ein,
welche aus dem Boden 24, der von einem Blech gebildet ist,
nach unten herausgebogen sind (es sei noch einmal darauf hingewiesen,
dass in 3 die Unterseite des Batteriewagens 20 dargestellt
ist). Die Ausnehmungen 30 sind mit einer Schrägfläche 36 versehen,
auf der die Zapfen aufliegen.
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An
der Unterseite des Bodens 24 sind zwei parallel beabstandete
Zugstangen 38, 40 angeordnet, die im Querschnitt
ein U-Profil haben, deren Schenkel 42 Lagerzapfen 28 in
Langlöchern lagern. Die Langlöcher sind bei 44 in 4 zu
erkennen. Aus 3 ist ferner zu erkennen, dass
die Zugstangen 38, 40 zwischen den Flanschen 32, 34 geführt
sind.
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Die
Zugstangen 38, 40 sind über eine Querstrebe 46 miteinander
verbunden, auf der eine Trapezmutter 48 angeordnet ist
für das Ende einer Gewindespindel 50. Die Gewindespindel 50 ist
in eine Trapezmutter 48 drehbar, jedoch axial fest gelagert. Eine
weitere Querstrebe 52 übergreift die Zugstangen 38, 40 und
ist mit dem Boden 24 verbunden. Die Gewindespindel erstreckt
sich durch einer Gewindebohrung der Trapezmutter 48. Am
anderen Ende der Gewindespindel 50 ist eine Handhabe 54 angebracht.
Die Spindel 50 ist in einem Lagerbauteil 56 an der
Unterseite des Wagens 20 drehbar gelagert. Bei einer Drehung
der Gewindespindel 50 werden die Zugstangen 38, 40 bewegt.
Bei einer Bewegung etwa aus einer Position der Rollen 26 gemäß 4 werden
die Rollen über die Zugstange 38, 40 nach
links bewegt, wodurch sich die Lagerzapfen 28 anheben und
dadurch die Rollen 26, die sich in Fig. links unterhalb
der Oberseite des Bodenbleches 24 des Wagens 20 befinden,
etwas angehoben werden, wie dies in 4 rechts
dargestellt ist. In der Position nach 4 links
sitzt die 3 und 4 nicht
gezeichnete Batterie auf der Bodenfläche 24 des
Wagens 20 auf. Bei einer Verstellung der Stützrollen 26 gemäß 4 rechts
wird die Batterie 16 über die Rollen 26 etwas
angehoben. Der Hub der Stützrollen 26 ist in 4 rechts
bei h angedeutet. Mithin ermöglicht das Anheben der Stützrollen 26 in 4 rechts das Herausschieben
der Batterie 16 mit relativ geringer Kraft. Bei der Position
der Stützrollen 26 in Figur links sitzt der Batterietrog,
wie erwähnt, auf dem Bodenblech auf. Die Stützrollen 26 sind
mithin entlastet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/133158 [0005, 0023]