DE102008034347B4 - Dichtungsprofilband, insbesondere Fassadendichtungsband - Google Patents
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Abstract
Dichtungsprofilband (2), insbesondere Fassadendichtungsband zur Abdichtung von Fassaden, z. B. zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem plattenförmigem Element (16), z. B. einer Glasscheibe oder einem Paneel, und einem das plattenförmige Element (16) haltenden Halteprofil, das a) einseitig eine Einclipsleiste (3) zum Einclipsen in eine Nut des Halteprofils und andernseitig einen Dichtbereich (17) aufweist, wobei b) der Dichtbereich (17) eine Hauptdichtungslippe (10) und eine Labyrinthdichtung mit mehreren Labyrinthdichtungslippen (20) zur dichtenden Anlage an dem plattenförmigen Element (16) aufweist, wobei die Labyrinthdichtungslippen (20) in eine Umfangsrichtung des Dichtungsprofilbandes (2) der Hauptdichtungslippe (10) nachgeordnet sind und jeweils zueinander benachbart angeordnet sind und wobei die Hauptdichtungslippe (10) die Labyrinthdichtungslippen (20) andernseitig überragt, dadurch gekennzeichnet, dass c) der Dichtbereich (17) einen, insbesondere profilierten, Dichtstreifen (15) aus einem geschlossenzelligen Elastomer oder Moosgummi aufweist, der die Labyrinthdichtung aufweist, und d) dass das Dichtungsprofilband (2) einen druckstempelartigen Druckkraftübertragungswulst (29) aufweist, der gegenüberliegend zur...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dichtelement, insbesondere eine Fassadendichtungsband zur Abdichtung von Fassaden, z. B. zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem plattenförmigem Element, z. B. einer Glasscheibe oder einem Paneel, und einem die Glasscheibe bzw. das Paneel haltenden Halteprofil, in Form eines Dichtungsprofilbandes, das eine Einclipsleiste zum Einclipsen in eine Nut des Halteprofils und einen Dichtbereich aufweist, wobei der Dichtbereich eine Hauptdichtungslippe und eine Labyrinthdichtung mit Labyrinthdichtungslippen zur dichtenden Anlage an dem plattenförmigen Element aufweist.
- Eine derartige Dichtung ist aus der
DE 20 2006 019 055 U1 bekannt. DieDE 20 2006 019 055 U1 offenbart ein Fenster, bei dem Fensterscheiben in ein Halteprofil aus Metall, insbesondere Aluminium eingesetzt und in diesem an ihrem Rand gehaltert, insbesondere festgeklemmt werden. Zwischen dem Halteprofil und den Fensterscheiben ist jeweils eine Dichtung angeordnet, die den Spalt zwischen dem Halteprofil und den Fensterscheiben abdichtet. Bei diesen Dichtungen handelt es sich jeweils um ein Dichtungsprofilband, das eine Einclipsleiste und gegenüberliegend einen Dichtbereich aufweist. Die Einclipsleiste ist in eine Nut des Halteprofils eingeclipst bzw. in dieser eingerastet. Der Dichtbereich weist eine Hauptdichtungslippe und eine Labyrinthdichtung mit mehreren Labyrinthdichtungslippen auf, wobei sowohl die Hauptdichtungslippe als auch die Labyrinthdichtungslippen an den Fensterscheiben dichtend anliegen. Die Hauptdichtungslippe ist dabei so angeordnet, dass sie im eingebauten Zustand nach außen hin sichtbar ist und die Labyrinthdichtungslippen optisch verdeckt. - Solche Dichtungen sind auf dem Markt verbreitet. Sie sind einstückig ausgebildet und bestehen aus einem relativ harten Material ohne Gaseinschlüsse, insbesondere aus Solid-EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk).
- Die
DE 43 26 115 A1 offenbart eine Außenglasdichtung, die einen Basissteg aufweist, an dessen oberes Ende nach Art eines T-Balkens ein Abdecksteg anschließt. Das glasscheibenseitige Ende des Abdecksteges läuft in einer Dichtlippe aus. Der Basissteg und der Abdecksteg und die Dichtlippe sind aus Vollmaterial ausgebildet. An den Basissteg schließt sich glasscheibenseitig ein Dichtungsabschnitt aus dem gleichen Grundmaterial jedoch mit Zellstruktur an. Der Dichtungsabschnitt ist nach Art einer Labyrinthdichtung ausgebildet mit einzelnen Dichtungsrippen. Die Dichtungsrippen und die Dichtlippe enden glasscheibenseitig auf gleicher Höhe. Außerdem weist die Außenglasdichtung zwei hakenförmige Befestigungsstege zur Befestigung der Außenglasdichtung an Blendrahmen auf. Außerdem offenbart dieDE 43 26 115 A1 eine Innenglasdichtung mit einer Einsteckleiste aus Vollmaterial und einem Dichtungsabschnitt aus Zellmaterial mit einer Labyrinthdichtung. Die Einsteckleiste weist zudem eine kleine Ausbuchtung auf, die sich etwas in den Dichtungsabschnitt hinein erstreckt. - Das Dichtungsprofilband der
DE 93 02 103 U1 weist eine Labyrinthdichtung mit Labyrinthdichtungslippen und eine Hauptdichtungslippe sowie eine Einsteckleiste auf. Zudem besteht das Dichtungsprofilband der derDE 93 02 103 U1 einheitlich aus demselben Material. - Aus der
DE 298 14 787 U1 geht eine strangförmige Verglasungsdichtung hervor, die ein Basisteil und einen Stützschenkel aus nichtzelligem, elastomerem Material und eine aus zelligem Schaumstoff bestehende Dichtlippe sowie einen Ankerfuß aus nichtzelligem, elastomerem Material aufweist. Im Zentrum der Dichtlippe ist ein Hohlraum angeordnet. Das Basisteil, der Stützschenkel und der Ankerfuß sind einstückig ausgebildet. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Dichtungselementes, insbesondere eines Fassadendichtungsbandes der oben genannten Art, das im eingebauten Zustand einen geringeren Wärmedurchgangswert (U-Wert) gewährleistet, wobei das Dichtungselement einfach und sicher montierbar sein soll und kostengünstig herstellbar sein soll. Zudem soll das Dichtband eine dauerhaft gute Dichtwirkung und einen stabilen und kippsicheren Halt eines zwischen zwei Dichtungselementen gehaltenen plattenförmigen Elements gewährleisten.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den sich anschließenden Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigt:
-
1 : Einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Dichtungsprofilbandes im nicht eingebauten Zustand und im eingebauten Zustand (gestrichelt) - Bei der erfindungsgemäßen Dichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Dichtungselement
1 (1 ) handelt es sich um ein lang gestreckt ausgebildetes Dichtungsprofilband2 mit einer Längsmittelachse2a . Die Dichtung1 dient insbesondere als Fassadendichtung zur Abdichtung von Fassaden, z. B. zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem plattenförmigem Element16 , z. B. einer Glasscheibe oder einem Paneel, und einem das plattenförmige Element16 haltenden Halteprofil. Das Dichtungsprofilband2 weist dazu einseitig bzw. halteprofilseitig eine sich in Richtung der Längsmittelachse2a erstreckende Einclipsleiste bzw. eine Einclipsfußleiste3 zum Einclipsen bzw. Einrasten in eine dafür vorgesehene Nut eines Halteprofils, insbesondere einer Profilschiene aus Metall, bevorzugt aus Aluminium (nicht dargestellt) auf. An einer gegenüberliegenden Seite, also andernseitig bzw. plattenseitig weist das Dichtungsprofilband2 einen Dichtbereich17 auf. - Die Einclipsleiste
3 ist an sich bekannt und als Hohlprofilband ausgebildet. Die Einclipsleiste3 weist eine zur Längsmittelachse2a senkrechte Leistenerstreckungsachse4 , eine dazu senkrechte Stirnwandung5 , zwei Seitenwandungen6 und eine Bodenwandung7 sowie zwei sich seitlich an die Stirnwandung5 anschließende, seitlich abstehende Rastnasen8 auf. Die Einclipsleiste3 weist somit einen pilzförmigen Querschnitt auf. - Die Einclipsleiste
3 besteht zudem in an sich bekannter Weise aus einem relativ harten, weniger elastischen Material, um einen guten und kippsicheren Halt der Dichtung1 im Halteprofil zu gewährleisten. Insbesondere weist das Material der Einclipsleiste3 ein E-Modul (Elastizitätsmodul) von 4,5 N/mm2 bis 5,5 N/mm2 auf. Gemäß der Erfindung handelt es sich bei dem Material der Einclipsleiste3 um einen Solid-Kunststoff, also einen Kunststoff mit homogener Struktur ohne Gaseinschlüsse bzw. Zellen, vorzugsweise einen Solid-Elastomer und/oder einen Solid-Thermoplasten, insbesondere Solid-EPDM oder Solid-TPE oder PVC (Polyvinylchlorid) mit Weichmacher, wobei das Material eine Härte Shore-A von 30° bis 80°, bevorzugt 40° bis 60° aufweist. Des Weiteren weist das Material der Einclipsleiste3 vorzugsweise eine Dichte von 1,2 bis 1,4 g/cm2, bevorzugt 1,2 bis 1,3 g/cm2 auf. - Außerdem weist das Dichtungsprofilband
2 , insbesondere der Dichtbereich17 zumindest eine, vorzugsweise zwei Schulterwandungen9a ;9b auf, die sich beidseits an die Einclipsleiste3 , insbesondere die Bodenwandung7 , anschließen und vorzugsweise einstückig mit dieser ausgeführt sind. An die eine Schulterwandung9a schließt sich in Umfangsrichtung des Dichtungsprofilbandes2 gesehen eine Hauptdichtungslippe10 , ebenfalls als Teil des Dichtbereichs17 , an. Die Hauptdichtungslippe10 erstreckt sich von der Schulterwandung9a , vorzugsweise zunächst parallel zur Fußerstreckungsachse4 , weg. Die Hauptdichtungslippe10 ist vorzugsweise an die Schulterwandung9a angeformt, also mit dieser einstückig ausgeführt. Um die Dichtfunktion zu gewährleisten weist die Hauptdichtungslippe10 zweckmäßigerweise einen bogenförmigen Verlauf auf, wobei eine Lippenaußenfläche11 konkav ist. Die Hauptdichtungslippe10 weist zudem eine Lippeninnenfläche13 auf, die konvex ist. Das heißt, die Hauptdichtungslippe10 biegt sich von der Längsmittelachse2a weg. Insbesondere ist ein der Schulterwandung9a gegenüberliegender Lippenendbereich12 im wesentlichen radial zur Längsmittelachse2a ausgerichtet. - An einer äußeren Kante, an der die Schulterwandung
9a und die Hauptdichtungslippe10 ineinander übergehen, ist zudem eine an sich bekannte, abstehende Abdecklippe14 angeformt. Die Abdecklippe14 dient als Sichtschutz zum Abdecken des Halteprofils. - Gemäß der Erfindung weist der Dichtbereich
17 zudem einen profilierten Dichtstreifen15 aus relativ weichem, nachgiebigem Material auf. Erfindungsgemäß besteht der Dichtstreifen15 aus gummielastischem und/oder elastisch und reversibel rückverformbarem Material, nämlich aus einem geschlossenzelligen Elastomer mit Gaseinschlüssen bzw. aus, insbesondere geschäumtem, Moosgummi. Bevorzugt handelt es sich dabei um EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Monomer oder auch Ethylen-Propylen-terpolymer oder auch Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk) oder TPE (Thermoplastische Elastomere), wobei die Shore-A Härte des Materials vorzugsweise 5° bis 25°, bevorzugt 10° bis 20° beträgt. Zudem weist das Material des Dichtstreifens15 zweckmäßigerweise einen E-Modul (Elastizitäts-Modul) ≤ 5,5 N/mm2, insbesondere von 4,5 bis 5,5 N/mm2 auf. Im Falle des Moosgummis liegt der E-Modul bevorzugt bei ≤ 5 N/mm2. Des Weiteren weist das Material des Dichtstreifens15 vorzugsweise eine Dichte von 0,55 bis 0,85 g/cm2, bevorzugt 0,65 bis 0,7 g/cm2 auf. - Der Dichtstreifen
15 ist in Richtung der Fußerstreckungsachse4 gegenüberliegend zur Einclipsleiste3 angeordnet. Der Dichtstreifen15 ist also plattenseitig angeordnet. Des Weiteren schließt sich der Dichtstreifen15 sowohl innenseitig an die Hauptdichtungslippe10 als auch an die beiden Schulterwandungen9a ;9b an. Der Dichtstreifen15 ist insbesondere an Schulterwandungsinnenflächen18 und an der Lippeninnenfläche13 der Hauptdichtungslippe10 angeordnet und mit diesen fest verbunden, insbesondere an diesen angeklebt oder mit diesen zusammen vulkanisiert. - Der Dichtstreifen
15 weist zudem plattenseitig eine Dichtfläche19 auf, an der mehrere, vorzugsweise 2 bis 10, bevorzugt 3 bis 5, Labyrinthdichtungslippen20 einer Labyrinthdichtung vorgesehen sind. Die Dichtfläche19 ist gegenüberliegend zur Einclipsleiste3 von dieser weg gerichtet angeordnet und erstreckt sich bevorzugt in eine zur Längsmittelachse2a und zur Fußerstreckungsachse4 senkrechte Bandbreitenrichtung21 . Die Labyrinthdichtungslippen20 schließen sich in Umfangsrichtung des Dichtungsprofilbands2 gesehen an die Hauptdichtungslippe10 an und sind in Umfangsrichtung und in Bandbreitenrichtung21 hintereinander bzw. zueinander benachbart angeordnet. Die Hauptdichtungslippe10 überragt die Labyrinthdichtungslippen20 im nicht eingebauten Zustand plattenseitig, also in einer zur Fußerstreckungsrichtung4 parallelen Richtung und ist im eingebauten Zustand so angeordnet, dass sie von außen sichtbar ist und die Labyrinthdichtungslippen optisch abdeckt. Insbesondere überragt der Lippenendbereich12 die Labyrinthdichtungslippen20 plattenseitig. Dabei weist erfindungsgemäß auch der Lippenendbereich12 an der Lippeninnenfläche13 , also plattenseitig, ebenfalls das gummielastische Material des Dichtstreifens15 auf. Der Dichtstreifen15 erstreckt sich also an der Lippeninnenfläche13 entlang bis zu einer Lippenendkante22 . Dadurch wird im eingebauten Zustand eine homogene Spannungsverteilung im Dichtstreifen15 erreicht und z. B. Abrisse des Dichtstreifens15 von dem übrigen Dichtungsprofilband2 , insbesondere der Hauptdichtungslippe10 , vermieden. Die übrige Hauptdichtungslippe10 besteht dabei aus demselben Material wie die Einclipsleiste3 und die Schulterwandungen9a ;9b , wobei die Hauptdichtungslippe10 reversibel verformbar und so biegbar ist, dass sie im eingebauten Zustand an dem Element16 dichtend anliegt. Des Weiteren weist die Hauptdichtungslippe10 vorzugsweise aus insbesondere fertigungstechnischen Gründen aufgrund des Werkzeugflusses an der Lippenendkante22 eine hakenartige Vorsprungskante bzw. Hinterschnittkante34 auf. Die Hinterschnittkante34 erstreckt sich von der Lippeninnenfläche13 weg und ist an diese angeformt. Dadurch wird unter anderem auch eine definierte Anlage der Hauptdichtungslippe10 an dem abzudichtenden Element16 gewährleistet, da die Hinterschnittkante34 an dem Element16 anliegt. - Die Hauptdichtungslippe
10 ist von außen in eine Dichtungsrichtung23 gesehen das erste Dichtmittel, das das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert. Die Labyrinthdichtungslippen sind der Hauptdichtungslippe10 in Dichtungsrichtung23 nachgeordnet und dienen zur zusätzlichen Abdichtung und sorgen für eine breite Auflagefläche des Dichtungsprofilbands2 an dem abzudichtenden plattenförmigen Element16 , so dass das Dichtungsprofilband2 kippsicher an dem plattenförmigen Element16 anliegt. - An die Dichtfläche
19 schließt sich in Umfangsrichtung eine, zweckmäßigerweise ebene, äußere Streifenseitenfläche24 an, die sich vorzugsweise parallel zur Fußerstreckungsachse4 und parallel zur Längsmittelachse2a erstreckt. In Bandbreitenrichtung21 erstreckt sich der Dichtstreifen15 zweckmäßigerweise zudem zumindest bis zur Schulterwandung9b , bevorzugt etwas über die Schulterwandung9b hinaus und weist einen zur Einclipsleiste3 hingerichteten Vorsprung25 auf, der sich entlang einer Schulterwandungsseitenkante26 der Schulterwandung9b erstreckt. Zumindest erstreckt sich der Dichtstreifen15 somit in Bandbreitenrichtung21 gesehen über die Breite der beiden Schulterwandungen9a ,9b . Insbesondere ist der Dichtstreifen15 im Bereich des Vorsprungs25 mit der Schulterwandungsseitenkante26 fest verbunden, insbesondere an diese angeklebt oder mit dieser zusammen vulkanisiert. Der Vorsprung25 schließt dabei halteprofilseitig bündig mit einer Schulterwandungsaußenfläche27 der Schulterwandung9b ab, so dass von dem Vorsprung25 und der Schulterwandungsaußenfläche27 eine erste ebene, zur Fußerstreckungsachse4 senkrechte Auflagekantenfläche28 gebildet wird. Die Schulterwandungsaußenfläche27 der anderen Schulterwandung9a bildet eine zweite Anlagekantenfläche28b , die zur ersten Anlagefläche28a koplanar ist. Mit den Anlageflächen28a ;28b liegt das Dichtungsprofilband2 im eingebauten Zustand auf dem Halteprofil in an sich bekannter Weise auf. - Durch den Dichtstreifen
15 aus gummielastischem Material wird in besonders vorteilhafter Weise erreicht, dass die erfindungsgemäße Dichtung1 einen deutlich geringeren Wärmedurchgangswert, also einen deutlich niedrigeren Wärmedurchgang als die bekannte Dichtung aufweist. Denn das nachgiebige Material, das einerseits an der Lippeninnenfläche13 vorgesehen ist, und aus dem auch die Labyrinthdichtungslippen20 bestehen, schmiegt sich deutlich besser an das abzudichtende plattenförmige Element16 an (1 ), so dass die erfindungsgemäße Dichtung1 deutlich besser als die bekannte Dichtung dichtet und isoliert. Besonders vorteilhaft für die Wärmeisolation bzw. Wärmedämmung ist auch die Geschlossenzelligkeit des Materials des Dichtstreifens15 . - Gemäß der Erfindung weist das Dichtungsprofilband
2 zudem einen sich parallel zur Längsmittelachse2a erstreckenden Druckkraftübertragungswulst bzw. Druckkraftzentrierungswulst bzw. Druckkraftaufnahmewulst29 auf. Der Druckkraftübertragungswulst29 schließt sich an die Bodenwandung7 der Einclipsleiste3 an und erstreckt sich von dieser in einer zur Fußerstreckungsachse4 parallelen Richtung weg, also zum plattenförmigen Element16 bzw. zu einer Plattenseite hin. Der Druckkraftübertragungswulst29 ist in einer zur Fußerstreckungsachse4 parallelen Richtung von der Einclipsleiste3 weggerichtet und erstreckt sich in den Dichtstreifen15 hinein. Insbesondere ist der Druckkraftübertragungswulst29 in einer Ausnehmung30 des Dichtstreifens15 angeordnet. Vorzugsweise verjüngt sich der Druckkraftübertragungswulst29 dabei plattenseitig und weist zweckmäßigerweise einen dreieckigen Querschnitt auf. Insbesondere weist der Druckkraftübertragungswulst29 zwei seitliche Flanken31 auf, die über eine abgerundete Kante32 ineinander übergehen. Die Kante32 kann aber auch abgeflacht ausgebildet sein (nicht dargestellt). Die Kante32 endet dabei plattenseitig vorzugsweise auf der Höhe, auf der die Labyrinthdichtungslippen20 beginnen oder etwas davor. Infolgedessen erstreckt sich der Druckkraftübertragungswulst29 plattenseitig bis auf die Höhe, auf der die Labyrinthdichtungslippen20 beginnen oder endet, insbesondere in einer zur Fußerstrekkungsachse4 parallelen Richtung gesehen, etwas, insbesondere 0 bis 1,0 mm davor. Des Weiteren erstreckt sich der Druckkraftübertragungswulst29 vorzugsweise zumindest über die gesamte Breite der Einclipsleiste3 in Breitenrichtung, also parallel zur Bandbreitenrichtung21 gesehen. - Der druckstempelartige Druckkraftübertragungswulst
29 dient zum einen zur gezielten Übertragung und Aufbringung der Montagedruckkraft auf die Einclipsleiste3 bei der Montage der erfindungsgemäßen Dichtung1 , bei der die Einclipsleiste3 gegen einen definierten Rastwiderstand in die Nut des Halteprofils eingeclipst bzw. eingerastet wird. Die Kante32 des Druckkraftübertragungswulstes29 wird dazu bei der Montage von der Dichtfläche19 her, also plattenseitig mit der Montagedruckkraft in einer zur Fußerstreckungsrichtung4 parallelen Richtung beaufschlagt. Insbesondere erfolgt dies mittels einer Druckwalze, die eine zur Bandbreitenrichtung21 parallele Rollachse aufweist und um die Rollachse auf der Dichtfläche19 und der Hauptdichtungslippe10 innenseitig abrollt. Mittels des Druckkraftübertragungswulstes29 wird dabei eine Montagehöhe definiert und festgelegt, da der Dichtstreifen15 und auch die Hauptdichtungslippe10 nur bis zum Druckkraftübertragungswulst29 eingedrückt werden können, da der Druckkraftübertragungswulst29 und die Einclipsleiste3 eine Gegenkraft zur Montagedruckkraft aufbringen. Dadurch ist eine gleichmäßige Kraftaufbringung auf die Einclipsleiste3 und somit eine automatisierte Montage der erfindungsgemäßen Dichtung1 möglich. - Um die Montagedruckkraft übertragen zu können, besteht der Druckkraftübertragungswulst
29 aus einem weniger elastischem Material wie der Dichtstreifen15 . Insbesondere weist das Material des Druckkraftübertragungswulstes29 ein E-Modul von 4,5 N/mm2 bis 5,5 N/mm2 auf. Zweckmäßigerweise besteht der Druckkraftübertragungswulst29 aus Solid-EPDM mit einer Härte Shore-A von 30° bis 80°, bevorzugt 40° bis 60°. Der Druckkraftübertragungswulst29 besteht also erfindungsgemäß aus dem Material der Einclipsleiste3 . - Um die Herstellung zu vereinfachen, sind der Druckkraftübertragungswulst
29 , die Einclipsleiste3 , bevorzugt die Schulterwandungen9a ;9b , und die Hauptdichtungslippe10 einstückig ausgebildet. Zudem wird das gesamte Dichtungsprofilband2 vorzugsweise durch Extrusion hergestellt. - Der Druckkraftübertragungswulst
29 erfüllt aber auch im eingebauten Zustand eine Funktion. Denn bei Druck auf das Dichtungsprofilband2 durch das plattenförmige Element16 , z. B. aufgrund von Windkraft, wird verhindert, dass das Dichtungsprofilband2 unkontrolliert und ungleichmäßig zusammen gedrückt wird, da das Dichtungsprofilband2 , insbesondere der an sich nachgiebige Dichtstreifen15 , in einer zur Fußerstrekkungsachse4 parallelen Richtung lediglich bis zur Kante32 des Wulstes29 zusammengedrückt werden können. Denn der Druckkraftübertragungswulst29 und die Einclipsleiste3 , die sich am Halteprofil abstützt, bringen eine Gegenkraft auf. Dadurch wird das plattenförmige Element16 , das üblicherweise zwischen zwei Dichtungen1 angeordnet ist (nicht dargestellt), stabil und kippsicher zwischen den beiden Dichtungen1 gehalten. Zudem entsteht kein Spalt zwischen einer der beiden Dichtungen1 und dem abzudichtenden Element16 . - Des Weiteren ist es aufgrund des Vorhandenseins des Druckkraftübertragungswulstes
29 aus dem weniger elastischen Material möglich, eine Strecksicherung33 vorzusehen. Bei der Strecksicherung33 handelt es sich um einen in den Druckkraftübertragungswulst29 einvulkanisierten, in an sich bekannter Weise oberflächenbehandelten Faden, der sich parallel zur Längsmittelachse2a erstreckt. Die Strecksicherung33 wirkt als Bewehrungsmittel und verhindert eine Überstreckung des Dichtungsprofilbandes2 bei Montage. - Mit der erfindungsgemäßen Dichtung wird aufgrund der zweiteiligen Ausführung einerseits aus dem gummielastischen Material im Dichtbereich und andererseits aus dem weniger elastischen Material für die Einclipsleiste und durch das Vorsehen des Druckkraftübertragungswulstes eine Dichtung geschaffen, die hervorragende Dichtungseigenschaften aufweist, einfach und sicher zu montieren ist und die einen guten Halt des plattenförmigen Elements zwischen zwei erfindungsgemäßen Dichtungen oder einer erfindungsgemäßen Dichtung und einer anderweitig gestalteten Dichtung zur Erzeugung des Gegendrucks gewährleistet. Zudem ist die erfindungsgemäße Dichtung einfach, kostengünstig und schnell durch Extrusion herstellbar.
Claims (25)
- Dichtungsprofilband (
2 ), insbesondere Fassadendichtungsband zur Abdichtung von Fassaden, z. B. zur Abdichtung eines Spaltes zwischen einem plattenförmigem Element (16 ), z. B. einer Glasscheibe oder einem Paneel, und einem das plattenförmige Element (16 ) haltenden Halteprofil, das a) einseitig eine Einclipsleiste (3 ) zum Einclipsen in eine Nut des Halteprofils und andernseitig einen Dichtbereich (17 ) aufweist, wobei b) der Dichtbereich (17 ) eine Hauptdichtungslippe (10 ) und eine Labyrinthdichtung mit mehreren Labyrinthdichtungslippen (20 ) zur dichtenden Anlage an dem plattenförmigen Element (16 ) aufweist, wobei die Labyrinthdichtungslippen (20 ) in eine Umfangsrichtung des Dichtungsprofilbandes (2 ) der Hauptdichtungslippe (10 ) nachgeordnet sind und jeweils zueinander benachbart angeordnet sind und wobei die Hauptdichtungslippe (10 ) die Labyrinthdichtungslippen (20 ) andernseitig überragt, dadurch gekennzeichnet, dass c) der Dichtbereich (17 ) einen, insbesondere profilierten, Dichtstreifen (15 ) aus einem geschlossenzelligen Elastomer oder Moosgummi aufweist, der die Labyrinthdichtung aufweist, und d) dass das Dichtungsprofilband (2 ) einen druckstempelartigen Druckkraftübertragungswulst (29 ) aufweist, der gegenüberliegend zur Einclipsleiste (3 ) angeordnet ist und der sich in den Dichtstreifen (15 ) hinein erstreckt, wobei e) der Druckkraftübertragungswulst (29 ), die Einclipsleiste (3 ) und die Hauptdichtungslippe (12 ) einstückig ausgeführt sind und aus einem Solid-Kunststoff bestehen und f) der Dichtstreifen (15 ) sich an einer Lippeninnenfläche (13 ) der Hauptdichtungslippe (10 ) entlang bis zu einer andernseitigen Lippenendkante (12 ) der Hauptdichtungslippe (10 ) erstreckt. - Dichtungsprofilband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (
15 ) aus EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Monomer oder auch Ethylen-Propylen-Terpolymer oder auch Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk) oder TPE besteht. - Dichtungsprofilband nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Shore-A Härte des Materials des Dichtstreifens (
15 ) 5° bis 25°, bevorzugt 10° bis 20° beträgt. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Dichtstreifens (
15 ) einen E-Modul (Elastizitäts-Modul) ≤ 5,5 N/mm2, bevorzugt ≤ 5 N/mm2 aufweist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Dichtstreifens (
15 ) eine Dichte von 0,55 bis 0,85 g/cm2, bevorzugt 0,65 bis 0,70 g/cm2 aufweist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptdichtungslippe (
10 ) einen bogenförmigen Verlauf aufweist, wobei eine Lippenaußenfläche (11 ) konkav ist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (
15 ) andernseitig eine Dichtfläche (19 ) aufweist, an der die Labyrinthdichtungslippen (20 ) angeordnet sind, wobei vorzugsweise 2 bis 10, bevorzugt 3 bis 5 Labyrinthdichtungslippen (20 ) vorgesehen sind. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkraftübertragungswulst (
29 ) in einer Ausnehmung (30 ) des Dichtstreifens (15 ) angeordnet ist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Druckkraftübertragungswulst (
29 ) andernseitig verjüngt und zweckmäßigerweise einen dreieckigen Querschnitt aufweist. - Dichtungsprofilband nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkraftübertragungswulst (
29 ) zwei seitliche Flanken (31 ) aufweist, die über eine, vorzugsweise abgerundete oder abgeflachte Kante (32 ) ineinander übergehen. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Druckkraftübertragungswulst (
29 ) andernseitig bis auf die Höhe, auf der die Labyrinthdichtungslippen (20 ) beginnen erstreckt oder im Abstand vor diesen, insbesondere 0 bis 1,0 mm vor diesen, endet. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Druckkraftübertragungswulstes (
29 ) eine bei der Montage aufgebrachte Montagedruckkraft auf die Einclipsleiste (3 ) übertragbar ist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkraftübertragungswulst (
29 ) aus einem weniger elastischen Material wie der Dichtstreifen (15 ) besteht. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkraftübertragungswulst (
29 ), die Einclipsleiste (3 ) und die Hauptdichtungslippe (10 ) aus einem Solid-Elastomer und/oder einen Solid-Thermoplasten, insbesondere Solid-EPDM oder Solid-TPE oder PVC mit Weichmacher bestehen. - Dichtungsprofilband nach Anspruch 13 und/oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Druckkraftübertragungswulstes (
29 ), der Einclipsleiste (3 ) und der Hauptdichtungslippe (10 ) einen E-Modul von 4,5 N/mm2 bis 5,5 N/mm2 aufweist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Druckkraftübertragungswulstes (
29 ), der Einclipsleiste (3 ) und der Hauptdichtungslippe (10 ) eine Härte Shore-A von 30° bis 80°, bevorzugt 40° bis 60° aufweist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Druckkraftübertragungswulstes (
29 ), der Einclipsleiste (3 ) und der Hauptdichtungslippe (10 ) eine Dichte von 1,2 bis 1,4 g/cm2, bevorzugt 1,2 bis 1,3 g/cm2 aufweist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsprofilband (
2 ) eine Strecksicherung (33 ) aufweist, wobei die Strecksicherung (33 ) vorzugsweise ein in den Druckkraftübertragungswulst (29 ) einvulkanisierter Faden ist, der sich parallel zu einer Längsmittelachse (2a ) des Dichtungsprofilbandes (2 ) erstreckt. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Einclipsleiste (
3 ) parallel zur Längsmittelachse (2a ) des Dichtungsprofilbandes (2 ) erstreckt. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsprofilband (
2 ) extrudiert ist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (
15 ) an die Hauptdichtungslippe (10 ), insbesondere die Lippeninnenfläche (13 ) der Hauptdichtungslippe (10 ) und den Druckkraftübertragungswqulst (29 ) anvulkanisiert ist. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtbereich (
17 ) zumindest eine, vorzugsweise zwei Schulterwandungen (9a ;9b ) aufweist, die sich beidseits an die Einclipsleiste (3 ), insbesondere eine Bodenwandung (7 ) der Einclipsleiste (3 ), anschließen und vorzugsweise einstückig mit dieser ausgeführt sind. - Dichtungsprofilband nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die eine Schulterwandung (
9a ) in Umfangsrichtung des Dichtungsprofilbandes (2 ) die Hauptdichtungslippe (10 ) anschließt, wobei die Hauptdichtungslippe (10 ) von der Schulterwandung (9a ) und der Einclipsleiste (3 ) weg gerichtet ist. - Dichtungsprofilband nach Anspruch 22 und/oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Dichtstreifen (
15 ) in einer Bandbreitenrichtung (21 ) gesehen zumindest über die Breite der beiden Schulterwandungen (9a ,9b ) erstreckt. - Dichtungsprofilband nach einem oder mehreren der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (
15 ) an Schulterwandungsinnenflächen (18 ) der beiden Schulterwandungen (9a ;9b ) und an der Lippeninnenfläche (13 ) der Hauptdichtungslippe (10 ) angeordnet ist und mit diesen fest verbunden, insbesondere an diesen angeklebt oder mit diesen zusammen vulkanisiert ist.
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