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Die
Erfindung betrifft eine Übergabevorrichtung für
Postsendungen mit einer Übergabeeinheit, die eine Ausgabe
zum Übergeben der vereinzelten Postsendungen an einen Sendungsträger
und eine Transporteinrichtung zum Transport der Postsendungen in
einer Transportrichtung zur Ausgabe aufweist, die zwei Bänder
zum beidseitigen Halten und Transportieren der Postsendungen und
ein Mittel zum Anpassen des Abstands der Bänder zueinander
an die Dicke einer Postsendung umfasst.
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Postsendungen,
wie Briefe, Großbriefe, Postkarten, eingeschweißte
Zeitschriften, flache Päckchen und dergleichen, werden
in Briefzentren oder großen Postämtern in sehr
großer Zahl nach ihrer Adresse sortiert und in eine Vielzahl
von Behältern abgelegt. Hierfür ist aus der
DE 10 2005 059 601 B3 eine
Sortieranlage bekannt, bei der die Postsendungen vertikal auf ihrer
Längskante stehend in einer Transportrichtung zu einem
quer zur Transportrichtung vorbeilaufenden Taschenkranz transportiert werden.
Die Postsendungen werden nacheinander in die horizontal vorbeifahrenden
Taschen eingeschossen, wobei durch die hohe Taktzahl und die große Dichte
des angeförderten Sendungsstroms jeweils ein sehr geringes
Zeitfenster zum Einschießen einer Postsendung in eine vorbeifahrende
Tasche verbleibt.
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Um
dieses Zeitfenster etwas zu vergrößern wird der
Sendungsstrom in einem Ladearm zu dem Taschenkranz transportiert,
dessen Ausgabe, an der die Postsendungen vom Ladearm an die einzelnen Taschen übergeben
werden, horizontal mit den bewegten Taschen mitbewegt werden kann.
Wurde eine Postsendung in eine Tasche eingeschossen, wird der Ladearm
zurückgefahren und die Ausgabe auf eine folgende Tasche
ausgerichtet.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Übergabevorrichtung
anzugeben, mit der Postsendungen verschiedener Dicke zuverlässig
in bewegte Taschen eines Sendungsträgers übergeben werden
können.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Übergabevorrichtung der eingangs
genannten Art gelöst, bei der das Mittel zum Anpassen des
Abstands der Bänder zueinander eine um eine Drehachse schwenkbare
Bandschwinge ist, durch deren Schwenkbewegung eines der Bänder
verschwenkt wird und so in seiner Entfernung zum anderen Band variabel
ist. Ein dosierter Andruck der Bandschwinge, der ein wesentlicher
Parameter zum Erreichen einer befriedigenden Transportqualität
der Postsendungen durch die Transporteinrichtung mit höchstens
einem kleinen Schlupf ist, kann einfach erreicht werden.
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Das
Anpassen des Abstands der Bänder zueinander an die Dicke
einer momentan transportierten Postsendung kann durch ein Einstellen
des Schwenkwinkels von außen, z. B. durch ein Prozessmittel,
oder einen Selbsteinstellungsmechanismus der Bandschwinge erreicht
werden. Die Bandschwinge kann eine Umlenkrolle aufweisen, vorzugsweise direkt
an der Ausgabe, die das verschwenkbare Band umlenkt, insbesondere
an der äußersten Stelle des Bandes, also dort,
wo das Band am weitesten zum Sendungsträger hin geführt
ist. Die Umlenkrolle kann zusammen mit dem umgelenkten Band um die
außerhalb der Umlenkrolle angeordnete Drehachse der Bandschwinge
verschwenkbar sein. Die Ausgabe kann ein Ort an der Übergabeeinheit
sein, an der die Postsendungen die Übergabeeinheit verlassen,
beispielsweise durch einen Abschuss oder an eine geführte Übergabe
an den benachbarten Sendungsträger. Die Bänder
sind vorzugsweise motorisch angetriebene Endlosbänder.
Zum weiteren Führen der Postsendungen kann die Übergabeeinheit über
ein zusätzliches Grundband verfügen, auf welchem
die Postsendungen während des Transports durch die beiden
Bänder auf ihrer Längskante stehen. Die Postsendungen
können Postgut aller Art sein. Der Sendungsträger
kann als Taschenkranz mit umlaufenden Taschen ausgeführt
sein.
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Zum
Mitführen der Ausgabe an die Bewegung des Sendungsträgers umfasst
die Übergabeeinheit zweckmäßigerweise
einen Mitführantrieb, der von einem Prozessmittel gesteuert
ist. Die Ausgabe kann temporär synchronisiert mit einer
Bewegung des Sendungsträgers mitgeführt werden,
die insbesondere quer zur Transportrichtung ist, wobei unter quer
im Folgenden ein Winkel zwischen 70° und 110° Grad
verstanden wird. Nach einem solchen synchronisierten Mitführen
kann die Übergabeeinheit zurückgeschwenkt werden,
wobei durch die hohe Taktzahl der transportierten Postsendungen
ein hohes Beschleunigungsmoment auf die Übergabeeinheit
und damit auch auf die mitgeführte Bandschwinge wirken kann.
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Die
Transportvorrichtung sollte befähigt sein, die Postsendungen
verschiedenster Dicken auch unter großen Seitenbeschleunigungen,
insbesondere bis zu 6 g, zumindest im Wesentlichen schlupffrei zu transportieren.
Hierzu umfasst die Bandschwinge in einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung ein Kompensationsmittel, das bei einer Beschleunigung der
Ausgabe sowohl in Richtung als auch entgegen einer Bewegung des
Sendungsträgers einem trägheitsbedingten Schließen
bzw. Öffnen der Bänder entgegenwirkt. Durch einen
vollständigen oder zumindest weitgehenden Ausgleich einer
trägheitsbedingten Bewegung der Bandschwinge und damit
eines der Bänder, kann verhindert werden, dass sich die
Bänder bei einer starken Beschleunigung der Übergabeeinheit
schließen bzw. öffnen, also aufeinander zu bewegen
oder voneinander weg bewegen. Je nach Ausführung des Kompensationsmittels
bzw. der Übergabeeinheit ist jede Zuordnung von Schließen
und Öffnen zur Beschleunigungsrichtung möglich.
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Das
Kompensationsmittel kann elektronisch gesteuert oder selbstregelnd
sein, beispielsweise mit Hilfe eines Sensors. Besonders einfach
und zuverlässig ist ein Gegengewicht, das durch seine eigene Trägheit
einer Trägheitsbewegung der übrigen Komponenten
der Bandschwinge entgegenwirkt. Das Gegengewicht kann Gegengewicht
zur ausgabeseitigen Masse der Bandschwinge sein und mit Bezug zur Drehachse
gegenüber der Ausgabe angebracht sein. Vorteilhafterweise
ist es mit Hilfe ei nes starren Arms mit der Ausgabe verbunden, sodass
dynamische Bewegungen gering gehalten werden.
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Die
Bandschwinge ist zweckmäßigerweise mit ihrer Drehachse
so angeordnet, dass eine beschleunigungsbedingte Bewegung der Bandschwinge
bei einer Beschleunigungsrichtung der Ausgabe quer zur Transportrichtung
ganz oder teilweise kompensiert wird. Die Übergabeeinheit,
die als Ladearm ausgeführt sein kann, kann ohne Nachteil
quer zur Transportrichtung bewegt werden, wodurch ein hoher Freiheitsgrad
der Bewegung gegenüber dem Sendungsträger erreicht
werden kann.
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Eine
besonders gute Kompensation von beschleunigungsbedingten Bewegungen
der Bandschwinge kann erreicht werden, wenn der Gewichtsschwerpunkt
der Bandschwinge in der Drehachse liegt.
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Um
einen Transport einer Postsendung zwischen den Riemen möglichst
schlupffrei zu halten, ist es notwendig, dass die beiden Bänder
mit einer Andruckkraft gegeneinander bzw. gegen die Postsendung
gedrückt werden und diese somit sicher zwischen sich halten.
Diese Andruckkraft kann mit einem oder mehreren Federelementen aufgebracht werden.
Verschleißerscheinungen in Verbindung mit der Andruckkraft
kann entgegengewirkt werden, wenn die Andruckkraft der Bandschwinge
durch die Gestaltung des Bandlaufs des Bandes der Bandschwinge erreicht
wird. Der Bandlauf bzw. Riemenlauf des Bandes der Bandschwinge ist
vorteilhafterweise so gestaltet, dass die Kraftresultierenden des Riemengetriebes
eine Kraftkomponente bilden, welche der Bandschwinge ein Andruckmoment
verleiht. Hierzu kann eine Spannkraft eines der Bänder,
insbesondere das zur Bandschwinge zugehörige Band, eine
Schließkraft auf die Bandschwinge ausüben. Durch
eine Federkonstruktion kann ein zusätzlicher Schwingenandruck
aufgebracht sein.
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In
seltenen Fällen kann es vorkommen, dass aus verschiedensten
Gründen eine korrekte Übergabe einer Postsendung
von der Transporteinrichtung an den Sendungsträger nicht
störungsfrei abläuft und die Postsendung im Bereich
der Ausgabe zwischen Sendungsträger und Übergabeeinheit
stecken bleibt. Durch die Weiterbewegung des Sendungsträgers, der
durch sein Gewicht gegebenenfalls nicht abrupt gestoppt werden kann,
wird die Postsendung weiter gezogen und kann evtl. die gesamte Übergabeeinheit
mit sich ziehen, sodass eine Beschädigung der Postsendung
und der Übergabeeinheit drohen. Um dies zu vermeiden umfasst
die Übergabevorrichtung zweckmäßigerweise
ein Freigabemittel zum Öffnen der Bandschwinge so weit,
dass eine Postsendung zwischen den Bändern an der Ausgabe
freigegeben wird. Die Postsendung kann durch den Sendungsträger
weiter transportiert werden, ohne dass die Übergabeeinheit
mitgezogen wird. Die Bänder sind bei geöffneter
Bandschwinge an der Ausgabe zweckmäßigerweise
zumindest 10 cm voneinander beabstandet.
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Beim Öffnen
der Bandschwinge ist die Andruckkraft, die zum Halten der Postsendung
in der Transporteinrichtung vorgesehen ist, zu überwinden. Um
dieses Überwinden nicht der Postsendung zu überlassen,
weist das Freigabemittel vorteilhafterweise ein Getriebe zum Öffnen
der Bandschwinge auf und zwar so weit, dass eine Postsendung in
einen Bereich von der Ausgabe bis zumindest 30 cm entgegen der Transportrichtung
in eine Beschleunigungsrichtung der Ausgabe vollständig
freigegeben wird. Die Beschleunigungsrichtung ist zweckmäßigerweise
die Transportrichtung des Sendungsträgers. Die Übergabeeinheit
bzw. deren Ausgabe kann beschleunigt werden, beispielsweise um die
Ausgabe an einer nachfolgenden Tasche des Sendungsträgers
zu positionieren, ohne dass eine im Sendungsträger verklemmte
Postsendung an der Bandschwinge anstößt.
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Zweckmäßigerweise
ist die Öffnung so weit, dass die Postsendung in der Beschleunigungsrichtung
zumindest 50 cm weit ohne eine Berührung mit der Bandschwinge
bewegt werden kann.
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Das
Freigabemittel umfasst vorteilhafterweise einen motorischen Antrieb
zum Öffnen der Bandschwinge. Es kann eine große
Kraft mit einer hohen Geschwindigkeit eingeleitet werden und die
Bandschwinge kann besonders schnell und weit geöffnet werden.
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Um
eine schnelle Krafteinleitung auf die Bandschwinge zu gewährleisten,
ist das Freigabemittel zweckmäßigerweise beim Öffnen
federfrei mit der Bandschwinge verbunden, sodass ein federfreies Öffnen
der Bandschwinge erfolgt. Um im regulären Betrieb der Bandschwinge
dennoch eine gewisse Federwirkung der Bandschwinge zu ermöglichen,
ist die Bandschwinge vorteilhafterweise bei ruhendem Freigabemittel,
insbesondere zu einem Angriffspunkt des Freigabemittels an der Bandschwinge,
ein Stück weit in einem Federmittel schwingbar. Durch einen
Federandruck kann in der ersten Phase eines Verklemmens einer Postsendung
ein Öffnen der Bandschwinge entgegen dem Federandruck bestritten
werden bis die Bandschwinge aktorisch über den initialen Auslenkwinkel
hinaus geöffnet wird.
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Zweckmäßigerweise
umfasst die Bandschwinge ein Federelement zum Drücken der
Bänder gegeneinander, beispielsweise zum Unterstützen
eines riemenbedingten Andrucks. Wird die Bandschwinge durch eine
Sicherheitsfunktion geöffnet so ist diese Öffnungsbewegung
in ihrer Richtung dem Federdruck entgegengesetzt, sodass das Andrücken gegebenenfalls
gegen die Federkraft erfolgt und hierdurch erschwert wird. Um dies
zu vermeiden greift die Feder an der Übergabeeinheit zweckmäßigerweise
so an, dass eine Öffnungsbewegung des Freigabemittels eine
Entspannung der Feder bewirkt. Ein Öffnen der Bandschwinge
zur Sicherheitsfunktion kann hierdurch unterstützt werden.
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Die
Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert, das in den Zeichnungen dargestellt ist.
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Es
zeigen:
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1 eine Übergabevorrichtung
mit einer beweglichen Übergabeeinheit in einer schematischen
Draufsicht,
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2 die Übergabeeinheit
in einer detaillierteren Draufsicht und
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3 die Übergabeeinheit
aus 2 mit einer vollständig geöffneten
Bandschwinge.
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1 zeigt
eine Übergabevorrichtung 2 in einer schematischen
Draufsicht. Sie umfasst eine Übergabeeinheit 4 in
Form eines Ladearms, der relativ zu einer stationären Einheit 6 beweglich
ist, insbesondere verschwenkbar ist. Die Beweglichkeit ist anhand
einer gestrichelten Linie angedeutet, in der die Übergabeeinheit 4 um
6° Grad verschwenkt zu einer Grundstellung angedeutet ist.
In ihrer Grundstellung werden Postsendungen 8 von einer
Transporteinrichtung 10, die zwei umlaufende Bänder 12, 14 aufweist, gradlinig
in Transportrichtung 16 von der stationären Einheit 6 in
den Ladearm bzw. die Übergabeeinheit 4 transportiert.
Je nach Verschwenkwinkel des Ladearms ist die Transportstrecke im
Bereich zwischen der stationären Einheit 6 und
dem Ladearm etwas abgewinkelt.
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In
einem kleinen Abstand von der Übergabeeinheit 4 entfernt
ist ein Sendungsträger 18 in Form eines Taschenkranzes
angeordnet, der eine Vielzahl von Taschen bzw. Sendungsbehältern 20 umfasst, die
in Form eines Zugs hintereinander und beweglich aneinander befestigt
angeordnet sind. Im Betrieb der Übergabevorrichtung 2 bewegt
sich der Sendungsträger 18 in einer Trägerrichtung 22,
die bei unverkippter Übergabeeinheit 4 senkrecht
zur Transportrichtung 16 verläuft. In der Übergabeeinheit 4 transportierte
Postsendungen 8 werden nacheinander jeweils in einen Sendungsbehälter 20 eingeschossen, wobei
das vorderste Ende der Übergabeeinheit 4 in Geschwindigkeit
und Position synchronisiert mit demjenigen Sendungsbehälter 20 mitbewegt
wird, in den die nächstfolgende Postsendung 8 eingeführt werden
soll.
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Bei
der Übergabe einer Postsendung 8 von der Übergabeeinheit 4 an
den Sendungsträger 18 verlässt die Postsendung 8 die Übergabeeinheit 4 an einer
Ausgabe 24, die von den vordersten Elementen der Übergabeeinheit 4 gebildet
wird. Diese Elemente können beispielsweise zwei Rollen 26, 28 mit
den beiden Bänder 12, 14 sein. Ist die
Postsendung 8 vollständig im gewünschten
Sendungsbehälter 20 abgelegt, so wird die Übergabeeinheit 4 ein
Stück weit im Uhrzeigersinn zurück verschwenkt,
bis die Ausgabe 24 gegenüber einem folgenden Sendungsbehälter 20 so
positioniert ist, sodass eine Postsendung 8 in diesen eingeführt
werden kann.
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Die
Postsendungen 8 werden mit einer Geschwindigkeit von 2,5
m/s von der Transporteinrichtung 10 in Transportrichtung 16 transportiert
und in die Sendungsbehälter 20 eingebracht, die
sich mit einer Geschwindigkeit von 0,5 m/s senkrecht zur Transportrichtung 16 bewegen.
Zwischen den einzelnen Postsendungen 8 sind kleine Lücken,
die es erlauben, die Übergabeeinheit 4 in ihre
neue Position vor einem nächsten Sendungsbehälter 20 auszurichten.
Diese Neupositionierung geschieht mit einer Frequenz von etwa 3
Hz. Hierbei wird insbesondere der vordere Teil der Übergabeeinheit 4 mit
der Ausgabe 24 stark in einer Beschleunigungsrichtung beschleunigt,
die im Wesentlichen parallel oder antiparallel zur Trägerrichtung 22 ist.
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Um
einen Transport von unterschiedlich dicken Postsendungen 8 zwischen
den Bändern 12, 14 und insbesondere zwischen
den Rollen 26, 28 zu erlauben, ist die Rolle 26 und
mit ihr der vordere Teil des Bandes 14 relativ zur Rolle 28 und
dem Band 12 beweglich gelagert. Bei einer Beschleunigung
der Übergabeeinheit 4 wirken Trägheitskräfte
an der beweglichen Lagerung, der Rolle 26 und dem vorderen Teil
des Bands 14, durch die eine Andruckkraft des Bands 14 gegen
die momentan transportierte Postsendung 8 ohne entsprechende
Gegenaktion variieren würde. Dies würde zu einem
zu starken oder zu schwachen Andruck führen und hierdurch
zu einer Sendungsbeschädigung oder zu einem Schlupf der Postsendung 8 zwischen
den Bändern 12, 14.
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Um
dies zu vermeiden, ist die vordere Rolle 26 Bestandteil einer
Bandschwinge 32, mit der ein Teil des Bandes 14 um
eine Drehachse 34 schwenkbar gelagert ist. Die vordere
Rolle 26 ist an einem starren Schwingenarm 36 befestigt,
der in der Drehachse 34 gelagert ist und an seinem der
Rolle 26 entgegen gesetzten Ende ein Gegengewicht 38 trägt. Die
Massenverteilung der Bandschwinge 32 ist hierbei so eingestellt,
dass deren Gewichtsschwerpunkt in der Drehachse 34 zu liegen
kommt.
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Bei
einer Schwenkbewegung der Übergabeeinheit 4 um
deren Drehachse 30 und einer Beschleunigung in oder entgegen
der Schwenkbewegung ist die Bandschwinge 32 hierdurch dynamisch ausgewuchtet,
so dass sich die Trägheitskräfte der einzelnen
Elemente der Bandschwinge 32 aufheben und diese auch bei
großer Beschleunigung relativ zu den übrigen Teilen
der Übergabeeinheit 4, beispielsweise zur Rolle 28,
ruhend verbleibt. Eine Andrückkraft, mit der die Bandschwinge 32 und
mit ihr das Band 14 in Richtung zum Band 12 gedrückt
wird, bleibt hierdurch von der Beschleunigung zumindest im Wesentlichen
unbeeinflusst.
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Eine
Andruckkraft der Bandschwinge 32 in Richtung zum Band 12 kommt
durch eine vorteilhafte Gestaltung des Riemenlaufs des Bands 14 zustande. Das
Band 14 ist mit einer Kraft von etwa 300 N gespannt. Mit
dieser Kraft wird die vordere Rolle 26 entsprechend des
Pfeils 40 nach hinten gezogen. Die Richtung des Pfeils 40 ist
die Richtung der Winkelhalbierenden zwischen dem durch die Rolle 26 umgelenkten
Band 14. Die Ausrichtung des Schwingenarms 36,
also die Richtung zwischen der Drehachse 34 und der Drehachse
der Rolle 26, ist nun so gewählt, dass sich ein
Winkel zwischen dem Schwingenarm 36 bzw. der Verbindungslinie
zwischen den Drehachsen und der durch den Pfeil 40 dargestellten Kraftresultierenden
ergibt. Durch dieses nicht Ineinanderfallen der Drehachsenverbindenen
mit der Kraftresultierenden wird ein Drehmoment auf die Bandschwinge 32 in
Richtung zur Kraftresultierenden ausgeübt. Dieses Drehmoment
bewirkt eine Andruckkraft der Bandschwinge 32 in Richtung
zum Band 12. Die Andruckkraft beträgt beispielsweise zwischen
10 und 20 N, je nach Winkelstellung der Bandschwinge 32.
Diese ist abhängig von der Dicke der momentan zwischen
den Bändern 12, 14 transportierten Postsendung 8.
Ein durch die Andruckkraft bewirktes Schließen der Bandschwinge 32 und
ein dadurch bewirktes Einklemmen der Postsendung 8 zwischen
den Bändern 12, 14 kann durch ein Federelement
weiter verstärkt werden.
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Im
Bereich der Drehachse 34 ist eine Rolle 42 angeordnet,
die das Band 14 umlenkt und deren Drehachse die Drehachse 34 ist.
Hierdurch bleibt die Strecke des Bands 14 zwischen den
Rollen 26, 42 unabhängig von der Winkelstellung
der Bandschwinge 32 gleich. Durch den Winkel des Schwingenarms 36 zur
Transportrichtung 16 verringert sich jedoch bei einem Schließen
der Bandschwinge 32 der Abstand zwischen der vorderen Rolle 26 und
einer nicht dargestellten hinteren Rolle oder der Drehachse 30. Hierdurch
verringert sich die Spannkraft des Bands 14 bei einem Schließen
der Bandschwinge 32 etwas, was zu einer Verringerung der
Spannkraft des Bands 14 und damit der Andruckkraft bzw.
der Schließkraft der Bandschwinge 32 bewirkt.
Dem entgegen steht eine Vergrößerung des Winkels
zwischen der durch den Pfeil 40 dargestellten Kraftresultierenden
und dem Schwingenarm 36 bei einem Schließen der Bandschwinge 32,
durch die eine Andruckkraft bzw. Schließkraft der Bandschwinge 32 verstärkt
wird. Je nach Auslegung des Winkels bzw. der Elastizität
des Bands 14 können diese beiden einander entgegenstehenden
Effekte ausgewogen werden, sodass die Schließkraft unabhängig
vom Schließwinkel der Bandschwinge 32 ist oder
in einer anderen vorteilhaften Form eingestellt werden kann.
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2 zeigt
die Übergabeeinheit 4 in einer detaillierteren
Ansicht von oben. Dargestellt ist die Bandschwinge 32 mit
ihrem Schwingenarm 36, dem Gegengewicht 38, ihrer
Rolle 26 an der Ausgabe 24 und ihrem Andruckband 14.
Außerdem dargestellt ist ein Freigabemittel 44 mit
einem motorischen Antrieb 46 und einem Getriebe 48,
das in einem Angriffspunkt 50 mit einer Halterung 52 verbunden
ist, an der der Schwingenarm 36 befestigt ist.
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Der
Schwingenarm 36 ist relativ zu der Halterung 52 ein
kleines Stück weit verschwenkbar, wie an einem Bolzen 54 in
einem Langloch 56 angedeutet ist. Bei ruhendem Antrieb 46 ist
die Halterung 52 relativ zum Antrieb 46 starr
gehaltert, wobei der Schwingenarm 36 ein Stück
weit schwingen kann, um sich in seiner Öffnungsstellung
an unterschiedlich dicke Postsendungen 8 anzupassen. Mithilfe
einer in 3 sichtbaren Feder 58 wird
die Bandschwinge 32 bei ihrer in 2 dargestellten
Stellung in Richtung ihrer Schließstellung gedrückt.
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3 zeigt
die Übergabeeinheit 4 mit vollständig
geöffneter Bandschwinge 32. In dieser Position
ist die Bandschwinge 32 um mehr als 90° Grad zur
in 2 dargestellten geschlossenen Position verdreht,
wobei das Andruckband 14 in seinem der Postsendung 8 zugewandten
Bereich um 90° Grad zu seiner in 2 dargestellten
geschlossenen Position verschwenkt ist. Die in 3 dargestellte
Feder 58 ist als Torsionsfeder ausgeführt und
spiralig um die Drehachse 34 gewickelt, wobei das nach
links ausstehende und in 3 sichtbare Ende der Feder 58 nur
der Darstellung halber nach links weisend dargestellt ist, um die
Feder sichtbar zu machen. Das dargestellte Ende wäre bei
korrekter Darstellung unter einer Halterung 60 befestigt
und in der Draufsicht nicht sichtbar.
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3 zeigt
die Bandschwinge 32 bei ausgelöster Sicherheitsfunktion.
Eine Postsendung 8 hat mit seinem vorderen Ende die Ausgabe 24 verlassen und
ist teilweise in einen Innenraum 62 eines Sendungsbehälters 20 eingetreten.
Dort hat sich die Postsendung 8 beispielsweise verklemmt,
sodass sie nicht weiter in den Innenraum 62 eingeführt
wird trotz einer durch die Bänder 12, 14 bewirkten
Vorschubkraft in Richtung zur Ausgabe 24 und damit in den Sendungsbehälter 20 hinein.
Währenddessen wird der gesamte Sendungsträger 18 in
Trägerrichtung 22 weiter bewegt und die Ausgabe 24 synchronisiert
mitgeführt, sodass keine oder nur eine geringe Relativbewegung
zwischen Innenraum 62 und Ausgabe 24 auftritt.
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Mithilfe
eines Sensors 64, beispielsweise eines optischen Sensors 64,
wird der Zwischenraum zwischen Ausgabe 24 und Sendungsträger 18 abgetastet,
wobei der Sensor 64 mit einem Prozessmittel 66 verbunden
ist und das Prozessmittel 66 den Zwischenraum und damit
das Einführen der Postsendung 8 in den Innenraum 62 überwacht.
Das Prozessmittel 66 erkennt nun, dass der vom Sensor 64 erzeugte
beispielsweise optische Messstrahl immer noch unterbrochen ist und
die Postsendung 8 somit noch nicht vollständig
in den betreffenden Sendungsbehälter 20 eingeführt
worden ist.
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Zu
einem späteren Zeitpunkt erreicht die Übergabeeinheit 4 eine
Position, in der das synchronisierte Mitführen mit dem
Sendungsträger 18 regulär gestoppt wird.
Dies würde bewirken, dass die Postsendung 8 mit
ihrem vorderen Ende weiter in Trägerrichtung 22 transportiert
werden würde, wobei die Ausgabe 24 ruht oder sogar
in entgegengesetzte Richtung zurückgeführt wird.
Um eine hierdurch verursachte Beschädigung der Postsendung 8 und
der Übergabeeinheit 4 zu vermeiden steuert das
Prozessmittel 66 den Antrieb 46 an, sodass dieser
das Getriebe 48 entsprechend eines Pfeils 68 bewegt. Das
Getriebe 48 greift an der Halterung 52 an, die formschlüssig
mit dem Schwingenarm 36 verbunden ist und diesen in seine
in 3 gezeigte Öffnungsstellung zieht. Die
Bandschwinge 32 ist nun um den Öffnungswinkel 70 zur
geschlossenen Stellung geöffnet.
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Die
z. B. 35 cm lange Postsendung 8 ist hierdurch vollständig
freigegeben und kann nun in Trägerrichtung 22 weitergeführt
werden, ohne das Andruckband 14 oder ein anderes Element
der Bandschwinge 32 bzw. der Übergabeeinheit 4 zu
berühren. Das Risiko einer Beschädigung der Postsendung 8 bzw.
der Übergabeeinheit 4 ist hierdurch stark herabgesetzt.
Es bleibt nun genügend Zeit, den Sendungsträger 18 anzuhalten
und den Sendungsstau zu beheben, ohne dass Elemente der Übergabevorrichtung 2 in
Mitleidenschaft gezogen werden.
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Beim Öffnen
der Bandschwinge 32 in ihre wie in 3 dargestellte
geöffnete Position wird der Schwingenarm 36 durch
das Getriebe 48 gegen die Federkraft der Feder 58 bewegt,
die bei größer werdendem Öffnungswinkel 70 weiter
gespannt wird. In einer anderen Ausführungsform kann die
Feder 58, die zum Aufbringen einer Andruckkraft der Bandschwinge 32 auf
die zwischen den Bändern 12, 14 transportierte
Postsendung 8 vorgesehen ist, von einer anderen bzw. alternativen
Feder 72 aufgebracht werden, die in 3 in Form
eines Kästchens schematisch zwischen dem Schwingenarm 36 und
der Halterung 52 eingezeichnet ist. Die Feder 72 drückt den
Schwingenarm 36 von der Halterung 52 weg, sodass
in der geschlossenen Stellung der Bandschwinge 32 über
den Schwingenarm 36 und das Andruckband 14 eine
Andruckkraft auf die Postsendung 8 zwischen den Bändern 12, 14 ausgeübt
wird.
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Wird
der Antrieb 46 zum Öffnen der Bandschwinge 32 betätigt,
so kann sich die Halterung 52 ein Stuck weit gegen den
Uhrzeigersinn verdrehen, ohne dass der Formschluss mit dem Schwingenarm 36 greift.
Durch dieses Verdrehen wird die Feder 72 zunächst
entspannt, sodass die Andruckkraft der beiden Bänder 12, 14 gegeneinander
verringert wird. Bei dieser Aktion unterstützt die Feder 72 außerdem die
Betätigung des Getriebes 48, da sie in Richtung seiner
geöffneten Stellung drückt. Bei weiterem Verschwenken
der Halterung 52 greift der Formschluss zwischen der Halterung 52 und
dem Schwingenarm 36, sodass der Schwingenarm 36 in
seine geöffnete Position gezogen wird. Die Feder 72 kann
hierbei ein Stück weit vorgespannt bleiben, sodass der
Schwingenarm 36 spielfrei geführt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005059601
B3 [0002]