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DE102008023586A1 - Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers Download PDF

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DE102008023586A1
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charging strategy
energy storage
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Pashalis Bairamis
Norbert Dipl.-Ing. Kittel
Jürgen Dipl.-Ing. Pfund
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Mercedes Benz Group AG
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Daimler AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers, bei dem durch Fahrzeugeinsatzprofile optimale Ladevorgänge und eine verbesserte Nutzung der eingesetzten Energie im Fahrzeug und eine daraus resultierende Kraftstoffeinsparung erreicht werden. Bei dem Verfahren wird der Fahrzeugenergiespeicher entsprechend einer Basisladestrategie geladen und darüber hinaus können zwei weitere Ladestrategien gewählt werden, solange Kriterien für die entsprechende Ladestrategie erfüllt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers.
  • Bei Fahrzeugen mit Energiespeichern wird dieser während des Betriebs durch verschiedene Systeme wieder aufgeladen, um den Energiespeicher immer möglichst vollgeladen zur Verfügung zu haben. Bekannt sind darüber hinaus Systeme, welche den Energiespeicher nur bis zu einem fest eingestellten Ladezustand laden, um die zusätzliche Aufnahme von Rekuperationsenergie bereitzuhalten.
  • Die DE 10 2007 019 065 A1 beschreibt ein Verfahren und ein System, bei der das Laden einer Batterie über einen ladespezifischen Kraftstoffverbrauchswert bestimmt wird. Dieser setzt sich aus der aktuellen Geschwindigkeit des Fahrzeugs, des Ladezustands der Batterie und einem Maschinenwirkungsgrad zusammen. Daraus wird anschließend ermittelt, wann die Batterie am effizientesten aktiv geladen werden kann.
  • Die DE 600 33 861 T2 beschreibt ein System zur Verwaltung der elektrischen Energie eines Parallelhybridfahrzeugs, bei welchem in Abhängigkeit von der Temperatur, dem Ist-Ladezustand und dem Ladestrom die Spannung bestimmt wird, mit welcher die Batterie geladen wird.
  • Bei den erwähnten Schriften werden zwar verschiedene Ladestrategien beschrieben, nachteilig ist aber, dass sich aufgrund der verwendeten Kriterien keine an ein Fahrprofil angepassten Ladestrategien für den Fahrzeugenergiespeicher ergeben, da die verwendeten Kriterien für eindeutige Fahrzeugeinsatzprofile, welche sich aus direkt vorangegangenen Kriterien ergeben, nicht ausreichend sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es ein Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers vorzuschlagen, bei dem in Bezug auf das Fahrzeugeinsatzprofil optimale Ladevorgänge erreicht werden und bei dem eine verbesserte Nutzung der eingesetzten Energie im Fahrzeug und eine daraus resultierende Kraftstoffeinsparung erreicht werden. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers wird im Betrieb grundsätzlich mit einer Basisladestrategie geladen. Darüber hinaus können zwei weitere Ladestrategien gewählt werden, wenn Kriterien für die Wahl einer der beiden weiteren Ladestrategien erfüllt sind und es wird solange diese Ladestrategie gewählt, wie die Kriterien hierfür erfüllt sind. Somit ergibt sich immer ein für das Fahrzeugeinsatzprofil am besten geeigneter Ladevorgang.
  • Hierbei weisen die Basisladestrategie und die beiden weiteren Ladestrategien unterschiedliche gewünschte maximale Ladezustände des Fahrzeugenergiespeichers auf.
  • Bei einer ersten weiteren Ladestrategie, welche bevorzugt dem Fahrzeugeinsatzprofil „Stadtverkehr" zugeordnet wird, beträgt der maximale gewünschte Ladezustand des Fahrzeugenergiespeichers bevorzugt 80%. Bei diesem Ladezustand gewährleistet der Fahrzeugenergiespeicher durch den hohen Ladezustand die Versorgung des Fahrzeugs, lässt aber dennoch eine Reserve im Umfang von ca. 20% der Ladekapazität des Fahrzeugenergiespeichers zur Aufnahme von rekuperativer Energie, welche bei dem Einsatz im Fahrzeugeinsatzprofil „Stadtverkehr" damit ausreichend bemessen ist.
  • Bei einer zweiten weiteren Ladestrategie weist diese einen maximalen gewünschten Ladezustand zwischen 70 und 75% auf, wobei dieser bevorzugt 70% beträgt. Diese Ladestrategie wird bevorzugt dem Fahrzeugeinsatzprofil „Autobahnfahrt" zugeordnet. Hierbei kann der Fahrzeugenergiespeicher mit einem hohen Wirkungsgrad geladen werden und bietet mit einer Reserve von 30% des Fahrzeugenergiespeichers genügend freie Speicherkapazität für die in diesem Fahrzeugeinsatzprofil höhere erreichbare rekuperative Energie.
  • Als Kriterien für die erste Ladestrategie werden die durchschnittliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs über eine vorangegangene Fahrstrecke, welche kleiner oder gleich einer ersten Grenzgeschwindigkeit ist, die Anzahl von Fahrstopps innerhalb eines vergangenen Zeitraums, welche größer als eine erste Grenzanzahl sind, und die aktuelle Energieabgabe des Fahrzeugenergiespeicher, welche größer als eine Grenzenergieabgabe ist, alternativ oder in beliebiger Kombination verwendet. Aufgrund der verschiedenen Kriterien lässt sich ein eindeutiges Fahrzeugeinsatzprofil bestimmen und dementsprechend eine optimale Ladestrategie für den Fahrzeugenergiespeicher.
  • Bei der zweiten Ladestrategie werden die durchschnittliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs über eine vorangegangene Fahrstrecke, welche größer als eine zweite Grenzgeschwindigkeit ist, die aktuelle Temperatur des Fahrzeugenergiespeichers, welche größer als eine Grenztemperatur ist, und die Anzahl von Fahrstopps innerhalb eines vergangenen Zeitraums, welche kleiner oder gleich einer zweiten Grenzanzahl sind, alternativ oder in beliebiger Kombination verwendet. Auch hieraus ergibt sich wegen der verschiedenen Kriterien ein eindeutiges Fahrzeugeinsatzprofil und dementsprechend eine optimale Ladestrategie für den Fahrzeugenergiespeicher.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Verfahren bei elektrischen Fahrzeugenergiespeichern angewandt. Dabei kann der Fahrzeugenergiespeicher ein beliebiger elektrischer Energiespeicher sein, der sowohl in den verschiedensten Fahrzeugarten als auch in verschiedensten Ausführungsformen zum Einsatz kommt.
  • Um ein aussagekräftiges und zuverlässiges Kriterium für die durchschnittliche Geschwindigkeit einer vorangegangenen Fahrstrecke zu erhalten, ist es vorteilhaft für diese die letzten 200 gefahrenen Kilometer zu nehmen. Besonders vorteilhaft gegenüber Verfahren, welche nur die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit als Kriterium verwenden, ist hierbei, dass über diese relativ große Fahrstrecke sich eindeutig sagen lässt, ob ein Fahrzeug sich im Stadtverkehr oder auf der Autobahn befindet. Kurze Strecken, welche nicht zu diesen Fahrzeugeinsatzprofilen passen, beeinflussen die Wahl der Ladestrategie nicht und verfälschen somit nicht das Kriterium zur Wahl der Strategie.
  • Besonders geeignet als erste Grenzgeschwindigkeit ist eine Geschwindigkeit von 35 km/h. Ist die durchschnittliche Geschwindigkeit der vorangegangenen Fahrstrecke gleich oder fällt sie unter diesen Wert, so lässt sich sagen, dass sich das Fahrzeug im Fahrzeugeinsatzprofil „Stadtverkehr" befindet.
  • Ein weiteres Kriterium ist die Anzahl der Fahrstopps innerhalb eines bestimmten vergangenen Zeitraums, welche größer als eine erste Grenzanzahl ist. Als Fahrstopp ist hier das Halten eines Fahrzeuges gemeint, wobei die Geschwindigkeit hierbei gleich Null ist. Besonders vorteilhaft zur Bestimmung einer Ladestrategie ist es, als Kriterium die Fahrstopps zu ermitteln. Wenn ein Fahrzeug häufig, bevorzugt öfter als 10-mal, innerhalb eines vorangegangenen Zeitraums hält, ist dies ebenso ein Kriterium dafür, dass sich das Fahrzeug im Fahrzeugeinsatzprofil „Stadtverkehr" befindet, oder in einem Zustand, bei dem viel Energie benötigt wird und deshalb bereitgestellt werden sollte.
  • Das bevorzugte Zeitintervall hierfür beträgt eine Stunde. In diesem Zeitraum kann eine aussagekräftige Information über das Fahrzeugeinsatzprofil gewonnen werden.
  • Eine erfindungsgemäße Grenzenergieabgabe des elektrischen Fahrzeugenergiespeichers beträgt 70 Ampere. Ist die aktuelle Energieabgabe, z. B. durch einen hohen aktuellen Stromverbrauch, größer als dieser Wert, ist dies ein weiteres Kriterium für die Wahl der ersten Ladestrategie.
  • Für die Wahl einer zweiten Ladestrategie eignet sich besonders als Wert für die zweite Grenzgeschwindigkeit einer vorangegangenen Fahrstrecke, bevorzugt die letzten 200 Kilometer, eine Geschwindigkeit von 36 km/h. Ist die durchschnittliche Geschwindigkeit größer als diese Grenzgeschwindigkeit, lässt sich ebenso, äquivalent zu der ersten Grenzgeschwindigkeit wie oben beschrieben, sagen, dass sich das Fahrzeug in einem Betrieb befindet, welcher beispielhaft bei Autobahnfahrten vorherrscht.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft als Grenztemperatur für die Fahrzeugenergiespeichertemperatur eine Temperatur von 5°C zu wählen, da auch bei niedrigen Außentemperaturen, die Temperatur des Fahrzeugenergiespeichers bei z. B. Autobahnfahrten, größer der Grenztemperatur ist. Somit ergibt sich wiederum ein vorteilhaftes Kriterium für die Wahl der zweiten Ladestrategie.
  • Ebenso wird als Kriterium für die zweite Ladestrategie die Anzahl der Fahrstopps innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls gewählt. Hierbei ist für die Zeit, innerhalb der die Fahrstopps aufgenommen werden, wieder bevorzugt eine Stunde zu sehen, und die zweite Grenzanzahl beträgt hierfür 9. Ist die Anzahl der Fahrstopps geringer als diese zweite Grenzanzahl, so gilt dies ebenfalls als Kriterium für ein Fahrzeugeinsatzprofil, welches dem bei Autobahnfahrten entspricht.
  • Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus der Beschreibung und der Zeichnung hervor. Ein konkretes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Dabei zeigt:
  • 1 ein vereinfachtes Ablaufdiagramm einer Ausführungsform der Erfindung für die Bestimmung einer Ladestrategie für einen elektrischen Fahrzeugenergiespeicher.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel zur Bestimmung einer Ladestrategie für einen elektrischen Fahrzeugenergiespeicher beschrieben, dabei wird nur das Verfahren zur Bestimmung der Ladestrategie dargestellt.
  • Ein Fahrzeugenergiespeicher gemäß dem Ausführungsbeispiel ist eine elektrische Batterie. Während des Betriebs des Fahrzeugs werden kontinuierlich verschiedene Kriterien geprüft. Diese werden logisch miteinander verknüpft und mit den daraus entstandenen Informationen ergeben sich Fahrzeugeinsatzprofile, welche die Ladestrategien zum Laden der Batterie bestimmen. Es existieren drei verschiedene Ladestrategien. In einer Basisladestrategie wird die Batterie mit einer stabilen Ladespannung von vorzugsweise 14,3 V geladen. In einer ersten weiteren Ladestrategie wird die Batterie mit einer möglichst hohen Spannung, einer möglichst kurzen Ladezeit von maximal einer Stunde und einer maximalen Batterietemperatur von ca. 30°C geladen. Diese Strategie wird gewählt, wenn das Fahrzeugeinsatzprofil „Stadtverkehr" aktiv ist, d. h. die Kriterien für die erste Ladestrategie erfüllt sind. In einer weiteren zweiten Ladestrategie wird die Batterie mit wechselnden Spannungen geladen, dabei ist die Ladespannung beim Bremsen hoch und beim Beschleunigen niedrig. Diese Ladestrategie wird einem Fahrzeugeinsatzprofil „Autobahnfahrt" zugeordnet. Die erste oder zweite Ladestrategie wird solange gewählt, wie die Kriterien hierfür erfüllt sind. Ändern sich die Kriterien für die zwei weiteren Ladestrategien, so dass die Bedingungen für diese nicht mehr erfüllt sind, wird in die Basisladestrategie zurückgegangen und in dieser geblieben, bis wieder die Kriterien für eine der zwei weiteren Ladestrategien erfüllt sind. Auch wenn hier von den Fahrzeugeinsatzprofilen „Stadtverkehr" und „Autobahnfahrt" gesprochen wird, stehen diese nur für typische Merkmale dieser Profile. Diese Bezeichnungen dienen der Orientierung und stellen nicht zwingend die Strategie dar.
  • Ausgehend von der Basisladestrategie, wie in 1 dargestellt, werden im Betrieb des Fahrzeugs kontinuierlich die Werte der durchschnittlichen Geschwindigkeit v über eine vorangegangene Fahrstrecke s, gemäß dem Ausführungsbeispiel die letzten 200 gefahrenen Kilometer, erfasst. Beträgt diese durchschnittliche Geschwindigkeit weniger als die erste Grenzgeschwindigkeit v1 von 35 km/h oder ist sie gleich der ersten Grenzgeschwindigkeit v1, so ist dies ein erstes Kriterium für die erste weitere Ladestrategie. Trifft nun der Fall ein, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit v der letzten 200 km kleiner oder gleich v1 ist, so wird von der Basisladestrategie in die erste Ladestrategie gewechselt. Dieses Kriterium kann alleine zur Bestimmung der Ladestrategie herangezogen werden, da über die relativ große zurückgelegte Fahrstrecke die Durchschnittsgeschwindigkeit sehr genaue Aussagen darüber zulässt, in welchem Fahrzeugeinsatzprofil sich das Fahrzeug befindet. Da kurze Strecken, die mit hoher Geschwindigkeit gefahren werden, über die große zurückgelegte Fahrstrecke sich kaum auf die durchschnittliche Geschwindigkeit auswirken, ist die Bestimmung des Fahrzeugeinsatzprofils und damit die Wahl der Ladestrategie sehr genau möglich. Ist dies nicht der Fall wird weiter die Basisladestrategie gewählt oder wie in 1 dargestellt, die anderen Kriterien geprüft.
  • Weiterhin werden die Fahrstopps x des Fahrzeugs aufgenommen und mit einem Grenzwert, der ersten Grenzanzahl x1, die hier 10 ist, verglichen. Wenn das Fahrzeug innerhalb einer vorangegangenen Zeit t, die hier einer Stunde entspricht, seine Geschwindigkeit öfter als zehnmal auf 0 km/h verringert, ist dies ein weiteres Kriterium dafür, dass das Fahrzeug sich im Fahrzeugeinsatzprofil „Stadtverkehr" befindet. Aus diesem Grund reicht für die Bestimmung der Ladestrategie für die Batterie dieses Kriterium alleine aus, um das Fahrzeugeinsatzprofil festzulegen. Falls dies nicht zutrifft, wird weiterhin die Basisladestrategie gewählt und die anderen Kriterien geprüft.
  • Ein weiteres Kriterium für die erste Ladestrategie ist ein hoher aktueller Stromverbrauch. Steigt der Stromverbrauch A über 70 Ampere an, so wird die erste Ladestrategie gewählt. Ist der aktuelle Stromverbrauch geringer als der Grenzwert A1, wird die Basisladestrategie gewählt und die anderen Kriterien geprüft.
  • Alternativ kann ein weiteres Kriterium für die erste Ladestrategie des Fahrzeugenergiespeichers eine hohe aktuelle Energieabgabe A eines hydraulischen, pneumatischen oder mechanischen Speichers sein. Hydraulische oder pneumatische Energiespeicher können z. B. Druckbehälter sein, denen Energie zugeführt werden kann, die diese Energie speichern, und die diese kontinuierlich oder phasenweise abgeben können. Ebenso ist ein mechanischer Fahrzeugenergiespeicher denkbar, wie z. B. ein Schwungrad oder sonstige mechanische Vorrichtungen, die in der Lage sind, Energie aufzunehmen, zu speichern und diese kontinuierlich oder phasenweise abzugeben.
  • Treten die vorher genannten Kriterien ein bzw. erfüllen diese Kriterien die genannten Bedingungen, wird die erste Ladestrategie gewählt und es erfolgt ein Laden der Batterie mit einer möglichst hohen Spannung, einer schnellen Ladezeit von maximal einer Stunde und einer maximalen Batterietemperatur von ca. 30°C. In diesem Ausführungsbeispiel ist eines der genannten Kriterien, mehr als 10 Fahrzeugstopps innerhalb einer Stunde, durchschnittliche Geschwindigkeit der letzten 200 km kleiner oder gleich 35 km/h und hoher aktueller Stromverbrauch größer 70 Ampere, ausreichend, damit die erste Ladestrategie gewählt wird.
  • Für die zweite Ladestrategie werden die Kriterien UND verknüpft. Dies gewährleistet eine zuverlässige und genaue Aussage darüber, dass sich das Fahrzeug im Fahrzeugeinsatzprofil „Autobahnfahrt" befindet. Treten die Kriterien ein, so wird die zweite Ladestrategie gewählt und solange bei dieser verblieben, wie die Kriterien erfüllt sind.
  • Wie in 1 dargestellt, ist ein erstes Kriterium für die zweite Ladestrategie die durchschnittliche Geschwindigkeit v einer vorangegangenen Fahrstrecke s, hier die letzten 200 gefahrenen Kilometer. Ist dieser Wert v2 größer als 36 km/h ist dies ein notwendiges Kriterium für die Wahl der zweiten Ladestrategie. Ist die Geschwindigkeit geringer, wird die Basisladestrategie gewählt und die anderen Kriterien geprüft, bzw. in die erste Ladestrategie gewechselt. Aus diesem Wert kann, ähnlich dem Kriterium für die erste Ladestrategie, eine Aussage getroffen werden, in welchem Fahrzeugeinsatzprofil, hier das Fahrzeugeinsatzprofil „Autobahnfahrt", sich das Fahrzeug befindet. Darüber hinaus beeinflussen kurze Fahrten mit einer geringen Geschwindigkeit kaum dieses Kriterium. Anschließend, wobei die Reihenfolge der Überprüfung der Kriterien auch anders erfolgen kann, somit z. B. auch parallel, wird als weiteres notwendiges Kriterium die Anzahl der Fahrstopps x innerhalb der letzten gefahrenen Stunde t geprüft. Ist diese Anzahl kleiner oder gleich einer Grenzanzahl x2, hier 9, und ist darüber hinaus, als weiteres notwendiges Kriterium, die Temperatur der Fahrzeugbatterie T größer als eine Grenztemperatur T1 gleich 5°C, so wird die zweite Ladestrategie gewählt und die Batterie mit wechselnden Spannungen, bei Bremsvorgängen mit hohen Spannungen und beim Beschleunigen mit niedrigen Spannungen geladen. Eine Batterietemperatur größer 5°C tritt bei dem Fahrzeugeinsatzprofil „Autobahnfahrt" für die zweite Ladestrategie auch bei geringen Außentemperaturen auf, da sich in diesem Profil durch die wechselnden Spannungen die Batterie erwärmt. Erfüllen diese Kriterien die erforderlichen Bedingungen nicht, so wird die Basisladestrategie gewählt und die weiteren Kriterien geprüft.
  • Die hier dargestellten Verfahrensschritte für die erste und die zweite Ladestrategie können auch in einer anderen Reihenfolge erfolgen. Durch die Bestimmung dieser Ladestrategien und deren Ladezustände ergibt sich für einen Fahrzeugenergiespeicher, in diesem Fall eine Fahrzeugbatterie, eine verbesserte Energieausnutzung und Energieverwaltung. Bei einem verbesserten Energiemanagement wird auch der Kraftstoffverbrauch wesentlich reduziert.
  • Alternativ sind auch Fahrzeugenergiespeicher, welche die Energie hydraulisch, pneumatisch oder mechanisch speichern, eine Ausführung der Erfindung. Wie bei der ersten Ladestrategie dargelegt, können andere Energiespeicher Druckbehälter, Schwungräder und sonstige Vorrichtungen sein. Wichtig ist, dass diese Energiespeicher in der Lage sind, Energie aufzunehmen, diese auch über einen längeren Zeitraum zu speichern, und diese kontinuierlich oder phasenweise abzugeben.
  • Ein elektrischer Fahrzeugenergiespeicher kann sowohl eine gewöhnliche Autobatterie als auch eine Batterie für den Einsatz in einem Hybrid- oder Elektrofahrzeug sein. Genauso ist es möglich, dieses Verfahren für Speichersysteme in Lastkraftwägen und Transportfahrzeugen einzusetzen. Ebenso können mehrere Energiespeicher in einem Fahrzeug mit diesem Verfahren gesteuert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007019065 A1 [0003]
    • - DE 60033861 T2 [0004]

Claims (16)

  1. Verfahren zur Bestimmung einer Ladestrategie zum Laden eines Fahrzeugenergiespeichers, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugenergiespeicher entsprechend einer Basisladestrategie geladen wird und dass darüber hinaus zwei weitere Ladestrategien gewählt werden können, solange Kriterien für die entsprechende Ladestrategie erfüllt sind.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden weiteren Ladestrategien und die Basisladestrategie durch unterschiedliche gewünschte maximale Ladezustände auszeichnen.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der ersten weiteren Ladestrategie der maximale gewünschte Ladezustand des Fahrzeugenergiespeicher 80% beträgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei der zweiten weiteren Ladestrategie der maximale gewünschte Ladezustand des Fahrzeugenergiespeichers 70 bis 75%, vorzugsweise 70% beträgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste weitere Ladestrategie gewählt wird, wenn eine über eine vorangegangene Fahrstrecke (s) gemittelte Geschwindigkeit (v) kleiner oder gleich als eine erste Grenzgeschwindigkeit (v1) und/oder eine Anzahl vollzogener Fahrstopps (x) innerhalb einer vergangenen Zeit (t) größer als einer ersten Grenzanzahl (x1) und/oder eine aktuelle Energieabgabe (A) des Fahrzeugenergiespeichers größer als eine Grenzenergieabgabe (A1) ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite weitere Ladestrategie gewählt wird, wenn eine über eine vorangegangene Fahrstrecke (s) gemittelte Geschwindigkeit (v) größer als eine zweite Grenzgeschwindigkeit (v2) und/oder eine aktuelle Temperatur (T) des Energiespeichers größer als eine Grenztemperatur (T1) und/oder eine Anzahl vollzogener Fahrstopps (x) innerhalb einer vergangenen Zeit (t) kleiner oder gleich einer zweiten Grenzanzahl (x2) ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugenergiespeicher ein elektrischer Energiespeicher ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die vorangegangene Fahrstrecke (s) 200 km beträgt.
  9. Verfahren nach zumindest Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Grenzgeschwindigkeit (v1) 35 km/h ist.
  10. Verfahren nach zumindest Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Grenzanzahl vollzogener Fahrstopps (x1) 10 ist.
  11. Verfahren nach zumindest Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die vergangene Zeit (t) 1 Stunde beträgt.
  12. Verfahren nach zumindest den Ansprüchen 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Grenzenergieabgabe (A1) des Fahrzeugenergiespeichers 70 Ampere beträgt.
  13. Verfahren nach zumindest Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Grenzgeschwindigkeit (v2) 36 km/h ist.
  14. Verfahren nach zumindest Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grenztemperatur (T1) des Energiespeichers 5°Celsius beträgt.
  15. Verfahren nach zumindest Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Grenzanzahl vollzogener Fahrstopps (x2) 9 ist.
  16. Verfahren nach zumindest Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die vergangene Zeit (t) 1 Stunde beträgt.
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