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DE102008023537A1 - Dekorintegration Türverkleidung akustikoptimiert - Google Patents

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DE102008023537A1
DE102008023537A1 DE102008023537A DE102008023537A DE102008023537A1 DE 102008023537 A1 DE102008023537 A1 DE 102008023537A1 DE 102008023537 A DE102008023537 A DE 102008023537A DE 102008023537 A DE102008023537 A DE 102008023537A DE 102008023537 A1 DE102008023537 A1 DE 102008023537A1
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Germany
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door
panel
door structure
chamber
armrest
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DE102008023537A
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English (en)
Inventor
Josef Dr. Mittermeier
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Lisa Draexlmaier GmbH
Original Assignee
Lisa Draexlmaier GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0412Lower door structure
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0468Fixation or mounting means specific for door components
    • B60J5/0469Fixation or mounting means specific for door components for door panels, e.g. hemming

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Türaufbau, insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, umfassend ein Türaußenblech, einen oberhalb einer Türbrüstung angeordneten Fensterrahmen, ein Türinnenblech sowie wenigstens eine eine Armauflage aufweisende Türinnenverkleidung, wobei das Türinnenblech und das Türaußenblech an der Unterkante des Türaufbaus zumindest formschlüssig miteinander verbunden sind, das Türinnenblech im wesentlichen parallel und beabstandet zum Türaußenblech angeordnet ist und sich von der Unterkante bis zur Höhe der Armauflage erstreckt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Türaufbau, insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, umfassend ein Türaußenblech, einen oberhalb einer Türbrüstung angeordneten Fensterrahmen, ein Türinnenblech sowie wenigstens eine eine Armauflage aufweisende Türinnenverkleidung.
  • Stand der Technik
  • Insbesondere in Kraftfahrzeugen der Oberklasse oder oberen Mittelklasse ist es heute üblich, eine Tür mit einer Türinnenverkleidung zu versehen, die eine ansprechende Optik aufweist und eine Vielzahl von Funktionen auszuführen in der Lage sein muss. Hierzu gehören beispielsweise die Aufnahme und Abstützung der verfahrbaren Scheibe und des Türschlosses mit den dazugehörigen Verstellgliedern und -elementen sowie von Funktionselementen wie Airbags, Lautsprechern, einer Armstütze, Betätigungselementen für verstellbare Komponenten des Kraftfahrzeugs wie etwa der Sitze, der Außenspiegel und dergleichen.
  • Nachdem im Bereich der Seitenscheibe mit daran angebrachtem Fensterheber von außen Feuchtigkeit eindringen kann, muss dieser Nassbereich gegenüber dem Trockenbereich der Tür und dem gesamten Fahrzeuginnenraum abgedichtet werden. Die Türinnenverkleidung muss darüber hinaus so ausgestaltet sein, dass der Einbau von einzelnen Komponenten sowie deren teilweiser oder vollständiger Austausch und deren elektrische Verbindung mit den außerhalb der Tür angeordneten Stellgliedern unproblematisch erfolgen kann.
  • Des Weiteren stehen die Automobilhersteller und deren Zulieferer vor der Aufgabe, sowohl einen weitestgehenden Leichtbau der Türen und der Türinnenverkleidungen zu gewährleisten und dennoch stetig ansteigenden Anforderungen bezüglich Optik und Haptik der Tür aber auch bezüglich der maximalen Verringerung von in den Fahrzeuginnenraum gelangenden Außengeräuschen zu genügen. Darüber hinaus müssen die Türen heutiger Bauart und zukünftiger Generationen eine stetig ansteigende Zahl von Bedienungsfunktionen und Verstellmöglichkeiten bereitstellen, die auch für Fahrzeuginsassen unterschiedlicher Größe optimal zugänglich sein sollen.
  • Auch stehen die Hersteller von Türen und Türinnenverkleidungen aufgrund des Spannungsfelds zwischen einer stetigen Kostenreduktion einerseits und dem Wunsch nach einer maximalen Gestaltungsvielfalt andererseits vor dem immerzu wachsenden Problem, zum einen die Gestaltungsvielfalt der Türinnenelemente sicherzustellen, ohne Nachteile hinsichtlich der Optik und Haptik in Kauf nehmen zu müssen, und zum anderen diese wachsende Gestaltungsvielfalt mit einer möglichst großen Menge an in allen Systemen verwendbaren Gleichteilen zu erreichen.
  • Die Türinnenverkleidung wird in der Regel mit einem oder mehreren Dekormaterialien bezogen, um einerseits die Optik der Türinnenverkleidung positiv zu gestalten und andererseits einen Schutz der Funktionselemente und Funktionsträger gegen Verschmutzung, Abrieb, Eindrücken usw. bereitzustellen.
  • Schließlich sollen die oben angegebenen Ziele mit einer möglichst geringen Menge an Material erreicht werden, ohne dass die Funktionalität, Optik und Sicherheit nachteilig beeinflusst würden. Ebenso ist eine einfache Herstellbarkeit und Umbau- oder Reparaturfähigkeit das Ziel der weiteren Entwicklungen auf diesem technischen Gebiet.
  • Die DE 101 33 421 A1 stellt zu diesem Zweck beispielhaft eine Kraftfahrzeugtür zur Verfügung, bei der die Türinnenverkleidung mehrteilig ausgestaltet ist, um bei geringem Logistikaufwand allein durch Variation von Material, Farbe und Oberfläche des Dekormaterials eine größtmögliche Zahl von unterschiedlich gestalteten Kraftfahrzeugtüren erhalten zu können. Dabei ist die Türinnenverkleidung über die gesamte Fläche der Tür auf einem die einzelnen Komponenten der Tür tragenden Funktionsträger angeordnet, welcher wiederum ebenfalls die gesamte Fläche der Tür unterhalb des Fensterrahmens einnimmt. Hierdurch wird somit ein durchgehend wenigstens dreischichtiger Aufbau der Tür, bestehend aus Türrohbau, Türmodul und Türinnenverkleidung erhalten, der aber einen vergleichsweise komplexen Aufbau umfasst und hinsichtlich des Gewichts der Tür Nachteile aufweist.
  • Türen speziell zur Verwendung in Kraftfahrzeugen weisen üblicherweise einen Fensterrahmen sowie einen darunter angeordneten Türkorpus auf. Der Übergang vom Fensterrahmenbereich zum Türkorpus erfolgt an der Innenseite der Tür durch eine starr ausgelegte Türbrüstung, die so aufgehängt ist, dass sie sich auch beim Ein- oder Aussteigen eines Fahrzeuginsassen durch das geöffnete Fenster trotz der in diesem Fall auf die Türbrüstung einwirkenden Kräfte nicht wesentlich deformiert. Außenseitig wird die Tür üblicherweise von einem Türaußenblech abgeschlossen, das entweder einteilig mit dem Fensterrahmenmodul oder mehrteilig getrennt vom Fensterrahmenmodul ausgestaltet ist. Nach innen wiederum wird der Türrohbau, somit ein Türaufbau im Wesentlichen ohne Türinnenverkleidung und gegebenenfalls Funktionsträger, an seiner Unterkante von einem Türinnenblech begrenzt, durch das insbesondere im Zusammenwirken mit schlossseitigen und/oder scharnierseitigen Verstärkungsblechen sowie gegebenenfalls zwischen diesen angeordneten Crashstreben die notwendige Formstabilität für die Tür erreicht wird.
  • Die DE 392 86 85 C1 beschreibt darüber hinaus eine Vorrichtung zum Befestigen einer Trägerplatte für Konstruktionselemente an einem Türrohbau, wobei der Türrohbau ein Türinnenblech aufweist, das umlaufend unterhalb des Fensterrahmens mit dem Türaußenblech verbunden ist. Die Trennung zwischen Nassbereich und Trockenbereich des Türaufbaus erfolgt durch die Anordnung eines umlaufenden Dichtungsstrangs zwischen einem Funktionsträger und dem Türinnenblech. Abschließend wird eine vollflächige Türinnenverkleidung auf den Türkorpus unterhalb des Fensterrahmens aufgebracht.
  • Die EP 1 138 535 A2 wiederum beschreibt eine Fahrzeugtür-Konstruktion, bei der das Türinnenblech ebenfalls umlaufend unterhalb des Fensterrahmens angeordnet ist und ein Funktionsträgerrahmen an einer Vielzahl von Schraubpunkten mit dem Türinnenblech verbunden wird. Eine Trennung von Nassbereich und Trockenbereich erfolgt durch eine abdichtende Anordnung eines eine Armauflage tragenden Funktionsträgers sowie eine abdichtende Anordnung einer Türinnenverkleidung zwischen dem Fensterrahmen und der Armauflage verwirklicht.
  • Ähnliche Aufbauten mehrwandiger Fahrzeugtüren sind überdies der EP 0 684 157 B1 sowie der EP 1 047 568 B1 zu entnehmen.
  • Nachteilig an sämtlichen Konstruktionen gemäß dem Stand der Technik ist aber die Tatsache, dass wenn zumindest in Teilbereichen der Tür oder der Funktionsträger oder der Türinnenverkleidung die Bauteile miteinander integriert werden, eine Verschlechterung der Fahrzeugakustik nachgewiesen werden kann, da Schall leichter in den Fahrzeuginnenraum eintreten kann. Ursache hierfür ist einerseits die Reduzierung des Flächengewichts in diesem Bereich. Andererseits wird die früher übliche Aufteilung von Türen in einen Nassbereich zwischen der Türaußenhaut und dem Innenblech bzw. Funktionsträger und einen Trockenbereich zwischen dem Funktionsträger und der Türinnenverkleidung aufgehoben. Aus diesem dreischaligen System früherer Bauart wird zumindest in Teilbereichen der Tür ein zweischaliges System mit den entsprechenden Nachteilen für die akustischen Dämmeigenschaften des Türsystems.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Es war daher eine Aufgabe der Erfindung, einen Türaufbau vorzuschlagen, bei dem durch einfache konstruktive Maßnahmen und bei nahezu gleich bleibendem Gewicht des gesamten Türaufbaus die Fahrzeugakustik und insbesondere die akustischen Dämmeigenschaften des Türaufbaus verbessert werden. Diese Aufgabe wird im erfindungsgemäßen Sinne mit einem Türaufbau mit den Merkmalen des anhängenden Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, die Erfindung ausgestaltende Merkmale sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Es wird im erfindungsgemäßen Sinne ein Türaufbau zur Verfügung gestellt, dessen Grundkomponenten ein Türaußenblech, ein Türinnenblech sowie wenigstens eine eine Armauflage aufweisende Türinnenverkleidung sind. Das Türinnenblech und das Türaußenblech sind wenigstens an der Unterkante des Türaufbaus zumindest formschlüssig miteinander verbunden. Hierdurch wird eine Verbindung gewählt, die im erfindungsgemäßen Sinne eine bereits weitestgehende Abdichtung zwischen Türaußenblech und Türinnenblech im Bereich der Unterkante bereitstellt, wobei die Abdichtfunktion und Stabilisierung des Verbunds aus Türaußenblech und Türinnenblech in diesem Bereich auch über die Formschlüssigkeit hinaus noch kraftschlüssig und/oder stoffschlüssig erfolgen kann. Im erfindungsgemäßen Sinne wird weiterhin die zumindest formschlüssige Verbindung von Türaußenblech und Türinnenblech zumindest an der Unterkante gewährleistet sein, wobei auch ein Türaufbau vom Erfindungsgedanken umfasst ist, bei dem die formschlüssige Verbindung sich über die Unterkante hinaus auch in die Seitenkantenbereiche der Tür erstreckt.
  • Die Erfindung nutzt die Erkenntnis, dass durch die Verwendung eines Türinnenblechs, welches sich von der Unterkante des Türaufbaus bis zur Höhe der Armauflage erstreckt, eine Vielzahl besonders vorteilhafter konstruktiver Gestaltungen ermöglicht wird, welche insbesondere eine leichtere Definition und Trennung von Nassbereich und Trockenbereich des Türaufbaus ermöglichen, und überdies ein echtes Dreikammersystem innerhalb des Türaufbaus verwirklicht werden kann, welches besonders vorteilhafte Schalldämpfungseigenschaften bereitstellt.
  • Durch ein Bereitstellen eines Türinnenblechs, welches sich bis zur Höhe der Armauflage erstreckt, kann in diesem Bereich auf eine weitere Abdichtung des Nassbereichs gänzlich verzichtet werden. Oberhalb der Armauflage kann gegebenenfalls eine zusätzliche Kammer allein durch einen Funktionsträgerrahmen sowie eine darauf angeordnete Türinnenverkleidung erzeugt werden. Insbesondere kann hierbei vorzugsweise auf die Bereitstellung von Schraubpunkten zur Verbindung von Funktionsträger und Türkorpus gänzlich verzichtet werden.
  • Die Dichtung zwischen Funktionsträger und Türinnenblech reduziert sich im erfindungsgemäßen Sinne ausschließlich auf den Bereich des Mittelbereichs des Türaufbaus, der so ausreichend dimensioniert ist, dass sämtliche Aggregate, insbesondere Schloss- und Fensterheber in den Nassbereich der Tür eingeführt werden können. Durch das Heraufziehen des Innenblechs bis in den Bereich der Armauflage wird eine Verbindungsmöglichkeit des Funktionsträgers mit dem Innenblech geschaffen. Somit kann eine randseitige Abdichtung vorzugsweise über Drehverschlüsse und ohne jegliche Verklebung oder Verschraubung erfolgen.
  • Im Bereich der Armauflage hat das Hochziehen des Türinnenblechs weiterhin den Vorteil, dass beispielsweise eine mechanische oder hydraulische Türbremse in der funktionell optimalen Lage zwischen den Scharnieren am Türinnenblech montiert werden kann. Des Weiteren bietet das auf diese Weise ausgestaltete Türinnenblech auch die Möglichkeit, einen Zuziehgriff oder eine Griffschale fest und steif an den Türrohbau anzubinden.
  • Aufgrund des Wegfalls der Dichtung zwischen Funktionsträger und Türinnenblech kann im erfindungsgemäßen Sinne im unteren Bereich der Tür auf Schnellverschlüsse, Schrauben oder ähnliches verzichtet werden. Vielmehr wird der Funktionsträger in besonders bevorzugter Weise über Rohbauclipse in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Flächenerstreckung des Türaufbaus von der Fahrzeuginnenseite unsichtbar mit dem Türinnenblech verbunden. Somit kann der Funktionsträger in einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung im unteren Bereich des Türaufbaus wie eine Türinnenverkleidung fungieren, wohingegen im Bereich oberhalb der Armauflage ein Funktionsträger mit Dichtfunktion von einer weiteren Türinnenverkleidung überdeckt werden kann.
  • Hierdurch kann der Sichtbereich des Türaufbaus in eine hochwertige Türverkleidung inklusive Brüstung, Mittelfeld und Armauflage, sowie einen kostengünstigeren Funktionsbereich unterhalb der Armauflage inklusive Kartentasche und/oder Klappfach unterteilt werden. Die unterschiedliche Wertigkeit dieser Bereiche kann sich überdies in bevorzugter Weise auch bei der Auswahl und Gestaltung der Oberflächen widerspiegeln, wobei beispielsweise oberhalb der Armauflage Leder oder ein lederähnliches Material sowie Planware, unterhalb der Armauflage jedoch eine geringerwertige Planware, Folie oder ein Softlack verwendet werden können. Diese Unterteilung kann sich überdies auch in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung bei der etwaigen Einarbeitung einer weiteren Trägerstruktur, beispielsweise aufgeschäumt oder hartkaschiert, oder auch in Farbtrennungen und/oder Narbungen widerspiegeln.
  • Gegenüber dem Stand der Technik bietet sich die Möglichkeit, eine Dichtung mit geringerer Länge sowie eine geringere Anzahl von Schnellverschlüssen zu verwenden. Zudem liegen gemäß der Erfindung sämtliche Schnellverschlüsse bevorzugt im Bereich oberhalb der so genannten Wattiefe eines Kraftfahrzeugs und können dementsprechend dank einer oberhalb der Wattiefe erforderlichen geringeren Dichtigkeitsanforderung kostengünstiger gestaltet werden, wobei in diesem Bereich insbesondere auf eine angespritzte Dichtlippe verzichtet werden kann.
  • In erfindungsgemäßer Weise kann eine Türinnenverkleidung verwendet werden, bei der ein Funktionsträger in seinem unteren Teil auch die Funktion des Dekorträgers zur Verfügung stellt, wodurch in diesem Bereich auf den Dekorträger selbst gänzlich verzichtet werden kann. Gleichzeitig weist die Türinnenverkleidung jedoch sämtliche Vorteile hinsichtlich der Gestaltungsvielfalt sowie der einfachen Herstellbarkeit und Umbau- oder Reparaturfähigkeit auf. Dabei wird jedoch bei gleich bleibender Dichtigkeit gegenüber Nässe und Geräuschen dennoch ein wesentlicher Teil des Dekorträgers obsolet.
  • Die Erfindung bietet somit eine größtmögliche Funktionalität bezüglich der Materialreduktion und somit auch der Minimierung der zur Herstellung der Türinnenverkleidung erforderlichen Prozessschritte, wobei Materialdoppellagen soweit wie möglich vermieden werden können. Darüber hinaus werden die Vorteile hinsichtlich des Zugangs zur Elektrik sowohl beim Zusammenbau als auch bei notwendigen Reparaturen oder bei Teilaustausch von Komponenten bezogen auf den Stand der Technik vollständig beibehalten.
  • Im erfindungsgemäßen Sinne ist eine Erstreckung des Türinnenblechs von der Unterkante des Türaufbaus bis zur Höhe der Armauflage immer dann gewährleistet, wenn diese Erstreckung sich über eine wesentliche Breite des gesamten Türaufbaus, vorzugsweise somit mehr als 50% der Gesamtbreite des Türinnenblechs, erstreckt. Vorteilhaft ist selbstverständlich eine Erstreckung des Türinnenblechs über die gesamte Breite des Türaufbaus, wodurch zum einen gewährleistet ist, dass die Armauflage direkt mit dem Türinnenblech verschraubt werden kann und zum anderen die Wattiefe des Kraftfahrzeugs gegebenenfalls bis zu dieser Höhe sichergestellt werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung wird der Türaufbau gemäß der Erfindung in Tiefenrichtung hinter dem Türaußenblech in einen Nassbereich und einen Trockenbereich unterteilt, wobei sich der Trockenbereich hinter dem Türinnenblech von der Unterkante des Türaufbaus bis zumindest zur Höhe der Armauflage erstreckt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist der Nassbereich dabei zwischen dem Türaußenblech und dem Türinnenblech angeordnet. Hierdurch wird ein Durchtritt von Nässe in Tiefenrichtung des Türaufbaus in den hinter dem Türinnenblech angeordneten Trockenraum hinein sicher und mit einfachen Mitteln unterbunden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist der Türaufbau zumindest im Bereich unterhalb des Fensterrahmens nach Innen von einer Türinnenverkleidung abgedeckt. Diese kann vorzugsweise auf der Türbrüstung angeordnet und ebenso bevorzugt reversibel mit dem Türaufbau verbunden sein. Ganz besonders bevorzugt wird die Verwendung einer Türinnenverkleidung, die sich von der Türbrüstung bis in die Armauflage hinein erstreckt, wobei in einer überaus bevorzugten Ausgestaltungsform die Armauflage ein integraler Bestandteil der Türinnenverkleidung ist. Hierdurch wird der modulartige Aufbau des Türsystems besonders vorteilhaft unterstützt, wodurch schließlich die Gestaltungsvielfalt kostengünstig erhöht werden kann.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung weist der Türaufbau einen Funktionsträger der eingangs bereits beschriebenen Art auf, der mit dem Türaufbau und insbesondere mit dem Türinnenblech und der Türbrüstung vorzugsweise reversibel verbunden ist. Ganz besonders bevorzugt wird ein Funktionsträger, der mit dem Türaufbau verclipst ist. Hierdurch wird ein Türaufbau zur Verfügung gestellt, der in der Lage ist, sämtliche Funktionselemente, die innerhalb der Tür angeordnet sein sollen, zu tragen und gleichzeitig die je nach Einbauort erforderliche Dichtfunktion zwischen Nassbereich und Trockenbereich im Türaufbau zur Verfügung zu stellen.
  • Ganz besonders bevorzugt wird ein Türaufbau, bei dem der Funktionsträger im Wesentlichen zwischen dem Türaußenblech und der Türinnenverkleidung angeordnet ist. Überaus bevorzugt wird eine Ausgestaltungsform des Türaufbaus, bei der der Funktionsträger unterhalb der Armauflage als Türinnenverkleidung dient. Hierdurch wird ein Türaufbau zur Verfügung gestellt, bei dem zum einen die Modulbauweise mit besonders einfachen Mitteln erreicht wird und zum anderen die Größe der Türinnenverkleidung auf das bei geschlossener Tür sichtbare Feld des Türaufbaus begrenzt wird.
  • Die akustische Dämmfunktion des Türaufbaus wird dann besonders vorteilhaft unterstützt, wenn einzelne Komponenten des Türaufbaus so gestaltet sind, dass sich eine oder mehrere Kammern bilden, welche in sich gegenüber der Umgebung geschlossen sind. Besonders bevorzugt wird daher ein Türaufbau, bei dem eine erste Kammer im Türaufbau durch den Funktionsträger, das Türinnenblech und die Türbrüstung zusammen mit dem Türaußenblech definiert wird. Überdies wird besonders bevorzugt, wenn eine zweite Kammer von der Türbrüstung, dem Funktionsträger und der Türinnenverkleidung definiert wird. In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Türaufbaus wird eine dritte Kammer im Türaufbau von dem Türinnenblech und dem Funktionsträger gegebenenfalls zusammen mit einem oder mehreren Anbauteilen am Funktionsträger definiert.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die erste Kammer im Türaufbau von der Unterkante bis zumindest auf Höhe der Armauflage, ganz besonders bevorzugt bis zur Türbrüstung, somit über den gesamten Bereich des unterhalb des Fensterrahmens angeordneten Türkorpus. Ganz besonders bevorzugt wird eine Ausgestaltungsform des Türaufbaus, bei der die zweite Kammer die Tiefenrichtung des Türaufbaus, somit im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsebene des Türaufbaus, zwischen der ersten Kammer und der Türinnenverkleidung angeordnet ist.
  • Ebenso wird ganz besonders bevorzugt, wenn die dritte Kammer zwischen der ersten Kammer und der Türinnenverkleidung und/oder dem Funktionsträger angeordnet ist. Überaus bevorzugt wird eine Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Türaufbaus, bei dem die zweite und die dritte Kammer auf Höhe der Armauflage voneinander getrennt sind.
  • Hierdurch wird in überaus vorteilhafter Weise ein Dreikammersystem im erfindungsgemäßen Türaufbau zur Verfügung gestellt, bei dem die erste Kammer im Wesentlichen den Nassraum des Türaufbaus bildet, die zweite und die dritte Kammer dagegen den Trockenbereich des Türaufbaus einnehmen. Geräusche von außen treten dann in Dickenrichtung der Tür jeweils durch zwei voneinander getrennte Kammern, nämlich durch die erste und zweite oder durch die erste und dritte Kammer hindurch in den Innenraum ein. Hierdurch wird ein akustikoptimiertes System mit besonders einfachen Mitteln und bei Beibehaltung einer weitestgehenden Modulbauweise erreicht.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von zeichnerischen Darstellungen bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert.
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht eines Türaufbaus unterhalt des Fensterrahmens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, und
  • 2 eine stark stilisierte schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Türaufbaus in der Draufsicht.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • In 1 ist schematisch ein Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Türaufbau 1 dargestellt, bei dem jedoch oberhalb der Türbrüstung 9 der Fensterrahmen nicht dargestellt ist. Als Hauptbestandteil des Türaufbaus 1 sind das Türaußenblech 2, das Türinnenblech 3 sowie die Türinnenverkleidung 4 anzusehen. Das Türinnenblech 3 erstreckt sich von der Unterkante 6 des Türaufbaus 1 bis auf die Höhe der Armauflage 5, wobei die Armauflage 5 integraler Bestandteil der Türinnenverkleidung 4 ist. Die Türinnenverkleidung 4 wiederum erstreckt sich von dem Türbrüstungsbereich 9 bis zur Armauflage 5. Zwischen der Türinnenverkleidung 4 und dem Türinnenblech 3 ist zudem ein Funktionsträger 8 angeordnet, der mit dem Türinnenblech über Clipsverbinden 7 so verbunden ist, dass keine Feuchtigkeit in den Raum zwischen Funktionsträger 8 und Türinnenverkleidung 4 von außen eintreten kann. Im erfindungsgemäßen Türrohbau 1 werden somit im Wesentlichen drei Kammern durch die einzelnen Komponenten des Türaufbaus 1 gebildet, wobei eine erste Kammer 10 im Wesentlichen zwischen dem Türaußenblech 2, dem Türinnenblech 3 und dem Funktionsträger 8 ausgebildet ist und den Nassbereich der Tür ausbildet. In Dickenrichtung der Tür von außen nach innen sind hinter der ersten Kammer 10 eine zweite Kammer 11 und eine dritte Kammer 12 angeordnet. Die zweite Kammer 11 wird im Wesentlichen vom Türinnenblech 3 und dem Funktionsträger 8 begrenzt, der im hier dargestellten Fall zudem eine Kartentasche 13 als Anbauteil trägt. Die dritte Kammer 12 wiederum wird im Wesentlichen vom oberen Teil des Türinnenblechs 3, dem oberen Teil des Funktionsträgers 8 sowie von der Türinnenverkleidung 4 begrenzt. Sowohl die zweite Kammer 11 als auch die dritte Kammer 13 bilden den Trockenbereich des erfindungsgemäßen Türaufbaus 1 aus. Eine Abdichtung zwischen Nassbereich und Trockenbereich erfolgt im Wesentlichen durch eine kraftschlüssige Einbindung des Funktionsträgers 8 an das Türinnenblech 3, wobei in der Nähe der Clipsverbinden 7 zudem eine Dichtlippe 14 vorgesehen sein kann. Im Bereich unterhalb der Kartentasche 13 ist der Funktionsträger 8 mit dem Türinnenblech 3 ebenfalls durch eine Steck- oder Clipsverbindung 7 befestigt, wobei in diesem Bereich jedoch keine zusätzliche Dichtung erforderlich sein wird.
  • In 2 ist eine stark stilisierte schematische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Türaufbau 1 dargestellt, wobei der Türaufbau im Wesentlichen aus einem Fensterrahmen 15 und darunter angeordnetem Türkorpus 16 besteht. Ein Funktionsträger 8 ist über eine Vielzahl von Clipsverbindungen 7 mit dem Türinnenblech 3 verbunden unterhalb des Funktionsträgers 8 ist zudem eine weitere Türinnenverkleidung 4 vorgesehen. Die Erstreckung des Türinnenblechs 3 ist so gestaltet, dass sie im Wesentlichen von der Türbrüstung 9 bis zur gestrichelten Linie 17 unterhalb des Funktionsträgers 8 sowie von der Unterkante 6 nach oben bis zur gestrichelten Linie 18 gestaltet ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10133421 A1 [0008]
    • - DE 3928685 C1 [0010]
    • - EP 1138535 A2 [0011]
    • - EP 0684157 B1 [0012]
    • - EP 1047568 B1 [0012]

Claims (15)

  1. Türaufbau (1), insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, umfassend ein Türaußenblech (2), einen oberhalb einer Türbrüstung (9) angeordneten Fensterrahmen, ein Türinnenblech (3) sowie wenigstens eine eine Armauflage (5) aufweisende Türinnenverkleidung (4), wobei das Türinnenblech (3) und das Türaußenblech (2) an der Unterkante (6) des Türaufbaus (1) zumindest formschlüssig miteinander verbunden sind, das Türinnenblech (3) im wesentlichen parallel und beabstandet zum Türaußenblech (2) angeordnet ist und sich von der Unterkante (6) bis zur Höhe der Armauflage (5) erstreckt.
  2. Türaufbau (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Türaufbau (1) in Tiefenrichtung hinter dem Türaußenblech (2) einen Nassbereich und einen Trockenbereich aufweist, wobei sich der Trockenbereich von der Unterkante (6) bis zur Armauflage (5) erstreckt.
  3. Türaufbau (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Nassbereich zwischen dem Türaußenblech (2) und dem Türinnenblech (3) angeordnet ist.
  4. Türaufbau (1) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Türaufbau (1) zumindest im Bereich unterhalb des Fensterrahmes nach innen von einer Türinnenverkleidung (4) abgedeckt ist.
  5. Türaufbau (1) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Funktionsträger (8) mit dem Türaufbau (1), insbesondere mit dem Türinnenblech (3) und der Türbrüstung (9), vorzugsweise reversibel verbunden ist.
  6. Türaufbau (1) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträger (8) mit dem Türaufbau (1) verclipst ist.
  7. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträger (8) im Wesentlichen zwischen Türaußenblech (2) und Türinnenverkleidung (4) angeordnet ist.
  8. Türaufbau (1) gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträger (8) unterhalb der Armauflage (5) als Türinnenverkleidung (4) dient.
  9. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionsträger (8), das Türinnenblech (3) und die Türbrüstung (9) zusammen mit dem Türaußenblech (2) eine erste Kammer (10) im Türaufbau (1) definieren.
  10. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Türbrüstung (9), der Funktionsträger (8) und die Türinnenverkleidung (4) eine zweite Kammer (11) im Türaufbau (1) definieren.
  11. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Türinnenblech (3) und der Funktionsträger (8) ggf. zusammen mit einem oder mehreren Anbauteil(en) am Funktionsträger (8) eine dritte Kammer (12) im Türaufbau (1) definieren.
  12. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die erste Kammer (10) zumindest zwischen der Unterkante (6) und der Armauflage (5) erstreckt.
  13. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (11) zwischen der ersten Kammer (10) und der Türinnenverkleidung (4) angeordnet ist.
  14. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Kammer (12) zwischen der ersten Kammer (10) und der Türinnenverkleidung (4) und/oder dem Funktionsträger (8) angeordnet ist.
  15. Türaufbau (1) gemäß einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kammer (11) und die dritte Kammer (12) auf Höhe der Armauflage (5) voneinander getrennt sind.
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