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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Türaufbau, insbesondere
zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, umfassend ein Türaußenblech,
einen oberhalb einer Türbrüstung angeordneten
Fensterrahmen, ein Türinnenblech sowie wenigstens eine eine
Armauflage aufweisende Türinnenverkleidung.
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Stand der Technik
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Insbesondere
in Kraftfahrzeugen der Oberklasse oder oberen Mittelklasse ist es
heute üblich, eine Tür mit einer Türinnenverkleidung
zu versehen, die eine ansprechende Optik aufweist und eine Vielzahl
von Funktionen auszuführen in der Lage sein muss. Hierzu
gehören beispielsweise die Aufnahme und Abstützung
der verfahrbaren Scheibe und des Türschlosses mit den dazugehörigen
Verstellgliedern und -elementen sowie von Funktionselementen wie Airbags,
Lautsprechern, einer Armstütze, Betätigungselementen
für verstellbare Komponenten des Kraftfahrzeugs wie etwa
der Sitze, der Außenspiegel und dergleichen.
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Nachdem
im Bereich der Seitenscheibe mit daran angebrachtem Fensterheber
von außen Feuchtigkeit eindringen kann, muss dieser Nassbereich
gegenüber dem Trockenbereich der Tür und dem gesamten
Fahrzeuginnenraum abgedichtet werden. Die Türinnenverkleidung
muss darüber hinaus so ausgestaltet sein, dass der Einbau
von einzelnen Komponenten sowie deren teilweiser oder vollständiger
Austausch und deren elektrische Verbindung mit den außerhalb
der Tür angeordneten Stellgliedern unproblematisch erfolgen
kann.
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Des
Weiteren stehen die Automobilhersteller und deren Zulieferer vor
der Aufgabe, sowohl einen weitestgehenden Leichtbau der Türen
und der Türinnenverkleidungen zu gewährleisten
und dennoch stetig ansteigenden Anforderungen bezüglich
Optik und Haptik der Tür aber auch bezüglich der
maximalen Verringerung von in den Fahrzeuginnenraum gelangenden
Außengeräuschen zu genügen. Darüber hinaus
müssen die Türen heutiger Bauart und zukünftiger
Generationen eine stetig ansteigende Zahl von Bedienungsfunktionen
und Verstellmöglichkeiten bereitstellen, die auch für
Fahrzeuginsassen unterschiedlicher Größe optimal
zugänglich sein sollen.
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Auch
stehen die Hersteller von Türen und Türinnenverkleidungen
aufgrund des Spannungsfelds zwischen einer stetigen Kostenreduktion
einerseits und dem Wunsch nach einer maximalen Gestaltungsvielfalt
andererseits vor dem immerzu wachsenden Problem, zum einen die Gestaltungsvielfalt der
Türinnenelemente sicherzustellen, ohne Nachteile hinsichtlich
der Optik und Haptik in Kauf nehmen zu müssen, und zum
anderen diese wachsende Gestaltungsvielfalt mit einer möglichst
großen Menge an in allen Systemen verwendbaren Gleichteilen
zu erreichen.
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Die
Türinnenverkleidung wird in der Regel mit einem oder mehreren
Dekormaterialien bezogen, um einerseits die Optik der Türinnenverkleidung
positiv zu gestalten und andererseits einen Schutz der Funktionselemente
und Funktionsträger gegen Verschmutzung, Abrieb, Eindrücken
usw. bereitzustellen.
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Schließlich
sollen die oben angegebenen Ziele mit einer möglichst geringen
Menge an Material erreicht werden, ohne dass die Funktionalität,
Optik und Sicherheit nachteilig beeinflusst würden. Ebenso ist
eine einfache Herstellbarkeit und Umbau- oder Reparaturfähigkeit
das Ziel der weiteren Entwicklungen auf diesem technischen Gebiet.
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Die
DE 101 33 421 A1 stellt
zu diesem Zweck beispielhaft eine Kraftfahrzeugtür zur
Verfügung, bei der die Türinnenverkleidung mehrteilig
ausgestaltet ist, um bei geringem Logistikaufwand allein durch Variation
von Material, Farbe und Oberfläche des Dekormaterials eine
größtmögliche Zahl von unterschiedlich
gestalteten Kraftfahrzeugtüren erhalten zu können.
Dabei ist die Türinnenverkleidung über die gesamte
Fläche der Tür auf einem die einzelnen Komponenten
der Tür tragenden Funktionsträger angeordnet,
welcher wiederum ebenfalls die gesamte Fläche der Tür
unterhalb des Fensterrahmens einnimmt. Hierdurch wird somit ein
durchgehend wenigstens dreischichtiger Aufbau der Tür,
bestehend aus Türrohbau, Türmodul und Türinnenverkleidung erhalten,
der aber einen vergleichsweise komplexen Aufbau umfasst und hinsichtlich
des Gewichts der Tür Nachteile aufweist.
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Türen
speziell zur Verwendung in Kraftfahrzeugen weisen üblicherweise
einen Fensterrahmen sowie einen darunter angeordneten Türkorpus
auf. Der Übergang vom Fensterrahmenbereich zum Türkorpus
erfolgt an der Innenseite der Tür durch eine starr ausgelegte
Türbrüstung, die so aufgehängt ist, dass
sie sich auch beim Ein- oder Aussteigen eines Fahrzeuginsassen durch
das geöffnete Fenster trotz der in diesem Fall auf die
Türbrüstung einwirkenden Kräfte nicht
wesentlich deformiert. Außenseitig wird die Tür üblicherweise
von einem Türaußenblech abgeschlossen, das entweder
einteilig mit dem Fensterrahmenmodul oder mehrteilig getrennt vom
Fensterrahmenmodul ausgestaltet ist. Nach innen wiederum wird der
Türrohbau, somit ein Türaufbau im Wesentlichen
ohne Türinnenverkleidung und gegebenenfalls Funktionsträger,
an seiner Unterkante von einem Türinnenblech begrenzt,
durch das insbesondere im Zusammenwirken mit schlossseitigen und/oder scharnierseitigen
Verstärkungsblechen sowie gegebenenfalls zwischen diesen
angeordneten Crashstreben die notwendige Formstabilität
für die Tür erreicht wird.
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Die
DE 392 86 85 C1 beschreibt
darüber hinaus eine Vorrichtung zum Befestigen einer Trägerplatte
für Konstruktionselemente an einem Türrohbau,
wobei der Türrohbau ein Türinnenblech aufweist,
das umlaufend unterhalb des Fensterrahmens mit dem Türaußenblech
verbunden ist. Die Trennung zwischen Nassbereich und Trockenbereich
des Türaufbaus erfolgt durch die Anordnung eines umlaufenden
Dichtungsstrangs zwischen einem Funktionsträger und dem
Türinnenblech. Abschließend wird eine vollflächige
Türinnenverkleidung auf den Türkorpus unterhalb
des Fensterrahmens aufgebracht.
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Die
EP 1 138 535 A2 wiederum
beschreibt eine Fahrzeugtür-Konstruktion, bei der das Türinnenblech
ebenfalls umlaufend unterhalb des Fensterrahmens angeordnet ist
und ein Funktionsträgerrahmen an einer Vielzahl von Schraubpunkten
mit dem Türinnenblech verbunden wird. Eine Trennung von
Nassbereich und Trockenbereich erfolgt durch eine abdichtende Anordnung
eines eine Armauflage tragenden Funktionsträgers sowie
eine abdichtende Anordnung einer Türinnenverkleidung zwischen
dem Fensterrahmen und der Armauflage verwirklicht.
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Nachteilig
an sämtlichen Konstruktionen gemäß dem
Stand der Technik ist aber die Tatsache, dass wenn zumindest in
Teilbereichen der Tür oder der Funktionsträger
oder der Türinnenverkleidung die Bauteile miteinander integriert
werden, eine Verschlechterung der Fahrzeugakustik nachgewiesen werden
kann, da Schall leichter in den Fahrzeuginnenraum eintreten kann.
Ursache hierfür ist einerseits die Reduzierung des Flächengewichts
in diesem Bereich. Andererseits wird die früher übliche Aufteilung
von Türen in einen Nassbereich zwischen der Türaußenhaut
und dem Innenblech bzw. Funktionsträger und einen Trockenbereich
zwischen dem Funktionsträger und der Türinnenverkleidung
aufgehoben. Aus diesem dreischaligen System früherer Bauart
wird zumindest in Teilbereichen der Tür ein zweischaliges
System mit den entsprechenden Nachteilen für die akustischen
Dämmeigenschaften des Türsystems.
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Aufgabe der Erfindung
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Es
war daher eine Aufgabe der Erfindung, einen Türaufbau vorzuschlagen,
bei dem durch einfache konstruktive Maßnahmen und bei nahezu
gleich bleibendem Gewicht des gesamten Türaufbaus die Fahrzeugakustik
und insbesondere die akustischen Dämmeigenschaften des
Türaufbaus verbessert werden. Diese Aufgabe wird im erfindungsgemäßen Sinne
mit einem Türaufbau mit den Merkmalen des anhängenden
Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere, die Erfindung ausgestaltende Merkmale sind in den Unteransprüchen
enthalten.
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Es
wird im erfindungsgemäßen Sinne ein Türaufbau
zur Verfügung gestellt, dessen Grundkomponenten ein Türaußenblech,
ein Türinnenblech sowie wenigstens eine eine Armauflage
aufweisende Türinnenverkleidung sind. Das Türinnenblech
und das Türaußenblech sind wenigstens an der Unterkante
des Türaufbaus zumindest formschlüssig miteinander
verbunden. Hierdurch wird eine Verbindung gewählt, die
im erfindungsgemäßen Sinne eine bereits weitestgehende
Abdichtung zwischen Türaußenblech und Türinnenblech
im Bereich der Unterkante bereitstellt, wobei die Abdichtfunktion
und Stabilisierung des Verbunds aus Türaußenblech
und Türinnenblech in diesem Bereich auch über
die Formschlüssigkeit hinaus noch kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig erfolgen kann. Im erfindungsgemäßen Sinne
wird weiterhin die zumindest formschlüssige Verbindung
von Türaußenblech und Türinnenblech zumindest
an der Unterkante gewährleistet sein, wobei auch ein Türaufbau
vom Erfindungsgedanken umfasst ist, bei dem die formschlüssige
Verbindung sich über die Unterkante hinaus auch in die
Seitenkantenbereiche der Tür erstreckt.
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Die
Erfindung nutzt die Erkenntnis, dass durch die Verwendung eines
Türinnenblechs, welches sich von der Unterkante des Türaufbaus
bis zur Höhe der Armauflage erstreckt, eine Vielzahl besonders
vorteilhafter konstruktiver Gestaltungen ermöglicht wird,
welche insbesondere eine leichtere Definition und Trennung von Nassbereich
und Trockenbereich des Türaufbaus ermöglichen,
und überdies ein echtes Dreikammersystem innerhalb des
Türaufbaus verwirklicht werden kann, welches besonders
vorteilhafte Schalldämpfungseigenschaften bereitstellt.
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Durch
ein Bereitstellen eines Türinnenblechs, welches sich bis
zur Höhe der Armauflage erstreckt, kann in diesem Bereich
auf eine weitere Abdichtung des Nassbereichs gänzlich verzichtet
werden. Oberhalb der Armauflage kann gegebenenfalls eine zusätzliche
Kammer allein durch einen Funktionsträgerrahmen sowie eine
darauf angeordnete Türinnenverkleidung erzeugt werden.
Insbesondere kann hierbei vorzugsweise auf die Bereitstellung von Schraubpunkten
zur Verbindung von Funktionsträger und Türkorpus
gänzlich verzichtet werden.
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Die
Dichtung zwischen Funktionsträger und Türinnenblech
reduziert sich im erfindungsgemäßen Sinne ausschließlich
auf den Bereich des Mittelbereichs des Türaufbaus, der
so ausreichend dimensioniert ist, dass sämtliche Aggregate,
insbesondere Schloss- und Fensterheber in den Nassbereich der Tür
eingeführt werden können. Durch das Heraufziehen
des Innenblechs bis in den Bereich der Armauflage wird eine Verbindungsmöglichkeit
des Funktionsträgers mit dem Innenblech geschaffen. Somit kann
eine randseitige Abdichtung vorzugsweise über Drehverschlüsse
und ohne jegliche Verklebung oder Verschraubung erfolgen.
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Im
Bereich der Armauflage hat das Hochziehen des Türinnenblechs
weiterhin den Vorteil, dass beispielsweise eine mechanische oder
hydraulische Türbremse in der funktionell optimalen Lage
zwischen den Scharnieren am Türinnenblech montiert werden
kann. Des Weiteren bietet das auf diese Weise ausgestaltete Türinnenblech
auch die Möglichkeit, einen Zuziehgriff oder eine Griffschale
fest und steif an den Türrohbau anzubinden.
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Aufgrund
des Wegfalls der Dichtung zwischen Funktionsträger und
Türinnenblech kann im erfindungsgemäßen
Sinne im unteren Bereich der Tür auf Schnellverschlüsse,
Schrauben oder ähnliches verzichtet werden. Vielmehr wird
der Funktionsträger in besonders bevorzugter Weise über
Rohbauclipse in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Flächenerstreckung
des Türaufbaus von der Fahrzeuginnenseite unsichtbar mit
dem Türinnenblech verbunden. Somit kann der Funktionsträger
in einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung
im unteren Bereich des Türaufbaus wie eine Türinnenverkleidung
fungieren, wohingegen im Bereich oberhalb der Armauflage ein Funktionsträger mit
Dichtfunktion von einer weiteren Türinnenverkleidung überdeckt
werden kann.
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Hierdurch
kann der Sichtbereich des Türaufbaus in eine hochwertige
Türverkleidung inklusive Brüstung, Mittelfeld
und Armauflage, sowie einen kostengünstigeren Funktionsbereich
unterhalb der Armauflage inklusive Kartentasche und/oder Klappfach
unterteilt werden. Die unterschiedliche Wertigkeit dieser Bereiche
kann sich überdies in bevorzugter Weise auch bei der Auswahl
und Gestaltung der Oberflächen widerspiegeln, wobei beispielsweise oberhalb
der Armauflage Leder oder ein lederähnliches Material sowie
Planware, unterhalb der Armauflage jedoch eine geringerwertige Planware,
Folie oder ein Softlack verwendet werden können. Diese Unterteilung
kann sich überdies auch in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform
der Erfindung bei der etwaigen Einarbeitung einer weiteren Trägerstruktur,
beispielsweise aufgeschäumt oder hartkaschiert, oder auch
in Farbtrennungen und/oder Narbungen widerspiegeln.
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Gegenüber
dem Stand der Technik bietet sich die Möglichkeit, eine
Dichtung mit geringerer Länge sowie eine geringere Anzahl
von Schnellverschlüssen zu verwenden. Zudem liegen gemäß der Erfindung
sämtliche Schnellverschlüsse bevorzugt im Bereich
oberhalb der so genannten Wattiefe eines Kraftfahrzeugs und können
dementsprechend dank einer oberhalb der Wattiefe erforderlichen
geringeren Dichtigkeitsanforderung kostengünstiger gestaltet werden,
wobei in diesem Bereich insbesondere auf eine angespritzte Dichtlippe
verzichtet werden kann.
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In
erfindungsgemäßer Weise kann eine Türinnenverkleidung
verwendet werden, bei der ein Funktionsträger in seinem
unteren Teil auch die Funktion des Dekorträgers zur Verfügung
stellt, wodurch in diesem Bereich auf den Dekorträger selbst gänzlich
verzichtet werden kann. Gleichzeitig weist die Türinnenverkleidung
jedoch sämtliche Vorteile hinsichtlich der Gestaltungsvielfalt
sowie der einfachen Herstellbarkeit und Umbau- oder Reparaturfähigkeit
auf. Dabei wird jedoch bei gleich bleibender Dichtigkeit gegenüber
Nässe und Geräuschen dennoch ein wesentlicher
Teil des Dekorträgers obsolet.
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Die
Erfindung bietet somit eine größtmögliche
Funktionalität bezüglich der Materialreduktion und
somit auch der Minimierung der zur Herstellung der Türinnenverkleidung
erforderlichen Prozessschritte, wobei Materialdoppellagen soweit
wie möglich vermieden werden können. Darüber
hinaus werden die Vorteile hinsichtlich des Zugangs zur Elektrik sowohl
beim Zusammenbau als auch bei notwendigen Reparaturen oder bei Teilaustausch
von Komponenten bezogen auf den Stand der Technik vollständig
beibehalten.
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Im
erfindungsgemäßen Sinne ist eine Erstreckung des
Türinnenblechs von der Unterkante des Türaufbaus
bis zur Höhe der Armauflage immer dann gewährleistet,
wenn diese Erstreckung sich über eine wesentliche Breite
des gesamten Türaufbaus, vorzugsweise somit mehr als 50%
der Gesamtbreite des Türinnenblechs, erstreckt. Vorteilhaft
ist selbstverständlich eine Erstreckung des Türinnenblechs über die
gesamte Breite des Türaufbaus, wodurch zum einen gewährleistet
ist, dass die Armauflage direkt mit dem Türinnenblech verschraubt
werden kann und zum anderen die Wattiefe des Kraftfahrzeugs gegebenenfalls
bis zu dieser Höhe sichergestellt werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung wird der Türaufbau
gemäß der Erfindung in Tiefenrichtung hinter dem
Türaußenblech in einen Nassbereich und einen Trockenbereich
unterteilt, wobei sich der Trockenbereich hinter dem Türinnenblech
von der Unterkante des Türaufbaus bis zumindest zur Höhe
der Armauflage erstreckt.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist
der Nassbereich dabei zwischen dem Türaußenblech
und dem Türinnenblech angeordnet. Hierdurch wird ein Durchtritt
von Nässe in Tiefenrichtung des Türaufbaus in
den hinter dem Türinnenblech angeordneten Trockenraum hinein
sicher und mit einfachen Mitteln unterbunden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist
der Türaufbau zumindest im Bereich unterhalb des Fensterrahmens
nach Innen von einer Türinnenverkleidung abgedeckt. Diese kann
vorzugsweise auf der Türbrüstung angeordnet und
ebenso bevorzugt reversibel mit dem Türaufbau verbunden
sein. Ganz besonders bevorzugt wird die Verwendung einer Türinnenverkleidung,
die sich von der Türbrüstung bis in die Armauflage
hinein erstreckt, wobei in einer überaus bevorzugten Ausgestaltungsform
die Armauflage ein integraler Bestandteil der Türinnenverkleidung
ist. Hierdurch wird der modulartige Aufbau des Türsystems
besonders vorteilhaft unterstützt, wodurch schließlich
die Gestaltungsvielfalt kostengünstig erhöht werden
kann.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung weist
der Türaufbau einen Funktionsträger der eingangs
bereits beschriebenen Art auf, der mit dem Türaufbau und
insbesondere mit dem Türinnenblech und der Türbrüstung
vorzugsweise reversibel verbunden ist. Ganz besonders bevorzugt
wird ein Funktionsträger, der mit dem Türaufbau verclipst
ist. Hierdurch wird ein Türaufbau zur Verfügung
gestellt, der in der Lage ist, sämtliche Funktionselemente,
die innerhalb der Tür angeordnet sein sollen, zu tragen
und gleichzeitig die je nach Einbauort erforderliche Dichtfunktion
zwischen Nassbereich und Trockenbereich im Türaufbau zur
Verfügung zu stellen.
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Ganz
besonders bevorzugt wird ein Türaufbau, bei dem der Funktionsträger
im Wesentlichen zwischen dem Türaußenblech und
der Türinnenverkleidung angeordnet ist. Überaus
bevorzugt wird eine Ausgestaltungsform des Türaufbaus,
bei der der Funktionsträger unterhalb der Armauflage als
Türinnenverkleidung dient. Hierdurch wird ein Türaufbau zur
Verfügung gestellt, bei dem zum einen die Modulbauweise
mit besonders einfachen Mitteln erreicht wird und zum anderen die
Größe der Türinnenverkleidung auf das
bei geschlossener Tür sichtbare Feld des Türaufbaus
begrenzt wird.
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Die
akustische Dämmfunktion des Türaufbaus wird dann
besonders vorteilhaft unterstützt, wenn einzelne Komponenten des
Türaufbaus so gestaltet sind, dass sich eine oder mehrere
Kammern bilden, welche in sich gegenüber der Umgebung geschlossen
sind. Besonders bevorzugt wird daher ein Türaufbau, bei
dem eine erste Kammer im Türaufbau durch den Funktionsträger,
das Türinnenblech und die Türbrüstung
zusammen mit dem Türaußenblech definiert wird. Überdies
wird besonders bevorzugt, wenn eine zweite Kammer von der Türbrüstung,
dem Funktionsträger und der Türinnenverkleidung
definiert wird. In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausgestaltungsform
des erfindungsgemäßen Türaufbaus wird
eine dritte Kammer im Türaufbau von dem Türinnenblech
und dem Funktionsträger gegebenenfalls zusammen mit einem
oder mehreren Anbauteilen am Funktionsträger definiert.
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Vorzugsweise
erstreckt sich die erste Kammer im Türaufbau von der Unterkante
bis zumindest auf Höhe der Armauflage, ganz besonders bevorzugt bis
zur Türbrüstung, somit über den gesamten
Bereich des unterhalb des Fensterrahmens angeordneten Türkorpus.
Ganz besonders bevorzugt wird eine Ausgestaltungsform des Türaufbaus,
bei der die zweite Kammer die Tiefenrichtung des Türaufbaus, somit
im Wesentlichen senkrecht zur Haupterstreckungsebene des Türaufbaus,
zwischen der ersten Kammer und der Türinnenverkleidung
angeordnet ist.
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Ebenso
wird ganz besonders bevorzugt, wenn die dritte Kammer zwischen der
ersten Kammer und der Türinnenverkleidung und/oder dem Funktionsträger
angeordnet ist. Überaus bevorzugt wird eine Ausgestaltungsform
des erfindungsgemäßen Türaufbaus, bei
dem die zweite und die dritte Kammer auf Höhe der Armauflage
voneinander getrennt sind.
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Hierdurch
wird in überaus vorteilhafter Weise ein Dreikammersystem
im erfindungsgemäßen Türaufbau zur Verfügung
gestellt, bei dem die erste Kammer im Wesentlichen den Nassraum
des Türaufbaus bildet, die zweite und die dritte Kammer
dagegen den Trockenbereich des Türaufbaus einnehmen. Geräusche
von außen treten dann in Dickenrichtung der Tür jeweils
durch zwei voneinander getrennte Kammern, nämlich durch
die erste und zweite oder durch die erste und dritte Kammer hindurch
in den Innenraum ein. Hierdurch wird ein akustikoptimiertes System
mit besonders einfachen Mitteln und bei Beibehaltung einer weitestgehenden
Modulbauweise erreicht.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von zeichnerischen Darstellungen
bevorzugter Ausführungsformen näher erläutert.
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1 eine
schematische Querschnittsansicht eines Türaufbaus unterhalt
des Fensterrahmens gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, und
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2 eine
stark stilisierte schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Türaufbaus in der Draufsicht.
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Wege zur Ausführung
der Erfindung
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In 1 ist
schematisch ein Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Türaufbau 1 dargestellt, bei dem jedoch oberhalb
der Türbrüstung 9 der Fensterrahmen nicht
dargestellt ist. Als Hauptbestandteil des Türaufbaus 1 sind
das Türaußenblech 2, das Türinnenblech 3 sowie
die Türinnenverkleidung 4 anzusehen. Das Türinnenblech 3 erstreckt sich
von der Unterkante 6 des Türaufbaus 1 bis
auf die Höhe der Armauflage 5, wobei die Armauflage 5 integraler
Bestandteil der Türinnenverkleidung 4 ist. Die
Türinnenverkleidung 4 wiederum erstreckt sich von
dem Türbrüstungsbereich 9 bis zur Armauflage 5.
Zwischen der Türinnenverkleidung 4 und dem Türinnenblech 3 ist
zudem ein Funktionsträger 8 angeordnet, der mit
dem Türinnenblech über Clipsverbinden 7 so
verbunden ist, dass keine Feuchtigkeit in den Raum zwischen Funktionsträger 8 und
Türinnenverkleidung 4 von außen eintreten
kann. Im erfindungsgemäßen Türrohbau 1 werden
somit im Wesentlichen drei Kammern durch die einzelnen Komponenten
des Türaufbaus 1 gebildet, wobei eine erste Kammer 10 im
Wesentlichen zwischen dem Türaußenblech 2,
dem Türinnenblech 3 und dem Funktionsträger 8 ausgebildet
ist und den Nassbereich der Tür ausbildet. In Dickenrichtung
der Tür von außen nach innen sind hinter der ersten
Kammer 10 eine zweite Kammer 11 und eine dritte
Kammer 12 angeordnet. Die zweite Kammer 11 wird
im Wesentlichen vom Türinnenblech 3 und dem Funktionsträger 8 begrenzt,
der im hier dargestellten Fall zudem eine Kartentasche 13 als
Anbauteil trägt. Die dritte Kammer 12 wiederum
wird im Wesentlichen vom oberen Teil des Türinnenblechs 3,
dem oberen Teil des Funktionsträgers 8 sowie von
der Türinnenverkleidung 4 begrenzt. Sowohl die
zweite Kammer 11 als auch die dritte Kammer 13 bilden
den Trockenbereich des erfindungsgemäßen Türaufbaus 1 aus.
Eine Abdichtung zwischen Nassbereich und Trockenbereich erfolgt
im Wesentlichen durch eine kraftschlüssige Einbindung des
Funktionsträgers 8 an das Türinnenblech 3,
wobei in der Nähe der Clipsverbinden 7 zudem eine
Dichtlippe 14 vorgesehen sein kann. Im Bereich unterhalb
der Kartentasche 13 ist der Funktionsträger 8 mit
dem Türinnenblech 3 ebenfalls durch eine Steck-
oder Clipsverbindung 7 befestigt, wobei in diesem Bereich
jedoch keine zusätzliche Dichtung erforderlich sein wird.
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In 2 ist
eine stark stilisierte schematische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Türaufbau 1 dargestellt,
wobei der Türaufbau im Wesentlichen aus einem Fensterrahmen 15 und
darunter angeordnetem Türkorpus 16 besteht. Ein
Funktionsträger 8 ist über eine Vielzahl
von Clipsverbindungen 7 mit dem Türinnenblech 3 verbunden
unterhalb des Funktionsträgers 8 ist zudem eine
weitere Türinnenverkleidung 4 vorgesehen. Die
Erstreckung des Türinnenblechs 3 ist so gestaltet,
dass sie im Wesentlichen von der Türbrüstung 9 bis
zur gestrichelten Linie 17 unterhalb des Funktionsträgers 8 sowie von
der Unterkante 6 nach oben bis zur gestrichelten Linie 18 gestaltet
ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10133421
A1 [0008]
- - DE 3928685 C1 [0010]
- - EP 1138535 A2 [0011]
- - EP 0684157 B1 [0012]
- - EP 1047568 B1 [0012]