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DE102008023251A1 - Herstellung von Schnitttabak - Google Patents

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DE102008023251A1
DE102008023251A1 DE200810023251 DE102008023251A DE102008023251A1 DE 102008023251 A1 DE102008023251 A1 DE 102008023251A1 DE 200810023251 DE200810023251 DE 200810023251 DE 102008023251 A DE102008023251 A DE 102008023251A DE 102008023251 A1 DE102008023251 A1 DE 102008023251A1
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strips
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Dietmar Zielke
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Koerber Technologies GmbH
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Hauni Maschinenbau GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Schnitttabak, wobei Tabakgut, vorzugsweise von Stengeln und/oder Rippen befreites Tabakgut, bereitgestellt wird. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass folgende Verfahrensschritte ausgeführt werden: a) Das Tabakgut wird in wenigstens zwei Tabakgutgrößenklassen (14, 24.1, 24.2, 24.3) klassifiziert und verteilt, b) mindestens eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse (14, 24.1, 24.2, 24.3) wird einmal oder mehrmals zerkleinert, so dass eine oder mehrere Tabakgutgrößenunterklassen gebildet werden, c) eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenunterklasse mit einer Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse (14, 24.2, 24.2, 24.3) und/oder einer Tabakmenge einer weiteren Tabakgutgrößenunterklasse in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis miteinander zu einer Tabakmischungsmenge gemischt werden und d) in einem nachfolgenden Schritt die Tabakmischungsmenge zu Schnitttabak geschnitten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Schnitttabak, wobei Tabakgut, vorzugsweise von Stengeln und/oder Rippen befreites Tabakgut, bereitgestellt wird.
  • Tabakblätter bestehen aus reinem Blatttabak und Tabakrippen, wobei zur Verarbeitung der Blatttabak und die Tabakrippen voneinander getrennt werden. Während der Tabakvorbereitung werden die Tabakrippen sowie der Blatttabak voneinander getrennt behandelt, wobei üblicherweise der Blatttabak konditioniert, d. h. einer Feuchte- und Wärmebehandlung unterworfen wird, sowie geschnitten und getrocknet wird. In weiteren Verfahrensschritten werden die Tabakrippen und das geschnittene Blattmaterial, d. h. die geschnittenen Tabakstrips, miteinander gemischt und zur weiteren Verarbeitung z. B. Flavouren usw. unterworfen.
  • Die Grundprinzipien der Herstellung von Schnitttabak sind in dem Buch „Tobacco Encyclopedia", Hrsg. von Ernst Voges, 1984, in dem Beitrag „Manufacture", Seiten 408 ff., insbesondere unter der Überschrift „In the production of cut tobacco”, ausführlich dargestellt.
  • Allgemein üblich werden bei diesem Verfahren die Rippen und das Blattmaterial in der Tabakvorbereitung jeweils auf voneinander getrennten Verarbeitungslinien, der sogenannten „Rippenlinie” und der sogenannten „Blattlinie” verarbeitet.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, kurzfaserigen Schnitttabak, insbesondere aus Tabakstrips bzw. aus Blatttabak, herzustellen, wobei der hergestellte Schnitttabak bei der Herstellung von Tabaksträngen bzw. Zigaretten eine gute Füllkraft bzw. Füllfähigkeit erreicht und wobei der Aufwand für die Herstellung des Schnitttabaks, insbesondere aus Blatttabak, möglichst einfach sein soll.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen von Schnitttabak, wobei Tabakgut, vorzugsweise von Stengeln und/oder Rippen befreites Tabakgut bzw. hiervon befreite Tabakstrips oder hiervon befreiter Blatttabak, bereitgestellt wird und folgende Verfahrensschritte ausgeführt werden:
    • a) das Tabakgut wird in wenigstens zwei Tabakgutgrößenklassen klassifiziert und verteilt,
    • b) mindestens eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse wird einmal oder mehrmals zerkleinert, so dass eine oder mehrere Tabakgutgrößenunterklassen gebildet werden,
    • c) eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenunterklasse mit einer Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse und/oder einer Ta bakmenge einer weiteren Tabakgutgrößenunterklasse in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis miteinander zu einer Tabakmischungsmenge gemischt werden und
    • d) in einem nachfolgenden Schritt die Tabakmischungsmenge zu Schnitttabak geschnitten wird.
  • Zur Herstellung von Filterzigaretten wird Schnitttabak aus Blatttabak hergestellt, wobei der Schnitttabak aus einzelnen Fraktionen von Tabakstrips, d. h. getrocknetem Blattgut, hergestellt wird. Beispielsweise werden die Tabakstrips mittels Siebung vor der Herstellung von Schnitttabak fraktioniert.
  • Dadurch, dass nach der Aufbereitung des getrockneten Blattguts bzw. der Tabakstrips als bereitgestelltes Tabakgut das Blattgut des Blatttabaks mittels Siebens hinsichtlich der Partikelgröße klassifiziert bzw. fraktioniert wird, wird danach aus der Mischung der einzelnen Fraktionen bzw. Tabakgutlängenklassen in nachfolgenden Schritten ein Schnitttabak mit einer definierten Faserlängenverteilung hergestellt. Die Schnitttabakfaserlängenverteilung wird dabei bestimmt von der Partikelgrößenverteilung der Tabakstrips.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass das Tabakgut bzw. die Tabakstrips aus Blatttabak nach dem Konditionieren und vor dem Schneiden beispielsweise durch Siebeinrichtungen in mehrere Größenklassen aufgeteilt werden und separat gelagert werden. Hierbei wird Tabak einer Tabakgutgrößenklasse wenigstens einer weiteren Zerkleinerungsstufe zugeführt, so dass innerhalb der bearbeiteten Tabakgutgrößenklasse der mittlere Tabakgutdurchmesser herabgesetzt wird und somit eine oder mehrere Tabakgutlängenunterklassen gebildet werden. Die Zerkleinerung kann beispielsweise durch Schneiden mit einer Schneideinrichtung (Hackmesser, Slicer) oder beispielsweise durch Zerschlagen in Drescheinrichtungen bzw. Dreschern erfolgen.
  • Somit ist es möglich, innerhalb einer gebildeten Tabakgutgrößenklasse mehrere Unterklassen zu bilden. Beispielsweise wird eine erste Größenunterklasse dadurch gebildet, dass das Tabakgut einer Tabakgutgrößenklasse einmal zerkleinert wird. Eine zweite Unterklasse derselben Tabakgutgrößenklasse wird dadurch gebildet, dass Tabakgut der ersten Tabakgutgrößenunterklasse nochmals zerkleinert wird. Somit ist es innerhalb einer Tabakgutgrößenklasse möglich, verschiedene Unterklassen verschiedener Ordnungen durch mehrmaliges Zerkleinern zu bilden und damit eine speziell gewünschte Tabakstripsgrößenverteilung herzustellen.
  • In einem weiteren Schritt werden anschließend aus den gebildeten Tabakgutgrößenunterklassen und/oder aus dem Tabakgut einer Tabakgutgrößenklasse eine zu schneidende Tabakmischungsmenge bereitgestellt, die anschließend in einer Schneideinrichtung zu Tabakfasern bzw. Schnitttabak aus reinem Blatttabak geschnitten werden.
  • Dadurch, dass der Tabak von mehreren Tabakgutgrößenklassen vor der Bildung des Schnitttabaks wenigstens noch einmal zerkleinert wird, wird erreicht, dass insgesamt ein Schnitttabak mit kürzeren Tabakfasern (im Mittel) innerhalb der sogenannten „Blattlinie” erzielt wird, so dass eine veränderte Faserlängenverteilung im Schnitttabak erreicht wird, d. h. mehr kurze Fasern im Schnitttabak vorhanden sind als bei einem Schnitttabak, bei dem keine Fraktionierung nach Größe und keine Zerkleinerung (unter Weglassung der Verfahrensmerkmal a) und b)) gebildet wird.
  • In diesem Fall (gemäß dem Stand der Technik) wird das konditio nierte und von den Rippen befreite flächige Tabakgut unmittelbar nach der Konditionierung einer Schneideeinrichtung zugeführt, um daraus geschnittenen Tabak zu erzielen. Hierbei kann die Faserlängenverteilung des Schnitttabaks nicht beeinflusst werden und ist nur bzw. unmittelbar von der vorhandenen Größenverteilung der Tabakstrips abhängig.
  • Der durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellte Schnitttabak verfügt über einen kleineren Anteil an längeren Fasern als der Schnitttabak, der nach dem Konditionieren aus den Tabakstrips gemäß dem bisherigen Herstellungsverfahren erreicht wird, wobei der Anteil an sehr kurzen Tabakfasern, dem sogenannten Kurztabak, nicht wesentlich durch die erfindungsgemäßen Zerkleinerungsschritte von größeren Tabakstrips erhöht wird.
  • Die aufgeteilten Fraktionen bzw. Tabakgutgrößenklassen werden separat zwischengelagert, wobei anschließend innerhalb der Tabakgutgrößenklassen gezielt eine vorbestimmte Größenverteilung bzw. ein vorbestimmter Zerkleinerungsgrad des Tabakguts hergestellt wird. Dabei kann die Zerkleinerung der Tabakgutgrößenklassen mit Hackmessern oder Entrippanlagen oder dergleichen durchgeführt werden.
  • Die derart zerkleinerten bzw. vorbehandelten sowie aufbereiteten Fraktionen bzw. Tabakgutgrößenunterklassen werden anschließend mit den vorher ausgesiebten, kleinfaserigen und nicht weiter zerkleinerten Fraktionen des bereitgestellten Tabakguts vermischt und anschließend einem Tabakschneider zugeführt. Somit wird Schnitttabak aus Blatttabak erhalten, der eine begrenzte maximale Faserlänge, die durch die größten Tabakstrips bestimmt wird, aufweist. Außerdem weist der erfindungsgemäß hergestellte Schnitttabak auch einen geringen Anteil an Kurzfasern bzw. Kurztabak, d. h. Fa sern kleiner als 3 mm, auf, so dass bei der Weiterverarbeitung des Schnitttabaks eine hohe Füllkraft bzw. Füllfähigkeit bei daraus hergestellten Zigaretten erreicht wird.
  • Darüber hinaus zeichnet sich das Verfahren in einer Ausgestaltung dadurch aus, dass der mittlere Tabakgutdurchmesser einer Tabakgutgrößenklasse, deren Tabak nicht zerkleinert wird, kleiner ist als der mittlere Tabakgutdurchmesser einer Tabakgutgrößenklasse, deren Tabak zerkleinert wird, wobei insbesondere die mittleren Tabakgutdurchmesser der Tabakgutgrößenklassen sich unterscheiden.
  • Des Weiteren wird eine vereinfachte Verfahrensführung dadurch erreicht, dass der Tabak von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen zwischengelagert wird, so dass für die Bereitstellung einer entsprechenden zu schneidenden Tabakmischungsmenge ausreichend Tabak vorhanden ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Tabakmengen von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen, die der Tabakmischungsmenge zugemischt werden, dosiert und/oder geregelt werden, um die Tabakmischungsmenge in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis bereitzustellen. Hierzu ist eine entsprechende Dosiervorrichtung für die Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen jeweils vorgesehen. Außerdem ist in einer Weiterbildung eine Regeleinrichtung für die Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen vorgesehen, wobei vorzugsweise die geschnittene Tabakmischungsmenge mittels eines oder mehrerer entsprechenden Sensoren in Hinblick auf ihr Mischungsverhältnis der Tabakfaserlängen bzw. auf die Tabakfaserlängenverteilung erfasst wird. Anhand der erfassten Verteilung der Tabakfa serlängen im Schnitttabak werden mittels der Regeleinrichtung die Dosiervorrichtungen für den Tabak der Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen eingestellt bzw. geregelt.
  • Insbesondere ist es von Vorteil, wenn als Tabakgut aufbereiteter, insbesondere konditionierter, Tabak oder aufbereitete, insbesondere konditionierte, Tabakstrips, insbesondere aus Blatttabak, bereitgestellt werden.
  • Dadurch, dass der Tabak der Tabakgutgrößenklassen nochmals zerkleinert wird, wobei hierbei der Zerkleinerungsgrad der Tabakmenge innerhalb einer Tabakgutgrößenklasse auf einen vorbestimmten Zerkleinerungsgrad eingestellt wird, wird gezielt die Faserlängenverteilung des anschließend hergestellten Schnitttabaks gezielt beeinflusst bzw. gesteuert oder geregelt.
  • Darüber hinaus ist in einem weiteren Verfahrensschritt vorgesehen, dass dem Schnitttabak, insbesondere ausgesiebte und/oder nicht klassifizierte, Tabakteilchen beigemengt werden, so dass eine homogene Füllung einer anschließend herzustellenden Zigarette erreicht wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung werden dem aus den Tabakstrips hergestellten Schnitttabak weitere Tabakmengen beigemengt, um eine bestimmte Tabakmischung für die Herstellung von Zigaretten bereitzustellen. Hierbei können dem erfindungsgemäß hergestellten Schnitttabak beispielsweise andere Blendtabake oder Folien oder Winnowings beigemengt werden.
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen wird. Es zeigen:
  • 1 schematisch einen Verfahrensablauf zur Herstellung von Schnitttabak aus Blattmaterial und
  • 2 schematisch einen Verfahrensablauf einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens zur Herstellung von Schnitttabak.
  • In den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
  • Bei den in 1 und 2 dargestellten Verfahrensablaufschemata wird das Blattmaterial von von Rippen und dergleichen befreiten Tabakblättern, d. h. von sogenannten Tabakstrips, verarbeitet. Hierbei werden die konditionierten und noch ungeschnittenen Tabakstrips von einer Konditioniereinrichtung 10 an eine Fraktioniervorrichtung 12 gegeben.
  • In der Fraktioniereinrichtung 12 werden die Tabakstrips beispielsweise mittels einer mehrstufigen Siebeinrichtung, z. B. einem Etagensieb, klassifiziert bzw. fraktioniert. Hierbei wird die Klassifikation anhand der Durchmesser der Siebe der Siebvorrichtung bestimmt.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ablaufschema werden zwei Tabakgutgrößenklassen 14, 24.1 gebildet. Beispielsweise werden der Tabakgutgrößenklasse 14 Tabakblätter mit einem Durchmesser kleiner/gleich ½ Zoll zugeführt, während der zweiten Tabakgutgrößenklasse 24.1 Tabakblätter mit einem Durchmesser größer als ½ Zoll zugeführt werden.
  • Darüber hinaus werden an der Fraktioniereinrichtung 12 auch kleine Tabakpartikel abgeschieden, die in einem weiteren Schritt verwendet werden (siehe unten).
  • Das Tabakgut der Tabakgutgrößenklasse 14 wird anschließend an eine Dosiervorrichtung 18 oder ein Zwischenlager weiter gefördert.
  • Tabak aus der gebildeten Tabakgutgrößenklasse 24.1 mit den größeren Tabakstrips, deren Blattgutdurchmesser größer als ½ Zoll ist, wird anschließend in einer Zerkleinerungsvorrichtung 26.1 weiter zerkleinert, so dass eine entsprechende Tabakgutgrößenunterklasse gebildet wird, die in einer Dosiervorrichtung 28.1 zwischengelagert wird. Der aufbereitete Tabak der Tabakgutgrößenklasse 24.1 wird danach aus der Dosiervorrichtung 28.1 zusammen mit dem Tabak aus der nicht bearbeiteten bzw. nicht zerkleinerten Tabakgutgrößenklasse 14 aus der Dosiervorrichtung 18 in einer Mischvorrichtung 20 in einem bestimmten Mischungsverhältnis gemischt. Im Anschluss daran wird der gemischte Tabak aus der Mischvorrichtung 20 zu einer Schneideinrichtung 22 weiter gefördert, in der der gemischte Tabak zu Schnitttabak geschnitten wird. Anschließend werden dem Schnitttabak entsprechende kleine und nicht-fraktionierte Tabakteilchen aus der Fraktioniervorrichtung 12 beigemengt.
  • Bei dem in 2 dargestellten Ablaufschema erfolgt eine feinere Fraktionierung bzw. Klassifizierung, so dass mehrere Tabakgutgrößenklassen 24.1 bis 24.3 gebildet werden, die anschließend in den Zerkleinerungsvorrichtungen 26.1 bis 26.3 jeweils ein oder mehrmals zerkleinert werden, so dass die gebildeten Tabakgutgrößenunterklassen in den Dosiervorrichtungen 28.1 bis 28.3 jeweils zwi schengelagert werden.
  • Aus den Dosiervorrichtungen 28.1 bis 28.3 werden anschließend die entsprechenden Teilmengen des zerkleinerten bzw. bearbeiteten Tabaks der Tabakgutgrößenunterklassen entnommen und der Mischeinrichtung 20 zugeführt. Anschließend wird der Tabak aus der Mischeinrichtung 20 zu der Schneidvorrichtung 22 gefördert, so dass fein geschnittener Tabak aus Blatttabak entsteht, dem zusätzlich feine, nicht klassifizierte Tabakteilchen beigemengt werden.
  • Anschließend wird der gebildete Schnitttabak zur Weiterverarbeitung sowie Aufbereitung den entsprechenden Vorrichtungen zugeführt.
  • Ausgangsseitig der Schneideinrichtung 22 ist vor der Beimengung der feinen, nicht klassifizierten Tabakteilchen zum Schnitttabak eine Sensoreinrichtung 32 vorgesehen, um die Tabakfaserlängenverteilung des Schnitttabaks zu erfassen. Die Messsignale werden von der Sensoreinrichtung 32 an eine Regeleinrichtung 34 übermittelt, sodass mittels der gemessenen Werte die Verteilung der Tabakfaserlängen ermittelt wird. Hierdurch wird die Faserstruktur des Schnitttabaks bestimmt. Bei entsprechenden Abweichungen von vorbestimmten Referenzwerten werden mittels der Regeleinrichtung 34 die Dosiervorrichtungen 18, 28.1 bis 28.3 entsprechend eingestellt bzw. derart geregelt, dass jeweils die Tabakmengen von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen 14, 24.1 bis 24.3 und/oder der gebildeten Tabakgutgrößenunterklassen der Tabakmischungsmenge dosiert werden, um die Zufuhr der zerkleinerten Stripfraktionen oder den Zerkleinerungsgrad sowie die Tabakfaserlängenverteilung im Schnitttabak zu regeln.
  • Gemäß den gezeigten Ablaufschemata in 1 und 2 werden klei ner Tabakstücke aus Blatttabak bzw. Tabakstrips nicht noch weiter zerkleinert, während die größeren Tabakstrips in den Tabakgutgrößenklassen 24.1 bis 24.3 wenigstens einer weiteren Zerkleinerungsstufe zugeführt werden. Hierbei erfolgt die Zerkleinerung der Tabakstrips nach dem Konditionieren des Blatttabaks und vor dem Mischen bzw. Schneiden der Tabakstrips zu feinfaserigem Schnitttabak. Durch die erfindungsgemäße Verfahrensführung mit Zerkleinerung der größeren Teile der Tabakstrips größeren Blattguts wird ein kürzerer Schnitttabak mit einem höheren Anteil an kürzeren Fasern erreicht, wobei der Anteil an Kurzfasern, d. h. an Tabakfasern kleiner als 3 mm, im hergestellten Schnitttabak nicht nennenswert erhöht wird. Hierdurch wird erreicht, dass der gebildete Schnitttabak bei einer veränderten Faserlängenverteilung mit kürzeren Fasern eine hohe Füllfähigkeit bzw. Füllkraft besitzt.
  • 10
    Konditioniereinrichtung
    12
    Fraktioniervorrichtung
    14
    Tabakgutgrößenklasse
    18
    Dosiervorrichtung
    20
    Mischeinrichtung
    22
    Schneidvorrichtung
    24.1, 24.2, 24.3
    Tabakgutgrößenklasse
    26.1, 26.2, 26.3
    Zerkleinerungsvorrichtung
    28.1, 28.2, 28.3
    Dosiervorrichtung
    32
    Sensoreinrichtung
    34
    Regeleinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - „Tobacco Encyclopedia”, Hrsg. von Ernst Voges, 1984 [0003]
    • - „Manufacture”, Seiten 408 ff. [0003]

Claims (7)

  1. Verfahren zum Herstellen von Schnitttabak, wobei Tabakgut, vorzugsweise von Stengeln und/oder Rippen befreites Tabakgut, bereitgestellt wird und folgende Verfahrensschritte ausgeführt werden: a) das Tabakgut wird in wenigstens zwei Tabakgutgrößenklassen (14, 24.1, 24.2, 24.3) klassifiziert und verteilt, b) mindestens eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse (14, 24.1, 24.2, 24.3) wird einmal oder mehrmals zerkleinert, so dass eine oder mehrere Tabakgutgrößenunterklassen gebildet werden, c) eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenunterklasse mit einer Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse (14, 24.1, 24.2, 24.3) und/oder einer Tabakmenge einer weiteren Tabakgutgrößenunterklasse in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis miteinander zu einer Tabakmischungsmenge gemischt werden und d) in einem nachfolgenden Schritt die Tabakmischungsmenge zu Schnitttabak geschnitten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Tabakgutdurchmesser einer Tabakgutgrößenklasse (14), deren Tabak nicht zerkleinert wird, kleiner ist als der mittlere Tabakgutdurchmesser einer Tabakgutgrößenklasse (24.1, 24.2, 24.3), deren Tabak zerkleinert wird, wobei insbesondere die mittleren Tabakgutdurchmesser der Tabakgutgrößenklassen (14, 24.1, 24.2, 24.3) sich unterscheiden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Tabak von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen (14, 24.1, 24.2, 24.3) und/oder Tabakgutgrößenunterklassen zwischengelagert wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Tabakmengen von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen, die der Tabakmischungsmenge zugemischt werden, dosiert und/oder geregelt werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Tabakgut aufbereiteter, insbesondere konditionierter, Tabak oder aufbereitete, insbesondere konditionierte, Tabakstrips bereitgestellt werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schnitttabak, insbesondere ausgesiebte und/oder nicht klassifizierte, Tabakteilchen beigemengt werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem hergestellten Schnitttabak weitere Tabakmengen beigemengt werden.
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