-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Schnitttabak,
wobei Tabakgut, vorzugsweise von Stengeln und/oder Rippen befreites
Tabakgut, bereitgestellt wird.
-
Tabakblätter
bestehen aus reinem Blatttabak und Tabakrippen, wobei zur Verarbeitung
der Blatttabak und die Tabakrippen voneinander getrennt werden.
Während der Tabakvorbereitung werden die Tabakrippen sowie
der Blatttabak voneinander getrennt behandelt, wobei üblicherweise
der Blatttabak konditioniert, d. h. einer Feuchte- und Wärmebehandlung unterworfen
wird, sowie geschnitten und getrocknet wird. In weiteren Verfahrensschritten
werden die Tabakrippen und das geschnittene Blattmaterial, d. h. die
geschnittenen Tabakstrips, miteinander gemischt und zur weiteren
Verarbeitung z. B. Flavouren usw. unterworfen.
-
Die
Grundprinzipien der Herstellung von Schnitttabak sind in dem Buch „Tobacco
Encyclopedia", Hrsg. von Ernst Voges, 1984, in
dem Beitrag „Manufacture", Seiten 408
ff., insbesondere unter der Überschrift „In
the production of cut tobacco”, ausführlich dargestellt.
-
Allgemein üblich
werden bei diesem Verfahren die Rippen und das Blattmaterial in
der Tabakvorbereitung jeweils auf voneinander getrennten Verarbeitungslinien,
der sogenannten „Rippenlinie” und der sogenannten „Blattlinie” verarbeitet.
-
Ausgehend
von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin,
kurzfaserigen Schnitttabak, insbesondere aus Tabakstrips bzw. aus
Blatttabak, herzustellen, wobei der hergestellte Schnitttabak bei
der Herstellung von Tabaksträngen bzw. Zigaretten eine
gute Füllkraft bzw. Füllfähigkeit erreicht
und wobei der Aufwand für die Herstellung des Schnitttabaks,
insbesondere aus Blatttabak, möglichst einfach sein soll.
-
Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Herstellen von Schnitttabak,
wobei Tabakgut, vorzugsweise von Stengeln und/oder Rippen befreites
Tabakgut bzw. hiervon befreite Tabakstrips oder hiervon befreiter
Blatttabak, bereitgestellt wird und folgende Verfahrensschritte
ausgeführt werden:
- a) das Tabakgut
wird in wenigstens zwei Tabakgutgrößenklassen
klassifiziert und verteilt,
- b) mindestens eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse
wird einmal oder mehrmals zerkleinert, so dass eine oder mehrere
Tabakgutgrößenunterklassen gebildet werden,
- c) eine Tabakmenge einer Tabakgutgrößenunterklasse
mit einer Tabakmenge einer Tabakgutgrößenklasse
und/oder einer Ta bakmenge einer weiteren Tabakgutgrößenunterklasse
in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis miteinander
zu einer Tabakmischungsmenge gemischt werden und
- d) in einem nachfolgenden Schritt die Tabakmischungsmenge zu
Schnitttabak geschnitten wird.
-
Zur
Herstellung von Filterzigaretten wird Schnitttabak aus Blatttabak
hergestellt, wobei der Schnitttabak aus einzelnen Fraktionen von
Tabakstrips, d. h. getrocknetem Blattgut, hergestellt wird. Beispielsweise
werden die Tabakstrips mittels Siebung vor der Herstellung von Schnitttabak
fraktioniert.
-
Dadurch,
dass nach der Aufbereitung des getrockneten Blattguts bzw. der Tabakstrips
als bereitgestelltes Tabakgut das Blattgut des Blatttabaks mittels
Siebens hinsichtlich der Partikelgröße klassifiziert
bzw. fraktioniert wird, wird danach aus der Mischung der einzelnen
Fraktionen bzw. Tabakgutlängenklassen in nachfolgenden
Schritten ein Schnitttabak mit einer definierten Faserlängenverteilung
hergestellt. Die Schnitttabakfaserlängenverteilung wird dabei
bestimmt von der Partikelgrößenverteilung der Tabakstrips.
-
Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass das Tabakgut bzw. die
Tabakstrips aus Blatttabak nach dem Konditionieren und vor dem Schneiden
beispielsweise durch Siebeinrichtungen in mehrere Größenklassen
aufgeteilt werden und separat gelagert werden. Hierbei wird Tabak
einer Tabakgutgrößenklasse wenigstens einer weiteren
Zerkleinerungsstufe zugeführt, so dass innerhalb der bearbeiteten
Tabakgutgrößenklasse der mittlere Tabakgutdurchmesser
herabgesetzt wird und somit eine oder mehrere Tabakgutlängenunterklassen
gebildet werden. Die Zerkleinerung kann beispielsweise durch Schneiden
mit einer Schneideinrichtung (Hackmesser, Slicer) oder beispielsweise
durch Zerschlagen in Drescheinrichtungen bzw. Dreschern erfolgen.
-
Somit
ist es möglich, innerhalb einer gebildeten Tabakgutgrößenklasse
mehrere Unterklassen zu bilden. Beispielsweise wird eine erste Größenunterklasse
dadurch gebildet, dass das Tabakgut einer Tabakgutgrößenklasse
einmal zerkleinert wird. Eine zweite Unterklasse derselben Tabakgutgrößenklasse wird
dadurch gebildet, dass Tabakgut der ersten Tabakgutgrößenunterklasse
nochmals zerkleinert wird. Somit ist es innerhalb einer Tabakgutgrößenklasse möglich,
verschiedene Unterklassen verschiedener Ordnungen durch mehrmaliges
Zerkleinern zu bilden und damit eine speziell gewünschte
Tabakstripsgrößenverteilung herzustellen.
-
In
einem weiteren Schritt werden anschließend aus den gebildeten
Tabakgutgrößenunterklassen und/oder aus dem Tabakgut
einer Tabakgutgrößenklasse eine zu schneidende
Tabakmischungsmenge bereitgestellt, die anschließend in
einer Schneideinrichtung zu Tabakfasern bzw. Schnitttabak aus reinem
Blatttabak geschnitten werden.
-
Dadurch,
dass der Tabak von mehreren Tabakgutgrößenklassen
vor der Bildung des Schnitttabaks wenigstens noch einmal zerkleinert
wird, wird erreicht, dass insgesamt ein Schnitttabak mit kürzeren
Tabakfasern (im Mittel) innerhalb der sogenannten „Blattlinie” erzielt
wird, so dass eine veränderte Faserlängenverteilung
im Schnitttabak erreicht wird, d. h. mehr kurze Fasern im Schnitttabak
vorhanden sind als bei einem Schnitttabak, bei dem keine Fraktionierung
nach Größe und keine Zerkleinerung (unter Weglassung
der Verfahrensmerkmal a) und b)) gebildet wird.
-
In
diesem Fall (gemäß dem Stand der Technik) wird
das konditio nierte und von den Rippen befreite flächige
Tabakgut unmittelbar nach der Konditionierung einer Schneideeinrichtung
zugeführt, um daraus geschnittenen Tabak zu erzielen. Hierbei kann
die Faserlängenverteilung des Schnitttabaks nicht beeinflusst
werden und ist nur bzw. unmittelbar von der vorhandenen Größenverteilung
der Tabakstrips abhängig.
-
Der
durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellte
Schnitttabak verfügt über einen kleineren Anteil
an längeren Fasern als der Schnitttabak, der nach dem Konditionieren
aus den Tabakstrips gemäß dem bisherigen Herstellungsverfahren
erreicht wird, wobei der Anteil an sehr kurzen Tabakfasern, dem
sogenannten Kurztabak, nicht wesentlich durch die erfindungsgemäßen
Zerkleinerungsschritte von größeren Tabakstrips
erhöht wird.
-
Die
aufgeteilten Fraktionen bzw. Tabakgutgrößenklassen
werden separat zwischengelagert, wobei anschließend innerhalb
der Tabakgutgrößenklassen gezielt eine vorbestimmte
Größenverteilung bzw. ein vorbestimmter Zerkleinerungsgrad
des Tabakguts hergestellt wird. Dabei kann die Zerkleinerung der
Tabakgutgrößenklassen mit Hackmessern oder Entrippanlagen
oder dergleichen durchgeführt werden.
-
Die
derart zerkleinerten bzw. vorbehandelten sowie aufbereiteten Fraktionen
bzw. Tabakgutgrößenunterklassen werden anschließend
mit den vorher ausgesiebten, kleinfaserigen und nicht weiter zerkleinerten
Fraktionen des bereitgestellten Tabakguts vermischt und anschließend
einem Tabakschneider zugeführt. Somit wird Schnitttabak
aus Blatttabak erhalten, der eine begrenzte maximale Faserlänge,
die durch die größten Tabakstrips bestimmt wird,
aufweist. Außerdem weist der erfindungsgemäß hergestellte
Schnitttabak auch einen geringen Anteil an Kurzfasern bzw. Kurztabak,
d. h. Fa sern kleiner als 3 mm, auf, so dass bei der Weiterverarbeitung
des Schnitttabaks eine hohe Füllkraft bzw. Füllfähigkeit bei
daraus hergestellten Zigaretten erreicht wird.
-
Darüber
hinaus zeichnet sich das Verfahren in einer Ausgestaltung dadurch
aus, dass der mittlere Tabakgutdurchmesser einer Tabakgutgrößenklasse, deren
Tabak nicht zerkleinert wird, kleiner ist als der mittlere Tabakgutdurchmesser
einer Tabakgutgrößenklasse, deren Tabak zerkleinert
wird, wobei insbesondere die mittleren Tabakgutdurchmesser der Tabakgutgrößenklassen
sich unterscheiden.
-
Des
Weiteren wird eine vereinfachte Verfahrensführung dadurch
erreicht, dass der Tabak von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen
und/oder Tabakgutgrößenunterklassen zwischengelagert
wird, so dass für die Bereitstellung einer entsprechenden
zu schneidenden Tabakmischungsmenge ausreichend Tabak vorhanden
ist.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Tabakmengen
von wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen
und/oder Tabakgutgrößenunterklassen, die der Tabakmischungsmenge
zugemischt werden, dosiert und/oder geregelt werden, um die Tabakmischungsmenge
in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis bereitzustellen.
Hierzu ist eine entsprechende Dosiervorrichtung für die
Tabakgutgrößenklassen und/oder Tabakgutgrößenunterklassen
jeweils vorgesehen. Außerdem ist in einer Weiterbildung
eine Regeleinrichtung für die Tabakgutgrößenklassen
und/oder Tabakgutgrößenunterklassen vorgesehen,
wobei vorzugsweise die geschnittene Tabakmischungsmenge mittels eines
oder mehrerer entsprechenden Sensoren in Hinblick auf ihr Mischungsverhältnis
der Tabakfaserlängen bzw. auf die Tabakfaserlängenverteilung
erfasst wird. Anhand der erfassten Verteilung der Tabakfa serlängen
im Schnitttabak werden mittels der Regeleinrichtung die Dosiervorrichtungen
für den Tabak der Tabakgutgrößenklassen
und/oder Tabakgutgrößenunterklassen eingestellt
bzw. geregelt.
-
Insbesondere
ist es von Vorteil, wenn als Tabakgut aufbereiteter, insbesondere
konditionierter, Tabak oder aufbereitete, insbesondere konditionierte,
Tabakstrips, insbesondere aus Blatttabak, bereitgestellt werden.
-
Dadurch,
dass der Tabak der Tabakgutgrößenklassen nochmals
zerkleinert wird, wobei hierbei der Zerkleinerungsgrad der Tabakmenge
innerhalb einer Tabakgutgrößenklasse auf einen
vorbestimmten Zerkleinerungsgrad eingestellt wird, wird gezielt die
Faserlängenverteilung des anschließend hergestellten
Schnitttabaks gezielt beeinflusst bzw. gesteuert oder geregelt.
-
Darüber
hinaus ist in einem weiteren Verfahrensschritt vorgesehen, dass
dem Schnitttabak, insbesondere ausgesiebte und/oder nicht klassifizierte, Tabakteilchen
beigemengt werden, so dass eine homogene Füllung einer
anschließend herzustellenden Zigarette erreicht wird.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung werden dem aus den Tabakstrips hergestellten
Schnitttabak weitere Tabakmengen beigemengt, um eine bestimmte Tabakmischung
für die Herstellung von Zigaretten bereitzustellen. Hierbei
können dem erfindungsgemäß hergestellten
Schnitttabak beispielsweise andere Blendtabake oder Folien oder
Winnowings beigemengt werden.
-
Die
Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen
Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei bezüglich aller
im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen
Einzelheiten ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen
wird. Es zeigen:
-
1 schematisch
einen Verfahrensablauf zur Herstellung von Schnitttabak aus Blattmaterial und
-
2 schematisch
einen Verfahrensablauf einer weiteren Ausführungsform des
Verfahrens zur Herstellung von Schnitttabak.
-
In
den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente
bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so
dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
-
Bei
den in 1 und 2 dargestellten Verfahrensablaufschemata
wird das Blattmaterial von von Rippen und dergleichen befreiten
Tabakblättern, d. h. von sogenannten Tabakstrips, verarbeitet. Hierbei
werden die konditionierten und noch ungeschnittenen Tabakstrips
von einer Konditioniereinrichtung 10 an eine Fraktioniervorrichtung 12 gegeben.
-
In
der Fraktioniereinrichtung 12 werden die Tabakstrips beispielsweise
mittels einer mehrstufigen Siebeinrichtung, z. B. einem Etagensieb,
klassifiziert bzw. fraktioniert. Hierbei wird die Klassifikation
anhand der Durchmesser der Siebe der Siebvorrichtung bestimmt.
-
Bei
dem in 1 dargestellten Ablaufschema werden zwei Tabakgutgrößenklassen 14, 24.1 gebildet.
Beispielsweise werden der Tabakgutgrößenklasse 14 Tabakblätter
mit einem Durchmesser kleiner/gleich ½ Zoll zugeführt,
während der zweiten Tabakgutgrößenklasse 24.1 Tabakblätter
mit einem Durchmesser größer als ½ Zoll zugeführt
werden.
-
Darüber
hinaus werden an der Fraktioniereinrichtung 12 auch kleine
Tabakpartikel abgeschieden, die in einem weiteren Schritt verwendet
werden (siehe unten).
-
Das
Tabakgut der Tabakgutgrößenklasse 14 wird
anschließend an eine Dosiervorrichtung 18 oder ein
Zwischenlager weiter gefördert.
-
Tabak
aus der gebildeten Tabakgutgrößenklasse 24.1 mit
den größeren Tabakstrips, deren Blattgutdurchmesser
größer als ½ Zoll ist, wird anschließend
in einer Zerkleinerungsvorrichtung 26.1 weiter zerkleinert,
so dass eine entsprechende Tabakgutgrößenunterklasse
gebildet wird, die in einer Dosiervorrichtung 28.1 zwischengelagert
wird. Der aufbereitete Tabak der Tabakgutgrößenklasse 24.1 wird
danach aus der Dosiervorrichtung 28.1 zusammen mit dem
Tabak aus der nicht bearbeiteten bzw. nicht zerkleinerten Tabakgutgrößenklasse 14 aus
der Dosiervorrichtung 18 in einer Mischvorrichtung 20 in einem
bestimmten Mischungsverhältnis gemischt. Im Anschluss daran
wird der gemischte Tabak aus der Mischvorrichtung 20 zu
einer Schneideinrichtung 22 weiter gefördert,
in der der gemischte Tabak zu Schnitttabak geschnitten wird. Anschließend
werden dem Schnitttabak entsprechende kleine und nicht-fraktionierte
Tabakteilchen aus der Fraktioniervorrichtung 12 beigemengt.
-
Bei
dem in 2 dargestellten Ablaufschema erfolgt eine feinere
Fraktionierung bzw. Klassifizierung, so dass mehrere Tabakgutgrößenklassen 24.1 bis 24.3 gebildet
werden, die anschließend in den Zerkleinerungsvorrichtungen 26.1 bis 26.3 jeweils
ein oder mehrmals zerkleinert werden, so dass die gebildeten Tabakgutgrößenunterklassen
in den Dosiervorrichtungen 28.1 bis 28.3 jeweils
zwi schengelagert werden.
-
Aus
den Dosiervorrichtungen 28.1 bis 28.3 werden anschließend
die entsprechenden Teilmengen des zerkleinerten bzw. bearbeiteten
Tabaks der Tabakgutgrößenunterklassen entnommen
und der Mischeinrichtung 20 zugeführt. Anschließend
wird der Tabak aus der Mischeinrichtung 20 zu der Schneidvorrichtung 22 gefördert,
so dass fein geschnittener Tabak aus Blatttabak entsteht, dem zusätzlich
feine, nicht klassifizierte Tabakteilchen beigemengt werden.
-
Anschließend
wird der gebildete Schnitttabak zur Weiterverarbeitung sowie Aufbereitung
den entsprechenden Vorrichtungen zugeführt.
-
Ausgangsseitig
der Schneideinrichtung 22 ist vor der Beimengung der feinen,
nicht klassifizierten Tabakteilchen zum Schnitttabak eine Sensoreinrichtung 32 vorgesehen,
um die Tabakfaserlängenverteilung des Schnitttabaks zu
erfassen. Die Messsignale werden von der Sensoreinrichtung 32 an
eine Regeleinrichtung 34 übermittelt, sodass mittels
der gemessenen Werte die Verteilung der Tabakfaserlängen
ermittelt wird. Hierdurch wird die Faserstruktur des Schnitttabaks
bestimmt. Bei entsprechenden Abweichungen von vorbestimmten Referenzwerten werden
mittels der Regeleinrichtung 34 die Dosiervorrichtungen 18, 28.1 bis 28.3 entsprechend
eingestellt bzw. derart geregelt, dass jeweils die Tabakmengen von
wenigstens einer oder mehreren Tabakgutgrößenklassen 14, 24.1 bis 24.3 und/oder
der gebildeten Tabakgutgrößenunterklassen der
Tabakmischungsmenge dosiert werden, um die Zufuhr der zerkleinerten
Stripfraktionen oder den Zerkleinerungsgrad sowie die Tabakfaserlängenverteilung
im Schnitttabak zu regeln.
-
Gemäß den
gezeigten Ablaufschemata in 1 und 2 werden
klei ner Tabakstücke aus Blatttabak bzw. Tabakstrips nicht
noch weiter zerkleinert, während die größeren
Tabakstrips in den Tabakgutgrößenklassen 24.1 bis 24.3 wenigstens
einer weiteren Zerkleinerungsstufe zugeführt werden. Hierbei
erfolgt die Zerkleinerung der Tabakstrips nach dem Konditionieren
des Blatttabaks und vor dem Mischen bzw. Schneiden der Tabakstrips
zu feinfaserigem Schnitttabak. Durch die erfindungsgemäße
Verfahrensführung mit Zerkleinerung der größeren
Teile der Tabakstrips größeren Blattguts wird ein
kürzerer Schnitttabak mit einem höheren Anteil an
kürzeren Fasern erreicht, wobei der Anteil an Kurzfasern,
d. h. an Tabakfasern kleiner als 3 mm, im hergestellten Schnitttabak
nicht nennenswert erhöht wird. Hierdurch wird erreicht,
dass der gebildete Schnitttabak bei einer veränderten Faserlängenverteilung
mit kürzeren Fasern eine hohe Füllfähigkeit bzw.
Füllkraft besitzt.
-
- 10
- Konditioniereinrichtung
- 12
- Fraktioniervorrichtung
- 14
- Tabakgutgrößenklasse
- 18
- Dosiervorrichtung
- 20
- Mischeinrichtung
- 22
- Schneidvorrichtung
- 24.1,
24.2, 24.3
- Tabakgutgrößenklasse
- 26.1,
26.2, 26.3
- Zerkleinerungsvorrichtung
- 28.1,
28.2, 28.3
- Dosiervorrichtung
- 32
- Sensoreinrichtung
- 34
- Regeleinrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - „Tobacco
Encyclopedia”, Hrsg. von Ernst Voges, 1984 [0003]
- - „Manufacture”, Seiten 408 ff. [0003]