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DE102008023006A1 - Prothesenüberzug sowie Verfahren zur Herstellung eines Prothesenüberzuges - Google Patents

Prothesenüberzug sowie Verfahren zur Herstellung eines Prothesenüberzuges Download PDF

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DE102008023006A1
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Herbert Dipl.-Ing. Eggenberger
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Otto Bock Healthcare Products GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Prothesenüberzug (100) und ein Verfahren zur Herstellung eines Prothesenüberzuges (100) zur funktionalen und/oder kosmetischen Abdeckung einer Prothese, insbesondere einer Hand- oder Fußprothese, mit einer hautfarbigen Schicht (2) aus einem Kunststoff, wobei der Prothesenüberzug (100) als Hohlkörper ausgebildet ist und eine Öffnung zum Einführen der Prothese aufweist, wobei auf der der Prothese zugewandten Seite der hautfarbigen Schicht (2) eine weitere Schicht (1) aus einem Kunststoff in einer abweichenden Farbe angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Prothesenüberzug zur funktionalen und/oder kosmetischen Abdeckung einer Prothese mit einer hautfarbigen Schicht aus einem Kunststoff, wobei der Prothesenüberzug als Hohlkörper ausgebildet ist und eine Öffnung zum Einführen der Prothese aufweist, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Prothesenüberzuges.
  • Prothesen an den Extremitäten, insbesondere Hand- oder Fußprothesen sowie Armprothesen, werden mit einem Überzug aus einem elastischen Material versehen, um sowohl kosmetische als auch funktionale Anforderungen zu erfüllen. In dem Bestreben, ein möglichst natürliches Erscheinungsbild auch für Prothesenträger bereitzustellen, werden die technischen Komponenten der Prothesen immer mehr der natürlichen Funktion der fehlenden Gliedmaße angepasst. Darüber hinaus wird versucht, die Form der Prothesen an die der natürlichen Gliedmaße anzugleichen, damit die Verwendung der Prothese im alltäglichen Umgang möglichst wenig auffällt. Neben der Form einer Prothese ist auch das äußere Erscheinungsbild wichtig, weswegen solche Prothesen häufig mit einem Prothesenüberzug versehen werden, der möglichst nah an dem optischen Eindruck einer natürlichen Extremität heranreicht. Dazu wird ein Kunststoffüberzug aus einem elastischen Material der gewünschten Form entsprechend hergestellt und in der Regel aufwändig von Hand koloriert, um einen möglichst natürlichen Eindruck zu erzeugen. Anschließend wird der Überzug über die Prothese gezogen, wo er auch die Funktion hat, eine schützende Abdeckung der mechanischen Komponenten der Prothese bereitzustellen und gegebenenfalls aufgrund der elastisch anhaftenden Eigenschaften des Überzuges einen sicheren Griff bei aktuierbaren Prothesen zu gewährleisten.
  • Um solche Prothesenüberzüge herzustellen, wird in einer Negativform ein Kunststoff eingefüllt und von außen vernetzt, so dass sich von außen nach innen eine geschlossene Schicht bildet, beispielsweise nach Art eines Handschuhes. Der überschüssige Kunststoff wird aus der Hohlform entfernt, insbesondere ausgegossen, der Überzug entformt und anschließend nachbearbeitet, also auf die gewünschten Maße gekürzt und schließlich bemalt. Dieses Herstellverfahren ist mit einem außerordentlich hohen Aufwand verbunden, da ein hoher Handarbeitsanteil bei der farblichen Nachbearbeitung der Überzüge auftritt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Prothesenüberzug und ein Verfahren zu dessen Herstellung bereitzustellen, mit denen Überzüge hergestellt werden, die eine hautähnliche Färbung aufweisen, ohne aufwendig koloriert werden zu müssen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Prothesenüberzug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Der erfindungsgemäße Prothesenüberzug zur funktionalen und/oder kosmetischen Abdeckung einer Prothese, insbesondere einer Hand- oder Fußprothese, mit einer hautfarbigen Schicht aus einem Kunststoff, wobei der Prothesenüberzug als Hohlkörper ausgebildet ist und eine Öffnung zum Einführen der Prothese aufweist, sieht vor, dass auf der der Prothese zugewandten Seite der hautfarbigen Schicht eine weitere Schicht aus einem Kunststoff in einer abweichenden Farbe angeordnet ist, so dass die sichtbare hautfarbige Schicht von einer Farbschicht unterlegt ist, durch die ein natürlicheres Erscheinungsbild erzielt werden kann, da diese Schicht durch die durchscheinende Hautschicht zumindest teilweise sichtbar ist und eine der natürlichen Hautfarbe angenäherten Effekt erzeugt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die hautfarbige Schicht aus einem elastischen Material, insbesondere Weich-PVC ausgebildet ist, ebenfalls kann die weitere Schicht aus elastischen Material, insbesondere einem Weich-PVC ausgebildet sein, wobei die weitere Schicht an der hautfarbigen Schicht angeformt ist.
  • Bevorzugt weist die weitere Schicht, also die innen liegende Schicht, eine Rot- oder Braunfärbung auf, um eine den natürlichen Farbnuancen entsprechende Gestaltung des Prothesenüberzuges erzielen zu können.
  • Eine weitere Annäherung an die natürliche Erscheinung wird erreicht, wenn der Prothesenüberzug eine hautartige Oberflächenstruktur aufweist, also mit Falten und Poren versehen ist.
  • Die hautfarbige Schicht kann unterschiedliche Schichtdicken an ausgewählten Stellen oder an ausgewählten Bereichen aufweisen, so dass eine unterschiedlich starke Durchscheinung der zweiten Farbschicht erreicht wird, so das einzelne Bereiche hervorgehoben werden können, beispielsweise die Unterschiede zwischen Handfläche und Handrücken, Knöchel oder auch Unterschiede bei dunklen Hautfarben.
  • Auf der der Prothese abgewandten Seite der hautfarbigen Schicht kann ein transparenter Kunststoffüberzug aufgebracht sein, um die hautfarbige Schicht vor mechanischen Belastungen zu schützen, bevorzugt ist dieser transparente Überzug aus einem elastischen Material, insbesondere Weich-PVC ausgebildet und weist ebenfalls eine hautartige Struktur auf. Das Aufbringen des transparenten Überzuges kann ebenfalls in der Hohlform stattfinden, indem zunächst eine transparente Kunststoffmasse eingefüllt und zumindest teilweise geliert oder vernetzt wird, dann eine hautfarbige Kunststoffmasse eingefüllt und zur Ausbildung einer hautfarbigen Schicht miteinander geliert oder vernetzt und abschließend mit einer andersfarbigen, innen liegenden Kunststoffschicht abgedeckt wird. Neben diesem dreischichtigen Aufbau können auch weitere Farbschichten vorgesehen sein, ebenfalls kann man abweichend von den oben angeführten Hauttönen durch Verwendung anderer Farben besonders auffällige Überzüge herstellen, um durch eine besonders unnatürliche Farbgestaltung offensiv auf die Prothese hinzuweisen.
  • Neben einer Ausgestaltung der hautfarbigen Schicht in unterschiedlicher Schichtstärke ist es auch möglich, die andersfarbige, innenliegende Schicht mit unterschiedlichen Schichtstärken auszubilden, um unterschiedliche Farbintensitäten zu erzeugen, so dass entsprechende Farbeffekte erzeugt werden.
  • Das Verfahren zum Herstellen eines Prothesenüberzuges, insbesondere eines Prothesenüberzuges, wie er oben beschrieben wurde, bei dem eine Hohlform mit einem hautfarbigen Kunststoff befüllt und von außen erwärmt wird, wobei der Kunststoff unter Bildung eines Hohlkörpers zumindest teilweise geliert oder vernetzt wird, sieht vor, dass der Hohlform an ausgewählten Stellen oder Bereichen im Verhältnis zu der übrigen Hohlform weniger erwärmt und eine hautfarbige Schicht unterschiedlicher Stärke ausgebildet wird und anschließend auf der Innenseite der hautfarbigen Schicht eine andersfarbige Schicht Kunststoff aufgebracht wird. Durch die Ausbildung unterschiedlicher Stärken der hautfarbigen Schicht scheint die andersfarbige Schicht Kunststoff unterschiedlich stark durch, so dass die Haupt-Hautfarbe des Überzuges festgelegt wird. Die Konzentration der Farbe und die Wandstärke sind dabei wesentlich, da durch die hautfarbige Schicht die Grundlage dafür gelegt wird, in welchem Maße die weiter innen liegende Schicht durchscheint. Werden hellere Hauttöne gewünscht, ist die unterliegende Schicht rot ausgebildet, bei dunklen Hauttönen eher braun. Auf diese Art und Weise ergibt sich eine hautähnliche Färbung, ohne dass aufwändig koloriert werden muss.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass auf der Außenseite der Hohlform Isolierelemente angeordnet werden, die in Abhängigkeit von der gewünschten, zu übertragenden Wärmemenge ausgewählt sind. Durch das Aufbringen unterschiedlicher Isolierelemente an den herkömmlichen Hohlformen ist es möglich, den Wärmedurchgang von außen in die Hohlform hinein zu steuern, da eine thermische Ab schirmung erfolgt. Je nach Isolierwirkung der Isolierelemente werden daher unterschiedliche Schichtdicken, insbesondere der hautfarbigen Schicht, durch unterschiedliche Gelier- oder Vernetzungsgeschwindigkeiten erzielt, so dass an den mit Isolierelementen verkleideten Stellen eine geringere Schichtdicke als an den frei zugänglichen Elementen der Hohlform ausgebildet werden. Durch die Abdeckungen auf den Formen können somit einzelne Bereich hervorgehoben werden, so dass in Kombination mit der Farbwahl der unterliegenden Farbschicht unterschiedliche Schattierungen in der Färbung erzielt werden können, die ein natürliches Erscheinungsbild ergeben. Gegebenenfalls notwendige Nachkolorierungen sind wesentlich einfacher durchzuführen als bei herkömmlichen Überzügen.
  • Vor dem Einfüllen des hautfarbigen Kunststoffes kann ein transparenter Kunststoff eingefüllt und unter Ausbildung eines Hohlkörpers vernetzt werden, wobei diese transparente Schicht als mechanische Schutzschicht gegen einen Verschleiß der hautfarbigen Schicht vorgesehen ist.
  • Als Kunststoff für sämtliche Schichten ist bevorzugt eine Weich-PVC-Emulsion vorgesehen, die in die Hohlform eingefüllt wird.
  • Nach dem Vernetzen des andersfarbigen Kunststoffes wird der Prothesenüberzug aus der Hohlform entnommen und zur abschließenden Fertigstellung bemalt und konfektioniert.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – eine Dorsalansicht einer Form;
  • 2 – eine Volaransicht einer Form;
  • 3 – eine teilgeschnittene Ansicht eines zweischichtigen Prothesenüberzuges; sowie
  • 4 – eine teilgeschnittene Ansicht eines dreischichtigen Prothesenüberzuges.
  • In der 1 ist in dorsaler Draufsicht eine Form 10 für einen Prothesenüberzug dargestellt. Die Form 10 ist für einen Prothesenüberzug einer Handprothese ausgebildet und weist an dem proximalen Ende eine ggf. verschließbare Einfüllöffnung für einen Kunststoff auf, insbesondere für einen gelierbaren oder vernetzbaren Kunststoff. Bevorzugt wird als Material für Prothesenüberzüge Weich-PVC verwendet, andere elastische Materialien können jedoch ebenfalls eingesetzt werden. An ausgewählten Bereichen der Form 10 sind Isolierelemente 20 angeordnet, in dem dargestellten Beispiel im Bereich der Knöchel sowie der Fingerspitzen.
  • In der 2 ist eine volare Draufsicht auf die Form 10 gemäß der 1 dargestellt, anhand der zu erkennen ist, dass auf der Fingerinnenseite, im Bereich des Handballens sowie im Handgelenksbereich ebenfalls Isolierelemente 20 aufgebracht sind. Über diese Isolierelemente 20 wird der Wärmeeintrag in das Innere der Form 10 reguliert. Befindet sich ein gelierbares Material innerhalb der Form 10, beispielsweise ein Weich-PVC-Emulsion, hängt es von dem Wärmeeintrag von außen auf die Form 10 ab, mit welcher Geschwindigkeit das Gelieren oder Vernetzen stattfindet. Werden also an ausgewählten Bereichen der Form 10 Isolierelemente aufgebracht verringert sich an diesen Stellen die durch die Form 10 eingebrachte Wärmemenge, wodurch sich eine hierzu korrespondierend verringerte Gelierneigung einstellt. An den Stellen, die mit Isolierelementen 20 abgedeckt sind, findet ein langsameres Ge lieren oder Vernetzen statt, so dass die Schicht in den Bereichen mit den Isolierelementen 20 dünner ist als an den Bereichen der Form 10, die keine Isolierelemente 20 aufweisen.
  • Das Herstellverfahren sieht vor, dass die Form 10 als Negativform ausgebildet ist, und im Inneren einen Hohlraum aufweist, dessen Oberfläche der äußeren Oberfläche des zu erzeugenden Prothesenüberzuges entspricht, vorliegend möglichst angenähert dem natürlichen Erscheinungsbild einer Hand entspricht. Zum Herstellen eines Prothesenüberzuges wird dann durch die proximale Einfüllöffnung beispielsweise eine Weich-PVC-Emulsion eingefüllt, Anschließend wird Wärme von außen auf die Form 10 aufgebracht, beispielsweise über Wärmestrahlen oder ein Eintauchen in eine erwärmte Flüssigkeit. Nach dem Angelieren der ersten Emulsion, die je nach Ausgestaltung entweder aus einer transparenten Weich-PVC-Schicht oder einer hautfarbigen Weich-PVC-Schicht besteht, wird das nicht gelierte PVC entfernt und eine zweite, andersfarbige Emulsion eingefüllt. Auch hier wird erneut Wärme von außen zugeführt und ein Gelieren der zweiten, andersfarbigen Emulsion bewirkt. Zur Herstellung der zweiten oder weiteren, innenliegenden Schicht können die Isolierelemente 20 vollständig oder teilweise abgenommen werden oder durch andere Isolierelemente ersetzt werden. Ebenfalls können Isolierelemente 20 bei der Aufbringung der zweiten oder weiteren Schicht mit anderen Isoliereigenschaften oder an anderen Stellen der Form 10 aufgebracht werden, um eine angepasste Schichtdicke zu erzielen.
  • Nachdem eine ausreichende Schichtdicke der zweiten oder weiteren Schicht erreicht wurde, wird die noch nicht gelierte Emulsion ausgegossen. Nach dem Ausgießen der nicht gelierten Emulsion und vor dem Entnehmen des Prothesenüberzuges aus der Form wird den Prothesenüberzug noch fertig geliert oder vernetzt, um so verfestigt zu werden, dass er entformt werden kann, anschließend wird der fertige Prothesenüberzug der Form 10 entnommen. Abschließend wird der Prothesenüberzugrohling endbearbeitet, beispielsweise indem die gewünschte Länge zugeschnitten wird oder einzelne Bereiche nachkoloriert werden.
  • In der 3 ist ein fertiger Prothesenüberzug 100 in teilgeschnittener Darstellung gezeigt. Der Prothesenüberzug 100 ist zweischichtig oder zweilagig aufgebaut, wie in der vergrößerten Detaildarstellung zu erkennen ist. Die innenliegende Schicht 1 ist dabei aus einem dunklen Material hergestellt, während die außenliegende Schicht 2 aus einem hautfarbigen Material hergestellt ist. Der vergrößerten Detaildarstellung ist zu entnehmen, dass unterschiedliche Schichtdicken bereichsweise bei den einzelnen Schichten 1, 2 vorliegen, was bewirkt, dass an den dünneren Stellen der äußeren Schicht 2 die Farbgebung der innenliegenden Schicht 1 stärker durchscheint als an den dickeren Schichtbereichen der äußeren Schicht 2. Auf diese Art und Weise kann beispielsweise an den Knöcheln oder Gelenkbereichen des Prothesenüberzuges ein an die natürliche Farbgebung einer Haut angenäherter Verlauf der Färbung erzeugt werden, ohne dass eine Farbschicht von außen aufgetragen werden müsste.
  • In der 4 ist eine Variante im Schichtaufbau gezeigt, bei der die innenliegende Schicht 1 und die hautfarbige Schicht 2 entsprechend der 3 aufgebaut sind. Die beiden farbigen Schichten 1, 2 sind von einer dünnen, transparenten Schicht 3 umgeben, die aus Schutzgründen aufgebracht ist. Diese äußere Schicht 3 dient unter anderem dazu, die hautfarbige Schicht 2 vor einem zu schnellen Abrieb zu schützen, der insbesondere bei Handprothesen durch das Greifen und den täglichen Umgang unvermeidbar ist.
  • Den 3 und 4 ist zu entnehmen, dass eine insgesamt gleichmäßige Materialstärke des Prothesenüberzuges 100 vorliegt, bei unterschiedlichen Schichtdicken der unterschiedlich gefärbten Schichten 1, 2. Ebenfalls ist es möglich, durch eine gezielte Isolierung oder Wärmezufuhr an besonders belasteten Stellen einen besonders dicken Prothesenüberzug 100 bereitzustellen und die Gesamtdicke des Prothesenüberzuges an besonders belasteten Stellen auf diese Art und Weise zu erhöhen. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit und Absicht, eine gleichmäßige Dicke des Prothesenüberzuges 100 bereitzustellen. Somit variieren die Verhältnisse der Schichtdicken der jeweiligen Schichten 1, 2 zueinander bei im Wesentlichen gleichmäßiger Gesamtschichtstärke.
  • Auf diese Art und Weise erhält man einen Prothesenüberzug, der an seinem proximalen Ende eine Öffnung zum Einführen einer Prothese aufweist und in einer angepassten Farbgebung einfach an die Prothese angelegt werden kann. Die hautfarbige Schicht 2 ist dabei mit einer andersfarbigen Kunststoffschicht 1 hinterlegt und kann von einem äußeren Überzug 3 abgedeckt sein, wobei der äußere Überzug 3 und/oder die hautfarbige Schicht 2 eine Struktur aufweisen, die der Struktur der natürlichen Haut entspricht, also Falten und Poren aufweist. Dadurch wird eine natürliche Erscheinung der Prothese unterstützt. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass weitere farbige Kunststoffschichten unterhalb der hautfarbigen Schicht 2 aufgebracht werden, so dass eine größere Variation an Tönungen erzielt werden kann. Die Schichtdicken der einzelnen Schichten können dabei variieren, um den jeweiligen Farbton zu verstärken oder nur leicht durchscheinen zu lassen.
  • Die Variation der Schichtdicken wird dabei über die jeweilige Wärmemenge gesteuert, die an den entsprechenden Stellen auf die Form aufgebracht wird. Auch weiter innen angeordnete Schichten können über Isolierelemente in ihrer Geliergeschwindigkeit und damit in ihrer Schichtdicke eingestellt werden.

Claims (14)

  1. Prothesenüberzug zur funktionalen und/oder kosmetischen Abdeckung einer Prothese, insbesondere einer Hand- oder Fußprothese, mit einer hautfarbigen Schicht (2) aus einem Kunststoff, wobei der Prothesenüberzug (100) als Hohlkörper ausgebildet ist und eine Öffnung zum Einführen der Prothese aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Prothese zugewandten Seite der hautfarbigen Schicht (2) eine weitere Schicht (1) aus einem Kunststoff in einer abweichende Farbe angeordnet ist.
  2. Prothesenüberzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die hautfarbige Schicht (2) aus einem elastischen Material, insbesondere Weich-PVC ausgebildet ist.
  3. Prothesenüberzug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht (1) aus einem elastischen Materials, insbesondere Weich-PVC ausgebildet ist.
  4. Prothesenüberzug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht (1) an der hautfarbigen Schicht (2) angeformt ist.
  5. Prothesenüberzug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht (1) eine Rot- oder Braunfärbung aufweist.
  6. Prothesenüberzug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Prothesenüberzug (100) eine hautartige Oberflächenstruktur aufweist.
  7. Prothesenüberzug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hautfarbige Schicht (2) unterschiedliche Schichtdicken an ausgewählten Stellen oder in ausgewählten Bereichen aufweist.
  8. Prothesenüberzug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Prothese abgewandten Seite der hautfarbigen Schicht (2) ein transparenter Kunststoffüberzug (3) aufgebracht ist.
  9. Prothesenüberzug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Überzug (3) aus Weich-PVC ausgebildet ist.
  10. Verfahren zum Herstellen eines Prothesenüberzuges, insbesondere eines Prothesenüberzuges nach einem der voranstehenden Ansprüche, bei dem eine Hohlform (10) mit einem hautfarbigen Kunststoff befüllt und von außen erwärmt wird, wobei der Kunststoff unter Bildung eines Hohlkörpers zumindest teilweise geliert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlform (10) an ausgewählten Stellen oder Bereichen im Verhältnis zu der übrigen Hohlform (10) weniger erwärmt und eine hautfarbige Schicht (2) unterschiedlicher Stärke ausgebildet wird und anschließend auf der Innenseite der hautfarbigen Schicht (2) eine andersfarbige Schicht (1) Kunststoff aufgebracht wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite der Hohlform (10) Isolierelemente (20) angeordnet werden, die in Abhängigkeit von der gewünschten zu übertragenden Wärmemenge ausgewählt sind.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Einfüllen des hautfarbigen Kunststoffes ein transparenter Kunststoff eingefüllt und unter Ausbildung eines Hohlkörpers geliert oder angeliert wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass als Kunststoff ein Weich-PVC-Emulsion in die Hohlform (10) eingefüllt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Gelieren oder Vernetzen des andersfarbigen Kunststoffes der Prothesenüberzug (100) aus der Hohlform (10) entnommen und bemalt wird.
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