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BEREICH DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung
und ein Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsverfahren, insbesondere
zur Behandlung von Sprung- oder Handgelenken mit einer dislozierten
Luxationsfraktur. Sie betrifft insbesondere eine nicht-invasive
Vorrichtung zur temporären Extension, Reposition und/oder
Retention insbesondere einer dislozierten Luxationsfraktur des oberen
Sprunggelenks im Rahmen der präoperativen Behandlung.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Eine
Luxation ist ein vollständiger oder unvollständiger
Kontaktverlust gelenkbildender Knochenenden. Eine Luxation stellt
grundsätzlich eine schwere Schädigung eines Gelenkes
dar. Sollten sich die Bruchfragmente überdies nicht mehr
in der richtigen Ausrichtung befinden, also disloziert sein, wird
die Fehlstellung des oder der Knochen(s) durch eine Reposition durch
Drücken zumeist jedoch durch Ziehen beseitigt. Derartige
dislozierte Luxationsfrakturen treten häufig in Gelenken
wie dem Sprunggelenk, dem Handgelenk und den Fingergelenken sowie
den gelenknahen Röhrenknochen wie dem Unterschenkel, dem
Unterarm oder den Fingerknochen auf.
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Nachdem
das Sprunggelenk die gesamte Körperlast tragen und bei
jedem Schritt auf den Boden umsetzen muss, zählt es zu
den am stärksten belasteten Gelenken des menschlichen Körpers,
woraus sich eine Vielzahl von Verletzungsmöglichkeiten ergibt,
die den Bandapparat und/oder die Knochen betreffen. So gehören
Sprunggelenksverletzungen zu den häufigsten Sportverletzungen
und können bei mangelhafter Abklärung oder in-adäquater
Behandlung zu teils irreversiblen Schäden wie Gelenkinstabilität
oder Arthrose führen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts
zählen Frakturen des Unterschenkels einschließlich
des oberen Sprunggelenks bei Frauen (82.617) wie Männern
(74.650) zu den zwanzig häufigsten Hauptdiagnosen vollstationär
behandelter Patienten (Stand 2006). Es wird geschätzt, dass
die Luxation des Sprunggelenks und die dislozierte distale Unterschenkelfraktur,
die insbesondere für eine Extensionsbehandlung in Frage
kommen, mit einem Anteil von 10–20% vertreten sind. Da
eine operative Gelenkrekonstruktion in der Regel erst nach Abschwellung
des betroffenen Bereichs des Patienten erfolgen kann, ist in vielen
Fällen eine invasive, temporäre Stabilisierung
des Gelenks mittels des so genannten 'Fixateur extern' bzw. mittels
einer Drahtextensionsbehandlung erforderlich.
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Sprunggelenkorthesen
zur Immobilisierung des Sprunggelenks sind bekannt. Die in den Patentschriften
EP 0 619 102 ,
EP 0 705 581 ,
US 4280489 und
US 4844094 beschriebenen Sprunggelenkorthesen
können vorzugsweise von einem normalen Schuh aufgenommen
werden.
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In
der
US 5342288 wird
eine Schiene mit zwei parallelen Stäben offenbart, die
zur temporären Stabilisierung und Extension längsseitig
an eine frakturierte Extremität anlegbar ist, wobei die
Länge der Stäbe der Schiene teleskopartig verstellbar
ist.
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Weitere
gattungsgemäße Vorrichtungen sind aus den Druckschriften
US 3942521 ,
US 4174709 ,
US 4649907 ,
US 3477428 und
US 4328794 bekannt, wobei die beiden
letztgenannten Patentschriften am distalen Ende der Schiene über
eine Sperrklinken-Zugvorrichtung und ein Tragband verfügen,
dessen Enden an der Sperrklinken-Zugvorrichtung befestigt sind und
dessen Mittelteil derart ausgebildet ist, dass es um den Fußrücken
des Patienten geführt werden kann, wodurch eine in Längsrichtung
des Beines wirkende Zugkraft ausgeübt und aufrechterhalten
werden kann.
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Gegenstand
der Offenlegungsschrift
US 2007/0167893 ist
eine Orthese zum Aufbringen einer dynamisch anpassbaren Kraft in
Flexions- und Extensionsrichtung eines Gelenks.
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Die
Druckschrift
EP 0 264 303 bezieht
sich auf eine orthopädische Schiene umfassend zwei Halteorgane,
von denen jedes an einem Körperteil des Patienten anbringbar
ist und die untereinander durch ein Maschinenteil verbindbar sind,
wobei das Maschinenteil, dessen Länge einstellbar ist und
welches zwei axial gegeneinander verschiebbare Spindeln und aktive
Mittel umfasst, um auf die Spindeln unabhängig vom Willen
des Patienten Pumpimpulse aufzuprägen, die dazu neigen,
ihre relative axiale Lage zu verändern. Das freie Ende
einer jeden dieser Spindeln ist mit einem Kugelgelenk verbunden,
das in einer sphärischen Schale drehbar gelagert ist, die fest
mit dem entsprechenden Halteorgan verbunden ist und die in einer
ausgewählten Position im voraus mit Hilfe einer Blockierschraube
blockierbar ist.
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Die
Druckschrift
JP 2005 204 987 beschreibt eine
Vorrichtung zur automatischen, programmgesteuerten Extension eines
Knochens, umfassend eine externe Fixationsanordnung bestehend aus zwei
Hülsen, welche an Knochenfragmenten angebracht werden,
und eine spiral- bzw. schneckenförmig antreibbare Extensionsanordnung
zur Anpassung des Abstands zwischen den beiden Hülsen,
respektive zwischen den Knochenfragmenten, bereitzustellen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine alternative oder
verbesserte Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung
und ein entsprechendes Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsverfahren
bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird mit dem Gegenstand der Ansprüche gelöst.
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Die
Erfindung betrifft vor allem eine nicht-invasive Extensions-, Repositions-
bzw. Retentionsvorrichtung. Diese ist insbesondere für
Frakturen an Extremitäten, wie in einem Sprunggelenk, Unterschenkel,
Handgelenk, Unterarm und/oder in Fingern vorteilhaft, da schmerzhafte
Eingriffe verhindert werden können und auch keine Entzündungsquellen
durch Wunden entstehen. Eine erfindungsgemäße
Vorrichtung weist einen proximalen Abschnitt mit einer Fixiereinrichtung
bzw. Fixierkomponente zum temporären Fixieren des proximalen
Abschnitts an einem proximal zu einer Fraktur, insbesondere in einem Sprung-
und/oder einem Handgelenk, befindlichen Körperteil eines
Patienten auf. Im beispielhaften Fall der Behandlung eines Sprunggelenkes
ist die Fixiereinrichtung vorgesehen, am Unterschenkel und/oder Oberschenkel
des betroffenen Beines temporär so angeordnet zu werden,
dass sie daran fest angeordnet wird, ohne nennenswert verrutschen
oder verschoben werden zu können.
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Weiterhin
ist ein distaler Abschnitt mit einer Immobilisationseinrichtung
bzw. Immobilisationskomponente zum temporären Immobilisieren
eines distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils, wie
eines Fußes oder einer Hand, des Patienten vorgesehen.
Im Falle einer Fraktur des Sprunggelenkes ist die Immobilisationseinrichtung
ausgebildet, den Fuß in einer zu bestimmenden Stellung
zum betroffenen proximalen Bereich des Patienten zu immobilisieren und
dabei die Fraktur zu extendieren.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen
Verfahren können neben dem Sprunggelenk und dem Handgelenk
auch Fingergelenke sowie gelenknahe Röhrenknochen, wie der
Unterschenkel, der Unterarm oder ein oder mehrere Fingerknochen
behandelt werden.
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Eine
Extensionseinrichtung bzw. Extensionskomponente dient zur Extension
des zuvor genannten distalen Abschnitts gegenüber dem zuvor
genannten proximalen Abschnitt entlang einer Längsachse.
Dabei hat die Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung
ferner eine Ausrichtungseinrichtung zum bis zu dreidimensionalen
Ausrichten (= ”Reposition”) des distal zu der
Fraktur befindlichen Körperteils, die mindestens zwei rotatorische
Freiheitsgrade und/oder mindestens einen im Wesentlichen quer zur
Längsachse ausgerichteten translatorischen Freiheitsgrad
aufweist. Mit anderen Worten kann – im zuvor genannten
Beispiel einer Fraktur des Sprunggelenkes – der Fuß nicht
nur in einer Richtung verdreht werden, sondern darüber
hinaus noch in einer zweiten Richtung. Diese Verdrehrichtungen haben
Rotationsachsen, die quer zur genannten Längsachse liegen
können. Ferner kann der Fuß auch noch eindimensional
oder zweidimensional quer zur Längsachse verschoben werden,
um so eine Fehlausrichtung bei einer reponierten Luxationsfraktur
zu korrigieren und eine individuell optimierte Extension bzw. Retention
zu ermöglichen.
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In
einer Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung einen Fußteilaufnehmer, ein mit dem Fußteilaufnehmer
lösbar verbindbares Fußteil mit Mitteln zur Aufnahme
und Fixierung eines Fußes, zwei parallel verlaufende Teleskopstangen mit
je einem distalen und einem proximalen Ende, wobei das distale Ende
der Teleskopstangen mit dem Fußteilaufnehmer verbunden
ist und das proximale Ende der Teleskopstangen mit Mitteln zur Fixierung des
Unterschenkels in Verbindung steht, auf. Weiter kann die Vorrichtung
einen mit beiden Teleskopstangen in Wirkverbindung stehenden, vorzugsweise computergesteuerten
Extensionsmotor bzw. -antrieb zur Einstellung einer definierten
Extension zwischen dem Fuß und dem Unterschenkel zur Überbrückung der
Frakturzone aufweisen.
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In
einer Ausführungsform hat das Fußteil und/oder
der Fußteilaufnehmer in Bezug zu den distalen Enden der
Teleskopstangen drei translatorische und/oder drei rotatorische
Freiheitsgrade zur patientenindividuellen Ausrichtung des frakturierten Sprunggelenks,
vorteilhafterweise unter Röntgenkontrolle. In einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Fixierung des Unterschenkels mittels
im Bereich der proximalen Enden der Teleskopstangen anbringbaren,
mit einem Vakuumpumpsystem in Wirkverbindung stehenden, evakuierbaren Kammern.
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Die
Ausrichtungseinrichtung kann ferner mindestens drei rotatorische
Freiheitsgrade, wie einen mit einer Drehachse um die oder parallel
zur Längsachse und zwei mit jeweils einer Drehachse im Wesentlichen
quer zur Längsachse, und/oder mindestens zwei translatorische
Freiheitsgrade im Wesentlichen quer zur Längsachse aufweisen.
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In
einer weiteren Ausführungsform, die beispielsweise für
die Behandlung von Handgelenksfrakturen geeignet wäre,
wird eine Immobilisationseinrichtung ähnlich einem fingerlosen
Handschuh für die Immobilisierung einer Hand ausgebildet,
an der unverstellbar oder verstellbar eine die Hand teilweise oder
vollständig umgebende Ausrichtungseinrichtung angeordnet
ist. Bei einer Verstellmöglichkeit der Immobilisationseinrichtung
gegenüber der Ausrichtungseinrichtung ergeben sich bereits
beim Betreiben der gesamten Vorrichtung translatorische und rotatotrische
Freiheitsgrade. Eine Fixiereinrichtung befindet sich im Wesentlichen
unbeweglich oder nicht verrutschbar beispielsweise an einem Unterarm eines
Patienten. Zwischen Fixiereinrichtung und Ausrichtungseinrichtung
können Extensionselemente, wie motorisch angetriebene Teleskopstangen,
angeordnet sein, um die Orientierung und die Extension der Hand
gegenüber dem Unterarm zu gewährleisten.
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Die
Fixiereinrichtung des proximalen Abschnitts und/oder die Immobilisationseinrichtung
können in an sich bekannter Weise eine Vakuumeinrichtung
zum Fixieren bzw. Immobilisieren, vorzugsweise an einem Ober- und/oder
Unterschenkel oder an einem Ober- und/oder Unterarm bzw. an einem
Fuß oder einer Hand, aufweisen. Dabei wird vor einer Evakuierung
eine oder mehrere lose Manschetten o. ä. beispielsweise
um einen Unterschenkel gestreift, an einen geeigneten Ort verschoben
und sodann zur Fixierung der Vorrichtung evakuiert. Dadurch legt sich
die Manschette fest um den Unterschenkel, verhindert dabei jedoch
nicht die distale Blutzirkulation.
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Die
Extensionseinrichtung kann mindestens einen Motor aufweisen, der
zum Erzeugen, Aufrechterhalten bzw. Verändern einer Kraft
zwischen dem proximalen Abschnitt und dem distalen Abschnitt steuerbar
bzw. regelbar sein kann. Der Motor kann ein Elektromotor sein. Er
kann fest eingebaut oder über eine Kupplung mit der Vorrichtung
lösbar gekoppelt sein. Die zuletzt genannte Ausführungsform
hat den Vorteil, dass die Kupplung aus einem Material hergestellt
sein kann, welches Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder
MRT-tauglich ist. Vor einer derartigen Untersuchung kann dann der
Motor entfernt werden, wobei die vom Motor aufgebrachte Kraft über
einen an sich bekannten Sperrmechanismus, wie Klinkenmechanismus,
feststellbare Schrauben, selbstsperrende Verzahnung etc., aufrechterhalten
werden kann. Es könnte jedoch auch ein Röntgen-,
CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglicher Motor Verwendung finden.
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Der
Motor kann elektronisch zum Aufrechterhalten bzw. Verändern
einer voreingestellten bzw. ermittelten Kraft bzw. eines voreingestellten
bzw. ermittelten Kraftprofils steuerbar bzw. regelbar sein. Dies kann über
eine computergesteuerte Elektronik und entsprechende Sensorik erfolgen.
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Die
Extensionseinrichtung weist ferner eine Führungseinrichtung,
vorzugsweise mindestens eine oder weiter vorzugsweise zwei, drei
oder mehrere Teleskopstangen, auf. Diese gewährleisten
eine Relativbewegung des proximalen Abschnitts zum distalen Abschnitt
hin bzw. vom distalen Abschnitt weg, wobei eine voreingestellte
Ausrichtung der Ausrichteinrichtung aufrechterhalten bleibt.
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Die
Extensionseinrichtung hat mindestens eine Ermittlungseinrichtung
bzw. Sensorik zum Ermitteln mindestens einer durch die Extensionseinrichtung
aufgebrachten Kraft bzw. Spannung bzw. Dehnung bzw. eines davon
verursachten Extensionsweges bzw. einer Extensionsgeschwindigkeit,
vorzugsweise in oder an einer Führungseinrichtung. Die Dehnung
bzw. Kraft kann beispielsweise durch eingebaute Dehnungsmessstreifen
ermittelt werden. Derartige Signale können zum Steuern
bzw. Regeln der Extensionseinrichtung dienen, wenn eine Kraft beibehalten
werden soll oder ein Kraftprofil abgefahren werden soll.
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Es
kann ferner eine programmierbare Steuer- bzw. Regeleinrichtung,
wie eine Computereinrichtung, zum Steuern bzw. Regeln mindestens
der Extensionseinrichtung und/oder der Ausrichtungseinrichtung vorgesehen
sein. Hierzu werden die gewünschten Parameter eingegeben
bzw. teilweise oder vollständig von einem Expertensystem
ermittelt und dann entsprechende Signale an die Stellglieder der
Extensionseinrichtung und/oder Ausrichtungseinrichtung weitergegeben.
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Die
Erfindung betrifft außerdem bzw. zusätzlich eine
Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung für
Extremitäten mit zumindest einem intermediären
Abschnitt zum Überbrücken des proximalen Abschnitts
zum temporären Fixieren an einem proximal zu einer Fraktur
befindlichen Körperteil und des distalen Abschnitts zum
temporären Immobilisieren eines distal zu der Fraktur befindlichen
Körperteils im Bereich der Fraktur. Zumindest der intermediäre
Abschnitt ist dabei aus einem Material hergestellt und gestaltet,
dass er Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglich
ist bzw. im Wesentlichen keine störenden Artefakte bei
der radiologischen Diagnostik und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren
wie Röntgen, Computertomographie, Ultraschall und/oder
Magnetresonanztomographie verursacht. Mit anderen Worten, es ist
zumindest der Abschnitt der Vorrichtung im Bereich der Fraktur aus einem
derartigen Material, damit keine Artefakte im Bereich der Fraktur
entstehen, sollte eine der genannten Untersuchungen stattfinden.
Es können jedoch auch weitere Abschnitte der Vorrichtung
aus einem Material, dem gleichen Material oder anderen Materialien,
hergestellt sein, damit diese weiteren Abschnitte, wie die gesamte
Vorrichtung, beispielsweise ohne nennenswerte Störungen
in eine Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-Vorrichtung einbringbar sind.
Zumindest können die an einem Patienten unmittelbar vorzusehenden
Komponenten aus einem Material, wie CFK, hergestellt und gestaltet
sein.
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Außerdem
kann eine Fernbedienungseinrichtung vorgesehen sein, um zumindest
die Extensionseinrichtung und/oder die Ausrichtungseinrichtung drahtlos
oder, beispielsweise mit Glasfasern verdrahtet, fernbedienen zu
können, so dass Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder
MRT-Tauglichkeit gewährleistet ist bzw. im Wesentlichen
keine störenden Artefakte bei der radiologischen Diagnostik
und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren, wie Röntgen, Computertomographie,
Ultraschall und/oder Magnetresonanztomographie, verursacht werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Extension,
Reposition bzw. Retention von Extremitäten, insbesondere
mit einer zuvor und nachfolgend dargestellten Extensions-, Repositions-
bzw. Retentionsvorrichtung. Dabei wird eine Fraktur in einem Fuß-
oder Handgelenk entlang einer Längsachse extendiert und
ein entsprechender Fuß bzw. eine entsprechende Hand um
mindestens zwei rotatorische Freiheitsgrade und/oder mindestens
einen im Wesentlichen quer zur Längsachse ausgerichteten
translatorischen Freiheitsgrad zumindest temporär ausgerichtet.
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Bei
diesem Verfahren kann das temporäre Ausrichten um mindestens
drei rotatorische Freiheitsgrade, wie einen mit einer Drehachse
um die oder parallel zur Längsachse und zwei mit jeweils
einer Drehachse im Wesentlichen quer zur Längsachse, und/oder
um mindestens zwei translatorische Freiheitsgrade im Wesentlichen
quer zur Längsachse stattfinden.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls die Verwendung einer/eines zuvor oder
nachfolgend beschriebenen Vorrichtung bzw. eines Verfahrens, insbesondere
zur Extension, Reposition bzw. Retention eines Sprung- oder Handgelenks.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Die
Figuren sollen Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft
veranschaulichen.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße
Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung für
die Behandlung eines Beines eines Patienten gemäß der
Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht auf einen Arm eines Patienten mit einer
teilweisen Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3 eine
teilweise perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen
Ausführungsform gemäß 2 mit
zusätzlichen Elementen; und
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4 eine
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen
Ausführungsform gemäß 2 und 3.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In
der 1 ist eine Vorrichtung insbesondere zur Behandlung
einer Fraktur des Sprunggelenks gezeigt. Der Fuß eines
Patienten wird in einer Ausrichtungseinrichtung 1, 1a durch
eine Immobilisationseinrichtung 2a am distalen Abschnitt 2 fixiert.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel hat diese Immobilisationseinrichtung 2a einen
sandalenähnlichen Aufbau, um den Fuß eindeutig
und bequem einbringen und immobilisieren zu können. Es
sind auch andere Ausführungsformen geeignet, wie eine individuelle oder
anpassbare Ausführungsform, solange der Bewegungsmöglichkeit
des Fußes enge Grenzen gesetzt werden.
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Diese
Immobilisationseinrichtung 2a kann sich an bzw. auf einer
Ausrichtungseinrichtung 1, 1a dauerhaft oder koppelbar
befinden. In der dargestellten Ausführungsform weist die
Ausrichtungseinrichtung eine Grundplatte 1 und eine relativ
dazu verstellbare Halteplatte 1a auf, an der die Immobilisationseinrichtung 2a angeordnet
ist. Zwischen der Grundplatte 1 und der Halteplatte 1a befindet
sich ein Mechanismus zur temporären Verstellung der Positionen
der Halteplatte 1a zur Grundplatte 1. Die Halteplatte 1a kann
in der dargestellten Position beispielsweise in mindestens eine
Richtung im Wesentlichen parallel zu der Grundplatte 1 verschoben
werden. Sie kann ggf. zusätzlich in nicht nur eine Richtung,
sondern auch in eine zweite Richtung im Sinne einer x-y-Bewegung
verschiebbar und fixierbar sein. Alternativ oder zusätzlich
dazu können mindestens zwei rotatorische Bewegungen (nur
eine davon ist dargestellt) ermöglicht werden. Die dargestellte
rotatorische Bewegung hat eine erste Drehachse, die im Wesentlichen
quer zur Längsachse L verläuft. Dazu ist zumindest
eine weitere rotatorische Bewegung mit einer zweiten Drehachse vorgesehen,
die im Wesentlichen quer zur Längsachse L und im Wesentlichen
quer zur ersten Drehachse verläuft. Damit ist der Fuß gemäß seiner
natürlichen Drehbeweglichkeit immobilisierbar, um eine
dislozierte bzw. zu reponierende Luxationsfraktur ausgleichen zu
können. Die Verstellbarkeit der Halteplatte 1a zur
Grundplatte 1 ist durch einen x-y-Verstellmechanismus und
zwei Drehgelenke oder einen Kugelkopf realisierbar. Es ist ebenfalls
eine Verstellung mit drei in der Höhe und teilweise in
Langlöchern fixierbaren Gewindebolzen denkbar.
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Die
Grundplatte 1 ist über ein fixierbares Drehgelenk
mit zwei Teleskopstangen 3 verbunden. Am proximalen Abschnitt 5 ist
eine Fixiereinrichtung 5a dargestellt. In der gezeigten
Ausführungsform ist dies eine Manschette 5a, die
an einem Unterschenkel eines Patienten (nicht dargestellt) fest
angeordnet werden kann. Sie bildet quasi ein Widerlager für
die erfindungsgemäße Vorrichtung am Unterschenkel. Alternativ
oder zusätzlich kann auch eine Manschette oder ähnliches
für einen Oberschenkel eines Patienten vorgesehen sein.
Vorzugsweise sind zumindest Teile der Manschette 5a evakuierbar,
um eine leichte Anbringung der Manschette 5a am Patienten
zu ermöglichen. An der Manschette sind ebenfalls Enden der
Teleskopstangen 3 fest angeordnet.
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In
einem Überlappungsbereich der Teleskopstangen 3 ist
vorzugsweise eine Extensionseinrichtung 4, wie ein Elektromotor 4,
vorgesehen, um die beiden Teleskopstangen koordiniert ein- bzw.
ausfahren zu können.
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In
einem intermediären Bereich, der in der dargestellten 1 etwa
zwischen dem Motor 4 und der Immobilisationseinrichtung 2a liegt,
befindet sich im Falle einer Sprunggelenksfraktur, die Fraktur, wenn
die Vorrichtung an einen Patienten angelegt ist. Zumindest in diesem
Bereich kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
aus einem Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglichen
Material bestehen.
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Die 2 bis 4 zeigen
eine erfindungsgemäße Ausführungsform
für die Behandlung einer Handgelenksfraktur. Dabei kann
der proximale Abschnitt 15 mit der Fixiereinrichtung 15a an
einem Unterarm 10 angeordnet und damit fixiert werden.
Der distale Abschnitt 12 mit der Immobilisationseinrichtung 12a ist über
eine Hand gestreift. Es ist zu erkennen, dass die Immobilisationseinrichtung 12a ähnlich einem
fingerlosen Handschuh über die Handbasis einer Hand 20 gestreift
ist und dazu im Wesentlichen unbeweglich angeordnet ist. Dies kann
durch eine bereits erwähnte Evakuierung erfolgen. Andere
Maßnahmen, wie eine Aushärtung eines individuell
angepassten Materials, z. B. aus Harz, sind ebenfalls möglich.
Die dargestellte Immobilisationseinrichung 12a erstreckt
sich auch noch über eine Basis eines dargestellten Daumens,
für den eine Aussparung in der Immobilisationseinrichung 12a vorgesehen
sein kann. Nicht dargestellt, aber dennoch denkbar, sind weitere
Aussparungen für Finger des Patienten oder andere Ausgestaltungen.
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In
der 3 ist die Ausrichtungseinrichtung 11a dargestellt.
In der gezeigten Ausführungsform umgibt sie vollständig
die Immobilisationseinrichtung 12a und ist mit dieser über
mehrere Bolzen verbunden. Von den Bolzen kann zumindest einer oder mehrere
oder alle verstellbar bzw. teleskopierbar sein, um die zentrale
Lage der Immobilisationseinrichtung 12a zu der Ausrichtungseinrichtung 11a verändern
zu können. Die Verstellung kann dabei in ähnlicher
Weise wie in einem handelsüblichen Christbaumständer
erfolgen, der ebenfalls einen den Baumstamm umgebenden Ring aufweist,
durch den sich radial nach innen Schrauben erstrecken, um die Fixierung
und Lage des Baumes zu gewährleisten. Bei der dargestellten
Erfindung können damit auch individuell an einen Patienten
angepasste Immobilisationseinrichtungen 12a (ähnlich
fingerloser Handschuhe bzw. einer Mittelhand-/Daumen-Orhtese), die in
der Form und Größe voneinander abweichen können,
fixiert und in der Lage individuell veränderlich orientiert
werden. Dadurch allein können bei einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung bereits zwei translatorische Freiheitsgrade und zwei
rotatorische Freiheitsgrade ermöglicht werden. Diese Anordnung
ist insbesondere für die translatorische Verstellung der
Hand bzw. der Immobilisationseinrichtung 12a im Wesentlichen
quer zur Längsachse (nicht dargestellt) zuständig.
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4 zeigt
eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Dabei können sich von der Ausrichtungseinrichtung 11a zu
der Fixiereinrichtung 15a in der Distanz bzw. Länge
verstellbare Elemente, hier Teleskopstangen 13, erstrecken.
Die Teleskopstangen sind an die Ausrichtungseinrichtung 11a zumindest
axial fest angeordnet. Dabei können sie angelenkt oder
durch die Ausrichtungseinrichtung hindurchgeführt und am
freien Ende durch eine (nicht dargestellte) Sicherungseinrichtung,
wie eine Mutter, ein Bolzen etc., am Durchrutschen gehindert werden.
Durch das Vorhandensein mehrerer Teleskopstangen 13 kann
insbesondere die Rotation der Hand bzw. der Immobilisationseinrichtung 12a zu
der bzw. um die Längsachse ermöglicht werden.
Eine Rotation um die Längsachse wäre insbesondere
durch eine versetzte Anordnung der Teleskopstangen 13 möglich.
Dabei würde beispielsweise mindestens eine der an der Fixiereinrichtung 15a verankerten
Teleskopstangen an einer Position an der Ausrichtungseinrichtung 11a angelenkt
sein, die entlang des Umfangs der Ausrichtungseinrichtung 11a winkelig
versetzt zu der dargestellten Ausführungsform wäre.
Durch die Extension oder Kontraktion dieser Teleskopstange würde
ebenfalls eine Kraft-Komponente zu einer Torsion bzw. Verdrehung
der Hand gegenüber dem Unterarm beitragen.
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Die
Motoren 14 könnten dann durch unterschiedliche
Extension bzw. Kontraktion der entsprechenden Teleskopstangen 13 eine
unterschiedliche Ausrichtung der Hand bzw. der Immobilisationseinrichtung 12a bzw.
auch eine Torsion sowie eine Extension hervorrufen.
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Die
Erfindung umfasst ebenfalls einzelne Merkmale in den Figuren, auch
wenn sie dort im Zusammenhang mit anderen Merkmalen gezeigt sind und/oder
vorstehend oder nachfolgend nicht genannt sind.
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Die
Erfindung umfasst ebenfalls Ausführungsformen mit jeglicher
Kombination von Merkmalen, die vorstehend oder nachfolgend zu verschiedenen
Ausführungsformen genannt oder gezeigt sind.
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Die
Erfindung umfasst ebenfalls die genauen oder exakten Ausdrücke,
Merkmale, numerischen Werte oder Bereiche usw., wenn vorstehend
oder nachfolgend diese Ausdrücke, Merkmale, numerischen
Werte oder Bereiche im Zusammenhang mit Ausdrücken wie
z. B. „etwa, ca., um, im Wesentlichen, im Allgemeinen,
zumindest, mindestens” usw. genannt wurden (also „etwa
3” soll ebenfalls „3” oder „im
Wesentlichen quer” soll auch „quer” umfassen). Der
Ausdruck „bzw.” bedeutet überdies „und/oder”.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0619102 [0004]
- - EP 0705581 [0004]
- - US 4280489 [0004]
- - US 4844094 [0004]
- - US 5342288 [0005]
- - US 3942521 [0006]
- - US 4174709 [0006]
- - US 4649907 [0006]
- - US 3477428 [0006]
- - US 4328794 [0006]
- - US 2007/0167893 [0007]
- - EP 0264303 [0008]
- - JP 2005204987 [0009]