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DE102008022952A1 - Extensions-,Repositions-bzw. Retentionsvorrichtung und-verfahren - Google Patents

Extensions-,Repositions-bzw. Retentionsvorrichtung und-verfahren Download PDF

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Publication number
DE102008022952A1
DE102008022952A1 DE200810022952 DE102008022952A DE102008022952A1 DE 102008022952 A1 DE102008022952 A1 DE 102008022952A1 DE 200810022952 DE200810022952 DE 200810022952 DE 102008022952 A DE102008022952 A DE 102008022952A DE 102008022952 A1 DE102008022952 A1 DE 102008022952A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
extension
retention
freedom
longitudinal axis
reduction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810022952
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Dr. Pieseke
Axel Dr. Greiner
Wolfgang Prof. Plitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ludwig Maximilians Universitaet Muenchen LMU
Original Assignee
Ludwig Maximilians Universitaet Muenchen LMU
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Filing date
Publication date
Application filed by Ludwig Maximilians Universitaet Muenchen LMU filed Critical Ludwig Maximilians Universitaet Muenchen LMU
Priority to DE200810022952 priority Critical patent/DE102008022952A1/de
Publication of DE102008022952A1 publication Critical patent/DE102008022952A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/01Orthopaedic devices, e.g. long-term immobilising or pressure directing devices for treating broken or deformed bones such as splints, casts or braces
    • A61F5/04Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints
    • A61F5/05Devices for stretching or reducing fractured limbs; Devices for distractions; Splints for immobilising
    • A61F5/058Splints
    • A61F5/05841Splints for the limbs
    • A61F5/05858Splints for the limbs for the arms
    • A61F5/05866Splints for the limbs for the arms for wrists, hands, fingers or thumbs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Abstract

Die Erfindung betrifft vor allem eine nicht-invasive Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung und ein entsprechendes Verfahren. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen proximalen Abschnitt (5) mit einer Fixiereinrichtung (5a) zum temporären Fixieren des proximalen Abschnitts an einem proximal zu einer Fraktur, insbesondere in einem Sprung- und/oder einem Handgelenk, befindlichen Körperteil eines Patienten auf. Weiterhin ist ein distaler Abschnitt (2) mit einer Immobilisationseinrichtung (2a) zum temporären Immobilisieren eines distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils, wie eines Fußes oder einer Hand, des Patienten vorgesehen. Eine Extensionseinrichtung (4) dient zur Extension des zuvor genannten distalen Abschnitts gegenüber dem zuvor genannten proximalen Abschnitt entlang einer Längsachse (L). Dabei hat die Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung ferner eine Ausrichtungseinrichtung (1, 1a) zum temporären Ausrichten des distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils, die mindestens zwei rotatorische Freiheitsgrade und/oder mindestens einen im Wesentlichen quer zur Längsachse ausgerichteten translatorischen Freiheitsgrad aufweist.

Description

  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft eine Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung und ein Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsverfahren, insbesondere zur Behandlung von Sprung- oder Handgelenken mit einer dislozierten Luxationsfraktur. Sie betrifft insbesondere eine nicht-invasive Vorrichtung zur temporären Extension, Reposition und/oder Retention insbesondere einer dislozierten Luxationsfraktur des oberen Sprunggelenks im Rahmen der präoperativen Behandlung.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • Eine Luxation ist ein vollständiger oder unvollständiger Kontaktverlust gelenkbildender Knochenenden. Eine Luxation stellt grundsätzlich eine schwere Schädigung eines Gelenkes dar. Sollten sich die Bruchfragmente überdies nicht mehr in der richtigen Ausrichtung befinden, also disloziert sein, wird die Fehlstellung des oder der Knochen(s) durch eine Reposition durch Drücken zumeist jedoch durch Ziehen beseitigt. Derartige dislozierte Luxationsfrakturen treten häufig in Gelenken wie dem Sprunggelenk, dem Handgelenk und den Fingergelenken sowie den gelenknahen Röhrenknochen wie dem Unterschenkel, dem Unterarm oder den Fingerknochen auf.
  • Nachdem das Sprunggelenk die gesamte Körperlast tragen und bei jedem Schritt auf den Boden umsetzen muss, zählt es zu den am stärksten belasteten Gelenken des menschlichen Körpers, woraus sich eine Vielzahl von Verletzungsmöglichkeiten ergibt, die den Bandapparat und/oder die Knochen betreffen. So gehören Sprunggelenksverletzungen zu den häufigsten Sportverletzungen und können bei mangelhafter Abklärung oder in-adäquater Behandlung zu teils irreversiblen Schäden wie Gelenkinstabilität oder Arthrose führen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts zählen Frakturen des Unterschenkels einschließlich des oberen Sprunggelenks bei Frauen (82.617) wie Männern (74.650) zu den zwanzig häufigsten Hauptdiagnosen vollstationär behandelter Patienten (Stand 2006). Es wird geschätzt, dass die Luxation des Sprunggelenks und die dislozierte distale Unterschenkelfraktur, die insbesondere für eine Extensionsbehandlung in Frage kommen, mit einem Anteil von 10–20% vertreten sind. Da eine operative Gelenkrekonstruktion in der Regel erst nach Abschwellung des betroffenen Bereichs des Patienten erfolgen kann, ist in vielen Fällen eine invasive, temporäre Stabilisierung des Gelenks mittels des so genannten 'Fixateur extern' bzw. mittels einer Drahtextensionsbehandlung erforderlich.
  • Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung des Sprunggelenks sind bekannt. Die in den Patentschriften EP 0 619 102 , EP 0 705 581 , US 4280489 und US 4844094 beschriebenen Sprunggelenkorthesen können vorzugsweise von einem normalen Schuh aufgenommen werden.
  • In der US 5342288 wird eine Schiene mit zwei parallelen Stäben offenbart, die zur temporären Stabilisierung und Extension längsseitig an eine frakturierte Extremität anlegbar ist, wobei die Länge der Stäbe der Schiene teleskopartig verstellbar ist.
  • Weitere gattungsgemäße Vorrichtungen sind aus den Druckschriften US 3942521 , US 4174709 , US 4649907 , US 3477428 und US 4328794 bekannt, wobei die beiden letztgenannten Patentschriften am distalen Ende der Schiene über eine Sperrklinken-Zugvorrichtung und ein Tragband verfügen, dessen Enden an der Sperrklinken-Zugvorrichtung befestigt sind und dessen Mittelteil derart ausgebildet ist, dass es um den Fußrücken des Patienten geführt werden kann, wodurch eine in Längsrichtung des Beines wirkende Zugkraft ausgeübt und aufrechterhalten werden kann.
  • Gegenstand der Offenlegungsschrift US 2007/0167893 ist eine Orthese zum Aufbringen einer dynamisch anpassbaren Kraft in Flexions- und Extensionsrichtung eines Gelenks.
  • Die Druckschrift EP 0 264 303 bezieht sich auf eine orthopädische Schiene umfassend zwei Halteorgane, von denen jedes an einem Körperteil des Patienten anbringbar ist und die untereinander durch ein Maschinenteil verbindbar sind, wobei das Maschinenteil, dessen Länge einstellbar ist und welches zwei axial gegeneinander verschiebbare Spindeln und aktive Mittel umfasst, um auf die Spindeln unabhängig vom Willen des Patienten Pumpimpulse aufzuprägen, die dazu neigen, ihre relative axiale Lage zu verändern. Das freie Ende einer jeden dieser Spindeln ist mit einem Kugelgelenk verbunden, das in einer sphärischen Schale drehbar gelagert ist, die fest mit dem entsprechenden Halteorgan verbunden ist und die in einer ausgewählten Position im voraus mit Hilfe einer Blockierschraube blockierbar ist.
  • Die Druckschrift JP 2005 204 987 beschreibt eine Vorrichtung zur automatischen, programmgesteuerten Extension eines Knochens, umfassend eine externe Fixationsanordnung bestehend aus zwei Hülsen, welche an Knochenfragmenten angebracht werden, und eine spiral- bzw. schneckenförmig antreibbare Extensionsanordnung zur Anpassung des Abstands zwischen den beiden Hülsen, respektive zwischen den Knochenfragmenten, bereitzustellen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine alternative oder verbesserte Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung und ein entsprechendes Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsverfahren bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der Ansprüche gelöst.
  • Die Erfindung betrifft vor allem eine nicht-invasive Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung. Diese ist insbesondere für Frakturen an Extremitäten, wie in einem Sprunggelenk, Unterschenkel, Handgelenk, Unterarm und/oder in Fingern vorteilhaft, da schmerzhafte Eingriffe verhindert werden können und auch keine Entzündungsquellen durch Wunden entstehen. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen proximalen Abschnitt mit einer Fixiereinrichtung bzw. Fixierkomponente zum temporären Fixieren des proximalen Abschnitts an einem proximal zu einer Fraktur, insbesondere in einem Sprung- und/oder einem Handgelenk, befindlichen Körperteil eines Patienten auf. Im beispielhaften Fall der Behandlung eines Sprunggelenkes ist die Fixiereinrichtung vorgesehen, am Unterschenkel und/oder Oberschenkel des betroffenen Beines temporär so angeordnet zu werden, dass sie daran fest angeordnet wird, ohne nennenswert verrutschen oder verschoben werden zu können.
  • Weiterhin ist ein distaler Abschnitt mit einer Immobilisationseinrichtung bzw. Immobilisationskomponente zum temporären Immobilisieren eines distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils, wie eines Fußes oder einer Hand, des Patienten vorgesehen. Im Falle einer Fraktur des Sprunggelenkes ist die Immobilisationseinrichtung ausgebildet, den Fuß in einer zu bestimmenden Stellung zum betroffenen proximalen Bereich des Patienten zu immobilisieren und dabei die Fraktur zu extendieren.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren können neben dem Sprunggelenk und dem Handgelenk auch Fingergelenke sowie gelenknahe Röhrenknochen, wie der Unterschenkel, der Unterarm oder ein oder mehrere Fingerknochen behandelt werden.
  • Eine Extensionseinrichtung bzw. Extensionskomponente dient zur Extension des zuvor genannten distalen Abschnitts gegenüber dem zuvor genannten proximalen Abschnitt entlang einer Längsachse. Dabei hat die Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung ferner eine Ausrichtungseinrichtung zum bis zu dreidimensionalen Ausrichten (= ”Reposition”) des distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils, die mindestens zwei rotatorische Freiheitsgrade und/oder mindestens einen im Wesentlichen quer zur Längsachse ausgerichteten translatorischen Freiheitsgrad aufweist. Mit anderen Worten kann – im zuvor genannten Beispiel einer Fraktur des Sprunggelenkes – der Fuß nicht nur in einer Richtung verdreht werden, sondern darüber hinaus noch in einer zweiten Richtung. Diese Verdrehrichtungen haben Rotationsachsen, die quer zur genannten Längsachse liegen können. Ferner kann der Fuß auch noch eindimensional oder zweidimensional quer zur Längsachse verschoben werden, um so eine Fehlausrichtung bei einer reponierten Luxationsfraktur zu korrigieren und eine individuell optimierte Extension bzw. Retention zu ermöglichen.
  • In einer Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Fußteilaufnehmer, ein mit dem Fußteilaufnehmer lösbar verbindbares Fußteil mit Mitteln zur Aufnahme und Fixierung eines Fußes, zwei parallel verlaufende Teleskopstangen mit je einem distalen und einem proximalen Ende, wobei das distale Ende der Teleskopstangen mit dem Fußteilaufnehmer verbunden ist und das proximale Ende der Teleskopstangen mit Mitteln zur Fixierung des Unterschenkels in Verbindung steht, auf. Weiter kann die Vorrichtung einen mit beiden Teleskopstangen in Wirkverbindung stehenden, vorzugsweise computergesteuerten Extensionsmotor bzw. -antrieb zur Einstellung einer definierten Extension zwischen dem Fuß und dem Unterschenkel zur Überbrückung der Frakturzone aufweisen.
  • In einer Ausführungsform hat das Fußteil und/oder der Fußteilaufnehmer in Bezug zu den distalen Enden der Teleskopstangen drei translatorische und/oder drei rotatorische Freiheitsgrade zur patientenindividuellen Ausrichtung des frakturierten Sprunggelenks, vorteilhafterweise unter Röntgenkontrolle. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Fixierung des Unterschenkels mittels im Bereich der proximalen Enden der Teleskopstangen anbringbaren, mit einem Vakuumpumpsystem in Wirkverbindung stehenden, evakuierbaren Kammern.
  • Die Ausrichtungseinrichtung kann ferner mindestens drei rotatorische Freiheitsgrade, wie einen mit einer Drehachse um die oder parallel zur Längsachse und zwei mit jeweils einer Drehachse im Wesentlichen quer zur Längsachse, und/oder mindestens zwei translatorische Freiheitsgrade im Wesentlichen quer zur Längsachse aufweisen.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die beispielsweise für die Behandlung von Handgelenksfrakturen geeignet wäre, wird eine Immobilisationseinrichtung ähnlich einem fingerlosen Handschuh für die Immobilisierung einer Hand ausgebildet, an der unverstellbar oder verstellbar eine die Hand teilweise oder vollständig umgebende Ausrichtungseinrichtung angeordnet ist. Bei einer Verstellmöglichkeit der Immobilisationseinrichtung gegenüber der Ausrichtungseinrichtung ergeben sich bereits beim Betreiben der gesamten Vorrichtung translatorische und rotatotrische Freiheitsgrade. Eine Fixiereinrichtung befindet sich im Wesentlichen unbeweglich oder nicht verrutschbar beispielsweise an einem Unterarm eines Patienten. Zwischen Fixiereinrichtung und Ausrichtungseinrichtung können Extensionselemente, wie motorisch angetriebene Teleskopstangen, angeordnet sein, um die Orientierung und die Extension der Hand gegenüber dem Unterarm zu gewährleisten.
  • Die Fixiereinrichtung des proximalen Abschnitts und/oder die Immobilisationseinrichtung können in an sich bekannter Weise eine Vakuumeinrichtung zum Fixieren bzw. Immobilisieren, vorzugsweise an einem Ober- und/oder Unterschenkel oder an einem Ober- und/oder Unterarm bzw. an einem Fuß oder einer Hand, aufweisen. Dabei wird vor einer Evakuierung eine oder mehrere lose Manschetten o. ä. beispielsweise um einen Unterschenkel gestreift, an einen geeigneten Ort verschoben und sodann zur Fixierung der Vorrichtung evakuiert. Dadurch legt sich die Manschette fest um den Unterschenkel, verhindert dabei jedoch nicht die distale Blutzirkulation.
  • Die Extensionseinrichtung kann mindestens einen Motor aufweisen, der zum Erzeugen, Aufrechterhalten bzw. Verändern einer Kraft zwischen dem proximalen Abschnitt und dem distalen Abschnitt steuerbar bzw. regelbar sein kann. Der Motor kann ein Elektromotor sein. Er kann fest eingebaut oder über eine Kupplung mit der Vorrichtung lösbar gekoppelt sein. Die zuletzt genannte Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Kupplung aus einem Material hergestellt sein kann, welches Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglich ist. Vor einer derartigen Untersuchung kann dann der Motor entfernt werden, wobei die vom Motor aufgebrachte Kraft über einen an sich bekannten Sperrmechanismus, wie Klinkenmechanismus, feststellbare Schrauben, selbstsperrende Verzahnung etc., aufrechterhalten werden kann. Es könnte jedoch auch ein Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglicher Motor Verwendung finden.
  • Der Motor kann elektronisch zum Aufrechterhalten bzw. Verändern einer voreingestellten bzw. ermittelten Kraft bzw. eines voreingestellten bzw. ermittelten Kraftprofils steuerbar bzw. regelbar sein. Dies kann über eine computergesteuerte Elektronik und entsprechende Sensorik erfolgen.
  • Die Extensionseinrichtung weist ferner eine Führungseinrichtung, vorzugsweise mindestens eine oder weiter vorzugsweise zwei, drei oder mehrere Teleskopstangen, auf. Diese gewährleisten eine Relativbewegung des proximalen Abschnitts zum distalen Abschnitt hin bzw. vom distalen Abschnitt weg, wobei eine voreingestellte Ausrichtung der Ausrichteinrichtung aufrechterhalten bleibt.
  • Die Extensionseinrichtung hat mindestens eine Ermittlungseinrichtung bzw. Sensorik zum Ermitteln mindestens einer durch die Extensionseinrichtung aufgebrachten Kraft bzw. Spannung bzw. Dehnung bzw. eines davon verursachten Extensionsweges bzw. einer Extensionsgeschwindigkeit, vorzugsweise in oder an einer Führungseinrichtung. Die Dehnung bzw. Kraft kann beispielsweise durch eingebaute Dehnungsmessstreifen ermittelt werden. Derartige Signale können zum Steuern bzw. Regeln der Extensionseinrichtung dienen, wenn eine Kraft beibehalten werden soll oder ein Kraftprofil abgefahren werden soll.
  • Es kann ferner eine programmierbare Steuer- bzw. Regeleinrichtung, wie eine Computereinrichtung, zum Steuern bzw. Regeln mindestens der Extensionseinrichtung und/oder der Ausrichtungseinrichtung vorgesehen sein. Hierzu werden die gewünschten Parameter eingegeben bzw. teilweise oder vollständig von einem Expertensystem ermittelt und dann entsprechende Signale an die Stellglieder der Extensionseinrichtung und/oder Ausrichtungseinrichtung weitergegeben.
  • Die Erfindung betrifft außerdem bzw. zusätzlich eine Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung für Extremitäten mit zumindest einem intermediären Abschnitt zum Überbrücken des proximalen Abschnitts zum temporären Fixieren an einem proximal zu einer Fraktur befindlichen Körperteil und des distalen Abschnitts zum temporären Immobilisieren eines distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils im Bereich der Fraktur. Zumindest der intermediäre Abschnitt ist dabei aus einem Material hergestellt und gestaltet, dass er Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglich ist bzw. im Wesentlichen keine störenden Artefakte bei der radiologischen Diagnostik und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Computertomographie, Ultraschall und/oder Magnetresonanztomographie verursacht. Mit anderen Worten, es ist zumindest der Abschnitt der Vorrichtung im Bereich der Fraktur aus einem derartigen Material, damit keine Artefakte im Bereich der Fraktur entstehen, sollte eine der genannten Untersuchungen stattfinden. Es können jedoch auch weitere Abschnitte der Vorrichtung aus einem Material, dem gleichen Material oder anderen Materialien, hergestellt sein, damit diese weiteren Abschnitte, wie die gesamte Vorrichtung, beispielsweise ohne nennenswerte Störungen in eine Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-Vorrichtung einbringbar sind. Zumindest können die an einem Patienten unmittelbar vorzusehenden Komponenten aus einem Material, wie CFK, hergestellt und gestaltet sein.
  • Außerdem kann eine Fernbedienungseinrichtung vorgesehen sein, um zumindest die Extensionseinrichtung und/oder die Ausrichtungseinrichtung drahtlos oder, beispielsweise mit Glasfasern verdrahtet, fernbedienen zu können, so dass Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-Tauglichkeit gewährleistet ist bzw. im Wesentlichen keine störenden Artefakte bei der radiologischen Diagnostik und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren, wie Röntgen, Computertomographie, Ultraschall und/oder Magnetresonanztomographie, verursacht werden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Extension, Reposition bzw. Retention von Extremitäten, insbesondere mit einer zuvor und nachfolgend dargestellten Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung. Dabei wird eine Fraktur in einem Fuß- oder Handgelenk entlang einer Längsachse extendiert und ein entsprechender Fuß bzw. eine entsprechende Hand um mindestens zwei rotatorische Freiheitsgrade und/oder mindestens einen im Wesentlichen quer zur Längsachse ausgerichteten translatorischen Freiheitsgrad zumindest temporär ausgerichtet.
  • Bei diesem Verfahren kann das temporäre Ausrichten um mindestens drei rotatorische Freiheitsgrade, wie einen mit einer Drehachse um die oder parallel zur Längsachse und zwei mit jeweils einer Drehachse im Wesentlichen quer zur Längsachse, und/oder um mindestens zwei translatorische Freiheitsgrade im Wesentlichen quer zur Längsachse stattfinden.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls die Verwendung einer/eines zuvor oder nachfolgend beschriebenen Vorrichtung bzw. eines Verfahrens, insbesondere zur Extension, Reposition bzw. Retention eines Sprung- oder Handgelenks.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Die Figuren sollen Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft veranschaulichen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung für die Behandlung eines Beines eines Patienten gemäß der Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht auf einen Arm eines Patienten mit einer teilweisen Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 3 eine teilweise perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 2 mit zusätzlichen Elementen; und
  • 4 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Ausführungsform gemäß 2 und 3.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • In der 1 ist eine Vorrichtung insbesondere zur Behandlung einer Fraktur des Sprunggelenks gezeigt. Der Fuß eines Patienten wird in einer Ausrichtungseinrichtung 1, 1a durch eine Immobilisationseinrichtung 2a am distalen Abschnitt 2 fixiert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel hat diese Immobilisationseinrichtung 2a einen sandalenähnlichen Aufbau, um den Fuß eindeutig und bequem einbringen und immobilisieren zu können. Es sind auch andere Ausführungsformen geeignet, wie eine individuelle oder anpassbare Ausführungsform, solange der Bewegungsmöglichkeit des Fußes enge Grenzen gesetzt werden.
  • Diese Immobilisationseinrichtung 2a kann sich an bzw. auf einer Ausrichtungseinrichtung 1, 1a dauerhaft oder koppelbar befinden. In der dargestellten Ausführungsform weist die Ausrichtungseinrichtung eine Grundplatte 1 und eine relativ dazu verstellbare Halteplatte 1a auf, an der die Immobilisationseinrichtung 2a angeordnet ist. Zwischen der Grundplatte 1 und der Halteplatte 1a befindet sich ein Mechanismus zur temporären Verstellung der Positionen der Halteplatte 1a zur Grundplatte 1. Die Halteplatte 1a kann in der dargestellten Position beispielsweise in mindestens eine Richtung im Wesentlichen parallel zu der Grundplatte 1 verschoben werden. Sie kann ggf. zusätzlich in nicht nur eine Richtung, sondern auch in eine zweite Richtung im Sinne einer x-y-Bewegung verschiebbar und fixierbar sein. Alternativ oder zusätzlich dazu können mindestens zwei rotatorische Bewegungen (nur eine davon ist dargestellt) ermöglicht werden. Die dargestellte rotatorische Bewegung hat eine erste Drehachse, die im Wesentlichen quer zur Längsachse L verläuft. Dazu ist zumindest eine weitere rotatorische Bewegung mit einer zweiten Drehachse vorgesehen, die im Wesentlichen quer zur Längsachse L und im Wesentlichen quer zur ersten Drehachse verläuft. Damit ist der Fuß gemäß seiner natürlichen Drehbeweglichkeit immobilisierbar, um eine dislozierte bzw. zu reponierende Luxationsfraktur ausgleichen zu können. Die Verstellbarkeit der Halteplatte 1a zur Grundplatte 1 ist durch einen x-y-Verstellmechanismus und zwei Drehgelenke oder einen Kugelkopf realisierbar. Es ist ebenfalls eine Verstellung mit drei in der Höhe und teilweise in Langlöchern fixierbaren Gewindebolzen denkbar.
  • Die Grundplatte 1 ist über ein fixierbares Drehgelenk mit zwei Teleskopstangen 3 verbunden. Am proximalen Abschnitt 5 ist eine Fixiereinrichtung 5a dargestellt. In der gezeigten Ausführungsform ist dies eine Manschette 5a, die an einem Unterschenkel eines Patienten (nicht dargestellt) fest angeordnet werden kann. Sie bildet quasi ein Widerlager für die erfindungsgemäße Vorrichtung am Unterschenkel. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Manschette oder ähnliches für einen Oberschenkel eines Patienten vorgesehen sein. Vorzugsweise sind zumindest Teile der Manschette 5a evakuierbar, um eine leichte Anbringung der Manschette 5a am Patienten zu ermöglichen. An der Manschette sind ebenfalls Enden der Teleskopstangen 3 fest angeordnet.
  • In einem Überlappungsbereich der Teleskopstangen 3 ist vorzugsweise eine Extensionseinrichtung 4, wie ein Elektromotor 4, vorgesehen, um die beiden Teleskopstangen koordiniert ein- bzw. ausfahren zu können.
  • In einem intermediären Bereich, der in der dargestellten 1 etwa zwischen dem Motor 4 und der Immobilisationseinrichtung 2a liegt, befindet sich im Falle einer Sprunggelenksfraktur, die Fraktur, wenn die Vorrichtung an einen Patienten angelegt ist. Zumindest in diesem Bereich kann die erfindungsgemäße Vorrichtung aus einem Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglichen Material bestehen.
  • Die 2 bis 4 zeigen eine erfindungsgemäße Ausführungsform für die Behandlung einer Handgelenksfraktur. Dabei kann der proximale Abschnitt 15 mit der Fixiereinrichtung 15a an einem Unterarm 10 angeordnet und damit fixiert werden. Der distale Abschnitt 12 mit der Immobilisationseinrichtung 12a ist über eine Hand gestreift. Es ist zu erkennen, dass die Immobilisationseinrichtung 12a ähnlich einem fingerlosen Handschuh über die Handbasis einer Hand 20 gestreift ist und dazu im Wesentlichen unbeweglich angeordnet ist. Dies kann durch eine bereits erwähnte Evakuierung erfolgen. Andere Maßnahmen, wie eine Aushärtung eines individuell angepassten Materials, z. B. aus Harz, sind ebenfalls möglich. Die dargestellte Immobilisationseinrichung 12a erstreckt sich auch noch über eine Basis eines dargestellten Daumens, für den eine Aussparung in der Immobilisationseinrichung 12a vorgesehen sein kann. Nicht dargestellt, aber dennoch denkbar, sind weitere Aussparungen für Finger des Patienten oder andere Ausgestaltungen.
  • In der 3 ist die Ausrichtungseinrichtung 11a dargestellt. In der gezeigten Ausführungsform umgibt sie vollständig die Immobilisationseinrichtung 12a und ist mit dieser über mehrere Bolzen verbunden. Von den Bolzen kann zumindest einer oder mehrere oder alle verstellbar bzw. teleskopierbar sein, um die zentrale Lage der Immobilisationseinrichtung 12a zu der Ausrichtungseinrichtung 11a verändern zu können. Die Verstellung kann dabei in ähnlicher Weise wie in einem handelsüblichen Christbaumständer erfolgen, der ebenfalls einen den Baumstamm umgebenden Ring aufweist, durch den sich radial nach innen Schrauben erstrecken, um die Fixierung und Lage des Baumes zu gewährleisten. Bei der dargestellten Erfindung können damit auch individuell an einen Patienten angepasste Immobilisationseinrichtungen 12a (ähnlich fingerloser Handschuhe bzw. einer Mittelhand-/Daumen-Orhtese), die in der Form und Größe voneinander abweichen können, fixiert und in der Lage individuell veränderlich orientiert werden. Dadurch allein können bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bereits zwei translatorische Freiheitsgrade und zwei rotatorische Freiheitsgrade ermöglicht werden. Diese Anordnung ist insbesondere für die translatorische Verstellung der Hand bzw. der Immobilisationseinrichtung 12a im Wesentlichen quer zur Längsachse (nicht dargestellt) zuständig.
  • 4 zeigt eine weitere Ausgestaltungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Dabei können sich von der Ausrichtungseinrichtung 11a zu der Fixiereinrichtung 15a in der Distanz bzw. Länge verstellbare Elemente, hier Teleskopstangen 13, erstrecken. Die Teleskopstangen sind an die Ausrichtungseinrichtung 11a zumindest axial fest angeordnet. Dabei können sie angelenkt oder durch die Ausrichtungseinrichtung hindurchgeführt und am freien Ende durch eine (nicht dargestellte) Sicherungseinrichtung, wie eine Mutter, ein Bolzen etc., am Durchrutschen gehindert werden. Durch das Vorhandensein mehrerer Teleskopstangen 13 kann insbesondere die Rotation der Hand bzw. der Immobilisationseinrichtung 12a zu der bzw. um die Längsachse ermöglicht werden. Eine Rotation um die Längsachse wäre insbesondere durch eine versetzte Anordnung der Teleskopstangen 13 möglich. Dabei würde beispielsweise mindestens eine der an der Fixiereinrichtung 15a verankerten Teleskopstangen an einer Position an der Ausrichtungseinrichtung 11a angelenkt sein, die entlang des Umfangs der Ausrichtungseinrichtung 11a winkelig versetzt zu der dargestellten Ausführungsform wäre. Durch die Extension oder Kontraktion dieser Teleskopstange würde ebenfalls eine Kraft-Komponente zu einer Torsion bzw. Verdrehung der Hand gegenüber dem Unterarm beitragen.
  • Die Motoren 14 könnten dann durch unterschiedliche Extension bzw. Kontraktion der entsprechenden Teleskopstangen 13 eine unterschiedliche Ausrichtung der Hand bzw. der Immobilisationseinrichtung 12a bzw. auch eine Torsion sowie eine Extension hervorrufen.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls einzelne Merkmale in den Figuren, auch wenn sie dort im Zusammenhang mit anderen Merkmalen gezeigt sind und/oder vorstehend oder nachfolgend nicht genannt sind.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls Ausführungsformen mit jeglicher Kombination von Merkmalen, die vorstehend oder nachfolgend zu verschiedenen Ausführungsformen genannt oder gezeigt sind.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls die genauen oder exakten Ausdrücke, Merkmale, numerischen Werte oder Bereiche usw., wenn vorstehend oder nachfolgend diese Ausdrücke, Merkmale, numerischen Werte oder Bereiche im Zusammenhang mit Ausdrücken wie z. B. „etwa, ca., um, im Wesentlichen, im Allgemeinen, zumindest, mindestens” usw. genannt wurden (also „etwa 3” soll ebenfalls „3” oder „im Wesentlichen quer” soll auch „quer” umfassen). Der Ausdruck „bzw.” bedeutet überdies „und/oder”.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0619102 [0004]
    • - EP 0705581 [0004]
    • - US 4280489 [0004]
    • - US 4844094 [0004]
    • - US 5342288 [0005]
    • - US 3942521 [0006]
    • - US 4174709 [0006]
    • - US 4649907 [0006]
    • - US 3477428 [0006]
    • - US 4328794 [0006]
    • - US 2007/0167893 [0007]
    • - EP 0264303 [0008]
    • - JP 2005204987 [0009]

Claims (15)

  1. Nicht-invasive Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung, aufweisend: (a) einen proximalen Abschnitt (5; 15) mit einer Fixiereinrichtung (5a; 15a) zum temporären Fixieren des proximalen Abschnitts (5; 15) an einem proximal zu einer Fraktur befindlichen Körperteil eines Patienten, (b) einen distalen Abschnitt (2; 12) mit einer Immobilisationseinrichtung (2a; 12a) zum temporären Immobilisieren eines distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils des Patienten, und (c) eine Extensionseinrichtung (4; 14) zur Extension des distalen Abschnitts (2) gegenüber dem proximalen Abschnitt (5; 15) entlang einer Längsachse (L), (d) wobei die Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung eine Ausrichtungseinrichtung (1, 1a; 11a) zum temporären Ausrichten des distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils aufweist, die mindestens zwei rotatorische Freiheitsgrade und/oder mindestens einen im Wesentlichen quer zur Längsachse (L) ausgerichteten translatorischen Freiheitsgrad aufweist.
  2. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Ausrichtungseinrichtung (1, 1a; 11a) mindestens drei rotatorische Freiheitsgrade, wie einen mit einer Drehachse um die oder parallel zur Längsachse (L) und zwei mit jeweils einer Drehachse im Wesentlichen quer zur Längsachse, und/oder mindestens zwei translatorische Freiheitsgrade im Wesentlichen quer zur Längsachse aufweist.
  3. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Fixiereinrichtung (5a; 15a) des proximalen Abschnitts (5; 15) und/oder die Immobilisationseinrichtung (2a; 12a) eine Vakuumeinrichtung zum Fixieren bzw. Immobilisieren, vorzugsweise an einem Ober- und/oder Unterschenkel oder an einem Ober- und/oder Unterarm bzw. an einem Fuß oder einer Hand bzw. einem oder mehreren Finger(n) aufweist.
  4. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Extensionseinrichtung (4; 14) mindestens einen Motor (4; 14) aufweist, der zum Erzeugen, Aufrechterhalten bzw. Verändern einer Kraft zwischen dem proximalen Abschnitt (5; 15) und dem distalen Abschnitt (2; 12) steuerbar bzw. regelbar ist.
  5. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach Anspruch 4, wobei der mindestens eine Motor (4; 14) elektronisch zum Aufrechterhalten bzw. Verändern einer voreingestellten bzw. ermittelten Kraft bzw. eines voreingestellten bzw. ermittelten Kraftprofils steuerbar bzw. regelbar ist.
  6. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Extensionseinrichtung (4; 14) eine Führungseinrichtung (3; 13), vorzugsweise mindestens eine oder weiter vorzugsweise zwei, drei oder mehrere Teleskopstangen (3; 13) aufweist.
  7. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Extensionseinrichtung (4; 14) mindestens eine Ermittlungseinrichtung zum Ermitteln mindestens einer durch die Extensionseinrichtung (4; 14) aufgebrachten Kraft bzw. Spannung bzw. Dehnung bzw. eines davon verursachten Extensionsweges bzw. einer Extensionsgeschwindigkeit, vorzugsweise in oder an einer Führungseinrichtung (3; 13), vorzugsweise zum Steuern bzw. Regeln der Extensionseinrichtung (4; 14), aufweist.
  8. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei sie eine programmierbare Steuer- bzw. Regeleinrichtung, wie eine Computereinrichtung, zum Steuern bzw. Regeln mindestens der Extensionseinrichtung (4; 14) und/oder der Ausrichtungseinrichtung (1, 1a; 11a) aufweist.
  9. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung aufweisend: (a) zumindest einen intermediären Abschnitt zum Überbrücken eines proximalen Abschnitts (5; 15) zum temporären Fixieren an einem proximal zu einer Fraktur befindlichen Körperteil und eines distalen Abschnitts zum temporären Immobilisieren eines distal zu der Fraktur befindlichen Körperteils im Bereich der Fraktur, (b) wobei zumindest der intermediäre Abschnitt aus einem Material hergestellt und gestaltet ist, dass er Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-tauglich ist bzw. im Wesentlichen keine störenden Artefakte bei der radiologischen Diagnostik und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Computertomographie, Ultraschall und/oder Magnetresonanztomographie verursacht.
  10. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach Anspruch 9 und mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche.
  11. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei zumindest die an einem Patienten unmittelbar vorzusehenden Komponenten aus einem Material, wie CFK, hergestellt und gestaltet sind bzw. im Wesentlichen keine störenden Artefakte bei der radiologischen Diagnostik und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Computertomographie, Ultraschall und/oder Magnetresonanztomographie verursachen.
  12. Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach Anspruch 11, wobei ferner eine Fernbedienungseinrichtung vorgesehen ist, um zumindest die Extensionseinrichtung (4; 14) und/oder die Ausrichtungseinrichtung (1, 1a; 11a) drahtlos oder, beispielsweise mit Glasfasern, verdrahtet fern bedienen zu können, so dass Röntgen-, CT-, Ultraschall- und/oder MRT-Tauglichkeit gewährleistet ist bzw. im Wesentlichen keine störenden Artefakte bei der radiologischen Diagnostik und dabei im Wesentlichen bei bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Computertomographie, Ultraschall und/oder Magnetresonanztomographie, verursachen.
  13. Verfahren zur Extension, Reposition bzw. Retention von Extremitäten, insbesondere mit einer Extensions-, Repositions- bzw. Retentionsvorrichtung nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, aufweisend die folgenden Schritte: a. Extension einer Fraktur in einem Sprunggelenk, Handgelenk, Fingergelenk(en) bzw. gelenknahen Röhrenknochen, wie Unterschenkel, Unterarm bzw. einem oder mehreren Fingerknochen entlang einer Längsachse (L); b. temporäres Ausrichten eines entsprechenden Fußes, einer entsprechenden Hand bzw. eines entsprechenden Fingers um mindestens zwei rotatorische Freiheitsgrade und/oder mindestens einen im Wesentlichen quer zur Längsachse (L) ausgerichteten translatorischen Freiheitsgrad.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei im Schritt (b) das temporäre Ausrichten um mindestens drei rotatorische Freiheitsgrade, wie einen mit einer Drehachse um die oder parallel zur Längsachse und zwei mit jeweils einer Drehachse im Wesentlichen quer zur Längsachse, und/oder um mindestens zwei translatorische Freiheitsgrade im Wesentlichen quer zur Längsachse stattfindet.
  15. Verwendung einer Vorrichtung bzw. eines Verfahrens nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche zur Extension, Reposition bzw. Retention eines Sprunggelenks, Handgelenks, Fingergelenks(en) bzw. von gelenknahen Röhrenknochen, wie Unterschenkel, Unterarm bzw. einem oder mehreren Fingerknochen.
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