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DE102008022756A1 - Handschweißgerät zum Schweißen eines Bolzens - Google Patents

Handschweißgerät zum Schweißen eines Bolzens Download PDF

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DE102008022756A1
DE102008022756A1 DE200810022756 DE102008022756A DE102008022756A1 DE 102008022756 A1 DE102008022756 A1 DE 102008022756A1 DE 200810022756 DE200810022756 DE 200810022756 DE 102008022756 A DE102008022756 A DE 102008022756A DE 102008022756 A1 DE102008022756 A1 DE 102008022756A1
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Germany
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housing element
positioning
positioning element
housing
welding
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Application number
DE200810022756
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English (en)
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BOLZENSCHWEISSTECHNIK HEINZ SOYER GMBH, 82237 , DE
Original Assignee
HEINZ SOYER BOLZENSCHWEISSTECHNIK GmbH
HEINZ SOYER BOLZENSCHWEISTECHN
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23KSOLDERING OR UNSOLDERING; WELDING; CLADDING OR PLATING BY SOLDERING OR WELDING; CUTTING BY APPLYING HEAT LOCALLY, e.g. FLAME CUTTING; WORKING BY LASER BEAM
    • B23K9/00Arc welding or cutting
    • B23K9/20Stud welding
    • B23K9/201Stud welding of the extremity of a small piece on a great or large basis
    • B23K9/202Stud welding of the extremity of a small piece on a great or large basis by means of portable equipment, e.g. stud welding gun

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Plasma & Fusion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Resistance Welding (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Handschweißgerät, insbesondere eine Handschweißpistole, zum Schweißen von Bolzen (3), mit einem Gehäuseelement (1) und einem mit dem Gehäuseelement (1) verbundenen Bolzenhalter (2) zur Halterung des zu schweißenden Bolzens (3). Der Bolzenhalter (2) ist dabei so am Gehäuseelement (1) gelagert, dass er längs einer Richtung (R) gegenüber dem Gehäuseelement (1) verschoben werden kann. Weiterhin umfasst das Handschweißgerät ein Positionierelement (9), das mit dem Gehäuseelement (1) verbunden ist, wobei das Positionierelement (9) ein Federelement (7) umfasst und so gestaltet ist, dass es gegen eine Federkraft des Federelements (7) längs der Richtung (R) zusammengedrückt werden kann. Zur Positionierung des Handschweißgeräts gegenüber dem Werkstück, auf das der Bolzen (3) aufgeschweißt werden soll, kann das Gehäuseelement (1) um eine bestimmte Weglänge (a) gegen die Werkstückoberfläche (12) gedrückt und in dieser Position gehalten werden. Danach kann durch Zündung des Schweißstroms der eigentliche Schweißvorgang eingeleitet werden. Die Eintauchtiefe entspricht dann gerade der Weglänge (a). Dadurch ist die Einstellung der Eintauchtiefe, die beim Schweißvorgang hinsichtlich der Qualität ein kritisches Maß darstellt, erleichtert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Handschweißgerät zum Schweißen eines Bolzens, das ein Gehäuseelement und einen mit dem Gehäuseelement verbundenen Bolzenhalter zur Halterung des zu schweißenden Bolzens aufweist.
  • Beim Bolzenschweißen wird ein Bolzen auf ein Werkstück aufgeschweißt. Im vorliegenden Rahmen wird unter einem Bolzen ein längliches Schweißelement verstanden. Als unterschiedliche Verfahren zum Bolzenschweißen sind insbesondere das „Spitzenzündungsschweißen” und das „Hubzündungsschweißen” bekannt. Dabei lässt sich das Spitzenzündungsschweißen weiterhin in Spitzenzündungsschweißen mit Kontakt (Kontaktschweißen) und Spitzenzündungsschweißen mit Spalt (Spaltschweißen) unterteilen.
  • Die Qualität beim Bolzenschweißen wird von vielen unterschiedlichen Parameter beeinflusst. Dazu gehören elektrische Kenngrößen, wie z. B. die Energieeinstellung der Stromquelle, Kabelquerschnitte und Kabellängen oder Übergangswiderstände. Auch mechanische Größen beeinflussen die Qualität, wie z. B. Abhub, Bolzengeschwindigkeit und Überstand.
  • Bei der Verschweißung von einfachen Bauteilen in großer Stückzahl unter erschwerten Bedingungen, wie z. B. auf Baustellen und Schiffen, ist es in der Praxis oft schwierig, alle oben genannten Parameter für alle durchzuführenden Schweißungen optimal zu gestalten bzw. einzustellen. Insbesondere die Einhaltung der mechanischen Kenngrößen gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Häufig sind die Bediener der Schweißgeräte aufgrund mangelnder Qualifikation nicht in der Lage, diese Parameter in geeigneter Weise bzw. ausreichend genau einzustellen bzw. einzuhalten.
  • Ein wesentlicher Parameter für die Qualität einer Schweißung bzw. Schweißverbindung beim Bolzenschweißen ist die Eintauchtiefe, auch Eintauchmaß genannt. Dieses Maß gibt an, wie weit der Bolzen nach erfolgter Schweißung in das Schmelzgut des Werkstücks, auf das der Bolzen aufgeschweißt worden ist, eingetaucht ist. Taucht der Bolzen nicht ausreichend tief ein, kann es zu Bildung von Lunker oder zu einer unzureichenden Schweißverbindung kommen.
  • Gemäß dem Stand der Technik weisen übliche Bolzenschweißpistolen ein „Stativ” mit einer Auflage auf, mit der beim Schweißvorgang die Werkstückoberfläche kontaktiert wird. Das gewünschte Eintauchmaß kann man bei derartigen Bolzenschweißpistolen dadurch einstellen, dass der Bolzen vorab – bevor das Stativ die Werkstückoberfläche kontaktiert – mit mehr oder weniger großem Übermaß gegenüber dem Niveau der Auflage des Stativs am Bolzenhalter fixiert wird. Dieser Überstand entspricht dann der gewünschten Eintauchtiefe.
  • Die Praxis zeigt, dass es hierbei vergleichsweise häufig zu mangelhafter Handhabung kommt, so dass die Gefahr einer schlechten Schweißung bzw. Schweißverbindung besteht. Bei gewölbten Schweißflächen bzw. Werkstückoberflächen gestaltet sich die Einstellung des Überstandes besonders schwierig. Solche gewölbten Oberflächen sind im Stahl- oder Schiffbau durchaus häufig gegeben. Zusätzlich führen Schwankungen in der Qualität der Schweißelemente, insbesondere in der Bolzenlänge, zu zusätzlichen Problemen.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Handschweißgerät mit verbesserter Einstellmöglichkeit der Eintauchtiefe anzugeben. Insbesondere soll die Einstellmöglichkeit auch unter vergleichweise schwierigen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise gewölbter Werkstückoberfläche, verbessert sein.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch den in dem unabhängigen Anspruch genannten Gegenstand gelöst. Besondere Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung ist Handschweißgerät, insbesondere eine Handschweißpistole, zum Schweißen eines Bolzens vorgesehen. Das Handschweißgerät weist dabei ein Gehäuseelement und einen mit dem Gehäuseelement verbundenen Bolzenhalter zur Halterung des zu schweißenden Bolzens auf. Der Bolzenhalter ist dabei so am Gehäuseelement gelagert ist, dass er längs einer Richtung gegenüber dem Gehäuseelement verschoben werden kann. Außerdem weist das Handschweißgerät ein Positionierelement auf, das mit dem Gehäuseelement verbunden ist. Das Positionierelement umfasst ein Federelement und ist so gestaltet, dass es gegen eine Federkraft des Federelements längs der Richtung zusammengedrückt werden kann.
  • Ein derartiges Handschweißgerät ermöglicht zur Positionierung des Handschweißgeräts gegenüber dem Werkstück, auf das der Bolzen aufgeschweißt werden soll, im Rahmen der Vorbereitung des eigentlichen Schweißvorgangs folgenden Ablauf: Zunächst wird der in dem Bolzenhalter gehalterte Bolzen mit derjenigen Stirnfläche, die zur Verschweißung vorgesehen ist, in Kontakt mit der betreffenden Stelle der Werkstückoberfläche, also der vorgesehenen Schweißstelle gebracht, ohne den Bolzenhalter dabei in Richtung auf das Gehäuseelement zu drücken. Der Bolzenhalter befindet sich dabei also – wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt – bezüglich des Gehäuseelements in vorgeschobener Stellung. Außerdem wird das Positionierelement – ohne es längs der Richtung zusammenzudrücken – ebenfalls in Kontakt mit der Werkstückoberfläche gebracht; diese Stelle wird im Folgenden auch kurz „Kontaktstelle” genannt. Anschließend wird das Gehäuseelement parallel zu der Richtung durch Druckausübung auf die Werkstückoberfläche zu bewegt; dadurch wird der Bolzenhalter gegenüber dem Gehäuseelement in die Richtung bewegt und das Positionierelement – in dieselbe Richtung – um eine gewisse Weglänge zusammengedrückt. In einem weiteren Schritt kann dann durch Zündung des Schweißstroms der eigentliche Schweißvorgang eingeleitet werden, wobei das Gehäuseelement möglichst genau in der zuletzt eingenommenen Position gehalten wird. Auf diese Weise stellt die Weglänge, um die das Positionierelement entgegen der Federkraft des Federelements zusammengedrückt worden ist, ein Maß für die Eintauchtiefe dar. Insbesondere ist auf diese Weise die Eintauchtiefe im Allgemeinen unabhängig von der Form der Werkstückoberfläche gut quantifizierbar; daher ist mithilfe des Positionierelements die Einstellung der Eintauchtiefe erleichtert und somit die Einstellmöglichkeit verbessert.
  • Insgesamt werden also die Möglichkeiten, eine reproduzierbare Qualität einer Schweißverbindung sicherzustellen, verbessert, und zwar insbesondere auch unter „erschwerten Bedingungen”, wie beispielsweise einer gewölbten Werkstückoberfläche. Ein Bediener des Handschweißgeräts erhält sozusagen eine „Hilfestellung”, die ein möglichst sicheres und reproduzierbares Arbeiten ermöglicht. Dies bringt insbesondere für einen vergleichsweise unerfahrenen Bediener einen entscheidenden Vorteil mit sich.
  • Das Gehäuseelement 1 des Handschweißgeräts lässt sich besonders leicht in der für den eigentlichen Sachweißvorgang vorgesehenen Position gegenüber dem Werkstück halten, wenn das Handschweißgerät weiterhin so gestaltet ist, dass das Positionierelement längs der Richtung nicht weiter als um eine maximale Weglänge zusammengedrückt werden kann. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich das Positionierelement nicht weiter als um die maximale Weglänge zusammendrücken lässt, ohne dass es zerstört wird. Hierzu kann beispielsweise ein Anschlag zur Begrenzung des Weges bzw. der Weglänge vorgesehen sein, um die das Positionierelement längs der Richtung maximal zusammengedrückt werden kann. Zur Einnahme der Schweißposition kann dann das Handschweißgerät einfach so weit wie möglich in Richtung auf die Werkstückoberfläche gedrückt werden.
  • Besonders vorteilhaft weist dabei das Handschweißgerät weiterhin Mittel zur Verstellung der maximalen Weglänge auf. Dadurch eignet sich das Handschweißgerät besonders gut zur Einstellung unterschiedlicher Werte für die Eintauchtiefe. Die Mittel zur Verstellung der maximalen Weglänge sind dabei vorteilhaft dazu ausgelegt, die maximale Weglänge auf mehrere Werte zwischen 0,1 mm und 5,0 mm, vorzugsweise zwischen 0,2 mm und 3,0 mm zu einzustellen.
  • Eine besonders flexible Anpassungsmöglichkeit des Handschweißgeräts an unterschiedlich geformte Werkstückoberflächen und/oder Bolzenlängen wird ermöglicht, wenn das Handschweißgerät weiterhin Mittel zur Fixierung des Positionierelements gegenüber dem Gehäuseelement in unterschiedlichen Stellungen längs der Richtung aufweist. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das Positionierelement so am Gehäuse angeordnet ist, dass es längs der Richtung gegenüber dem Gehäuseelement verschoben werden kann, wobei es in einer durch Verschieben eingestellten Stellung fixiert werden kann, beispielsweise mittels einer Feststellschraube.
  • Weiterhin vorteilhaft weist das Handschweißgerät Mittel zur Fixierung des Positionierelements gegenüber dem Gehäuseelement in unterschiedlichen Stellungen quer zu der Richtung auf. Auf diese Weise kann besonders gut aus mehreren möglichen unterschiedlichen Kontaktstellen zwischen dem Positionierelement und der Werkstückoberfläche ausgewählt werden. In Abhängigkeit der bei dem Schweißvorgang gegebenen Rahmenbedingungen sind so die Möglichkeiten verbessert, eine besonders gut geeignete Kontaktstelle für das Positionierelement einzustellen.
  • Vorteilhaft kann hierzu vorgesehen sein, dass die unterschiedlichen Stellungen quer zu der Richtung eine Kreisbahn beschreiben. Dies kann beispielsweise dadurch einfach erzielt werden, dass das Handschweißgerät derart ausgebildet ist, dass sich das Positionierelement gegenüber dem Gehäuseelement um eine Achse verschwenken bzw. drehen lässt, die parallel zu der Richtung ist. Die Achse kann dabei beispielsweise mit der Längsachse des in dem Bolzenhalter gehalterten Bolzens zusammenfallen.
  • Die Möglichkeiten zur Auswahl einer besonders günstigen Kontaktstelle des Positionierelements an der Werkstückoberfläche können dabei noch weiter verbessert werden, wenn das Handschweißgerät derart ausgebildet ist, dass sich das Positionierelement gegenüber dem Gehäuseelement zusätzlich um eine weitere, von der zuerst genannten Achse unterschiedlichen, Achse verschwenken oder drehen lässt, die ebenfalls parallel zu der Richtung ist. Auf diese Weise lassen sich insbesondere unterschiedliche Abstände zwischen der Schweißstelle und der Kontaktstelle des Positionierelements einstellen. Dabei ist das Handschweißgerät weiterhin vorteilhaft so ausgebildet, dass sich das Positionierelement gegenüber dem Gehäuseelement um 360° verschwenken oder drehen lässt.
  • Vorteilhaft besteht das Positionierelement zumindest teilweise aus einem elektrisch isolierenden Material, so dass kein Schweißstrom durch das Positionierelement fließen kann.
  • Weiterhin vorteilhaft ist das Handschweißgerät so gestaltet, dass der Bolzenhalter gegenüber dem Gehäuseelement entgegen einer weiteren Federkraft verschoben werden kann, wobei die weitere Federkraft größer oder gleich der Federkraft des Federelements ist.
  • Das Positionierelement kann die Form eines geraden oder eines abgewinkelten Stiftes oder eines Rohrabschnitts oder eines Rohrsegments aufweisen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen und mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Skizze mit einer Seitenansicht und einem Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Handschweißgeräts,
  • 2 eine Skizze mit einer Seitenansicht und einem Querschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Handschweißgeräts,
  • 3 eine Skizze zu einem Ablauf eines Schweißvorgangs mit einem erfindungsgemäßen Handschweißgerät in Form einer Kontaktschweißpistole, und
  • 4 eine Skizze zu einem Ablauf eines Schweißvorgangs mit einem erfindungsgemäßen Handschweißgerät in Form einer Spaltschweißpistole.
  • In 1 ist im oberen Bereich eine Skizze einer Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Handschweißgeräts dargestellt. Das Handschweißgerät dient zum Schweißen eines Bolzens 3 auf ein Werkstück an einer vorgesehenen Schweißstelle 19. In 1 ist lediglich eine Werkstückoberfläche 12 des Werkstücks angedeutet, auf das der Bolzen 3 aufgeschweißt werden soll. Bei dem Handschweißgerät kann es sich um eine Handschweißpistole handeln. Das Handschweißgerät kann dabei zum Spitzenzündungsschweißen oder zum Hubzündungsschweißen vorgesehen sein.
  • Das Handschweißgerät weist ein Gehäuseelement 1 auf, an dem ein Handgriff 10 zum manuellen Halten des Handschweißgeräts lagefest angeordnet sein kann.
  • Weiterhin weist das Handschweißgerät einen Bolzenhalter 2 auf, der mit dem Gehäuseelement 1 verbunden ist und der zur Halterung des zu schweißenden Bolzens 3 vorgesehen ist. Der Bolzenhalter 2 ist dabei insgesamt länglich, so dass sich längs seiner Haupterstreckung eine Längsachse S definieren lässt, die insbesondere mit der Längsachse des Bolzens 3 zusammenfallen kann, wenn der Bolzen 3 in dem Bolzenhalter 2 gehaltert ist.
  • Zur leichteren Darstellung wird im Folgenden von einer Orientierung des Handschweißgeräts ausgegangen, bei der die Längsachse S vertikal verläuft und das Gehäuseelement 1 „oberhalb” des Bolzenhalters 2 angeordnet ist, also so, wie es sich bei natürlicher Betrachtung der Seitenansicht aus 1 ergibt.
  • Der Bolzenhalter 2 ist – wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt – so am Gehäuseelement 1 gelagert, dass er längs einer Richtung R gegenüber dem Gehäuseelement 1 verschoben werden kann. Im dargestellten Beispiel verläuft die Richtung R parallel zur Längsachse S des Bolzenhalters 2. Der Bolzenhalter 2 ist dabei so gelagert, dass er sich in Richtung R auf das Gehäuseelement 1 zu – hier also nach oben – und in die Gegenrichtung – hier also nach unten – verschieben lässt. Der mögliche Verschiebeweg ist dabei nach unten durch eine „untere” bzw. „vorgeschobene” Stellung begrenzt; nach oben hin kann er durch eine „obere” bzw. „eingeschobene” Stellung begrenzt sein. Weiterhin ist der Bolzenhalter 2 dabei derart federnd gegenüber dem Gehäuseelement 1 gelagert, dass er sich ohne Einwirkung äußerer Kräfte in der unteren bzw. vorgeschobenen Stellung befindet. In 1 der Bolzenhalter 2 in dieser vorgeschobenen Stellung skizziert.
  • Weiterhin weist das Handschweißgerät ein Positionierelement 9 auf, das mit dem Gehäuseelement 1 verbunden ist.
  • Beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst das Positionierelement 9 ein längliches stiftartiges Element 4, das mittels einem ringförmigen Halteelement 6 so am Gehäuseelement 1 gehaltert ist, dass es mit seiner Haupterstreckung parallel zur Richtung R bzw. zur Längsachse S ausgerichtet ist. Die Hauptachse des stiftartigen Elements 4 wird im Folgenden mit L bezeichnet.
  • An seinem unteren Endbereich weist das stiftartige Element 4 eine Auflagefläche 11 auf, die dazu vorgesehen ist, die Werkstückoberfläche 12 an einer Kontaktstelle 17 zu kontaktieren und auf diese Weise zur Positionierung des Handschweißgeräts bezüglich der Werkstückoberfläche 12 für den eigentlichen Schweißvorgang zu dienen.
  • Das Positionierelement 9 umfasst ein Federelement 7 und ist so gestaltet, dass es gegen eine Federkraft des Federelements 7 längs der Richtung R zusammengedrückt werden kann. Im gezeigten Beispiel umfasst das stiftartige Element 4 einen Hauptkörper 13 und das Federelement 7, wobei die Auflagefläche 11 Teil des Federelements 7 sein kann. Das Federelement 7 ist dabei derart mit dem Hauptkörper 13 verbunden, dass es sich federnd in der Richtung R, also parallel zur Längsachse S des Bolzenhalters 2 bzw. parallel zur Hauptachse L des stiftartigen Elements 4 relativ zu dem Hauptkörper 13 verschieben lässt; beispielsweise kann vorgesehen sein, dass sich das Federelement 7 teilweise in den Hauptkörper 13 hinein- bzw. herausschieben lässt. Das Federelement 7 kann dabei eine Feder umfassen (in der Skizze der 1 nicht als solche gezeigt), die an oder in dem Hauptkörper 13 angeordnet ist, sowie einen an sich nicht zusammendrückbaren, festen Teil, der die Auflagefläche 11 umfasst, wobei die Feder einerseits mit dem Hauptkörper 13 und andererseits mit dem festen Teil des Federelements 7 zusammenwirkt.
  • Beim gezeigten Ausführungsbeispiel kann das Positionierelement 9 nicht weiter als um eine bestimmte Strecke, nämlich maximal um eine Weglänge a, zusammengedrückt werden. Dabei ist die Weglänge a vorzugsweise kleiner als diejenige Strecke bzw. Weglänge, um die der Bolzenhalter 2 in der Richtung R gegenüber dem Gehäuseelement 1 verschoben werden kann. Zur Begrenzung der Strecke bzw. Weglänge a, um die das Positionierelement 9 maximal zusammengedrückt werden kann, kann vorgesehen sein, dass das Federelement 7 so an dem Hauptkörper 13 angeordnet ist, dass es zwischen einer Ausgangsstellung und einer Endstellung gegenüber dem Hauptkörper 13 verschoben werden kann, wobei die Strecke zwischen der Ausgangsstellung und der Endstellung der Weglänge a entspricht. Vorzugsweise ist dabei weiterhin vorgesehen, dass das Federelement 7 so am Hauptkörper 13 gelagert ist, dass es sich ohne Einwirkung äußerer Kräfte aufgrund der Wirkung der Feder in der Ausgangsstellung befindet. In 1 ist das Federelement 7 in dieser Ausgangsstellung skizziert.
  • Im gezeigten Beispiel weist der Hauptkörper 13 hierfür einen Anschlag 15 auf und das Federelement 7 eine Schulterfläche 14, wobei die Endstellung beim Zusammendrücken von Federelement 7 und Hauptkörper 13 durch Kontakt zwischen der Schulterfläche 14 und dem Anschlag 15 gegeben ist. Auch für die Ausgangsstellung kann ein Anschlagmechanismus vorgesehen sein.
  • Zur Positionierung des Handschweißgeräts im Rahmen der Vorbereitung des eigentlichen Schweißvorgangs kann folgender Ablauf vorgesehen sein: Zunächst wird der in dem Bolzenhalter 2 befindliche Bolzen 3 mit derjenigen Stirnfläche, die zur Verschweißung vorgesehen ist, in Kontakt mit der betreffenden Stelle der Werkstückoberfläche 12 – also der vorgesehenen Schweißstelle 19 – gebracht; außerdem wird das Positionierelement 9 – an der Kontaktstelle 17 – ebenfalls in Kontakt mit der Werkstückoberfläche 12 gebracht, und zwar mit der dafür vorgesehenen Auflagefläche 11. Anschließend wird das Gehäuseelement 1 entgegen der Richtung R durch Druck nach unten, also auf die Werkstückoberfläche 12 zu bewegt; dadurch wird der Bolzenhalter 3 längs der Richtung R gegenüber dem Gehäuseelement 1 verschoben und außerdem wird das Positionierelement 9 zusammengedrückt, indem das Federelement 7 gegenüber dem Hauptkörper 13 längs der Richtung R verschoben wird. Das Gehäuseelement 1 wird dabei so weit wie möglich bewegt, also um die Weglänge a.
  • In einem weiteren Schritt kann dann durch Zündung des Schweißstroms der eigentliche Schweißvorgang eingeleitet werden, wobei das Handschweißgerät möglichst genau in der zuletzt eingenommenen Position gehalten wird. Dies wird dadurch erleichtert, dass sich das Positionierelement 9 nicht weiter als um die maximale Weglänge a zusammendrücken lässt. Zur möglichst genauen Beibehaltung der Position muss also das Gehäuseelement 1 lediglich parallel zur Richtung R gegen die Werkstückoberfläche 12 gedrückt gehalten werden.
  • Beim eigentlichen Schweißvorgang wird dann der Bolzen 3 durch den Bolzenhalter 2 gegen die Werkstückoberfläche 12 in das geschmolzene Material hinein gedrückt, und zwar so, dass der Sollwert der Eintauchtiefe gerade der Weglänge a entspricht. Damit stellt die Weglänge a ein Maß für die Eintauchtiefe dar, mit der der Bolzen 3 an der Schweißstelle 19 in die Schmelzmasse eintaucht. Insbesondere ist auf diese Weise die Eintauchtiefe im Allgemeinen unabhängig von der Form der Werkstückoberfläche 12 auf verhältnismäßig einfache Weise gut quantifizierbar; daher ist mithilfe des Positionierelements 9 die Einstellung der Eintauchtiefe erleichtert.
  • Beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel weist das Handschweißgerät weiterhin Mittel zur Verstellung der maximalen Weglänge a auf. Beispielsweise können diese Mittel einen Stift 8 umfassen, der sich in unterschiedlichen Stellungen längs der Richtung R in das Federelement 7 einstecken lässt und der in eine dafür vorgesehene Öffnung im Hauptkörper 13 des Positionierelements 9 eingreift. Hierdurch kann auch der oben erwähnte Anschlagmechanismus für die Ausgangsstellung des Federelements 9 gegeben sein. Indem sich die maximale Weglänge a einstellen lässt, kann der Sollwert für die Eintauchtiefe unterschiedlich eingestellt werden, so dass sich das Handschweißgerät besonders gut für die Herstellung von Schweißverbindungen unterschiedlicher Eintauchtiefen eignet. Vorzugsweise kann dabei die maximale Weglänge a auf mehrere, beispielsweise auf zwischen drei und zwanzig unterschiedliche Werte zwischen 0,1 mm und 5,0 mm, beispielsweise in dem Bereich zwischen 0,2 mm und 3,0 mm eingestellt werden.
  • Weiterhin ist beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel das Positionierelement 9 so mit dem Gehäuseelement 1 verbunden, dass es sich gegenüber dem Gehäuseelement 1 in unterschiedliche Stellungen längs der Richtung R bringen lässt und in diesen Stellungen jeweils fixieren lässt. Das Positionierelement 9 kann also „höhenverstellbar” am Gehäuseelement 1 angeordnet sein. Hierzu kann vorgesehen sein, dass das ringförmige Halteelement 6 eine Öffnung 21 aufweist, die sich längs der Richtung R erstreckt und die so auf das Positionierelement 9 bzw. auf das stiftartige Element 4 abgestimmt ist, dass sich letzteres durch die Öffnung 21 hindurch längs der Richtung R und in Gegenrichtung dazu verschieben lässt. Zur Fixierung des Positionierelements 9 gegenüber dem Gehäuseelement 1 in einer bestimmten Stellung längs der Richtung R kann dabei beispielsweise eine Feststellschraube 5 vorgesehen sein, mit der sich der Hauptkörper 13 des stiftartigen Elements 4 relativ zu dem ringförmigen Halteelement 6 fixieren lässt. Das ringförmige Halteelement 6 ist dabei vorzugsweise so an dem Gehäuseelement 1 angeordnet, dass es sich relativ zu diesem nicht längs der Richtung R verschieben lässt.
  • Durch diese Anordnung des Positionierelements 9 gegenüber dem Gehäuseelement 1 lässt sich die Auflagefläche 11 – bei entspannter Feder des Federelements 7 – längs der Richtung R verstellen, so dass das Handschweißgerät besonders einfach auf unterschiedlich lange Bolzen bzw. unterschiedlich gewölbte Werkstückoberflächen eingestellt werden kann. Zur Bedienung kann damit vorgesehen sein, dass das Positionierelement 9 bezüglich des Gehäuseelements 1 zunächst in eine „obere” Stellung gebracht wird, also so, dass der Bolzen 3 an der vorgesehenen Schweißstelle 19 auf die Werkstückoberfläche 12 aufgesetzt werden kann, ohne dass das Positionierelement 9 bereits die Werkstückoberfläche 12 berührt. Anschließend wird durch Verstellen entgegen der Richtung R das Positionierelement 9 so weit nach unten verschoben, dass die Auflagefläche 11 die Werkstückoberfläche 12 an der Kontaktstelle 17 kontaktiert. Dieser Bedienungsvorgang ist besonders einfach, wenn eine weitere Federkraft, nämlich die Federkraft, mit der sich der Bolzenhalter 2 gegen das Gehäuseelement 1 verschieben lässt, zumindest gleichgroß oder noch vorteilhafter größer ist, als die Federkraft des Federelements 7 des Positionierelements 9.
  • Weiterhin ist beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel das Positionierelement 9 so mit dem Gehäuseelement 1 verbunden, dass es sich gegenüber dem Gehäuseelement 1 in unterschiedliche Stellungen quer zu der Richtung R bringen lässt und in diesen Stellungen jeweils fixieren lässt. Dadurch, dass sich das Positionierelement 9 in unterschiedliche Stellungen quer zu der Richtung R bringen lässt, sind die Möglichkeiten verbessert, aus mehreren potenziellen Kontaktstellen des Positionierelements 9 auf der Werkstückoberfläche 12 eine besonders gut geeignete auszuwählen. Dies ist besonders vorteilhaft, weil bei unterschiedlichen Schweißvorgängen die Rahmenbedingungen, wie Form der Werkstückoberfläche 12 in einer Umgebung der Schweißstelle, Hindernisse im Bereich der Schweißstelle usw. im Allgemeinen stark variieren können.
  • Beim gezeigten Beispiel ist das ringförmige Halteelement 6 bezüglich des Gehäuseelements 1 so gelagert, dass es gegenüber letzterem verdreht werden kann. Dies wird insbesondere bei Betrachtung der unteren Skizze aus 1 deutlich, die einen schematischen Querschnitt durch das Handschweißgerät auf Höhe des ringförmigen Halteelements 6 zeigt. Skizziert sind dabei insbesondere das ringförmige Halteelement 6, eine erste Stellung des Positionierelements 9 bzw. des stiftartigen Elements 4, sowie – in gestrichelten Linien – eine weitere Stellung dieses Elements. Beim gezeigten Beispiel kann das Positionierelement 9 also in unterschiedliche Stellungen quer zu der Richtung R gebracht werden, wobei diese Stellungen eine Kreisbahn beschreiben können. Dabei kann das Positionierelement 9 gegenüber dem Gehäuseelement 1 vorzugsweise um 360° verschwenkt bzw. gedreht werden. Als Schwenk- bzw. Drehachse ist beim Ausführungsbeispiel eine Achse gewählt, die parallel zur Richtung R orientiert ist und die beispielsweise mit der Längsachse S des Bozenhalters 2 zusammenfallen kann; dies ist eine mechanisch vergleichsweise einfache Lösung. Durch die schwenk- bzw. drehbare Ausführung kann das Positionierelement 9 zur Positionierung des Handschweißgeräts gegenüber der vorgesehenen Schweißstelle in unterschiedliche „Winkelpositionen” gebracht werden, noch bevor das Positionierelement 9 auf die Werkstückoberfläche 12 abgesenkt wird.
  • Zur Fixierung des Positionierelements 9 in einer Stellung quer zu der Richtung bzw. in einer bestimmten Winkelposition kann ein Rastmechanismus vorgesehen sein. Beispielsweise kann hierfür zwischen dem ringförmigen Halteelement 6 und dem Gehäuseelement 1 eine Kugelrasterung vorgesehen sein.
  • In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel skizziert, das sich von dem ersten Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, dass das Positionierelement 9' zusätzlich um eine weitere Achse L' verschwenkt oder gedreht werden kann, die ebenfalls parallel zu der Richtung R orientiert ist. Im gezeigten Beispiel weist hierbei das Positionierelement 9' die Form eines abgewinkelten Stiftes auf, wobei sich der Teil oberhalb der Abwinklung längs der Achse L' erstreckt und so wie beim ersten Ausführungsbeispiel mit dem ringförmigen Halteelement 6 verbunden ist und der Teil unterhalb der Abwinklung die Auflagefläche 11' aufweist. Die Auflagefläche 11' ist dabei von der Achse L' beabstandet. Durch die auf diese Weise gegebene zusätzliche Schwenk- bzw. Drehmöglichkeit werden die Einstellmöglichkeiten für die Kontaktstelle 17 noch weiter verbessert, weil sich in jeder Winkelposition, die sich durch die Schwenk- bzw. Drehmöglichkeit um die zuerst genannte erste Achse S ergibt, die Relativposition der Auflagefläche 11' zur Schweißstelle nochmals durch zusätzliche Verdrehung um die weitere Achse L' verändern lässt. Insbesondere kann hierdurch der Abstand zwischen der Auflagefläche 11' und der vorgesehenen Schweißstelle 19 weiter verkürzt werden.
  • Bei den beiden dargestellten Ausführungsbeispielen besteht das Positionierelement 9 zumindest teilweise aus einem elektrisch isolierenden Material. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Positionierelement 9 Schweißstrom führt. Bei Ausführung des Positionierelements 9 in Form des dargestellten stiftartigen Elements 4 kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das Federelement 7 elektrisch isolierend gestaltet ist. Alternativ oder ergänzend kann auch vorgesehen sein, dass zur elektrischen Isolierung das ringförmige Halteelement 6 elektrisch isolierend gestaltet ist.
  • Gemäß einer in den Figuren nicht gezeigten Variante kann auch vorgesehen sein, dass das Positionierelement 9 die Form eines Rohrabschnitts aufweist. Dabei kann vorgesehen sein, dass das Positionierelement um den Bolzenhalter herum, beispielsweise symmetrisch um den Bolzenhalter herum am Gehäuseelement angeordnet ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Positionierelement die Form eines Rohrsegments aufweist, wobei mit Rohrsegment ein Teil eines Rohrs bezeichnet sei, der sich ergibt, wenn ein Längsstreifen aus einem Rohr herausgeschnitten ist. In diesem Fall kann sich also als Auflagefläche beispielsweise eine Fläche ergeben, die sich längs eines Kreisabschnitts erstreckt.
  • Gemäß einer weiteren, ebenfalls in den Figuren nicht gezeigten Variante können auch mehrere einzelne oder kombinierte Positionierelemente vorgesehen sein.
  • In 3 ist ein Ablauf eines Schweißvorgangs mit einem erfindungsgemäßen Handschweißgerät gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in Form einer Kontaktschweißpistole skizziert. In Bild a) ist die Situation gezeigt, in der die Kontaktschweißpistole so auf die Werkstückoberfläche 12 aufgesetzt ist, dass der in dem Bolzenhalter 2 gehalterte Bolzen 3 auf der vorgesehenen Schweißstelle 19 die Werkstückoberfläche 12 berührt. Das Positionierelement 9 ist bereits so eingestellt, dass die Auflagefläche 11 ebenfalls die Werkstückoberfläche 12 berührt, und zwar an einer geeigneten Kontaktstelle 17 in einer Umgebung der vorgesehenen Schweißstelle 19. Der Bolzenhalter 2 befindet sich in vorgeschobener Position und das Positionierelement 9 bzw. das stiftartige Element 4 in der Ausgangsstellung.
  • Zur Einnahme dieser Stellung kann folgender Ablauf vorgesehen sein: Das Positionierelement 9 wird zunächst in eine obere Stellung gebracht, so dass der Bolzen 3 auf die vorgesehene Schweißstelle 19 aufgesetzt werden kann, ohne dass das Positionierelement 9 die Werkstückoberfläche 12 berührt. Anschließend wird der Bolzen 3 auf die vorgesehene Schweißstelle 19 aufgesetzt. Dann wird durch Schwenken oder Drehen des Positionierelements 9 mithilfe des ringförmigen Halteelements 6 eine geeignete Kontaktstelle 17 ausgewählt und anschließend das Positionierelement 9 nach unten bewegt, bis es mit seiner Auflagefläche 11 die ausgewählte Kontaktstelle 17 kontaktiert, ohne dass dabei das Positionierelement 9 zusammengedrückt wird. In dieser Stellung wird das Positionierelement 9 durch Feststellen der Feststellschraube 5 gegenüber dem Gehäuseelement 1 fixiert.
  • In Bild b) ist durch zwei kleine Pfeile angedeutet, wie ausgehend von der in Bild a) gezeigten Situation bei Druck des Gehäuseelements 1 in Richtung auf die Werkstückoberfläche 12 sowohl das Federelement 7 des Positionierelements 9, als auch der Bolzenhalter 2 mit dem darin gehalterten Bolzen 3 in der Richtung R um die Weglänge a (vgl. Bild a)) einfedern können. In Bild c) ist das Gehäuseelement 1 so weit wie möglich auf die Werkstückoberfläche 12 zu, also entgegen der Richtung R gedrückt gehalten. Das Positionierelement 9 ist maximal, also um die Weglänge a zusammengedrückt; das Federelement 7 berührt dabei mit seiner Schulter den Anschlag am Hauptkörper 13 des Positionierelements 9. Im Vergleich zu der in Bild b) gezeigten Situation ist der Abstand zwischen dem Bolzenhalter 2 und dem Gehäuseelement 1 bzw. dem ringförmigen Halteelement 6 um die Weglänge a reduziert. Das Gehäuseelement 1 befindet sich nunmehr in der für den eigentlichen Schweißvorgang vorgesehenen Position gegenüber dem Werkstück. Anschließend wird durch Zündung des Schweißstroms der eigentliche Schweißvorgang eingeleitet. In Bild d) ist das Werkstück im Bereich der Schweißstelle 19 bereits geschmolzen und der Bolzen 3 kann nunmehr durch den Bolzenhalter 2 so gegen das Werkstück gedrückt werden, dass der Bolzen 3 teilweise in die geschmolzene Masse eintaucht, und zwar um eine Eintauchtiefe, die der Weglänge a entspricht. In Bild e) ist der Eintauch- und Fügevorgang dargestellt. Der Bolzen 3 ist nun um die Weglänge a in die flüssige Schmelze eingetaucht.
  • 4 entspricht 3 mit dem Unterschied, dass hier ein erfindungsgemäßes Handschweißgerät in Form einer Spaltschweißpistole gezeigt ist. Das Abhubmaß kann hierbei wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt eingestellt werden. Wie in den Bildern c) und d) skizziert, wird hierbei der Bolzenhalter 2 vor dem Fügevorgang um die Hublänge s in der Richtung R bewegt, so dass der Bolzen 3 um den Weg s von der Werkstückoberfläche 12 abgehoben wird. In Bild d) ist der Bolzenhalter 2 im Vergleich zu Bild a) um die Summe a + s der beiden Weglängen a und s dem Gehäuseelement 1 bzw. dem ringförmigen Halteelement 6 angenähert.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Handschweißgerät kann selbst unter rauen Bedingungen die Qualität der Schweißung sichergestellt werden. Eine gute Einstellung der Eintauchtiefe ist auch bei gewölbten Werkstückoberflächen besonders einfach möglich, insbesondere auch für ungeübte Bediener. Fehlschweißungen durch unsachgemäße Einstellungen oder durch unsachgemäßen Gebrauch können weitgehend ausgeschlossen werden.
  • Der Bediener kann durch Einsetzen des Bolzens in den Bolzenhalter und durch das Einfedern des Positionierelements stets eine ausreichende Eintauchtiefe sicherstellen. Durch eine mechanische Zwangsführung kann eine wesentliche Fehlerquelle – insbesondere beim Schweißen unter erschwerten Bedingungen – quasi ausgeschlossen werden. Bei veränderten Bedingungen oder Oberflächen kann das Handschweißgerät mit wenigen Handgriffen auf die neuen Bedingungen eingestellt werden.

Claims (13)

  1. Handschweißgerät, insbesondere Handschweißpistole, zum Schweißen eines Bolzens (3), aufweisend – ein Gehäuseelement (1), – einen mit dem Gehäuseelement (1) verbundenen Bolzenhalter (2) zur Halterung des zu schweißenden Bolzens (3), wobei der Bolzenhalter (2) so am Gehäuseelement (1) gelagert ist, dass er längs einer Richtung (R) gegenüber dem Gehäuseelement (1) verschoben werden kann, und – ein Positionierelement (9), das mit dem Gehäuseelement (1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (9) ein Federelement (7) umfasst und so gestaltet ist, dass es gegen eine Federkraft des Federelements (7) längs der Richtung (R) zusammengedrückt werden kann.
  2. Handschweißgerät nach Anspruch 1, das weiterhin so gestaltet ist, dass das Positionierelement (9) längs der Richtung (R) nicht weiter als um eine maximale Weglänge (a) zusammengedrückt werden kann.
  3. Handschweißgerät nach Anspruch 2, das weiterhin Mittel (8) zur Verstellung der maximalen Weglänge (a) aufweist.
  4. Handschweißgerät nach Anspruch 3, bei dem die Mittel (8) zur Verstellung der maximalen Weglänge (a) dazu ausgelegt sind, die maximale Weglänge (a) auf mehrere Werte zwischen 0,1 mm und 5,0 mm, vorzugsweise zwischen 0,2 mm und 3,0 mm einzustellen.
  5. Handschweißgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend Mittel (5) zur Fixierung des Positionierelements (9) gegenüber dem Gehäuseelement (1) in unterschiedlichen Stellungen längs der Richtung (R).
  6. Handschweißgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend Mittel (6) zur Fixierung des Positionierelements (9) gegenüber dem Gehäuseelement (1) in unterschiedlichen Stellungen quer zu der Richtung (R).
  7. Handschweißgerät nach Anspruch 6, wobei die unterschiedlichen Stellungen quer zu der Richtung (R) eine Kreisbahn beschreiben.
  8. Handschweißgerät nach Anspruch 6 oder 7, bei dem sich das Positionierelement (9) gegenüber dem Gehäuseelement (1) um eine Achse (S) verschwenken oder drehen lässt, die parallel zu der Richtung (R) ist.
  9. Handschweißgerät nach Anspruch 8, bei dem sich das Positionierelement (9) gegenüber dem Gehäuseelement (1) zusätzlich um eine weitere Achse (L) verschwenken oder drehen lässt, die ebenfalls parallel zu der Richtung (R) ist.
  10. Handschweißgerät nach Anspruch 8 oder 9, bei dem sich das Positionierelement (9) gegenüber dem Gehäuseelement (1) um 360° verschwenken bzw. drehen lässt.
  11. Handschweißgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Positionierelement (9) zumindest teilweise aus einem elektrisch isolierenden Material besteht.
  12. Handschweißgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Bolzenhalter (2) gegenüber dem Gehäuseelement (1) entgegen einer weiteren Federkraft verschoben werden kann, wobei die weitere Federkraft größer oder gleich der Federkraft des Federelements (7) ist.
  13. Handschweißgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Positionierelement (9) die Form eines geraden oder eines abgewinkelten Stiftes oder eines Rohrabschnitts oder eines Rohrsegments aufweist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3727737A2 (de) * 2017-12-18 2020-10-28 Hilti Aktiengesellschaft Bolzenschweisspistole

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EP3727737A2 (de) * 2017-12-18 2020-10-28 Hilti Aktiengesellschaft Bolzenschweisspistole

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